Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB)

Datum: 24.10.2016
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB)
Baumaßnahme Komplettsanierung JLS BA6
Angebot für
Elektro, John-Locke-Str. 1-13, 15-17
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden gebeten, ein Angebot abzugeben.
Die in den anliegenden Vergabeunterlagen beschriebene Bauleistung soll nach folgendem Verfahren
vergeben werden:
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
wettbewerblicher Dialog
1. Auftraggebende
Stelle:
2. Vergabeunterlagen:
3. Auskünfte zum
Technischen Inhalt:
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Werbellinstraße 12
12053 Berlin
Die Vergabeunterlagen sind im Vordruck „Angebot“ angegeben;
soweit sie nicht beigefügt sind, können sie bei der ausschreibenden
Stelle eingesehen werden.
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Ansprechpartner:
Telefon:
+49 3068926467
Fax:
[email protected]
Email:
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Auskunft über
VergabeunterAnsprechpartner: Herr Schleicher
lagen und dergleichen: Telefon:
+49 3068926467
Fax:
[email protected]
Email:
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Geschäftsbesorgerin der WoGeHe
Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH
Werbellinstraße 12 • 12053 Berlin
Telefon: (030) 68 92-0
Telefax: (030) 68 92-60 09
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dr. Christoph Landerer
Handelsregister Amtsgericht
Charlottenburg HRB 1190
[email protected]
www.stadtundland.de
Geschäftsführer:
Anne Keilholz, Ingo Malter
Sitz: Berlin
USt.-IdNr. DE136630118
4. Frist für die
Angebotsabgabe:
Das Angebot ist
bei freihändiger Vergabe / beim Verhandlungsverfahren
bis zum Einreichungstermin
bei Ausschreibung bis zum Eröffnungstermin
am 28.11.2016
um 14:15 Uhr
an die Einreichungsstelle:
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
GF-SE
Werbellinstraße 12
12053 Berlin
in fest verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift:
„Angebot für…(Bezeichnung der Baumaßnahme und der Leistungen wie im Betreff) …“
einzusenden oder dort abzugeben.
Bei Übersendung durch die Post müssen vorstehende Angaben deutlich und vollständig
auf dem äußeren und einem besonderen inneren Umschlag vermerkt sein.
POSTANSCHRIFT:
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Postfach 160
12001 Berlin
5. Nachunternehmer:
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei
Angebotsabgabe anzugeben.
Die Gewerke für die Nachunternehmer vorgesehen sind, sind
bereits bei Angebotsabgabe anzugeben (siehe Anlage zu den BVB).
6. Vorlage von
Nachweisen:
Der Bieter hat für sich und für Nachunternehmer zum Nachweis der
Zuverlässigkeit gem. § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister
mit dem Angebot vorzulegen.
auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Die Auszüge (Original oder Kopie) dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
7. Die Erteilung des Auftrages
kann von folgenden
Nachweisen abhängig gemacht
werden:
gemäß Bekanntmachung
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8. Die Vergabe nach Losen wird
vorbehalten:
ja
nein
Näheres siehe Vergabeunterlagen
9. Nebenangebote:
nicht zugelassen
zugelassen
Abweichend von Nr. 4.2 der
Bewerbungsbedingungen gilt
bei Nebenangeboten
Folgendes:
10. Zuschlags- und Bindefrist,
Umfang der Leistung, Ausführungsort (Baustelle), Ausführungszeit, Sicherheitsleistung,
Zahlungsbedingungen:
11. Sonstige Informationen:
Bindefrist: 27.01.2017
Die Angebote sind elektronisch einzureichen.
Die elektronischen Angebotsabgabe kann in Schriftform nach BGB, mit
Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.
Angebote in Papierform werden nicht gewertet.
gemäß Bekanntmachung
12. Zuschlagskriterien der Hauptund Nebenangebote/ÄnderungsVorschläge:
%
Kriterium
%
Kriterium
100
%
Kriterium
Preis
Ausführungsfrist
Vergütungsbedingungen
Qualität
Funktionalität
technischer Wert
Gestaltung
Konstruktion
technische Beratung
Folgekosten
Betriebskosten
Wartung
Rentabilität
Es gelten die beigefügten „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“.
Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wollen,
wird um eine kurze Mitteilung gebeten.
Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künftiger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Dieses Formular wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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Teilnahmebedingungen und geforderte Nachweise:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder
Handelsregister
1. Nachweise zur Berufsausübung gemäß VOB/A (2016) §6a EU 1.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens gemäß VOB/A (2016)§6a
EU 2. a) bis c)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Der Jahresumsatz sollte das doppelt des Auftragswerts betragen.
2. Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und eine ausreichende Umwelthaftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Der Versicherungsschutz muss bis zur Abnahme bestehen.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen für Personen, Sach- und sonstige Vermögensschäden pro
Schadensfall mindestens EUR 5,0 Mio. 2-fach maximiert pro Kalenderjahr betragen, die Radiusklausel ist
ausgeschlossen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1. Nachweise gemäß VOB/A (2016) §6a EU 3. in Form von Referenzen.
2. Eigenerklärung:
Bestätigung, dass ein deutschsprachiger Bauleiter vor Ort ist, der während der üblichen Arbeitszeiten stets
telefonisch erreichbar ist.
3. Eigenerklärung:
Für Firmen mit Sitz außerhalb von Berlin und Brandenburg:
Nachweis, wie die Mängelbeseitigung nach VOB/B § 13 (5) für die Dauer von 5 Jahren nach Abnahmegesichert
wird.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Nachweis von mind. einem Referenzobjekt, für Elektroarbeiten (Strangsanierung und in Wohnungsmodernisierung)
mit mindestens 180 Wohnungen, ausgeführt innerhalb eines Jahres bzw. mehrere Referenzen die in der Summe
die geforderten Mindestvoraussetzungen innerhalb eines Jahres erfüllen.
Ausführungszeit: bis 5 Jahre vor Angebotsabgabe,
Erforderliche Angaben: Bezeichnung Bauvorhaben, Adresse des Bauherrn, sowie Ansprechpartner mit
Telefonnummer, Art und Umfang der erbrachten Leistung, Eigenleistungsanteil, Ausführungszeitraum.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Darlegung der besonderen Bedingungen:
a) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
b) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung
c) Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
d) bevorzugte Zuschlagserteilung an Unternehmen, die Ausbildungsplätze bereitstellen,
sich an tarifliche Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder Ausbildungsverbünden beteiligen,
§10BerlAVG
e) Eigenerklärung gemäß § 123 GWB
f) Vorlage der Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)die noch
mindestens 3 Monate gültig ist.
g) Besondere Vertragsbedingungen zum Bundesdatenschutzgesetz
Angebotsabgabe:
Die Angebote müssen elektronisch eingereicht werden.
Die elektronischen Angebotsabgabe kann in Schriftform nach BGB, mit Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.
Empfohlen wird die Angebotsabgabe im Mantelbogenverfahren mit Hilfe der kostenfrei zur Verfügung stehenden Software
ava-sign.
Angebote in Papierform werden nicht gewertet.
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Angebot für Bauleistungen
(Name und Anschrift des Bieters)
(Ort und Datum)
An
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Zuschlagsfrist: 28.01.2017
(Datum)
Werbellinstraße 12
12053
(Sofern kein Datum angegeben ist, gilt die VOB)
Berlin
(Anschrift der ausschreibenden Stelle)
Betreff:
Komplettsanierung JLS BA6
Vorgang:
Elektro, John-Locke-Str. 1-13, 15-17
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistung zu den von mir/uns
in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preise an.
An dieses Angebot halte(n) ich mich/wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.
Das Angebot besteht aus folgenden Vergabeunterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil
werden:
der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm, zeichnerischen Unterlagen
und Erläuterungen
den nachstehenden "Besonderen Vertragsbedingungen" in der jeweils gültigen Fassung
den mir/uns bekannten "Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ des Auftraggeber für die Ausführung von
Bauleistungen in der jeweils gültigen Fassung
den folgenden „Zusätzlichen Technischen Vorschriften“:
den "Allgemeinen Technischen Vorschriften" VOB Teil C und den „Ergänzenden Bestimmungen zu
DIN-Normen im Bauwesen und im Wasserwesen, die noch nicht auf gesetzliche Einheiten umgestellt sind"
den "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen"
VOB Teil B - DIN 1961 - neueste Fassung
Formulare Bürgschaftsurkunden
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitnehmer/ Verzeichnis
der Nachunternehmer
Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen
Angaben zur Firma
Formblätter entsprechend Berliner Vergabegesetz
weitere Anlagen / Formulare:
Datenschutzerklärung
Die „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“ sind zu beachten.
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Geschäftsbesorgerin der WoGeHe
Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH
Werbellinstraße 12 • 12053 Berlin
Telefon: (030) 68 92-0
Telefax: (030) 68 92-60 09
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dr. Christoph Landerer
Handelsregister Amtsgericht
Charlottenburg HRB 1190
[email protected]
www.stadtundland.de
Geschäftsführer:
Anne Keilholz, Ingo Malter
Sitz: Berlin
USt.-IdNr. DE136630118
Die „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“ sind zu beachten.
Ich erkläre/Wir erklären, dass
– ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind,
– ich/wir in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit keiner
Freiheitsstrafe oder Geldstrafe/Geldbuße belegt worden sind.
– mir/uns kein aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen
bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) im Hinblick auf § 21 SchwarzArbG und § 6
AEntG bekannt ist,
– mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das
Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen,
– über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung
eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns,
–
im potenziellen Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) aller verantwortlich handelnden Personen (Geschäftführer,
gesetzliche Vertreter) bekannt zu geben
–
die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
Angebot
Endbetrag einschl.
Umsatzsteuer
(ohne Nachlass)
Gesamtsumme Angebot
Preisnachlass ohne
Bedingungen auf die
Abrechnungssumme
%
€
Anzahl der Nebenangebote :
Hinweis:
Um einen reibungslosen Ablauf des Eröffnungstermins zu ermöglichen, wurden im Angebotsschreiben
Eintragungsfelder für die im Eröffnungstermin zu verlesenden Endbeträge und andere den Preis betreffende
Angaben sowie für weitere Angaben zum Angebot zusammengefasst.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren
Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes, dazu gehören auch die auf Seite 1 aufgeführten
Anlagen und Vergabeunterlagen.
Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Unterschrift auch
die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.
___________________________________________________
Ort, Stempel und Unterschrift
Ist das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben.
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische
Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf
den Vertragsbestandteilen.
2 von 2
V 124.H F
(Eigenerklärung
Vergabenummer
OV16-JLSBA6-12
zur Eignung)
Maßnahmenummer
2016-JLS-BA6
Baumaßnahme
Komplettsanierung JLS BA6
JLS 1-13_WE 203, JLS 15-17_WE 205
12305
Berlin
Leistung/CPV
Elektro, John-Locke-Str. 1-13, 15-17
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wettbewerblicher Dialog
Innovationspartnerschaft
Bewerber ∗)
Bieter∗)
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗)
Nachunternehmer∗)
anderes Unternehmen∗)
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen
Jahr
€
Jahr
€
Jahr
€
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung
eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder
entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. bei Verfahren
oberhalb der EU-Schwellenwerte in bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen
ausgeführt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den
letzten drei bzw. fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur
Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,
ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert
wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
∗)
zutreffendes ankreuzen
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 3
V 124.H F
(Eigenerklärung
zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7
VOB/A
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere
Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 2 von 3
V 124.H F
(Eigenerklärung
zur Eignung)
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
1
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
2
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine
gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der
Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und
mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt
werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)
3
1
soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist
soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
3
nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
2
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 3 von 3
Eigenerklärung zu § 123 GWB
Ich/Wir erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt worden ist:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB
(Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen
Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder
gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 333 StGB (Vorteilsgewährung),
f) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes,
Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2
Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das
Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des
Internationen Strafgerichtshofes,
g) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
h) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der
gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem
Auftrag verwaltet werden;
i) § 89 c StGB (Terrorismusfinanzierung), § 232 StGB (Menschenhandel zum Zweck der
sexuellen Ausbeutung), § 233 (Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft),
§ 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende
Strafnormen anderer Staaten.
Ich/Wir erkläre(n), dass
a) sich mein/unser Unternehmen nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage
befindet,
b) mein/unser Unternehmen nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft
worden ist, welche die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
c) mein/unser Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung
begangen hat,
d) mein/unser Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat,
e) sich mein/unser Unternehmen bei der Erteilung von Auskünften, die nach den § 123 GWB
eingeholt werden können, nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht
hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat.
,
Ort, Datum
______________________________________________
Unterschrift, Firmenstempel
STADT UND LAND Wohnbauten-Ges. mbH
Ausschreibung -
Seite 1 von 1
STADT UND LAND
Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Baumaßnahme Komplettsanierung JLS BA6
Angebot für
Elektro, John-Locke-Str. 1-13, 15-17
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Baumaßnahme
Hinweis
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen (VOB/B).
1. Objekt- / Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1)
Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt dem Auftraggeber.
Dieser hat den Architekten /Ingenieur
Büro Gneise
mit der Wahrnehmung beauftragt.
Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur
getroffen werden. Der beauftragte Architekt/ Ingenieur ist jedoch nicht befugt,
Leistungsänderungen oder Terminvereinbarungen anzuordnen oder sonstige
Vertragsveränderungen zu vereinbaren.
2. Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Benutzung überlassen (§ 4 Abs. 4):
(1) Lager- und Arbeitsplätze:
Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu
beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten.
-6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch
(2) Verkehrswege innerhalb des Baugeländes:
(3) Wasseranschlüsse: *
(4) Stromanschlüsse: *
(5) Sonstige Anschlüsse: *
* Kosten des Verbrauchs (zu den Nummern 3 – 5): Die vom Auftragnehmer zu erstattenden Kosten
des Verbrauchs (§ 4 Abs. 4 Nr. 3 Satz 2) werden durch Messungen ermittelt, soweit nicht in
Nr. 13 etwas anderes vereinbart ist.
1 von 5
3. Ausführungsfristen (§ 5)
(1) Baubeginn
27.02.17
(2) Fertigstellung
01.12.17
(3) Folgende Einzelfristen
sind Vertragsfristen:
4. Vertragsstrafen (§ 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges zu zahlen:
(1) bei Verzug mit der Einhaltung des Fertigstellungstermins:
% der NettoAuftragssumme für jeden Werktag des Verzuges. (Wenn hier nichts vereinbart wird, gelten
die Regelungen der ZVB).
(2) bei Verzug mit der Einhaltung der oben genannten Einzelfristen für jeden Werktag des
Verzuges:
% der Netto-Auftragssumme der zur jeweils überschrittenen Einzelfrist
fertigzustellenden Teilleistung. Für die Überschreibung von Einzelfristen angefallene
Vertragsstrafen werden auf Vertragsstrafen für nachfolgende Einzelfristen bzw. den
Gesamtfertigstellungstermin angerechnet.
(3) Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Netto-Auftragssumme begrenzt.
5. Rechnungen (§ 14)
(1) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
bei
-fach einzureichen.
-fach und zugleich
(2) Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind
einfach /
einzureichen.
-6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch
6. Sicherheitsleistungen (§ 17)
(1) Für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung hat der Auftragnehmer eine Sicherheit
in Höhe von
v. H. der Brutto-Auftragssumme zu leisten. Leistet der
Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss, so ist
der Auftraggeber (siehe § 17 Abs. 7) berechtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe der
vereinbarten Sicherheitssumme einzubehalten (wenn hier nichts vereinbart wurde, gilt
Nr. 26 ZVB)
(2) Für die Erfüllung der Mängelansprüche hat der Auftragnehmer bei der Abnahme eine
3 v. H. der Brutto-Schlussrechnungssumme zu leisten
Sicherheit in Höhe von
(wenn hier nichts vereinbart wurde gelten die Regelungen der ZVB).
Leistet der Auftragnehmer diese Sicherheit nicht vor Anweisung der Schlusszahlung, so
ist der Auftraggeber berechtigt, einen Betrag in Höhe der Sicherheit unter Anrechnung
der nach Nr. 6 (1) geleisteten Sicherheit bei der Schlusszahlung einzubehalten.
(3) Als Sicherheit für sämtliche Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers aus
Abschlagszahlungen für die auf der Baustelle ausgelieferten, aber noch nicht
eingebauten Stoffe oder Bauteile bzw. für Bauteile, die für die Leistung eigens
2 von 5
angefertigt und bereitgestellt worden sind und für Vorauszahlungen ist in Höhe der zu
erbringenden Zahlungen eine Bürgschaft beizubringen.
(4) Eine Sicherheit gem. Punkt 6 (1), 6 (2) und 6 (3) durch selbstschuldnerische Bürgschaft
ist nach den vom Auftraggeber dem Vertrag beigefügten Mustern (aktuelle Fassung
beachten) für Bürgschaftsurkunden zu leisten.
7. Freistellungsbescheinigung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich nach
Vertragsschluss eine Freistellungsbescheinigung seines zuständigen Finanzamtes
gemäß § 48 b EStG vorzulegen, soweit dies nicht schon mit der Angebotsabgabe
geschehen ist. Bei Ablauf der zeitlichen Geltung hat der Auftragnehmer unaufgefordert
eine neue Freistellungsbescheinigung nachzureichen. Der Auftragnehmer hat ferner
dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung der
Freistellungsbescheinigung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8. frei
9. frei
10. Preise (§ 2)
(1) Die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise. Gleitklauseln sind
nicht vereinbart, wenn nachfolgend nichts angekreuzt wurde.
Die
Lohngleitklausel
Stoffpreisgleitklausel
ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart.
(2) Mit den angebotenen Preisen sind alle Aufwendungen für Lieferungen, für Bau-,
Bauhilfs-, Betriebsstoffe und alle sonstigen für eine sachgemäße Durchführung der
Leistung erforderlichen Aufwendungen abgegolten, soweit nachstehend oder im
Leistungsverzeichnis nicht anderes bestimmt ist.
-6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch
11. Ausführung (§ 4)
(1) Dem Auftragnehmer werden auf der Baustelle vom Auftraggeber ohne Berechnung zur
Verfügung gestellt:
Baustoffe und
Bauteile:
Bauhilfsstoffe,
Gerüste:
(2) Dem Auftragnehmer stehen zur Mitbenutzung folgende Gerüste zur Verfügung, die von
anderen Auftragnehmern gemäß VOB Teil C unentgeltlich vorgehalten werden:
3 von 5
12. Mängelansprüche (§ 13)
Für die Mängelansprüche gelten nachstehende Verjährungsfristen:
Für Bauwerke:
für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung
oder Veränderung einer Sache besteht:
für Elektroarbeiten
Jahre;
Jahre;
5 Jahre.
Sind hier keine Verjährungsfristen angegeben, so gelten die Verjährungsfristen des § 13
Abs. 4 VOB/B.
13. Weitere
besondere
Vertragsbedingungen
(z.B.
Bauwesen-,
Haftpflichtversicherung, Vorauszahlungen, Feststellen des Zustandes baulicher
Anlagen, besondere Angaben über Umweltschutz, Luftsicherheit usw.)
(1)
siehe Anlage 2: Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von
Baustoffen
(2)
siehe Anlage 11: Datenschutzverpflichtungserklärung
(3)
Für die Erstattung der dem AG entstehenden Kosten werden pauschale Umlagen
für Baustrom, Bauwasser und sanitäre Anlagen von 1,0 % sowie für die
Bauwesenversicherung von 0,2 % der Brutto-Schlussrechnungssumme,
abzuziehen von der Schlussrechnung, vereinbart.
(4)
Zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufes des Vertragsverhältnisses ist der
Auftragnehmer verpflichtet sich gegen alle Risiken angemessen versichert zu
halten. Dazu ist eine
Haftpflichtversicherung mit folgenden Konditionen
nachzuweisen: mind. 2 Mio. € Personenschäden, mind. 1 Mio. € Sachschäden,
mind. 50 T€ sonstige Schäden, die Radiusklausel ist ausgeschlossen.
13. (2) entfällt
-6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch
(3a) Abweichend von den Angaben in 13. (3) werden die pauschalen Umlagen von jeder
Rechnung zum Abzug gebracht.
(4a) abweichend von (4) gelten folgende Versicherungsbedingungen:
Haftpflichtversicherung mit folgenden Konditionen: für Personen, Sach- und sonstige
Vermögensschäden pro Schadensfall mindestens EUR 5,0 Mio. 2-fach maximiert pro
Kalenderjahr, die Radiusklausel ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer hat mit Angebotsabgabe eine gültige Berufshaftpflichtversicherung durch
Vorlage einer entsprechenden Bestätigung seiner Versicherungsgesellschaft nachzuweisen, die
der Überprüfung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen unterliegt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Haftpflichtversicherung für die Dauer des Vertrages zu
unterhalten.
4 von 5
-6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch
Anerkannt:
Firmenstempel / Unterschrift
Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die
händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die
Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen
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Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Fassung: 9-2016 Bezug: VOB 2016, Teil B
Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
(VOB/B)
1. Art und Umfang der Leistung (zu § 1 Abs. 2)
Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
a) das Auftragsschreiben mit seinen Anlagen
b) die Leistungsbeschreibung / das Leistungsverzeichnis mit den dazugehörigen zeichnerischen Unterlagen und Erklärungen
c) die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB) mit Richtlinien zur Angebotsabgabe
d) die "Besonderen Vertragsbedingungen" des Auftraggebers (Fassung ...)
e) die "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" des Auftraggebers (Fassung 06-2016)
f) die "Zusätzlichen technischen Vorschriften des Auftraggebers"
g) die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" (VOB Teil C, neueste Fassung)
h) die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" (VOB Teil B, neueste Fassung)
2. Vergütung (zu § 2)
(1) Der Auftragnehmer schuldet zu den vertraglich vereinbarten Preisen ein funktionstaugliches, komplett fertig gestelltes
Werk.
(2) Ist für den Auftragnehmer erkennbar, dass durch eine über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes Mehrkosten entstehen, die ausnahmsweise zu einem höheren Einheitspreis führen können, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er dem Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(3) Ein Vergütungsanspruch für geänderte oder zusätzliche Leistungen steht dem Auftragnehmer nur nach Maßgabe der
VOB/B zu.
(4) Stellt der Auftraggeber Baustoffe und/oder Bauteile frei Baustelle zur Verfügung, so hat der Auftragnehmer sie abzuladen, ordnungsgemäß zu lagern und zu beaufsichtigen sowie deren Empfang dem Auftraggeber schriftlich zu bescheinigen.
Hierdurch entstehende Kosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren.
(5) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung dem Auftraggeber unverzüglich
verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
3. Gegebenheiten auf der Baustelle (zu § 2)
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe von den Gegebenheiten der Baustelle wie z. B. Bodenbeschaffenheit, Zufahrtsmöglichkeiten, Baustrom- und Bauwasseranschlüsse - durch örtliche Besichtigung zu unterrichten. Nachforderungen
wegen Unkenntnis dieser offensichtlich erkennbaren Baustellengegebenheiten sind ausgeschlossen.
4. Lohn- und Stoffpreisänderungen (zu § 2 Abs. 3)
Alle Preise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit.
Die Vertragsparteien haben nur dann gegeneinander Anspruch auf Erstattung von Mehr- oder Minderaufwendungen die
nach Angebotsabgabe durch Lohn- oder Stoffpreisänderungen entstehen, wenn in den "Besonderen Vertragsbedingungen"
oder in anderen Vertragsunterlagen eine Gleitklausel im Sinne von VOB Teil A § 9 Abs. 9 ausdrücklich vereinbart worden
ist.
5. Stundenlohnarbeiten (zu § 2 Abs. 10)
(1) Sind in einem Leistungsvertrag Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so begründet die dafür angegebene Zahl von Stunden
keinen Anspruch auf Durchführung und Vergütung entsprechend § 2 Abs. 3. Vergütet werden nur die geleisteten Stundenlohnarbeiten, für die eine schriftliche Vereinbarung vorliegt und die entsprechend dieser Vereinbarung tatsächlich ausgeführt
worden sind.
(2) Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden.
6. Vom Auftragnehmer zu beschaffende Unterlagen (zu § 3 Abs. 5)
(1) Der Auftraggeber stellt die von ihm dem Auftragnehmer zu liefernden Ausführungsunterlagen in 1-facher Ausfertigung
zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat die von ihm geschuldeten Unterlagen dem Auftraggeber in 3-facher Ausfertigung zu
liefern; davon 1-fach in digitaler Form auf geeignetem Speichermedium. Die Unterlagen gehen jeweils in das Eigentum des
Empfängers über. Etwaige Urheberrechte bleiben hiervon unberührt.
(2) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber zur Ausführung freigegeben und
entsprechend gekennzeichnet sind.
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(3) Der Auftragnehmer hat alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Maße an Ort und Stelle zu ermitteln, Er hat sie
mit den ggf. in den Plänen vermerkten Maßen zu vergleichen. Über Abweichungen von vor Ort festgestellten und in Plänen
vermerkten Maßen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
(4) Der Auftragnehmer hat – entsprechend dem Baufortschritt – dem Auftraggeber den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem
Vertrag vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen benötigt, so frühzeitig anzugeben, dass die Übergabe durch den Auftraggeber rechtzeitig erfolgen kann.
(5) Die vom Auftragnehmer, über Nr. 7(1) hinausgehenden, vorgelegten Unterlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen
zu überlassen. Etwa bestehende Urheberrechte bleiben hierdurch unberührt.
7. Veröffentlichungen (zu § 3 Abs. 6)
(1) Veröffentlichungen über das Bauwerk durch den Auftragnehmer selbst oder durch Dritte auf Veranlassung oder mit Wissen des Auftragnehmers sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Als Veröffentlichungen in diesem Sinne gilt
die Bekanntgabe folgender zusätzlicher, zu den in § 3 Abs. 5 genannten Unterlagen: Lichtbild-, Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Vervielfältigungen, die nur einem beschränkten Kreis von Personen zugänglich gemacht werden sollen.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Zustimmung gemäß Abs. 1. bis zum Ablauf von 5 Jahren nach Fertigstellung
des Werkes bzw. Vertragsbeendigung für beabsichtigte Veröffentlichungen einzuholen.
(3) Für den Fall des Verstoßes gegen die Abs. 1 oder 2 wird eine Vertragsstrafe i. H. v. 1,5 % der Netto-Auftragssumme, im
Höchstfalle € 2.500,00, fällig.
8. Sicherungspflicht / Schutzmaßnahmen (zu § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 2)
(1) Der Auftragnehmer hat, wenn nichts anderes vereinbart ist (ohne besondere Vergütung für die Dauer seiner Bauausführung), alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur Sicherung von Personen, sowie die für die Ausführung seiner Leistung im
Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und
gärtnerischen Anlagen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind solange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung
von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen
zur Sicherung der Baustelle.
(2) Die vorhandene Bausubstanz ist pfleglich zu behandeln und zu schützen und darf nur in Absprache mit der Bauleitung in
Teilbereichen verändert oder entfernt werden.
(3) Der Zustand der Straßenbefestigung ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem zuständigen Tiefbauamt
festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten.
(4) Der Zustand der Bäume im Bereich der Baustelle ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem zuständigen Gartenbauamt festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten.
9. Werbung, Besichtigungen, Firmenschilder (zu § 4 Abs. 1)
(1) Firmenschilder und andere Werbemittel dürfen nur mit Einwilligung des Auftraggebers auf der Baustelle angebracht
werden.
(2) Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden.
(3) Besichtigung der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet.
10.
Bauleistungsberichte (zu § 4 Abs. 1)
(1) Der Auftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber
täglich eine Durchschrift zu übergeben, es sei denn, dass dieser mit längeren Zeitabschnitten einverstanden ist.
(2) Die Tagesberichte müssen Angaben enthalten über Wetter, Temperaturen, Zahl und Qualifikation der auf der Baustelle
beschäftigten Arbeitskräfte, Stundenaufwand, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt,
Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Unterbrechungen, Betonierungszeiten, Unfälle und andere Vorkommnisse, die für die Ausführung oder Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.
(3) Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Stoffe oder Bauteile zur Verwendung für die Bauleistung übergeben, so ist der
Verbrauch dieser Stoffe wöchentlich in einem Bericht nachzuweisen.
11.
Ablöserecht (zu § 4)
Verstößt ein vom Auftragnehmer mit der Leitung, der Ausführung oder der verantwortlichen Überwachung der Leistungen
Beauftragter nachhaltig gegen die geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, so kann der Auftragnehmer in
begründeten Fällen auf Verlangen des Auftraggebers zum Personalaustausch angehalten werden.
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12.
Ausführung (zu §§ 3 + 4)
(1) Die Arbeitsdurchführung hat in Abstimmung mit allen anderen Gewerken zu erfolgen. Kosten für Mehr- und Sonderleistungen, die sich durch mangelhaftes Zusammenarbeiten ergeben, kann der Auftraggeber im Rahmen vertraglicher oder gesetzlicher Schadensersatzansprüche von dem Auftragnehmer, auf dessen schuldhaftes Verhalten die Mehrkosten zurückzuführen sind, ersetzt verlangen.
(2) Der Auftragnehmer hat für alle ihm obliegenden Verpflichtungen einen Verantwortlichen und dessen Stellvertreter zu bestellen und diese dem Auftraggeber zu benennen. Einer der Verantwortlichen muss ständig erreichbar und der deutschen
Sprache mächtig sein.
(3) Grundstücksflächen und Räumlichkeiten innerhalb der/des Gebäude(s) darf der Auftragnehmer zu Aufenthalts-, Übernachtungs-, Lagerungs- und Arbeitszwecken nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers nutzen.
(4) Für eine etwaige Mitbenutzung von Straßenland oder sonstigem Gelände, über das nicht der Auftraggeber zu verfügen
hat, muss der Auftragnehmer die erforderlichen Genehmigungen auf eigene Kosten selbst einholen.
(5) Der Auftragnehmer hat insbesondere dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber, Entwässerungs- und sonstige
Abdeckungen frei und zugänglich gehalten werden. Die von den zuständigen Betrieben und Verwaltungen zum Schutze ihrer eigenen und sonstigen Einrichtungen getroffenen Bestimmungen sind zu beachten.
(6) Der Auftragnehmer hat alle Maßnahmen zur Sicherung und Regelung des Verkehrs innerhalb der Baustelle, die wegen
der von ihm ausgeführten Arbeiten erforderlich sind, auch außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen. Er hat ggf. rechtzeitig
vor Beginn der Arbeiten auch dem Auftraggeber einen Verkehrszeichenplan (§ 45 Abs. 6 StVO) vorzulegen (4-fach), sofern
nichts anderes vereinbart ist. Verkehrsrechtliche Maßnahmen hat er nach Anordnung der zuständigen Behörden auszuführen. Die Sauberhaltung einschl. Schnee-, Eis- und Tagwasserbeseitigung des benutzten Straßenlandes und des Baugrundstückes einschl. Bauwerk bzw. der vorhandenen Außenanlagen und der Gebäude ist Sache des Auftragnehmers. Kommt
der Auftragnehmer der Bauleitungsaufforderung zur Abfallbeseitigung bzw. Reinigung nicht nach, erfolgt die Ausführung zu
seinen Lasten ohne weitere Mitteilung durch Dritte.
(7) Der Auftraggeber kann verlangen, dass Baustoffe innerhalb bestimmter Zeiten nicht angefahren werden dürfen. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer rechtzeitig mit, welche Zeiten hiervon betroffen sind.
(8) Werden vor Beginn oder während der Durchführung der Arbeiten auf einer Baustelle Gegenstände gefunden, die nicht
einwandfrei als ungefährlich bestimmt werden können, so ist zur Beurteilung, ob es sich um Munition, Sprengkörper oder
dergleichen handelt, unverzüglich über das nächste Polizeirevier ein Feuerwerker hinzuzuziehen. Bis zur Entscheidung des
Feuerwerkers sind die Arbeiten an der Fundstelle einzustellen. Werden bei der Arbeit auf der Baustelle Blindgänger, Munition und ähnliches (auch Waffen) festgestellt, so hat der Auftragnehmer die Arbeiten an dieser Stelle und in der näheren
Umgebung ebenfalls sofort einzustellen und die im Gefahrenbereich befindlichen Arbeitskräfte abzuziehen. Die Fundstelle
ist abzusperren und als Gefahrenstelle zu kennzeichnen. Die Feststellung ist sofort dem nächsten Polizeirevier zu melden.
Der Auftraggeber ist unverzüglich zu benachrichtigen und über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor Aufnahme der Arbeiten sämtliche Arbeitskräfte der Baustelle auf die Einhaltung vorstehender
Vertragsbedingungen hinzuweisen und entsprechend zu belehren.
(9) Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Mündliche oder fernmündliche Mitteilungen sind innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu wiederholen.
(10) Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Listen über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können.
(11) Bestehen keine Anschlussmöglichkeiten an vorhandene Versorgungsleitungen, muss der Auftragnehmer, im Regelfall
ist dies das Bauhauptgewerbe, selbst für Wasser und Strom für alle am Bau Beteiligten sorgen. Er ist gegenüber dem Auftraggeber bzw. den Versorgungsunternehmen der haftende Partner und rechnet mit den Mitbenutzern in eigener Verantwortung ab.
(12) Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner
Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
13.
Haftung für Winterschäden und bauseitige Materiallieferung (zu § 4 Abs. 5)
(1) Bis zur Abnahme seiner Leistungen trägt der Auftragnehmer auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag die Gefahr der Beschädigung, Zerstörung durch Frost und deren Folgen.
(2) Die Übernahme und die einwandfreie Aufbewahrung aller bauseits zu liefernden und vom Auftragnehmer einzubauenden
Stoffe und Bauteile sowie deren Transport zur Verwendungsstelle sind Sache des Auftragnehmers. Von der Übernahme bis
zur Abnahme trägt der Auftragnehmer mit Ausnahme von Vorgängen gemäß § 7 die Gefahr für diese Teile.
14.
Baustoffe, Bauteile, Bauverfahren (zu §§ 4 Abs. 1 + 4 Abs. 6)
(1) Der Auftragnehmer darf, soweit sich aus den Vertragsunterlagen nichts anderes ergibt, nur Baustoffe und Bauteile verwenden, die für den jeweiligen Einsatz geeignet sind. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer diese Eignung durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
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(2) Für die nach den Allgemeinen technischen Vorschriften - VOB Teil C - und den übrigen Vertragsunterlagen vorgeschriebenen Güte- und Gebrauchsprüfungen von Stoffen und Bauteilen des Auftragnehmers, hat der Auftragnehmer, wenn
nichts anderes vereinbart ist, ohne besondere Vergütung die Proben herzustellen oder zu entnehmen und prüfen zu lassen.
Prüfgebühren gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Dieser bleibt auch für seine Lieferung und Leistung eigenverantwortlich.
15. Nachunternehmer (zu § 4 Abs. 8)
Ergänzend zu § 4 Abs. 8 gilt Folgendes:
(1) Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig
sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Mindestlohn, Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Auskünfte über eingesetzte Nachunternehmer und die mit ihnen
abgeschlossenen Verträge zu erteilen, soweit dies zur Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers erforderlich ist und berechtigten Interessen des Auftragnehmers oder des Nachunternehmers nicht widerspricht oder der Geheimhaltung unterliegt.
(3) Die Zustimmung des Auftraggebers zur Übertragung einer Leistung an einen Nachunternehmer kann davon abhängig
gemacht werden, dass der mit dem Nachunternehmer abzuschließende Vertrag dem Auftraggeber zur Einsichtnahme vorgelegt wird.
(4) Soweit der Nachunternehmer nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis des Senats geführt wird, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber unaufgefordert Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft zusätzlich eines Auszuges aus dem Landeszentralregister zugunsten des Nachunternehmers vorzulegen.
(5) Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weiter
vergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt.
16.
Baustellenräumung (zu § 4)
(1) Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen- und Platzland sind, soweit sie die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs oder den Verkehr auf der Baustelle selbst beeinträchtigen, vom Auftragnehmer während der Durchführung der Vertragsleistung ohne besondere Vergütung laufend zu beseitigen.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wiederherstellung des Zustandes der übergebenen Einrichtungen, Räume, Plätze, Außenanlagen, Wege, Vegetationsflächen, Bäume sowie der Straßenbefestigung zum Zeitpunkt der Übergabe. Der bestehende Zustand ist gemeinsam mit der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung protokollarisch
festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren.
(3) Die Baustelle ist sobald wie möglich zu räumen, spätestens innerhalb angemessener Frist nach Abnahme der Arbeiten.
Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung nicht unverzüglich, so kann der Auftraggeber die Baustelle auf
Kosten des Auftragnehmers räumen lassen.
17.
Ausführungsfristen (zu § 5)
18.
Verteilung der Gefahr (zu § 7)
Die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine und –fristen einschließlich der Zwischenfristen sind verbindlich (Vertragsfristen).
(1) Zu den ausgeführten Teilen der Leistung gehören die vom Auftraggeber zu liefernden Stoffe und Bauteile erst nach ihrem Einbau. Nicht dazu gehören die Baustelleneinrichtung und Hilfsbauteile wie z.B. aufgestellte Schalungen, Gerüste usw.
(2) Unter den Begriff „unabwendbare Umstände“ fallen nicht gewöhnliche Diebstähle, Einbruchsdiebstähle und Sachbeschädigungen. Ein Anspruch auf Ersatz besteht bei diesen Umständen nicht.
(3) Für das Bauherrenrisiko wird vom Auftraggeber die nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen für Berlin erforderliche Bauwesen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Für alle Ansprüche hieraus gelten die Allgemeinen Bedingungen
zur Bauwesenversicherung für Bauherren des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues Berlin. Versicherungsschäden werden nur in der Höhe erstattet, die von der Bauwesenversicherung anerkannt werden.
19.
Kündigung durch den Auftraggeber (zu § 8)
(1) Wenn bei Erfüllung des Bauauftrages gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. gegen das Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung) nachweislich verstoßen wird, ist der Auftraggeber berechtigt, diesen Auftrag und andere zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Verträge unter entsprechender Anwendung von § 8 zu kündigen. Sonstige
gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unberührt.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere
vor, wenn der Auftragnehmer
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20.
-
gegen seine Verpflichtung aus § 4 Abs. 8 verstößt,
-
Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehende Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solche Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig
sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder im Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden. In diesen Fällen gilt § 8 Abs. 3, 5 und 7 entsprechend.
Haftung der Vertragsparteien (zu § 10)
(1) Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die aus der Unterlassung ihm obliegender Schutz- und Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle und deren Umgebung entstehen, es sei denn, die Unterlassung ist nicht vom Auftragnehmer zu vertreten.
(2) In allen Schadensfällen ist der Tatbestand einwandfrei zu ermitteln und das Ergebnis in einem besonderen Protokoll
festzuhalten. Dieses Protokoll ist nach Möglichkeit zusammen mit dem Auftraggeber anzufertigen und dem Auftraggeber in
einem Exemplar auszuhändigen.
(3) Der Auftragnehmer hat seine gesetzliche sowie die ihm nach dem Vertrag obliegende Betriebshaftpflicht ausreichend zu
versichern und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen, dass er seiner Versicherungspflicht nachgekommen ist. Die
Kosten dieser Versicherung werden dem Auftragnehmer nur besonders erstattet, wenn dies im Leistungsverzeichnis oder in
anderen Vertragsunterlagen vorgesehen ist.
(4.1) Zu den Sorgfalts- und Offenbarungspflichten des Auftragnehmers gehört auch die Überprüfung angebotener Leistungen hinsichtlich der Beachtung von gewerblichen und sonstigen Schutzrechten.
(4.2) Bei Verletzung der vorgenannten Pflichten haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber und stellt diesen von etwaigen
Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, die Pflichtverletzung ist nicht vom Auftragnehmer zu vertreten.
21.
Vertragsstrafe (zu § 11), Abnahme (zu § 12)
(1) Im Falle des Verzuges mit der Einhaltung des vereinbarten Fertigstellungstermins schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber je Werktag des Verzuges eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % der Netto-Auftragssumme, insgesamt maximal
5 % der Netto-Auftragssumme.
(2) Alle vereinbarten Vertragsstrafen werden in ihrer Summe auf insgesamt 5 % der Netto-Auftragssumme begrenzt.
(3) Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung vorbehalten werden.
(4) Die Abnahmefrist beträgt 12 Werktage.
(5) Die Leistung wird förmlich abgenommen; der Auftragnehmer hat die Abnahme, ggf. auch die Teilabnahme (§ 12 Abs. 2),
rechtzeitig schriftlich zu beantragen; § 12 Abs. 5 gilt nicht.
(6) Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. Die
Kosten hierfür sind in die zugehörigen EP´s einzukalkulieren, wenn im LV keine anderweitige Regelung getroffen ist.
(7) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 v. H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein
Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Die
Darlegungs- und Beweislast obliegt demjenigen Vertragspartner, der eine von Satz 1 abweichende Höhe des Schadens geltend macht. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus § 8 Abs. 4,
bleiben unberührt.
22.
Mängelansprüche (zu § 13)
(1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit dem Tage der Abnahme.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer bestimmt sich nach § 13
Abs. 4 VOB/B, soweit in den vorrangig geltenden schriftlichen Vertragsunterlagen keine anderweitigen Regelungen getroffen sind.
(3) Werden Mängel festgestellt, so hat der Auftragnehmer auch die sich durch die Mängelbeseitigung ergebenden Folgeschäden auf seine Kosten zu beseitigen.
(4) Nach einer Mängelrüge hat der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung und deren Zeitpunkt rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen.
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23. Abrechnung (zu § 14)
I. Allgemeines
(1) Für jeden Auftrag hat der Auftragnehmer getrennte Rechnungen zu legen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer seine Rechnungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers zu untergliedern (z.B. nach Gebäuden, Wohneinheiten).
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer die Vorlage von Rechnungen zu bestimmten Zeitpunkten zu verlangen.
(3) Der Auftragnehmer hat die Rechnungen nebst den dazugehörenden Anlagen (Lieferscheine, Tagelohnzettel, Massenberechnungen, Zeichnungen und sonstige Belege) in 2-facher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen, davon 1-fach in
digitaler Form auf geeignetem Speichermedium. Parallel sind die Rechnungen und Anlagen in 1-facher Ausfertigung bei der
Bauleitung des Auftraggebers einzureichen.
(4) Im Rechnungskopf sind anzugeben:
a) Nummer und Datum des Auftrages bzw. Änderungs-, Ergänzungs- und Zusatzauftrages;
b) Kennziffer des Bauvorhabens;
c) die vom Auftraggeber angegebene Kennzeichnungsnummer bzw. Wohnungsnummer, Straße und Hausnummer;
d) stichwortartige Bezeichnung der Arbeiten (z.B. Maurerarbeiten, Tischlerarbeiten):
(5) Die Rechnungen sind ihrer Art nach zu kennzeichnen als Vorauszahlungs-, Abschlags-, Teilschluss- bzw. Schlussrechnung. Die erbrachten Leistungen sind kumuliert in Rechnung zu stellen. Bereits geleistete Zahlungen sind der Reihenfolge
nach am Schluss jeder Rechnung anzugeben, jedoch nicht vom Rechnungsbetrag abzuziehen. In jeder Rechnung sind die
bis dahin insgesamt ausgeführten Massen anzugeben. In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der
Positionsnummer und der Bezeichnung – ggf. abgekürzt – wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. Aus den Massenberechnungen, Aufmaßunterlagen etc. muss sich ergeben, ob und bezüglich welcher Bereiche gegenüber der vorangegangenen Rechnung weitere Massen hinzugekommen sind.
II. Rechnungslegung zur Abschlagszahlung
(1) Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren.
(2) Bereits erstellte Zwischenrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der jeweiligen Zwischenrechnung zu vermerken und von der Rechnungssumme abzusetzen.
(3) Grundsätzlich sind jeder prüfungsfähigen Rechnung die dazugehörigen Belege, mindestens die Massenberechnungen,
beizufügen.
(4) Abschlagszahlungen werden in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenen Umsatzsteuerbetrages abzüglich der vereinbarten Abzüge gezahlt. Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen und dem Auftraggeber zu übergeben, so dass die Voraussetzung
für eine zügige Abrechnung des gesamten Bauvorhabens gewährleistet sind.
III. Schlussrechnungen
(1) Schlussrechnungen sind erst nach Fertigstellung einzureichen.
(2) Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Leistungen (Nachaufträge bzw. Ergänzungsaufträge) sind im Rahmen
der Schlussabrechnung besonders abzurechnen.
(3) Bereits erstellte Zwischenrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der Schlussrechnung zu vermerken und von
der Rechnungssumme abzusetzen.
24.
Stundenlohnarbeiten (zu § 15 Abs. 1 - 3)
(1) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Auf den Stundenlohnzetteln hat der Auftragnehmer u.a. den Namen und die berufliche Qualifikation des Personals,
das die Stundenlohnarbeiten ausgeführt hat, eingesetztes Gerät, verbrauchtes Material und die geleisteten Arbeiten mit
dem dafür jeweils benötigten Zeitaufwand anzugeben.
(2) Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Stundenlohnarbeiten durch einen Polier oder eine andere Aufsichtsperson beaufsichtigen zu lassen. Hierdurch ggf. entstehende Kosten sind in den Verrechnungssätzen enthalten.
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25. Zahlungen (zu § 16)
(1) Grundsätzlich erfolgen alle Zahlungen bargeldlos.
(2) Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber können mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Dritte übertragen werden. Die Abtretung darf sich nur auf einen genau zu bezeichnenden Auftrag erstrecken. Eine
Weiterabtretung durch den Zessionar wird ausgeschlossen.
(3) Werden Überzahlungen festgestellt, ist der Auftragnehmer zur Rückzahlung der überzahlten Beträge verpflichtet. Bei
Rückforderungen aus Überzahlungen (§ 812 ff BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf einen Wegfall der Bereicherung
(§ 818 Abs. III BGB) berufen. Die Überzahlung kann mit anderen Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber auf
anderen Baustellen aufgerechnet werden.
(4) Bei Abschlagzahlungen verbleibende Forderungsüberhänge werden nicht verzinst.
26.
Sicherheitsleistung (zu § 17)
(1) Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss dieses Vertrages zur Sicherung aller Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus diesem Vertrag einschließlich Rückzahlungsansprüche bei Überzahlungen (Erfüllungsansprüche) eine unbefristete und selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft einer deutschen Großbank, eines deutschen Kreditversicherers oder eines deutschen öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts
über einen Betrag in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme. Solange die Bürgschaft nicht gestellt ist, ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe der Bürgschaftssumme einzubehalten.
(2) Die Bürgschaft ist nach Abnahme sämtlicher Leistungen zurückzugeben. Sollten bei der Abnahme noch Erfüllungsansprüche des Auftraggebers bestehen, erfolgt die Freigabe der Bürgschaft zur Abnahme nur bis auf den entsprechenden Teil
der hierfür bestehenden Vertragserfüllungssicherheit, soweit dieser nicht von der Mängelsicherheit nach Absatz 3 abgedeckt ist. Unabhängig von der Höhe der bestehenden Erfüllungsansprüche ist die Vertragserfüllungsbürgschaft zur Abnahme freizugeben, soweit die Bürgschaftssumme 3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme übersteigt. Die vollständige Freigabe erfolgt nach vollständiger Erfüllung durch den Auftragnehmer.
(3) Als Sicherheit für die Mängelhaftung werden 3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme einschließlich der Nachträge einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt ist auf Verlangen des Auftragnehmers mit der Fälligkeit der Schlusszahlung Zug um Zug
gegen Stellung einer Sicherheit für etwaige Mängelansprüche (einschließlich Ansprüche wegen Selbstvornahme, Minderung, Rückzahlung und Schadensersatz) auszuzahlen. Für die Sicherheitsleistung gilt § 17 VOB/B, allerdings mit der Maßgabe, dass statt des in § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B Satz 1 genannten Zeitraums von zwei Jahren die Mängelhaftungsfrist
maßgeblich ist.
(4) Für die Ausfertigung der Bürgschaftsurkunde ist ausschließlich das auftraggebereigene Formular zu verwenden.
(5) Avalzinsen gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftragnehmers.
(6) Je Bauvorhaben ist nur eine Bürgschaft zu hinterlegen, unabhängig von der Zahl der erteilten Aufträge und der
Teilschlussrechnungen. Bei mehreren Aufträgen eines Bauvorhabens werden auf der Bürgschaftsurkunde a l l e Auftragssummen vermerkt.
(7) Die Sicherheit ist nach Ablauf der Mängelhaftungsfrist vom Auftragnehmer schriftlich zurückzufordern. Ein Anspruch auf
eine automatische Rückgabe besteht nicht. Die Rückgabe erfolgt, wenn alle Verpflichtungen aus der VOB Teil B § 13 erfüllt
sind.
(8) Soweit die Sicherheit durch Einbehalte nicht gedeckt ist, ist sie zu ergänzen, oder es ist anderweitige Sicherheit zu leisten. Wird die Sicherheit nicht ergänzt, so ist der Auftraggeber berechtigt, mit den Ansprüchen des Auftragnehmers auf
Rückzahlung anderer Sicherheitsbeträge aufzurechnen.
(9) Die Möglichkeit des Auftragnehmers, Sicherheit durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld gemäß § 17 Abs. 2 VOB/B
zu leisten, bleibt unberührt.
27. Streitigkeiten (zu § 18)
Der Gerichtsstand ist das für den Sitz des Auftraggebers zuständige Gericht in Berlin.
28.
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, Angaben über Erfüllungsort
und Gerichtsstand gelten nicht.
29. Schriftform
(1) Alle mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Erklärungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Seite 7 von 8
(2) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für ein evtl. Gerichtliches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Die Bedingungen des Hauptauftrages gelten auch für alle etwaigen Änderungs-, Nach- und Zusatzaufträge des Auftraggebers an den Auftragnehmer.
Anerkannt:
Firmenstempel / Unterschrift
Hinweis:
Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf
den Vertragsbestandteilen.
Seite 8 von 8
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
sowie Verzeichnis der Nachunternehmer
Maßnahme: Komplettsanierung JLS BA6
Vergabe:
Elektro, John-Locke-Str. 1-13, 15-17
Die Leistungen auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Nr. 8 VOB/B (für VOL/B gilt § 4 Nr.
1) und 4 ) im eigenen Betrieb ausgeführt.
Dafür stehen meinem/unserem Betrieb insgesamt
gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung. Der Kalkulation
zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon
Arbeitnehmer, die sich nach
Anzahl und Berufsgruppen wie folgt gliedern:
1)
4)
2)
5)
3)
6)
Eine Verbindlichkeitserklärung ist dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss auf Wunsch vorzulegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass nach Erteilung des Zuschlages mit einer schriftlichen Einwilligung zur Übertragung von
Leistungen an Nachunternehmer nur zu rechnen ist, wenn unvorhersehbare und unabwendbare Umstände von
mir/uns nachgewiesen werden.
Nur ausfüllen, falls in den Vorbemerkungen Nachunternehmer nicht ausgeschlossen sind:
Leistungen, auf die mein/unser Betrieb nicht eingerichtet ist, werde(n) ich /wir nur an Nachunternehmer
übertragen, die die Voraussetzungen der Nr. 15 der ZVB (bei VOB/B-Vertrag) erfüllen. Diese Nachunternehmer
sind im Verzeichnis der Nachunternehmer aufgeführt. Nachunternehmer dürfen nur im schriftlichen
Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere Nachunternehmer beauftragen.
Verzeichnis der Nachunternehmer
Auf Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir vor Vertragsabschluss für diese Leistungen Erklärungen der
benannten Nachunternehmer vorlegen, dass diese im Auftragsfall bereit sind, die Leistungen auszuführen. Ein
Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn eine solche Erklärung nicht vorliegt.
Leistung:
an Firma (Name, Adresse, Anzahl der verfügbaren
Arbeitskräfte):
a)
b)
c)
d)
e)
Die Zustimmung des Auftraggebers hierfür gilt mit Vertragsabschluss als erteilt. Ein Austausch der bestätigten
Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Unerlaubter
Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung und zum befristeten Ausschluss meines/unseres Betriebes
von Vergabeverfahren des Auftraggebers, sowie ggf. zur Vertragsstrafe gemäß Nr. 15, Absatz 6 der ZVB (bei
VOB/B-Vertrag) führen.
Planungsleistungen (nur im Bedarfsfall ausfüllen): Es ist vorgesehen, die technische Bearbeitung an:
zu vergeben. Die Weitergabe erfolgt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
__________________________________________
Stempel und Unterschrift
Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die
händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die
Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen.
Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen
Bei der Planung und Bauausführung sollen nur Materialien vorgesehen bzw. verwendet
werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung
eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Baustoffe sollten
recyclefähig oder verrottbar sein.
Die nachfolgenden Baustoffe dürfen weder für Bauteile und Baunebenprodukte, z.B.
Schaltafeln aus Tropenholz, noch als Bauhilfsstoffe verwendet werden. Der
Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl auf Hochbau- als auch Tiefbaumaßnahmen.
Dies gilt für:
 asbesthaltige Baustoffe

