Datum: 24.10.2016 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB) Baumaßnahme Komplettsanierung JLS BA6 Angebot für Elektro, John-Locke-Str. 1-13, 15-17 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie werden gebeten, ein Angebot abzugeben. Die in den anliegenden Vergabeunterlagen beschriebene Bauleistung soll nach folgendem Verfahren vergeben werden: öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren wettbewerblicher Dialog 1. Auftraggebende Stelle: 2. Vergabeunterlagen: 3. Auskünfte zum Technischen Inhalt: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Werbellinstraße 12 12053 Berlin Die Vergabeunterlagen sind im Vordruck „Angebot“ angegeben; soweit sie nicht beigefügt sind, können sie bei der ausschreibenden Stelle eingesehen werden. STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ansprechpartner: Telefon: +49 3068926467 Fax: [email protected] Email: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Auskunft über VergabeunterAnsprechpartner: Herr Schleicher lagen und dergleichen: Telefon: +49 3068926467 Fax: [email protected] Email: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Geschäftsbesorgerin der WoGeHe Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH Werbellinstraße 12 • 12053 Berlin Telefon: (030) 68 92-0 Telefax: (030) 68 92-60 09 Vorsitzender des Aufsichtsrates Dr. Christoph Landerer Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg HRB 1190 [email protected] www.stadtundland.de Geschäftsführer: Anne Keilholz, Ingo Malter Sitz: Berlin USt.-IdNr. DE136630118 4. Frist für die Angebotsabgabe: Das Angebot ist bei freihändiger Vergabe / beim Verhandlungsverfahren bis zum Einreichungstermin bei Ausschreibung bis zum Eröffnungstermin am 28.11.2016 um 14:15 Uhr an die Einreichungsstelle: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH GF-SE Werbellinstraße 12 12053 Berlin in fest verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift: „Angebot für…(Bezeichnung der Baumaßnahme und der Leistungen wie im Betreff) …“ einzusenden oder dort abzugeben. Bei Übersendung durch die Post müssen vorstehende Angaben deutlich und vollständig auf dem äußeren und einem besonderen inneren Umschlag vermerkt sein. POSTANSCHRIFT: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Postfach 160 12001 Berlin 5. Nachunternehmer: Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Die Gewerke für die Nachunternehmer vorgesehen sind, sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben (siehe Anlage zu den BVB). 6. Vorlage von Nachweisen: Der Bieter hat für sich und für Nachunternehmer zum Nachweis der Zuverlässigkeit gem. § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister mit dem Angebot vorzulegen. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Auszüge (Original oder Kopie) dürfen nicht älter als drei Monate sein. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. 7. Die Erteilung des Auftrages kann von folgenden Nachweisen abhängig gemacht werden: gemäß Bekanntmachung 2 von 3 8. Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten: ja nein Näheres siehe Vergabeunterlagen 9. Nebenangebote: nicht zugelassen zugelassen Abweichend von Nr. 4.2 der Bewerbungsbedingungen gilt bei Nebenangeboten Folgendes: 10. Zuschlags- und Bindefrist, Umfang der Leistung, Ausführungsort (Baustelle), Ausführungszeit, Sicherheitsleistung, Zahlungsbedingungen: 11. Sonstige Informationen: Bindefrist: 27.01.2017 Die Angebote sind elektronisch einzureichen. Die elektronischen Angebotsabgabe kann in Schriftform nach BGB, mit Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen. Angebote in Papierform werden nicht gewertet. gemäß Bekanntmachung 12. Zuschlagskriterien der Hauptund Nebenangebote/ÄnderungsVorschläge: % Kriterium % Kriterium 100 % Kriterium Preis Ausführungsfrist Vergütungsbedingungen Qualität Funktionalität technischer Wert Gestaltung Konstruktion technische Beratung Folgekosten Betriebskosten Wartung Rentabilität Es gelten die beigefügten „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“. Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wollen, wird um eine kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künftiger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen. Mit freundlichen Grüßen STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Dieses Formular wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. 3 von 3 Teilnahmebedingungen und geforderte Nachweise: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister 1. Nachweise zur Berufsausübung gemäß VOB/A (2016) §6a EU 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 1. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens gemäß VOB/A (2016)§6a EU 2. a) bis c) Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1. Der Jahresumsatz sollte das doppelt des Auftragswerts betragen. 2. Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und eine ausreichende Umwelthaftpflichtversicherung nachzuweisen. Der Versicherungsschutz muss bis zur Abnahme bestehen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen für Personen, Sach- und sonstige Vermögensschäden pro Schadensfall mindestens EUR 5,0 Mio. 2-fach maximiert pro Kalenderjahr betragen, die Radiusklausel ist ausgeschlossen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Nachweise gemäß VOB/A (2016) §6a EU 3. in Form von Referenzen. 2. Eigenerklärung: Bestätigung, dass ein deutschsprachiger Bauleiter vor Ort ist, der während der üblichen Arbeitszeiten stets telefonisch erreichbar ist. 3. Eigenerklärung: Für Firmen mit Sitz außerhalb von Berlin und Brandenburg: Nachweis, wie die Mängelbeseitigung nach VOB/B § 13 (5) für die Dauer von 5 Jahren nach Abnahmegesichert wird. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1. Nachweis von mind. einem Referenzobjekt, für Elektroarbeiten (Strangsanierung und in Wohnungsmodernisierung) mit mindestens 180 Wohnungen, ausgeführt innerhalb eines Jahres bzw. mehrere Referenzen die in der Summe die geforderten Mindestvoraussetzungen innerhalb eines Jahres erfüllen. Ausführungszeit: bis 5 Jahre vor Angebotsabgabe, Erforderliche Angaben: Bezeichnung Bauvorhaben, Adresse des Bauherrn, sowie Ansprechpartner mit Telefonnummer, Art und Umfang der erbrachten Leistung, Eigenleistungsanteil, Ausführungszeitraum. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Darlegung der besonderen Bedingungen: a) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen b) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung c) Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen d) bevorzugte Zuschlagserteilung an Unternehmen, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tarifliche Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder Ausbildungsverbünden beteiligen, §10BerlAVG e) Eigenerklärung gemäß § 123 GWB f) Vorlage der Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)die noch mindestens 3 Monate gültig ist. g) Besondere Vertragsbedingungen zum Bundesdatenschutzgesetz Angebotsabgabe: Die Angebote müssen elektronisch eingereicht werden. Die elektronischen Angebotsabgabe kann in Schriftform nach BGB, mit Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen. Empfohlen wird die Angebotsabgabe im Mantelbogenverfahren mit Hilfe der kostenfrei zur Verfügung stehenden Software ava-sign. Angebote in Papierform werden nicht gewertet. STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Angebot für Bauleistungen (Name und Anschrift des Bieters) (Ort und Datum) An STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Zuschlagsfrist: 28.01.2017 (Datum) Werbellinstraße 12 12053 (Sofern kein Datum angegeben ist, gilt die VOB) Berlin (Anschrift der ausschreibenden Stelle) Betreff: Komplettsanierung JLS BA6 Vorgang: Elektro, John-Locke-Str. 1-13, 15-17 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistung zu den von mir/uns in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preise an. An dieses Angebot halte(n) ich mich/wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. Das Angebot besteht aus folgenden Vergabeunterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden: der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm, zeichnerischen Unterlagen und Erläuterungen den nachstehenden "Besonderen Vertragsbedingungen" in der jeweils gültigen Fassung den mir/uns bekannten "Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ des Auftraggeber für die Ausführung von Bauleistungen in der jeweils gültigen Fassung den folgenden „Zusätzlichen Technischen Vorschriften“: den "Allgemeinen Technischen Vorschriften" VOB Teil C und den „Ergänzenden Bestimmungen zu DIN-Normen im Bauwesen und im Wasserwesen, die noch nicht auf gesetzliche Einheiten umgestellt sind" den "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" VOB Teil B - DIN 1961 - neueste Fassung Formulare Bürgschaftsurkunden Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitnehmer/ Verzeichnis der Nachunternehmer Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen Angaben zur Firma Formblätter entsprechend Berliner Vergabegesetz weitere Anlagen / Formulare: Datenschutzerklärung Die „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“ sind zu beachten. STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Geschäftsbesorgerin der WoGeHe Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH Werbellinstraße 12 • 12053 Berlin Telefon: (030) 68 92-0 Telefax: (030) 68 92-60 09 Vorsitzender des Aufsichtsrates Dr. Christoph Landerer Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg HRB 1190 [email protected] www.stadtundland.de Geschäftsführer: Anne Keilholz, Ingo Malter Sitz: Berlin USt.-IdNr. DE136630118 Die „Richtlinien zur Angebotsabgabe/Bewerbungsbedingungen“ sind zu beachten. Ich erkläre/Wir erklären, dass – ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind, – ich/wir in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit keiner Freiheitsstrafe oder Geldstrafe/Geldbuße belegt worden sind. – mir/uns kein aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) im Hinblick auf § 21 SchwarzArbG und § 6 AEntG bekannt ist, – mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen, – über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, – im potenziellen Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) aller verantwortlich handelnden Personen (Geschäftführer, gesetzliche Vertreter) bekannt zu geben – die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Angebot Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) Gesamtsumme Angebot Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme % € Anzahl der Nebenangebote : Hinweis: Um einen reibungslosen Ablauf des Eröffnungstermins zu ermöglichen, wurden im Angebotsschreiben Eintragungsfelder für die im Eröffnungstermin zu verlesenden Endbeträge und andere den Preis betreffende Angaben sowie für weitere Angaben zum Angebot zusammengefasst. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes, dazu gehören auch die auf Seite 1 aufgeführten Anlagen und Vergabeunterlagen. Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Unterschrift auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt. ___________________________________________________ Ort, Stempel und Unterschrift Ist das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen. 2 von 2 V 124.H F (Eigenerklärung Vergabenummer OV16-JLSBA6-12 zur Eignung) Maßnahmenummer 2016-JLS-BA6 Baumaßnahme Komplettsanierung JLS BA6 JLS 1-13_WE 203, JLS 15-17_WE 205 12305 Berlin Leistung/CPV Elektro, John-Locke-Str. 1-13, 15-17 Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft Bewerber ∗) Bieter∗) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗) Nachunternehmer∗) anderes Unternehmen∗) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Jahr € Jahr € Jahr € Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte in bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den letzten drei bzw. fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. ∗) zutreffendes ankreuzen 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine 1 Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des 2 Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt werden. (Ort, Datum, Unterschrift) 3 1 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist 2 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 Eigenerklärung zu § 123 GWB Ich/Wir erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist: a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 333 StGB (Vorteilsgewährung), f) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationen Strafgerichtshofes, g) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), h) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; i) § 89 c StGB (Terrorismusfinanzierung), § 232 StGB (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung), § 233 (Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft), § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels). Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ich/Wir erkläre(n), dass a) sich mein/unser Unternehmen nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet, b) mein/unser Unternehmen nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, welche die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, c) mein/unser Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, d) mein/unser Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat, e) sich mein/unser Unternehmen bei der Erteilung von Auskünften, die nach den § 123 GWB eingeholt werden können, nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat. , Ort, Datum ______________________________________________ Unterschrift, Firmenstempel STADT UND LAND Wohnbauten-Ges. mbH Ausschreibung - Seite 1 von 1 STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Baumaßnahme Komplettsanierung JLS BA6 Angebot für Elektro, John-Locke-Str. 1-13, 15-17 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Baumaßnahme Hinweis Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 1. Objekt- / Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1) Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten /Ingenieur Büro Gneise mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden. Der beauftragte Architekt/ Ingenieur ist jedoch nicht befugt, Leistungsänderungen oder Terminvereinbarungen anzuordnen oder sonstige Vertragsveränderungen zu vereinbaren. 2. Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Benutzung überlassen (§ 4 Abs. 4): (1) Lager- und Arbeitsplätze: Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten. -6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch (2) Verkehrswege innerhalb des Baugeländes: (3) Wasseranschlüsse: * (4) Stromanschlüsse: * (5) Sonstige Anschlüsse: * * Kosten des Verbrauchs (zu den Nummern 3 – 5): Die vom Auftragnehmer zu erstattenden Kosten des Verbrauchs (§ 4 Abs. 4 Nr. 3 Satz 2) werden durch Messungen ermittelt, soweit nicht in Nr. 13 etwas anderes vereinbart ist. 1 von 5 3. Ausführungsfristen (§ 5) (1) Baubeginn 27.02.17 (2) Fertigstellung 01.12.17 (3) Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: 4. Vertragsstrafen (§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges zu zahlen: (1) bei Verzug mit der Einhaltung des Fertigstellungstermins: % der NettoAuftragssumme für jeden Werktag des Verzuges. (Wenn hier nichts vereinbart wird, gelten die Regelungen der ZVB). (2) bei Verzug mit der Einhaltung der oben genannten Einzelfristen für jeden Werktag des Verzuges: % der Netto-Auftragssumme der zur jeweils überschrittenen Einzelfrist fertigzustellenden Teilleistung. Für die Überschreibung von Einzelfristen angefallene Vertragsstrafen werden auf Vertragsstrafen für nachfolgende Einzelfristen bzw. den Gesamtfertigstellungstermin angerechnet. (3) Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Netto-Auftragssumme begrenzt. 5. Rechnungen (§ 14) (1) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber bei -fach einzureichen. -fach und zugleich (2) Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind einfach / einzureichen. -6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch 6. Sicherheitsleistungen (§ 17) (1) Für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung hat der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von v. H. der Brutto-Auftragssumme zu leisten. Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss, so ist der Auftraggeber (siehe § 17 Abs. 7) berechtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe der vereinbarten Sicherheitssumme einzubehalten (wenn hier nichts vereinbart wurde, gilt Nr. 26 ZVB) (2) Für die Erfüllung der Mängelansprüche hat der Auftragnehmer bei der Abnahme eine 3 v. H. der Brutto-Schlussrechnungssumme zu leisten Sicherheit in Höhe von (wenn hier nichts vereinbart wurde gelten die Regelungen der ZVB). Leistet der Auftragnehmer diese Sicherheit nicht vor Anweisung der Schlusszahlung, so ist der Auftraggeber berechtigt, einen Betrag in Höhe der Sicherheit unter Anrechnung der nach Nr. 6 (1) geleisteten Sicherheit bei der Schlusszahlung einzubehalten. (3) Als Sicherheit für sämtliche Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers aus Abschlagszahlungen für die auf der Baustelle ausgelieferten, aber noch nicht eingebauten Stoffe oder Bauteile bzw. für Bauteile, die für die Leistung eigens 2 von 5 angefertigt und bereitgestellt worden sind und für Vorauszahlungen ist in Höhe der zu erbringenden Zahlungen eine Bürgschaft beizubringen. (4) Eine Sicherheit gem. Punkt 6 (1), 6 (2) und 6 (3) durch selbstschuldnerische Bürgschaft ist nach den vom Auftraggeber dem Vertrag beigefügten Mustern (aktuelle Fassung beachten) für Bürgschaftsurkunden zu leisten. 7. Freistellungsbescheinigung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich nach Vertragsschluss eine Freistellungsbescheinigung seines zuständigen Finanzamtes gemäß § 48 b EStG vorzulegen, soweit dies nicht schon mit der Angebotsabgabe geschehen ist. Bei Ablauf der zeitlichen Geltung hat der Auftragnehmer unaufgefordert eine neue Freistellungsbescheinigung nachzureichen. Der Auftragnehmer hat ferner dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung der Freistellungsbescheinigung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 8. frei 9. frei 10. Preise (§ 2) (1) Die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise. Gleitklauseln sind nicht vereinbart, wenn nachfolgend nichts angekreuzt wurde. Die Lohngleitklausel Stoffpreisgleitklausel ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart. (2) Mit den angebotenen Preisen sind alle Aufwendungen für Lieferungen, für Bau-, Bauhilfs-, Betriebsstoffe und alle sonstigen für eine sachgemäße Durchführung der Leistung erforderlichen Aufwendungen abgegolten, soweit nachstehend oder im Leistungsverzeichnis nicht anderes bestimmt ist. -6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch 11. Ausführung (§ 4) (1) Dem Auftragnehmer werden auf der Baustelle vom Auftraggeber ohne Berechnung zur Verfügung gestellt: Baustoffe und Bauteile: Bauhilfsstoffe, Gerüste: (2) Dem Auftragnehmer stehen zur Mitbenutzung folgende Gerüste zur Verfügung, die von anderen Auftragnehmern gemäß VOB Teil C unentgeltlich vorgehalten werden: 3 von 5 12. Mängelansprüche (§ 13) Für die Mängelansprüche gelten nachstehende Verjährungsfristen: Für Bauwerke: für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht: für Elektroarbeiten Jahre; Jahre; 5 Jahre. Sind hier keine Verjährungsfristen angegeben, so gelten die Verjährungsfristen des § 13 Abs. 4 VOB/B. 13. Weitere besondere Vertragsbedingungen (z.B. Bauwesen-, Haftpflichtversicherung, Vorauszahlungen, Feststellen des Zustandes baulicher Anlagen, besondere Angaben über Umweltschutz, Luftsicherheit usw.) (1) siehe Anlage 2: Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen (2) siehe Anlage 11: Datenschutzverpflichtungserklärung (3) Für die Erstattung der dem AG entstehenden Kosten werden pauschale Umlagen für Baustrom, Bauwasser und sanitäre Anlagen von 1,0 % sowie für die Bauwesenversicherung von 0,2 % der Brutto-Schlussrechnungssumme, abzuziehen von der Schlussrechnung, vereinbart. (4) Zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufes des Vertragsverhältnisses ist der Auftragnehmer verpflichtet sich gegen alle Risiken angemessen versichert zu halten. Dazu ist eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Konditionen nachzuweisen: mind. 2 Mio. € Personenschäden, mind. 1 Mio. € Sachschäden, mind. 50 T€ sonstige Schäden, die Radiusklausel ist ausgeschlossen. 13. (2) entfällt -6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch (3a) Abweichend von den Angaben in 13. (3) werden die pauschalen Umlagen von jeder Rechnung zum Abzug gebracht. (4a) abweichend von (4) gelten folgende Versicherungsbedingungen: Haftpflichtversicherung mit folgenden Konditionen: für Personen, Sach- und sonstige Vermögensschäden pro Schadensfall mindestens EUR 5,0 Mio. 2-fach maximiert pro Kalenderjahr, die Radiusklausel ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat mit Angebotsabgabe eine gültige Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung seiner Versicherungsgesellschaft nachzuweisen, die der Überprüfung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen unterliegt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Haftpflichtversicherung für die Dauer des Vertrages zu unterhalten. 