Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB)

Datum: 24.10.2016
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB)
Baumaßnahme Komplettsanierung JLS BA6
Angebot für
Gerüst, Fassadenarbeiten, John-Locke-Str. 1-13, 15-17
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden gebeten, ein Angebot abzugeben.
Die in den anliegenden Vergabeunterlagen beschriebene Bauleistung soll nach folgendem Verfahren
vergeben werden:
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
wettbewerblicher Dialog
1. Auftraggebende
Stelle:
2. Vergabeunterlagen:
3. Auskünfte zum
Technischen Inhalt:
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Werbellinstraße 12
12053 Berlin
Die Vergabeunterlagen sind im Vordruck „Angebot“ angegeben;
soweit sie nicht beigefügt sind, können sie bei der ausschreibenden
Stelle eingesehen werden.
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Ansprechpartner:
Telefon:
+49 3068926467
Fax:
[email protected]
Email:
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Auskunft über
VergabeunterAnsprechpartner: Herr Schleicher
lagen und dergleichen: Telefon:
+49 3068926467
Fax:
[email protected]
Email:
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Geschäftsbesorgerin der WoGeHe
Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH
Werbellinstraße 12 • 12053 Berlin
Telefon: (030) 68 92-0
Telefax: (030) 68 92-60 09
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dr. Christoph Landerer
Handelsregister Amtsgericht
Charlottenburg HRB 1190
[email protected]
www.stadtundland.de
Geschäftsführer:
Anne Keilholz, Ingo Malter
Sitz: Berlin
USt.-IdNr. DE136630118
4. Frist für die
Angebotsabgabe:
Das Angebot ist
bei freihändiger Vergabe / beim Verhandlungsverfahren
bis zum Einreichungstermin
bei Ausschreibung bis zum Eröffnungstermin
am 28.11.2016
um 14:00 Uhr
an die Einreichungsstelle:
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
GF-SE
Werbellinstraße 12
12053 Berlin
in fest verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift:
„Angebot für…(Bezeichnung der Baumaßnahme und der Leistungen wie im Betreff) …“
einzusenden oder dort abzugeben.
Bei Übersendung durch die Post müssen vorstehende Angaben deutlich und vollständig
auf dem äußeren und einem besonderen inneren Umschlag vermerkt sein.
POSTANSCHRIFT:
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Postfach 160
12001 Berlin
5. Nachunternehmer:
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei
Angebotsabgabe anzugeben.
Die Gewerke für die Nachunternehmer vorgesehen sind, sind
bereits bei Angebotsabgabe anzugeben (siehe Anlage zu den BVB).
6. Vorlage von
Nachweisen:
Der Bieter hat für sich und für Nachunternehmer zum Nachweis der
Zuverlässigkeit gem. § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister
mit dem Angebot vorzulegen.
auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Die Auszüge (Original oder Kopie) dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
7. Die Erteilung des Auftrages
kann von folgenden
Nachweisen abhängig gemacht
werden:
gemäß Bekanntmachung
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8. Die Vergabe nach Losen wird
vorbehalten:
ja
nein
Näheres siehe Vergabeunterlagen
9. Nebenangebote:
nicht zugelassen
zugelassen
Abweichend von Nr. 4.2 der
Bewerbungsbedingungen gilt
bei Nebenangeboten
Folgendes:
10. Zuschlags- und Bindefrist,
Umfang der Leistung, Ausführungsort (Baustelle), Ausführungszeit, Sicherheitsleistung,
Zahlungsbedingungen:
11. Sonstige Informationen:
Bindefrist: 27.01.2017
Die Angebote sind elektronisch einzureichen.
Die elektronischen Angebotsabgabe kann in Schriftform nach BGB, mit
Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.
Angebote in Papierform werden nicht gewertet.
gemäß Bekanntmachung
12. Zuschlagskriterien der Hauptund Nebenangebote/ÄnderungsVorschläge:
%
Kriterium
%
Kriterium
100
%
Kriterium
Preis
Ausführungsfrist
Vergütungsbedingungen
Qualität
Funktionalität
technischer Wert
Gestaltung
Konstruktion
technische Beratung
Folgekosten
Betriebskosten
Wartung
Rentabilität
Es gelten die beigefügten „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“.
Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wollen,
wird um eine kurze Mitteilung gebeten.
Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künftiger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Dieses Formular wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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Teilnahmebedingungen und geforderte Nachweise:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder
Handelsregister
1. Nachweise zur Berufsausübung gemäß VOB/A (2016) §6a EU 1.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens gemäß VOB/A (2016)§6a
EU 2. a) bis c)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Der Jahresumsatz sollte das doppelt des Auftragswerts betragen.
2. Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und eine ausreichende Umwelthaftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Der Versicherungsschutz muss bis zur Abnahme bestehen.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen für Personen, Sach- und sonstige Vermögensschäden pro
Schadensfall mindestens EUR 5,0 Mio. 2-fach maximiert pro Kalenderjahr betragen, die Radiusklausel ist
ausgeschlossen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1. Nachweise gemäß VOB/A (2016) §6a EU 3. in Form von Referenzen.
2. Für die Gerüstarbeiten werden nur Firmen zugelassen, die eine Gewerbeanmeldung als Gerüstbaufirma
nachweisen können.
3. Eigenerklärung:
Bestätigung, dass ein deutschsprachiger Bauleiter vor Ort ist, der während der üblichen Arbeitszeiten stets
telefonisch erreichbar ist.
4. Eigenerklärung:
Für Firmen mit Sitz außerhalb von Berlin und Brandenburg:
Nachweis, wie die Mängelbeseitigung nach VOB/B § 13 (5) für die Dauer von 5 Jahren nach Abnahmegesichert
wird.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Nachweis von mind. einem Referenzobjekt, mit mindestens 11.000 m² Fassadenfläche für Gerüstbau- und
Fassadenarbeiten, ausgeführt innerhalb eines Jahres bzw. mehrere Referenzen die in der Summe die geforderten
Mindestvoraussetzungen innerhalb eines Jahres erfüllen.
Für jedes Fachlos, Gerüstbau, Fassadenarbeiten ist mind. eine Referenz vorzulegen
Ausführungszeit: bis 5 Jahre vor Angebotsabgabe,
Erforderliche Angaben: Bezeichnung Bauvorhaben, Adresse des Bauherrn, sowie Ansprechpartner mit
Telefonnummer, Art und Umfang der erbrachten Leistung, Eigenleistungsanteil, Ausführungszeitraum.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Darlegung der besonderen Bedingungen:
a) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
b) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung
c) Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
d) bevorzugte Zuschlagserteilung an Unternehmen, die Ausbildungsplätze bereitstellen,
sich an tarifliche Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder Ausbildungsverbünden beteiligen,
§10BerlAVG
e) Eigenerklärung gemäß § 123 GWB
f) Vorlage der Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)die noch
mindestens 3 Monate gültig ist.
Angebotsabgabe:
Die Angebote müssen elektronisch eingereicht werden.
Die elektronischen Angebotsabgabe kann in Schriftform nach BGB, mit Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.
Empfohlen wird die Angebotsabgabe im Mantelbogenverfahren mit Hilfe der kostenfrei zur Verfügung stehenden Software
ava-sign.
Angebote in Papierform werden nicht gewertet.
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Angebot für Bauleistungen
(Ort und Datum)
(Name und Anschrift des Bieters)
An
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Zuschlagsfrist: 28.01.2017
(Datum)
Werbellinstraße 12
12053
(Sofern kein Datum angegeben ist, gilt die VOB)
Berlin
(Anschrift der ausschreibenden Stelle)
Betreff:
Komplettsanierung JLS BA6
Vorgang:
Gerüst, Fassadenarbeiten, John-Locke-Str. 1-13, 15-17
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistung zu den von mir/uns
in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preise an.
An dieses Angebot halte(n) ich mich/wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.
Das Angebot besteht aus folgenden Vergabeunterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden:
der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm, zeichnerischen Unterlagen
und Erläuterungen
den nachstehenden "Besonderen Vertragsbedingungen" in der jeweils gültigen Fassung
den mir/uns bekannten "Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ des Auftraggeber für die Ausführung von
Bauleistungen in der jeweils gültigen Fassung
den folgenden „Zusätzlichen Technischen Vorschriften“:
den "Allgemeinen Technischen Vorschriften" VOB Teil C und den „Ergänzenden Bestimmungen zu
DIN-Normen im Bauwesen und im Wasserwesen, die noch nicht auf gesetzliche Einheiten umgestellt sind"
den "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen"
VOB Teil B - DIN 1961 - neueste Fassung
Formulare Bürgschaftsurkunden
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitnehmer/ Verzeichnis
der Nachunternehmer
Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen
Angaben zur Firma
Formblätter entsprechend Berliner Vergabegesetz
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Geschäftsbesorgerin der WoGeHe
Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH
Werbellinstraße 12 • 12053 Berlin
Telefon: (030) 68 92-0
Telefax: (030) 68 92-60 09
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dr. Christoph Landerer
Handelsregister Amtsgericht
Charlottenburg HRB 1190
[email protected]
www.stadtundland.de
Geschäftsführer:
Anne Keilholz, Ingo Malter
Sitz: Berlin
USt.-IdNr. DE136630118
weitere Anlagen / Formulare:
Die „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“ sind zu beachten.
Ich erkläre/Wir erklären, dass
– ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind,
– ich/wir in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeits-bekämpfungsgesetz
oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit keiner Freiheitsstrafe oder
Geldstrafe/Geldbuße belegt worden sind.
– mir/uns kein aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw.
die verantwortlich handelnde(n) Person(en) im Hinblick auf § 21 SchwarzArbG und § 6 AEntG bekannt
ist,
– mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das
Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen,
– ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n),
– über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns,
– im potenziellen Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburts-datum,
Geburtsort, Wohnanschrift) aller verantwortlich handelnden Personen (Geschäftführer, gesetzliche
Vertreter) bekannt zu geben.
Angebot
Endbetrag einschl.
Umsatzsteuer
(ohne Nachlass)
Preisnachlass ohne
Bedingungen auf die
Abrechnungssumme
Summe Los 1
€
%
Summe Los 2
€
%
Summe Los 3
€
%
Summe Los 4
€
%
Summe Los 5
€
%
Summe Los 6
€
%
Gesamtsumme über alle Lose
€
Zusätzlicher Preisnachlass bei Zusammenfassung
Preisnachlass mit Bedingung
aller Lose
%
der Lose Nr.:
%
der Lose Nr.:
%
der Lose Nr.:
%
der Lose Nr.:
%
Anzahl der Nebenangebote :
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Hinweis: Um einen reibungslosen Ablauf des Eröffnungstermins zu ermöglichen, wurden im Angebotsschreiben
Eintragungsfelder für die im Eröffnungstermin zu verlesenden Endbeträge und andere den Preis betreffende
Angaben sowie für weitere Angaben zum Angebot zusammengefasst.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen / unseren
Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes, dazu gehören auch die auf Seite 1 aufgeführten Anlagen
und Vergabeunterlagen.
Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Unterschrift auch die vom
Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.
___________________________________________________
Ort, Stempel und Unterschrift
Ist das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei
Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf den
Vertragsbestandteilen.
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STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Baumaßnahme Komplettsanierung JLS BA6
Angebot für
Gerüst, Fassadenarbeiten, John-Locke-Str. 1-13, 15-17
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Baumaßnahme
Hinweis
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen (VOB/B).
1. Objekt- / Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1)
Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt dem Auftraggeber.
Dieser hat den Architekten /Ingenieur
Büro Gneise
mit der Wahrnehmung beauftragt.
Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur
getroffen werden. Der beauftragte Architekt/ Ingenieur ist jedoch nicht befugt,
Leistungsänderungen oder Terminvereinbarungen anzuordnen oder sonstige
Vertragsveränderungen zu vereinbaren.
2. Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Benutzung überlassen (§ 4 Abs. 4):
(1) Lager- und Arbeitsplätze:
Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu
beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten.
-6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch
(2) Verkehrswege innerhalb des Baugeländes:
(3) Wasseranschlüsse: *
(4) Stromanschlüsse: *
(5) Sonstige Anschlüsse: *
* Kosten des Verbrauchs (zu den Nummern 3 – 5): Die vom Auftragnehmer zu erstattenden Kosten
des Verbrauchs (§ 4 Abs. 4 Nr. 3 Satz 2) werden durch Messungen ermittelt, soweit nicht in
Nr. 13 etwas anderes vereinbart ist.
1 von 5
3. Ausführungsfristen (§ 5)
(1) Baubeginn
27.02.17
(2) Fertigstellung
15.09.16
(3) Folgende Einzelfristen
sind Vertragsfristen:
4. Vertragsstrafen (§ 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges zu zahlen:
(1) bei Verzug mit der Einhaltung des Fertigstellungstermins:
% der NettoAuftragssumme für jeden Werktag des Verzuges. (Wenn hier nichts vereinbart wird, gelten
die Regelungen der ZVB).
(2) bei Verzug mit der Einhaltung der oben genannten Einzelfristen für jeden Werktag des
Verzuges:
% der Netto-Auftragssumme der zur jeweils überschrittenen Einzelfrist
fertigzustellenden Teilleistung. Für die Überschreibung von Einzelfristen angefallene
Vertragsstrafen werden auf Vertragsstrafen für nachfolgende Einzelfristen bzw. den
Gesamtfertigstellungstermin angerechnet.
(3) Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Netto-Auftragssumme begrenzt.
5. Rechnungen (§ 14)
(1) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
bei
-fach einzureichen.
-fach und zugleich
(2) Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind
einfach /
einzureichen.
-6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch
6. Sicherheitsleistungen (§ 17)
(1) Für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung hat der Auftragnehmer eine Sicherheit
in Höhe von
v. H. der Brutto-Auftragssumme zu leisten. Leistet der
Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss, so ist
der Auftraggeber (siehe § 17 Abs. 7) berechtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe der
vereinbarten Sicherheitssumme einzubehalten (wenn hier nichts vereinbart wurde, gilt
Nr. 26 ZVB)
(2) Für die Erfüllung der Mängelansprüche hat der Auftragnehmer bei der Abnahme eine
3 v. H. der Brutto-Schlussrechnungssumme zu leisten
Sicherheit in Höhe von
(wenn hier nichts vereinbart wurde gelten die Regelungen der ZVB).
Leistet der Auftragnehmer diese Sicherheit nicht vor Anweisung der Schlusszahlung, so
ist der Auftraggeber berechtigt, einen Betrag in Höhe der Sicherheit unter Anrechnung
der nach Nr. 6 (1) geleisteten Sicherheit bei der Schlusszahlung einzubehalten.
(3) Als Sicherheit für sämtliche Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers aus
Abschlagszahlungen für die auf der Baustelle ausgelieferten, aber noch nicht
eingebauten Stoffe oder Bauteile bzw. für Bauteile, die für die Leistung eigens
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angefertigt und bereitgestellt worden sind und für Vorauszahlungen ist in Höhe der zu
erbringenden Zahlungen eine Bürgschaft beizubringen.
(4) Eine Sicherheit gem. Punkt 6 (1), 6 (2) und 6 (3) durch selbstschuldnerische Bürgschaft
ist nach den vom Auftraggeber dem Vertrag beigefügten Mustern (aktuelle Fassung
beachten) für Bürgschaftsurkunden zu leisten.
7. Freistellungsbescheinigung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich nach
Vertragsschluss eine Freistellungsbescheinigung seines zuständigen Finanzamtes
gemäß § 48 b EStG vorzulegen, soweit dies nicht schon mit der Angebotsabgabe
geschehen ist. Bei Ablauf der zeitlichen Geltung hat der Auftragnehmer unaufgefordert
eine neue Freistellungsbescheinigung nachzureichen. Der Auftragnehmer hat ferner
dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung der
Freistellungsbescheinigung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8. frei
9. frei
10. Preise (§ 2)
(1) Die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise. Gleitklauseln sind
nicht vereinbart, wenn nachfolgend nichts angekreuzt wurde.
Die
Lohngleitklausel
Stoffpreisgleitklausel
ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart.
(2) Mit den angebotenen Preisen sind alle Aufwendungen für Lieferungen, für Bau-,
Bauhilfs-, Betriebsstoffe und alle sonstigen für eine sachgemäße Durchführung der
Leistung erforderlichen Aufwendungen abgegolten, soweit nachstehend oder im
Leistungsverzeichnis nicht anderes bestimmt ist.
-6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch
11. Ausführung (§ 4)
(1) Dem Auftragnehmer werden auf der Baustelle vom Auftraggeber ohne Berechnung zur
Verfügung gestellt:
Baustoffe und
Bauteile:
Bauhilfsstoffe,
Gerüste:
(2) Dem Auftragnehmer stehen zur Mitbenutzung folgende Gerüste zur Verfügung, die von
anderen Auftragnehmern gemäß VOB Teil C unentgeltlich vorgehalten werden:
3 von 5
12. Mängelansprüche (§ 13)
Für die Mängelansprüche gelten nachstehende Verjährungsfristen:
Für Bauwerke:
für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung
oder Veränderung einer Sache besteht:
für Fassadenarbeiten
Jahre;
Jahre;
5 Jahre.
Sind hier keine Verjährungsfristen angegeben, so gelten die Verjährungsfristen des § 13
Abs. 4 VOB/B.
13. Weitere
besondere
Vertragsbedingungen
(z.B.
Bauwesen-,
Haftpflichtversicherung, Vorauszahlungen, Feststellen des Zustandes baulicher
Anlagen, besondere Angaben über Umweltschutz, Luftsicherheit usw.)
(1)
siehe Anlage 2: Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von
Baustoffen
(2)
siehe Anlage 11: Datenschutzverpflichtungserklärung
(3)
Für die Erstattung der dem AG entstehenden Kosten werden pauschale Umlagen
für Baustrom, Bauwasser und sanitäre Anlagen von 1,0 % sowie für die
Bauwesenversicherung von 0,2 % der Brutto-Schlussrechnungssumme,
abzuziehen von der Schlussrechnung, vereinbart.
(4)
Zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufes des Vertragsverhältnisses ist der
Auftragnehmer verpflichtet sich gegen alle Risiken angemessen versichert zu
halten. Dazu ist eine
Haftpflichtversicherung mit folgenden Konditionen
nachzuweisen: mind. 2 Mio. € Personenschäden, mind. 1 Mio. € Sachschäden,
mind. 50 T€ sonstige Schäden, die Radiusklausel ist ausgeschlossen.
13. (2) entfällt
-6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch
(3a) Abweichend von den Angaben in 13. (3) werden die pauschalen Umlagen von jeder
Rechnung zum Abzug gebracht.
(4a) abweichend von (4) gelten folgende Versicherungsbedingungen:
Haftpflichtversicherung mit folgenden Konditionen: für Personen, Sach- und sonstige
Vermögensschäden pro Schadensfall mindestens EUR 5,0 Mio. 2-fach maximiert pro
Kalenderjahr, die Radiusklausel ist ausgeschlossen.
4 von 5
-6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch
Anerkannt:
Firmenstempel / Unterschrift
Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die
händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die
Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen
5 von 5
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Fassung: 9-2016 Bezug: VOB 2016, Teil B
Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
(VOB/B)
1. Art und Umfang der Leistung (zu § 1 Abs. 2)
Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
a) das Auftragsschreiben mit seinen Anlagen
b) die Leistungsbeschreibung / das Leistungsverzeichnis mit den dazugehörigen zeichnerischen Unterlagen und Erklärungen
c) die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB) mit Richtlinien zur Angebotsabgabe
d) die "Besonderen Vertragsbedingungen" des Auftraggebers (Fassung ...)
e) die "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" des Auftraggebers (Fassung 06-2016)
f) die "Zusätzlichen technischen Vorschriften des Auftraggebers"
g) die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" (VOB Teil C, neueste Fassung)
h) die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" (VOB Teil B, neueste Fassung)
2. Vergütung (zu § 2)
(1) Der Auftragnehmer schuldet zu den vertraglich vereinbarten Preisen ein funktionstaugliches, komplett fertig gestelltes
Werk.
(2) Ist für den Auftragnehmer erkennbar, dass durch eine über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes Mehrkosten entstehen, die ausnahmsweise zu einem höheren Einheitspreis führen können, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er dem Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(3) Ein Vergütungsanspruch für geänderte oder zusätzliche Leistungen steht dem Auftragnehmer nur nach Maßgabe der
VOB/B zu.
(4) Stellt der Auftraggeber Baustoffe und/oder Bauteile frei Baustelle zur Verfügung, so hat der Auftragnehmer sie abzuladen, ordnungsgemäß zu lagern und zu beaufsichtigen sowie deren Empfang dem Auftraggeber schriftlich zu bescheinigen.
Hierdurch entstehende Kosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren.
(5) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung dem Auftraggeber unverzüglich
verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
3. Gegebenheiten auf der Baustelle (zu § 2)
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe von den Gegebenheiten der Baustelle wie z. B. Bodenbeschaffenheit, Zufahrtsmöglichkeiten, Baustrom- und Bauwasseranschlüsse - durch örtliche Besichtigung zu unterrichten. Nachforderungen
wegen Unkenntnis dieser offensichtlich erkennbaren Baustellengegebenheiten sind ausgeschlossen.
4. Lohn- und Stoffpreisänderungen (zu § 2 Abs. 3)
Alle Preise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit.
Die Vertragsparteien haben nur dann gegeneinander Anspruch auf Erstattung von Mehr- oder Minderaufwendungen die
nach Angebotsabgabe durch Lohn- oder Stoffpreisänderungen entstehen, wenn in den "Besonderen Vertragsbedingungen"
oder in anderen Vertragsunterlagen eine Gleitklausel im Sinne von VOB Teil A § 9 Abs. 9 ausdrücklich vereinbart worden
ist.
5. Stundenlohnarbeiten (zu § 2 Abs. 10)
(1) Sind in einem Leistungsvertrag Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so begründet die dafür angegebene Zahl von Stunden
keinen Anspruch auf Durchführung und Vergütung entsprechend § 2 Abs. 3. Vergütet werden nur die geleisteten Stundenlohnarbeiten, für die eine schriftliche Vereinbarung vorliegt und die entsprechend dieser Vereinbarung tatsächlich ausgeführt
worden sind.
(2) Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden.
6. Vom Auftragnehmer zu beschaffende Unterlagen (zu § 3 Abs. 5)
(1) Der Auftraggeber stellt die von ihm dem Auftragnehmer zu liefernden Ausführungsunterlagen in 1-facher Ausfertigung
zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat die von ihm geschuldeten Unterlagen dem Auftraggeber in 3-facher Ausfertigung zu
liefern; davon 1-fach in digitaler Form auf geeignetem Speichermedium. Die Unterlagen gehen jeweils in das Eigentum des
Empfängers über. Etwaige Urheberrechte bleiben hiervon unberührt.
(2) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber zur Ausführung freigegeben und
entsprechend gekennzeichnet sind.
Seite 1 von 8
(3) Der Auftragnehmer hat alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Maße an Ort und Stelle zu ermitteln, Er hat sie
mit den ggf. in den Plänen vermerkten Maßen zu vergleichen. Über Abweichungen von vor Ort festgestellten und in Plänen
vermerkten Maßen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
(4) Der Auftragnehmer hat – entsprechend dem Baufortschritt – dem Auftraggeber den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem
Vertrag vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen benötigt, so frühzeitig anzugeben, dass die Übergabe durch den Auftraggeber rechtzeitig erfolgen kann.
(5) Die vom Auftragnehmer, über Nr. 7(1) hinausgehenden, vorgelegten Unterlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen
zu überlassen. Etwa bestehende Urheberrechte bleiben hierdurch unberührt.
7. Veröffentlichungen (zu § 3 Abs. 6)
(1) Veröffentlichungen über das Bauwerk durch den Auftragnehmer selbst oder durch Dritte auf Veranlassung oder mit Wissen des Auftragnehmers sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Als Veröffentlichungen in diesem Sinne gilt
die Bekanntgabe folgender zusätzlicher, zu den in § 3 Abs. 5 genannten Unterlagen: Lichtbild-, Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Vervielfältigungen, die nur einem beschränkten Kreis von Personen zugänglich gemacht werden sollen.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Zustimmung gemäß Abs. 1. bis zum Ablauf von 5 Jahren nach Fertigstellung
des Werkes bzw. Vertragsbeendigung für beabsichtigte Veröffentlichungen einzuholen.
(3) Für den Fall des Verstoßes gegen die Abs. 1 oder 2 wird eine Vertragsstrafe i. H. v. 1,5 % der Netto-Auftragssumme, im
Höchstfalle € 2.500,00, fällig.
8. Sicherungspflicht / Schutzmaßnahmen (zu § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 2)
(1) Der Auftragnehmer hat, wenn nichts anderes vereinbart ist (ohne besondere Vergütung für die Dauer seiner Bauausführung), alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur Sicherung von Personen, sowie die für die Ausführung seiner Leistung im
Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und
gärtnerischen Anlagen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind solange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung
von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen
zur Sicherung der Baustelle.
(2) Die vorhandene Bausubstanz ist pfleglich zu behandeln und zu schützen und darf nur in Absprache mit der Bauleitung in
Teilbereichen verändert oder entfernt werden.
(3) Der Zustand der Straßenbefestigung ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem zuständigen Tiefbauamt
festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten.
(4) Der Zustand der Bäume im Bereich der Baustelle ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem zuständigen Gartenbauamt festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten.
9. Werbung, Besichtigungen, Firmenschilder (zu § 4 Abs. 1)
(1) Firmenschilder und andere Werbemittel dürfen nur mit Einwilligung des Auftraggebers auf der Baustelle angebracht
werden.
(2) Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden.
(3) Besichtigung der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet.
10.
Bauleistungsberichte (zu § 4 Abs. 1)
(1) Der Auftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber
täglich eine Durchschrift zu übergeben, es sei denn, dass dieser mit längeren Zeitabschnitten einverstanden ist.
(2) Die Tagesberichte müssen Angaben enthalten über Wetter, Temperaturen, Zahl und Qualifikation der auf der Baustelle
beschäftigten Arbeitskräfte, Stundenaufwand, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt,
Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Unterbrechungen, Betonierungszeiten, Unfälle und andere Vorkommnisse, die für die Ausführung oder Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.
(3) Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Stoffe oder Bauteile zur Verwendung für die Bauleistung übergeben, so ist der
Verbrauch dieser Stoffe wöchentlich in einem Bericht nachzuweisen.
11.
Ablöserecht (zu § 4)
Verstößt ein vom Auftragnehmer mit der Leitung, der Ausführung oder der verantwortlichen Überwachung der Leistungen
Beauftragter nachhaltig gegen die geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, so kann der Auftragnehmer in
begründeten Fällen auf Verlangen des Auftraggebers zum Personalaustausch angehalten werden.
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12.
Ausführung (zu §§ 3 + 4)
(1) Die Arbeitsdurchführung hat in Abstimmung mit allen anderen Gewerken zu erfolgen. Kosten für Mehr- und Sonderleistungen, die sich durch mangelhaftes Zusammenarbeiten ergeben, kann der Auftraggeber im Rahmen vertraglicher oder gesetzlicher Schadensersatzansprüche von dem Auftragnehmer, auf dessen schuldhaftes Verhalten die Mehrkosten zurückzuführen sind, ersetzt verlangen.
(2) Der Auftragnehmer hat für alle ihm obliegenden Verpflichtungen einen Verantwortlichen und dessen Stellvertreter zu bestellen und diese dem Auftraggeber zu benennen. Einer der Verantwortlichen muss ständig erreichbar und der deutschen
Sprache mächtig sein.
(3) Grundstücksflächen und Räumlichkeiten innerhalb der/des Gebäude(s) darf der Auftragnehmer zu Aufenthalts-, Übernachtungs-, Lagerungs- und Arbeitszwecken nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers nutzen.
(4) Für eine etwaige Mitbenutzung von Straßenland oder sonstigem Gelände, über das nicht der Auftraggeber zu verfügen
hat, muss der Auftragnehmer die erforderlichen Genehmigungen auf eigene Kosten selbst einholen.
(5) Der Auftragnehmer hat insbesondere dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber, Entwässerungs- und sonstige
Abdeckungen frei und zugänglich gehalten werden. Die von den zuständigen Betrieben und Verwaltungen zum Schutze ihrer eigenen und sonstigen Einrichtungen getroffenen Bestimmungen sind zu beachten.
(6) Der Auftragnehmer hat alle Maßnahmen zur Sicherung und Regelung des Verkehrs innerhalb der Baustelle, die wegen
der von ihm ausgeführten Arbeiten erforderlich sind, auch außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen. Er hat ggf. rechtzeitig
vor Beginn der Arbeiten auch dem Auftraggeber einen Verkehrszeichenplan (§ 45 Abs. 6 StVO) vorzulegen (4-fach), sofern
nichts anderes vereinbart ist. Verkehrsrechtliche Maßnahmen hat er nach Anordnung der zuständigen Behörden auszuführen. Die Sauberhaltung einschl. Schnee-, Eis- und Tagwasserbeseitigung des benutzten Straßenlandes und des Baugrundstückes einschl. Bauwerk bzw. der vorhandenen Außenanlagen und der Gebäude ist Sache des Auftragnehmers. Kommt
der Auftragnehmer der Bauleitungsaufforderung zur Abfallbeseitigung bzw. Reinigung nicht nach, erfolgt die Ausführung zu
seinen Lasten ohne weitere Mitteilung durch Dritte.
(7) Der Auftraggeber kann verlangen, dass Baustoffe innerhalb bestimmter Zeiten nicht angefahren werden dürfen. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer rechtzeitig mit, welche Zeiten hiervon betroffen sind.
(8) Werden vor Beginn oder während der Durchführung der Arbeiten auf einer Baustelle Gegenstände gefunden, die nicht
einwandfrei als ungefährlich bestimmt werden können, so ist zur Beurteilung, ob es sich um Munition, Sprengkörper oder
dergleichen handelt, unverzüglich über das nächste Polizeirevier ein Feuerwerker hinzuzuziehen. Bis zur Entscheidung des
Feuerwerkers sind die Arbeiten an der Fundstelle einzustellen. Werden bei der Arbeit auf der Baustelle Blindgänger, Munition und ähnliches (auch Waffen) festgestellt, so hat der Auftragnehmer die Arbeiten an dieser Stelle und in der näheren
Umgebung ebenfalls sofort einzustellen und die im Gefahrenbereich befindlichen Arbeitskräfte abzuziehen. Die Fundstelle
ist abzusperren und als Gefahrenstelle zu kennzeichnen. Die Feststellung ist sofort dem nächsten Polizeirevier zu melden.
Der Auftraggeber ist unverzüglich zu benachrichtigen und über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor Aufnahme der Arbeiten sämtliche Arbeitskräfte der Baustelle auf die Einhaltung vorstehender
Vertragsbedingungen hinzuweisen und entsprechend zu belehren.
(9) Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Mündliche oder fernmündliche Mitteilungen sind innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu wiederholen.
(10) Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Listen über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können.
(11) Bestehen keine Anschlussmöglichkeiten an vorhandene Versorgungsleitungen, muss der Auftragnehmer, im Regelfall
ist dies das Bauhauptgewerbe, selbst für Wasser und Strom für alle am Bau Beteiligten sorgen. Er ist gegenüber dem Auftraggeber bzw. den Versorgungsunternehmen der haftende Partner und rechnet mit den Mitbenutzern in eigener Verantwortung ab.
(12) Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner
Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
13.
Haftung für Winterschäden und bauseitige Materiallieferung (zu § 4 Abs. 5)
(1) Bis zur Abnahme seiner Leistungen trägt der Auftragnehmer auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag die Gefahr der Beschädigung, Zerstörung durch Frost und deren Folgen.
(2) Die Übernahme und die einwandfreie Aufbewahrung aller bauseits zu liefernden und vom Auftragnehmer einzubauenden
Stoffe und Bauteile sowie deren Transport zur Verwendungsstelle sind Sache des Auftragnehmers. Von der Übernahme bis
zur Abnahme trägt der Auftragnehmer mit Ausnahme von Vorgängen gemäß § 7 die Gefahr für diese Teile.
14.
Baustoffe, Bauteile, Bauverfahren (zu §§ 4 Abs. 1 + 4 Abs. 6)
(1) Der Auftragnehmer darf, soweit sich aus den Vertragsunterlagen nichts anderes ergibt, nur Baustoffe und Bauteile verwenden, die für den jeweiligen Einsatz geeignet sind. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer diese Eignung durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
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(2) Für die nach den Allgemeinen technischen Vorschriften - VOB Teil C - und den übrigen Vertragsunterlagen vorgeschriebenen Güte- und Gebrauchsprüfungen von Stoffen und Bauteilen des Auftragnehmers, hat der Auftragnehmer, wenn
nichts anderes vereinbart ist, ohne besondere Vergütung die Proben herzustellen oder zu entnehmen und prüfen zu lassen.
Prüfgebühren gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Dieser bleibt auch für seine Lieferung und Leistung eigenverantwortlich.
15. Nachunternehmer (zu § 4 Abs. 8)
Ergänzend zu § 4 Abs. 8 gilt Folgendes:
(1) Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig
sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Mindestlohn, Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Auskünfte über eingesetzte Nachunternehmer und die mit ihnen
abgeschlossenen Verträge zu erteilen, soweit dies zur Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers erforderlich ist und berechtigten Interessen des Auftragnehmers oder des Nachunternehmers nicht widerspricht oder der Geheimhaltung unterliegt.
(3) Die Zustimmung des Auftraggebers zur Übertragung einer Leistung an einen Nachunternehmer kann davon abhängig
gemacht werden, dass der mit dem Nachunternehmer abzuschließende Vertrag dem Auftraggeber zur Einsichtnahme vorgelegt wird.
(4) Soweit der Nachunternehmer nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis des Senats geführt wird, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber unaufgefordert Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft zusätzlich eines Auszuges aus dem Landeszentralregister zugunsten des Nachunternehmers vorzulegen.
(5) Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weiter
vergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt.
16.
Baustellenräumung (zu § 4)
(1) Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen- und Platzland sind, soweit sie die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs oder den Verkehr auf der Baustelle selbst beeinträchtigen, vom Auftragnehmer während der Durchführung der Vertragsleistung ohne besondere Vergütung laufend zu beseitigen.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wiederherstellung des Zustandes der übergebenen Einrichtungen, Räume, Plätze, Außenanlagen, Wege, Vegetationsflächen, Bäume sowie der Straßenbefestigung zum Zeitpunkt der Übergabe. Der bestehende Zustand ist gemeinsam mit der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung protokollarisch
festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren.
(3) Die Baustelle ist sobald wie möglich zu räumen, spätestens innerhalb angemessener Frist nach Abnahme der Arbeiten.
Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung nicht unverzüglich, so kann der Auftraggeber die Baustelle auf
Kosten des Auftragnehmers räumen lassen.
17.
Ausführungsfristen (zu § 5)
18.
Verteilung der Gefahr (zu § 7)
Die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine und –fristen einschließlich der Zwischenfristen sind verbindlich (Vertragsfristen).
(1) Zu den ausgeführten Teilen der Leistung gehören die vom Auftraggeber zu liefernden Stoffe und Bauteile erst nach ihrem Einbau. Nicht dazu gehören die Baustelleneinrichtung und Hilfsbauteile wie z.B. aufgestellte Schalungen, Gerüste usw.
(2) Unter den Begriff „unabwendbare Umstände“ fallen nicht gewöhnliche Diebstähle, Einbruchsdiebstähle und Sachbeschädigungen. Ein Anspruch auf Ersatz besteht bei diesen Umständen nicht.
(3) Für das Bauherrenrisiko wird vom Auftraggeber die nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen für Berlin erforderliche Bauwesen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Für alle Ansprüche hieraus gelten die Allgemeinen Bedingungen
zur Bauwesenversicherung für Bauherren des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues Berlin. Versicherungsschäden werden nur in der Höhe erstattet, die von der Bauwesenversicherung anerkannt werden.
19.
Kündigung durch den Auftraggeber (zu § 8)
(1) Wenn bei Erfüllung des Bauauftrages gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. gegen das Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung) nachweislich verstoßen wird, ist der Auftraggeber berechtigt, diesen Auftrag und andere zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Verträge unter entsprechender Anwendung von § 8 zu kündigen. Sonstige
gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unberührt.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere
vor, wenn der Auftragnehmer
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20.
-
gegen seine Verpflichtung aus § 4 Abs. 8 verstößt,
-
Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehende Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solche Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig
sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder im Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden. In diesen Fällen gilt § 8 Abs. 3, 5 und 7 entsprechend.
Haftung der Vertragsparteien (zu § 10)
(1) Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die aus der Unterlassung ihm obliegender Schutz- und Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle und deren Umgebung entstehen, es sei denn, die Unterlassung ist nicht vom Auftragnehmer zu vertreten.
(2) In allen Schadensfällen ist der Tatbestand einwandfrei zu ermitteln und das Ergebnis in einem besonderen Protokoll
festzuhalten. Dieses Protokoll ist nach Möglichkeit zusammen mit dem Auftraggeber anzufertigen und dem Auftraggeber in
einem Exemplar auszuhändigen.
(3) Der Auftragnehmer hat seine gesetzliche sowie die ihm nach dem Vertrag obliegende Betriebshaftpflicht ausreichend zu
versichern und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen, dass er seiner Versicherungspflicht nachgekommen ist. Die
Kosten dieser Versicherung werden dem Auftragnehmer nur besonders erstattet, wenn dies im Leistungsverzeichnis oder in
anderen Vertragsunterlagen vorgesehen ist.
(4.1) Zu den Sorgfalts- und Offenbarungspflichten des Auftragnehmers gehört auch die Überprüfung angebotener Leistungen hinsichtlich der Beachtung von gewerblichen und sonstigen Schutzrechten.
(4.2) Bei Verletzung der vorgenannten Pflichten haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber und stellt diesen von etwaigen
Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, die Pflichtverletzung ist nicht vom Auftragnehmer zu vertreten.
21.
Vertragsstrafe (zu § 11), Abnahme (zu § 12)
(1) Im Falle des Verzuges mit der Einhaltung des vereinbarten Fertigstellungstermins schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber je Werktag des Verzuges eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % der Netto-Auftragssumme, insgesamt maximal
5 % der Netto-Auftragssumme.
(2) Alle vereinbarten Vertragsstrafen werden in ihrer Summe auf insgesamt 5 % der Netto-Auftragssumme begrenzt.
(3) Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung vorbehalten werden.
(4) Die Abnahmefrist beträgt 12 Werktage.
(5) Die Leistung wird förmlich abgenommen; der Auftragnehmer hat die Abnahme, ggf. auch die Teilabnahme (§ 12 Abs. 2),
rechtzeitig schriftlich zu beantragen; § 12 Abs. 5 gilt nicht.
(6) Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. Die
Kosten hierfür sind in die zugehörigen EP´s einzukalkulieren, wenn im LV keine anderweitige Regelung getroffen ist.
(7) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 v. H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein
Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Die
Darlegungs- und Beweislast obliegt demjenigen Vertragspartner, der eine von Satz 1 abweichende Höhe des Schadens geltend macht. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus § 8 Abs. 4,
bleiben unberührt.
22.
Mängelansprüche (zu § 13)
(1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit dem Tage der Abnahme.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer bestimmt sich nach § 13
Abs. 4 VOB/B, soweit in den vorrangig geltenden schriftlichen Vertragsunterlagen keine anderweitigen Regelungen getroffen sind.
(3) Werden Mängel festgestellt, so hat der Auftragnehmer auch die sich durch die Mängelbeseitigung ergebenden Folgeschäden auf seine Kosten zu beseitigen.
(4) Nach einer Mängelrüge hat der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung und deren Zeitpunkt rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen.
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23. Abrechnung (zu § 14)
I. Allgemeines
(1) Für jeden Auftrag hat der Auftragnehmer getrennte Rechnungen zu legen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer seine Rechnungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers zu untergliedern (z.B. nach Gebäuden, Wohneinheiten).
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer die Vorlage von Rechnungen zu bestimmten Zeitpunkten zu verlangen.
(3) Der Auftragnehmer hat die Rechnungen nebst den dazugehörenden Anlagen (Lieferscheine, Tagelohnzettel, Massenberechnungen, Zeichnungen und sonstige Belege) in 2-facher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen, davon 1-fach in
digitaler Form auf geeignetem Speichermedium. Parallel sind die Rechnungen und Anlagen in 1-facher Ausfertigung bei der
Bauleitung des Auftraggebers einzureichen.
(4) Im Rechnungskopf sind anzugeben:
a) Nummer und Datum des Auftrages bzw. Änderungs-, Ergänzungs- und Zusatzauftrages;
b) Kennziffer des Bauvorhabens;
c) die vom Auftraggeber angegebene Kennzeichnungsnummer bzw. Wohnungsnummer, Straße und Hausnummer;
d) stichwortartige Bezeichnung der Arbeiten (z.B. Maurerarbeiten, Tischlerarbeiten):
(5) Die Rechnungen sind ihrer Art nach zu kennzeichnen als Vorauszahlungs-, Abschlags-, Teilschluss- bzw. Schlussrechnung. Die erbrachten Leistungen sind kumuliert in Rechnung zu stellen. Bereits geleistete Zahlungen sind der Reihenfolge
nach am Schluss jeder Rechnung anzugeben, jedoch nicht vom Rechnungsbetrag abzuziehen. In jeder Rechnung sind die
bis dahin insgesamt ausgeführten Massen anzugeben. In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der
Positionsnummer und der Bezeichnung – ggf. abgekürzt – wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. Aus den Massenberechnungen, Aufmaßunterlagen etc. muss sich ergeben, ob und bezüglich welcher Bereiche gegenüber der vorangegangenen Rechnung weitere Massen hinzugekommen sind.
II. Rechnungslegung zur Abschlagszahlung
(1) Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren.
(2) Bereits erstellte Zwischenrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der jeweiligen Zwischenrechnung zu vermerken und von der Rechnungssumme abzusetzen.
(3) Grundsätzlich sind jeder prüfungsfähigen Rechnung die dazugehörigen Belege, mindestens die Massenberechnungen,
beizufügen.
(4) Abschlagszahlungen werden in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenen Umsatzsteuerbetrages abzüglich der vereinbarten Abzüge gezahlt. Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen und dem Auftraggeber zu übergeben, so dass die Voraussetzung
für eine zügige Abrechnung des gesamten Bauvorhabens gewährleistet sind.
III. Schlussrechnungen
(1) Schlussrechnungen sind erst nach Fertigstellung einzureichen.
(2) Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Leistungen (Nachaufträge bzw. Ergänzungsaufträge) sind im Rahmen
der Schlussabrechnung besonders abzurechnen.
(3) Bereits erstellte Zwischenrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der Schlussrechnung zu vermerken und von
der Rechnungssumme abzusetzen.
24.
Stundenlohnarbeiten (zu § 15 Abs. 1 - 3)
(1) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Auf den Stundenlohnzetteln hat der Auftragnehmer u.a. den Namen und die berufliche Qualifikation des Personals,
das die Stundenlohnarbeiten ausgeführt hat, eingesetztes Gerät, verbrauchtes Material und die geleisteten Arbeiten mit
dem dafür jeweils benötigten Zeitaufwand anzugeben.
(2) Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Stundenlohnarbeiten durch einen Polier oder eine andere Aufsichtsperson beaufsichtigen zu lassen. Hierdurch ggf. entstehende Kosten sind in den Verrechnungssätzen enthalten.
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25. Zahlungen (zu § 16)
(1) Grundsätzlich erfolgen alle Zahlungen bargeldlos.
(2) Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber können mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Dritte übertragen werden. Die Abtretung darf sich nur auf einen genau zu bezeichnenden Auftrag erstrecken. Eine
Weiterabtretung durch den Zessionar wird ausgeschlossen.
(3) Werden Überzahlungen festgestellt, ist der Auftragnehmer zur Rückzahlung der überzahlten Beträge verpflichtet. Bei
Rückforderungen aus Überzahlungen (§ 812 ff BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf einen Wegfall der Bereicherung
(§ 818 Abs. III BGB) berufen. Die Überzahlung kann mit anderen Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber auf
anderen Baustellen aufgerechnet werden.
(4) Bei Abschlagzahlungen verbleibende Forderungsüberhänge werden nicht verzinst.
26.
Sicherheitsleistung (zu § 17)
(1) Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss dieses Vertrages zur Sicherung aller Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus diesem Vertrag einschließlich Rückzahlungsansprüche bei Überzahlungen (Erfüllungsansprüche) eine unbefristete und selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft einer deutschen Großbank, eines deutschen Kreditversicherers oder eines deutschen öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts
über einen Betrag in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme. Solange die Bürgschaft nicht gestellt ist, ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe der Bürgschaftssumme einzubehalten.
(2) Die Bürgschaft ist nach Abnahme sämtlicher Leistungen zurückzugeben. Sollten bei der Abnahme noch Erfüllungsansprüche des Auftraggebers bestehen, erfolgt die Freigabe der Bürgschaft zur Abnahme nur bis auf den entsprechenden Teil
der hierfür bestehenden Vertragserfüllungssicherheit, soweit dieser nicht von der Mängelsicherheit nach Absatz 3 abgedeckt ist. Unabhängig von der Höhe der bestehenden Erfüllungsansprüche ist die Vertragserfüllungsbürgschaft zur Abnahme freizugeben, soweit die Bürgschaftssumme 3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme übersteigt. Die vollständige Freigabe erfolgt nach vollständiger Erfüllung durch den Auftragnehmer.
(3) Als Sicherheit für die Mängelhaftung werden 3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme einschließlich der Nachträge einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt ist auf Verlangen des Auftragnehmers mit der Fälligkeit der Schlusszahlung Zug um Zug
gegen Stellung einer Sicherheit für etwaige Mängelansprüche (einschließlich Ansprüche wegen Selbstvornahme, Minderung, Rückzahlung und Schadensersatz) auszuzahlen. Für die Sicherheitsleistung gilt § 17 VOB/B, allerdings mit der Maßgabe, dass statt des in § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B Satz 1 genannten Zeitraums von zwei Jahren die Mängelhaftungsfrist
maßgeblich ist.
(4) Für die Ausfertigung der Bürgschaftsurkunde ist ausschließlich das auftraggebereigene Formular zu verwenden.
(5) Avalzinsen gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftragnehmers.
(6) Je Bauvorhaben ist nur eine Bürgschaft zu hinterlegen, unabhängig von der Zahl der erteilten Aufträge und der
Teilschlussrechnungen. Bei mehreren Aufträgen eines Bauvorhabens werden auf der Bürgschaftsurkunde a l l e Auftragssummen vermerkt.
(7) Die Sicherheit ist nach Ablauf der Mängelhaftungsfrist vom Auftragnehmer schriftlich zurückzufordern. Ein Anspruch auf
eine automatische Rückgabe besteht nicht. Die Rückgabe erfolgt, wenn alle Verpflichtungen aus der VOB Teil B § 13 erfüllt
sind.
(8) Soweit die Sicherheit durch Einbehalte nicht gedeckt ist, ist sie zu ergänzen, oder es ist anderweitige Sicherheit zu leisten. Wird die Sicherheit nicht ergänzt, so ist der Auftraggeber berechtigt, mit den Ansprüchen des Auftragnehmers auf
Rückzahlung anderer Sicherheitsbeträge aufzurechnen.
(9) Die Möglichkeit des Auftragnehmers, Sicherheit durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld gemäß § 17 Abs. 2 VOB/B
zu leisten, bleibt unberührt.
27. Streitigkeiten (zu § 18)
Der Gerichtsstand ist das für den Sitz des Auftraggebers zuständige Gericht in Berlin.
28.
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, Angaben über Erfüllungsort
und Gerichtsstand gelten nicht.
29. Schriftform
(1) Alle mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Erklärungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
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(2) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für ein evtl. Gerichtliches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Die Bedingungen des Hauptauftrages gelten auch für alle etwaigen Änderungs-, Nach- und Zusatzaufträge des Auftraggebers an den Auftragnehmer.
Anerkannt:
Firmenstempel / Unterschrift
Hinweis:
Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf
den Vertragsbestandteilen.
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V 124.H F
(Eigenerklärung
Vergabenummer
OV16-JLSBA6-08
zur Eignung)
Maßnahmenummer
2016-JLS-BA6
Baumaßnahme
Komplettsanierung JLS BA6
JLS 1-13_WE 203, JLS 15-17_WE 205
12305
Berlin
Leistung/CPV
Gerüst, Fassadenarbeiten, John-Locke-Str. 1-13, 15-17
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wettbewerblicher Dialog
Innovationspartnerschaft
Bewerber ∗)
Bieter∗)
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗)
Nachunternehmer∗)
anderes Unternehmen∗)
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen
Jahr
€
Jahr
€
Jahr
€
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung
eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder
entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. bei Verfahren
oberhalb der EU-Schwellenwerte in bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen
ausgeführt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den
letzten drei bzw. fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur
Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,
ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert
wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
∗)
zutreffendes ankreuzen
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 3
V 124.H F
(Eigenerklärung
zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7
VOB/A
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere
Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 124.H F
(Eigenerklärung
zur Eignung)
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
1
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
2
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine
gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der
Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und
mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt
werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)
3
1
soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist
soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
3
nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
2
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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Eigenerklärung zu § 123 GWB
Ich/Wir erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt worden ist:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB
(Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen
Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder
gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 333 StGB (Vorteilsgewährung),
f) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes,
Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2
Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das
Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des
Internationen Strafgerichtshofes,
g) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
h) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der
gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem
Auftrag verwaltet werden;
i) § 89 c StGB (Terrorismusfinanzierung), § 232 StGB (Menschenhandel zum Zweck der
sexuellen Ausbeutung), § 233 (Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft),
§ 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende
Strafnormen anderer Staaten.
Ich/Wir erkläre(n), dass
a) sich mein/unser Unternehmen nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage
befindet,
b) mein/unser Unternehmen nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft
worden ist, welche die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
c) mein/unser Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung
begangen hat,
d) mein/unser Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat,
e) sich mein/unser Unternehmen bei der Erteilung von Auskünften, die nach den § 123 GWB
eingeholt werden können, nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht
hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat.
,
Ort, Datum
______________________________________________
Unterschrift, Firmenstempel
STADT UND LAND Wohnbauten-Ges. mbH
Ausschreibung -
Seite 1 von 1
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
sowie Verzeichnis der Nachunternehmer
Maßnahme: Komplettsanierung JLS BA6
Vergabe:
Gerüst, Fassadenarbeiten, John-Locke-Str. 1-13, 15-17
Die Leistungen auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Nr. 8 VOB/B (für VOL/B gilt § 4 Nr.
1) und 4 ) im eigenen Betrieb ausgeführt.
Dafür stehen meinem/unserem Betrieb insgesamt
gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung. Der Kalkulation
zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon
Arbeitnehmer, die sich nach
Anzahl und Berufsgruppen wie folgt gliedern:
1)
4)
2)
5)
3)
6)
Eine Verbindlichkeitserklärung ist dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss auf Wunsch vorzulegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass nach Erteilung des Zuschlages mit einer schriftlichen Einwilligung zur Übertragung von
Leistungen an Nachunternehmer nur zu rechnen ist, wenn unvorhersehbare und unabwendbare Umstände von
mir/uns nachgewiesen werden.
Nur ausfüllen, falls in den Vorbemerkungen Nachunternehmer nicht ausgeschlossen sind:
Leistungen, auf die mein/unser Betrieb nicht eingerichtet ist, werde(n) ich /wir nur an Nachunternehmer
übertragen, die die Voraussetzungen der Nr. 15 der ZVB (bei VOB/B-Vertrag) erfüllen. Diese Nachunternehmer
sind im Verzeichnis der Nachunternehmer aufgeführt. Nachunternehmer dürfen nur im schriftlichen
Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere Nachunternehmer beauftragen.
Verzeichnis der Nachunternehmer
Auf Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir vor Vertragsabschluss für diese Leistungen Erklärungen der
benannten Nachunternehmer vorlegen, dass diese im Auftragsfall bereit sind, die Leistungen auszuführen. Ein
Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn eine solche Erklärung nicht vorliegt.
Leistung:
an Firma (Name, Adresse, Anzahl der verfügbaren
Arbeitskräfte):
a)
b)
c)
d)
e)
Die Zustimmung des Auftraggebers hierfür gilt mit Vertragsabschluss als erteilt. Ein Austausch der bestätigten
Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Unerlaubter
Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung und zum befristeten Ausschluss meines/unseres Betriebes
von Vergabeverfahren des Auftraggebers, sowie ggf. zur Vertragsstrafe gemäß Nr. 15, Absatz 6 der ZVB (bei
VOB/B-Vertrag) führen.
Planungsleistungen (nur im Bedarfsfall ausfüllen): Es ist vorgesehen, die technische Bearbeitung an:
zu vergeben. Die Weitergabe erfolgt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
__________________________________________
Stempel und Unterschrift
Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die
händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die
Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen.
Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen
Bei der Planung und Bauausführung sollen nur Materialien vorgesehen bzw. verwendet
werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung
eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Baustoffe sollten
recyclefähig oder verrottbar sein.
Die nachfolgenden Baustoffe dürfen weder für Bauteile und Baunebenprodukte, z.B.
Schaltafeln aus Tropenholz, noch als Bauhilfsstoffe verwendet werden. Der
Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl auf Hochbau- als auch Tiefbaumaßnahmen.
Dies gilt für:
 asbesthaltige Baustoffe

