Allerheiligen - lokalmatador.de

Donnerstag, 27. Oktober 2016
Foto: Ron Chapple Studios/Thinkstock
43
Einladung
zur Halloweenparty
Sportschützenverein Kronau
Montag, 31. Oktober 2016, ab 20 Uhr
Vereinsheim – Im Mühlhaag
S. 3
Foto: Nomadsoul1
Vom 29.10. auf den 30.10.2016 werden die Uhren um 3.00 Uhr um eine
Stunde zurückgestellt.
S. 4
Redaktionsschluss
für das Mitteilungsblatt
Foto: Lifesize/Thinkstock
Wegen des bevorstehenden Feiertages am 01.11.2016 wird der Redaktionsschluss vorverlegt auf Montag,
den 31.10.2016, 8.00 Uhr.
S. 7
Der Vorverkauf für das Mundarttheaterstück „Do wäd dä Fisch en dä
Pfann veriggd“ beginnt am Mittwoch,
02.11.2016.
S. 4
Das einzig Wichtige im Leben
sind die Spuren von Liebe,
die wir hinterlassen,
wenn wir gehen.
-Albert Schweitzer-
Zeitumstellung 2016
Beginn Kartenvorverkauf
Allerheiligen
2 | 
Mitteilungsblatt Kronau · 27. Oktober 2016 · Nr. 43
Auf einen Blick
Notrufnummern/Notdienste
Lebenshilfe Bruchsal
Notdienste
DRK Rettungsleitstelle, Notruf
Rettungsdienst/Notarzt:
Tel. 112
Zentrale Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdiensts
Tel. 116 117
Gilt außerhalb der übl. Praxiszeiten der Hausärzte
Ärztlicher Notfalldienst Bruchsal
Mo., Di., Do. v. 19 Uhr bis Folgetag 7 Uhr
Mi. ab 13 Uhr bis Folgetag 7 Uhr
Fr. 19 Uhr bis Mo. 6 Uhr
Zollhallenstr. 6, 76646 Bruchsal
Tel. 116 117
Ärztlicher Notfalldienst Kirrlach
– am Wochenende
Fr. 19 Uhr bis So. 23 Uhr
– an Feiertagen
8 bis 23 Uhr
Rheinstr. 28 (Anbau der Rheintalhalle)
Tel. 116 117
Krankenhaus Bruchsal:
Mitteilung Notdienst unter Bandansage
Tel. 07251/441441
Tel. 110
Polizeirevier Bad Schönborn:
Tel. 07253/8026-0
Tel. 112
Freiwillige Feuerwehr Kronau:
Kommandant Bernd Eder
Tel. 07253/50018
Zentrale in Ettlingen
Störungsmeldestelle Strom
Erdgas
Beratungsservice
Bezirkszentrum Forst
Servicetelefon
Erdgas
Tel. 0800/3629-900
0800/3629-477
01802/056229
07251/9155-0
0800/9999966
07243/216216
Erdgas Südwest GmbH
Servicezentrum Bad Schönborn
07253/9444-0, Hermann-Löns-Str. 2
76669 Bad Schönborn
Fax 07253/9444-33
KabelBW GmbH & Co. KG
www. Kabelbw.de
Kundenservice: 01805/888-150
Fax: 0800/8888-115
Sonstige Einrichtungen
Revierförster
Jens Schweizer,
Sprechzeiten im Rathaus: Do., 17 bis 18 Uhr
Soziale Einrichtungen
AWO Sozialdienst der Arbeiterwohlfahrt
Einsatzstelle Bad Schönborn
Franz-Peter-Sigel-Str. 40
Mobiler sozialer Dienst (Frau Vocke)
Tel. 07253/881181, Mo. bis Fr. 8 bis 16 Uhr
Betreutes Wohnen (Frau Ungerer)
Tel. 07253/881180
Mi. 15 bis 17 Uhr
Sa. 10 bis 16 Uhr
Fr. 16 bis 18 Uhr
Bauhof
Rufbereitschaft 0171/9536957
Gemeinde-Bibliothek
Caritasverband Bruchsal e.V.
Schule
76646 Bruchsal, Friedhofstr. 11
Tel. 07251/80080
Erich Kästner Schule, Hebelstr. 1
Rektor: Bernd Merklinger
Schulsekretariat: Sandra Kost, Tel. 07253/9402-40
Hausmeister: Edgar Heinzmann, Tel. 07253/9402-41
Hotline Schulmittagessen: 0151/42618948
Geschäftsleitung: Hilde Homann
Tel. 07253/953461
E-Mail: [email protected]
www.primus-pflegedienst.de
AKTIVITA Pflegedienst
Pflegedienstleiterin: Margit Luise Heedrich
76709 Kronau (Hauptsitz)
Büro: Marktstr. 34, 68789 St. Leon-Rot
Tel. 06227/8596030
E-Mail: [email protected], www.aktivita.org
Pflegedienst SPPS
Häusliche Kranken-, Alten- und Behindertenpflege
Bernd Schell und Susanne Pletowski
Lanzstr. 11, 68794 Oberhausen-Rheinhausen
Tel. 07253/9353774, www.sp-ps.de
Psychologische Beratungsstelle e.V.