Baustoffe, die vollhalogenierte oder teilhalogenierte Flurchlorkohlenwasserstoffe
(FCKW, HFCKW, CFCI) enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt
wurden,

Bauteile aus Tropenholz, es sei denn, das Tropenholz ist gemäß Forest
Stewardship Council (FSC) oder gleichwertig zertifiziert. Die Beurteilung der
Gleichwertigkeit von Zertifizierungssystemen ist bei der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung VI A (federführend), zu erfragen.
 folgende Bauteile aus Polyvinylchlorid (PVC):
-
Zu- und Abwasserleitungen,
Dach- und Dichtungsbahnen,
Fußbodenbeläge,
Tapeten und sonstige Bauteile im Haus- und Wohnungsinnenbereich
einschließlich der Installation für die Elektroversorgung (Kabel, Leitungen,
Rohre etc.),
- Fenster- und Türprofile im Haus- und Wohnungsinnenbereich.
Der Einsatz von Fenster- und Türprofilen aus PVC im Haus- und
Wohnungsaußenbereich wird auf solche Bereiche beschränkt, bei denen sie auf Grund
der Beurteilung durch den Bauherrn nach ökologischer, technischer und
wirtschaftlicher Bewertung gegenüber chlorfreien Produkten überlegen oder aus
Qualitätsgründen unabweisbar notwendig sind.
Der Einsatz von Bauteilen aus PVC im Fassadenbereich ist außerdem nur zulässig,
wenn:
- die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des Neumaterials durch
Herstellererklärung belegt ist,
- die Bauteile zur Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften mit einer
dauerhaft sichtbaren Kennzeichnung versehen sind,
- eine Verpflichtungserklärung des Herstellers zur Rücknahme und zum
produktbezogenen Recycling der Bauteile vorliegt.
Bei der Ausschreibung von Bauteilen im Fassadenbereich aus PVC sollen grundsätzlich Produkte mit Recyclatanteil nachgefragt werden.

Produkte aus künstlichen Mineralfasern (Glas- und Steinwolle-Dämmstoffe) dort,
wo diese im direkten Verbund mit der Innenraumluft stehen.
1/3

Ausgenommen davon sind Produkte, deren Kanzerogenitätsindex KI > 40 beträgt
oder die eine geringe Biobeständigkeit belegen. Für diese Produkte muß der
Hersteller im Sicherheitsdatenblatt gemäß TRGS 220 unter Punkt 5 Absatz 1 Nr. 2
„Zusammensetzung / Angabe zu Bestandteilen“ und Nr. 11 „Angaben zur
Toxikologie“ bescheinigen, dass die Produkte nicht als krebserzeugend nach den
Kriterien der GefStoffV einzustufen sind.
Die Produkte müssen auf dem Kennzeichnungsetikett eindeutig einen entsprechenden
Hinweis enthalten.
Die Verwendung von Akustik-Decken- und Wandplatten mit einem Anteil an
künstlichen Mineralfasern von 30 - 70 % und einer Rohdichte über 200 kg/m³ ist bis
zum 31. Dezember 1997 zulässig, wenn die Platten allseitig, einschließlich der Kanten
und der Einschnitte, z. B. Leuchteneinschnitte, mit einem Faserbindemittel
(Farbauftrag) behandelt sind.
Ab 1. Januar 1998 dürfen diese Produkte nur noch verwendet werden, wenn die
verwendeten künstlichen Mineralfasern einen Kl von > 40 aufweisen oder eine geringe
Biobeständigkeit belegen. Für diese Produkte muß die o.g. Bescheinigung im
Sicherheitsdatenblatt durch den Hersteller vorliegen.
Die Produkte müssen auf dem Kennzeichnungsetikett eindeutig einen entsprechenden
Hinweis enthalten.
Nachstehende Materialien dürfen nur unter Beachtung folgender Voraussetzungen
verwendet werden:

Der Einsatz von Bauteilen aus Aluminium ist nur zulässig, wenn:

eine Verpflichtungserklärung des Herstellers zum produktbezogenen Recycling
und

eine Erkärung des Auftragnehmers über die chromfreie Grundierung bei farbigen
Aluminiumbauteilen vorliegt.

Es dürfen nur Span- und Verbundplatten verwendet werden, die formaldehydfrei
sind oder deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum
nicht überschreitet.

Beim vorbeugenden Holzschutz sind alle konstruktiven Maßnahmen zum
Holzschutz auszu-schöpfen. Der Einsatz chemischer Mittel ist auf das notwendige
Maß zu beschränken und nach Möglichkeit zu vermeiden. Werden fixierende
Holzschutzmittel verwendet, müssen diese arsen- und chromfrei sein. Wenn
sichergestellt ist, dass das Holz vor Regen- und Spritzwasser ständig geschützt
ist, sind Borsalzpräparate einzusetzen.

Es sind umweltverträgliche, lösemittelarme Oberflächenbehandlungs-, Anstrichund Klebestoffe sowie Lacke vorzugsweise mit dem Umweltzeichen für
schadstoffarme Lacke „Blauer Engel“ zu verwenden.

Unter Berücksichtigung der Aspekte der Umweltverträglichkeit sind nur biologisch
schnell abbaubare Schalöle, Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten zu
verwenden. Der Nachweis der biologisch schnellen Abbaubarkeit ist vom
Hersteller zu erbringen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die genannten Stoffe
bzw. Flüssigkeiten mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ gemäß RAL-UZ 64
bzw. RAL-UZ 79 gekennzeichnet sind.
2/3
Bei Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf
Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem
umweltgerechten Recyc -lingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien
zu ersetzen, die nicht unter diese Verwendungsverbote und -beschränkungen fallen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden
weiteren Schadens geltend zu machen.
Bei wiederholtem Verstoß gegen diese Verwendungsverbote und -beschränkungen
behält sich der Auftraggeber vor, Unternehmen, die im Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis für Bauaufträge (ULV) bei der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung eingetragen sind, für zwei Jahre aus dem ULV zu streichen.
Bereits bei einem erstmaligen Verstoß gegen das Verwendungsverbot für Tropenholz
und Tropenholzprodukte behält sich der Auftraggeber vor, eine Streichnung aus dem
ULV für zwei Jahre vorzunehmen. Es wird jedoch auf den Ausbau der Bauteile
verzichtet.
3/3
Auftragnehmer /
Name /
Firma
Straße, Haus-Nr.
Land
Postfach
PLZ
Ort
Funk
Telefon
Fax
Internet
E-Mail
HandelsregisterNummer
Amtsgericht
Kreditinstitut
Freistellung nach § 48 EstG
IBAN
(Bitte Freistellungsbescheinigung beifügen!)
Ust ID-Nr.
Steuer-Nr.
Handlungsbevollmächtigter
Datum / Unterschrift
Unterschrift / Firmenstempel
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
1. Beauftragender Bereich

Datum / Unterschrift
Digitales
Geschäftspartner
Angebot
Bereichsleiter/-in, Stabsstellenleiter/-in
Bearbeiter/-in
Name in DRUCKBUCHSTABEN
Name in DRUCKBUCHSTABEN
2. Rechnungswesen-Nebenbuch & Beteiligung
 Kenntnisnahme / Verbleib
UND
Datum / beauftragender Bereich
Kreditorischer

GESCHÄFTSPARTNERNUMMER 
AUFNAHME
- 4001-/ 07.15
Bemerkungen
RW-N
Bereich
Bereichsleiter/-in
Bearbeiter/-in
Bearbeiter/-in
---------STADT
Ort, Datum
LAND -----------
Hauptgewerke
---------------------------- VOM
Name, Vorname
ULV / Präqualifikation
Datum / Unterschrift
AUFTRAGNEHMER
AUSZUFÜLLEN ! --------------------------
ANGABEN ZUR FIRMA FÜR DIE AUFNAHME IN DEN GESCHÄFTSPARTNERSTAMM
Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“
Stand: 08/2012
Baumaßnahme / Angebot: wie vor
Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen
- ohne Entsorgungskonzept Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) einschließlich seiner
Durchführungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen
Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind
einzuhalten.
Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu
50.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
Entsorgung von Bauabfällen
Um ein höheres Qualitäts- und Sicherheitsniveau im Bereich der Abfallentsorgung bei
Baumaßnahmen, die durch öffentliche Bauherrn abgewickelt werden, zu erreichen, sind
für Abfallentsorgungsleistungen gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche
Hand“ vom 8. August 2001 (ABl. S. 3750) ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen.
Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung
(z. B. Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch
nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind.
Nicht gefährliche Abfälle:
Bei der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle ist die „Überlassungspflicht– Drittbeauftragung“, an die
vom Land Berlin freigegebenen Bauabfallentsorger einzuhalten.
Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim
Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von
unbelasteten Bauabfällen zu sammeln.
Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der
SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH
Großbeerenstraße 231
14480 Potsdam
1
Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“
Stand: 08/2012
Tel. (0331) 2793-0, Fax: (0331) 2793-20
kostenpflichtig anzudienen (Andienungspflicht).
Die Möglichkeit der Beratung über Notwendigkeit, Art und Umfang der Verwertung bzw. Beseitigung
besteht bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt,
Ref. VIII C 3,
Brückenstraße 6,
10173 Berlin,
Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979.
Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen
Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs- und
Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer
Baubestimmungen – Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi),
Turmstraße 21,
10559 Berlin,
Tel. (030) 902545-0, Fax: (030) 902545 - 301,
abzustimmen.
Weitere Regelungen zur Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Entsorgung asbesthaltiger
Abfälle“ sowie im Merkblatt 3 „Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin“ enthalten.
Das nachfolgende „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält weitergehende
Hinweise auf Rechtsgrundlagen sowie auf diverse Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen in Berlin sowie deren Bezugsquellen.
Preiskalkulation
Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der
Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen
werden direkt vom Auftraggeber übernommen (Entsorgungskosten, SBB-Gebühren). Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen.
Einzelnachweise zur Abfallentsorgung
Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die
Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2 „Bilanz über die
durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ vollständig ausgefüllt vorzulegen.
Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln und Kontaminationen
Vor der Durchführung von Maßnahmen, welche mit Eingriffen in den Boden eines Grundstücks
2
Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“
Stand: 08/2012
verbunden sind, haben bei begründetem Verdacht auf nicht erkannte Kampfmittel die Eigentümer,
Besitzer, Bauherren u. a. im Rahmen des Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, dass diese erkannt und
beseitigt werden.
Unter dem Link:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/bauen/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_K
ampfmittelbergung.pdf
werden das zutreffende "Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin"
sowie das dazugehörige Formular zur Verfügung gestellt.
Beim Auffinden von Kampfmitteln sowie Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in
Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu
unterbrechen.
Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern und sofort die zuständigen Behörden zu informieren:
Stößt der Auftragnehmer bei der Durchführung des Bauvorhabens auf Kampfmittel, was
nicht auszuschließen ist, ist wie folgt vorzugehen:
a) Die Erd- und Tiefbauarbeiten sind sofort zu unterbrechen.
b) Über die Notrufnummer 110 ist die Polizei zu rufen – sollte die Telefonnummer des zuständigen Abschnittes bekannt sein, ist zweckmäßig dort anzurufen. Die Bergung und Beseitigung der aufgefundenen Kampfmittel erfolgt durch die zuständige Abteilung der Polizei.
c) Bis zum Eintreffen der Polizei ist die Fundstelle zu sichern und jegliches Betreten zu untersagen. Der Auftragnehmer ist gehalten, mit der angemessenen Sorgfalt vorzugehen.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich
das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren:
Bezirksamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
Friedrichshain-Kreuzberg
Lichtenberg
Marzahn-Hellersdorf
Mitte
Neukölln
Pankow
Reinickendorf
Spandau
Steglitz-Zehlendorf
Tempelhof-Schöneberg
Treptow-Köpenick
Telefon
9029 - 14530 / 14531 / 14532 / 14533
90298 - 4411 / 4475./ 4476
90296 - 4251 / 4263 / 4364 / 4265 / 4266
90293 - 6810 / 6811 / 6812
9018 - 45270 / 45492
90239 - 3288
90295 - 6873 / 6262 / 6534 / 6536
90294 - 5147 / 5148 / 510
90279 - 3650 / 3259 /
90299 -7952 / 5955 / 7603 / 6210 / 6415 / 5956
90277 - 7262 / 7426
90297 - 4175 / 4177 / 4246 / 4283
Fax
- 14505
- 2727
- 4259
- 6805
- 43057
- 3200
- 6216
- 3423
- 3388
- 6395
- 7386
- 4373
Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt, VIII C 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben.
3
Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“
Stand: 08/2012
Das Auffinden von Kampfmitteln und/oder Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Einsatz mobiler Anlagentechnik
Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i.d.R. Genehmigungen des zuständigen
Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt
werden. Angebote zum mobilen Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen.
Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,
dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus verfahrenstechnischen Gründen nicht
möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit
dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi),
Tel. (030) 902545 - 0 abzustimmen.
Weiteres siehe „Info – Blatt“ zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin
4
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Info-Blatt
zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin
Alle bei Bautätigkeit anfallenden Abfälle sind vorrangig einer möglichst hochwertigen Verwertung bzw. bei
Nichtverwertbarkeit einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind
der SBB mbH anzudienen.
Bei der Bauabfallentsorgung sind insbesondere die nachfolgenden gesetzlichen Regelungen in der jeweils
aktuellen Fassung zu beachten:
I. Rechtlicher Rahmen:

Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.11.2008 über Abfälle und zur
Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. EU Nr. L 312, S. 3)

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von
Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212)

Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung NachwV) vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298)

Verordnung zur Beförderungserlaubnis (Beförderungserlaubnisverordnung - BefErlV) vom 10.09.1996
(BGBl. I S. 1411, (1997, 2861))

Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe
10.09.1996 (BGBl. I S. 1421)

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) vom
10.12.2001 (BGBl. I S. 3379)
(Entsorgungsfachbetriebeverordnung
-
EfbV)
vom
Im Land Berlin gelten darüber hinaus:

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von
Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) vom 21.07.1999
(GVBl. für Berlin S. 413)
Für die Entsorgung nicht gefährlicher Bauabfälle gilt:

Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch
den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin vom 19.03.2008 (GVBl. für Berlin S. 86)
Für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen gilt:

Verordnung über die Andienung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung - SoAbfEV) vom 11.01.1999 (GVBl. S. 6)
II. Merkblätter zur Bauabfallentsorgung:
Von der für die Bauabfälle zuständigen Abfallbehörde, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt,
werden Merkblätter, u.a. mit Hinweisen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen und nicht gefährlichen
Bauabfällen, von mineralischen Abfällen sowie asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin herausgegeben.
Die Merkblätter und ggf. weitere Informationen können über Fax: 9025 2523 oder 9025 2979 bestellt werden.
Dieses Info-Blatt sowie die Merkblätter sind
im Internet unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/ veröffentlicht.
Eine Aktualisierung erfolgt, wenn sich Vorschriften grundlegend ändern.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 1
Brückenstraße 6, 10173 Berlin-Mitte, Fax: (030) 9025 2523
(Stand: Mai 2013)
Anlage 4
Besondere Vertragsbedingungen
zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens
diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der
nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S.
799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen
über Mindestentgelte einzuhalten,
seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen,
die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem
Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht,
sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder von einem Nachauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen,
sicherzustellen, dass die beauftragten Nachauftragnehmer ihrerseits die von
ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die
o.a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen
die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für
jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei
mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder
einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer
oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen
über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden
Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen
haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen
zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen
Auftraggeber vorzulegen.
1/2
Anlage 4
Ich erkläre/Wir erklären, dass
meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der
Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten,
meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende)
bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu
bezahlen,
ich/wir meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt).
ich/wir von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmer oder von einem
von mir/uns oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlange, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen
zu gewähren, die ich selbst einzuhalten versprochen habe und mit diesen die
„Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungs-beiträgen“ (Wirt 323) vereinbaren werde.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und
mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher
Aufträge ausgeschlossen werden kann.
(Datum, Unterschrift, Stempel)
2/2
Anlage 6
Besondere Vertragsbedingungen
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren
auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILOKernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt
worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus
dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930
(BGBl. 1956 II S. 641),
dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des
Vereinigungsrechtes vom9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des
Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli
1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und
weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956
II S. 24),
dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.
Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und
Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur
Beschäftigung vom 26. Juni 1973(BGBl. 1976 II S. 202) und
dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen
zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999
(BGBl. 2001 II S. 1291).
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen
die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für
jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei
mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall
verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer
oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken
Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die
Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische
Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den
ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden
Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und
prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf
Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
(Datum, Unterschrift, Stempel)
Anlage 5
Besondere Vertragsbedingungen
zur Frauenförderung
Der Auftragnehmende verpflichtet sich,
das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV)
eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der
Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie durchzuführen
sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete
Nachunternehmende sich nach Maßgabe des § 3 Frauenförderverordnung
(FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung
der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine Verletzung dieser
Verpflichtung durch den Nachunternehmenden wird dem Auftragnehmenden
zugerechnet.
Verstößt der Auftragnehmende oder einer seiner Nachunternehmenden schuldhaft
gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem
Auftragnehmenden für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in
Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der
Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmende ist zur Zahlung einer
Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm
eingesetzten Nachunternehmenden oder einen von diesem eingesetzten
Nachunternehmenden begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmenden
oder seine Nachunternehmenden berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen
Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken
Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die
Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische
Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den
ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden
Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und
prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf
Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
(Datum, Unterschrift, Stempel)
Seite 1
Anlage 7
Ausbildungsbetriebe
Besondere Vertragsbedingungen
zu den Zuschlagskriterien bei gleichwertigen Angeboten
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden
vergaberechtlichen Bestimmungen bei den, den Regelungen des § 1, 7 und 8
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst
gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung
der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
-6030-/ 09-2010 – Anlage 7 - Ausbildungsbetriebe BVB
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine
Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Verpflichtungserklärung
zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
Baumaßnahme Komplettsanierung JLS BA6
Angebot für
Elektro, John-Locke-Str. 1-13, 15-17
Der Bieter verpflichtet sich mit Abgabe des Angebots zur Einhaltung der nachfolgenden
Grundsätze des Datenschutzes.
Zur Sicherung eines reibungslosen Ablaufs der Arbeiten wird dem Auftragnehmer eine
Übersicht mit Namen und Vornamen der von der Baumaßnahme Betroffenen übergeben.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

die Daten ausschließlich im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrags zu nutzen;

die Daten sicher vor dem Zugriff Dritter aufzubewahren;

die Daten nicht an Dritte weiter zu geben;

