Qualifikationsvoraussetzungen Masterstudiengänge

Qualifikationsvoraussetzungen Masterstudiengänge
Studiengang
Applied Research
in Engineering
Sciences
Qualifikationsvoraussetzungen
 ein einschlägiger Studienabschluss einer Hochschule oder ein anderer
gleichwertiger Abschluss auf den Gebieten der Elektrotechnik,
Informationstechnik, Mechatronik oder verwandter Fachrichtungen mit
mindestens 210 Leistungspunkten und einem Prüfungsgesamtergebnis von
mindestens 2,5 oder einer relativen Note, die einen Abschluss unter den 35
% der besten Absolventen und Absolventinnen der Vergleichskohorte des
jeweiligen Bewerbers oder der jeweiligen Bewerberin ausweist
 Nachweis der besonderen Begabung in der Herangehensweise an
wissenschaftliche Fragestellungen und im Organisieren und Durchführen
von wissenschaftlichen Projekten im Rahmen eines
Eignungsfeststellungsverfahrens
Eignungsverfahren
Voraussetzung bei Bewerbung:

form- und fristgerechte Bewerbung

ein tabellarischer Lebenslauf mit Abschlusszeugnis und -urkunde sowie
Zwischenzeugnisse

Motivationsschreiben
Eignungsfeststellungsverfahren:
Auswahlkommission stellt durch Befragung und Bewertung eines Vortrages
über ein wissenschaftliches Thema im Rahmen eines Auswahlgesprächs
(Kolloquiums) von 30 Minuten Dauer fest. (Vortragsthemen werden von der
Auswahlkommission gestellt und spätestens zwei Wochen vor dem Auswahlgespräch
bekannt gegeben.)
Automotive &
Mobility
Management
 erfolgreicher Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder
ingenieurswissenschaftlichen Studiengangs an einer deutschen Hochschule
mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten oder ein gleichwertiger in- oder
ausländischer Abschluss
 Bewerber mit weniger als 210 aber mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten
werden zugelassen, wenn die erforderlichen Qualifikationsvoraussetzungen
erfüllt sind und mit dem Antrag auf Zulassung die fehlenden Kompetenzen
im Umfang von weiteren bis zu 30 ECTS-Leistungspunkten nachgewiesen
werden. Bei den fehlenden Kompetenzen handelt es sich um den Nachweis
des Ausgleichs der Kompetenzlücke auf mindestens Bachelorniveau. Die
fehlenden Kompetenzen sind spätestens zum Ende des
Bewerbungszeitraums nachzuweisen und können wie folgt nachgewiesen
werden:
Voraussetzung bei Bewerbung:

form- und fristgerechte Bewerbung

Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen
- kein Eignungsverfahren -
a)
Automotive
Production
Engineering





