Tarifordnung

Schnee- und Pistenbericht 031 735 55 55
Talstation 031 735 50 63
TICKETPREISE WINTER 2016/2017
Kinder (6-15)
Erwachsene
CHF
CHF
Jung (egal ab wann, egal wie lange)
18
---
Alt
---
34
Plousch (maximal 4 Stunden)
---
28
No chli lenger blibe
---
10
Happy-Hour (ab 14.30h)
10
20
Einisch
3
6
Kinder (6-15)
Erwachsene
CHF
CHF
95
180
222
333
200
300
Tagespässe
Dauerkarten
Wuche (6 aufeinanderfolgende Tage)
Schneeversicherig (Gantrisch Schnee Pass)
(gilt in der ganzen Gantrisch Region)
Abo im Vorverkauf 01.11.-15.12.
Spezialitäten
Familienpass mit Mittagessen
CHF
111
(2 Kinder, 2 Erwachsene)
Gruppen (alle Karten, ohne Saisonabos)
jede 11. Person fährt gratis
Geburtstag
gratis
Zauberteppich
gratis
Kinder bezahlen ab dem 6. Geburtstag / Erwachsenentarif ab dem 16. Geburtstag
Tarifbestimmungen sind integrierter Bestandteil
Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer. Bezahlung in bar
Reka-Checks und ProBon werden akzeptiert
Schnee- und Pistenbericht 031 735 55 55
Talstation 031 735 50 63
Tarifbestimmungen
(Bestandteil zur Tarifübersicht)
Umtausch / Rückerstattung
1.
Ein Umtausch oder eine Rückerstattung des Skibilletts ist grundsätzlich nicht möglich.
2.
Gelöste Billette können nachträglich nicht in andere Billette umgetauscht werden.
3.
Es entsteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung bei Betriebsunterbrüchen.
Dies gilt insbesondere bei Schliessung des Skigebiets oder Teilen des Skigebiets aus
Witterungsgründen, Schneemangel, Lawinengefahr, vorzeitiger Ausaperung der Skipisten,
Stromunterbrüchen etc.
Besondere Veranstaltungen können die Absperrung gewisser Teile des Skigebiets und die
Errichtung eines Zuschauersektors nach sich ziehen.
4.
Die kommunizierten Betriebszeiten der Wintersportanlagen dienen ausschliesslich
Informationszwecken. Ihre Einhaltung erfordert entsprechende Wetter-, Schnee- und
Pistenverhältnisse.
5.
Verlorene Skibillette werden generell nicht ersetzt.
6.
Verlorene GantrischSchneePässe sind dem Verein Wintersport Gantrisch zu melden. Der
Ersatz erfolgt aufgrund dessen Regelungen.
7.
Wochenkarten: Bei Krankheit oder Unfall kann eine anteilsmässige Rückerstattung nur gegen
Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses vorgenommen werden. Massgebend sind die Daten
des Arztzeugnisses sowie der letzten Verwendung (eine rasche Meldung an der Kasse ist
erforderlich). Gilt nicht für Begleitpersonen.
Falls die Wochenkarte nach Krankheit/Unfall nochmals benutzt wird, entfällt der Anspruch auf
Rückerstattung.