Mediadaten 2016/ 2017
ein Unternehmen der WEKA Mediengruppe
Wir sind die größte Community
für Fotografie in Europa
Unsere Mission
Wir verbinden Menschen – im Internet und
im echten Leben. Fotografie ist das Bindeglied.
Das Internet ist anonym. Aber in der fotocommunity
agieren echte Menschen miteinander.
3
Inhaltsverzeichnis
MEDIADATEN
5
NUTZER
6-7
WERBEFORMATE
8-51
fotocommunity Brandpage
9-13
Produkttest (Influencer Marketing)
14-24
Sponsoring Fotowettbewerb
25-30
Sponsored Post
31-33
Sponsoring Fotoschule
34-38
Standalone Newsletter
39-41
Editorial fotocommunity Newsletter
42-45
Social Media Bundle
46-47
Display Advertising
48-49
fotocommunity Magazin/ COLORFOTO (Print)
50-51
REFERENZEN
52
PREISLISTE
53-54
KONTAKT
55
AGB
56-60
4
Mediadaten
Reichweite (je Monat)*
 Unique User
1,6 Mio.
 Visits
4,4 Mio.
 Page Impressions
51,6 Mio.
 Standalone Newsletter
250.000 Empfänger
 Editorial fotocommunity Newsletter
370.000 Empfänger
Community
 Registrierte Mitglieder
1,7 Mio.
 Influencer
540.000
 Öffentliche Fotos
20 Mio.
 Kommentare
250 Mio.
 Treffen pro Monat**
440
* Stand Oktober 2015 (AGOF digital facts, IVW)
** Jeden Monat werden allein in Deutschland mehr als 400 Nutzertreffen über die fotocommunity organisiert.
50 dieser Treffen sind „fotocommunity-Stammtische“, die anderen sind Workshops, Fototouren etc.
5
Nutzer
Demographie
 Männer/ Frauen
69%/ 31%
 Alter
41 – 60 Jahre (51%)
 Bildung
46% Abitur oder Studium*
 Haushaltsnettoeink.
34% > 3.000 €*
Interessen*
 Verfügbares Budget
250 - 1.000 €/ Jahr für Fotografie
 Kaufinteresse
46% planen den Kauf einer Kamera
55% interessieren sich für Technik
*
Stand Oktober 2015 (AGOF digital facts)
6
Nutzergruppen der Community
NINA
FRANK
DAVID
ANNA
ARNE
Anfängerin,
die Hilfe sucht
Ambitionierter
Hobbyfotograf, der
Gleichgesinnte sucht
Profi-Fotograf, der seine
Reputation managt
Freizeit-Fotografin,
die sich über Motive
austauscht
Foto-Liebhaber, der
Kaufunterstützung
und tolle Fotos sucht
35%
29%
26%
2,8
3%
Mio. SEO-Visits
Quelle: Nutzerangaben 2014, n= 129.179; Model Tatjana mit 7% wird nicht aufgeführt
7
Werbeformate 2017
fotocommunity Brandpage
Standalone Newsletter
fotocommunity Magazin
Produkttest
Sponsored Post
COLORFOTO
Magazin
Foto-Wettbewerb
Editorial fotocommunity Newsletter
Social Media Bundle
Display Advertising
8
fotocommunity Brandpage
9
Brandpage: Konzept
Ihre virtuelle Heimat in der fotocommunity
Die Brandpage ist der zentrale Anlaufpunkt für Nutzer, die mehr zu Ihrer Marke
und Ihren Produkten erfahren wollen. Alle Aktionen, die Sie gemeinsam mit der
Community durchführen, werden hier zentral zusammengeführt.
Nutzer-Involvement
Binden Sie die Nutzer in Ihre Marken- und Produktkommunikation mit folgenden
Aktionsbausteinen ein:
 Produkttest mit hochwertigen Nutzer-Reviews
 Fotowettbewerb mit den besten Fotos der Community
 Lerninhalte zu fotografischen Themen (Sponsored Post)
 Ausgewählte Sales-Aktionen/ eigene Workshopangebote (Drittinhalte)
Reichweitenaufbau
 Standalone/ Editorial im fotocommunity Newsletter
 Display Advertising
 Social Media/ Sponsored Posts
 Print-Advertorials in COLORFOTO/ fotocommunity Magazin
Beispiel unseres Partners SIGMA
10
Brandpage: Integration
Ihre Brandpage wird prominent in der Hauptnavigation der fotocommunity im
Bereich „Partner“ aufgeführt.
Namentliche Nennung
Während der Laufzeit der Aktion
und 2 Monate darüber hinaus
Permanente Nennung
Nach Ablauf der Aktion
chronologisch auf der
Aktions-Übersichtsseite
11
Media Brandpage
(mindestreichweite)
Zusammensetzung Reichweite
100%
2 x Facebook Post
2 x Editorial im Blog
Reichweite
gesamt:
1,7
4 Wochen Display
Advertising
50%
2 x Standalone
Newsletter
Mio. AI/
Kontakte
1x Editorial im
fotocommunity
Newsletter
0%
Beispiel unseres Partners NIKON
12
12
Ihre Vorteile
Ihr Brückenschlag mit der Community
Mit der fotocommunity Brandpage wird Ihre Marke zum festen
Bestandteil der Community.
Hohes Nutzer-Involvement
Mit einer Reihe von smarten Marketingkampagnen binden wir die
Nutzer in Ihre offizielle Markenkommunikation ein und regen eine
intensive Marken-Interaktion an. Das Ergebnis: eine hohe
Awareness und Markensymphatie!