durch den Nachweis berufspraktischer Leistungen außerhalb des
Studiums, welche inhaltlich und im Umfang dem Praxissemester
eines wirtschaftswissenschaftlichen oder
ingenieurswissenschaftlichen Bachelorstudiengangs oder eines
gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der
Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen
b) durch den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder
ausländischen Hochschule erbrachter praktischer oder theoretischer
Studien- und Prüfungsleistungen, welche inhaltlich und im Umfang
den Anforderungen eines wirtschaftswissenschaftlichen oder
ingenieurswissenschaftlichen Bachelorstudiengangs oder eines
gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der
Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen
der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiengangs in
Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau, Fahrzeugtechnik,
Mechatronik oder eines gleich-wertigen anderen Bachelorstudiengangs
einer deutschen Hochschule mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten
oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss
erfolgreich absolviertes Eignungsverfahren
ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache, nachgewiesen durch
einen Test of English As a Foreign Language (TOEFL) mit einer
Punktzahl von mindestens 530 oder einem computerbasierten TOEFL mit
einer Punktzahl von mindestens 197 oder einem internetbasierten TOEFL
mit einer Punktzahl von mindestens 71 oder einem gleichwertigen
Nachweis
(der Nachweis ist nicht erforderlich, wenn die
Hochschulzugangsberechtigung oder der Hochschulabschluss in
englischer Sprache erworben wurde oder der Bewerber die
Staatsangehörigkeit eines Landes hat, in dem Englisch Muttersprache ist)
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, nachgewiesen durch
das Goethe Zertifikat A1
Bewerber mit weniger als 210 aber mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten
werden zugelassen, wenn die erforderlichen Qualifikationsvoraussetzungen
erfüllt sind und mit dem Antrag auf Zulassung die fehlenden Kompetenzen
im Umfang von weiteren bis zu 30 ECTS-Leistungspunkten nachgewiesen
werden. Bei den fehlenden Kompetenzen handelt es sich um den Nachweis
des Ausgleichs der Kompetenzlücke auf mindestens Bachelorniveau. Die
fehlenden Kompetenzen sind spätestens zum Ende des
Bewerbungszeitraums nachzuweisen und können wie folgt nachgewiesen
werden:
a) durch den Nachweis berufspraktischer Leistungen außerhalb des
Studiums, welche inhaltlich und im Umfang dem Praxissemester
eines Bachelorstudiengangs in Wirtschaftsingenieurwesen,
Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Mechatronik oder eines
gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der
Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen
b)
durch den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder
ausländischen Hochschule erbrachter praktischer oder theoretischer
Studien- und Prüfungsleistungen, welche inhaltlich und im Umfang
den Anforderungen eines Bachelorstudiengangs in
Voraussetzung bei Bewerbung:

form- und fristgerechte Bewerbung

Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen
Eignungsverfahren:
Kriterien:
60% Note des Erstabschlusses und
40% Bewertung der spezifischen Eignung und Erfahrung im Kompetenzfeld
Automotive Production (durch wissenschaftliche Arbeiten/Projektarbeiten im
Erstabschluss in den Fächern Fertigungsverfahren, Fertigungsorganisation,
Produktionsplanung, Produktionssysteme, Automatisierungstechnik oder
Fahrzeugtechnik (max. 10 Punkte; pro Projekt bis zu 5 Punkten)
bb) praktische Erfahrungen im Gebiet der Automobilproduktion in den Bereichen
Fertigungsplanung, Produktionsplanung oder Automatisierungs-technik (max. 10
Punkte; pro Woche 0,5 Punkte)
Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau, Fahrzeugtechnik,
Mechatronik oder eines gleichwertigen anderen
Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule
Ingolstadt entsprechen
Elektrotechnik
mobiler Systeme
 Der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiengangs in Elektrotechnik
oder Mechatronik an einer deutschen Hochschule mit mindestens 210
ECTS-Leistungspunkten oder gleichwertiger erfolgreicher in- oder
ausländischer Abschluss
Voraussetzung:

form- und fristgerechte Bewerbung

Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen
 Bewerber mit weniger als 210 aber mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten
werden zugelassen, wenn die erforderlichen Qualifikationsvoraussetzungen
erfüllt sind und mit dem Antrag auf Zulassung die fehlenden Kompetenzen
im Umfang von weiteren bis zu 30 ECTS-Leistungspunkten nachgewiesen
werden. Bei den fehlenden Kompetenzen handelt es sich um den Nachweis
des Ausgleichs der Kompetenzlücke auf mindestens Bachelorniveau. Die
fehlenden Kompetenzen sind spätestens zum Ende des
Bewerbungszeitraums nachzuweisen und können wie folgt nachgewiesen
werden:
a)
b)
Fahrzeugtechnik
- kein Eignungsverfahren -
durch den Nachweis berufspraktischer Leistungen außerhalb des
Studiums, welche inhaltlich und im Umfang dem Praxissemester
eines Bachelorstudiengangs in Elektrotechnik oder Mechatronik oder
eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der
Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen
durch den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder
ausländischen Hochschule erbrachter praktischer oder theoretischer
Studien- und Prüfungsleistungen, welche inhaltlich und im Umfang
den Anforderungen eines Bachelorstudiengangs in Elektrotechnik
oder Mechatronik oder eines gleichwertigen anderen
Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule
Ingolstadt entsprechen
 erfolgreichen Abschlusses eines Studiums an einer deutschen Hochschule
mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten oder äquivalentem
Studienumfang im Bereich Fahrzeugtechnik, Maschinenbau oder
artverwandten Bereichen oder ein gleichwertiger erfolgreicher in- oder
ausländischer Abschluss
 Bewerber, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. einen
gleichwertigen Abschluss nachweisen, für das weniger als 210, jedoch
mindestens 180 ECTS-Punkte vergeben wurden, können mit Zustimmung
der Prüfungskommission zugelassen werden, wenn mit dem Antrag auf
Zulassung die fehlenden Kompetenzen nachgewiesen werden
a) durch den Nachweis berufspraktischer Leistungen außerhalb des
Studiums, welche inhaltlich und im Umfang dem Praxissemester
eines Bachelorstudiengangs in Fahrzeugtechnik, Maschinenbau oder
eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der
Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen
b) durch den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder
ausländischen Hochschule erbrachter praktischer oder theoretischer
Studien- und Prüfungs-leistungen, welche inhaltlich und im Umfang
Voraussetzung:

