Kommission schlägt Fangmöglichkeiten für 2017 für den

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission schlägt Fangmöglichkeiten für 2017 für den Atlantik und die
Nordsee vor
Brüssel, 27. Oktober 2016
Zur Vorbereitung der Tagung des Rates (Fischerei) im Dezember, bei der die Mitgliedstaaten
Fangquoten für den Atlantik und die Nordsee für 2017 aushandeln werden, legt die
Kommission nun einen Vorschlag für gesunde und nachhaltige Bestandsgrößen vor.
Die Europäische Kommission präsentiert heute ihren Vorschlag für die Fangquoten im Atlantik und in
der Nordsee für das kommende Jahr. Dabei handelt es sich um die jährliche Festlegung der Menge
Fisch, die die Fischer der Europäischen Union im folgenden Jahr den wichtigsten kommerziellen
Fischbeständen entnehmen dürfen (zulässige Gesamtfangmengen oder TAC). Auf der Grundlage der
eingegangenen wissenschaftlichen Gutachten schlägt die Kommission die Beibehaltung oder Anhebung
der Fangquoten für 42 gesunde Bestände und eine Verringerung der Fangmengen für 28 Bestände, um
deren Bestandsgröße es schlecht bestellt ist, vor.
Der für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei zuständige Kommissar Karmenu Vella erklärte: „Unser
Ziel ist klar: wir müssen alle Bestände so bald wie möglich auf ein gesundes und nachhaltiges Niveau
bringen, damit unsere Fischwirtschaft überlebensfähig bleibt. Dies ist nicht allein Sache der
Kommission: den Interessenträgern kommt in diesem Prozess eine wichtige Rolle zu. Wir schlagen für
2017 ein ehrgeiziges Programm vor und der einzig erfolgversprechende Weg besteht darin, gemeinsam
mit Fischern, Wissenschaftlern und den nationalen Behörden konkrete Lösungen zu entwickeln, die zu
einer sowohl nachhaltigen als auch wirtschaftlich rentablen Fischerei führen“.
Die Kommission wird zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr auch einige zusätzliche Quoten für
die Fischereien vorschlagen, für die ab 2017 die Anlandeverpflichtung gilt (Quotenerhöhungen). Diese
zusätzlichen Quoten werden aufgrund der Tatsache gewährt, dass die Fischer unbeabsichtigt gefangene
Fische nicht mehr zurückwerfen können, sondern sie anlanden müssen. Daher wird die zulässige Quote
erhöht, um den Übergang zu dem neuen System ohne Rückwürfe zu erleichtern. Die genauen
Quotenerhöhungen für die einzelnen Fischereien werden auf der Grundlage wissenschaftlicher
Gutachten, die voraussichtlich Mitte November vorliegen werden, und der Mengen, die gemäß den
regionalen Rückwurfplänen angelandet werden müssen, festgelegt.
Der Vorschlag umfasst Bestände, die die EU autonom bewirtschaftet, und Bestände, die gemeinsam
mit Drittländern wie Norwegen oder durch regionale Fischereiorganisationen in allen Weltmeeren
bewirtschaftet werden. Die internationalen Verhandlungen für viele der betroffenen Bestände sind noch
im Gange und für einige Bestände liegen noch keine wissenschaftlichen Gutachten vor. Die Zahlen für
diese Bestände werden zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt, wenn die Verhandlungen mit Drittländern
sowie innerhalb der regionalen Fischereiorganisationen abgeschlossen sind.
Der heutige Vorschlag wird den Fachministern der Mitgliedstaaten auf der Tagung des Rates (Fischerei)
im Dezember zur Erörterung vorgelegt. Seine Geltungsdauer beginnt mit dem 1. Januar 2017.
Einzelheiten des Vorschlags
Ziel der Kommission im Rahmen der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik ist es, eine Befischung
aller Bestände auf nachhaltigem Niveau unter Einhaltung des höchstmöglichen Dauerertrags (Maximum
Sustainable Yield) einer Fischerei zu erreichen. Durch eine Befischung auf MSY-Niveau
(höchstmöglicher Dauerertrag) kann die Fischwirtschaft die größtmögliche Menge Fisch entnehmen, bei
der eine gesunde Bestandsgröße beibehalten wird. Die Vorschläge der Kommission für
Höchstfangmengen beruhen auf den wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für
Meeresforschung (ICES). In diesem Jahr hat der ICES entsprechende Gutachten für 34 Bestände
vorgelegt.