die Daten nach Abnahme der Leistungen
Datenschutzgesetzes zu vernichten und

gegenüber dem Auftraggeber formlos eine schriftliche Erklärung über die Vernichtung der
Daten abzugeben.
gemäß
der
Bestimmungen
des
Dem Auftraggeber wird zugesichert, dass die seitens des Auftragnehmers eingesetzten
Mitarbeiter die Paragraphen 5, 43 und 44 aus dem BDSG zur Kenntnis genommen haben.
Den Mitarbeitern ist bekannt, dass es untersagt ist, geschützte, personenbezogene Daten
unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung
gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu
nutzen und dass diese Pflichten auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fortbestehen.
Zweckfremde Nutzungen oder Verwendungen durch die Mitarbeiter sind in jedem Fall
ausgeschlossen.
Sofern die von der Baumaßnahme Betroffenen gegenüber dem Auftragnehmer weitere
personenbezogene Daten offenbaren (z.B. telefonische Erreichbarkeit, Kontaktdaten bei der
Arbeit, E-Mail-Adresse, etc.) gilt für diese Daten das Vorstehende entsprechend.
Die Mitarbeiter des Auftragnehmers wurden darüber belehrt, dass Verstöße gegen das
Datengeheimnis nach den §§ 43 und 44 BDSG und anderen einschlägigen
Rechtsvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden können und
arbeitsrechtliche Maßnahmen dadurch nicht ausgeschlossen werden.
Datum
Stempel und Unterschrift
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische
Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf
den Vertragsbestandteilen.
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OV16-JLSBA6-12
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
2016-JLS-BA6
Komplettsanierung JLS BA6
JLS 1-13_WE 203, JLS 15-17_WE 205
12305
Berlin
Leistung/CPV
Elektro, John-Locke-Str. 1-13, 15-17
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
Zuschlag
%
1
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
LohnJHEXQGHQH.osten
Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
1.5
Zuschlag auf Kalkulationslohn
(aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen)
2
€/h
Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
Lohn
2.1
2.2
Stoffkosten
Gerätekosten
Sonstige Kosten
Nachunternehmerleistungen
Baustellengemeinkosten
Allgemeine Geschäftskosten
2.3
Wagnis und Gewinn
2.4
Gesamtzuschläge
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 2
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
3.
Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der
Teilleistungen =
unmittelbare Herstellungskosten
€
3.1
Eigene Lohnkosten
Verrechnungslohn (1.6)
x
Gesamtzuschläge
gem. 2.4
%
Angebotssumme
€
Gesamtstunden
x
3.2
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3
Gerätekosten
(einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(vom Bieter zu erläutern)
3.4
3.5
Nachunternehmerleistungen
1
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 2 von 2
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Bieter
Vergabenummer
OV16-JLSBA6-12
Baumaßnahme
Komplettsanierung JLS BA6
JLS 1-13_WE 203, JLS 15-17_WE 205
12305
Berlin
Datum
Maßnahmenummer
2016-JLS-BA6
Leistung/CPV
Elektro, John-Locke-Str. 1-13, 15-17
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
Lohn
€/h
1.
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
LohnJHEXQGHQH.osten
SozialkostenXQGSoziallöhnH
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
1.5
Umlage auf Lohn
(Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5)
€/h
v.H.
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1 ABau 2016WDQG$SULO
Seite 1 von 2
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Betrag
€
Ermittlung der Angebotssumme
Gesamt
€
2
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
2.1
Eigene Lohnkosten
Kalkulationslohn (1.4)
Umlage Summe 3 auf
die Einzelkosten für die
Ermittlung der EH-Preise
%
€
x Gesamtstunden:
x
2.2
2.3
2.4
2.5
x
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
Gerätekosten
(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(Vom Bieter zu erläutern)
1
Nachunternehmerleistungen
x
x
x
x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)
noch
zu
verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage
gesamt (€)
Anteil
BGK (€)
Anteil
AGK (€)
Anteil
W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen
3
Baustellengemeinkosten,
Gewinn
3.1
Baustellengemeinkosten
(soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen
sind)
Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
3.1.1
Allgemeine
Geschäftskosten,
Wagnis
und
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € :
Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € :
Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
x
3.1.2
Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung
Vermessung usw.
3.1.3
Vorhalten u. Reparatur der Geräte u.
Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge
u. Kleingeräte, Materialkosten f.
Baustelleneinrichtung
An- u. Abtransport der Geräte u.
Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.4
3.1.5
Sonderkosten der Baustelle, wie techn.
Ausführungsbearbeitung, objektbezogene
Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2
Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3
Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2016WDQG$SULO
Seite 2 von 2
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
1. ALLGEMEINE HINWEISE
1. ALLGEMEINE HINWEISE
1.1 Informationen zum Bauvorhaben
Für die genannten Adressen sind umfassende
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen geplant.
Die Wohngebäude in der John-Locke-Str. 1-17,
(ungerade), wurden 1964 in Berlin Lichtenrade, als Teil
einer Siedlungsanlage, im ansonsten eher kleinteilig
bebauten Umfeld, im Süden Berlins errichtet und
umfassen insgesamt 184 Wohnungen mit einer Wohnfläche
von ca. 12329 m².
Die zu sanierende Gebäudeeinheiten werden in zwei
Bauabschnitte unterteilt.
WE 203
John-Locke-Str. 1-3-9-11-13, 8 Wohngeschosse
John-Locke-Str. 5-7, 4 Wohngeschosse
Die Sanierung erfolgt von Ende Februar.2017 bis Ende
Dezember2017.
WE 205
John-Locke-Str. 15-17, 8 Wohngeschosse
Die Sanierung erfolgt von April 2017 und endet im März
2018.
Im Gebäude teilen sich die Wohnbereiche in
1-Zimmer-Wohnungen (56 Stck.), 3-Zimmer- Wohnungen(64
Stck.) und 4-Zimmer-Wohnungen (64 Stck.) auf. Alle
Wohnungen sind mit einem Balkon ausgestattet.
Überwiegend befinden sich die Wohnungen noch im
unsanierten bzw. teilsanierten Zustand. Dies betrifft
sowohl die Gebäudehülle ebenso wie die haustechnischen
Installationen.
Alle Treppenhäuser in den Gebäuden sind als einfache
Treppenhausanlagen mit etagenweisem direktem Zugang zu
den drei Wohnungen pro Etage angelegt.
Eine weitere Erschließung aller Gebäude ( nur
8-geschosser) wird durch je einen Aufzug, welcher von
dem jeweiligen Erdgeschoss bis in die jeweils obersten
Geschosse aller Gebäude führen, sichergestellt. Die
Aufzugsüberfahrten befinden sich, als separate Räume
auf den Dachbereichen.
Der Dachbereich ist eine Flachdachkonstruktion in der
Ausführung eines Warmdachs mit außenliegender
Dachentwässerung. Die Dachabdichtung besteht aus
mehreren Schichten bituminöser Dachbahn.
Die Gebäudehülle besteht aus einer zweischaligen
Stahlbetonfertigteilkonstruktion. Die Wetterschale
wurde je Plattensegment mit zwei Edelstahlhaken an den
Innenschalen befestigt. Die Außenseite der Wetterschale
wurde kleinformatig verfliest. Wobei die Fliesen
wahrscheinlich gleich im Betonwerk mit anbetoniert
wurden. Es gibt Rissbildungen an fast allen Außenwänden
der Gebäude, welche somit stark renovierungsbedürftig
sind.
2. Beschreibung Gebäudekonstruktion:
2.1 Grundkonstruktion
1
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Die Gebäude wurden in klassischer Plattenbauweise aus
Stahlbeton, mit Unterkellerung, errichtet. Die
Geschosse, mit einer Höhe von je ca. 2,64 m, spalten
sich in einem Keller und je nach Gebäude in 4 oder 8
Wohngeschosse auf.
2.2 Außenwand
Der Aufbau der tragenden Gebäudehülle besteht aus einer
3 cm starke Dämmschicht zwischen der 14 cm dicken
Innenwandplatte aus Stahlbeton und der 6 cm dicken
Fassadenvorhangplatte, ebenfalls aus Stahlbeton. Somit
ergibt sich eine Gesamtwanddicke der tragenden
Fassadenplatten von 23 cm. Die Variante der nicht
tragenden Fassadenplatten mit demselben zweischaligem
Fassadenwandaufbau, jedoch mit nur einer 10 cm starken
Innenwandplatte, findet man in den Bereichen der
Loggiafensterfronten. Hier beträgt die Wandstärke nur
19 cm und wird daher aus statischer Sicht als nicht
tragende Fassadenplatte betrachtet.
2.3 Innenwand
Die tragenden Innenwände aus 19 cm Stahlbeton bilden,
als Traggerüst des Gebäudes, gleichzeitig die Trennung
zu den jeweiligen Wohneinheiten und Hausflurbereichen
als auch das statische Gerüst, auf dem sich das Gebäude
in Systembauweise übereinander aufbaut. Als weitere,
sowohl aussteifende als auch tragende Innenwandscheibe
wurden einige Zimmertrennwände in die jeweiligen
Wohnungen aus 13 cm starken Stahlbeton ausgeführt.
Zwischen den tragenden Wandscheiben befinden sich 6 cm
dicke massive Leichtbauwände aus Gips. Diese schließen
das Innenwandsystem als reines raumbildendes Bauelement
im Innenausbau ab.
2.4 Geschossdecken
Die Geschossdecke besteht aus einer ca. 14 cm
Geschossplatte aus Stahlbeton. In den Wohnbereichen ist
der weitere Aufbau auf der Geschossplatte so
ausgeführt, dass eine etwa 2 cm HWL-Platte ausgelegt
wurde mit einer Trennlage Papier. Darauf findet
sich eine ca. 4 cm starke Estrichschicht, welche meist
schwimmend verlegt wurde. Den Abschluss bildet eine ca.
0,5 cm dicke Schicht aus Kunststofffliesen mit Kleber.
Somit ist in den Wohn- und Hausflurbereichen mit einer
Geschossdeckenstärke von ca. 21 cm zurechnen ist.
In den Badbereichen sieht der Bodenaufbau auf der
Geschossdecke (von unten nach oben) folgendermaßen aus.
Erste Schicht besteht aus einer etwa 1,5 cm starke
HWLPlatte mit einer 0,2 mm Abdichtungslage aus Pappe.
Darüber findet sich eine erste, ca. 1,5 cm starke
Estrichlage welche mit einer 2,5 cm hohen
Ausgleichsschicht (zementgebunden) überdeckt wurde.
Eine zweite Estrichschicht von 3,5 cm dicke bildet den
baulichen Abschluss. Darauf wurde eine ca. 0,7 cm
starke Fliesenschicht mit Kleber aufgebracht. Hier
beträgt die Gesamtgeschossdeckenstärke für die
Badbereiche ca. 24 cm.
2.5 Dachkonstruktion
Die Dachkonstruktion besteht aus einer
Stahlbetonplattendecke, die sich als Gebäudeabschluss
der Wohngeschosse über die Gesamte obere
Geschossfläche, mittels mehrerer Auflagerpunkte,
spannt.
2
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Die Dachfläche wird mittels einer Gefälledämmschicht
gedämmt, wobei die Gefällerichtung zu den Gebäudekanten
ausgerichtet ist. Somit ist eine Dachentwässerung über
die Dachaussenkanten in umlaufend angebrachte
Dachrinnen möglich. Der Dachausstieg ist über je eine
Klappleiter auf den jeweils mittleren
Treppenhausaufgang von der obersten TH-Podesten durch
eine Dachausstiegsluke (Lichtkuppel) im Deckenbereich,
möglich.
3. Weitere Informationen
3.1 Maßnahmenbeschreibung
Der Gebäudekomplex ist Bestandteil einer Wohnanlage und
besteht insgesamt aus 184 Wohnungen, verteilt auf 9
Hauseingänge mit jeweils 4 bis 8 Etagen. 3
Grundrisstypen teilen sich auf in 56 x
Einraumwohnungen, 64 x Dreiraum- und 64 x
Vierraumwohnungen. Die Bäder und Küchen werden
modernisiert und instand gesetzt. Die haustechnischen
Anlagen für Sanitär und Elektro werden komplett
erneuert. Alle Fenster werden überarbeitet. Das Dach
wird instand gesetzt. Eine Dämmung erhalten die Kellerund Dachdecken. Die Fassaden werden gedämmt, geputzt
und erhalten einen Anstrich sowie eine akzentuierte
Gestaltung mit Mosaikflächen. Die Balkone werden
ebenfalls instandgesetzt. In den Treppenhäuser werden
Maler- und Bodenbelagsarbeiten ausgeführt.
Das Gebäude ist während der Baumaßnahme bewohnt, die zu
bearbeitenden Wohnungen jedoch Leergezogen.
Alle Arbeiten müssen zügig und ohne vermeidbare
Störungen durchgeführt werden. Über die konkreten
Ausführungstermine werden zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber gesonderte Vereinbarungen durch einen
Bauablaufplan getroffen, diese sind genauestens
einzuhalten und sind Vertragsbestandteil.
3.2 Transportwege / Lagerflächen/ Sicherung der
Baustelle / Baustelleneinrichtung
Die Anlieferung der Materialien ist entsprechend dem
Bauablaufplan zu koordinieren. Die Transportwege für
die Materialien sind vor Beginn der Arbeiten
festzulegen und mit den Einheitspreisen abgegolten!
Ein direkter Zugang zum Bauaufzug ist nicht von jeder
Etage aus gewährleistet (siehe: BE-Plan) und ist in der
Angebotsabgabe zu berücksichtigen.
Die Feuerwehrzufahrt ist ständig freizuhalten.
Die Materialverbringung und -entfernung von der
Baustelle erfolgt vorrangig über bauseits gestellte
Lastenaufzüge an der Baurüstung bzw. über
Lastenaufzügen auf einigen Balkonebenen an den Gebäuden
JLS 1-3-9-11-13-15-17 (siehe auch beiliegenden
BE-Plan).
Die vorhandenen Lastenaufzüge werden von allen Gewerken
genutzt. Eine eigenverantwortliche Koordinierung der
Gewerke untereinander wird vorausgesetzt. Die Aufgänge
in der JLS 5-7 erhalten keinen Bauaufzug. Der Laufweg
bis ins 4. Wohngeschoss muss einkalkuliert werden.
Die im Bestand vorhandenen Aufzüge innerhalb des
Gebäudes sind ausschließlich von den Mietern zu
benutzen. Materialtransporte bzw.
3
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Abfall-(Schutt)entsorgung durch die am Bau beteiligten
Gewerke sind untersagt.
Die Einrichtung von Lagerflächen für Material erfolgt
nach Abstimmung mit der Bauleitung gemäß BE-Plan. Es
stehen für die Baustelleneinrichtung grundsätzlich
beschränkt Freiflächen in Nähe der Gebäude zur
Verfügung. Es handelt sich hier um den Parkplatzbereich
zwischen den GEbäuden JLS 9-17 und Barnet 68, Laufwege
von mehr als 50 m sind in die EP einzukalkulieren. Die
Sicherung und Herstellung der genutzten Flächen olbiegt
dem Auftragnehmer. Weiterhin ist darauf zu achten, dass
Untergründe (Rasen, Pflaster etc.) nicht beschädigt und
entsprechend geschützt werden. Container sind
grundsätzlich auf Bohlen abzustellen.
Die Arbeitszeit ist auf die gesetzlichen Bestimmungen
für Wohngebiete abzustimmen. Zu keinem Zeitpunkt dürfen
die auszuführenden Arbeiten eine Unfallgefahr für die
Bewohner werden. Aufwendungen zum Schutz des
Mietereigentums und der Laufwege während der
Baumaßnahme sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren, soweit diese nicht gesondert
beschrieben sind, dies gilt auch für das Treppenhaus.
Die Hauseingangstüren sind generell immer geschlossen
zu halten. Es gilt ein absolutes Rauchverbot in
Wohnungen incl. Balkon, Treppenhäusern, Kellern und
Dach. Der Gebrauch von Radios in den WE ist nicht
zulässig.
Die Arbeits-, Weg-, und Außenbereiche sind stets in
einem Zustand zu halten, der der allgemeinen Ordnung
entspricht. Eine tägliche Reinigung der Baustelle von
Materialresten sowie die tägliche Begehung durch den
Bauleiter seitens des AN zur Ordnung und Sauberkeit der
Baustelle sind durchzuführen. Grobe Verschmutzungen
sind sofort zu beseitigen. Wird den Aufforderungen der
Bauleitung zur Herstellung von Ordnung und Sauberkeit
in einer angemessenen Frist nicht nachgekommen, so ist
diese berechtigt, die Ordnung und Sauberkeit durch
Dritte herzustellen zu lassen und die Kosten gegenüber
dem Verursacher geltend zu machen.
Für die Baustelleneinrichtung können durch den
Auftraggeber Miettoiletten und Flächen für Unterkünfte,
Materiallagerung und dgl. nur in beschränktem Maße zur
Verfügung gestellt werden.
Die Anmietung zusätzlicher Flächen sowie die Einholung
von Genehmigungen zur Nutzung von Gelände außerhalb der
Rechtsträgergrenzen des Bauherrn ist Sache des
Auftragnehmers. Für den Verschluss von Lager- und
Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat
der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Die durch die örtlichen Gegebenheiten entstehenden
Laufwege gelten mit den beauftragten Leistungen als
vereinbart.
3.3 Baustrom/Bauwasser
Generell ist kein Mieterstrom und -wasser zu verwenden.
In jedem Treppenhaus und im Außenbereich werden
ausreichend Entnahmestellen für Baustrom und Bauwasser
zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung erfolgt aus der
Umlage.
4
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
3.4 Demontage/Abfallbeseitigung
Alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen für Abriss- und
Demontagearbeiten sind vom AN rechtzeitig zu treffen.
Die Entsorgung ist taggenau- und fach- und
umweltgerecht durchzuführen. Die Entsorgungsnachweise
sind dem AG zu übergeben. Generell darf Bauschutt nicht
auf Müllplätzen der Mieter entsorgt werden.
3.5 Abrechnung/Aufmaßerstellung
Die Leistungen des AN sind nach örtlichem Aufmaß
herzustellen und den Gegebenheiten und Erfordernissen
der Vorleistungen/Baustelle anzupassen. Die jeweils
erforderlichen Aufmaße sind vor Bestellung und
Anfertigung eigenverantwortlich vom AN zu nehmen.
Alle Bestellmaterialien und -teile sind entsprechend
früh zu bestellen, damit Verspätungen durch fehlende
Materialien ausgeschlossen sind. Maßabweichungen des
Bestandes gegenüber dem LV führen nicht zum Anspruch
erhöhter Vergütung. Soweit einzelne Arbeiten später
nicht mehr nachprüfbar, sichtbar oder zugängig sind,
hat der AN die Bauleitung rechtzeitig zum gemeinsamen
örtlichen Aufmaß aufzufordern. Es werden nur die
tatsächlich ausgeführten Arbeiten vergütet.
Die beiden Wirtschaftseinheiten (WE 203 und WE 205)
werden eimnzeln beauftragt und sind
dementsprechend separat schlußzurechnen.
Die erstellten Aufmaße sind für die
Zwischenrechnung und für die Schlussrechnung
jeweils in Papierform und in einem digitalen Format
(z.B. Excel-Tabellen) einzureichen.
In Absprache mit der Bauleitung sind die Positionen
in Modernisierungs- und Instandsetzungsanteile
auszuweisen.
bei dem genannten Gebäuden handelt es sich hinsichtlich der
bei dem genannten Gebäuden handelt es sich hinsichtlich der
Elektroenergieversorgung um jeweils einen separaten
Hausanschluss versorgten 8 Treppenaufgängen.
Die bestehenden Elektroanlagen sollen den geltenden Normen
angepasst werden.
Die geplante Maßnahme beinhaltet folgende Punkt
Anpassung der Hauptstromversorgung von TNC auf TNS
ggf. einer Hausanschlussverstärkung in Abstimmung mit
Vattenfall
Erneuerung der Hausanlagen für den Allgemeinbedarf
Zentralisation der zur Zeit noch in den WE befindlichen
Verrechnungszählungen im jeweiligen Kellerbereich
Erneuerung/Verstärkung der Steigleitungen in die jeweilige
Wohnung in neu gestalteten Steigebereichen in den
Treppenhäusern nach MLAR
Alle WE-Installationen werden gemäß der baulichen
Gegebenheiten erneuert bzw. teilerweitert:
Installation neuer Stromkreisverteiler mit FI-Schutz für
alle Steckdosenstromkreise
5
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Neuinstallationen in Flur-, WC- und Küchenbereichen
Überarbeitung der Verkabelung der bestehenden
Anlage.
Installation zusätzlicher Steckdosen (eine Steckdose
vorhanden eine zweite wird daneben installiert. Nach
baulichen Gegebenheiten und Lage werden weitere
Steckdosen installiert
Die vorhandenen Schalter Stechdose etc werden
erneuert
Die vorhandene Türöffner/Gegensprechanlage wird
erneuert. Sprechstellen in den WE werden erneuert, das
Türtableau wird aufgearbeitet, wenn erforderlich ist wird die
komplette Verkabelung zu erneuert.
Die Treppenhäuser erhalten eine Dämmerungs- und
sensorgesteuerte Beleuchtungsanlage.
Die allgemeine Kellerbeleuchtung wird erneuert. Direkte
indivduelle Kellerraumanschlüsse sind über die im
Kellebereich angeordneten Mieterzähler möglich.
Sind jedoch nicht Bestandteil dieser Maßnahme.
6
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2
1. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str.
2.1
Baustrom
2.1.
Einheit
Einheitspreis
in EUR
7
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
*** Ausführungsbeschreibung 1
Beschreibung
Außenbereich
Es sind Standverteiler vorgesehen, die jeweils einen
Rüstabschnitt versorgen. Die Zuleitungsführung ist vor
Ort mit der Bauleitung abzustimmen ( siehe Baustellen
einrichtungsplan) und ein Verteiler allgem. Fassade
Vorhaltung der Baustromanlage einschl. mehrmaliges
Umsetzen über die gesamte Bauzeit innerhalb beider
Bauabschnitte
Innenbereich
Die Aufstellung der jeweiligen Verteiler erfolgt in
jedem Haus.
LOS 6 ELEKTRO
1.BA John-Locke-Str.1; 3; 5; 7; 9; 11; 13
2.BA John-Locke-Str. 15; 17
Von diesen werden die jeweiligen Etagenverteiler
eingespeist.
Die Zuleitungen der Etagenverteiler werden von der
Baustromanlage im Keller über die Treppenhäser in die
Etagen geführt.
Da die Sanierung der WE Strangweise Erfolgt
Diese ist so zu Verlegen. dass der Montagebereich der
E-Steigeleitungen nicht beeinträchtigt wird.
Baustromverteiler und Baubeleuchtung sind in Abstimmung
mit dem Auftraggeber für einzelne Bauabschnitte
bereitzustellen bzw.zu realisieren. Dazu gehören
Montage, Inbetriebnahme und Demontage.
In Abstimmung mit dem Netzbetreiber erfolgt die
Baustromversorgung über freie Abgänge des im Bestand
befindlichen Hausanschlusses. Die Funktion und
Betriebssicherheit der Anlage ist regelmäßig zu prüfen.
Die Vorhaltung ist für die gesamter Bauzeit
einzukalkulieren
Der AN legt innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Der AN legt innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Auftragserteilung einen detaillierten
Baustelleneinrichtungsplan vor.
2.1.1
Baustromverteiler Anschlussverteilerschrank Gehäuse Stahl
verz IP43 230/400VAC 250A
Baustromverteiler DIN EN 60439-4 (VDE 0660-501) als
Anschlussverteilerschrank, Zählerplatz nach den
Technischen Anschlussbedingungen des zuständigen EVU,
Berührungsschutzabdeckungen DIN EN 50274 (VDE
0660-514), Gehäuse aus verzinktem Stahl, beschichtet,
Farbton RAL 2004, Schutzart IP 43 DIN EN 60529 (VDE
0470-1), Messeinrichtung IP 54 DIN EN 60529 (VDE
0470-1), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC,
Bemessungsbetriebsstrom 250 A, einschl. Rohrgestell,
mit Fehlerstromschutzschalter, Typ B
allstromsensitiv,DIN VDE 57612, IEC/EN 60439-4/A1+A2
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
8
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
(DIN VDE 0660 Teil 501/A1+A2)
230/400V; 50 Hz bis 22 kVA
mit Hauptschalter, CEE-Gerätestecker
3
3
2
3
CEE-Steckdosen-Abgang 63 A
CEE-Steckdosen-Abgang 32 A
CEE-Steckdosen-Abgang 16 A
Steckdosen-Abgang 16A/230 V
Abgänge über FI-Schalter 0,03 A
Ausreichend dimensioniert und abgesichert, auch als
Anschluss für Fremdfirmen nutzbar, einrichten,
vorhalten und nach Fertigstellung des Bauwerks abbauen,
einschließlich mehrmaliges Umsetzen im Laufe des
Baufortschrittes.
Grundstandzeit: gemäß angegebener Gesamtbauzeit
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
aufbauen und abbauen.
3,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.1.2
Baustromverteiler Kleinverteilerschrank Gehäuse Stahl verz
IP43 230/400VAC 63A
Baustromverteiler DIN EN 60439-4 (VDE 0660-501) als
Kleinverteilerschrank, Berührungsschutzabdeckungen DIN
EN 50274 (VDE 0660-514), Gehäuse aus verzinktem Stahl,
beschichtet, Farbton RAL 2004, Schutzart IP 43 DIN EN
60529 (VDE 0470-1), Messeinrichtung IP 54 DIN EN 60529
(VDE 0470-1), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC,
Bemessungsbetriebsstrom 63 A, einschl. Rohrgestell, mit
Fehlerstromschutzschalter, Typ B allstromsensitiv,
aufbauen und abbauenBaustrom-Endverteiler-Schrank - EV
230/400V; 50 Hz bis 22 kVA
mit Hauptschalter, CEE-Gerätestecker
1
7
2
6
CEE-Steckdosen-Abgang 63 A
CEE-Steckdosen-Abgang 32 A
CEE-Steckdosen-Abgang 16 A
Steckdosen-Abgang 16A/230 V
Einspeisung mit Durchschleifmöglichkeit
Abgänge über FI-Schalter 0,03 A
Ausreichend dimensioniert und abgesichert, auch als
Anschluß für Fremdfirmen nutzbar, einrichten, vorhalten
und nach Fertigstellung des Bauwerks abbauen,
einschließlich mehrmaliges Umsetzen im Laufe des
Baufortschrittes.
Grundstandzeit: gemäß angegebener Gesamtbauzeit
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
9
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
liefern, montieren, umsetzen und demontieren,
einschließlich regelmäßiger Prüfungen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,.
3,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.1.3
Baustromverteiler DIN EN 60439-4 (VDE 0660-501) als
Baustromverteiler DIN EN 60439-4 (VDE 0660-501) als
Etagenverteiler zum Anschluss von ortsveränderlichen
Verbrauchern
6x CEE-Schutzkontaktsteckdosen WS 16A
1x CEE-Schutzkontaktsteckdosen DS 16A
Berührungsschutzabdeckungen DIN EN 50274 (VDE
0660-514), Schutzart IP 43 DIN EN 60529 (VDE 0470-1),
IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1),
Bemessungsbetriebsstrom 32 A, einschl. Anschlussleitung
20m mit Stecker CEE 32A
Befestigung, aufbauen, mehrmaliges Umsetzen.
gew. Fabr. : .................
gew. Typ : ...................
28,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.1.4
Zusätzliche Anschlußkabel
Zusätzliche Anschlußkabel für Baustromverteiler, in
Teilenden bedarfsweise mit oder ohne Stecker CEE 32 A
liefern, montieren, ggf. gegen mechanische Beschädigung
schützen und regelmäßig prüfen.
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
500,00
m
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.1.5
Gummischlauchltg. NSSHÖU-J 5x25 anschließen Betriebsmittel
Gummischlauchleitung DIN VDE 0250-812 (VDE 0250-812)
NSSHÖU-J 5 x 25, Cu-Zahl 1200, Arbeitshöhe bis 4 m,
anschließen an beigestellte Betriebsmittel, einschl.
Verbindungsmittel,
90,00
Einheit
m
Einheitspreis
in EUR
10
25.10.2016
18.10.2016
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.2
Vorbereitende Arbeiten
2.2.1
Demontage
2.2.1.1
Demontage elektrischen Leitungsinstallationen > 2,5mm²
Demontage elektrischen Leitungsinstallationen > 2,5mm²
im Bereich des Kellers sowie deren fachgerechte
Entsorgung,
1.900,00
Einheit
m
Einheitspreis
in EUR
11
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
2.2.1.2
Leuchte demont. in Behälter laden
Leuchte, Demontagehöhe bis 4 m, demontieren, in
Behälter des AN laden.
288,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.2.1.3
Kabel/Ltg. bis 5x2,5mm2 demont. in Behälter laden
Kabel/Leitung bis 5 x 2,5 mm2, demontieren, in Behälter
des AN laden.
7.680,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.2.1.4
Verteiler komplett bestückt demont. trennen sortieren
laden
Verteiler, komplett bestückt,
Bestückung
Sicherungen /sicherungsautomaten ca.15 Stck
Arbeitshöhe über Gelände/Fußboden bis 3 m, demontieren,
trennen, nach Werkstoffen sortieren, in Behälter des AN
laden.
7,00
St
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.2.1.5
Kabel/Ltg. bis 5x25mm2 demont. trennen sortieren laden
Kabel/Leitung bis 5 x 25 mm2, Arbeitshöhe über
Gelände/Fußboden über 3,5 bis 5 m, demontieren,
trennen, nach Werkstoffen sortieren, in Behälter des AN
laden.
1.504,00
Einheit
m
Einheitspreis
in EUR
12
25.10.2016
18.10.2016
Material:
Lohn:
EP:
2.2.1.6
Kabelverteilergestell demont. trennen auf-/abladen im
Behälter
AN sammeln
Kabelverteilergestell demontieren, trennen und
sortieren nach Werkstoffen einschl. Auf- und Abladen,
im Behälter des AN sammeln.
7,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.2.1.7
Rückbau und Entsorgung
der Hauptverteiler einschließlich Verkabelung nach
Inbetriebnahme der neuen Anlagenteile.
7,00
St
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.2.2
Vorbereitende Maßnahmen
2.2.2.1
Aufnahme des Ist-Bestandes
Aufnahme des Ist-Bestandes
zur Prüfung der Kabelwege, Anschlüsse und Leitungen
verbleibender informationstechnischer Anlgen, sowie
neuer Anschlüsse der Haustechnischen Anlagen.
Einschließlich der Vorbereitung und deren zeitlichen
Eingliederung der Hausanschlussverstärkungen in den
Bauablauf.
7,00
Einheit
St
Einheitspreis
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
2.2.2.2
Erstellung der Werk- u. Montageplanung
Erstellung der Werk- u. Montageplanung
je Haus
Diese ist eigenverantwortlich vor Ort mit der
Bauleitung abzustimmen.
7,00
St
Gesamtsumme:
13
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
2.3
Hauptstromversorgung
2.3.1
Hauptverteilungen
Einheitspreis
in EUR
14
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Erneuerung des HA-Anschlussverteilers gemäß der
Erneuerung des HA-Anschlussverteilers gemäß der
geltenden TAB des EVU einschließlich der
Hausunterverteiler Der Bestand ist dahingehend zu
prüfen ggf. sind die Anschlüsse gemäß TAB zu verstärken
2.3.1.1
HA/HV-Kombination, 8 Geschosser
HA/HV-Kombination nach Richtlinien des örtlichen EVU
auf Standrahmen, Deckelverschlüsse für
Werkzeugbetätigung, plombierbar,
Hauptverteiler aufgebaut auf Sammelschienen, 5-polig,
250A, mit Berührungsschutz,
Schutzklasse II, Schutzart IP 54, Einfacheinspeisung,
bestückt mit:
1 Stck Überspannungschutz Typ 1/2 mit NH00
Hausanschlusskasten:
1x Hausanschluss-Sicherungselement in der Zuleitung NH
2, 400/250A, 3-polig
Hauptverteiler:
3x -Sicherungslasttrennschalter NH1, 125A, 3-polig
2x Sicherungslasttrennschalter NH00, 100A, 3-polig
Zuleitung: mit Direktanschlussklemme 150mm² Cu/Alu
Ableitung: mit Prismenklemmen 70-120mm², Cu
Potentialausgleichskasten:
Potentialausgleichs-Schiene mit 4 Klemmen 16-25mm²
Maße mit Standrahmen ca. Höhe 1050 x Breite 1500 x
Tiefe 170 mm
werkstattmäßig gebaut, komplett mit NH-Sicherungen und
einschließlich mit notwendigem Systemzubehör liefern,
montieren, auflegen aller Kabel und Leitungen und
fachgerecht beschriften,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
5,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.3.1.2
HA/HV-Kombination, 4 Geschosser
HA/HV-Kombination nach Richtlinien des örtlichen EVU
auf Standrahmen, Deckelverschlüsse für
Werkzeugbetätigung, plombierbar,
Hauptverteiler aufgebaut auf Sammelschienen, 5-polig,
250A, mit Berührungsschutz,
Schutzklasse II, Schutzart IP 54, Einfacheinspeisung,
bestückt mit:
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
15
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
1 Stck Überspannungschutz Typ 1/2 mit NH00
Hausanschlusskasten:
1x Hausanschluss-Sicherungselement in der Zuleitung NH
2, 400/250A, 3-polig
Hauptverteiler:
2x -Sicherungslasttrennschalter NH1, 125A, 3-polig
2x Sicherungslasttrennschalter NH00, 100A, 3-polig
Zuleitung: mit Direktanschlussklemme 150mm² Cu/Alu
Ableitung: mit Prismenklemmen 70-120mm², Cu
Potentialausgleichskasten:
Potentialausgleichs-Schiene mit 4 Klemmen 16-25mm²
Maße mit Standrahmen ca. Höhe 1050 x Breite 1500 x
Tiefe 170 mm
werkstattmäßig gebaut, komplett mit NH-Sicherungen und
einschließlich mit notwendigem Systemzubehör liefern,
montieren, auflegen aller Kabel und Leitungen und
fachgerecht beschriften,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.3.1.3
Freischalten und Demontage
Freischalten und Demontage der alten HV-Kombination,
nach Ende der Baumaßnahme einschl. sämtlichen
Zubehörs, Klein- und Befestigungsmaterial, und
Entsorgung
7,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.3.1.4
Durchführung Genehmigungsverfahren
Durchführung Genehmigungsverfahren
beim örtlichen EVU auch evt. erforderlicher
Teilabnahmen und Einreichen der Stromlieferungsanträge entsprechend dem
Baufortschritt
7,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.3.1.5
Potentialausgleichsschiene Stahl verz 8x1,5-25mm2 40x4mm
Potentialausgleichsschiene DIN VDE 0618-1 (VDE 0618-1),
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
16
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
aus verzinktem Stahl, mit Anschluss für 8 x 1,5 bis 25
mm2, ein Flachband bis 40 mm x 4 mm, und
Massivrundleiter, Durchmesser 8 bis 10 mm,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
7,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.3.1.6
Kunststoffaderltg. H07V-R 1x16 vorh.Rohr/Unterflurkanal
Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525),
H07V-R 1 x 16, Cu-Zahl 154, in Kunststoffrohr. Rohr
Farbton grün/gelb.
gew. Fabr. : .................
gew. Typ : ....................
210,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.3.1.7
Kunststoffaderltg. H07V-R 1x25 vorh.Rohr/Unterflurkanal
Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525),
H07V-R 1 x 25mm², Cu-Zahl 154, in Kunststoffrohr
Farbton grün/gelb.
gew. Fabr. : .................
gew. Typ : ....................
140,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.3.1.8
Verbindungsmuffe Gebäude
Verbindungsmuffe 0,6/1 kV, in Schrumpftechnik, in
Gebäuden montieren, einschl. systemgebundenem Zubehör,
Hersteller/Typ ...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
vom Bieter einzutragen.
4,00
2.3.1.9
St
Hinweisschild "Hausanschluß Elektro"
Hinweisschild "Hausanschluß Elektro"/bzw.
"Zählerraum Elektro" (Plastik) mit Befestigungsmaterial liefern u. montieren
gew. Fabr. : .................
gew. Typ : ...................
7,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.3.1.10
CEE-Steckdose 5-polig 230/400VAC 16A AP IP44
CEE-Steckdose DIN EN 60309-2 (VDE 0623-2), 5-polig,
Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, 16 A, in
Aufputzgehäuse, Ausführungsprogramm gemäß
Einzelbeschreibung, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE
0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen,
gew. Fabr. : .................
gew. Typ : ...................
7,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.3.1.11
Feuchtraum-Wannenleuchte
Feuchtraum-Wannenleuchte
2x58W, IP 54, Schutzklasse I, EVG, opale
Abdeckung, Deckenmontage, incl. Leuchtmittel liefern, montieren und betriebsfertig
anschließen
gew. Fabr. : .................
gew. Typ : ...................
21,00
St
Material:
Lohn:
EP:
17
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
18
25.10.2016
18.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.3.1.12
Notlicht-Versorgungsbaustein 230VAC Bereitschaftsschaltung
IP2X 24W LED autom. Prüfeinr.
Notlicht-Versorgungsbaustein DIN EN 60598-2-22 (VDE
0711-2-22) mit Einzelbatterie,
Bemessungsbetriebsspannung 230 V AC,
Bereitschaftsschaltung, Bemessungsbetriebsdauer 3 h,
Schutzklasse I, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE
0470-1), Aufbaugehäuse für Wandaufbau, für LED-Lampen
LED 24 W, Lichtstromfaktor 50 %, Umgebungstemperatur -5
bis +40 Grad C, mit interner automatischer
Prüfeinrichtung, selbsttätig auslösend, Meldung über
potentialfreien Kontakt,
gew. Fabr. : .................
gew. Typ : ...................
7,00
St
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
2.3.2
Zählerzentralisation
Einheitspreis
in EUR
19
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Auf Grund der baulichen Gegebenheiten
Auf Grund der baulichen Gegebenheiten
und den Technischen-Anschluss-Bedingungen, sowie den
geltenden Vorschriften der DIN VDE 100 erfolgt eine
Zählerzentralisation pro Aufgang im zugeordneten
Kellerbereich.
2.3.2.1
Zählerwechselschrank IP3X 3Einbaufelder 8 Zählerplätze H
1150mm B/T 1000/230mm
Zählerwechselschrank, aus schlagfestem Polystyrol,
2-stöckig, mit Tragschienen DIN EN 60715,Metalltür
Berührungsschutzabdeckungen, Blindabdeckungen für
Reserveplätze, Stromkreiskennzeichnung je Gerät,
einschl. Kabel-/Leitungseinführungen, Schutzklasse II,
für Aufputzmontage, Schutzart IP 3X DIN EN 60529 (VDE
0470-1), mit 4 Einbaufeldern, mit 8 Zählerplätzen, für
elektronische Haushaltszähler, komplett ausgebaut nach
den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des
zuständigen EVU, unterer Anschlussraum mit
Sammelschienensystem 5-polig, 160 A, mit zusätzlichem
Allgemeinzählerplatz, mit zusätzlichem
Tarifschaltgeräteplatz, mit 2 REG-Verteilerfeldern, mit
einem Telekommunikationsfeld, max. Höhe 1150 mm, max.
Maße B/T 1100/230 mm,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
17,00
2.3.2.2
St
Zählerwechselschrank IP3X 2 Einbaufelder 2 Zählerplätze H
1150mm B/T 600/230mm
Zählerwechselschrank, aus schlagfestem Polystyrol,
2-stöckig, mit Tragschienen DIN EN 60715,
Berührungsschutzabdeckungen, Blindabdeckungen für
Reserveplätze, Stromkreiskennzeichnung je Gerät,
Metalltür einschl. Kabel-/Leitungseinführungen,
Schutzklasse II, für Aufputzmontage, Schutzart IP 3X
DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit 2 Einbaufeldern, mit 2
Zählerplätzen, für elektronische Haushaltszähler,
komplett ausgebaut nach den Technischen
Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen EVU, unterer
Anschlussraum mit Sammelschienensystem 5-polig, 100 A,
mit zusätzlichem Allgemeinzählerplatz, mit zusätzlichem
Tarifschaltgeräteplatz, mit 2 REG-Verteilerfeldern, mit
einem Telekommunikationsfeld, max. Höhe 1150 mm, max.
Maße B/T 600/230 mm,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
7,00
St
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
20
25.10.2016
18.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
2.3.2.3
Kabelanschlussgehäuse IP3X bis 95mm2
Kabelanschlussgehäuse für Zählerschrank DIN VDE 0603-1
(VDE 0603-1) und DIN 43870 einschl.
Kabel-/Leitungseinführungen, Schutzklasse II, für
Aufputzmontage, Schutzart IP 3X DIN EN 60529 (VDE
0470-1), 5-polig, mit Klemmen bis 95 mm2,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
17,00
2.3.2.4
St
Hauptleitungsschutzschalter 230/400VAC SLS
Ausschaltvermögen
25kA Gr.6 dreipolig Charakter.E 63A
Selektiver Hauptleitungsschutzschalter DIN VDE
0641-21(SLS) (VDE 0641-21), fingersicher DIN EN 50274
(VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V
AC, Bemessungsisolationsspannung 690 V,
Bemessungsausschaltvermögen 25 kA,
Stoßspannungsfestigkeit 8 kV (2000 m) mit
Sternkennzeichnung, Baugröße 6 mit
Sammelschienenadapter für Sammelschienen, dreipolig,
Auslösecharakteristik E, Bemessungsstrom 63 A.
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
150,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.3.2.5
RJ45-Buchse,
RJ45-Buchse, IP2X,
Montage im "Raum für Zusatzanwendungen" RJ45
Schnittstelle, zum Einhalten der VDE-AR-N 4101:2011-8,
für den Anschluss des Messsystemes nach EnWG
2012,zwischen Zählerschrank und dem Abschlusspunkt
Liniennetz (APL). Gehäuse: PA6, tiefschwarz (RAL 9005),
zum Einrasten in eHZ-Zählertragplatten sowie zum 24/1
- 22/1 (eindrähtig), und AWG 26/7 bis 22/7
(mehrdrähtig) an IDC-Schneidklemmen, intelligentes
Kabelmanagement im Ladestück (Zugentlastung) auch für
stark verdrillte Leitungen geeignet. Kennzeichnung der
Adernfarben nach TIA/EIA 568A und TIA/EIA 568B.
Robustes, einteiliges und wieder verwendbares
Modulgehäuse aus Zinkdruckguss, veredelt. Montage ohne
Spezialwerkzeug, Einbauform: Modul, Kabelzuführung
270°. Inklusive Staubschutzkappe. Kategorie: Cat6a
Montageart: integrier-/einbaubar Geschirmt: ja Typ:
RJ45 8(8) Anschlussart: Schneidklemm Schutzart IP: 2X
Hersteller/Typ ...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
21
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
24,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.3.2.6
Datenkabel Horizontal-/Steigbereich geschirmt 100MHz
4x2(Paar)
Datenkabel für den Horizontal- und Steigbereich DIN EN
50288-2-1 (VDE 0819-2-1), geschirmt, bis 100 MHz,
Kategorie 7 DIN EN 50173-1, 4 x 2(Paar),
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
3.068,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.3.2.7
Installationskleinverteiler Kunststoff IP2X 2x12TE
Installationskleinverteiler DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1)
und DIN 43871, mit PE- und N-Klemmschienen,
Tragschienen DIN EN 60715, Berührungsschutzabdeckung,
Blindabdeckungen für Reserveplätze, Vorrüstung Telekom
am Übergabepunkt Stromkreiskennzeichnung je Gerät,
einschl. Kabel-/Leitungseinführungen, Schutzklasse II,
aus Kunststoff, mit Tür, für Aufputzmontage, einschl.
Reihenklemmen Anschlussarbeiten und Zubehör.
Gehäusemaße H/B/T in mm ....
vom Bieter einzutragen,
Schutzart IP 5X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), 2x 12
Teilungseinheiten,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
7,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.3.2.8
Elektroinstallationsrohr PE-HD AD 16mm UP
Elektroinstallationsrohr DIN EN 61386 (VDE 0605), Maße
DIN EN 60423, nicht flammenausbreitend, aus PE-HD,
einwandig, gewellt, flexibel, Außendurchmesser 16 mm,
Innendurchmesser in mm .......
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
22
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen,
Druckbeanspruchung mittel, Schlagbeanspruchung mittel,
min. Dauergebrauchs- und Installationstemperatur - 5
Grad C, max. Dauergebrauchs- und
Installationstemperatur + 60 Grad C, Verlegung unter
Putz, anteilig Verschlussstopfen für rauchdichten
Verschluss
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
2.828,00
2.3.2.9
m
Bohrung Beton Durchm. bis 25mm T 17,5-20cm nicht
schadstoffbelastet
Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem
Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser bis 25 mm,
Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, Wichte des
Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe
bis 2 m,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf
LKW des AG laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet,
Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau).
136,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.3.2.10
Brandschutzabschottung Einzelkabel S90 Gebäude Wand D
90mm
Brandschutzabschottung an Einzelkabeln nach
Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) des Bundeslandes der
Ausführung/Muster Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR),
Feuerwiderstandsklasse S 90 DIN 4102-9, im Gebäude,
Oberkante Abschottung über Gelände/Fußboden bis 3m,
Wand aus Stahlbeton, Dicke 90 mm, freier Ringspalt im
Durchbruch bis 15 mm, Spalt füllen mit Mörtel MG III.
136,00
2.3.2.11
St
Verschlussstopfen AD 16mm
Verschlussstopfen, Außendurchmesser16 mm, für
Kabelschutzrohre für rauchdichten Verschluss
im Brandfall selbst verschließend/verlöschend
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
272,00
St
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
2.3.2.12
Rangierkanal
Rangierkanal
für vorgenannte Zählerzentralisation einschl.
Endkappen und allem Befestigungsmaterial
liefern und montieren
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
10,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.3.2.13
Auflisten der Zählerstände,
Auflisten der Zählerstände,
nummern und -standorte, diese schriftlich d.
örtlichen EVU/ der Bauleitung mitteilen, Zähler
demontieren, fachgerecht einlagern und an
EVU übergeben
143,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.3.2.14
neue Zähler übernehmen
neue Zähler des örtlichen EVU
übernehmen, Auflisten der Zählerstände,
-nummern und -standorte, diese schriftlich
der Bauleitung mitteilen, Zähler beschriften,
montieren und betriebsfertig anschließen
143,00
St
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
23
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
2.3.3
Kabel, Leitungen, Tragsysteme
24
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die Steigestränge sind als TN-S System auszuführen.
Die Steigestränge sind als TN-S System auszuführen.
Es werden in jedem Treppenhaus zwei der jeweilige
Seitenlage zugeordnete und entsprechend der MLAR neue
Steigebereiche errichtet.Über welche die zugeordneten
Wohnungen erschlossen werden.
Schwachstrominstallationen werden parallel in
entsprechendem Abstand im Schutzrohr in diesen
Bereichen installiert
Bei der Bemessung der WE-Zuleitungen sind Forderungen
der Technischenausführungsbestimmungen TAB 3 gemäß
Vattenfall und die DIN VDE 0298-4 einzuhalten.
2.3.3.1
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x16 Montagewand
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 16, Cu-Zahl 768, in Montagewänden,
Arbeitshöhe bis 4 m,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
977,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.3.3.2
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x16 vorh.Kabelrinne/Kanal
