Wi l l i Koh l G ed ä ch t n i s -S ch w i mme n Ausschreibung für den 36. Clubvergleichskampf für Behinderte SK 1-14 / AB und Nichtbehinderte des Brander Schwimmvereins 1973 e.V. am Sonntag, den 6. November 2016 in der Schwimmhalle Aachen-Brand, Wolferskaul 1. Abschnitt 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 100 m 100 m 4 x 50 m 4 x 50 m 4 x 50 m 100 m 100 m 4 x 50 m 4 x 50 m 4 x 50 m 2. Abschnitt 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 100 m 100 m 4 x 50 m 4 x 50 m 4 x 50 m 100 m 100 m 4 x 50 m 4 x 50 m 4 x 50 m 200 m 200 m Einlass 8.30 Uhr Kari-Sitzung 9.00 Uhr Freistil Freistil Schmetterling Schmetterling Schmetterling Brust Brust Freistil Freistil Freistil weiblich männlich gemischt gemischt gemischt weiblich männlich gemischt gemischt gemischt Beginn 9.30 Uhr Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. 2006 – offen 2006 – offen 2006 – 2003 2002 – 1999 1998 – offen 2006 – offen 2006 – offen 2006 – 2003 2002 – 1999 1998 – offen Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. 2006 – offen 2006 – offen 2006 – 2003 2002 – 1999 1998 – offen 2006 – offen 2006 – offen 2006 – 2003 2002 – 1999 1998 – offen 2006 – offen 2006 – offen Beginn 60 Minuten nach WK 10 Rücken Rücken Brust Brust Brust Schmetterling Schmetterling Rücken Rücken Rücken Lagen Lagen weiblich männlich gemischt gemischt gemischt weiblich männlich gemischt gemischt gemischt weiblich männlich Startbeschränkung: Die Aktiven des Jahrgangs 2006 dürfen gem. aktueller Jugendschutzbestimmungen max. 6 mal (inkl. Staffelstarts) pro Tag starten. Darüber hinausgehende Starts werden gestrichen – das Meldegeld verfällt an den Ausrichter. Stand: 22.08.2016 Ausschreibung 36. CVK Seite 1 Vor Wettkampfbeginn werden Prämienläufe ausgelost. Die Sieger der Prämienläufe erhalten kleine Preise. Allgemeine Bestimmungen 1. Der Wettkampf wird für körper-, seh-, geistig-, lern-, allgemein- und nichtbehinderte Sportler/innen veranstaltet. Die Wettkämpfe werden nach den Wettkampfbestimmungen (WB), der Rechtsordnung (RO) und der Anti-Doping-Ordnung (ADO) des DSV durchgeführt. Für Schwimmerinnen und Schwimmer mit Behinderung gilt das analoge Regelwerk des DBS. Mit der Abgabe der Meldungen erkennen die Vereine diese Bestimmungen an. 1.1. Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine, Abteilungen und Startgemeinschaften des DSV, DBS und der FINA, sofern sie im Besitz der Verbandsrechte sind. 1.2. Startberechtigt sind alle sportgesunden Mitglieder von Vereinen und Startgemeinschaften im DBS, die im Besitz einer gültigen DBS-ID-Nummer sind. Der gültige Gesundheitspass mit Klassifizierung muss vor Veranstaltungsbeginn zur Kontrolle im Wettkampfbüro hinterlegt werden. Die letzte gültige sportärztliche Untersuchung mit Nachweis der Sportgesundheit darf, vom Veranstaltungsdatum an gerechnet, nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. 1.3. Für alle dem DSV angeschlossenen Schwimmer/innen müssen die Vereine mit der Meldung eine Versicherung abgeben, dass die von ihnen gemeldeten Schwimmer - beim DSV registriert und für das aktuelle Jahr lizenziert sind, - das Startrecht für den Verein haben, - ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können, welches nicht älter als ein Jahr ist, gerechnet vom der Tag der Veranstaltung. Meldungen ohne diese Erklärung werden abgewiesen. 