Qualifikationsvoraussetzungen Masterstudiengänge Studiengang Applied Research in Engineering Sciences Qualifikationsvoraussetzungen ein einschlägiger Studienabschluss einer Hochschule oder ein anderer gleichwertiger Abschluss auf den Gebieten der Elektrotechnik, Informationstechnik, Mechatronik oder verwandter Fachrichtungen mit mindestens 210 Leistungspunkten und einem Prüfungsgesamtergebnis von mindestens 2,5 oder einer relativen Note, die einen Abschluss unter den 35 % der besten Absolventen und Absolventinnen der Vergleichskohorte des jeweiligen Bewerbers oder der jeweiligen Bewerberin ausweist Nachweis der besonderen Begabung in der Herangehensweise an wissenschaftliche Fragestellungen und im Organisieren und Durchführen von wissenschaftlichen Projekten im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens Eignungsverfahren Voraussetzung bei Bewerbung: form- und fristgerechte Bewerbung ein tabellarischer Lebenslauf mit Abschlusszeugnis und -urkunde sowie Zwischenzeugnisse Motivationsschreiben Eignungsfeststellungsverfahren: Auswahlkommission stellt durch Befragung und Bewertung eines Vortrages über ein wissenschaftliches Thema im Rahmen eines Auswahlgesprächs (Kolloquiums) von 30 Minuten Dauer fest. (Vortragsthemen werden von der Auswahlkommission gestellt und spätestens zwei Wochen vor dem Auswahlgespräch bekannt gegeben.) Automotive & Mobility Management erfolgreicher Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder ingenieurswissenschaftlichen Studiengangs an einer deutschen Hochschule mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss Bewerber mit weniger als 210 aber mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten werden zugelassen, wenn die erforderlichen Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt sind und mit dem Antrag auf Zulassung die fehlenden Kompetenzen im Umfang von weiteren bis zu 30 ECTS-Leistungspunkten nachgewiesen werden. Bei den fehlenden Kompetenzen handelt es sich um den Nachweis des Ausgleichs der Kompetenzlücke auf mindestens Bachelorniveau. Die fehlenden Kompetenzen sind spätestens zum Ende des Bewerbungszeitraums nachzuweisen und können wie folgt nachgewiesen werden: Voraussetzung bei Bewerbung: form- und fristgerechte Bewerbung Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen - kein Eignungsverfahren - a) Automotive Production Engineering durch den Nachweis berufspraktischer Leistungen außerhalb des Studiums, welche inhaltlich und im Umfang dem Praxissemester eines wirtschaftswissenschaftlichen oder ingenieurswissenschaftlichen Bachelorstudiengangs oder eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen b) durch den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder ausländischen Hochschule erbrachter praktischer oder theoretischer Studien- und Prüfungsleistungen, welche inhaltlich und im Umfang den Anforderungen eines wirtschaftswissenschaftlichen oder ingenieurswissenschaftlichen Bachelorstudiengangs oder eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiengangs in Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Mechatronik oder eines gleich-wertigen anderen Bachelorstudiengangs einer deutschen Hochschule mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss erfolgreich absolviertes Eignungsverfahren ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache, nachgewiesen durch einen Test of English As a Foreign Language (TOEFL) mit einer Punktzahl von mindestens 530 oder einem computerbasierten TOEFL mit einer Punktzahl von mindestens 197 oder einem internetbasierten TOEFL mit einer Punktzahl von mindestens 71 oder einem gleichwertigen Nachweis (der Nachweis ist nicht erforderlich, wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder der Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde oder der Bewerber die Staatsangehörigkeit eines Landes hat, in dem Englisch Muttersprache ist) ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, nachgewiesen durch das Goethe Zertifikat A1 Bewerber mit weniger als 210 aber mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten werden zugelassen, wenn die erforderlichen Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt sind und mit dem Antrag auf Zulassung die fehlenden Kompetenzen im Umfang von weiteren bis zu 30 ECTS-Leistungspunkten nachgewiesen werden. Bei den fehlenden Kompetenzen handelt es sich um den Nachweis des Ausgleichs der Kompetenzlücke auf mindestens Bachelorniveau. Die fehlenden Kompetenzen sind spätestens zum Ende des Bewerbungszeitraums nachzuweisen und können wie folgt nachgewiesen werden: a) durch den Nachweis berufspraktischer Leistungen außerhalb