Donnerstag, 27. Oktober 2016 Foto: Ron Chapple Studios/Thinkstock 43 Einladung zur Halloweenparty Sportschützenverein Kronau Montag, 31. Oktober 2016, ab 20 Uhr Vereinsheim – Im Mühlhaag S. 3 Foto: Nomadsoul1 Vom 29.10. auf den 30.10.2016 werden die Uhren um 3.00 Uhr um eine Stunde zurückgestellt. S. 4 Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt Foto: Lifesize/Thinkstock Wegen des bevorstehenden Feiertages am 01.11.2016 wird der Redaktionsschluss vorverlegt auf Montag, den 31.10.2016, 8.00 Uhr. S. 7 Der Vorverkauf für das Mundarttheaterstück „Do wäd dä Fisch en dä Pfann veriggd“ beginnt am Mittwoch, 02.11.2016. S. 4 Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren von Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen. -Albert Schweitzer- Zeitumstellung 2016 Beginn Kartenvorverkauf Allerheiligen 2 | Mitteilungsblatt Kronau · 27. Oktober 2016 · Nr. 43 Auf einen Blick Notrufnummern/Notdienste Lebenshilfe Bruchsal Notdienste DRK Rettungsleitstelle, Notruf Rettungsdienst/Notarzt: Tel. 112 Zentrale Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdiensts Tel. 116 117 Gilt außerhalb der übl. Praxiszeiten der Hausärzte Ärztlicher Notfalldienst Bruchsal Mo., Di., Do. v. 19 Uhr bis Folgetag 7 Uhr Mi. ab 13 Uhr bis Folgetag 7 Uhr Fr. 19 Uhr bis Mo. 6 Uhr Zollhallenstr. 6, 76646 Bruchsal Tel. 116 117 Ärztlicher Notfalldienst Kirrlach – am Wochenende Fr. 19 Uhr bis So. 23 Uhr – an Feiertagen 8 bis 23 Uhr Rheinstr. 28 (Anbau der Rheintalhalle) Tel. 116 117 Krankenhaus Bruchsal: Mitteilung Notdienst unter Bandansage Tel. 07251/441441 Tel. 110 Polizeirevier Bad Schönborn: Tel. 07253/8026-0 Tel. 112 Freiwillige Feuerwehr Kronau: Kommandant Bernd Eder Tel. 07253/50018 Zentrale in Ettlingen Störungsmeldestelle Strom Erdgas Beratungsservice Bezirkszentrum Forst Servicetelefon Erdgas Tel. 0800/3629-900 0800/3629-477 01802/056229 07251/9155-0 0800/9999966 07243/216216 Erdgas Südwest GmbH Servicezentrum Bad Schönborn 07253/9444-0, Hermann-Löns-Str. 2 76669 Bad Schönborn Fax 07253/9444-33 KabelBW GmbH & Co. KG www. Kabelbw.de Kundenservice: 01805/888-150 Fax: 0800/8888-115 Sonstige Einrichtungen Revierförster Jens Schweizer, Sprechzeiten im Rathaus: Do., 17 bis 18 Uhr Soziale Einrichtungen AWO Sozialdienst der Arbeiterwohlfahrt Einsatzstelle Bad Schönborn Franz-Peter-Sigel-Str. 40 Mobiler sozialer Dienst (Frau Vocke) Tel. 07253/881181, Mo. bis Fr. 8 bis 16 Uhr Betreutes Wohnen (Frau Ungerer) Tel. 07253/881180 Mi. 15 bis 17 Uhr Sa. 10 bis 16 Uhr Fr. 16 bis 18 Uhr Bauhof Rufbereitschaft 0171/9536957 Gemeinde-Bibliothek Caritasverband Bruchsal e.V. Schule 76646 Bruchsal, Friedhofstr. 11 Tel. 07251/80080 Erich Kästner Schule, Hebelstr. 1 Rektor: Bernd Merklinger Schulsekretariat: Sandra Kost, Tel. 07253/9402-40 Hausmeister: Edgar Heinzmann, Tel. 07253/9402-41 Hotline Schulmittagessen: 0151/42618948 Geschäftsleitung: Hilde Homann Tel. 07253/953461 E-Mail: [email protected] www.primus-pflegedienst.de AKTIVITA Pflegedienst Pflegedienstleiterin: Margit Luise Heedrich 76709 Kronau (Hauptsitz) Büro: Marktstr. 34, 68789 St. Leon-Rot Tel. 06227/8596030 E-Mail: [email protected], www.aktivita.org Pflegedienst SPPS Häusliche Kranken-, Alten- und Behindertenpflege Bernd Schell und Susanne Pletowski Lanzstr. 11, 68794 Oberhausen-Rheinhausen Tel. 07253/9353774, www.sp-ps.de Psychologische Beratungsstelle e.V. Netze BW GmbH - Region Nordbaden Öffnungszeiten Recyclinghof an der Schillerstraße Bücherausgabe ist (außer in den Ferien) jeweils Mo. 15 bis 17 Uhr in der Erich Kästner Schule. Primus Pflegedienst Tierärztlicher Notdienst Öffentliche Einrichtungen Weitere Infos: www.lebenshilfe-bruchsal.de 76684 Östringen, Gartenstr. 5 Tel. 07253/24015 Tel. 07251/7080 Notruf Feuerwehr Familienentlastender Dienst für Familien mit behinderten Kindern, Moltkestr. 32, Bruchsal Di. 12 bis 16 Uhr, Do. 10 bis 12 Uhr Tel. 07251/724685, Fr. Bengel E-Mail: [email protected] Sozialstation Vorderer Kraichgau e.V. Apotheken-/Zahnärztl. Notdienst Die jeweilige Dienstleistung finden Sie im Innenteil des Mitteilungsblattes sowie auf unserer Homepage. Notruf Polizei Beratungstelefon: 07251/715-111, Mo. bis Fr. von 8 bis 16 Uhr Im Fuchsloch 5, 76646 Bruchsal 76684 Östringen, Ludwigstr. 2 Tel. 07253/24343 Mo. 9 bis 12 Uhr u. 14 bis 16 Uhr, Di. 9 bis 12 Uhr, Mi. 14 bis 16 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr Fachstelle Sucht des bwlv. 76646 Bruchsal, Hildastr. 