Netze BW GmbH - Region Nordbaden
Öffnungszeiten Recyclinghof an der Schillerstraße
Bücherausgabe ist (außer in den Ferien) jeweils
Mo. 15 bis 17 Uhr in der Erich Kästner Schule.
Primus Pflegedienst
Tierärztlicher Notdienst
Öffentliche Einrichtungen
Weitere Infos:
www.lebenshilfe-bruchsal.de
76684 Östringen, Gartenstr. 5
Tel. 07253/24015
Tel. 07251/7080
Notruf Feuerwehr
Familienentlastender Dienst für Familien mit
behinderten Kindern, Moltkestr. 32, Bruchsal
Di. 12 bis 16 Uhr, Do. 10 bis 12 Uhr
Tel. 07251/724685, Fr. Bengel
E-Mail: [email protected]
Sozialstation Vorderer Kraichgau e.V.
Apotheken-/Zahnärztl. Notdienst
Die jeweilige Dienstleistung finden Sie im Innenteil des Mitteilungsblattes sowie auf unserer
Homepage.
Notruf Polizei
Beratungstelefon: 07251/715-111,
Mo. bis Fr. von 8 bis 16 Uhr
Im Fuchsloch 5, 76646 Bruchsal
76684 Östringen, Ludwigstr. 2
Tel. 07253/24343
Mo. 9 bis 12 Uhr u. 14 bis 16 Uhr, Di. 9 bis 12 Uhr,
Mi. 14 bis 16 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr
Fachstelle Sucht des bwlv.
76646 Bruchsal, Hildastr. 1
Termine: Tel. 07251/932384-0
Fax 07251/932384-99
Offene Sprechstunden illegale Drogen
Mo. 16 bis 19 Uhr u. Do. 10 bis 13 Uhr.
Kirchliche Einrichtungen
Mehrzweckhalle
Hallenmeister Volker Leitzbach,
Tel. 07253/9402-31
Freizeitanlage Lußhardtsee
Franz Kinner (Pächter), Tel. 0176/40018388
www.lusshardtsee-kronau.de
Gemeindeverwaltung Kronau
Kirrlacher Str. 2, 76709 Kronau
Tel. 07253/9402-0, Fax 07253/9402-50
E-Mail: [email protected]
www.Kronau.de
Gemeindliche Einrichtungen
Öffnungszeiten Rathaus
Mo. bis Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 15 bis 18 Uhr – nur Bürgerbüro 14 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr
Bürgerservice
Tel. 07253/9402-0 (Zentrale)
sowie 07253/9402 -10, -28, -33 und -38
Bürgermeister Frank Burkard
während der Dienstzeit: 07253/9402-15
Hauptamt
Amtsleiter Armin Einsele, Tel. 07253/9402-18
Rechnungsamt
Amtsleiter Werner Lemmer, Tel. 07253/9402-24
Seelsorgeeinheit Bad Schönborn/Kronau
Bauamt
Pfarrer Wolfgang Kesenheimer,
Pfarrbüro, Frau Annette Bender
Kirrlacher Str. 4, Tel. 07253/7291
Gemeindereferentin Karin Ginser,
Tel. 07253/9595878
Amtsleiter Roland Notheisen, Tel. 07253/9402-20
Kindergärten
Stefan Just, Leitung
Tel. 07253/9402-62 (Jugendbüro Rathaus)
und 07253/956860 (Jugendzentrum)
Haus der Kinder Johannes Bosco
Kirchstraße 16
Leiterin Nadine Koser, Tel. 07253/32633
St. Franziskus
Stefanienstraße 7/Neustraße 12
Leiterin Bianca Hambsch, Tel. 07253/32676
Evangelische Kirchengemeinde
Bad Schönborn/Kronau
Pfarrerin G. Luise Helm,
Gemeindediakon Tillmann Häfner
Pfarrbüro: Huttenstr. 31, 76669 Bad Schönborn-Lb.
Tel. 07253/5582, Fax: 07253/880616
Internet: www.eki-bsk.de
Schulsozialarbeit
Mona Knebel, Tel. 07253/9402-45
Jugendzentrum „All4One“
Datenschutzbeuftragter
Rechtsanwalt Hartwig Heinzmann
Kanzlei Bruchsal, Tel. 07251/982279-0
Notartermine im Rathaus
Terminvereinbarungen
direkt über das Notariat 3 Bruchsal
Tel. 07251/74-2363
Änderungen von bestehenden Daten senden
Sie bitte an [email protected]
Mitteilungsblatt Kronau · 27. Oktober 2016 · Nr. 43| 3
Foto: helen_tosh
4 | 
Mitteilungsblatt Kronau · 27. Oktober 2016 · Nr. 43
Zeitumstellung 2016
Am kommenden Wochenende wird unsere Nachtruhe wieder um eine Stunde verlängert.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag (29.10.2016 auf 30.10.2016) werden die Uhren um
3.00 Uhr wieder auf die Winterzeit umgestellt, d.h. die Uhren müssen um eine Stunde, auf
2.00 Uhr, zurückgestellt werden.
Wir bitten um Beachtung.