4 von 5 -6006b- / 08-2015 - Anlage b, BVB (VOB) Baubuch Anerkannt: Firmenstempel / Unterschrift Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen 5 von 5 Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung: 9-2016 Bezug: VOB 2016, Teil B Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) 1. Art und Umfang der Leistung (zu § 1 Abs. 2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander: a) das Auftragsschreiben mit seinen Anlagen b) die Leistungsbeschreibung / das Leistungsverzeichnis mit den dazugehörigen zeichnerischen Unterlagen und Erklärungen c) die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB) mit Richtlinien zur Angebotsabgabe d) die "Besonderen Vertragsbedingungen" des Auftraggebers (Fassung ...) e) die "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" des Auftraggebers (Fassung 06-2016) f) die "Zusätzlichen technischen Vorschriften des Auftraggebers" g) die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" (VOB Teil C, neueste Fassung) h) die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" (VOB Teil B, neueste Fassung) 2. Vergütung (zu § 2) (1) Der Auftragnehmer schuldet zu den vertraglich vereinbarten Preisen ein funktionstaugliches, komplett fertig gestelltes Werk. (2) Ist für den Auftragnehmer erkennbar, dass durch eine über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes Mehrkosten entstehen, die ausnahmsweise zu einem höheren Einheitspreis führen können, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er dem Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (3) Ein Vergütungsanspruch für geänderte oder zusätzliche Leistungen steht dem Auftragnehmer nur nach Maßgabe der VOB/B zu. (4) Stellt der Auftraggeber Baustoffe und/oder Bauteile frei Baustelle zur Verfügung, so hat der Auftragnehmer sie abzuladen, ordnungsgemäß zu lagern und zu beaufsichtigen sowie deren Empfang dem Auftraggeber schriftlich zu bescheinigen. Hierdurch entstehende Kosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren. (5) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung dem Auftraggeber unverzüglich verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 3. Gegebenheiten auf der Baustelle (zu § 2) Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe von den Gegebenheiten der Baustelle wie z. B. Bodenbeschaffenheit, Zufahrtsmöglichkeiten, Baustrom- und Bauwasseranschlüsse - durch örtliche Besichtigung zu unterrichten. Nachforderungen wegen Unkenntnis dieser offensichtlich erkennbaren Baustellengegebenheiten sind ausgeschlossen. 4. Lohn- und Stoffpreisänderungen (zu § 2 Abs. 3) Alle Preise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit. Die Vertragsparteien haben nur dann gegeneinander Anspruch auf Erstattung von Mehr- oder Minderaufwendungen die nach Angebotsabgabe durch Lohn- oder Stoffpreisänderungen entstehen, wenn in den "Besonderen Vertragsbedingungen" oder in anderen Vertragsunterlagen eine Gleitklausel im Sinne von VOB Teil A § 9 Abs. 9 ausdrücklich vereinbart worden ist. 5. Stundenlohnarbeiten (zu § 2 Abs. 10) (1) Sind in einem Leistungsvertrag Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so begründet die dafür angegebene Zahl von Stunden keinen Anspruch auf Durchführung und Vergütung entsprechend § 2 Abs. 3. Vergütet werden nur die geleisteten Stundenlohnarbeiten, für die eine schriftliche Vereinbarung vorliegt und die entsprechend dieser Vereinbarung tatsächlich ausgeführt worden sind. (2) Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. 6. Vom Auftragnehmer zu beschaffende Unterlagen (zu § 3 Abs. 5) (1) Der Auftraggeber stellt die von ihm dem Auftragnehmer zu liefernden Ausführungsunterlagen in 1-facher Ausfertigung zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat die von ihm geschuldeten Unterlagen dem Auftraggeber in 3-facher Ausfertigung zu liefern; davon 1-fach in digitaler Form auf geeignetem Speichermedium. Die Unterlagen gehen jeweils in das Eigentum des Empfängers über. Etwaige Urheberrechte bleiben hiervon unberührt. (2) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber zur Ausführung freigegeben und entsprechend gekennzeichnet sind. Seite 1 von 8 (3) Der Auftragnehmer hat alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Maße an Ort und Stelle zu ermitteln, Er hat sie mit den ggf. in den Plänen vermerkten Maßen zu vergleichen. Über Abweichungen von vor Ort festgestellten und in Plänen vermerkten Maßen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten. (4) Der Auftragnehmer hat – entsprechend dem Baufortschritt – dem Auftraggeber den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen benötigt, so frühzeitig anzugeben, dass die Übergabe durch den Auftraggeber rechtzeitig erfolgen kann. (5) Die vom Auftragnehmer, über Nr. 7(1) hinausgehenden, vorgelegten Unterlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen zu überlassen. Etwa bestehende Urheberrechte bleiben hierdurch unberührt. 7. Veröffentlichungen (zu § 3 Abs. 6) (1) Veröffentlichungen über das Bauwerk durch den Auftragnehmer selbst oder durch Dritte auf Veranlassung oder mit Wissen des Auftragnehmers sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Als Veröffentlichungen in diesem Sinne gilt die Bekanntgabe folgender zusätzlicher, zu den in § 3 Abs. 5 genannten Unterlagen: Lichtbild-, Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Vervielfältigungen, die nur einem beschränkten Kreis von Personen zugänglich gemacht werden sollen. (2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Zustimmung gemäß Abs. 1. bis zum Ablauf von 5 Jahren nach Fertigstellung des Werkes bzw. Vertragsbeendigung für beabsichtigte Veröffentlichungen einzuholen. (3) Für den Fall des Verstoßes gegen die Abs. 1 oder 2 wird eine Vertragsstrafe i. H. v. 1,5 % der Netto-Auftragssumme, im Höchstfalle € 2.500,00, fällig. 8. Sicherungspflicht / Schutzmaßnahmen (zu § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 2) (1) Der Auftragnehmer hat, wenn nichts anderes vereinbart ist (ohne besondere Vergütung für die Dauer seiner Bauausführung), alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur Sicherung von Personen, sowie die für die Ausführung seiner Leistung im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und gärtnerischen Anlagen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind solange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle. (2) Die vorhandene Bausubstanz ist pfleglich zu behandeln und zu schützen und darf nur in Absprache mit der Bauleitung in Teilbereichen verändert oder entfernt werden. (3) Der Zustand der Straßenbefestigung ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem zuständigen Tiefbauamt festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten. (4) Der Zustand der Bäume im Bereich der Baustelle ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem zuständigen Gartenbauamt festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten. 9. Werbung, Besichtigungen, Firmenschilder (zu § 4 Abs. 1) (1) Firmenschilder und andere Werbemittel dürfen nur mit Einwilligung des Auftraggebers auf der Baustelle angebracht werden. (2) Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden. (3) Besichtigung der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet. 10. Bauleistungsberichte (zu § 4 Abs. 1) (1) Der Auftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich eine Durchschrift zu übergeben, es sei denn, dass dieser mit längeren Zeitabschnitten einverstanden ist. (2) Die Tagesberichte müssen Angaben enthalten über Wetter, Temperaturen, Zahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Stundenaufwand, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt, Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Unterbrechungen, Betonierungszeiten, Unfälle und andere Vorkommnisse, die für die Ausführung oder Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. (3) Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Stoffe oder Bauteile zur Verwendung für die Bauleistung übergeben, so ist der Verbrauch dieser Stoffe wöchentlich in einem Bericht nachzuweisen. 11. Ablöserecht (zu § 4) Verstößt ein vom Auftragnehmer mit der Leitung, der Ausführung oder der verantwortlichen Überwachung der Leistungen Beauftragter nachhaltig gegen die geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, so kann der Auftragnehmer in begründeten Fällen auf Verlangen des Auftraggebers zum Personalaustausch angehalten werden. Seite 2 von 8 12. Ausführung (zu §§ 3 + 4) (1) Die Arbeitsdurchführung hat in Abstimmung mit allen anderen Gewerken zu erfolgen. Kosten für Mehr- und Sonderleistungen, die sich durch mangelhaftes Zusammenarbeiten ergeben, kann der Auftraggeber im Rahmen vertraglicher oder gesetzlicher Schadensersatzansprüche von dem Auftragnehmer, auf dessen schuldhaftes Verhalten die Mehrkosten zurückzuführen sind, ersetzt verlangen. (2) Der Auftragnehmer hat für alle ihm obliegenden Verpflichtungen einen Verantwortlichen und dessen Stellvertreter zu bestellen und diese dem Auftraggeber zu benennen. Einer der Verantwortlichen muss ständig erreichbar und der deutschen Sprache mächtig sein. (3) Grundstücksflächen und Räumlichkeiten innerhalb der/des Gebäude(s) darf der Auftragnehmer zu Aufenthalts-, Übernachtungs-, Lagerungs- und Arbeitszwecken nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers nutzen. (4) Für eine etwaige Mitbenutzung von Straßenland oder sonstigem Gelände, über das nicht der Auftraggeber zu verfügen hat, muss der Auftragnehmer die erforderlichen Genehmigungen auf eigene Kosten selbst einholen. (5) Der Auftragnehmer hat insbesondere dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber, Entwässerungs- und sonstige Abdeckungen frei und zugänglich gehalten werden. Die von den zuständigen Betrieben und Verwaltungen zum Schutze ihrer eigenen und sonstigen Einrichtungen getroffenen Bestimmungen sind zu beachten. (6) Der Auftragnehmer hat alle Maßnahmen zur Sicherung und Regelung des Verkehrs innerhalb der Baustelle, die wegen der von ihm ausgeführten Arbeiten erforderlich sind, auch außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen. Er hat ggf. rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten auch dem Auftraggeber einen Verkehrszeichenplan (§ 45 Abs. 6 StVO) vorzulegen (4-fach), sofern nichts anderes vereinbart ist. Verkehrsrechtliche Maßnahmen hat er nach Anordnung der zuständigen Behörden auszuführen. Die Sauberhaltung einschl. Schnee-, Eis- und Tagwasserbeseitigung des benutzten Straßenlandes und des Baugrundstückes einschl. Bauwerk bzw. der vorhandenen Außenanlagen und der Gebäude ist Sache des Auftragnehmers. Kommt der Auftragnehmer der Bauleitungsaufforderung zur Abfallbeseitigung bzw. Reinigung nicht nach, erfolgt die Ausführung zu seinen Lasten ohne weitere Mitteilung durch Dritte. (7) Der Auftraggeber kann verlangen, dass Baustoffe innerhalb bestimmter Zeiten nicht angefahren werden dürfen. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer rechtzeitig mit, welche Zeiten hiervon betroffen sind. (8) Werden vor Beginn oder während der Durchführung der Arbeiten auf einer Baustelle Gegenstände gefunden, die nicht einwandfrei als ungefährlich bestimmt werden können, so ist zur Beurteilung, ob es sich um Munition, Sprengkörper oder dergleichen handelt, unverzüglich über das nächste Polizeirevier ein Feuerwerker hinzuzuziehen. Bis zur Entscheidung des Feuerwerkers sind die Arbeiten an der Fundstelle einzustellen. Werden bei der Arbeit auf der Baustelle Blindgänger, Munition und ähnliches (auch Waffen) festgestellt, so hat der Auftragnehmer die Arbeiten an dieser Stelle und in der näheren Umgebung ebenfalls sofort einzustellen und die im Gefahrenbereich befindlichen Arbeitskräfte abzuziehen. Die Fundstelle ist abzusperren und als Gefahrenstelle zu kennzeichnen. Die Feststellung ist sofort dem nächsten Polizeirevier zu melden. Der Auftraggeber ist unverzüglich zu benachrichtigen und über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor Aufnahme der Arbeiten sämtliche Arbeitskräfte der Baustelle auf die Einhaltung vorstehender Vertragsbedingungen hinzuweisen und entsprechend zu belehren. (9) Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Mündliche oder fernmündliche Mitteilungen sind innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu wiederholen. (10) Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Listen über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. (11) Bestehen keine Anschlussmöglichkeiten an vorhandene Versorgungsleitungen, muss der Auftragnehmer, im Regelfall ist dies das Bauhauptgewerbe, selbst für Wasser und Strom für alle am Bau Beteiligten sorgen. Er ist gegenüber dem Auftraggeber bzw. den Versorgungsunternehmen der haftende Partner und rechnet mit den Mitbenutzern in eigener Verantwortung ab. (12) Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. 13. Haftung für Winterschäden und bauseitige Materiallieferung (zu § 4 Abs. 5) (1) Bis zur Abnahme seiner Leistungen trägt der Auftragnehmer auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag die Gefahr der Beschädigung, Zerstörung durch Frost und deren Folgen. (2) Die Übernahme und die einwandfreie Aufbewahrung aller bauseits zu liefernden und vom Auftragnehmer einzubauenden Stoffe und Bauteile sowie deren Transport zur Verwendungsstelle sind Sache des Auftragnehmers. Von der Übernahme bis zur Abnahme trägt der Auftragnehmer mit Ausnahme von Vorgängen gemäß § 7 die Gefahr für diese Teile. 14. Baustoffe, Bauteile, Bauverfahren (zu §§ 4 Abs. 1 + 4 Abs. 6) (1) Der Auftragnehmer darf, soweit sich aus den Vertragsunterlagen nichts anderes ergibt, nur Baustoffe und Bauteile verwenden, die für den jeweiligen Einsatz geeignet sind. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer diese Eignung durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Seite 3 von 8 (2) Für die nach den Allgemeinen technischen Vorschriften - VOB Teil C - und den übrigen Vertragsunterlagen vorgeschriebenen Güte- und Gebrauchsprüfungen von Stoffen und Bauteilen des Auftragnehmers, hat der Auftragnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist, ohne besondere Vergütung die Proben herzustellen oder zu entnehmen und prüfen zu lassen. Prüfgebühren gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Dieser bleibt auch für seine Lieferung und Leistung eigenverantwortlich. 15. Nachunternehmer (zu § 4 Abs. 8) Ergänzend zu § 4 Abs. 8 gilt Folgendes: (1) Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Mindestlohn, Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Auskünfte über eingesetzte Nachunternehmer und die mit ihnen abgeschlossenen Verträge zu erteilen, soweit dies zur Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers erforderlich ist und berechtigten Interessen des Auftragnehmers oder des Nachunternehmers nicht widerspricht oder der Geheimhaltung unterliegt. (3) Die Zustimmung des Auftraggebers zur Übertragung einer Leistung an einen Nachunternehmer kann davon abhängig gemacht werden, dass der mit dem Nachunternehmer abzuschließende Vertrag dem Auftraggeber zur Einsichtnahme vorgelegt wird. (4) Soweit der Nachunternehmer nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis des Senats geführt wird, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber unaufgefordert Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft zusätzlich eines Auszuges aus dem Landeszentralregister zugunsten des Nachunternehmers vorzulegen. (5) Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weiter vergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt. 16. Baustellenräumung (zu § 4) (1) Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen- und Platzland sind, soweit sie die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs oder den Verkehr auf der Baustelle selbst beeinträchtigen, vom Auftragnehmer während der Durchführung der Vertragsleistung ohne besondere Vergütung laufend zu beseitigen. (2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wiederherstellung des Zustandes der übergebenen Einrichtungen, Räume, Plätze, Außenanlagen, Wege, Vegetationsflächen, Bäume sowie der Straßenbefestigung zum Zeitpunkt der Übergabe. Der bestehende Zustand ist gemeinsam mit der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung protokollarisch festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren. (3) Die Baustelle ist sobald wie möglich zu räumen, spätestens innerhalb angemessener Frist nach Abnahme der Arbeiten. Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung nicht unverzüglich, so kann der Auftraggeber die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers räumen lassen. 17. Ausführungsfristen (zu § 5) 18. Verteilung der Gefahr (zu § 7) Die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine und –fristen einschließlich der Zwischenfristen sind verbindlich (Vertragsfristen). (1) Zu den ausgeführten Teilen der Leistung gehören die vom Auftraggeber zu liefernden Stoffe und Bauteile erst nach ihrem Einbau. Nicht dazu gehören die Baustelleneinrichtung und Hilfsbauteile wie z.B. aufgestellte Schalungen, Gerüste usw. (2) Unter den Begriff „unabwendbare Umstände“ fallen nicht gewöhnliche Diebstähle, Einbruchsdiebstähle und Sachbeschädigungen. Ein Anspruch auf Ersatz besteht bei diesen Umständen nicht. (3) Für das Bauherrenrisiko wird vom Auftraggeber die nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen für Berlin erforderliche Bauwesen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Für alle Ansprüche hieraus gelten die Allgemeinen Bedingungen zur Bauwesenversicherung für Bauherren des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues Berlin. Versicherungsschäden werden nur in der Höhe erstattet, die von der Bauwesenversicherung anerkannt werden. 19. Kündigung durch den Auftraggeber (zu § 8) (1) Wenn bei Erfüllung des Bauauftrages gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. gegen das Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung) nachweislich verstoßen wird, ist der Auftraggeber berechtigt, diesen Auftrag und andere zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden Verträge unter entsprechender Anwendung von § 8 zu kündigen. Sonstige gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unberührt. (2) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer Seite 4 von 8 20. - gegen seine Verpflichtung aus § 4 Abs. 8 verstößt, - Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehende Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solche Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder im Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden. In diesen Fällen gilt § 8 Abs. 3, 5 und 7 entsprechend. Haftung der Vertragsparteien (zu § 10) (1) Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die aus der Unterlassung ihm obliegender Schutz- und Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle und deren Umgebung entstehen, es sei denn, die Unterlassung ist nicht vom Auftragnehmer zu vertreten. (2) In allen Schadensfällen ist der Tatbestand einwandfrei zu ermitteln und das Ergebnis in einem besonderen Protokoll festzuhalten. Dieses Protokoll ist nach Möglichkeit zusammen mit dem Auftraggeber anzufertigen und dem Auftraggeber in einem Exemplar auszuhändigen. (3) Der Auftragnehmer hat seine gesetzliche sowie die ihm nach dem Vertrag obliegende Betriebshaftpflicht ausreichend zu versichern und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen, dass er seiner Versicherungspflicht nachgekommen ist. Die Kosten dieser Versicherung werden dem Auftragnehmer nur besonders erstattet, wenn dies im Leistungsverzeichnis oder in anderen Vertragsunterlagen vorgesehen ist. (4.1) Zu den Sorgfalts- und Offenbarungspflichten des Auftragnehmers gehört auch die Überprüfung angebotener Leistungen hinsichtlich der Beachtung von gewerblichen und sonstigen Schutzrechten. (4.2) Bei Verletzung der vorgenannten Pflichten haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber und stellt diesen von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, die Pflichtverletzung ist nicht vom Auftragnehmer zu vertreten. 21. Vertragsstrafe (zu § 11), Abnahme (zu § 12) (1) Im Falle des Verzuges mit der Einhaltung des vereinbarten Fertigstellungstermins schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber je Werktag des Verzuges eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % der Netto-Auftragssumme, insgesamt maximal 5 % der Netto-Auftragssumme. (2) Alle vereinbarten Vertragsstrafen werden in ihrer Summe auf insgesamt 5 % der Netto-Auftragssumme begrenzt. (3) Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung vorbehalten werden. (4) Die Abnahmefrist beträgt 12 Werktage. (5) Die Leistung wird förmlich abgenommen; der Auftragnehmer hat die Abnahme, ggf. auch die Teilabnahme (§ 12 Abs. 2), rechtzeitig schriftlich zu beantragen; § 12 Abs. 5 gilt nicht. (6) Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. Die Kosten hierfür sind in die zugehörigen EP´s einzukalkulieren, wenn im LV keine anderweitige Regelung getroffen ist. (7) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 v. H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Die Darlegungs- und Beweislast obliegt demjenigen Vertragspartner, der eine von Satz 1 abweichende Höhe des Schadens geltend macht. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus § 8 Abs. 4, bleiben unberührt. 