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 16, Cu-Zahl 768, auf vorh.
Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Arbeitshöhe bis 4 m,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
136,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.3.3.3
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x25 Montagewand
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 25, Cu-Zahl 1200, in
Montagewänden.
Hersteller/Typ
...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
25
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
1.035,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.3.3.4
Ltg. halogenfrei NHXMH-J 5x35 vorh.Kabelrinne/Kanal
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHXMH-J 5 x 35, Cu-Zahl 1680, auf vorh.
Kabelrinnen oder in offene Kanäle,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
49,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.3.3.5
Ltg. halogenfrei NHMH-J 1x10 vorh.Kabelrinne/Kanal
Halogenfreie Installationsleitung gnge DIN VDE 0250-214
(VDE 0250-214) NHMH-J 1 x 10, Cu-Zahl 96, auf vorh.
Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Arbeitshöhe bis 4 m.
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
84,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.3.3.6
Ltg. halogenfrei NHMH-J 1x16 vorh.Kabelrinne/Kanal
Halogenfreie Installationsleitung gnge DIN VDE 0250-214
(VDE 0250-214) NHMH-J 1 x 16, Cu-Zahl 154, auf vorh.
Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Arbeitshöhe bis 4 m.
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
105,00
m
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
26
25.10.2016
18.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
2.3.3.7
Ltg. NYY-J 5x35 inkl. Schellenmontage
Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214)
NYY-J 5 x 35² Cu-Zahl 1680, inkl Schellen verlegen u.in
Teillängenanschließen liefern und montieren
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
21,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.3.3.8
Bohrung Beton Durchm. 25-50mm T 17,5-20cm nicht
schadstoffbelastet
Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem
Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 25 bis 50 mm,
Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, Wichte des
Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe
bis 2 m,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf
LKW des AG laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet,
Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau).
136,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.3.3.9
Brandschutzabschottung Einzelkabel S90 Gebäude Wand D
90mm
Brandschutzabschottung an Einzelkabeln nach
Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) des Bundeslandes der
Ausführung/Muster Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR),
Feuerwiderstandsklasse S 90 DIN 4102-9, im Gebäude,
Oberkante Abschottung über Gelände/Fußboden bis 3m,
Wand aus Stahlbeton, Dicke 90 mm, freier Ringspalt im
Durchbruch bis 15 mm, Spalt füllen mit Mörtel MG III.
136,00
2.3.3.10
St
Ausleger Stahl bandverz bis 3,5kN L 300mm Wandbefestigung
Ausleger für Gitterrinne, aus bandverzinktem Stahl DIN
EN 10346, Dicke 1,5 mm, Tragfähigkeit bis 3,5 kN, Länge
300 mm, an der Wand aus Beton befestigen mit
bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln,
Hersteller/Typ
...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
27
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
70,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.3.3.11
Gitterrinne Stahl bandverz H 80mm B 300mm
Gitterrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE
0639), mit einem Trennsteg, einschl. aller
systembedingten Form- und Verbindungsstücke, aus
bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,5 mm,
Schlitzbreite 12 mm, Seitenhöhe mind. 80 mm, Breite
mind. 300 mm,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
70,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.3.3.12
Ausleger Stahl bandverz bis 3,5kN L 200mm Wandbefestigung
Ausleger für Gitterrinne, aus bandverzinktem Stahl DIN
EN 10346, Dicke 1,5 mm, Tragfähigkeit bis 3,5 kN, Länge
200 mm, an der Wand aus Beton befestigen mit
bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
5,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.3.3.13
Gitterrinne Stahl bandverz H 80mm B 200mm
Gitterrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE
0639), mit einem Trennsteg, einschl. aller
systembedingten Form- und Verbindungsstücke, aus
bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,5 mm,
Schlitzbreite 12 mm, Seitenhöhe mind. 80 mm, Breite
mind. 200 mm,
Hersteller/Typ
...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
28
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
10,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.3.3.14
Ausleger Stahl bandverz bis 3,5kN L 100mm Wandbefestigung
Ausleger für Gitterrinne, aus bandverzinktem Stahl DIN
EN 10346, Dicke 1,5 mm, Tragfähigkeit bis 3,5 kN, Länge
100 mm, an der Wand aus Beton befestigen mit
bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
5,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.3.3.15
Gitterrinne Stahl bandverz H 80mm B 100mm
Gitterrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE
0639), mit einem Trennsteg, einschl. aller
systembedingten Form- und Verbindungsstücke, aus
bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,5 mm,
Schlitzbreite 12 mm, Seitenhöhe mind. 80 mm, Breite
mind. 100 mm,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
10,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.3.3.16
C-Profilschiene Stahl bandverz Wand-/Deckenbefestigung
C-Profilschiene, Breite 20 mm, Höhe 10 mm, gelocht, aus
bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,25 mm, an
Decke und Wand befestigen mit bauaufsichtlich
zugelassenen Dübeln, Arbeitshöhe bis 4 m.
Hersteller/Typ
...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
29
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
100,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.3.3.17
Ltg. halogenfrei NHXMH-J 5x35 Bügelschellen
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHXMH-J 5 x 35, Cu-Zahl 1680, mit
Bügelschellen auf vorh. Ankerschienen oder Kabelleiter,
Arbeitshöhe bis 4 m,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
121,00
Stck
Material:
Lohn:
EP:
2.3.3.18
Demontage Steigestrang
Demontage Steigestrang in teilabschnitten
Verteilerdosen in Flurbereichen brandschutzmäßig
incl. Befestigungmaterial schließen
Abtransport und
fachgerechte Entsorgung
pauschal je Steigepunkt
19,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.3.3.19
Demontage und Entsorgung
Demontage und Entsorgung
von Kabelrinne bis max. 300mm Breite, die auf
der Kabelrinne befindlichen Leitungen sind teilweise zu sichern und auf die neu zu montierende
Kabelrinne zu verlegen.
10,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.3.3.20
Kernbohrung Beton Durchm. 50-100mm T 17,5-20cm nicht
schadstoffbelastet
Kernbohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus
unbewehrtem Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 50
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
30
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
bis 100 mm, Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, Wichte des
Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe
bis 2 m,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf
LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet,
Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau).
285,00
2.3.3.21
St
Brandschutzabschottung Leitungsanlagen MW-Pl.Schott S90
Gebäude Wand D 240mm
Brandschutzabschottung an Kabel-/Leitungsanlagen als
Mineralwolleplattenschott, mit allgemeinem
bauaufsichtlichen Prüfzeugnis/allgemeiner
bauaufsichtlicher Zulassung, Feuerwiderstandsklasse S
90 DIN 4102-9, im Gebäude, Oberkante Abschottung über
Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Wand aus Stahlbeton, Dicke
240 mm, eckiger Durchbruch, Querschnitt über 0,02 bis
0,05 m2,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
42,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.3.3.22
Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 14/ 30mm
Stahl
verz
Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE
0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B
mind. 14/ 30 mm, aus verzinktem Stahl, einschl.
elektrisch dauerhaft leitfähiger Verbindung, mit einem
Trennsteg, aus verzinktem Stahl, einschl. aller
systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf Beton,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
10,00
2.3.3.23
m
Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 14/ 14mm
Stahl
verz
Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE
0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B
mind. 14/ 14 mm, aus verzinktem Stahl, einschl.
elektrisch dauerhaft leitfähiger Verbindung, einschl.
aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Beton,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
10,00
m
Gesamtsumme:
31
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
2.4
Verteilungen, Installation allg.
2.4.1
Verteilungen
32
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
mit Umstellung der Einspeisung auf TNS sind
mit Umstellung der Einspeisung auf TNS sind
vorhandendeStromkreisverteiler des Allgemeinbedarfs
entsprechend zu erneuern.
2.4.1.1
Elektron.Zähler elektr.Wirkarbeit bis 40A Kl.1 3x230/400V
Eintarifmessung
Elektronischer Zähler, als Reiheneinbaugerät, Maße DIN
43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), für
elektrische Wirkarbeit DIN EN 62053-21 (VDE 0418-3-21),
zur Montage auf Tragschiene DIN EN 60715, für
Direktanschluss bis 40 A, Genauigkeitsklasse 1,
Bemessungsbetriebsspannung 3 x 230/400 V AC,
4-Leiter-Messung, für Eintarifmessung, Anzeige LED
3-stellig, Zähler beglaubigt,
Unterzählung Aufzug 1xHeizung 1x Technik
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
15,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.4.1.2
Ausschalter 400VAC 63A 4-polig 2W
Ausschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1), als
Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN
50274 (VDE 0660-514), zur Montage auf Tragschiene DIN
EN 60715, Bemessungsbetriebsspannung 400 V AC,
Bemessungsstrom 63 A, 4-polig, mit Hilfsschalter 2 W,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
8,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.4.1.3
Fehlerstromschutzschalter 25A/0,03A
Fehlerstromschutzschalter 25A/0,03A
2polig, 230V~, 50Hz, 2TE, Klemmbefestigung
für Tragschiene, mit Kippschalter, liefern, in
UV einsetzen, montieren und betriebsfertig
anschließen
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
8,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.4.1.4
Sicherheitstrafo
Sicherheitstrafo
n. DIN VDE 0551/1 EN 60742, für die Versorgung der Stromstoßschalter, getrennte
Primär- und Sekundärwicklung, kurzschlußfest, für Montage auf Tragschienen, 4 PLE,
primär: 230V/ 50Hz
sekundär: 12V/24V/50Hz - 2,08/1,04A
liefern, in UV einsetzen, montieren und
betriebsfertig anschließen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
7,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.4.1.5
Leitungsschutzschalter B 16A, 1polig
Leitungsschutzschalter B 16A, 1polig
liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
42,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.4.1.6
Leitungsschutzschalter B 10A, 1polig
Leitungsschutzschalter B 10A, 1polig
liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen
Hersteller/Typ ...............
33
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
34
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen,
28,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.4.1.7
Leitungsschutzschalter B 25A, 3polig
Leitungsschutzschalter B25A, 3polig
liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
28,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.4.1.8
Fehlerstromschutzschalter Überstromsch. Charakter.B 16A
Fehlerstrom 30mA einpolig+N 230VAC
Fehlerstromschutzschalter mit Überstromschutz DIN EN
61009-1 (VDE 0664-20), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN
43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514),
Auslösecharakteristik B DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
Bemessungsstrom 16 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA,
einpolig + N, 230 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA,
stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
7,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.4.1.9
Sicherungssockel D02 dreipolig,
Sicherungssockel D02 dreipolig,
liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen
Hersteller/Typ
...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
35
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen,
7,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.4.1.10
Schuko-Steckdose, 16A,Vert.-Einbau
Schuko-Steckdose, 16A,Vert.-Einbau
nach DIN VDE 0620, 2-polig, 230 V AC, 16 A,
liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
7,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.4.1.11
Schutzkontaktsteckdose IP2X
Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 16
A, 250 V AC, in Verteilung, mit Geräteverbindungsdose,
einschl. Zentralplatte und Abdeckrahmen, mit
Beschriftungsfeld, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE
0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
7,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.4.1.12
Demontage alte Hauslicht-UV
Demontage alte Hauslicht-UV
bestückt mit Treppenhausautomat, ca. 5 Sicherungen,
Steckdose, incl. Klein- u. Befestigungs- materials,
freischalten und entsorgen
7,00
St
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
36
25.10.2016
18.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.4.1.13
Installationskleinverteiler Kunststoff IP54 4x12TE
Installationskleinverteiler DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1)
und DIN 43871, mit PE- und N-Klemmschienen,
Tragschienen DIN EN 60715, Berührungsschutzabdeckung,
Blindabdeckungen für Reserveplätze,
Stromkreiskennzeichnung je Gerät, einschl.
Kabel-/Leitungseinführungen, Schutzklasse II, aus
Kunststoff, mit Tür, für Aufputzmontage,
bestückt mit folgenden
Einbauten, liefern und montieren:
1 Stck. Haupleitungsabzweigklemme
bis 16 mm2, 4-polig für
Zu- und Abgangsleitungen
6 Stck. Sicherungselement NEOZED DO2
10 Stck. Sicherungsautomat B 16A
4 Stck. FI/LS B 16A/ 0,03mA
1 Stck. Zählerplatz , geeicht
als Unterzählung
Schutzart IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), 4 x 12 .
Reihenklemmen Anschlussarbeiten und Zubehör.
Gehäusemaße H/B/T in mm ....
vom Bieter einzutragen,
Einbaumaße H/B/T in mm ......
vom Bieter einzutragen,
8,00
St
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
2.4.2
Elektroinstallation
Einheitspreis
in EUR
37
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Als Elektro-Objektfabrikat ist zu verwenden:
Als Elektro-Objektfabrikat ist zu verwenden:
Fab.: Busch-Jaeger o.glw.
Typ: ocean IP 44, grau/blaugrün
2.4.2.1
Wippschalter einpolig Aus/Wechsel 16A 250V Gerätedose IP44
Wippschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) einpolig,
Aus/Wechsel, 16 A, 250 V AC, Farbton grau, RAL 7035, in
Gerätedose, einschl. Bedienelement und Abdeckrahmen,
Ausführungsprogramm gemäß Einzelbeschreibung, Schutzart
IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben
befestigen,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
74,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.4.2.2
Schutzkontaktsteckdose 2-fach erhöhter Berührungsschutz
AP-Ausführung IP44
Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 16
A, 250 V AC, 2-fach, mit erhöhtem Berührungsschutz
(Kinderschutz), Farbton grau, RAL 7035, in
Aufputzausführung, mit Beschriftungsfeld, Schutzart IP
44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben
befestigen,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
14,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.4.2.3
Abzweigkasten Kunststoff 80/80mm T 37mm IP44 5x4mm2
Verbindungsdose DIN EN 60670-1 (VDE 0606-1) als
Abzweigkasten, aus Kunststoff, Grundfläche mind. 80 mm
x 80 mm, Tiefe mind. 37 mm, mit Deckel, Schutzart IP 44
DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit 5 Klemmen 4 mm2,
Arbeitshöhe bis 4 m, auf Beton,
Hersteller/Typ
...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
38
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
91,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.4.2.4
CEE-Steckdose 5-polig 230/400VAC 16A Gerätedose IP2X
CEE-Steckdose DIN EN 60309-2 (VDE 0623-2), 5-polig,
Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, 16 A,
in Gerätedose, einschl. Zentralplatte und Abdeckrahmen,
mit Beschriftungsfeld, Schutzart IP 2X DIN EN 60529
(VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.4.2.5
Alu-Druckguss-Ovalleuchte
Alu-Druckguss-Ovalleuchte
LED IP 43, Schutzklasse I, mit
Schutzkorb aus verzinktem Stahldraht,
3 Kabeleinführungen, incl. Leuchtmittel
liefern, montieren und betriebsfertig
anschließen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
75,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.4.2.6
Feuchtraum-Wannenleuchte
Feuchtraum-Wannenleuchte
2x24W LED,, IP 54, Schutzklasse I, EVG, opale
Abdeckung, Deckenmontage, incl. Leuchtmittel liefern, montieren und betriebsfertig
anschließen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
7,00
St
Einheitspreis
in EUR
39
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
2.4.2.7
Anbauleuchte rechteckig LED 1 Leuchtmittel
Anbauleuchte, Bauform rechteckig, Vorschaltgerät in der
Leuchte, für eine LED T 5, Lichtfarbe neutralweiß,
Farbwiedergabeeigenschaften DIN EN 12665 R, Schutzart
IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit Gehäuse aus
Stahlblech, beschichtet, Farbton weiß, direktstrahlend,
für Decke und Wand, anschlussfertig, Abdeckwanne aus
Kunststoff, funkentstört DIN EN 55015 (VDE 0875-15-1),
Vorschaltgerät elektronisch, als Einzelleuchte mit
VDE-/ENEC-Zeichen, Schutzklasse I, einschl.
Leuchtmittel,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
7,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.4.2.8
Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x1,5 vorh.Kabelrinne/Kanal
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 3 x 1,5, Cu-Zahl 43, auf vorh.
Kabelrinnen oder in offene Kanäle,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
30,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.4.2.9
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x1,5 vorh.Kabelrinne/Kanal
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 1,5, Cu-Zahl 72, auf vorh.
Kabelrinnen oder in offene Kanäle,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
30,00
m
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
40
25.10.2016
18.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
2.4.2.10
Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x2,5 vorh.Kabelrinne/Kanal
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 3 x 2,5, Cu-Zahl 72, auf vorh.
Kabelrinnen oder in offene Kanäle,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
30,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.4.2.11
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x2,5 vorh.Kabelrinne/Kanal
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 2,5, Cu-Zahl 120, auf vorh.
Kabelrinnen oder in offene Kanäle,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
30,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.4.2.12
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x1,5 mit Schutzrohr auf Schellen
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 1,5, Cu-Zahl 72, mit Schutzrohr
auf Schellen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
40,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.4.2.13
Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x1,5 mit Schutzrohr auf Schellen
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 3 x 1,5, Cu-Zahl 43, mit Schutzrohr
auf Schellen
Hersteller/Typ
...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
41
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
210,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.4.2.14
Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x2,5 mit Schutzrohr auf Schellen
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 3 x 2,5, Cu-Zahl 72, mit Schutzrohr
auf Schellen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
35,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.4.2.15
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x2,5 mit Schutzrohr auf Schellen
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 2,5, Cu-Zahl 120, mit Schutzrohr
auf Schellen,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
40,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.4.2.16
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x4 mit Schutzrohr auf Schellen
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 4, Cu-Zahl 192, mit Schutzrohr
auf Schellen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
60,00
m
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
42
25.10.2016
18.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
2.4.2.17
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x16 mit Schutzrohr auf Schellen
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 16, Cu-Zahl 768, mit Schutzrohr
auf Schellen Arbeitshöhe bis 4 m,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
50,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.4.2.18
Bohrung Beton Durchm. bis 25mm T 17,5-20cm nicht
schadstoffbelastet
Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem
Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser bis 25 mm,
Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, Wichte des
Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe
bis 2 m,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf
LKW des AG laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet,
Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau).
70,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.4.2.19
Bohrung Beton Durchm. bis 25mm T 2,5-5cm nicht
schadstoffbelastet
Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem
Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser bis 25 mm,
Bohrtiefe über 2,5 bis 5 cm, Wichte des Abbruchstoffes
DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf
LKW des AG laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet,
Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau).
10,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.4.2.20
Bohrung Beton Durchm. 25-50mm T 17,5-20cm nicht
schadstoffbelastet
Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem
Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 25 bis 50 mm,
Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, Wichte des
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
43
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe
bis 2 m,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf
LKW des AG laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet,
Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau).
10,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.4.2.21
Bohrung Beton Durchm. 25-50mm T 2,5-5cm nicht
schadstoffbelastet
Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem
Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 25 bis 50 mm,
Bohrtiefe über 2,5 bis 5 cm, Wichte des Abbruchstoffes
DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf
LKW des AG laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet,
Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau).
10,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.4.2.22
Bohrung Beton Durchm. 50-100mm T 17,5-20cm nicht
schadstoffbelastet
Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem
Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 50 bis 100 mm,
Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, Wichte des
Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe
bis 2 m,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf
LKW des AG laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet,
Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau).
10,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.4.2.23
Bohrung Beton Durchm. 50-100mm T 2,5-5cm nicht
schadstoffbelastet
Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem
Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 50 bis 100 mm,
Bohrtiefe über 2,5 bis 5 cm, Wichte des Abbruchstoffes
DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m,
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
44
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf
LKW des AG laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet,
Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau).
10,00
St
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
2.4.3
Leuchten Treppenhaus
Einheitspreis
in EUR
45
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
In den Treppenhäusern werden auf allen Podesten LEDIn den Treppenhäusern werden auf allen Podesten LEDDeckenleuchten mit HF-Bewegungsmeldern und integrierten
Dämmerungsschaltern installiert.um eine bedarfgerechte
und energieeffiziente Beleuchtung zu realisieren.
2.4.3.1
Anbauleuchte rund LED G5 IP2X Gehäuse Stahlblech besch
Anbauleuchte, Bauform rund, für LED-Lampe,
Farbtemperatur ca. 6000 K,
Leuchtenlichtstrom ...........
lm,
Anschlussleistung pro Leuchte
W, Sockel G 5,
Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit Gehäuse
aus Stahlblech, beschichtet, Farbton weiß,
direkt-/indirektstrahlend, für Decke, anschlussfertig,
Raster weiß, mit Rastersicherung, selbsttätiges
Einbeziehen des Rasters in die Schutzmaßnahme,
Reflektor weiß, funkentstört DIN EN 55015 (VDE
0875-15-1), Energieeffizienzklasse B, als Einzelleuchte
mit VDE-/ENEC-Zeichen, Schutzklasse I, Konverter
Leuchte,Dämmerungsschalter und .HF- Bewegungsmelder
integriert, einschl. Leuchtmittel.
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
107,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.4.3.2
Provisorische Treppenhausbeleuchtung 8 Geschosse
Provisorische Treppenhausbeleuchtung 8 Geschosse
je Geschoss eine Fassung mit Leuchtmittel
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
5,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.4.3.3
Provisorische Treppenhausbeleuchtung 4 Geschosse
Provisorische Treppenhausbeleuchtung 4 Geschosse
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
je Geschoss eine Fassung mit Leuchtmittel
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
46
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
47
25.10.2016
18.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
2.5
Wohnungsinstallation
2.5.1
Verteilungen Wohnung
2.5.1.1
Installationskleinverteiler Kunststoff IP2X 4x12TE
Installationskleinverteiler DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1)
und DIN 43871, mit PE- und N-Klemmschienen,
Tragschienen DIN EN 60715, Berührungsschutzabdeckung,
Blindabdeckungen für Reserveplätze,
Stromkreiskennzeichnung je Gerät, einschl.
Kabel-/Leitungseinführungen, Schutzklasse II, aus
Kunststoff, mit Tür, für Aufputzmontage,einschl.
Reihenklemmen Anschlussarbeiten und Zubehör.
Gehäusemaße H/B/T in mm ....
vom Bieter einzutragen,
Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), 4 x 12
Teilungseinheiten,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
136,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.1.2
Sicherungssockel D02 dreipolig,
Sicherungssockel D02 dreipolig,
liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
136,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.1.3
Fehlerstromschutzschalter Überstromsch. Charakter.B 16A
Fehlerstrom 30mA einpolig+N 230VAC
Fehlerstromschutzschalter mit Überstromschutz DIN EN
61009-1 (VDE 0664-20), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN
43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514),
Auslösecharakteristik B DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
Bemessungsstrom 16 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA,
einpolig + N, 230 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA,
stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung, mit
Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild,
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
48
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
272,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.1.4
Fehlerstromschutzschalter AC 63A Fehlerstrom 30mA
3-polig+N 400VAC
Fehlerstromschutzschalter DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10),
als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN
EN 50274 (VDE 066-514), Typ AC wechselstromsensitiv, 0
Bemessungsstrom 63A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA,
3-polig + N, 400 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA,
stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung, mit
Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
272,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.1.5
Leitungsschutzschalter 230/400VAC Ausschaltvermögen 6kA
einpolig Charakter.B 10A
Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN
EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung
230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, mit
beidseitiger Klemmenabdeckung, einpolig,
Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 10 A, mit
Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
504,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.1.6
Leitungsschutzschalter 230/400VAC Ausschaltvermögen 6kA
einpolig Charakter.B 16A
Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN
EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung
230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, mit
beidseitiger Klemmenabdeckung, einpolig,
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
49
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 16 A, mit
Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
1.360,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.1.7
Leitungsschutzschalter 230/400VAC Ausschaltvermögen 6kA
3-polig Charakter.B 20A
Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN
EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung
230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, mit
beidseitiger Klemmenabdeckung, 3-polig,
Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 20 A, mit
Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
136,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.1.8
Leitungsschutzschalter 230/400VAC Ausschaltvermögen 6kA
3-polig Charakter.B 32A
Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN
EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung
230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, mit
beidseitiger Klemmenabdeckung, 3-polig,
Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 32 A, mit
Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
136,00
St
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
2.5.2
Grundinstallation Wohnung
50
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Wohnungsinstallation Bad/Küche
Wohnungsinstallation Bad/Küche
Bei nachfolgenden Installationsgeräten ist generell
ein einheitliches Programm eines Fabrikates zu verwenden. Alle Steckdosen mit integriertem erhöhten
Berührungsschutz.
Einzelsteckdosen in den Räumen sind auf
Doppelsteckdosen zu erweitern
Busch-Jaeger o.glw.
Reflex SI linear, alpinweiß
Vor Bestellung mit dem AG abzustimmen !
2.5.2.1
Wippschalter einpolig Aus/Wechsel 16A 250V Gerätedose IP2X
Wippschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) einpolig,
Aus/Wechsel, 16 A, 250 V AC, in Gerätedose, einschl.
Bedienelement und Abdeckrahmen, Schutzart IP 2X DIN EN
60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
512,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.2
Wippschalter einpolig Serien 16A 250V Gerätedose IP2X
Wippschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) einpolig,
Serien, 16 A, 250 V AC, in Gerätedose, einschl.
Bedienelement und Abdeckrahmen, Schutzart IP 2X DIN EN
60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
368,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.3
Wippschalter einpolig Aus 16A 250V Gerätedose IP2X
Wippschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) einpolig, Aus,
16 A, 250 V AC, in Gerätedose, einschl. Bedienelement
und anteiligem Abdeckrahmen, mit Kontrolllampe,
Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit
Schrauben befestigen,
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
51
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
136,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.4
Schutzkontaktsteckdose erhöhter Berührungsschutz Hohlwand
IP2X
Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 16
A, 250 V AC, mit erhöhtem Berührungsschutz
(Kinderschutz), in Hohlwand, mit Gerätedose, einschl.
Zentralplatte und Abdeckrahmen, Schutzart IP 2X DIN EN
60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
3.376,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.5
Schutzkontaktsteckdose 2-fach erhöhter Berührungsschutz
Mauerwerk IP2X
Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 16
A, 250 V AC, 2-fach, mit erhöhtem Berührungsschutz
(Kinderschutz), in Mauerwerk, mit
Geräteverbindungsdose, einschl. Zentralplatte und
Abdeckrahmen, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE
0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
1.032,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.6
Geräteanschlussdose UP-Ausführung IP2X bis 5x4mm2
Geräteanschlussdose DIN EN 60670-1 (VDE 0606-1) in
Unterputzausführung, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE
0470-1), mit Verbindungsklemmen bis 4 mm2, 5-polig 400
V AC, mit Schrauben befestigen,
Hersteller/Typ ...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
52
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
136,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.7
TAE-Anschlussdose symm. TAE3x6NFN AP
TAE-Anschlussdose DIN 41715-1 und DIN 41715-3,
symmetrisch, 3x6 NFN, in Schraubtechnik,
Aufputzausführung,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
136,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.8
TAE-Anschlussdose symm. TAE3x6NFN UP
TAE-Anschlussdose DIN 41715-1 und DIN 41715-3,
symmetrisch, 3x6 NFN, in Schraubtechnik,
Unterputzausführung,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
136,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.9
Antennensteckdose Gerätedose IP2X
Antennensteckdose DIN 45330, in Gerätedose, einschl.
Zentralplatte und Abdeckrahmen, Ausführungsprogramm
gemäß Einzelbeschreibung,
Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit
Schrauben befestigen,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
68,00
St
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
2.5.2.10
Abdeckung für Antennenanschluß
Abdeckung für Antennenanschluß,
kompl. mit Rahmen liefern und montieren
53
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
10,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.11
Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 60/ 150mm
Kunststoff
Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE
0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B
mind. 60/ 150 mm, aus Kunststoff, , mit einem
Trennsteg, aus verzinktem Stahl, einschl. aller
systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf Beton.
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
136,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.12
Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 60/ 90mm
Kunststoff
Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE
0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B
mind. 60/ 90 mm, aus Kunststoff, , mit einem Trennsteg,
aus verzinktem Stahl, einschl. aller systembedingten
Form- und Verbindungsstücke, auf Beton.
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
1.484,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.13
Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 40/ 60mm
Kunststoff
Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE
0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B
mind. 40/ 60 mm, aus Kunststoff, , mit einem Trennsteg,
aus verzinktem Stahl, einschl. aller systembedingten
Form- und Verbindungsstücke, auf Beton.
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
54
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
312,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.14
X-sel Kanalprofil mit Weichlippe
X-sel Kanalprofil mit Weichlippe
bestehend aus
Ober- und Unterteil zur Leitungsführung nach
DIN VDE 0604, Außenmaß H/B 60x60mm,
mit Trennwand, incl. aller systembedingten
Form- u. Verbindungsteile, Innen-, Außenecken und Endstücken,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
20,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.15
Kanal,a.P.,20x20mm
Leitungsführungskanal 20mmx20mm,
RAL 9010 bestehend aus Unterteil
und Deckel, in Teillängen liefern und verlegen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
60,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.16
Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x1,5 vorh.Kanal
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 3 x 1,5, Cu-Zahl 43, in offene
Kanäle,
Hersteller/Typ
...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
55
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
2.592,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.17
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x1,5 vorh.Kanal
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 1,5, Cu-Zahl 72, in offene
Kanäle,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
1.328,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.18
Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x2,5 vorh Kanal
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 3 x 2,5, Cu-Zahl 72, in offene
Kanäle,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
21.784,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.19
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x2,5 vorh. Kanal
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 2,5, Cu-Zahl 120, in offene
Kanäle,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
1.363,20
m
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
56
25.10.2016
18.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
2.5.2.20
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x4 vorh. Kanal
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 4, Cu-Zahl 120, offene Kanäle,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
1.548,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.21
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x1,5 UP Fräsen
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 1,5, Cu-Zahl 72, unter Putz,
einschl. Fräsen in Mauerwerk,Beton
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
480,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.22
Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x1,5 UP Fräsen
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 3 x 1,5, Cu-Zahl 43, unter Putz,
einschl. Fräsen in Mauerwerk,Beton
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
192,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.23
Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x2,5 UP Fräsen
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 3 x 2,5, Cu-Zahl 72, unter Putz,
einschl. Fräsen in Mauerwerk/Beton,
Hersteller/Typ
...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
57
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
2.536,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.24
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x2,5 UP Fräsen
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 2,5, Cu-Zahl 120, unter Putz,
einschl. Fräsen in Mauerwerk/,Beton
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
220,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.25
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x4 UP Fräsen
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 4, Cu-Zahl 192, unter Putz,
einschl. Fräsen in Mauerwerk/Beton,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
20,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.26
Installationskabel symmetrisch JE-Y(St)Y 4x2x0,8 Bd
vorh.Rohr/Unterflurkanal
Installationskabel, symmetrisch, DIN VDE 0815 (VDE
0815), JE-Y(St)Y, 4 x 2 x 0,8 Bd,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
in vorh. Rohre/Unterflurkanäle.
144,00
m
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
58
25.10.2016
18.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
2.5.2.27
Installationskabel symmetrisch JE-Y(St)Y 4x2x0,8 Bd UP
Fräsen
Installationskabel, symmetrisch, DIN VDE 0815 (VDE
0815), JE-Y(St)Y, 4 x 2 x 0,8 Bd,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
unter Putz, einschl. Fräsen in Mauerwerk.
216,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.28
Koaxial-Innenkabel RG58C/U 50Ohm vorh.Rohr/Unterflurkanal
Koaxial-Innenkabel MIL-C-17G, RG 58 C/U,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
Wellenwiderstand 50 Ohm, in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle.
50,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.29
Kunststoffaderltg. H07V-U 1x2,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal
Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525),
H07V-U 1 x 2,5, Cu-Zahl 24, in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle, Farbton grün/gelb,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
11.144,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.30
Kunststoffaderltg. H07V-U 1x2,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal
Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525),
H07V-U 1 x 2,5, Cu-Zahl 24, in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle, Farbton schwarz,
Hersteller/Typ
...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
59
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
11.144,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.31
Kunststoffaderltg. H07V-U 1x2,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal
Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525),
H07VU 1 x 2,5, Cu-Zahl 24, in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle, Farbton blau,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
11.144,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.32
Kunststoffaderltg. H07V-U 1x1,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal
Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525),
H07V-U 1 x 1,5, Cu-Zahl 14,4, in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle, Farbton grün/gelb,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
920,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.33
Kunststoffaderltg. H07V-U 1x1,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal
Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525),
H07V-U 1 x 1,5, Cu-Zahl 14,4, in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle, Farbton schwarz,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
920,00
m
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
60
25.10.2016
18.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
2.5.2.34
Kunststoffaderltg. H07V-U 1x1,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal
Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525),
H07V-U 1 x 1,5, Cu-Zahl 14,4, in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle, Farbton braun,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
920,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.35
