Europäische Kommission - Pressemitteilung Kommission schlägt Fangmöglichkeiten für 2017 für den Atlantik und die Nordsee vor Brüssel, 27. Oktober 2016 Zur Vorbereitung der Tagung des Rates (Fischerei) im Dezember, bei der die Mitgliedstaaten Fangquoten für den Atlantik und die Nordsee für 2017 aushandeln werden, legt die Kommission nun einen Vorschlag für gesunde und nachhaltige Bestandsgrößen vor. Die Europäische Kommission präsentiert heute ihren Vorschlag für die Fangquoten im Atlantik und in der Nordsee für das kommende Jahr. Dabei handelt es sich um die jährliche Festlegung der Menge Fisch, die die Fischer der Europäischen Union im folgenden Jahr den wichtigsten kommerziellen Fischbeständen entnehmen dürfen (zulässige Gesamtfangmengen oder TAC). Auf der Grundlage der eingegangenen wissenschaftlichen Gutachten schlägt die Kommission die Beibehaltung oder Anhebung der Fangquoten für 42 gesunde Bestände und eine Verringerung der Fangmengen für 28 Bestände, um deren Bestandsgröße es schlecht bestellt ist, vor. Der für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei zuständige Kommissar Karmenu Vella erklärte: „Unser Ziel ist klar: wir müssen alle Bestände so bald wie möglich auf ein gesundes und nachhaltiges Niveau bringen, damit unsere Fischwirtschaft überlebensfähig bleibt. Dies ist nicht allein Sache der Kommission: den Interessenträgern kommt in diesem Prozess eine wichtige Rolle zu. Wir schlagen für 2017 ein ehrgeiziges Programm vor und der einzig erfolgversprechende Weg besteht darin, gemeinsam mit Fischern, Wissenschaftlern und den nationalen Behörden konkrete Lösungen zu entwickeln, die zu einer sowohl nachhaltigen als auch wirtschaftlich rentablen Fischerei führen“. Die Kommission wird zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr auch einige zusätzliche Quoten für die Fischereien vorschlagen, für die ab 2017 die Anlandeverpflichtung gilt (Quotenerhöhungen). Diese zusätzlichen Quoten werden aufgrund der Tatsache gewährt, dass die Fischer unbeabsichtigt gefangene Fische nicht mehr zurückwerfen können, sondern sie anlanden müssen. Daher wird die zulässige Quote erhöht, um den Übergang zu dem neuen System ohne Rückwürfe zu erleichtern. Die genauen Quotenerhöhungen für die einzelnen Fischereien werden auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten, die voraussichtlich Mitte November vorliegen werden, und der Mengen, die gemäß den regionalen Rückwurfplänen angelandet werden müssen, festgelegt. Der Vorschlag umfasst Bestände, die die EU autonom bewirtschaftet, und Bestände, die gemeinsam mit Drittländern wie Norwegen oder durch regionale Fischereiorganisationen in allen Weltmeeren bewirtschaftet werden. Die internationalen Verhandlungen für viele der betroffenen Bestände sind noch im Gange und für einige Bestände liegen noch keine wissenschaftlichen Gutachten vor. Die Zahlen für diese Bestände werden zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt, wenn die Verhandlungen mit Drittländern sowie innerhalb der regionalen Fischereiorganisationen abgeschlossen sind. Der heutige Vorschlag wird den Fachministern der Mitgliedstaaten auf der Tagung des Rates (Fischerei) im Dezember zur Erörterung vorgelegt. Seine Geltungsdauer beginnt mit dem 1. Januar 2017. Einzelheiten des Vorschlags Ziel der Kommission im Rahmen der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik ist es, eine Befischung aller Bestände auf nachhaltigem Niveau unter Einhaltung des höchstmöglichen Dauerertrags (Maximum