1 Termine: Tel. 07251/932384-0 Fax 07251/932384-99 Offene Sprechstunden illegale Drogen Mo. 16 bis 19 Uhr u. Do. 10 bis 13 Uhr. Kirchliche Einrichtungen Mehrzweckhalle Hallenmeister Volker Leitzbach, Tel. 07253/9402-31 Freizeitanlage Lußhardtsee Franz Kinner (Pächter), Tel. 0176/40018388 www.lusshardtsee-kronau.de Gemeindeverwaltung Kronau Kirrlacher Str. 2, 76709 Kronau Tel. 07253/9402-0, Fax 07253/9402-50 E-Mail: [email protected] www.Kronau.de Gemeindliche Einrichtungen Öffnungszeiten Rathaus Mo. bis Mi. 8 bis 12 Uhr Do. 15 bis 18 Uhr – nur Bürgerbüro 14 bis 18 Uhr Fr. 8 bis 12 Uhr Bürgerservice Tel. 07253/9402-0 (Zentrale) sowie 07253/9402 -10, -28, -33 und -38 Bürgermeister Frank Burkard während der Dienstzeit: 07253/9402-15 Hauptamt Amtsleiter Armin Einsele, Tel. 07253/9402-18 Rechnungsamt Amtsleiter Werner Lemmer, Tel. 07253/9402-24 Seelsorgeeinheit Bad Schönborn/Kronau Bauamt Pfarrer Wolfgang Kesenheimer, Pfarrbüro, Frau Annette Bender Kirrlacher Str. 4, Tel. 07253/7291 Gemeindereferentin Karin Ginser, Tel. 07253/9595878 Amtsleiter Roland Notheisen, Tel. 07253/9402-20 Kindergärten Stefan Just, Leitung Tel. 07253/9402-62 (Jugendbüro Rathaus) und 07253/956860 (Jugendzentrum) Haus der Kinder Johannes Bosco Kirchstraße 16 Leiterin Nadine Koser, Tel. 07253/32633 St. Franziskus Stefanienstraße 7/Neustraße 12 Leiterin Bianca Hambsch, Tel. 07253/32676 Evangelische Kirchengemeinde Bad Schönborn/Kronau Pfarrerin G. Luise Helm, Gemeindediakon Tillmann Häfner Pfarrbüro: Huttenstr. 31, 76669 Bad Schönborn-Lb. Tel. 07253/5582, Fax: 07253/880616 Internet: www.eki-bsk.de Schulsozialarbeit Mona Knebel, Tel. 07253/9402-45 Jugendzentrum „All4One“ Datenschutzbeuftragter Rechtsanwalt Hartwig Heinzmann Kanzlei Bruchsal, Tel. 07251/982279-0 Notartermine im Rathaus Terminvereinbarungen direkt über das Notariat 3 Bruchsal Tel. 07251/74-2363 Änderungen von bestehenden Daten senden Sie bitte an [email protected] Mitteilungsblatt Kronau · 27. Oktober 2016 · Nr. 43| 3 Foto: helen_tosh 4 | Mitteilungsblatt Kronau · 27. Oktober 2016 · Nr. 43 Zeitumstellung 2016 Am kommenden Wochenende wird unsere Nachtruhe wieder um eine Stunde verlängert. In der Nacht von Samstag auf Sonntag (29.10.2016 auf 30.10.2016) werden die Uhren um 3.00 Uhr wieder auf die Winterzeit umgestellt, d.h. die Uhren müssen um eine Stunde, auf 2.00 Uhr, zurückgestellt werden. Wir bitten um Beachtung. Foto: SIAATH Mitteilungsblatt Kronau · 27. Oktober 2016 · Nr. 43| 5 Auszug Aus dem Gemeinderat Dreifach-Weichenstellung für Kronaus Zukunft Gleich drei bedeutende Themen fanden sich auf der Agenda der ersten, von Bürgermeister Frank Burkard kürzlich geleiteten Ratssitzung. Entgegen aller Prognosen erfreut sich Kronau steigender Kinderzahlen; die Kehrseite: Kindergartenplätze werden knapp. Zur Gegensteuerung fasste das Ortsparlament einstimmig den Grundsatzbeschluss zum Neubau eines zweigeschossigen Kindergartens mit 4 Gruppen. Alternativ wäre die Sanierung und Erweiterung des dreigruppigen Kindergartens in der Stefanienstraße in Frage gekommen. Die marode Bausubstanz des Gebäudealtbestands, Kostenaspekte und der Erhalt der einzigartigen Freifläche hinter dem Kindergarten sprechen jedoch klar für einen Neubau. Für den Standort Stefanienstraße votierten 13 Ratsmitglieder bei 2 Enthaltungen; vorbehaltlich der erfolgreichen Klärung der Grundstücksverhältnisse, da sich der Baugrund in Kircheneigentum befindet. Neben ausreichend Plätzen für die Kleinsten ist auch gewerbliches Entwicklungspotenzial für jede Kommune wichtig. Entsprechend fiel der Verwaltungsvorschlag, das Gewerbegebiet „Heidig“ moderat nach Nordwesten zu erweitern im Ratsrund auf Gegenliebe. Einstimmig wurde die Aufnahme entsprechender Planungen abgesegnet. Wie groß die Erweiterung ausfällt und welche Flächen konkret überplant werden, bleibt weiteren Untersuchungen vorbehalten. Für zwingend hält man jedoch eine zweite Verkehrsanbindung des dann größeren Gewerbegebiets an die Kreisstraße (K3575) und maximalen Immissionsschutz für die Wohnbereiche am westlichen Ortsrand. Die Verfügbarkeit schnellen Internets mit hohen Datenübertragungsraten beschäftigten Rat und Verwaltung seit Monaten. Mit der Zustimmung zum Ausbauverfahren „Vektoring“ der Deutschen Telekom für die Wohnviertel und der Beauftragung der NetzeBW für den Ausbau eines Glasfasernetzes im Gewerbegebiet wurden nun einstimmig entscheidende Weichenstellungen für die digitale Zukunft Kronaus vorgenommen. Zusätzlich verlegt die Breitband Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK) eine gemeindeübergreifende sogenannte Backbone-Glasfaserleitung durch Kronau. Kostenpunkt nach Einstreichen von Zuschüssen für Kronau: rund 200.000 €. Leerrohre zum späteren Ausbau eines gemeindeeigenen Glasfasernetzes werden gleich mitverlegt, entschied das