22. Mängelansprüche (zu § 13) (1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit dem Tage der Abnahme. (2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer bestimmt sich nach § 13 Abs. 4 VOB/B, soweit in den vorrangig geltenden schriftlichen Vertragsunterlagen keine anderweitigen Regelungen getroffen sind. (3) Werden Mängel festgestellt, so hat der Auftragnehmer auch die sich durch die Mängelbeseitigung ergebenden Folgeschäden auf seine Kosten zu beseitigen. (4) Nach einer Mängelrüge hat der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung und deren Zeitpunkt rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Seite 5 von 8 23. Abrechnung (zu § 14) I. Allgemeines (1) Für jeden Auftrag hat der Auftragnehmer getrennte Rechnungen zu legen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer seine Rechnungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers zu untergliedern (z.B. nach Gebäuden, Wohneinheiten). (2) Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer die Vorlage von Rechnungen zu bestimmten Zeitpunkten zu verlangen. (3) Der Auftragnehmer hat die Rechnungen nebst den dazugehörenden Anlagen (Lieferscheine, Tagelohnzettel, Massenberechnungen, Zeichnungen und sonstige Belege) in 2-facher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen, davon 1-fach in digitaler Form auf geeignetem Speichermedium. Parallel sind die Rechnungen und Anlagen in 1-facher Ausfertigung bei der Bauleitung des Auftraggebers einzureichen. (4) Im Rechnungskopf sind anzugeben: a) Nummer und Datum des Auftrages bzw. Änderungs-, Ergänzungs- und Zusatzauftrages; b) Kennziffer des Bauvorhabens; c) die vom Auftraggeber angegebene Kennzeichnungsnummer bzw. Wohnungsnummer, Straße und Hausnummer; d) stichwortartige Bezeichnung der Arbeiten (z.B. Maurerarbeiten, Tischlerarbeiten): (5) Die Rechnungen sind ihrer Art nach zu kennzeichnen als Vorauszahlungs-, Abschlags-, Teilschluss- bzw. Schlussrechnung. Die erbrachten Leistungen sind kumuliert in Rechnung zu stellen. Bereits geleistete Zahlungen sind der Reihenfolge nach am Schluss jeder Rechnung anzugeben, jedoch nicht vom Rechnungsbetrag abzuziehen. In jeder Rechnung sind die bis dahin insgesamt ausgeführten Massen anzugeben. In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Positionsnummer und der Bezeichnung – ggf. abgekürzt – wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. Aus den Massenberechnungen, Aufmaßunterlagen etc. muss sich ergeben, ob und bezüglich welcher Bereiche gegenüber der vorangegangenen Rechnung weitere Massen hinzugekommen sind. II. Rechnungslegung zur Abschlagszahlung (1) Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren. (2) Bereits erstellte Zwischenrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der jeweiligen Zwischenrechnung zu vermerken und von der Rechnungssumme abzusetzen. (3) Grundsätzlich sind jeder prüfungsfähigen Rechnung die dazugehörigen Belege, mindestens die Massenberechnungen, beizufügen. (4) Abschlagszahlungen werden in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenen Umsatzsteuerbetrages abzüglich der vereinbarten Abzüge gezahlt. Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen und dem Auftraggeber zu übergeben, so dass die Voraussetzung für eine zügige Abrechnung des gesamten Bauvorhabens gewährleistet sind. III. Schlussrechnungen (1) Schlussrechnungen sind erst nach Fertigstellung einzureichen. (2) Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Leistungen (Nachaufträge bzw. Ergänzungsaufträge) sind im Rahmen der Schlussabrechnung besonders abzurechnen. (3) Bereits erstellte Zwischenrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der Schlussrechnung zu vermerken und von der Rechnungssumme abzusetzen. 24. Stundenlohnarbeiten (zu § 15 Abs. 1 - 3) (1) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Auf den Stundenlohnzetteln hat der Auftragnehmer u.a. den Namen und die berufliche Qualifikation des Personals, das die Stundenlohnarbeiten ausgeführt hat, eingesetztes Gerät, verbrauchtes Material und die geleisteten Arbeiten mit dem dafür jeweils benötigten Zeitaufwand anzugeben. (2) Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. (3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Stundenlohnarbeiten durch einen Polier oder eine andere Aufsichtsperson beaufsichtigen zu lassen. Hierdurch ggf. entstehende Kosten sind in den Verrechnungssätzen enthalten. Seite 6 von 8 25. Zahlungen (zu § 16) (1) Grundsätzlich erfolgen alle Zahlungen bargeldlos. (2) Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber können mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Dritte übertragen werden. Die Abtretung darf sich nur auf einen genau zu bezeichnenden Auftrag erstrecken. Eine Weiterabtretung durch den Zessionar wird ausgeschlossen. (3) Werden Überzahlungen festgestellt, ist der Auftragnehmer zur Rückzahlung der überzahlten Beträge verpflichtet. Bei Rückforderungen aus Überzahlungen (§ 812 ff BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf einen Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. III BGB) berufen. Die Überzahlung kann mit anderen Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber auf anderen Baustellen aufgerechnet werden. (4) Bei Abschlagzahlungen verbleibende Forderungsüberhänge werden nicht verzinst. 26. Sicherheitsleistung (zu § 17) (1) Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss dieses Vertrages zur Sicherung aller Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus diesem Vertrag einschließlich Rückzahlungsansprüche bei Überzahlungen (Erfüllungsansprüche) eine unbefristete und selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft einer deutschen Großbank, eines deutschen Kreditversicherers oder eines deutschen öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts über einen Betrag in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme. Solange die Bürgschaft nicht gestellt ist, ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe der Bürgschaftssumme einzubehalten. (2) Die Bürgschaft ist nach Abnahme sämtlicher Leistungen zurückzugeben. Sollten bei der Abnahme noch Erfüllungsansprüche des Auftraggebers bestehen, erfolgt die Freigabe der Bürgschaft zur Abnahme nur bis auf den entsprechenden Teil der hierfür bestehenden Vertragserfüllungssicherheit, soweit dieser nicht von der Mängelsicherheit nach Absatz 3 abgedeckt ist. Unabhängig von der Höhe der bestehenden Erfüllungsansprüche ist die Vertragserfüllungsbürgschaft zur Abnahme freizugeben, soweit die Bürgschaftssumme 3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme übersteigt. Die vollständige Freigabe erfolgt nach vollständiger Erfüllung durch den Auftragnehmer. (3) Als Sicherheit für die Mängelhaftung werden 3 % der Brutto-Schlussrechnungssumme einschließlich der Nachträge einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt ist auf Verlangen des Auftragnehmers mit der Fälligkeit der Schlusszahlung Zug um Zug gegen Stellung einer Sicherheit für etwaige Mängelansprüche (einschließlich Ansprüche wegen Selbstvornahme, Minderung, Rückzahlung und Schadensersatz) auszuzahlen. Für die Sicherheitsleistung gilt § 17 VOB/B, allerdings mit der Maßgabe, dass statt des in § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B Satz 1 genannten Zeitraums von zwei Jahren die Mängelhaftungsfrist maßgeblich ist. (4) Für die Ausfertigung der Bürgschaftsurkunde ist ausschließlich das auftraggebereigene Formular zu verwenden. (5) Avalzinsen gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftragnehmers. (6) Je Bauvorhaben ist nur eine Bürgschaft zu hinterlegen, unabhängig von der Zahl der erteilten Aufträge und der Teilschlussrechnungen. Bei mehreren Aufträgen eines Bauvorhabens werden auf der Bürgschaftsurkunde a l l e Auftragssummen vermerkt. (7) Die Sicherheit ist nach Ablauf der Mängelhaftungsfrist vom Auftragnehmer schriftlich zurückzufordern. Ein Anspruch auf eine automatische Rückgabe besteht nicht. Die Rückgabe erfolgt, wenn alle Verpflichtungen aus der VOB Teil B § 13 erfüllt sind. (8) Soweit die Sicherheit durch Einbehalte nicht gedeckt ist, ist sie zu ergänzen, oder es ist anderweitige Sicherheit zu leisten. Wird die Sicherheit nicht ergänzt, so ist der Auftraggeber berechtigt, mit den Ansprüchen des Auftragnehmers auf Rückzahlung anderer Sicherheitsbeträge aufzurechnen. (9) Die Möglichkeit des Auftragnehmers, Sicherheit durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld gemäß § 17 Abs. 2 VOB/B zu leisten, bleibt unberührt. 27. Streitigkeiten (zu § 18) Der Gerichtsstand ist das für den Sitz des Auftraggebers zuständige Gericht in Berlin. 28. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten nicht. 29. Schriftform (1) Alle mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Erklärungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Seite 7 von 8 (2) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für ein evtl. Gerichtliches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland. (3) Die Bedingungen des Hauptauftrages gelten auch für alle etwaigen Änderungs-, Nach- und Zusatzaufträge des Auftraggebers an den Auftragnehmer. Anerkannt: Firmenstempel / Unterschrift Hinweis: Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen. Seite 8 von 8 Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte sowie Verzeichnis der Nachunternehmer Maßnahme: Komplettsanierung JLS BA6 Vergabe: Elektro, John-Locke-Str. 1-13, 15-17 Die Leistungen auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Nr. 8 VOB/B (für VOL/B gilt § 4 Nr. 1) und 4 ) im eigenen Betrieb ausgeführt. Dafür stehen meinem/unserem Betrieb insgesamt gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen wie folgt gliedern: 1) 4) 2) 5) 3) 6) Eine Verbindlichkeitserklärung ist dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss auf Wunsch vorzulegen. Mir/Uns ist bekannt, dass nach Erteilung des Zuschlages mit einer schriftlichen Einwilligung zur Übertragung von Leistungen an Nachunternehmer nur zu rechnen ist, wenn unvorhersehbare und unabwendbare Umstände von mir/uns nachgewiesen werden. Nur ausfüllen, falls in den Vorbemerkungen Nachunternehmer nicht ausgeschlossen sind: Leistungen, auf die mein/unser Betrieb nicht eingerichtet ist, werde(n) ich /wir nur an Nachunternehmer übertragen, die die Voraussetzungen der Nr. 15 der ZVB (bei VOB/B-Vertrag) erfüllen. Diese Nachunternehmer sind im Verzeichnis der Nachunternehmer aufgeführt. Nachunternehmer dürfen nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere Nachunternehmer beauftragen. Verzeichnis der Nachunternehmer Auf Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir vor Vertragsabschluss für diese Leistungen Erklärungen der benannten Nachunternehmer vorlegen, dass diese im Auftragsfall bereit sind, die Leistungen auszuführen. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn eine solche Erklärung nicht vorliegt. Leistung: an Firma (Name, Adresse, Anzahl der verfügbaren Arbeitskräfte): a) b) c) d) e) Die Zustimmung des Auftraggebers hierfür gilt mit Vertragsabschluss als erteilt. Ein Austausch der bestätigten Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Unerlaubter Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung und zum befristeten Ausschluss meines/unseres Betriebes von Vergabeverfahren des Auftraggebers, sowie ggf. zur Vertragsstrafe gemäß Nr. 15, Absatz 6 der ZVB (bei VOB/B-Vertrag) führen. Planungsleistungen (nur im Bedarfsfall ausfüllen): Es ist vorgesehen, die technische Bearbeitung an: zu vergeben. Die Weitergabe erfolgt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). __________________________________________ Stempel und Unterschrift Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen. Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen Bei der Planung und Bauausführung sollen nur Materialien vorgesehen bzw. verwendet werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Baustoffe sollten recyclefähig oder verrottbar sein. Die nachfolgenden Baustoffe dürfen weder für Bauteile und Baunebenprodukte, z.B. Schaltafeln aus Tropenholz, noch als Bauhilfsstoffe verwendet werden. Der Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl auf Hochbau- als auch Tiefbaumaßnahmen. Dies gilt für: asbesthaltige Baustoffe Baustoffe, die vollhalogenierte oder teilhalogenierte Flurchlorkohlenwasserstoffe (FCKW, HFCKW, CFCI) enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden, Bauteile aus Tropenholz, es sei denn, das Tropenholz ist gemäß Forest Stewardship Council (FSC) oder gleichwertig zertifiziert. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit von Zertifizierungssystemen ist bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VI A (federführend), zu erfragen. folgende Bauteile aus Polyvinylchlorid (PVC): - Zu- und Abwasserleitungen, Dach- und Dichtungsbahnen, Fußbodenbeläge, Tapeten und sonstige Bauteile im Haus- und Wohnungsinnenbereich einschließlich der Installation für die Elektroversorgung (Kabel, Leitungen, Rohre etc.), - Fenster- und Türprofile im Haus- und Wohnungsinnenbereich. Der Einsatz von Fenster- und Türprofilen aus PVC im Haus- und Wohnungsaußenbereich wird auf solche Bereiche beschränkt, bei denen sie auf Grund der Beurteilung durch den Bauherrn nach ökologischer, technischer und wirtschaftlicher Bewertung gegenüber chlorfreien Produkten überlegen oder aus Qualitätsgründen unabweisbar notwendig sind. Der Einsatz von Bauteilen aus PVC im Fassadenbereich ist außerdem nur zulässig, wenn: - die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des Neumaterials durch Herstellererklärung belegt ist, - die Bauteile zur Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften mit einer dauerhaft sichtbaren Kennzeichnung versehen sind, - eine Verpflichtungserklärung des Herstellers zur Rücknahme und zum produktbezogenen Recycling der Bauteile vorliegt. Bei der Ausschreibung von Bauteilen im Fassadenbereich aus PVC sollen grundsätzlich Produkte mit Recyclatanteil nachgefragt werden. Produkte aus künstlichen Mineralfasern (Glas- und Steinwolle-Dämmstoffe) dort, wo diese im direkten Verbund mit der Innenraumluft stehen. 1/3 Ausgenommen davon sind Produkte, deren Kanzerogenitätsindex KI > 40 beträgt oder die eine geringe Biobeständigkeit belegen. Für diese Produkte muß der Hersteller im Sicherheitsdatenblatt gemäß TRGS 220 unter Punkt 5 Absatz 1 Nr. 2 „Zusammensetzung / Angabe zu Bestandteilen“ und Nr. 11 „Angaben zur Toxikologie“ bescheinigen, dass die Produkte nicht als krebserzeugend nach den Kriterien der GefStoffV einzustufen sind. Die Produkte müssen auf dem Kennzeichnungsetikett eindeutig einen entsprechenden Hinweis enthalten. Die Verwendung von Akustik-Decken- und Wandplatten mit einem Anteil an künstlichen Mineralfasern von 30 - 70 % und einer Rohdichte über 200 kg/m³ ist bis zum 31. Dezember 1997 zulässig, wenn die Platten allseitig, einschließlich der Kanten und der Einschnitte, z. B. Leuchteneinschnitte, mit einem Faserbindemittel (Farbauftrag) behandelt sind. Ab 1. Januar 1998 dürfen diese Produkte nur noch verwendet werden, wenn die verwendeten künstlichen Mineralfasern einen Kl von > 40 aufweisen oder eine geringe Biobeständigkeit belegen. Für diese Produkte muß die o.g. Bescheinigung im Sicherheitsdatenblatt durch den Hersteller vorliegen. Die Produkte müssen auf dem Kennzeichnungsetikett eindeutig einen entsprechenden Hinweis enthalten. Nachstehende Materialien dürfen nur unter Beachtung folgender Voraussetzungen verwendet werden: Der Einsatz von Bauteilen aus Aluminium ist nur zulässig, wenn: eine Verpflichtungserklärung des Herstellers zum produktbezogenen Recycling und eine Erkärung des Auftragnehmers über die chromfreie Grundierung bei farbigen Aluminiumbauteilen vorliegt. Es dürfen nur Span- und Verbundplatten verwendet werden, die formaldehydfrei sind oder deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum nicht überschreitet. Beim vorbeugenden Holzschutz sind alle konstruktiven Maßnahmen zum Holzschutz auszu-schöpfen. Der Einsatz chemischer Mittel ist auf das notwendige Maß zu beschränken und nach Möglichkeit zu vermeiden. Werden fixierende Holzschutzmittel verwendet, müssen diese arsen- und chromfrei sein. Wenn sichergestellt ist, dass das Holz vor Regen- und Spritzwasser ständig geschützt ist, sind Borsalzpräparate einzusetzen. Es sind umweltverträgliche, lösemittelarme Oberflächenbehandlungs-, Anstrichund Klebestoffe sowie Lacke vorzugsweise mit dem Umweltzeichen für schadstoffarme Lacke „Blauer Engel“ zu verwenden. Unter Berücksichtigung der Aspekte der Umweltverträglichkeit sind nur biologisch schnell abbaubare Schalöle, Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten zu verwenden. Der Nachweis der biologisch schnellen Abbaubarkeit ist vom Hersteller zu erbringen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die genannten Stoffe bzw. Flüssigkeiten mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ gemäß RAL-UZ 64 bzw. RAL-UZ 79 gekennzeichnet sind. 2/3 Bei Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem umweltgerechten Recyc -lingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien zu ersetzen, die nicht unter diese Verwendungsverbote und -beschränkungen fallen. Der Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens geltend zu machen. Bei wiederholtem Verstoß gegen diese Verwendungsverbote und -beschränkungen behält sich der Auftraggeber vor, Unternehmen, die im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauaufträge (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingetragen sind, für zwei Jahre aus dem ULV zu streichen. Bereits bei einem erstmaligen Verstoß gegen das Verwendungsverbot für Tropenholz und Tropenholzprodukte behält sich der Auftraggeber vor, eine Streichnung aus dem ULV für zwei Jahre vorzunehmen. Es wird jedoch auf den Ausbau der Bauteile verzichtet. 3/3 Auftragnehmer / Name / Firma Straße, Haus-Nr. Land Postfach PLZ Ort Funk Telefon Fax Internet E-Mail HandelsregisterNummer Amtsgericht Kreditinstitut Freistellung nach § 48 EstG IBAN (Bitte Freistellungsbescheinigung beifügen!) Ust ID-Nr. Steuer-Nr. Handlungsbevollmächtigter Datum / Unterschrift Unterschrift / Firmenstempel Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. 1. Beauftragender Bereich Datum / Unterschrift Digitales Geschäftspartner Angebot Bereichsleiter/-in, Stabsstellenleiter/-in Bearbeiter/-in Name in DRUCKBUCHSTABEN Name in DRUCKBUCHSTABEN 2. Rechnungswesen-Nebenbuch & Beteiligung Kenntnisnahme / Verbleib UND Datum / beauftragender Bereich Kreditorischer GESCHÄFTSPARTNERNUMMER AUFNAHME - 4001-/ 07.15 Bemerkungen RW-N Bereich Bereichsleiter/-in Bearbeiter/-in Bearbeiter/-in ---------STADT Ort, Datum LAND ----------- Hauptgewerke ---------------------------- VOM Name, Vorname ULV / Präqualifikation Datum / Unterschrift AUFTRAGNEHMER AUSZUFÜLLEN ! -------------------------- ANGABEN ZUR FIRMA FÜR DIE AUFNAHME IN DEN GESCHÄFTSPARTNERSTAMM Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“ Stand: 08/2012 Baumaßnahme / Angebot: wie vor Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen - ohne Entsorgungskonzept Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten. Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen. Entsorgung von Bauabfällen Um ein höheres Qualitäts- und Sicherheitsniveau im Bereich der Abfallentsorgung bei Baumaßnahmen, die durch öffentliche Bauherrn abgewickelt werden, zu erreichen, sind für Abfallentsorgungsleistungen gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 8. August 2001 (ABl. S. 3750) ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z. B. Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Nicht gefährliche Abfälle: Bei der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle ist die „Überlassungspflicht– Drittbeauftragung“, an die vom Land Berlin freigegebenen Bauabfallentsorger einzuhalten. Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu sammeln. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH Großbeerenstraße 231 14480 Potsdam 1 Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“ Stand: 08/2012 Tel. (0331) 2793-0, Fax: (0331) 2793-20 kostenpflichtig anzudienen (Andienungspflicht). Die Möglichkeit der Beratung über Notwendigkeit, Art und Umfang der Verwertung bzw. Beseitigung besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. VIII C 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979. Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen – Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi), Turmstraße 21, 10559 Berlin, Tel. (030) 902545-0, Fax: (030) 902545 - 301, abzustimmen. Weitere Regelungen zur Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ sowie im Merkblatt 3 „Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin“ enthalten. Das nachfolgende „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält weitergehende Hinweise auf Rechtsgrundlagen sowie auf diverse Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen in Berlin sowie deren Bezugsquellen. Preiskalkulation Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen werden direkt vom Auftraggeber übernommen (Entsorgungskosten, SBB-Gebühren). Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen. Einzelnachweise zur Abfallentsorgung Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2 „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ vollständig ausgefüllt vorzulegen. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln und Kontaminationen Vor der Durchführung von Maßnahmen, welche mit Eingriffen in den Boden eines Grundstücks 2 Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“ Stand: 08/2012 verbunden sind, haben bei begründetem Verdacht auf nicht erkannte Kampfmittel die Eigentümer, Besitzer, Bauherren u. a. im Rahmen des Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, dass diese erkannt und beseitigt werden. Unter dem Link: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/bauen/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_K ampfmittelbergung.pdf werden das zutreffende "Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin" sowie das dazugehörige Formular zur Verfügung gestellt. Beim Auffinden von Kampfmitteln sowie Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern und sofort die zuständigen Behörden zu informieren: Stößt der Auftragnehmer bei der Durchführung des Bauvorhabens auf Kampfmittel, was nicht auszuschließen ist, ist wie folgt vorzugehen: a) Die Erd- und Tiefbauarbeiten sind sofort zu unterbrechen. b) Über die Notrufnummer 110 ist die Polizei zu rufen – sollte die Telefonnummer des zuständigen Abschnittes bekannt sein, ist zweckmäßig dort anzurufen. Die Bergung und Beseitigung der aufgefundenen Kampfmittel erfolgt durch die zuständige Abteilung der Polizei. c) Bis zum Eintreffen der Polizei ist die Fundstelle zu sichern und jegliches Betreten zu untersagen. Der Auftragnehmer ist gehalten, mit der angemessenen Sorgfalt vorzugehen. Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick Telefon 9029 - 14530 / 14531 / 14532 / 14533 90298 - 4411 / 4475./ 4476 90296 - 4251 / 4263 / 4364 / 4265 / 4266 90293 - 6810 / 6811 / 6812 9018 - 45270 / 45492 90239 - 3288 90295 - 6873 / 6262 / 6534 / 6536 90294 - 5147 / 5148 / 510 90279 - 3650 / 3259 / 90299 -7952 / 5955 / 7603 / 6210 / 6415 / 5956 90277 - 7262 / 7426 90297 - 4175 / 4177 / 4246 / 4283 Fax - 14505 - 2727 - 4259 - 6805 - 43057 - 3200 - 6216 - 3423 - 3388 - 6395 - 7386 - 4373 Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt. Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, VIII C 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben. 3 Anlage 1 zu: „Weitere Vertragsbedingungen bei Bau- Entsorgungsleistungen“ Stand: 08/2012 Das Auffinden von Kampfmitteln und/oder Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Einsatz mobiler Anlagentechnik Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i.d.R. Genehmigungen des zuständigen Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt werden. Angebote zum mobilen Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen. Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi), Tel. (030) 902545 - 0 abzustimmen. Weiteres siehe „Info – Blatt“ zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin 4 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin Alle bei Bautätigkeit anfallenden Abfälle sind vorrangig einer möglichst hochwertigen Verwertung bzw. bei Nichtverwertbarkeit einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der SBB mbH anzudienen. Bei der Bauabfallentsorgung sind insbesondere die nachfolgenden gesetzlichen Regelungen in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten: I. Rechtlicher Rahmen: Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.11.2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. EU Nr. L 312, S. 3) Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung NachwV) vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298) Verordnung zur Beförderungserlaubnis (Beförderungserlaubnisverordnung - BefErlV) vom 10.09.1996 (BGBl. I S. 1411, (1997, 2861)) Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe 10.09.1996 (BGBl. I S. 1421) Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) vom 10.12.2001 (BGBl. I S. 3379) (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV) vom Im Land Berlin gelten darüber hinaus: Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) vom 21.07.1999 (GVBl. für Berlin S. 413) Für die Entsorgung nicht gefährlicher Bauabfälle gilt: Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin vom 19.03.2008 (GVBl. für Berlin S. 86) Für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen gilt: Verordnung über die Andienung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung - SoAbfEV) vom 11.01.1999 (GVBl. S. 6) II. Merkblätter zur Bauabfallentsorgung: Von der für die Bauabfälle zuständigen Abfallbehörde, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, werden Merkblätter, u.a. mit Hinweisen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen und nicht gefährlichen Bauabfällen, von mineralischen Abfällen sowie asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin herausgegeben. Die Merkblätter und ggf. weitere Informationen können über Fax: 9025 2523 oder 9025 2979 bestellt werden. Dieses Info-Blatt sowie die Merkblätter sind im Internet unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/ veröffentlicht. Eine Aktualisierung erfolgt, wenn sich Vorschriften grundlegend ändern. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 1 Brückenstraße 6, 10173 Berlin-Mitte, Fax: (030) 9025 2523 (Stand: Mai 2013) Anlage 4 Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen, die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder von einem Nachauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen, sicherzustellen, dass die beauftragten Nachauftragnehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die o.a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 1/2 Anlage 4 Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen, ich/wir meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt). ich/wir von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmer oder von einem von mir/uns oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlange, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die ich selbst einzuhalten versprochen habe und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungs-beiträgen“ (Wirt 323) vereinbaren werde. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. (Datum, Unterschrift, Stempel) 2/2 Anlage 6 Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILOKernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641), dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073), dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24), dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442), dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98), dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973(BGBl. 1976 II S. 202) und dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. (Datum, Unterschrift, Stempel) Anlage 5 Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung Der Auftragnehmende verpflichtet sich, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmende sich nach Maßgabe des § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmenden wird dem Auftragnehmenden zugerechnet. Verstößt der Auftragnehmende oder einer seiner Nachunternehmenden schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmenden für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmende ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmenden oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmenden begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmenden oder seine Nachunternehmenden berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. (Datum, Unterschrift, Stempel) Seite 1 Anlage 7 Ausbildungsbetriebe Besondere Vertragsbedingungen zu den Zuschlagskriterien bei gleichwertigen Angeboten Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den, den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. -6030-/ 09-2010 – Anlage 7 - Ausbildungsbetriebe BVB Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes Baumaßnahme Komplettsanierung JLS BA6 Angebot für Elektro, John-Locke-Str. 1-13, 15-17 Der Bieter verpflichtet sich mit Abgabe des Angebots zur Einhaltung der nachfolgenden Grundsätze des Datenschutzes. Zur Sicherung eines reibungslosen Ablaufs der Arbeiten wird dem Auftragnehmer eine Übersicht mit Namen und Vornamen der von der Baumaßnahme Betroffenen übergeben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Daten ausschließlich im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrags zu nutzen; die Daten sicher vor dem Zugriff Dritter aufzubewahren; die Daten nicht an Dritte weiter zu geben; die Daten nach Abnahme der Leistungen Datenschutzgesetzes zu vernichten und gegenüber dem Auftraggeber formlos eine schriftliche Erklärung über die Vernichtung der Daten abzugeben. gemäß der Bestimmungen des Dem Auftraggeber wird zugesichert, dass die seitens des Auftragnehmers eingesetzten Mitarbeiter die Paragraphen 5, 43 und 44 aus dem BDSG zur Kenntnis genommen haben. Den Mitarbeitern ist bekannt, dass es untersagt ist, geschützte, personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen und dass diese Pflichten auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fortbestehen. Zweckfremde Nutzungen oder Verwendungen durch die Mitarbeiter sind in jedem Fall ausgeschlossen. Sofern die von der Baumaßnahme Betroffenen gegenüber dem Auftragnehmer weitere personenbezogene Daten offenbaren (z.B. telefonische Erreichbarkeit, Kontaktdaten bei der Arbeit, E-Mail-Adresse, etc.) gilt für diese Daten das Vorstehende entsprechend. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers wurden darüber belehrt, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis nach den §§ 43 und 44 BDSG und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden können und arbeitsrechtliche Maßnahmen dadurch nicht ausgeschlossen werden. Datum Stempel und Unterschrift Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen. V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) Bieter Datum Vergabenummer OV16-JLSBA6-12 Baumaßnahme Maßnahmenummer 2016-JLS-BA6 Komplettsanierung JLS BA6 JLS 1-13_WE 203, JLS 15-17_WE 205 12305 Berlin Leistung/CPV Elektro, John-Locke-Str. 1-13, 15-17 Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen Zuschlag % 1 Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) 1.5 Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen) 2 €/h Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Zuschläge in % auf Lohn 2.1 2.2 Stoffkosten Gerätekosten Sonstige Kosten Nachunternehmerleistungen Baustellengemeinkosten Allgemeine Geschäftskosten 2.3 Wagnis und Gewinn 2.4 Gesamtzuschläge 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 2 V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) 3. Ermittlung der Angebotssumme Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten € 3.1 Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtzuschläge gem. 2.4 % Angebotssumme € Gesamtstunden x 3.2 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) 3.3 Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) 3.4 3.5 Nachunternehmerleistungen 1 Angebotssumme ohne Umsatzsteuer eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Bieter Vergabenummer OV16-JLSBA6-12 Baumaßnahme Komplettsanierung JLS BA6 JLS 1-13_WE 203, JLS 15-17_WE 205 12305 Berlin Datum Maßnahmenummer 2016-JLS-BA6 Leistung/CPV Elektro, John-Locke-Str. 1-13, 15-17 Angaben zur Kalkulation über die Endsumme Lohn €/h 1. Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten SozialkostenXQGSoziallöhnH 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2) 1.5 Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) €/h v.H. eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 1 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Betrag € Ermittlung der Angebotssumme Gesamt € 2 Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten 2.1 Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise % € x Gesamtstunden: x 2.2 2.3 2.4 2.5 x Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) 1 Nachunternehmerleistungen x x x x Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu verteilen Zusammensetzung der Umlagesummen Umlage gesamt (€) Anteil BGK (€) Anteil AGK (€) Anteil W+G (€) 2.1 eigene Lohnkosten 2.2 Stoffkosten 2.3 Gerätekosten 2.4 Sonstige Kosten 2.5 Nachunternehmerleistungen 3 Baustellengemeinkosten, Gewinn 3.1 Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne 3.1.1 Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x 3.1.2 Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. 3.1.3 Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. 3.1.4 3.1.5 Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) 3.2 Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) 3.3 Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 2 von 2 LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 1. ALLGEMEINE HINWEISE 1. ALLGEMEINE HINWEISE 1.1 Informationen zum Bauvorhaben Für die genannten Adressen sind umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen geplant. Die Wohngebäude in der John-Locke-Str. 1-17, (ungerade), wurden 1964 in Berlin Lichtenrade, als Teil einer Siedlungsanlage, im ansonsten eher kleinteilig bebauten Umfeld, im Süden Berlins errichtet und umfassen insgesamt 184 Wohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 12329 m². Die zu sanierende Gebäudeeinheiten werden in zwei Bauabschnitte unterteilt. WE 203 John-Locke-Str. 1-3-9-11-13, 8 Wohngeschosse John-Locke-Str. 5-7, 4 Wohngeschosse Die Sanierung erfolgt von Ende Februar.2017 bis Ende Dezember2017. WE 205 John-Locke-Str. 15-17, 8 Wohngeschosse Die Sanierung erfolgt von April 2017 und endet im März 2018. Im Gebäude teilen sich die Wohnbereiche in 1-Zimmer-Wohnungen (56 Stck.), 3-Zimmer- Wohnungen(64 Stck.) und 4-Zimmer-Wohnungen (64 Stck.) auf. Alle Wohnungen sind mit einem Balkon ausgestattet. Überwiegend befinden sich die Wohnungen noch im unsanierten bzw. teilsanierten Zustand. Dies betrifft sowohl die Gebäudehülle ebenso wie die haustechnischen Installationen. Alle Treppenhäuser in den Gebäuden sind als einfache Treppenhausanlagen mit etagenweisem direktem Zugang zu den drei Wohnungen pro Etage angelegt. Eine weitere Erschließung aller Gebäude ( nur 8-geschosser) wird durch je einen Aufzug, welcher von dem jeweiligen Erdgeschoss bis in die jeweils obersten Geschosse aller Gebäude führen, sichergestellt. Die Aufzugsüberfahrten befinden sich, als separate Räume auf den Dachbereichen. Der Dachbereich ist eine Flachdachkonstruktion in der Ausführung eines Warmdachs mit außenliegender Dachentwässerung. Die Dachabdichtung besteht aus mehreren Schichten bituminöser Dachbahn. Die Gebäudehülle besteht aus einer zweischaligen Stahlbetonfertigteilkonstruktion. Die Wetterschale wurde je Plattensegment mit zwei Edelstahlhaken an den Innenschalen befestigt. Die Außenseite der Wetterschale wurde kleinformatig verfliest. Wobei die Fliesen wahrscheinlich gleich im Betonwerk mit anbetoniert wurden. Es gibt Rissbildungen an fast allen Außenwänden der Gebäude, welche somit stark renovierungsbedürftig sind. 2. Beschreibung Gebäudekonstruktion: 2.1 Grundkonstruktion 1 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR Die Gebäude wurden in klassischer Plattenbauweise aus Stahlbeton, mit Unterkellerung, errichtet. Die Geschosse, mit einer Höhe von je ca. 2,64 m, spalten sich in einem Keller und je nach Gebäude in 4 oder 8 Wohngeschosse auf. 2.2 Außenwand Der Aufbau der tragenden Gebäudehülle besteht aus einer 3 cm starke Dämmschicht zwischen der 14 cm dicken Innenwandplatte aus Stahlbeton und der 6 cm dicken Fassadenvorhangplatte, ebenfalls aus Stahlbeton. Somit ergibt sich eine Gesamtwanddicke der tragenden Fassadenplatten von 23 cm. Die Variante der nicht tragenden Fassadenplatten mit demselben zweischaligem Fassadenwandaufbau, jedoch mit nur einer 10 cm starken Innenwandplatte, findet man in den Bereichen der Loggiafensterfronten. Hier beträgt die Wandstärke nur 19 cm und wird daher aus statischer Sicht als nicht tragende Fassadenplatte betrachtet. 2.3 Innenwand Die tragenden Innenwände aus 19 cm Stahlbeton bilden, als Traggerüst des Gebäudes, gleichzeitig die Trennung zu den jeweiligen Wohneinheiten und Hausflurbereichen als auch das statische Gerüst, auf dem sich das Gebäude in Systembauweise übereinander aufbaut. Als weitere, sowohl aussteifende als auch tragende Innenwandscheibe wurden einige Zimmertrennwände in die jeweiligen Wohnungen aus 13 cm starken Stahlbeton ausgeführt. Zwischen den tragenden Wandscheiben befinden sich 6 cm dicke massive Leichtbauwände aus Gips. Diese schließen das Innenwandsystem als reines raumbildendes Bauelement im Innenausbau ab. 2.4 Geschossdecken Die Geschossdecke besteht aus einer ca. 14 cm Geschossplatte aus Stahlbeton. In den Wohnbereichen ist der weitere Aufbau auf der Geschossplatte so ausgeführt, dass eine etwa 2 cm HWL-Platte ausgelegt wurde mit einer Trennlage Papier. Darauf findet sich eine ca. 4 cm starke Estrichschicht, welche meist schwimmend verlegt wurde. Den Abschluss bildet eine ca. 0,5 cm dicke Schicht aus Kunststofffliesen mit Kleber. Somit ist in den Wohn- und Hausflurbereichen mit einer Geschossdeckenstärke von ca. 21 cm zurechnen ist. In den Badbereichen sieht der Bodenaufbau auf der Geschossdecke (von unten nach oben) folgendermaßen aus. Erste Schicht besteht aus einer etwa 1,5 cm starke HWLPlatte mit einer 0,2 mm Abdichtungslage aus Pappe. Darüber findet sich eine erste, ca. 1,5 cm starke Estrichlage welche mit einer 2,5 cm hohen Ausgleichsschicht (zementgebunden) überdeckt wurde. Eine zweite Estrichschicht von 3,5 cm dicke bildet den baulichen Abschluss. Darauf wurde eine ca. 0,7 cm starke Fliesenschicht mit Kleber aufgebracht. Hier beträgt die Gesamtgeschossdeckenstärke für die Badbereiche ca. 24 cm. 2.5 Dachkonstruktion Die Dachkonstruktion besteht aus einer Stahlbetonplattendecke, die sich als Gebäudeabschluss der Wohngeschosse über die Gesamte obere Geschossfläche, mittels mehrerer Auflagerpunkte, spannt. 2 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR Die Dachfläche wird mittels einer Gefälledämmschicht gedämmt, wobei die Gefällerichtung zu den Gebäudekanten ausgerichtet ist. Somit ist eine Dachentwässerung über die Dachaussenkanten in umlaufend angebrachte Dachrinnen möglich. Der Dachausstieg ist über je eine Klappleiter auf den jeweils mittleren Treppenhausaufgang von der obersten TH-Podesten durch eine Dachausstiegsluke (Lichtkuppel) im Deckenbereich, möglich. 3. Weitere Informationen 3.1 Maßnahmenbeschreibung Der Gebäudekomplex ist Bestandteil einer Wohnanlage und besteht insgesamt aus 184 Wohnungen, verteilt auf 9 Hauseingänge mit jeweils 4 bis 8 Etagen. 3 Grundrisstypen teilen sich auf in 56 x Einraumwohnungen, 64 x Dreiraum- und 64 x Vierraumwohnungen. Die Bäder und Küchen werden modernisiert und instand gesetzt. Die haustechnischen Anlagen für Sanitär und Elektro werden komplett erneuert. Alle Fenster werden überarbeitet. Das Dach wird instand gesetzt. Eine Dämmung erhalten die Kellerund Dachdecken. Die Fassaden werden gedämmt, geputzt und erhalten einen Anstrich sowie eine akzentuierte Gestaltung mit Mosaikflächen. Die Balkone werden ebenfalls instandgesetzt. In den Treppenhäuser werden Maler- und Bodenbelagsarbeiten ausgeführt. Das Gebäude ist während der Baumaßnahme bewohnt, die zu bearbeitenden Wohnungen jedoch Leergezogen. Alle Arbeiten müssen zügig und ohne vermeidbare Störungen durchgeführt werden. Über die konkreten Ausführungstermine werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gesonderte Vereinbarungen durch einen Bauablaufplan getroffen, diese sind genauestens einzuhalten und sind Vertragsbestandteil. 3.2 Transportwege / Lagerflächen/ Sicherung der Baustelle / Baustelleneinrichtung Die Anlieferung der Materialien ist entsprechend dem Bauablaufplan zu koordinieren. Die Transportwege für die Materialien sind vor Beginn der Arbeiten festzulegen und mit den Einheitspreisen abgegolten! Ein direkter Zugang zum Bauaufzug ist nicht von jeder Etage aus gewährleistet (siehe: BE-Plan) und ist in der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Die Feuerwehrzufahrt ist ständig freizuhalten. Die Materialverbringung und -entfernung von der Baustelle erfolgt vorrangig über bauseits gestellte Lastenaufzüge an der Baurüstung bzw. über Lastenaufzügen auf einigen Balkonebenen an den Gebäuden JLS 1-3-9-11-13-15-17 (siehe auch beiliegenden BE-Plan). Die vorhandenen Lastenaufzüge werden von allen Gewerken genutzt. Eine eigenverantwortliche Koordinierung der Gewerke untereinander wird vorausgesetzt. Die Aufgänge in der JLS 5-7 erhalten keinen Bauaufzug. Der Laufweg bis ins 4. Wohngeschoss muss einkalkuliert werden. Die im Bestand vorhandenen Aufzüge innerhalb des Gebäudes sind ausschließlich von den Mietern zu benutzen. Materialtransporte bzw. 3 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR Abfall-(Schutt)entsorgung durch die am Bau beteiligten Gewerke sind untersagt. Die Einrichtung von Lagerflächen für Material erfolgt nach Abstimmung mit der Bauleitung gemäß BE-Plan. Es stehen für die Baustelleneinrichtung grundsätzlich beschränkt Freiflächen in Nähe der Gebäude zur Verfügung. Es handelt sich hier um den Parkplatzbereich zwischen den GEbäuden JLS 9-17 und Barnet 68, Laufwege von mehr als 50 m sind in die EP einzukalkulieren. Die Sicherung und Herstellung der genutzten Flächen olbiegt dem Auftragnehmer. Weiterhin ist darauf zu achten, dass Untergründe (Rasen, Pflaster etc.) nicht beschädigt und entsprechend geschützt werden. Container sind grundsätzlich auf Bohlen abzustellen. Die Arbeitszeit ist auf die gesetzlichen Bestimmungen für Wohngebiete abzustimmen. Zu keinem Zeitpunkt dürfen die auszuführenden Arbeiten eine Unfallgefahr für die Bewohner werden. Aufwendungen zum Schutz des Mietereigentums und der Laufwege während der Baumaßnahme sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit diese nicht gesondert beschrieben sind, dies gilt auch für das Treppenhaus. Die Hauseingangstüren sind generell immer geschlossen zu halten. Es gilt ein absolutes Rauchverbot in Wohnungen incl. Balkon, Treppenhäusern, Kellern und Dach. Der Gebrauch von Radios in den WE ist nicht zulässig. Die Arbeits-, Weg-, und Außenbereiche sind stets in einem Zustand zu halten, der der allgemeinen Ordnung entspricht. Eine tägliche Reinigung der Baustelle von Materialresten sowie die tägliche Begehung durch den Bauleiter seitens des AN zur Ordnung und Sauberkeit der Baustelle sind durchzuführen. Grobe Verschmutzungen sind sofort zu beseitigen. Wird den Aufforderungen der Bauleitung zur Herstellung von Ordnung und Sauberkeit in einer angemessenen Frist nicht nachgekommen, so ist diese berechtigt, die Ordnung und Sauberkeit durch Dritte herzustellen zu lassen und die Kosten gegenüber dem Verursacher geltend zu machen. Für die Baustelleneinrichtung können durch den Auftraggeber Miettoiletten und Flächen für Unterkünfte, Materiallagerung und dgl. nur in beschränktem Maße zur Verfügung gestellt werden. Die Anmietung zusätzlicher Flächen sowie die Einholung von Genehmigungen zur Nutzung von Gelände außerhalb der Rechtsträgergrenzen des Bauherrn ist Sache des Auftragnehmers. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die durch die örtlichen Gegebenheiten entstehenden Laufwege gelten mit den beauftragten Leistungen als vereinbart. 3.3 Baustrom/Bauwasser Generell ist kein Mieterstrom und -wasser zu verwenden. In jedem Treppenhaus und im Außenbereich werden ausreichend Entnahmestellen für Baustrom und Bauwasser zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung erfolgt aus der Umlage. 4 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 3.4 Demontage/Abfallbeseitigung Alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen für Abriss- und Demontagearbeiten sind vom AN rechtzeitig zu treffen. Die Entsorgung ist taggenau- und fach- und umweltgerecht durchzuführen. Die Entsorgungsnachweise sind dem AG zu übergeben. Generell darf Bauschutt nicht auf Müllplätzen der Mieter entsorgt werden. 3.5 Abrechnung/Aufmaßerstellung Die Leistungen des AN sind nach örtlichem Aufmaß herzustellen und den Gegebenheiten und Erfordernissen der Vorleistungen/Baustelle anzupassen. Die jeweils erforderlichen Aufmaße sind vor Bestellung und Anfertigung eigenverantwortlich vom AN zu nehmen. Alle Bestellmaterialien und -teile sind entsprechend früh zu bestellen, damit Verspätungen durch fehlende Materialien ausgeschlossen sind. Maßabweichungen des Bestandes gegenüber dem LV führen nicht zum Anspruch erhöhter Vergütung. Soweit einzelne Arbeiten später nicht mehr nachprüfbar, sichtbar oder zugängig sind, hat der AN die Bauleitung rechtzeitig zum gemeinsamen örtlichen Aufmaß aufzufordern. Es werden nur die tatsächlich ausgeführten Arbeiten vergütet. Die beiden Wirtschaftseinheiten (WE 203 und WE 205) werden eimnzeln beauftragt und sind dementsprechend separat schlußzurechnen. Die erstellten Aufmaße sind für die Zwischenrechnung und für die Schlussrechnung jeweils in Papierform und in einem digitalen Format (z.B. Excel-Tabellen) einzureichen. In Absprache mit der Bauleitung sind die Positionen in Modernisierungs- und Instandsetzungsanteile auszuweisen. bei dem genannten Gebäuden handelt es sich hinsichtlich der bei dem genannten Gebäuden handelt es sich hinsichtlich der Elektroenergieversorgung um jeweils einen separaten Hausanschluss versorgten 8 Treppenaufgängen. Die bestehenden Elektroanlagen sollen den geltenden Normen angepasst werden. Die geplante Maßnahme beinhaltet folgende Punkt Anpassung der Hauptstromversorgung von TNC auf TNS ggf. einer Hausanschlussverstärkung in Abstimmung mit Vattenfall Erneuerung der Hausanlagen für den Allgemeinbedarf Zentralisation der zur Zeit noch in den WE befindlichen Verrechnungszählungen im jeweiligen Kellerbereich Erneuerung/Verstärkung der Steigleitungen in die jeweilige Wohnung in neu gestalteten Steigebereichen in den Treppenhäusern nach MLAR Alle WE-Installationen werden gemäß der baulichen Gegebenheiten erneuert bzw. teilerweitert: Installation neuer Stromkreisverteiler mit FI-Schutz für alle Steckdosenstromkreise 5 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR Neuinstallationen in Flur-, WC- und Küchenbereichen Überarbeitung der Verkabelung der bestehenden Anlage. Installation zusätzlicher Steckdosen (eine Steckdose vorhanden eine zweite wird daneben installiert. Nach baulichen Gegebenheiten und Lage werden weitere Steckdosen installiert Die vorhandenen Schalter Stechdose etc werden erneuert Die vorhandene Türöffner/Gegensprechanlage wird erneuert. Sprechstellen in den WE werden erneuert, das Türtableau wird aufgearbeitet, wenn erforderlich ist wird die komplette Verkabelung zu erneuert. Die Treppenhäuser erhalten eine Dämmerungs- und sensorgesteuerte Beleuchtungsanlage. Die allgemeine Kellerbeleuchtung wird erneuert. Direkte indivduelle Kellerraumanschlüsse sind über die im Kellebereich angeordneten Mieterzähler möglich. Sind jedoch nicht Bestandteil dieser Maßnahme. 6 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2 1. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str. 2.1 Baustrom 2.1. Einheit Einheitspreis in EUR 7 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR *** Ausführungsbeschreibung 1 Beschreibung Außenbereich Es sind Standverteiler vorgesehen, die jeweils einen Rüstabschnitt versorgen. Die Zuleitungsführung ist vor Ort mit der Bauleitung abzustimmen ( siehe Baustellen einrichtungsplan) und ein Verteiler allgem. Fassade Vorhaltung der Baustromanlage einschl. mehrmaliges Umsetzen über die gesamte Bauzeit innerhalb beider Bauabschnitte Innenbereich Die Aufstellung der jeweiligen Verteiler erfolgt in jedem Haus. LOS 6 ELEKTRO 1.BA John-Locke-Str.1; 3; 5; 7; 9; 11; 13 2.BA John-Locke-Str. 15; 17 Von diesen werden die jeweiligen Etagenverteiler eingespeist. Die Zuleitungen der Etagenverteiler werden von der Baustromanlage im Keller über die Treppenhäser in die Etagen geführt. Da die Sanierung der WE Strangweise Erfolgt Diese ist so zu Verlegen. dass der Montagebereich der E-Steigeleitungen nicht beeinträchtigt wird. Baustromverteiler und Baubeleuchtung sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber für einzelne Bauabschnitte bereitzustellen bzw.zu realisieren. Dazu gehören Montage, Inbetriebnahme und Demontage. In Abstimmung mit dem Netzbetreiber erfolgt die Baustromversorgung über freie Abgänge des im Bestand befindlichen Hausanschlusses. Die Funktion und Betriebssicherheit der Anlage ist regelmäßig zu prüfen. Die Vorhaltung ist für die gesamter Bauzeit einzukalkulieren Der AN legt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Der AN legt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Auftragserteilung einen detaillierten Baustelleneinrichtungsplan vor. 2.1.1 Baustromverteiler Anschlussverteilerschrank Gehäuse Stahl verz IP43 230/400VAC 250A Baustromverteiler DIN EN 60439-4 (VDE 0660-501) als Anschlussverteilerschrank, Zählerplatz nach den Technischen Anschlussbedingungen des zuständigen EVU, Berührungsschutzabdeckungen DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Gehäuse aus verzinktem Stahl, beschichtet, Farbton RAL 2004, Schutzart IP 43 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Messeinrichtung IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsbetriebsstrom 250 A, einschl. Rohrgestell, mit Fehlerstromschutzschalter, Typ B allstromsensitiv,DIN VDE 57612, IEC/EN 60439-4/A1+A2 LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 8 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR (DIN VDE 0660 Teil 501/A1+A2) 230/400V; 50 Hz bis 22 kVA mit Hauptschalter, CEE-Gerätestecker 3 3 2 3 CEE-Steckdosen-Abgang 63 A CEE-Steckdosen-Abgang 32 A CEE-Steckdosen-Abgang 16 A Steckdosen-Abgang 16A/230 V Abgänge über FI-Schalter 0,03 A Ausreichend dimensioniert und abgesichert, auch als Anschluss für Fremdfirmen nutzbar, einrichten, vorhalten und nach Fertigstellung des Bauwerks abbauen, einschließlich mehrmaliges Umsetzen im Laufe des Baufortschrittes. Grundstandzeit: gemäß angegebener Gesamtbauzeit Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, aufbauen und abbauen. 3,00 St Material: Lohn: EP: 2.1.2 Baustromverteiler Kleinverteilerschrank Gehäuse Stahl verz IP43 230/400VAC 63A Baustromverteiler DIN EN 60439-4 (VDE 0660-501) als Kleinverteilerschrank, Berührungsschutzabdeckungen DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Gehäuse aus verzinktem Stahl, beschichtet, Farbton RAL 2004, Schutzart IP 43 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Messeinrichtung IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsbetriebsstrom 63 A, einschl. Rohrgestell, mit Fehlerstromschutzschalter, Typ B allstromsensitiv, aufbauen und abbauenBaustrom-Endverteiler-Schrank - EV 230/400V; 50 Hz bis 22 kVA mit Hauptschalter, CEE-Gerätestecker 1 7 2 6 CEE-Steckdosen-Abgang 63 A CEE-Steckdosen-Abgang 32 A CEE-Steckdosen-Abgang 16 A Steckdosen-Abgang 16A/230 V Einspeisung mit Durchschleifmöglichkeit Abgänge über FI-Schalter 0,03 A Ausreichend dimensioniert und abgesichert, auch als Anschluß für Fremdfirmen nutzbar, einrichten, vorhalten und nach Fertigstellung des Bauwerks abbauen, einschließlich mehrmaliges Umsetzen im Laufe des Baufortschrittes. Grundstandzeit: gemäß angegebener Gesamtbauzeit LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 9 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR liefern, montieren, umsetzen und demontieren, einschließlich regelmäßiger Prüfungen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen,. 3,00 St Material: Lohn: EP: 2.1.3 Baustromverteiler DIN EN 60439-4 (VDE 0660-501) als Baustromverteiler DIN EN 60439-4 (VDE 0660-501) als Etagenverteiler zum Anschluss von ortsveränderlichen Verbrauchern 6x CEE-Schutzkontaktsteckdosen WS 16A 1x CEE-Schutzkontaktsteckdosen DS 16A Berührungsschutzabdeckungen DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Schutzart IP 43 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Bemessungsbetriebsstrom 32 A, einschl. Anschlussleitung 20m mit Stecker CEE 32A Befestigung, aufbauen, mehrmaliges Umsetzen. gew. Fabr. : ................. gew. Typ : ................... 28,00 St Material: Lohn: EP: 2.1.4 Zusätzliche Anschlußkabel Zusätzliche Anschlußkabel für Baustromverteiler, in Teilenden bedarfsweise mit oder ohne Stecker CEE 32 A liefern, montieren, ggf. gegen mechanische Beschädigung schützen und regelmäßig prüfen. Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, 500,00 m Material: Lohn: EP: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.1.5 Gummischlauchltg. NSSHÖU-J 5x25 anschließen Betriebsmittel Gummischlauchleitung DIN VDE 0250-812 (VDE 0250-812) NSSHÖU-J 5 x 25, Cu-Zahl 1200, Arbeitshöhe bis 4 m, anschließen an beigestellte Betriebsmittel, einschl. Verbindungsmittel, 90,00 Einheit m Einheitspreis in EUR 10 25.10.2016 18.10.2016 Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.2 Vorbereitende Arbeiten 2.2.1 Demontage 2.2.1.1 Demontage elektrischen Leitungsinstallationen > 2,5mm² Demontage elektrischen Leitungsinstallationen > 2,5mm² im Bereich des Kellers sowie deren fachgerechte Entsorgung, 1.900,00 Einheit m Einheitspreis in EUR 11 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Material: Lohn: EP: 2.2.1.2 Leuchte demont. in Behälter laden Leuchte, Demontagehöhe bis 4 m, demontieren, in Behälter des AN laden. 288,00 St Material: Lohn: EP: 2.2.1.3 Kabel/Ltg. bis 5x2,5mm2 demont. in Behälter laden Kabel/Leitung bis 5 x 2,5 mm2, demontieren, in Behälter des AN laden. 7.680,00 m Material: Lohn: EP: 2.2.1.4 Verteiler komplett bestückt demont. trennen sortieren laden Verteiler, komplett bestückt, Bestückung Sicherungen /sicherungsautomaten ca.15 Stck Arbeitshöhe über Gelände/Fußboden bis 3 m, demontieren, trennen, nach Werkstoffen sortieren, in Behälter des AN laden. 7,00 St Material: Lohn: EP: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.2.1.5 Kabel/Ltg. bis 5x25mm2 demont. trennen sortieren laden Kabel/Leitung bis 5 x 25 mm2, Arbeitshöhe über Gelände/Fußboden über 3,5 bis 5 m, demontieren, trennen, nach Werkstoffen sortieren, in Behälter des AN laden. 1.504,00 Einheit m Einheitspreis in EUR 12 25.10.2016 18.10.2016 Material: Lohn: EP: 2.2.1.6 Kabelverteilergestell demont. trennen auf-/abladen im Behälter AN sammeln Kabelverteilergestell demontieren, trennen und sortieren nach Werkstoffen einschl. Auf- und Abladen, im Behälter des AN sammeln. 7,00 St Material: Lohn: EP: 2.2.1.7 Rückbau und Entsorgung der Hauptverteiler einschließlich Verkabelung nach Inbetriebnahme der neuen Anlagenteile. 7,00 St Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.2.2 Vorbereitende Maßnahmen 2.2.2.1 Aufnahme des Ist-Bestandes Aufnahme des Ist-Bestandes zur Prüfung der Kabelwege, Anschlüsse und Leitungen verbleibender informationstechnischer Anlgen, sowie neuer Anschlüsse der Haustechnischen Anlagen. Einschließlich der Vorbereitung und deren zeitlichen Eingliederung der Hausanschlussverstärkungen in den Bauablauf. 7,00 Einheit St Einheitspreis in EUR Material: Lohn: EP: 2.2.2.2 Erstellung der Werk- u. Montageplanung Erstellung der Werk- u. Montageplanung je Haus Diese ist eigenverantwortlich vor Ort mit der Bauleitung abzustimmen. 7,00 St Gesamtsumme: 13 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 2.3 Hauptstromversorgung 2.3.1 Hauptverteilungen Einheitspreis in EUR 14 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Erneuerung des HA-Anschlussverteilers gemäß der Erneuerung des HA-Anschlussverteilers gemäß der geltenden TAB des EVU einschließlich der Hausunterverteiler Der Bestand ist dahingehend zu prüfen ggf. sind die Anschlüsse gemäß TAB zu verstärken 2.3.1.1 HA/HV-Kombination, 8 Geschosser HA/HV-Kombination nach Richtlinien des örtlichen EVU auf Standrahmen, Deckelverschlüsse für Werkzeugbetätigung, plombierbar, Hauptverteiler aufgebaut auf Sammelschienen, 5-polig, 250A, mit Berührungsschutz, Schutzklasse II, Schutzart IP 54, Einfacheinspeisung, bestückt mit: 1 Stck Überspannungschutz Typ 1/2 mit NH00 Hausanschlusskasten: 1x Hausanschluss-Sicherungselement in der Zuleitung NH 2, 400/250A, 3-polig Hauptverteiler: 3x -Sicherungslasttrennschalter NH1, 125A, 3-polig 2x Sicherungslasttrennschalter NH00, 100A, 3-polig Zuleitung: mit Direktanschlussklemme 150mm² Cu/Alu Ableitung: mit Prismenklemmen 70-120mm², Cu Potentialausgleichskasten: Potentialausgleichs-Schiene mit 4 Klemmen 16-25mm² Maße mit Standrahmen ca. Höhe 1050 x Breite 1500 x Tiefe 170 mm werkstattmäßig gebaut, komplett mit NH-Sicherungen und einschließlich mit notwendigem Systemzubehör liefern, montieren, auflegen aller Kabel und Leitungen und fachgerecht beschriften, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 5,00 St Material: Lohn: EP: 2.3.1.2 HA/HV-Kombination, 4 Geschosser HA/HV-Kombination nach Richtlinien des örtlichen EVU auf Standrahmen, Deckelverschlüsse für Werkzeugbetätigung, plombierbar, Hauptverteiler aufgebaut auf Sammelschienen, 5-polig, 250A, mit Berührungsschutz, Schutzklasse II, Schutzart IP 54, Einfacheinspeisung, bestückt mit: LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 15 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR 1 Stck Überspannungschutz Typ 1/2 mit NH00 Hausanschlusskasten: 1x Hausanschluss-Sicherungselement in der Zuleitung NH 2, 400/250A, 3-polig Hauptverteiler: 2x -Sicherungslasttrennschalter NH1, 125A, 3-polig 2x Sicherungslasttrennschalter NH00, 100A, 3-polig Zuleitung: mit Direktanschlussklemme 150mm² Cu/Alu Ableitung: mit Prismenklemmen 70-120mm², Cu Potentialausgleichskasten: Potentialausgleichs-Schiene mit 4 Klemmen 16-25mm² Maße mit Standrahmen ca. Höhe 1050 x Breite 1500 x Tiefe 170 mm werkstattmäßig gebaut, komplett mit NH-Sicherungen und einschließlich mit notwendigem Systemzubehör liefern, montieren, auflegen aller Kabel und Leitungen und fachgerecht beschriften, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 2,00 St Material: Lohn: EP: 2.3.1.3 Freischalten und Demontage Freischalten und Demontage der alten HV-Kombination, nach Ende der Baumaßnahme einschl. sämtlichen Zubehörs, Klein- und Befestigungsmaterial, und Entsorgung 7,00 St Material: Lohn: EP: 2.3.1.4 Durchführung Genehmigungsverfahren Durchführung Genehmigungsverfahren beim örtlichen EVU auch evt. erforderlicher Teilabnahmen und Einreichen der Stromlieferungsanträge entsprechend dem Baufortschritt 7,00 St Material: Lohn: EP: 2.3.1.5 Potentialausgleichsschiene Stahl verz 8x1,5-25mm2 40x4mm Potentialausgleichsschiene DIN VDE 0618-1 (VDE 0618-1), LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 16 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR aus verzinktem Stahl, mit Anschluss für 8 x 1,5 bis 25 mm2, ein Flachband bis 40 mm x 4 mm, und Massivrundleiter, Durchmesser 8 bis 10 mm, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 7,00 St Material: Lohn: EP: 2.3.1.6 Kunststoffaderltg. H07V-R 1x16 vorh.Rohr/Unterflurkanal Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525), H07V-R 1 x 16, Cu-Zahl 154, in Kunststoffrohr. Rohr Farbton grün/gelb. gew. Fabr. : ................. gew. Typ : .................... 210,00 m Material: Lohn: EP: 2.3.1.7 Kunststoffaderltg. H07V-R 1x25 vorh.Rohr/Unterflurkanal Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525), H07V-R 1 x 25mm², Cu-Zahl 154, in Kunststoffrohr Farbton grün/gelb. gew. Fabr. : ................. gew. Typ : .................... 140,00 m Material: Lohn: EP: 2.3.1.8 Verbindungsmuffe Gebäude Verbindungsmuffe 0,6/1 kV, in Schrumpftechnik, in Gebäuden montieren, einschl. systemgebundenem Zubehör, Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR vom Bieter einzutragen. 4,00 2.3.1.9 St Hinweisschild "Hausanschluß Elektro" Hinweisschild "Hausanschluß Elektro"/bzw. "Zählerraum Elektro" (Plastik) mit Befestigungsmaterial liefern u. montieren gew. Fabr. : ................. gew. Typ : ................... 7,00 St Material: Lohn: EP: 2.3.1.10 CEE-Steckdose 5-polig 230/400VAC 16A AP IP44 CEE-Steckdose DIN EN 60309-2 (VDE 0623-2), 5-polig, Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, 16 A, in Aufputzgehäuse, Ausführungsprogramm gemäß Einzelbeschreibung, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen, gew. Fabr. : ................. gew. Typ : ................... 7,00 St Material: Lohn: EP: 2.3.1.11 Feuchtraum-Wannenleuchte Feuchtraum-Wannenleuchte 2x58W, IP 54, Schutzklasse I, EVG, opale Abdeckung, Deckenmontage, incl. Leuchtmittel liefern, montieren und betriebsfertig anschließen gew. Fabr. : ................. gew. Typ : ................... 21,00 St Material: Lohn: EP: 17 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 18 25.10.2016 18.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.3.1.12 Notlicht-Versorgungsbaustein 230VAC Bereitschaftsschaltung IP2X 24W LED autom. Prüfeinr. Notlicht-Versorgungsbaustein DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22) mit Einzelbatterie, Bemessungsbetriebsspannung 230 V AC, Bereitschaftsschaltung, Bemessungsbetriebsdauer 3 h, Schutzklasse I, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Aufbaugehäuse für Wandaufbau, für LED-Lampen LED 24 W, Lichtstromfaktor 50 %, Umgebungstemperatur -5 bis +40 Grad C, mit interner automatischer Prüfeinrichtung, selbsttätig auslösend, Meldung über potentialfreien Kontakt, gew. Fabr. : ................. gew. Typ : ................... 7,00 St Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 2.3.2 Zählerzentralisation Einheitspreis in EUR 19 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Auf Grund der baulichen Gegebenheiten Auf Grund der baulichen Gegebenheiten und den Technischen-Anschluss-Bedingungen, sowie den geltenden Vorschriften der DIN VDE 100 erfolgt eine Zählerzentralisation pro Aufgang im zugeordneten Kellerbereich. 2.3.2.1 Zählerwechselschrank IP3X 3Einbaufelder 8 Zählerplätze H 1150mm B/T 1000/230mm Zählerwechselschrank, aus schlagfestem Polystyrol, 2-stöckig, mit Tragschienen DIN EN 60715,Metalltür Berührungsschutzabdeckungen, Blindabdeckungen für Reserveplätze, Stromkreiskennzeichnung je Gerät, einschl. Kabel-/Leitungseinführungen, Schutzklasse II, für Aufputzmontage, Schutzart IP 3X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit 4 Einbaufeldern, mit 8 Zählerplätzen, für elektronische Haushaltszähler, komplett ausgebaut nach den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen EVU, unterer Anschlussraum mit Sammelschienensystem 5-polig, 160 A, mit zusätzlichem Allgemeinzählerplatz, mit zusätzlichem Tarifschaltgeräteplatz, mit 2 REG-Verteilerfeldern, mit einem Telekommunikationsfeld, max. Höhe 1150 mm, max. Maße B/T 1100/230 mm, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 17,00 2.3.2.2 St Zählerwechselschrank IP3X 2 Einbaufelder 2 Zählerplätze H 1150mm B/T 600/230mm Zählerwechselschrank, aus schlagfestem Polystyrol, 2-stöckig, mit Tragschienen DIN EN 60715, Berührungsschutzabdeckungen, Blindabdeckungen für Reserveplätze, Stromkreiskennzeichnung je Gerät, Metalltür einschl. Kabel-/Leitungseinführungen, Schutzklasse II, für Aufputzmontage, Schutzart IP 3X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit 2 Einbaufeldern, mit 2 Zählerplätzen, für elektronische Haushaltszähler, komplett ausgebaut nach den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen EVU, unterer Anschlussraum mit Sammelschienensystem 5-polig, 100 A, mit zusätzlichem Allgemeinzählerplatz, mit zusätzlichem Tarifschaltgeräteplatz, mit 2 REG-Verteilerfeldern, mit einem Telekommunikationsfeld, max. Höhe 1150 mm, max. Maße B/T 600/230 mm, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 7,00 St LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 20 25.10.2016 18.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 2.3.2.3 Kabelanschlussgehäuse IP3X bis 95mm2 Kabelanschlussgehäuse für Zählerschrank DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1) und DIN 43870 einschl. Kabel-/Leitungseinführungen, Schutzklasse II, für Aufputzmontage, Schutzart IP 3X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), 5-polig, mit Klemmen bis 95 mm2, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 17,00 2.3.2.4 St Hauptleitungsschutzschalter 230/400VAC SLS Ausschaltvermögen 25kA Gr.6 dreipolig Charakter.E 63A Selektiver Hauptleitungsschutzschalter DIN VDE 0641-21(SLS) (VDE 0641-21), fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsisolationsspannung 690 V, Bemessungsausschaltvermögen 25 kA, Stoßspannungsfestigkeit 8 kV (2000 m) mit Sternkennzeichnung, Baugröße 6 mit Sammelschienenadapter für Sammelschienen, dreipolig, Auslösecharakteristik E, Bemessungsstrom 63 A. Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 150,00 St Material: Lohn: EP: 2.3.2.5 RJ45-Buchse, RJ45-Buchse, IP2X, Montage im "Raum für Zusatzanwendungen" RJ45 Schnittstelle, zum Einhalten der VDE-AR-N 4101:2011-8, für den Anschluss des Messsystemes nach EnWG 2012,zwischen Zählerschrank und dem Abschlusspunkt Liniennetz (APL). Gehäuse: PA6, tiefschwarz (RAL 9005), zum Einrasten in eHZ-Zählertragplatten sowie zum 24/1 - 22/1 (eindrähtig), und AWG 26/7 bis 22/7 (mehrdrähtig) an IDC-Schneidklemmen, intelligentes Kabelmanagement im Ladestück (Zugentlastung) auch für stark verdrillte Leitungen geeignet. Kennzeichnung der Adernfarben nach TIA/EIA 568A und TIA/EIA 568B. Robustes, einteiliges und wieder verwendbares Modulgehäuse aus Zinkdruckguss, veredelt. Montage ohne Spezialwerkzeug, Einbauform: Modul, Kabelzuführung 270°. Inklusive Staubschutzkappe. Kategorie: Cat6a Montageart: integrier-/einbaubar Geschirmt: ja Typ: RJ45 8(8) Anschlussart: Schneidklemm Schutzart IP: 2X Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 21 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 24,00 St Material: Lohn: EP: 2.3.2.6 Datenkabel Horizontal-/Steigbereich geschirmt 100MHz 4x2(Paar) Datenkabel für den Horizontal- und Steigbereich DIN EN 50288-2-1 (VDE 0819-2-1), geschirmt, bis 100 MHz, Kategorie 7 DIN EN 50173-1, 4 x 2(Paar), Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 3.068,00 m Material: Lohn: EP: 2.3.2.7 Installationskleinverteiler Kunststoff IP2X 2x12TE Installationskleinverteiler DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1) und DIN 43871, mit PE- und N-Klemmschienen, Tragschienen DIN EN 60715, Berührungsschutzabdeckung, Blindabdeckungen für Reserveplätze, Vorrüstung Telekom am Übergabepunkt Stromkreiskennzeichnung je Gerät, einschl. Kabel-/Leitungseinführungen, Schutzklasse II, aus Kunststoff, mit Tür, für Aufputzmontage, einschl. Reihenklemmen Anschlussarbeiten und Zubehör. Gehäusemaße H/B/T in mm .... vom Bieter einzutragen, Schutzart IP 5X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), 2x 12 Teilungseinheiten, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, 7,00 St Material: Lohn: EP: 2.3.2.8 Elektroinstallationsrohr PE-HD AD 16mm UP Elektroinstallationsrohr DIN EN 61386 (VDE 0605), Maße DIN EN 60423, nicht flammenausbreitend, aus PE-HD, einwandig, gewellt, flexibel, Außendurchmesser 16 mm, Innendurchmesser in mm ....... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 22 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen, Druckbeanspruchung mittel, Schlagbeanspruchung mittel, min. Dauergebrauchs- und Installationstemperatur - 5 Grad C, max. Dauergebrauchs- und Installationstemperatur + 60 Grad C, Verlegung unter Putz, anteilig Verschlussstopfen für rauchdichten Verschluss Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 2.828,00 2.3.2.9 m Bohrung Beton Durchm. bis 25mm T 17,5-20cm nicht schadstoffbelastet Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser bis 25 mm, Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AG laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau). 136,00 St Material: Lohn: EP: 2.3.2.10 Brandschutzabschottung Einzelkabel S90 Gebäude Wand D 90mm Brandschutzabschottung an Einzelkabeln nach Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) des Bundeslandes der Ausführung/Muster Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR), Feuerwiderstandsklasse S 90 DIN 4102-9, im Gebäude, Oberkante Abschottung über Gelände/Fußboden bis 3m, Wand aus Stahlbeton, Dicke 90 mm, freier Ringspalt im Durchbruch bis 15 mm, Spalt füllen mit Mörtel MG III. 136,00 2.3.2.11 St Verschlussstopfen AD 16mm Verschlussstopfen, Außendurchmesser16 mm, für Kabelschutzrohre für rauchdichten Verschluss im Brandfall selbst verschließend/verlöschend Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 272,00 St LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 2.3.2.12 Rangierkanal Rangierkanal für vorgenannte Zählerzentralisation einschl. Endkappen und allem Befestigungsmaterial liefern und montieren Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, 10,00 m Material: Lohn: EP: 2.3.2.13 Auflisten der Zählerstände, Auflisten der Zählerstände, nummern und -standorte, diese schriftlich d. örtlichen EVU/ der Bauleitung mitteilen, Zähler demontieren, fachgerecht einlagern und an EVU übergeben 143,00 St Material: Lohn: EP: 2.3.2.14 neue Zähler übernehmen neue Zähler des örtlichen EVU übernehmen, Auflisten der Zählerstände, -nummern und -standorte, diese schriftlich der Bauleitung mitteilen, Zähler beschriften, montieren und betriebsfertig anschließen 143,00 St Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: 23 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 2.3.3 Kabel, Leitungen, Tragsysteme 24 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Die Steigestränge sind als TN-S System auszuführen. Die Steigestränge sind als TN-S System auszuführen. Es werden in jedem Treppenhaus zwei der jeweilige Seitenlage zugeordnete und entsprechend der MLAR neue Steigebereiche errichtet.Über welche die zugeordneten Wohnungen erschlossen werden. Schwachstrominstallationen werden parallel in entsprechendem Abstand im Schutzrohr in diesen Bereichen installiert Bei der Bemessung der WE-Zuleitungen sind Forderungen der Technischenausführungsbestimmungen TAB 3 gemäß Vattenfall und die DIN VDE 0298-4 einzuhalten. 2.3.3.1 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x16 Montagewand Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 16, Cu-Zahl 768, in Montagewänden, Arbeitshöhe bis 4 m, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 977,00 m Material: Lohn: EP: 2.3.3.2 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x16 vorh.Kabelrinne/Kanal Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 16, Cu-Zahl 768, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Arbeitshöhe bis 4 m, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 136,00 m Material: Lohn: EP: 2.3.3.3 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x25 Montagewand Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 25, Cu-Zahl 1200, in Montagewänden. Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 25 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 1.035,00 m Material: Lohn: EP: 2.3.3.4 Ltg. halogenfrei NHXMH-J 5x35 vorh.Kabelrinne/Kanal Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHXMH-J 5 x 35, Cu-Zahl 1680, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 49,00 m Material: Lohn: EP: 2.3.3.5 Ltg. halogenfrei NHMH-J 1x10 vorh.Kabelrinne/Kanal Halogenfreie Installationsleitung gnge DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 1 x 10, Cu-Zahl 96, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Arbeitshöhe bis 4 m. Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 84,00 m Material: Lohn: EP: 2.3.3.6 Ltg. halogenfrei NHMH-J 1x16 vorh.Kabelrinne/Kanal Halogenfreie Installationsleitung gnge DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 1 x 16, Cu-Zahl 154, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Arbeitshöhe bis 4 m. Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 105,00 m Material: Lohn: EP: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 26 25.10.2016 18.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 2.3.3.7 Ltg. NYY-J 5x35 inkl. Schellenmontage Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NYY-J 5 x 35² Cu-Zahl 1680, inkl Schellen verlegen u.in Teillängenanschließen liefern und montieren Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 21,00 m Material: Lohn: EP: 2.3.3.8 Bohrung Beton Durchm. 25-50mm T 17,5-20cm nicht schadstoffbelastet Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 25 bis 50 mm, Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AG laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau). 136,00 St Material: Lohn: EP: 2.3.3.9 Brandschutzabschottung Einzelkabel S90 Gebäude Wand D 90mm Brandschutzabschottung an Einzelkabeln nach Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) des Bundeslandes der Ausführung/Muster Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR), Feuerwiderstandsklasse S 90 DIN 4102-9, im Gebäude, Oberkante Abschottung über Gelände/Fußboden bis 3m, Wand aus Stahlbeton, Dicke 90 mm, freier Ringspalt im Durchbruch bis 15 mm, Spalt füllen mit Mörtel MG III. 136,00 2.3.3.10 St Ausleger Stahl bandverz bis 3,5kN L 300mm Wandbefestigung Ausleger für Gitterrinne, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,5 mm, Tragfähigkeit bis 3,5 kN, Länge 300 mm, an der Wand aus Beton befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln, Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 27 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 70,00 St Material: Lohn: EP: 2.3.3.11 Gitterrinne Stahl bandverz H 80mm B 300mm Gitterrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE 0639), mit einem Trennsteg, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,5 mm, Schlitzbreite 12 mm, Seitenhöhe mind. 80 mm, Breite mind. 300 mm, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 70,00 m Material: Lohn: EP: 2.3.3.12 Ausleger Stahl bandverz bis 3,5kN L 200mm Wandbefestigung Ausleger für Gitterrinne, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,5 mm, Tragfähigkeit bis 3,5 kN, Länge 200 mm, an der Wand aus Beton befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 5,00 St Material: Lohn: EP: 2.3.3.13 Gitterrinne Stahl bandverz H 80mm B 200mm Gitterrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE 0639), mit einem Trennsteg, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,5 mm, Schlitzbreite 12 mm, Seitenhöhe mind. 80 mm, Breite mind. 200 mm, Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 28 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 10,00 m Material: Lohn: EP: 2.3.3.14 Ausleger Stahl bandverz bis 3,5kN L 100mm Wandbefestigung Ausleger für Gitterrinne, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,5 mm, Tragfähigkeit bis 3,5 kN, Länge 100 mm, an der Wand aus Beton befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 5,00 St Material: Lohn: EP: 2.3.3.15 Gitterrinne Stahl bandverz H 80mm B 100mm Gitterrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE 0639), mit einem Trennsteg, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,5 mm, Schlitzbreite 12 mm, Seitenhöhe mind. 80 mm, Breite mind. 100 mm, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 10,00 m Material: Lohn: EP: 2.3.3.16 C-Profilschiene Stahl bandverz Wand-/Deckenbefestigung C-Profilschiene, Breite 20 mm, Höhe 10 mm, gelocht, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,25 mm, an Decke und Wand befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln, Arbeitshöhe bis 4 m. Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 29 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 100,00 m Material: Lohn: EP: 2.3.3.17 Ltg. halogenfrei NHXMH-J 5x35 Bügelschellen Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHXMH-J 5 x 35, Cu-Zahl 1680, mit Bügelschellen auf vorh. Ankerschienen oder Kabelleiter, Arbeitshöhe bis 4 m, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 121,00 Stck Material: Lohn: EP: 2.3.3.18 Demontage Steigestrang Demontage Steigestrang in teilabschnitten Verteilerdosen in Flurbereichen brandschutzmäßig incl. Befestigungmaterial schließen Abtransport und fachgerechte Entsorgung pauschal je Steigepunkt 19,00 St Material: Lohn: EP: 2.3.3.19 Demontage und Entsorgung Demontage und Entsorgung von Kabelrinne bis max. 300mm Breite, die auf der Kabelrinne befindlichen Leitungen sind teilweise zu sichern und auf die neu zu montierende Kabelrinne zu verlegen. 10,00 m Material: Lohn: EP: 2.3.3.20 Kernbohrung Beton Durchm. 50-100mm T 17,5-20cm nicht schadstoffbelastet Kernbohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 50 LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 30 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR bis 100 mm, Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau). 285,00 2.3.3.21 St Brandschutzabschottung Leitungsanlagen MW-Pl.Schott S90 Gebäude Wand D 240mm Brandschutzabschottung an Kabel-/Leitungsanlagen als Mineralwolleplattenschott, mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis/allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, Feuerwiderstandsklasse S 90 DIN 4102-9, im Gebäude, Oberkante Abschottung über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Wand aus Stahlbeton, Dicke 240 mm, eckiger Durchbruch, Querschnitt über 0,02 bis 0,05 m2, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 42,00 St Material: Lohn: EP: 2.3.3.22 Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 14/ 30mm Stahl verz Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE 0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B mind. 14/ 30 mm, aus verzinktem Stahl, einschl. elektrisch dauerhaft leitfähiger Verbindung, mit einem Trennsteg, aus verzinktem Stahl, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf Beton, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 10,00 2.3.3.23 m Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 14/ 14mm Stahl verz Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE 0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B mind. 14/ 14 mm, aus verzinktem Stahl, einschl. elektrisch dauerhaft leitfähiger Verbindung, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR Beton, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 10,00 m Gesamtsumme: 31 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 2.4 Verteilungen, Installation allg. 2.4.1 Verteilungen 32 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR mit Umstellung der Einspeisung auf TNS sind mit Umstellung der Einspeisung auf TNS sind vorhandendeStromkreisverteiler des Allgemeinbedarfs entsprechend zu erneuern. 2.4.1.1 Elektron.Zähler elektr.Wirkarbeit bis 40A Kl.1 3x230/400V Eintarifmessung Elektronischer Zähler, als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), für elektrische Wirkarbeit DIN EN 62053-21 (VDE 0418-3-21), zur Montage auf Tragschiene DIN EN 60715, für Direktanschluss bis 40 A, Genauigkeitsklasse 1, Bemessungsbetriebsspannung 3 x 230/400 V AC, 4-Leiter-Messung, für Eintarifmessung, Anzeige LED 3-stellig, Zähler beglaubigt, Unterzählung Aufzug 1xHeizung 1x Technik Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 15,00 St Material: Lohn: EP: 2.4.1.2 Ausschalter 400VAC 63A 4-polig 2W Ausschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), zur Montage auf Tragschiene DIN EN 60715, Bemessungsbetriebsspannung 400 V AC, Bemessungsstrom 63 A, 4-polig, mit Hilfsschalter 2 W, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 8,00 St Material: Lohn: EP: 2.4.1.3 Fehlerstromschutzschalter 25A/0,03A Fehlerstromschutzschalter 25A/0,03A 2polig, 230V~, 50Hz, 2TE, Klemmbefestigung für Tragschiene, mit Kippschalter, liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, 8,00 St Material: Lohn: EP: 2.4.1.4 Sicherheitstrafo Sicherheitstrafo n. DIN VDE 0551/1 EN 60742, für die Versorgung der Stromstoßschalter, getrennte Primär- und Sekundärwicklung, kurzschlußfest, für Montage auf Tragschienen, 4 PLE, primär: 230V/ 50Hz sekundär: 12V/24V/50Hz - 2,08/1,04A liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, 7,00 St Material: Lohn: EP: 2.4.1.5 Leitungsschutzschalter B 16A, 1polig Leitungsschutzschalter B 16A, 1polig liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, 42,00 St Material: Lohn: EP: 2.4.1.6 Leitungsschutzschalter B 10A, 1polig Leitungsschutzschalter B 10A, 1polig liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen Hersteller/Typ ............... 33 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 34 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen, 28,00 St Material: Lohn: EP: 2.4.1.7 Leitungsschutzschalter B 25A, 3polig Leitungsschutzschalter B25A, 3polig liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, 28,00 St Material: Lohn: EP: 2.4.1.8 Fehlerstromschutzschalter Überstromsch. Charakter.B 16A Fehlerstrom 30mA einpolig+N 230VAC Fehlerstromschutzschalter mit Überstromschutz DIN EN 61009-1 (VDE 0664-20), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Auslösecharakteristik B DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), Bemessungsstrom 16 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA, einpolig + N, 230 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA, stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 7,00 St Material: Lohn: EP: 2.4.1.9 Sicherungssockel D02 dreipolig, Sicherungssockel D02 dreipolig, liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 35 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen, 7,00 St Material: Lohn: EP: 2.4.1.10 Schuko-Steckdose, 16A,Vert.-Einbau Schuko-Steckdose, 16A,Vert.-Einbau nach DIN VDE 0620, 2-polig, 230 V AC, 16 A, liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, 7,00 St Material: Lohn: EP: 2.4.1.11 Schutzkontaktsteckdose IP2X Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 16 A, 250 V AC, in Verteilung, mit Geräteverbindungsdose, einschl. Zentralplatte und Abdeckrahmen, mit Beschriftungsfeld, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 7,00 St Material: Lohn: EP: 2.4.1.12 Demontage alte Hauslicht-UV Demontage alte Hauslicht-UV bestückt mit Treppenhausautomat, ca. 5 Sicherungen, Steckdose, incl. Klein- u. Befestigungs- materials, freischalten und entsorgen 7,00 St Material: Lohn: EP: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 36 25.10.2016 18.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.4.1.13 Installationskleinverteiler Kunststoff IP54 4x12TE Installationskleinverteiler DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1) und DIN 43871, mit PE- und N-Klemmschienen, Tragschienen DIN EN 60715, Berührungsschutzabdeckung, Blindabdeckungen für Reserveplätze, Stromkreiskennzeichnung je Gerät, einschl. Kabel-/Leitungseinführungen, Schutzklasse II, aus Kunststoff, mit Tür, für Aufputzmontage, bestückt mit folgenden Einbauten, liefern und montieren: 1 Stck. Haupleitungsabzweigklemme bis 16 mm2, 4-polig für Zu- und Abgangsleitungen 6 Stck. Sicherungselement NEOZED DO2 10 Stck. Sicherungsautomat B 16A 4 Stck. FI/LS B 16A/ 0,03mA 1 Stck. Zählerplatz , geeicht als Unterzählung Schutzart IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), 4 x 12 . Reihenklemmen Anschlussarbeiten und Zubehör. Gehäusemaße H/B/T in mm .... vom Bieter einzutragen, Einbaumaße H/B/T in mm ...... vom Bieter einzutragen, 8,00 St Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 2.4.2 Elektroinstallation Einheitspreis in EUR 37 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Als Elektro-Objektfabrikat ist zu verwenden: Als Elektro-Objektfabrikat ist zu verwenden: Fab.: Busch-Jaeger o.glw. Typ: ocean IP 44, grau/blaugrün 2.4.2.1 Wippschalter einpolig Aus/Wechsel 16A 250V Gerätedose IP44 Wippschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) einpolig, Aus/Wechsel, 16 A, 250 V AC, Farbton grau, RAL 7035, in Gerätedose, einschl. Bedienelement und Abdeckrahmen, Ausführungsprogramm gemäß Einzelbeschreibung, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 74,00 St Material: Lohn: EP: 2.4.2.2 Schutzkontaktsteckdose 2-fach erhöhter Berührungsschutz AP-Ausführung IP44 Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 16 A, 250 V AC, 2-fach, mit erhöhtem Berührungsschutz (Kinderschutz), Farbton grau, RAL 7035, in Aufputzausführung, mit Beschriftungsfeld, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 14,00 St Material: Lohn: EP: 2.4.2.3 Abzweigkasten Kunststoff 80/80mm T 37mm IP44 5x4mm2 Verbindungsdose DIN EN 60670-1 (VDE 0606-1) als Abzweigkasten, aus Kunststoff, Grundfläche mind. 80 mm x 80 mm, Tiefe mind. 37 mm, mit Deckel, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit 5 Klemmen 4 mm2, Arbeitshöhe bis 4 m, auf Beton, Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 38 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 91,00 St Material: Lohn: EP: 2.4.2.4 CEE-Steckdose 5-polig 230/400VAC 16A Gerätedose IP2X CEE-Steckdose DIN EN 60309-2 (VDE 0623-2), 5-polig, Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, 16 A, in Gerätedose, einschl. Zentralplatte und Abdeckrahmen, mit Beschriftungsfeld, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 2,00 St Material: Lohn: EP: 2.4.2.5 Alu-Druckguss-Ovalleuchte Alu-Druckguss-Ovalleuchte LED IP 43, Schutzklasse I, mit Schutzkorb aus verzinktem Stahldraht, 3 Kabeleinführungen, incl. Leuchtmittel liefern, montieren und betriebsfertig anschließen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, 75,00 St Material: Lohn: EP: 2.4.2.6 Feuchtraum-Wannenleuchte Feuchtraum-Wannenleuchte 2x24W LED,, IP 54, Schutzklasse I, EVG, opale Abdeckung, Deckenmontage, incl. Leuchtmittel liefern, montieren und betriebsfertig anschließen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit 7,00 St Einheitspreis in EUR 39 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Material: Lohn: EP: 2.4.2.7 Anbauleuchte rechteckig LED 1 Leuchtmittel Anbauleuchte, Bauform rechteckig, Vorschaltgerät in der Leuchte, für eine LED T 5, Lichtfarbe neutralweiß, Farbwiedergabeeigenschaften DIN EN 12665 R, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit Gehäuse aus Stahlblech, beschichtet, Farbton weiß, direktstrahlend, für Decke und Wand, anschlussfertig, Abdeckwanne aus Kunststoff, funkentstört DIN EN 55015 (VDE 0875-15-1), Vorschaltgerät elektronisch, als Einzelleuchte mit VDE-/ENEC-Zeichen, Schutzklasse I, einschl. Leuchtmittel, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 7,00 St Material: Lohn: EP: 2.4.2.8 Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x1,5 vorh.Kabelrinne/Kanal Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 3 x 1,5, Cu-Zahl 43, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 30,00 m Material: Lohn: EP: 2.4.2.9 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x1,5 vorh.Kabelrinne/Kanal Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 1,5, Cu-Zahl 72, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 30,00 m Material: Lohn: EP: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 40 25.10.2016 18.