Sustainable Yield) einer Fischerei zu erreichen. Durch eine Befischung auf MSY-Niveau (höchstmöglicher Dauerertrag) kann die Fischwirtschaft die größtmögliche Menge Fisch entnehmen, bei der eine gesunde Bestandsgröße beibehalten wird. Die Vorschläge der Kommission für Höchstfangmengen beruhen auf den wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES). In diesem Jahr hat der ICES entsprechende Gutachten für 34 Bestände vorgelegt. - Bestände auf nachhaltigem Niveau Für einige EU-Bestände, die bereits auf MSY-Niveau befischt werden, wie Seeteufel in südlichen Gewässern, Gemeine Seezunge im Skagerrak/Kattegat und Seezunge im westlichen Ärmelkanal, schlägt die Kommission vor, die TAC anzuheben. Eine Anhebung wird auch für Kaisergranat im Kattegat/Skagerrak, Stöcker im Atlantik vor der Iberischen Halbinsel und Schellfisch in der Irischen See und der Keltischen See vorgeschlagen. Die fortgesetzte Zunahme des nördlichen Seehechtbestands rechtfertigt ebenfalls eine Erhöhung der TAC. - Auf nicht nachhaltigem Niveau befischte Bestände Gleichzeitig gibt der Zustand einiger Bestände weiterhin Anlass zu Besorgnis, so sind beispielsweise die Kabeljaubestände westlich von Irland, in der Keltischen See, im Golf von Biskaya und im Atlantik vor der Iberischen Halbinsel weiter zurückgegangen. Die Seezunge in der Irischen See ist stark gefährdet. Für Wittling westlich von Schottland werden Nullfänge empfohlen und für Butte und Pollack in der Keltischen See und der Irischen See wird eine Senkung der TAC vorgeschlagen. Im Kattegat wird für Scholle eine Senkung der TAC vorgeschlagen. Die wissenschaftlichen Gutachten für Wolfsbarsch sind ebenfalls äußerst alarmierend. Der Kommissionsvorschlag enthält auch Maßnahmen für die Bewirtschaftung von Wolfsbarsch im Jahr 2017. Diese Bewirtschaftungsmaßnahmen würden handwerklichen Fischern, die von diesem Bestand abhängig sind, einige Fangmöglichkeiten eröffnen, und gleichzeitig der Empfehlung des ICES Rechnung tragen, die Anlandung von Wolfsbarsch insgesamt zu reduzieren. - Bestände, für die wissenschaftliche Daten fehlen Bei Fällen, in denen nicht genug Daten vorliegen, um die Bestandsgröße zuverlässig bewerten zu können, folgt der Kommissionsvorschlag dem Gutachten des ICES, wonach die Fangmengen um maximal 20 % reduziert oder angehoben werden sollten. Entsprechend einer gemeinsamen Erklärung aus dem Jahr 2012 wurde für 26 datenbegrenzte Bestände eine niedrigere TAC festgesetzt, die für fünf Jahre unverändert bleibt. Für zwei dieser Bestände belegen aktualisierte wissenschaftliche Gutachten, dass die Bestände weiter zurückgegangen sind und nun eine weitere Reduzierung der TAC erforderlich ist. Dies betrifft Sprotte im Ärmelkanal und Scholle in der Keltischen See und südwestlich von Irland. Weitere Informationen Siehe nachstehende Tabellen mit genauen Angaben zu den heutigen Vorschlägen für den Atlantik und die Nordsee. TAC und Quoten Fragen und Antworten zum Vorschlag der Kommission für die Fangmöglichkeiten für 2017 im Atlantik und in der Nordsee: Wissenschaftliche Gutachten: bei den vorgeschlagenen TAC wurden die wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) und des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF) gebührend berücksichtigt. Darüber hinaus wurden auf der Grundlage des Konsultationspapiers der Kommission die Interessenträger eingebunden. Mehrjährige Bewirtschaftungspläne Karte der Fanggebiete Anmerkung: In den nachstehenden Tabellen sind nur EU-Bestände aufgeführt, die nicht