Positiver Imagetransfer
Egal, ob Sie das Feedback unserer Nutzer zu Ihren Produkten
proaktiv suchen, oder unsere Top-Fotografen im Rahmen eines
Foto-Wettbewerbs herausfordern – Ihre Marke tritt authentisch auf
und Sie verbreiten Ihre (Werbe-) Botschaft nachhaltig!
Ausgewählte fotocommunity-Nutzer durften vor der offiziellen Produkteinführung
der LUMIX CM1 im September 2014 die Geräte als Erste testen. Die dabei
entstandenen Bilder und Reviews werden von Panasonic im Rahmen ihrer PRund Marketingaktivitäten weltweit eingesetzt.
Beispiel unseres Partners PANASONIC
13
13
Produkttest
(Influencer Marketing)
14
Mit Produkttests
Kaufentscheidungen
positiv beeinflussenauf Basis der ZMOTStudie von Google.
Download der ZMOT-Studie hier
15
Was ist der ZMOT?
Der Zero Moment of Truth (ZMOT) ist der Punkt des ersten bewussten
Kontakts mit einer Marke oder einem Produkt. Er ist der „erste Eindruck“.
Der ZMOT beschreibt also die Zeitspanne, in der sich der Kunde über die
Marke oder das Produkt informiert.
Je besser der erste Eindruck (ZMOT), desto höher die Kaufwahrscheinlichkeit.
Quelle: „Winning the Zero Moment of Truth“ von Google (2011)
16
Wie Kunden kaufen
Die Customer Journey hat sich verändert. Die Kaufentscheidung am
Point of Sale wird durch den ersten Eindruck (ZMOT) maßgeblich
beeinflusst.
Influencer beeinflusst ersten
Eindruck anderer Nutzer
Influencer
Käufer wird zu
weiterem Influencer
Stimulus
Erster Eindruck (ZMOT) First Moment of Truth
(Recherche und Branding)
Quelle: „Winning the Zero Moment of Truth“ von Google (2011)
(Point of Sale)
Second Moment of Truth
(Erlebnis bei der Benutzung)
17
Influencer...
...sind Nutzer, die aufgrund ihres Know-Hows und ihrer Historie hohes Ansehen
in der fotocommunity genießen. Als First Mover beeinflussen sie die Meinung
ihrer Freunde und Leser nachhaltig – innerhalb und außerhalb der Community.
Influencer definieren den ersten Eindruck Ihrer Marke in der fotocommunity.
Direkte Kontakte:
Indirekte Kontakte:
Einfluss auf Freunde innerhalb
und außerhalb der Community
Wahrnehmung durch die 1,5 Mio.
Community-Mitglieder
540.000
Erster
Eindruck
Soziale Medien: Wahrnehmung durch 15 Mio.
Besucher pro Jahr
Influencer
in der fotocommunity
18
Laut nielsen sind Empfehlungen von Influencern die
effektivste Werbeform - vor TV- und Print-Werbung
WERBEFORMAT
VERTRAUEN
KAUF
Empfehlungen von Menschen,
die ich kenne
83%
83%
Meinungen von Konsumenten
auf Online-Plattformen
66%
69%
TV-Werbung
63%
69%
Print-Anzeigen
58%
62%
Global trust in advertising and brand messages 2015 (download)
19
Ablauf eines Produkttests
Ein Produkttest simuliert den Kaufprozess und ermöglicht intensive ProduktErlebnisse. Die Testberichte beeinflussen den ersten Eindruck anderer Nutzer.
1. Einladung zur
Bewerbung
für den Test
2. Bekanntgabe der
Tester & Versand
der Geräte
entspricht
Stimulus
Quelle: ZMOT-Studie von Google
entspricht
3. Testphase von 2-4
Wochen für Tester
4. Veröffentlichung der
Testergebnisse auf
der Brandpage
entspricht
First Moment of Truth
Second Moment of Truth
Erster Eindruck
(Point of Sale)
(Erlebnis bei der Benutzung)
(Tester beeinflussen Leser)
20
Erfahrungsberichte
Maximale Glaubwürdigkeit, da die
Erfahrungsberichte von anerkannten,
geschätzten Nutzern verfasst werden.
Bekannte Nutzer
Nennung der Dauer der
Mitgliedschaft, Link zum Profil
Glaubwürdige Artikel
Verfasst in der Ich-Perspektive,
viele unterstützende Fotos
Social Media
Erweiterung der Reichweite in
sozialen Netzwerken
Beispiel unseres Partners SIGMA
21
Bewerbung Produkttest/ Erfahrungsberichte
Mindestreichweite
Zusammensetzung Reichweite
100%
2 x Facebook Post
2 x Editorial im Blog
Reichweite
gesamt:
2,1
1 x fotocommunity
Newsletter
50%
3 x StandaloneNewsletter
Mio. AI/
Kontakte
6 Wochen Display
Advertising
0%
Kampagnentiming
Phase 1:
Bewerbung
(Beispiel)
Phase 2 und 3: Auswahl Tester, anschl. Test
Phase 4: Veröffentlichung Ergebnis
Facebook-Post 1
Facebook-Post 2
Display Advertising
Banner-Flight 1
Banner-Flight 2
Content-Marketing
Editorial im Blog
Editorial im Blog
Social Media
Email-Marketing
Standalone 2
Standalone 1
Standalone 3
Newsletter
Brandpage
Februar 2017
März 2017
April 2017
Mai 2017
23
Ihre Vorteile
Maximale Glaubwürdigkeit
Die Tester sind angesehene Mitglieder der
Community. Ihre Artikel werden nicht
verändert. Ihre Meinungen werden nicht durch
Geschenke erkauft. Dies führt zu maximaler
Authentizität.
