Bodenordnungsverfahren Sundern – Hagen - Düsternsiepen gemäß § 86 Flurbereinigungsgesetz Abbildung 1: Darstellung des Flurbereinigungsgebiets Grenze des Verfahrens Top. Karte 1:25 000 Nordrhein – Westfalen © Bezirksregierung Köln, Abteilung GEObasis.nrw Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Größe: Anzahl der Teilnehmer: Stand 2014 ca. 238 ha ca. 100 Seite 1 von 6 www.bra.nrw.de/2317018 Allgemeine Informationen: Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG wurde vom Forstamt Oberes Sauerland in Schmallenberg angeregt und beantragt auf dem Stadtgebiet von Sundern, nordöstlich des Ortes Hagen. Dort liegen ca. 238 ha Waldfläche, die sich durch zersplitterten Grundbesitz und langen, schmalen Flurstücken in der Eigentumsstruktur auszeichnen. Die Verfahrensfläche wird von den Gewannen im Norden „Steckenberg“, im Osten „Denstenberg“, im Süden „Auf´m Stein“, und im Westen durch die Ortschaft Hagen und nordwestlich durch den Steinbruch, begrenzt. Das vorhandene Wegenetz ist teilweise nicht mit Lastkraftwagen befahrbar. Hierbei spielt der Standard, der heute an die Erschließung von Waldgebieten angelegt wird insofern eine Rolle, dass die Breite der Wege, die Stabilität, die Kurvenradien und insbesondere bei den vorhandenen Wegen die Wasserführung nicht dem heutigen nötigen Erfordernissen entspricht. Durch vorliegendes Urkataster sind seit mehr als 100 Jahren die Grenzen nicht mehr untersucht worden und somit relativ unsicher. Die Grundstücksformen, lange schmale Grundstücke, erlauben keine moderne Waldwirtschaft. Die Eigentumsstrukturen, gekennzeichnet durch Besitzzersplitterung, und die nicht optimale Erschließung lassen eine nachhaltige, naturnahe und wirtschaftliche Waldbewirtschaftung, wie sie die Landesforstverwaltung in ihrem Leitbild verlangt, in Zukunft nicht mehr zu. Stand 2014 Seite 2 von 6 www.bra.nrw.de/2317018 Ziele der Bodenordnung: Es ist insbesondere vorgesehen, durch umweltschonenden Ausbau der Waldwege und die Anlage von Holzlagerplätzen die Forstwirte und die in Forstbetriebsgemeinschaften organisierten Waldbesitzer in die Lage zu versetzen, zukünftig eine moderne, naturnahe und nachhaltige Forstwirtschaft betreiben zu können. Abbildung 3: Bisheriger Hauptabfahrtsweg durch enge Bebauung Abbildung 2: Waldwirtschaftsweg im schlechten Zustand Die gegenwärtigen Wegeverhältnisse gestatten dem ansässigen holzverarbeitenden Gewerbe, seinen Rohstoffbedarf nur in beschränktem Maße aus der Region zu decken. Der im Flurbereinigungsverfahren geplante Ausbau des vorhandenen Waldwegenetzes soll die Voraussetzungen zur Entwicklung einer ökologisch und ökonomisch stabilen Forstwirtschaft schaffen, wie sie als Zielsetzung im NRW-Programm „Ländlicher Raum“ gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) formuliert ist. Nach der Sanierung der Wirtschaftswege und der Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen (Zusammenlegung von Besitzstücken) besteht die Aussicht für die Forstwirte, dass sich die Holzwerbungsmöglichkeiten und die Vermarktung des Holzes, insbesondere auch zu energetischen Zwecken, entscheidend verbessern. Maßnahmen zur Zielerreichung: • • • Zusammenlegung und Arrondierung zu wirtschaftlichen Betriebsflächen (Bodenordnung) Optimierung der Erschließung durch geplanten Wegeaus- und -neubau auf einer Länge von ca. 14 km Neuvermessung, da überwiegend Urkatasterzustand Stand 2014 Seite 3 von 6 www.bra.nrw.de/2317018 • • • • Klärung von Rechtsunsicherheiten am Grundbesitz Durchführung von landschaftspflegerischen Maßnahmen Gründung einer Waldgemeinschaft in Kleinstbesitzregionen Stärkung des Tourismus durch ortsnahe Wanderwege Verfahrensstand: 2013 Einleitungsbeschluss 2014 Vorstandswahl bis 2015 Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes Ausbau des Wege- und Gewässernetzes, ab 2016 Vermessung des Verfahrensgebietes Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und bis 2018 vorläufige Besitzeinweisung bis 2020 Schlussfeststellung Kosten, Finanzierung Verfahrenskosten der Flurbereinigung sind Kosten der Behörde einschließlich Waldwertgutachten und Vermessungsingenieurleistungen. Getragen werden sie zu 100 % vom Land Nordrhein-Westfalen. Ausführungskosten entstehen für: • forstwirtschaftlicher Wegebau mit Regelförderung von z. Zt. 70 % inkl. MwSt. • Vermessung (nur Messgehilfenlöhne und Abmarkungsmaterial), Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft, sonstiges (z.B. Haftpflicht, Kassenwart), mit einer Förderung von z. Zt. 80 % inkl. MwSt. (ILEK-Gebiet). Die Ausführungskosten trägt die Teilnehmergemeinschaft. Finanzierung der Ausführungskosten durch: • Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union - 70 bis 80 % für Wegebau, Vermessung und Sonstiges • Eigenleistung der Teilnehmer Stand 2014 Seite 4 von 6 www.bra.nrw.de/2317018 Kosten und Förderung für die vereinfachte Flurbereinigung Sundern-Hagen-Düsternsiepen Ausführungskosten für eine Verfahrensfläche von 1. Vermessung, Naturschutz Entschädigung und Ausgleiche sonstige Ausgaben (ca.500 €/ha) 2. Wegebau Gesamt ca. 238 ha 138.000,- € 189.000,- € 327.000,- € Förderung und Finanzierung zu 1. Zuwendung 80 % incl. MwSt. ELER-Verordnung, ILEK-Region Eigenleistung der Beteiligten 110.400,- € 27.600,- € zu 2. Zuwendung 70 % incl. MwSt. ELER-Verordnung, forstlicher Wegebau Eigenleistung der Beteiligten 132.300,- € 56.700,- € Gesamt Eigenleistung der Beteiligten 84.300,- € Eigenleistung (bei 238 ha) 355,- €/ha Ansprechpartner vor Ort: Teilnehmergemeinschaft Sundern – Hagen – Düsternsiepen Vorsitzender: Wilhelm Cramer Stellv. Vorsitzender: Hermann Huxol Stand 2014 Seite 5 von 6 www.bra.nrw.de/2317018 Ansprechpartner in der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 33 – Standort Soest: Herr Karl-Friedrich Böhm Planungsdezernent Telefon: (02931) 82-5108 [email protected] Herr Benedikt Timmer Sachbearbeiter - Projektleiter Telefon: (02931) 82-5146 [email protected] Stand 2014 Seite 6 von 6 www.bra.nrw.de/2317018
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