2. Die Einteilung der Startklassen für Behinderte erfolgt nach folgendem System (Offene Klasse, Seniorenklasse und Kinder/Jugendklasse) Funktionelles System (FKS) für Körperbehinderte: S 1 bis S 10 nach Blomquist (Freistil/Rücken/Schmetterling) SB 1 bis SB 9 nach Blomquist (Brust) SM 1 bis SM10 nach Blomquist (Lagen) Sehbehinderte/Blinde: Menschen mit geistiger Behinderung: Menschen mit Lernbehinderung: Allgemeinbehinderte mit einem GdB von mind. 25 %: S11(B1); S12(B2); S13(B3) Startklasse S14 Startklasse AB Startklasse AB Nur klassifizierte Schwimmer/innen können starten. Sie müssen in der Startklasse starten, mit der sie in der gültigen Klassifizierungsliste des DBS aufgeführt sind. Am Wettkampftag findet keine Klassifizierung statt. Ist der Sportler beim DBS nicht registriert, muss für die Teilnahme der Nachweis über die Startklasse beim Verantwortlichen für Landesklassifizierung, Dr. Hans Geller, Schwinningstr. 29, 52076 Aachen, [email protected] erbracht werden. 3. Alle behinderten Sportler/innen erscheinen im Meldeergebnis und Protokoll unter der entsprechenden Startklasse für Behinderte. 4. Das Wettkampfbecken ist 25 m lang und hat 5 Startbahnen, welche durch Wellenkillerleinen getrennt sind. Die Wassertemperatur beträgt ca. 27 ° Celsius und es erfolgt Handzeitnahme. Für die gesamte Veranstaltung wird die „Ein-Start-Regel“ angewandt. Die Bahnverteilung erfolgt jahrgangsunabhängig nach der bei der Meldung anzugebenden Meldezeit. Stand: 22.08.2016 Ausschreibung 36. CVK Seite 2 5. Meldungen Zum einfachen Erstellen der Meldungen bieten wir Ihnen unser Meldeprogramm mit den aktuellen Stammdaten zum Download auf unserer Homepage www.Brander-SV.de an. Wir möchten Sie bitten, möglichst elektronisch im DSV-Format als eMail an folgende Meldeanschrift zu melden: Helga Brinkmann, Eichenheck 6, 52076 Aachen Tel.: 02408 / 95 79 49 eMail: [email protected] (Anhänge bitte im ZIP-Format!) Bei Meldungen per eMail müssen neben der elektronischen Meldung auch Meldebogen und Meldeliste als Datei angehängt werden. 6. Jeder Verein hat für die ersten 30 Meldungen einen Kampfrichter und je weitere angefangene 30 Meldungen (Veranstaltung insgesamt) jeweils einen weiteren Kampfrichter pro gemeldetem Abschnitt zu stellen. Die endgültige Anzahl der zu stellenden Kampfrichter wird im Meldeergebnis mitgeteilt. 7. Das Meldegeld beträgt für Einzelstarts 3,50 Euro und für Staffeln 6,00 Euro. Zusätzlich wird je Verein eine Grundgebühr von 50€ pro Abschnitt erhoben, die beim Einsatz der entsprechenden Kampfrichter zurückerstattet wird. Meldegeld sowie Grundgebühr sind vor Beginn der Veranstaltung beim Veranstalter abzugeben oder auf folgendes Konto zu überweisen: Sparkasse Aachen, IBAN: DE04 3905 0000 0000 0076 90, BIC: AACSDE33 Kontonr. 7690, BLZ 39050000. Bei der Überweisung ist der Vereinsname und das Kennwort Meldegeld CVK im Bemerkungsfeld einzutragen. 8. Meldeschluss: Mittwoch, 26.10.2016 22:00 Uhr. 9. Der Ausrichter behält sich eine Änderung der Anfangszeiten nach Eingang der Meldungen vor. Sollte sich die Meldezahl nach Meldeschluss über 850 Meldungen befinden, werden alle Vereine angeschrieben und gebeten die Meldungen zu kürzen. Erfolgt dies nicht muss der Ausrichter Meldungen zurückweisen. 10. Das Meldeergebnis wird nur per eMail verschickt sowie im Internet unter www.Brander-SV.de bereitgestellt und am Wettkampftag vor WK-Beginn ausgegeben. Das Protokoll und artverwandte Listen werden ebenfalls auf der Homepage des Brander SV veröffentlicht. 