Foto: SIAATH
Mitteilungsblatt Kronau · 27. Oktober 2016 · Nr. 43| 5
Auszug
Aus dem Gemeinderat
Dreifach-Weichenstellung für Kronaus Zukunft
Gleich drei bedeutende Themen fanden sich auf der Agenda
der ersten, von Bürgermeister Frank Burkard kürzlich geleiteten
Ratssitzung.
Entgegen aller Prognosen erfreut sich Kronau steigender Kinderzahlen; die Kehrseite: Kindergartenplätze werden knapp.
Zur Gegensteuerung fasste das Ortsparlament einstimmig den
Grundsatzbeschluss zum Neubau eines zweigeschossigen Kindergartens mit 4 Gruppen. Alternativ wäre die Sanierung und
Erweiterung des dreigruppigen Kindergartens in der Stefanienstraße in Frage gekommen. Die marode Bausubstanz des Gebäudealtbestands, Kostenaspekte und der Erhalt der einzigartigen
Freifläche hinter dem Kindergarten sprechen jedoch klar für
einen Neubau. Für den Standort Stefanienstraße votierten 13
Ratsmitglieder bei 2 Enthaltungen; vorbehaltlich der erfolgreichen Klärung der Grundstücksverhältnisse, da sich der Baugrund
in Kircheneigentum befindet.
Neben ausreichend Plätzen für die Kleinsten ist auch gewerbliches Entwicklungspotenzial für jede Kommune wichtig. Entsprechend fiel der Verwaltungsvorschlag, das Gewerbegebiet
„Heidig“ moderat nach Nordwesten zu erweitern im Ratsrund auf
Gegenliebe. Einstimmig wurde die Aufnahme entsprechender
Planungen abgesegnet. Wie groß die Erweiterung ausfällt und
welche Flächen konkret überplant werden, bleibt weiteren Untersuchungen vorbehalten. Für zwingend hält man jedoch eine
zweite Verkehrsanbindung des dann größeren Gewerbegebiets
an die Kreisstraße (K3575) und maximalen Immissionsschutz für
die Wohnbereiche am westlichen Ortsrand. Die Verfügbarkeit
schnellen Internets mit hohen Datenübertragungsraten beschäftigten Rat und Verwaltung seit Monaten. Mit der Zustimmung
zum Ausbauverfahren „Vektoring“ der Deutschen Telekom für die
Wohnviertel und der Beauftragung der NetzeBW für den Ausbau
eines Glasfasernetzes im Gewerbegebiet wurden nun einstimmig entscheidende Weichenstellungen für die digitale Zukunft
Kronaus vorgenommen. Zusätzlich verlegt die Breitband Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK) eine gemeindeübergreifende sogenannte Backbone-Glasfaserleitung durch Kronau. Kostenpunkt
nach Einstreichen von Zuschüssen für Kronau: rund 200.000 €.
Leerrohre zum späteren Ausbau eines gemeindeeigenen Glasfasernetzes werden gleich mitverlegt, entschied das Gremium.
„Backbone-Streckenanlieger haben die Gelegenheit, sich kostengünstig einen leistungsfähigen Breitbandhausanschluss legen zu
lassen“, erklärte Bürgermeister Frank Burkard. (Armin Einsele)
Öffentliche
Bekanntmachungen
Ehrung verdienter Mitmenschen
Wie in den Vorjahren können auch beim nächsten Ehrungsabend
der Gemeinde im kommenden Frühjahr verdiente Personen mit
einer Großen Bürgermedaille oder einer Verdienstmedaille ausgezeichnet werden.
Ein Auszug aus der Ehrenordnung mit Informationen zu den
Ehrungsvoraussetzungen und zum Nominierungsverfahren ist
nachfolgend abgedruckt.
Ab sofort hält die Gemeindeverwaltung für Antrags- und Vorschlagsberechtigte Vordrucke, sowohl in Datei- wie in Papierform
bereit, welche im Hauptamt angefordert werden können. Anträge und Vorschläge zu Ehrungen, die im Kalenderjahr 2017erfolgen sollen, müssen der Gemeindeverwaltung bis spätestens
31. Januar 2017 vorliegen. Bereits vorliegende Nominierungen
müssen nicht noch einmal vorgenommen werden.
Als Ansprechpartner steht Herr Hauptamtsleiter Armin Einsele unter
Tel. 07253-9402-18 bzw. [email protected] zur Verfügung.
Ehrenordnung
der Gemeinde Kronau
Präambel
Die Gemeinde Kronau ehrt Persönlichkeiten, die sich auf dem
Gebiet des öffentlichen, wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen
und kulturellen Lebens besondere Verdienste um das Wohl und
Ansehen der Gemeinde Kronau und ihrer Einwohner erworben
haben.
Mit der Ehrung soll den Ausgezeichneten öffentlich Dank und
Anerkennung ausgesprochen werden, gleichzeitig sollen sie und
andere Personen in ihrem Engagement bestärkt und angespornt
werden.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts entsprechend der Vorschriften der Gemeindeordnung sowie von Ehrungen und Auszeichnungen des Landes, des Bundes oder der kommunalen
Spitzenverbände ebenso wie Ehrungen und Auszeichnungen der
Gemeinde Kronau für besondere musische, sportliche oder züchterische Erfolge bleiben von dieser Ehrenordnung unberührt.