- Bestände auf nachhaltigem Niveau
Für einige EU-Bestände, die bereits auf MSY-Niveau befischt werden, wie Seeteufel in südlichen
Gewässern, Gemeine Seezunge im Skagerrak/Kattegat und Seezunge im westlichen Ärmelkanal,
schlägt die Kommission vor, die TAC anzuheben. Eine Anhebung wird auch für Kaisergranat im
Kattegat/Skagerrak, Stöcker im Atlantik vor der Iberischen Halbinsel und Schellfisch in der Irischen
See und der Keltischen See vorgeschlagen. Die fortgesetzte Zunahme des nördlichen
Seehechtbestands rechtfertigt ebenfalls eine Erhöhung der TAC.
- Auf nicht nachhaltigem Niveau befischte Bestände
Gleichzeitig gibt der Zustand einiger Bestände weiterhin Anlass zu Besorgnis, so sind beispielsweise die
Kabeljaubestände westlich von Irland, in der Keltischen See, im Golf von Biskaya und im Atlantik vor
der Iberischen Halbinsel weiter zurückgegangen. Die Seezunge in der Irischen See ist stark gefährdet.
Für Wittling westlich von Schottland werden Nullfänge empfohlen und für Butte und Pollack in der
Keltischen See und der Irischen See wird eine Senkung der TAC vorgeschlagen. Im Kattegat wird für
Scholle eine Senkung der TAC vorgeschlagen.
Die wissenschaftlichen Gutachten für Wolfsbarsch sind ebenfalls äußerst alarmierend. Der
Kommissionsvorschlag enthält auch Maßnahmen für die Bewirtschaftung von Wolfsbarsch im
Jahr 2017. Diese Bewirtschaftungsmaßnahmen würden handwerklichen Fischern, die von diesem
Bestand abhängig sind, einige Fangmöglichkeiten eröffnen, und gleichzeitig der Empfehlung des ICES
Rechnung tragen, die Anlandung von Wolfsbarsch insgesamt zu reduzieren.
- Bestände, für die wissenschaftliche Daten fehlen
Bei Fällen, in denen nicht genug Daten vorliegen, um die Bestandsgröße zuverlässig bewerten zu
können, folgt der Kommissionsvorschlag dem Gutachten des ICES, wonach die Fangmengen um
maximal 20 % reduziert oder angehoben werden sollten. Entsprechend einer gemeinsamen Erklärung
aus dem Jahr 2012 wurde für 26 datenbegrenzte Bestände eine niedrigere TAC festgesetzt, die für fünf
Jahre unverändert bleibt. Für zwei dieser Bestände belegen aktualisierte wissenschaftliche Gutachten,
dass die Bestände weiter zurückgegangen sind und nun eine weitere Reduzierung der TAC erforderlich
ist. Dies betrifft Sprotte im Ärmelkanal und Scholle in der Keltischen See und südwestlich von Irland.
Weitere Informationen
Siehe nachstehende Tabellen mit genauen Angaben zu den heutigen Vorschlägen für den Atlantik
und die Nordsee.
TAC und Quoten
Fragen und Antworten zum Vorschlag der Kommission für die Fangmöglichkeiten für 2017 im
Atlantik und in der Nordsee:
Wissenschaftliche Gutachten: bei den vorgeschlagenen TAC wurden die wissenschaftlichen
Gutachten des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) und des Wissenschafts-, Technik- und
Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF) gebührend berücksichtigt.
Darüber hinaus wurden auf der Grundlage des Konsultationspapiers der Kommission die
Interessenträger eingebunden.
Mehrjährige Bewirtschaftungspläne
Karte der Fanggebiete
Anmerkung: In den nachstehenden Tabellen sind nur EU-Bestände aufgeführt, die nicht gemeinsam
mit Drittländern befischt werden.