Gremium. „Backbone-Streckenanlieger haben die Gelegenheit, sich kostengünstig einen leistungsfähigen Breitbandhausanschluss legen zu lassen“, erklärte Bürgermeister Frank Burkard. (Armin Einsele) Öffentliche Bekanntmachungen Ehrung verdienter Mitmenschen Wie in den Vorjahren können auch beim nächsten Ehrungsabend der Gemeinde im kommenden Frühjahr verdiente Personen mit einer Großen Bürgermedaille oder einer Verdienstmedaille ausgezeichnet werden. Ein Auszug aus der Ehrenordnung mit Informationen zu den Ehrungsvoraussetzungen und zum Nominierungsverfahren ist nachfolgend abgedruckt. Ab sofort hält die Gemeindeverwaltung für Antrags- und Vorschlagsberechtigte Vordrucke, sowohl in Datei- wie in Papierform bereit, welche im Hauptamt angefordert werden können. Anträge und Vorschläge zu Ehrungen, die im Kalenderjahr 2017erfolgen sollen, müssen der Gemeindeverwaltung bis spätestens 31. Januar 2017 vorliegen. Bereits vorliegende Nominierungen müssen nicht noch einmal vorgenommen werden. Als Ansprechpartner steht Herr Hauptamtsleiter Armin Einsele unter Tel. 07253-9402-18 bzw. [email protected] zur Verfügung. Ehrenordnung der Gemeinde Kronau Präambel Die Gemeinde Kronau ehrt Persönlichkeiten, die sich auf dem Gebiet des öffentlichen, wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen und kulturellen Lebens besondere Verdienste um das Wohl und Ansehen der Gemeinde Kronau und ihrer Einwohner erworben haben. Mit der Ehrung soll den Ausgezeichneten öffentlich Dank und Anerkennung ausgesprochen werden, gleichzeitig sollen sie und andere Personen in ihrem Engagement bestärkt und angespornt werden. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts entsprechend der Vorschriften der Gemeindeordnung sowie von Ehrungen und Auszeichnungen des Landes, des Bundes oder der kommunalen Spitzenverbände ebenso wie Ehrungen und Auszeichnungen der Gemeinde Kronau für besondere musische, sportliche oder züchterische Erfolge bleiben von dieser Ehrenordnung unberührt. Ehrungen durch die Gemeinde nach dieser Ehrenordnung für Verdienste und Leistungen, welche bereits bei Ehrungen und Auszeichnungen von Bund oder Land Berücksichtigung fanden, sollen nur in begründeten Einzelfällen erfolgen (Nachrangigkeit kommunaler Ehrungen). §2 Große Bürgermedaille (1) Die Große Bürgermedaille kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich auf dem Gebiet des öffentlichen, wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen und kulturellen und politischen Lebens außerordentliche Verdienste um das Wohl und Ansehen der Gemeinde Kronau und ihrer Einwohner erworben haben und dieser Ehrung würdig sind. (2) Die Große Bürgermedaille hat einen Durchmesser von 40 mm, besteht aus Feinsilber mit einer Goldauflage und wird in einem Etui zusammen mit einer entsprechend gestalteten Anstecknadel sowie einer gerahmten Urkunde verliehen, welche den Namen und die Verdienste des Ausgezeichneten sowie das Datum des maßgeblichen Gemeinderatsbeschlusses enthält. Die Vorderseite der Medaille zeigt den Namen und das Wappen der Gemeinde Kronau, die Rückseite trägt den Schriftzug Große Bürgermedaille und das eingravierte Jahr der Verleihung. Die Urkunde wird vom Bürgermeister unterzeichnet und mit dem Gemeindesiegel versehen. Je Kalenderjahr soll nur an eine Person die Große Bürgermedaille verliehen werden, um den Rang der Auszeichnung durch ihre Seltenheit im Besonderen zu wahren. (3) An Mitglieder des Gemeinderats kann die Große Bürgermedaille nach insgesamt 35-jähriger Zugehörigkeit zum Gemeinderat verliehen werden. Die Amtszeit muss nicht ununterbrochen erbracht worden sein. Die Auszeichnung wird an noch aktive Gemeinderäte oder aus Anlass ihres Ausscheidens aus dem Gemeinderat im betreffenden Jahr verliehen. (4) An andere Personen mit vergleichbar herausragenden Verdiensten um die Allgemeinheit oder nach der Begehung einer hervorragenden Einzeltat kann ebenfalls die Große Bürgermedaille verliehen werden. §3 Verdienstmedaille (1) Die Verdienstmedaille kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich durch ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen und Organisationen mit kulturellen, sportlichen, politischen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise auf besonderer Art um das Wohl und Ansehen der Gemeinde Kronau und ihrer Einwohner verdient gemacht haben und dieser Auszeichnung würdig sind. (2) Die Verdienstmedaille hat einen Durchmesser von 40 mm, besteht aus Feinsilber und wird in einem Etui zusammen mit einer entsprechend gestalteten Anstecknadel sowie einer gerahmten Urkunde verliehen, welche den Namen und die Verdienste des Ausgezeichneten sowie das Datum der Verleihung enthält. 