Auftragsunterlagen zur Ausschreibung 16.0360 Deutsches

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Zentrale Beschaffungsstelle
Elsenheimerstr. 39 / 80687 München
Auftragsunterlagen
zur Ausschreibung 16.0360
Deutsches Mammographie-Screening in Bayern
Ende der Angebotsfrist:
03.11.2016 um 13:00 Uhr
Ende der Zuschlags- und Bindefrist:
17.01.2017
Vergabeart:
EU Verfahren
Bitte an dieser Stelle ausfüllen:
Bieter:
_________________________________________
Adresse:
_________________________________________
verbindl. Ansprechpartner:
_________________________________________
Telefon und Telefax:
_________________________________________
E-Mail:
_________________________________________
Hinweis: Das Angebot ist auf der letzten Seite und auf jeder Seite, auf denen der Bieter
Eintragungen vorgenommen hat, zu unterschreiben. Wird das Angebot dort nicht
unterschrieben, wird es nicht gewertet.
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Vergabebedingungen
Vorbemerkung:
Ist in den Auftragsunterlagen
-
vom Auftraggeber die Rede, ist damit die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns,
Körperschaft des öffentlichen Rechts, gemeint,
-
von Bietern oder Auftragnehmern die Rede, sind damit Bietergemeinschaften und
Einzelbieter gemeint.
A. Rechtliche Grundlagen des Verfahrens
Die Vergabe erfolgt nach
 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203) geändert worden ist („GWB“)
 Vergabeverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624) („VgV“)
.
Die Normtexte sind abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de.
B. Muster der auftragsgegenständlichen Schreiben
Muster der auftragsgegenständlichen Schreiben können beim Auftraggeber angefragt
werden und werden dann dem Bieter in Papierform zur Verfügung gestellt.
Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, müssen die Muster und alle Vervielfältigungsstücke
davon innerhalb von 5 Tagen nach Ablauf der Bindungsfrist vernichten.
C. Inhalt des Angebotes
Die Auftragsunterlagen sind vollständig, d.h. beginnend von Seite 1 dieses
Dokuments bis zur letzten Seite zuzüglich der Nachweise und Erklärungen, wie sie in
der Auftragsbekanntmachung und den Auftragsunterlagen gefordert werden,
abzugeben.
Die vorliegenden Auftragsunterlagen sind neben der Auftragsbekanntmachung die
Grundlage für die Erstellung des Angebotes; eine Nichtverwendung oder Änderung der
Auftragsunterlagen führt zum Ausschluss. Das Angebot muss die Preise und alle sonstigen
geforderten Angaben und Erklärungen enthalten und unterschrieben sein. Für die Angabe
des Preises ist zwingend das Preisblatt des Auftraggebers zu verwenden.
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Das Angebot muss in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst sein. Es ist
rechtsverbindlich zu unterschreiben. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen
müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Auftragsunterlagen sind unzulässig. Angebote,
die unvollständig sind oder auf der Grundlage von Geschäftsbedingungen des Bieters erstellt
wurden, werden ausgeschlossen. Eigenerklärungen können selbst formuliert werden.
Das Angebot ist in kopierfähiger Form (ohne Prospekthüllen, Spiral- oder Klebebindungen,
Trennblätter etc.) einzureichen.
Alle eingereichten Unterlagen müssen den Firmenstempel tragen. Soweit die
Angebotsunterlagen aufgrund von Firmenbriefköpfen o. ä. eindeutig zugeordnet werden
können, kann das Abstempeln unterbleiben.
Alle eingereichten Unterlagen sind fortlaufend zu nummerieren.
Im Bedarfsfall auf Anforderung des Auftraggebers erklärt sich der Bieter schon jetzt bereit,
sein Angebot in angemessenem Umfang kostenfrei zu erläutern.
D. Angebotsabgabe, Rücknahme oder Änderung des Angebots
Die Angebote müssen in einem verschlossenen Umschlag rechtzeitig innerhalb der
Angebotsfrist eingehen. Sie sind an die
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zu richten. Sie sind auf dem Umschlag mit der Aufschrift
„Vergabeverfahren München, Mammographie-Screening Bayern
Nicht öffnen – Angebot“
zu kennzeichnen.
Angebote, die
 nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet und/oder
 nicht ordnungsgemäß verschlossen und/oder
 nicht rechtzeitig und/oder
 nicht bei der vorgenannten Angebotsstelle
eingegangen sind, werden ausgeschlossen.
Die Übersendung der Angebote und die Wahl der Übersendungsweise (Post, privater
Zustelldienst, Einwurf in den Hausbriefkasten oder Abgabe am Empfang des
Dienstgebäudes während der üblichen Öffnungszeiten) obliegen dem Bieter. Eine
Angebotsabgabe auf elektronischem Wege oder per Telefax ist nicht zugelassen und führt
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zum Ausschluss. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangsstempel der oben
genannten Angebotsstelle maßgebend.
Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden. Durch schriftliche
Erklärung kann er sein Angebot nur innerhalb der Angebotsfrist zurückziehen. Maßgebend
für die Rechtzeitigkeit ist der Eingangsstempel der Angebotsstelle.
Änderungen, Ergänzungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der
Angebotsfrist zulässig. Sie sind bei der Angebotsstelle in entsprechend gekennzeichnetem
und verschlossenem Briefumschlag einzureichen. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist
der Eingangsstempel der Angebotsstelle maßgebend.
Eine Entschädigung für die Bearbeitung der Verdingungsunterlagen und die Erstellung des
Angebotes wird nicht gewährt.
E. Eigenerklärungen
Sofern das Unternehmen des Bieters jünger ist als 3 Jahre sind die entsprechenden
Erklärungen jeweils für die Zeit ab Gründung des Unternehmens abzugeben.
Anstelle selbst formulierter Eigenerklärungen kann auch das Formular Einheitliche
Europäische Eigenerklärung verwendet werden.
F. Eigenerklärungen zur Eignung
Mit Angebotsabgabe sind die in der Auftragsbekanntmachung genannten Eigenerklärungen
des Bieters abzugeben.
Dies sind:

Eigenerklärung in Form eines Datenschutzkonzepts mit folgenden Inhalten:
o Angabe, welches Unternehmen, ggf. welcher Nachunternehmer, die oben
genannten Daten erheben, verarbeiten oder nutzen wird.
o Benennung des Datenschutzbeauftragten; Angabe, wann der aktuelle
Datenschutzbeauftragte bestellt wurde; Angabe, wann erstmals ein
Datenschutzbeauftragter im Unternehmen bestellt wurde.
o Darstellung aller Einzelschritte der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der
oben genannten Daten, beginnend mit dem Abruf vom Web-ShareVerzeichnis der KVB bis hin zur endgültigen Löschung, soweit die Vorgänge
nicht dem Datenschutz durch die Postdienste-Datenschutzverordnung (PDSV)
gemäß § 41 PostG unterliegen. Dabei sind die Datenträger, auf denen die
Daten gespeichert werden, und der räumliche Ort des Datenträgers (Adresse)
genau zu bezeichnen. Soweit während dem Vorgang der Leistungserbringung
Kopien der Daten entstehen, sind auch für diese die obigen Angaben von
Entstehung bis zur Löschung zu machen.
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Darstellung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen
(§ 7 Abs. 2 BayDSG) zum Schutz der Daten hinsichtlich aller Einzelschritte
der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung.
Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister
Eigenerklärung zur Eintragung in das Mitgliedsverzeichnis der Berufskammer am Sitz
des Unternehmens
Eigenerklärung, dass die Lizenz gemäß § 5 PostG nicht nach § 9 PostG widerrufen
wurde oder ein Widerrufsverfahren eingeleitet wurde.
Eigenerklärung mit Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Eigenerklärung mit Angaben zum Umsatz im Tätigkeitsbereich Druck und Versand
von Massensendungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Eigenerklärung mit geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und
Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren
erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des
Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten
Empfängers.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren
ersichtlich werden
Eigenerklärung zu den Sozialversicherungsträgern: Liste der Krankenkassen, bei
denen die Arbeitnehmer des Bieters versichert sind
o








G. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Mit Angebotsabgabe ist vom Bieter eine Eigenerklärung zu Ausschlussgründen abzugeben.
Diese muss die Erklärungen enthalten, dass





das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist,
das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet
worden ist, oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat,
das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die
eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken,
innerhalb der letzten 5 Jahre kein Mitarbeiter, der einem Verwaltungs-, Leitungs- oder
Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder
Kontrollbefugnisse hat, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftat oder es
zu einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten gekommen ist
innerhalb der letzten 3 Jahre
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das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21
MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt worden ist,
o das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz
Vertretungsberechtigter nicht nach § 404 Ab. 2 Nr. 3 SGB III mit einer
Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt
worden ist oder nach den §§ 10, 10a oder 11 SchwarzArbG zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist,
o das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz
Vertretungsberechtigter nicht § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11, § 404 Abs. 1 oder
2 Nr. 3 SGB III, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 AÜG, § 266a Abs. 1 bis
4 StGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer
Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
nach unserer Kenntnis innerhalb der letzten 3 Jahre
o das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen
geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
o das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung,
zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
o

Sofern Ausschlussgründe vorliegen, sind in der Eigenerklärung mit Angebotsabgabe
möglichst detaillierte Angaben zu den Tatsachen zu machen, die Ausschlussgründe
darstellen. Desweiteren sind die Tatsachen darzustellen, die im Rahmen einer
Ermessensentscheidung über die Zulassung zum Verfahren zu Gunsten des Bieters
berücksichtigt werden sollen. Insbesondere sind Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß §
125 GWB darzustellen. Die vollständige Darlegung der Tatsachen hat mit Angebotsabgabe
zu erfolgen.
H. Nachweise, die mit Angebotsabgabe vorzulegen sind

Lizenz gem. § 5 PostG
(Soweit sich der Bieter der Deutschen Post AG oder der Logistic Mail Factory, Augsburg, als
Nachunternehmer bedient ist die Vorlage der Lizenz gemäß § 5 PostG und die
Eigenerklärung bezüglich des Widerrufs nicht erforderlich.)
I. Nachweise, die auf Aufforderung vorzulegen sind
Der Bieter hat innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung durch den Auftraggeber die
folgenden Nachweise beizubringen, die dann nicht älter als 3 Monate sind, oder eine
entsprechende von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des
Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung, oder falls
entsprechende Bescheinigungen dort nicht ausgestellt werden, diese durch eine
Versicherung an Eides statt zu ersetzen:
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