Positiver Imagetransfer
Ihre Marke wird als seriöser Partner der
Community
wahrgenommen.
Dieser
Imagetransfer
wird
auch
langfristig
Kaufentscheidungen positiv beeinflussen.
Beispiel unseres Partners SIGMA
24
Sponsoring Fotowettbewerb
Inkl. Brandpage
25
Wettbewerb
Kreativität und Wettkampf
Foto-Wettbewerbe fordern und fördern die
Kreativität der Teilnehmer. Sie sind seit
Jahren ein fester Bestandteil der Community
und belegen immer wieder das hohe
fotografische Niveau unserer Fotografen.
Ablauf des Wettbewerbs
Foto-Wettbewerbe basieren immer auf
einem Thema (im Beispiel: „Metropolen
dieser Welt“). Unsere Nutzer können bis zu
3 Bilder in den Wettbewerb einreichen. Die
Community entscheidet sich für die 100
besten Bilder, von denen dann in einem
separaten Jury-Voting die Gewinner gekürt
werden.
26
Fotowettbewerb: Integration
Der Wettbewerb wird in Ihre Brandpage integriert. Ihre Marke wird während
des Wettbewerbs durchgängig prominent als Partner präsentiert.
Preise
werden von Ihnen gestellt
Logo-Integration
Auf der Übersichtsseite und auf
allen Wettbewerbs-Seiten
Beispiel unseres Partners Franzis
27
Fotowettbewerb:
Integration auf der Brandpage
Ihr Foto-Wettbewerb wird zusätzlich auf
Ihrer Brandpage beworben und die
Gewinner-Bilder mit einem kurzen Text zur
Entstehungsgeschichte veröffentlicht.
User Generated Content innerhalb Ihrer
Markenpräsenz schafft Authentizität und
verstärkt die Nähe zu Ihrer Marke.
Beispiel unseres Partners Samsung
28
Media Wettbewerb
(mindestreichweite)
Zusammensetzung Reichweite
100%
2 x Editorial im
fotocommunity
Newsletter
Reichweite
gesamt:
2,0
2 x Facebook Post
2 x Editorial im
fotocommunity Blog
50%
1 x Standalone Newsletter
Mio. AI/
Kontakte
Display Advertising
0%
Beispiel unseres Kunden CEWE
29
Ihre Vorteile
Exklusive Präsenz Ihrer Marke
Ihre Marke wird auf allen relevanten Touchpoints
prominent und exklusiv kommuniziert.
Hohes Nutzer-Involvement
Binden Sie eine engagierte und foto-affine
Zielgruppe in Ihre Markenkommunikation mit ein:
Pro Foto-Wettbewerb nehmen im Durchschnitt bis
zu 2.000 Mitgliedern teil.
Positiver Imagetransfrer
Durch die gemeinsame Ausrichtung eines
Wettbewerbs erhöhen Sie die positive Wirkung
Ihrer Marke.
30
Sponsored Post
Im fotocommunity Blog und in der Fotoschule
31
Sponsored Post im Blog
Content Marketing
Der fotocommunity Blog stellt das zentrale redaktionelle
Medium für Neuigkeiten aus der fotocommunity und der
Foto-Branche dar. Erreichen Sie unsere Zielgruppe über
relevante und mehrwertstiftende redaktionelle Inhalte - im
Blog und über den kompletten Newsstream auf
fotocommunity.de sowie im persönlichen Nutzer-Bereich.
Reichweite Blog
 Leser pro Monat:
30.000
 PI pro Monat:
60.000
 PI Newsstream/ Monat:
1.200.000
Anforderungen
 zielgruppenrelevanz des Artikels
 max. 3.000 Zeichen inkl. Bildmaterial
 max. 2 ausgehende Links (no follow)
Beispiel unseres Partners Photo &
32
32
Sponsored Post in der Fotoschule
Wo Fotografie vermittelt wird
Die Fotoschule vermittelt Fotografie-Anfängern und -Fortgeschrittenen die
wesentlichen Aspekte der Fotografie. Die fotografischen Fähigkeiten zu
verbessern ist eines der maßgeblichen Ziele für 64% unserer Nutzer. Alle Artikel
werden von Fachbuchautoren erstellt, die zugleich Profi-Fotografen sind.
Reichweite
 Leser pro Monat:
52.000
 PI pro Monat:
104.000
 Newsletter-Empfänger:
12.000
 Anzahl Artikel:
200 (8 neue Artikel/ Monat)
 Ausdrucke je Artikel:
60
 Social Shares je Artikel:
150
Leistungen
 Artikel-Erstellung durch Fachautoren
 max. 10.000 Zeichen inkl. Bildmaterial
 max. 2 ausgehende Links (no follow)
Beispiel unseres Partners Rollei
33
Sponsoring Fotoschule
34
Fotoschule powered by ...
Ihr Logo wird an folgenden Stellen prominent eingebunden*:
Namenssponsoring
**
„powered by „Marke“ im Header
Slot für eigene Werbekampagnen
Medium Rectangle (300x250 px)
Branded Content
Eigene Kolumne zu einem
fotografischen Thema Ihrer Wahl
* Mindestvertragslaufzeit 12 Monate
35
Fotoschule powered by ...
Logo auf Artikelseite
Logo im Newsletter
Auf Facebook-Posts
36
Wahrnehmung
Zusammensetzung Reichweite
100%
Facebook-Reichweite
der Fotoschule
Reichweite
gesamt:
6,3
50%
Medium Rectangle
Sponsoring Ausdrucke
Namenssponsoring
Newsletter
Mio. AIs
Namenssponsoring
Header und Artikel
0%
37
Ihre Vorteile
Hochwertiges Umfeld
Durch das Sponsoring der Fotoschule positionieren
Sie Ihre Marke im Umfeld hochwertiger Inhalte.