Baustoffe, die vollhalogenierte oder teilhalogenierte Flurchlorkohlenwasserstoffe
(FCKW, HFCKW, CFCI) enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt
wurden,

Bauteile aus Tropenholz, es sei denn, das Tropenholz ist gemäß Forest
Stewardship Council (FSC) oder gleichwertig zertifiziert. Die Beurteilung der
Gleichwertigkeit von Zertifizierungssystemen ist bei der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung VI A (federführend), zu erfragen.
 folgende Bauteile aus Polyvinylchlorid (PVC):
-
Zu- und Abwasserleitungen,
Dach- und Dichtungsbahnen,
Fußbodenbeläge,
Tapeten und sonstige Bauteile im Haus- und Wohnungsinnenbereich
einschließlich der Installation für die Elektroversorgung (Kabel, Leitungen,
Rohre etc.),
- Fenster- und Türprofile im Haus- und Wohnungsinnenbereich.
Der Einsatz von Fenster- und Türprofilen aus PVC im Haus- und
Wohnungsaußenbereich wird auf solche Bereiche beschränkt, bei denen sie auf Grund
der Beurteilung durch den Bauherrn nach ökologischer, technischer und
wirtschaftlicher Bewertung gegenüber chlorfreien Produkten überlegen oder aus
Qualitätsgründen unabweisbar notwendig sind.
Der Einsatz von Bauteilen aus PVC im Fassadenbereich ist außerdem nur zulässig,
wenn:
- die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des Neumaterials durch
Herstellererklärung belegt ist,
- die Bauteile zur Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften mit einer
dauerhaft sichtbaren Kennzeichnung versehen sind,
- eine Verpflichtungserklärung des Herstellers zur Rücknahme und zum
produktbezogenen Recycling der Bauteile vorliegt.
Bei der Ausschreibung von Bauteilen im Fassadenbereich aus PVC sollen grundsätzlich Produkte mit Recyclatanteil nachgefragt werden.

Produkte aus künstlichen Mineralfasern (Glas- und Steinwolle-Dämmstoffe) dort,
wo diese im direkten Verbund mit der Innenraumluft stehen.
1/3

Ausgenommen davon sind Produkte, deren Kanzerogenitätsindex KI > 40 beträgt
oder die eine geringe Biobeständigkeit belegen. Für diese Produkte muß der
Hersteller im Sicherheitsdatenblatt gemäß TRGS 220 unter Punkt 5 Absatz 1 Nr. 2
„Zusammensetzung / Angabe zu Bestandteilen“ und Nr. 11 „Angaben zur
Toxikologie“ bescheinigen, dass die Produkte nicht als krebserzeugend nach den
Kriterien der GefStoffV einzustufen sind.
Die Produkte müssen auf dem Kennzeichnungsetikett eindeutig einen entsprechenden
Hinweis enthalten.
Die Verwendung von Akustik-Decken- und Wandplatten mit einem Anteil an
künstlichen Mineralfasern von 30 - 70 % und einer Rohdichte über 200 kg/m³ ist bis
zum 31. Dezember 1997 zulässig, wenn die Platten allseitig, einschließlich der Kanten
und der Einschnitte, z. B. Leuchteneinschnitte, mit einem Faserbindemittel
(Farbauftrag) behandelt sind.
Ab 1. Januar 1998 dürfen diese Produkte nur noch verwendet werden, wenn die
verwendeten künstlichen Mineralfasern einen Kl von > 40 aufweisen oder eine geringe
Biobeständigkeit belegen. Für diese Produkte muß die o.g. Bescheinigung im
Sicherheitsdatenblatt durch den Hersteller vorliegen.
Die Produkte müssen auf dem Kennzeichnungsetikett eindeutig einen entsprechenden
Hinweis enthalten.
Nachstehende Materialien dürfen nur unter Beachtung folgender Voraussetzungen
verwendet werden:

Der Einsatz von Bauteilen aus Aluminium ist nur zulässig, wenn:

eine Verpflichtungserklärung des Herstellers zum produktbezogenen Recycling
und

eine Erkärung des Auftragnehmers über die chromfreie Grundierung bei farbigen
Aluminiumbauteilen vorliegt.

Es dürfen nur Span- und Verbundplatten verwendet werden, die formaldehydfrei
sind oder deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum
nicht überschreitet.

Beim vorbeugenden Holzschutz sind alle konstruktiven Maßnahmen zum
Holzschutz auszu-schöpfen. Der Einsatz chemischer Mittel ist auf das notwendige
Maß zu beschränken und nach Möglichkeit zu vermeiden. Werden fixierende
Holzschutzmittel verwendet, müssen diese arsen- und chromfrei sein. Wenn
sichergestellt ist, dass das Holz vor Regen- und Spritzwasser ständig geschützt
ist, sind Borsalzpräparate einzusetzen.

Es sind umweltverträgliche, lösemittelarme Oberflächenbehandlungs-, Anstrichund Klebestoffe sowie Lacke vorzugsweise mit dem Umweltzeichen für
schadstoffarme Lacke „Blauer Engel“ zu verwenden.

Unter Berücksichtigung der Aspekte der Umweltverträglichkeit sind nur biologisch
schnell abbaubare Schalöle, Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten zu
verwenden. Der Nachweis der biologisch schnellen Abbaubarkeit ist vom
Hersteller zu erbringen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die genannten Stoffe
bzw. Flüssigkeiten mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ gemäß RAL-UZ 64
bzw. RAL-UZ 79 gekennzeichnet sind.
2/3
Bei Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf
Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem
umweltgerechten Recyc -lingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien
zu ersetzen, die nicht unter diese Verwendungsverbote und -beschränkungen fallen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden
weiteren Schadens geltend zu machen.
Bei wiederholtem Verstoß gegen diese Verwendungsverbote und -beschränkungen
behält sich der Auftraggeber vor, Unternehmen, die im Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis für Bauaufträge (ULV) bei der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung eingetragen sind, für zwei Jahre aus dem ULV zu streichen.
Bereits bei einem erstmaligen Verstoß gegen das Verwendungsverbot für Tropenholz
und Tropenholzprodukte behält sich der Auftraggeber vor, eine Streichnung aus dem
ULV für zwei Jahre vorzunehmen. Es wird jedoch auf den Ausbau der Bauteile
verzichtet.
3/3
Auftragnehmer /
Name /
Firma
Straße, Haus-Nr.
Land
Postfach
PLZ
Ort
Funk
Telefon
Fax
Internet
E-Mail
HandelsregisterNummer
Amtsgericht
Kreditinstitut
Freistellung nach § 48 EstG
IBAN
(Bitte Freistellungsbescheinigung beifügen!)
Ust ID-Nr.
Steuer-Nr.
Handlungsbevollmächtigter
Datum / Unterschrift
Unterschrift / Firmenstempel
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
1. Beauftragender Bereich

Datum / Unterschrift
Digitales
Geschäftspartner
Angebot
Bereichsleiter/-in, Stabsstellenleiter/-in
Bearbeiter/-in
Name in DRUCKBUCHSTABEN
Name in DRUCKBUCHSTABEN
2. Rechnungswesen-Nebenbuch & Beteiligung
 Kenntnisnahme / Verbleib
UND
Datum / beauftragender Bereich
Kreditorischer

GESCHÄFTSPARTNERNUMMER 
AUFNAHME
- 4001-/ 07.15
Bemerkungen
RW-N
Bereich
Bereichsleiter/-in
Bearbeiter/-in
Bearbeiter/-in
---------STADT
Ort, Datum
LAND -----------
Hauptgewerke
---------------------------- VOM
Name, Vorname
ULV / Präqualifikation
Datum / Unterschrift
AUFTRAGNEHMER
AUSZUFÜLLEN ! --------------------------
ANGABEN ZUR FIRMA FÜR DIE AUFNAHME IN DEN GESCHÄFTSPARTNERSTAMM
Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“
Stand: 08/2012
Baumaßnahme / Angebot: wie vor
Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen
- ohne Entsorgungskonzept Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) einschließlich seiner
Durchführungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen
Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind
einzuhalten.
Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu
50.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
Entsorgung von Bauabfällen
Um ein höheres Qualitäts- und Sicherheitsniveau im Bereich der Abfallentsorgung bei
Baumaßnahmen, die durch öffentliche Bauherrn abgewickelt werden, zu erreichen, sind
für Abfallentsorgungsleistungen gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche
Hand“ vom 8. August 2001 (ABl. S. 3750) ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen.
Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung
(z. B. Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch
nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind.
Nicht gefährliche Abfälle:
Bei der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle ist die „Überlassungspflicht– Drittbeauftragung“, an die
vom Land Berlin freigegebenen Bauabfallentsorger einzuhalten.
Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim
Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von
unbelasteten Bauabfällen zu sammeln.
Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der
SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH
Großbeerenstraße 231
14480 Potsdam
1
Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“
Stand: 08/2012
Tel. (0331) 2793-0, Fax: (0331) 2793-20
kostenpflichtig anzudienen (Andienungspflicht).
Die Möglichkeit der Beratung über Notwendigkeit, Art und Umfang der Verwertung bzw. Beseitigung
besteht bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt,
Ref. VIII C 3,
Brückenstraße 6,
10173 Berlin,
Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979.
Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen
Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs- und
Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer
Baubestimmungen – Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi),
Turmstraße 21,
10559 Berlin,
Tel. (030) 902545-0, Fax: (030) 902545 - 301,
abzustimmen.
Weitere Regelungen zur Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Entsorgung asbesthaltiger
Abfälle“ sowie im Merkblatt 3 „Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin“ enthalten.
Das nachfolgende „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält weitergehende
Hinweise auf Rechtsgrundlagen sowie auf diverse Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen in Berlin sowie deren Bezugsquellen.
Preiskalkulation
Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der
Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen
werden direkt vom Auftraggeber übernommen (Entsorgungskosten, SBB-Gebühren). Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen.
Einzelnachweise zur Abfallentsorgung
Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die
Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2 „Bilanz über die
durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ vollständig ausgefüllt vorzulegen.
Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln und Kontaminationen
Vor der Durchführung von Maßnahmen, welche mit Eingriffen in den Boden eines Grundstücks
2
Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“
Stand: 08/2012
verbunden sind, haben bei begründetem Verdacht auf nicht erkannte Kampfmittel die Eigentümer,
Besitzer, Bauherren u. a. im Rahmen des Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, dass diese erkannt und
beseitigt werden.
Unter dem Link:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/bauen/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_K
ampfmittelbergung.pdf
werden das zutreffende "Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin"
sowie das dazugehörige Formular zur Verfügung gestellt.
Beim Auffinden von Kampfmitteln sowie Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in
Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu
unterbrechen.
Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern und sofort die zuständigen Behörden zu informieren:
Stößt der Auftragnehmer bei der Durchführung des Bauvorhabens auf Kampfmittel, was
nicht auszuschließen ist, ist wie folgt vorzugehen:
a) Die Erd- und Tiefbauarbeiten sind sofort zu unterbrechen.
b) Über die Notrufnummer 110 ist die Polizei zu rufen – sollte die Telefonnummer des zuständigen Abschnittes bekannt sein, ist zweckmäßig dort anzurufen. Die Bergung und Beseitigung der aufgefundenen Kampfmittel erfolgt durch die zuständige Abteilung der Polizei.
c) Bis zum Eintreffen der Polizei ist die Fundstelle zu sichern und jegliches Betreten zu untersagen. Der Auftragnehmer ist gehalten, mit der angemessenen Sorgfalt vorzugehen.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich
das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren:
Bezirksamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
Friedrichshain-Kreuzberg
Lichtenberg
Marzahn-Hellersdorf
Mitte
Neukölln
Pankow
Reinickendorf
Spandau
Steglitz-Zehlendorf
Tempelhof-Schöneberg
Treptow-Köpenick
Telefon
9029 - 14530 / 14531 / 14532 / 14533
90298 - 4411 / 4475./ 4476
90296 - 4251 / 4263 / 4364 / 4265 / 4266
90293 - 6810 / 6811 / 6812
9018 - 45270 / 45492
90239 - 3288
90295 - 6873 / 6262 / 6534 / 6536
90294 - 5147 / 5148 / 510
90279 - 3650 / 3259 /
90299 -7952 / 5955 / 7603 / 6210 / 6415 / 5956
90277 - 7262 / 7426
90297 - 4175 / 4177 / 4246 / 4283
Fax
- 14505
- 2727
- 4259
- 6805
- 43057
- 3200
- 6216
- 3423
- 3388
- 6395
- 7386
- 4373
Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt, VIII C 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben.
3
Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“
Stand: 08/2012
Das Auffinden von Kampfmitteln und/oder Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Einsatz mobiler Anlagentechnik
Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i.d.R. Genehmigungen des zuständigen
Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt
werden. Angebote zum mobilen Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen.
Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,
dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus verfahrenstechnischen Gründen nicht
möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit
dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi),
Tel. (030) 902545 - 0 abzustimmen.
Weiteres siehe „Info – Blatt“ zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin
4
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Info-Blatt
zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin
Alle bei Bautätigkeit anfallenden Abfälle sind vorrangig einer möglichst hochwertigen Verwertung bzw. bei
Nichtverwertbarkeit einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind
der SBB mbH anzudienen.
Bei der Bauabfallentsorgung sind insbesondere die nachfolgenden gesetzlichen Regelungen in der jeweils
aktuellen Fassung zu beachten:
I. Rechtlicher Rahmen:

Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.11.2008 über Abfälle und zur
Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. EU Nr. L 312, S. 3)

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von
Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212)

Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung NachwV) vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298)

Verordnung zur Beförderungserlaubnis (Beförderungserlaubnisverordnung - BefErlV) vom 10.09.1996
(BGBl. I S. 1411, (1997, 2861))

Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe
10.09.1996 (BGBl. I S. 1421)

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) vom
10.12.2001 (BGBl. I S. 3379)
(Entsorgungsfachbetriebeverordnung
-
EfbV)
vom
Im Land Berlin gelten darüber hinaus:

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von
Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) vom 21.07.1999
(GVBl. für Berlin S. 413)
Für die Entsorgung nicht gefährlicher Bauabfälle gilt:

Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch
den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin vom 19.03.2008 (GVBl. für Berlin S. 86)
Für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen gilt:

Verordnung über die Andienung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung - SoAbfEV) vom 11.01.1999 (GVBl. S. 6)
II. Merkblätter zur Bauabfallentsorgung:
Von der für die Bauabfälle zuständigen Abfallbehörde, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt,
werden Merkblätter, u.a. mit Hinweisen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen und nicht gefährlichen
Bauabfällen, von mineralischen Abfällen sowie asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin herausgegeben.
Die Merkblätter und ggf. weitere Informationen können über Fax: 9025 2523 oder 9025 2979 bestellt werden.
Dieses Info-Blatt sowie die Merkblätter sind
im Internet unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/ veröffentlicht.
Eine Aktualisierung erfolgt, wenn sich Vorschriften grundlegend ändern.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 1
Brückenstraße 6, 10173 Berlin-Mitte, Fax: (030) 9025 2523
(Stand: Mai 2013)
Anlage 4
Besondere Vertragsbedingungen
zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens
diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der
nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S.
799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen
über Mindestentgelte einzuhalten,
seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen,
die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem
Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht,
sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder von einem Nachauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen,
sicherzustellen, dass die beauftragten Nachauftragnehmer ihrerseits die von
ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die
o.a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen
die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für
jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei
mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder
einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer
oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen
über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden
Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen
haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen
zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen
Auftraggeber vorzulegen.
1/2
Anlage 4
Ich erkläre/Wir erklären, dass
meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der
Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten,
meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende)
bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu
bezahlen,
ich/wir meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt).
ich/wir von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmer oder von einem
von mir/uns oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlange, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen
zu gewähren, die ich selbst einzuhalten versprochen habe und mit diesen die
„Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungs-beiträgen“ (Wirt 323) vereinbaren werde.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und
mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher
Aufträge ausgeschlossen werden kann.
(Datum, Unterschrift, Stempel)
2/2
Anlage 6
Besondere Vertragsbedingungen
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren
auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILOKernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt
worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus
dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930
(BGBl. 1956 II S. 641),
dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des
Vereinigungsrechtes vom9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des
Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli
1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und
weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956
II S. 24),
dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.
Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und
Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur
Beschäftigung vom 26. Juni 1973(BGBl. 1976 II S. 202) und
dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen
zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999
(BGBl. 2001 II S. 1291).
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen
die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für
jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei
mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall
verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer
oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken
Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die
Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische
Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den
ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden
Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und
prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf
Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
(Datum, Unterschrift, Stempel)
Anlage 5
Besondere Vertragsbedingungen
zur Frauenförderung
Der Auftragnehmende verpflichtet sich,
das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV)
eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der
Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie durchzuführen
sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete
Nachunternehmende sich nach Maßgabe des § 3 Frauenförderverordnung
(FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung
der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine Verletzung dieser
Verpflichtung durch den Nachunternehmenden wird dem Auftragnehmenden
zugerechnet.
Verstößt der Auftragnehmende oder einer seiner Nachunternehmenden schuldhaft
gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem
Auftragnehmenden für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in
Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der
Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmende ist zur Zahlung einer
Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm
eingesetzten Nachunternehmenden oder einen von diesem eingesetzten
Nachunternehmenden begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmenden
oder seine Nachunternehmenden berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen
Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken
Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die
Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische
Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den
ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden
Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und
prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf
Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
(Datum, Unterschrift, Stempel)
Seite 1
Anlage 7
Ausbildungsbetriebe
Besondere Vertragsbedingungen
zu den Zuschlagskriterien bei gleichwertigen Angeboten
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden
vergaberechtlichen Bestimmungen bei den, den Regelungen des § 1, 7 und 8
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst
gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung
der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
-6030-/ 09-2010 – Anlage 7 - Ausbildungsbetriebe BVB
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine
Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OV16-JLSBA6-08
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
2016-JLS-BA6
Komplettsanierung JLS BA6
JLS 1-13_WE 203, JLS 15-17_WE 205
12305
Berlin
Leistung/CPV
Gerüst, Fassadenarbeiten, John-Locke-Str. 1-13, 15-17
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
Zuschlag
%
1
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
LohnJHEXQGHQH.osten
Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
1.5
Zuschlag auf Kalkulationslohn
(aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen)
2
€/h
Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
Lohn
2.1
2.2
Stoffkosten
Gerätekosten
Sonstige Kosten
Nachunternehmerleistungen
Baustellengemeinkosten
Allgemeine Geschäftskosten
2.3
Wagnis und Gewinn
2.4
Gesamtzuschläge
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 2
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
3.
Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der
Teilleistungen =
unmittelbare Herstellungskosten
€
3.1
Eigene Lohnkosten
Verrechnungslohn (1.6)
x
Gesamtzuschläge
gem. 2.4
%
Angebotssumme
€
Gesamtstunden
x
3.2
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3
Gerätekosten
(einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(vom Bieter zu erläutern)
3.4
3.5
Nachunternehmerleistungen
1
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 2 von 2
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Bieter
Vergabenummer
OV16-JLSBA6-08
Baumaßnahme
Komplettsanierung JLS BA6
JLS 1-13_WE 203, JLS 15-17_WE 205
12305
Berlin
Datum
Maßnahmenummer
2016-JLS-BA6
Leistung/CPV
Gerüst, Fassadenarbeiten, John-Locke-Str. 1-13, 15-17
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
Lohn
€/h
1.
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
LohnJHEXQGHQH.osten
SozialkostenXQGSoziallöhnH
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
1.5
Umlage auf Lohn
(Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5)
€/h
v.H.
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1 ABau 2016WDQG$SULO
Seite 1 von 2
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Betrag
€
Ermittlung der Angebotssumme
Gesamt
€
2
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
2.1
Eigene Lohnkosten
Kalkulationslohn (1.4)
Umlage Summe 3 auf
die Einzelkosten für die
Ermittlung der EH-Preise
%
€
x Gesamtstunden:
x
2.2
2.3
2.4
2.5
x
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
Gerätekosten
(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(Vom Bieter zu erläutern)
1
Nachunternehmerleistungen
x
x
x
x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)
noch
zu
verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage
gesamt (€)
Anteil
BGK (€)
Anteil
AGK (€)
Anteil
W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen
3
Baustellengemeinkosten,
Gewinn
3.1
Baustellengemeinkosten
(soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen
sind)
Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
3.1.1
Allgemeine
Geschäftskosten,
Wagnis
und
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € :
Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € :
Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
x
3.1.2
Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung
Vermessung usw.
3.1.3
Vorhalten u. Reparatur der Geräte u.
Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge
u. Kleingeräte, Materialkosten f.
Baustelleneinrichtung
An- u. Abtransport der Geräte u.
Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.4
3.1.5
Sonderkosten der Baustelle, wie techn.
Ausführungsbearbeitung, objektbezogene
Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2
Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3
Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2016WDQG$SULO
Seite 2 von 2
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
1. ALLGEMEINE HINWEISE
1. ALLGEMEINE HINWEISE
1.1 Informationen zum Bauvorhaben
Für die genannten Adressen sind umfassende
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen geplant.
Die Wohngebäude in der John-Locke-Str. 1-17,
(ungerade), wurden 1964 in Berlin Lichtenrade, als Teil
einer Siedlungsanlage, im ansonsten eher kleinteilig
bebauten Umfeld, im Süden Berlins errichtet und
umfassen insgesamt 184 Wohnungen mit einer Wohnfläche
von ca. 12.329 m².
Die zu sanierende Gebäudeeinheiten werden in zwei
Wirtschaftseinheiten (WE) unterteilt.
WE 203
John-Locke-Str. 1-3-9-11-13, 8 Wohngeschosse
John-Locke-Str. 5-7, 4 Wohngeschosse
Die Sanierung erfolgt von Ende Februar.2017 bis Ende
Dezember2017.
WE 205
John-Locke-Str. 15-17, 8 Wohngeschosse
Die Sanierung erfolgt von April 2017 und endet im März
2018.
Im Gebäude teilen sich die Wohnbereiche in
1-Zimmer-Wohnungen (56 Stck.), 3-Zimmer- Wohnungen(64
Stck.) und 4-Zimmer-Wohnungen (64 Stck.) auf. Alle
Wohnungen sind mit einem Balkon ausgestattet.
Überwiegend befinden sich die Wohnungen noch im
unsanierten bzw. teilsanierten Zustand. Dies betrifft
sowohl die Gebäudehülle ebenso wie die haustechnischen
Installationen.
Alle Treppenhäuser in den Gebäuden sind als einfache
Treppenhausanlagen mit etagenweisem direktem Zugang zu
den drei bzw. zwei Wohnungen pro Etage angelegt.
Eine weitere Erschließung aller Gebäude ( nur
8-geschosser) wird durch je einen Aufzug, welcher von
dem jeweiligen Erdgeschoss bis in die jeweils obersten
Geschosse aller Gebäude führen, sichergestellt. Die
Aufzugsüberfahrten befinden sich, als separate Räume
auf den Dachbereichen.
Der Dachbereich ist eine Flachdachkonstruktion in der
Ausführung eines Warmdachs mit außenliegender
Dachentwässerung. Die Dachabdichtung besteht aus
mehreren Schichten bituminöser Dachbahn.
Die Gebäudehülle besteht aus einer zweischaligen
Stahlbetonfertigteilkonstruktion. Die Wetterschale
wurde je Plattensegment mit zwei Edelstahlhaken an den
Innenschalen befestigt. Die Außenseite der Wetterschale
wurde kleinformatig verfliest. Wobei die Fliesen
wahrscheinlich gleich im Betonwerk mit anbetoniert
wurden. Es gibt Rissbildungen an fast allen Außenwänden
der Gebäude, welche somit stark renovierungsbedürftig
sind.
2. Beschreibung Gebäudekonstruktion:
2.1 Grundkonstruktion
1
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Die Gebäude wurden in klassischer Plattenbauweise aus
Stahlbeton, mit Unterkellerung, errichtet. Die
Geschosse, mit einer Höhe von je ca. 2,64 m, spalten
sich in einem Keller und je nach Gebäude in 4 oder 8
Wohngeschosse auf.
2.2 Außenwand
Der Aufbau der tragenden Gebäudehülle besteht aus einer
3 cm starke Dämmschicht zwischen der 14 cm dicken
Innenwandplatte aus Stahlbeton und der 6 cm dicken
Fassadenvorhangplatte, ebenfalls aus Stahlbeton. Somit
ergibt sich eine Gesamtwanddicke der tragenden
Fassadenplatten von 23 cm. Die Variante der nicht
tragenden Fassadenplatten mit demselben zweischaligem
Fassadenwandaufbau, jedoch mit nur einer 10 cm starken
Innenwandplatte, findet man in den Bereichen der
Loggiafensterfronten. Hier beträgt die Wandstärke nur
19 cm und wird daher aus statischer Sicht als nicht
tragende Fassadenplatte betrachtet.
2.3 Innenwand
Die tragenden Innenwände aus 19 cm Stahlbeton bilden,
als Traggerüst des Gebäudes, gleichzeitig die Trennung
zu den jeweiligen Wohneinheiten und Hausflurbereichen
als auch das statische Gerüst, auf dem sich das Gebäude
in Systembauweise übereinander aufbaut. Als weitere,
sowohl aussteifende als auch tragende Innenwandscheibe
wurden einige Zimmertrennwände in die jeweiligen
Wohnungen aus 13 cm starken Stahlbeton ausgeführt.
Zwischen den tragenden Wandscheiben befinden sich 6 cm
dicke massive Leichtbauwände aus Gips. Diese schließen
das Innenwandsystem als reines raumbildendes Bauelement
im Innenausbau ab.
2.4 Geschossdecken
Die Geschossdecke besteht aus einer ca. 14 cm
Geschossplatte aus Stahlbeton. In den Wohnbereichen ist
der weitere Aufbau auf der Geschossplatte so
ausgeführt, dass eine etwa 2 cm HWL-Platte ausgelegt
wurde mit einer Trennlage Papier. Darauf findet
sich eine ca. 4 cm starke Estrichschicht, welche meist
schwimmend verlegt wurde. Den Abschluss bildet eine ca.
0,5 cm dicke Schicht aus Kunststofffliesen mit Kleber.
Somit ist in den Wohn- und Hausflurbereichen mit einer
Geschossdeckenstärke von ca. 21 cm zurechnen ist.
In den Badbereichen sieht der Bodenaufbau auf der
Geschossdecke (von unten nach oben) folgendermaßen aus.
Erste Schicht besteht aus einer etwa 1,5 cm starke
HWLPlatte mit einer 0,2 mm Abdichtungslage aus Pappe.
Darüber findet sich eine erste, ca. 1,5 cm starke
Estrichlage welche mit einer 2,5 cm hohen
Ausgleichsschicht (zementgebunden) überdeckt wurde.
Eine zweite Estrichschicht von 3,5 cm dicke bildet den
baulichen Abschluss. Darauf wurde eine ca. 0,7 cm
starke Fliesenschicht mit Kleber aufgebracht. Hier
beträgt die Gesamtgeschossdeckenstärke für die
Badbereiche ca. 24 cm.
2.5 Dachkonstruktion
Die Dachkonstruktion besteht aus einer
Stahlbetonplattendecke, die sich als Gebäudeabschluss
der Wohngeschosse über die Gesamte obere
Geschossfläche, mittels mehrerer Auflagerpunkte,
spannt.
2
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Die Dachfläche wird mittels einer Gefälledämmschicht
gedämmt, wobei die Gefällerichtung zu den Gebäudekanten
ausgerichtet ist. Somit ist eine Dachentwässerung über
die Dachaussenkanten in umlaufend angebrachte
Dachrinnen möglich. Der Dachausstieg ist über je eine
Klappleiter auf den jeweiligen obersten TH-Podesten
durch eine Dachausstiegsluke im Deckenbereich, möglich.
3. Weitere Informationen
3.1 Maßnahmenbeschreibung
Der Gebäudekomplex ist Bestandteil einer Wohnanlage und
besteht insgesamt aus 184 Wohnungen, verteilt auf 9
Hauseingänge mit jeweils 4 bis 8 Etagen. 3
Grundrisstypen teilen sich auf in 56 x
Einraumwohnungen, 64 x Dreiraum- und 64 x
Vierraumwohnungen. Die Bäder und Küchen werden
modernisiert und instand gesetzt. Die haustechnischen
Anlagen für Sanitär und Elektro werden komplett
erneuert. Alle Fenster werden überarbeitet. Das Dach
wird instand gesetzt. Eine Dämmung erhalten die Kellerund Dachdecken. Die Fassaden werden gedämmt, geputzt
und erhalten einen Anstrich sowie eine akzentuierte
Gestaltung mit Mosaikflächen. Die Balkone werden
ebenfalls instandgesetzt. In den Treppenhäuser werden
Maler- und Bodenbelagsarbeiten ausgeführt.
Das Gebäude ist während der Baumaßnahme bewohnt, die zu
bearbeitenden Wohnungen jedoch Leergezogen.
Alle Arbeiten müssen zügig und ohne vermeidbare
Störungen durchgeführt werden. Über die konkreten
Ausführungstermine werden zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber gesonderte Vereinbarungen durch einen
Bauablaufplan getroffen, diese sind genauestens
einzuhalten und sind Vertragsbestandteil.
3.2 Transportwege / Lagerflächen/ Sicherung der
Baustelle / Baustelleneinrichtung
Die Anlieferung der Materialien ist entsprechend dem
Bauablaufplan zu koordinieren. Die Transportwege für
die Materialien sind vor Beginn der Arbeiten
festzulegen und mit den Einheitspreisen abgegolten!
Ein direkter Zugang zum Bauaufzug ist nicht von jeder
Etage aus gewährleistet (siehe: BE-Plan) und ist in der
Angebotsabgabe zu berücksichtigen.
Die Feuerwehrzufahrt ist ständig freizuhalten.
Die Materialverbringung und -entfernung von der
Baustelle erfolgt vorrangig über bauseits gestellte
Lastenaufzüge an der Baurüstung bzw. über
Lastenaufzügen auf einigen Balkonebenen an den Gebäuden
JLS 1-3-9-11-13-15-17 (siehe auch beiliegenden
BE-Plan).
Die vorhandenen Lastenaufzüge werden von allen Gewerken
genutzt. Eine eigenverantwortliche Koordinierung der
Gewerke untereinander wird vorausgesetzt. Die Aufgänge
in der JLS 5-7 erhalten keinen Bauaufzug. Der Laufweg
bis ins 4. Wohngeschoss muss einkalkuliert werden.
Die im Bestand vorhandenen Aufzüge innerhalb des
Gebäudes sind ausschließlich von den Mietern zu
benutzen. Materialtransporte bzw.
Abfall-(Schutt)entsorgung durch die am Bau beteiligten
Gewerke sind untersagt.
3
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Die Einrichtung von Lagerflächen für Material erfolgt
nach Abstimmung mit der Bauleitung gemäß BE-Plan. Es
stehen für die Baustelleneinrichtung grundsätzlich
beschränkt Freiflächen in Nähe der Gebäude zur
Verfügung. Es handelt sich hier um den Parkplatzbereich
zwischen den GEbäuden JLS 9-17 und Barnet 68, Laufwege
von mehr als 50 m sind in die EP einzukalkulieren. Die
Sicherung und Herstellung der genutzten Flächen olbiegt
dem Auftragnehmer. Weiterhin ist darauf zu achten, dass
Untergründe (Rasen, Pflaster etc.) nicht beschädigt und
entsprechend geschützt werden. Container sind
grundsätzlich auf Bohlen abzustellen.
Die Arbeitszeit ist auf die gesetzlichen Bestimmungen
für Wohngebiete abzustimmen. Zu keinem Zeitpunkt dürfen
die auszuführenden Arbeiten eine Unfallgefahr für die
Bewohner werden. Aufwendungen zum Schutz des
Mietereigentums und der Laufwege während der
Baumaßnahme sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren, soweit diese nicht gesondert
beschrieben sind, dies gilt auch für das Treppenhaus.
Die Hauseingangstüren sind generell immer geschlossen
zu halten. Es gilt ein absolutes Rauchverbot in
Wohnungen incl. Balkon, Treppenhäusern, Kellern und
Dach. Der Gebrauch von Radios in den WE ist nicht
zulässig.
Die Arbeits-, Weg-, und Außenbereiche sind stets in
einem Zustand zu halten, der der allgemeinen Ordnung
entspricht. Eine tägliche Reinigung der Baustelle von
Materialresten sowie die tägliche Begehung durch den
Bauleiter seitens des AN zur Ordnung und Sauberkeit der
Baustelle sind durchzuführen. Grobe Verschmutzungen
sind sofort zu beseitigen. Wird den Aufforderungen der
Bauleitung zur Herstellung von Ordnung und Sauberkeit
in einer angemessenen Frist nicht nachgekommen, so ist
diese berechtigt, die Ordnung und Sauberkeit durch
Dritte herzustellen zu lassen und die Kosten gegenüber
dem Verursacher geltend zu machen.
Für die Baustelleneinrichtung können durch den
Auftraggeber Miettoiletten und Flächen für Unterkünfte,
Materiallagerung und dgl. nur in beschränktem Maße zur
Verfügung gestellt werden.
Die Anmietung zusätzlicher Flächen sowie die Einholung
von Genehmigungen zur Nutzung von Gelände außerhalb der
Rechtsträgergrenzen des Bauherrn ist Sache des
Auftragnehmers. Für den Verschluss von Lager- und
Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat
der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Die durch die örtlichen Gegebenheiten entstehenden
Laufwege gelten mit den beauftragten Leistungen als
vereinbart.
3.3 Baustrom/Bauwasser
Generell ist kein Mieterstrom und -wasser zu verwenden.
In jedem Treppenhaus und im Außenbereich werden
ausreichend Entnahmestellen für Baustrom und Bauwasser
zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung erfolgt aus der
Umlage.
3.4 Demontage/Abfallbeseitigung
Alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen für Abriss- und
4
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Demontagearbeiten sind vom AN rechtzeitig zu treffen.
Die Entsorgung ist taggenau- und fach- und
umweltgerecht durchzuführen. Die Entsorgungsnachweise
sind dem AG zu übergeben. Generell darf Bauschutt nicht
auf Müllplätzen der Mieter entsorgt werden.
3.5 Abrechnung/Aufmaßerstellung
Die Leistungen des AN sind nach örtlichem Aufmaß
herzustellen und den Gegebenheiten und Erfordernissen
der Vorleistungen/Baustelle anzupassen. Die jeweils
erforderlichen Aufmaße sind vor Bestellung und
Anfertigung eigenverantwortlich vom AN zu nehmen.
Alle Bestellmaterialien und -teile sind entsprechend
früh zu bestellen, damit Verspätungen durch fehlende
Materialien ausgeschlossen sind. Maßabweichungen des
Bestandes gegenüber dem LV führen nicht zum Anspruch
erhöhter Vergütung. Soweit einzelne Arbeiten später
nicht mehr nachprüfbar, sichtbar oder zugängig sind,
hat der AN die Bauleitung rechtzeitig zum gemeinsamen
örtlichen Aufmaß aufzufordern. Es werden nur die
tatsächlich ausgeführten Arbeiten vergütet.
Die beiden Wirtschaftseinheiten (WE 203 und WE 205)
werden eimnzeln beauftragt und sind
dementsprechend separat schlußzurechnen.
Die erstellten Aufmaße sind für die
Zwischenrechnung und für die Schlussrechnung
jeweils in Papierform und in einem digitalen Format
(z.B. Excel-Tabellen) einzureichen.
In Absprache mit der Bauleitung sind die Positionen
in Modernisierungs- und Instandsetzungsanteile
auszuweisen.
2. ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE
2. ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE
VERTRAGSBEDINGUNGEN
Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZTV.
2.1 Hinweise zum Angebot
2.1.1
Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig
die Angaben im Leistungsverzeichnis. Einwände
oder Bedenken gegen das vorliegende
Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in
technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe
seines Angebotes in schriftlicher Form
vorzubringen und zu begründen.
2.1.2
Der Bieter bestätigt, dass die aufgeführten
Lohnstundensätze unter Beachtung der
preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden
sind und die üblichen Berechnungsmerkmale
vollständig beinhalten. Mit den
Lohnstundensätzen sind u.a. abgegolten: Erschwerniszulagen - Tariflohn bzw. tatsächlich
gezahlter Lohn - Zuschläge für vom
Auftragnehmer zu vertretende Überstunden,
5
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Nacht-, Sonn-, Feiertagsarbeit, Entgelt für
übliche Wegezeiten - Lohnnebenkosten (z.B.
Auslösung, Fahrgeld, Personal Transportkosten,
Verpflegungszuschuß, Übernachtungskosten) Aufsichtspersonal, sofern nicht gesondert
auszuweisen - Sozialaufwand (Arbeitgeberanteil)
- Gemeinkosten der Baustelle -allgemeine
Geschäftskosten - vermögensbildende
Maßnahmen - Vorhaltekosten für Werkzeug und
Kleingeräte - Wagnis und Gewinn Leistungen im
Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann
vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart
werden. Die Stundennachweise sind täglich zu
führen und innerhalb von drei Werktagen zur
Bestätigung vorzulegen. Der Verrechnungssatz
gilt für das auf der Baustelle befindliche Objekt
vom Zeitpunkt des Einsatzes einschl.
technologisch bedingter Wartezeiten und
notwendiger ständiger Besetzung mit
Bedienungspersonal. Materialverrechnungssätze
gelten frei Baustelle unabgeladen.
2.1.3
Der Einheitspreis ist in Euro anzugeben. Mit den
Preisen ist die komplette Leistung abgegolten,
falls in den besonderen Hinweisen oder den
Leistungsbeschreibungen nichts anderes zum
Ausdruck kommt. Das gilt auch für
Vermessungsleistungen, soweit sie der
Auftragnehmer zur Durchführung seiner
Leistungen zu erbringen hat. Nebenleistungen
werden nicht gesondert vergütet und gehören
ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im
Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und
Besonderen Leistungen die ATV DIN 18299 ff
(VOB/C). In die Preise sind grundsätzlich
einzurechnen: - alle Aufwendungen und Kosten,
die sich aus der Einhaltung der
Unfallverhütungsvorschriften ergeben.
2.1.4
Der Wortlaut des vom Auftraggeber
übergebenen Leistungsverzeichnisses ist
verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der
Auftragnehmer selbst nicht bestätigte
Gegenangebote abgibt oder Kurzfassungen
verwendet sowie für Eventual- oder
Alternativpositionen.
2.1.5
Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend.
Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus
Menge und Einheitspreis fehlerhaft (z.B. durch
Rechen- oder Eingabefehler) ist.
2.1.6
Der Auftragnehmer hat die Vereinbarung von
Preisen für nicht im Vertrag vorgesehene
Leistungen vor der Ausführung anzubieten;
versäumt er dies, setzt der Auftraggeber
marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein,
falls es sich um noch nicht beschriebene
Leistungen handelt.
Einheitspreis
in EUR
6
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
2.1.7
Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die
Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
2.1.8
Für Aufmaß und Abrechnung gelten - falls in den
Abrechnungshinweisen oder im
Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt - die
Bestimmungen der DIN 18299 ff (VOB/C).
2.2 Hinweise zu den Ausführungsunterlagen
2.2.1
Die vom Auftragnehmer verwendeten
Ausführungsunterlagen müssen den
Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines
Architekten tragen, um Verwechslungen bei der
Bauausführung zu vermeiden. Nicht
freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet
werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber
nicht von seiner eigenen Prüfungs- und
Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt.
2.3 Ausführung
2.3.1
Werden unter 3.- Besondere Hinweise
(Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen der
VOB/C (DIN 18299 ff) genannt, so gelten die in
diesen aufgeführten DIN bzw. DIN EN ohne
besondere Erwähnung als
Ausführungsgrundlage, Leistungs- und
Gütebestimmung. Werden für einzubauendes
Material Gütenachweise gemäß den
Rechtsvorschriften, DIN-Bestimmungen oder
Vertragsunterlagen gefordert, so gelten diese
auch dann als erbracht, wenn ein
Überwachungsvermerk eines zugelassenen
Instituts oder einer amtlichen Einrichtung auf den
Baustoffen oder der Verpackung oder dem
Lieferschein angebracht ist.
3. BESONDERER TEIL GERÜSTBAU
3. BESONDERER TEIL GERÜSTBAU
1.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die technische Ausführung grundsätzlich aus den DIN 18
451 -Gerüstarbeiten und 4422 - Fahrgerüste.
Darüber hinaus sind mit Vorrang die Regeln der
Schriftenreihe ZH 1/534 "Regeln für Sicherheit und
Gesundheitsschutz im Gerüstbau" und ZH 1/560 "Netzschutzgerüste - des Hauptverbandes der
gewerblichen Berufsgenossenschaften" zu beachten.
1.2 Stoffe, Bauteile
1.3 Ausführung
7
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Es wird ein tragfähiger Untergrund mit Unebenheiten im
Bereich von +/-10 cm bereitgestellt. Bedenken
hinsichtlich des Untergrundes, der vor gesehenen
Ausführung und der Möglichkeit der Verankerung und
Abstützung sind dem Auftraggeber unverzüglich
mitzuteilen.
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über
die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel,
Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf.
eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben,
verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Ausführung der
Leistung, sich vor Ort mit dem Auftraggeber
abzusprechen, um den Gerüstaufbau nach den Belangen der
am Bau Beteiligten zu gewährleisten.
Werden Stahlrohrgerüste ausgeschrieben, so steht es dem
Bieter grundsätzlich frei, Systemgerüste vorzusehen.
Systemgerüste müssen eine Zulassung haben. Sie dürfen
nur entsprechend dieser Zulassung errichtet werden. Die
freie Wahl des Gerüstes durch den Bieter bzw.
Auftragnehmer (Rohrgerüst oder Systemgerüst) ist dann
nicht möglich, wenn im Ausschreibungstext auf den
entsprechenden Teil der DIN 4420 Bezug genommen wird
oder wenn die entsprechenden Kurzbezeichnungen der DIN
4420 verwendet werden.
Die Kennzeichnung der Fassaden-, Raum- und Stützgerüste
mit der Bezeichnung der aufstellenden Firma einschl.
Telefonnummer sowie des flächenbezogenen
Nutzungsgewichtes ist unverzichtbar. Die Kennzeichnung
nach DIN 4420-1 wird dadurch nicht ersetzt.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund
abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu
großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht
ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu
verwenden.
Pro Gerüstseite soll ein Montagepunkt für einen
Schwenkarmaufzug angegeben werden. Das Gerüst ist an
diesem Punkt zusätzlich zu verstreben und mit der Wand
zu verankern. Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten
sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der
Gerüstanlage freizuhalten.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben,
erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen
technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist
es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem
Auftraggeber oder dessen Vertreter über die
Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen
Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu
wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen
der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des
Bauteilelementes (geputzte Fassade, Fassade mit
Thermohaut geputzt, Ziegelsichtmauerwerk,
Betonsichtflächen, Metallfassaden, Mosaikverfliesung
auf Trägerplatten oder Fassadenverkleidungen sonstiger
Art etc.) abgestimmt ist. Eventuelles umankern der
Gerüstverankerungen (Eingangsbereiche bzw.
Aufzugsschächte) durch das spätere Anbringen von einer
8
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Mosaikfassade ist zu berücksichtigen.
Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie
Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat
der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die
wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung
nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen
dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt
werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren.
Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu
sichern.
Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen
sind zu beseitigen oder über den Unternehmer für die
Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene
Kosten ausbessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern
sie gering sind, selbst beseitigt, kann der
Auftragnehmer das dazu benötigte Material in
Kleinmengen über die Bauleitung anfordern. In jedem
Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen.
Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der
Bauleitung geschoßweise verlangt werden, um bei
ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung
auszuschließen.
1.4 Preisinhalte
Das Überbauen von ebenen Stufen, sofern es
systemgerecht möglich ist, ist mit den Einheitspreisen
abgegolten.
Die Vorlage statischer Nachweise für Systemgerüste die auf Verlangen zu übergeben sind - gilt, sofern
nicht von der Regelausführung abgewichen wird, als
Nebenleistung.
Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der
Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende
Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen
Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen
Gegebenheiten.
Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine
statische Berechnung Bestandteil des Preises und ist
sie auf Verlangen vorzulegen oder - als Kopie auszuhändigen, so gehört dieses zu den Nebenleistungen.
1.5 Abrechnungshinweise
Schutzgerüste als Witterungsschutz über Bauwerken
werden analog zu Fassadengerüsten nach der überbauten
Gebäudegrundfläche abgerechnet. Das Fassadengerüst wird
- auch wenn es nur als Stützkonstruktion dient gesondert berechnet.
Die Aufmaßbestimmungen für Fassadengerüste gelten
unabhängig von den Arbeiten, die von diesem Gerüst aus
ausgeführt werden sollen. Wird ein Gebäude mit
Flachdach eingerüstet, gilt die Linie der äußeren
Begrenzung der Attika als Höhengrenze des Aufmaßes.
Werden Gerüste auf der Baustelle nur umgesetzt, d.h. es
9
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
entfällt der An- und Abtransport, so gelten - falls
dazu keine Positionen im Leistungsverzeichnis
ausgewiesen sind - die vereinbarten Preise für Auf- und
Abbau sowie An- und Abtransport; der eingesparte Anteil
für die Vorhaltung ist sichtbar abzusetzen, sofern er
Bestandteil des Preises ist.
10
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
01
1. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str.
01.01
Gelände vorbereiten
01.01.1
Pflasterprotokoll
Erstellung eines Pflasterprotokolles mit
der Bauleitung vor Rüststellung auf öffentlichem
Straßenland.
Antragstellung der Sondernutzung durch AG.
1,00
Einheit
Psch
Einheitspreis
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
01.01.2
Rüststatik erstellen
Erstellen der kompletten Rüststatik.
Die Genehmigungsgebühren sind in diese Position
einzurechnen. Die Genehmigung ist durch den AN
rechtzeitig zu veranlassen und zu organisieren.
Übergabe der genehmigten Rüststatik in 2-facher
Ausführung an den Bauherrn.
1,00
Psch
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
11
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
12
25.10.2016
14.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
01.02
Fassadenrüstungen
01.02.1
Fassadengerüst außen, John-Locke-Str. 1-13
Stahlrohr- Fassadengerüst, mehrteilig, als Standgerüst
aufbauen, vorhalten und abbauen,
aufwärtsgestaffelt, einschl. der festangebrachten
erforderlichen Etagenleitern. Unterhalb des Gerüstes
ist in einer Breite von ca. 1,50m eine strapazierfähige
Abdeckung zum Schutz der Vegetation und Flächen zu
verlegen.
Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN EN
12811, flächenbezogenes Nutzgewicht 200 kg/m² (2kN/m²),
den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und den
geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen.
inkl. der notwendigen Verankerungen gemäß Rüststatik.
Festanker sind nach Erforderniss mit einzukalkulieren.
Im Bereich der Ausgänge (Hauszugänge, Kellerzugänge)
ist ebenfalls Rüstung zu stellen und eine entsprechende
Öffnung im Bereich der Tür herzustellen um den Zugang
weiterhin zu gewährleisten.
Traufhöhe/Dachrandabschluss:
8-Geschosser: ca. 24 m über OKG,
4-Geschosser, ca 14 m über OKG
Lastklasse: 3
Breitenklasse: W 09
Breite des Gerüstes: 1 m
Inkl. der erforderlichen, fest angebrachten
Fassadenleitern.
Verankerung der Rüstung in Beton
Wandaufbau Bestand:
- Giebelwand 14 cm C25/30 (Verankerungsgrund) +
Balkonschaftwände
- Längswand 10 cm C25/30 (Verankerungsgrund)
- 3 cm Polystyrol-Hartschaumkern
- 6 cm C25/30 Wetterschale
- Sockelbereich als massive Stahlbetonwand
Wandaufbau neu:
- 14 cm / 10 cm C 25/30
- 3cm Polystyrol-Hartschaumkern
- 6 cm C25/30 Wetterschale
- 12cm Mineralwolldämmung
- 2 cm Gewebe/Putz
Hinweis: Bei den Eingangsbereichen bzw.
Aufzugsvorbauten werden Glasmosaikflächen montiert.
Entsprechend partielles Umankern ist zu berücksichtigen
und wird nicht gesondert vergütet.
In diese Position sind die verlängerten Ringösen für
einen erweiterten Fassadenaufbau von 14 cm (siehe
Wandaufbau neu) und den sich daraus ergebenden
statischen Erfordernissen mit einzurechnen.
Die Rüstung ist so zu stellen, dass die neue Fassade
ohne Rüstungsumbau montiert werden kann (Abstand zur
Fassade). Die Vorderkante der Rüstbohlen zur
Bestandsfassade soll ca. 43 cm betragen.
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
13
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die Rüstung ist in Rücksprache mit der Bauleitung in
mehreren Abschnitten über die gesamte Höhe aufzubauen
und zur Nutzung freizugeben. Das Auf- bzw. Abrüsten je
Fassadenabschnitt darf maximal 10 Werktage in Anspruch
nehmen. Der Rüstabbau erfolgt im Zuge der
Fertigstellung der Fassade.
Zugänge zu den Hauseingängen sind so zu überrüsten,
dass der Durchgang ständig gewährt ist.
Beim Abbau der Rüstungen sind die Rüstanker zu
entfernen, die Löcher einwandfrei zu schließen und in
Absprache mit dem Gewerk Fassade farblich an die
Fassadenfläche anzugleichen.
Abrechnungsgrundlage ist die eingerüstete
Fassadenfläche.
Grundvorhaltedauer: 26 Wochen
10.000,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.02.2
Fassadengerüst , verlängerte/verkürzte Vorhaltung,
John-Locke-Str.
33-37
Fassadengerüst wie vor, Verlängerung/Verkürzung der
Gebrauchsüberlassung über/unter die 26-wöchige
Grundeinsatzzeit.
Anzugeben ist der EP je m² und Woche
40.000,00
m²/W
Material:
Lohn:
EP:
01.02.3
beidseitige Absturzsicherung
Zulage zu vorbeschriebenen Fassadengerüsten für die
Ausführung einer beidseitigen Absturzsicherung
bestehend aus Fußbrett sowie Knie- und Hüftstange.
Der Rückbau der innenseitigen Absturzsicherung erfolgt
unmittelbar nach Montage der Dämmung.
Grundvorhaltedauer: 26 Wochen
10.000,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
01.02.4
beidseitige Absturzsicherung, verlängerte/verkürzte
Vorhaltung
Absturzsicherung wie vor, Verlängerung/Verkürzung der
Gebrauchsüberlassung über/unter die 26-wöchige
Grundeinsatzzeit.
14
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Anzugeben ist der EP je m² und Woche
40.000,00
m²/W
Material:
Lohn:
EP:
01.02.5
Gerüstträger
Gerüstträger in Gitterkonstruktion für die Überbrückung
von Dachflächen, Eingangsvorbauten, nicht tragfähigen
Bauteilen, Auskragungen u. dgl. in die
Gerüstkonstruktion einbauen;
Grundeinsatzzeit: 26 Wochen
Öffnungsbreite: von ca. 1,0m bis 3,50 m
Belagbreite: mind. 1,00 m