gemeinsam mit Drittländern befischt werden. Tabelle 1: Bestände mit vorgeschlagener TAC-Anhebung TAC-Gebiet endgültige TAC 2016 TAC 2017 (Vorschlag) TACVeränderung : 2016-2017 (Vorschlag) Lophius VIIIc, IX, X, CECAF 34.1.1 2569 3955 54,0% Solea solea VIIe 979 1178 20,3% Gemeine Seezunge Solea solea IIIa; Unionsgewäss er der Unterdivisione n 22-32 391 534 36,6% Gemeine Seezunge Solea solea VIIfg 779 782 0,4% Schellfisch Melanogramm VIIb-k, VIII, 7258 7751 6,8 % Gebräuchlich Wissenschaf e tliche Bezeichnung Bezeichnung Seeteufel Gemeine Seezunge us IX und X; Unionsgewäss er von CECAF 34.1.1 Melanogramm us aeglefinus Unionsgewäss er und internationale Gewässer von VIb, XII und XIV 3225 4130 28,1% Seehecht (insgesamt nördliche TAC) Merluccius Nördliche TAC insgesamt (IIIa/IIa und IV/Vb, VI, VII, XII und XIV/VIIIabde) 108784 111865 2,8% Stöcker Trachurus IX 68583 73349 6,9% Nephrops IX und X; Unionsgewäss er von CECAF 34.1.1 320 336 5,0% Nephrops IIIa; Unionsgewäss er der Unterdivisione n 22-32 11001 12715 15,6% TAC 2017 (Vorschlag) TACVeränderung : 2016-2017 (Vorschlag) Schellfisch Kaisergranat Kaisergranat Tabelle 2: Bestände mit unveränderter TAC[1] Gebräuchlich Wissenschaf e tliche Bezeichnung Bezeichnung TAC-Gebiet endgültige TAC 2016 Europäische Sardelle Engraulis IX und X; Unionsgewäss er von CECAF 34.1.1 10622 10622 0,0% Kabeljau Gadus morhua Kattegat 370 370 0,0% Kabeljau VIa; Unionsgewäss er und Gadus morhua internationale Gewässer von Vb östlich von 12º 00′ W 0 0 0,0% Gemeine Seezunge Solea solea VIIIab 3420 3420 0,0% Limande und Rotzunge Microstomus kitt und Glyptocephalu s cynoglossus IIa (EG), Nordsee (EG) 6391 6391 0,0% Butte Lepidorhombu s Unionsgewäss er von IIa und IV; 2639 2639 0,0% Scholle Pleuronectes VIIa 1098 1098 0,0% Steinbutt und Glattbutt Psetta maxima & Scopthalmus rhombus Unionsgewäss er von IIa und IV; 4488 4488 0,0% TAC 2017 (Vorschlag) TACVeränderung : 2016-2017 (Vorschlag) Tabelle 3: Bestände mit vorgeschlagener TAC-Kürzung Gebräuchlich Wissenschaf e tliche Bezeichnung Bezeichnung TAC-Gebiet endgültige TAC 2016 Seeteufel Lophius VII 33516 29534 -11,9% Seeteufel Lophius VIIIabde 8980 7914 -11,9% Blauleng Molva dypterigia Internationale Gewässer von XII 446 357 -20,0 % Eberfisch Caproidae Unionsgewäss er und internationale Gewässer von VI, VII und VIII 42637 27288 -36,0 % Kabeljau VIIb, VIIc, VIIe-k, VIII, Gadus morhua IX und X; Unionsgewäss er von CECAF 4565 1447 -68,3% Gemeine Seezunge Solea solea VIIa 40 7 -82,5% Gemeine Seezunge Solea solea VIId 3258 2257 -30,7% Argentina silus Unionsgewäss er und internationale Gewässer von V, VI und VII 4316 3453 -20,0 % Europäischer Seehecht Merluccius VIIIc, IX und X; Unionsgewäss er von CECAF 34.1.1 10674 6838 -35,9% Hering Clupea VIa (S), VIIb, VIIc 1630 1360 -16,6 % Heringe Clupea VIIa(1) 4575 4127 -9,8% Hering Clupea VIIg(1), VIIh(1), VIIj(1) und VIIk(1) 15442 14467 -6,3 % Hering Clupea harengus Unionsgewäss er und internationale Gewässer von 4170 3480 -16,5% Goldlachs Vb, VIb und VIaN(1) Lepidorhombu s VIIIabde 1802 1513 -16,0 % Butte Lepidorhombu s Unionsgewäss er und internationale Gewässer von Vb; VI; 5214 4900 -6,0% Butte Lepidorhombu s VII 18254 13099 -28,2% Butte Lepidorhombu s VIIIc, IX und X; Unionsgewäss er von CECAF 34.1.1 1363 1013 -25,7% Kaisergranat Nephrops VIIIc 48 0 -100,0 % Kaisergranat Nephrops Unionsgewäss er von IIa und IV; 13700 13686 -0,1% Scholle Pleuronectes VIIde 12446 10022 -19,5% Scholle Pleuronectes VIIfg 420 405 -3.6% Scholle Pleuronectes