Permanente Wahrnehmung
Fotografische
Weiterentwicklung
ist
eine
wesentliche Triebfeder für unsere Mitglieder. Ihre
Marke wird mit diesem Prozess fest verbunden.
Positiver Imagetransfer
Ihre Marke wird als seriöser Partner der
Community wahrgenommen. Dieser Imagetransfer
wird auch langfristig Kaufentscheidungen positiv
beeinflussen.
38
Standalone Newsletter
39
Standalone Newsletter
Glaubwürdigkeit
Unsere Standalone Newsletter versenden wir an Mitglieder, die unseren
Empfehlungen vertrauen. Der Newsletter kann von Ihnen gestaltet werden,
trägt aber das Logo der fotocommunity und ist somit für den Nutzer
vertrauenswürdig.
Aufmerksamkeit
Wir versenden maximal 2 Standalone Newsletter pro Woche. Dadurch ist
eine hohe Aufmerksamkeit garantiert.
Reichweite
250.000 Empfänger
Anforderungen
Alle relevanten Informationen finden Sie hier: Newsletter-Spezifikationen
Beispiel unseres Partners SIGMA
40
Ihre Vorteile
Exklusivität
Der Standalone Newsletter besteht aus 100% Kundeninhalt und
verschafft Ihnen eine Exklusivität wie kaum ein anderes Werbemittel.
Hohe Akzeptanz bei den Usern
Platzieren Sie Ihren Inhalt in einem redaktionellen Rahmen und erzeugen
Sie Authentizität bei den Empfängern.
Direkte Zielgruppenansprache
Ihre Marke wird als seriöser Partner der Community wahrgenommen.
Dieser Imagetransfer wird auch langfristig Kaufentscheidungen positiv
beeinflussen.
Beispiel unseres Partners SIGMA
41
41
Editorial im
fotocommunity Newsletter
42
Editorial im Newsletter
Glaubwürdigkeit
Mit einem Editorial in unserem fotocommunity Newsletter, bringen Sie Ihre
Werbebotschaft authentisch rüber. Wir integrieren Ihre Werbebotschaft
optimal in unseren redaktionellen Content und verschaffen Ihnen somit eine
hohe Aufmerksamkeit innerhalb der Community.
Aufmerksamkeit
Wir versenden maximal 2 fotocommunity Newsletter pro Monat - mit
Neuigkeiten aus der Community und mit Ihrer Werbebotschaft. Dadurch ist
eine hohe Aufmerksamkeit garantiert.
Reichweite
370.000 Empfänger
Anforderungen
Alle relevanten Informationen finden Sie hier: Newsletter-Spezifikationen
Beispiel unseres Partners FUJIFILM
43
Ihre Vorteile
Hohe Akzeptanz bei den Usern
Bleiben Sie authentisch und glaubwürdig durch die Einbettung
Ihres Beitrages in unseren redaktionellen Content.
Direkte Zielgruppenansprache
Kommunizieren Sie Ihre Werbebotschaft ohne Umwege und ohne
Streuverluste. So schaffen Sie sich Aufmerksamkeit und bleiben
im Gespräch.
Beispiel unseres Partners FUJIFILM
44
Professioneller E-Mail-Versand
Hohe Zustellungsquote
Alle Newsletter werden ausschließlich über den CSAzertifizierten E-Mail-Dienstleister emarsys versendet. Somit
werden serverseitige Spam-Filterungen der E-Mail-Provider
ausgesetzt und die E-Mails direkt in die Inbox der Empfänger
geleitet.
Professionelles Reporting
Mit Emarsys ist es uns möglich versandte E-Mails zu
analysieren und die wichtigsten KPIs detailliert und
professionell für Sie aufzubereiten.
45
Social Media Bundle
46
Social Media Bundle
Erreichen Sie über 78.000 soziale Kontakte
 facebook Fanpage:
68.287 Fans**/ 13.000 Fans/ pro Post
 Google+:
5.439 Fans**
 Twitter:
4.469 Follower**
Social Media Bundle
 Facebook Post
 Google+ Post
 Tweet
* Stand Oktober 2016
47
Display Advertising
48
Display Advertising
Standardwerbeformen
Wir bieten Ihnen alle Standardwerbeformen
vom klassischen Leaderboard, Skyscraper
Medium
Rectangle
bis
hin
aufmerksamkeitsstarken Billboard, Wallpaper
Hockey Stick.
an und
zum
oder
Ad Specials
Über die klassischen Werbeformen hinaus bieten
wir Ihnen eine Reihe von exklusiven Platzierungen
an, um Ihre Marke medienwirksam in Szene zu
setzen.
49
fotocommunity Magazin
& COLORFOTO
50
Crossmedial
ColorFoto & fotocommunity Magazin
ColorFoto
 Erscheinungsweise:
11 x im Jahr
 Druckauflage:
54.767 Exemplare
 Männer/ Frauen:
92%/ 8%
 Bildung:
60% Abitur oder Studium
fotocommunity Magazin
 Abos:
1.200 Print/ 34.000 Digital
 Erscheinungsweise:
4 x im Jahr
 Druckauflage:
10.000 Exemplare
fotocommunity App
 Installationen:
16.000
 Betrachtete Fotos:
2 Mio.
51
Sie sind in guter Gesellschaft
Ein Auszug aus unserer Liste zufriedener Kunden.
„“ Professionelle Umsetzung und Durchführung unserer
Produkttests. Genaue Platzierung und Einbindung der
Zielgruppe. Schöne und aussagekräftige Ergebnisse.