Lastklasse: 3 (3,0 kN/m²)
Abrechnungsgrundlage ist die lichte Breite der zu
überbrückenden Teile bzw der Auskragungen.
100,00
m
Material:
Lohn:
EP:
01.02.6
Gerüstträger, verlängerte/verkürzte Vorhaltung
Gerüstträger in Gitterkonstruktion für die Überbrückung
von Durchfahrten u. dgl.; Verlängerung/ Verkürzung der
Gebrauchsüberlassung über/unter die 26-wöchige
Grundeinsatzzeit.
Anzugeben ist der EP je m und Woche
400,00
m/Wo
Material:
Lohn:
EP:
01.02.7
Gerüstverkleidung mit Schutznetz
Gerüstverkleidung mit Schutznetz, vollflächig. Diese
Schutzmaßnahme ist für die Dauer der Gerüststellung
vorzuhalten und ständig zu warten;
Gebrauchsüberlassung bis 26 Wochen Grundeinsatzzeit.
Erforderliche zusätzliche notwendige Verankerungen des
Gerüstes sind mit einzukalkulieren.
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
10.000,00
m²
Einheitspreis
in EUR
15
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
01.02.8
Gerüstverkleidung, Verlängerung/Verkürzung
Gerüstverkleidung mit Schutznetz, vollflächig. Verlängerung /Verkürzung der
Gebrauchsüberlassung über/unter die 26-wöchige
Grundeinsatzzeit.
Anzugeben ist der EP je m² und Woche
40.000,00
m²/W
Material:
Lohn:
EP:
01.02.9
Passantenschutzdach
Passantenschutzdach in der zweiten Gerüstebene im
Bereich von Türausgängen, sowie im Durchgangsbereich
der Gebäudeverbindungsbauten mit doppeltem Bohlenbelag
und Rieselschutzfolie zwischen den Bohlenbelägen, gemäß
DIN 4420, und den Vorschriften der Berufsgenossenschaft
aufbauen, vorhalten und abbauen. Inkl. aller Zu- und
Nebenarbeiten.
Breite: ca. 4,00 m (Eingangsbereiche)
Ausladung: von 1,50 m
Grundvorhaltung: 26 Wochen
Abrechnungsgrundlage sind verbaute Stk. Schutzdach.
7,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.02.10
Passantenschutzdach Verlängerung/Verkürzung
Passantenschutzdach wie vor, Verlängerung/Verkürzung
der Gebrauchsüberlassung über/unter die 26-wöchige
Grundeinsatzzeit
Anzugeben ist der EP je Stck. und Woche
28,00
Stk/
Material:
Lohn:
EP:
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
16
25.10.2016
14.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
01.02.11
Passantentunnel/Schutzdach
Passantentunnel, Ausführung zur Aufnahme des
Fassadengerüstes der Hauptposition nach DIN
4420-1:2004-03, liefern, aufbauen und über die Bauzeit
vorhalten.
Durchgangsbreite über 1,50m
Durchgangshöhe über 2,30m
Icl. stabiler Seitenverkleidung
Grundstandzeit: 26 Wochen
Ausführung im Bereich der Eingangsseite und am
Gebäudedurchgang.
35,00
m
Material:
Lohn:
EP:
01.02.12
Passantentunnel, Verlängerung/Verkürzung
Passantentunnel wie vor, Verlängerung/Verkürzung der
Gebrauchsüberlassung über/unter die 26-wöchige
Grundeinsatzzeit.
Anzugeben ist der EP je m und Woche
140,00
m/Wo
Material:
Lohn:
EP:
01.02.13
Dachdeckerfanggerüst
Dachdeckerfanggerüst durch Verbreiterung des
Fassadengerüstes auf der obersten Gerüstlage im Bereich
der Traufe um 30cm nach DIN EN 12811,, einschl.
Schutzwand zur Durchführung der Dachdecker- und
Klempnerarbeiten als Zulage;
inkl. An- und Abtransport, Auf- und Abbau
sowie das Herumführen an den Stirnseiten.
Mindestabstand zwischen Schutzwand und Traufkante nach
DIN 4420 Teil 1; Schutzwand aus Netzen,
Höhe der als Fanglage genutzten Gerüstlage ca. 24,00
bis 26,00 m (8-Geschosser), Gerüstlage ca. 13,00 bis
15,00 m (4-Geschosser); Länge der Fanglage gemäß
Abwicklung des Standgerüstes.
Gebrauchsüberlassung: 26 Wochen (Grundstandzeit)
340,00
m
Material:
Lohn:
EP:
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
01.02.14
Dachdeckerfanggerüst, Verlängerung/Verkürzung
Dachdeckerfanggerüst wie vor, Verlängerung/Verkürzung
der Gebrauchsüberlassung über/unter die 26-wöchige
Grundeinsatzzeit.
17
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Anzugeben ist der EP je m und Woche
1.360,00
m/Wo
Material:
Lohn:
EP:
01.02.15
Zusätzliche Verankerungen für Bauaufzüge
Zulage zur Rüststellung für die zusätzliche Verankerung
der Rüstung zur Montage von Bauaufzügen über die
gesamte Gebäudehöhe.
Der statische Nachweis ist zu erbringen und mit
einzukalkulieren.
10 Aufzüge an den Fassaden
10,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.02.16
Zulage Kernbohrungen
Herstellung von Kernbohrungen bis DN 20 durch die
Wetterschale zur Befestigung von Sonderkonstruktionen
zur Verankerung der Aufzüge
240,00
01.02.17
Stk
Zulage Umankern der Rüstungsanlage
Zulage zur Rüststellung für zusätzliches, partielles
Umankern der Rüstungsanlage während der Baumaßnahme.
Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Es ist von
mehrmaligem Umankern auszugehen und entsprechend im EP
mit einzukalkulieren.
Der statische Nachweis ist zu erbringen und ebenfalls
mit einzukalkulieren.
1,00
Psch
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
18
25.10.2016
14.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
01.03
Lastenaufzüge
01.03.1
Aufzüge, Gerüstweise Etagentüren
Personen-/Lastenaufzug anliefern, aufbauen, vorhalten
und warten sowie schrittweiser Rückbau im Zuge der
Etagenweisen Abrüstung. Inkl. notwendiger Verankerungen
an Gebäude/Rüstung.
Tragschicht Wand: 10/14 cm Stahlbeton.
Einweisung der Aufzugswärter
Tragfähigkeit: 500kg (Personen), 850kg (Lasten)
Förderhöhe: bis ca.24 m (8-Geschosser)
Fördergeschwindigkeit: 12m/min (Personen- und Lasten)
24m/min (Lasten)
Betriebsspannung: 400V
Lastbühne: Länge 1,60m, Breite 1,40 m
5 Aufzüge - Gerüstweise Etagentüren
Gesamtstandzeit: 26 Wochen Vorhaltung
5,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.03.2
Aufzüge, Gebrauchsüberlassung
Personen-/Lastenaufzüge der vor .Pos.
Verlängerung/Verkürzung der Gebrauchsüberlassung über
die 26 wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.
Anzugeben ist der EP in Stück pro Woche.
20,00
Stk/
Material:
Lohn:
EP:
01.03.3
Aufzüge, Etagenweise Aufzugstüren
Personen-/Lastenaufzug anliefern, aufbauen, vorhalten
und warten sowie schrittweiser Rückbau im Zuge der
Etagenweisen Abrüstung. Inkl. notwendiger Verankerungen
an Gebäude/Rüstung.
Tragschicht Wand: 10/14 cm Stahlbeton.
Einweisung der Aufzugswärter
Tragfähigkeit: 500kg (Personen), 850kg (Lasten)
Förderhöhe: bis ca.24 m (8-Geschosser)
Fördergeschwindigkeit: 12m/min (Personen- und Lasten)
24m/min (Lasten)
Betriebsspannung: 400V
Lastbühne: Länge 1,60m, Breite 1,40 m
5 Aufzüge - Etagenweise Etagentüren (4 Stück je Aufzug)
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Gesamtstandzeit: 26 Wochen Vorhaltung
5,00
01.03.4
Stk
Aufzüge, Gebrauchsüberlassung
Personen-/Lastenaufzüge der vor .Pos.
Verlängerung/Verkürzung der Gebrauchsüberlassung über
die 26 wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.
Anzugeben ist der EP in Stück pro Woche.
20,00
Stk/
Material:
Lohn:
EP:
01.03.5
Aufzugsetagentür
Aufzugsetagentüren anliefern, aufbauen, vorhalten und
warten sowie abbauen.
jede Etagentür mit mechanischer Verriegelung.
Einbau für:
- Personenaufzug 500 kg
- Lastenaufzug
6 - 11 Geschosse
Grundvorhaltung: 26 Wochen
Hinweis:
Die Rüstung ist so zu stellen, dass die neue Fassade
ohne Rüstungsumbau montiert werden kann (Abstand zur
Fassade). Die Vorderkante der Rüstbohlen zur
Bestandsfassade soll ca. 43 cm betragen. Dieser
Zwischenraum ist während der Baumaßnahme in den
Bereichen der Aufzugsetagentüren entsprechend zu
überbrücken und in den EP mit einzukalkulieren.
80,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.03.6
Aufzugsetagentür, Gebrauchsüberlassung
Aufzugsetagentür,
Verlängerung/Verkürzung der Gebrauchsüberlassung
über/unter die 24 wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.
Anzugeben ist der EP in Stück pro Woche.
320,00
Stk/
Material:
Lohn:
EP:
19
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Gesamtsumme:
20
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
01.04
Stundenlohnarbeiten
01.04.1
Einheit
Einheitspreis
in EUR
*** Stundenlohnarbeiten
Stundensatz Fachwerker
Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfaßt sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Fachwerker
20,00
h
Material:
Lohn:
EP:
01.04.2
*** Stundenlohnarbeiten
Stundensatz Helfer
Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfaßt sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Helfer
20,00
h
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
21
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
02
2. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str.
02.01
Gelände vorbereiten
02.01.1
Pflasterprotokoll
Erstellung eines Pflasterprotokolles mit
der Bauleitung vor Rüststellung auf öffentlichem
Straßenland.
Antragstellung der Sondernutzung durch AG.
1,00
Einheit
Psch
Einheitspreis
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
02.01.2
Rüststatik erstellen
Erstellen der kompletten Rüststatik.
Die Genehmigungsgebühren sind in diese Position
einzurechnen. Die Genehmigung ist durch den AN
rechtzeitig zu veranlassen und zu organisieren.
Übergabe der genehmigten Rüststatik in 2-facher
Ausführung an den Bauherrn.
1,00
Psch
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
22
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
23
25.10.2016
14.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
02.02
Fassadenrüstungen
02.02.1
Fassadengerüst außen, John-Locke-Str. 1-13
Stahlrohr- Fassadengerüst, mehrteilig, als Standgerüst
aufbauen, vorhalten und abbauen,
aufwärtsgestaffelt, einschl. der festangebrachten
erforderlichen Etagenleitern. Unterhalb des Gerüstes
ist in einer Breite von ca. 1,50m eine strapazierfähige
Abdeckung zum Schutz der Vegetation und Flächen zu
verlegen.
Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN EN
12811, flächenbezogenes Nutzgewicht 200 kg/m² (2kN/m²),
den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und den
geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen.
inkl. der notwendigen Verankerungen gemäß Rüststatik.
Festanker sind nach Erforderniss mit einzukalkulieren.
Im Bereich der Ausgänge (Hauszugänge, Kellerzugänge)
ist ebenfalls Rüstung zu stellen und eine entsprechende
Öffnung im Bereich der Tür herzustellen um den Zugang
weiterhin zu gewährleisten.
Traufhöhe/Dachrandabschluss:
8-Geschosser: ca. 24 m über OKG,
4-Geschosser, ca 14 m über OKG
Lastklasse: 3
Breitenklasse: W 09
Breite des Gerüstes: 1 m
Inkl. der erforderlichen, fest angebrachten
Fassadenleitern.
Verankerung der Rüstung in Beton
Wandaufbau Bestand:
- Giebelwand 14 cm C25/30 (Verankerungsgrund) +
Balkonschaftwände
- Längswand 10 cm C25/30 (Verankerungsgrund)
- 3 cm Polystyrol-Hartschaumkern
- 6 cm C25/30 Wetterschale
- Sockelbereich als massive Stahlbetonwand
Wandaufbau neu:
- 14 cm / 10 cm C 25/30
- 3cm Polystyrol-Hartschaumkern
- 6 cm C25/30 Wetterschale
- 12cm Mineralwolldämmung
- 2 cm Gewebe/Putz
Hinweis: Bei den Eingangsbereichen bzw.
Aufzugsvorbauten werden Glasmosaikflächen montiert.
Entsprechend partielles Umankern ist zu berücksichtigen
und wird nicht gesondert vergütet.
In diese Position sind die verlängerten Ringösen für
einen erweiterten Fassadenaufbau von 14 cm (siehe
Wandaufbau neu) und den sich daraus ergebenden
statischen Erfordernissen mit einzurechnen.
Die Rüstung ist so zu stellen, dass die neue Fassade
ohne Rüstungsumbau montiert werden kann (Abstand zur
Fassade). Die Vorderkante der Rüstbohlen zur
Bestandsfassade soll ca. 43 cm betragen.
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
24
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die Rüstung ist in Rücksprache mit der Bauleitung in
mehreren Abschnitten über die gesamte Höhe aufzubauen
und zur Nutzung freizugeben. Das Auf- bzw. Abrüsten je
Fassadenabschnitt darf maximal 10 Werktage in Anspruch
nehmen. Der Rüstabbau erfolgt im Zuge der
Fertigstellung der Fassade.
Zugänge zu den Hauseingängen sind so zu überrüsten,
dass der Durchgang ständig gewährt ist.
Beim Abbau der Rüstungen sind die Rüstanker zu
entfernen, die Löcher einwandfrei zu schließen und in
Absprache mit dem Gewerk Fassade farblich an die
Fassadenfläche anzugleichen.
Abrechnungsgrundlage ist die eingerüstete
Fassadenfläche.
Grundvorhaltedauer: 26 Wochen
3.200,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.02.2
Fassadengerüst , verlängerte/verkürzte Vorhaltung,
John-Locke-Str.
33-37
Fassadengerüst wie vor, Verlängerung/Verkürzung der
Gebrauchsüberlassung über/unter die 26-wöchige
Grundeinsatzzeit.
Anzugeben ist der EP je m² und Woche
12.800,00
m²/W
Material:
Lohn:
EP:
02.02.3
beidseitige Absturzsicherung
Zulage zu vorbeschriebenen Fassadengerüsten für die
Ausführung einer beidseitigen Absturzsicherung
bestehend aus Fußbrett sowie Knie- und Hüftstange.
Der Rückbau der innenseitigen Absturzsicherung erfolgt
unmittelbar nach Montage der Dämmung.
Grundvorhaltedauer: 26 Wochen
3.200,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
02.02.4
beidseitige Absturzsicherung, verlängerte/verkürzte
Vorhaltung
Absturzsicherung wie vor, Verlängerung/Verkürzung der
Gebrauchsüberlassung über/unter die 26-wöchige
Grundeinsatzzeit.
25
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Anzugeben ist der EP je m² und Woche
12.800,00
m²/W
Material:
Lohn:
EP:
02.02.5
Gerüstträger
Gerüstträger in Gitterkonstruktion für die Überbrückung
von Dachflächen, Eingangsvorbauten, nicht tragfähigen
Bauteilen, Auskragungen u. dgl. in die
Gerüstkonstruktion einbauen;
Grundeinsatzzeit: 26 Wochen
Öffnungsbreite: von ca. 1,0m bis 3,50 m
Belagbreite: mind. 1,00 m
Lastklasse: 3 (3,0 kN/m²)
Abrechnungsgrundlage ist die lichte Breite der zu
überbrückenden Teile bzw der Auskragungen.
35,00
m
Material:
Lohn:
EP:
02.02.6
Gerüstträger, verlängerte/verkürzte Vorhaltung
Gerüstträger in Gitterkonstruktion für die Überbrückung
von Durchfahrten u. dgl.; Verlängerung/ Verkürzung der
Gebrauchsüberlassung über/unter die 26-wöchige
Grundeinsatzzeit.
Anzugeben ist der EP je m und Woche
140,00
m/Wo
Material:
Lohn:
EP:
02.02.7
Gerüstverkleidung mit Schutznetz
Gerüstverkleidung mit Schutznetz, vollflächig. Diese
Schutzmaßnahme ist für die Dauer der Gerüststellung
vorzuhalten und ständig zu warten;
Gebrauchsüberlassung bis 26 Wochen Grundeinsatzzeit.
Erforderliche zusätzliche notwendige Verankerungen des
Gerüstes sind mit einzukalkulieren.
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
3.200,00
m²
Einheitspreis
in EUR
26
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
02.02.8
Gerüstverkleidung, Verlängerung/Verkürzung
Gerüstverkleidung mit Schutznetz, vollflächig. Verlängerung /Verkürzung der
Gebrauchsüberlassung über/unter die 26-wöchige
Grundeinsatzzeit.
Anzugeben ist der EP je m² und Woche
12.800,00
m²/W
Material:
Lohn:
EP:
02.02.9
Passantenschutzdach
Passantenschutzdach in der zweiten Gerüstebene im
Bereich von Türausgängen, sowie im Durchgangsbereich
der Gebäudeverbindungsbauten mit doppeltem Bohlenbelag
und Rieselschutzfolie zwischen den Bohlenbelägen, gemäß
DIN 4420, und den Vorschriften der Berufsgenossenschaft
aufbauen, vorhalten und abbauen. Inkl. aller Zu- und
Nebenarbeiten.
Breite: ca. 4,00 m (Eingangsbereiche)
Ausladung: von 1,50 m
Grundvorhaltung: 26 Wochen
Abrechnungsgrundlage sind verbaute Stk. Schutzdach.
2,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.02.10
Passantenschutzdach Verlängerung/Verkürzung
Passantenschutzdach wie vor, Verlängerung/Verkürzung
der Gebrauchsüberlassung über/unter die 26-wöchige
Grundeinsatzzeit
Anzugeben ist der EP je Stck. und Woche
8,00
Stk/
Material:
Lohn:
EP:
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
27
25.10.2016
14.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
02.02.11
Passantentunnel/Schutzdach
Passantentunnel, Ausführung zur Aufnahme des
Fassadengerüstes der Hauptposition nach DIN
4420-1:2004-03, liefern, aufbauen und über die Bauzeit
vorhalten.
Durchgangsbreite über 1,50m
Durchgangshöhe über 2,30m
Icl. stabiler Seitenverkleidung
Grundstandzeit: 26 Wochen
Ausführung im Bereich der Eingangsseite und am
Gebäudedurchgang.
10,00
m
Material:
Lohn:
EP:
02.02.12
Passantentunnel, Verlängerung/Verkürzung
Passantentunnel wie vor, Verlängerung/Verkürzung der
Gebrauchsüberlassung über/unter die 26-wöchige
Grundeinsatzzeit.
Anzugeben ist der EP je m und Woche
40,00
m/Wo
Material:
Lohn:
EP:
02.02.13
Dachdeckerfanggerüst
Dachdeckerfanggerüst durch Verbreiterung des
Fassadengerüstes auf der obersten Gerüstlage im Bereich
der Traufe um 30cm nach DIN EN 12811,, einschl.
Schutzwand zur Durchführung der Dachdecker- und
Klempnerarbeiten als Zulage;
inkl. An- und Abtransport, Auf- und Abbau
sowie das Herumführen an den Stirnseiten.
Mindestabstand zwischen Schutzwand und Traufkante nach
DIN 4420 Teil 1; Schutzwand aus Netzen,
Höhe der als Fanglage genutzten Gerüstlage ca. 24,00
bis 26,00 m (8-Geschosser), Gerüstlage ca. 13,00 bis
15,00 m (4-Geschosser); Länge der Fanglage gemäß
Abwicklung des Standgerüstes.
Gebrauchsüberlassung: 26 Wochen (Grundstandzeit)
160,00
m
Material:
Lohn:
EP:
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
02.02.14
Dachdeckerfanggerüst, Verlängerung/Verkürzung
Dachdeckerfanggerüst wie vor, Verlängerung/Verkürzung
der Gebrauchsüberlassung über/unter die 26-wöchige
Grundeinsatzzeit.
28
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Anzugeben ist der EP je m und Woche
740,00
m/Wo
Material:
Lohn:
EP:
02.02.15
Zusätzliche Verankerungen für Bauaufzüge
Zulage zur Rüststellung für die zusätzliche Verankerung
der Rüstung zur Montage von Bauaufzügen über die
gesamte Gebäudehöhe.
Der statische Nachweis ist zu erbringen und mit
einzukalkulieren.
10 Aufzüge an den Fassaden
4,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.02.16
Zulage Kernbohrungen
Herstellung von Kernbohrungen bis DN 20 durch die
Wetterschale zur Befestigung von Sonderkonstruktionen
zur Verankerung der Aufzüge
96,00
02.02.17
Stk
Zulage Umankern der Rüstungsanlage
Zulage zur Rüststellung für zusätzliches, partielles
Umankern der Rüstungsanlage während der Baumaßnahme.
Inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Es ist von
mehrmaligem Umankern auszugehen und entsprechend im EP
mit einzukalkulieren.
Der statische Nachweis ist zu erbringen und ebenfalls
mit einzukalkulieren.
1,00
Psch
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
29
25.10.2016
14.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
02.03
Lastenaufzüge
02.03.1
Aufzüge, Gerüstweise Etagentüren
Personen-/Lastenaufzug anliefern, aufbauen, vorhalten
und warten sowie schrittweiser Rückbau im Zuge der
Etagenweisen Abrüstung. Inkl. notwendiger Verankerungen
an Gebäude/Rüstung.
Tragschicht Wand: 10/14 cm Stahlbeton.
Einweisung der Aufzugswärter
Tragfähigkeit: 500kg (Personen), 850kg (Lasten)
Förderhöhe: bis ca.24 m (8-Geschosser)
Fördergeschwindigkeit: 12m/min (Personen- und Lasten)
24m/min (Lasten)
Betriebsspannung: 400V
Lastbühne: Länge 1,60m, Breite 1,40 m
5 Aufzüge - Gerüstweise Etagentüren
Gesamtstandzeit: 26 Wochen Vorhaltung
2,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.03.2
Aufzüge, Gebrauchsüberlassung
Personen-/Lastenaufzüge der vor .Pos.
Verlängerung/Verkürzung der Gebrauchsüberlassung über
die 26 wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.
Anzugeben ist der EP in Stück pro Woche.
8,00
Stk/
Material:
Lohn:
EP:
02.03.3
Aufzüge, Etagenweise Aufzugstüren
Personen-/Lastenaufzug anliefern, aufbauen, vorhalten
und warten sowie schrittweiser Rückbau im Zuge der
Etagenweisen Abrüstung. Inkl. notwendiger Verankerungen
an Gebäude/Rüstung.
Tragschicht Wand: 10/14 cm Stahlbeton.
Einweisung der Aufzugswärter
Tragfähigkeit: 500kg (Personen), 850kg (Lasten)
Förderhöhe: bis ca.24 m (8-Geschosser)
Fördergeschwindigkeit: 12m/min (Personen- und Lasten)
24m/min (Lasten)
Betriebsspannung: 400V
Lastbühne: Länge 1,60m, Breite 1,40 m
5 Aufzüge - Etagenweise Etagentüren (4 Stück je Aufzug)
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Gesamtstandzeit: 26 Wochen Vorhaltung
2,00
02.03.4
Stk
Aufzüge, Gebrauchsüberlassung
Personen-/Lastenaufzüge der vor .Pos.
Verlängerung/Verkürzung der Gebrauchsüberlassung über
die 26 wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.
Anzugeben ist der EP in Stück pro Woche.
8,00
Stk/
Material:
Lohn:
EP:
02.03.5
Aufzugsetagentür
Aufzugsetagentüren anliefern, aufbauen, vorhalten und
warten sowie abbauen.
jede Etagentür mit mechanischer Verriegelung.
Einbau für:
- Personenaufzug 500 kg
- Lastenaufzug
6 - 11 Geschosse
Grundvorhaltung: 26 Wochen
Hinweis:
Die Rüstung ist so zu stellen, dass die neue Fassade
ohne Rüstungsumbau montiert werden kann (Abstand zur
Fassade). Die Vorderkante der Rüstbohlen zur
Bestandsfassade soll ca. 43 cm betragen. Dieser
Zwischenraum ist während der Baumaßnahme in den
Bereichen der Aufzugsetagentüren entsprechend zu
überbrücken und in den EP mit einzukalkulieren.
32,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.03.6
Aufzugsetagentür, Gebrauchsüberlassung
Aufzugsetagentür,
Verlängerung/Verkürzung der Gebrauchsüberlassung
über/unter die 24 wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.
Anzugeben ist der EP in Stück pro Woche.
128,00
Stk/
Material:
Lohn:
EP:
30
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Gesamtsumme:
31
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
02.04
Stundenlohnarbeiten
02.04.1
Einheit
Einheitspreis
in EUR
*** Stundenlohnarbeiten
Stundensatz Fachwerker
Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfaßt sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Fachwerker
20,00
h
Material:
Lohn:
EP:
02.04.2
*** Stundenlohnarbeiten
Stundensatz Helfer
Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfaßt sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Helfer
20,00
h
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
32
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Gerüstbau und Bauaufzüge
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
01
1. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str.
01.01
Gelände vorbereiten
01.02
Fassadenrüstungen
01.03
Lastenaufzüge
01.04
Stundenlohnarbeiten
02
2. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str.
02.01
Gelände vorbereiten
02.02
Fassadenrüstungen
02.03
Lastenaufzüge
02.04
Stundenlohnarbeiten
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
33
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Bauablaufplan Ausführungsstand mit kompl.
Schadstoffsanierung in allen
Wohnungen, TH & Hausfluren
Nr.
Vorgangsname
Dauer
Anfang
Fertig stellen
01 März
13.02.
1
2
3
1. Bauabschnitt (BA) JLS 1-11
1. BA: JLS 1-11 Arbeiten in den Kellerbereichen
Mo 27.02.17 Fr 22.12.17
30 Tage
25 Tage
25 Tage
185 Tage
20 Tage
Mo 27.02.17
Mo 27.02.17
Mo 27.02.17
Mo 06.03.17
Mo 06.03.17
150 Tage
Mo 06.03.17 Fr 29.09.17
10 Tage
Mo 13.03.17 Fr 24.03.17
10 Tage
Mo 27.03.17 Fr 07.04.17
10 Tage
Mo 10.04.17 Fr 21.04.17
Umverlegung Heiztrasse vom Los 8 zum Los 6
Anbringen der Kellerdeckendämmung
39 Tage
55 Tage
Di 06.06.17 Fr 28.07.17
Mo 04.09.17 Fr 17.11.17
Dämmung der unteren Geschossdecken im Kellerbereich JLS_1-3, 5-7
Dämmung der unteren Geschossdecken im Kellerbereich JLS_9-11
Restarbeiten an den Kellerdeckendämmungen nach kompletter
fertigstellung der Strangsanierungen
20 Tage
15 Tage
10 Tage
Mo 04.09.17 Fr 29.09.17
Mo 09.10.17 Fr 27.10.17
Mo 06.11.17 Fr 17.11.17
8
Freiräumen und Einlagern von Mietersachen aus den Mieterkellern
wegen der Schadstoffsanierung an den Bestandsheizleitungen-JLS 1-11
Sanitär/Heizung/ Elektroleistungen im Keller/ TH zu den jeweiligen
Strangsanierungen (Sanitär/Heizung/Elektro)
1. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der
Bestandsheizrohrisolierung)-1. Block: JLS 1-3
2. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der
Bestandsheizrohrisolierung)-2. Block: JLS 5-7
3. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der
Bestandsheizrohrisolierung)- 3. Block: JLS 9-11
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
215 Tage Mo 27.02.17 Fr 22.12.17
215 Tage
bauvorbereitende Maßnahmen 1. BA
Baustelleneinrichtung (Bauhaupt) 1.BA
Einrichten von Baustrom- und Bauwasseranlagen (Elektro, Sanitär)
10
01 Mai
13.03.
10.04.
Sanierung der Kellerbereiche / 1. BA
Fr 07.04.17
Fr 31.03.17
Fr 31.03.17
Fr 17.11.17
Fr 31.03.17
160 Tage Mo 27.02.17 Fr 06.10.17
1. BA: JLS 1-11 Gebäudehülle
1. Gerüstaufbau / 1. und 2. Rüstungsabschnitt
(Beginn/Loggiaseite JLS 1-3_Westseite/ 8-Geschosser)
1. Fassadenarbeiten / Balkone / 1. und 2. Rüstungsabschnitt
1. Dacharbeiten - JLS_1-3
1. Gerüstabbau / 1. und 2. Rüstungsabschnitt - - nach Fertigstellung
Sanierungsstrang 6 / Aufgang JLS 3
1. Sockel, Restarbeiten außen / 1. und 2. Rüstungsabschnitt
2. Gerüstaufbau / 3. und 4. Rüstungsabschnitt
(Beginn/ Loggiaseite JLS_5-7_Südseite / 4-Geschosser)
2. Fassadenarbeiten / Balkone / 3. und 4. Rüstungsabschnitt
2. Dacharbeiten - JLS_5-7
2. Gerüstabbau / 3. und 4. Rüstungsabschnitt - nach Fertigstellung
Sanierungsstrang 10 / Aufgang JLS_7
2. Sockel, Restarbeiten außen / 3. und 4. Rüstungsabschnitt
3. Gerüstaufbau / 5. und 6. Rüstungsabschnitt
(Beginn/ Loggiaseite JLS_9-11_Südseite / 8-Geschosser)
3. Fassadenarbeiten / Balkone / 5. und 6. Rüstungsabschnitt
3. Dacharbeiten - JLS_9-11
3. Gerüstabbau / 5. und 6. Rüstungsabschnitt - nach Fertigstellung
Sanierungsstrang 16 / Aufgang JLS_11
3. Sockel, Restarbeiten außen / 5. und 6. Rüstungsabschnitt
20 Tage
Mo 27.02.17 Fr 24.03.17
85 Tage
50 Tage
15 Tage
Mo 20.03.17 Fr 14.07.17
Mo 10.04.17 Fr 16.06.17
Mo 10.07.17 Fr 28.07.17
15 Tage
14 Tage
Mo 24.07.17 Fr 11.08.17
Mo 27.03.17 Do 13.04.17
60 Tage
40 Tage
10 Tage
Di 18.04.17 Mo 10.07.17
Mo 01.05.17 Fr 23.06.17
Mo 10.07.17 Fr 21.07.17
15 Tage
15 Tage
Mo 07.08.17 Fr 25.08.17
Mo 29.05.17 Fr 16.06.17
70 Tage
30 Tage
15 Tage
Mo 19.06.17 Fr 22.09.17
Mo 17.07.17 Fr 25.08.17
Mo 18.09.17 Fr 06.10.17
10 Tage
Mo 18.09.17 Fr 29.09.17
27.02.
27.02.
27.02.
06.03.
13.03.
27.03.
10.04.
27.02.
24.03.
20.03.
14.07.
10.04.
18.04.
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
Mo 12.06.17
Mo 12.06.17
Mo 19.06.17
Mo 19.06.17
Mo 26.06.17
Mo 26.06.17
Mo 03.07.17
Mo 03.07.17
Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung: JLS 5-7
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus im EG-Bereich / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur /
JLS_5-7
30 Tage
Mo 21.08.17 Fr 29.09.17
30 Tage
Mo 21.08.17 Fr 29.09.17
66
Strangsanierungsbereich-JLS 9-11: Strang 7-9 /
8-Geschosser / 8 WE`s pro Strang
65 Tage
Mo 26.06.17 Fr 22.09.17
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
3. Balkonbrüstungsabriss - JLS 9: vorauss. Strang 11 im 4.OG (Leer-WE)
Strang 11 / bew. WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG
Strang 11 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG
Strang 12 / bew. WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG
Strang 12 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG
Strang 13 / bew. WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG
Strang 13 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG
4. Balkonbrüstungsabriss - JLS 11: vorauss. Strang 14 im 5.OG (Leer-WE)
Strang 14 / bew. WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG
Strang 14 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG
Strang 15 / bew. WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG
Strang 15 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG
Strang 16 / bew. WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG
Strang 16 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG
10 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
10 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
Mo 26.06.17
Mo 10.07.17
Mo 10.07.17
Mo 17.07.17
Mo 17.07.17
Mo 24.07.17
Mo 24.07.17
Mo 17.07.17
Mo 31.07.17
Mo 31.07.17
Mo 07.08.17
Mo 07.08.17
Mo 14.08.17
Mo 14.08.17
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
108
109
110
111
112
113
114
115
116
117
118
119
120
121
122
123
124
125
126
127
128
129
130
131
132
133
134
135
136
Anbringen der Kellerdeckendämmung
Dämmung der unteren Geschossdecken im Kellerbereich JLS_13-17
Restarbeiten an den Kellerdeckendämmungen nach kompletter
fertigstellung der Strangsanierungen
03.11.
10.04.
Fr 21.04.17
Fr 26.05.17
Fr 02.06.17
Fr 02.06.17
Fr 09.06.17
Fr 09.06.17
Fr 16.06.17
Mo 15.05.17
Fr 16.06.17
Fr 23.06.17
Fr 30.06.17
Fr 07.07.17
Fr 07.07.17
Fr 14.07.17
4. Gerüstaufbau / 7. und 8. Rüstungsabschnitt
(Beginn/ Loggiaseite JLS_13-17_Südseite / 8-Geschosser))
4. Fassadenarbeiten / Balkone / 7. und 8. Rüstungsabschnitt
4. Dacharbeiten - JLS_13-17
4. Gerüstabbau / 7. und 8. Rüstungsabschnitt
4. Sockel, Restarbeiten außen / 7. und 8. Rüstungsabschnitt
21.04.
24.04.
24.04.
26.05.
02.06.
02.06.
02.05.
02.05.
09.06.
09.06.
08.05.
08.05.
16.06.
02.05.
15.05.
15.05.
15.05.
16.06.
23.06.
29.05.
29.05.
30.06.
07.07.
07.07.
06.06.
06.06.
14.07.
22.05.
08.09.
22.05.
23.06.
12.06.
31.07.
08.09.
31.07.
08.09.
14.07.
12.06.
11.08.
12.06.
12.06.
Fr 14.07.17
Fr 21.07.17
Fr 21.07.17
Fr 28.07.17
Fr 28.07.17
Fr 04.08.17
Fr 04.08.17
Fr 11.08.17
14.07.
21.07.
21.07.
19.06.
19.06.
28.07.
28.07.
26.06.
26.06.
04.08.
04.08.
03.07.
03.07.
11.08.
21.08.
26.06.
Fr 07.07.17
Fr 11.08.17
Fr 18.08.17
Fr 18.08.17
Fr 25.08.17
Fr 25.08.17
Fr 01.09.17
Fr 28.07.17
Fr 01.09.17
Fr 08.09.17
Fr 08.09.17
Fr 15.09.17
Fr 15.09.17
Fr 22.09.17
22.09.
07.07.
10.07.
10.07.
11.08.
18.08.
18.08.
17.07.
17.07.
25.08.
25.08.
24.07.
24.07.
17.07.
01.09.
28.07.
31.07.
31.07.
01.09.
Mo 24.07.17 Fr 03.11.17
03.11.
24.07.
Mo 24.07.17 Fr 25.08.17
25.08.
Mo 25.09.17 Fr 03.11.17
14.08.
Mo 14.08.17 Fr 15.09.17
25.09.
03.11.
25.09.
03.11.
15.09.
Mo 25.09.17 Fr 03.11.17
06.11.
06.11.
Mo 06.11.17 Fr 22.12.17
Mo 06.11.17 Fr 09.03.18
22.12.
09.03.
09.03.
10.04.
240 Tage Mo 10.04.17 Fr 09.03.18
235 Tage Mo 10.04.17 Fr 02.03.18
25 Tage
20 Tage
19 Tage
204 Tage
18 Tage
Mo 10.04.17
Mo 10.04.17
Mo 10.04.17
Di 18.04.17
Di 18.04.17
Fr 12.05.17
Fr 05.05.17
Do 04.05.17
Fr 26.01.18
Do 11.05.17
164 Tage
Di 18.04.17
Fr 01.12.17
14 Tage
Di 02.05.17
Fr 19.05.17
35 Tage
Mo 11.12.17 Fr 26.01.18
25 Tage
10 Tage
Mo 11.12.17 Fr 12.01.18
Mo 15.01.18 Fr 26.01.18
10.04.
10.04.
10.04.
12.05.
05.05.
04.05.
18.04.
26.01.
18.04.
11.05.
18.04.
01.12.
02.05.
19.05.
11.12.
19.06.
25 Tage
Mo 19.06.17 Fr 21.07.17
85 Tage
50 Tage
15 Tage
10 Tage
Mo 24.07.17
Mo 07.08.17
Mo 06.11.17
Mo 20.11.17
24.07.
17.11.
07.08.
Fr 18.08.17
Fr 22.09.17
Fr 29.09.17
Fr 06.10.17
Fr 13.10.17
Fr 13.10.17
Fr 20.10.17
Fr 15.09.17
Fr 20.10.17
Fr 27.10.17
Fr 27.10.17
Fr 03.11.17
Fr 03.11.17
Fr 10.11.17
Fr 06.10.17
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
Mo 09.10.17
Mo 09.10.17
Mo 16.10.17
Mo 16.10.17
Mo 23.10.17
Mo 23.10.17
Fr 10.11.17
Fr 17.11.17
Fr 17.11.17
Fr 24.11.17
Fr 24.11.17
Fr 01.12.17
Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung komplett: JLS
13-17
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 13: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und
Bauherrenabnahm)
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_13
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 15: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und
Bauherrenabnahm)
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_15
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 17: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und
Bauherrenabnahm)
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_17
105 Tage Mo 11.09.17 Fr 02.02.18
Mo 30.10.17 Fr 08.12.17
25 Tage
Mo 02.10.17 Fr 03.11.17
30 Tage
Mo 20.11.17 Fr 29.12.17
25 Tage
Mo 23.10.17 Fr 24.11.17
40 Tage
Mo 11.12.17 Fr 02.02.18
95 Tage
Mo 11.09.17 Fr 19.01.18
90 Tage
Mo 11.09.17 Fr 12.01.18
40 Tage
Mo 27.11.17 Fr 19.01.18
25 Tage
70 Tage
Mo 05.02.18 Fr 09.03.18
Mo 05.02.18 Fr 11.05.18
Unterbrechung
24.11.
20.11.
Mo 07.08.17
Mo 21.08.17
Mo 21.08.17
Mo 04.09.17
Mo 04.09.17
Mo 11.09.17
Mo 11.09.17
Mo 04.09.17
Mo 18.09.17
Mo 18.09.17
Mo 25.09.17
Mo 25.09.17
Mo 02.10.17
Mo 02.10.17
Mo 25.09.17
30 Tage
13.10.
06.11.
10 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
10 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
10 Tage
Mo 11.09.17 Fr 13.10.17
26.01.
21.07.
Fr 17.11.17
Fr 13.10.17
Fr 24.11.17
Fr 01.12.17
25 Tage
12.01.
15.01.
01.12.
19.06.
1. Balkonbrüstungsabriss - JLS 13: vorauss. Strang 1 im 5.OG (Leer-WE)
Strang 1 / bew. WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG
Strang 1 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG
Strang 2 / bew. WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG
Strang 2 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG
Strang 3 / bew. WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG
Strang 3 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG
2. Balkonbrüstungsabriss - JLS 15: vorauss. Strang 4 im 4.OG (Leer-WE)
Strang 4 / bew. WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG
Strang 4 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG
Strang 5 / bew. WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG
Strang 5 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG
Strang 6 / bew. WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG
Strang 6 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG
3. Balkonbrüstungsabriss - JLS 17: vorauss. Strang 8 (Mittelstrang) im
5.OG (Leer-WE)
Strang 7 / bew. WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG
Strang 7 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG
Strang 8 / bew. WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG
Strang 8 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG
Strang 9 / bew. WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG
Strang 9 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG
Vorgang
22.09.
24.07.
Mo 07.08.17 Fr 01.12.17
Projekt: JLS_1-17 (LOS 6)
Datum: 26.09.16
15.09.
15.09.
14.08.
14.08.
85 Tage
Überarbeitung sämtlicher Hauseingangsvorbauten inkl.
Dachabdichtungen und Randverblechung an das WDVS, Anfang an der
JLS 1_1.BA (Maler,Dach,Metallbau)
138
Überarbeitung sämtlicher Hauseingangsvorbauten inkl.
Dachabdichtungen und Randverblechung an das WDVS, Anfang an der
JLS 13_2. BA (Maler,Dach,Metallbau)
139 Abnahmen / Restleistungen
140 Schlussrechnung / Dokumentation
08.09.
08.09.
07.08.
07.08.
07.08.
137
29.09.
26.06.
130 Tage Mo 07.08.17 Fr 02.02.18
Sanierung der Eingangsvorbauten an beiden
Bauabschnitten /1. BA und 2. BA
29.09.
21.08.
07.08.
2. BA: JLS 13-17 Arbeiten im Gebäude
Strangsanierungsbereich-JLS 13-17: Strang 1-9 /
8-Geschosser / 8 WE`s pro Strang
29.09.
14.07.
120 Tage Mo 19.06.17 Fr 01.12.17
2. BA: JLS 13-17 Gebäudehülle
06.10.
18.09.
Strang 7 / bew. WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG
Strang 7 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG
Strang 8 / bew. WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG
Strang 8 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG
Strang 9 / bew. WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG
Strang 9 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG
Strang 10 / bew. WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG
Strang 10 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG
96
25.08.
18.09.
56
57
58
59
60
61
62
63
64
95
22.09.
17.07.
Mo 12.06.17 Fr 11.08.17
Freiräumen und Einlagern von Mietersachen aus Mieterkellern wegen
der Schadstoffsanierung an den Bestandsheizleitungen-JLS 13-17
Sanitär/Heizung/ Elektroleistungen im Keller/ TH zu den jeweiligen
Strangsanierungen (Sanitär/Heizung/Elektro)
4. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der
Bestandsheizrohrisolierung)- 4. Block: JLS 13-17
25.08.
16.06.
19.06.
45 Tage
Sanierung der Kellerbereiche / 2. BA
21.07.
07.08.
29.05.
Strangsanierungsbereich-JLS 5-7: Strang 7-10 /
4-Geschosser / 4 WE`s pro Strang
94
23.06.
10.07.
55
bauvorbereitende Maßnahmen 2. BA
Baustelleneinrichtung (Bauhaupt) 2. BA
Einrichten von Baustrom- und Bauwasseranlagen (Elektro, Sanitär)
10.07.
01.05.
Mo 31.07.17 Fr 08.09.17
90
91
92
93
11.08.
13.04.
30 Tage
2. Bauabschnitt (BA) JLS 13-17
2. BA: JLS 13-17 Arbeiten in den Kellerbereichen
28.07.
24.07.
27.03.
Mo 12.06.17 Fr 14.07.17
89
16.06.
10.07.
25 Tage
35 Tage
90 Tage
17.11.
06.10.
27.02.
Mo 31.07.17 Fr 08.09.17
Abnahmen / Restleistungen im 1. BA
Schlussrechnung / Dokumentation im 1. BA
27.10.
06.11.
30 Tage
Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung kompl.: JLS 9-11 75 Tage
25 Tage
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 9: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm
30 Tage
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus im EG-Bereich / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur /
JLS_9
25 Tage
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 11: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm
30 Tage
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus im EG-Bereich / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur /
JLS_11
29.09.
09.10.
Mo 22.05.17 Fr 23.06.17
1. BA: JLS 1-11 Arbeiten in den Gebäuden
Strangsanierungsbereich-JLS 1-3: Strang 1-6 /
8-Geschosser / 8 WE`s pro Strang
28.07.
04.09.
25 Tage
86
87
88
07.05.
21.04.
06.06.
Mo 22.05.17 Fr 08.09.17
85
01 Mai
09.04.
07.04.
80 Tage
84
12.03.
24.03.
Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung: JLS 1-3
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 1: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und
Bauherrenabnahm)
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_1
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 3: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und
Bauherrenabnahm)
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_3
83
01 März
12.02.
29.09.
Mo 10.04.17
Mo 24.04.17
Mo 24.04.17
Di 02.05.17
Di 02.05.17
Mo 08.05.17
Mo 08.05.17
Di 02.05.17
Mo 15.05.17
Mo 15.05.17
Mo 29.05.17
Mo 29.05.17
Di 06.06.17
Di 06.06.17
82
01 Januar
15.01.
18.12.
31.03.
10 Tage
25 Tage
30 Tage
24 Tage
29 Tage
25 Tage
30 Tage
10 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
24 Tage
29 Tage
65
01 November
20.11.
23.10.
17.11.
06.03.
1. Balkonbrüstungsabriss - JLS 1: vorauss. Strang 1 im 5.OG (Leer-WE)
Strang 1 / bew. WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG
Strang 1 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG
Strang 2 / bew. WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG
Strang 2 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG
Strang 3 / bew. WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG
Strang 3 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG
2. Balkonbrüstungsabriss - JLS 3: vorauss. Strang 4 im 5.OG (Leer-WE)
Strang 4 / bew. WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG
Strang 4 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG
Strang 5 / bew. WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG
Strang 5 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG
Strang 6 / bew. WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG
Strang 6 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG
54
25.09.
06.03.
Mo 10.04.17 Fr 14.07.17
53
28.08.
07.04.
70 Tage
52
31.07.
31.03.
31.03.
10.04.
51
01 September
03.07.
22.12.
10.04.
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
05.06.
27.02.
150 Tage Mo 10.04.17 Fr 03.11.17
35
01 Juli
08.05.
270 Tage Mo 27.02.17 Fr 09.03.18
4
5
6
7
9
Bauherr: STADT UND LAND
WohnbautenGesellschaft
mbH
John-Locke-Straße 1-17(LOS_6)
07.08.
01.12.
02.02.
01.12.
18.08.
21.08.
21.08.
22.09.
29.09.
04.09.
04.09.
06.10.
13.10.
13.10.
11.09.
11.09.
04.09.
20.10.
15.09.
18.09.
18.09.
20.10.
27.10.
27.10.
25.09.
25.09.
03.11.
03.11.
02.10.
02.10.
25.09.
10.11.
06.10.
09.10.
09.10.
10.11.
17.11.
17.11.
16.10.
16.10.
24.11.
24.11.
23.10.
23.10.
01.12.
11.09.
02.02.
11.09.
13.10.
30.10.
02.10.
08.12.
03.11.
20.11.
23.10.
29.12.
24.11.
11.12.
02.02.
11.09.
19.01.
11.09.
12.01.
27.11.
19.01.
05.02.
05.02.
Meilenstein
Sammelvorgang
Projektsammelvorgang
Externe Vorgänge
Externer Meilenstein
Inaktiver Vorgang
Inaktiver Meilenstein
Inaktiver Sammelvorgang
Manueller Vorgang
Nur Dauer
Manueller Sammelrollup
Manueller Sammelvorgang
Nur Anfang
Nur Ende
09.03.
11.05.
Stichtag
In Arbeit
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
1. ALLGEMEINE HINWEISE
1. ALLGEMEINE HINWEISE
