Bodenordnungsverfahren Sundern – Hagen

Bodenordnungsverfahren Sundern – Hagen - Düsternsiepen
gemäß § 86 Flurbereinigungsgesetz
Abbildung 1:
Darstellung des Flurbereinigungsgebiets
Grenze des Verfahrens
Top. Karte 1:25 000 Nordrhein – Westfalen
© Bezirksregierung Köln, Abteilung GEObasis.nrw
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Größe:
Anzahl der Teilnehmer:
Stand 2014
ca. 238 ha
ca. 100
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Allgemeine Informationen:
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG wurde vom Forstamt Oberes
Sauerland in Schmallenberg angeregt und beantragt auf dem Stadtgebiet von Sundern, nordöstlich des Ortes Hagen. Dort liegen ca. 238 ha Waldfläche, die sich durch zersplitterten Grundbesitz und langen, schmalen Flurstücken in der Eigentumsstruktur auszeichnen. Die Verfahrensfläche wird von den Gewannen im Norden „Steckenberg“, im Osten „Denstenberg“, im Süden
„Auf´m Stein“, und im Westen durch die Ortschaft Hagen und nordwestlich durch den Steinbruch, begrenzt.
Das vorhandene Wegenetz ist teilweise nicht mit Lastkraftwagen befahrbar. Hierbei spielt der
Standard, der heute an die Erschließung von Waldgebieten angelegt wird insofern eine Rolle,
dass die Breite der Wege, die Stabilität, die Kurvenradien und insbesondere bei den vorhandenen Wegen die Wasserführung nicht dem heutigen nötigen Erfordernissen entspricht.
Durch vorliegendes Urkataster sind seit mehr als 100 Jahren die Grenzen nicht mehr untersucht
worden und somit relativ unsicher.
Die Grundstücksformen, lange schmale Grundstücke, erlauben keine moderne Waldwirtschaft.
Die Eigentumsstrukturen, gekennzeichnet durch Besitzzersplitterung, und die nicht optimale Erschließung lassen eine nachhaltige, naturnahe und wirtschaftliche Waldbewirtschaftung, wie sie die Landesforstverwaltung in ihrem Leitbild verlangt, in Zukunft nicht
mehr zu.
Stand 2014
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Ziele der Bodenordnung:
Es ist insbesondere vorgesehen, durch umweltschonenden Ausbau der Waldwege und die Anlage von Holzlagerplätzen die Forstwirte und die in Forstbetriebsgemeinschaften organisierten
Waldbesitzer in die Lage zu versetzen, zukünftig eine moderne, naturnahe und nachhaltige
Forstwirtschaft betreiben zu können.
Abbildung 3:
Bisheriger Hauptabfahrtsweg durch enge Bebauung
Abbildung 2:
Waldwirtschaftsweg im schlechten Zustand
Die gegenwärtigen Wegeverhältnisse gestatten dem ansässigen holzverarbeitenden Gewerbe,
seinen Rohstoffbedarf nur in beschränktem Maße aus der Region zu decken.
Der im Flurbereinigungsverfahren geplante Ausbau des vorhandenen Waldwegenetzes soll die
Voraussetzungen zur Entwicklung einer ökologisch und ökonomisch stabilen Forstwirtschaft
schaffen, wie sie als Zielsetzung im NRW-Programm „Ländlicher Raum“ gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1257/1999 des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) formuliert ist.
Nach der Sanierung der Wirtschaftswege und der Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen (Zusammenlegung von Besitzstücken) besteht die Aussicht für die Forstwirte, dass sich die
Holzwerbungsmöglichkeiten und die Vermarktung des Holzes, insbesondere auch zu energetischen Zwecken, entscheidend verbessern.
Maßnahmen zur Zielerreichung:
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Zusammenlegung und Arrondierung zu wirtschaftlichen Betriebsflächen (Bodenordnung)
Optimierung der Erschließung durch geplanten Wegeaus- und -neubau auf einer Länge
von ca. 14 km
Neuvermessung, da überwiegend Urkatasterzustand
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Klärung von Rechtsunsicherheiten am Grundbesitz
Durchführung von landschaftspflegerischen Maßnahmen
Gründung einer Waldgemeinschaft in Kleinstbesitzregionen
Stärkung des Tourismus durch ortsnahe Wanderwege
Verfahrensstand:
2013 Einleitungsbeschluss
2014 Vorstandswahl
bis 2015 Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes
Ausbau des Wege- und Gewässernetzes,
ab 2016
Vermessung des Verfahrensgebietes
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und
bis 2018
vorläufige Besitzeinweisung
bis 2020 Schlussfeststellung
Kosten, Finanzierung
Verfahrenskosten der Flurbereinigung sind Kosten der Behörde einschließlich Waldwertgutachten und Vermessungsingenieurleistungen. Getragen werden sie zu 100 % vom Land Nordrhein-Westfalen.
Ausführungskosten entstehen für:
• forstwirtschaftlicher Wegebau mit Regelförderung von z. Zt. 70 % inkl. MwSt.
• Vermessung (nur Messgehilfenlöhne und Abmarkungsmaterial), Ausgleichsmaßnahmen für
Eingriffe in Natur und Landschaft, sonstiges (z.B. Haftpflicht, Kassenwart), mit einer Förderung von z. Zt. 80 % inkl. MwSt. (ILEK-Gebiet).
Die Ausführungskosten trägt die Teilnehmergemeinschaft.
Finanzierung der Ausführungskosten durch:
• Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der
Europäischen Union
- 70 bis 80 % für Wegebau, Vermessung und Sonstiges
• Eigenleistung der Teilnehmer
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Kosten und Förderung für die vereinfachte Flurbereinigung
Sundern-Hagen-Düsternsiepen
Ausführungskosten für eine Verfahrensfläche von
1. Vermessung, Naturschutz
Entschädigung und Ausgleiche
sonstige Ausgaben (ca.500 €/ha)
2. Wegebau
Gesamt
ca. 238 ha
138.000,- €
189.000,- €
327.000,- €
Förderung und Finanzierung
zu 1.
Zuwendung 80 % incl. MwSt.
ELER-Verordnung, ILEK-Region
Eigenleistung der Beteiligten
110.400,- €
27.600,- €
zu 2.
Zuwendung 70 % incl. MwSt.
ELER-Verordnung, forstlicher Wegebau
Eigenleistung der Beteiligten
132.300,- €
56.700,- €
Gesamt Eigenleistung der Beteiligten
84.300,- €
Eigenleistung (bei 238 ha)
355,- €/ha
Ansprechpartner vor Ort:
Teilnehmergemeinschaft Sundern – Hagen – Düsternsiepen
Vorsitzender:
Wilhelm Cramer
Stellv. Vorsitzender:
Hermann Huxol
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Ansprechpartner in der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 33 – Standort Soest:
Herr Karl-Friedrich Böhm
Planungsdezernent
Telefon:
(02931) 82-5108
[email protected]
Herr Benedikt Timmer
Sachbearbeiter - Projektleiter Telefon:
(02931) 82-5146
[email protected]
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