Handelsregisterauszug oder Nachweis der Eintragung in Berufsregister (sofern
Eintragung möglich)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Polizeiliche Führungszeugnisse von Mitarbeitern, die einem Verwaltungs-, Leitungsoder Aufsichtsgremium angehören oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder
Kontrollbefugnisse haben
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften
Negativbescheinigung des für Insolvenzverfahren zuständigen Gerichts
Erklärung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters mit Angaben zum
Gesamtumsatz und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich Druck und Versand von
Massensendungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
J. Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben,
 in der die Bildung der Bietergemeinschaft erklärt ist,
 in der alle Mitglieder aufgeführt sind und genau bezeichnet ist, welche
Teilleistungen durch welches Mitglied erbracht werden
 der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist
und dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
 dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bei Konstellationen, in denen ein Unternehmen ein Angebot sowohl als Mitglied einer
Bietergemeinschaft als auch als Einzelbieter oder als Mitglied von verschiedenen
Bietergemeinschaften abgibt, hat dieses Unternehmen mit Angebotsabgabe in einer
Erklärung darzulegen hat, warum hierdurch nicht gegen den vergaberechtlichen Grundsatz
des Geheimwettbewerbs verstoßen wird. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so werden der
betreffende Bieter und die Bietergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen.
K. Unteraufträge
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der
Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie die vorgesehenen
Unterauftragnehmer zu benennen.
L. Geschäftsgeheimnisse
Teile des Angebots, die Fabrikations-, Betriebs-oder Geschäftsgeheimnisse des Bieters
enthalten, sind in einer separaten Erklärung zu bezeichnen.
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M. Schutzrechte
Der Bieter hat anzugeben, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte
bestehen, beantragt sind oder erwogen werden.
N. Unklarheiten, Fragen
Bieter sollen für den Fall, dass sie Unklarheiten in den Vergabeunterlagen erkennen diese
dem Auftraggeber mitteilen. Zu diesem Zweck können auch Fragen in Schriftform oder
Textform gestellt werden.
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Ausschreibung 16.0360
Deutsches Mammographie-Screening in Bayern
Leistungsbeschreibung
A. Hintergrund des Auftrags:
Beim Mammographie-Screening handelt es sich um eine Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust zur Früherkennung von Brustkrebs (Mammakarzinom). Anders als bei sonstigen
Früherkennungsuntersuchungen findet eine organisierte Durchführung im Rahmen des Deutschen Mammographie-Screening-Programm (DMS) statt. Gemäß der KrebsfrüherkennungRichtlinie (KFE-RL) werden die anspruchsberechtigten Frauen alle zwei Jahre zu einem bestimmten, ggf. änderbaren, Termin in die für sie jeweils zuständige Screening-Einheit schriftlich eingeladen.
Die Frauen können an verschiedenen Standorten, in so genannten „Ersteller-Einheiten“ o. a.
„Mammographie-Einheiten“ (z. B. stationäre Praxen oder mobile Einheiten, dies sind so genannte „Mammobile“, in denen Mammographie-Aufnahmen erstellt werden), an der Vorsorgeuntersuchung teilnehmen. Die Mammographie-Einheiten sind in so genannten „Screening-Einheiten“ organisiert, die von so genannten „Programmverantwortlichen Ärztinnen und Ärzten“
(im Singular kurz „PVA“, im Plural kurz „PVÄ“) geleitet werden.
Die Zentrale Stelle Mammographie-Screening Bayern, nachfolgend Zentrale Stelle genannt,
ist eine gemeinsame Einrichtung der gesetzlichen Krankenkassen in Bayern und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), angesiedelt bei und betrieben von der KVB, die der
Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistung ist.
In Bayern gibt es rund 1,7 Mio. zur Teilnahme am Mammographie-Screening anspruchsberechtigte Frauen. Davon werden pro Jahr ca. 750.000 Frauen schriftlich von der Zentralen
Stelle zur Teilnahme am Mammographie-Screening eingeladen. Davon erhalten ca. 350.000
Frauen im Jahr zusätzlich eine Erinnerungseinladung. Insgesamt werden somit durch die
Zentrale Stelle pro Jahr rund 1,1 Millionen personalisierte schriftliche Einladungen zum Mammographie-Screening, sowie rund 6000 Ausladungen versandt.
Dabei wird jeder Frau von der Zentralen Stelle ein eindeutiges Pseudonym zugeordnet, die so
genannte Screening-Identifikationsnummer (10-stellige Nummer, kurz SID).
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B. Gegenstand des Auftrags
Gegenstand des Auftrags sind Erstellung von Druckvorlagen sowie Druck, Versandvorbereitung und Versand von 1,1 Millionen personalisierten schriftlichen Einladungen zur Teilnahme
am Mammographie-Screening-Programm in Bayern (Einladungsschreiben) sowie die Option
auf Druck, Versandvorbereitung und Versand von ca. 6.000 Ausladungsschreiben.
Der Produktionsbeginn wird voraussichtlich zwischen dem 15.02.2017 und dem 15.04.2017
liegen. Die ausgeschriebenen Leistungen decken den Bedarf des Auftraggebers für circa 12
Monate.
Es muss gewährleistet sein, dass der erste Einladungsversand durch den Zuschlagempfänger
so erfolgt, dass ein reibungsloser Übergang im Einladungsprozess vom bisherigen zum neuen
Auftragnehmer ermöglicht wird.
Zur Sicherung der nachvollziehbaren Leistungserbringung sind folgende Komponenten einzurichten:
 Einmalige Einrichtung eines Datenverarbeitungsworkflows zur automatisierten Übernahme der Daten und deren Datenaufbereitung für die Produktion.
 Druckkontrolle
 Zugangsmöglichkeit (aktuelle Office-Version ab 2013 und aktueller Internet-Browser)
zum Abgleich und Eintragung der Produktions- und Versandzahlen in die ControllingListe der Zentralen Stelle. Zugangsdaten werden nach Zuschlagserteilung übermittelt.
 Integration eines Codes, der eine eindeutige Identifizierung jedes Dokuments enthält,
zur Kontrolle am Ende des Produktionsprozesses für den Druck.
 Ausfallsicherheit im Druckprozess (z.B. durch Schaffung von Redundanzen bei den
Druckmöglichkeiten).
 Überwachung und Kontrolle der Produktion für eine gesicherte und vollständige maschinelle Kuvertierung
 100%-ige Gewährleistung der Absendung aller für die betreffende Woche vorgesehenen Versendungen, keine Ausschussquote in der Gesamtstückzahl und bei der Auflieferung zulässig.
 Durch den Auftragnehmer erfolgt pro Versandtermin eine Zählung der aufgelieferten
Einladungsbriefe (Vollständigkeitskontrolle).
I. Erstellung der Druckvorlagen
Für alle Dokumente sind vom Auftragnehmer Druckvorlagen zu erstellen.
Das sichtbare Anschriftenfeld und die Versandhülle können in der Gestaltung an die Erfordernisse eines automationsfähigen Versands angepasst werden. Steuerungszeichen zur automatisierten Verarbeitung und DV-Freimachung dürfen an freien Stellen aufgedruckt werden.
Die nachfolgenden Vorgaben müssen jedoch gewahrt bleiben:
Der Textinhalt der Schreiben wird vom Auftraggeber vorgegeben und darf nicht verändert werden.
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Das Mammographie-Screening Programm-Logo (.jpg, 4 farbig) sowie das Logo des Gemeinsamen Bundesausschuss (.eps- Datei; 4 farbig) sind bei bestimmten Druckvorlagen einzubinden.
Die Gestaltung hat sich so weit wie möglich an den Mustern des Auftraggebers zu orientieren.
Die Muster für die Druckvorlagen werden anhand von Word Vorlagen (mindestens Word 2013)
zur Verfügung gestellt und können auf Anfrage angefordert werden.
Die erstellten Vorlagen sind den Schreiben zuzuordnen, damit die Personalisierung anhand
der Einladungsdaten automatisch geschehen kann.
Die endgültige Gestaltung der Dokumente bedarf der Freigabe durch den Auftraggeber. Gibt
der Auftraggeber die Gestaltung nicht frei, wird der Auftragnehmer die Gestaltung bis zur letztendlichen Freigabe überarbeiten.
Der Auftraggeber erwirbt das vollumfängliche und dauerhafte Nutzungsrecht an den Druckvorlagen. Der Ersteller der Druckvorlagen verzichtet auf das Recht als Urheber genannt zu werden.
II. Datenverarbeitung / Datenschutz
Die für den Druck erforderlichen Daten (Adressdaten der eingeladenen Frauen, ScreeningIdentifikationsnummer, Termin-/Einladungsdaten, Zusätzliche Anmerkungen je Ersteller-Einheit und Screening-Einheit) werden auf einem Web-Share-Verzeichnis der KVB als .csv -Dateien zur Verfügung gestellt und sind als 7z Zip-verschlüsselt.
Das einzuhaltende Versanddatum der Einladungsschreiben (oder Ausladungsschreiben), sowie die Kalenderwoche für welche die Termine generiert wurden werden neben Zusatzinformationen über den Dateinamen mit übermittelt.
Aufbau Dateiname:
JJJJ-MM-TT_KWxx-JJJJ_Freitext.csv
Bsp.: 2010-12-28_KW03-2011_SE-xy.csv
Versanddatum 28.12.2010
Termine in der Kalenderwoche 3 des Jahres 2011
Einladungspaket beinhaltet Termine für die Screening-Einheit xy
Die Unterscheidung der einzelnen Einladungsdatensätze zu den verschiedenen Vorlagen geschieht anhand einer Datenfeldausprägung innerhalb der übermittelten CSV-Datei.
In der Regel werden wöchentlich ca. 25.000 Schreiben über bis zu 15 Einzelpaketen mit einer
Durchschnittsgröße von ca. 6 MB dem Auftragnehmer zugeleitet.
Die Datenübertragung der CSV-Daten erfolgt über einen FTP- bzw. SFTP-Server der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.
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Für die Verarbeitung aller Daten ist ein automatisierter und gesicherter Verarbeitungsprozess
einzurichten.
Nach der Übertragung wird die verschlüsselte 7z-Datei sofort in das interne, von außen nicht
zugängliche Netzwerk des Zuschlagempfängers verschoben.
Die gesamte Datenverarbeitung und Produktion erfolgt in den gesicherten Bereichen des Zuschlagempfängers, so dass keine Kundendaten nach außen gelangen können.
Der Zuschlagempfänger hat spätestens 5 Tage nach Postauflieferung der Einladungen die zur
Erstellung der Einladungen erhaltenen Daten (aus den CSV-Dateien nach Ziffer 2) umgehend
zu löschen.
Der Auftragnehmer hat einen Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung nach Artikel 6 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) (beigefügt als Anlage) zu unterzeichnen, da die ausgeschriebene Gesamtleistung Teilleistungen beinhaltet, die nicht dem Datenschutz durch die
Postdienste-Datenschutzverordnung (PDSV) gemäß § 41 PostG unterliegen.
Der Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung muss mit dem Angebot unterzeichnet vorgelegt werden und braucht im Falle der Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber nur noch angenommen werden.
III. Einladungsschreiben
Druck, Versandvorbereitung und Versand der Einladungsschreiben erfolgt in der Regel zwei
Mal wöchentlich mit einer Auflage von jeweils ca. 12.500 Schreiben (pro Woche ca. 25.000
Schreiben). Davon kann der Auftraggeber jedoch im Bedarfsfall abweichen.
Die Datenpakete werden in der Regel 5 Werktage vor Versanddatum (Siehe Dateiname) an
den Auftragnehmer übermittelt und müssen fristgerecht zum Versanddatum (spätestens am 5.
Werktag nach Anlieferung) versendet werden.
1. Die Einladungsschreiben bestehen aus:
1. Zweiseitiges Anschreiben mit personalisierter Vorderseite mit ablösbaren, personalisierten Etiketten als Aufkleber und nicht-personalisierter Rückseite (1.100.000 Stück).
Das Anschreiben muss nach Wahl des Auftraggebers in 2 Versionen / Einladungsarten
– nur die erste Seite betreffend – ausgeführt werden:
Identische Vorlage für:
 Erst-/Folge-Einladung mit Termin-Angebot (ca. 750.000 Stück)
 Erinnerungs-Einladung mit Termin-Angebot (ca. 330.000 Stück)
Separate Vorlage (Nur die erste personalisierte Seite betreffend - textliche Änderung):
 Erinnerungs-Einladung ohne Termin-Angebot (ca. 20.000 Stück)
2. Zweiseitiger Fragebogen (1.100.000 Stück)
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3. Den gedruckten Dokumenten (Einladungsanschreiben und Fragebogen) wird ein externes Programmheft beigelegt (ca. 7 Gramm, ca. 9,9 x 21 cm - vorbehaltlich zum Zeitpunkt der aktuellen Ausschreibung) - Anlieferung über den von der Kooperationsgemeinschaft Mammographie beauftragten Druckdienstleister.
4. Bedruckte Versandhülle
2. Der Druck und Verarbeitung sind auszuführen wie folgt:
1. Anschreiben der Einladungsschreiben (1.100.000 Stück)
 Laserdruck vierfarbig, mindestens 300 dpi
Das zu verwendende Programm-Logo (rosa, Sonderfarben des Mammographie-Screenings) muss in alle Dokumente, sowie das Logo des Gemeinsamen Bundesausschuss
(Sonderfarbe), in alle Einladungsschreiben gemäß den Mustereinladungsschreiben der
Zentralen Stelle eingebunden werden.