Ehrungen durch die Gemeinde nach dieser Ehrenordnung für
Verdienste und Leistungen, welche bereits bei Ehrungen und
Auszeichnungen von Bund oder Land Berücksichtigung fanden,
sollen nur in begründeten Einzelfällen erfolgen (Nachrangigkeit
kommunaler Ehrungen).
§2
Große Bürgermedaille
(1) Die Große Bürgermedaille kann an Persönlichkeiten verliehen
werden, die sich auf dem Gebiet des öffentlichen, wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen und kulturellen und politischen
Lebens außerordentliche Verdienste um das Wohl und Ansehen
der Gemeinde Kronau und ihrer Einwohner erworben haben und
dieser Ehrung würdig sind.
(2) Die Große Bürgermedaille hat einen Durchmesser von
40 mm, besteht aus Feinsilber mit einer Goldauflage und wird
in einem Etui zusammen mit einer entsprechend gestalteten
Anstecknadel sowie einer gerahmten Urkunde verliehen, welche
den Namen und die Verdienste des Ausgezeichneten sowie das
Datum des maßgeblichen Gemeinderatsbeschlusses enthält.
Die Vorderseite der Medaille zeigt den Namen und das Wappen
der Gemeinde Kronau, die Rückseite trägt den Schriftzug Große
Bürgermedaille und das eingravierte Jahr der Verleihung.
Die Urkunde wird vom Bürgermeister unterzeichnet und mit
dem Gemeindesiegel versehen.
Je Kalenderjahr soll nur an eine Person die Große Bürgermedaille
verliehen werden, um den Rang der Auszeichnung durch ihre
Seltenheit im Besonderen zu wahren.
(3) An Mitglieder des Gemeinderats kann die Große Bürgermedaille nach insgesamt 35-jähriger Zugehörigkeit zum Gemeinderat verliehen werden. Die Amtszeit muss nicht ununterbrochen
erbracht worden sein. Die Auszeichnung wird an noch aktive Gemeinderäte oder aus Anlass ihres Ausscheidens aus dem
Gemeinderat im betreffenden Jahr verliehen.
(4) An andere Personen mit vergleichbar herausragenden Verdiensten um die Allgemeinheit oder nach der Begehung einer
hervorragenden Einzeltat kann ebenfalls die Große Bürgermedaille verliehen werden.
§3
Verdienstmedaille
(1) Die Verdienstmedaille kann an Persönlichkeiten verliehen
werden, die sich durch ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen und
Organisationen mit kulturellen, sportlichen, politischen oder
sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise auf besonderer
Art um das Wohl und Ansehen der Gemeinde Kronau und ihrer
Einwohner verdient gemacht haben und dieser Auszeichnung
würdig sind.
(2) Die Verdienstmedaille hat einen Durchmesser von 40 mm,
besteht aus Feinsilber und wird in einem Etui zusammen mit einer
entsprechend gestalteten Anstecknadel sowie einer gerahmten
Urkunde verliehen, welche den Namen und die Verdienste des
Ausgezeichneten sowie das Datum der Verleihung enthält.
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Mitteilungsblatt Kronau · 27. Oktober 2016 · Nr. 43
Die Vorderseite der Medaille zeigt den Namen und das Wappen
der Gemeinde Kronau, die Rückseite trägt den Schriftzug Verdienstmedaille und das Jahr der Verleihung.
Die Urkunde wird vom Bürgermeister unterzeichnet und mit
dem Gemeindesiegel versehen.
Je Kalenderjahr sollen nur bis zu drei Verdienstmedaillen verliehen werden, um die besondere Wertigkeit dieser Auszeichnung
zu unterstreichen.
§4
Verfahren
(1) Anträge bzw. Vorschläge auf Verleihung der Großen Bürgermedaille können vom Bürgermeister und aus der Mitte des
Gemeinderats jederzeit an die Gemeindeverwaltung gerichtet
werden. Aus dem Antrag bzw. dem Vorschlag sollen die Verdienste der zur Ehrung vorgeschlagenen Person/en konkret hervorgehen.
Die Entscheidung über den Antrag bzw. den Vorschlag auf Verleihung der Großen Bürgermedaille obliegt dem Gemeinderat
mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats.
(2) Anträge bzw. Vorschläge auf Verleihung der Verdienstmedaille können vom Bürgermeister, aus der Mitte des Gemeinderats
oder durch die Vorstände der Vereine und gleichgestellten Institutionen an die Gemeindeverwaltung gerichtet werden. Aus
dem Antrag bzw. dem Vorschlag sollen die Verdienste der zur
Ehrung vorgeschlagenen Person/en konkret hervorgehen.
Die Entscheidung über den Antrag bzw. den Vorschlag auf Verleihung der Verdienstmedaille obliegt dem Gemeinderat mit
einfacher Stimmenmehrheit.