Kunststoffaderltg. H07V-U 1x1,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal
Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525),
H07V-U 1 x 1,5, Cu-Zahl 14,4, in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle, Farbton blau,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
920,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.36
Hohlwanddose aus Isolierstoff
Hohlwanddose aus Isolierstoff
mit Stutzen und Schraubbefestigung, incl.
Fräsarbeit, liefern und einsetzen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
272,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.37
UP-Schalterdose aus Isolierstoff
UP-Schalterdose aus Isolierstoff
mit Stutzen und Schraubbefestigung, incl.
Trockenfräsarbeit in bewehrten Beton und malerfertig
einsetzen
Hersteller/Typ ...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
61
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
4.350,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.38
Verbindungsdose Kunststoff Durchm. 70mm T 55mm 5x2,5mm2
Verbindungsdose DIN EN 60670-1 (VDE 0606-1) aus
Kunststoff, Durchmesser 70 mm, Tiefe 55 mm, mit Deckel,
mit schraubenlosen Klemmen -2,5 mm2, in Sichtmauerwerk,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
464,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.39
Leuchtenanschlussdose Kunststoff
Wandleuchtenanschlussdose DIN EN 60670-1 (VDE 0606-1),
aus Kunststoff, mit Deckel, in Hohlwand,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
496,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.40
Deckenhaken
Deckenhaken, Belastung mind. 10 kg,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
656,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.41
Örtlicher Potentialausgleich
Örtlicher Potentialausgleich innerhalb
des Badezimmers nach DIN VDE 0100-701
mit:
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
62
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
- Potentialausgleichsschien, dem Sanitär- Versorgungsschacht zugeordnet
- Zuleitung 1x4 qmm, halogenfrei, Länge
ca. 9m, in der Trockenbauwand ab Nullschien im Wohnungskleinverteiler
- Einbindung der Heizung
- Kalt-, Warm- und Abwasserleitung
- Ständerwerk der Trockenbauwand
- einschl. Erdungsschellen und Schrauben
kompl. liefern, montieren und entsprechend dem Baufortschritt anschließen.
Nur auszuführen wenn Hauptpotentialausgleich fehlerhaft
136,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.42
Herdanschlußleitung
Herdanschlußleitung
Typ H05VV-F 3G 2,5, anschlußfertig vorbereitet, Länge ca. 1,5m, incl. Klein- und
Befestigungsmaterial
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
74,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.43
Herdanschluß+Prüfung, Mieterherde
Elektrischer Anschluß
von beigestellten Elektroherden herstellen,
einschließlich Funktionsprüfung und erforderliches Kleinmaterial, in Abstimmung mit
Mieter und Bauleitung (Mietereigene Herde)
74,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.44
Bauformherd, Ceran
Bauformherd, Ceran
platten, Energieeffizenz A, 50 cm breit, mit
Backröhre, Sichtfenster und Abdeckplatte
incl. Herdanschlußkabel liefern, betriebsf.
anschließen und ausrichten.
gewähltes Fabrikat: .........
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
gewählter Typ: ..............
62,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.45
bauseits beigestellten Durchlauferhitzer
bauseits beigestellten Durchlauferhitzer
anschliessen in Betrieb nehmen mit Funktionsprobe
136,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.46
Schrumpfmuffe bis 5x2,5
als Verbindungsmuffe bis 5x2,5mm² Cu
und freistemmen der Leitungsenden in Beton,
komplett mit allem Zubehör und Isoliermaterial,
betriebsfertig anschließen,liefern und montieren
(bei Beschädigung vorhand. Leitungen durch
Demontage-/Stemmarbeiten im Schachtbereich WE)
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
20,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.47
Schlitz, 20x20mm, Gipswand,
Schlitzarbeiten in Gipswand, Wandschlitz
20x20mm, mit Schlitzfräse und Staubabsaugung,
bauwerkschonend herstellen, schließen und malerfertig
spachteln
612,00
m
Material:
Lohn:
EP:
63
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.5.2.48
Schlitz, 20x15mm, Betonwand,
Schlitzarbeiten in Betonwand/-decke, Schlitz
20x15mm, mit Schlitzfräse und Staubabsaugung,
bauwerksschonend herstellen, schließen und malerfertig
spachteln
2.031,20
Einheit
m
Einheitspreis
in EUR
64
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.49
Schlitzarbeiten 30x15 Betonwand
Schlitzarbeiten in Betonwand/-decke, Schlitz
30x15mm, mit Schlitzfräse und Staubabsaugung, bauwerksschonend herstellen schließen und
malerfertig spachteln
408,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.50
WD, Beton, D=20/S=100mm
Wand- / Deckendurchbrüche in Betonwand
(stahlbewährt), Durchmesser ca. 20mm,
Stärke bis 10cm, bauwerkschonend mit Diamantbohrgerät,
fachgerecht herstellen
und verschließen
1.064,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.51
Badleuchte IP44, bestückt m. E14/2x40(28)W,
Badleuchte IP44, bestückt m. E14/2x40(28)W/
Halogenglühlampe, lxbxh=340x110x102mm,
mit Leuchtmittel kompl. liefern, montieren und
betriebsfertig anschließen
für WC Wandauslass weniger 60 cm v. Dusche oder
Badewanne
wie Fab.: RZB/ Colonna 211289.002 o.glw.
oder gleichwertig,
Hersteller/Typ ...............
138,00
St
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.5.2.52
Demontage Wohnungs-UV
Demontage Wohnungs-UV
Freischalten und Entsorgung, incl. Gehäuse,
Verkleidungen, Schaltgeräte etc., Klein- und
Befestigungsmaterials, verbleibende Zuleitung
und Stromkreiszuleitungen abklemmen
138,00
Einheit
St
Einheitspreis
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.53
Wohnungsüberprüfung nach DIN 57100/
Wohnungsüberprüfung nach DIN 57100/
VDE 0100 und DIN 57105/VDE 0105,
Zum Leistungsumfang der Überprüfung
gehört unter anderem das Öffnen von
Verteilerdosen,Steckdosen,Schalterdosen,
usw. mit nachziehen der Klemmenverbindungen (pro Wohnung ca. 20 Stck.),
Sichern von Stromauslässen sowie Beseitigung von fehlerhaften Schutzmaßnahmen,
Messung des Schleifen-und Isolationswiderstandes mit Erstellung eines Prüfprotokolles für elektrische Anlagen.
Geschätzter Aufwand pro Wohung ca. 3 Std.
138,00
WE
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.54
Reinigen Installationsrohre
Reinigen Installationsrohre zur Neubestückung incl.
Hilfsmaterialien
7.928,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.5.2.55
Mietereigene Schwachststromanlagen
Mietereigene Schwachststromanlagen
Antennen- und Telefonleitunge vor Schadstoffsanierung
Bestand aufnehmen.
Nach erfolgter Sanierung sach- und fachgerecht neu
installieren inklusive Material (ca. je 10m
Telefon/Antennenleitung mit LF-Kanal 15x15mm und
jeweils eine Anschlussdose mit Klein- und
Befestigungsmaterial)
138,00
St
65
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Gesamtsumme:
66
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
2.6
Ruf-; Sprech- und Türöffneranlage
Einheitspreis
in EUR
67
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
In den o.g. Objekten befinden sich bereits
In den o.g. Objekten befinden sich bereits
Haus-/Etagenklingeln Das vorhandene Leitungsnetz soll
zur Installation einer Gegensprechanlage in
2D-Bustechnik (mit Rufunterscheidung,
Missbrauchssperre für Türöffnerfunktion und
Mithörsperre) genutzt und ggf. ausgebaut werden.
Dazu ist das vorhandene Niederspannungsleitungsnetz zu
bewerten und evtl. erforderliche Neuverlegungen im
Kabelkanal und / oder Ausbesserungsarbeiten unter Bezug
auf die Herstellerangaben zu berücksichtigen. In der
Preisbildung sind alle Kosten, die zur betriebsfertigen
Installation der Anlagen gehören, einzurechnen. Die
Installation der Haustelefone soll in den Wohnungen
vorrangig an Stelle der alten Gegensprechanlage bzw.
der alten Türöffnertaste erfolgen. Dabei muss eine
einwandfreie Bedienung der Telefone und eine gute
Wahrnehmung der Ruftöne gewährleistet sein (z.B.
Berücksichtigung von Einbauschränken, Vorhängen, der
Wohnungsgröße und evtl. bereits vorhandene
Zweitklingeln).
Der Netztransformator ist in die vorhandene
Hausstromverteilung einzubauen.
Bei allen Installationsarbeiten sind die gültigen
Normen, besonders VDE 0100 und VDE 0800, einzuhalten.
Der vorhandene Türöffner ist zu überprüfen und ggf.
durch ein neues Exemplar (8-12V) zu ersetzen. Parallel
dazu ist die Gangbarkeit der Hauseingangstür, des
hydraulischen Türschließers und Türstoppers
festzustellen.
Ggf. sind bei installierten vollautomatischen Türen die
Betätigungen der installierten Türanlage anzupassen.
Die Hierachie der Türöffnung zu den
Gewerbebetriebszeiten ist direkt mit den Betreibern /
Bauleitung abzustimmen
Nach Abschluss der Arbeiten ist vom Mieter die
Bestätigung des ordnungsgemäß erfolgten Telefonanbaus
schriftlich einzuholen.
Die Objekte sind täglich besenrein zu verlassen.
Die Installation im Treppenhaus und in den Wohnungen
erfolgt in UP-Auführung. Die Haustelefone sind jedoch
für AP-Montage vorgesehen. In die Preise sind
Schlitz-, Stemm, Durchbruchsarbeiten und
Verputzarbeiten einzukalkulieren,
Alle notwendigen Leitungen, Abzweigdosen und
Hilfsmaterialien sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Weiterhin sind in den Preisen alle Nebenkosten die bei
der Durchführung des BV in kleinen Bauabschnitten
entstehen zu beachten. Die Erstellung eines
Verdrahtungsplanes gehört ebenso zum Leistungsumfang.
Verwendetes Sprechanlagefabrikat: TCS o.glw.
Taster
Fab.: Busch-Jaeger o.glw.
Typ: Reflex SI, alpinweiß
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
2.6.1
Instandsetzung
Eingang-Türtableau, für 24 Rufstellen
Einbau-Türtableau, für 24 Rufstellen
Frontplatte im Bestand mit Austausch
Mikro-Lautsprecher-Einheit; Beleuchtung (mit LED
erneuern) und Erneuerung der Klingeltaster
kompl.Überarbeiten in vandalensicherer Ausführung
montieren u. wieder betriebsfertig. anschließen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
5,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.6.2
Instandsetzung
Eingang-Türtableau, für 8 Rufstellen
Einbau-Türtableau, für 8 Rufstellen
Mikro-Lautsprecher-Einheit; Beleuchtung (mit LED
erneuern) und ggf Erneuerung der Klingeltaster
kompl.Überarbeiten in vandalensicherer Ausführung
montieren u. wieder betriebsfertig. anschließen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.6.3
Haustelefon AP mit Mithörsperre, TüröffHaustelefon AP mit Mithörsperre, Türöffnertaste, ohne
Hörer(freisprech) . Einbausummer zum Etagenruf,
Einbauläutewerk zum Haustürruf, mit einstellbarer
Lautstärke, kompl.
liefern, montieren u. betriebsfertig
anschließen
oder gleichwertig,
Hersteller/Typ ...............
138,00
St
Material:
Lohn:
EP:
68
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.6.4
Namenschilder nach Mieterliste gravieren
Namenschilder nach Mieterliste gravieren,
liefern und nach Einzug der Mieter montieren
276,00
Einheit
St
Einheitspreis
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
2.6.5
systemgerechtes Netzgerät mit 220-/12/8V
systemgerechtes Netzgerät mit 220-/12/8V
AC/DC, 2A incl. Ruftongenerator liefern und
mit separatem Sicherungsautomaten in die
Hauslichtverteilung abgeschottet einbauen
und anschließen
Hersteller/Typ ...............
7,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.6.6
UP-Etagentaster mit Symbol und BeschUP-Etagentaster mit Symbol und Beschriftungsfeld
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
138,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.6.7
Schalterdosen aus Isolierstoff
Schalterdosen aus Isolierstoff mit Stutzen
und Schraubbefestigung liefern, einstemmen
und einsetzen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
138,00
St
Material:
Lohn:
EP:
69
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
2.6.8
el. Türöffner liefern,
el. Türöffner liefern, dem Tischler zw. Einbau
übergeben und unter Zulieferung eines metallenden Leitungsübergangs mit Zugentlastung
und Leitung betriebsfertig montieren
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
7,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.6.9
J-Y(St)Y 4x2x0,8 mm
J-Y(St)Y 4x2x0,8 mm liefern und UP verlegen,
incl. Schlitzarbeiten
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
966,00
lfdm
Material:
Lohn:
EP:
2.6.10
alte Wohnungsklingel demontieren und entsorgen
alte Wohnungsklingel demontieren und
entsorgen
138,00
St
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
70
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
2.7
Brandschutz/ Nutzung
Einheitspreis
in EUR
71
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
alter Leitungswege
Nach Inbetriebnahme der neuen Wohnungeinspeisungen und
Nach Inbetriebnahme der neuen Wohnungeinspeisungen und
Rückbau der alten Strang-Steigeleitungen sind sämtliche
UP-Zug-und Anschlussverteiler in den Etagenfluren sachund fachgerecht mit geeigneten Materialien so zu
verschließen, dass bei Bedarfdiese für eine spätere
Nutzung wieder geöffnet werden können.
Z.B. Leitungswege für Provider bzw. Installation von
LWL_verkabelungen.
2.7.1
Kabelabschottung F90 bis 0,18qm,
Kabelabschottung F90 bis 0,18 qm,
Kabelabschottung
F90 bis 0,18 qm, zur Verhinderung von
Brandübertragung, in Wänden/Decken
aus Mauerwerk/
Stahlbeton, mit Vorlage der amtlichen Nachweise:
Prüfzeugnis, Prüfbescheid, allg.
bauaufsichtliche
Zulassung liefern und montieren,
inkl. Klein- und
Befestigungsmaterial, sowie
systembedingten Zubehör
..............................
vom Bieter einzutragen.
20,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.7.2
Zugkasten ca.260x260mm verschließen
Zugkasten ca.260x260mm verschließen
Leerrohre mit Stopfen verschließen
135,00
St
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.7.3
Zugkasten ca.ca.100x100 mm verschließen
Zugkasten ca.100x100mm verschließen
Leerrohre Silikon verschließen
136,00
Einheit
St
Einheitspreis
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
2.7.4
Kabelabschottung F90 bis 0,06 qm,
Kabelabschottung F90 bis 0,06 qm,
Kabelabschottung
F90 bis 0,06 qm, zur Verhinderung von
Brandübertragung, in Wänden/Decken
aus Mauerwerk/
Stahlbeton, mit Vorlage der amtlichen Nachweise:
Prüfzeugnis, Prüfbescheid, allg.
bauaufsichtliche
Zulassung liefern und montieren,
inkl. Klein- und
Befestigungsmaterial, sowie
systembedingten Zubehör
..............................
vom Bieter einzutragen.
49,00
St
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
72
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
2.8
Sonstiges allgemein
Einheitspreis
in EUR
73
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
In der Regel sind für absehbare Arbeiten entIn der Regel sind für absehbare Arbeiten entsprechende Ergänzungsangebote/ Nachträge vor Ausführung einzureichen. Nur wenn die Abrechnung nach
Leistung u. Einheitspreis nicht möglich ist, wird nach
Stundenlohn und Materialpreis abgerechnet.
Diese dürfen jedoch nur auf besondere Anweisung der
Bauleitung ausgeführt werden und sind unverzüglich nach
Ausführung von der Bauleitung quittieren zu lassen.
2.8.1
Monteurstunde für unvorhergesehene
Monteurstunde für unvorhergesehene
Arbeiten zum Nachweis
30,00
Std.
Material:
Lohn:
EP:
2.8.2
Revisionsunterlagen Elektro
Revisionsunterlagen Elektro
für alle ausgeschriebenenLeistungen, in 3-facher
Ausfertigung.
Die Revisionsunterlagen sind übersichtlich in Ordnern mit Trennblättern und Inhaltsverzeichnis versehen herzustellen und der Bauleitung zur Prüfung
und Weiterleitung gegen Quittierung auszuhändigen.
Ordnerrücken sind mit dem Bauvorhaben dem
Gewerk und der ausführenden Firma zu beschriften.
Die Unterlagen u. Nachweise umfassen im wesentlichen:
- Errichterbescheinigung für alle Anlagenteile mit
Nennung der entsprechenden Normen
- Alle Bezugsquellen und Bezugsnachweise der zur
Ausführung gebrachten Materialien und Bauteile in
Form von Prospekten oder Herstellerkatalogunterlagen sowie als Fabrikateliste mit Nennung aller
Fabrikate mit Hersteller sowie der Bestell-Nr.,
Herstellerangaben mit Anschrift, Tel.-Nr. sowie
Fax-Nr., ohne Verweis auf andere Unterlagen
- Lageplan/ Installationsplan, sowie revidierter Plansatz auf CD-Rom als *.dwg- o. *.dxf-Dateien und
Werksplanung
- Messprotokolle zur Kabelverlegung/ Übergabeprotokoll Kabelanlage
- Erklärung ü. Einhaltung d. Anwendungsvorschriften
- Übergabeprotokolle für die Übergabe aller
Anlagenteile an den Nutzer, Protokolle über die
Einweisung des Nutzers, Protokolle über die Übergabe
von Zubehör- oder Ersatzteilen
Ohne Vorliegen der Revisionsunterlagen erfolgt keine
Prüfung der Schlußrechnung.
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Pauschal für den ausgeschrieb. Leistungsumfang
1,00
psch
Material:
Lohn:
EP:
2.8.3
Einweisung Hausmeister
Einweisung des Hausmeisters
u. Concierge in alle Funktionsabläufe/Schaltund Steuereinrichtungen, Übergabe aller
Schlüssel und Erstellung eines Protokolls
1,00
psch
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
74
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
75
25.10.2016
18.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.9
Aufzugsmaschinenraum
2.9.1
Installationskleinverteiler 2x12TE AP
Installationskleinverteiler DIN VDE 0603-1 ( VDE
0603-1) und DIN 43871,aus Kunststoff, mit Tür,
für Aufputzmontage, 2 x 12 Teilungseinheiten,
Schutzart IP: 30
Schutzklasse: Schutzklasse II,
Zum Einbau von Geräten bis 63 A nach Maßnorm DIN 43880,
mit PEN, PE- und N-Klemmschienen,
Hutschiene zum Einbau von Modulargeräten nach DIN
43880, bzw. Tragschienen nach DIN EN 60715
Farbe: weiß (RAL 9010)
Berührungsschutzabdeckung,
Blindabdeckungen für Reserveplätze,
Stromkreiskennzeichnung je Gerät, einschließlich
Kabel-/Leitungseinführungen,
einschl. Reihenklemmen und Zubehör.
Zur Montage im Aufzugsraum
Gehäusemaße H/B/T in mm,
Einbaumaße H/B/T in mm,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
5,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.9.2
Leitungsschutzschalter 3-polig B 32A
Leitungsschutzschalter
DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880,
fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514),
Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC,
Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, 3-polig,
Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 32 A,
mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
5,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.9.3
Leitungsschutzschalter 3-polig B 25A
Leitungsschutzschalter
DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880,
fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514),
Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC,
Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, 3-polig,
Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 25 A,
mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
5,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.9.4
Leitungsschutzschalter 1 polig B 16A
Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880,
fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514),
Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC,
Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, einpolig,
Arbeitsstromauslöser 220 bis 240 V AC/DC,
Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 16 A,
mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild,
Beleuchtung ; Versorgung RWA Lüftung
Kabinenlicht
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
15,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.9.5
Fehlerstromschutzschalter B16A 30mA
Fehlerstromschutzschalter mit Überstromschutz
DIN EN 61009-1 (VDE 0664-20),
als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880,
fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514),
Auslösecharakteristik B DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
Bemessungsstrom 16 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA,
einpolig + N, 230 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA,
stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung,
mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild,
Hersteller/Typ
...............
76
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
vom Bieter einzutragen.
10,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.9.6
Wippschalter
Wippschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1)
einpolig, Aus, 10 A, 250 V AC,
Farbton grau, RAL 7035,
in Aufputzgehäuse,
Schutzart IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1),
Beleuchtung
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
5,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.9.7
Feuchtraum-Wannenleuchte
Feuchtraum-Wannenleuchte
2x58W, IP 54, Schutzklasse I, EVG, opale
Abdeckung, Deckenmontage, incl. Leuchtmittel liefern, montieren und betriebsfertig
anschließen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
5,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.9.8
AP/FR Schutzkontaktsteckdose mit KlappAP/FR Schutzkontaktsteckdose mit Klappdeckel liefern, montieren und betriebsfertig anschließen
Allgemein, Notrufgerät
Hersteller/Typ
...............
77
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
78
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
16,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.9.9
Elektr.Installation Triebwerksraum Kabelkanal/Boden
Kunststoffkanal/Wand
Elektrische Installation, für Personen-/Lastenaufzug,
im Triebwerksraum, die Leistung der Ausführung beginnt
mit den Eingangsklemmen des Hauptschalters und des
Schalters für Fahrkorbbeleuchtung und Notrufeinrichtung
sowie für Schachtbeleuchtung einschl. Auflegen der
Energiezufuhr, Leitungen in Kabelkanälen sowie Rahmen
mit trittfester Abdeckung auf dem Rohboden verlegen,
Leitungen in Kunststoffkanälen an den Wänden verlegen.
5,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.9.10
NHXMH-J E30 5x16mm²
Einspeisung Aufzug
NHXMH-J E30 5 x 16mm², Cu-Zahl 768,
inklusive Befestigungsmaterial zur Verlegung im
Funktionserhalt
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
130,00
m
Material:
Lohn:
EP:
2.9.11
Notlicht-Versorgungsbaustein 230VAC Bereitschaftsschaltung
IP2X 58W autom. Prüfeinr.
Notlicht-Versorgungsbaustein DIN EN 60598-2-22 (VDE
0711-2-22) mit Einzelbatterie,
Bemessungsbetriebsspannung 230 V AC,
Bereitschaftsschaltung, Bemessungsbetriebsdauer 3 h,
Schutzklasse I, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE
0470-1), Aufbaugehäuse für Wandaufbau, für
Leuchtstofflampen 58 W, Lichtstromfaktor 50 %,
Umgebungstemperatur -5 bis +40 Grad C, mit interner
automatischer Prüfeinrichtung, selbsttätig auslösend,
Meldung über potentialfreien Kontakt,
Hersteller/Typ ...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
vom Bieter einzutragen.
5,00
St
Material:
Lohn:
EP:
2.9.12
Einbindung des Aufzuges in den HPA
Einbindung des Aufzuges in den HPA
inklusive Zuleitung 45 16mm² gegn, Anschluss und
Kleinmaterial.
5,00
St
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
79
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3
2. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str.
3.1
Baustrom
3.1.
Einheit
Einheitspreis
in EUR
80
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
*** Ausführungsbeschreibung 2
Beschreibung
Außenbereich
Es sind Standverteiler vorgesehen, die jeweils einen
Rüstabschnitt versorgen. Die Zuleitungsführung ist vor
Ort mit der Bauleitung abzustimmen ( siehe Baustellen
einrichtungsplan) und ein Verteiler allgem. Fassade
Vorhaltung der Baustromanlage einschl mehrmaliges
Umsetzen über die gesamte Bauzeit einschließlich der
BEdes 1. Bauabschnittes
Innenbereich
Die Aufstellung der jeweiligen Verteiler erfolgt in
jedem Haus.
LOS 6 ELEKTRO
1.BA John-Locke-Str.1; 3; 5; 7; 9; 11; 13
2.BA John-Locke-Str. 15; 17
Von diesen werden die jeweiligen Etagenverteiler
eingespeist.
Die Zuleitungen der Etagenverteiler werden von der
Baustromanlage im Keller über die Treppenhäser in die
Etagen geführt.
Da die Sanierung der WE Strangweise Erfolgt
Diese ist so zu Verlegen. dass der Montagebereich der
E-Steigeleitungen nicht beeinträchtigt wird.
Baustromverteiler und Baubeleuchtung sind in Abstimmung
mit dem Auftraggeber für einzelne Bauabschnitte
bereitzustellen bzw.zu realisieren. Dazu gehören
Montage, Inbetriebnahme und Demontage.
In Abstimmung mit dem Netzbetreiber erfolgt die
Baustromversorgung über freie Abgänge des im Bestand
befindlichen Hausanschlusses. Die Funktion und
Betriebssicherheit der Anlage ist regelmäßig zu prüfen.
Die Vorhaltung ist für die gesamter Bauzeit
einzukalkulieren
Der AN legt innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Der AN legt innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Auftragserteilung einen detaillierten
Baustelleneinrichtungsplan vor.
3.1.1
Baustromverteiler Anschlussverteilerschrank Gehäuse Stahl
verz IP43 230/400VAC 250A
Baustromverteiler DIN EN 60439-4 (VDE 0660-501) als
Anschlussverteilerschrank, Zählerplatz nach den
Technischen Anschlussbedingungen des zuständigen EVU,
Berührungsschutzabdeckungen DIN EN 50274 (VDE
0660-514), Gehäuse aus verzinktem Stahl, beschichtet,
Farbton RAL 2004, Schutzart IP 43 DIN EN 60529 (VDE
0470-1), Messeinrichtung IP 54 DIN EN 60529 (VDE
0470-1), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC,
Bemessungsbetriebsstrom 250 A, einschl. Rohrgestell,
mit Fehlerstromschutzschalter, Typ B
allstromsensitiv,DIN VDE 57612, IEC/EN 60439-4/A1+A2
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
81
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
(DIN VDE 0660 Teil 501/A1+A2)
230/400V; 50 Hz bis 22 kVA
mit Hauptschalter, CEE-Gerätestecker
3
3
2
3
CEE-Steckdosen-Abgang 63 A
CEE-Steckdosen-Abgang 32 A
CEE-Steckdosen-Abgang 16 A
Steckdosen-Abgang 16A/230 V
Abgänge über FI-Schalter 0,03 A
Ausreichend dimensioniert und abgesichert, auch als
Anschluss für Fremdfirmen nutzbar, einrichten,
vorhalten und nach Fertigstellung des Bauwerks abbauen,
einschließlich mehrmaliges Umsetzen im Laufe des
Baufortschrittes.
Grundstandzeit: gemäß angegebener Gesamtbauzeit
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
aufbauen und abbauen.
1,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.1.2
Baustromverteiler Kleinverteilerschrank Gehäuse Stahl verz
IP43 230/400VAC 63A
Baustromverteiler DIN EN 60439-4 (VDE 0660-501) als
Kleinverteilerschrank, Berührungsschutzabdeckungen DIN
EN 50274 (VDE 0660-514), Gehäuse aus verzinktem Stahl,
beschichtet, Farbton RAL 2004, Schutzart IP 43 DIN EN
60529 (VDE 0470-1), Messeinrichtung IP 54 DIN EN 60529
(VDE 0470-1), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC,
Bemessungsbetriebsstrom 63 A, einschl. Rohrgestell, mit
Fehlerstromschutzschalter, Typ B allstromsensitiv,
aufbauen und abbauenBaustrom-Endverteiler-Schrank - EV
230/400V; 50 Hz bis 22 kVA
mit Hauptschalter, CEE-Gerätestecker
1
7
2
6
CEE-Steckdosen-Abgang 63 A
CEE-Steckdosen-Abgang 32 A
CEE-Steckdosen-Abgang 16 A
Steckdosen-Abgang 16A/230 V
Einspeisung mit Durchschleifmöglichkeit
Abgänge über FI-Schalter 0,03 A
Ausreichend dimensioniert und abgesichert, auch als
Anschluß für Fremdfirmen nutzbar, einrichten, vorhalten
und nach Fertigstellung des Bauwerks abbauen,
einschließlich mehrmaliges Umsetzen im Laufe des
Baufortschrittes.
Grundstandzeit: gemäß angegebener Gesamtbauzeit
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
82
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
liefern, montieren, umsetzen und demontieren,
einschließlich regelmäßiger Prüfungen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,.
1,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.1.3
Baustromverteiler
für Container und Baustellenbeleuchtung
Baustrom-Endverteiler-Schrank - EV DIN VDE 57612, IEC/EN 60439-4/A1+A2
(DIN VDE 0660 Teil 501/A1+A2)
230/400V; 50 Hz bis 22 kVA
mit Hauptschalter, CEE-Gerätestecker
2 CEE-Steckdosen-Abgang 32 A
6 Steckdosen-Abgang 16A/230 V
Einspeisung mit Durchschleifmöglichkeit
Abgänge über FI-Schalter 0,03 A
Ausreichend dimensioniert und abgesichert, auch als
Anschluss für Fremdfirmen nutzbar, einrichten,
vorhalten und nach Fertigstellung des Bauwerks abbauen,
einschließlich mehrmaliges Umsetzen im Laufe des
Baufortschrittes.
Grundstandzeit: gemäß angegebener Gesamtbauzeit
liefern, montieren, umsetzen und demontieren,
einschließlich regelmäßiger Prüfungen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.1.4
Baustromverteiler DIN EN 60439-4 (VDE 0660-501) als
Baustromverteiler DIN EN 60439-4 (VDE 0660-501) als
Etagenverteiler zum Anschluss von ortsveränderlichen
Verbrauchern
6x CEE-Schutzkontaktsteckdosen WS 16A
1x CEE-Schutzkontaktsteckdosen DS 16A
Berührungsschutzabdeckungen DIN EN 50274 (VDE
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
83
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
0660-514), Schutzart IP 43 DIN EN 60529 (VDE 0470-1),
IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1),
Bemessungsbetriebsstrom 32 A, einschl. Anschlussleitung
20m mit Stecker CEE 32A
Befestigung, aufbauen, mehrmaliges Umsetzen.
gew. Fabr. : .................
gew. Typ : ...................
10,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.1.5
Zusätzliche Anschlußkabel
Zusätzliche Anschlußkabel für Baustromverteiler, in
Teilenden bedarfsweise mit oder ohne Stecker CEE 32 A
liefern, montieren, ggf. gegen mechanische Beschädigung
schützen und regelmäßig prüfen.
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
150,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.1.6
Gummischlauchltg. NSSHÖU-J 5x25 anschließen Betriebsmittel
Gummischlauchleitung DIN VDE 0250-812 (VDE 0250-812)
NSSHÖU-J 5 x 25, Cu-Zahl 1200, Arbeitshöhe bis 4 m,
anschließen an beigestellte Betriebsmittel, einschl.
Verbindungsmittel,
30,00
m
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3.2
Vorbereitende Arbeiten
3.2.1
Demontage
3.2.1.1
Demontage elektrischen Leitungsinstallationen > 2,5mm²
Demontage elektrischen Leitungsinstallationen > 2,5mm²
im Bereich des Kellers sowie deren fachgerechte
Entsorgung,
600,00
Einheit
m
Einheitspreis
in EUR
84
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
3.2.1.2
Leuchte demont. in Behälter laden
Leuchte, Demontagehöhe bis 4 m, demontieren, in
Behälter des AN laden.
96,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.2.1.3
Kabel/Ltg. bis 5x2,5mm2 demont. in Behälter laden
Kabel/Leitung bis 5 x 2,5 mm2, demontieren, in Behälter
des AN laden.
2.656,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.2.1.4
Verteiler komplett bestückt demont. trennen sortieren
laden
Verteiler, komplett bestückt,
Bestückung
Sicherungen /sicherungsautomaten ca.15 Stck
Arbeitshöhe über Gelände/Fußboden bis 3 m, demontieren,
trennen, nach Werkstoffen sortieren, in Behälter des AN
laden.
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3.2.1.5
Kabel/Ltg. bis 5x25mm2 demont. trennen sortieren laden
Kabel/Leitung bis 5 x 25 mm2, Arbeitshöhe über
Gelände/Fußboden über 3,5 bis 5 m, demontieren,
trennen, nach Werkstoffen sortieren, in Behälter des AN
laden.
512,00
Einheit
m
Einheitspreis
in EUR
85
25.10.2016
18.10.2016
Material:
Lohn:
EP:
3.2.1.6
Kabelverteilergestell demont. trennen auf-/abladen im
Behälter
AN sammeln
Kabelverteilergestell demontieren, trennen und
sortieren nach Werkstoffen einschl. Auf- und Abladen,
im Behälter des AN sammeln.
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.2.1.7
Rückbau und Entsorgung
der Hauptverteiler einschließlich Verkabelung nach
Inbetriebnahme der neuen Anlagenteile.
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3.2.2
Vorbereitende Maßnahmen
3.2.2.1
Aufnahme des Ist-Bestandes
Aufnahme des Ist-Bestandes
zur Prüfung der Kabelwege, Anschlüsse und Leitungen
verbleibender informationstechnischer Anlgen, sowie
neuer Anschlüsse der Haustechnischen Anlagen.
Einschließlich der Vorbereitung und deren zeitlichen
Eingliederung der Hausanschlussverstärkungen in den
Bauablauf.
2,00
Einheit
St
Einheitspreis
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
3.2.2.2
Erstellung der Werk- u. Montageplanung
Erstellung der Werk- u. Montageplanung
je Haus
Diese ist eigenverantwortlich vor Ort mit der
Bauleitung abzustimmen.
2,00
St
Gesamtsumme:
86
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
3.3
Hauptstromversorgung
3.3.1
Hauptverteilungen
Einheitspreis
in EUR
87
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Erneuerung des HA-Anschlussverteilers gemäß der
Erneuerung des HA-Anschlussverteilers gemäß der
geltenden TAB des EVU einschließlich der
Hausunterverteiler Der Bestand ist dahingehend zu
prüfen ggf. sind die Anschlüsse gemäß TAB zu verstärken
3.3.1.1
HA/HV-Kombination, 8 Geschosser
HA/HV-Kombination nach Richtlinien des örtlichen EVU
auf Standrahmen, Deckelverschlüsse für
Werkzeugbetätigung, plombierbar,
Hauptverteiler aufgebaut auf Sammelschienen, 5-polig,
250A, mit Berührungsschutz,
Schutzklasse II, Schutzart IP 54, Einfacheinspeisung,
bestückt mit:
1 Stck Überspannungschutz Typ 1/2 mit NH00
Hausanschlusskasten:
1x Hausanschluss-Sicherungselement in der Zuleitung NH
2, 400/250A, 3-polig
Hauptverteiler:
3x -Sicherungslasttrennschalter NH1, 125A, 3-polig
2x Sicherungslasttrennschalter NH00, 100A, 3-polig
Zuleitung: mit Direktanschlussklemme 150mm² Cu/Alu
Ableitung: mit Prismenklemmen 70-120mm², Cu
Potentialausgleichskasten:
Potentialausgleichs-Schiene mit 4 Klemmen 16-25mm²
Maße mit Standrahmen ca. Höhe 1050 x Breite 1500 x
Tiefe 170 mm
werkstattmäßig gebaut, komplett mit NH-Sicherungen und
einschließlich mit notwendigem Systemzubehör liefern,
montieren, auflegen aller Kabel und Leitungen und
fachgerecht beschriften,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3.3.1.2
Freischalten und Demontage
Freischalten und Demontage der alten HV-Kombination,
nach Ende der Baumaßnahme einschl. sämtlichen
Zubehörs, Klein- und Befestigungsmaterial, und
Entsorgung
2,00
Einheit
St
Einheitspreis
in EUR
88
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
3.3.1.3
Durchführung Genehmigungsverfahren
Durchführung Genehmigungsverfahren
beim örtlichen EVU auch evt. erforderlicher
Teilabnahmen und Einreichen der Stromlieferungsanträge entsprechend dem
Baufortschritt
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.3.1.4
Potentialausgleichsschiene Stahl verz 8x1,5-25mm2 40x4mm
Potentialausgleichsschiene DIN VDE 0618-1 (VDE 0618-1),
aus verzinktem Stahl, mit Anschluss für 8 x 1,5 bis 25
mm2, ein Flachband bis 40 mm x 4 mm, und
Massivrundleiter, Durchmesser 8 bis 10 mm,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.3.1.5
Kunststoffaderltg. H07V-R 1x16 vorh.Rohr/Unterflurkanal
Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525),
H07V-R 1 x 16, Cu-Zahl 154, in Kunststoffrohr. Rohr
Farbton grün/gelb.
gew. Fabr. :
.................
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
89
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
gew. Typ : ....................
60,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.3.1.6
Kunststoffaderltg. H07V-R 1x25 vorh.Rohr/Unterflurkanal
Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525),
H07V-R 1 x 25mm², Cu-Zahl 154, in Kunststoffrohr
Farbton grün/gelb.
gew. Fabr. : .................
gew. Typ : ....................
40,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.3.1.7
Verbindungsmuffe Gebäude
Verbindungsmuffe 0,6/1 kV, in Schrumpftechnik, in
Gebäuden montieren, einschl. systemgebundenem Zubehör,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
4,00
3.3.1.8
St
Hinweisschild "Hausanschluß Elektro"
Hinweisschild "Hausanschluß Elektro"/bzw.
"Zählerraum Elektro" (Plastik) mit Befestigungsmaterial liefern u. montieren
gew. Fabr. : .................
gew. Typ : ...................
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.3.1.9
CEE-Steckdose 5-polig 230/400VAC 16A AP IP44
CEE-Steckdose DIN EN 60309-2 (VDE 0623-2), 5-polig,
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
90
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, 16 A, in
Aufputzgehäuse, Ausführungsprogramm gemäß
Einzelbeschreibung, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE
0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen,
gew. Fabr. : .................
gew. Typ : ...................
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.3.1.10
Feuchtraum-Wannenleuchte
Feuchtraum-Wannenleuchte
2x58W, IP 54, Schutzklasse I, EVG, opale
Abdeckung, Deckenmontage, incl. Leuchtmittel liefern, montieren und betriebsfertig
anschließen
gew. Fabr. : .................
gew. Typ : ...................
6,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.3.1.11
Notlicht-Versorgungsbaustein 230VAC Bereitschaftsschaltung
IP2X 24W LED autom. Prüfeinr.
Notlicht-Versorgungsbaustein DIN EN 60598-2-22 (VDE
0711-2-22) mit Einzelbatterie,
Bemessungsbetriebsspannung 230 V AC,
Bereitschaftsschaltung, Bemessungsbetriebsdauer 3 h,
Schutzklasse I, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE
0470-1), Aufbaugehäuse für Wandaufbau, für LED-Lampen
LED 24 W, Lichtstromfaktor 50 %, Umgebungstemperatur -5
bis +40 Grad C, mit interner automatischer
Prüfeinrichtung, selbsttätig auslösend, Meldung über
potentialfreien Kontakt,
gew. Fabr. : .................
gew. Typ : ...................
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Gesamtsumme:
91
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
3.3.2
Zählerzentralisation
Einheitspreis
in EUR
92
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Auf Grund der baulichen Gegebenheiten
Auf Grund der baulichen Gegebenheiten
und den Technischen-Anschluss-Bedingungen, sowie den
geltenden Vorschriften der DIN VDE 100 erfolgt eine
Zählerzentralisation pro Aufgang im zugeordneten
Kellerbereich.
3.3.2.1
Zählerwechselschrank IP3X 3Einbaufelder 8 Zählerplätze H
1150mm B/T 1000/230mm
Zählerwechselschrank, aus schlagfestem Polystyrol,
2-stöckig, mit Tragschienen DIN EN 60715,Metalltür
Berührungsschutzabdeckungen, Blindabdeckungen für
Reserveplätze, Stromkreiskennzeichnung je Gerät,
einschl. Kabel-/Leitungseinführungen, Schutzklasse II,
für Aufputzmontage, Schutzart IP 3X DIN EN 60529 (VDE
0470-1), mit 4 Einbaufeldern, mit 8 Zählerplätzen, für
elektronische Haushaltszähler, komplett ausgebaut nach
den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des
zuständigen EVU, unterer Anschlussraum mit
Sammelschienensystem 5-polig, 160 A, mit zusätzlichem
Allgemeinzählerplatz, mit zusätzlichem
Tarifschaltgeräteplatz, mit 2 REG-Verteilerfeldern, mit
einem Telekommunikationsfeld, max. Höhe 1150 mm, max.
Maße B/T 1100/230 mm,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
6,00
3.3.2.2
St
Zählerwechselschrank IP3X 2 Einbaufelder 2 Zählerplätze H
1150mm B/T 600/230mm
Zählerwechselschrank, aus schlagfestem Polystyrol,
2-stöckig, mit Tragschienen DIN EN 60715,
Berührungsschutzabdeckungen, Blindabdeckungen für
Reserveplätze, Stromkreiskennzeichnung je Gerät,
Metalltür einschl. Kabel-/Leitungseinführungen,
Schutzklasse II, für Aufputzmontage, Schutzart IP 3X
DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit 2 Einbaufeldern, mit 2
Zählerplätzen, für elektronische Haushaltszähler,
komplett ausgebaut nach den Technischen
Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen EVU, unterer
Anschlussraum mit Sammelschienensystem 5-polig, 100 A,
mit zusätzlichem Allgemeinzählerplatz, mit zusätzlichem
Tarifschaltgeräteplatz, mit 2 REG-Verteilerfeldern, mit
einem Telekommunikationsfeld, max. Höhe 1150 mm, max.
Maße B/T 600/230 mm,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
2,00
St
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
93
25.10.2016
18.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
3.3.2.3
Kabelanschlussgehäuse IP3X bis 95mm2
Kabelanschlussgehäuse für Zählerschrank DIN VDE 0603-1
(VDE 0603-1) und DIN 43870 einschl.
Kabel-/Leitungseinführungen, Schutzklasse II, für
Aufputzmontage, Schutzart IP 3X DIN EN 60529 (VDE
0470-1), 5-polig, mit Klemmen bis 95 mm2,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
6,00
3.3.2.4
St
Hauptleitungsschutzschalter 230/400VAC SLS
Ausschaltvermögen
25kA Gr.6 dreipolig Charakter.E 63A
Selektiver Hauptleitungsschutzschalter DIN VDE
0641-21(SLS) (VDE 0641-21), fingersicher DIN EN 50274
(VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V
AC, Bemessungsisolationsspannung 690 V,
Bemessungsausschaltvermögen 25 kA,
Stoßspannungsfestigkeit 8 kV (2000 m) mit
Sternkennzeichnung, Baugröße 6 mit
Sammelschienenadapter für Sammelschienen, dreipolig,
Auslösecharakteristik E, Bemessungsstrom 63 A.
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
52,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.3.2.5
RJ45-Buchse,
RJ45-Buchse, IP2X,
Montage im "Raum für Zusatzanwendungen" RJ45
Schnittstelle, zum Einhalten der VDE-AR-N 4101:2011-8,
für den Anschluss des Messsystemes nach EnWG
2012,zwischen Zählerschrank und dem Abschlusspunkt
Liniennetz (APL). Gehäuse: PA6, tiefschwarz (RAL 9005),
zum Einrasten in eHZ-Zählertragplatten sowie zum 24/1
- 22/1 (eindrähtig), und AWG 26/7 bis 22/7
(mehrdrähtig) an IDC-Schneidklemmen, intelligentes
Kabelmanagement im Ladestück (Zugentlastung) auch für
stark verdrillte Leitungen geeignet. Kennzeichnung der
Adernfarben nach TIA/EIA 568A und TIA/EIA 568B.
Robustes, einteiliges und wieder verwendbares
Modulgehäuse aus Zinkdruckguss, veredelt. Montage ohne
Spezialwerkzeug, Einbauform: Modul, Kabelzuführung
270°. Inklusive Staubschutzkappe. Kategorie: Cat6a
Montageart: integrier-/einbaubar Geschirmt: ja Typ:
RJ45 8(8) Anschlussart: Schneidklemm Schutzart IP: 2X
Hersteller/Typ ...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
94
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
8,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.3.2.6
Datenkabel Horizontal-/Steigbereich geschirmt 100MHz
4x2(Paar)
Datenkabel für den Horizontal- und Steigbereich DIN EN
50288-2-1 (VDE 0819-2-1), geschirmt, bis 100 MHz,
Kategorie 7 DIN EN 50173-1, 4 x 2(Paar),
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
1.112,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.3.2.7
Installationskleinverteiler Kunststoff IP2X 2x12TE
Installationskleinverteiler DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1)
und DIN 43871, mit PE- und N-Klemmschienen,
Tragschienen DIN EN 60715, Berührungsschutzabdeckung,
Blindabdeckungen für Reserveplätze, Vorrüstung Telekom
am Übergabepunkt Stromkreiskennzeichnung je Gerät,
einschl. Kabel-/Leitungseinführungen, Schutzklasse II,
aus Kunststoff, mit Tür, für Aufputzmontage, einschl.
Reihenklemmen Anschlussarbeiten und Zubehör.
Gehäusemaße H/B/T in mm ....
vom Bieter einzutragen,
Schutzart IP 5X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), 2x 12
Teilungseinheiten,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.3.2.8
Elektroinstallationsrohr PE-HD AD 16mm UP
Elektroinstallationsrohr DIN EN 61386 (VDE 0605), Maße
DIN EN 60423, nicht flammenausbreitend, aus PE-HD,
einwandig, gewellt, flexibel, Außendurchmesser 16 mm,
Innendurchmesser in mm .......
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
95
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen,
Druckbeanspruchung mittel, Schlagbeanspruchung mittel,
min. Dauergebrauchs- und Installationstemperatur - 5
Grad C, max. Dauergebrauchs- und
Installationstemperatur + 60 Grad C, Verlegung unter
Putz, anteilig Verschlussstopfen für rauchdichten
Verschluss
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
1.032,00
3.3.2.9
m
Bohrung Beton Durchm. bis 25mm T 17,5-20cm nicht
schadstoffbelastet
Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem
Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser bis 25 mm,
Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, Wichte des
Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe
bis 2 m,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf
LKW des AG laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet,
Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau).
48,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.3.2.10
Brandschutzabschottung Einzelkabel S90 Gebäude Wand D
90mm
Brandschutzabschottung an Einzelkabeln nach
Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) des Bundeslandes der
Ausführung/Muster Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR),
Feuerwiderstandsklasse S 90 DIN 4102-9, im Gebäude,
Oberkante Abschottung über Gelände/Fußboden bis 3m,
Wand aus Stahlbeton, Dicke 90 mm, freier Ringspalt im
Durchbruch bis 15 mm, Spalt füllen mit Mörtel MG III.
48,00
3.3.2.11
St
Verschlussstopfen AD 16mm
Verschlussstopfen, Außendurchmesser16 mm, für
Kabelschutzrohre für rauchdichten Verschluss
im Brandfall selbst verschließend/verlöschend
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
96,00
St
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
3.3.2.12
Rangierkanal
Rangierkanal
für vorgenannte Zählerzentralisation einschl.
Endkappen und allem Befestigungsmaterial
liefern und montieren
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
5,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.3.2.13
Auflisten der Zählerstände,
Auflisten der Zählerstände,
nummern und -standorte, diese schriftlich d.
örtlichen EVU/ der Bauleitung mitteilen, Zähler
demontieren, fachgerecht einlagern und an
EVU übergeben
50,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.3.2.14
neue Zähler übernehmen
neue Zähler des örtlichen EVU
übernehmen, Auflisten der Zählerstände,
-nummern und -standorte, diese schriftlich
der Bauleitung mitteilen, Zähler beschriften,
montieren und betriebsfertig anschließen
50,00
St
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
96
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
3.3.3
Kabel, Leitungen, Tragsysteme
97
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die Steigestränge sind als TN-S System auszuführen.
Die Steigestränge sind als TN-S System auszuführen.
Es werden in jedem Treppenhaus zwei der jeweilige
Seitenlage zugeordnete und entsprechend der MLAR neue
Steigebereiche errichtet.Über welche die zugeordneten
Wohnungen erschlossen werden.
Schwachstrominstallationen werden parallel in
entsprechendem Abstand im Schutzrohr in diesen
Bereichen installiert
Bei der Bemessung der WE-Zuleitungen sind Forderungen
der Technischenausführungsbestimmungen TAB 3 gemäß
Vattenfall und die DIN VDE 0298-4 einzuhalten.
3.3.3.1
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x16 Montagewand
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 16, Cu-Zahl 768, in Montagewänden,
Arbeitshöhe bis 4 m,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
744,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.3.3.2
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x16 vorh.Kabelrinne/Kanal
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 16, Cu-Zahl 768, auf vorh.
Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Arbeitshöhe bis 4 m,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
96,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.3.3.3
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x25 Montagewand
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 25, Cu-Zahl 1200, in
Montagewänden.
Hersteller/Typ
...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
98
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
414,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.3.3.4
Ltg. halogenfrei NHXMH-J 5x35 vorh.Kabelrinne/Kanal
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHXMH-J 5 x 35, Cu-Zahl 1680, auf vorh.
Kabelrinnen oder in offene Kanäle,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
14,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.3.3.5
Ltg. halogenfrei NHMH-J 1x10 vorh.Kabelrinne/Kanal
Halogenfreie Installationsleitung gnge DIN VDE 0250-214
(VDE 0250-214) NHMH-J 1 x 10, Cu-Zahl 96, auf vorh.
Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Arbeitshöhe bis 4 m.
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
24,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.3.3.6
Ltg. halogenfrei NHMH-J 1x16 vorh.Kabelrinne/Kanal
Halogenfreie Installationsleitung gnge DIN VDE 0250-214
(VDE 0250-214) NHMH-J 1 x 16, Cu-Zahl 154, auf vorh.
Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Arbeitshöhe bis 4 m.
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
30,00
m
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
99
25.10.2016
18.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
3.3.3.7
Ltg. NYY-J 5x35 inkl. Schellenmontage
Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214)
NYY-J 5 x 35² Cu-Zahl 1680, inkl Schellen verlegen u.in
Teillängenanschließen liefern und montieren
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
42,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.3.3.8
Bohrung Beton Durchm. 25-50mm T 17,5-20cm nicht
schadstoffbelastet
Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem
Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 25 bis 50 mm,
Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, Wichte des
Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe
bis 2 m,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf
LKW des AG laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet,
Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau).
48,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.3.3.9
Brandschutzabschottung Einzelkabel S90 Gebäude Wand D
90mm
Brandschutzabschottung an Einzelkabeln nach
Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) des Bundeslandes der
Ausführung/Muster Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR),
Feuerwiderstandsklasse S 90 DIN 4102-9, im Gebäude,
Oberkante Abschottung über Gelände/Fußboden bis 3m,
Wand aus Stahlbeton, Dicke 90 mm, freier Ringspalt im
Durchbruch bis 15 mm, Spalt füllen mit Mörtel MG III.
48,00
3.3.3.10
St
Ausleger Stahl bandverz bis 3,5kN L 300mm Wandbefestigung
Ausleger für Gitterrinne, aus bandverzinktem Stahl DIN
EN 10346, Dicke 1,5 mm, Tragfähigkeit bis 3,5 kN, Länge
300 mm, an der Wand aus Beton befestigen mit
bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln,
Hersteller/Typ
...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
100
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
20,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.3.3.11
Gitterrinne Stahl bandverz H 80mm B 300mm
Gitterrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE
0639), mit einem Trennsteg, einschl. aller
systembedingten Form- und Verbindungsstücke, aus
bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,5 mm,
Schlitzbreite 12 mm, Seitenhöhe mind. 80 mm, Breite
mind. 300 mm,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
20,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.3.3.12
Ausleger Stahl bandverz bis 3,5kN L 200mm Wandbefestigung
Ausleger für Gitterrinne, aus bandverzinktem Stahl DIN
EN 10346, Dicke 1,5 mm, Tragfähigkeit bis 3,5 kN, Länge
200 mm, an der Wand aus Beton befestigen mit
bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
5,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.3.3.13
Gitterrinne Stahl bandverz H 80mm B 200mm
Gitterrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE
0639), mit einem Trennsteg, einschl. aller
systembedingten Form- und Verbindungsstücke, aus
bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,5 mm,
Schlitzbreite 12 mm, Seitenhöhe mind. 80 mm, Breite
mind. 200 mm,
Hersteller/Typ
...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
101
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
10,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.3.3.14
Ausleger Stahl bandverz bis 3,5kN L 100mm Wandbefestigung
Ausleger für Gitterrinne, aus bandverzinktem Stahl DIN
EN 10346, Dicke 1,5 mm, Tragfähigkeit bis 3,5 kN, Länge
100 mm, an der Wand aus Beton befestigen mit
bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
5,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.3.3.15
Gitterrinne Stahl bandverz H 80mm B 100mm
Gitterrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE
0639), mit einem Trennsteg, einschl. aller
systembedingten Form- und Verbindungsstücke, aus
bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,5 mm,
Schlitzbreite 12 mm, Seitenhöhe mind. 80 mm, Breite
mind. 100 mm,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
10,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.3.3.16
C-Profilschiene Stahl bandverz Wand-/Deckenbefestigung
C-Profilschiene, Breite 20 mm, Höhe 10 mm, gelocht, aus
bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,25 mm, an
Decke und Wand befestigen mit bauaufsichtlich
zugelassenen Dübeln, Arbeitshöhe bis 4 m.
Hersteller/Typ
...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
102
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
37,20
m
Material:
Lohn:
EP:
3.3.3.17
Ltg. halogenfrei NHXMH-J 5x35 Bügelschellen
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHXMH-J 5 x 35, Cu-Zahl 1680, mit
Bügelschellen auf vorh. Ankerschienen oder Kabelleiter,
Arbeitshöhe bis 4 m,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
42,00
Stck
Material:
Lohn:
EP:
3.3.3.18
Demontage Steigestrang
Demontage Steigestrang in teilabschnitten
Verteilerdosen in Flurbereichen brandschutzmäßig
incl. Befestigungmaterial schließen
Abtransport und
fachgerechte Entsorgung
pauschal je Steigepunkt
6,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.3.3.19
Demontage und Entsorgung
Demontage und Entsorgung
von Kabelrinne bis max. 300mm Breite, die auf
der Kabelrinne befindlichen Leitungen sind teilweise zu sichern und auf die neu zu montierende
Kabelrinne zu verlegen.
10,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.3.3.20
Kernbohrung Beton Durchm. 50-100mm T 17,5-20cm nicht
schadstoffbelastet
Kernbohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus
unbewehrtem Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 50
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
103
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
bis 100 mm, Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, Wichte des
Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe
bis 2 m,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf
LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet,
Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau).
102,00
3.3.3.21
St
Brandschutzabschottung Leitungsanlagen MW-Pl.Schott S90
Gebäude Wand D 240mm
Brandschutzabschottung an Kabel-/Leitungsanlagen als
Mineralwolleplattenschott, mit allgemeinem
bauaufsichtlichen Prüfzeugnis/allgemeiner
bauaufsichtlicher Zulassung, Feuerwiderstandsklasse S
90 DIN 4102-9, im Gebäude, Oberkante Abschottung über
Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Wand aus Stahlbeton, Dicke
240 mm, eckiger Durchbruch, Querschnitt über 0,02 bis
0,05 m2,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
12,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.3.3.22
Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 14/ 30mm
Stahl
verz
Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE
0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B
mind. 14/ 30 mm, aus verzinktem Stahl, einschl.
elektrisch dauerhaft leitfähiger Verbindung, mit einem
Trennsteg, aus verzinktem Stahl, einschl. aller
systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf Beton,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
5,00
3.3.3.23
m
Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 14/ 14mm
Stahl
verz
Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE
0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B
mind. 14/ 14 mm, aus verzinktem Stahl, einschl.
elektrisch dauerhaft leitfähiger Verbindung, einschl.
aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Beton,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
5,00
m
Gesamtsumme:
104
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
3.4
Verteilungen, Installation allg.
3.4.1
Verteilungen
105
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
mit Umstellung der Einspeisung auf TNS sind
mit Umstellung der Einspeisung auf TNS sind
vorhandendeStromkreisverteiler des Allgemeinbedarfs
entsprechend zu erneuern.
3.4.1.1
Elektron.Zähler elektr.Wirkarbeit bis 40A Kl.1 3x230/400V
Eintarifmessung
Elektronischer Zähler, als Reiheneinbaugerät, Maße DIN
43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), für
elektrische Wirkarbeit DIN EN 62053-21 (VDE 0418-3-21),
zur Montage auf Tragschiene DIN EN 60715, für
Direktanschluss bis 40 A, Genauigkeitsklasse 1,
Bemessungsbetriebsspannung 3 x 230/400 V AC,
4-Leiter-Messung, für Eintarifmessung, Anzeige LED
3-stellig, Zähler beglaubigt,
Unterzählung Aufzug 1xHeizung 1x Technik
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
5,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.4.1.2
Ausschalter 400VAC 63A 4-polig 2W
Ausschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1), als
Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN
50274 (VDE 0660-514), zur Montage auf Tragschiene DIN
EN 60715, Bemessungsbetriebsspannung 400 V AC,
Bemessungsstrom 63 A, 4-polig, mit Hilfsschalter 2 W,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.4.1.3
Fehlerstromschutzschalter 25A/0,03A
Fehlerstromschutzschalter 25A/0,03A
2polig, 230V~, 50Hz, 2TE, Klemmbefestigung
für Tragschiene, mit Kippschalter, liefern, in
UV einsetzen, montieren und betriebsfertig
anschließen
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.4.1.4
Sicherheitstrafo
Sicherheitstrafo
n. DIN VDE 0551/1 EN 60742, für die Versorgung der Stromstoßschalter, getrennte
Primär- und Sekundärwicklung, kurzschlußfest, für Montage auf Tragschienen, 4 PLE,
primär: 230V/ 50Hz
sekundär: 12V/24V/50Hz - 2,08/1,04A
liefern, in UV einsetzen, montieren und
betriebsfertig anschließen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.4.1.5
Leitungsschutzschalter B 16A, 1polig
Leitungsschutzschalter B 16A, 1polig
liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
12,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.4.1.6
Leitungsschutzschalter B 10A, 1polig
Leitungsschutzschalter B 10A, 1polig
liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen
Hersteller/Typ ...............
106
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
107
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen,
8,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.4.1.7
Leitungsschutzschalter B 25A, 3polig
Leitungsschutzschalter B25A, 3polig
liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
8,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.4.1.8
Fehlerstromschutzschalter Überstromsch. Charakter.B 16A
Fehlerstrom 30mA einpolig+N 230VAC
Fehlerstromschutzschalter mit Überstromschutz DIN EN
61009-1 (VDE 0664-20), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN
43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514),
Auslösecharakteristik B DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
Bemessungsstrom 16 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA,
einpolig + N, 230 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA,
stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.4.1.9
Sicherungssockel D02 dreipolig,
Sicherungssockel D02 dreipolig,
liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen
Hersteller/Typ
...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
108
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen,
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.4.1.10
Schuko-Steckdose, 16A,Vert.-Einbau
Schuko-Steckdose, 16A,Vert.-Einbau
nach DIN VDE 0620, 2-polig, 230 V AC, 16 A,
liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.4.1.11
Schutzkontaktsteckdose IP2X
Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 16
A, 250 V AC, in Verteilung, mit Geräteverbindungsdose,
einschl. Zentralplatte und Abdeckrahmen, mit
Beschriftungsfeld, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE
0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.4.1.12
Demontage alte Hauslicht-UV
Demontage alte Hauslicht-UV
bestückt mit Treppenhausautomat, ca. 5 Sicherungen,
Steckdose, incl. Klein- u. Befestigungs- materials,
freischalten und entsorgen
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
109
25.10.2016
18.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3.4.1.13
Installationskleinverteiler Kunststoff IP54 4x12TE
Installationskleinverteiler DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1)
und DIN 43871, mit PE- und N-Klemmschienen,
Tragschienen DIN EN 60715, Berührungsschutzabdeckung,
Blindabdeckungen für Reserveplätze,
Stromkreiskennzeichnung je Gerät, einschl.
Kabel-/Leitungseinführungen, Schutzklasse II, aus
Kunststoff, mit Tür, für Aufputzmontage,
bestückt mit folgenden
Einbauten, liefern und montieren:
1 Stck. Haupleitungsabzweigklemme
bis 16 mm2, 4-polig für
Zu- und Abgangsleitungen
6 Stck. Sicherungselement NEOZED DO2
10 Stck. Sicherungsautomat B 16A
4 Stck. FI/LS B 16A/ 0,03mA
1 Stck. Zählerplatz , geeicht
als Unterzählung
Schutzart IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), 4 x 12 .
Reihenklemmen Anschlussarbeiten und Zubehör.
Gehäusemaße H/B/T in mm ....
vom Bieter einzutragen,
Einbaumaße H/B/T in mm ......
vom Bieter einzutragen,
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
3.4.2
Elektroinstallation
Einheitspreis
in EUR
110
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Als Elektro-Objektfabrikat ist zu verwenden:
Als Elektro-Objektfabrikat ist zu verwenden:
Fab.: Busch-Jaeger o.glw.
Typ: ocean IP 44, grau/blaugrün
3.4.2.1
Wippschalter einpolig Aus/Wechsel 16A 250V Gerätedose IP44
Wippschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) einpolig,
Aus/Wechsel, 16 A, 250 V AC, Farbton grau, RAL 7035, in
Gerätedose, einschl. Bedienelement und Abdeckrahmen,
Ausführungsprogramm gemäß Einzelbeschreibung, Schutzart
IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben
befestigen,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
24,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.4.2.2
Schutzkontaktsteckdose 2-fach erhöhter Berührungsschutz
AP-Ausführung IP44
Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 16
A, 250 V AC, 2-fach, mit erhöhtem Berührungsschutz
(Kinderschutz), Farbton grau, RAL 7035, in
Aufputzausführung, mit Beschriftungsfeld, Schutzart IP
44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben
befestigen,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
4,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.4.2.3
Abzweigkasten Kunststoff 80/80mm T 37mm IP44 5x4mm2
Verbindungsdose DIN EN 60670-1 (VDE 0606-1) als
Abzweigkasten, aus Kunststoff, Grundfläche mind. 80 mm
x 80 mm, Tiefe mind. 37 mm, mit Deckel, Schutzart IP 44
DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit 5 Klemmen 4 mm2,
Arbeitshöhe bis 4 m, auf Beton,
Hersteller/Typ
...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
111
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
30,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.4.2.4
CEE-Steckdose 5-polig 230/400VAC 16A Gerätedose IP2X
CEE-Steckdose DIN EN 60309-2 (VDE 0623-2), 5-polig,
Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, 16 A,
in Gerätedose, einschl. Zentralplatte und Abdeckrahmen,
mit Beschriftungsfeld, Schutzart IP 2X DIN EN 60529
(VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.4.2.5
Alu-Druckguss-Ovalleuchte
Alu-Druckguss-Ovalleuchte
LED IP 43, Schutzklasse I, mit
Schutzkorb aus verzinktem Stahldraht,
3 Kabeleinführungen, incl. Leuchtmittel
liefern, montieren und betriebsfertig
anschließen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
24,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.4.2.6
Feuchtraum-Wannenleuchte
Feuchtraum-Wannenleuchte
2x24W LED,, IP 54, Schutzklasse I, EVG, opale
Abdeckung, Deckenmontage, incl. Leuchtmittel liefern, montieren und betriebsfertig
anschließen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
2,00
St
Einheitspreis
in EUR
112
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
3.4.2.7
Anbauleuchte rechteckig LED 1 Leuchtmittel
Anbauleuchte, Bauform rechteckig, Vorschaltgerät in der
Leuchte, für eine LED T 5, Lichtfarbe neutralweiß,
Farbwiedergabeeigenschaften DIN EN 12665 R, Schutzart
IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit Gehäuse aus
Stahlblech, beschichtet, Farbton weiß, direktstrahlend,
für Decke und Wand, anschlussfertig, Abdeckwanne aus
Kunststoff, funkentstört DIN EN 55015 (VDE 0875-15-1),
Vorschaltgerät elektronisch, als Einzelleuchte mit
VDE-/ENEC-Zeichen, Schutzklasse I, einschl.
Leuchtmittel,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.4.2.8
Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x1,5 vorh.Kabelrinne/Kanal
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 3 x 1,5, Cu-Zahl 43, auf vorh.
Kabelrinnen oder in offene Kanäle,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
12,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.4.2.9
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x1,5 vorh.Kabelrinne/Kanal
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 1,5, Cu-Zahl 72, auf vorh.
Kabelrinnen oder in offene Kanäle,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
12,00
m
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
113
25.10.2016
18.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
3.4.2.10
Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x2,5 vorh.Kabelrinne/Kanal
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 3 x 2,5, Cu-Zahl 72, auf vorh.
Kabelrinnen oder in offene Kanäle,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
12,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.4.2.11
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x2,5 vorh.Kabelrinne/Kanal
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 2,5, Cu-Zahl 120, auf vorh.
Kabelrinnen oder in offene Kanäle,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
12,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.4.2.12
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x1,5 mit Schutzrohr auf Schellen
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 1,5, Cu-Zahl 72, mit Schutzrohr
auf Schellen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
16,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.4.2.13
Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x1,5 mit Schutzrohr auf Schellen
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 3 x 1,5, Cu-Zahl 43, mit Schutzrohr
auf Schellen
Hersteller/Typ
...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
114
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
60,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.4.2.14
Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x2,5 mit Schutzrohr auf Schellen
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 3 x 2,5, Cu-Zahl 72, mit Schutzrohr
auf Schellen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
10,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.4.2.15
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x2,5 mit Schutzrohr auf Schellen
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 2,5, Cu-Zahl 120, mit Schutzrohr
auf Schellen,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
16,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.4.2.16
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x4 mit Schutzrohr auf Schellen
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 4, Cu-Zahl 192, mit Schutzrohr
auf Schellen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
24,00
m
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
115
25.10.2016
18.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
3.4.2.17
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x16 mit Schutzrohr auf Schellen
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 16, Cu-Zahl 768, mit Schutzrohr
auf Schellen Arbeitshöhe bis 4 m,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
50,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.4.2.18
Bohrung Beton Durchm. bis 25mm T 17,5-20cm nicht
schadstoffbelastet
Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem
Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser bis 25 mm,
Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, Wichte des
Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe
bis 2 m,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf
LKW des AG laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet,
Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau).
20,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.4.2.19
Bohrung Beton Durchm. bis 25mm T 2,5-5cm nicht
schadstoffbelastet
Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem
Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser bis 25 mm,
Bohrtiefe über 2,5 bis 5 cm, Wichte des Abbruchstoffes
DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf
LKW des AG laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet,
Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau).
4,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.4.2.20
Bohrung Beton Durchm. 25-50mm T 17,5-20cm nicht
schadstoffbelastet
Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem
Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 25 bis 50 mm,
Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, Wichte des
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
116
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe
bis 2 m,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf
LKW des AG laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet,
Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau).
4,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.4.2.21
Bohrung Beton Durchm. 25-50mm T 2,5-5cm nicht
schadstoffbelastet
Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem
Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 25 bis 50 mm,
Bohrtiefe über 2,5 bis 5 cm, Wichte des Abbruchstoffes
DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf
LKW des AG laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet,
Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau).
4,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.4.2.22
Bohrung Beton Durchm. 50-100mm T 17,5-20cm nicht
schadstoffbelastet
Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem
Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 50 bis 100 mm,
Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, Wichte des
Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe
bis 2 m,
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf
LKW des AG laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet,
Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau).
4,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.4.2.23
Bohrung Beton Durchm. 50-100mm T 2,5-5cm nicht
schadstoffbelastet
Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem
Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 50 bis 100 mm,
Bohrtiefe über 2,5 bis 5 cm, Wichte des Abbruchstoffes
DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m,
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
117
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf
LKW des AG laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet,
Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau).
4,00
St
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
3.4.3
Leuchten Treppenhaus
Einheitspreis
in EUR
118
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
In den Treppenhäusern werden auf allen Podesten LEDIn den Treppenhäusern werden auf allen Podesten LEDDeckenleuchten mit HF-Bewegungsmeldern und integrierten
Dämmerungsschaltern installiert.um eine bedarfgerechte
und energieeffiziente Beleuchtung zu realisieren.
3.4.3.1
Anbauleuchte rund LED G5 IP2X Gehäuse Stahlblech besch
Anbauleuchte, Bauform rund, für LED-Lampe,
Farbtemperatur ca. 6000 K,
Leuchtenlichtstrom ...........
lm,
Anschlussleistung pro Leuchte
W, Sockel G 5,
Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit Gehäuse
aus Stahlblech, beschichtet, Farbton weiß,
direkt-/indirektstrahlend, für Decke, anschlussfertig,
Raster weiß, mit Rastersicherung, selbsttätiges
Einbeziehen des Rasters in die Schutzmaßnahme,
Reflektor weiß, funkentstört DIN EN 55015 (VDE
0875-15-1), Energieeffizienzklasse B, als Einzelleuchte
mit VDE-/ENEC-Zeichen, Schutzklasse I, Konverter
Leuchte,Dämmerungsschalter und .HF- Bewegungsmelder
integriert, einschl. Leuchtmittel.
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
38,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.4.3.2
Provisorische Treppenhausbeleuchtung 8 Geschosse
Provisorische Treppenhausbeleuchtung 8 Geschosse
je Geschoss eine Fassung mit Leuchtmittel
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Gesamtsumme:
119
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
120
25.10.2016
18.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
3.5
Wohnungsinstallation
3.5.1
Verteilungen Wohnung
3.5.1.1
Installationskleinverteiler Kunststoff IP2X 4x12TE
Installationskleinverteiler DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1)
und DIN 43871, mit PE- und N-Klemmschienen,
Tragschienen DIN EN 60715, Berührungsschutzabdeckung,
Blindabdeckungen für Reserveplätze,
Stromkreiskennzeichnung je Gerät, einschl.
Kabel-/Leitungseinführungen, Schutzklasse II, aus
Kunststoff, mit Tür, für Aufputzmontage,einschl.
Reihenklemmen Anschlussarbeiten und Zubehör.
Gehäusemaße H/B/T in mm ....
vom Bieter einzutragen,
Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), 4 x 12
Teilungseinheiten,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
48,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.1.2
Sicherungssockel D02 dreipolig,
Sicherungssockel D02 dreipolig,
liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
48,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.1.3
Fehlerstromschutzschalter Überstromsch. Charakter.B 16A
Fehlerstrom 30mA einpolig+N 230VAC
Fehlerstromschutzschalter mit Überstromschutz DIN EN
61009-1 (VDE 0664-20), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN
43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514),
Auslösecharakteristik B DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
Bemessungsstrom 16 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA,
einpolig + N, 230 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA,
stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung, mit
Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild,
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
121
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
96,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.1.4
Fehlerstromschutzschalter AC 63A Fehlerstrom 30mA
3-polig+N 400VAC
Fehlerstromschutzschalter DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10),
als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN
EN 50274 (VDE 066-514), Typ AC wechselstromsensitiv, 0
Bemessungsstrom 63A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA,
3-polig + N, 400 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA,
stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung, mit
Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
96,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.1.5
Leitungsschutzschalter 230/400VAC Ausschaltvermögen 6kA
einpolig Charakter.B 10A
Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN
EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung
230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, mit
beidseitiger Klemmenabdeckung, einpolig,
Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 10 A, mit
Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
192,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.1.6
Leitungsschutzschalter 230/400VAC Ausschaltvermögen 6kA
einpolig Charakter.B 16A
Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN
EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung
230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, mit
beidseitiger Klemmenabdeckung, einpolig,
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
122
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 16 A, mit
Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
480,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.1.7
Leitungsschutzschalter 230/400VAC Ausschaltvermögen 6kA
3-polig Charakter.B 20A
Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN
EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung
230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, mit
beidseitiger Klemmenabdeckung, 3-polig,
Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 20 A, mit
Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
48,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.1.8
Leitungsschutzschalter 230/400VAC Ausschaltvermögen 6kA
3-polig Charakter.B 32A
Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN
EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung
230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, mit
beidseitiger Klemmenabdeckung, 3-polig,
Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 32 A, mit
Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
48,00
St
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
3.5.2
Grundinstallation Wohnung
123
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Wohnungsinstallation Bad/Küche
Wohnungsinstallation Bad/Küche
Bei nachfolgenden Installationsgeräten ist generell
ein einheitliches Programm eines Fabrikates zu verwenden. Alle Steckdosen mit integriertem erhöhten
Berührungsschutz.
Einzelsteckdosen in den Räumen sind auf
Doppelsteckdosen zu erweitern
Busch-Jaeger o.glw.
Reflex SI linear, alpinweiß
Vor Bestellung mit dem AG abzustimmen !
3.5.2.1
Wippschalter einpolig Aus/Wechsel 16A 250V Gerätedose IP2X
Wippschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) einpolig,
Aus/Wechsel, 16 A, 250 V AC, in Gerätedose, einschl.
Bedienelement und Abdeckrahmen, Schutzart IP 2X DIN EN
60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
176,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.2
Wippschalter einpolig Serien 16A 250V Gerätedose IP2X
Wippschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) einpolig,
Serien, 16 A, 250 V AC, in Gerätedose, einschl.
Bedienelement und Abdeckrahmen, Schutzart IP 2X DIN EN
60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
128,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.3
Wippschalter einpolig Aus 16A 250V Gerätedose IP2X
Wippschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) einpolig, Aus,
16 A, 250 V AC, in Gerätedose, einschl. Bedienelement
und anteiligem Abdeckrahmen, mit Kontrolllampe,
Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit
Schrauben befestigen,
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
124
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
48,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.4
Schutzkontaktsteckdose erhöhter Berührungsschutz Hohlwand
IP2X
Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 16
A, 250 V AC, mit erhöhtem Berührungsschutz
(Kinderschutz), in Hohlwand, mit Gerätedose, einschl.
Zentralplatte und Abdeckrahmen, Schutzart IP 2X DIN EN
60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
1.156,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.5
Schutzkontaktsteckdose 2-fach erhöhter Berührungsschutz
Mauerwerk IP2X
Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 16
A, 250 V AC, 2-fach, mit erhöhtem Berührungsschutz
(Kinderschutz), in Mauerwerk, mit
Geräteverbindungsdose, einschl. Zentralplatte und
Abdeckrahmen, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE
0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
352,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.6
Geräteanschlussdose UP-Ausführung IP2X bis 5x4mm2
Geräteanschlussdose DIN EN 60670-1 (VDE 0606-1) in
Unterputzausführung, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE
0470-1), mit Verbindungsklemmen bis 4 mm2, 5-polig 400
V AC, mit Schrauben befestigen,
Hersteller/Typ ...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
125
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
48,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.7
TAE-Anschlussdose symm. TAE3x6NFN AP
TAE-Anschlussdose DIN 41715-1 und DIN 41715-3,
symmetrisch, 3x6 NFN, in Schraubtechnik,
Aufputzausführung,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
48,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.8
TAE-Anschlussdose symm. TAE3x6NFN UP
TAE-Anschlussdose DIN 41715-1 und DIN 41715-3,
symmetrisch, 3x6 NFN, in Schraubtechnik,
Unterputzausführung,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
48,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.9
Antennensteckdose Gerätedose IP2X
Antennensteckdose DIN 45330, in Gerätedose, einschl.
Zentralplatte und Abdeckrahmen, Ausführungsprogramm
gemäß Einzelbeschreibung,
Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit
Schrauben befestigen,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
10,00
St
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
3.5.2.10
Abdeckung für Antennenanschluß
Abdeckung für Antennenanschluß,
kompl. mit Rahmen liefern und montieren
126
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
5,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.11
Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 60/ 150mm
Kunststoff
Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE
0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B
mind. 60/ 150 mm, aus Kunststoff, , mit einem
Trennsteg, aus verzinktem Stahl, einschl. aller
systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf Beton.
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
48,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.12
Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 60/ 90mm
Kunststoff
Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE
0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B
mind. 60/ 90 mm, aus Kunststoff, , mit einem Trennsteg,
aus verzinktem Stahl, einschl. aller systembedingten
Form- und Verbindungsstücke, auf Beton.
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
520,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.13
Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 40/ 60mm
Kunststoff
Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE
0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B
mind. 40/ 60 mm, aus Kunststoff, , mit einem Trennsteg,
aus verzinktem Stahl, einschl. aller systembedingten
Form- und Verbindungsstücke, auf Beton.
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
127
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
104,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.14
X-sel Kanalprofil mit Weichlippe
X-sel Kanalprofil mit Weichlippe
bestehend aus
Ober- und Unterteil zur Leitungsführung nach
DIN VDE 0604, Außenmaß H/B 60x60mm,
mit Trennwand, incl. aller systembedingten
Form- u. Verbindungsteile, Innen-, Außenecken und Endstücken,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
10,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.15
Kanal,a.P.,20x20mm
Leitungsführungskanal 20mmx20mm,
RAL 9010 bestehend aus Unterteil
und Deckel, in Teillängen liefern und verlegen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
15,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.16
Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x1,5 vorh.Kanal
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 3 x 1,5, Cu-Zahl 43, in offene
Kanäle,
Hersteller/Typ
...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
128
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
912,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.17
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x1,5 vorh.Kanal
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 1,5, Cu-Zahl 72, in offene
Kanäle,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
736,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.18
Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x2,5 vorh Kanal
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 3 x 2,5, Cu-Zahl 72, in offene
Kanäle,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
7.581,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.19
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x2,5 vorh. Kanal
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 2,5, Cu-Zahl 120, in offene
Kanäle,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
476,80
m
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
129
25.10.2016
18.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
3.5.2.20
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x4 vorh. Kanal
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 4, Cu-Zahl 120, offene Kanäle,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
544,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.21
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x1,5 UP Fräsen
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 1,5, Cu-Zahl 72, unter Putz,
einschl. Fräsen in Mauerwerk,Beton
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
160,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.22
Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x1,5 UP Fräsen
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 3 x 1,5, Cu-Zahl 43, unter Putz,
einschl. Fräsen in Mauerwerk,Beton
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
64,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.23
Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x2,5 UP Fräsen
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 3 x 2,5, Cu-Zahl 72, unter Putz,
einschl. Fräsen in Mauerwerk/Beton,
Hersteller/Typ
...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
130
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
858,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.24
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x2,5 UP Fräsen
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 2,5, Cu-Zahl 120, unter Putz,
einschl. Fräsen in Mauerwerk/,Beton
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
80,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.25
Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x4 UP Fräsen
Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE
0250-214) NHMH-J 5 x 4, Cu-Zahl 192, unter Putz,
einschl. Fräsen in Mauerwerk/Beton,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
8,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.26
Installationskabel symmetrisch JE-Y(St)Y 4x2x0,8 Bd
vorh.Rohr/Unterflurkanal
Installationskabel, symmetrisch, DIN VDE 0815 (VDE
0815), JE-Y(St)Y, 4 x 2 x 0,8 Bd,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
in vorh. Rohre/Unterflurkanäle.
48,00
m
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
131
25.10.2016
18.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
3.5.2.27
Installationskabel symmetrisch JE-Y(St)Y 4x2x0,8 Bd UP
Fräsen
Installationskabel, symmetrisch, DIN VDE 0815 (VDE
0815), JE-Y(St)Y, 4 x 2 x 0,8 Bd,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
unter Putz, einschl. Fräsen in Mauerwerk.
72,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.28
Koaxial-Innenkabel RG58C/U 50Ohm vorh.Rohr/Unterflurkanal
Koaxial-Innenkabel MIL-C-17G, RG 58 C/U,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
Wellenwiderstand 50 Ohm, in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle.
50,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.29
Kunststoffaderltg. H07V-U 1x2,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal
Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525),