Etiketten-Freiraum, auf dieser Fläche zwei Etiketten zum abziehen (jeweils: Breite
52 mm x Höhe 18 mm)
Papier: 80 g/m² Offset, A4 weiß
Verarbeitung: 2-Bruch falzen auf Versandformat
Versandformat: 210 x 105 mm
2. Etiketten (1.100.000 Stück)
 zwei Etiketten zum abziehen (jeweils: Breite 52 mm x Höhe 18 mm) die Wahl der
Aufbringung oder Integrierung ins Dokument der Aufkleber obliegt dem Auftragnehmer.
 personalisiert; 1. Zeile: Barcode, 2. Zeile: 10-stellige Nummer
 Laserdruck, mindestens 300 dpi
 Druck: 1/0 schwarz
 Material: Weiß, leicht abziehbar vom Dokument, festhaftend
 Verarbeitung: vom Anschreiben ablösbar
 Beschriftung: 12 Zoll (1-up) einseitig inkl. Etikett
3. Fragebogen (1.100.000 Stück)
 Laserdruck vierfarbig, mindestens 300 dpi
 Das Mammographie-Screening Programm-Logo ist auf Vorder- und Rückseite
oben einzubinden.
 Papier: 80 g/m² Offset, A4 weiß
 Verarbeitung: 2-Bruch falzen auf Versandformat
 Versandformat: 210 x 105 mm
4. Versandhülle (1.100.000 Stück)
 Laserdruck vierfarbig, mindestens 300 dpi
 Das Mammographie-Screening Programm-Logo ist auf Adressseite einzubinden.
 Format: C 5/6 (DL+) Maße: 114 x 229 mm
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
Papier: 80 g/m² Offset, A4 weiß
3. Versandvorbereitung der Einladungsschreiben




Soweit dies nicht bereits im Druckprozess geschieht, sind die Schreiben mit Freimachung / DV-Freimachung zu versehen.
Soweit dies nicht bereits im Druckprozess geschieht, sind die Schreiben portooptimiert
zu sortieren.
Den gedruckten Dokumenten (Einladungsanschreiben und Fragebogen) wird bei der
Kuvertierung eine vorgefertigte Programmbroschüre als externe Beilage beigelegt
(Ausladungen sind ohne Fragebogen und Programmbroschüre).
Die Schreiben sind portooptimiert in Gebinde zusammenzufassen (Konsolidierung).
4. Versand der Einladungsschreiben
Die Einladungsschreiben wiegen einschließlich der Informationsbroschüre zum Ausschreibungszeitpunkt ca. 28g.
Die Einladungsschreiben sind durch den Druckdienstleister beim Versanddienstleister als
schreiben mit inhaltlich gleichem Text (unwesentliche Änderungen - Anrede und Einladungsdaten) als portooptimiert aufzuliefern und zu versenden. Die Zustellung erfolgt in Bayern.
Die Zustellung beim Empfänger der Einladungsschreiben hat mit Regellaufzeit von E+4 zu erfolgen. Ziel ist, dass die Frauen die Einladungen spätestens 2 Wochen (14 Kalendertage) vor
dem Untersuchungstermin erhalten.
5. Aufzahlungen
Sollte die Zahl der zu versendenden Schreiben nicht die Mindestzahl für den Versand als portooptimierten Versand erreichen, ist entweder eine Aufzahlung zur Erreichung der Mindestzahl
vorzunehmen, oder, falls dies für den Auftraggeber wirtschaftlich günstiger ist, ein Versand als
Einzelsendungen vorzunehmen.
Die Mindestzahl entspricht den Vorgaben der Deutschen Post AG für „Dialogpost“.
Preise für Aufzahlungen entsprechen den vom Auftragnehmer angebotenen Preis für portooptimierte Versendung.
Der Preis für den Einzelversand entspricht dem vom Auftragnehmer angebotenen Preis für
den Versand der Einladungsschreiben als Einzelsendungen.
6. Option: Schnelle Abwicklung von Druck und Versand der Einladungsschreiben
Für ca. 6-12 Versandaktionen (je ca. bis 1.500 Einladungsschreiben) pro Jahr kann eine
schnellere Bearbeitung (2 Werktage nach Übermittlung) notwendig sein.
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IV. Option: Ausladungsschreiben
Des Weiteren ist Gegenstand der Vergabe die Option auf Druck, Versandvorbereitung und
Versand von ca. 6.000 Ausladungsschreiben. Voraussichtlich werden innerhalb eines Zeitraums von ca. 12 Monaten rund 6000 Ausladungsschreiben beauftragt.
Die Datenlieferung erfolgt in derselben Form wie die Einladungsschreiben, per verschlüsselter
CSV-Datei. Die Dokumentenart „Ausladung“ ergibt sich unter anderem aus dem Dateinamen.
1. Das Ausladungsschreiben besteht aus:
1. 1-seitiges personalisiertes Anschreiben
2. neutrale Versandhülle
2. Der Druck und Verarbeitung sind auszuführen wie folgt:
1. 1-seitiges personalisiertes Anschreiben
 Laserdruck s/w, mindestens 300 dpi
 Das Mammographie-Screening Programm-Logo (s/w) ist auf Adressseite einzubinden.
 Papier: 80 g/m² Offset, A4 weiß
 Verarbeitung: 2-Bruch falzen auf Versandformat
 Versandformat: 210 x 105 mm
2. Versandhülle unbedruckt
 Format: C 5/6 (DL+) Maße: 114 x 229 mm
 Papier: 80 g/m² Offset, A4 weiß
3. Versandvorbereitung der Ausladungsschreiben