Kronau, 06.11.2012
gez. Jürgen Heß
Bürgermeister
Ausschreibungen
Gemeinde Kronau
Stellenausschreibung
Bei der Gemeinde Kronau ist zum 0
Bei der Gemeinde Kronau ist zum 01.02.2017 eine Stelle als
Krankheitsvertretung im Reinigungsdienst
der Erich Kästner Schule und EinsegnungshalleEs zu
besetzen.
handelt es sich um ein
Es handelt es sich um eine befristete Teilzeitbeschäfti18 Wochenstunden (5-Tage-Woche,
gung im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen
Das
für den öffentlichen
Dienst (TVöD).
Arbeitsverhältnisses mit einer vertraglichen Arbeitszeit
von
18 Wochenstunden (5-Tage-Woche, nachmittags).
Schriftliche Kurzbewerbungen
06. November 2016
Kronau.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach
den BestimRückfragen stehen Ihnen Frau
mungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Für
Dienst
(TVöD).
Klumpp,
Tel.
07253/9402-36 zur Verfü
Schriftliche Kurzbewerbungen (Anschreiben, Lebenslauf )
erbitten wir bis spätestens 06. November 2016 an die
Gemeindeverwaltung Kronau, Kirrlacher Str. 2, 76709 Kronau.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Gehring-Riehl, Tel.
07253/9402-35 oder Frau Klumpp, Tel. 07253/9402-36 zur
Verfügung.
Jugendseite
Bitte beachten:
In der Woche vom 31.10. – 05.11.2016 öffnet das JUZ nur am Mittwoch, Freitag und Samstag von
18:00 Uhr – 21:00 Uhr!
Bitte
Allen schöne Ferien!
beachten:
In der Woche
vom 31.10. – 05.11.2016
öffnet das JUZ nur am Mittwoch, Freitag
und Samstag von 18:00 Uhr – 21:00 Uhr!
Allen schöne Ferien!
Impressum
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Herausgeber:
Gemeinde Kronau
Verantwortlich für den amtlichen Teil,
alle sonstigen Verlautbarungen und
Mitteilungen der Gemeinde: Bürgermeister Burkard oder Vertreter im Amt.
Verantwortlich für den nicht­
amtlichen und den Anzeigenteil:
Klaus Nussbaum, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot
Druck und Verlag: Nussbaum Medien
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 873-0
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Produktion (Augsburg/Bayern).
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68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 5449-0,
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G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 35828-30,
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27. Oktober 2016 · Nr. 43
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Nr. 43 · 27. Oktober 2016 · Mitteilungsblatt Kronau
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AKTIV IN DIE ZUKUNFT/
SENIOREN HEUTE
Viel Power fürs Hörgerät
(djd/red). Wer eine Hörminderung hat, möchte oft, dass andere nichts davon mitbekommen.
Auch deshalb entwickeln die
Hersteller immer neue Lösungen, um die Geräte so diskret
und komfortabel wie möglich
zu machen. Umfragen zeigen,
dass es vor allem Situationen
im Berufsalltag sind, in denen
Menschen mit Hörgerät sich im
Kollegenkreis nicht wohl fühlen. Die neue Hörlösung macht
diese Bedenken überflüssig.
Das Hörsystem verschwindet
komplett im Gehörgang und
wird rund um die Uhr getragen.
„Das Konzept lässt sich mit einer Kontaktlinse vergleichen:
einfach tragen und dann vergessen“, erklärt Experte Marco
Faltus vom Hersteller Phonak.
Anders als bei herkömmliche
Lösungen wird dieses Hörgerät rund um die Uhr getragen.
Langlebige Batterien sorgen
dafür, dass es längere Zeit im
Einsatz bleiben kann, erst dann
wird es vom speziell geschulten
Hörgeräteakustiker durch ein
komplett neues Gerät ausgetauscht. So profitiert der Nutzer
immer von der neuesten Technologie.
Foto: BillionPhotos/fotolia.com/spp-o
Geistig fit durch gutes Hören
(spp-o) „Möglichst lange im Kopf
klar bleiben“, „mitten im Leben
stehen“, „den Anschluss an die
jüngere Generation nicht verlieren“ – das alles sind Wünsche, die
Menschen der sogenannten „Silver Ager“-Generation haben. Das
Thema Demenz und die Angst
davor, vergesslich zu werden, kennen viele der „Babyboomer“ von
ihren Eltern. Allmählich spielt
dies auch in ihrem eigenen Umfeld eine Rolle. Bislang stehen keine Medikamente zur Verfügung,
die die geistige Leistungsfähigkeit
lebenslang erhalten können. Die
französische Forscherin Hélène
Amieva von der Universität Bordeaux hat in ihrer Langzeitstudie
herausgefunden, dass sich gutes
Hören positiv auf den Erhalt geistiger Fähigkeiten auswirkt und
dies auch der Fall ist, wenn ein
Ausgleich des Hörverlusts durch
Hörsysteme stattfindet. Eine un-
versorgte Schwerhörigkeit sorgt
für einen schnelleren Abbau
(etwa 35 bis 40 Prozent im Vergleich zu Normalhörenden) der
geistigen Fähigkeiten.Amieva hat
dafür über 25 Jahre verschiedene
Umwelt-, Verhaltens- und soziale
Rahmenbedingungen, die zu Demenz führen können, untersucht.
