Schnee- und Pistenbericht 031 735 55 55 Talstation 031 735 50 63 TICKETPREISE WINTER 2016/2017 Kinder (6-15) Erwachsene CHF CHF Jung (egal ab wann, egal wie lange) 18 --- Alt --- 34 Plousch (maximal 4 Stunden) --- 28 No chli lenger blibe --- 10 Happy-Hour (ab 14.30h) 10 20 Einisch 3 6 Kinder (6-15) Erwachsene CHF CHF 95 180 222 333 200 300 Tagespässe Dauerkarten Wuche (6 aufeinanderfolgende Tage) Schneeversicherig (Gantrisch Schnee Pass) (gilt in der ganzen Gantrisch Region) Abo im Vorverkauf 01.11.-15.12. Spezialitäten Familienpass mit Mittagessen CHF 111 (2 Kinder, 2 Erwachsene) Gruppen (alle Karten, ohne Saisonabos) jede 11. Person fährt gratis Geburtstag gratis Zauberteppich gratis Kinder bezahlen ab dem 6. Geburtstag / Erwachsenentarif ab dem 16. Geburtstag Tarifbestimmungen sind integrierter Bestandteil Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer. Bezahlung in bar Reka-Checks und ProBon werden akzeptiert Schnee- und Pistenbericht 031 735 55 55 Talstation 031 735 50 63 Tarifbestimmungen (Bestandteil zur Tarifübersicht) Umtausch / Rückerstattung 1. Ein Umtausch oder eine Rückerstattung des Skibilletts ist grundsätzlich nicht möglich. 2. Gelöste Billette können nachträglich nicht in andere Billette umgetauscht werden. 3. Es entsteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung bei Betriebsunterbrüchen. Dies gilt insbesondere bei Schliessung des Skigebiets oder Teilen des Skigebiets aus Witterungsgründen, Schneemangel, Lawinengefahr, vorzeitiger Ausaperung der Skipisten, Stromunterbrüchen etc. Besondere Veranstaltungen können die Absperrung gewisser Teile des Skigebiets und die Errichtung eines Zuschauersektors nach sich ziehen. 4. Die kommunizierten Betriebszeiten der Wintersportanlagen dienen ausschliesslich Informationszwecken. Ihre Einhaltung erfordert entsprechende Wetter-, Schnee- und Pistenverhältnisse. 5. Verlorene Skibillette werden generell nicht ersetzt. 6. Verlorene GantrischSchneePässe sind dem Verein Wintersport Gantrisch zu melden. Der Ersatz erfolgt aufgrund dessen Regelungen. 7. Wochenkarten: Bei Krankheit oder Unfall kann eine anteilsmässige Rückerstattung nur gegen Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses vorgenommen werden. Massgebend sind die Daten des Arztzeugnisses sowie der letzten Verwendung (eine rasche Meldung an der Kasse ist erforderlich). Gilt nicht für Begleitpersonen. Falls die Wochenkarte nach Krankheit/Unfall nochmals benutzt wird, entfällt der Anspruch auf Rückerstattung.
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