Soweit dies nicht bereits im Druckprozess geschieht, sind die Schreiben mit Freimachung / DV-Freimachung zu versehen.
4. Versand der Ausladungsschreiben
Die Ausladungsschreiben wiegen ca. 9 g.
Ausladungen müssen spätestens am dritten Werktag nach Übermittlung gedruckt werden.
Aufgrund der meist gebotenen Eile müssen die Ausladungen standardmäßig direkt der Deutschen Post übergeben und als Standardbrief versendet werden. Die dadurch entstandenen
Porto- und ggf. Dienstleistungskosten müssen uns unter Ausweisung des Postauflieferungsdatums gesondert in Rechnung gestellt werden.
Sollte eine Versendung mit dem Auftragnehmer genügen, erfolgt eine Meldung durch den Auftraggeber.
An einem späteren Tag zu versendende Schreiben werden von der Zentralen Stelle mit einem
entsprechenden Zustellungsdatum gekennzeichnet (siehe Dateiname).
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V. Sonstige Anforderungen






Der gesamte Prozess unterliegt einer kontinuierlichen Prüfung. Auf Anfrage der Zentralen Stelle müssen Einzelsachverhalte geklärt werden können.
Controlling-Liste: Die Zentrale Stelle unterhält eine Liste im Excel-Format, auf welche
der Auftragnehmer mittels Benutzerdaten Zugriff erhält. Die Zentrale Stelle trägt nach
Generierung der Datenpakete alle relevanten Informationen ein. Der Auftragnehmer
trägt nach Produktion zur Kontrolle und zum Abgleich ebenfalls alle relevanten Daten
in die vorgesehenen Felder ein. Ebenfalls trägt der Auftragnehmer zur Kontrolle und
zum Abgleich alle relevanten Daten nach Versandauflieferung ein. Dadurch ist für alle
Seiten eine Fehlerkontrolle gegeben und es kann bei Abweichungen schnell reagiert
werden.
Der Prozess zur Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer wird
als Workflow in der Anlage zur Verfügung gestellt.
In Einzelfällen sind kurzfristige Reaktionszeiten von 48 Std. für die Verwerfung von Einladungsdatenpaketen sowie Rücknahme und Vernichtung bereits gedruckter Dokumente zu gewährleisten.
Angabe eines erreichbaren Ansprechpartners (und dessen Stellvertreter) für die Wochentage Montag bis Freitag im Zeitraum von mindestens 08:00 – 17:00 Uhr; in diesem Zeitraum muss eine Reaktionszeit von 60 Minuten auf E-Mails und Anrufe gewährleistet sein.
Kurzfristige Überarbeitung / Anpassung der Inhalte des Einladungsanschreibens (personalisierte Seiten, vor allem Textanpassungen) müssen möglich sein.
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Preisblatt
Hinweis: Papier- und sonstige Kosten sind in den Druckpreis einzukalkulieren.
1. Offsetkosten
1.1 Vordruck der Erst- bzw. Folgeeinladung / Erinnerungseinladung mit / ohne Terminangebot - 2-seitig
Preis je 1.000 Gesamtpreis
Format:
Offen A4, geschlossen 210 x 105 mm
Druck:
4/4 – farbig Euroskala
Papier:
80 g/m² Offset, weiß
Verarbeitung: 2-Bruch falzen auf Endformat
Auflage:
1.100.000 Stück,
1.2 Fragebogen – 2-seitig
Preis je 1.000 Gesamtpreis
Format:
Offen A4, geschlossen 210 x 105 mm
Druck:
4/4 – farbig Euroskala
Papier:
80 g/m² Offset, weiß
Verarbeitung: 2-Bruch falzen auf Endformat
Auflage:
1.100.000 Stück
2. Personalisierter Eindruck in Pos. 1.1
Preis je 1.000 Gesamtpreis
Eindruck
1/0 schwarz / personalisiert
Auflage:
1.100.000 Stück
2.1 Druck Ausladung – 1-seitig
Preis je 100
Format:
Offen A4, geschlossen 210 x 105 mm
Druck:
1/0 schwarz
Papier:
80 g/m² Offset, weiß
Gesamtpreis
Verarbeitung: 2-Bruch falzen auf Endformat
Auflage:
Ca. 6.000
2.2 Bedarfsposition:
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Optional Expressdruck Personalisierter Eindruck in Pos. 1.1 innerhalb von 2 AT
Durch kurzfristige Änderungen im Praxisbetrieb kann es erforderlich sein, dass Erst- und
Folgeeinladungen und Erinnerungseinladungen als Briefpost versandt werden müssen. Die
Zusammensetzung der Inhalte und der Aufbau der Schreiben sind identisch zu den regulären
Einladungen, und werden aus den regulären Beständen bedient. Die Postauflieferung soll spätestens 2 Werktage nach Übermittlung der Einladungsdatensätze erfolgen. Eine Größenordnung von 6-12 solcher Versandaktionen mit einer Auflage zwischen 300 und 1.000 Stück innerhalb eines Jahres ist wahrscheinlich.
Optional
Eindruck
1/0 schwarz / personalisiert
Auflage:
1.500 Stück
Preis je 100
Gesamtpreis
3. Etiketten – mit individualisierten Barcode 2Stück per Einladungsschreiben
Preis je 1.000 Gesamtpreis
Druck:
1/0 schwarz; personalisiert
Material
Weiß, leicht ablösbar, festhaftend
Beschriftung
Barcode + 10-stellige Nr. individuell bedruckt
Auflage
1.100.000 Stück
Verarbeitung
Etikett zum Abziehen im ODER auf Einladungsschreiben (Pos. 1.1, 1.2 u. 1.3)
4. Versandhülle
4.1 Versandhülle für Einladungsschreiben (bedruckt 4/0)
Fensterbriefumschläge
Format:
C 5/6 (DL+) Maße: 114 x 229 mm
Papier:
80 g/m² holzfrei weiß Offset chlorfrei
Druck:
4/0
Auflage:
1.100.000 Stück
Preis je 1.000 Gesamtpreis
4.2 Versandhülle für Ausladungsschreiben (blanko)
Fensterbriefumschläge
Format:
C 5/6 (DL+) Maße: 114 * 229 mm
Papier:
80 g/m² holzfrei weiß Offset chlorfrei
Auflage:
6.000 Stück
Preis je 100
Gesamtpreis
5. Konfektionierung
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a) Die Einladungsschreiben (mit und ohne Termin) werden mit dem Fragebogen und einer externen Beilage konfektioniert.
b) Die Ausladungen werden ohne Beilagen kuvertiert.
Konfektionierung
5.1
5.2
Auflage
Preis
je 1.000
Gesamtpreis
3 Teile in Versandhülle kuvertieren
und verschließen (Einladung, Frage- 1.100.000
bogen, externe Beilage
1 Teil in Versandhülle kuvertieren
(Ausladungsschreiben)
6. Angabe weiterer/sonstiger Kosten
Die Rüst-, Programmier-, und Erstellungskosten der Druckdaten (Pos. 6.1 - 6.3) können einmalig für die Gesamtvertragslaufzeit inkl. optionaler Verlängerung in Rechnung gestellt werden.
Position 6
6.1
6.2
6.3
6.4
optional
Einheit
Gesamtpreis
Rüstkosten zur einmaligen Einrichtung des
einmalig
Auftrags an den Maschinen
Programmierkosten für EDV Kosten
Erstellung der Druckdaten anhand der
Vorlagen für die Einladungsschreiben
Änderungen am Einladungsschreiben je
personalisierter Seite - durch den Auftraggeber
einmalig
einmalig
Je Änderungsvorgang
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7. Zustellungskosten / Porto ausgehend von Dialogpost
Die Einladungsschreiben wiegen einschließlich der Informationsbroschüre ca. 28g. Sie sind
durch den Druckdienstleister beim Versanddienstleister als schreiben mit inhaltlich gleichem
Text (unwesentliche Änderungen - Anrede und Einladungsdaten) als portooptimiert aufzuliefern und zu versenden. Die Zustellung erfolgt in Bayern. Die Zustellung beim Empfänger der
Einladungsschreiben hat mit Regellaufzeit von E+4 zu erfolgen.
Position 7
Menge
7.3
Ca. 104 pro
Jahr
Auflieferung beim Zustelldienst- Ca. 104 pro
leister nach Wahl des Auftrag- Jahr
nehmers
Ca.1.100.000
Portooptimierter Versand
7.4
Optional: Standardversand
7.1
7.2
Preis per
Stück
Gesamtpreis
Konsolidierung pro Versand
Ca.1.600
Gewählter Zustelldienstleister (bitte angeben):
____________________________________
8. Summenblatt
Position
Gesamtpreis
MwSt.
in %
Brutto
1. Offsetkosten
2. Eindruckkosten (inkl. Optional)
3. Etiketten
4. Versandhülle
5. Konfektionierung
6. Weitere Kosten (inkl. Optional)
7. Zustellung / Porto (inkl. Optional)
Gesamt:
Alle Preisangaben verstehen sich in Euro und Cent.
Datum, Ort
Ansprechpartner
Unterschrift
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Ausschreibung 16.0360
Deutsches Mammographie-Screening in Bayern
Weitere Vertragsbedingungen
A. Rechnungsstellung
Eine monatliche Rechnungsstellung mit Angabe der Versandmenge sowie aller weiteren Kostenpositionen.
Durch den Bieter ist zu prüfen, bei welcher Position der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7%
anzuwenden ist.
Alle erbrachten Leistungen werden in tatsächlich beauftragter Menge abgerechnet. Der produktionsbedingte Schwund/Ausschuss bei der Verarbeitung im gesamten Prozess ist von vorn
herein in das Angebot mit einzukalkulieren.
Für die 1,1 Mio. vorzufertigenden Einladungsschreiben können die Kosten nach Produktion
sofort in Rechnung gestellt werden.
Zahlungsziel für alle Posten: 30 Tage nach Produktion
B. Lohngleitklausel für Druckdienstleistungen und Versandvorbereitung
Ergeben sich nach Ablauf von 12 Monaten tarifliche Lohnänderungen (Erhöhungen oder Min
derungen) oder andere tarifliche Vereinbarungen (z.B. Arbeitszeitverkürzungen), die sich unmittelbar auf die Lohnkosten auswirken, kann der Auftragnehmer einen Antrag auf Anpassung
der Vertragspreise mit einer Vorlaufzeit von einem Monat stellen. Eine Anpassung vor dem
Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn ist ausgeschlossen. Anpassungen können nur
für die Zukunft verlangt werden, Anpassungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer hat die von ihm erwarteten Preissteigerungen für diesen Zeitraum einzukalkulieren. Die beantragten Preisanpassungen treten jedoch frühestens zu dem Zeitpunkt in
Kraft, zu dem die neuen Lohntarife und/oder die Änderung der lohngebundenen Kosten in
Kraft treten.
C. Klausel für Preissteigerungen bei Zustellungsleistungen
Bei Preissteigerungen am Porto vergleichbarer Leistungen der Deutschen Post AG, die durch
die Bundesnetzagentur genehmigt werden, können Preissteigerungen vom Auftragnehmer in
dem Verhältnis erhoben werden, den der Preis des Auftragnehmers zum Porto der Deutschen
Post AG aufweist.
D. Vertragslaufzeit