6 | Mitteilungsblatt Kronau · 27. Oktober 2016 · Nr. 43 Die Vorderseite der Medaille zeigt den Namen und das Wappen der Gemeinde Kronau, die Rückseite trägt den Schriftzug Verdienstmedaille und das Jahr der Verleihung. Die Urkunde wird vom Bürgermeister unterzeichnet und mit dem Gemeindesiegel versehen. Je Kalenderjahr sollen nur bis zu drei Verdienstmedaillen verliehen werden, um die besondere Wertigkeit dieser Auszeichnung zu unterstreichen. §4 Verfahren (1) Anträge bzw. Vorschläge auf Verleihung der Großen Bürgermedaille können vom Bürgermeister und aus der Mitte des Gemeinderats jederzeit an die Gemeindeverwaltung gerichtet werden. Aus dem Antrag bzw. dem Vorschlag sollen die Verdienste der zur Ehrung vorgeschlagenen Person/en konkret hervorgehen. Die Entscheidung über den Antrag bzw. den Vorschlag auf Verleihung der Großen Bürgermedaille obliegt dem Gemeinderat mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats. (2) Anträge bzw. Vorschläge auf Verleihung der Verdienstmedaille können vom Bürgermeister, aus der Mitte des Gemeinderats oder durch die Vorstände der Vereine und gleichgestellten Institutionen an die Gemeindeverwaltung gerichtet werden. Aus dem Antrag bzw. dem Vorschlag sollen die Verdienste der zur Ehrung vorgeschlagenen Person/en konkret hervorgehen. Die Entscheidung über den Antrag bzw. den Vorschlag auf Verleihung der Verdienstmedaille obliegt dem Gemeinderat mit einfacher Stimmenmehrheit. Kronau, 06.11.2012 gez. Jürgen Heß Bürgermeister Ausschreibungen Gemeinde Kronau Stellenausschreibung Bei der Gemeinde Kronau ist zum 0 Bei der Gemeinde Kronau ist zum 01.02.2017 eine Stelle als Krankheitsvertretung im Reinigungsdienst der Erich Kästner Schule und EinsegnungshalleEs zu besetzen. handelt es sich um ein Es handelt es sich um eine befristete Teilzeitbeschäfti18 Wochenstunden (5-Tage-Woche, gung im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Das für den öffentlichen Dienst (TVöD). Arbeitsverhältnisses mit einer vertraglichen Arbeitszeit von 18 Wochenstunden (5-Tage-Woche, nachmittags). Schriftliche Kurzbewerbungen 06. November 2016 Kronau. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den BestimRückfragen stehen Ihnen Frau mungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Für Dienst (TVöD). Klumpp, Tel. 07253/9402-36 zur Verfü Schriftliche Kurzbewerbungen (Anschreiben, Lebenslauf ) erbitten wir bis spätestens 06. November 2016 an die Gemeindeverwaltung Kronau, Kirrlacher Str. 2, 76709 Kronau. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Gehring-Riehl, Tel. 07253/9402-35 oder Frau Klumpp, Tel. 07253/9402-36 zur Verfügung. Jugendseite Bitte beachten: In der Woche vom 31.10. – 05.11.2016 öffnet das JUZ nur am Mittwoch, Freitag und Samstag von 18:00 Uhr – 21:00 Uhr! Bitte Allen schöne Ferien! beachten: In der Woche vom 31.10. – 05.11.2016 öffnet das JUZ nur am Mittwoch, Freitag und Samstag von 18:00 Uhr – 21:00 Uhr! Allen schöne Ferien! Impressum Ende des kostenlosen Teils Lesen Sie dieses Mitteilungsblatt 12 Wochen kostenlos im Abo. Weitere Informationen auf der nächsten Seite. Herausgeber: Gemeinde Kronau Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen der Gemeinde: Bürgermeister Burkard oder Vertreter im Amt. Verantwortlich für den nicht amtlichen und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot Druck und Verlag: Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 873-0 Internet: www.nussbaum-slr.de Nachhaltigkeit Papier Das eingesetzte Papier ist aus deutscher Produktion (Augsburg/Bayern). Es besteht zu 50 % aus Altpapier. Der verwendete Holzschliff wird aus Durchforstungsholz von nachhaltig bewirtschafteten Wäldern gewonnen. Anzeigenberatung: K. Nussbaum Vertriebs GmbH, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 5449-0, Internet: www.knvertrieb.de Zuständig für die Zustellung: G.S. 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Sichern Sie sich ein Abonnement Ihres örtlichen Mitteilungsblattes und erfahren Sie wöchentlich alles Wissenswerte rund um das kulturelle, gesellschaftliche, sportliche und kirchliche Leben Ihrer Kommune. Testen Sie Ihr Mitteilungsblatt 12 Wochen kostenlos und unverbindlich! Alle Informationen rund um Ihr Abonnement erhalten Sie auf www.nussbaum-lesen.de Zusätzlich zu Ihrem Abonnement erhalten Sie die NussbaumCard. Mit ihr profitieren Sie bei zahlreichen Unternehmen und Ausflugszielen Ihrer Region und sparen schnell die Hälfte Ihrer Abo-Gebühr oder mehr. Mitteilungsblatt Kronau · Anzeigen 27. Oktober 2016 · Nr. 43 Verlosungen 3x2 Tickets für Rhein-Neckar Löwen vs. Füchse Berlin Veranstaltungstermin: 20.11.2016, 15.00 Uhr SAP Arena, Mannheim Teilnahmeschluss: Sonntag, 06.11.2016 Jetzt profitieren mit der NUSSBAUMCARD Jetzt teilnehmen unter www.VorteilePlus.de/Verlosungen Pension und Speisegaststätte Trödelkeller Kaffee für zwei Personen in Verbindung mit einem Essen gratis Rotenberger Straße 22, 69242 Mühlhausen Und so funktioniert’s: Durch das Vorzeigen der NUSSBAUMCARD bei den teilnehmenden Partnern kann bei Anlässen aller Art gespart werden: Theater am Kirchplatz „Die Würfel“ e.V. VIF Weinhandel Von Freizeit- und Wellness-Einrichtungen über die lokale Gastronomie bis hin zu Optikern, Blumengeschäften und vielem mehr! 