„“
Melanie Keller, Marketing,
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!
52
Preisliste 2017
53
Preisliste 2017 *
Werbeformat
Media-Reichweite ab
Preis ab**
fotocommunity Brandpage inkl. Media (z.B. Sales-Aktionen)
1.690.000 AI/ Kontakte
36.200€
Produkttest inkl. Brandpage (Influencer Marketing)
2.300.000 AI/ Kontakte
42.295€
Sponsoring Fotowettbewerb inkl. Brandpage
2.000.000 AI/ Kontakte
38.900€
Sponsoring Fotowettbewerb ohne Brandpage
2.000.000 AI/ Kontakte
29.300€
Sponsoring Fotoschule
6.400.000 AI/ Kontakte
auf Anfrage
Editorial fotocommunity Newsletter
370.000 Empfänger
6.900€
Standalone Newsletter
250.000 Empfänger
6.500€
Sponsored Post fotocommunity Blog
200.000 AI
1.500€
Sponsored Post Fotoschule
140.000 AI
1.750€
Social Media Bundle
78.000 Kontakte
1.500€
Display Advertising (IAB-Werbemittel, AdSpecials)
bis zu 15.000.000 AI/ Monat
Advertorial fotocommunity Magazin (2 Seiten)
Druckauflage: 10.000 Exemplare, ePaper 38.000 Exemplare
Advertorial COLORFOTO (2 Seiten)
Druckauflage: 54.767
auf Anfrage
5.000 €
15.000 €
* Es gelten die AGB Mediadaten
** Alle Preise zzgl. MwSt.
54
Beeinflussen Sie Ihre Zielgruppe.
Crossmedial.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Javor Milev
Leiter Business Development | [email protected] | +49 221 67 77 57 59
55
Allgemeine Geschäftsbedingungen
56
AGB (1/4)
Allgemeines
Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Verträge zwischen einem
Unternehmer (Partner) und der fotocommunity GmbH (fotocommunity), die Schaltung von Werbung
des Partners innerhalb eines Dienstes der fotocommunity (Werbevertrag) oder die Kooperation beim
Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen des Partners (Produkten) über einen Dienst der
fotocommunity (Shopvertrag) oder die Kooperation bei einer Aktion der fotocommunity
(Aktionsvertrag) zum Gegenstand haben (Partnervertrag).
2. Dienste sind die Internetauftritte der fotocommunity unter der Second-Level- Domain (2LD)
»fotocommunity« gleich welcher Top-Level-Domain (TLD) sowie die im Namen der fotocommunity
regelmäßig erscheinenden Newsletter »fotocommunity Special« und »fotocommunity News«.
3. Aktionen sind mindestens auch im Namen der fotocommunity durchgeführte und organisierte
Veranstaltungen wie Gewinnspiele, Wettbewerbe, Messen und Benutzertreffen.
4. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners sind nicht vereinbart und finden keine
Anwendung auf den Partnervertrag.
5. Für zukünftige Partnerverträge finden die Partner-AGB in der jeweils zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Fassung auch dann Anwendung, wenn dies nicht vereinbart wird, es sei
denn, ihre Geltung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Vertragsschluss
1. Alle von der fotocommunity in Werbematerialien, Preislisten, Katalogen und innerhalb eines
Internetauftrittes der fotocommunity gemachten Angaben zu Partnerleistungen einschließlich der
Vergütung stellen keine Angebote im Rechtssinne dar und sind für die fotocommunity nicht
verbindlich.
2. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die fotocommunity dies ausdrücklich in Textform
oder schriftlich bestätigt oder wenn die fotocommunity mit der Ausführung der Leistung beginnt,
insbesondere, indem die fotocommunity Vorkehrungen auf ihren Servern unternimmt, die auf die
Durchführung des Vertrages abzielen, wie Einrichtungen von Seiten, Anpassung von serverseitiger
Software und dergleichen.
Werbeverträge
Begriff
Die fotocommunity und der Partner können vereinbaren, dass in Diensten der fotocommunity,
insbesondere den Internetauftritten und den Newslettern der fotocommunity für den Partner Werbung
geschaltet wird (Werbevertrag). Art, Dauer, Umfang, Größe und Platzierung sowie die Verpflichtung
zur Leistungsabnahme bzw. Schaltung werden hierbei im Vertragsformular und unter Einbeziehung
der Mediadaten der fotocommunity vereinbart.
Lieferung des Inhaltes
1. Bei der statischen Werbung wird der Inhalt der Werbung von dem Partner als unbewegliche Grafik
in der vereinbarten Größe und mit der Angabe einer Ziel-URL bereit gestellt, die bei einem Klick auf
die Grafik in einem neuen Fenster geöffnet wird.
2. Bei der dynamischen Werbung wird der Inhalt der Werbung von dem Partner als animierte Grafik
in der vereinbarten Größe und die Angabe einer Ziel-URL bereit gestellt, die bei einem Klick auf die
Grafik in einem neuen Fenster geöffnet wird..
3. Bei der eingebetteten Werbung wird der Inhalt der Werbung von dem Partner mittels einer QuellURL bereit gestellt, die auf einen Inhalt in der vereinbarten Größe verweist. Die inhaltliche
Funktionalität der Werbung, insbesondere die Verlinkung auf die eigene Homepage, wird von dem
Partner implementiert.
4. Der Inhalt der Werbung (im Falle von Ziffer 3 die Quell-URL sowie die Ziel-URL) sind bis
spätestens 3 Werktage vor dem Aufschaltdatum zu liefern. Dies gilt auch, wenn vereinbart ist, dass
während der Vertragslaufzeit die gelieferten Werbeinhalte durch den Partner geändert werden
können.