1.1 Informationen zum Bauvorhaben
Für die genannten Adressen sind umfassende
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen geplant.
Die Wohngebäude in der John-Locke-Str. 1-17,
(ungerade), wurden 1964 in Berlin Lichtenrade, als Teil
einer Siedlungsanlage, im ansonsten eher kleinteilig
bebauten Umfeld, im Süden Berlins errichtet und
umfassen insgesamt 184 Wohnungen mit einer Wohnfläche
von ca. 12.329 m².
Die zu sanierende Gebäudeeinheiten werden in zwei
Wirtschaftseinheiten (WE) unterteilt.
WE 203
John-Locke-Str. 1-3-9-11-13, 8 Wohngeschosse
John-Locke-Str. 5-7, 4 Wohngeschosse
Die Sanierung erfolgt von Ende Februar.2017 bis Ende
Dezember2017.
WE 205
John-Locke-Str. 15-17, 8 Wohngeschosse
Die Sanierung erfolgt von April 2017 und endet im März
2018.
Im Gebäude teilen sich die Wohnbereiche in
1-Zimmer-Wohnungen (56 Stck.), 3-Zimmer- Wohnungen(64
Stck.) und 4-Zimmer-Wohnungen (64 Stck.) auf. Alle
Wohnungen sind mit einem Balkon ausgestattet.
Überwiegend befinden sich die Wohnungen noch im
unsanierten bzw. teilsanierten Zustand. Dies betrifft
sowohl die Gebäudehülle ebenso wie die haustechnischen
Installationen.
Alle Treppenhäuser in den Gebäuden sind als einfache
Treppenhausanlagen mit etagenweisem direktem Zugang zu
den drei bzw. zwei Wohnungen pro Etage angelegt.
Eine weitere Erschließung aller Gebäude ( nur
8-geschosser) wird durch je einen Aufzug, welcher von
dem jeweiligen Erdgeschoss bis in die jeweils obersten
Geschosse aller Gebäude führen, sichergestellt. Die
Aufzugsüberfahrten befinden sich, als separate Räume
auf den Dachbereichen.
Der Dachbereich ist eine Flachdachkonstruktion in der
Ausführung eines Warmdachs mit außenliegender
Dachentwässerung. Die Dachabdichtung besteht aus
mehreren Schichten bituminöser Dachbahn.
Die Gebäudehülle besteht aus einer zweischaligen
Stahlbetonfertigteilkonstruktion. Die Wetterschale
wurde je Plattensegment mit zwei Edelstahlhaken an den
Innenschalen befestigt. Die Außenseite der Wetterschale
wurde kleinformatig verfliest. Wobei die Fliesen
wahrscheinlich gleich im Betonwerk mit anbetoniert
wurden. Es gibt Rissbildungen an fast allen Außenwänden
der Gebäude, welche somit stark renovierungsbedürftig
sind.
2. Beschreibung Gebäudekonstruktion:
2.1 Grundkonstruktion
1
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Die Gebäude wurden in klassischer Plattenbauweise aus
Stahlbeton, mit Unterkellerung, errichtet. Die
Geschosse, mit einer Höhe von je ca. 2,64 m, spalten
sich in einem Keller und je nach Gebäude in 4 oder 8
Wohngeschosse auf.
2.2 Außenwand
Der Aufbau der tragenden Gebäudehülle besteht aus einer
3 cm starke Dämmschicht zwischen der 14 cm dicken
Innenwandplatte aus Stahlbeton und der 6 cm dicken
Fassadenvorhangplatte, ebenfalls aus Stahlbeton. Somit
ergibt sich eine Gesamtwanddicke der tragenden
Fassadenplatten von 23 cm. Die Variante der nicht
tragenden Fassadenplatten mit demselben zweischaligem
Fassadenwandaufbau, jedoch mit nur einer 10 cm starken
Innenwandplatte, findet man in den Bereichen der
Loggiafensterfronten. Hier beträgt die Wandstärke nur
19 cm und wird daher aus statischer Sicht als nicht
tragende Fassadenplatte betrachtet.
2.3 Innenwand
Die tragenden Innenwände aus 19 cm Stahlbeton bilden,
als Traggerüst des Gebäudes, gleichzeitig die Trennung
zu den jeweiligen Wohneinheiten und Hausflurbereichen
als auch das statische Gerüst, auf dem sich das Gebäude
in Systembauweise übereinander aufbaut. Als weitere,
sowohl aussteifende als auch tragende Innenwandscheibe
wurden einige Zimmertrennwände in die jeweiligen
Wohnungen aus 13 cm starken Stahlbeton ausgeführt.
Zwischen den tragenden Wandscheiben befinden sich 6 cm
dicke massive Leichtbauwände aus Gips. Diese schließen
das Innenwandsystem als reines raumbildendes Bauelement
im Innenausbau ab.
2.4 Geschossdecken
Die Geschossdecke besteht aus einer ca. 14 cm
Geschossplatte aus Stahlbeton. In den Wohnbereichen ist
der weitere Aufbau auf der Geschossplatte so
ausgeführt, dass eine etwa 2 cm HWL-Platte ausgelegt
wurde mit einer Trennlage Papier. Darauf findet
sich eine ca. 4 cm starke Estrichschicht, welche meist
schwimmend verlegt wurde. Den Abschluss bildet eine ca.
0,5 cm dicke Schicht aus Kunststofffliesen mit Kleber.
Somit ist in den Wohn- und Hausflurbereichen mit einer
Geschossdeckenstärke von ca. 21 cm zurechnen ist.
In den Badbereichen sieht der Bodenaufbau auf der
Geschossdecke (von unten nach oben) folgendermaßen aus.
Erste Schicht besteht aus einer etwa 1,5 cm starke
HWLPlatte mit einer 0,2 mm Abdichtungslage aus Pappe.
Darüber findet sich eine erste, ca. 1,5 cm starke
Estrichlage welche mit einer 2,5 cm hohen
Ausgleichsschicht (zementgebunden) überdeckt wurde.
Eine zweite Estrichschicht von 3,5 cm dicke bildet den
baulichen Abschluss. Darauf wurde eine ca. 0,7 cm
starke Fliesenschicht mit Kleber aufgebracht. Hier
beträgt die Gesamtgeschossdeckenstärke für die
Badbereiche ca. 24 cm.
2.5 Dachkonstruktion
Die Dachkonstruktion besteht aus einer
Stahlbetonplattendecke, die sich als Gebäudeabschluss
der Wohngeschosse über die Gesamte obere
Geschossfläche, mittels mehrerer Auflagerpunkte,
spannt.
2
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Die Dachfläche wird mittels einer Gefälledämmschicht
gedämmt, wobei die Gefällerichtung zu den Gebäudekanten
ausgerichtet ist. Somit ist eine Dachentwässerung über
die Dachaussenkanten in umlaufend angebrachte
Dachrinnen möglich. Der Dachausstieg ist über je eine
Klappleiter auf den jeweiligen obersten TH-Podesten
durch eine Dachausstiegsluke im Deckenbereich, möglich.
3. Weitere Informationen
3.1 Maßnahmenbeschreibung
Der Gebäudekomplex ist Bestandteil einer Wohnanlage und
besteht insgesamt aus 184 Wohnungen, verteilt auf 9
Hauseingänge mit jeweils 4 bis 8 Etagen. 3
Grundrisstypen teilen sich auf in 56 x
Einraumwohnungen, 64 x Dreiraum- und 64 x
Vierraumwohnungen. Die Bäder und Küchen werden
modernisiert und instand gesetzt. Die haustechnischen
Anlagen für Sanitär und Elektro werden komplett
erneuert. Alle Fenster werden überarbeitet. Das Dach
wird instand gesetzt. Eine Dämmung erhalten die Kellerund Dachdecken. Die Fassaden werden gedämmt, geputzt
und erhalten einen Anstrich sowie eine akzentuierte
Gestaltung mit Mosaikflächen. Die Balkone werden
ebenfalls instandgesetzt. In den Treppenhäuser werden
Maler- und Bodenbelagsarbeiten ausgeführt.
Das Gebäude ist während der Baumaßnahme bewohnt, die zu
bearbeitenden Wohnungen jedoch Leergezogen.
Alle Arbeiten müssen zügig und ohne vermeidbare
Störungen durchgeführt werden. Über die konkreten
Ausführungstermine werden zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber gesonderte Vereinbarungen durch einen
Bauablaufplan getroffen, diese sind genauestens
einzuhalten und sind Vertragsbestandteil.
3.2 Transportwege / Lagerflächen/ Sicherung der
Baustelle / Baustelleneinrichtung
Die Anlieferung der Materialien ist entsprechend dem
Bauablaufplan zu koordinieren. Die Transportwege für
die Materialien sind vor Beginn der Arbeiten
festzulegen und mit den Einheitspreisen abgegolten!
Ein direkter Zugang zum Bauaufzug ist nicht von jeder
Etage aus gewährleistet (siehe: BE-Plan) und ist in der
Angebotsabgabe zu berücksichtigen.
Die Feuerwehrzufahrt ist ständig freizuhalten.
Die Materialverbringung und -entfernung von der
Baustelle erfolgt vorrangig über bauseits gestellte
Lastenaufzüge an der Baurüstung bzw. über
Lastenaufzügen auf einigen Balkonebenen an den Gebäuden
JLS 1-3-9-11-13-15-17 (siehe auch beiliegenden
BE-Plan).
Die vorhandenen Lastenaufzüge werden von allen Gewerken
genutzt. Eine eigenverantwortliche Koordinierung der
Gewerke untereinander wird vorausgesetzt. Die Aufgänge
in der JLS 5-7 erhalten keinen Bauaufzug. Der Laufweg
bis ins 4. Wohngeschoss muss einkalkuliert werden.
Die im Bestand vorhandenen Aufzüge innerhalb des
Gebäudes sind ausschließlich von den Mietern zu
benutzen. Materialtransporte bzw.
Abfall-(Schutt)entsorgung durch die am Bau beteiligten
Gewerke sind untersagt.
3
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Die Einrichtung von Lagerflächen für Material erfolgt
nach Abstimmung mit der Bauleitung gemäß BE-Plan. Es
stehen für die Baustelleneinrichtung grundsätzlich
beschränkt Freiflächen in Nähe der Gebäude zur
Verfügung. Es handelt sich hier um den Parkplatzbereich
zwischen den GEbäuden JLS 9-17 und Barnet 68, Laufwege
von mehr als 50 m sind in die EP einzukalkulieren. Die
Sicherung und Herstellung der genutzten Flächen olbiegt
dem Auftragnehmer. Weiterhin ist darauf zu achten, dass
Untergründe (Rasen, Pflaster etc.) nicht beschädigt und
entsprechend geschützt werden. Container sind
grundsätzlich auf Bohlen abzustellen.
Die Arbeitszeit ist auf die gesetzlichen Bestimmungen
für Wohngebiete abzustimmen. Zu keinem Zeitpunkt dürfen
die auszuführenden Arbeiten eine Unfallgefahr für die
Bewohner werden. Aufwendungen zum Schutz des
Mietereigentums und der Laufwege während der
Baumaßnahme sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren, soweit diese nicht gesondert
beschrieben sind, dies gilt auch für das Treppenhaus.
Die Hauseingangstüren sind generell immer geschlossen
zu halten. Es gilt ein absolutes Rauchverbot in
Wohnungen incl. Balkon, Treppenhäusern, Kellern und
Dach. Der Gebrauch von Radios in den WE ist nicht
zulässig.
Die Arbeits-, Weg-, und Außenbereiche sind stets in
einem Zustand zu halten, der der allgemeinen Ordnung
entspricht. Eine tägliche Reinigung der Baustelle von
Materialresten sowie die tägliche Begehung durch den
Bauleiter seitens des AN zur Ordnung und Sauberkeit der
Baustelle sind durchzuführen. Grobe Verschmutzungen
sind sofort zu beseitigen. Wird den Aufforderungen der
Bauleitung zur Herstellung von Ordnung und Sauberkeit
in einer angemessenen Frist nicht nachgekommen, so ist
diese berechtigt, die Ordnung und Sauberkeit durch
Dritte herzustellen zu lassen und die Kosten gegenüber
dem Verursacher geltend zu machen.
Für die Baustelleneinrichtung können durch den
Auftraggeber Miettoiletten und Flächen für Unterkünfte,
Materiallagerung und dgl. nur in beschränktem Maße zur
Verfügung gestellt werden.
Die Anmietung zusätzlicher Flächen sowie die Einholung
von Genehmigungen zur Nutzung von Gelände außerhalb der
Rechtsträgergrenzen des Bauherrn ist Sache des
Auftragnehmers. Für den Verschluss von Lager- und
Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat
der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Die durch die örtlichen Gegebenheiten entstehenden
Laufwege gelten mit den beauftragten Leistungen als
vereinbart.
3.3 Baustrom/Bauwasser
Generell ist kein Mieterstrom und -wasser zu verwenden.
In jedem Treppenhaus und im Außenbereich werden
ausreichend Entnahmestellen für Baustrom und Bauwasser
zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung erfolgt aus der
Umlage.
3.4 Demontage/Abfallbeseitigung
Alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen für Abriss- und
4
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Demontagearbeiten sind vom AN rechtzeitig zu treffen.
Die Entsorgung ist taggenau- und fach- und
umweltgerecht durchzuführen. Die Entsorgungsnachweise
sind dem AG zu übergeben. Generell darf Bauschutt nicht
auf Müllplätzen der Mieter entsorgt werden.
3.5 Abrechnung/Aufmaßerstellung
Die Leistungen des AN sind nach örtlichem Aufmaß
herzustellen und den Gegebenheiten und Erfordernissen
der Vorleistungen/Baustelle anzupassen. Die jeweils
erforderlichen Aufmaße sind vor Bestellung und
Anfertigung eigenverantwortlich vom AN zu nehmen.
Alle Bestellmaterialien und -teile sind entsprechend
früh zu bestellen, damit Verspätungen durch fehlende
Materialien ausgeschlossen sind. Maßabweichungen des
Bestandes gegenüber dem LV führen nicht zum Anspruch
erhöhter Vergütung. Soweit einzelne Arbeiten später
nicht mehr nachprüfbar, sichtbar oder zugängig sind,
hat der AN die Bauleitung rechtzeitig zum gemeinsamen
örtlichen Aufmaß aufzufordern. Es werden nur die
tatsächlich ausgeführten Arbeiten vergütet.
Die beiden Wirtschaftseinheiten (WE 203 und WE 205)
werden eimnzeln beauftragt und sind
dementsprechend separat schlußzurechnen.
Die erstellten Aufmaße sind für die
Zwischenrechnung und für die Schlussrechnung
jeweils in Papierform und in einem digitalen Format
(z.B. Excel-Tabellen) einzureichen.
In Absprache mit der Bauleitung sind die Positionen
in Modernisierungs- und Instandsetzungsanteile
auszuweisen.
2. ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE
2. ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE
VERTRAGSBEDINGUNGEN
Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZTV.
2.1 Hinweise zum Angebot
2.1.1
Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig
die Angaben im Leistungsverzeichnis. Einwände
oder Bedenken gegen das vorliegende
Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in
technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe
seines Angebotes in schriftlicher Form
vorzubringen und zu begründen.
2.1.2
Der Bieter bestätigt, dass die aufgeführten
Lohnstundensätze unter Beachtung der
preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden
sind und die üblichen Berechnungsmerkmale
vollständig beinhalten. Mit den
Lohnstundensätzen sind u.a. abgegolten: Erschwerniszulagen - Tariflohn bzw. tatsächlich
gezahlter Lohn - Zuschläge für vom
Auftragnehmer zu vertretende Überstunden,
5
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Nacht-, Sonn-, Feiertagsarbeit, Entgelt für
übliche Wegezeiten - Lohnnebenkosten (z.B.
Auslösung, Fahrgeld, Personal Transportkosten,
Verpflegungszuschuß, Übernachtungskosten) Aufsichtspersonal, sofern nicht gesondert
auszuweisen - Sozialaufwand (Arbeitgeberanteil)
- Gemeinkosten der Baustelle -allgemeine
Geschäftskosten - vermögensbildende
Maßnahmen - Vorhaltekosten für Werkzeug und
Kleingeräte - Wagnis und Gewinn Leistungen im
Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann
vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart
werden. Die Stundennachweise sind täglich zu
führen und innerhalb von drei Werktagen zur
Bestätigung vorzulegen. Der Verrechnungssatz
gilt für das auf der Baustelle befindliche Objekt
vom Zeitpunkt des Einsatzes einschl.
technologisch bedingter Wartezeiten und
notwendiger ständiger Besetzung mit
Bedienungspersonal. Materialverrechnungssätze
gelten frei Baustelle unabgeladen.
2.1.3
Der Einheitspreis ist in Euro anzugeben. Mit den
Preisen ist die komplette Leistung abgegolten,
falls in den besonderen Hinweisen oder den
Leistungsbeschreibungen nichts anderes zum
Ausdruck kommt. Das gilt auch für
Vermessungsleistungen, soweit sie der
Auftragnehmer zur Durchführung seiner
Leistungen zu erbringen hat. Nebenleistungen
werden nicht gesondert vergütet und gehören
ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im
Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und
Besonderen Leistungen die ATV DIN 18299 ff
(VOB/C). In die Preise sind grundsätzlich
einzurechnen: - alle Aufwendungen und Kosten,
die sich aus der Einhaltung der
Unfallverhütungsvorschriften ergeben.
2.1.4
Der Wortlaut des vom Auftraggeber
übergebenen Leistungsverzeichnisses ist
verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der
Auftragnehmer selbst nicht bestätigte
Gegenangebote abgibt oder Kurzfassungen
verwendet sowie für Eventual- oder
Alternativpositionen.
2.1.5
Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend.
Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus
Menge und Einheitspreis fehlerhaft (z.B. durch
Rechen- oder Eingabefehler) ist.
2.1.6
Der Auftragnehmer hat die Vereinbarung von
Preisen für nicht im Vertrag vorgesehene
Leistungen vor der Ausführung anzubieten;
versäumt er dies, setzt der Auftraggeber
marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein,
falls es sich um noch nicht beschriebene
Leistungen handelt.
Einheitspreis
in EUR
6
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
2.1.7
Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die
Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
2.1.8
Für Aufmaß und Abrechnung gelten - falls in den
Abrechnungshinweisen oder im
Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt - die
Bestimmungen der DIN 18299 ff (VOB/C).
2.2 Hinweise zu den Ausführungsunterlagen
2.2.1
Die vom Auftragnehmer verwendeten
Ausführungsunterlagen müssen den
Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines
Architekten tragen, um Verwechslungen bei der
Bauausführung zu vermeiden. Nicht
freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet
werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber
nicht von seiner eigenen Prüfungs- und
Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt.
2.3 Ausführung
2.3.1
Werden unter 3.- Besondere Hinweise
(Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen der
VOB/C (DIN 18299 ff) genannt, so gelten die in
diesen aufgeführten DIN bzw. DIN EN ohne
besondere Erwähnung als
Ausführungsgrundlage, Leistungs- und
Gütebestimmung. Werden für einzubauendes
Material Gütenachweise gemäß den
Rechtsvorschriften, DIN-Bestimmungen oder
Vertragsunterlagen gefordert, so gelten diese
auch dann als erbracht, wenn ein
Überwachungsvermerk eines zugelassenen
Instituts oder einer amtlichen Einrichtung auf den
Baustoffen oder der Verpackung oder dem
Lieferschein angebracht ist.
2.4 - Schadstofffreiheit
Für alle zum Einsatz kommenden Dämmplatten
ist vor Montagebeginn der Nachweis der
HBCD-Freiheit (Hexabromcyclododecan) zu
erbringen.
Einheitspreis
in EUR
7
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
01
1. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str.
01.01
Vorbereitende Arbeiten vor WDVS- Montage
01.01.1
Markisen- und Verschattungselemente demontieren
Markisen- und Verschattungselemente sonstige Anbauten
der Mieter demontieren und dem Eigentümer übergeben.
30,00
Einheit
Stck
Einheitspreis
in EUR
8
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
01.01.2
Errichten der Baustelle
Errichten der Baustelle
Einrichtung , Vorhaltung , und Abtransport aller zur
Ausführung der kompletten Leistung erforderlichen
Arbeitsmittel, Materialien, Bauwagen , WC
Die Baustelle ist täglich zu reinigen
Der erhöhte Aufwand für verlängerte Transportwege sowie
die Transportzeitverlängerung (Lastenaufzug) sind in
dieser Pos. ebenfalls enthalten.
Rüstung und Bauaufzüge werden bauseits gestellt
1,00
Psch
Material:
Lohn:
EP:
01.01.3
Haftzugsprüfung, Untergrund prüfen
Objektspezifische Prüfung der Haftzugfestigkeit.
gemäß DIN 18555, Teil 6, an vorbereitetem Untergrund.
Untergrund prüfen,ob dieser fest, fett- und staubfrei
ist und eine ausreichende Tragfähigkeit für den Einsatz
von Dübeln aufweist.
Die dauerhafte Verträglichkeit der Fassadenoberfläche
mit dem aufzutragenden Materialien (Klebemörtel) ist zu
gewährleisten. Ergebnisse protokollieren.
Anmerkung:
Die Prüfflächen sind entsprechend dem realen Oberflächenzustand am Objekt, in allen Höhenbereichen
und an allen Gebäudeseiten, zu wählen.
4,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.01.4
Windlastberechnung
Ermittlung der Einwirkungen aus Windlasten durch
Erstellung eines prüffähigen statischen Nachweises nach
der gültig 1055-4. Es ist die entsprechende
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
9
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Windlastzone zu beachten.
Die berechneten Flächen sind nach Lage am Gebäude und
Ihrer Einflussgröße so darzustellen, dass eine
nachfolgende
Dübelkalkulation für die Gesamtfassade ermöglicht wird.
Übergabe der Windlastberechnung in 2-facher Ausführung
den Bauherrn.
Traufhöhen: ca. bis 34,4 m (11-Geschosser), ca. 25,7 m
(8-Geschosser) bzw. 20 m (6-Geschosser) über OKG
1,00
Psch
Material:
Lohn:
EP:
01.01.5
Dübelauszugsversuch
Prüfung der Dübelauszugswerte nach den geltenden
Herstellervorschriften.
Die Prüfungen sind entsprechend dem realen
Oberflächenzustand am Objekt in allen Höhenlagen und an
allen Gebäudeseiten zu wählen. Eine Prüfung besteht aus
mindestens 5 Haftzugversuchen.
Das Prüfergebnis ist zu protokollieren.
gewählte Prüfverfahren: .....
4,00
Psch
Material:
Lohn:
EP:
01.01.6
Schutz v. Bauteilen m. Folien
Schutz von Fenstern, Balkontüren, Wohnungseingangs-und
Loggiatüren einschl. Rahmen mittels Folien 300 my gegen
Verschmutzung.Stöße verkleben einschl. rückstandslosem
Entfernen und fachgerechte Entsorgung der Folien inkl.
Gebühren.
2.175,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.01.7
Reinigung, mechanisch(Bürste)
Verunreinigungen, Schmutz, Staub, Fett und lose
anhaftende Substanzen vollflächig durch geeignete
Maßnahmen, unter Beachtung der Bestimmungen des
Umweltschutzes, fachgerecht entfernen, einschl.
aller erf. Nebenarbeiten und Schutzmaßnahmen.
Verfahren: mechanische Reinigung (z.B. Abbürsten)
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
12.075,00
m²
Einheitspreis
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
01.01.8
Haftbrücke, gefüllt, schw. saug. Unterg
Haftbrücke auf schwach saugenden Untergründen,
gefüllt, zur Aufnahme organischer Putze
und Spachtelmassen
Liefern und auftragen einer Haftbrücke, auf Basis von
Polymerdispersion, für nachfolgende organische Putze
und Spachtelmassen.
Produkteigenschaften:
Sehr gute Haftvermittlung auf
schwach saugenden Untergründen,
gefüllt, weiß pigmentiert, matt und
egalisiert die Saugfähigkeit.
Untergründe:
Schwach saugende und/oder glatte,
trockene, tragfähige mineralische und
organische Untergründe, wie z. B.
Beschichtungen, glatter Beton,
Holzwerkstoffe oder Keramikplatten.
Produkt:
Angebotenes Produkt: ..........
12.075,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.01.9
Absuchen der Betonflächen/Wetterschale
Absuchen der Betonflächen / Wetterschale nach
Schadstellen,
Bauteil Außenwand Treppenhaus, Deckenuntersichten,
Unterzüge, Dachaufbauten, Dachbrüstungen in allen
Geschossen,
durch Feststellen von Ausbrüchen und
Fehlstellen, sowie von Rissen,
Risslängen, Rissbreiten u. Rissverlauf,losen Fliesen
Schadstellen am Bauteil kennzeichnen,
Protokollieren der Ergebnisse durch
Eintragen in Pläne, vom AG gestellt.
8.700,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
10
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
11
25.10.2016
14.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
01.01.10
Schadhaften Beton abstemmen
Schadhaften Beton / Beläge der Wetterschale /Balkone
abstemmen, in Klein- und Kleinstflächen bis 0,5 m²/ t =
bis 4 cm
Abstemmen aller losen und geschädigten
Betonteile an markierten Flächen bis auf
festes Betongefüge. Anschließend diesen Bereich
mit Haftgrund und Zementputz wieder schließen und
verspachteln
Bauteil: Wetterschale ,Deckenuntersichten , Brüstungen
Unterzüge,
Abgetragenes Material wird Eigentum des AN
und ist umweltgerecht nach den Bestimmungen
des Gesetzgebers zu entsorgen. Die örtlich geltenden
Imissionsschutzbestimmungen sind zu beachten.
Übergabe eines Schadstellenprotokolls mit genauer
Angabe (per Fassadenzeichnung) wo Fehlstellen vorhanden
waren in 2 facher Ausführung in Papierform mit
Erstelldatum.
560,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.01.11
Mineralischer Korrosionsschutz Einzellänge bis 1 m, d bis
16 mm
Mineralischer Korrosionsschutz Einzellänge bis 1 m,
d bis 16 mm
Aufbringen eines mineralischen Korrosionsschutzes,
auf den vorbereiteten Bewehrungsstahl.
Zahl der Arbeitsgänge: 2
Anforderung an das Produkt:
Prüfung und Kennzeichnung gemäß DIN EN 1504-7
gewähltes Produkt: ...........
900,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.01.12
Überarbeitung Handlauf Balkonbrüstung
Überarbeitung der vorhandenen Brüstungsgeländer aus
Stahlrohr geschweißt, Befestigung auf der
Betonbrüstung.
Prüfen der Befestigungen und Verbindungen,
Befestigungen ggf. Nacharbeiten,
Rohr vom Handlauf beidseitig einkürzen (Abstand zur
neuen WDVS-Fassade min. 1 cm), Schnittstelle
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
12
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
kaltverzinken,
inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten
136,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.01.13
Blumenkastenhalterung überarbeiten
Überarbeitung der vorhandenen Blumenkastenhalterungen auf den Balkonen aus Flach- und Winkelstahl
20/5 mm / 20/20 mm, verschweißt,
an der Brüstung befestigt, Tiefe ca. 20 cm,
Prüfen der Befestigungen und Verbindungen,
Befestigungen ggf. Nacharbeiten,
Flachstähle einseitig einkürzen (Abstand zur neuen
WDVS-Fassade min. 1 cm), Schnittstelle kaltverzinken,
inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten
136,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.01.14
Bestandsfensterbänke demontieren, abtransportieren,
entsorgen einschl. Entsorgungskosten
Bestandsfensterbänke demontieren, abtransportieren,
entsorgen einschl. Entsorgungskosten
Fensterbänke in verschiedenen Einzellängen
1.100,00
m
Material:
Lohn:
EP:
01.01.15
Fenster- und Türrahmenbekleidung- Balkone
Fenster- und Türrahmenbekleidung auf der Außenseite der
Balkone vor Aufbringung des WDVS rückstandfrei
demontieren und entsorgen
272,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
01.01.16
Fensterverkleidung Bestandsfenstern
Demontage und Entsorgung der drei-seitig umlaufenden
Fensterverkleidung an den Bestandsfenstern
2.030,00
Einheit
m
Einheitspreis
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
01.01.17
Metallrahmen der Loggiaelemente vorbereiten
vorbereiten der Metallrahmen der
Bestandsloggiaelemente.zum Kleben der Dämmung.
Lose Farbreste vom Rahmen entfernen und Haftgrund
streichen.
1.125,00
m
Material:
Lohn:
EP:
01.01.18
Alu-Winkelprofile im Sockelbereich
Demontage und Entsorgung von Alu-Winkelprofilen im
Sockelbereich
255,00
m
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
13
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
01.02
WDV-System, Putz und Farbbeschichtung
01.02.1
Sockelleiste, Ausladung 122 mm EG + DG
Sockelleiste stranggepresst und eloxiert
liefern und anbringen
14
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Herstellen des Systemabschlusses in
Sockelhöhe. Aluminium-Sockelleiste, stranggepresst
und stückeloxiert, mit Tropfkante und Aufkantung nach
oben, liefern und anbringen.
Befestigung: 3 Dübel/m
Dübeltyp entsprechend dem Wandbaustoff.
(Unebenheiten können mit Unterlegscheiben
o.ä. ausgeglichen werden.)
Profilbreite: 122 mm
Dämmung: 120 mm
Produkt: Sto-Sockelleiste Universal
Sto-Sockelleistenverbinder S
Sto-Schlagdübel S VZ 8
Sto-Unterlegscheibe
oder gleichwertig.
Angebotenes Produkt: .........
825,00
m
Material:
Lohn:
EP:
01.02.2
Dämmung, EPS 034, d= 12 cm, mit mineral. Klebemörtel
Hartschaum EPS 034WDV mit mineral. Klebemörtel liefern
und verkleben. Wärmedämmplatten aus PolystyrolHartschaum EPS 034 nach EN 13163, Anwendungstyp WDV
nach DIN 4108-10, FCKW-frei, Bemessungswert der
Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/m*K, schwerentflammbar nach
DIN 4102, Euroklasse E nach EN 13501-1, nach den
Richtlinien des Fachverbandes Wärmedämm-Verbundsysteme
und den Herstellerangaben entsprechend, mit einem
mineralischen Klebemörtel auf Kalk-Zementbasis kleben.
Arbeiten einschl. aller notwendigen Zu- und
Nebenarbeiten.
Zusätzliche Verdübelung der
Dämmplatten gemäß separater Position.
Plattenrand: stumpf
Plattendicke: 12 cm
Produkt: Sto-Dämmplatte EPS 034 WDV o. glw.
Betrifft: Hauptfassadenflächen, Loggiainnenseiten
gew. Produkt: ................
8.250,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
15
25.10.2016
14.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
01.02.3
Dämmung, EPS 034, d= 6 cm, mit mineral. Klebemörtel
Hartschaum EPS 034 WDV mit mineral. Klebemörtel liefern
und verkleben. Wärmedämmplatten aus PolystyrolHartschaum EPS 034 nach EN 13163, Anwendungstyp WDV
nach DIN 4108-10, FCKW-frei, Bemessungswert der
Wärmeleitfähigkeit 0,034 W/m*K, schwerentflammbar nach
DIN 4102, Euroklasse E nach EN 13501-1, nach den
Richtlinien des Fachverbandes Wärmedämm-Verbundsysteme
und den Herstellerangaben entsprechend, mit einem
mineralischen Klebemörtel auf Kalk-Zementbasis kleben.
Arbeiten einschl. aller notwendigen Zu- und
Nebenarbeiten.
Zusätzliche Verdübelung der
Dämmplatten gemäß separater Position.
Plattenrand: stumpf
Plattendicke: 6 cm
Produkt: Sto-Dämmplatte EPS 034 WDV o. glw.
Betrifft: Fassadenflächen der Treppenhäusern
gew. Produkt: ................
200,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.02.4
Aufdopplung im Fassadenversatz auf der Außenseite der
Balkonbrüstungen
EPS 034
Mehrdicke im Fassadenversatz auf der Außenseite der
Balkonbrüstungen, d= + 4-6 cm
EPS 034 WDV, mit Klebemörtel liefern und verkleben.
Hartschaum EPS 034 WDV mit mineral. Klebemörtel liefern
und verkleben. Wärmedämmplatten aus PolystyrolHartschaum EPS 034 nach EN 13163, Anwendungstyp WDV
nach DIN 4108-10, FCKW-frei, Bemessungswert der
Wärmeleitfähigkeit 0,034 W/m*K, schwerentflammbar nach
DIN 4102, Euroklasse E nach EN 13501-1, nach den
Richtlinien des Fachverbandes Wärmedämm-Verbundsysteme
und den Herstellerangaben entsprechend, mit einem
mineralischen Klebemörtel auf Kalk-Zementbasis kleben.
Arbeiten einschl. aller notwendigen Zu- und
Nebenarbeiten.
Zusätzliche Verdübelung der
Dämmplatten gemäß separater Position.
Plattenrand: stumpf
Produkt: Sto-Dämmplatte EPS 034 WDV o. glw.
Betrifft: Balkonbrüstungen,
gew. Produkt:
................
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
475,00
m²
Einheitspreis
in EUR
16
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
01.02.5
Gebäudedehnfugen mit Dehnfugenprofil liefern und anbringen
Liefern und Anbringen von Gebäudedehnfugen 5-25 mm mit
Dehnfugenprofil.
Herstellen einer schlagregendichten Fugendichtung für
Gebäudedehnfugen mit Dehnfugenprofil, bestehend aus
zwei Kunststoffeckschutzschienen, Glasfasergewebe und
Überbrückungsfolie, Dehnfugenprofil mit Mineralwolle
ausstopfen. Arbeiten einschl. sämtlicher Verbindungsund Befestigungskomponenten sowie aller Zu- und
Nebenarbeiten als komplette Leistung.
Farbton: hellgrau
Typ: E - Ebene Wandfläche
Produkt: Sto-Dehnfugenprofil o. glw.
gew. Produkt: ................
Betrifft:
340,00
lfdm
Material:
Lohn:
EP:
01.02.6
EPS 034
d = ca. 20- 40 mm in Leibungen kleben
Hartschaum EPS 034 WDV mit mineral. Klebemörtel liefern
und verkleben. Wärmedämmplatten aus PolystyrolHartschaum EPS 034 nach EN 13163, Anwendungstyp WDV
nach DIN 4108-10, FCKW-frei, Bemessungswert der
Wärmeleitfähigkeit 0,034 W/m*K, schwerentflammbar nach
DIN 4102, Euroklasse E nach EN 13501-1, nach den
Richtlinien des Fachverbandes Wärmedämm-Verbundsysteme
und den Herstellerangaben entsprechend, mit einem
mineralischen Klebemörtel auf Kalk-Zementbasis kleben.
Arbeiten einschl. aller notwendigen Zu- und
Nebenarbeiten.
Platten im Verband planeben und press gestoßen
verlegen. Offene Fugen mit Dämmstoff ausfüllen.
Zusätzliche Verdübelung der
Dämmplatten gemäß separater Position.
Plattenrand: stumpf
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
17
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Plattendicke: 2-4 cm
Laibungstiefe: ca. 15- 25 cm
Produkt: Sto-Dämmplatte EPS 034 WDV o. glw.
Betrifft: Leibungen Fenster und Türen
Angebotenes Produkt: ..........
3.675,00
lfdm
Material:
Lohn:
EP:
01.02.7
Perimeterdämmung Sockelbereich, Balkone, DG
Aufzugsschächte, d = 120mm
Hartschaum EPS 034 PW mit wasserabdichtendem Kleber
liefern und verkleben. Tragfähiger Untergrund
Wärmedämmplatten aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum
EPS 034 nach EN 13163, Anwendungstyp PW nach DIN V
4108-10, FCKW-frei, Bemessungswert der
Wärmeleitfähigkeit 0,034 W/m*K, schwerentflammbar nach
DIN 4102, Euroklasse E nach EN 13501-1, für
Perimeterdämmung bauaufsichtlich zugelassen, mit einem
wasserabdichtenden Kleber, aus zementverträglichem
Dispersionsspachtel 1:1 gemischt mit Zement CEM I 32,5
auf tragfähigen vorbehandelten Untergrundkleben kleben.
Die Sockeldämmung ist im Spritzwasserbereich
auszuführen
Plattenrand: stumpf
Plattendicke: 12 cm
Produkt: StoFlexyl
Sto-Sockelplatte PS30SE
oder gleichwertig.
Angebotenes Produkt: ..........
Einbauhöhe: ca. 30 cm über OK
240,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
01.02.8
Mehrdicken durch
Mehrdicken durch
Fassadenflächen,
EPS 034 WDV, mit
Einheitspreis
in EUR
Versatz und Unebenheiten
Versatz und Unebenheiten in den
d= + 6-10 cm
Klebemörtel liefern und verkleben,
sonst wie in Vorposition beschrieben.
90,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.02.9
Thermodübel, L=ca.195 - 245mm
Zusätzliche Befestigung der Dämmplatten mit
bauaufsichtlich zugelassenen, flächenbündig zu
setzenden Thermodübeln liefern und anbringen.
Tellerdurchmesser 60 mm,
Bohrlochtiefe mind. 35 mm,
Verankerungstiefe mind. 25 mm
(bei Porenbeton: Bohrlochtiefe mind. 75 mm,
Verankerungstiefe mind. 65 mm).
Die Schraubenöffnung mit einem
Verschlusselement schliessen.
Dübel gemäß Wandbaustoff, Untergrund und
Dämmstoffdicke. Anzahl der Dübel/m² nach
Dübelastklasse/ Systemlastklasse gemäß dem
Vorschlag des Fachverbandes WDVS.
Verdübelungsbild entsprechend den
Verarbeitungsrichtlinien.
Dübel (Typ/Länge):ca. 195 - 245mm
Verbrauch: 8 Dübel/m²
Produkt: Sto-Thermodübel UEZ 8/60
Sto-Thermodübel VE
oder gleichwertig.
Angebotenes Produkt: ..........
Betrifft: Hauptfassadenflächen
Hinweis: Die endgültige Dübelauswahl ist nach
erfolgter Untergrundprüfung am Objekt genau
festzulegen.
8.500,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.02.10
Thermodübel, L=ca.135 - 185mm
Zusätzliche Befestigung der Dämmplatten mit
bauaufsichtlich zugelassenen, flächenbündig zu
18
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
setzenden Thermodübeln liefern und anbringen.
Tellerdurchmesser 60 mm,
Bohrlochtiefe mind. 35 mm,
Verankerungstiefe mind. 25 mm
(bei Porenbeton: Bohrlochtiefe mind. 75 mm,
Verankerungstiefe mind. 65 mm).
Die Schraubenöffnung mit einem
Verschlusselement schliessen.
Dübel gemäß Wandbaustoff, Untergrund und
Dämmstoffdicke. Anzahl der Dübel/m² nach
Dübelastklasse/ Systemlastklasse gemäß dem
Vorschlag des Fachverbandes WDVS.
Verdübelungsbild entsprechend den
Verarbeitungsrichtlinien.
Dübel (Typ/Länge):ca. 135 - 185mm
Verbrauch: 8 Dübel/m²
Produkt: Sto-Thermodübel UEZ 8/60
Sto-Thermodübel VE
oder gleichwertig.
Angebotenes Produkt: ..........
Betrifft: Fassadenflächen Treppenhäuser
Hinweis: Die endgültige Dübelauswahl ist nach
erfolgter Untergrundprüfung am Objekt genau
festzulegen.
200,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.02.11
Zulage 2 Stück/m² Mehrdübel
Zulage zu Vorpositionen Thermodübel:
2 Stück/m² Mehrdübel
225,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
19
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
01.02.12
Zulage 4 Stück/m² Mehrdübel
Zulage zu Vorpositionen Thermodübel:
20
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
4 Stück/m² Mehrdübel
225,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.02.13
Zulage 6 Stück/m² Mehrdübel
Zulage zu Vorpositionen Thermodübel:
6 Stück/m² Mehrdübel
225,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.02.14
Zulage dübeln durch Armierung
Zulage zu Vorpositionen Thermodübel:
Verdübelung durch das Armierungsgewebe
225,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.02.15
Armierungsschicht auftragen, Hauptfassadenflächen
Liefern und Auftragen einer Armierungsschicht.
-
Rissedehnung >2%
Schlagfestigkeit >15 J.
Ballwurfsicher nach DIN 18032 - 3
Hagelwiderstand HW 5
Vollflächige Armierung mit zementfreier Armierungsmasse
und alkalibeständiges Glasfasergewebe auf Wärmedämmung
aufbringen. Armierungsmasse volldeckend auftragen.
Armierungsgewebe eindrücken und planspachteln.
Gewebestöße 10 cm überlappen.
Flächenarmierungsgewebe bis zur Eckkante führen
(für eine Überlappung von mind. 10 cm).
Zusätzliche Armierung an Ecken von Öffnungen gemäß
separater Positionen.
Hinweis: Das Armieren der Glasmosaikflächen erfolgt vor
dem Dübeln!
Produkt:
StoLevell Classic (EPS) / Armat Classic S1 (MiWo)
Sto-Glasfasergewebe
oder gleichwertig.
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
21
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Besonderer Hinweis: Im stoßgefährdeten Bereich mit
entsprechendem Aufbau Schlagfestigkeit von mind. 60 J.
möglich.
Angebotenes Fabrikat: ........
8.500,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.02.16
Armierungsschicht auftragen, Leibungen
Liefern und Auftragen der Armierungsschicht im
Leibungs- und Sturzbereich.
- Rissedehnung >2%
- Schlagfestigkeit >15 J.
- Ballwurfsicher nach DIN 18032 - 3
- Hagelwiderstand HW 5 geprüft nach Schweizer
Hagelschutzregister
Vollflächige Armierung mit zementfreier Armierungsmasse
und alkalibeständiges Glasfasergewebe auf Wärmedämmung
aufbringen. Armierungsmasse volldeckend auftragen.
Liefern und Herstellen des Kantenschutzes mit Eckwinkel
aus Kunststoff-Eckschutzschiene mit Gewebe, als Zulage
zur Systemarmierung sind mit in dieser Pos.
einzukalkulieren. Armierungsgewebe eindrücken und
planspachteln. Gewebestöße 10 cm überlappen.
Anputzleiste als Anschluss bei Fenster-, Tür- und
sonstigen Bauteilen liefern und montieren
Ausbilden einer wind- und schlagregendichten,
bewegungsfähigen Systemanschlussfuge mit
Anputzleiste, bestehend aus:
- Kunststoffleiste, selbstklebend
- integriertem, komprimiertem
Fugendichtband
- Glasfasergewebestreifen (entsprechend
der bauaufsichtl. System-Zulassung)
- Schutzlasche
- Putzanschlag.
Nachweis der Schlagregendichtigkeit durch einen
Prüfbericht erbringen.
Aktivieren des integrierten Fugendichtbandes nach
Fertigstellung der Putzarbeiten durch Entfernen
der Schutzlasche.
Betrifft sämtliche Leibungen und Sturzbereiche.
Leibungstiefe: ca. 15- 25 cm
Produkt:
StoLevell Classic (EPS) / Armat Classic S1 (MiWo)
Sto-Anputzleiste Supra
Sto-Gewebeeckwinkel Standard
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
22
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Sto-Glasfasergewebe
oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat: ........
3.675,00
lfdm
Material:
Lohn:
EP:
01.02.17
Diagonalarmierung an Ecken v. Öffnungen
Diagonalarmierung an Ecken v. Öffnungen Liefern und
Auftragen der Diagonalarmierung. An Ecken von
Gebäudeöffnungen eine Diagonalarmierung (mind. 20x40 cm
groß) als zusätzliche Verstärkung unter der normalen
Armierung anbringen. Armierungsmasse und
Glasfasergewebe wie vor.
Produkt:
StoLevell Classic (EPS) / Armat Classic S1 (MiWo)
Sto-Glasfasergewebe o. glw.
Sto-Sturzeckwinkel
gew. Produkt: ................
584,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.02.18
Überspachtelung der Dübelköpfe
Überspachtelung der Dübelköpfe mineralischer Klebe-/Armierungsmörtel
Zweite Lage Armierungsmasse (wie vor,
jedoch ohne Gewebe) auf
Armierungsschicht, nach Verdübelung
durch das Armierungsgewebe, anbringen.
Dübelköpfe überspachteln.
(bei den Flächen mit Glasmosaik)
Produkt: StoLevell Classic S1 oder gleichwertig.
Angebotenes Produkt: .........
265,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.02.19
Tropfkantenprofil
Tropfkantenprofil liefern und anbringen. Ausbilden
einer Tropfkante z.B.: unter Loggiaunterseiten,
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
23
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Deckenauskragungen, Wand/Deckenanschluss Durchgang
usw. mit Tropfkantenprofil, bestehend aus
Kunststoffwinkel und Glasfasergewebe.
- Profile miteinander verbinden (überklipsen).
- Tropfkantenprofil mit Armierungsmasse direkt auf die
Dämmplatten ansetzen.
- Beide Glasfasergewebestreifen (entsprechend der
bauaufsichtlichen System-Zulassung) in die
Systemarmierung einbetten (10 cm überlappen).
- Tropfkantenprofil-Eckstücke für Eckverbindungen
benutzen.
Produkt: Sto-Tropfkantenprofil
Sto-Tropfkantenprofil Eckstück
oder gleichwertig.
Angebotenes Produkt: .........
825,00
m
Material:
Lohn:
EP:
01.02.20
Fenster-,Türanschluss/Anputzleiste
Anputzleiste als Anschluss bei
Fenster-, Tür- und sonstigen Bauteilen
liefern und anbringen
Ausbilden einer wind- und
schlagregendichten, bewegungsfähigen
Systemanschlussfuge mit