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Sofern nicht anders angegeben gilt der Vorteil nur für den Karteninhaber und nicht für Begleitpersonen. 1 Flasche Rotwein gratis ab einem Einkauf im Wert von 35 € Marktplatz 4, 76669 Bad Schönborn 10 % Rabatt auf Dienstleistungen und Warenwerte Bruchsaler Straße 4, 76669 Bad Schönborn 10 % Rabatt auf alle angebotenen Dienstleistungen Reilinger Straße 11, 68789 St. Leon-Rot Holzwarth Mineralöle GmbH 1,50 € Rabatt auf Autowäschen Hohenaspen 24, 69231 Rauenberg Zu einer Gesichtsbehandlung erhalten Sie eine Nackenmassage gratis Hauptstraße 100, 74889 Sinsheim Pfiffikus WiWa Döner Pizza Umzüge Wacker Sie erhalten 1 € Nachlass beim Kauf einer Pizza Mannheimer Straße 134, 68753 Waghäusel-Wiesental Viele weitere Vorteile und Partner finden Sie auf www.VorteilePlus.de Sie sind Unternehmer und haben Interesse an einer Partnerschaft? 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Anders als bei herkömmliche Lösungen wird dieses Hörgerät rund um die Uhr getragen. Langlebige Batterien sorgen dafür, dass es längere Zeit im Einsatz bleiben kann, erst dann wird es vom speziell geschulten Hörgeräteakustiker durch ein komplett neues Gerät ausgetauscht. So profitiert der Nutzer immer von der neuesten Technologie. Foto: BillionPhotos/fotolia.com/spp-o Geistig fit durch gutes Hören (spp-o) „Möglichst lange im Kopf klar bleiben“, „mitten im Leben stehen“, „den Anschluss an die jüngere Generation nicht verlieren“ – das alles sind Wünsche, die Menschen der sogenannten „Silver Ager“-Generation haben. Das Thema Demenz und die Angst davor, vergesslich zu werden, kennen viele der „Babyboomer“ von ihren Eltern. Allmählich spielt dies auch in ihrem eigenen Umfeld eine Rolle. Bislang stehen keine Medikamente zur Verfügung, die die geistige Leistungsfähigkeit lebenslang erhalten können. Die französische Forscherin Hélène Amieva von der Universität Bordeaux hat in ihrer Langzeitstudie herausgefunden, dass sich gutes Hören positiv auf den Erhalt geistiger Fähigkeiten auswirkt und dies auch der Fall ist, wenn ein Ausgleich des Hörverlusts durch Hörsysteme stattfindet. Eine un- versorgte Schwerhörigkeit sorgt für einen schnelleren Abbau (etwa 35 bis 40 Prozent im Vergleich zu Normalhörenden) der geistigen Fähigkeiten.Amieva hat dafür über 25 Jahre verschiedene Umwelt-, Verhaltens- und soziale Rahmenbedingungen, die zu Demenz führen können, untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass Menschen mit Hörminderungen schlechtere Untersuchungswerte hatten als solche, die gut hören. Es spielte übrigens keine Rolle, ob das Gehör noch intakt war oder ob der Hörverlust mit einem Hörsystem ausgeglichen wurde. Ganz konkret heißt das: Hörsysteme sorgen dafür, dass Menschen am sozialen Leben teilhaben, die Umwelt bewusst wahrnehmen und sich der Abbau der geistigen Fähigkeiten genauso verhält wie bei Normalhörenden. Foto: djd/Geers/thx Ein großes Stück Lebensqualität (djd/pt/red). Vogelzwitschern, das Lachen eines Kindes, Musik - unsere Klangwelt ist ungemein bunt und vielfältig. Und ein großes Stück Lebensqualität geht verloren, wenn Teile dieser Kulisse nicht mehr wahrgenommen werden können. Bei rund 16 Millionen Deutschen ist das der Fall - Tendenz steigend. Hörgeräteakustiker können heute das Hörvermögen so rasch und differenziert testen wie nie zuvor. Mithilfe modernster Messmethoden und Fragebögen wird genau ermittelt, in welchem Bereich Einschränkungen liegen, ob zum Beispiel das Hören in lauter Umgebung oder auf Distanz schwerfällt, oder ob eher einzelne Sprachelemente wie zum Beispiel Reib- oder Zischlaute nicht richtig wahrgenommen werden. Auf diese Weise entsteht ein individuelles Hörprofil. Anhand dieser Daten kann der Fachmann ein Hörsystem maßgeschneidert anpassen und eine Vielzahl von Hörminderungen ausgleichen. Mitteilungsblatt Kronau · Anzeigen 27. Oktober 2016 · Nr. 43 -Anzeige- 2.500 Euro an B.L.u.T. e. V. Nussbaum Stiftung