Beginn der Leistung: Voraussichtlich Mitte Februar 2017 – Ende März 2017
Ende der Leistung : Nach Versand von 1,1 Mio. Einladungsschreiben
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E. Optionale Verlängerung
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag im Anschluss an die erbrachte Leistung zweimal um jeweils den in der Leistungsbeschreibung geregelten Leistungsumfang zu
erweitern. Damit verlängert sich der Leistungszeitraum jeweils um die versendung von weiteren 1,1 Mio. Einladungsschreiben.
Die Option zur Verlängerung des Vertrages wird dem Auftragnehmer rechtzeitig, jedoch spätestens 3 Monate vor Vertragsende mitgeteilt.
F. Kündigungsrecht
Unbeschadet gesetzlicher Kündigungsrechte behält sich der Auftraggeber folgende Kündigungsrechte vor:
I. Sonderkündigungsrecht
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag zu beenden, wenn der Druck und der Versand
der Einladungsschreiben zum Mammographie-Screening in Bayern aus gesetzlichen bzw.
normativen Gründen – hier insbesondere betreffend die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFERL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA, www.g-ba.de), die das Einladungswesen
zum Mammographie-Screening in Deutschland regelt (aktueller Internet-Link zur KFE-RL:
http://www.gba.de/informationen/richtlinien/17/) – eingestellt werden muss. Ein Anspruch auf
Zahlung des entgangenen Gewinns besteht nicht. In diesem Fall hat der Auftraggeber ein
Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen zum Monatsende.
II. Kündigung aus wichtigem Grund
Die Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nach
zweimalig erfolgter Abmahnung durch den Auftraggeber in schriftlicher Form. Die Fristen zur
Behebung des Mangels werden in der Abmahnung mitgeteilt.
Ein wichtiger Grund liegt jedenfalls vor, bei Verstößen gegen die Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung.
Desweiteren liegt der wichtige Grund auch dann jedenfalls vor, wenn innerhalb der Vertragslaufzeit dreimal eine der folgenden Sachverhalte vom Auftraggeber festgestellt wird:




Die beim Versanddienstleister eingelieferten Einladungsschreiben stimmen in der Anzahl nicht mit der vom Auftraggeber festgelegten taggleichen Versandmenge überein.
Zeitliche Verzögerung im Druck und der Zustellung von mehr als 3 Tagen.
Produktionsfehler, zum Beispiel: Fehlerhafte Kuvertierung (2 oder mehr Einladungen in
einem Umschlag)
Eingang einer Schadensforderung beim Auftraggeber
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
Nichtzustellung eines Anteils von 0,5% der zur Zustellung zu einem Versanddatum beauftragten Sendungen.
Vertragslaufzeit ist die Laufzeit für die Bearbeitung von 1, 1 Millionen Einladungsschreiben
inklusive die durch die Optionsausübung eingetretene Verlängerungen.
III. Beweislastumkehr
Die Parteien vereinbaren, das – abweichend von der gesetzlichen Regelung – im Streitfall der
Auftragnehmer darlegen und beweisen muss, das ein wichtiger Grund nicht vorlag, das heißt,
das Vorliegen eines wichtigen Grundes wird vermutet.
G. Haftungsklausel
Die KVB haftet auf Grundlage der bundesmantelvertraglichen Bestimmungen sowie der Regelungen der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie im Außenverhältnis, insbesondere gegenüber den
am Mammographie-Screening in Bayern beteiligten Ärzten und den zur Teilnahme am Mammographie-Screening anspruchsberechtigten Frauen, grundsätzlich für sämtliche Schäden,
die durch Fehler im Rahmen des Einladungsprozesses zum Mammographie-Screening in
Bayern entstehen.
Der Zuschlagempfänger stellt die KVB von allen Schadensersatzansprüchen im oben genannten Sinne frei, soweit der zugrunde liegende Schaden nach der Zuordnung des Vertrages in
die Verantwortung des Zuschlagempfängers fällt. Er haftet somit auch für Fehler Dritter, deren
er sich bei der Erfüllung der geschuldeten Leistung bedient. Die Haftung des Zuschlagempfängers entfällt in den Fällen, in denen entsprechende Schäden allein aufgrund von Weisungen der KVB entstanden sind.
Soweit der KVB aufgrund eines Fehlers des Zuschlagempfängers oder dessen Erfüllungsgehilfen erhöhte Aufwendungen bzw. ein eigener Schaden entstehen, erstreckt sich dessen Ersatzpflicht bzw. Haftung auch hierauf. Der Schadensersatz für erhöhte Aufwendungen bzw.
einen eigenen Schaden wird pauschaliert. Er beträgt je Einzelfall 0,1 % der Auftragsgesamtsumme (brutto, da der Auftraggeber zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt ist), maximal jedoch
0,5 %. Der Auftragnehmer hat das Recht, nachzuweisen, dass der tatsächliche eigene Schaden bzw. die erhöhten Aufwendungen niedriger waren. Der Auftraggeber hat das Recht, anstelle des pauschalierten Schadensersatzes seine tatsächlichen Aufwendungen und seinen
tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
H. Definition für Werktage
In der Leistungsbeschreibung wird die Begrifflichkeit „Werktage“ verwendet. Werktage sind in
folgendem Sinne zu sehen und zu berücksichtigen.
Werktage im Sinne des Leistungsverzeichnisses sind alle Wochentage mit Ausnahme des
Tages Sonntag und aller gesetzlicher Feiertage für Bayern in diesem Sinne. Art. 1 Abs. 1 des
Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage in der jeweils geltenden Fassung (BayRS
1131-3-I). Für die Berechnung von vertraglichen Fristen, innerhalb derer eine Leistung zu erbringen ist, ist also auf den Werk- und Feiertagskalender in München abzustellen.
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I. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen der Leistungsbeschreibung und weiteren Vertragsbedingungen
bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es
sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den
Verzicht auf dieses Formerfordernis. Die Schriftform ist durch die Verwendung von E-Mails
nicht gewahrt.
J. Ergänzende Vertragsbedingungen, geltendes Recht
Weitere vertragliche Verpflichtungen ergeben sich aus der anliegenden Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung.
Ergänzend gelten VOL Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) - Fassung 2003 -.
Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht mit Ausnahme des Kollisionsrechts. UNKaufrecht wird ausgeschlossen.
____________________________
________________________________________
Ort, Datum
Unterschrift/Stempel des Auftragnehmers
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Ausschreibung 16.0360
Deutsches Mammographie-Screening in Bayern
Datenschutzvereinbarung gemäß Art. 6 BayDSG
Vereinbarung
zwischen
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– nachstehend Auftraggeber genannt –
und
_____________________________________
– nachstehend Auftragnehmer genannt –
1
1.1
Gegenstand und Dauer des Auftrags
Gegenstand des Auftrags
Der Gegenstand des Auftrags ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Einladungsdokumente zum Deutschen Mammographie-Screening (im Folgenden Leistungsvereinbarung),
auf die hier verwiesen wird.
1.2
Dauer des Auftrags
Die Dauer dieses Auftrags (Laufzeit) entspricht der Laufzeit der Leistungsvereinbarung. Diese ist durch die Stückzahl begrenzt, welche voraussichtlich binnen eines Kalenderjahres verbraucht wird.
2
2.1
Konkretisierung des Auftragsinhalts
Umfang, Art und Zweck der vorgesehenen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten
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Umfang, Art und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener
Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben in der Leistungsvereinbarung unter den Punkten A) und D).
Die Verarbeitung und Nutzung der Daten findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des
Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen des Art. 21
BayDSG erfüllt sind.
2.2
Art der Daten
Gegenstand der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind folgende Datenarten/-kategorien (Aufzählung / Beschreibung der Datenkategorien):
1. Meldedaten der eingeladenen Frauen
1.1 Vorname
1.2
1.3
Nachname ggf. inkl. Titel, Namenszusatz
Geburtsdatum
1.4
Postleitzahl des Wohnorts
1.5
1.6
Wohnort
Straße und Hausnummer des Wohnortes
2. Weitere Daten der Klientin
2.1
Screening-Identifikationsnummer der einzuladenden/eingeladenen Frauen
3. Termin-/Einladungsdaten zur Mammographie-Screening-Untersuchung der Frauen
3.1
Termindatum
3.2
Terminuhrzeit
3.3
Terminort
3.3.1 Name der Mammographie-Einheit
3.3.2 Anschrift der Mammographie-Einheit
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
2.3
Kreis der Betroffenen
Der Kreis der durch den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten im Rahmen dieses
Auftrags Betroffenen ist:

Alle in Bayern mit Wohnsitz gemeldeten Frauen im Alter von 50 bis unter 70 Jahren,

ärztliche Leiterinnen und Leiter der Screening- bzw. Mammographie-Einheiten in
Bayern
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3
Technisch-organisatorische Maßnahmen
Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten
technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere
hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber
zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung bzw. ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.
Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um nicht auftragsspezifische
Maßnahmen hinsichtlich der Organisationskontrolle, Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Auftragskontrolle, Verfügbarkeitskontrolle sowie des
Trennungsgebots, sowie andererseits um auftragsspezifische Maßnahmen, insbesondere im
Hinblick auf die Art des Datenaustauschs / Bereitstellung von Daten, Art / Umstände der
Verarbeitung / der Datenhaltung sowie Art / Umstände beim Output / Datenversand, die –
soweit sie sich nicht aus der zugrundeliegenden Leistungsvereinbarung ergeben – wie folgt
gesondert beschrieben werden:
a) Die Datensätze für die Einladungsschreiben bzw. -briefe (im Folgenden „Einladungsdaten“) und das für die Versendung der Einladungsbriefe festgelegte Datum (im Folgenden „Versanddatum“) werden an dem Auftragnehmer in Form von CSV-Textdateien auf elektronischem Weg übermittelt.
b) Die zur Erstellung der Einladungen erhaltenen Daten sind spätestens 5 Tage nach
Postauflieferung der Einladungen zu löschen.
c) Es darf keine Sicherungskopie der Einladungsdaten erfolgen, aus der diese nach
dem Versand der entsprechenden Einladungsschreiben und der darauf folgenden Datenlöschung wieder hergestellt werden können.
Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt
und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen
nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren. Der Auftragnehmer hat auf Anforderung die Angaben nach Art. 26 Abs. 2 BayDSG dem Auftraggeber
zur Verfügung zu stellen.
4
Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten
Der Auftragnehmer hat nur nach Weisung des Auftraggebers die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den Auftragnehmer zwecks Berichtigung oder Löschung seiner Daten wenden
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sollte, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
5
Kontrollen und sonstige Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags folgende Pflichten:

Schriftliche Bestellung – soweit gesetzlich vorgeschrieben – eines Datenschutzbeauftragten. Dessen Kontaktdaten werden dem Auftraggeber zum Zweck der direkten
Kontaktaufnahme mitgeteilt.