Dabei wurde festgestellt, dass
Menschen mit Hörminderungen schlechtere Untersuchungswerte hatten als solche, die gut
hören. Es spielte übrigens keine
Rolle, ob das Gehör noch intakt
war oder ob der Hörverlust mit
einem Hörsystem ausgeglichen
wurde. Ganz konkret heißt das:
Hörsysteme sorgen dafür, dass
Menschen am sozialen Leben
teilhaben, die Umwelt bewusst
wahrnehmen und sich der Abbau
der geistigen Fähigkeiten genauso
verhält wie bei Normalhörenden.
Foto: djd/Geers/thx
Ein großes Stück Lebensqualität
(djd/pt/red). Vogelzwitschern,
das Lachen eines Kindes, Musik - unsere Klangwelt ist ungemein bunt und vielfältig. Und
ein großes Stück Lebensqualität
geht verloren, wenn Teile dieser Kulisse nicht mehr wahrgenommen werden können.
Bei rund 16 Millionen Deutschen ist das der Fall - Tendenz
steigend. Hörgeräteakustiker
können heute das Hörvermögen so rasch und differenziert
testen wie nie zuvor. Mithilfe
modernster
Messmethoden
und Fragebögen wird genau
ermittelt, in welchem Bereich
Einschränkungen liegen, ob
zum Beispiel das Hören in lauter Umgebung oder auf Distanz
schwerfällt, oder ob eher einzelne Sprachelemente wie zum
Beispiel Reib- oder Zischlaute
nicht richtig wahrgenommen
werden. Auf diese Weise entsteht ein individuelles Hörprofil. Anhand dieser Daten kann
der Fachmann ein Hörsystem
maßgeschneidert anpassen und
eine Vielzahl von Hörminderungen ausgleichen.
Mitteilungsblatt Kronau · Anzeigen
27. Oktober 2016 · Nr. 43
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2.500 Euro an B.L.u.T. e. V.
Nussbaum Stiftung unterstützt Typisierungsaktion
FAMILIENFESTE
Vielen, vielen Dank
allen Gratulanten, die mir zum
Geburtstag einen wunderschönen
Tag mit Glückwünschen und
Geschenken machten. Danke dafür!
Siegfried Krüger
V.l.n.r.: Herrn Bruno Gärtner, Frau Susanne Bogner (B.L.u.T. e. V.), Schirmherrin und Bürger­
meisterin Sibylle Würfel und im Hintergrund die Letzenbergstare.
(dyh). Im Rahmen einer großen
Typisierungsaktion in der Malscher Letzenberghalle konnte
der Verein Bürger für Leukämieund Tumorerkrankte – kurz:
B.L.u.T. e. V. – eine Spende der
Nussbaum Stiftung in Höhe von
2.500 Euro entgegennehmen.
Susanne Bogner, Beisitzerin im
Vorstand von B.L.u.T. e. V., durfte am 15. Oktober den Scheck
von Bruno Gärtner, Mitglied im
Stiftungsrat der Nussbaum Stiftung, entgegennehmen. Auch
die Schirmherrin der Typisierungsaktion, Malschs Bürgermeisterin Sibylle Würfel freute
sich über die Zuwendung für
den guten Zweck.
Unter dem Motto „Blutsgeschwister gesucht!“ wurden an
diesem Samstag im Wein- und
Wallfahrtsort gesunde Erwachsenen zwischen 17 und 45 Jah-
ren gesucht, die sich typisieren
lassen. Den Anlass dazu hatte
die Altlußheim als Physiotherapeutin arbeitende Jacqueline
Brixner gegeben. Die 32-Jährige
war vor drei Jahren an Leukämie
erkrankt. Eineinhalb Jahre war sie
stabil und berufstätig, bevor im
April 2016 ein Rückfall diagnostiziert wurde. Nach weiteren Behandlungen stand fest, dass sie
eine Stammzelltransplantation
benötigt. Schnell wurde die Suche eingeleitet. Am 22. Juni bekam sie die erleichternde Nachricht, dass ein Spender gefunden
wurde. Jacqueline Brixner wurde
dadurch motiviert, selbst eine Typisierungsaktion auf die Beine zu
stellen. Zusammen mit Mascha
Lorig, deren Schwester vor zwei
Jahren an Leukämie verstorben war, hatte sie die Aktion in
Malsch organisiert.
Foto: GeorgeDolgikh/iStock/Thinkstock
Substage Karlsruhe
Eskimo Callboy
Am Mittwoch, 23. November, 19.00 Uhr, gastieren Eskimo Callboy im
Substage Karlsruhe. Sechs junge Musiker aus dem Ruhrgebiet definieren durch Genreoffenheit Metalcore neu und schreiben eine
beeindruckende Erfolgsgeschichte. Mit dem Grenzen sprengenden Mix aus Metalcore und Pop sind Eskimo Callboy auf dem Weg
nach ganz oben. Auftritte beim diesjährigen Wacken Festival, Southside/Hurricane sowie Headline-Auftritte bei den Festivals Olgas
Rock, Mash Up und Rockaue manifestieren den Status als absolute
Größe im extremen Metal Segment. Eskimo Callboy touren unentwegt und verdienen sich Ihren Ruf vor allem durch ihre hochenergetische Live-Performance, die ein reguläres Konzert, jedes Mal und
ohne Ausnahme, in einen unbändigen Party-Hexenkessel verwandelt. Info: www.substage.de
Viel Glück und Gesundheit
für das neue Lebensjahr!