Platzierung
1. Die Größen und Platzierungen der verschiedenen Werbeangebote der fotocommunity ergeben sich
aus den Mediadaten der fotocommunity, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses Gültigkeit haben.
2. Als Maßeinheit wird die HTML-Einheit px verwendet. Werden die vom OKV im BVDW genannten
Größen vereinbart, so gelten die Empfehlungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Verpflichtung zur Schaltung
1. Die fotocommunity ist nicht verpflichtet, die Werbung in einem bestimmten Umfang oder überhaupt
zu schalten (Optionale Werbung), es sei denn, es wird eine Mindestzahl an Schaltungen oder die
ständige Schaltung (Obligatorische Werbung) vereinbart.
2. Bei der optionalen Werbung richtet sich die Vergütung nach der Anzahl der tatsächlich
vorgenommenen Schaltungen.
Domains und Seiten
Alle Verpflichtungen der fotocommunity sowohl hinsichtlich der Schaltung als auch hinsichtlich des
Konkurrenzschutzes beziehen sich ausschließlich auf die im Vertragsformular genannten Domains
und Seitenkategorien. Soll der Konkurrenzschutz darüber hinaus auch andere Seiten einer Domain
oder andere Domains betreffen, so ist dies im Vertragsformular gesondert zu vereinbaren.
Vergütung
1. Die Vergütung erfolgt in Bezug auf die Kontakte nach dem im Vertragsformular vereinbarten
Sätzen.
2. Ist die Werbung als obligatorische Werbung gebucht, so ist der Partner unabhängig von der Anzahl
der tatsächlichen Kontakte verpflichtet, den im Vertragsformular genannten Mindestumsatz zu
zahlen.
3. Die fotocommunity erhält zusätzlich einmalig die im Vertragsformular genannte
Einrichtungsgebühr.
57
AGB (2/4)
Abrechnung und Fälligkeit
1. Die Werbeleistung wird kalendermonatlich von der fotocommunity abgerechnet und in Rechnung
gestellt (Abrechnungsperiode).
2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung – Eingang bei der
fotocommunity – ohne Abzug zahlbar und danach auch ohne gesonderte Mahnung zu verzinsen.
3. Vereinbarte Vorschüsse sind bis spätestens zum dritten Kalendertag nach Beginn einer
Abrechnungsperiode – Eingang bei der fotocommunity – zu zahlen. Sie werden bei der
Rechnungsstellung abgezogen. Sollte in einer Abrechnungsperiode der Vorschuss den Wert der
Werbeleistung übersteigen, so wird das Manko nicht ausgezahlt, sondern der nächsten
Abrechnungsperiode gutgeschrieben. Besteht am Ende der Vertragslaufzeit ein Manko zugunsten
des Partners, so ist die fotocommunity berechtigt, dieses innerhalb der nächsten zwei Monate nach
Vertragsbeendigung durch zusätzliche Werbeleistung auszugleichen. Verbleibt dann immer noch ein
Manko, so ist dies an den Partner auszuzahlen.
4. Ein vereinbarter Mindestumsatz verbleibt in jedem Falle bei der fotocommunity und ist auch bei
Beendigung des Vertrages weder in bar noch durch zusätzliche Werbeleistungen auszugleichen.
Shop-Partnerschaften
Shopvertrag
1. Bei einem Shopvertrag richtet die fotocommunity eine gesonderte Seite innerhalb des
Internetauftrittes der fotocommunity ein (Shopseite). Auf der Shopseite wird unterhalb der
Navigationsleiste ein Frame für eine Microsite eingerichtet in der der Shop des Partners eingebettet
wird.
2. Der Partner vertreibt seine Produkte über den Shop in eigenem Namen und auf eigene Rechnung
an Dritte (Kunden). Der Partner hat durch geeignete Inhalte und Gestaltung dafür Sorge zu tragen,
dass alleine er Vertragspartner des Kunden wird.
3. Sollte die fotocommunity dennoch Partei eines Vertrages mit einem Kunden werden, so ist der
Partner verpflichtet, die fotocommunity von allen Ansprüchen des Dritten freizustellen. Darüber
hinaus gehende Ansprüche der fotocommunity gegenüber dem Partner bleiben unberührt.
Vergütung
1. Die fotocommunity erhält für jeden über die Seite der fotocommunity erzielten Umsatz des Partners
den im Vertragsformular genannten Provisionsanteil.
2. Sollte sich später Umsatz vermindern, weil der Partner auf Gewährleistung in Anspruch genommen
wird oder sich der Umsatz ansonsten wegen eines Umstandes vermindert, den der Partner zu
vertreten hat, so vermindert sich die Provision an die fotocommunity nicht. Dasselbe gilt, wenn der
Partner aus Kulanz seinen Kunden aus dessen Verpflichtung entlässt.
3. Wird die Leistung des Partners an den Kunden im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses
erbracht, so errechnet sich der Provisionsanteil aus dem Wert der Mindestlaufzeit. Beträgt die
Mindestlaufzeit weniger als ein Jahr, so wird der Jahresbetrag zugrunde gelegt, wenn das
Dauerschuldverhältnis tatsächlich ein Jahr besteht.
4. Die fotocommunity erhält zusätzlich einmalig die im Vertragsformular genannte
Einrichtungsgebühr.
Abrechnung und Fälligkeit
1. Die angefallene Provision wird kalendermonatlich von dem Partner bis spätestens zum 15. des
Folgemonates abgerechnet. Die fotocommunity stellt daraufhin Rechnung.
2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar,
danach auch ohne gesonderte Mahnung zu verzinsen.