des Studiums, welche inhaltlich und im Umfang dem Praxissemester eines Bachelorstudiengangs in Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Mechatronik oder eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen b) durch den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder ausländischen Hochschule erbrachter praktischer oder theoretischer Studien- und Prüfungsleistungen, welche inhaltlich und im Umfang den Anforderungen eines Bachelorstudiengangs in Voraussetzung bei Bewerbung: form- und fristgerechte Bewerbung Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen Eignungsverfahren: Kriterien: 60% Note des Erstabschlusses und 40% Bewertung der spezifischen Eignung und Erfahrung im Kompetenzfeld Automotive Production (durch wissenschaftliche Arbeiten/Projektarbeiten im Erstabschluss in den Fächern Fertigungsverfahren, Fertigungsorganisation, Produktionsplanung, Produktionssysteme, Automatisierungstechnik oder Fahrzeugtechnik (max. 10 Punkte; pro Projekt bis zu 5 Punkten) bb) praktische Erfahrungen im Gebiet der Automobilproduktion in den Bereichen Fertigungsplanung, Produktionsplanung oder Automatisierungs-technik (max. 10 Punkte; pro Woche 0,5 Punkte) Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Mechatronik oder eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen Elektrotechnik mobiler Systeme Der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiengangs in Elektrotechnik oder Mechatronik an einer deutschen Hochschule mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten oder gleichwertiger erfolgreicher in- oder ausländischer Abschluss Voraussetzung: form- und fristgerechte Bewerbung Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen Bewerber mit weniger als 210 aber mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten werden zugelassen, wenn die erforderlichen Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt sind und mit dem Antrag auf Zulassung die fehlenden Kompetenzen im Umfang von weiteren bis zu 30 ECTS-Leistungspunkten nachgewiesen werden. Bei den fehlenden Kompetenzen handelt es sich um den Nachweis des Ausgleichs der Kompetenzlücke auf mindestens Bachelorniveau. Die fehlenden Kompetenzen sind spätestens zum Ende des Bewerbungszeitraums nachzuweisen und können wie folgt nachgewiesen werden: a) b) Fahrzeugtechnik - kein Eignungsverfahren - durch den Nachweis berufspraktischer Leistungen außerhalb des Studiums, welche inhaltlich und im Umfang dem Praxissemester eines Bachelorstudiengangs in Elektrotechnik oder Mechatronik oder eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen durch den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder ausländischen Hochschule erbrachter praktischer oder theoretischer Studien- und Prüfungsleistungen, welche inhaltlich und im Umfang den Anforderungen eines Bachelorstudiengangs in Elektrotechnik oder Mechatronik oder eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen erfolgreichen Abschlusses eines Studiums an einer deutschen Hochschule mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten oder äquivalentem Studienumfang im Bereich Fahrzeugtechnik, Maschinenbau oder artverwandten Bereichen oder ein gleichwertiger erfolgreicher in- oder ausländischer Abschluss Bewerber, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. einen gleichwertigen Abschluss nachweisen, für das weniger als 210, jedoch mindestens 180 ECTS-Punkte vergeben wurden, können mit Zustimmung der Prüfungskommission zugelassen werden, wenn mit dem Antrag auf Zulassung die fehlenden Kompetenzen nachgewiesen werden a) durch den Nachweis berufspraktischer Leistungen außerhalb des Studiums, welche inhaltlich und im Umfang dem Praxissemester eines Bachelorstudiengangs in Fahrzeugtechnik, Maschinenbau oder eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen b) durch den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder ausländischen Hochschule erbrachter praktischer oder theoretischer Studien- und Prüfungs-leistungen, welche inhaltlich und im Umfang Voraussetzung: form- und fristgerechte Bewerbung Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen - kein Eignungsverfahren - den Anforderungen eines Bachelorstudiengangs in Fahrzeugtechnik, Maschinenbau oder eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen Financial Management and Controlling erfolgreicher Abschluss eines wirtschafts-wissenschaftlichen Studiengangs an einer deutschen Hochschule mit mindestens 210 ECTSLeistungspunkten oder äquivalentem Studienumfang oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache, nachgewiesen durch einen internetbasierten Test of