AUTO & VERKEHR
Nr. 43 · 27. Oktober 2016 · Mitteilungsblatt Kronau
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TRAUER
Alle Höhen und Tiefen gingen über dich hinweg.
Als die Kraft zu Ende ging, war es kein Sterben, es war Erlösung.
Wir nehmen Abschied von meiner lieben Frau,
guten Mutter, Schwiegermutter und Oma
Johanna Becker
geb. Hammer
* 07.11.1935 † 20.10.2016
In Liebe und Dankbarkeit
Erwin Becker
Gerold Burkard mit Familie
Irma-Luise Henz mit Familie
Martina Marterer mit Familie
und alle Angehörige
Das einzig Wichtige im Leben
sind die Spuren von Liebe,
die wir hinterlassen,
wenn wir weggehen.
In Liebe und Dankbarkeit haben wir Abschied genommen
von meinem Ehemann, unserem Vater, Schwiegervater,
Opa und Uropa
Siegfried Pusch
Wir haben in unserer Trauer tiefes Mitgefühl und
viele Beweise aufrichtiger Anteilnahme erfahren.
Hierfür sagen wir ganz herzlich Danke.
Malsch, im Oktober 2016
Den letzten gemeinsamen Weg gehen wir mit ihr
zusammen am Montag, den 31. Oktober 2016 um
15:00 Uhr auf dem Friedhof in Malsch.
Vorausgehend Rosenkranz um 14:30 Uhr
Maria Pusch und Familie
Kronau, im Oktober 2016
Achim Gaß
Danke
für die stille Umarmung,
für die tröstenden Worte,
gesprochen oder geschrieben,
für den Händedruck,
wenn die Worte fehlten,
für alle Zeichen der Liebe,
Verbundenheit und Freundschaft.
Martina Gaß
Sebastian, Alexander,
Kathrina und Martin
mit Emilia und Carla
Kronau, im November 2016
Foto: iStock/Thinkstock
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27. Oktober 2016 · Nr. 43
RECHTSANWÄLTE
Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Patientenverfügung:
Der Wortlaut von Patientenverfügungen muss sehr
konkret sein!
Es ist wichtig, frühzeitig mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht vorzusorgen. Aber sind die gängigen Patientenverfügungen – man
findet Muster im Internet, in Zeitschriften oder im Wartezimmer des Hausarztes - denn auch rechtswirksam, vollständig und ausreichend?
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH), hat im Juli 2016 eine Entscheidung
gefällt, die wichtige Erkenntnisse für die Anforderungen an wirksame Patientenverfügungen liefert.
Der Fall:
Eine 75-jährige Patientin und Mutter von drei Töchtern war nach einem Hirnschlag
schwer behindert, konnte sich nicht mehr äußern, war in einem Pflegeheim untergebracht und wurde über eine Magensonde künstlich ernährt. Sie hatte bereits
einige Jahre zuvor einer der drei Töchter eine Vorsorgevollmacht erteilt und eine
Patientenverfügung unterschrieben, wonach sie im Fall, dass eine lebenserhaltende Therapie das Sterben oder Leiden ohne Aussicht auf Besserung verlängern
würde, keine „lebensverlängernden Maßnahmen“ mehr wollte. Welche Maßnahmen das sein könnten oder eben nicht sein sollten, war in der Patientenverfügung nicht näher erklärt. Diejenige Tochter, der sie die Vorsorgevollmacht erteilt
hatte, war der Auffassung, dass ihre Mutter trotz der Patientenverfügung weiter
künstlich ernährt werden sollte. Die beiden anderen Töchter waren aber der Auffassung, dass die bevollmächtigte Tochter wegen der Patientenverfügung der Mutter
verpflichtet sei, die künstliche Ernährung beenden und die Mutter in Frieden sterben zu lassen. Sie wollten deshalb, dass vom Gericht anstelle ihrer Schwester ein
Betreuer eingesetzt würde, der anhand der Patientenverfügung die Entscheidung
treffen sollte, dass die künstliche Ernährung abgestellt wird. Das zuerst angerufene
Amtsgericht gab den Schwestern recht. Die bevollmächtigte Tochter, die an der
künstlichen Ernährung festhalten wollte, wandte sich jedoch an das Landgericht
als nächste Instanz. Die Sache ging letztendlich dann noch eine Instanz weiter,
nämlich zum BGH in Karlsruhe. Dieser hatte das letzte Wort und befand, dass die
Entscheidung der bevollmächtigten Tochter, die künstliche Ernährung weiter zu
führen, nicht gegen den Willen der Mutter verstößt. Obwohl doch in der Patientenverfügung der Mutter stand, dass „lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben sollten“? Den beiden anderen Töchtern war dies unverständlich. Und auch der
Außenstehende fragt sich: Wozu dann eine Patientenverfügung?