Die Wahrung des Datengeheimnisses. Alle Personen, die auftragsgemäß auf personenbezogene Daten des Auftraggebers zugreifen können, müssen auf das Datengeheimnis verpflichtet und über die sich aus diesem Auftrag ergebenden besonderen
Datenschutzpflichten sowie die bestehende Weisungs- bzw. Zweckbindung belehrt
werden.

Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und
organisatorischen Maßnahmen entsprechend Art. 7 BayDSG.

Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und alle
sonstigen Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörden/Einrichtungen
zur Datenschutzaufsicht.

Die Durchführung der Auftragskontrolle mittels regelmäßiger Prüfungen durch den
Auftragnehmer im Hinblick auf die Vertragsausführung bzw. -erfüllung, insbesondere
Einhaltung und ggf. notwendige Anpassung von Regelungen und Maßnahmen zur
Durchführung des Auftrags.

Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen
gegenüber dem Auftraggeber. Hierzu kann der Auftragnehmer auch aktuelle Testate,
Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) oder eine geeignete Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z.B. nach BSI-Grundschutz) vorlegen.
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6
Unterauftragsverhältnisse
Soweit bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers
Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, wird dies genehmigt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
7

Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet. Ohne schriftliche Zustimmung kann der Auftragnehmer zur Vertragsdurchführung unter Wahrung seiner unter Punkt 5 erläuterten
Pflicht zur Auftragskontrolle konzernangehörige Unternehmen sowie im Einzelfall andere Unterauftragnehmer mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt einsetzen, wenn er
dies dem Auftraggeber vor Beginn der Verarbeitung oder Nutzung mitteilt.

Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen mit dem / den Unterauftragnehmer/n so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechen.

Bei der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber Kontroll- und Überprüfungsrechte
entsprechend dieser Vereinbarung und des § 7 BayDSG beim Unterauftragnehmer
einzuräumen. Dies umfasst auch das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer
auf schriftliche Anforderung Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die
Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen im Unterauftragsverhältnis,
erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen, zu erhalten.

Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer
oder die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur
Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch
bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
Kontrollrechte des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das Recht, die in Art. 7 Abs. 2 Nr. 8 BayDSG vorgesehene Auftragskontrolle im Benehmen mit dem Auftragnehmer durchzuführen oder durch im Einzelfall zu
benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung
durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung
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zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Nachweise
verfügbar zu machen.
Im Hinblick auf die Kontrollverpflichtungen des Auftraggebers nach Art. 6 Abs. 2 Satz 3
BayDSG stellt der Auftragnehmer sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der
getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen überzeugen kann. Hierzu weist
der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Anfrage die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 7 BayDSG nach. Dabei kann der Nachweis der Umsetzung solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, auch durch Vorlage eines aktuellen Testats, von Berichten oder Berichtsauszügen unabhängiger Instanzen
(z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) oder einer geeigneten Zertifizierung durch ITSicherheits- oder Datenschutzaudit (z.B. nach BSI-Grundschutz) erbracht werden.
8
Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer erstattet in allen Fällen dem Auftraggeber eine Meldung, wenn durch ihn
oder die bei ihm beschäftigten Personen Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten des Auftraggebers oder gegen die im Auftrag getroffenen Festlegungen vorgefallen sind.
Fälle des Abhandenkommens oder der unrechtmäßigen Übermittlung oder Kenntniserlangung von personenbezogenen Daten sind ohne Ansehen der Verursachung unverzüglich
dem Auftraggeber mitzuteilen. Dies gilt auch bei schwerwiegenden Störungen des Betriebsablaufs, bei Verdacht auf sonstige Verletzungen gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten oder anderen Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat im Benehmen mit dem Auftraggeber
angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Daten sowie zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen für Betroffene zu ergreifen.
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Weisungsbefugnis des Auftraggebers
Der Umgang mit den Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisung des Auftraggebers (vgl. Art. 6 Abs. 3, Satz 2 BayDSG). Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der in dieser Vereinbarung getroffenen Auftragsbeschreibung
ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung vor,
das er durch Einzelweisungen konkretisieren kann. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren.
Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen.
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Mündliche Weisungen wird der Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder per E-Mail (in Textform) bestätigen. Der Auftragnehmer verwendet die Daten für keine anderen Zwecke und ist
insbesondere nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben. Kopien und Duplikate werden
ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich
sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten
erforderlich sind.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich entsprechend Art. 6 Abs. 3 Satz 3
BayDSG zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
Weisungsberechtigte Person des Auftraggebers ist:
Frau Isabel Holthöfer
Qualitätssicherung, Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)
Fachreferentin Zentrale Stelle Mammographie-Screening Bayern
Tel: 089 / 570 93 - 3557
E-Mail: [email protected]
Frau Petra Dietmayer
Qualitätssicherung, Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)
Teamleiterin Zentrale Stelle Mammographie-Screening Bayern
Tel: 089 / 570 93 - 4409
E-Mail: [email protected]
Weisungsempfänger beim Auftragnehmer ist:
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(Name, Organisationseinheit, Funktion, Telefon, E-Mail)
Nachfolger bzw. Vertreter sind bei Bedarf dem Vertragspartner unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
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10 Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern
Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer
sämtliche in seinen Besitz gelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen,
dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu
vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf
Anforderung vorzulegen.
Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.
11 Haftung
Für den Ersatz von Schäden, die ein Betroffener wegen einer nach dem BDSG oder anderen
Vorschriften für den Datenschutz unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitungen im
Rahmen des Auftragsverhältnisses erleidet, ist der Auftraggeber gegenüber den Betroffenen
verantwortlich. Soweit der Auftraggeber zum Schadensersatz gegenüber dem Betroffenen
verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff beim Auftragnehmer vorbehalten.
12 Schlussbestimmungen
Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder
Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit an den Daten beim Auftraggeber liegt.
Änderungen und Ergänzungen dieser Datenschutzvereinbarung und aller ihrer Bestandteile
– einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers – bedürfen einer schriftlichen
Vereinbarung und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung
bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Die Schriftform ist durch die Verwendung von E-Mails nicht gewahrt.
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Die nachfolgenden Anlagen

Datensicherheitskonzept des Auftragnehmers,

Leistungsbeschreibung der Einladungsdokumente zum Deutschen MammographieScreening (Kopie)
sind Bestandteil dieser Datenschutzvereinbarung.
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Ort, Datum
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Unterschrift/Stempel des Auftraggebers
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Ort, Datum
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Unterschrift/Stempel des Auftragnehmers
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Postelle
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Briefanschrift:
ACHTUNG ANGEBOT!
NICHT ÖFFNEN!
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Briefumschlag des Submissioinsangebotes unbedingt mit diesem Aufkleber versehen
Angebot Terminsache 03.11.2016 - 13:00 Uhr
Vergabebüro: Zentrale Beschaffungstelle
03.11.2016
Eröffnungstermin:_______________
Zimmer:_______________
Eingangsdatum des Angebotes:
Projekt / Bauvorhaben
DMS
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Absender / Stempel
16.0360
Kostenangebt zu LV:_____________
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