3. Vereinbarte Vorschüsse sind bis spätestens zum dritten Kalendertag nach Beginn einer
Abrechnungsperiode – Eingang bei der fotocommunity – zu zahlen. Sie werden bei der
Rechnungserstellung abgezogen. Sollte in einer Abrechnungsperiode der Vorschuss den Wert der
Werbeleistung übersteigen, so wird das Manko nicht ausgezahlt, sondern der nächsten
Abrechnungsperiode gutgeschrieben. Besteht am Ende der Vertragslaufzeit ein Manko zugunsten
des Partners, so ist die fotocommunity berechtigt, dieses innerhalb des auf die Rechnungsstellung
folgenden Kalendermonats durch zusätzliche Werbeleistung auszugleichen. Besteht am Ende der
Vertragslaufzeit ein Manko zugunsten des Partners, so ist die fotocommunity berechtigt, dieses
innerhalb der nächsten zwei Monate nach Vertragsbeendigung durch zusätzliche Shopleistungen
auszugleichen. Verbleibt dann immer noch ein Manko, so ist dies an den Partner auszuzahlen.
4. Ein vereinbarter Mindestumsatz verbleibt in jedem Falle bei der fotocommunity und ist auch bei
Beendigung des Vertrages weder in bar noch durch zusätzliche Shopleistungen auszugleichen.
Qualitätsmanagement
Der Partner ist auch gegenüber der fotocommunity verpflichtet, die im Shop angebotenen Leistungen
vertragsgemäß, insbesondere mangelfrei und rechtzeitig zu erbringen.
Aktionen
Gemeinsame Aktionen
Bei gemeinsam durchgeführten Aktionen verpflichten sich die Parteien, bei allen auf die
Absatzförderung zielenden Maßnahmen, insbesondere im Rahmen von Internetauftritten,
Newsletttern, Werbemails, Katalogen und Flyern in gleichberechtigter Weise aufeinander
hinzuweisen, insbesondere nur den gemeinsamen Aktionsnamen zu verwenden.
Support bei fotocommunity-Aktionen
1. Tritt der Partner als Supporter einer Aktion der fotocommunity auf, so wird er auf allen auf
Absatzförderung zielenden Maßnahmen der fotocommunity, insbesondere im Rahmen von
Internetauftritten Newslettern, Werbemails, Katalogen und Flyern in nachrangiger Weise genannt. Der
Partner hat die hierfür notwendigen Inhalte zu liefern.
2. Die Nennung des Partners erfolgt in der Regel am Ende des Mediums unter dem Hinwies
»Unterstützt von« oder ähnlich.
3. Die Gestaltung der Nennung und deren Reihenfolge bei mehreren Partnern ist der fotocommunity
überlassen.
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AGB (3/4)
Vergütung
Die Vergütung wird frei vereinbart.
Ausschließlichkeit
Produktkategorie
Der Partner ist verpflichtet, in allen seinen bereit gestellten Inhalten – auch bei dynamischen oder
eingebetten Inhalten, sowohl bei Werbe- wie bei Shop- und Aktionsleistungen – nur die im
Vertragsformular genannten Produkte zu bewerben.
Ausschließlichkeit
1. Bei der Vereinbarung einer ausschließlichen Partnerschaft verpflichtet sich die fotocommunity,
keine Partnerverträge mit anderen Anbietern der im Vertragsformular genannten Produkte
(Wettbewerber) zu schließen. Der Ausschluss beschränkt sich jedoch auf die vom Wettbewerber
bereit gestellten Inhalte, insbesondere Grafiken und Texte und erstreckt sich nicht auf weitere
Angebote des Wettbewerbers, die nicht Gegenstand seines Partnervertrages mit der fotocommunity
sind.
2. Wird nichts anderes vereinbart so gilt die Ausschließlichkeit nur im Rahmen der Partnerschaftsform
(Werbung, Shop bzw. Aktion).
Vertragslaufzeit
Vereinbarte Laufzeit
1. Die Partnerschaft besteht für die im Vertragsformular genannte Vertragslaufzeit (Grundlaufzeit).
2. Ist im Vertragsformular die automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit über die Grundlaufzeit
hinaus vereinbart, so verlängert sie sich, wenn nicht der Vertrag mit einer Frist von einem Monat vor
Beendigung der aktuellen Laufzeit gekündigt wird.
Fristlose Kündigung
1. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.
2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
• der Partner mit Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere der Abrechnungs- oder
Zahlungsverpflichtung nach Fristsetzung nicht nachkommt
• der Partner mit Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere der Abrechnungs- oder
Zahlungsverpflichtung wiederholt nicht pünktlich nachkommt
• die vom Partner zur Verfügung gestellten Inhalte rechtswidrig sind oder waren
• die vom Partner im Rahmen des Shops an den Dritten erbrachten Leistungen wiederholt nicht
vertragsgemäß sind.
Schriftform der Kündigung
Alle Kündigungen sind schriftlich mittels eingeschrieben Briefes auszusprechen.
Gewährleistung
Verfügbarkeit
1. Die fotocommunity gewährleistet nicht die ständige Verfügbarkeit ihrer Dienste oder die
Verfügbarkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt.
2. Geschuldet ist auch bei obligatorischer Werbung und Shops lediglich eine monatliche Verfügbarkeit
von 95 % (Verfügbarkeitsgrenze).
3. Die fotocommunity ist von der Leistungspflicht auch unterhalb der Verfügbarkeitsgrenze befreit,
soweit die Nicht-Verfügbarkeit auf höherer Gewalt oder Verschulden des Partners beruht. Höhere
Gewalt sind Umstände, die keine Vertragspartei zu vertreten hat, insbesondere Naturereignisse,
Arbeitskampfmaßnahmen bei der fotocommunity oder bei zur Erfüllung notwendigen Dritten, Ausfall
der Stromversorgung um mehr als vier Stunden bei der fotocommunity oder bei zur Erfüllung
notwendigen Dritter oder dergleichen.