unterstützt Typisierungsaktion FAMILIENFESTE Vielen, vielen Dank allen Gratulanten, die mir zum Geburtstag einen wunderschönen Tag mit Glückwünschen und Geschenken machten. Danke dafür! Siegfried Krüger V.l.n.r.: Herrn Bruno Gärtner, Frau Susanne Bogner (B.L.u.T. e. V.), Schirmherrin und Bürger meisterin Sibylle Würfel und im Hintergrund die Letzenbergstare. (dyh). Im Rahmen einer großen Typisierungsaktion in der Malscher Letzenberghalle konnte der Verein Bürger für Leukämieund Tumorerkrankte – kurz: B.L.u.T. e. V. – eine Spende der Nussbaum Stiftung in Höhe von 2.500 Euro entgegennehmen. Susanne Bogner, Beisitzerin im Vorstand von B.L.u.T. e. V., durfte am 15. Oktober den Scheck von Bruno Gärtner, Mitglied im Stiftungsrat der Nussbaum Stiftung, entgegennehmen. Auch die Schirmherrin der Typisierungsaktion, Malschs Bürgermeisterin Sibylle Würfel freute sich über die Zuwendung für den guten Zweck. Unter dem Motto „Blutsgeschwister gesucht!“ wurden an diesem Samstag im Wein- und Wallfahrtsort gesunde Erwachsenen zwischen 17 und 45 Jah- ren gesucht, die sich typisieren lassen. Den Anlass dazu hatte die Altlußheim als Physiotherapeutin arbeitende Jacqueline Brixner gegeben. Die 32-Jährige war vor drei Jahren an Leukämie erkrankt. Eineinhalb Jahre war sie stabil und berufstätig, bevor im April 2016 ein Rückfall diagnostiziert wurde. Nach weiteren Behandlungen stand fest, dass sie eine Stammzelltransplantation benötigt. Schnell wurde die Suche eingeleitet. Am 22. Juni bekam sie die erleichternde Nachricht, dass ein Spender gefunden wurde. Jacqueline Brixner wurde dadurch motiviert, selbst eine Typisierungsaktion auf die Beine zu stellen. Zusammen mit Mascha Lorig, deren Schwester vor zwei Jahren an Leukämie verstorben war, hatte sie die Aktion in Malsch organisiert. Foto: GeorgeDolgikh/iStock/Thinkstock Substage Karlsruhe Eskimo Callboy Am Mittwoch, 23. November, 19.00 Uhr, gastieren Eskimo Callboy im Substage Karlsruhe. Sechs junge Musiker aus dem Ruhrgebiet definieren durch Genreoffenheit Metalcore neu und schreiben eine beeindruckende Erfolgsgeschichte. Mit dem Grenzen sprengenden Mix aus Metalcore und Pop sind Eskimo Callboy auf dem Weg nach ganz oben. Auftritte beim diesjährigen Wacken Festival, Southside/Hurricane sowie Headline-Auftritte bei den Festivals Olgas Rock, Mash Up und Rockaue manifestieren den Status als absolute Größe im extremen Metal Segment. Eskimo Callboy touren unentwegt und verdienen sich Ihren Ruf vor allem durch ihre hochenergetische Live-Performance, die ein reguläres Konzert, jedes Mal und ohne Ausnahme, in einen unbändigen Party-Hexenkessel verwandelt. Info: www.substage.de Viel Glück und Gesundheit für das neue Lebensjahr! AUTO & VERKEHR Nr. 43 · 27. Oktober 2016 · Mitteilungsblatt Kronau Anzeigen TRAUER Alle Höhen und Tiefen gingen über dich hinweg. Als die Kraft zu Ende ging, war es kein Sterben, es war Erlösung. Wir nehmen Abschied von meiner lieben Frau, guten Mutter, Schwiegermutter und Oma Johanna Becker geb. Hammer * 07.11.1935 † 20.10.2016 In Liebe und Dankbarkeit Erwin Becker Gerold Burkard mit Familie Irma-Luise Henz mit Familie Martina Marterer mit Familie und alle Angehörige Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren von Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir weggehen. In Liebe und Dankbarkeit haben wir Abschied genommen von meinem Ehemann, unserem Vater, Schwiegervater, Opa und Uropa Siegfried Pusch Wir haben in unserer Trauer tiefes Mitgefühl und viele Beweise aufrichtiger Anteilnahme erfahren. Hierfür sagen wir ganz herzlich Danke. Malsch, im Oktober 2016 Den letzten gemeinsamen Weg gehen wir mit ihr zusammen am Montag, den 31. Oktober 2016 um 15:00 Uhr auf dem Friedhof in Malsch. Vorausgehend Rosenkranz um 14:30 Uhr Maria Pusch und Familie Kronau, im Oktober 2016 Achim Gaß Danke für die stille Umarmung, für die tröstenden Worte, gesprochen oder geschrieben, für den Händedruck, wenn die Worte fehlten, für alle Zeichen der Liebe, Verbundenheit und Freundschaft. Martina Gaß Sebastian, Alexander, Kathrina und Martin mit Emilia und Carla Kronau, im November 2016 Foto: iStock/Thinkstock Mitteilungsblatt Kronau · Anzeigen 27. Oktober 2016 · Nr. 43 2-Zi.-Einliegerwohnung VERSCHIEDENES A Achtung! Werfen Sie Altes nicht weg, chtung! sondern machen Sie Altes zu Barem! 