Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Angebot und Angaben 1.1. Jedes Immobilienangebot von RS Immobilien und jedes diesbezügliche Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden. 1.2. RS Immobilien, überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit, es sei denn, RS Immobilien wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben durch einen Vertragspartner beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann RS Immobilien daher nur übernehmen, wenn dies zuvor schriftlich ausdrücklich vereinbart wurde. 1.3. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Vermieter / Verkäufer stammenden Angaben, mit denen RS Immobilien den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter allein - auch gegenüber Dritten – verantwortlich, da die Informationsweiterleitung ausschließlich auf dessen Auskünften beruht. 1.4. Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergeben werden. 1.5. Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung von RS Immobilien verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, unter Nutzung auch der erteilten Informationen den Vertrag abschließt. 2. Provision 2.1 Kommt es durch die Vermittlung oder den Nachweis aufgrund der Tätigkeit von RS Immobilien zu einem Vertragsabschluss, so ist der Provisionsanspruch entstanden. 2.2 Die Provision beträgt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, 5,95 % inkl. der z.Zt. gültigen Mehrwertsteuer vom Gesamtkaufpreis. 2.3 Die Provision bei Vermietung beträgt 2,38 Monatsmieten zu Lasten des Mieters inkl. der z. Zt. gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2.4 Der Provisionsanspruch entsteht und ist fällig und zahlbar, wenn der Vertragspartner, dessen Familienangehörige oder ein mit dem Vertragspartner in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter Gebrauch macht. 2.5. Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert, sofern nicht RS Immobilien ein grobes Verschulden an diesem Umstand trifft. 3. Verhandlungen 3.1. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über RS Immobilien einzuleiten. 3.2. Bei Direktverhandlungen ist auf RS Immobilien Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner von RS Immobilien über das Ergebnis zu informieren. 3.3. Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit RS Immobilien und der Anbieterseite vorgenommen werden. 3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, RS Immobilien unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. RS Immobilien ist unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Abschrift des Vertrages vorzulegen. 3.5. Wird RS Immobilien beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf durch einen Notar anfertigen zu lassen, so tragen diese Kosten der Auftraggeber. Kommt ein Kaufvertrag aus Gründen nicht zustande, die eine Vertragsseite zu vertreten hat, so hat diese die angefallenen Notarkosten zu tragen. 4. Vorkenntnis Ist dem Angebotsempfänger das von RS Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Werktagen RS Immobilien mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, besteht die widerlegliche Vermutung, dass keine Vorkenntnis vorliegt. 5. Haftung 5.1. RS Immobilien haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch mit der Maßgabe, dass die Haftung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von RS Immobilien, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beschränkt wird. 5.2. RS Immobilien haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften. 5.3. Eine Gewähr für Sach- oder Rechtsmängel der durch RS Immobilien angebotenen Objekte sowie die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung von RS Immobilien ist ausgeschlossen. 6. Gerichtsstand Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, gilt Aurich als Gerichtsstand vereinbart.
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