Tabelle 1: Bestände mit vorgeschlagener TAC-Anhebung
TAC-Gebiet
endgültige
TAC 2016
TAC 2017
(Vorschlag)
TACVeränderung
: 2016-2017
(Vorschlag)
Lophius
VIIIc, IX, X,
CECAF 34.1.1
2569
3955
54,0%
Solea solea
VIIe
979
1178
20,3%
Gemeine
Seezunge
Solea solea
IIIa;
Unionsgewäss
er der
Unterdivisione
n 22-32
391
534
36,6%
Gemeine
Seezunge
Solea solea
VIIfg
779
782
0,4%
Schellfisch
Melanogramm
VIIb-k, VIII,
7258
7751
6,8 %
Gebräuchlich Wissenschaf
e
tliche
Bezeichnung Bezeichnung
Seeteufel
Gemeine
Seezunge
us
IX und X;
Unionsgewäss
er von
CECAF 34.1.1
Melanogramm
us aeglefinus
Unionsgewäss
er und
internationale
Gewässer von
VIb, XII und
XIV
3225
4130
28,1%
Seehecht
(insgesamt
nördliche
TAC)
Merluccius
Nördliche TAC
insgesamt
(IIIa/IIa und
IV/Vb, VI, VII,
XII und
XIV/VIIIabde)
108784
111865
2,8%
Stöcker
Trachurus
IX
68583
73349
6,9%
Nephrops
IX und X;
Unionsgewäss
er von
CECAF 34.1.1
320
336
5,0%
Nephrops
IIIa;
Unionsgewäss
er der
Unterdivisione
n 22-32
11001
12715
15,6%
TAC 2017
(Vorschlag)
TACVeränderung
: 2016-2017
(Vorschlag)
Schellfisch
Kaisergranat
Kaisergranat
Tabelle 2: Bestände mit unveränderter TAC[1]
Gebräuchlich Wissenschaf
e
tliche
Bezeichnung Bezeichnung
TAC-Gebiet
endgültige
TAC 2016
Europäische
Sardelle
Engraulis
IX und X;
Unionsgewäss
er von
CECAF 34.1.1
10622
10622
0,0%
Kabeljau
Gadus morhua Kattegat
370
370
0,0%
Kabeljau
VIa;
Unionsgewäss
er und
Gadus morhua internationale
Gewässer von
Vb östlich von
12º 00′ W
0
0
0,0%
Gemeine
Seezunge
Solea solea
VIIIab
3420
3420
0,0%
Limande und
Rotzunge
Microstomus
kitt und
Glyptocephalu
s cynoglossus
IIa (EG),
Nordsee (EG)
6391
6391
0,0%
Butte
Lepidorhombu
s
Unionsgewäss
er von IIa und
IV;
2639
2639
0,0%
Scholle
Pleuronectes
VIIa
1098
1098
0,0%
Steinbutt und
Glattbutt
Psetta
maxima &
Scopthalmus
rhombus
Unionsgewäss
er von IIa und
IV;
4488
4488
0,0%
TAC 2017
(Vorschlag)
TACVeränderung
: 2016-2017
(Vorschlag)
Tabelle 3: Bestände mit vorgeschlagener TAC-Kürzung
Gebräuchlich Wissenschaf
e
tliche
Bezeichnung Bezeichnung
TAC-Gebiet
endgültige
TAC 2016
Seeteufel
Lophius
VII
33516
29534
-11,9%
Seeteufel
Lophius
VIIIabde
8980
7914
-11,9%
Blauleng
Molva
dypterigia
Internationale
Gewässer von
XII
446
357
-20,0 %
Eberfisch
Caproidae
Unionsgewäss
er und
internationale
Gewässer von
VI, VII und
VIII
42637
27288
-36,0 %
Kabeljau
VIIb, VIIc,
VIIe-k, VIII,
Gadus morhua IX und X;
Unionsgewäss
er von CECAF
4565
1447
-68,3%
Gemeine
Seezunge
Solea solea
VIIa
40
7
-82,5%
Gemeine
Seezunge
Solea solea
VIId
3258
2257
-30,7%
Argentina
silus
Unionsgewäss
er und
internationale
Gewässer von
V, VI und VII
4316
3453
-20,0 %
Europäischer
Seehecht
Merluccius
VIIIc, IX und
X;
Unionsgewäss
er von
CECAF 34.1.1
10674
6838
-35,9%
Hering
Clupea
VIa (S), VIIb,
VIIc
1630
1360
-16,6 %
Heringe
Clupea
VIIa(1)
4575
4127
-9,8%
Hering
Clupea
VIIg(1),
VIIh(1),
VIIj(1) und
VIIk(1)
15442
14467
-6,3 %
Hering
Clupea
harengus
Unionsgewäss
er und
internationale
Gewässer von
4170
3480
-16,5%
Goldlachs
Vb, VIb und
VIaN(1)
Lepidorhombu
s
VIIIabde
1802
1513
-16,0 %
Butte
Lepidorhombu
s
Unionsgewäss
er und
internationale
Gewässer von
Vb; VI;
5214
4900
-6,0%
Butte
Lepidorhombu
s
VII
18254
13099
-28,2%
Butte
Lepidorhombu
s
VIIIc, IX und
X;
Unionsgewäss
er von
CECAF 34.1.1
1363
1013
-25,7%
Kaisergranat
Nephrops
VIIIc
48
0
-100,0 %
Kaisergranat
Nephrops
Unionsgewäss
er von IIa und
IV;
13700
13686
-0,1%
Scholle
Pleuronectes
VIIde
12446
10022
-19,5%
Scholle
