Europäische Kommission - Pressemitteilung Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Laseranbieter Rofin-Sinar durch Coherent unter Bedingungen Brüssel, 26. Oktober 2016 Die Europäische Kommission hat die von dem US-amerikanischen Unternehmen Coherent geplante Übernahme des in den USA und in Deutschland ansässigen Unternehmens RofinSinar nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Beide Unternehmen bieten weltweit Laser an. Die Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass die britische Niederlassung von Rofin-Sinar in Hull, die CO2-Niedrigleistungslaser produziert, veräußert wird. Sowohl Rofin-Sinar als auch Coherent sind weltweit tätige Laseranbieter mit breiter Produktpalette und weltweiten Verkaufs- und Dienstleistungskapazitäten. Die Kommission hatte Bedenken, dass das Vorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form dazu geführt hätte, dass die beteiligten Unternehmen im Bereich der CO2-Niedrigleistungslaser hohe gemeinsame Marktanteile gehabt hätten. Durch die von den beteiligten Unternehmen angebotene Verpflichtung werden diese Bedenken ausgeräumt. Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission Die vorläufige Untersuchung der Kommission ergab, dass der geplante Zusammenschluss die beiden größten Anbieter von CO2-Niedrigleistungslasern zusammenführen würde. Mit einem Marktanteil von über 50 % wäre das aus dem Zusammenschluss von Rofin-Sinar und Coherent hervorgehende Unternehmen eindeutig der Marktführer in diesem Bereich gewesen. Die Untersuchung zu CO2-Niedrigleistungslasern ergab Folgendes: - Rofin-Sinar und Coherent waren vor dem Zusammenschluss enge Wettbewerber. - Die verbleibenden, deutlich kleineren Anbieter, einschließlich der asiatischen Hersteller, wären nicht in der Lage gewesen, einen ausreichenden Wettbewerbsdruck auszuüben, um Preiserhöhungen und eine Verringerung des Produktangebots zu verhindern. - Andere Laser- und Nichtlaser-Technologien üben auf diesem Markt keinen ausreichenden Wettbewerbsdruck aus. Darüber hinaus äußerten zahlreiche Kunden Bedenken, dass es nach dem Zusammenschluss im Bereich der CO2-Niedrigleistungslaser zu Preiserhöhungen, einer Verringerung der Auswahl und einer Verschlechterung der Dienstleistungsqualität kommen könnte. In Bezug auf die anderen Märkte, auf denen sich die Tätigkeiten von Rofin-Sinar und Coherent überschneiden, wurden aufgrund der Präsenz starker alternativer Anbieter keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken festgestellt. Das Verpflichtungsangebot Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, bot Coherent an, die in Hull im Vereinigten Königreich angesiedelte Betriebstätte von Rofin-Sinar, die CO2-Niedrigleistungslaser herstellt, zu veräußern. Durch die Veräußerung wird die Überschneidung zwischen den Tätigkeiten der beiden Unternehmen im Bereich der CO2-Niedrigleistungslaser weltweit in vollem Umfang beseitigt und die festgestellten Wettbewerbsbedenken werden vollständig ausgeräumt. Daher gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Übernahme in der durch die Verpflichtung geänderten Form den Wettbewerb nicht gefährdet. Die Genehmigung der Kommission erfolgt unter der Bedingung, dass die Verpflichtung uneingeschränkt erfüllt wird. Die Unternehmen und ihre Produkte Rofin-Sinar ist ein in den USA und in Deutschland ansässiger weltweiter Anbieter von Lasern und laserbasierten Systemlösungen für die industrielle Materialbearbeitung. Coherent ist eine US-amerikanische Aktiengesellschaft, die eine breit gefächerte Gruppe weltweiter Kunden mit Lasern und entsprechendem Zubehör, u. a. für die Materialbearbeitung, beliefert. Der Begriff „Laser“ steht für „Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation“ (Lichtverstärkung durch angeregte Aussendung von Strahlen). CO2-Laser werden in der Regel in Niedrigleistungslaser (unter 1 Kilowatt) und Hochleistungslaser (über 1 Kilowatt) eingeteilt. CO2Niedrigleistungslaser werden im Allgemeinen verwendet, um Materialien wie Papier, Kunststoff, Holz, Glas und Textilien zu schneiden, zu behandeln, zu beschriften oder zu gravieren. Fusionskontrollvorschriften und -verfahren Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden. Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Weitere Informationen werden auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer der Wettbewerbssache M.8055 veröffentlicht. IP/16/3548 Kontakt für die Medien: Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Angela NARDELLA (+32 2 296 11 75) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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