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 2.4.2.10 Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x2,5 vorh.Kabelrinne/Kanal Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 3 x 2,5, Cu-Zahl 72, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 30,00 m Material: Lohn: EP: 2.4.2.11 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x2,5 vorh.Kabelrinne/Kanal Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 2,5, Cu-Zahl 120, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 30,00 m Material: Lohn: EP: 2.4.2.12 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x1,5 mit Schutzrohr auf Schellen Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 1,5, Cu-Zahl 72, mit Schutzrohr auf Schellen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 40,00 m Material: Lohn: EP: 2.4.2.13 Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x1,5 mit Schutzrohr auf Schellen Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 3 x 1,5, Cu-Zahl 43, mit Schutzrohr auf Schellen Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 41 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 210,00 m Material: Lohn: EP: 2.4.2.14 Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x2,5 mit Schutzrohr auf Schellen Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 3 x 2,5, Cu-Zahl 72, mit Schutzrohr auf Schellen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 35,00 m Material: Lohn: EP: 2.4.2.15 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x2,5 mit Schutzrohr auf Schellen Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 2,5, Cu-Zahl 120, mit Schutzrohr auf Schellen, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 40,00 m Material: Lohn: EP: 2.4.2.16 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x4 mit Schutzrohr auf Schellen Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 4, Cu-Zahl 192, mit Schutzrohr auf Schellen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 60,00 m Material: Lohn: EP: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 42 25.10.2016 18.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 2.4.2.17 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x16 mit Schutzrohr auf Schellen Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 16, Cu-Zahl 768, mit Schutzrohr auf Schellen Arbeitshöhe bis 4 m, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 50,00 m Material: Lohn: EP: 2.4.2.18 Bohrung Beton Durchm. bis 25mm T 17,5-20cm nicht schadstoffbelastet Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser bis 25 mm, Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AG laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau). 70,00 St Material: Lohn: EP: 2.4.2.19 Bohrung Beton Durchm. bis 25mm T 2,5-5cm nicht schadstoffbelastet Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser bis 25 mm, Bohrtiefe über 2,5 bis 5 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AG laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau). 10,00 St Material: Lohn: EP: 2.4.2.20 Bohrung Beton Durchm. 25-50mm T 17,5-20cm nicht schadstoffbelastet Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 25 bis 50 mm, Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, Wichte des LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 43 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AG laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau). 10,00 St Material: Lohn: EP: 2.4.2.21 Bohrung Beton Durchm. 25-50mm T 2,5-5cm nicht schadstoffbelastet Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 25 bis 50 mm, Bohrtiefe über 2,5 bis 5 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AG laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau). 10,00 St Material: Lohn: EP: 2.4.2.22 Bohrung Beton Durchm. 50-100mm T 17,5-20cm nicht schadstoffbelastet Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 50 bis 100 mm, Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AG laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau). 10,00 St Material: Lohn: EP: 2.4.2.23 Bohrung Beton Durchm. 50-100mm T 2,5-5cm nicht schadstoffbelastet Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 50 bis 100 mm, Bohrtiefe über 2,5 bis 5 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m, LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 44 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AG laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau). 10,00 St Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 2.4.3 Leuchten Treppenhaus Einheitspreis in EUR 45 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR In den Treppenhäusern werden auf allen Podesten LEDIn den Treppenhäusern werden auf allen Podesten LEDDeckenleuchten mit HF-Bewegungsmeldern und integrierten Dämmerungsschaltern installiert.um eine bedarfgerechte und energieeffiziente Beleuchtung zu realisieren. 2.4.3.1 Anbauleuchte rund LED G5 IP2X Gehäuse Stahlblech besch Anbauleuchte, Bauform rund, für LED-Lampe, Farbtemperatur ca. 6000 K, Leuchtenlichtstrom ........... lm, Anschlussleistung pro Leuchte W, Sockel G 5, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit Gehäuse aus Stahlblech, beschichtet, Farbton weiß, direkt-/indirektstrahlend, für Decke, anschlussfertig, Raster weiß, mit Rastersicherung, selbsttätiges Einbeziehen des Rasters in die Schutzmaßnahme, Reflektor weiß, funkentstört DIN EN 55015 (VDE 0875-15-1), Energieeffizienzklasse B, als Einzelleuchte mit VDE-/ENEC-Zeichen, Schutzklasse I, Konverter Leuchte,Dämmerungsschalter und .HF- Bewegungsmelder integriert, einschl. Leuchtmittel. Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 107,00 St Material: Lohn: EP: 2.4.3.2 Provisorische Treppenhausbeleuchtung 8 Geschosse Provisorische Treppenhausbeleuchtung 8 Geschosse je Geschoss eine Fassung mit Leuchtmittel Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 5,00 St Material: Lohn: EP: 2.4.3.3 Provisorische Treppenhausbeleuchtung 4 Geschosse Provisorische Treppenhausbeleuchtung 4 Geschosse LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR je Geschoss eine Fassung mit Leuchtmittel Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 2,00 St Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: 46 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 47 25.10.2016 18.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 2.5 Wohnungsinstallation 2.5.1 Verteilungen Wohnung 2.5.1.1 Installationskleinverteiler Kunststoff IP2X 4x12TE Installationskleinverteiler DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1) und DIN 43871, mit PE- und N-Klemmschienen, Tragschienen DIN EN 60715, Berührungsschutzabdeckung, Blindabdeckungen für Reserveplätze, Stromkreiskennzeichnung je Gerät, einschl. Kabel-/Leitungseinführungen, Schutzklasse II, aus Kunststoff, mit Tür, für Aufputzmontage,einschl. Reihenklemmen Anschlussarbeiten und Zubehör. Gehäusemaße H/B/T in mm .... vom Bieter einzutragen, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), 4 x 12 Teilungseinheiten, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, 136,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.1.2 Sicherungssockel D02 dreipolig, Sicherungssockel D02 dreipolig, liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, 136,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.1.3 Fehlerstromschutzschalter Überstromsch. Charakter.B 16A Fehlerstrom 30mA einpolig+N 230VAC Fehlerstromschutzschalter mit Überstromschutz DIN EN 61009-1 (VDE 0664-20), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Auslösecharakteristik B DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), Bemessungsstrom 16 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA, einpolig + N, 230 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA, stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung, mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild, LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 48 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 272,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.1.4 Fehlerstromschutzschalter AC 63A Fehlerstrom 30mA 3-polig+N 400VAC Fehlerstromschutzschalter DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 066-514), Typ AC wechselstromsensitiv, 0 Bemessungsstrom 63A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA, 3-polig + N, 400 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA, stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung, mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 272,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.1.5 Leitungsschutzschalter 230/400VAC Ausschaltvermögen 6kA einpolig Charakter.B 10A Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, mit beidseitiger Klemmenabdeckung, einpolig, Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 10 A, mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 504,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.1.6 Leitungsschutzschalter 230/400VAC Ausschaltvermögen 6kA einpolig Charakter.B 16A Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, mit beidseitiger Klemmenabdeckung, einpolig, LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 49 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 16 A, mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 1.360,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.1.7 Leitungsschutzschalter 230/400VAC Ausschaltvermögen 6kA 3-polig Charakter.B 20A Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, mit beidseitiger Klemmenabdeckung, 3-polig, Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 20 A, mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 136,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.1.8 Leitungsschutzschalter 230/400VAC Ausschaltvermögen 6kA 3-polig Charakter.B 32A Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, mit beidseitiger Klemmenabdeckung, 3-polig, Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 32 A, mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 136,00 St Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 2.5.2 Grundinstallation Wohnung 50 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Wohnungsinstallation Bad/Küche Wohnungsinstallation Bad/Küche Bei nachfolgenden Installationsgeräten ist generell ein einheitliches Programm eines Fabrikates zu verwenden. Alle Steckdosen mit integriertem erhöhten Berührungsschutz. Einzelsteckdosen in den Räumen sind auf Doppelsteckdosen zu erweitern Busch-Jaeger o.glw. Reflex SI linear, alpinweiß Vor Bestellung mit dem AG abzustimmen ! 2.5.2.1 Wippschalter einpolig Aus/Wechsel 16A 250V Gerätedose IP2X Wippschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) einpolig, Aus/Wechsel, 16 A, 250 V AC, in Gerätedose, einschl. Bedienelement und Abdeckrahmen, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 512,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.2.2 Wippschalter einpolig Serien 16A 250V Gerätedose IP2X Wippschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) einpolig, Serien, 16 A, 250 V AC, in Gerätedose, einschl. Bedienelement und Abdeckrahmen, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 368,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.2.3 Wippschalter einpolig Aus 16A 250V Gerätedose IP2X Wippschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) einpolig, Aus, 16 A, 250 V AC, in Gerätedose, einschl. Bedienelement und anteiligem Abdeckrahmen, mit Kontrolllampe, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen, LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 51 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 136,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.2.4 Schutzkontaktsteckdose erhöhter Berührungsschutz Hohlwand IP2X Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 16 A, 250 V AC, mit erhöhtem Berührungsschutz (Kinderschutz), in Hohlwand, mit Gerätedose, einschl. Zentralplatte und Abdeckrahmen, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 3.376,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.2.5 Schutzkontaktsteckdose 2-fach erhöhter Berührungsschutz Mauerwerk IP2X Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 16 A, 250 V AC, 2-fach, mit erhöhtem Berührungsschutz (Kinderschutz), in Mauerwerk, mit Geräteverbindungsdose, einschl. Zentralplatte und Abdeckrahmen, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 1.032,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.2.6 Geräteanschlussdose UP-Ausführung IP2X bis 5x4mm2 Geräteanschlussdose DIN EN 60670-1 (VDE 0606-1) in Unterputzausführung, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit Verbindungsklemmen bis 4 mm2, 5-polig 400 V AC, mit Schrauben befestigen, Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 52 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 136,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.2.7 TAE-Anschlussdose symm. TAE3x6NFN AP TAE-Anschlussdose DIN 41715-1 und DIN 41715-3, symmetrisch, 3x6 NFN, in Schraubtechnik, Aufputzausführung, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 136,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.2.8 TAE-Anschlussdose symm. TAE3x6NFN UP TAE-Anschlussdose DIN 41715-1 und DIN 41715-3, symmetrisch, 3x6 NFN, in Schraubtechnik, Unterputzausführung, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 136,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.2.9 Antennensteckdose Gerätedose IP2X Antennensteckdose DIN 45330, in Gerätedose, einschl. Zentralplatte und Abdeckrahmen, Ausführungsprogramm gemäß Einzelbeschreibung, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 68,00 St Material: Lohn: EP: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 2.5.2.10 Abdeckung für Antennenanschluß Abdeckung für Antennenanschluß, kompl. mit Rahmen liefern und montieren 53 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 10,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.2.11 Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 60/ 150mm Kunststoff Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE 0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B mind. 60/ 150 mm, aus Kunststoff, , mit einem Trennsteg, aus verzinktem Stahl, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf Beton. Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 136,00 m Material: Lohn: EP: 2.5.2.12 Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 60/ 90mm Kunststoff Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE 0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B mind. 60/ 90 mm, aus Kunststoff, , mit einem Trennsteg, aus verzinktem Stahl, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf Beton. Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 1.484,00 m Material: Lohn: EP: 2.5.2.13 Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 40/ 60mm Kunststoff Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE 0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B mind. 40/ 60 mm, aus Kunststoff, , mit einem Trennsteg, aus verzinktem Stahl, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf Beton. LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 54 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 312,00 m Material: Lohn: EP: 2.5.2.14 X-sel Kanalprofil mit Weichlippe X-sel Kanalprofil mit Weichlippe bestehend aus Ober- und Unterteil zur Leitungsführung nach DIN VDE 0604, Außenmaß H/B 60x60mm, mit Trennwand, incl. aller systembedingten Form- u. Verbindungsteile, Innen-, Außenecken und Endstücken, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 20,00 m Material: Lohn: EP: 2.5.2.15 Kanal,a.P.,20x20mm Leitungsführungskanal 20mmx20mm, RAL 9010 bestehend aus Unterteil und Deckel, in Teillängen liefern und verlegen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 60,00 m Material: Lohn: EP: 2.5.2.16 Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x1,5 vorh.Kanal Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 3 x 1,5, Cu-Zahl 43, in offene Kanäle, Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 55 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 2.592,00 m Material: Lohn: EP: 2.5.2.17 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x1,5 vorh.Kanal Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 1,5, Cu-Zahl 72, in offene Kanäle, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 1.328,00 m Material: Lohn: EP: 2.5.2.18 Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x2,5 vorh Kanal Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 3 x 2,5, Cu-Zahl 72, in offene Kanäle, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 21.784,00 m Material: Lohn: EP: 2.5.2.19 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x2,5 vorh. Kanal Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 2,5, Cu-Zahl 120, in offene Kanäle, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 1.363,20 m Material: Lohn: EP: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 56 25.10.2016 18.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 2.5.2.20 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x4 vorh. Kanal Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 4, Cu-Zahl 120, offene Kanäle, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 1.548,00 m Material: Lohn: EP: 2.5.2.21 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x1,5 UP Fräsen Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 1,5, Cu-Zahl 72, unter Putz, einschl. Fräsen in Mauerwerk,Beton Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 480,00 m Material: Lohn: EP: 2.5.2.22 Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x1,5 UP Fräsen Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 3 x 1,5, Cu-Zahl 43, unter Putz, einschl. Fräsen in Mauerwerk,Beton Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 192,00 m Material: Lohn: EP: 2.5.2.23 Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x2,5 UP Fräsen Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 3 x 2,5, Cu-Zahl 72, unter Putz, einschl. Fräsen in Mauerwerk/Beton, Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 57 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 2.536,00 m Material: Lohn: EP: 2.5.2.24 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x2,5 UP Fräsen Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 2,5, Cu-Zahl 120, unter Putz, einschl. Fräsen in Mauerwerk/,Beton Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 220,00 m Material: Lohn: EP: 2.5.2.25 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x4 UP Fräsen Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 4, Cu-Zahl 192, unter Putz, einschl. Fräsen in Mauerwerk/Beton, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 20,00 m Material: Lohn: EP: 2.5.2.26 Installationskabel symmetrisch JE-Y(St)Y 4x2x0,8 Bd vorh.Rohr/Unterflurkanal Installationskabel, symmetrisch, DIN VDE 0815 (VDE 0815), JE-Y(St)Y, 4 x 2 x 0,8 Bd, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle. 144,00 m Material: Lohn: EP: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 58 25.10.2016 18.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 2.5.2.27 Installationskabel symmetrisch JE-Y(St)Y 4x2x0,8 Bd UP Fräsen Installationskabel, symmetrisch, DIN VDE 0815 (VDE 0815), JE-Y(St)Y, 4 x 2 x 0,8 Bd, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, unter Putz, einschl. Fräsen in Mauerwerk. 216,00 m Material: Lohn: EP: 2.5.2.28 Koaxial-Innenkabel RG58C/U 50Ohm vorh.Rohr/Unterflurkanal Koaxial-Innenkabel MIL-C-17G, RG 58 C/U, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, Wellenwiderstand 50 Ohm, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle. 50,00 m Material: Lohn: EP: 2.5.2.29 Kunststoffaderltg. H07V-U 1x2,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525), H07V-U 1 x 2,5, Cu-Zahl 24, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle, Farbton grün/gelb, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 11.144,00 m Material: Lohn: EP: 2.5.2.30 Kunststoffaderltg. H07V-U 1x2,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525), H07V-U 1 x 2,5, Cu-Zahl 24, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle, Farbton schwarz, Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 59 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 11.144,00 m Material: Lohn: EP: 2.5.2.31 Kunststoffaderltg. H07V-U 1x2,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525), H07VU 1 x 2,5, Cu-Zahl 24, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle, Farbton blau, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 11.144,00 m Material: Lohn: EP: 2.5.2.32 Kunststoffaderltg. H07V-U 1x1,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525), H07V-U 1 x 1,5, Cu-Zahl 14,4, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle, Farbton grün/gelb, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 920,00 m Material: Lohn: EP: 2.5.2.33 Kunststoffaderltg. H07V-U 1x1,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525), H07V-U 1 x 1,5, Cu-Zahl 14,4, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle, Farbton schwarz, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 920,00 m Material: Lohn: EP: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 60 25.10.2016 18.