English as a Foreign Language (TOEFL) mit mind. 71 Punkten oder einen gleichwertigen Nachweis (Der Nachweis ist nicht erforderlich, wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder der Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde oder der Bewerber die Staatsangehörigkeit eines Landes hat, in dem Englisch Muttersprache ist.) Voraussetzung bei Bewerbung: form- und fristgerechte Bewerbung Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen - kein Eignungsverfahren - Bewerber mit weniger als 210 aber mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten werden zugelassen, wenn die erforderlichen Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt sind und mit dem Antrag auf Zulassung die fehlenden Kompetenzen im Umfang von weiteren bis zu 30 ECTS-Leistungspunkten nachgewiesen werden. Bei den fehlenden Kompetenzen handelt es sich um den Nachweis des Ausgleichs der Kompetenzlücke auf mindestens Bachelorniveau. Die fehlenden Kompetenzen sind spätestens zum Ende des Bewerbungszeitraums nachzuweisen und können wie folgt nachgewiesen werden: a) durch den Nachweis berufspraktischer Leistungen außerhalb des Studiums, welche inhaltlich und im Umfang dem Praxissemester eines wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengangs oder eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen b) durch den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder ausländischen Hochschule erbrachter praktischer oder theoretischer Studienund Prüfungsleistungen, welche inhaltlich und im Umfang den Anforderungen eines wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengangs oder eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen International Automotive Engineering der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiengangs im ingenieurwissenschaftlichen Bereich oder im Bereich der Allgemeinen Informatik oder im Bereich der Technischen Informatik einer deutschen Hochschule mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss. ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache, nachgewiesen durch einen Test of English As a Foreign Language (TOEFL) mit einer Punktzahl von mindestens 530 oder einem computerbasierten TOEFL mit einer Punktzahl von mind. 197 oder einem internetbasierten TOEFL mit einer Punktzahl von mindestens 71 oder einem gleichwertigen Nachweis (Der Nachweis ist nicht erforderlich, wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder Voraussetzung bei Bewerbung: form- und fristgerechte Bewerbung Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen - kein Eignungsverfahren - der Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde oder der Bewerber die Staatsangehörigkeit eines Landes hat, in dem Englisch Muttersprache ist.) ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, nachgewiesen durch das Goethe Zertifikat A1 Bewerber mit weniger als 210 aber mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten werden zugelassen, wenn die erforderlichen Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt sind und mit dem Antrag auf Zulassung die fehlenden Kompetenzen im Umfang von weiteren bis zu 30 ECTS-Leistungspunkten nachgewiesen werden. Bei den fehlenden Kompetenzen handelt es sich um den Nachweis des Ausgleichs der Kompetenzlücke auf mindestens Bachelorniveau. Die fehlenden Kompetenzen sind spätestens zum Ende des Bewerbungszeitraums nachzuweisen und können wie folgt nachgewiesen werden: c) durch den Nachweis berufspraktischer Leistungen außerhalb des Studiums, welche inhaltlich und im Umfang dem Praxissemester eines Bachelorstudiengangs im Bereich der Allgemeinen Informatik oder im Bereich der Technischen Informatik z.B. an der Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen d) Informatik durch den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder ausländischen Hochschule erbrachter praktischer oder theoretischer Studien- und Prüfungsleistungen, welche inhaltlich und im Umfang den Anforderungen eines im Bereich der Allgemeinen Informatik oder im Bereich der Technischen Informatik oder eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen erfolgreicher Abschluss eines Bachelorstudiengangs in Informatik an einer deutschen Hochschule mit mindestens 210 Leistungspunkten oder gleichwertiger erfolgreicher in- oder ausländischer Abschluss Bewerber mit weniger als 210 aber mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten werden zugelassen, wenn die erforderlichen Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt sind und mit dem Antrag auf Zulassung die fehlenden Kompetenzen im Umfang von weiteren bis zu 30 ECTS-Leistungspunkten