Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Laseranbieter
Rofin-Sinar durch Coherent unter Bedingungen
Brüssel, 26. Oktober 2016
Die Europäische Kommission hat die von dem US-amerikanischen Unternehmen Coherent
geplante Übernahme des in den USA und in Deutschland ansässigen Unternehmens RofinSinar nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Beide Unternehmen bieten
weltweit Laser an. Die Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass die britische
Niederlassung von Rofin-Sinar in Hull, die CO2-Niedrigleistungslaser produziert, veräußert
wird.
Sowohl Rofin-Sinar als auch Coherent sind weltweit tätige Laseranbieter mit breiter Produktpalette und
weltweiten Verkaufs- und Dienstleistungskapazitäten. Die Kommission hatte Bedenken, dass das
Vorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form dazu geführt hätte, dass die beteiligten
Unternehmen im Bereich der CO2-Niedrigleistungslaser hohe gemeinsame Marktanteile gehabt hätten.
Durch die von den beteiligten Unternehmen angebotene Verpflichtung werden diese Bedenken
ausgeräumt.
Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission
Die vorläufige Untersuchung der Kommission ergab, dass der geplante Zusammenschluss die beiden
größten Anbieter von CO2-Niedrigleistungslasern zusammenführen würde. Mit einem Marktanteil von
über 50 % wäre das aus dem Zusammenschluss von Rofin-Sinar und Coherent hervorgehende
Unternehmen eindeutig der Marktführer in diesem Bereich gewesen.
Die Untersuchung zu CO2-Niedrigleistungslasern ergab Folgendes:
- Rofin-Sinar und Coherent waren vor dem Zusammenschluss enge Wettbewerber.
- Die verbleibenden, deutlich kleineren Anbieter, einschließlich der asiatischen Hersteller, wären
nicht in der Lage gewesen, einen ausreichenden Wettbewerbsdruck auszuüben, um
Preiserhöhungen und eine Verringerung des Produktangebots zu verhindern.
- Andere Laser- und Nichtlaser-Technologien üben auf diesem Markt keinen ausreichenden
Wettbewerbsdruck aus.
Darüber hinaus äußerten zahlreiche Kunden Bedenken, dass es nach dem Zusammenschluss im
Bereich der CO2-Niedrigleistungslaser zu Preiserhöhungen, einer Verringerung der Auswahl und einer
Verschlechterung der Dienstleistungsqualität kommen könnte.
In Bezug auf die anderen Märkte, auf denen sich die Tätigkeiten von Rofin-Sinar und Coherent
überschneiden, wurden aufgrund der Präsenz starker alternativer Anbieter keine
wettbewerbsrechtlichen Bedenken festgestellt.
Das Verpflichtungsangebot
Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, bot Coherent an, die in Hull
im Vereinigten Königreich angesiedelte Betriebstätte von Rofin-Sinar, die CO2-Niedrigleistungslaser
herstellt, zu veräußern. Durch die Veräußerung wird die Überschneidung zwischen den Tätigkeiten der
beiden Unternehmen im Bereich der CO2-Niedrigleistungslaser weltweit in vollem Umfang beseitigt und
die festgestellten Wettbewerbsbedenken werden vollständig ausgeräumt.
Daher gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Übernahme in der durch die Verpflichtung
geänderten Form den Wettbewerb nicht gefährdet. Die Genehmigung der Kommission erfolgt unter der
Bedingung, dass die Verpflichtung uneingeschränkt erfüllt wird.
Die Unternehmen und ihre Produkte
Rofin-Sinar ist ein in den USA und in Deutschland ansässiger weltweiter Anbieter von Lasern und
laserbasierten Systemlösungen für die industrielle Materialbearbeitung.
Coherent ist eine US-amerikanische Aktiengesellschaft, die eine breit gefächerte Gruppe weltweiter
Kunden mit Lasern und entsprechendem Zubehör, u. a. für die Materialbearbeitung, beliefert.
Der Begriff „Laser“ steht für „Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation“
(Lichtverstärkung durch angeregte Aussendung von Strahlen). CO2-Laser werden in der Regel in
Niedrigleistungslaser (unter 1 Kilowatt) und Hochleistungslaser (über 1 Kilowatt) eingeteilt. CO2Niedrigleistungslaser werden im Allgemeinen verwendet, um Materialien wie Papier, Kunststoff, Holz,
Glas und Textilien zu schneiden, zu behandeln, zu beschriften oder zu gravieren.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren
Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und
Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich
und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der
Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss im Vorprüfverfahren
(Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
Weitere Informationen werden auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb im öffentlich
zugänglichen Register unter der Nummer der Wettbewerbssache M.8055 veröffentlicht.
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