Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Angebot

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Angebot und Angaben
1.1. Jedes Immobilienangebot von RS Immobilien und jedes diesbezügliche Exposé ist aufgrund der
vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden.
1.2. RS Immobilien, überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit
und Vollständigkeit, es sei denn, RS Immobilien wird gesondert mit der Einholung von Auskünften
und der Überprüfung der Objektangaben durch einen Vertragspartner beauftragt. Eine Gewähr für
die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann RS Immobilien daher nur übernehmen, wenn
dies zuvor schriftlich ausdrücklich vereinbart wurde.
1.3. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Vermieter / Verkäufer stammenden Angaben,
mit denen RS Immobilien den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter allein - auch
gegenüber Dritten – verantwortlich, da die Informationsweiterleitung ausschließlich auf dessen
Auskünften beruht.
1.4. Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist
vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergeben werden.
1.5. Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung von RS Immobilien verpflichtet den
Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das
Immobilienangebot weitergegeben wird, unter Nutzung auch der erteilten Informationen den
Vertrag abschließt.
2. Provision
2.1 Kommt es durch die Vermittlung oder den Nachweis aufgrund der Tätigkeit von RS Immobilien zu
einem Vertragsabschluss, so ist der Provisionsanspruch entstanden.
2.2 Die Provision beträgt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, 5,95 % inkl. der z.Zt. gültigen
Mehrwertsteuer vom Gesamtkaufpreis.
2.3 Die Provision bei Vermietung beträgt 2,38 Monatsmieten zu Lasten des Mieters inkl. der z. Zt.
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.4 Der Provisionsanspruch entsteht und ist fällig und zahlbar, wenn der Vertragspartner, dessen
Familienangehörige oder ein mit dem Vertragspartner in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender
Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter Gebrauch
macht.
2.5. Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein
Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt
oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert, sofern nicht RS Immobilien ein grobes
Verschulden an diesem Umstand trifft.
3. Verhandlungen
3.1. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über RS Immobilien einzuleiten.
3.2. Bei Direktverhandlungen ist auf RS Immobilien Bezug zu nehmen und der zuständige
Ansprechpartner von RS Immobilien über das Ergebnis zu informieren.
3.3. Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit RS Immobilien und der Anbieterseite
vorgenommen werden.
3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, RS Immobilien unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu
welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. RS Immobilien ist unmittelbar nach
Vertragsabschluss eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.
3.5. Wird RS Immobilien beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf durch einen Notar anfertigen zu
lassen, so tragen diese Kosten der Auftraggeber. Kommt ein Kaufvertrag aus Gründen nicht zustande,
die eine Vertragsseite zu vertreten hat, so hat diese die angefallenen Notarkosten zu tragen.
4. Vorkenntnis
Ist dem Angebotsempfänger das von RS Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies
schriftlich spätestens innerhalb von fünf Werktagen RS Immobilien mitzuteilen. Erfolgt keine
Mitteilung, besteht die widerlegliche Vermutung, dass keine Vorkenntnis vorliegt.
5. Haftung
5.1. RS Immobilien haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch mit der Maßgabe, dass die
Haftung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von RS Immobilien, ihrer Vertreter oder ihrer
Erfüllungsgehilfen beschränkt wird.
5.2. RS Immobilien haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher
Haftungsvorschriften.
5.3. Eine Gewähr für Sach- oder Rechtsmängel der durch RS Immobilien angebotenen Objekte sowie
die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung von RS
Immobilien ist ausgeschlossen.
6. Gerichtsstand
Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, gilt Aurich als Gerichtsstand
vereinbart.