Pleuronectes
VIIfg
420
405
-3.6%
Scholle
Pleuronectes
VIIhjk
135
108
-20,0 %
Scholle
Pleuronectes
platessa
Kattegat
2347
2065
-12.0%
Pollack
Pollachius
pollachius
VIIIabde
1482
1186
-20,0 %
Pollack
Pollachius
pollachius
VII
13495
10796
-20,0 %
Sprotte
Sprattus
VIIde
5150
4120
-20,0 %
Wittling
Merlangius
VI;
Unionsgewäss
er und
internationale
Gewässer von
Vb;
internationale
Gewässer von
XII und XIV
213
0
-100,0 %
Wittling
Merlangius
VIII
2540
2032
-20,0 %
Butte
Tabelle 4: Bestände, zu denen die Gutachten noch nicht vorliegen oder die Verhandlungen
noch laufen
Gebräuchliche
Bezeichnung
Wissenschaftliche
Bezeichnung
TAC-Gebiet
endgültige TAC
2016
Seeteufel
Lophiidae
Unionsgewässer von
IIa und IV;
11267
Seeteufel
Lophius
VI; Unionsgewässer
und internationale
6375
Gewässer von Vb;
internationale
Gewässer von XII und
XIV
Blauleng
Molva dypterigia
Unionsgewässer von
Vb, VI und VII
4746
Kabeljau
Gadus morhua
VIIa
146
Gemeine Seezunge
Solea solea
Unionsgewässer von
IIa und IV;
13252
Kliesche und Flunder
Limanda limanda und
Platichthys flesus
Unionsgewässer von
IIa und IV;
18434
Schellfisch
Melanogrammus
Vb, VIa
6462
Schellfisch
Melanogrammus
VIIa
1654
Stöcker
Trachurus
Unionsgewässer von
IIa und IVa; VI, VIIac, VIIe-k, VIIIa, VIIIb,
VIIId und VIIIe;
Unionsgewässer und
internationale
Gewässer von Vb;
internationale
Gewässer von XII und
XIV
107168
Stöcker
Trachurus
Unionsgewässer von
IVb, IVc und VIId
11650
Stöcker
Trachurus
VIIIc
17235
Leng
Molva molva
Unionsgewässer von
VI, VII, VIII, IX, X, XII 10297
und XIV
Leng
Molva molva
IV (EU)
2912
Kaisergranat
Nephrops
VI; Unionsgewässer
und internationale
Gewässer von Vb;
16524
Kaisergranat
Nephrops
VII
23348
Kaisergranat
Nephrops
VII (Porcupine Bank,
besondere Bedingung)
1850
Kaisergranat
Nephrops
VIIIabde
3899
Stintdorsch
Trisopterus esmarki
IIIa; Unionsgewässer
von IIa und IV
129000
Dornhai
Squalus
Unionsgewässer und
internationale
Gewässer von I, V, VI,
VII, VIII, XII und XIV
0
Dornhai
Squalus
Unionsgewässer von
IIa und IV;
0
Dornhai
Squalus
Unionsgewässer von
IIIa
0
Sandaal
Ammodytes
Unionsgewässer
von IIa, IIIa und IV
79219
Rochen
Rajidae
Unionsgewässer von
IIa und IV;
1313
Rochen
Rajidae
Unionsgewässer von
IIIa
47
Rochen
Rajidae
Unionsgewässer von
VIa, VIb, VIIa-c und
VIIe-k
8032
Rochen
Rajidae
Unionsgewässer von
VIII und IX
3420
Rochen
Rajidae
VIId
966
Sprotte
Sprattus sprattus
Unionsgewässer von
IIa und IV;
219500
Lumb
Brosme brosme
Unionsgewässer und
internationale
Gewässer von V, VI
und VII
937
Wittling
Merlangius
VIIb-k
22778
Tabelle 5: Bestände, deren TAC von einzelnen Mitgliedstaaten festgesetzt werden
Gebräuchliche
Bezeichnung
Wissenschaftli
che
Bezeichnung
TAC-Gebiet
Delegiert an
Hering
Clupea
VI Clyde(1)
Vereinigtes Königreich
Stöcker
Trachurus
CECAF (Kanaren)
Spanien
Stöcker
Trachurus
CECAF(Madeira)
Portugal
Stöcker
Trachurus
X, CECAF(Azoren)
Portugal
Geißelgarnele
Penaeus
Französisch-Guayana
Frankreich
[1] Diese Tabelle [Tabelle 2] enthält nicht die in der Gemeinsamen Erklärung des Rates und der Kommission „Zur Erklärung zu
den stabilen Beständen“ aufgeführten Bestände (siehe Ratsdokument PECHE 491, 15502/15 REV1). Die in dieser Erklärung
enthaltenen TAC für datenbegrenzte Bestände werden für weitere zwei Jahre beibehalten, es sei denn, dass sich der Eindruck
vom Zustand eines dieser Bestände in diesem Zeitraum erheblich ändert.
IP/16/3504
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