H07V-U 1 x 2,5, Cu-Zahl 24, in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle, Farbton grün/gelb,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
3.792,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.30
Kunststoffaderltg. H07V-U 1x2,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal
Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525),
H07V-U 1 x 2,5, Cu-Zahl 24, in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle, Farbton schwarz,
Hersteller/Typ
...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
132
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
3.792,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.31
Kunststoffaderltg. H07V-U 1x2,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal
Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525),
H07VU 1 x 2,5, Cu-Zahl 24, in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle, Farbton blau,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
3.792,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.32
Kunststoffaderltg. H07V-U 1x1,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal
Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525),
H07V-U 1 x 1,5, Cu-Zahl 14,4, in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle, Farbton grün/gelb,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
920,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.33
Kunststoffaderltg. H07V-U 1x1,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal
Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525),
H07V-U 1 x 1,5, Cu-Zahl 14,4, in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle, Farbton schwarz,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
920,00
m
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
133
25.10.2016
18.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
3.5.2.34
Kunststoffaderltg. H07V-U 1x1,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal
Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525),
H07V-U 1 x 1,5, Cu-Zahl 14,4, in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle, Farbton braun,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
920,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.35
Kunststoffaderltg. H07V-U 1x1,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal
Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525),
H07V-U 1 x 1,5, Cu-Zahl 14,4, in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle, Farbton blau,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
920,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.36
Hohlwanddose aus Isolierstoff
Hohlwanddose aus Isolierstoff
mit Stutzen und Schraubbefestigung, incl.
Fräsarbeit, liefern und einsetzen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
96,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.37
UP-Schalterdose aus Isolierstoff
UP-Schalterdose aus Isolierstoff
mit Stutzen und Schraubbefestigung, incl.
Trockenfräsarbeit in bewehrten Beton und malerfertig
einsetzen
Hersteller/Typ ...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
134
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
1.544,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.38
Verbindungsdose Kunststoff Durchm. 70mm T 55mm 5x2,5mm2
Verbindungsdose DIN EN 60670-1 (VDE 0606-1) aus
Kunststoff, Durchmesser 70 mm, Tiefe 55 mm, mit Deckel,
mit schraubenlosen Klemmen -2,5 mm2, in Sichtmauerwerk,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
160,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.39
Leuchtenanschlussdose Kunststoff
Wandleuchtenanschlussdose DIN EN 60670-1 (VDE 0606-1),
aus Kunststoff, mit Deckel, in Hohlwand,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
176,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.40
Deckenhaken
Deckenhaken, Belastung mind. 10 kg,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
224,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.41
Örtlicher Potentialausgleich
Örtlicher Potentialausgleich innerhalb
des Badezimmers nach DIN VDE 0100-701
mit:
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
135
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
- Potentialausgleichsschien, dem Sanitär- Versorgungsschacht zugeordnet
- Zuleitung 1x4 qmm, halogenfrei, Länge
ca. 9m, in der Trockenbauwand ab Nullschien im Wohnungskleinverteiler
- Einbindung der Heizung
- Kalt-, Warm- und Abwasserleitung
- Ständerwerk der Trockenbauwand
- einschl. Erdungsschellen und Schrauben
kompl. liefern, montieren und entsprechend dem Baufortschritt anschließen.
Nur auszuführen wenn Hauptpotentialausgleich fehlerhaft
48,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.42
Herdanschlußleitung
Herdanschlußleitung
Typ H05VV-F 3G 2,5, anschlußfertig vorbereitet, Länge ca. 1,5m, incl. Klein- und
Befestigungsmaterial
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
23,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.43
Herdanschluß+Prüfung, Mieterherde
Elektrischer Anschluß
von beigestellten Elektroherden herstellen,
einschließlich Funktionsprüfung und erforderliches Kleinmaterial, in Abstimmung mit
Mieter und Bauleitung (Mietereigene Herde)
23,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.44
Bauformherd, Ceran
Bauformherd, Ceran
platten, Energieeffizenz A, 50 cm breit, mit
Backröhre, Sichtfenster und Abdeckplatte
incl. Herdanschlußkabel liefern, betriebsf.
anschließen und ausrichten.
gewähltes Fabrikat: .........
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
gewählter Typ: ..............
25,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.45
bauseits beigestellten Durchlauferhitzer
bauseits beigestellten Durchlauferhitzer
anschliessen in Betrieb nehmen mit Funktionsprobe
48,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.46
Schrumpfmuffe bis 5x2,5
als Verbindungsmuffe bis 5x2,5mm² Cu
und freistemmen der Leitungsenden in Beton,
komplett mit allem Zubehör und Isoliermaterial,
betriebsfertig anschließen,liefern und montieren
(bei Beschädigung vorhand. Leitungen durch
Demontage-/Stemmarbeiten im Schachtbereich WE)
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
4,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.47
Schlitz, 20x20mm, Gipswand,
Schlitzarbeiten in Gipswand, Wandschlitz
20x20mm, mit Schlitzfräse und Staubabsaugung,
bauwerkschonend herstellen, schließen und malerfertig
spachteln
216,00
m
Material:
Lohn:
EP:
136
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3.5.2.48
Schlitz, 20x15mm, Betonwand,
Schlitzarbeiten in Betonwand/-decke, Schlitz
20x15mm, mit Schlitzfräse und Staubabsaugung,
bauwerksschonend herstellen, schließen und malerfertig
spachteln
702,40
Einheit
m
Einheitspreis
in EUR
137
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.49
Schlitzarbeiten 30x15 Betonwand
Schlitzarbeiten in Betonwand/-decke, Schlitz
30x15mm, mit Schlitzfräse und Staubabsaugung, bauwerksschonend herstellen schließen und
malerfertig spachteln
144,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.50
WD, Beton, D=20/S=100mm
Wand- / Deckendurchbrüche in Betonwand
(stahlbewährt), Durchmesser ca. 20mm,
Stärke bis 10cm, bauwerkschonend mit Diamantbohrgerät,
fachgerecht herstellen
und verschließen
368,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.51
Badleuchte IP44, bestückt m. E14/2x40(28)W,
Badleuchte IP44, bestückt m. E14/2x40(28)W/
Halogenglühlampe, lxbxh=340x110x102mm,
mit Leuchtmittel kompl. liefern, montieren und
betriebsfertig anschließen
für WC Wandauslass weniger 60 cm v. Dusche oder
Badewanne
wie Fab.: RZB/ Colonna 211289.002 o.glw.
oder gleichwertig,
Hersteller/Typ ...............
48,00
St
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3.5.2.52
Demontage Wohnungs-UV
Demontage Wohnungs-UV
Freischalten und Entsorgung, incl. Gehäuse,
Verkleidungen, Schaltgeräte etc., Klein- und
Befestigungsmaterials, verbleibende Zuleitung
und Stromkreiszuleitungen abklemmen
48,00
Einheit
St
Einheitspreis
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.53
Wohnungsüberprüfung nach DIN 57100/
Wohnungsüberprüfung nach DIN 57100/
VDE 0100 und DIN 57105/VDE 0105,
Zum Leistungsumfang der Überprüfung
gehört unter anderem das Öffnen von
Verteilerdosen,Steckdosen,Schalterdosen,
usw. mit nachziehen der Klemmenverbindungen (pro Wohnung ca. 20 Stck.),
Sichern von Stromauslässen sowie Beseitigung von fehlerhaften Schutzmaßnahmen,
Messung des Schleifen-und Isolationswiderstandes mit Erstellung eines Prüfprotokolles für elektrische Anlagen.
Geschätzter Aufwand pro Wohung ca. 3 Std.
48,00
WE
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.54
Reinigen Installationsrohre
Reinigen Installationsrohre zur Neubestückung incl.
Hilfsmaterialien
2.720,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.5.2.55
Mietereigene Schwachststromanlagen
Mietereigene Schwachststromanlagen
Antennen- und Telefonleitunge vor Schadstoffsanierung
Bestand aufnehmen.
Nach erfolgter Sanierung sach- und fachgerecht neu
installieren inklusive Material (ca. je 10m
Telefon/Antennenleitung mit LF-Kanal 15x15mm und
jeweils eine Anschlussdose mit Klein- und
Befestigungsmaterial)
48,00
St
138
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Gesamtsumme:
139
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
3.6
Ruf-; Sprech- und Türöffneranlage
Einheitspreis
in EUR
140
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
In den o.g. Objekten befinden sich bereits
In den o.g. Objekten befinden sich bereits
Haus-/Etagenklingeln Das vorhandene Leitungsnetz soll
zur Installation einer Gegensprechanlage in
2D-Bustechnik (mit Rufunterscheidung,
Missbrauchssperre für Türöffnerfunktion und
Mithörsperre) genutzt und ggf. ausgebaut werden.
Dazu ist das vorhandene Niederspannungsleitungsnetz zu
bewerten und evtl. erforderliche Neuverlegungen im
Kabelkanal und / oder Ausbesserungsarbeiten unter Bezug
auf die Herstellerangaben zu berücksichtigen. In der
Preisbildung sind alle Kosten, die zur betriebsfertigen
Installation der Anlagen gehören, einzurechnen. Die
Installation der Haustelefone soll in den Wohnungen
vorrangig an Stelle der alten Gegensprechanlage bzw.
der alten Türöffnertaste erfolgen. Dabei muss eine
einwandfreie Bedienung der Telefone und eine gute
Wahrnehmung der Ruftöne gewährleistet sein (z.B.
Berücksichtigung von Einbauschränken, Vorhängen, der
Wohnungsgröße und evtl. bereits vorhandene
Zweitklingeln).
Der Netztransformator ist in die vorhandene
Hausstromverteilung einzubauen.
Bei allen Installationsarbeiten sind die gültigen
Normen, besonders VDE 0100 und VDE 0800, einzuhalten.
Der vorhandene Türöffner ist zu überprüfen und ggf.
durch ein neues Exemplar (8-12V) zu ersetzen. Parallel
dazu ist die Gangbarkeit der Hauseingangstür, des
hydraulischen Türschließers und Türstoppers
festzustellen.
Ggf. sind bei installierten vollautomatischen Türen die
Betätigungen der installierten Türanlage anzupassen.
Die Hierachie der Türöffnung zu den
Gewerbebetriebszeiten ist direkt mit den Betreibern /
Bauleitung abzustimmen
Nach Abschluss der Arbeiten ist vom Mieter die
Bestätigung des ordnungsgemäß erfolgten Telefonanbaus
schriftlich einzuholen.
Die Objekte sind täglich besenrein zu verlassen.
Die Installation im Treppenhaus und in den Wohnungen
erfolgt in UP-Auführung. Die Haustelefone sind jedoch
für AP-Montage vorgesehen. In die Preise sind
Schlitz-, Stemm, Durchbruchsarbeiten und
Verputzarbeiten einzukalkulieren,
Alle notwendigen Leitungen, Abzweigdosen und
Hilfsmaterialien sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Weiterhin sind in den Preisen alle Nebenkosten die bei
der Durchführung des BV in kleinen Bauabschnitten
entstehen zu beachten. Die Erstellung eines
Verdrahtungsplanes gehört ebenso zum Leistungsumfang.
Verwendetes Sprechanlagefabrikat: TCS o.glw.
Taster
Fab.: Busch-Jaeger o.glw.
Typ: Reflex SI, alpinweiß
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
3.6.1
Instandsetzung
Eingang-Türtableau, für 24 Rufstellen
Einbau-Türtableau, für 24 Rufstellen
Frontplatte im Bestand mit Austausch
Mikro-Lautsprecher-Einheit; Beleuchtung (mit LED
erneuern) und Erneuerung der Klingeltaster
kompl.Überarbeiten in vandalensicherer Ausführung
montieren u. wieder betriebsfertig. anschließen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.6.2
Haustelefon AP mit Mithörsperre, TüröffHaustelefon AP mit Mithörsperre, Türöffnertaste, ohne
Hörer(freisprech) . Einbausummer zum Etagenruf,
Einbauläutewerk zum Haustürruf, mit einstellbarer
Lautstärke, kompl.
liefern, montieren u. betriebsfertig
anschließen
oder gleichwertig,
Hersteller/Typ ...............
48,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.6.3
Namenschilder nach Mieterliste gravieren
Namenschilder nach Mieterliste gravieren,
liefern und nach Einzug der Mieter montieren
96,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.6.4
systemgerechtes Netzgerät mit 220-/12/8V
systemgerechtes Netzgerät mit 220-/12/8V
AC/DC, 2A incl. Ruftongenerator liefern und
mit separatem Sicherungsautomaten in die
Hauslichtverteilung abgeschottet einbauen
und anschließen
Hersteller/Typ ...............
141
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
2,00
St
Einheitspreis
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
3.6.5
UP-Etagentaster mit Symbol und BeschUP-Etagentaster mit Symbol und Beschriftungsfeld
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
48,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.6.6
Schalterdosen aus Isolierstoff
Schalterdosen aus Isolierstoff mit Stutzen
und Schraubbefestigung liefern, einstemmen
und einsetzen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
48,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.6.7
el. Türöffner liefern,
el. Türöffner liefern, dem Tischler zw. Einbau
übergeben und unter Zulieferung eines metallenden Leitungsübergangs mit Zugentlastung
und Leitung betriebsfertig montieren
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
5,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.6.8
J-Y(St)Y 4x2x0,8 mm
J-Y(St)Y 4x2x0,8 mm liefern und UP verlegen,
incl. Schlitzarbeiten
142
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
336,00
lfdm
Material:
Lohn:
EP:
3.6.9
alte Wohnungsklingel demontieren und entsorgen
alte Wohnungsklingel demontieren und
entsorgen
48,00
St
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
143
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
3.7
Brandschutz/ Nutzung
Einheitspreis
in EUR
144
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
alter Leitungswege
Nach Inbetriebnahme der neuen Wohnungeinspeisungen und
Nach Inbetriebnahme der neuen Wohnungeinspeisungen und
Rückbau der alten Strang-Steigeleitungen sind sämtliche
UP-Zug-und Anschlussverteiler in den Etagenfluren sachund fachgerecht mit geeigneten Materialien so zu
verschließen, dass bei Bedarfdiese für eine spätere
Nutzung wieder geöffnet werden können.
Z.B. Leitungswege für Provider bzw. Installation von
LWL_verkabelungen.
3.7.1
Kabelabschottung F90 bis 0,18qm,
Kabelabschottung F90 bis 0,18 qm,
Kabelabschottung
F90 bis 0,18 qm, zur Verhinderung von
Brandübertragung, in Wänden/Decken
aus Mauerwerk/
Stahlbeton, mit Vorlage der amtlichen Nachweise:
Prüfzeugnis, Prüfbescheid, allg.
bauaufsichtliche
Zulassung liefern und montieren,
inkl. Klein- und
Befestigungsmaterial, sowie
systembedingten Zubehör
..............................
vom Bieter einzutragen.
5,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.7.2
Zugkasten ca.260x260mm verschließen
Zugkasten ca.260x260mm verschließen
Leerrohre mit Stopfen verschließen
48,00
St
Material:
Lohn:
EP:
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3.7.3
Zugkasten ca.ca.100x100 mm verschließen
Zugkasten ca.100x100mm verschließen
Leerrohre Silikon verschließen
48,00
Einheit
St
Einheitspreis
in EUR
Material:
Lohn:
EP:
3.7.4
Kabelabschottung F90 bis 0,06 qm,
Kabelabschottung F90 bis 0,06 qm,
Kabelabschottung
F90 bis 0,06 qm, zur Verhinderung von
Brandübertragung, in Wänden/Decken
aus Mauerwerk/
Stahlbeton, mit Vorlage der amtlichen Nachweise:
Prüfzeugnis, Prüfbescheid, allg.
bauaufsichtliche
Zulassung liefern und montieren,
inkl. Klein- und
Befestigungsmaterial, sowie
systembedingten Zubehör
..............................
vom Bieter einzutragen.
49,00
St
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
145
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
3.8
Sonstiges allgemein
Einheitspreis
in EUR
146
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
In der Regel sind für absehbare Arbeiten entIn der Regel sind für absehbare Arbeiten entsprechende Ergänzungsangebote/ Nachträge vor Ausführung einzureichen. Nur wenn die Abrechnung nach
Leistung u. Einheitspreis nicht möglich ist, wird nach
Stundenlohn und Materialpreis abgerechnet.
Diese dürfen jedoch nur auf besondere Anweisung der
Bauleitung ausgeführt werden und sind unverzüglich nach
Ausführung von der Bauleitung quittieren zu lassen.
3.8.1
Monteurstunde für unvorhergesehene
Monteurstunde für unvorhergesehene
Arbeiten zum Nachweis
10,00
Std.
Material:
Lohn:
EP:
3.8.2
Revisionsunterlagen Elektro
Revisionsunterlagen Elektro
für alle ausgeschriebenenLeistungen, in 3-facher
Ausfertigung.
Die Revisionsunterlagen sind übersichtlich in Ordnern mit Trennblättern und Inhaltsverzeichnis versehen herzustellen und der Bauleitung zur Prüfung
und Weiterleitung gegen Quittierung auszuhändigen.
Ordnerrücken sind mit dem Bauvorhaben dem
Gewerk und der ausführenden Firma zu beschriften.
Die Unterlagen u. Nachweise umfassen im wesentlichen:
- Errichterbescheinigung für alle Anlagenteile mit
Nennung der entsprechenden Normen
- Alle Bezugsquellen und Bezugsnachweise der zur
Ausführung gebrachten Materialien und Bauteile in
Form von Prospekten oder Herstellerkatalogunterlagen sowie als Fabrikateliste mit Nennung aller
Fabrikate mit Hersteller sowie der Bestell-Nr.,
Herstellerangaben mit Anschrift, Tel.-Nr. sowie
Fax-Nr., ohne Verweis auf andere Unterlagen
- Lageplan/ Installationsplan, sowie revidierter Plansatz auf CD-Rom als *.dwg- o. *.dxf-Dateien und
Werksplanung
- Messprotokolle zur Kabelverlegung/ Übergabeprotokoll Kabelanlage
- Erklärung ü. Einhaltung d. Anwendungsvorschriften
- Übergabeprotokolle für die Übergabe aller
Anlagenteile an den Nutzer, Protokolle über die
Einweisung des Nutzers, Protokolle über die Übergabe
von Zubehör- oder Ersatzteilen
Ohne Vorliegen der Revisionsunterlagen erfolgt keine
Prüfung der Schlußrechnung.
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Pauschal für den ausgeschrieb. Leistungsumfang
1,00
psch
Material:
Lohn:
EP:
3.8.3
Einweisung Hausmeister
Einweisung des Hausmeisters
u. Concierge in alle Funktionsabläufe/Schaltund Steuereinrichtungen, Übergabe aller
Schlüssel und Erstellung eines Protokolls
1,00
psch
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
147
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
148
25.10.2016
18.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3.9
Aufzugsmaschinenraum
3.9.1
Installationskleinverteiler 2x12TE AP
Installationskleinverteiler DIN VDE 0603-1 ( VDE
0603-1) und DIN 43871,aus Kunststoff, mit Tür,
für Aufputzmontage, 2 x 12 Teilungseinheiten,
Schutzart IP: 30
Schutzklasse: Schutzklasse II,
Zum Einbau von Geräten bis 63 A nach Maßnorm DIN 43880,
mit PEN, PE- und N-Klemmschienen,
Hutschiene zum Einbau von Modulargeräten nach DIN
43880, bzw. Tragschienen nach DIN EN 60715
Farbe: weiß (RAL 9010)
Berührungsschutzabdeckung,
Blindabdeckungen für Reserveplätze,
Stromkreiskennzeichnung je Gerät, einschließlich
Kabel-/Leitungseinführungen,
einschl. Reihenklemmen und Zubehör.
Zur Montage im Aufzugsraum
Gehäusemaße H/B/T in mm,
Einbaumaße H/B/T in mm,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen,
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.9.2
Leitungsschutzschalter 3-polig B 32A
Leitungsschutzschalter
DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880,
fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514),
Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC,
Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, 3-polig,
Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 32 A,
mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.9.3
Leitungsschutzschalter 3-polig B 25A
Leitungsschutzschalter
DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880,
fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514),
Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC,
Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, 3-polig,
Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 25 A,
mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.9.4
Leitungsschutzschalter 1 polig B 16A
Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880,
fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514),
Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC,
Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, einpolig,
Arbeitsstromauslöser 220 bis 240 V AC/DC,
Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 16 A,
mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild,
Beleuchtung ; Versorgung RWA Lüftung
Kabinenlicht
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
6,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.9.5
Fehlerstromschutzschalter B16A 30mA
Fehlerstromschutzschalter mit Überstromschutz
DIN EN 61009-1 (VDE 0664-20),
als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880,
fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514),
Auslösecharakteristik B DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
Bemessungsstrom 16 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA,
einpolig + N, 230 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA,
stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung,
mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild,
Hersteller/Typ
...............
149
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
vom Bieter einzutragen.
4,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.9.6
Wippschalter
Wippschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1)
einpolig, Aus, 10 A, 250 V AC,
Farbton grau, RAL 7035,
in Aufputzgehäuse,
Schutzart IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1),
Beleuchtung
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.9.7
Feuchtraum-Wannenleuchte
Feuchtraum-Wannenleuchte
2x58W, IP 54, Schutzklasse I, EVG, opale
Abdeckung, Deckenmontage, incl. Leuchtmittel liefern, montieren und betriebsfertig
anschließen
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.9.8
AP/FR Schutzkontaktsteckdose mit KlappAP/FR Schutzkontaktsteckdose mit Klappdeckel liefern, montieren und betriebsfertig anschließen
Allgemein, Notrufgerät
Hersteller/Typ
...............
150
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
151
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen.
4,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.9.9
Elektr.Installation Triebwerksraum Kabelkanal/Boden
Kunststoffkanal/Wand
Elektrische Installation, für Personen-/Lastenaufzug,
im Triebwerksraum, die Leistung der Ausführung beginnt
mit den Eingangsklemmen des Hauptschalters und des
Schalters für Fahrkorbbeleuchtung und Notrufeinrichtung
sowie für Schachtbeleuchtung einschl. Auflegen der
Energiezufuhr, Leitungen in Kabelkanälen sowie Rahmen
mit trittfester Abdeckung auf dem Rohboden verlegen,
Leitungen in Kunststoffkanälen an den Wänden verlegen.
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.9.10
NHXMH-J E30 5x16mm²
Einspeisung Aufzug
NHXMH-J E30 5 x 16mm², Cu-Zahl 768,
inklusive Befestigungsmaterial zur Verlegung im
Funktionserhalt
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
52,00
m
Material:
Lohn:
EP:
3.9.11
Notlicht-Versorgungsbaustein 230VAC Bereitschaftsschaltung
IP2X 58W autom. Prüfeinr.
Notlicht-Versorgungsbaustein DIN EN 60598-2-22 (VDE
0711-2-22) mit Einzelbatterie,
Bemessungsbetriebsspannung 230 V AC,
Bereitschaftsschaltung, Bemessungsbetriebsdauer 3 h,
Schutzklasse I, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE
0470-1), Aufbaugehäuse für Wandaufbau, für
Leuchtstofflampen 58 W, Lichtstromfaktor 50 %,
Umgebungstemperatur -5 bis +40 Grad C, mit interner
automatischer Prüfeinrichtung, selbsttätig auslösend,
Meldung über potentialfreien Kontakt,
Hersteller/Typ ...............
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
vom Bieter einzutragen.
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
3.9.12
Einbindung des Aufzuges in den HPA
Einbindung des Aufzuges in den HPA
inklusive Zuleitung 45 16mm² gegn, Anschluss und
Kleinmaterial.
2,00
St
Material:
Lohn:
EP:
Gesamtsumme:
152
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
2
1. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str.
2.1
Baustrom
2.2
Vorbereitende Arbeiten
2.2.1
Demontage
2.2.2
Vorbereitende Maßnahmen
2.3
Hauptstromversorgung
2.3.1
Hauptverteilungen
2.3.2
Zählerzentralisation
2.3.3
Kabel, Leitungen, Tragsysteme
2.4
Verteilungen, Installation allg.
2.4.1
Verteilungen
2.4.2
Elektroinstallation
2.4.3
Leuchten Treppenhaus
2.5
Wohnungsinstallation
2.5.1
Verteilungen Wohnung
2.5.2
Grundinstallation Wohnung
2.6
Ruf-; Sprech- und Türöffneranlage
2.7
Brandschutz/ Nutzung
2.8
Sonstiges allgemein
2.9
Aufzugsmaschinenraum
3
2. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str.
3.1
Baustrom
3.2
Vorbereitende Arbeiten
3.2.1
Demontage
3.2.2
Vorbereitende Maßnahmen
3.3
Hauptstromversorgung
alter Leitungswege
153
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Elektro
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
3.3.1
Hauptverteilungen
3.3.2
Zählerzentralisation
3.3.3
Kabel, Leitungen, Tragsysteme
3.4
Verteilungen, Installation allg.
3.4.1
Verteilungen
3.4.2
Elektroinstallation
3.4.3
Leuchten Treppenhaus
3.5
Wohnungsinstallation
3.5.1
Verteilungen Wohnung
3.5.2
Grundinstallation Wohnung
3.6
Ruf-; Sprech- und Türöffneranlage
3.7
Brandschutz/ Nutzung
3.8
Sonstiges allgemein
3.9
Aufzugsmaschinenraum
alter Leitungswege
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
154
25.10.2016
18.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Bauablaufplan Ausführungsstand mit kompl.
Schadstoffsanierung in allen
Wohnungen, TH & Hausfluren
Nr.
Vorgangsname
Dauer
Anfang
Fertig stellen
01 März
13.02.
1
2
3
1. Bauabschnitt (BA) JLS 1-11
1. BA: JLS 1-11 Arbeiten in den Kellerbereichen
Mo 27.02.17 Fr 22.12.17
30 Tage
25 Tage
25 Tage
185 Tage
20 Tage
Mo 27.02.17
Mo 27.02.17
Mo 27.02.17
Mo 06.03.17
Mo 06.03.17
150 Tage
Mo 06.03.17 Fr 29.09.17
10 Tage
Mo 13.03.17 Fr 24.03.17
10 Tage
Mo 27.03.17 Fr 07.04.17
10 Tage
Mo 10.04.17 Fr 21.04.17
Umverlegung Heiztrasse vom Los 8 zum Los 6
Anbringen der Kellerdeckendämmung
39 Tage
55 Tage
Di 06.06.17 Fr 28.07.17
Mo 04.09.17 Fr 17.11.17
Dämmung der unteren Geschossdecken im Kellerbereich JLS_1-3, 5-7
Dämmung der unteren Geschossdecken im Kellerbereich JLS_9-11
Restarbeiten an den Kellerdeckendämmungen nach kompletter
fertigstellung der Strangsanierungen
20 Tage
15 Tage
10 Tage
Mo 04.09.17 Fr 29.09.17
Mo 09.10.17 Fr 27.10.17
Mo 06.11.17 Fr 17.11.17
8
Freiräumen und Einlagern von Mietersachen aus den Mieterkellern
wegen der Schadstoffsanierung an den Bestandsheizleitungen-JLS 1-11
Sanitär/Heizung/ Elektroleistungen im Keller/ TH zu den jeweiligen
Strangsanierungen (Sanitär/Heizung/Elektro)
1. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der
Bestandsheizrohrisolierung)-1. Block: JLS 1-3
2. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der
Bestandsheizrohrisolierung)-2. Block: JLS 5-7
3. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der
Bestandsheizrohrisolierung)- 3. Block: JLS 9-11
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
215 Tage Mo 27.02.17 Fr 22.12.17
215 Tage
bauvorbereitende Maßnahmen 1. BA
Baustelleneinrichtung (Bauhaupt) 1.BA
Einrichten von Baustrom- und Bauwasseranlagen (Elektro, Sanitär)
10
01 Mai
13.03.
10.04.
Sanierung der Kellerbereiche / 1. BA
Fr 07.04.17
Fr 31.03.17
Fr 31.03.17
Fr 17.11.17
Fr 31.03.17
160 Tage Mo 27.02.17 Fr 06.10.17
1. BA: JLS 1-11 Gebäudehülle
1. Gerüstaufbau / 1. und 2. Rüstungsabschnitt
(Beginn/Loggiaseite JLS 1-3_Westseite/ 8-Geschosser)
1. Fassadenarbeiten / Balkone / 1. und 2. Rüstungsabschnitt
1. Dacharbeiten - JLS_1-3
1. Gerüstabbau / 1. und 2. Rüstungsabschnitt - - nach Fertigstellung
Sanierungsstrang 6 / Aufgang JLS 3
1. Sockel, Restarbeiten außen / 1. und 2. Rüstungsabschnitt
2. Gerüstaufbau / 3. und 4. Rüstungsabschnitt
(Beginn/ Loggiaseite JLS_5-7_Südseite / 4-Geschosser)
2. Fassadenarbeiten / Balkone / 3. und 4. Rüstungsabschnitt
2. Dacharbeiten - JLS_5-7
2. Gerüstabbau / 3. und 4. Rüstungsabschnitt - nach Fertigstellung
Sanierungsstrang 10 / Aufgang JLS_7
2. Sockel, Restarbeiten außen / 3. und 4. Rüstungsabschnitt
3. Gerüstaufbau / 5. und 6. Rüstungsabschnitt
(Beginn/ Loggiaseite JLS_9-11_Südseite / 8-Geschosser)
3. Fassadenarbeiten / Balkone / 5. und 6. Rüstungsabschnitt
3. Dacharbeiten - JLS_9-11
3. Gerüstabbau / 5. und 6. Rüstungsabschnitt - nach Fertigstellung
Sanierungsstrang 16 / Aufgang JLS_11
3. Sockel, Restarbeiten außen / 5. und 6. Rüstungsabschnitt
20 Tage
Mo 27.02.17 Fr 24.03.17
85 Tage
50 Tage
15 Tage
Mo 20.03.17 Fr 14.07.17
Mo 10.04.17 Fr 16.06.17
Mo 10.07.17 Fr 28.07.17
15 Tage
14 Tage
Mo 24.07.17 Fr 11.08.17
Mo 27.03.17 Do 13.04.17
60 Tage
40 Tage
10 Tage
Di 18.04.17 Mo 10.07.17
Mo 01.05.17 Fr 23.06.17
Mo 10.07.17 Fr 21.07.17
15 Tage
15 Tage
Mo 07.08.17 Fr 25.08.17
Mo 29.05.17 Fr 16.06.17
70 Tage
30 Tage
15 Tage
Mo 19.06.17 Fr 22.09.17
Mo 17.07.17 Fr 25.08.17
Mo 18.09.17 Fr 06.10.17
10 Tage
Mo 18.09.17 Fr 29.09.17
27.02.
27.02.
27.02.
06.03.
13.03.
27.03.
10.04.
27.02.
24.03.
20.03.
14.07.
10.04.
18.04.
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
Mo 12.06.17
Mo 12.06.17
Mo 19.06.17
Mo 19.06.17
Mo 26.06.17
Mo 26.06.17
Mo 03.07.17
Mo 03.07.17
Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung: JLS 5-7
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus im EG-Bereich / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur /
JLS_5-7
30 Tage
Mo 21.08.17 Fr 29.09.17
30 Tage
Mo 21.08.17 Fr 29.09.17
66
Strangsanierungsbereich-JLS 9-11: Strang 7-9 /
8-Geschosser / 8 WE`s pro Strang
65 Tage
Mo 26.06.17 Fr 22.09.17
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
3. Balkonbrüstungsabriss - JLS 9: vorauss. Strang 11 im 4.OG (Leer-WE)
Strang 11 / bew. WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG
Strang 11 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG
Strang 12 / bew. WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG
Strang 12 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG
Strang 13 / bew. WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG
Strang 13 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG
4. Balkonbrüstungsabriss - JLS 11: vorauss. Strang 14 im 5.OG (Leer-WE)
Strang 14 / bew. WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG
Strang 14 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG
Strang 15 / bew. WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG
Strang 15 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG
Strang 16 / bew. WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG
Strang 16 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG
10 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
10 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
Mo 26.06.17
Mo 10.07.17
Mo 10.07.17
Mo 17.07.17
Mo 17.07.17
Mo 24.07.17
Mo 24.07.17
Mo 17.07.17
Mo 31.07.17
Mo 31.07.17
Mo 07.08.17
Mo 07.08.17
Mo 14.08.17
Mo 14.08.17
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
108
109
110
111
112
113
114
115
116
117
118
119
120
121
122
123
124
125
126
127
128
129
130
131
132
133
134
135
136
Anbringen der Kellerdeckendämmung
Dämmung der unteren Geschossdecken im Kellerbereich JLS_13-17
Restarbeiten an den Kellerdeckendämmungen nach kompletter
fertigstellung der Strangsanierungen
03.11.
10.04.
Fr 21.04.17
Fr 26.05.17
Fr 02.06.17
Fr 02.06.17
Fr 09.06.17
Fr 09.06.17
Fr 16.06.17
Mo 15.05.17
Fr 16.06.17
Fr 23.06.17
Fr 30.06.17
Fr 07.07.17
Fr 07.07.17
Fr 14.07.17
4. Gerüstaufbau / 7. und 8. Rüstungsabschnitt
(Beginn/ Loggiaseite JLS_13-17_Südseite / 8-Geschosser))
4. Fassadenarbeiten / Balkone / 7. und 8. Rüstungsabschnitt
4. Dacharbeiten - JLS_13-17
4. Gerüstabbau / 7. und 8. Rüstungsabschnitt
4. Sockel, Restarbeiten außen / 7. und 8. Rüstungsabschnitt
21.04.
24.04.
24.04.
26.05.
02.06.
02.06.
02.05.
02.05.
09.06.
09.06.
08.05.
08.05.
16.06.
02.05.
15.05.
15.05.
15.05.
16.06.
23.06.
29.05.
29.05.
30.06.
07.07.
07.07.
06.06.
06.06.
14.07.
22.05.
08.09.
22.05.
23.06.
12.06.
31.07.
08.09.
31.07.
08.09.
14.07.
12.06.
11.08.
12.06.
12.06.
Fr 14.07.17
Fr 21.07.17
Fr 21.07.17
Fr 28.07.17
Fr 28.07.17
Fr 04.08.17
Fr 04.08.17
Fr 11.08.17
14.07.
21.07.
21.07.
19.06.
19.06.
28.07.
28.07.
26.06.
26.06.
04.08.
04.08.
03.07.
03.07.
11.08.
21.08.
26.06.
Fr 07.07.17
Fr 11.08.17
Fr 18.08.17
Fr 18.08.17
Fr 25.08.17
Fr 25.08.17
Fr 01.09.17
Fr 28.07.17
Fr 01.09.17
Fr 08.09.17
Fr 08.09.17
Fr 15.09.17
Fr 15.09.17
Fr 22.09.17
22.09.
07.07.
10.07.
10.07.
11.08.
18.08.
18.08.
17.07.
17.07.
25.08.
25.08.
24.07.
24.07.
17.07.
01.09.
28.07.
31.07.
31.07.
01.09.
Mo 24.07.17 Fr 03.11.17
03.11.
24.07.
Mo 24.07.17 Fr 25.08.17
25.08.
Mo 25.09.17 Fr 03.11.17
14.08.
Mo 14.08.17 Fr 15.09.17
25.09.
03.11.
25.09.
03.11.
15.09.
Mo 25.09.17 Fr 03.11.17
06.11.
06.11.
Mo 06.11.17 Fr 22.12.17
Mo 06.11.17 Fr 09.03.18
22.12.
09.03.
09.03.
10.04.
240 Tage Mo 10.04.17 Fr 09.03.18
235 Tage Mo 10.04.17 Fr 02.03.18
25 Tage
20 Tage
19 Tage
204 Tage
18 Tage
Mo 10.04.17
Mo 10.04.17
Mo 10.04.17
Di 18.04.17
Di 18.04.17
Fr 12.05.17
Fr 05.05.17
Do 04.05.17
Fr 26.01.18
Do 11.05.17
164 Tage
Di 18.04.17
Fr 01.12.17
14 Tage
Di 02.05.17
Fr 19.05.17
35 Tage
Mo 11.12.17 Fr 26.01.18
25 Tage
10 Tage
Mo 11.12.17 Fr 12.01.18
Mo 15.01.18 Fr 26.01.18
10.04.
10.04.
10.04.
12.05.
05.05.
04.05.
18.04.
26.01.
18.04.
11.05.
18.04.
01.12.
02.05.
19.05.
11.12.
19.06.
25 Tage
Mo 19.06.17 Fr 21.07.17
85 Tage
50 Tage
15 Tage
10 Tage
Mo 24.07.17
Mo 07.08.17
Mo 06.11.17
Mo 20.11.17
24.07.
17.11.
07.08.
Fr 18.08.17
Fr 22.09.17
Fr 29.09.17
Fr 06.10.17
Fr 13.10.17
Fr 13.10.17
Fr 20.10.17
Fr 15.09.17
Fr 20.10.17
Fr 27.10.17
Fr 27.10.17
Fr 03.11.17
Fr 03.11.17
Fr 10.11.17
Fr 06.10.17
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
Mo 09.10.17
Mo 09.10.17
Mo 16.10.17
Mo 16.10.17
Mo 23.10.17
Mo 23.10.17
Fr 10.11.17
Fr 17.11.17
Fr 17.11.17
Fr 24.11.17
Fr 24.11.17
Fr 01.12.17
Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung komplett: JLS
13-17
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 13: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und
Bauherrenabnahm)
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_13
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 15: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und
Bauherrenabnahm)
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_15
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 17: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und
Bauherrenabnahm)
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_17
105 Tage Mo 11.09.17 Fr 02.02.18
Mo 30.10.17 Fr 08.12.17
25 Tage
Mo 02.10.17 Fr 03.11.17
30 Tage
Mo 20.11.17 Fr 29.12.17
25 Tage
Mo 23.10.17 Fr 24.11.17
40 Tage
Mo 11.12.17 Fr 02.02.18
95 Tage
Mo 11.09.17 Fr 19.01.18
90 Tage
Mo 11.09.17 Fr 12.01.18
40 Tage
Mo 27.11.17 Fr 19.01.18
25 Tage
70 Tage
Mo 05.02.18 Fr 09.03.18
Mo 05.02.18 Fr 11.05.18
Unterbrechung
24.11.
20.11.
Mo 07.08.17
Mo 21.08.17
Mo 21.08.17
Mo 04.09.17
Mo 04.09.17
Mo 11.09.17
Mo 11.09.17
Mo 04.09.17
Mo 18.09.17
Mo 18.09.17
Mo 25.09.17
Mo 25.09.17
Mo 02.10.17
Mo 02.10.17
Mo 25.09.17
30 Tage
13.10.
06.11.
10 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
10 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
10 Tage
Mo 11.09.17 Fr 13.10.17
26.01.
21.07.
Fr 17.11.17
Fr 13.10.17
Fr 24.11.17
Fr 01.12.17
25 Tage
12.01.
15.01.
01.12.
19.06.
1. Balkonbrüstungsabriss - JLS 13: vorauss. Strang 1 im 5.OG (Leer-WE)
Strang 1 / bew. WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG
Strang 1 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG
Strang 2 / bew. WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG
Strang 2 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG
Strang 3 / bew. WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG
Strang 3 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG
2. Balkonbrüstungsabriss - JLS 15: vorauss. Strang 4 im 4.OG (Leer-WE)
Strang 4 / bew. WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG
Strang 4 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG
Strang 5 / bew. WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG
Strang 5 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG
Strang 6 / bew. WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG
Strang 6 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG
3. Balkonbrüstungsabriss - JLS 17: vorauss. Strang 8 (Mittelstrang) im
5.OG (Leer-WE)
Strang 7 / bew. WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG
Strang 7 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG
Strang 8 / bew. WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG
Strang 8 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG
Strang 9 / bew. WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG
Strang 9 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG
Vorgang
22.09.
24.07.
Mo 07.08.17 Fr 01.12.17
Projekt: JLS_1-17 (LOS 6)
Datum: 26.09.16
15.09.
15.09.
14.08.
14.08.
85 Tage
Überarbeitung sämtlicher Hauseingangsvorbauten inkl.
Dachabdichtungen und Randverblechung an das WDVS, Anfang an der
JLS 1_1.BA (Maler,Dach,Metallbau)
138
Überarbeitung sämtlicher Hauseingangsvorbauten inkl.
Dachabdichtungen und Randverblechung an das WDVS, Anfang an der
JLS 13_2. BA (Maler,Dach,Metallbau)
139 Abnahmen / Restleistungen
140 Schlussrechnung / Dokumentation
08.09.
08.09.
07.08.
07.08.
07.08.
137
29.09.
26.06.
130 Tage Mo 07.08.17 Fr 02.02.18
Sanierung der Eingangsvorbauten an beiden
Bauabschnitten /1. BA und 2. BA
29.09.
21.08.
07.08.
2. BA: JLS 13-17 Arbeiten im Gebäude
Strangsanierungsbereich-JLS 13-17: Strang 1-9 /
8-Geschosser / 8 WE`s pro Strang
29.09.
14.07.
120 Tage Mo 19.06.17 Fr 01.12.17
2. BA: JLS 13-17 Gebäudehülle
06.10.
18.09.
Strang 7 / bew. WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG
Strang 7 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG
Strang 8 / bew. WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG
Strang 8 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG
Strang 9 / bew. WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG
Strang 9 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG
Strang 10 / bew. WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG
Strang 10 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG
96
25.08.
18.09.
56
57
58
59
60
61
62
63
64
95
22.09.
17.07.
Mo 12.06.17 Fr 11.08.17
Freiräumen und Einlagern von Mietersachen aus Mieterkellern wegen
der Schadstoffsanierung an den Bestandsheizleitungen-JLS 13-17
Sanitär/Heizung/ Elektroleistungen im Keller/ TH zu den jeweiligen
Strangsanierungen (Sanitär/Heizung/Elektro)
4. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der
Bestandsheizrohrisolierung)- 4. Block: JLS 13-17
25.08.
16.06.
19.06.
45 Tage
Sanierung der Kellerbereiche / 2. BA
21.07.
07.08.
29.05.
Strangsanierungsbereich-JLS 5-7: Strang 7-10 /
4-Geschosser / 4 WE`s pro Strang
94
23.06.
10.07.
55
bauvorbereitende Maßnahmen 2. BA
Baustelleneinrichtung (Bauhaupt) 2. BA
Einrichten von Baustrom- und Bauwasseranlagen (Elektro, Sanitär)
10.07.
01.05.
Mo 31.07.17 Fr 08.09.17
90
91
92
93
11.08.
13.04.
30 Tage
2. Bauabschnitt (BA) JLS 13-17
2. BA: JLS 13-17 Arbeiten in den Kellerbereichen
28.07.
24.07.
27.03.
Mo 12.06.17 Fr 14.07.17
89
16.06.
10.07.
25 Tage
35 Tage
90 Tage
17.11.
06.10.
27.02.
Mo 31.07.17 Fr 08.09.17
Abnahmen / Restleistungen im 1. BA
Schlussrechnung / Dokumentation im 1. BA
27.10.
06.11.
30 Tage
Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung kompl.: JLS 9-11 75 Tage
25 Tage
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 9: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm
30 Tage
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus im EG-Bereich / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur /
JLS_9
25 Tage
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 11: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm
30 Tage
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus im EG-Bereich / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur /
JLS_11
29.09.
09.10.
Mo 22.05.17 Fr 23.06.17
1. BA: JLS 1-11 Arbeiten in den Gebäuden
Strangsanierungsbereich-JLS 1-3: Strang 1-6 /
8-Geschosser / 8 WE`s pro Strang
28.07.
04.09.
25 Tage
86
87
88
07.05.
21.04.
06.06.
Mo 22.05.17 Fr 08.09.17
85
01 Mai
09.04.
07.04.
80 Tage
84
12.03.
24.03.
Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung: JLS 1-3
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 1: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und
Bauherrenabnahm)
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_1
Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 3: Sanierung der
Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und
Bauherrenabnahm)
Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im
Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_3
83
01 März
12.02.
29.09.
Mo 10.04.17
Mo 24.04.17
Mo 24.04.17
Di 02.05.17
Di 02.05.17
Mo 08.05.17
Mo 08.05.17
Di 02.05.17
Mo 15.05.17
Mo 15.05.17
Mo 29.05.17
Mo 29.05.17
Di 06.06.17
Di 06.06.17
82
01 Januar
15.01.
18.12.
31.03.
10 Tage
25 Tage
30 Tage
24 Tage
29 Tage
25 Tage
30 Tage
10 Tage
25 Tage
30 Tage
25 Tage
30 Tage
24 Tage
29 Tage
65
01 November
20.11.
23.10.
17.11.
06.03.
1. Balkonbrüstungsabriss - JLS 1: vorauss. Strang 1 im 5.OG (Leer-WE)
Strang 1 / bew. WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG
Strang 1 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG
Strang 2 / bew. WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG
Strang 2 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG
Strang 3 / bew. WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG
Strang 3 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG
2. Balkonbrüstungsabriss - JLS 3: vorauss. Strang 4 im 5.OG (Leer-WE)
Strang 4 / bew. WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG
Strang 4 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG
Strang 5 / bew. WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG
Strang 5 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG
Strang 6 / bew. WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG
Strang 6 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG
54
25.09.
06.03.
Mo 10.04.17 Fr 14.07.17
53
28.08.
07.04.
70 Tage
52
31.07.
31.03.
31.03.
10.04.
51
01 September
03.07.
22.12.
10.04.
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
05.06.
27.02.
150 Tage Mo 10.04.17 Fr 03.11.17
35
01 Juli
08.05.
270 Tage Mo 27.02.17 Fr 09.03.18
4
5
6
7
9
Bauherr: STADT UND LAND
WohnbautenGesellschaft
mbH
John-Locke-Straße 1-17(LOS_6)
07.08.
01.12.
02.02.
01.12.
18.08.
21.08.
21.08.
22.09.
29.09.
04.09.
04.09.
06.10.
13.10.
13.10.
11.09.
11.09.
04.09.
20.10.
15.09.
18.09.
18.09.
20.10.
27.10.
27.10.
25.09.
25.09.
03.11.
03.11.
02.10.
02.10.
25.09.
10.11.
06.10.
09.10.
09.10.
10.11.
17.11.
17.11.
16.10.
16.10.
24.11.
24.11.
23.10.
23.10.
01.12.
11.09.
02.02.
11.09.
13.10.
30.10.
02.10.
08.12.
03.11.
20.11.
23.10.
29.12.
24.11.
11.12.
02.02.
11.09.
19.01.
11.09.
12.01.
27.11.
19.01.
05.02.
05.02.
Meilenstein
Sammelvorgang
Projektsammelvorgang
Externe Vorgänge
Externer Meilenstein
Inaktiver Vorgang
Inaktiver Meilenstein
Inaktiver Sammelvorgang
Manueller Vorgang
Nur Dauer
Manueller Sammelrollup
Manueller Sammelvorgang
Nur Anfang
Nur Ende
09.03.
11.05.
Stichtag
In Arbeit