Anputzleiste, bestehend aus:
- Kunststoffleiste, selbstklebend
- integriertem, komprimiertem
Fugendichtband
- Glasfasergewebestreifen (entsprechend
der bauaufsichtl. System-Zulassung)
- Schutzlasche
- Putzanschlag.
Nachweis der Wind- und
Schlagregendichtheit durch ein
Prüfbericht erbringen.
Einbau nach Vorgaben des Herstellers.
Aktivieren des integrierten
Fugendichtbandes nach Fertigstellung
der Putzarbeiten durch Entfernen
der Schutzlasche.
gew. Fabr.: ...................
2.625,00
m
Material:
Lohn:
EP:
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
24
25.10.2016
14.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
01.02.21
APU-Leiste für Loggiafenster
Liefern und Herstellen von APU-Leiste die in vorhandene
Nut der Bestandsfenster eingeschoben werden können.
(F-Profil der Altfenster)
Produkt: Sto- Anputzleiste Expert o. glw.
Angebotenes Produkt: .........
1.050,00
m
Material:
Lohn:
EP:
01.02.22
Kantenschutzschienen für Gebäudeecken
Liefern und Anbringen von Kantenschutz-Gewebewinkel
Standard
Kantenprofil aus Kunststoff mit Glasfasergewebe zur
Eckausbildung lot-, flucht- und winkelrecht im Bereich
z. B. von Gebäudeecken anbrigen. Vor der vollflächigen
Armierung, armierungsmörtel auftragen und Gewebewinkel
einbetten, Flächen armierungsgewebe bis zur Eckkante
führen und 10 cm überlappen. Arbeiten einschl. aller
notwendigen Zu- und Nebenarbeiten.
Produkt: Sto-Gewebewinkel Standard,
Schenkellänge 11/13 cm
gew. Fabr.: ...................
790,00
lfdm
Material:
Lohn:
EP:
01.02.23
Stoßgefährdeter Bereich / Panzergewebe
Liefern und Herstellen einer zusätzlichen vollflächigen
Armierungsschicht, als Zulage zur normalen
Systemarmierung im stoßgefährdeten
Bereich OGK bis ca. 3,00 m über OKG.
Schlagresistenz 60 Joule Kategorie I nach ETAG 004 in
Verbindung mit der Systemarmierung Nachweis ist gemäß
Gutachten vorzuweisen. Vor der normalen
Systemarmierung, die Armierungsmasse volldeckend
auftragen. Panzergewebe eindrücken und planspachteln.
Panzergewebe bündig aneinanderstoßen, nicht überlappen.
gew. Produkt: ................
150,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
25
25.10.2016
14.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
01.02.24
Siliconharz-Oberputz, Kratzputz 2mm
Liefern, Auftragen und Strukturieren eines manuell und
maschinell verarbeitbaren, witterungsbeständigen und
eingefärbten Siliconharz-Oberputzes mit
Filmkonservierung für eine verzögernde und vorbeugende
Wirkung gegen Algen- und/oder Pilzbefall der
Beschichtung (gem. BPD-PT 7).
Bauphysikalische Werte:
sd-Wert: 0,19 - 0,23 m
Klasse V2 mittel nach EN 1062-1
Wasserdurchlässigkeitsrate (24 h)
w : < 0,05 kg/(m²xh0,5)
Klasse W3 niedrig nach EN 1062-1
Produkt: StoSilco
Struktur: Kratzputz
Korn: 2 mm
gew. Produkt: ................
Farbton: weiß, Farbtonklasse nach StoColor System
8.500,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.02.25
Zwischenbeschichtung für Mineral./Silikonharz-,
Silikatputze
Zwischenbeschichtung für Siliconharz-, Silikat-,
mineralische Beschichtungen Liefern und Auftragen eines
gefüllten, pigmentierten Voranstriches auf Basis
Kaliwasserglas für nachfolgende mineralische und
silikatische Putze und Beschichtungen.
Produkt: *StoPrep Miral oder gleichwertig
Farbton: gemäß separater Position
8.500,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.02.26
Oberputz in Leibungen als Filzputz
Oberputz in Leibungen - gefilzte Oberfläche
Liefern, Aufziehen und sauber Filzen
eines organischen Oberputzes als zementfreier,
filzbarer Modelierputz.
Modelierputz auf tragfähigen Untergrund mit
rostfreier Stahltraufel auf Kornstärke auftragen
und glattziehen. Nach witterungsabhängiger Zeit die
Oberfläche mit Latexschwammscheibe filzen.
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
26
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Farbanstrich gemäß separater Position.
Bauteil: Leibungen
Leibungstiefe: ca. 25- 30 cm
Produkt: Stolit MP
oder gleichwertig.
Angebotenes Produkt: ..........
3.675,00
m
Material:
Lohn:
EP:
01.02.27
Siliconharz-Fassadenfarbe / 2x Farbton Beige/Hellgrau
(37111)
Liefern und Auftragen einer Siliconharz-Fassadenfarbe
mit erhöhter Filmkonservierung für eine verzögernde und
vorbeugende Wirkung gegen Algen- und/oder Pilzbefall
der Beschichtung (gem. BPD-PT 7) als Zwischen- und
Schlussbeschichtung.
Bauphysikalische Werte:
sd-Wert: 0,01 m
Klasse V1 hoch, nach EN 1062-1
Klasse C0 durchlässig, nach EN 1062-1
w24-Wert: 0,1 kg /(m²x h0,5)
Klasse W3 niedrig, nach EN 1062-1
Bauteil:WDVS
Produkt: Sto Color Silco G
oder gleichwertig.
Angebotenes Produkt: ..........
Farbton: Farbtonklasse nach StoColor System
begrenzte Farbtonauswahl, Hellbezugswert ca. 72,
(37111)
8.500,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.02.28
Siliconharz-Fassadenfarbe Leibungen / 2x Farbton
Beige/Hellgrau
(37111)
Liefern und Auftragen einer Siliconharz-Fassadenfarbe
mit erhöhter Filmkonservierung für eine verzögernde und
vorbeugende Wirkung gegen Algen- und/oder Pilzbefall
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
27
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
der Beschichtung (gem. BPD-PT 7) als Zwischen- und
Schlussbeschichtung.
Bauphysikalische Werte:
sd-Wert: 0,01 m
Klasse V1 hoch, nach EN 1062-1
Klasse C0 durchlässig, nach EN 1062-1
w24-Wert: 0,1 kg /(m²x h0,5)
Klasse W3 niedrig, nach EN 1062-1
Bauteil: Leibungen
Leibungstiefe: ca. 25- 30 cm
Produkt: Sto Color Silco G
oder gleichwertig.
Angebotenes Produkt: ..........
Farbton: Farbtonklasse nach StoColor System
begrenzte Farbtonauswahl, Hellbezugswert ca. 72,
(37111)
3.675,00
lfdm
Material:
Lohn:
EP:
01.02.29
Siliconharz-Fassadenfarbe, Akzentfarbe / 2x Farbton
Hellgrau (31333)
Liefern und Auftragen einer Siliconharz-Fassadenfarbe
mit erhöhter Filmkonservierung für eine verzögernde und
vorbeugende Wirkung gegen Algen- und/oder Pilzbefall
der Beschichtung (gem. BPD-PT 7) als Zwischen- und
Schlussbeschichtung.
Bauphysikalische Werte:
sd-Wert: 0,01 m
Klasse V1 hoch, nach EN 1062-1
Klasse C0 durchlässig, nach EN 1062-1
w24-Wert: 0,1 kg /(m²x h0,5)
Klasse W3 niedrig, nach EN 1062-1
Bauteil:WDVS
Produkt: Sto Color Silco G
oder gleichwertig.
Angebotenes Produkt: ..........
Farbton: Farbtonklasse nach StoColor System
begrenzte Farbtonauswahl,
Farbtöne Hellgrau 31333, 31334, 31335
Anstrich an jeweils einer Balkonwand
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
590,00
m²
Einheitspreis
in EUR
28
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
01.02.30
Beschneiden von Farbübergängen
Zulage zu den Anstricharbeiten für das Beschneiden von
Farbübergängen in der Fassadenfläche
640,00
m
Material:
Lohn:
EP:
01.02.31
Dehn- /Feldbegrenzungsfugen ausbilden und füllen
Dehn- /Feldbegrenzungsfugen ausbilden und füllen
Dehnfugen/ Feldbegrenzungsfugen
entsprechend der Fugeneinteilung des
Planers (Fugenplan) anlegen. In der
Fassadenflächen horizontale und vertikale Fugen
ausbilden.
Dämmschicht in erforderlicher Tiefe und Breite
aussparen. Dämmplatten mit
Armierungsmörtel beschichten und
spezielles WDVS-Dehnfugenprofil
einbetten. Nach Abschluss der Verlegearbeiten ist das
Dehnfugenprofil mit einem geeigneten
dauerelastischen Fugendichtstoff und
zugehörigem Hinterfüllprofil gem.
Verarbeitungsrichtlinien zu füllen.
Produkt: Sto-Dehnfugenprofil E
StoSeal P 505
StoSeal F 505
Sto-Hinterfüllprofil
Angebotenes Produkt: ..........
190,00
m
Material:
Lohn:
EP:
01.02.32
Elastische Verfugung an Gebäudeecken
Elastische Verfugung an Gebäudeecken
und Laibungen von Öffnungen
Anlegen von elastischen Fugen entsprechend der
Fugeneinteilung des Planers (Fugenplan).
An allen Ecken (Gebäudeecken, Laibungen
von Öffnungen) durchgehende senkrechte
horizontale und vertikale Fugen ausbilden.
Ausräumen der Fugen bis zu
Armierungsschicht und die Fugenflanken
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
29
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
von allen losen und trennend wirkenden
Substanzen säubern. Abkleben der Fugenränder
mit einem geeigneten Klebeband.
Hinterlegen des Fugenraumes mit einem
geeigneten, nicht wassersaugenden
Vorlegeband zur Verhinderung einer
Dreiflächigenhaftung des Dichtstoffes
am Untergrund. Primern der Fugenflanken mit einem
systemzugehörigen Primer und ausreichend ablüften
lassen. Lösemittelfreien, elastischen 1- komponentigen,
luftfeuchtigkeitserhärtenden Fugenmasse auf
MS-Hybrid-Polymer-Basis gemäß DIN 18540 entsprechend
den Herstellerangeben blasenfrei in den Fugenraum
einbringen und mit systemzugehörigem Glättmittel
glätten und ausbilden. Klebeband entfernen und
Randbereiche nachglätten.
Fugenbreite: 5 mm
Produkt: StoSeal P 505
StoSeal F 505
Sto-Vorlegeband Keramik
Angebotenes Produkt: ..........
640,00
m
Material:
Lohn:
EP:
01.02.33
Antigraffiti Anstrich
Liefern und Herstellen einer Antigraffiti Beschichtung
inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Permanente
Beschichtung für mehrfache Graffitibeseitigung mit
Reinigungslösung.
Vor Aufbringen der Beschichtung ist dem AG eine
Bemusterungsprobe zu erstellen und entsprechend
einzukalkulieren.
Die Ausführung der Antigraffiti-Beschichtung erfolgt
nur nach ausdrücklicher Anweisung durch den AG bzw. der
Bauleitung!
Material Eposilan o. glw.
Betrifft: Putzfassade umlaufend Höhe bis 3,00m
Angebotenes Produkt: ..........
200,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.02.34
Glasmosaik-Fliesen - glatte Oberfläche
Glasmosaik-Fliesen - glatte Oberfläche
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
30
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Liefern und Anbringen einer Fassadenbekleidung mit
Mosaik-Fliesen (über den Eingangsbereichen) nach DIN
18515-1. Mosaik-Fliesen
mit glatter Oberfläche:
-Frostbeständig nach DIN EN 202
-Wasseraufnahme ca. 0,2%
auf vorbereiteten Untergrund im Verlegemörtel
einbetten.
Mosaik-Fliesen im Floating-ButteringVerfahren anbringen - Kleber auf die
Rückseite und auf den Untergrund
auftragen. Nachträgliche Verfugung mit
Fugenmaterial im Einschlämmverfahren.
Fabrikat Mosaik-Fliesen: Sto-Glass Mosaic,
0032 Mandarin
Format: 50x50x4 mm, im Mosaikbogen 297,5 x 297,5 mm
Produkt:*StoColl KM, StoColl FM-S
310,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.02.35
Grundierung im Sockelbereichals als Zulage
Grundierung im Sockelbereich als Zulage
Liefern und Anbringen der Grundierung
(Haftgrund) aus zementverträglichem
Dispersionsspachtel 1:1 gemischt mit
Zement CEM I 32,5 und ca. 10 % Wasser
verdünnt. Mit der Bürste auf ebenen,
trockenen und sauberen Untergrund
auftragen und trocknen lassen.
Bereich : Außenbereich Fassade
gewähltes Produkt: ...........
410,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.02.36
Liefern und herstellen eines Sockelanstriches
Liefern und herstellen eines deckenden Sockelanstrichs
unterhalb der neu hergestellten WDV Fassade
Farbton: Anthrazit RAL 7016
Gewähltes Produkt: ...........
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
410,00
m²
Einheitspreis
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
31
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
32
25.10.2016
14.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
01.03
Brandriegel
01.03.1
Brandriegel Fläche
Steinlamelle als flächiger Brandriegel bei Dämmung aus
EPS 12 cm dick, mit systemzugehörigem Klebemörtel
liefern und verkleben,
Brandriegel gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher
Zulassung,
Wärmedämmplatten aus Steinwolle nach EN 13162,
Anwendungstyp WAP-zh nach DIN V 4108-10, Faserrichtung
senkrecht zur Oberfläche, zweiseitig beschichtet,
erhöhte Abreißfestigkeit > 80 kN/m², Bemessungswert der
Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/m*K, nichtbrennbar nach DIN
4102, Euroklasse A1 nach EN 13501-1, mit einem
systemzugehörigen Klebemörtel vollflächig auf
tragfähigen Untergrund kleben,
Platten planeben und press gestoßen verlegen. Offene
Fugen mit Dämmstoff ausfüllen,
Zusätzliche Verdübelung der Dämmplatten gemäß separater
Position,
Plattendicke: 12 cm,
Fabrikat: Sto o. glw.
angebotenes Produkt: .........
340,00
01.03.2
m²
Vertikaler Brandriegel
Steinlamelle als vertikaler Brandriegel bei Dämmung aus
EPS 12 cm dick, mit systemzugehörigem Klebemörtel
liefern und verkleben,
Vertikaler Brandriegel gemäß allgemeiner
bauaufsichtlicher Zulassung,
Wärmedämmplatten aus Steinwolle nach EN 13162,
Anwendungstyp WAP-zh nach DIN V 4108-10, Faserrichtung
senkrecht zur Oberfläche, zweiseitig beschichtet,
erhöhte Abreißfestigkeit > 80 kN/m², Bemessungswert der
Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/m*K, nichtbrennbar nach DIN
4102, Euroklasse A1 nach EN 13501-1, mit einem
systemzugehörigen Klebemörtel vollflächig auf
tragfähigen Untergrund kleben,
Platten mindestens 20 cm breit, vertikal, planeben und
press gestoßen verlegen. Offene Fugen mit Dämmstoff
ausfüllen,
Zusätzliche Verdübelung der Dämmplatten gemäß separater
Position,
Plattendicke: 12 cm,
Fabrikat: Sto o. glw.
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
angebotenes Produkt:
435,00
m²
Einheitspreis
in EUR
33
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
.........
Material:
Lohn:
EP:
01.03.3
Speedl. -Thermodübel flächenbündig
Dübel (Typ/Länge):195 mm
Verbrauch: 8 Dübel/m²
(WZ 1 und 2 Binnenland)
Verdübelung Speedlamelle mit zugelassenen,
flächenbündigen Thermodübeln gemäß Fachverband WDVS,
Zusätzliche Befestigung der Dämmplatten mit
bauaufsichtlich zugelassenen flächenbündig zu setzenden
Thermodübeln liefern und anbringen. Tellerdurchmesser
140 mm. Bohrlochtiefe mind. 35 mm, Verankerungstiefe
mind. 25 mm (bei Porenbeton: Bohrlochtiefe mind. 75 mm,
Verankerungstiefe mind. 65 mm). Die Schraubenöffnung
mit einem Verschlusselement schliessen,
Dübeltyp, Tellerdurchmesser gemäß Wandbaustoff,
Untergrund und Dämmstoff. Anzahl der Dübel/m² nach
Dübellastklasse/Systemlastklasse gemäß dem Vorschlag
des Fachverbandes WDVS,
Verdübelungsbild entsprechend den
Verarbeitungsrichtlinien,
Wandbaustoff: Hintermauerziegel + Putz Dübel
(Typ/Länge): 195 mm Verbrauch: 12 Dübel/m²,
Fabrikat: Sto-Thermodübel UEZ 8/60
Sto-Thermodübel VE
Sto-Dübelkombischreibe (d=140mm)
oder gleichwertig.
angebotenes Produkt: .........
Einbau bei Brandriegel als Fläche und als vertikaler
Brandriegel.
775,00
m²
Gesamtsumme:
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
01.04
Fensterbänke und Sonstiges
01.04.1
Aluminium Fensterbänke Profi - wasserdicht
Ausladung bis ca. 300 mm
Aluminium-Fensterbänke mit wasserdichten,
dehnfähigen Endstücken
34
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Liefern und Montieren von systemgerechten
allseitig verschweißten AluminiumFensterbänken mit in sich dehnfähigen
Bordprofilen mit eingebautem Dehnungskeder,
mit gutacherlich bestätigter Eignung für WDVS
(Sahlmann & Partner, Leipzig) und
Schlagregendichtigkeit von 1950 Pa
(IFT-Prüfzeugnis 10538704/4, nicht hinterlüfteter
Einbau).
Fugendichtband zwischen FensterbankAnschraubsteg und Fensterrahmen anbringen.
Hohlräume unter den Fensterbänken sind mit Füllschaum
auszuschäumen.
Fensterbankanker gemäß den Verarbeitungsrichtlinien des
Herstellers anbringen. Die Fensterbänke müssen
regendicht ohne Behinderung der Dehnung eingepasst
werden. Spezial-Bordprofile und soweit erforderlich
Überlängendehnprofil(e) sowie Systemanschlüsse (Anschluss- und Dichtungsfugen)
gemäß separater Position. Vor der Bestellung der
Fensterbänke sind die genauen Maße gemäß Anleitung
des Herstellers am Objekt zu prüfen.
Ausführung: Alu natur-eloxiert,
Ausladung: bis ca. 300 mm
gewähltes Produkt. ...........
Abrechnungsgrundlage sind lfdm Fensterbänke
1.350,00
lfdm
Material:
Lohn:
EP:
01.04.2
Aluminium Fensterbänke Profi - wasserdicht
Ausladung bis ca. 300 mm
wie Vorposition, jedoch Ausladung bis ca. 350 cm.
135,00
lfdm
Material:
Lohn:
EP:
01.04.3
Zubehör - Anti-Dröhn-Belag - Zulage
Zubehör Fensterbank - Anti-Dröhn-Belag
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
35
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Anti-Dröhn-Belag werkseitig unter der
Fensterbank aufgebracht, als Zulage.
Ausladung: von 300 bis ca. 350 mm
gewähltes Produkt: ...........
1.350,00
lfdm
Material:
Lohn:
EP:
01.04.4
Fb Profi - Bordprofile
Ausladung: bis ca. 300 mm
Zubehör Fensterbank Profi - Bordprofile
Liefern und Anbringen der
Spezial-Bordprofile mit Dehnungskeder.
Ausführung - wie Fensterbank.
je Fenster sind 2 Stck Bordprofile vorzusehen,
Ausladung: von 300 bis ca. 350 mm
gewähltes Produkt: ...........
824,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.04.5
Anschlussfuge an Bordprofil
Fugendichtband
Fugendichtband als Anschlussfuge zum Bordprofil
Fugendichtband aus vollimprägniertem Weichschaumstoff,
schlagregendicht nach DIN 18542 BG1, liefern und
Anschlussfugen zum Bordprofil schlagregendicht
ausbilden.
Fugendichtband an der Fugenflanke vorkleben.
Dämmplatten press gegenstoßen. Armierungsschicht
bis zum Fugenrand führen. Fugendichtband mit
Schlussbeschichtung überdecken.
Kellenschnitt herstellen.
gewähltes Produkt: ...........
600,00
lfdm
Material:
Lohn:
EP:
01.04.6
Montagequader - EPS 98x98 mm
Liefern und Versetzen eines Montagequaders aus EPS
98x98 in
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
36
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
die gedämmte Fassade nach Verarbeitungsvorschriften des
Systemanbieters.
Als Druckunterlage für die Befestigung schwerer Lasten
wie z.B Markisen,
Geländer, usw..
Für Dämmstoffdicke: 120 mm
z.B.: StoFix Quader HD Maxi (oder glw.)
Angebotenes Erzeugnis: .......
40,00
01.04.7
Stk
Montagequaders - EPS 98x138 mm
Liefern und Versetzen eines Montagequaders aus EPS
98x138 mm in
die gedämmte Fassade nach Verarbeitungsvorschriften des
Systemanbieters.
Als Druckunterlage für die Befestigung schwerer Lasten
wie z.B Markisen,
Geländer, usw..
Für Dämmstoffdicke: 120 mm
z.B.: StoFix Quader HD Maxi (oder glw.)
Angebotenes Erzeugnis: .......
40,00
01.04.8
Stk
Montagequaders aus PU-Hartschaum 198x198
Liefern und Versetzen eines Montagequaders aus
PU-Hartschaum 198x198 in
die gedämmte Fassade nach Verarbeitungsvorschriften des
Systemanbieters.
Als Druckunterlage für die Befestigung schwerer Lasten
wie z.B Markisen,
Geländer, usw..
Für Dämmstoffdicke: 120 mm
z.B.: StoFix Quader HD Maxi (oder glw.)
Angebotenes Erzeugnis: .......
40,00
01.04.9
Stk
Gerüstankerverschluss
Gerüstankerverschluss,
Verschlussstopfen aus imprägniertem Weichschaum zum
abdichten/überdecken von Gerüstankerlöchern im
Fassadendämmsystem liefern und montieren,
Der Stopfen ist dem Fassadenfarbton farblich
anzupassen. Es ist sicherzustellen, dass das verwendete
Produkt dauerhaft gegen Herausfallen gesichert ist.
z.B: Sto-Gerüstankerverschluss (oder glw.)
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
37
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Angebotenes Erzeugnis: .......
1,00
Psch
Material:
Lohn:
EP:
01.04.10
Anarbeiten des WDVS an die Hauseingänge, Anschlussfuge
Anschlussfugen mit vollimprägniertem Dichtband
an vorgelagerten/ bündigen Fenstern oder Zargen,
gem. Detail Nr. W 415 und W 416.
Metall-Glaskonstruktion der Hauseingänge
9 Stück 3x3x2m, 9 Stück 3x1x2 m (ca. BxTxH)
Dachkonstruktion 45° abgeschrägt,
Für Bewegungen > 3mm
Dämmplatten im Abstand von 20 mm zur
Metall-Glaskontruktionanbringen.
Gewebeeckwinkel mit integriertem Glasfasergewebe
lot- und fluchgerecht anbringen. Die Plattenkante bis
40 mm in die Fuge mittels Armierungsmasse beschichten.
Eine Fugenbreite zur Zarge von mindestens 15 mm ist
einzuhalten.
Die dahinterliegende, offene Fuge ist mit Mineralwolle
ausdämmen.
Nach Trocknung der Putzbeschichtung ist das
Fugendichtband aus vollimprägniertem Weichschaumstoff,
schlagregendicht nach DIN 18542 BG1
zum Abdichten der Anschlussfugen an der Fugenflanke
anzubringen,
Fugenbreite: 15 mm
Fugendichtband Typ: 25/9-18: 9 mm,
nach Ausdehnung max. 18 mm
Produkt: *Sto-Fugendichtband Lento
*Sto-Gewebewinkel Standard
Angebotenes Erzeugnis: .......
7,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.04.11
Liefern und Herstellen Anstrich Kellerfenster (Lochblech)
Liefern und Herstellen Anstrich der Kellerfenster
(Lochlech) einschl. Rahmen und Verankerungen im
Außenbereich.
Gründliches Anschleifen des Untergrundes/Entfernen der
alten Farbe um einen glatten Untergrund zu erhalten,
Roststellen sind zu entfernen und zu behandeln,
Zwischenanstrich mit Grundierung, Schlußanstrich
Metalllack
Farbe: nach Wahl des Bauherren: RAL 7016 (Anthrazit)
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
38
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Abmessungen ca: 0,65 x ,040 m
gewähltes Produkt: ...........
106,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.04.12
Liefern und Herstellen Anstrich Kellerfenster (Drahlglas
mit
Querriegel)
Liefern und Herstellen Anstrich der Kellerfenster
(Drahtglas mit Querriegel) einschl. Rahmen und
Verankerungen im Außenbereich.
Gründliches Anschleifen des Untergrundes/Entfernen der
alten Farbe um einen glatten Untergrund zu erhalten,
Roststellen sind zu entfernen und zu behandeln,
Zwischenanstrich mit Grundierung, Schlußanstrich
Metalllack
Farbe: nach Wahl des Bauherren: RAL 7016 (Anthrazit)
Abmessung: ca 1,05 x 0,65 m
gewähltes Produkt: ...........
8,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.04.13
Liefern und Herstellen Anstrich Metalllichtband der
Treppenhäuser
Liefern und Herstellen Anstrich der Metalllichtbänder
der Treppenhaüser einschl. Rahmen, Paneelen,
Querriegeln usw.
Gründliches Anschleifen des Untergrundes/Entfernen der
alten Farbe um einen glatten Untergrund zu erhalten,
Roststellen sind zu entfernen und zu behandeln,
Zwischenanstrich mit Grundierung, Schlußanstrich
Metalllack
Farbe: nach Wahl des Bauherren: RAL 7016 (Anthrazit)
beidseitiger Anstrich, Abrechnungsgrundlage ist die
einseitige Ansichtsfläche.
Abmessung: ca 0,80 x 21,00 m
Ausführung: Treppenhäuser der 8-Geschosser
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
gewähltes Produkt: ...........
170,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
39
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
40
25.10.2016
14.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
01.05
Balkone
01.05.1
Betonsanierung / Betoninstandhaltung
01.05.1.1
Schmutz und Staub entfernen
Abstoßen loser Altbeschichtungen
Reinigen des Untergrundes von Verunreinigung, Schmutz,
Staub und losen Bestandteilen einschl. das Abstoßen von
losen Farbabplatzungen.
Anfallender Bauschutt ist fachgerecht zu entsorgen.
Verfahren: Mechanisch
Bauteil: Loggiabrüstungen und Balkonflächen inkl.
Stirnseiten und Balkondecken,
1.250,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.05.1.2
Grundierung Brüstungen, Decken
Aufbringen einer gefüllten, pigmentierten und
wasserverdünnbaren quarzhaltigen Grundierung,
auf den vorbereiteten Untergrund.
angebotenes Produkt: ..........
1.250,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.05.1.3
Zwischenbeschichtung der Brüstungenund Decken
Rollen oder streichen einer alterungs- und
witterungsbeständigen Zwischenbeschichtung,
einkomponentig und gut füllend auf
Kunstharz-Dispersionsbasis zur gleichmäßigen
Strukturierung
von grundierten Betonoberflächen.
angebotenes Produkt: ..........
1.250,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.05.1.4
Beschichtung der Brüstungen und Decken
Aufbringen einer Beschichtung mit geringer
Rissüberbrückungsfähigkeit (Klasse IT) für nicht begehund befahrbare Flächen aus einer Polymer-Dispersion.
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
41
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Zur Erreichung der geforderten Sollschichtdicke (ds)
ist ein Schichtdickenzuschlag (dz) gemäß Herstellerangaben auf die Mindestschichtdicke (dmin) beim
Materialverbrauch einzukalkulieren.
Zahl der Arbeitsgänge:
mind. 2 bei Spritzapplikation
mind. 3 bei Handapplikation
angebotenes Produkt: .........
1.250,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.05.1.5
Bewehrung durch Stemmen freilegen, Einzellänge bis 0.5m
Bewehrung durch Stemmen freilegen, Einzellänge bis 0,5
m
Freilegen der Bewehrung durch stemmen bis 2cm über
erkennbaren Rost hinaus.
Abgetragenes Material wird Eigentum des AN und ist
umweltgerecht nach den Bestimmungen des Gesetzgebers zu
entsorgen. Die örtlich geltenden
Emissionsschutzbestimmungen sind zu beachten.
Das Schützen angrenzender Bauteile sowie erforderl.
Schutzmaßnahmen sind in den Einheitspreis
einzukalkulieren.
Menge geschätzt. Abrechnung nach Aufmaß!
75,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.05.1.6
wie vor, jedoch Einzellänge über 0,5 bis 1 m
wie vor, jedoch Einzellänge über 0,5 bis 1m
Menge geschätzt, Abrechnung nach Aufmaß!
15,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.05.1.7
Schadhaften Beton abstemmen, Fläche bis 0,01m²
der Brüstungen
Abstemmen aller losen und geschädigten Betonteile an
markierten Flächen auf einer Fläche bis 0.01m², bis auf
festes Betongefüge.
Abgetragenes Material wird Eigentum des AN und ist
umweltgerecht nach den Bestimmungen des Gesetzgebers zu
entsorgen.
Die örtlich geltenden Emissionsschutzbestimmungen sind
zu beachten.
Das Schützen angrenzender Bauteile sowie erforderl.
Schutzmaßnahmen sind in den Einheitspreis
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
42
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
einzukalkulieren.
Menge geschätzt, Abrechnung nach Aufmaß!
150,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.05.1.8
wie vor, jedoch Fläche bis 0,50 m²
wie vor, jedoch Fläche bis 0,50 m²
Menge geschätzt, Abrechnung nach Aufmaß!
150,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.05.1.9
Bewehrung strahlen Einzellänge bis 1 m
Bewehrung strahlen bis zu einer Einzellänge bis 1m,
Reinheitsgrad nach DIN EN ISO 12944, Teil 4.
Vorbereitungsverfahren nach Wahl des AN
Angebotenes Verfahren:
Abgetragenes Material wird Eigentum des AN
und ist umweltgerecht nach den Bestimmungen
des Gesetzgebers zu entsorgen. Die örtlich geltenden
Emissionsschutzbestimmungen sind zu beachten.
Das Schützen angrenzender Bauteile sowie erforderl.
Schutzmaßnahmen sind in den Einheitspreis
einzukalkulieren.
Menge geschätzt, Abrechnung nach Aufmaß!
45,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.05.1.10
Mineralischer Korrosionsschutz, Einzellänge bis 1m, d bis
16 mm
Aufbringen eines mineralischen Korrosionsschutzes auf
einer Einlellänge bis 1m (d bis 16mm), auf den
vorbereiteten Bewehrungsstahl.
Zahl der Arbeitsgänge: 2
Anforderung an das Produkt:
Prüfung und Kennzeichnung gemäß DIN EN 1504-7
Menge geschätzt. Abrechnung nach Aufmaß!
Angebotenes Produkt: ..........
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
45,00
Stk
Einheitspreis
in EUR
43
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
01.05.1.11
Reprofilierung, Einzellänge bis 0,5 m
Reprofilierung der vorbereiteten und
mattfeucht vorgenässten Ausbruchstellen auf einer
Einzellänge bis 0,5m mit einem kunststoffmodifizierten
Zementmörtel, Schichtdicke ca. 1-2cm, mit
einzukalkulieren
ist die Nachbehandlung gemäß Herstellerangaben.
Verbrauch: 16,5 kg/m²/cm Trockenmaterial
Anforderung an das Produkt:
Prüfung und Kennzeichnung gemäß DIN EN 1504-3.
Klasse R2 gemäß DIN EN 1504-3. Schnell überarbeitbar.
statischer Elastizitätsmodul (28 Tage) gemäß EN 13412
max. 11 GPa
Menge geschätzt. Abrechnung nach Aufmaß!
Angebotenes Produkt: ..........
15,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.05.1.12
Reprofilierung, Fläche bis 0,01 m²
Reprofilierung der vorbereiteten und mattfeucht
vorgenässten Ausbruchstellen auf einer Einzelfläche bis
0,01m² mit
einem kunststoffmodifizierten Zementmörtel,Schichtdicke
ca. 1-2cm, miteinzukalkulieren ist die Nachbehandlung
gemäß Herstellerangaben.
Verbrauch: 16,5 kg/m²/cm Trockenmaterial
Anforderung an das Produkt:
Prüfung und Kennzeichnung gemäß DIN EN 1504-3.
Klasse R2 gemäß DIN EN 1504-3. Schnell überarbeitbar.
statischer Elastizitätsmodul (28 Tage) gemäß EN 13412
max. 11 GPa
Menge geschätzt. Abrechnung nach Aufmaß!
Angebotenes Produkt: ..........
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
30,00
Stk
Einheitspreis
in EUR
44
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
01.05.1.13
Kantenreprofilierung, Einzellänge bis 1,00 m
Reprofilierung von Kanten, Aufkantungen,Tropfkanten und
Abfasungen auf einer Einzellänge bis 1m mit einem
kunststoffmodifizierten Zementmörtel, mit
einzukalkulieren
ist die Nachbehandlung gemäß Herstellerangaben.
Verbrauch: 16,5 kg/m²/cm Trockenmaterial
Anforderung an das Produkt:
Prüfung und Kennzeichnung gemäß DIN EN 1504-3.
Klasse R2 gemäß DIN EN 1504-3. Schnell überarbeitbar.
statischer Elastizitätsmodul (28 Tage) gemäß EN 13412
max. 11 GPa
Menge geschätzt. Abrechnung nach Aufmaß!
Angebotenes Produkt: ..........
75,00
m
Material:
Lohn:
EP:
01.05.1.14
wie vor, jedoch Kantenlänge > 1,00 m
wie vor, jedoch Kantenlänge > 1,00 m (u.a. auch Stufen
der Kellerniedergänge)
Menge geschätzt. Abrechnung nach Aufmaß!
45,00
m
Material:
Lohn:
EP:
01.05.1.15
Kratzspachtelung und flächige Spachtelung PCC
Herstellen einer Kratzspachtelung sowie einer flächigen
Spachtelung mittels PCC-Feinspachtel, auf den
vorbereiteten und mattfeucht vorgenässten Untergrund.
Die Nachbehandlung gemäß Herstellerangaben ist
miteinzukalkulieren.
Zahl der Arbeitsgänge: 2
Anforderung an das Produkt:
Produkt muß gültiges Allgemeines bauaufsichtliches
Prüfzeugnis nach TL BE-PCC, Ausgabe 1996, haben.
Menge geschätzt. Abrechnung nach Aufmaß!
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
45
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Angebotenes Produkt: ..........
75,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.05.1.16
Zulage für Kanten und Wassernasen
Zulage zu Feinspachtelarbeiten für das lot- und
fluchtgerechte Ausbilden von Ecken, Kanten,
Wassernasen, Durchbrüchen, Einläufen, u.ä., inkl.
erforderlicher Schalungen.
Menge geschätzt. Abrechnung nach Aufmaß!
480,00
m
Material:
Lohn:
EP:
01.05.1.17
Fugen erneuern
Erneuerung der Fugen durch:
- Entfernen der vorhandenen Fugenmassen inkl. reinigen
der Fugenflanken.
- Reprofilieren der vorbereiteten und mattfeucht
vorgenässten
Fugenflanken mit einem kunststoffmodifizierten
Zementmörtel, mit einzukalkulieren ist die
Nachbehandlung
gemäß Herstellerangaben.
Verbrauch: 16,5 kg/m²/cm Trockenmaterial
- Aufbringen eines Primers, auf die Fugenflanken;
- Einbringen eines PE-Rundprofils-Hinterfüllprofil
(systemgleich)
- Abkleben der Fugenränder mit Klebeband und Einbringen
eines einkomponentigen Fugendichtstoffes auf
MS-HybridPolymer-Basis (Prüfzeugnis gemäß DIN 18540)
Angebotenes Produkt: .........
150,00
m
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
01.05.2
Abbruch- Abdichtungs- und
01.05.2.1
Vorhandene Fallrohre auf den Loggien demontieren
Vorhandene Fallrohre auf den Loggien demontieren und
fachgerecht entsorgen einschl. Entsorgungskosten.
150,00
Einheit
m
Einheitspreis
in EUR
46
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
01.05.2.2
Vorhandene Notüberläufe demontieren ,abtransportieren
Vorhandene Notüberläufe demontieren ,abtransportieren
und fachgerecht entsorgen einschl. Entsorgungskosten ,
Öffnung mit Zementmörtel schließen,
auf der Innenseite der Brüstung ist die Oberfläche
glatt zu spachteln.
136,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.05.2.3
Neue Regenfallrohre, Balkonentwässerung
Regenfallrohr DIN 18461, kreisförmig aus Stahl DN 70
(LORO-X), Befestigung mit Rohrschellen, incl.
Zwischenstücken une Kleinteilen liefern und montieren.
Die Montage erfolgt auf den Balkonen.
DN 70
gewähltes Produkt: ...........
150,00
m
Material:
Lohn:
EP:
01.05.2.4
Ausbau der bisher vorhandenen Balkonentwässerung,
schließen der Öffnung
Ausbau der bisher vorhandenen Balkonentwässerung,
abtransportieren und fachgerecht entsorgen inkl.
Entsorgungskosten,
sowie fachgerechtes schließen der Öffnung mit Beton
Oberseitig ist die Öffnungsstelle auf gleichem Niveau,
wie sonstige Balkonoberfläche glatt zu spachteln zur
Aufnahme einer Balkonbeschichtung ,
inkl. aller Hilfsmittel und Materialien,
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
136,00
Stk
Einheitspreis
in EUR
47
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
01.05.2.5
Abbruch des Betonsockels - Bereich Balkon
Abbruch eines Betonsockels im Bereich der noch
vorhandenen Balkonentwässerung, abtransportieren und
fachgerecht entsorgen einschl. Entsorgungskosten.
Größe: ca. 40 * 20 cm , H = ca. 10 cm
136,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.05.2.6
Erneuerung der Balkonentwässerung
Liefern und einbauen einer neuen Balkonentwässerung,
Balkonablauf mit Stützrand DIN 70, einschl. der
dazugehörigen Abdichtung und fachgerechtes verschließen
der Öffnung des Balkonbodens/decke herstellen
Material: Stahl verzinkt (LORO-X)
gewähltes Produkt: ...........
136,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.05.2.7
Liefern und herstellen von Kernbohrung für die neuen FE`s
Liefern und herstellen von Kernbohrung für die neuen
FE`s (D=80 mm) und einer Länge von ca. 22 cm, für
Balkonentwässerung
inkl. aller Nebenarbeiten
Bohrung in Stahlbeton
136,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.05.2.8
Liefern und herstellen von Kernbohrung für Regenfallrohre
(D= 140-150)
Liefern und herstellen von Kernbohrung für
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
48
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Regenfallrohre (D= 140-150) und einer Länge von
ca. 5 cm, für das Einsetzen des Ringes der
Balkonentwässerung
inkl. aller Nebenarbeiten
Bohrung in Stahlbeton
136,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.05.2.9
Notüberläufe Liefern und herstellen
Liefern und herstellen von Notüberläufen auf den
Loggien und Fluren, dazu eine Kernbohrung mit D=50
-55mm durchführen, Speier aus verzinktem Stahl , vorne
leicht abgeschrägt liefern, bündig auf der Innenseite
einzubauen, Speier ist auszurichten und
einzumörteln/mit Klebeflansch
Durchmesser des Notüberlaufs: DN 50mm
Material : verzinkter Stahl
Länge: ca.31 cm
136,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.05.2.10
Neuen Balkonablauf im Bereich Loggiadecke ausrichten
Neuen Balkonablauf im Bereich Loggiadecke ausrichten
und einmörteln.
Dicke der Loggiadecke: ca: 221 mm
Durchmesser in der der Balkonablauf eingebaut wird
beträgt ca. 140 - 150mm
136,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.05.2.11
Risse auf den Balkonen durch verharzen schließen
Risse auf den Balkonen durch verharzen schließen
einschl. aller dazugehörigen Materialien und Werkzeuge
gewähltes Produkt: ...........
150,00
m
Material:
Lohn:
EP:
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
01.05.2.12
Oberfläche der Balkone für die Neubeschichtung
Oberfläche der Balkone für die Neubeschichtung
vorbereiten, anschleifen , säubern, grundieren,
aufbringen eines Haftgrundes,
incl. aller Materialien und Geräte,Hilfsmittel
49
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
gewähltes Produkt: ...........
790,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.05.2.13
Balkonabdichtung mit einer PU- Beschichtungerneuern
Balkonabdichtung mit einer PU- Beschichtung
(zugelassenes Produkt) erneuern,
einschl. aller notwendigen Vorarbeiten und Materialien
und vorheriger Anschlussversiegelungen an Fassade zu
Balkonoberfläche,
Farbton: nach Wahl des Bauherren,ggfls mit
Chipseinstreuung
Schichtdicke : 5mm
gewähltes Produkt: ...........
790,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
01.05.2.14
Austrittsschwelle PU-Beton
Herstellen einer Austrittsschwelle an den Balkontüren
aus PU Beton.
Untergrund vorbereiten und anschleifen ,Fuge unter
Türrahmen abdichten und Schwelle zwischen die Leibung
anarbeiten.Oberseitiges Gefälle ca 2% von der Tür weg.
Abmesungen ca 0,90m x 0,20 x 0,06m
136,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
01.05.2.15
Blechabdeckung , 2 teilig mit Aussparrungen für
Blechabdeckung , 2 -teilig mit Aussparrungen für
Geländerpfosten herstellen, liefern und montieren.
Ausführung: Alu natur-eloxiert wie Fensterbank,
seitlich aufgekantet und mit Tropfnasen abgekantet auf
beiden Seiten, Anschluss der seitlichen Aufkantung mit
Dichtungsband,
Die Aufkantungen sind zu entschärfen.Um die Pfosten des
Geländers ist eine dauerhafte Verfugung zum Blech
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
50
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
durchzuführen. Farbe neutral oder in Farbe des Bleches.
inkl. aller Befestigungsmittel, Kleber und benötigten
Materialien und zusätzlichen Unterkonstruktionen zur
ordnungsgemäßen Befestigung der Bleche,
Gefälle von ca. 2% nach Innen
Ausladung: bis ca. 350 mm
Aufkantungslänge: ca. 460 mm
gewähltes Produkt. ...........
490,00
m
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
51
25.10.2016
14.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
01.05.3
Malerarbeiten auf dem Balkon
01.05.3.1
Liefern und Herstellen Anstrich des Brüstungsgeländers
der Balkone
Liefern und Herstellen Anstrich des Brüstungsgeländers
einschl. der aufgehenden Befestigungselemente im
Außenbereich. gründliches Anschleifen der
Balkongeländers um einen glatten Untergrund zu
erhalten, Roststellen sind zu entfernen und zu
behandeln, Zwischenanstrich mit Grundierung,
Schlußanstrich
Farbe: nach Wahl des Bauherren
gewähltes Produkt: ...........
490,00
m
Material:
Lohn:
EP:
01.05.3.2
Blumenkastenhalterungen auf der Innenseite
der Brüstung anstreichen
Liefern und Herstellen Anstrich der
Blumenkastenhalterung und Befestigungsauflager auf der
Innenseite der Balkonbrüstung.
Gründliches Anschleifen der Halterung um einen glatten
Untergrund zu erhalten , Roststellen sind zu entfernen
und zu behandeln, Zwischenanstrich mit Grundierung,
Schlußanstrich
Länge ca. 1,30 m
Farbe: nach Wahl des Bauherren
gewähltes Produkt: ...........
136,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
01.05.4
Balkone-Brüstung & Blumenkastenhalterung
01.05.4.1
Überarbeitung Handlauf Balkonbrüstung
Überarbeitung der vorhandenen Brüstungsgeländer aus
Stahlrohr geschweißt, Befestigung auf der
Betonbrüstung.
Prüfen der Befestigungen und Verbindungen,
Befestigungen ggf. Nacharbeiten,
Rohr vom Handlauf beidseitig einkürzen (Abstand zur
neuen WDVS-Fassade min. 1 cm), Schnittstelle
kaltverzinken,
inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten
136,00
Einheit
Stk
Einheitspreis
in EUR
52
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
01.05.4.2
Blumenkastenhalterung überarbeiten
Überarbeitung der vorhandenen Blumenkastenhalterungen auf den Balkonen aus Flach- und Winkelstahl
20/5 mm / 20/20 mm, verschweißt,
an der Brüstung befestigt, Tiefe ca. 20 cm,
Prüfen der Befestigungen und Verbindungen,
Befestigungen ggf. Nacharbeiten,
Flachstähle einseitig einkürzen (Abstand zur neuen
WDVS-Fassade min. 1 cm), Schnittstelle kaltverzinken,
inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten
136,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
01.06
Stundenlohnarbeiten
01.06.1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG
für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
LV erfasst sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige
Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten,
Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
Facharbeiterstunden
30,00
h
Material:
Lohn:
EP:
01.06.2
Stundenlohn Helfer
Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG
für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
LV erfasst sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige
Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten,
Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
Helferstunden
30,00
h
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
53
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
02
2. WIrtschaftseinheit John-Locke-Str.
02.01
Vorbereitende Arbeiten vor WDVS- Montage
02.01.1
Markisen- und Verschattungselemente demontieren
Markisen- und Verschattungselemente sonstige Anbauten
der Mieter demontieren und dem Eigentümer übergeben.
