STRB Nr. 871/2016

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich
vom 27. Oktober 2016
871.
Stadtkanzlei, Koch-Areal,
Stellvertretung
Ausstand
des
Sicherheitsvorstehers,
Regelung
der
IDG-Status: öffentlich
Am Donnerstag, 20. Oktober 2016, hat Sicherheitsvorsteher Richard Wolff gegenüber dem
Stadtrat seinen Ausstand bezüglich sämtlicher Entscheide im Zusammenhang mit dem KochAreal erklärt. Gemäss seinen Ausführungen liegt ein Ausstandsgrund nach § 5a Abs. 1 lit. b
Verwaltungsrechtspflegegesetz (LS 175.2) aus familiären Gründen vor (objektiver Anschein
der Befangenheit). Finanzvorsteher Daniel Leupi hat in Absprache mit Stadtrat Wolff als sein
erster Stellvertreter gemäss Konstituierungsbeschluss (STRB Nr. 344/2014) provisorisch und
per sofort die diesbezügliche Stellvertretung übernommen.
Mit diesem Beschluss regelt der Stadtrat die definitive Stellvertretung und die betroffenen Aufgabenbereiche im Einzelnen.
Auf den im Einvernehmen mit der Stadtpräsidentin und dem Vorsteher des Finanzdepartements gestellten Antrag der Stadtschreiberin beschliesst der Stadtrat:
1. Vom Ausstand des Sicherheitsvorstehers Richard Wolff per 20. Oktober 2016 bezüglich
Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Koch-Areal wird Kenntnis genommen.
2. An seiner Stelle übernimmt als erster ordentlicher Stellvertreter Finanzvorsteher Daniel
Leupi die Funktion des Sicherheitsvorstehers für Entscheidungen im Zusammenhang mit
dem Koch-Areal.
3. Die Stellvertretung umfasst die folgenden Aufgaben und Befugnisse:
–
Sämtliche Aufgaben und Befugnisse als Vorsteher des Sicherheitsdepartements im
Zusammenhang mit dem Koch-Areal, einschliesslich sämtlicher dazu notwendiger
Vorbereitungshandlungen, Absprachen und Instruktionen
–
Sämtliche Aufgaben und Befugnisse als Vorsteher des Sicherheitsdepartements im
Zusammenhang mit Situationen, die nicht auf dem Koch-Areal selber entstehen, aber
in Zusammenhang mit der Besetzung des Koch-Areals stehen (z. B. Demonstrationen, Störungen im Quartier)
–
Behandlung von politischen Vorstössen und Anfragen in Kommissionen des Gemeinderats zu diesen Themen
–
Auskünfte gegenüber der Öffentlichkeit zu diesen Themen
4.
Stadtrat Daniel Leupi arbeitet im Rahmen der Stellvertretung gemäss Ziff. 3 direkt mit dem
Stab des Sicherheitsdepartements zusammen.
5.
Diese Stellvertretungsregelung gilt bis auf Weiteres.
871/27.10.2016
1
6. Mitteilung an die Stadtpräsidentin, die Vorsteher des Finanz- sowie des Sicherheitsdepartements, die übrigen Mitglieder des Stadtrats, die Stadtschreiberin, den Rechtskonsulenten und das Departementssekretariat des Sicherheitsdepartements.
Für getreuen Auszug
die Stadtschreiberin
Dr. Claudia Cuche-Curti
871/27.10.2016
2