VIIhjk 135 108 -20,0 % Scholle Pleuronectes platessa Kattegat 2347 2065 -12.0% Pollack Pollachius pollachius VIIIabde 1482 1186 -20,0 % Pollack Pollachius pollachius VII 13495 10796 -20,0 % Sprotte Sprattus VIIde 5150 4120 -20,0 % Wittling Merlangius VI; Unionsgewäss er und internationale Gewässer von Vb; internationale Gewässer von XII und XIV 213 0 -100,0 % Wittling Merlangius VIII 2540 2032 -20,0 % Butte Tabelle 4: Bestände, zu denen die Gutachten noch nicht vorliegen oder die Verhandlungen noch laufen Gebräuchliche Bezeichnung Wissenschaftliche Bezeichnung TAC-Gebiet endgültige TAC 2016 Seeteufel Lophiidae Unionsgewässer von IIa und IV; 11267 Seeteufel Lophius VI; Unionsgewässer und internationale 6375 Gewässer von Vb; internationale Gewässer von XII und XIV Blauleng Molva dypterigia Unionsgewässer von Vb, VI und VII 4746 Kabeljau Gadus morhua VIIa 146 Gemeine Seezunge Solea solea Unionsgewässer von IIa und IV; 13252 Kliesche und Flunder Limanda limanda und Platichthys flesus Unionsgewässer von IIa und IV; 18434 Schellfisch Melanogrammus Vb, VIa 6462 Schellfisch Melanogrammus VIIa 1654 Stöcker Trachurus Unionsgewässer von IIa und IVa; VI, VIIac, VIIe-k, VIIIa, VIIIb, VIIId und VIIIe; Unionsgewässer und internationale Gewässer von Vb; internationale Gewässer von XII und XIV 107168 Stöcker Trachurus Unionsgewässer von IVb, IVc und VIId 11650 Stöcker Trachurus VIIIc 17235 Leng Molva molva Unionsgewässer von VI, VII, VIII, IX, X, XII 10297 und XIV Leng Molva molva IV (EU) 2912 Kaisergranat Nephrops VI; Unionsgewässer und internationale Gewässer von Vb; 16524 Kaisergranat Nephrops VII 23348 Kaisergranat Nephrops VII (Porcupine Bank, besondere Bedingung) 1850 Kaisergranat Nephrops VIIIabde 3899 Stintdorsch Trisopterus esmarki IIIa; Unionsgewässer von IIa und IV 129000 Dornhai Squalus Unionsgewässer und internationale Gewässer von I, V, VI, VII, VIII, XII und XIV 0 Dornhai Squalus Unionsgewässer von IIa und IV; 0 Dornhai Squalus Unionsgewässer von IIIa 0 Sandaal Ammodytes Unionsgewässer von IIa, IIIa und IV 79219 Rochen Rajidae Unionsgewässer von IIa und IV; 1313 Rochen Rajidae Unionsgewässer von IIIa 47 Rochen Rajidae Unionsgewässer von VIa, VIb, VIIa-c und VIIe-k 8032 Rochen Rajidae Unionsgewässer von VIII und IX 3420 Rochen Rajidae VIId 966 Sprotte Sprattus sprattus Unionsgewässer von IIa und IV; 219500 Lumb Brosme brosme Unionsgewässer und internationale Gewässer von V, VI und VII 937 Wittling Merlangius VIIb-k 22778 Tabelle 5: Bestände, deren TAC von einzelnen Mitgliedstaaten festgesetzt werden Gebräuchliche Bezeichnung Wissenschaftli che Bezeichnung TAC-Gebiet Delegiert an Hering Clupea VI Clyde(1) Vereinigtes Königreich Stöcker Trachurus CECAF (Kanaren) Spanien Stöcker Trachurus CECAF(Madeira) Portugal Stöcker Trachurus X, CECAF(Azoren) Portugal Geißelgarnele Penaeus Französisch-Guayana Frankreich [1] Diese Tabelle [Tabelle 2] enthält nicht die in der Gemeinsamen Erklärung des Rates und der Kommission „Zur Erklärung zu den stabilen Beständen“ aufgeführten Bestände (siehe Ratsdokument PECHE 491, 15502/15 REV1). Die in dieser Erklärung enthaltenen TAC für datenbegrenzte Bestände werden für weitere zwei Jahre beibehalten, es sei denn, dass sich der Eindruck vom Zustand eines dieser Bestände in diesem Zeitraum erheblich ändert. IP/16/3504 Kontakt für die Medien: Enrico BRIVIO (+32 2 295 61 72) Iris PETSA (+32 2 299 33 21) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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