form- und fristgerechte Bewerbung

Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen
- kein Eignungsverfahren -
den Anforderungen eines Bachelorstudiengangs in Fahrzeugtechnik,
Maschinenbau oder eines gleichwertigen anderen
Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule
Ingolstadt entsprechen
Financial
Management and
Controlling
 erfolgreicher Abschluss eines wirtschafts-wissenschaftlichen Studiengangs
an einer deutschen Hochschule mit mindestens 210 ECTSLeistungspunkten oder äquivalentem Studienumfang oder ein gleichwertiger
in- oder ausländischer Abschluss
 ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache, nachgewiesen durch
einen internetbasierten Test of English as a Foreign Language (TOEFL) mit
mind. 71 Punkten oder einen gleichwertigen Nachweis (Der Nachweis ist
nicht erforderlich, wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder der
Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde oder der
Bewerber die Staatsangehörigkeit eines Landes hat, in dem Englisch
Muttersprache ist.)
Voraussetzung bei Bewerbung:

form- und fristgerechte Bewerbung

Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen
- kein Eignungsverfahren -
 Bewerber mit weniger als 210 aber mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten
werden zugelassen, wenn die erforderlichen Qualifikationsvoraussetzungen
erfüllt sind und mit dem Antrag auf Zulassung die fehlenden Kompetenzen
im Umfang von weiteren bis zu 30 ECTS-Leistungspunkten nachgewiesen
werden. Bei den fehlenden Kompetenzen handelt es sich um den Nachweis
des Ausgleichs der Kompetenzlücke auf mindestens Bachelorniveau. Die
fehlenden Kompetenzen sind spätestens zum Ende des
Bewerbungszeitraums nachzuweisen und können wie folgt nachgewiesen
werden:
a) durch den Nachweis berufspraktischer Leistungen außerhalb des Studiums,
welche inhaltlich und im Umfang dem Praxissemester eines
wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengangs oder eines gleichwertigen
anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule
Ingolstadt entsprechen
b) durch den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder
ausländischen Hochschule erbrachter praktischer oder theoretischer Studienund Prüfungsleistungen, welche inhaltlich und im Umfang den Anforderungen
eines wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengangs oder eines
gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen
Hochschule Ingolstadt entsprechen
International
Automotive
Engineering


der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiengangs im
ingenieurwissenschaftlichen Bereich oder im Bereich der Allgemeinen
Informatik oder im Bereich der Technischen Informatik einer deutschen
Hochschule mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten oder ein
gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss.
ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache, nachgewiesen durch
einen Test of English As a Foreign Language (TOEFL) mit einer
Punktzahl von mindestens 530 oder einem computerbasierten TOEFL mit
einer Punktzahl von mind. 197 oder einem internetbasierten TOEFL mit
einer Punktzahl von mindestens 71 oder einem gleichwertigen Nachweis
(Der Nachweis ist nicht erforderlich, wenn die Hochschulzugangsberechtigung oder
Voraussetzung bei Bewerbung:

form- und fristgerechte Bewerbung

Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen
- kein Eignungsverfahren -
der Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben wurde oder der Bewerber
die Staatsangehörigkeit eines Landes hat, in dem Englisch Muttersprache ist.)

ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, nachgewiesen durch
das Goethe Zertifikat A1
 Bewerber mit weniger als 210 aber mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten
werden zugelassen, wenn die erforderlichen Qualifikationsvoraussetzungen
erfüllt sind und mit dem Antrag auf Zulassung die fehlenden Kompetenzen
im Umfang von weiteren bis zu 30 ECTS-Leistungspunkten nachgewiesen
werden. Bei den fehlenden Kompetenzen handelt es sich um den Nachweis
des Ausgleichs der Kompetenzlücke auf mindestens Bachelorniveau. Die
fehlenden Kompetenzen sind spätestens zum Ende des
Bewerbungszeitraums nachzuweisen und können wie folgt nachgewiesen
werden:
c) durch den Nachweis berufspraktischer Leistungen außerhalb des
Studiums, welche inhaltlich und im Umfang dem Praxissemester
eines Bachelorstudiengangs im Bereich der Allgemeinen Informatik
oder im Bereich der Technischen Informatik z.B. an der Technischen
Hochschule Ingolstadt entsprechen
d)
Informatik
durch den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder
ausländischen Hochschule erbrachter praktischer oder theoretischer
Studien- und Prüfungsleistungen, welche inhaltlich und im Umfang
den Anforderungen eines im Bereich der Allgemeinen Informatik oder
im Bereich der Technischen Informatik oder eines gleichwertigen
anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule
Ingolstadt entsprechen
 erfolgreicher Abschluss eines Bachelorstudiengangs in Informatik an einer
deutschen Hochschule mit mindestens 210 Leistungspunkten oder
gleichwertiger erfolgreicher in- oder ausländischer Abschluss
 Bewerber mit weniger als 210 aber mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten
werden zugelassen, wenn die erforderlichen Qualifikationsvoraussetzungen
erfüllt sind und mit dem Antrag auf Zulassung die fehlenden Kompetenzen
im Umfang von weiteren bis zu 30 ECTS-Leistungspunkten nachgewiesen
werden. Bei den fehlenden Kompetenzen handelt es sich um den Nachweis
des Ausgleichs der Kompetenzlücke auf mindestens Bachelorniveau. Die
fehlenden Kompetenzen sind spätestens zum Ende des
Bewerbungszeitraums nachzuweisen und können wie folgt nachgewiesen
werden:
a) durch den Nachweis berufspraktischer Leistungen außerhalb des
Studiums, welche inhaltlich und im Umfang dem Praxissemester
eines Diplom-/Bachelorstudiengangs in Informatik oder eines
gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der
Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen
b) durch den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder
ausländischen Hochschule erbrachter praktischer oder theoretischer
Studien- und Prüfungsleistungen, welche inhaltlich und im Umfang
den Anforderungen eines Diplom-/Bachelorstudiengangs in Informatik
oder eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der
Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen
Voraussetzung bei Bewerbung:

form- und fristgerechte Bewerbung

Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen
- kein Eignungsverfahren -
Luftfahrttechnik
Marketing/Vertrieb/
Medien
 Qualifikationsvoraussetzung für den Zugang zum Masterstudium ist der
Nachweis eines erfolgreichen Abschlusses eines Studiums an einer
deutschen Hochschule mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten oder
äquivalentem Studienumfang im Bereich Luftfahrttechnik oder
artverwandten Bereichen oder ein gleichwertiger erfolgreicher in- oder
ausländischer Abschluss
 Bewerber, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. einen
gleichwertigen Ab-schluss nachweisen, für das weniger als 210, jedoch
mindestens 180 ECTS-Punkte vergeben wurden, können mit Zustimmung
der Prüfungskommission zugelassen werden, wenn mit dem Antrag auf
Zulassung die fehlenden Kompetenzen nachgewiesen werden
a) durch den Nachweis berufspraktischer Leistungen außerhalb des
Studiums, welche inhaltlich und im Umfang dem Praxissemester eines
Bachelorstudiengangs Bereich Luftfahrttechnik oder artverwandten
Bereichen z.B. an der Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen
b) durch den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder
ausländischen Hochschule erbrachter praktischer oder theoretischer
Studien- und Prüfungs-leistungen, welche inhaltlich und im Umfang den
Anforderungen eines Bachelorstudiengangs Bereich Luftfahrttechnik
oder artverwandten Bereichen z.B. an der Technischen Hochschule
Ingolstadt entsprechen
c)
 erfolgreicher Abschluss eines wirtschafts- oder medienorientierten


Studiengangs an einer deutschen Hochschule mit mindestens 210 ECTSLeistungspunkten oder ein gleichwertiger erfolgreicher Abschluss an einer
in- und ausländischen Hochschule.
erfolgreich absolviertes Eignungsverfahren
Bewerber mit weniger als 210 aber mindestens 180 ECTSLeistungspunkten werden zugelassen, wenn die erforderlichen
Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt sind und mit dem Antrag auf
Zulassung die fehlenden Kompetenzen im Umfang von weiteren bis zu 30
ECTS-Leistungspunkten nachgewiesen werden. Bei den fehlenden
Kompetenzen handelt es sich um den Nachweis des Ausgleichs der
Kompetenzlücke auf mindestens Bachelorniveau. Die fehlenden
Kompetenzen sind spätestens zum Ende des Bewerbungszeitraums
nachzuweisen und können wie folgt nachgewiesen werden:
a) durch den Nachweis berufspraktischer Leistungen außerhalb des
Studiums, welche inhaltlich und im Umfang dem Praxissemester
eines wirtschafts- oder medienorientierten Studiengangs oder eines
gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der
Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen
b) durch den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder
ausländischen Hochschule erbrachter praktischer oder theoretischer
Studien- und Prüfungsleistungen, welche inhaltlich und im Umfang
den Anforderungen eines wirtschafts- oder medienorientierten
Studiengangs oder eines gleichwertigen anderen
Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule
Ingolstadt entsprechen
Voraussetzung bei Bewerbung:

form- und fristgerechte Bewerbung

Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen
- kein Eignungsverfahren -
Voraussetzung bei Bewerbung:

form- und fristgerechte Bewerbung

Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen
Eignungsverfahren:
Kriterien: 60% Note des Erstabschlusses und
40% Bewertung der spezifischen Eignung im Kompetenzfeld
Marketing/Vertrieb/Medien
(durch erfolgreiches Absolvieren von Modulen im Umfang von mind. 20 ECTS im
Rahmen des Erststudiums, Erstellung der Abschlussarbeit des Erststudiums im
Kompetenzfeld Marketing/ Vertrieb/Medien und Vorliegen einschlägiger praktischer
Tätigkeit im Kompetenzfeld Marketing/Vertrieb/Medien von mind. 10 Wochen Dauer)
Technische
Entwicklung im
Fahrzeug- und
Maschinenbau
 erfolgreicher Abschluss eines Bachelorstudiengangs in Maschinenbau,