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Karl Guggolz Arzt für Chirurgie Kraichgaustraße 13 – Ärztehaus – 76669 Bad Schönborn Telefon 07253 26440 In Zukunft bessere Noten! Die Praxis ist vom 31.10.2016 bis 04.11.2016 wegen Urlaub geschlossen. Vertretung laut Anrufbeantworter • effektiv & preiswert, alle gängigen Fächer • Regelmäßiger Austausch mit den Eltern • Vorbereitung auf die EuroKom-Prüfung 2 kostenlose Probestunden Zum Einstieg Lerncheck gratis Östringen • Hauptstraße 45 • Tel. 07253 - 19 4 18 UNTERRICHT Esdo Gesundheitssport • Selbstverteidigung Selbstbehauptung • Gewaltprävention Unterricht donnerstags in Bad Schönborn, Rochusstraße 23 17:00 Uhr Kinder, 19:00 Uhr Jugendliche und Erwachsene. Schulbegleitendes Lernen Einzeln oder in der Gruppe (max. 4. Schüler) von der Grundschule bis zum Abitur Intensives Lernen Prüfungs-Intensivkurse (samstags u. in den Ferien) Mit LRS lernen Marburger Rechtschreibtraining Östringen u. 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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH), hat im Juli 2016 eine Entscheidung gefällt, die wichtige Erkenntnisse für die Anforderungen an wirksame Patientenverfügungen liefert. Der Fall: Eine 75-jährige Patientin und Mutter von drei Töchtern war nach einem Hirnschlag schwer behindert, konnte sich nicht mehr äußern, war in einem Pflegeheim untergebracht und wurde über eine Magensonde künstlich ernährt. Sie hatte bereits einige Jahre zuvor einer der drei Töchter eine Vorsorgevollmacht erteilt und eine Patientenverfügung unterschrieben, wonach sie im Fall, dass eine lebenserhaltende Therapie das Sterben oder Leiden ohne Aussicht auf Besserung verlängern würde, keine „lebensverlängernden Maßnahmen“ mehr wollte. Welche Maßnahmen das sein könnten oder eben nicht sein sollten, war in der Patientenverfügung nicht näher erklärt. Diejenige Tochter, der sie die Vorsorgevollmacht erteilt hatte, war der Auffassung, dass ihre Mutter trotz der Patientenverfügung weiter künstlich ernährt werden sollte. Die beiden anderen Töchter waren aber der Auffassung, dass die bevollmächtigte Tochter wegen der Patientenverfügung der Mutter verpflichtet sei, die künstliche Ernährung beenden und die Mutter in Frieden sterben zu lassen. Sie wollten deshalb, dass vom Gericht anstelle ihrer Schwester ein Betreuer eingesetzt würde, der anhand der Patientenverfügung die Entscheidung treffen sollte, dass die künstliche Ernährung abgestellt wird. Das zuerst angerufene Amtsgericht gab den Schwestern recht. Die bevollmächtigte Tochter, die an der künstlichen Ernährung festhalten wollte, wandte sich jedoch an das Landgericht als nächste Instanz. Die Sache ging letztendlich dann noch eine Instanz weiter, nämlich zum BGH in Karlsruhe. Dieser hatte das letzte Wort und befand, dass die Entscheidung der bevollmächtigten Tochter, die künstliche Ernährung weiter zu führen, nicht gegen den Willen der Mutter verstößt. Obwohl doch in der Patientenverfügung der Mutter stand, dass „lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben sollten“? Den beiden anderen Töchtern war dies unverständlich. Und auch der Außenstehende fragt sich: Wozu dann eine Patientenverfügung? Die Begründung des Bundesgerichtshofs war zusammengefasst: Der Wortlaut der Patientenverfügung dieser Frau war zu allgemein gehalten. Die allgemeine Formulierung „keine lebensverlängernde Maßnahmen“ sagt nach Auffassung des BGH nicht unbedingt aus, dass künstliche Ernährung unterbleiben soll. Da sich nach Auffassung des Gerichts aus der Patientenverfügung nicht konkret ergab, dass die Mutter auf künstliche Ernährung verzichten wolle, verstieß die bevollmächtigte Tochter mit ihrer Ablehnung, die künstliche Ernährung zu beenden, also nicht gegen den Willen der Mutter. Ihre Absetzung als Bevollmächtigte und stattdessen Einsetzung eines Betreuers zur Durchsetzung der Beendigung der künstlichen Ernährung, war nach Auffassung unseres obersten Gerichts daher nicht erforderlich oder rechtmäßig. Wichtig: Patientenverfügungen, die zu knapp oder zu allgemein gehalten sind, sind im Ernstfall oft das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind. Eine rechtswirksame Patientenverfügung muss ganz konkret und ausführlich sowohl die Krankheitszustände, für die sie gelten soll, als auch die Behandlungsmaßnahmen, die bei fehlender Aussicht auf Besserung unterlassen oder abgebrochen werden sollen, enthalten. In einer Vorsorgevollmacht, die ebenfalls sorgfältig und individuell formuliert sein sollte, muss zusätzlich enthalten sein, dass der Bevollmächtigte auch dann in die Unterlassung oder den Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen oder Eingriffen einwilligen darf, wenn mit der Unterlassung oder dem Abbruch die Gefahr verbunden ist, dass der Patient stirbt. Siehe: BGH, Beschluss vom 06.07.2016, AZ: XII ZB 61/16, Quelle: z. B. juris-Datenbank Die Entscheidung wurde vorgestellt von Rechtsanwältin Eva Finster, Bad Schönborn Foto: <Thinkstock> Rechtsanwaltskanzlei Finster Rechtsanwältin Eva Finster – Spezialisiert auf Erbrecht und Medizinrecht Beratung zu Testament, Erbvertrag, Übergabevertrag und Vorsorgeregelungen Unterstützung und Vertretung in Erbfällen, Erbstreitigkeiten und Pflichtteilssachen, außerdem in Arzthaftungssachen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Andrej Winters Beratung und Vertretung im Arbeits-, Miet-, Grundstücks-, WEG-, Vertrags-,Verkehrs- und Schadensrecht Kanzlei Finster und Kollegen, Hauptstr. 