10,00
Einheit
Stck
Einheitspreis
in EUR
54
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
02.01.2
Errichten der Baustelle
Errichten der Baustelle
Einrichtung , Vorhaltung , und Abtransport aller zur
Ausführung der kompletten Leistung erforderlichen
Arbeitsmittel, Materialien, Bauwagen , WC
Die Baustelle ist täglich zu reinigen
Der erhöhte Aufwand für verlängerte Transportwege sowie
die Transportzeitverlängerung (Lastenaufzug) sind in
dieser Pos. ebenfalls enthalten.
Rüstung und Bauaufzüge werden bauseits gestellt
1,00
Psch
Material:
Lohn:
EP:
02.01.3
Haftzugsprüfung, Untergrund prüfen
Objektspezifische Prüfung der Haftzugfestigkeit.
gemäß DIN 18555, Teil 6, an vorbereitetem Untergrund.
Untergrund prüfen,ob dieser fest, fett- und staubfrei
ist und eine ausreichende Tragfähigkeit für den Einsatz
von Dübeln aufweist.
Die dauerhafte Verträglichkeit der Fassadenoberfläche
mit dem aufzutragenden Materialien (Klebemörtel) ist zu
gewährleisten. Ergebnisse protokollieren.
Anmerkung:
Die Prüfflächen sind entsprechend dem realen Oberflächenzustand am Objekt, in allen Höhenbereichen
und an allen Gebäudeseiten, zu wählen.
2,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.01.4
Windlastberechnung
Ermittlung der Einwirkungen aus Windlasten durch
Erstellung eines prüffähigen statischen Nachweises nach
der gültig 1055-4. Es ist die entsprechende
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
55
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Windlastzone zu beachten.
Die berechneten Flächen sind nach Lage am Gebäude und
Ihrer Einflussgröße so darzustellen, dass eine
nachfolgende
Dübelkalkulation für die Gesamtfassade ermöglicht wird.
Übergabe der Windlastberechnung in 2-facher Ausführung
den Bauherrn.
Traufhöhen: ca. bis 34,4 m (11-Geschosser), ca. 25,7 m
(8-Geschosser) bzw. 20 m (6-Geschosser) über OKG
1,00
Psch
Material:
Lohn:
EP:
02.01.5
Dübelauszugsversuch
Prüfung der Dübelauszugswerte nach den geltenden
Herstellervorschriften.
Die Prüfungen sind entsprechend dem realen
Oberflächenzustand am Objekt in allen Höhenlagen und an
allen Gebäudeseiten zu wählen. Eine Prüfung besteht aus
mindestens 5 Haftzugversuchen.
Das Prüfergebnis ist zu protokollieren.
gewählte Prüfverfahren: .....
2,00
Psch
Material:
Lohn:
EP:
02.01.6
Schutz v. Bauteilen m. Folien
Schutz von Fenstern, Balkontüren, Wohnungseingangs-und
Loggiatüren einschl. Rahmen mittels Folien 300 my gegen
Verschmutzung.Stöße verkleben einschl. rückstandslosem
Entfernen und fachgerechte Entsorgung der Folien inkl.
Gebühren.
725,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.01.7
Reinigung, mechanisch(Bürste)
Verunreinigungen, Schmutz, Staub, Fett und lose
anhaftende Substanzen vollflächig durch geeignete
Maßnahmen, unter Beachtung der Bestimmungen des
Umweltschutzes, fachgerecht entfernen, einschl.
aller erf. Nebenarbeiten und Schutzmaßnahmen.
Verfahren: mechanische Reinigung (z.B. Abbürsten)
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
4.025,00
m²
Einheitspreis
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
02.01.8
Haftbrücke, gefüllt, schw. saug. Unterg
Haftbrücke auf schwach saugenden Untergründen,
gefüllt, zur Aufnahme organischer Putze
und Spachtelmassen
Liefern und auftragen einer Haftbrücke, auf Basis von
Polymerdispersion, für nachfolgende organische Putze
und Spachtelmassen.
Produkteigenschaften:
Sehr gute Haftvermittlung auf
schwach saugenden Untergründen,
gefüllt, weiß pigmentiert, matt und
egalisiert die Saugfähigkeit.
Untergründe:
Schwach saugende und/oder glatte,
trockene, tragfähige mineralische und
organische Untergründe, wie z. B.
Beschichtungen, glatter Beton,
Holzwerkstoffe oder Keramikplatten.
Produkt:
Angebotenes Produkt: ..........
4.025,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.01.9
Absuchen der Betonflächen/Wetterschale
Absuchen der Betonflächen / Wetterschale nach
Schadstellen,
Bauteil Außenwand Treppenhaus, Deckenuntersichten,
Unterzüge, Dachaufbauten, Dachbrüstungen in allen
Geschossen,
durch Feststellen von Ausbrüchen und
Fehlstellen, sowie von Rissen,
Risslängen, Rissbreiten u. Rissverlauf,losen Fliesen
Schadstellen am Bauteil kennzeichnen,
Protokollieren der Ergebnisse durch
Eintragen in Pläne, vom AG gestellt.
2.900,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
56
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
57
25.10.2016
14.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
02.01.10
Schadhaften Beton abstemmen
Schadhaften Beton / Beläge der Wetterschale /Balkone
abstemmen, in Klein- und Kleinstflächen bis 0,5 m²/ t =
bis 4 cm
Abstemmen aller losen und geschädigten
Betonteile an markierten Flächen bis auf
festes Betongefüge. Anschließend diesen Bereich
mit Haftgrund und Zementputz wieder schließen und
verspachteln
Bauteil: Wetterschale ,Deckenuntersichten , Brüstungen
Unterzüge,
Abgetragenes Material wird Eigentum des AN
und ist umweltgerecht nach den Bestimmungen
des Gesetzgebers zu entsorgen. Die örtlich geltenden
Imissionsschutzbestimmungen sind zu beachten.
Übergabe eines Schadstellenprotokolls mit genauer
Angabe (per Fassadenzeichnung) wo Fehlstellen vorhanden
waren in 2 facher Ausführung in Papierform mit
Erstelldatum.
190,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.01.11
Mineralischer Korrosionsschutz Einzellänge bis 1 m, d bis
16 mm
Mineralischer Korrosionsschutz Einzellänge bis 1 m,
d bis 16 mm
Aufbringen eines mineralischen Korrosionsschutzes,
auf den vorbereiteten Bewehrungsstahl.
Zahl der Arbeitsgänge: 2
Anforderung an das Produkt:
Prüfung und Kennzeichnung gemäß DIN EN 1504-7
gewähltes Produkt: ...........
300,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.01.12
Überarbeitung Handlauf Balkonbrüstung
Überarbeitung der vorhandenen Brüstungsgeländer aus
Stahlrohr geschweißt, Befestigung auf der
Betonbrüstung.
Prüfen der Befestigungen und Verbindungen,
Befestigungen ggf. Nacharbeiten,
Rohr vom Handlauf beidseitig einkürzen (Abstand zur
neuen WDVS-Fassade min. 1 cm), Schnittstelle
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
58
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
kaltverzinken,
inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten
48,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.01.13
Blumenkastenhalterung überarbeiten
Überarbeitung der vorhandenen Blumenkastenhalterungen auf den Balkonen aus Flach- und Winkelstahl
20/5 mm / 20/20 mm, verschweißt,
an der Brüstung befestigt, Tiefe ca. 20 cm,
Prüfen der Befestigungen und Verbindungen,
Befestigungen ggf. Nacharbeiten,
Flachstähle einseitig einkürzen (Abstand zur neuen
WDVS-Fassade min. 1 cm), Schnittstelle kaltverzinken,
inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten
48,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.01.14
Bestandsfensterbänke demontieren, abtransportieren,
entsorgen einschl. Entsorgungskosten
Bestandsfensterbänke demontieren, abtransportieren,
entsorgen einschl. Entsorgungskosten
Fensterbänke in verschiedenen Einzellängen
350,00
m
Material:
Lohn:
EP:
02.01.15
Fenster- und Türrahmenbekleidung- Balkone
Fenster- und Türrahmenbekleidung auf der Außenseite der
Balkone vor Aufbringung des WDVS rückstandfrei
demontieren und entsorgen
96,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
02.01.16
Fensterverkleidung Bestandsfenstern
Demontage und Entsorgung der drei-seitig umlaufenden
Fensterverkleidung an den Bestandsfenstern
680,00
Einheit
m
Einheitspreis
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
02.01.17
Metallrahmen der Loggiaelemente vorbereiten
vorbereiten der Metallrahmen der
Bestandsloggiaelemente.zum Kleben der Dämmung.
Lose Farbreste vom Rahmen entfernen und Haftgrund
streichen.
475,00
m
Material:
Lohn:
EP:
02.01.18
Alu-Winkelprofile im Sockelbereich
Demontage und Entsorgung von Alu-Winkelprofilen im
Sockelbereich
85,00
m
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
59
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
02.02
WDV-System, Putz und Farbbeschichtung
02.02.1
Sockelleiste, Ausladung 122 mm EG + DG
Sockelleiste stranggepresst und eloxiert
liefern und anbringen
60
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Herstellen des Systemabschlusses in
Sockelhöhe. Aluminium-Sockelleiste, stranggepresst
und stückeloxiert, mit Tropfkante und Aufkantung nach
oben, liefern und anbringen.
Befestigung: 3 Dübel/m
Dübeltyp entsprechend dem Wandbaustoff.
(Unebenheiten können mit Unterlegscheiben
o.ä. ausgeglichen werden.)
Profilbreite: 122 mm
Dämmung: 120 mm
Produkt: Sto-Sockelleiste Universal
Sto-Sockelleistenverbinder S
Sto-Schlagdübel S VZ 8
Sto-Unterlegscheibe
oder gleichwertig.
Angebotenes Produkt: .........
275,00
m
Material:
Lohn:
EP:
02.02.2
Dämmung, EPS 034, d= 12 cm, mit mineral. Klebemörtel
Hartschaum EPS 034WDV mit mineral. Klebemörtel liefern
und verkleben. Wärmedämmplatten aus PolystyrolHartschaum EPS 034 nach EN 13163, Anwendungstyp WDV
nach DIN 4108-10, FCKW-frei, Bemessungswert der
Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/m*K, schwerentflammbar nach
DIN 4102, Euroklasse E nach EN 13501-1, nach den
Richtlinien des Fachverbandes Wärmedämm-Verbundsysteme
und den Herstellerangaben entsprechend, mit einem
mineralischen Klebemörtel auf Kalk-Zementbasis kleben.
Arbeiten einschl. aller notwendigen Zu- und
Nebenarbeiten.
Zusätzliche Verdübelung der
Dämmplatten gemäß separater Position.
Plattenrand: stumpf
Plattendicke: 12 cm
Produkt: Sto-Dämmplatte EPS 034 WDV o. glw.
Betrifft: Hauptfassadenflächen, Loggiainnenseiten
gew. Produkt: ................
2.750,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
61
25.10.2016
14.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
02.02.3
Dämmung, EPS 034, d= 6 cm, mit mineral. Klebemörtel
Hartschaum EPS 034 WDV mit mineral. Klebemörtel liefern
und verkleben. Wärmedämmplatten aus PolystyrolHartschaum EPS 034 nach EN 13163, Anwendungstyp WDV
nach DIN 4108-10, FCKW-frei, Bemessungswert der
Wärmeleitfähigkeit 0,034 W/m*K, schwerentflammbar nach
DIN 4102, Euroklasse E nach EN 13501-1, nach den
Richtlinien des Fachverbandes Wärmedämm-Verbundsysteme
und den Herstellerangaben entsprechend, mit einem
mineralischen Klebemörtel auf Kalk-Zementbasis kleben.
Arbeiten einschl. aller notwendigen Zu- und
Nebenarbeiten.
Zusätzliche Verdübelung der
Dämmplatten gemäß separater Position.
Plattenrand: stumpf
Plattendicke: 6 cm
Produkt: Sto-Dämmplatte EPS 034 WDV o. glw.
Betrifft: Fassadenflächen der Treppenhäusern
gew. Produkt: ................
70,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.02.4
Aufdopplung im Fassadenversatz auf der Außenseite der
Balkonbrüstungen
EPS 034
Mehrdicke im Fassadenversatz auf der Außenseite der
Balkonbrüstungen, d= + 4-6 cm
EPS 034 WDV, mit Klebemörtel liefern und verkleben.
Hartschaum EPS 034 WDV mit mineral. Klebemörtel liefern
und verkleben. Wärmedämmplatten aus PolystyrolHartschaum EPS 034 nach EN 13163, Anwendungstyp WDV
nach DIN 4108-10, FCKW-frei, Bemessungswert der
Wärmeleitfähigkeit 0,034 W/m*K, schwerentflammbar nach
DIN 4102, Euroklasse E nach EN 13501-1, nach den
Richtlinien des Fachverbandes Wärmedämm-Verbundsysteme
und den Herstellerangaben entsprechend, mit einem
mineralischen Klebemörtel auf Kalk-Zementbasis kleben.
Arbeiten einschl. aller notwendigen Zu- und
Nebenarbeiten.
Zusätzliche Verdübelung der
Dämmplatten gemäß separater Position.
Plattenrand: stumpf
Produkt: Sto-Dämmplatte EPS 034 WDV o. glw.
Betrifft: Balkonbrüstungen,
gew. Produkt:
................
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
155,00
m²
Einheitspreis
in EUR
62
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
02.02.5
Gebäudedehnfugen mit Dehnfugenprofil liefern und anbringen
Liefern und Anbringen von Gebäudedehnfugen 5-25 mm mit
Dehnfugenprofil.
Herstellen einer schlagregendichten Fugendichtung für
Gebäudedehnfugen mit Dehnfugenprofil, bestehend aus
zwei Kunststoffeckschutzschienen, Glasfasergewebe und
Überbrückungsfolie, Dehnfugenprofil mit Mineralwolle
ausstopfen. Arbeiten einschl. sämtlicher Verbindungsund Befestigungskomponenten sowie aller Zu- und
Nebenarbeiten als komplette Leistung.
Farbton: hellgrau
Typ: E - Ebene Wandfläche
Produkt: Sto-Dehnfugenprofil o. glw.
gew. Produkt: ................
Betrifft:
110,00
lfdm
Material:
Lohn:
EP:
02.02.6
EPS 034
d = ca. 20- 40 mm in Leibungen kleben
Hartschaum EPS 034 WDV mit mineral. Klebemörtel liefern
und verkleben. Wärmedämmplatten aus PolystyrolHartschaum EPS 034 nach EN 13163, Anwendungstyp WDV
nach DIN 4108-10, FCKW-frei, Bemessungswert der
Wärmeleitfähigkeit 0,034 W/m*K, schwerentflammbar nach
DIN 4102, Euroklasse E nach EN 13501-1, nach den
Richtlinien des Fachverbandes Wärmedämm-Verbundsysteme
und den Herstellerangaben entsprechend, mit einem
mineralischen Klebemörtel auf Kalk-Zementbasis kleben.
Arbeiten einschl. aller notwendigen Zu- und
Nebenarbeiten.
Platten im Verband planeben und press gestoßen
verlegen. Offene Fugen mit Dämmstoff ausfüllen.
Zusätzliche Verdübelung der
Dämmplatten gemäß separater Position.
Plattenrand: stumpf
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
63
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Plattendicke: 2-4 cm
Laibungstiefe: ca. 15- 25 cm
Produkt: Sto-Dämmplatte EPS 034 WDV o. glw.
Betrifft: Leibungen Fenster und Türen
Angebotenes Produkt: ..........
1.225,00
lfdm
Material:
Lohn:
EP:
02.02.7
Perimeterdämmung Sockelbereich, Balkone, DG
Aufzugsschächte, d = 120mm
Hartschaum EPS 034 PW mit wasserabdichtendem Kleber
liefern und verkleben. Tragfähiger Untergrund
Wärmedämmplatten aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum
EPS 034 nach EN 13163, Anwendungstyp PW nach DIN V
4108-10, FCKW-frei, Bemessungswert der
Wärmeleitfähigkeit 0,034 W/m*K, schwerentflammbar nach
DIN 4102, Euroklasse E nach EN 13501-1, für
Perimeterdämmung bauaufsichtlich zugelassen, mit einem
wasserabdichtenden Kleber, aus zementverträglichem
Dispersionsspachtel 1:1 gemischt mit Zement CEM I 32,5
auf tragfähigen vorbehandelten Untergrundkleben kleben.
Die Sockeldämmung ist im Spritzwasserbereich
auszuführen
Plattenrand: stumpf
Plattendicke: 12 cm
Produkt: StoFlexyl
Sto-Sockelplatte PS30SE
oder gleichwertig.
Angebotenes Produkt: ..........
Einbauhöhe: ca. 30 cm über OK
80,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
02.02.8
Mehrdicken durch
Mehrdicken durch
Fassadenflächen,
EPS 034 WDV, mit
Einheitspreis
in EUR
Versatz und Unebenheiten
Versatz und Unebenheiten in den
d= + 6-10 cm
Klebemörtel liefern und verkleben,
sonst wie in Vorposition beschrieben.
30,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.02.9
Thermodübel, L=ca.195 - 245mm
Zusätzliche Befestigung der Dämmplatten mit
bauaufsichtlich zugelassenen, flächenbündig zu
setzenden Thermodübeln liefern und anbringen.
Tellerdurchmesser 60 mm,
Bohrlochtiefe mind. 35 mm,
Verankerungstiefe mind. 25 mm
(bei Porenbeton: Bohrlochtiefe mind. 75 mm,
Verankerungstiefe mind. 65 mm).
Die Schraubenöffnung mit einem
Verschlusselement schliessen.
Dübel gemäß Wandbaustoff, Untergrund und
Dämmstoffdicke. Anzahl der Dübel/m² nach
Dübelastklasse/ Systemlastklasse gemäß dem
Vorschlag des Fachverbandes WDVS.
Verdübelungsbild entsprechend den
Verarbeitungsrichtlinien.
Dübel (Typ/Länge):ca. 195 - 245mm
Verbrauch: 8 Dübel/m²
Produkt: Sto-Thermodübel UEZ 8/60
Sto-Thermodübel VE
oder gleichwertig.
Angebotenes Produkt: ..........
Betrifft: Hauptfassadenflächen
Hinweis: Die endgültige Dübelauswahl ist nach
erfolgter Untergrundprüfung am Objekt genau
festzulegen.
2.770,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.02.10
Thermodübel, L=ca.135 - 185mm
Zusätzliche Befestigung der Dämmplatten mit
bauaufsichtlich zugelassenen, flächenbündig zu
64
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
setzenden Thermodübeln liefern und anbringen.
Tellerdurchmesser 60 mm,
Bohrlochtiefe mind. 35 mm,
Verankerungstiefe mind. 25 mm
(bei Porenbeton: Bohrlochtiefe mind. 75 mm,
Verankerungstiefe mind. 65 mm).
Die Schraubenöffnung mit einem
Verschlusselement schliessen.
Dübel gemäß Wandbaustoff, Untergrund und
Dämmstoffdicke. Anzahl der Dübel/m² nach
Dübelastklasse/ Systemlastklasse gemäß dem
Vorschlag des Fachverbandes WDVS.
Verdübelungsbild entsprechend den
Verarbeitungsrichtlinien.
Dübel (Typ/Länge):ca. 135 - 185mm
Verbrauch: 8 Dübel/m²
Produkt: Sto-Thermodübel UEZ 8/60
Sto-Thermodübel VE
oder gleichwertig.
Angebotenes Produkt: ..........
Betrifft: Fassadenflächen Treppenhäuser
Hinweis: Die endgültige Dübelauswahl ist nach
erfolgter Untergrundprüfung am Objekt genau
festzulegen.
70,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.02.11
Zulage 2 Stück/m² Mehrdübel
Zulage zu Vorpositionen Thermodübel:
2 Stück/m² Mehrdübel
75,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
65
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
02.02.12
Zulage 4 Stück/m² Mehrdübel
Zulage zu Vorpositionen Thermodübel:
66
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
4 Stück/m² Mehrdübel
75,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.02.13
Zulage 6 Stück/m² Mehrdübel
Zulage zu Vorpositionen Thermodübel:
6 Stück/m² Mehrdübel
75,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.02.14
Zulage dübeln durch Armierung
Zulage zu Vorpositionen Thermodübel:
Verdübelung durch das Armierungsgewebe
75,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.02.15
Armierungsschicht auftragen, Hauptfassadenflächen
Liefern und Auftragen einer Armierungsschicht.
-
Rissedehnung >2%
Schlagfestigkeit >15 J.
Ballwurfsicher nach DIN 18032 - 3
Hagelwiderstand HW 5
Vollflächige Armierung mit zementfreier Armierungsmasse
und alkalibeständiges Glasfasergewebe auf Wärmedämmung
aufbringen. Armierungsmasse volldeckend auftragen.
Armierungsgewebe eindrücken und planspachteln.
Gewebestöße 10 cm überlappen.
Flächenarmierungsgewebe bis zur Eckkante führen
(für eine Überlappung von mind. 10 cm).
Zusätzliche Armierung an Ecken von Öffnungen gemäß
separater Positionen.
Hinweis: Das Armieren der Glasmosaikflächen erfolgt vor
dem Dübeln!
Produkt:
StoLevell Classic (EPS) / Armat Classic S1 (MiWo)
Sto-Glasfasergewebe
oder gleichwertig.
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
67
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Besonderer Hinweis: Im stoßgefährdeten Bereich mit
entsprechendem Aufbau Schlagfestigkeit von mind. 60 J.
möglich.
Angebotenes Fabrikat: ........
2.770,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.02.16
Armierungsschicht auftragen, Leibungen
Liefern und Auftragen der Armierungsschicht im
Leibungs- und Sturzbereich.
- Rissedehnung >2%
- Schlagfestigkeit >15 J.
- Ballwurfsicher nach DIN 18032 - 3
- Hagelwiderstand HW 5 geprüft nach Schweizer
Hagelschutzregister
Vollflächige Armierung mit zementfreier Armierungsmasse
und alkalibeständiges Glasfasergewebe auf Wärmedämmung
aufbringen. Armierungsmasse volldeckend auftragen.
Liefern und Herstellen des Kantenschutzes mit Eckwinkel
aus Kunststoff-Eckschutzschiene mit Gewebe, als Zulage
zur Systemarmierung sind mit in dieser Pos.
einzukalkulieren. Armierungsgewebe eindrücken und
planspachteln. Gewebestöße 10 cm überlappen.
Anputzleiste als Anschluss bei Fenster-, Tür- und
sonstigen Bauteilen liefern und montieren
Ausbilden einer wind- und schlagregendichten,
bewegungsfähigen Systemanschlussfuge mit
Anputzleiste, bestehend aus:
- Kunststoffleiste, selbstklebend
- integriertem, komprimiertem
Fugendichtband
- Glasfasergewebestreifen (entsprechend
der bauaufsichtl. System-Zulassung)
- Schutzlasche
- Putzanschlag.
Nachweis der Schlagregendichtigkeit durch einen
Prüfbericht erbringen.
Aktivieren des integrierten Fugendichtbandes nach
Fertigstellung der Putzarbeiten durch Entfernen
der Schutzlasche.
Betrifft sämtliche Leibungen und Sturzbereiche.
Leibungstiefe: ca. 15- 25 cm
Produkt:
StoLevell Classic (EPS) / Armat Classic S1 (MiWo)
Sto-Anputzleiste Supra
Sto-Gewebeeckwinkel Standard
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
68
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Sto-Glasfasergewebe
oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat: ........
1.225,00
lfdm
Material:
Lohn:
EP:
02.02.17
Diagonalarmierung an Ecken v. Öffnungen
Diagonalarmierung an Ecken v. Öffnungen Liefern und
Auftragen der Diagonalarmierung. An Ecken von
Gebäudeöffnungen eine Diagonalarmierung (mind. 20x40 cm
groß) als zusätzliche Verstärkung unter der normalen
Armierung anbringen. Armierungsmasse und
Glasfasergewebe wie vor.
Produkt:
StoLevell Classic (EPS) / Armat Classic S1 (MiWo)
Sto-Glasfasergewebe o. glw.
Sto-Sturzeckwinkel
gew. Produkt: ................
196,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.02.18
Überspachtelung der Dübelköpfe
Überspachtelung der Dübelköpfe mineralischer Klebe-/Armierungsmörtel
Zweite Lage Armierungsmasse (wie vor,
jedoch ohne Gewebe) auf
Armierungsschicht, nach Verdübelung
durch das Armierungsgewebe, anbringen.
Dübelköpfe überspachteln.
(bei den Flächen mit Glasmosaik)
Produkt: StoLevell Classic S1 oder gleichwertig.
Angebotenes Produkt: .........
85,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.02.19
Tropfkantenprofil
Tropfkantenprofil liefern und anbringen. Ausbilden
einer Tropfkante z.B.: unter Loggiaunterseiten,
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
69
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Deckenauskragungen, Wand/Deckenanschluss Durchgang
usw. mit Tropfkantenprofil, bestehend aus
Kunststoffwinkel und Glasfasergewebe.
- Profile miteinander verbinden (überklipsen).
- Tropfkantenprofil mit Armierungsmasse direkt auf die
Dämmplatten ansetzen.
- Beide Glasfasergewebestreifen (entsprechend der
bauaufsichtlichen System-Zulassung) in die
Systemarmierung einbetten (10 cm überlappen).
- Tropfkantenprofil-Eckstücke für Eckverbindungen
benutzen.
Produkt: Sto-Tropfkantenprofil
Sto-Tropfkantenprofil Eckstück
oder gleichwertig.
Angebotenes Produkt: .........
275,00
m
Material:
Lohn:
EP:
02.02.20
Fenster-,Türanschluss/Anputzleiste
Anputzleiste als Anschluss bei
Fenster-, Tür- und sonstigen Bauteilen
liefern und anbringen
Ausbilden einer wind- und
schlagregendichten, bewegungsfähigen
Systemanschlussfuge mit
Anputzleiste, bestehend aus:
- Kunststoffleiste, selbstklebend
- integriertem, komprimiertem
Fugendichtband
- Glasfasergewebestreifen (entsprechend
der bauaufsichtl. System-Zulassung)
- Schutzlasche
- Putzanschlag.
Nachweis der Wind- und
Schlagregendichtheit durch ein
Prüfbericht erbringen.
Einbau nach Vorgaben des Herstellers.
Aktivieren des integrierten
Fugendichtbandes nach Fertigstellung
der Putzarbeiten durch Entfernen
der Schutzlasche.
gew. Fabr.: ...................
875,00
m
Material:
Lohn:
EP:
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
70
25.10.2016
14.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
02.02.21
APU-Leiste für Loggiafenster
Liefern und Herstellen von APU-Leiste die in vorhandene
Nut der Bestandsfenster eingeschoben werden können.
(F-Profil der Altfenster)
Produkt: Sto- Anputzleiste Expert o. glw.
Angebotenes Produkt: .........
350,00
m
Material:
Lohn:
EP:
02.02.22
Kantenschutzschienen für Gebäudeecken
Liefern und Anbringen von Kantenschutz-Gewebewinkel
Standard
Kantenprofil aus Kunststoff mit Glasfasergewebe zur
Eckausbildung lot-, flucht- und winkelrecht im Bereich
z. B. von Gebäudeecken anbrigen. Vor der vollflächigen
Armierung, armierungsmörtel auftragen und Gewebewinkel
einbetten, Flächen armierungsgewebe bis zur Eckkante
führen und 10 cm überlappen. Arbeiten einschl. aller
notwendigen Zu- und Nebenarbeiten.
Produkt: Sto-Gewebewinkel Standard,
Schenkellänge 11/13 cm
gew. Fabr.: ...................
260,00
lfdm
Material:
Lohn:
EP:
02.02.23
Stoßgefährdeter Bereich / Panzergewebe
Liefern und Herstellen einer zusätzlichen vollflächigen
Armierungsschicht, als Zulage zur normalen
Systemarmierung im stoßgefährdeten
Bereich OGK bis ca. 3,00 m über OKG.
Schlagresistenz 60 Joule Kategorie I nach ETAG 004 in
Verbindung mit der Systemarmierung Nachweis ist gemäß
Gutachten vorzuweisen. Vor der normalen
Systemarmierung, die Armierungsmasse volldeckend
auftragen. Panzergewebe eindrücken und planspachteln.
Panzergewebe bündig aneinanderstoßen, nicht überlappen.
gew. Produkt: ................
50,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
71
25.10.2016
14.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
02.02.24
Siliconharz-Oberputz, Kratzputz 2mm
Liefern, Auftragen und Strukturieren eines manuell und
maschinell verarbeitbaren, witterungsbeständigen und
eingefärbten Siliconharz-Oberputzes mit
Filmkonservierung für eine verzögernde und vorbeugende
Wirkung gegen Algen- und/oder Pilzbefall der
Beschichtung (gem. BPD-PT 7).
Bauphysikalische Werte:
sd-Wert: 0,19 - 0,23 m
Klasse V2 mittel nach EN 1062-1
Wasserdurchlässigkeitsrate (24 h)
w : < 0,05 kg/(m²xh0,5)
Klasse W3 niedrig nach EN 1062-1
Produkt: StoSilco
Struktur: Kratzputz
Korn: 2 mm
gew. Produkt: ................
Farbton: weiß, Farbtonklasse nach StoColor System
2.270,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.02.25
Zwischenbeschichtung für Mineral./Silikonharz-,
Silikatputze
Zwischenbeschichtung für Siliconharz-, Silikat-,
mineralische Beschichtungen Liefern und Auftragen eines
gefüllten, pigmentierten Voranstriches auf Basis
Kaliwasserglas für nachfolgende mineralische und
silikatische Putze und Beschichtungen.
Produkt: *StoPrep Miral oder gleichwertig
Farbton: gemäß separater Position
2.270,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.02.26
Oberputz in Leibungen als Filzputz
Oberputz in Leibungen - gefilzte Oberfläche
Liefern, Aufziehen und sauber Filzen
eines organischen Oberputzes als zementfreier,
filzbarer Modelierputz.
Modelierputz auf tragfähigen Untergrund mit
rostfreier Stahltraufel auf Kornstärke auftragen
und glattziehen. Nach witterungsabhängiger Zeit die
Oberfläche mit Latexschwammscheibe filzen.
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
72
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Farbanstrich gemäß separater Position.
Bauteil: Leibungen
Leibungstiefe: ca. 25- 30 cm
Produkt: Stolit MP
oder gleichwertig.
Angebotenes Produkt: ..........
1.225,00
m
Material:
Lohn:
EP:
02.02.27
Siliconharz-Fassadenfarbe / 2x Farbton Beige/Hellgrau
(37111)
Liefern und Auftragen einer Siliconharz-Fassadenfarbe
mit erhöhter Filmkonservierung für eine verzögernde und
vorbeugende Wirkung gegen Algen- und/oder Pilzbefall
der Beschichtung (gem. BPD-PT 7) als Zwischen- und
Schlussbeschichtung.
Bauphysikalische Werte:
sd-Wert: 0,01 m
Klasse V1 hoch, nach EN 1062-1
Klasse C0 durchlässig, nach EN 1062-1
w24-Wert: 0,1 kg /(m²x h0,5)
Klasse W3 niedrig, nach EN 1062-1
Bauteil:WDVS
Produkt: Sto Color Silco G
oder gleichwertig.
Angebotenes Produkt: ..........
Farbton: Farbtonklasse nach StoColor System
begrenzte Farbtonauswahl, Hellbezugswert ca. 72,
(37111)
2.270,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.02.28
Siliconharz-Fassadenfarbe Leibungen / 2x Farbton
Beige/Hellgrau
(37111)
Liefern und Auftragen einer Siliconharz-Fassadenfarbe
mit erhöhter Filmkonservierung für eine verzögernde und
vorbeugende Wirkung gegen Algen- und/oder Pilzbefall
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
73
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
der Beschichtung (gem. BPD-PT 7) als Zwischen- und
Schlussbeschichtung.
Bauphysikalische Werte:
sd-Wert: 0,01 m
Klasse V1 hoch, nach EN 1062-1
Klasse C0 durchlässig, nach EN 1062-1
w24-Wert: 0,1 kg /(m²x h0,5)
Klasse W3 niedrig, nach EN 1062-1
Bauteil: Leibungen
Leibungstiefe: ca. 25- 30 cm
Produkt: Sto Color Silco G
oder gleichwertig.
Angebotenes Produkt: ..........
Farbton: Farbtonklasse nach StoColor System
begrenzte Farbtonauswahl, Hellbezugswert ca. 72,
(37111)
1.225,00
lfdm
Material:
Lohn:
EP:
02.02.29
Siliconharz-Fassadenfarbe, Akzentfarbe / 2x Farbton
Hellgrau (31333)
Liefern und Auftragen einer Siliconharz-Fassadenfarbe
mit erhöhter Filmkonservierung für eine verzögernde und
vorbeugende Wirkung gegen Algen- und/oder Pilzbefall
der Beschichtung (gem. BPD-PT 7) als Zwischen- und
Schlussbeschichtung.
Bauphysikalische Werte:
sd-Wert: 0,01 m
Klasse V1 hoch, nach EN 1062-1
Klasse C0 durchlässig, nach EN 1062-1
w24-Wert: 0,1 kg /(m²x h0,5)
Klasse W3 niedrig, nach EN 1062-1
Bauteil:WDVS
Produkt: Sto Color Silco G
oder gleichwertig.
Angebotenes Produkt: ..........
Farbton: Farbtonklasse nach StoColor System
begrenzte Farbtonauswahl,
Farbtöne Hellgrau 31333, 31334, 31335
Anstrich an jeweils einer Balkonwand
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
195,00
m²
Einheitspreis
in EUR
74
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
02.02.30
Beschneiden von Farbübergängen
Zulage zu den Anstricharbeiten für das Beschneiden von
Farbübergängen in der Fassadenfläche
210,00
m
Material:
Lohn:
EP:
02.02.31
Dehn- /Feldbegrenzungsfugen ausbilden und füllen
Dehn- /Feldbegrenzungsfugen ausbilden und füllen
Dehnfugen/ Feldbegrenzungsfugen
entsprechend der Fugeneinteilung des
Planers (Fugenplan) anlegen. In der
Fassadenflächen horizontale und vertikale Fugen
ausbilden.
Dämmschicht in erforderlicher Tiefe und Breite
aussparen. Dämmplatten mit
Armierungsmörtel beschichten und
spezielles WDVS-Dehnfugenprofil
einbetten. Nach Abschluss der Verlegearbeiten ist das
Dehnfugenprofil mit einem geeigneten
dauerelastischen Fugendichtstoff und
zugehörigem Hinterfüllprofil gem.
Verarbeitungsrichtlinien zu füllen.
Produkt: Sto-Dehnfugenprofil E
StoSeal P 505
StoSeal F 505
Sto-Hinterfüllprofil
Angebotenes Produkt: ..........
60,00
m
Material:
Lohn:
EP:
02.02.32
Elastische Verfugung an Gebäudeecken
Elastische Verfugung an Gebäudeecken
und Laibungen von Öffnungen
Anlegen von elastischen Fugen entsprechend der
Fugeneinteilung des Planers (Fugenplan).
An allen Ecken (Gebäudeecken, Laibungen
von Öffnungen) durchgehende senkrechte
horizontale und vertikale Fugen ausbilden.
Ausräumen der Fugen bis zu
Armierungsschicht und die Fugenflanken
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
75
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
von allen losen und trennend wirkenden
Substanzen säubern. Abkleben der Fugenränder
mit einem geeigneten Klebeband.
Hinterlegen des Fugenraumes mit einem
geeigneten, nicht wassersaugenden
Vorlegeband zur Verhinderung einer
Dreiflächigenhaftung des Dichtstoffes
am Untergrund. Primern der Fugenflanken mit einem
systemzugehörigen Primer und ausreichend ablüften
lassen. Lösemittelfreien, elastischen 1- komponentigen,
luftfeuchtigkeitserhärtenden Fugenmasse auf
MS-Hybrid-Polymer-Basis gemäß DIN 18540 entsprechend
den Herstellerangeben blasenfrei in den Fugenraum
einbringen und mit systemzugehörigem Glättmittel
glätten und ausbilden. Klebeband entfernen und
Randbereiche nachglätten.
Fugenbreite: 5 mm
Produkt: StoSeal P 505
StoSeal F 505
Sto-Vorlegeband Keramik
Angebotenes Produkt: ..........
210,00
m
Material:
Lohn:
EP:
02.02.33
Antigraffiti Anstrich
Liefern und Herstellen einer Antigraffiti Beschichtung
inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Permanente
Beschichtung für mehrfache Graffitibeseitigung mit
Reinigungslösung.
Vor Aufbringen der Beschichtung ist dem AG eine
Bemusterungsprobe zu erstellen und entsprechend
einzukalkulieren.
Die Ausführung der Antigraffiti-Beschichtung erfolgt
nur nach ausdrücklicher Anweisung durch den AG bzw. der
Bauleitung!
Material Eposilan o. glw.
Betrifft: Putzfassade umlaufend Höhe bis 3,00m
Angebotenes Produkt: ..........
50,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.02.34
Glasmosaik-Fliesen - glatte Oberfläche
Glasmosaik-Fliesen - glatte Oberfläche
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
76
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Liefern und Anbringen einer Fassadenbekleidung mit
Mosaik-Fliesen (über den Eingangsbereichen) nach DIN
18515-1. Mosaik-Fliesen
mit glatter Oberfläche:
-Frostbeständig nach DIN EN 202
-Wasseraufnahme ca. 0,2%
auf vorbereiteten Untergrund im Verlegemörtel
einbetten.
Mosaik-Fliesen im Floating-ButteringVerfahren anbringen - Kleber auf die
Rückseite und auf den Untergrund
auftragen. Nachträgliche Verfugung mit
Fugenmaterial im Einschlämmverfahren.
Fabrikat Mosaik-Fliesen: Sto-Glass Mosaic,
0032 Mandarin
Format: 50x50x4 mm, im Mosaikbogen 297,5 x 297,5 mm
Produkt:*StoColl KM, StoColl FM-S
100,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.02.35
Grundierung im Sockelbereichals als Zulage
Grundierung im Sockelbereich als Zulage
Liefern und Anbringen der Grundierung
(Haftgrund) aus zementverträglichem
Dispersionsspachtel 1:1 gemischt mit
Zement CEM I 32,5 und ca. 10 % Wasser
verdünnt. Mit der Bürste auf ebenen,
trockenen und sauberen Untergrund
auftragen und trocknen lassen.
Bereich : Außenbereich Fassade
gewähltes Produkt: ...........
135,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.02.36
Liefern und herstellen eines Sockelanstriches
Liefern und herstellen eines deckenden Sockelanstrichs
unterhalb der neu hergestellten WDV Fassade
Farbton: Anthrazit RAL 7016
Gewähltes Produkt: ...........
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
135,00
m²
Einheitspreis
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
77
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
78
25.10.2016
14.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
02.03
Brandriegel
02.03.1
Brandriegel Fläche
Steinlamelle als flächiger Brandriegel bei Dämmung aus
EPS 12 cm dick, mit systemzugehörigem Klebemörtel
liefern und verkleben,
Brandriegel gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher
Zulassung,
Wärmedämmplatten aus Steinwolle nach EN 13162,
Anwendungstyp WAP-zh nach DIN V 4108-10, Faserrichtung
senkrecht zur Oberfläche, zweiseitig beschichtet,
erhöhte Abreißfestigkeit > 80 kN/m², Bemessungswert der
Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/m*K, nichtbrennbar nach DIN
4102, Euroklasse A1 nach EN 13501-1, mit einem
systemzugehörigen Klebemörtel vollflächig auf
tragfähigen Untergrund kleben,
Platten planeben und press gestoßen verlegen. Offene
Fugen mit Dämmstoff ausfüllen,
Zusätzliche Verdübelung der Dämmplatten gemäß separater
Position,
Plattendicke: 12 cm,
Fabrikat: Sto o. glw.
angebotenes Produkt: .........
110,00
02.03.2
m²
Vertikaler Brandriegel
Steinlamelle als vertikaler Brandriegel bei Dämmung aus
EPS 12 cm dick, mit systemzugehörigem Klebemörtel
liefern und verkleben,
Vertikaler Brandriegel gemäß allgemeiner
bauaufsichtlicher Zulassung,
Wärmedämmplatten aus Steinwolle nach EN 13162,
Anwendungstyp WAP-zh nach DIN V 4108-10, Faserrichtung
senkrecht zur Oberfläche, zweiseitig beschichtet,
erhöhte Abreißfestigkeit > 80 kN/m², Bemessungswert der
Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/m*K, nichtbrennbar nach DIN
4102, Euroklasse A1 nach EN 13501-1, mit einem
systemzugehörigen Klebemörtel vollflächig auf
tragfähigen Untergrund kleben,
Platten mindestens 20 cm breit, vertikal, planeben und
press gestoßen verlegen. Offene Fugen mit Dämmstoff
ausfüllen,
Zusätzliche Verdübelung der Dämmplatten gemäß separater
Position,
Plattendicke: 12 cm,
Fabrikat: Sto o. glw.
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
angebotenes Produkt:
145,00
m²
Einheitspreis
in EUR
79
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
.........
Material:
Lohn:
EP:
02.03.3
Speedl. -Thermodübel flächenbündig
Dübel (Typ/Länge):195 mm
Verbrauch: 8 Dübel/m²
(WZ 1 und 2 Binnenland)
Verdübelung Speedlamelle mit zugelassenen,
flächenbündigen Thermodübeln gemäß Fachverband WDVS,
Zusätzliche Befestigung der Dämmplatten mit
bauaufsichtlich zugelassenen flächenbündig zu setzenden
Thermodübeln liefern und anbringen. Tellerdurchmesser
140 mm. Bohrlochtiefe mind. 35 mm, Verankerungstiefe
mind. 25 mm (bei Porenbeton: Bohrlochtiefe mind. 75 mm,
Verankerungstiefe mind. 65 mm). Die Schraubenöffnung
mit einem Verschlusselement schliessen,
Dübeltyp, Tellerdurchmesser gemäß Wandbaustoff,
Untergrund und Dämmstoff. Anzahl der Dübel/m² nach
Dübellastklasse/Systemlastklasse gemäß dem Vorschlag
des Fachverbandes WDVS,
Verdübelungsbild entsprechend den
Verarbeitungsrichtlinien,
Wandbaustoff: Hintermauerziegel + Putz Dübel
(Typ/Länge): 195 mm Verbrauch: 12 Dübel/m²,
Fabrikat: Sto-Thermodübel UEZ 8/60
Sto-Thermodübel VE
Sto-Dübelkombischreibe (d=140mm)
oder gleichwertig.
angebotenes Produkt: .........
Einbau bei Brandriegel als Fläche und als vertikaler
Brandriegel.
255,00
m²
Gesamtsumme:
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
02.04
Fensterbänke und Sonstiges
02.04.1
Aluminium Fensterbänke Profi - wasserdicht
Ausladung bis ca. 300 mm
Aluminium-Fensterbänke mit wasserdichten,
dehnfähigen Endstücken
80
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Liefern und Montieren von systemgerechten
allseitig verschweißten AluminiumFensterbänken mit in sich dehnfähigen
Bordprofilen mit eingebautem Dehnungskeder,
mit gutacherlich bestätigter Eignung für WDVS
(Sahlmann & Partner, Leipzig) und
Schlagregendichtigkeit von 1950 Pa
(IFT-Prüfzeugnis 10538704/4, nicht hinterlüfteter
Einbau).
Fugendichtband zwischen FensterbankAnschraubsteg und Fensterrahmen anbringen.
Hohlräume unter den Fensterbänken sind mit Füllschaum
auszuschäumen.
Fensterbankanker gemäß den Verarbeitungsrichtlinien des
Herstellers anbringen. Die Fensterbänke müssen
regendicht ohne Behinderung der Dehnung eingepasst
werden. Spezial-Bordprofile und soweit erforderlich
Überlängendehnprofil(e) sowie Systemanschlüsse (Anschluss- und Dichtungsfugen)
gemäß separater Position. Vor der Bestellung der
Fensterbänke sind die genauen Maße gemäß Anleitung
des Herstellers am Objekt zu prüfen.
Ausführung: Alu natur-eloxiert,
Ausladung: bis ca. 300 mm
gewähltes Produkt. ...........
Abrechnungsgrundlage sind lfdm Fensterbänke
450,00
lfdm
Material:
Lohn:
EP:
02.04.2
Aluminium Fensterbänke Profi - wasserdicht
Ausladung bis ca. 300 mm
wie Vorposition, jedoch Ausladung bis ca. 350 cm.
45,00
lfdm
Material:
Lohn:
EP:
02.04.3
Zubehör - Anti-Dröhn-Belag - Zulage
Zubehör Fensterbank - Anti-Dröhn-Belag
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
81
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Anti-Dröhn-Belag werkseitig unter der
Fensterbank aufgebracht, als Zulage.
Ausladung: von 300 bis ca. 350 mm
gewähltes Produkt: ...........
450,00
lfdm
Material:
Lohn:
EP:
02.04.4
Fb Profi - Bordprofile
Ausladung: bis ca. 300 mm
Zubehör Fensterbank Profi - Bordprofile
Liefern und Anbringen der
Spezial-Bordprofile mit Dehnungskeder.
Ausführung - wie Fensterbank.
je Fenster sind 2 Stck Bordprofile vorzusehen,
Ausladung: von 300 bis ca. 350 mm
gewähltes Produkt: ...........
276,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.04.5
Anschlussfuge an Bordprofil
Fugendichtband
Fugendichtband als Anschlussfuge zum Bordprofil
Fugendichtband aus vollimprägniertem Weichschaumstoff,
schlagregendicht nach DIN 18542 BG1, liefern und
Anschlussfugen zum Bordprofil schlagregendicht
ausbilden.
Fugendichtband an der Fugenflanke vorkleben.
Dämmplatten press gegenstoßen. Armierungsschicht
bis zum Fugenrand führen. Fugendichtband mit
Schlussbeschichtung überdecken.
Kellenschnitt herstellen.
gewähltes Produkt: ...........
200,00
lfdm
Material:
Lohn:
EP:
02.04.6
Montagequader - EPS 98x98 mm
Liefern und Versetzen eines Montagequaders aus EPS
98x98 in
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
82
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
die gedämmte Fassade nach Verarbeitungsvorschriften des
Systemanbieters.
Als Druckunterlage für die Befestigung schwerer Lasten
wie z.B Markisen,
Geländer, usw..
Für Dämmstoffdicke: 120 mm
z.B.: StoFix Quader HD Maxi (oder glw.)
Angebotenes Erzeugnis: .......
10,00
02.04.7
Stk
Montagequaders - EPS 98x138 mm
Liefern und Versetzen eines Montagequaders aus EPS
98x138 mm in
die gedämmte Fassade nach Verarbeitungsvorschriften des
Systemanbieters.
Als Druckunterlage für die Befestigung schwerer Lasten
wie z.B Markisen,
Geländer, usw..
Für Dämmstoffdicke: 120 mm