11. Jeder Verein darf für die gemischten Staffeln nur zwei Mannschaften pro Jahrgangsgruppe melden, die mindestens einen weiblichen bzw. einen männlichen Teilnehmer enthalten müssen. Sollten pro Jahrgangsgruppe nicht genügend Meldungen eingehen, können die Wettkämpfe zusammengelegt werden. In den Jahrgangsgruppen 2002–1999 und 1998–offen dürfen auch Schwimmer aus jüngeren Jahrgängen starten, jedoch darf jeder Schwimmer nur einmal pro Stilart schwimmen. Zu Beginn der Veranstaltung holen die Betreuer die vorgedruckten Staffel-Startkarten beim Sprecher ab und geben diese dann ausgefüllt vor Beginn der ersten Wettkämpfe im Protokollraum ab. Die Staffelteilnehmer können jedoch bis vor Beginn des WK auf der Startkarte beim Zeitnehmer geändert werden. Stand: 22.08.2016 Ausschreibung 36. CVK Seite 3 12. Wertung und Auszeichnungen von Behinderten und Nichtbehinderten Wertung der Einzelwettkämpfe: Behinderte und Nichtbehinderte Schwimmer/innen werden gemeinsam gewertet. Die Ermittlung der Punkte erfolgt für Behinderte entsprechend ihrer jeweiligen Startklasse nach der 1000-Punktetabelle des DBS und für Nichtbehinderte nach der FINA Punktetabelle. Die Rangfolge ergibt sich aus der erreichten Punktzahl. Die Wertung erfolgt in den Einzelwettkämpfen für die Jahrgänge 2006 – 1999 jahrgangsweise. Die Jahrgänge 1998 und älter werden zusammen gewertet. In den Einzelwettkämpfen erhalten die Plätze 1 - 3 Urkunden. Die weiblichen und männlichen Jahrgangssieger der Jahrgänge 2006 – 1999 sowie 1998 und älter erhalten jeweils einen Pokal. Für die Wertung werden die Punkte aus allen 100-m-Einzelwettkämpfen addiert, die Jahrgänge 1998 und älter werden zusammen gewertet. Für die punktbeste weibliche und männliche Einzelleistung aus den 100-m-Einzelwett-kämpfen wird ein Sachpreis vergeben. Wertung der Staffelwettkämpfe: In den Staffelwettkämpfen erfolgt nur eine Wertung nach der geschwommenen Zeiten. Auch wenn Behinderte daran teilnehmen, werden sie wie Nichtbehinderte gewertet. Die Plätze 1 - 3 erhalten Urkunden. Aus den 4 Wettkämpfen je Jahrgangsgruppe wird durch Addition der Punkte laut Europapokalwertung 13-8-5-3-2-1 die Siegerstaffel ermittelt. Die Siegerstaffeln erhalten je einen Pokal. 13. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Unfall oder Personen- und Sachschäden jeder Art. Die Trainer der teilnehmenden Vereine sind für ihre Athleten zu jeder Zeit selbst verantwortlich. Bei Beschädigung städtischer Einrichtungen wird der Verursacher haftbar gemacht. Außerdem ist es nicht gestattet, Gläser oder andere Behälter aus Glas mit in die Halle zu nehmen. Für die Garderobenschränke in der Halle ist 1 € Pfand erforderlich. Die Schwimmhalle darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. 14. Der Veranstalter behält sich vor, die Anfangszeiten zu ändern, falls es Anzahl der Meldungen oder organisatorische Gründe erfordern. 15. Die Veranstaltung wurde bei der Fachwartin Schwimmen des Schwimmbezirks Aachen, Gabi Dreiner, und beim DBS - Abteilung Schwimmen - angezeigt. Während der Veranstaltung betreibt der Veranstalter zugunsten seiner Schwimmjugend eine Cafeteria im Vorraum der Schwimmhalle. 1. Vorsitzender Brander Schwimmverein gez. Dr. Dr. Michael Suchodoll Stand: 22.08.2016 Ausschreibung 36. CVK Seite 4
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