Technisches
Beschaffungsmanagement
Fahrzeugtechnik oder eines gleichwertigen Studiengangs an einer
deutschen Hochschule mit mindestens 210 Leistungspunkten oder ein
gleichwertiger ausländischer Abschluss
Bewerber mit weniger als 210 aber mindestens 180 ECTSLeistungspunkten werden zugelassen, wenn die erforderlichen
Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt sind und mit dem Antrag auf
Zulassung die fehlenden Kompetenzen im Umfang von weiteren bis zu 30
ECTS-Leistungspunkten nachgewiesen werden. Bei den fehlenden
Kompetenzen handelt es sich um den Nachweis des Ausgleichs der
Kompetenzlücke auf mindestens Bachelorniveau. Die fehlenden
Kompetenzen sind spätestens zum Ende des Bewerbungszeitraums
nachzuweisen und können wie folgt nachgewiesen werden:
a) durch den Nachweis berufspraktischer Leistungen außerhalb des
Studiums, welche inhaltlich und im Umfang dem Praxissemester
eines Bachelorstudiengangs in Maschinenbau, Fahrzeugtechnik oder
eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der
Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen
b) durch den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder
ausländischen Hochschule erbrachter praktischer oder theoretischer
Studien- und Prüfungsleistungen, welche inhaltlich und im Umfang
den Anforderungen eines Bachelorstudiengangs in Maschinenbau,
Fahrzeugtechnik oder eines gleichwertigen anderen
Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule
Ingolstadt entsprechen
 erfolgreicher Abschluss eines Bachelorstudiengangs in

Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau, Fahrzeugtechnik oder eines
gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs an einer deutschen
Hochschule mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten oder ein
gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss.
Bewerber mit weniger als 210 aber mindestens 180 ECTSLeistungspunkten werden zugelassen, wenn die erforderlichen
Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt sind und mit dem Antrag auf
Zulassung die fehlenden Kompetenzen im Umfang von weiteren bis zu 30
ECTS-Leistungspunkten nachgewiesen werden. Bei den fehlenden
Kompetenzen handelt es sich um den Nachweis des Ausgleichs der
Kompetenzlücke auf mindestens Bachelorniveau. Die fehlenden
Kompetenzen sind spätestens zum Ende des Bewerbungszeitraums
nachzuweisen und können wie folgt nachgewiesen werden:
a) durch den Nachweis berufspraktischer Leistungen außerhalb des
Studiums, welche inhaltlich und im Umfang dem Praxissemester
eines Bachelorstudiengangs in Wirtschaftsingenieurwesen,
Maschinenbau, Fahrzeugtechnik oder eines gleichwertigen anderen
Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule
Ingolstadt entsprechen
b) durch den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder
ausländischen Hochschule erbrachter praktischer oder theoretischer
Studien- und Prüfungsleistungen, welche inhaltlich und im Umfang
Voraussetzung:

form- und fristgerechte Bewerbung

Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen
- kein Eignungsverfahren -
Voraussetzung:

form- und fristgerechte Bewerbung

Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen
- kein Eignungsverfahren -
Werkstofftechnik


den Anforderungen eines Bachelorstudiengangs in
Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau, Fahrzeugtechnik oder
eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der
Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen
erfolgreichen Abschlusses eines Studiums an einer deutschen Hochschule
mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten oder äquivalentem
Studienumfang im Bereich Fahrzeugtechnik, Maschinenbau oder
artverwandten Bereichen oder ein gleichwertiger erfolgreicher in- oder
ausländischer Abschluss
Bewerber, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. einen
gleichwertigen Ab-schluss nachweisen, für das weniger als 210, jedoch
mindestens 180 ECTS-Punkte vergeben wurden, können mit Zustimmung
der Prüfungskommission zugelassen werden, wenn mit dem Antrag auf
Zulassung die fehlenden Kompetenzen nachgewiesen werden
a) durch den Nachweis berufspraktischer Leistungen außerhalb des
Studiums, welche inhaltlich und im Umfang dem Praxissemester
eines Bachelorstudiengangs in Fahrzeugtechnik, Maschinenbau oder
eines gleichwertigen anderen Bachelorstudiengangs z.B. an der
Technischen Hochschule Ingolstadt entsprechen
b) durch den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder
ausländischen Hochschule erbrachter praktischer oder theoretischer
Studien- und Prüfungs-leistungen, welche inhaltlich und im Umfang
den Anforderungen eines Bachelorstudiengangs in Fahrzeugtechnik,
Maschinenbau oder eines gleichwertigen anderen
Bachelorstudiengangs z.B. an der Technischen Hochschule
Ingolstadt entsprechen
Voraussetzung:

form- und fristgerechte Bewerbung

Nachweis der Qualifikationsvoraussetzungen
- kein Eignungsverfahren -