nachgewiesen werden. Bei den fehlenden Kompetenzen handelt es sich um den Nachweis des Ausgleichs der Kompetenzlücke auf mindestens Bachelorniveau. Die fehlenden Kompetenzen sind spätestens zum Ende des Bewerbungszeitraums nachzuweisen und können wie folgt nachgewiesen werden: a) durch den Nachweis berufspraktischer Leistungen außerhalb des Studiums, welche inhaltlich und im Umfang dem Praxissemester eines Diplom-/Bachelorstudiengangs in Informatik oder eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen b) durch den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder ausländischen Hochschule erbrachter praktischer oder theoretischer Studien- und Prüfungsleistungen, welche inhaltlich und im Umfang den Anforderungen eines Diplom-/Bachelorstudiengangs in Informatik oder eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen Voraussetzung bei Bewerbung: form- und fristgerechte Bewerbung Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen - kein Eignungsverfahren - Luftfahrttechnik Marketing/Vertrieb/ Medien Qualifikationsvoraussetzung für den Zugang zum Masterstudium ist der Nachweis eines erfolgreichen Abschlusses eines Studiums an einer deutschen Hochschule mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten oder äquivalentem Studienumfang im Bereich Luftfahrttechnik oder artverwandten Bereichen oder ein gleichwertiger erfolgreicher in- oder ausländischer Abschluss Bewerber, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. einen gleichwertigen Ab-schluss nachweisen, für das weniger als 210, jedoch mindestens 180 ECTS-Punkte vergeben wurden, können mit Zustimmung der Prüfungskommission zugelassen werden, wenn mit dem Antrag auf Zulassung die fehlenden Kompetenzen nachgewiesen werden a) durch den Nachweis berufspraktischer Leistungen außerhalb des Studiums, welche inhaltlich und im Umfang dem Praxissemester eines Bachelorstudiengangs Bereich Luftfahrttechnik oder artverwandten Bereichen z.B. an der Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen b) durch den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder ausländischen Hochschule erbrachter praktischer oder theoretischer Studien- und Prüfungs-leistungen, welche inhaltlich und im Umfang den Anforderungen eines Bachelorstudiengangs Bereich Luftfahrttechnik oder artverwandten Bereichen z.B. an der Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen c) erfolgreicher Abschluss eines wirtschafts- oder medienorientierten Studiengangs an einer deutschen Hochschule mit mindestens 210 ECTSLeistungspunkten oder ein gleichwertiger erfolgreicher Abschluss an einer in- und ausländischen Hochschule. erfolgreich absolviertes Eignungsverfahren Bewerber mit weniger als 210 aber mindestens 180 ECTSLeistungspunkten werden zugelassen, wenn die erforderlichen Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt sind und mit dem Antrag auf Zulassung die fehlenden Kompetenzen im Umfang von weiteren bis zu 30 ECTS-Leistungspunkten nachgewiesen werden. Bei den fehlenden Kompetenzen handelt es sich um den Nachweis des Ausgleichs der Kompetenzlücke auf mindestens Bachelorniveau. Die fehlenden Kompetenzen sind spätestens zum Ende des Bewerbungszeitraums nachzuweisen und können wie folgt nachgewiesen werden: a) durch den Nachweis berufspraktischer Leistungen außerhalb des Studiums, welche inhaltlich und im Umfang dem Praxissemester eines wirtschafts- oder medienorientierten Studiengangs oder eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen b) durch den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder ausländischen Hochschule erbrachter praktischer oder theoretischer Studien- und Prüfungsleistungen, welche inhaltlich und im Umfang den Anforderungen eines wirtschafts- oder medienorientierten Studiengangs oder eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen Voraussetzung bei Bewerbung: form- und fristgerechte Bewerbung Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen - kein Eignungsverfahren - Voraussetzung bei Bewerbung: form- und fristgerechte Bewerbung Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen Eignungsverfahren: Kriterien: 60% Note des Erstabschlusses und 40% Bewertung der spezifischen Eignung im Kompetenzfeld Marketing/Vertrieb/Medien (durch erfolgreiches Absolvieren von Modulen im Umfang von mind. 20 ECTS im Rahmen des Erststudiums, Erstellung der Abschlussarbeit des Erststudiums im Kompetenzfeld Marketing/ Vertrieb/Medien und Vorliegen einschlägiger praktischer Tätigkeit im Kompetenzfeld Marketing/Vertrieb/Medien von mind. 10 Wochen Dauer) Technische Entwicklung im Fahrzeug- und Maschinenbau erfolgreicher