Die Begründung des Bundesgerichtshofs war zusammengefasst:
Der Wortlaut der Patientenverfügung dieser Frau war zu allgemein gehalten.
Die allgemeine Formulierung „keine lebensverlängernde Maßnahmen“ sagt nach
Auffassung des BGH nicht unbedingt aus, dass künstliche Ernährung unterbleiben soll. Da sich nach Auffassung des Gerichts aus der Patientenverfügung nicht
konkret ergab, dass die Mutter auf künstliche Ernährung verzichten wolle, verstieß die bevollmächtigte Tochter mit ihrer Ablehnung, die künstliche Ernährung
zu beenden, also nicht gegen den Willen der Mutter. Ihre Absetzung als Bevollmächtigte und stattdessen Einsetzung eines Betreuers zur Durchsetzung der
Beendigung der künstlichen Ernährung, war nach Auffassung unseres obersten
Gerichts daher nicht erforderlich oder rechtmäßig.
Wichtig:
Patientenverfügungen, die zu knapp oder zu allgemein gehalten sind, sind im Ernstfall oft das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind.
Eine rechtswirksame Patientenverfügung muss ganz konkret und ausführlich
sowohl die Krankheitszustände, für die sie gelten soll, als auch die Behandlungsmaßnahmen, die bei fehlender Aussicht auf Besserung unterlassen
oder abgebrochen werden sollen, enthalten.
In einer Vorsorgevollmacht, die ebenfalls sorgfältig und individuell formuliert sein
sollte, muss zusätzlich enthalten sein, dass der Bevollmächtigte auch dann in die
Unterlassung oder den Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen oder Eingriffen einwilligen darf, wenn mit der Unterlassung oder dem Abbruch die Gefahr
verbunden ist, dass der Patient stirbt.
Siehe: BGH, Beschluss vom 06.07.2016, AZ: XII ZB 61/16, Quelle: z. B. juris-Datenbank
Die Entscheidung wurde vorgestellt von
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Neue Erbrechtverordnung
(spp-o/red). Raus aus Deutschland und im warmen Ausland
die kalte Jahreszeit genießen.
So oder so ähnlich dürfte der
Traum vieler aussehen. Bevor
man der Heimat den Rücken
kehrt, muss einiges organisiert
werden:
Krankenversicherung, Haushaltsauflösung und
vieles mehr. Ein unliebsames
Thema sollte dabei nicht verdrängt werden: der eigene Tod
und die damit verbundene
Erbschaft. Mit der neuen EUErbrechtsverordnung wird das
umso wichtiger. Inwiefern? Die
neue EU-Erbrechtsverordnung
gilt für Sterbefälle seit August
2015. Sie legt fest, welches Erbrecht anzuwenden ist, wenn
ein internationaler Erbfall vor-
liegt. Das ist zum Beispiel der
Fall, wenn jemand im Ausland
lebt, dort Vermögen hat und
stirbt, ohne Staatsbürger dieses
Landes zu sein. Nach der neuen EU-Erbrechtsverordnung
ist dann der letzte gewöhnliche
Aufenthaltsort des Verstorbenen entscheidend für das
anzuwendende Erbrecht und
nicht etwa die Staatsangehörigkeit. Jeder kann festlegen, wem
er was hinterlassen möchte.
Nicht nur für ältere Menschen
und Auswanderer, die ihre
Staatsbürgerschaft behalten, ist
ein Testament deshalb wichtig.
Jeder, der seine Hinterlassenschaften nach eigenen Wünschen vererben möchte, sollte
frühzeitig Vorsorge treffen.
Nr. 43 · 27. Oktober 2016 · Mitteilungsblatt Kronau
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ABWEICHENDE TERMINE
aufgrund Allerheiligen
Anzeigenschlüsse
Die Montag-Anzeigenschlüsse bleiben am 31.10.2016.
Die Dienstag-, Mittwoch- und Donnerstag-Anzeigenschlüsse sind um 24 Stunden nach hinten verlegt.
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
31.10.
01.11.
02.11.
03.11.
04.11.
05.11.
06.11.
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Verlosung
Verteiltage
Alle Ausgaben werden einen Tag später verteilt.
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01.11.
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Landkreis Heilbronn
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Lehrensteinsfeld bleibt am Freitag
Untereisesheim bleibt am Freitag
Hohenlohekreis
Eberstadt
Forchtenberg
Krautheim
Neuenstein
bleibt am Freitag
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Neckar-Odenwald-Kreis
Adelsheim
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Osterburken
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Rhein-Neckar-Kreis
Angelbachtal
bleibt am Donnerstag
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9
7
1
7
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9
3
1
5
2
8
4
9
1
4
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1
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2
4
3
9
2
3
6
9
4
7
5
Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________
5
Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird,
geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ...
Lösung:
1
Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu
füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x
3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.
2
6
3
4
8
4
8
7
9
5
9
3
1
8
8
3
1
2
8
7
6
6
9
4
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2
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6
6
6
8
3
5
1
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