4. Die fotocommunity ist von der Einhaltung der Verfügbarkeit ferner befreit, wenn und insoweit die
Verfügbarkeit der Dienste von Vorleistungen Dritter, insbesondere von Netz- und Serveranbietern,
abhängt und diese die Vorleistung nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, es sei denn der
fotocommunity ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.
5. In den Fällen, in denen die fotocommunity von der Leistungspflicht befreit ist, behält sie ihren
Anspruch auf Gegenleistung, wenn sich dieser nicht mengenmäßig bestimmt. Insbesondere bleiben
die Einrichtungsgebühr und der Mindestumsatz unverändert bestehen.
Schadensersatz
1. Die fotocommunity haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn es handelt sich um
eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um die Verletzung einer
Kardinalpflicht.
2. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt und umfasst nicht Folgeschäden.
3. Die Haftung umfasst nicht entgangenen Gewinn wegen des Ausfalles der Werbemaßnahme oder
Nicht-Verfügbarkeit des Shops.
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AGB (4/4)
Weitere Pflichten
Partnerinhalte
1. Der Partner garantiert gegenüber der fotocommunity, dass die von ihm zur Verfügung gestellten
Inhalte frei von Rechten Dritter sind, insbesondere von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten und
Markenrechten Dritter.
2. Der Partner garantiert gegenüber der fotocommunity, dass die von ihm bereit gestellten Inhalte
nicht gegen das objektive Recht, insbesondere das Wettbewerbsrecht, das Jugendschutzrecht und
das Strafrecht verstoßen. Es wird darauf hingewiesen, dass die fotocommunity kein AVS für den
Partner zur Verfügung stellt.
3. Die fotocommunity ist nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, die von dem Partner bereit gestellten
Inhalten zu überprüfen. Besteht der begründete Verdacht, dass die bereit gestellten Inhalte
rechtswidrig sind, so ist die fotocommunity zur Sperrung berechtigt. Der Partner wird hiervon
innerhalb eines Werktages unterrichtet.
4. Im Innenverhältnis ist allein der Partner für den Inhalt der von ihm bereit gestellten Inhalte
verantwortlich. Soweit die fotocommunity von Dritten für die vom Partner zur Verfügung gestellten
Inhalte in Anspruch genommen wird, gleichviel in welcher Weise, ist der Partner zum Ausgleich aller
entstandenen Schäden und Kosten verpflichtet.
Mitwirkung und Ausgleich
1. Sollte ein Dritter wegen eines von dem Partner bereit gestellten Inhaltes Ansprüche gegenüber der
fotocommunity geltend machen, so ist der Partner zur Mithilfe bei der Abwehr unberechtigter und bei
der Erfüllung berechtigter Ansprüche verpflichtet. Insbesondere hat er erforderliche Informationen zu
erteilen, Dokumente vorzulegen und Erklärungen auch gegenüber Dritten abzugeben.
2. Der Partner stellt in den Fällen des Absatz 1 die fotocommunity von allen notwendigen Kosten der
Rechtsverteidigung – auch gegen nicht bestehende Ansprüche Dritter – frei. Etwaige
Kostenerstattungsansprüche der fotocommunity gegenüber einem Dritten werden im Gegenzug und
in entsprechender Höhe an den Partner abgetreten.
3. Der Partner ist ferner in den Fällen des Absatz 1 bei berechtigten Ansprüchen eines Dritten
verpflichtet, die fotocommunity von diesen freizustellen.
4. Hat die fotocommunity bereits selbst einen Dritten befriedigt oder ist eine Freistellung aus
tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich, so hat der Partner die entstanden
Vermögensnachteile der fotocommunity zu ersetzen, insbesondere von der fotocommunity getätigten
Schadensersatzzahlungen zu erstatten.
Geheimhaltung
1. Der Partner ist verpflichtet, Informationen, die er im Rahmen der Vertragsanbahnung, des
Vertragsschlusses oder der Vertragsdurchführung einschließlich seiner Beendigung erhält, nicht
selbst zu nutzen, vertraulich zu behandeln und nicht Dritten zugänglich zu machen.
2. Die Verpflichtung aus Absatz 1 besteht nicht, wenn dem Partner die Informationen bereits vorher
bekannt waren oder sie aus allgemeinen Quellen zugänglich sind.
Änderungen der Dienste
1. Die fotocommunity behält es sich vor, die Gestaltung und den Inhalt ihrer Dienste auch nach
Vertragsschluss zu ändern. In diesen Fällen werden die Platzierungen von Werbung und Shops in
gleichwertiger Weise erfolgen. Die fotocommunity unterrichtet den Partner hiervon unverzüglich,
soweit möglich rechtzeitig vor Durchführung der Änderung.
2. Führt eine Änderung nach Absatz 1 dazu, dass aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die
Werbeleistung nicht mehr wie vereinbart oder gleichwertig erbracht werden kann, so wird der Vertrag
beendet. Vertraglich vereinbarte Mindestsummen vermindern sich dann entsprechend der tatsächlich
durchgeführten Laufzeit zur vertraglich vereinbarten Laufzeit.
Schlussbestimmungen
1. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
2. Erfüllungsort ist Köln.
3. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Deutschland ausschließlicher internationaler
Gerichtsstand und Köln ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand.
4. Nebenabreden sind nicht getroffen und bedürfen im Übrigen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
STAND 12/2013
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