z.B.: StoFix Quader HD Maxi (oder glw.)
Angebotenes Erzeugnis: .......
10,00
02.04.8
Stk
Montagequaders aus PU-Hartschaum 198x198
Liefern und Versetzen eines Montagequaders aus
PU-Hartschaum 198x198 in
die gedämmte Fassade nach Verarbeitungsvorschriften des
Systemanbieters.
Als Druckunterlage für die Befestigung schwerer Lasten
wie z.B Markisen,
Geländer, usw..
Für Dämmstoffdicke: 120 mm
z.B.: StoFix Quader HD Maxi (oder glw.)
Angebotenes Erzeugnis: .......
10,00
02.04.9
Stk
Gerüstankerverschluss
Gerüstankerverschluss,
Verschlussstopfen aus imprägniertem Weichschaum zum
abdichten/überdecken von Gerüstankerlöchern im
Fassadendämmsystem liefern und montieren,
Der Stopfen ist dem Fassadenfarbton farblich
anzupassen. Es ist sicherzustellen, dass das verwendete
Produkt dauerhaft gegen Herausfallen gesichert ist.
z.B: Sto-Gerüstankerverschluss (oder glw.)
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
83
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Angebotenes Erzeugnis: .......
1,00
Psch
Material:
Lohn:
EP:
02.04.10
Anarbeiten des WDVS an die Hauseingänge, Anschlussfuge
Anschlussfugen mit vollimprägniertem Dichtband
an vorgelagerten/ bündigen Fenstern oder Zargen,
gem. Detail Nr. W 415 und W 416.
Metall-Glaskonstruktion der Hauseingänge
9 Stück 3x3x2m, 9 Stück 3x1x2 m (ca. BxTxH)
Dachkonstruktion 45° abgeschrägt,
Für Bewegungen > 3mm
Dämmplatten im Abstand von 20 mm zur
Metall-Glaskontruktionanbringen.
Gewebeeckwinkel mit integriertem Glasfasergewebe
lot- und fluchgerecht anbringen. Die Plattenkante bis
40 mm in die Fuge mittels Armierungsmasse beschichten.
Eine Fugenbreite zur Zarge von mindestens 15 mm ist
einzuhalten.
Die dahinterliegende, offene Fuge ist mit Mineralwolle
ausdämmen.
Nach Trocknung der Putzbeschichtung ist das
Fugendichtband aus vollimprägniertem Weichschaumstoff,
schlagregendicht nach DIN 18542 BG1
zum Abdichten der Anschlussfugen an der Fugenflanke
anzubringen,
Fugenbreite: 15 mm
Fugendichtband Typ: 25/9-18: 9 mm,
nach Ausdehnung max. 18 mm
Produkt: *Sto-Fugendichtband Lento
*Sto-Gewebewinkel Standard
Angebotenes Erzeugnis: .......
2,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.04.11
Liefern und Herstellen Anstrich Kellerfenster (Lochblech)
Liefern und Herstellen Anstrich der Kellerfenster
(Lochlech) einschl. Rahmen und Verankerungen im
Außenbereich.
Gründliches Anschleifen des Untergrundes/Entfernen der
alten Farbe um einen glatten Untergrund zu erhalten,
Roststellen sind zu entfernen und zu behandeln,
Zwischenanstrich mit Grundierung, Schlußanstrich
Metalllack
Farbe: nach Wahl des Bauherren: RAL 7016 (Anthrazit)
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
84
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Abmessungen ca: 0,65 x ,040 m
gewähltes Produkt: ...........
54,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.04.12
Liefern und Herstellen Anstrich Metalllichtband der
Treppenhäuser
Liefern und Herstellen Anstrich der Metalllichtbänder
der Treppenhaüser einschl. Rahmen, Paneelen,
Querriegeln usw.
Gründliches Anschleifen des Untergrundes/Entfernen der
alten Farbe um einen glatten Untergrund zu erhalten,
Roststellen sind zu entfernen und zu behandeln,
Zwischenanstrich mit Grundierung, Schlußanstrich
Metalllack
Farbe: nach Wahl des Bauherren: RAL 7016 (Anthrazit)
beidseitiger Anstrich, Abrechnungsgrundlage ist die
einseitige Ansichtsfläche.
Abmessung: ca 0,80 x 21,00 m
Ausführung: Treppenhäuser der 8-Geschosser
gewähltes Produkt: ...........
70,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
85
25.10.2016
14.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
02.05
Balkone
02.05.1
Betonsanierung / Betoninstandhaltung
02.05.1.1
Schmutz und Staub entfernen
Abstoßen loser Altbeschichtungen
Reinigen des Untergrundes von Verunreinigung, Schmutz,
Staub und losen Bestandteilen einschl. das Abstoßen von
losen Farbabplatzungen.
Anfallender Bauschutt ist fachgerecht zu entsorgen.
Verfahren: Mechanisch
Bauteil: Loggiabrüstungen und Balkonflächen inkl.
Stirnseiten und Balkondecken,
400,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.05.1.2
Grundierung Brüstungen, Decken
Aufbringen einer gefüllten, pigmentierten und
wasserverdünnbaren quarzhaltigen Grundierung,
auf den vorbereiteten Untergrund.
angebotenes Produkt: ..........
400,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.05.1.3
Zwischenbeschichtung der Brüstungenund Decken
Rollen oder streichen einer alterungs- und
witterungsbeständigen Zwischenbeschichtung,
einkomponentig und gut füllend auf
Kunstharz-Dispersionsbasis zur gleichmäßigen
Strukturierung
von grundierten Betonoberflächen.
angebotenes Produkt: ..........
400,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.05.1.4
Beschichtung der Brüstungen und Decken
Aufbringen einer Beschichtung mit geringer
Rissüberbrückungsfähigkeit (Klasse IT) für nicht begehund befahrbare Flächen aus einer Polymer-Dispersion.
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
86
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Zur Erreichung der geforderten Sollschichtdicke (ds)
ist ein Schichtdickenzuschlag (dz) gemäß Herstellerangaben auf die Mindestschichtdicke (dmin) beim
Materialverbrauch einzukalkulieren.
Zahl der Arbeitsgänge:
mind. 2 bei Spritzapplikation
mind. 3 bei Handapplikation
angebotenes Produkt: .........
400,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.05.1.5
Bewehrung durch Stemmen freilegen, Einzellänge bis 0.5m
Bewehrung durch Stemmen freilegen, Einzellänge bis 0,5
m
Freilegen der Bewehrung durch stemmen bis 2cm über
erkennbaren Rost hinaus.
Abgetragenes Material wird Eigentum des AN und ist
umweltgerecht nach den Bestimmungen des Gesetzgebers zu
entsorgen. Die örtlich geltenden
Emissionsschutzbestimmungen sind zu beachten.
Das Schützen angrenzender Bauteile sowie erforderl.
Schutzmaßnahmen sind in den Einheitspreis
einzukalkulieren.
Menge geschätzt. Abrechnung nach Aufmaß!
25,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.05.1.6
wie vor, jedoch Einzellänge über 0,5 bis 1 m
wie vor, jedoch Einzellänge über 0,5 bis 1m
Menge geschätzt, Abrechnung nach Aufmaß!
5,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.05.1.7
Schadhaften Beton abstemmen, Fläche bis 0,01m²
der Brüstungen
Abstemmen aller losen und geschädigten Betonteile an
markierten Flächen auf einer Fläche bis 0.01m², bis auf
festes Betongefüge.
Abgetragenes Material wird Eigentum des AN und ist
umweltgerecht nach den Bestimmungen des Gesetzgebers zu
entsorgen.
Die örtlich geltenden Emissionsschutzbestimmungen sind
zu beachten.
Das Schützen angrenzender Bauteile sowie erforderl.
Schutzmaßnahmen sind in den Einheitspreis
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
87
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
einzukalkulieren.
Menge geschätzt, Abrechnung nach Aufmaß!
50,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.05.1.8
wie vor, jedoch Fläche bis 0,50 m²
wie vor, jedoch Fläche bis 0,50 m²
Menge geschätzt, Abrechnung nach Aufmaß!
50,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.05.1.9
Bewehrung strahlen Einzellänge bis 1 m
Bewehrung strahlen bis zu einer Einzellänge bis 1m,
Reinheitsgrad nach DIN EN ISO 12944, Teil 4.
Vorbereitungsverfahren nach Wahl des AN
Angebotenes Verfahren:
Abgetragenes Material wird Eigentum des AN
und ist umweltgerecht nach den Bestimmungen
des Gesetzgebers zu entsorgen. Die örtlich geltenden
Emissionsschutzbestimmungen sind zu beachten.
Das Schützen angrenzender Bauteile sowie erforderl.
Schutzmaßnahmen sind in den Einheitspreis
einzukalkulieren.
Menge geschätzt, Abrechnung nach Aufmaß!
15,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.05.1.10
Mineralischer Korrosionsschutz, Einzellänge bis 1m, d bis
16 mm
Aufbringen eines mineralischen Korrosionsschutzes auf
einer Einlellänge bis 1m (d bis 16mm), auf den
vorbereiteten Bewehrungsstahl.
Zahl der Arbeitsgänge: 2
Anforderung an das Produkt:
Prüfung und Kennzeichnung gemäß DIN EN 1504-7
Menge geschätzt. Abrechnung nach Aufmaß!
Angebotenes Produkt: ..........
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
15,00
Stk
Einheitspreis
in EUR
88
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
02.05.1.11
Reprofilierung, Einzellänge bis 0,5 m
Reprofilierung der vorbereiteten und
mattfeucht vorgenässten Ausbruchstellen auf einer
Einzellänge bis 0,5m mit einem kunststoffmodifizierten
Zementmörtel, Schichtdicke ca. 1-2cm, mit
einzukalkulieren
ist die Nachbehandlung gemäß Herstellerangaben.
Verbrauch: 16,5 kg/m²/cm Trockenmaterial
Anforderung an das Produkt:
Prüfung und Kennzeichnung gemäß DIN EN 1504-3.
Klasse R2 gemäß DIN EN 1504-3. Schnell überarbeitbar.
statischer Elastizitätsmodul (28 Tage) gemäß EN 13412
max. 11 GPa
Menge geschätzt. Abrechnung nach Aufmaß!
Angebotenes Produkt: ..........
15,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.05.1.12
Reprofilierung, Fläche bis 0,01 m²
Reprofilierung der vorbereiteten und mattfeucht
vorgenässten Ausbruchstellen auf einer Einzelfläche bis
0,01m² mit
einem kunststoffmodifizierten Zementmörtel,Schichtdicke
ca. 1-2cm, miteinzukalkulieren ist die Nachbehandlung
gemäß Herstellerangaben.
Verbrauch: 16,5 kg/m²/cm Trockenmaterial
Anforderung an das Produkt:
Prüfung und Kennzeichnung gemäß DIN EN 1504-3.
Klasse R2 gemäß DIN EN 1504-3. Schnell überarbeitbar.
statischer Elastizitätsmodul (28 Tage) gemäß EN 13412
max. 11 GPa
Menge geschätzt. Abrechnung nach Aufmaß!
Angebotenes Produkt: ..........
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
10,00
Stk
Einheitspreis
in EUR
89
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
02.05.1.13
Kantenreprofilierung, Einzellänge bis 1,00 m
Reprofilierung von Kanten, Aufkantungen,Tropfkanten und
Abfasungen auf einer Einzellänge bis 1m mit einem
kunststoffmodifizierten Zementmörtel, mit
einzukalkulieren
ist die Nachbehandlung gemäß Herstellerangaben.
Verbrauch: 16,5 kg/m²/cm Trockenmaterial
Anforderung an das Produkt:
Prüfung und Kennzeichnung gemäß DIN EN 1504-3.
Klasse R2 gemäß DIN EN 1504-3. Schnell überarbeitbar.
statischer Elastizitätsmodul (28 Tage) gemäß EN 13412
max. 11 GPa
Menge geschätzt. Abrechnung nach Aufmaß!
Angebotenes Produkt: ..........
25,00
m
Material:
Lohn:
EP:
02.05.1.14
wie vor, jedoch Kantenlänge > 1,00 m
wie vor, jedoch Kantenlänge > 1,00 m (u.a. auch Stufen
der Kellerniedergänge)
Menge geschätzt. Abrechnung nach Aufmaß!
15,00
m
Material:
Lohn:
EP:
02.05.1.15
Kratzspachtelung und flächige Spachtelung PCC
Herstellen einer Kratzspachtelung sowie einer flächigen
Spachtelung mittels PCC-Feinspachtel, auf den
vorbereiteten und mattfeucht vorgenässten Untergrund.
Die Nachbehandlung gemäß Herstellerangaben ist
miteinzukalkulieren.
Zahl der Arbeitsgänge: 2
Anforderung an das Produkt:
Produkt muß gültiges Allgemeines bauaufsichtliches
Prüfzeugnis nach TL BE-PCC, Ausgabe 1996, haben.
Menge geschätzt. Abrechnung nach Aufmaß!
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
90
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Angebotenes Produkt: ..........
25,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.05.1.16
Zulage für Kanten und Wassernasen
Zulage zu Feinspachtelarbeiten für das lot- und
fluchtgerechte Ausbilden von Ecken, Kanten,
Wassernasen, Durchbrüchen, Einläufen, u.ä., inkl.
erforderlicher Schalungen.
Menge geschätzt. Abrechnung nach Aufmaß!
160,00
m
Material:
Lohn:
EP:
02.05.1.17
Fugen erneuern
Erneuerung der Fugen durch:
- Entfernen der vorhandenen Fugenmassen inkl. reinigen
der Fugenflanken.
- Reprofilieren der vorbereiteten und mattfeucht
vorgenässten
Fugenflanken mit einem kunststoffmodifizierten
Zementmörtel, mit einzukalkulieren ist die
Nachbehandlung
gemäß Herstellerangaben.
Verbrauch: 16,5 kg/m²/cm Trockenmaterial
- Aufbringen eines Primers, auf die Fugenflanken;
- Einbringen eines PE-Rundprofils-Hinterfüllprofil
(systemgleich)
- Abkleben der Fugenränder mit Klebeband und Einbringen
eines einkomponentigen Fugendichtstoffes auf
MS-HybridPolymer-Basis (Prüfzeugnis gemäß DIN 18540)
Angebotenes Produkt: .........
50,00
m
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
02.05.2
Abbruch- Abdichtungs- und
02.05.2.1
Vorhandene Fallrohre auf den Loggien demontieren
Vorhandene Fallrohre auf den Loggien demontieren und
fachgerecht entsorgen einschl. Entsorgungskosten.
50,00
Einheit
m
Einheitspreis
in EUR
91
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
02.05.2.2
Vorhandene Notüberläufe demontieren ,abtransportieren
Vorhandene Notüberläufe demontieren ,abtransportieren
und fachgerecht entsorgen einschl. Entsorgungskosten ,
Öffnung mit Zementmörtel schließen,
auf der Innenseite der Brüstung ist die Oberfläche
glatt zu spachteln.
48,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.05.2.3
Neue Regenfallrohre, Balkonentwässerung
Regenfallrohr DIN 18461, kreisförmig aus Stahl DN 70
(LORO-X), Befestigung mit Rohrschellen, incl.
Zwischenstücken une Kleinteilen liefern und montieren.
Die Montage erfolgt auf den Balkonen.
DN 70
gewähltes Produkt: ...........
50,00
m
Material:
Lohn:
EP:
02.05.2.4
Ausbau der bisher vorhandenen Balkonentwässerung,
schließen der Öffnung
Ausbau der bisher vorhandenen Balkonentwässerung,
abtransportieren und fachgerecht entsorgen inkl.
Entsorgungskosten,
sowie fachgerechtes schließen der Öffnung mit Beton
Oberseitig ist die Öffnungsstelle auf gleichem Niveau,
wie sonstige Balkonoberfläche glatt zu spachteln zur
Aufnahme einer Balkonbeschichtung ,
inkl. aller Hilfsmittel und Materialien,
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
48,00
Stk
Einheitspreis
in EUR
92
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
02.05.2.5
Abbruch des Betonsockels - Bereich Balkon
Abbruch eines Betonsockels im Bereich der noch
vorhandenen Balkonentwässerung, abtransportieren und
fachgerecht entsorgen einschl. Entsorgungskosten.
Größe: ca. 40 * 20 cm , H = ca. 10 cm
48,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.05.2.6
Erneuerung der Balkonentwässerung
Liefern und einbauen einer neuen Balkonentwässerung,
Balkonablauf mit Stützrand DIN 70, einschl. der
dazugehörigen Abdichtung und fachgerechtes verschließen
der Öffnung des Balkonbodens/decke herstellen
Material: Stahl verzinkt (LORO-X)
gewähltes Produkt: ...........
48,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.05.2.7
Liefern und herstellen von Kernbohrung für die neuen FE`s
Liefern und herstellen von Kernbohrung für die neuen
FE`s (D=80 mm) und einer Länge von ca. 22 cm, für
Balkonentwässerung
inkl. aller Nebenarbeiten
Bohrung in Stahlbeton
48,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.05.2.8
Liefern und herstellen von Kernbohrung für Regenfallrohre
(D= 140-150)
Liefern und herstellen von Kernbohrung für
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
93
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Regenfallrohre (D= 140-150) und einer Länge von
ca. 5 cm, für das Einsetzen des Ringes der
Balkonentwässerung
inkl. aller Nebenarbeiten
Bohrung in Stahlbeton
48,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.05.2.9
Notüberläufe Liefern und herstellen
Liefern und herstellen von Notüberläufen auf den
Loggien und Fluren, dazu eine Kernbohrung mit D=50
-55mm durchführen, Speier aus verzinktem Stahl , vorne
leicht abgeschrägt liefern, bündig auf der Innenseite
einzubauen, Speier ist auszurichten und
einzumörteln/mit Klebeflansch
Durchmesser des Notüberlaufs: DN 50mm
Material : verzinkter Stahl
Länge: ca.31 cm
48,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.05.2.10
Neuen Balkonablauf im Bereich Loggiadecke ausrichten
Neuen Balkonablauf im Bereich Loggiadecke ausrichten
und einmörteln.
Dicke der Loggiadecke: ca: 221 mm
Durchmesser in der der Balkonablauf eingebaut wird
beträgt ca. 140 - 150mm
48,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.05.2.11
Risse auf den Balkonen durch verharzen schließen
Risse auf den Balkonen durch verharzen schließen
einschl. aller dazugehörigen Materialien und Werkzeuge
gewähltes Produkt: ...........
50,00
m
Material:
Lohn:
EP:
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
02.05.2.12
Oberfläche der Balkone für die Neubeschichtung
Oberfläche der Balkone für die Neubeschichtung
vorbereiten, anschleifen , säubern, grundieren,
aufbringen eines Haftgrundes,
incl. aller Materialien und Geräte,Hilfsmittel
94
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
gewähltes Produkt: ...........
260,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.05.2.13
Balkonabdichtung mit einer PU- Beschichtungerneuern
Balkonabdichtung mit einer PU- Beschichtung
(zugelassenes Produkt) erneuern,
einschl. aller notwendigen Vorarbeiten und Materialien
und vorheriger Anschlussversiegelungen an Fassade zu
Balkonoberfläche,
Farbton: nach Wahl des Bauherren,ggfls mit
Chipseinstreuung
Schichtdicke : 5mm
gewähltes Produkt: ...........
260,00
m²
Material:
Lohn:
EP:
02.05.2.14
Austrittsschwelle PU-Beton
Herstellen einer Austrittsschwelle an den Balkontüren
aus PU Beton.
Untergrund vorbereiten und anschleifen ,Fuge unter
Türrahmen abdichten und Schwelle zwischen die Leibung
anarbeiten.Oberseitiges Gefälle ca 2% von der Tür weg.
Abmesungen ca 0,90m x 0,20 x 0,06m
48,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
02.05.2.15
Blechabdeckung , 2 teilig mit Aussparrungen für
Blechabdeckung , 2 -teilig mit Aussparrungen für
Geländerpfosten herstellen, liefern und montieren.
Ausführung: Alu natur-eloxiert wie Fensterbank,
seitlich aufgekantet und mit Tropfnasen abgekantet auf
beiden Seiten, Anschluss der seitlichen Aufkantung mit
Dichtungsband,
Die Aufkantungen sind zu entschärfen.Um die Pfosten des
Geländers ist eine dauerhafte Verfugung zum Blech
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
95
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
durchzuführen. Farbe neutral oder in Farbe des Bleches.
inkl. aller Befestigungsmittel, Kleber und benötigten
Materialien und zusätzlichen Unterkonstruktionen zur
ordnungsgemäßen Befestigung der Bleche,
Gefälle von ca. 2% nach Innen
Ausladung: bis ca. 350 mm
Aufkantungslänge: ca. 460 mm
gewähltes Produkt. ...........
160,00
m
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
96
25.10.2016
14.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
02.05.3
Malerarbeiten auf dem Balkon
02.05.3.1
Liefern und Herstellen Anstrich des Brüstungsgeländers
der Balkone
Liefern und Herstellen Anstrich des Brüstungsgeländers
einschl. der aufgehenden Befestigungselemente im
Außenbereich. gründliches Anschleifen der
Balkongeländers um einen glatten Untergrund zu
erhalten, Roststellen sind zu entfernen und zu
behandeln, Zwischenanstrich mit Grundierung,
Schlußanstrich
Farbe: nach Wahl des Bauherren
gewähltes Produkt: ...........
160,00
m
Material:
Lohn:
EP:
02.05.3.2
Blumenkastenhalterungen auf der Innenseite
der Brüstung anstreichen
Liefern und Herstellen Anstrich der
Blumenkastenhalterung und Befestigungsauflager auf der
Innenseite der Balkonbrüstung.
Gründliches Anschleifen der Halterung um einen glatten
Untergrund zu erhalten , Roststellen sind zu entfernen
und zu behandeln, Zwischenanstrich mit Grundierung,
Schlußanstrich
Länge ca. 1,30 m
Farbe: nach Wahl des Bauherren
gewähltes Produkt: ...........
48,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
02.05.4
Balkone-Brüstung & Blumenkastenhalterung
02.05.4.1
Überarbeitung Handlauf Balkonbrüstung
Überarbeitung der vorhandenen Brüstungsgeländer aus
Stahlrohr geschweißt, Befestigung auf der
Betonbrüstung.
Prüfen der Befestigungen und Verbindungen,
Befestigungen ggf. Nacharbeiten,
Rohr vom Handlauf beidseitig einkürzen (Abstand zur
neuen WDVS-Fassade min. 1 cm), Schnittstelle
kaltverzinken,
inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten
48,00
Einheit
Stk
Einheitspreis
in EUR
97
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
02.05.4.2
Blumenkastenhalterung überarbeiten
Überarbeitung der vorhandenen Blumenkastenhalterungen auf den Balkonen aus Flach- und Winkelstahl
20/5 mm / 20/20 mm, verschweißt,
an der Brüstung befestigt, Tiefe ca. 20 cm,
Prüfen der Befestigungen und Verbindungen,
Befestigungen ggf. Nacharbeiten,
Flachstähle einseitig einkürzen (Abstand zur neuen
WDVS-Fassade min. 1 cm), Schnittstelle kaltverzinken,
inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten
48,00
Stk
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
LV: Fassadenbauarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
02.06
Stundenlohnarbeiten
02.06.1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG
für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
LV erfasst sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige
Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten,
Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
Facharbeiterstunden
10,00
h
Material:
Lohn:
EP:
02.06.2
Stundenlohn Helfer
Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG
für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
LV erfasst sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige
Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten,
Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
Helferstunden
10,00
h
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
98
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
01
1. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str.
01.01
Vorbereitende Arbeiten vor WDVS- Montage
01.02
WDV-System, Putz und Farbbeschichtung
01.03
Brandriegel
01.04
Fensterbänke und Sonstiges
01.05
Balkone
01.05.1
Betonsanierung / Betoninstandhaltung
01.05.2
Abbruch- Abdichtungs- und
01.05.3
Malerarbeiten auf dem Balkon
01.05.4
Balkone-Brüstung & Blumenkastenhalterung
01.06
Stundenlohnarbeiten
02
2. WIrtschaftseinheit John-Locke-Str.
02.01
Vorbereitende Arbeiten vor WDVS- Montage
02.02
WDV-System, Putz und Farbbeschichtung
02.03
Brandriegel
02.04
Fensterbänke und Sonstiges
02.05
Balkone
02.05.1
Betonsanierung / Betoninstandhaltung
02.05.2
Abbruch- Abdichtungs- und
02.05.3
Malerarbeiten auf dem Balkon
02.05.4
Balkone-Brüstung & Blumenkastenhalterung
02.06
Stundenlohnarbeiten
99
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Fassadenbauarbeiten
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
100
25.10.2016
14.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Bauablaufplan Ausführungsstand mit kompl.
Schadstoffsanierung in allen
Wohnungen, TH & Hausfluren
Nr.
Vorgangsname
Dauer
Anfang
Fertig stellen
01 März
13.02.
1
2
3
1. Bauabschnitt (BA) JLS 1-11
1. BA: JLS 1-11 Arbeiten in den Kellerbereichen
Mo 27.02.17 Fr 22.12.17
30 Tage
25 Tage
25 Tage
185 Tage
20 Tage
Mo 27.02.17
Mo 27.02.17
Mo 27.02.17
Mo 06.03.17
Mo 06.03.17
150 Tage
Mo 06.03.17 Fr 29.09.17
10 Tage
Mo 13.03.17 Fr 24.03.17
10 Tage
Mo 27.03.17 Fr 07.04.17
10 Tage
Mo 10.04.17 Fr 21.04.17
Umverlegung Heiztrasse vom Los 8 zum Los 6
Anbringen der Kellerdeckendämmung
39 Tage
55 Tage
Di 06.06.17 Fr 28.07.17
Mo 04.09.17 Fr 17.11.17
Dämmung der unteren Geschossdecken im Kellerbereich JLS_1-3, 5-7
Dämmung der unteren Geschossdecken im Kellerbereich JLS_9-11
Restarbeiten an den Kellerdeckendämmungen nach kompletter
fertigstellung der Strangsanierungen
20 Tage
15 Tage
10 Tage
Mo 04.09.17 Fr 29.09.17
Mo 09.10.17 Fr 27.10.17
Mo 06.11.17 Fr 17.11.17
8
Freiräumen und Einlagern von Mietersachen aus den Mieterkellern
wegen der Schadstoffsanierung an den Bestandsheizleitungen-JLS 1-11
Sanitär/Heizung/ Elektroleistungen im Keller/ TH zu den jeweiligen
Strangsanierungen (Sanitär/Heizung/Elektro)
1. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der
Bestandsheizrohrisolierung)-1. Block: JLS 1-3
2. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der
Bestandsheizrohrisolierung)-2. Block: JLS 5-7
3. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der
Bestandsheizrohrisolierung)- 3. Block: JLS 9-11
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
215 Tage Mo 27.02.17 Fr 22.12.17
215 Tage
bauvorbereitende Maßnahmen 1. BA
Baustelleneinrichtung (Bauhaupt) 1.BA
Einrichten von Baustrom- und Bauwasseranlagen (Elektro, Sanitär)
10
01 Mai
13.03.
10.04.
Sanierung der Kellerbereiche / 1. BA
Fr 07.04.17
Fr 31.03.17
Fr 31.03.17
Fr 17.11.17
Fr 31.03.17
160 Tage Mo 27.02.17 Fr 06.10.17
1. BA: JLS 1-11 Gebäudehülle
1. Gerüstaufbau / 1. und 2. Rüstungsabschnitt
(Beginn/Loggiaseite JLS 1-3_Westseite/ 8-Geschosser)
1. Fassadenarbeiten / Balkone / 1. und 2. Rüstungsabschnitt
1. Dacharbeiten - JLS_1-3
1. Gerüstabbau / 1. und 2. Rüstungsabschnitt - - nach Fertigstellung
Sanierungsstrang 6 / Aufgang JLS 3
1. Sockel, Restarbeiten außen / 1. und 2. Rüstungsabschnitt
2. Gerüstaufbau / 3. und 4. Rüstungsabschnitt
(Beginn/ Loggiaseite JLS_5-7_Südseite / 4-Geschosser)
2. Fassadenarbeiten / Balkone / 3. und 4. Rüstungsabschnitt
2. Dacharbeiten - JLS_5-7
2. Gerüstabbau / 3. und 4. Rüstungsabschnitt - nach Fertigstellung
Sanierungsstrang 10 / Aufgang JLS_7
2. Sockel, Restarbeiten außen / 3. und 4. Rüstungsabschnitt
3. Gerüstaufbau / 5. und 6. Rüstungsabschnitt
(Beginn/ Loggiaseite JLS_9-11_Südseite / 8-Geschosser)
3. Fassadenarbeiten / Balkone / 5. und 6. Rüstungsabschnitt
3. Dacharbeiten - JLS_9-11
3. Gerüstabbau / 5. und 6. Rüstungsabschnitt - nach Fertigstellung
Sanierungsstrang 16 / Aufgang JLS_11
3. Sockel, Restarbeiten außen / 5. und 6. Rüstungsabschnitt
20 Tage
Mo 27.02.17 Fr 24.03.17
85 Tage
50 Tage
15 Tage
Mo 20.03.17 Fr 14.07.17
Mo 10.04.17 Fr 16.06.17
Mo 10.07.17 Fr 28.07.17
15 Tage
14 Tage
Mo 24.07.17 Fr 11.08.17
Mo 27.03.17 Do 13.04.17
60 Tage
40 Tage
10 Tage
Di 18.04.17 Mo 10.07.17
Mo 01.05.17 Fr 23.06.17
Mo 10.07.17 Fr 21.07.17
15 Tage
15 Tage
Mo 07.08.17 Fr 25.08.17
Mo 29.05.17 Fr 16.06.17
70 Tage
30 Tage
15 Tage
Mo 19.06.17 Fr 22.09.17
Mo 17.07.17 Fr 25.08.17
Mo 18.09.17 Fr 06.10.17
10 Tage
Mo 18.09.17 Fr 29.09.17
27.02.
27.02.
27.02.
06.03.
13.03.
27.03.
10.04.
27.02.
24.03.
20.03.
14.07.
10.04.
18.04.
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
Mo 12.06.17
Mo 12.06.17
Mo 19.06.17
Mo 19.06.17
Mo 26.06.17
Mo 26.06.17
Mo 03.07.17
Mo 03.07.17
Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung: JLS 5-7
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus im EG-Bereich / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur /
JLS_5-7
30 Tage
Mo 21.08.17 Fr 29.09.17
30 Tage
Mo 21.08.17 Fr 29.09.17
66
Strangsanierungsbereich-JLS 9-11: Strang 7-9 /
8-Geschosser / 8 WE`s pro Strang
65 Tage
Mo 26.06.17 Fr 22.09.17
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
3. Balkonbrüstungsabriss - JLS 9: vorauss. Strang 11 im 4.OG (Leer-WE)
Strang 11 / bew. WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG
Strang 11 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG
Strang 12 / bew. WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG
Strang 12 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG
Strang 13 / bew. WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG
Strang 13 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG
4. Balkonbrüstungsabriss - JLS 11: vorauss. Strang 14 im 5.OG (Leer-WE)
Strang 14 / bew. WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG
Strang 14 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG
Strang 15 / bew. WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG
Strang 15 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG
Strang 16 / bew. WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG
Strang 16 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG
10 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
10 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
Mo 26.06.17
Mo 10.07.17
Mo 10.07.17
Mo 17.07.17
Mo 17.07.17
Mo 24.07.17
Mo 24.07.17
Mo 17.07.17
Mo 31.07.17
Mo 31.07.17
Mo 07.08.17
Mo 07.08.17
Mo 14.08.17
Mo 14.08.17
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
108
109
110
111
112
113
114
115
116
117
118
119
120
121
122
123
124
125
126
127
128
129
130
131
132
133
134
135
136
Anbringen der Kellerdeckendämmung
Dämmung der unteren Geschossdecken im Kellerbereich JLS_13-17
Restarbeiten an den Kellerdeckendämmungen nach kompletter
fertigstellung der Strangsanierungen
03.11.
10.04.
Fr 21.04.17
Fr 26.05.17
Fr 02.06.17
Fr 02.06.17
Fr 09.06.17
Fr 09.06.17
Fr 16.06.17
Mo 15.05.17
Fr 16.06.17
Fr 23.06.17
Fr 30.06.17
Fr 07.07.17
Fr 07.07.17
Fr 14.07.17
4. Gerüstaufbau / 7. und 8. Rüstungsabschnitt
(Beginn/ Loggiaseite JLS_13-17_Südseite / 8-Geschosser))
4. Fassadenarbeiten / Balkone / 7. und 8. Rüstungsabschnitt
4. Dacharbeiten - JLS_13-17
4. Gerüstabbau / 7. und 8. Rüstungsabschnitt
4. Sockel, Restarbeiten außen / 7. und 8. Rüstungsabschnitt
21.04.
24.04.
24.04.
26.05.
02.06.
02.06.
02.05.
02.05.
09.06.
09.06.
08.05.
08.05.
16.06.
02.05.
15.05.
15.05.
15.05.
16.06.
23.06.
29.05.
29.05.
30.06.
07.07.
07.07.
06.06.
06.06.
14.07.
22.05.
08.09.
22.05.
23.06.
12.06.
31.07.
08.09.
31.07.
08.09.
14.07.
12.06.
11.08.
12.06.
12.06.
Fr 14.07.17
Fr 21.07.17
Fr 21.07.17
Fr 28.07.17
Fr 28.07.17
Fr 04.08.17
Fr 04.08.17
Fr 11.08.17
14.07.
21.07.
21.07.
19.06.
19.06.
28.07.
28.07.
26.06.
26.06.
04.08.
04.08.
03.07.
03.07.
11.08.
21.08.
26.06.
Fr 07.07.17
Fr 11.08.17
Fr 18.08.17
Fr 18.08.17
Fr 25.08.17
Fr 25.08.17
Fr 01.09.17
Fr 28.07.17
Fr 01.09.17
Fr 08.09.17
Fr 08.09.17
Fr 15.09.17
Fr 15.09.17
Fr 22.09.17
22.09.
07.07.
10.07.
10.07.
11.08.
18.08.
18.08.
17.07.
17.07.
25.08.
25.08.
24.07.
24.07.
17.07.
01.09.
28.07.
31.07.
31.07.
01.09.
Mo 24.07.17 Fr 03.11.17
03.11.
24.07.
Mo 24.07.17 Fr 25.08.17
25.08.
Mo 25.09.17 Fr 03.11.17
14.08.
Mo 14.08.17 Fr 15.09.17
25.09.
03.11.
25.09.
03.11.
15.09.
Mo 25.09.17 Fr 03.11.17
06.11.
06.11.
Mo 06.11.17 Fr 22.12.17
Mo 06.11.17 Fr 09.03.18
22.12.
09.03.
09.03.
10.04.
240 Tage Mo 10.04.17 Fr 09.03.18
235 Tage Mo 10.04.17 Fr 02.03.18
25 Tage
20 Tage
19 Tage
204 Tage
18 Tage
Mo 10.04.17
Mo 10.04.17
Mo 10.04.17
Di 18.04.17
Di 18.04.17
Fr 12.05.17
Fr 05.05.17
Do 04.05.17
Fr 26.01.18
Do 11.05.17
164 Tage
Di 18.04.17
Fr 01.12.17
14 Tage
Di 02.05.17
Fr 19.05.17
35 Tage
Mo 11.12.17 Fr 26.01.18
25 Tage
10 Tage
Mo 11.12.17 Fr 12.01.18
Mo 15.01.18 Fr 26.01.18
10.04.
10.04.
10.04.
12.05.
05.05.
04.05.
18.04.
26.01.
18.04.
11.05.
18.04.
01.12.
02.05.
19.05.
11.12.
19.06.
25 Tage
Mo 19.06.17 Fr 21.07.17
85 Tage
50 Tage
15 Tage
10 Tage
Mo 24.07.17
Mo 07.08.17
Mo 06.11.17
Mo 20.11.17
24.07.
17.11.
07.08.
Fr 18.08.17
Fr 22.09.17
Fr 29.09.17
Fr 06.10.17
Fr 13.10.17
Fr 13.10.17
Fr 20.10.17
Fr 15.09.17
Fr 20.10.17
Fr 27.10.17
Fr 27.10.17
Fr 03.11.17
Fr 03.11.17
Fr 10.11.17
Fr 06.10.17
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
Mo 09.10.17
Mo 09.10.17
Mo 16.10.17
Mo 16.10.17
Mo 23.10.17
Mo 23.10.17
Fr 10.11.17
Fr 17.11.17
Fr 17.11.17
Fr 24.11.17
Fr 24.11.17
Fr 01.12.17
Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung komplett: JLS
13-17
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 13: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und
Bauherrenabnahm)
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_13
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 15: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und
Bauherrenabnahm)
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_15
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 17: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und
Bauherrenabnahm)
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_17
105 Tage Mo 11.09.17 Fr 02.02.18
Mo 30.10.17 Fr 08.12.17
25 Tage
Mo 02.10.17 Fr 03.11.17
30 Tage
Mo 20.11.17 Fr 29.12.17
25 Tage
Mo 23.10.17 Fr 24.11.17
40 Tage
Mo 11.12.17 Fr 02.02.18
95 Tage
Mo 11.09.17 Fr 19.01.18
90 Tage
Mo 11.09.17 Fr 12.01.18
40 Tage
Mo 27.11.17 Fr 19.01.18
25 Tage
70 Tage
Mo 05.02.18 Fr 09.03.18
Mo 05.02.18 Fr 11.05.18
Unterbrechung
24.11.
20.11.
Mo 07.08.17
Mo 21.08.17
Mo 21.08.17
Mo 04.09.17
Mo 04.09.17
Mo 11.09.17
Mo 11.09.17
Mo 04.09.17
Mo 18.09.17
Mo 18.09.17
Mo 25.09.17
Mo 25.09.17
Mo 02.10.17
Mo 02.10.17
Mo 25.09.17
30 Tage
13.10.
06.11.
10 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
10 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
10 Tage
Mo 11.09.17 Fr 13.10.17
26.01.
21.07.
Fr 17.11.17
Fr 13.10.17
Fr 24.11.17
Fr 01.12.17
25 Tage
12.01.
15.01.
01.12.
19.06.
1. Balkonbrüstungsabriss - JLS 13: vorauss. Strang 1 im 5.OG (Leer-WE)
Strang 1 / bew. WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG
Strang 1 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG
Strang 2 / bew. WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG
Strang 2 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG
Strang 3 / bew. WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG
Strang 3 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG
2. Balkonbrüstungsabriss - JLS 15: vorauss. Strang 4 im 4.OG (Leer-WE)
Strang 4 / bew. WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG
Strang 4 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG
Strang 5 / bew. WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG
Strang 5 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG
Strang 6 / bew. WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG
Strang 6 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG
3. Balkonbrüstungsabriss - JLS 17: vorauss. Strang 8 (Mittelstrang) im
5.OG (Leer-WE)
Strang 7 / bew. WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG
Strang 7 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG
Strang 8 / bew. WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG
Strang 8 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG
Strang 9 / bew. WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG
Strang 9 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG
Vorgang
22.09.
24.07.
Mo 07.08.17 Fr 01.12.17
Projekt: JLS_1-17 (LOS 6)
Datum: 26.09.16
15.09.
15.09.
14.08.
14.08.
85 Tage
Überarbeitung sämtlicher Hauseingangsvorbauten inkl.
Dachabdichtungen und Randverblechung an das WDVS, Anfang an der
JLS 1_1.BA (Maler,Dach,Metallbau)
138
Überarbeitung sämtlicher Hauseingangsvorbauten inkl.
Dachabdichtungen und Randverblechung an das WDVS, Anfang an der
JLS 13_2. BA (Maler,Dach,Metallbau)
139 Abnahmen / Restleistungen
140 Schlussrechnung / Dokumentation
08.09.
08.09.
07.08.
07.08.
07.08.
137
29.09.
26.06.
130 Tage Mo 07.08.17 Fr 02.02.18
Sanierung der Eingangsvorbauten an beiden
Bauabschnitten /1. BA und 2. BA
29.09.
21.08.
07.08.
2. BA: JLS 13-17 Arbeiten im Gebäude
Strangsanierungsbereich-JLS 13-17: Strang 1-9 /
8-Geschosser / 8 WE`s pro Strang
29.09.
14.07.
120 Tage Mo 19.06.17 Fr 01.12.17
2. BA: JLS 13-17 Gebäudehülle
06.10.
18.09.
Strang 7 / bew. WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG
Strang 7 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG
Strang 8 / bew. WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG
Strang 8 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG
Strang 9 / bew. WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG
Strang 9 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG
Strang 10 / bew. WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG
Strang 10 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG
96
25.08.
18.09.
56
57
58
59
60
61
62
63
64
95
22.09.
17.07.
Mo 12.06.17 Fr 11.08.17
Freiräumen und Einlagern von Mietersachen aus Mieterkellern wegen
der Schadstoffsanierung an den Bestandsheizleitungen-JLS 13-17
Sanitär/Heizung/ Elektroleistungen im Keller/ TH zu den jeweiligen
Strangsanierungen (Sanitär/Heizung/Elektro)
4. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der
Bestandsheizrohrisolierung)- 4. Block: JLS 13-17
25.08.
16.06.
19.06.
45 Tage
Sanierung der Kellerbereiche / 2. BA
21.07.
07.08.
29.05.
Strangsanierungsbereich-JLS 5-7: Strang 7-10 /
4-Geschosser / 4 WE`s pro Strang
94
23.06.
10.07.
55
bauvorbereitende Maßnahmen 2. BA
Baustelleneinrichtung (Bauhaupt) 2. BA
Einrichten von Baustrom- und Bauwasseranlagen (Elektro, Sanitär)
10.07.
01.05.
Mo 31.07.17 Fr 08.09.17
90
91
92
93
11.08.
13.04.
30 Tage
2. Bauabschnitt (BA) JLS 13-17
2. BA: JLS 13-17 Arbeiten in den Kellerbereichen
28.07.
24.07.
27.03.
Mo 12.06.17 Fr 14.07.17
89
16.06.
10.07.
25 Tage
35 Tage
90 Tage
17.11.
06.10.
27.02.
Mo 31.07.17 Fr 08.09.17
Abnahmen / Restleistungen im 1. BA
Schlussrechnung / Dokumentation im 1. BA
27.10.
06.11.
30 Tage
Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung kompl.: JLS 9-11 75 Tage
25 Tage
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 9: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm
30 Tage
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus im EG-Bereich / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur /
JLS_9
25 Tage
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 11: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm
30 Tage
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus im EG-Bereich / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur /
JLS_11
29.09.
09.10.
Mo 22.05.17 Fr 23.06.17
1. BA: JLS 1-11 Arbeiten in den Gebäuden
Strangsanierungsbereich-JLS 1-3: Strang 1-6 /
8-Geschosser / 8 WE`s pro Strang
28.07.
04.09.
25 Tage
86
87
88
07.05.
21.04.
06.06.
Mo 22.05.17 Fr 08.09.17
85
01 Mai
09.04.
07.04.
80 Tage
84
12.03.
24.03.
Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung: JLS 1-3
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 1: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und
Bauherrenabnahm)
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_1
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 3: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und
Bauherrenabnahm)
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_3
83
01 März
12.02.
29.09.
Mo 10.04.17
Mo 24.04.17
Mo 24.04.17
Di 02.05.17
Di 02.05.17
Mo 08.05.17
Mo 08.05.17
Di 02.05.17
Mo 15.05.17
Mo 15.05.17
Mo 29.05.17
Mo 29.05.17
Di 06.06.17
Di 06.06.17
82
01 Januar
15.01.
18.12.
31.03.
10 Tage
25 Tage
30 Tage
24 Tage
29 Tage
25 Tage
30 Tage
10 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
24 Tage
29 Tage
65
01 November
20.11.
23.10.
17.11.
06.03.
1. Balkonbrüstungsabriss - JLS 1: vorauss. Strang 1 im 5.OG (Leer-WE)
Strang 1 / bew. WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG
Strang 1 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG
Strang 2 / bew. WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG
Strang 2 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG
Strang 3 / bew. WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG
Strang 3 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG
2. Balkonbrüstungsabriss - JLS 3: vorauss. Strang 4 im 5.OG (Leer-WE)
Strang 4 / bew. WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG
Strang 4 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG
Strang 5 / bew. WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG
Strang 5 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG
Strang 6 / bew. WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG
Strang 6 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG
54
25.09.
06.03.
Mo 10.04.17 Fr 14.07.17
53
28.08.
07.04.
70 Tage
52
31.07.
31.03.
31.03.
10.04.
51
01 September
03.07.
22.12.
10.04.
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
05.06.
27.02.
150 Tage Mo 10.04.17 Fr 03.11.17
35
01 Juli
08.05.
270 Tage Mo 27.02.17 Fr 09.03.18
4
5
6
7
9
Bauherr: STADT UND LAND
WohnbautenGesellschaft
mbH
John-Locke-Straße 1-17(LOS_6)
07.08.
01.12.
02.02.
01.12.
18.08.
21.08.
21.08.
22.09.
29.09.
04.09.
04.09.
06.10.
13.10.
13.10.
11.09.
11.09.
04.09.
20.10.
15.09.
18.09.
18.09.
20.10.
27.10.
27.10.
25.09.
25.09.
03.11.
03.11.
02.10.
02.10.
25.09.
10.11.
06.10.
09.10.
09.10.
10.11.
17.11.
17.11.
16.10.
16.10.
24.11.
24.11.
23.10.
23.10.
01.12.
11.09.
02.02.
11.09.
13.10.
30.10.
02.10.
08.12.
03.11.
20.11.
23.10.
29.12.
24.11.
11.12.
02.02.
11.09.
19.01.
11.09.
12.01.
27.11.
19.01.
05.02.
05.02.
Meilenstein
Sammelvorgang
Projektsammelvorgang
Externe Vorgänge
Externer Meilenstein
Inaktiver Vorgang
Inaktiver Meilenstein
Inaktiver Sammelvorgang
Manueller Vorgang
Nur Dauer
Manueller Sammelrollup
Manueller Sammelvorgang
Nur Anfang
Nur Ende
09.03.
11.05.
Stichtag
In Arbeit