Abschluss eines Bachelorstudiengangs in Maschinenbau, Technisches Beschaffungsmanagement Fahrzeugtechnik oder eines gleichwertigen Studiengangs an einer deutschen Hochschule mit mindestens 210 Leistungspunkten oder ein gleichwertiger ausländischer Abschluss Bewerber mit weniger als 210 aber mindestens 180 ECTSLeistungspunkten werden zugelassen, wenn die erforderlichen Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt sind und mit dem Antrag auf Zulassung die fehlenden Kompetenzen im Umfang von weiteren bis zu 30 ECTS-Leistungspunkten nachgewiesen werden. Bei den fehlenden Kompetenzen handelt es sich um den Nachweis des Ausgleichs der Kompetenzlücke auf mindestens Bachelorniveau. Die fehlenden Kompetenzen sind spätestens zum Ende des Bewerbungszeitraums nachzuweisen und können wie folgt nachgewiesen werden: a) durch den Nachweis berufspraktischer Leistungen außerhalb des Studiums, welche inhaltlich und im Umfang dem Praxissemester eines Bachelorstudiengangs in Maschinenbau, Fahrzeugtechnik oder eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen b) durch den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder ausländischen Hochschule erbrachter praktischer oder theoretischer Studien- und Prüfungsleistungen, welche inhaltlich und im Umfang den Anforderungen eines Bachelorstudiengangs in Maschinenbau, Fahrzeugtechnik oder eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen erfolgreicher Abschluss eines Bachelorstudiengangs in Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau, Fahrzeugtechnik oder eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs an einer deutschen Hochschule mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss. Bewerber mit weniger als 210 aber mindestens 180 ECTSLeistungspunkten werden zugelassen, wenn die erforderlichen Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt sind und mit dem Antrag auf Zulassung die fehlenden Kompetenzen im Umfang von weiteren bis zu 30 ECTS-Leistungspunkten nachgewiesen werden. Bei den fehlenden Kompetenzen handelt es sich um den Nachweis des Ausgleichs der Kompetenzlücke auf mindestens Bachelorniveau. Die fehlenden Kompetenzen sind spätestens zum Ende des Bewerbungszeitraums nachzuweisen und können wie folgt nachgewiesen werden: a) durch den Nachweis berufspraktischer Leistungen außerhalb des Studiums, welche inhaltlich und im Umfang dem Praxissemester eines Bachelorstudiengangs in Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau, Fahrzeugtechnik oder eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen b) durch den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder ausländischen Hochschule erbrachter praktischer oder theoretischer Studien- und Prüfungsleistungen, welche inhaltlich und im Umfang Voraussetzung: form- und fristgerechte Bewerbung Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen - kein Eignungsverfahren - Voraussetzung: form- und fristgerechte Bewerbung Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen - kein Eignungsverfahren - Werkstofftechnik den Anforderungen eines Bachelorstudiengangs in Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau, Fahrzeugtechnik oder eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen erfolgreichen Abschlusses eines Studiums an einer deutschen Hochschule mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten oder äquivalentem Studienumfang im Bereich Fahrzeugtechnik, Maschinenbau oder artverwandten Bereichen oder ein gleichwertiger erfolgreicher in- oder ausländischer Abschluss Bewerber, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. einen gleichwertigen Ab-schluss nachweisen, für das weniger als 210, jedoch mindestens 180 ECTS-Punkte vergeben wurden, können mit Zustimmung der Prüfungskommission zugelassen werden, wenn mit dem Antrag auf Zulassung die fehlenden Kompetenzen nachgewiesen werden a) durch den Nachweis berufspraktischer Leistungen außerhalb des Studiums, welche inhaltlich und im Umfang dem Praxissemester eines Bachelorstudiengangs in Fahrzeugtechnik, Maschinenbau oder eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen b) durch den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder ausländischen Hochschule erbrachter praktischer oder theoretischer Studien- und Prüfungs-leistungen, welche inhaltlich und im Umfang den Anforderungen eines Bachelorstudiengangs in Fahrzeugtechnik, Maschinenbau oder eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen Voraussetzung: form- und fristgerechte Bewerbung Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen - kein Eignungsverfahren -
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