101, Bad Schönborn-Langenbrücken Telefon 07253 31065 www.rechtsanwaltskanzlei-finster.de Foto: Avery Zweckform/akz-o Neue Erbrechtverordnung (spp-o/red). Raus aus Deutschland und im warmen Ausland die kalte Jahreszeit genießen. So oder so ähnlich dürfte der Traum vieler aussehen. Bevor man der Heimat den Rücken kehrt, muss einiges organisiert werden: Krankenversicherung, Haushaltsauflösung und vieles mehr. Ein unliebsames Thema sollte dabei nicht verdrängt werden: der eigene Tod und die damit verbundene Erbschaft. Mit der neuen EUErbrechtsverordnung wird das umso wichtiger. Inwiefern? Die neue EU-Erbrechtsverordnung gilt für Sterbefälle seit August 2015. Sie legt fest, welches Erbrecht anzuwenden ist, wenn ein internationaler Erbfall vor- liegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand im Ausland lebt, dort Vermögen hat und stirbt, ohne Staatsbürger dieses Landes zu sein. Nach der neuen EU-Erbrechtsverordnung ist dann der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort des Verstorbenen entscheidend für das anzuwendende Erbrecht und nicht etwa die Staatsangehörigkeit. Jeder kann festlegen, wem er was hinterlassen möchte. Nicht nur für ältere Menschen und Auswanderer, die ihre Staatsbürgerschaft behalten, ist ein Testament deshalb wichtig. Jeder, der seine Hinterlassenschaften nach eigenen Wünschen vererben möchte, sollte frühzeitig Vorsorge treffen. Nr. 43 · 27. Oktober 2016 · Mitteilungsblatt Kronau Anzeigen GESCHÄFTSANZEIGEN An unsere Anzeigenkunden DIE HALLE Der Verlag informiert STEHT KOPF SPITZENSPORT FÜR DIE REGION - RINGEN 1. BUNDESLIGA Dienstag, 1. November 2016, 15:00 Uhr, MINERALIX ARENA SV GERMANIA WEINGARTEN – KSV AE KÖLLERBACH Kalenderwoche 44 ABWEICHENDE TERMINE aufgrund Allerheiligen Anzeigenschlüsse Die Montag-Anzeigenschlüsse bleiben am 31.10.2016. Die Dienstag-, Mittwoch- und Donnerstag-Anzeigenschlüsse sind um 24 Stunden nach hinten verlegt. Mo Di Mi Do Fr Sa So 31.10. 01.11. 02.11. 03.11. 04.11. 05.11. 06.11. svgermania04.de Foto: biheind.de Verlosung Verteiltage Alle Ausgaben werden einen Tag später verteilt. Mo Di Mi Do Fr Sa So 31.10. 01.11. 02.11. 03.11. 04.11. 05.11. 06.11. Ausnahmen der Verteiltage Landkreis Heilbronn Ellhofen bleibt am Freitag Erlenbach bleibt am Freitag Hardthausen bleibt am Freitag Lehrensteinsfeld bleibt am Freitag Untereisesheim bleibt am Freitag Hohenlohekreis Eberstadt Forchtenberg Krautheim Neuenstein bleibt am Freitag bleibt am Freitag bleibt am Freitag bleibt am Freitag Neckar-Odenwald-Kreis Adelsheim bleibt am Freitag Osterburken bleibt am Freitag Schefflenz bleibt am Freitag Rhein-Neckar-Kreis Angelbachtal bleibt am Donnerstag Sandhausen bleibt am Freitag Schriesheim bleibt am Mittwoch Eine Übersicht des Verbreitungsgebiets von Nussbaum Medien St. Leon-Rot und Nussbaum Medien Bad Friedrichshall finden Sie unter www.nussbaum-mediadaten.de/startseite/verbreitungsgebiet Kooperation | 1Nussbaum Medien Bad Friedrichshall GmbH & Co. KG 2x2 Eintrittskarten zu gewinnen! Jetzt anrufen unter 0137 / 837 00 17* Christian Gerharer – Winterreise 11.11.2016 | 19 Uhr | Festspielhaus Baden-Baden Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co.KG Tel. 06227 873-0 • Fax 06227 873-190 Jetzt Fan werden! www.facebook.com/lokalmatadorde Losungswort: „Winterreise“ Teilnahmeschluss: Donnerstag, 03.11.2016 *0,50 EUR / Anruf. Es werden 2x2 Karten verlost. Teilnahmeberechtigt ist jedermann, ausgenommen Mitarbeiter des Verlages und deren Angehörige. Die Gewinner/-innen werden schriftlich benachrichtigt und unter www.nussbaum-slr.de, unter dem Themenbereich „Leser” veröffentlicht. NUSSBAUM MEDIEN St. Leon-Rot GmbH & Co. KG · Opelstr. 29 · 68789 St. Leon-Rot Mitteilungsblatt Kronau · Anzeigen 27. Oktober 2016 · Nr. 43 GmbH Jetzt ist wieder Schinkenzeit! Unser Dielheimer Bauernschinken ist ein Geschmackserlebnis der besonderen Art und weit über Dielheims Grenzen hinaus bekannt. Er ist mild im Salzgehalt und hat ein wunderbares Aroma. Auch als Präsent wird er sehr geschätzt. 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