Verteiler: Dezernat 1 Dezernat 5 PIA BNN Baden TV KA News Feuerwehrleitstelle Antenne 1 DPA Karlsruhe SWR Radio Rheinpfalz Zeitung Radio Regenbogen Baden Media TV SWR Fernsehen Neue Welle Polizeipräsidium Karlsruhe Stadtwerke Karlsruhe Polizei Pressestelle Goldstadt TV PRESSEMITTEILUNG Eingang der Meldung am 27.10.16 Eintreffen der Feuerwehr 27.10.16 um 20:20 Uhr um 20:28 Uhr um 22:15 Uhr um Uhr Einsatz unter Kontrolle am Einsatzende am Einsatzort New-York-Straße vermutliche Ursache * wird durch die Polizei ermittelt Personenschäden** keine geschätzter Sachschaden 800.000,00 € Einsatzleiter Hr. Geldner, Leiter der Feuerwehr eingesetzte Kräfte Berufsfeuerwehr bei eigenen Kräften Freiw. Feuerwehr der Abteilung/en ca. 50 (Haupt- und Westwache, Direktion) ca. 90 (ABC-Zug, Mühlburg, Neureut, Rüppurr, Bulach, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Wettersbach, Aue) anwesende Dienste Rettungsdienst, Polizei, Tiefbauamt Schadensereignis Die Feuerwehr Karlsruhe wurde am 27.10.2016 gegen 20:20 Uhr zu einem "Brand von Reifen vor einem Gebäude" in die New-York-Straße gerufen. Vor Ort stellte sich schnell heraus, dass es sich entgegen der ersten Meldung um den Vollbrand einer Lagerhalle mit darin gelagerten ca. 3000 Reifen handelte. Maßnahmen Sofort wurde gemäß dem Alarmstichwort "Brand 4" - der höchsten Alarmstufe der Feuerwehr Karlsruhe - umfassend nachalarmiert. Von mehreren Seiten aber auch mit Hilfe von Drehleitern und der Hubrettungsbühne der Feuerwehr Karlsruhe wurden massive Löschmaßnahmen begonnen. Parallel begannen Spezialkräfte damit, Messungen der Rauchgaskonzentration in der Umgebung durchzuführen und eine leistungsfähige Löschwasserversorgung aufzubauen. Ein Bereitstellungsraum für die nachrückenden Kräfte wurde eingerichtet. Insgesamt waren bis zu 140 Kräfte der Feuerwehr im Einsatz. Momentan befinden sich die Nachlöscharbeiten noch in vollem Gange. Das Technische Hilfswerk befindet sich mit einem Bergungsräumgerät zur Unterstützung der Arbeiten auf der Anfahrt. Die Messergebnisse bestätigen, dass zu keiner Zeit eine Gefährdung der Bevölkerung in angrenzenden Bereichen bestand. Die Branddirektion weist in diesem Zusammenhang auf die Rauchmelderpflicht hin! Seit dem 01.01.2015 müssen in Baden-Württemberg alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen (z.B. Schlaf-, Kinder- und Gästezimmer), sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit (z.B. Flure und Treppen innerhalb von Wohnungen) mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Die Nicht-Beachtung dieser Pflicht stellt einen baulichen Mangel im Sinne der Landesbauordnung dar. i.A. Wolter * nähere Auskünfte zur Ursache erfragen Sie bitte bei der Polizei ** Auskünfte über den Verletzungsgrad erfragen Sie bitte bei der Rettungsleitstelle
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