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 2.5.2.34 Kunststoffaderltg. H07V-U 1x1,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525), H07V-U 1 x 1,5, Cu-Zahl 14,4, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle, Farbton braun, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 920,00 m Material: Lohn: EP: 2.5.2.35 Kunststoffaderltg. H07V-U 1x1,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525), H07V-U 1 x 1,5, Cu-Zahl 14,4, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle, Farbton blau, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 920,00 m Material: Lohn: EP: 2.5.2.36 Hohlwanddose aus Isolierstoff Hohlwanddose aus Isolierstoff mit Stutzen und Schraubbefestigung, incl. Fräsarbeit, liefern und einsetzen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 272,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.2.37 UP-Schalterdose aus Isolierstoff UP-Schalterdose aus Isolierstoff mit Stutzen und Schraubbefestigung, incl. Trockenfräsarbeit in bewehrten Beton und malerfertig einsetzen Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 61 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 4.350,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.2.38 Verbindungsdose Kunststoff Durchm. 70mm T 55mm 5x2,5mm2 Verbindungsdose DIN EN 60670-1 (VDE 0606-1) aus Kunststoff, Durchmesser 70 mm, Tiefe 55 mm, mit Deckel, mit schraubenlosen Klemmen -2,5 mm2, in Sichtmauerwerk, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 464,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.2.39 Leuchtenanschlussdose Kunststoff Wandleuchtenanschlussdose DIN EN 60670-1 (VDE 0606-1), aus Kunststoff, mit Deckel, in Hohlwand, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 496,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.2.40 Deckenhaken Deckenhaken, Belastung mind. 10 kg, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 656,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.2.41 Örtlicher Potentialausgleich Örtlicher Potentialausgleich innerhalb des Badezimmers nach DIN VDE 0100-701 mit: LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 62 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR - Potentialausgleichsschien, dem Sanitär- Versorgungsschacht zugeordnet - Zuleitung 1x4 qmm, halogenfrei, Länge ca. 9m, in der Trockenbauwand ab Nullschien im Wohnungskleinverteiler - Einbindung der Heizung - Kalt-, Warm- und Abwasserleitung - Ständerwerk der Trockenbauwand - einschl. Erdungsschellen und Schrauben kompl. liefern, montieren und entsprechend dem Baufortschritt anschließen. Nur auszuführen wenn Hauptpotentialausgleich fehlerhaft 136,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.2.42 Herdanschlußleitung Herdanschlußleitung Typ H05VV-F 3G 2,5, anschlußfertig vorbereitet, Länge ca. 1,5m, incl. Klein- und Befestigungsmaterial Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 74,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.2.43 Herdanschluß+Prüfung, Mieterherde Elektrischer Anschluß von beigestellten Elektroherden herstellen, einschließlich Funktionsprüfung und erforderliches Kleinmaterial, in Abstimmung mit Mieter und Bauleitung (Mietereigene Herde) 74,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.2.44 Bauformherd, Ceran Bauformherd, Ceran platten, Energieeffizenz A, 50 cm breit, mit Backröhre, Sichtfenster und Abdeckplatte incl. Herdanschlußkabel liefern, betriebsf. anschließen und ausrichten. gewähltes Fabrikat: ......... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR gewählter Typ: .............. 62,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.2.45 bauseits beigestellten Durchlauferhitzer bauseits beigestellten Durchlauferhitzer anschliessen in Betrieb nehmen mit Funktionsprobe 136,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.2.46 Schrumpfmuffe bis 5x2,5 als Verbindungsmuffe bis 5x2,5mm² Cu und freistemmen der Leitungsenden in Beton, komplett mit allem Zubehör und Isoliermaterial, betriebsfertig anschließen,liefern und montieren (bei Beschädigung vorhand. Leitungen durch Demontage-/Stemmarbeiten im Schachtbereich WE) Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 20,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.2.47 Schlitz, 20x20mm, Gipswand, Schlitzarbeiten in Gipswand, Wandschlitz 20x20mm, mit Schlitzfräse und Staubabsaugung, bauwerkschonend herstellen, schließen und malerfertig spachteln 612,00 m Material: Lohn: EP: 63 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.5.2.48 Schlitz, 20x15mm, Betonwand, Schlitzarbeiten in Betonwand/-decke, Schlitz 20x15mm, mit Schlitzfräse und Staubabsaugung, bauwerksschonend herstellen, schließen und malerfertig spachteln 2.031,20 Einheit m Einheitspreis in EUR 64 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Material: Lohn: EP: 2.5.2.49 Schlitzarbeiten 30x15 Betonwand Schlitzarbeiten in Betonwand/-decke, Schlitz 30x15mm, mit Schlitzfräse und Staubabsaugung, bauwerksschonend herstellen schließen und malerfertig spachteln 408,00 m Material: Lohn: EP: 2.5.2.50 WD, Beton, D=20/S=100mm Wand- / Deckendurchbrüche in Betonwand (stahlbewährt), Durchmesser ca. 20mm, Stärke bis 10cm, bauwerkschonend mit Diamantbohrgerät, fachgerecht herstellen und verschließen 1.064,00 St Material: Lohn: EP: 2.5.2.51 Badleuchte IP44, bestückt m. E14/2x40(28)W, Badleuchte IP44, bestückt m. E14/2x40(28)W/ Halogenglühlampe, lxbxh=340x110x102mm, mit Leuchtmittel kompl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen für WC Wandauslass weniger 60 cm v. Dusche oder Badewanne wie Fab.: RZB/ Colonna 211289.002 o.glw. oder gleichwertig, Hersteller/Typ ............... 138,00 St Material: Lohn: EP: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.5.2.52 Demontage Wohnungs-UV Demontage Wohnungs-UV Freischalten und Entsorgung, incl. Gehäuse, Verkleidungen, Schaltgeräte etc., Klein- und Befestigungsmaterials, verbleibende Zuleitung und Stromkreiszuleitungen abklemmen 138,00 Einheit St Einheitspreis in EUR Material: Lohn: EP: 2.5.2.53 Wohnungsüberprüfung nach DIN 57100/ Wohnungsüberprüfung nach DIN 57100/ VDE 0100 und DIN 57105/VDE 0105, Zum Leistungsumfang der Überprüfung gehört unter anderem das Öffnen von Verteilerdosen,Steckdosen,Schalterdosen, usw. mit nachziehen der Klemmenverbindungen (pro Wohnung ca. 20 Stck.), Sichern von Stromauslässen sowie Beseitigung von fehlerhaften Schutzmaßnahmen, Messung des Schleifen-und Isolationswiderstandes mit Erstellung eines Prüfprotokolles für elektrische Anlagen. Geschätzter Aufwand pro Wohung ca. 3 Std. 138,00 WE Material: Lohn: EP: 2.5.2.54 Reinigen Installationsrohre Reinigen Installationsrohre zur Neubestückung incl. Hilfsmaterialien 7.928,00 m Material: Lohn: EP: 2.5.2.55 Mietereigene Schwachststromanlagen Mietereigene Schwachststromanlagen Antennen- und Telefonleitunge vor Schadstoffsanierung Bestand aufnehmen. Nach erfolgter Sanierung sach- und fachgerecht neu installieren inklusive Material (ca. je 10m Telefon/Antennenleitung mit LF-Kanal 15x15mm und jeweils eine Anschlussdose mit Klein- und Befestigungsmaterial) 138,00 St 65 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR Gesamtsumme: 66 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 2.6 Ruf-; Sprech- und Türöffneranlage Einheitspreis in EUR 67 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR In den o.g. Objekten befinden sich bereits In den o.g. Objekten befinden sich bereits Haus-/Etagenklingeln Das vorhandene Leitungsnetz soll zur Installation einer Gegensprechanlage in 2D-Bustechnik (mit Rufunterscheidung, Missbrauchssperre für Türöffnerfunktion und Mithörsperre) genutzt und ggf. ausgebaut werden. Dazu ist das vorhandene Niederspannungsleitungsnetz zu bewerten und evtl. erforderliche Neuverlegungen im Kabelkanal und / oder Ausbesserungsarbeiten unter Bezug auf die Herstellerangaben zu berücksichtigen. In der Preisbildung sind alle Kosten, die zur betriebsfertigen Installation der Anlagen gehören, einzurechnen. Die Installation der Haustelefone soll in den Wohnungen vorrangig an Stelle der alten Gegensprechanlage bzw. der alten Türöffnertaste erfolgen. Dabei muss eine einwandfreie Bedienung der Telefone und eine gute Wahrnehmung der Ruftöne gewährleistet sein (z.B. Berücksichtigung von Einbauschränken, Vorhängen, der Wohnungsgröße und evtl. bereits vorhandene Zweitklingeln). Der Netztransformator ist in die vorhandene Hausstromverteilung einzubauen. Bei allen Installationsarbeiten sind die gültigen Normen, besonders VDE 0100 und VDE 0800, einzuhalten. Der vorhandene Türöffner ist zu überprüfen und ggf. durch ein neues Exemplar (8-12V) zu ersetzen. Parallel dazu ist die Gangbarkeit der Hauseingangstür, des hydraulischen Türschließers und Türstoppers festzustellen. Ggf. sind bei installierten vollautomatischen Türen die Betätigungen der installierten Türanlage anzupassen. Die Hierachie der Türöffnung zu den Gewerbebetriebszeiten ist direkt mit den Betreibern / Bauleitung abzustimmen Nach Abschluss der Arbeiten ist vom Mieter die Bestätigung des ordnungsgemäß erfolgten Telefonanbaus schriftlich einzuholen. Die Objekte sind täglich besenrein zu verlassen. Die Installation im Treppenhaus und in den Wohnungen erfolgt in UP-Auführung. Die Haustelefone sind jedoch für AP-Montage vorgesehen. In die Preise sind Schlitz-, Stemm, Durchbruchsarbeiten und Verputzarbeiten einzukalkulieren, Alle notwendigen Leitungen, Abzweigdosen und Hilfsmaterialien sind ebenfalls zu berücksichtigen. Weiterhin sind in den Preisen alle Nebenkosten die bei der Durchführung des BV in kleinen Bauabschnitten entstehen zu beachten. Die Erstellung eines Verdrahtungsplanes gehört ebenso zum Leistungsumfang. Verwendetes Sprechanlagefabrikat: TCS o.glw. Taster Fab.: Busch-Jaeger o.glw. Typ: Reflex SI, alpinweiß LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 2.6.1 Instandsetzung Eingang-Türtableau, für 24 Rufstellen Einbau-Türtableau, für 24 Rufstellen Frontplatte im Bestand mit Austausch Mikro-Lautsprecher-Einheit; Beleuchtung (mit LED erneuern) und Erneuerung der Klingeltaster kompl.Überarbeiten in vandalensicherer Ausführung montieren u. wieder betriebsfertig. anschließen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 5,00 St Material: Lohn: EP: 2.6.2 Instandsetzung Eingang-Türtableau, für 8 Rufstellen Einbau-Türtableau, für 8 Rufstellen Mikro-Lautsprecher-Einheit; Beleuchtung (mit LED erneuern) und ggf Erneuerung der Klingeltaster kompl.Überarbeiten in vandalensicherer Ausführung montieren u. wieder betriebsfertig. anschließen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 2,00 St Material: Lohn: EP: 2.6.3 Haustelefon AP mit Mithörsperre, TüröffHaustelefon AP mit Mithörsperre, Türöffnertaste, ohne Hörer(freisprech) . Einbausummer zum Etagenruf, Einbauläutewerk zum Haustürruf, mit einstellbarer Lautstärke, kompl. liefern, montieren u. betriebsfertig anschließen oder gleichwertig, Hersteller/Typ ............... 138,00 St Material: Lohn: EP: 68 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.6.4 Namenschilder nach Mieterliste gravieren Namenschilder nach Mieterliste gravieren, liefern und nach Einzug der Mieter montieren 276,00 Einheit St Einheitspreis in EUR Material: Lohn: EP: 2.6.5 systemgerechtes Netzgerät mit 220-/12/8V systemgerechtes Netzgerät mit 220-/12/8V AC/DC, 2A incl. Ruftongenerator liefern und mit separatem Sicherungsautomaten in die Hauslichtverteilung abgeschottet einbauen und anschließen Hersteller/Typ ............... 7,00 St Material: Lohn: EP: 2.6.6 UP-Etagentaster mit Symbol und BeschUP-Etagentaster mit Symbol und Beschriftungsfeld Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 138,00 St Material: Lohn: EP: 2.6.7 Schalterdosen aus Isolierstoff Schalterdosen aus Isolierstoff mit Stutzen und Schraubbefestigung liefern, einstemmen und einsetzen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 138,00 St Material: Lohn: EP: 69 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 2.6.8 el. Türöffner liefern, el. Türöffner liefern, dem Tischler zw. Einbau übergeben und unter Zulieferung eines metallenden Leitungsübergangs mit Zugentlastung und Leitung betriebsfertig montieren Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 7,00 St Material: Lohn: EP: 2.6.9 J-Y(St)Y 4x2x0,8 mm J-Y(St)Y 4x2x0,8 mm liefern und UP verlegen, incl. Schlitzarbeiten Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 966,00 lfdm Material: Lohn: EP: 2.6.10 alte Wohnungsklingel demontieren und entsorgen alte Wohnungsklingel demontieren und entsorgen 138,00 St Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: 70 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 2.7 Brandschutz/ Nutzung Einheitspreis in EUR 71 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR alter Leitungswege Nach Inbetriebnahme der neuen Wohnungeinspeisungen und Nach Inbetriebnahme der neuen Wohnungeinspeisungen und Rückbau der alten Strang-Steigeleitungen sind sämtliche UP-Zug-und Anschlussverteiler in den Etagenfluren sachund fachgerecht mit geeigneten Materialien so zu verschließen, dass bei Bedarfdiese für eine spätere Nutzung wieder geöffnet werden können. Z.B. Leitungswege für Provider bzw. Installation von LWL_verkabelungen. 2.7.1 Kabelabschottung F90 bis 0,18qm, Kabelabschottung F90 bis 0,18 qm, Kabelabschottung F90 bis 0,18 qm, zur Verhinderung von Brandübertragung, in Wänden/Decken aus Mauerwerk/ Stahlbeton, mit Vorlage der amtlichen Nachweise: Prüfzeugnis, Prüfbescheid, allg. bauaufsichtliche Zulassung liefern und montieren, inkl. Klein- und Befestigungsmaterial, sowie systembedingten Zubehör .............................. vom Bieter einzutragen. 20,00 St Material: Lohn: EP: 2.7.2 Zugkasten ca.260x260mm verschließen Zugkasten ca.260x260mm verschließen Leerrohre mit Stopfen verschließen 135,00 St Material: Lohn: EP: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.7.3 Zugkasten ca.ca.100x100 mm verschließen Zugkasten ca.100x100mm verschließen Leerrohre Silikon verschließen 136,00 Einheit St Einheitspreis in EUR Material: Lohn: EP: 2.7.4 Kabelabschottung F90 bis 0,06 qm, Kabelabschottung F90 bis 0,06 qm, Kabelabschottung F90 bis 0,06 qm, zur Verhinderung von Brandübertragung, in Wänden/Decken aus Mauerwerk/ Stahlbeton, mit Vorlage der amtlichen Nachweise: Prüfzeugnis, Prüfbescheid, allg. bauaufsichtliche Zulassung liefern und montieren, inkl. Klein- und Befestigungsmaterial, sowie systembedingten Zubehör .............................. vom Bieter einzutragen. 49,00 St Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: 72 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 2.8 Sonstiges allgemein Einheitspreis in EUR 73 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR In der Regel sind für absehbare Arbeiten entIn der Regel sind für absehbare Arbeiten entsprechende Ergänzungsangebote/ Nachträge vor Ausführung einzureichen. Nur wenn die Abrechnung nach Leistung u. Einheitspreis nicht möglich ist, wird nach Stundenlohn und Materialpreis abgerechnet. Diese dürfen jedoch nur auf besondere Anweisung der Bauleitung ausgeführt werden und sind unverzüglich nach Ausführung von der Bauleitung quittieren zu lassen. 2.8.1 Monteurstunde für unvorhergesehene Monteurstunde für unvorhergesehene Arbeiten zum Nachweis 30,00 Std. Material: Lohn: EP: 2.8.2 Revisionsunterlagen Elektro Revisionsunterlagen Elektro für alle ausgeschriebenenLeistungen, in 3-facher Ausfertigung. Die Revisionsunterlagen sind übersichtlich in Ordnern mit Trennblättern und Inhaltsverzeichnis versehen herzustellen und der Bauleitung zur Prüfung und Weiterleitung gegen Quittierung auszuhändigen. Ordnerrücken sind mit dem Bauvorhaben dem Gewerk und der ausführenden Firma zu beschriften. Die Unterlagen u. Nachweise umfassen im wesentlichen: - Errichterbescheinigung für alle Anlagenteile mit Nennung der entsprechenden Normen - Alle Bezugsquellen und Bezugsnachweise der zur Ausführung gebrachten Materialien und Bauteile in Form von Prospekten oder Herstellerkatalogunterlagen sowie als Fabrikateliste mit Nennung aller Fabrikate mit Hersteller sowie der Bestell-Nr., Herstellerangaben mit Anschrift, Tel.-Nr. sowie Fax-Nr., ohne Verweis auf andere Unterlagen - Lageplan/ Installationsplan, sowie revidierter Plansatz auf CD-Rom als *.dwg- o. *.dxf-Dateien und Werksplanung - Messprotokolle zur Kabelverlegung/ Übergabeprotokoll Kabelanlage - Erklärung ü. Einhaltung d. Anwendungsvorschriften - Übergabeprotokolle für die Übergabe aller Anlagenteile an den Nutzer, Protokolle über die Einweisung des Nutzers, Protokolle über die Übergabe von Zubehör- oder Ersatzteilen Ohne Vorliegen der Revisionsunterlagen erfolgt keine Prüfung der Schlußrechnung. LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR Pauschal für den ausgeschrieb. Leistungsumfang 1,00 psch Material: Lohn: EP: 2.8.3 Einweisung Hausmeister Einweisung des Hausmeisters u. Concierge in alle Funktionsabläufe/Schaltund Steuereinrichtungen, Übergabe aller Schlüssel und Erstellung eines Protokolls 1,00 psch Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: 74 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 75 25.10.2016 18.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.9 Aufzugsmaschinenraum 2.9.1 Installationskleinverteiler 2x12TE AP Installationskleinverteiler DIN VDE 0603-1 ( VDE 0603-1) und DIN 43871,aus Kunststoff, mit Tür, für Aufputzmontage, 2 x 12 Teilungseinheiten, Schutzart IP: 30 Schutzklasse: Schutzklasse II, Zum Einbau von Geräten bis 63 A nach Maßnorm DIN 43880, mit PEN, PE- und N-Klemmschienen, Hutschiene zum Einbau von Modulargeräten nach DIN 43880, bzw. Tragschienen nach DIN EN 60715 Farbe: weiß (RAL 9010) Berührungsschutzabdeckung, Blindabdeckungen für Reserveplätze, Stromkreiskennzeichnung je Gerät, einschließlich Kabel-/Leitungseinführungen, einschl. Reihenklemmen und Zubehör. Zur Montage im Aufzugsraum Gehäusemaße H/B/T in mm, Einbaumaße H/B/T in mm, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, 5,00 St Material: Lohn: EP: 2.9.2 Leitungsschutzschalter 3-polig B 32A Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, 3-polig, Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 32 A, mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 5,00 St Material: Lohn: EP: 2.9.3 Leitungsschutzschalter 3-polig B 25A Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, 3-polig, Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 25 A, mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 5,00 St Material: Lohn: EP: 2.9.4 Leitungsschutzschalter 1 polig B 16A Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, einpolig, Arbeitsstromauslöser 220 bis 240 V AC/DC, Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 16 A, mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild, Beleuchtung ; Versorgung RWA Lüftung Kabinenlicht Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 15,00 St Material: Lohn: EP: 2.9.5 Fehlerstromschutzschalter B16A 30mA Fehlerstromschutzschalter mit Überstromschutz DIN EN 61009-1 (VDE 0664-20), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Auslösecharakteristik B DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), Bemessungsstrom 16 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA, einpolig + N, 230 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA, stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung, mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild, Hersteller/Typ ............... 76 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR vom Bieter einzutragen. 10,00 St Material: Lohn: EP: 2.9.6 Wippschalter Wippschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) einpolig, Aus, 10 A, 250 V AC, Farbton grau, RAL 7035, in Aufputzgehäuse, Schutzart IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Beleuchtung Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 5,00 St Material: Lohn: EP: 2.9.7 Feuchtraum-Wannenleuchte Feuchtraum-Wannenleuchte 2x58W, IP 54, Schutzklasse I, EVG, opale Abdeckung, Deckenmontage, incl. Leuchtmittel liefern, montieren und betriebsfertig anschließen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 5,00 St Material: Lohn: EP: 2.9.8 AP/FR Schutzkontaktsteckdose mit KlappAP/FR Schutzkontaktsteckdose mit Klappdeckel liefern, montieren und betriebsfertig anschließen Allgemein, Notrufgerät Hersteller/Typ ............... 77 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 78 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 16,00 St Material: Lohn: EP: 2.9.9 Elektr.Installation Triebwerksraum Kabelkanal/Boden Kunststoffkanal/Wand Elektrische Installation, für Personen-/Lastenaufzug, im Triebwerksraum, die Leistung der Ausführung beginnt mit den Eingangsklemmen des Hauptschalters und des Schalters für Fahrkorbbeleuchtung und Notrufeinrichtung sowie für Schachtbeleuchtung einschl. Auflegen der Energiezufuhr, Leitungen in Kabelkanälen sowie Rahmen mit trittfester Abdeckung auf dem Rohboden verlegen, Leitungen in Kunststoffkanälen an den Wänden verlegen. 5,00 St Material: Lohn: EP: 2.9.10 NHXMH-J E30 5x16mm² Einspeisung Aufzug NHXMH-J E30 5 x 16mm², Cu-Zahl 768, inklusive Befestigungsmaterial zur Verlegung im Funktionserhalt Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 130,00 m Material: Lohn: EP: 2.9.11 Notlicht-Versorgungsbaustein 230VAC Bereitschaftsschaltung IP2X 58W autom. Prüfeinr. Notlicht-Versorgungsbaustein DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22) mit Einzelbatterie, Bemessungsbetriebsspannung 230 V AC, Bereitschaftsschaltung, Bemessungsbetriebsdauer 3 h, Schutzklasse I, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Aufbaugehäuse für Wandaufbau, für Leuchtstofflampen 58 W, Lichtstromfaktor 50 %, Umgebungstemperatur -5 bis +40 Grad C, mit interner automatischer Prüfeinrichtung, selbsttätig auslösend, Meldung über potentialfreien Kontakt, Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR vom Bieter einzutragen. 5,00 St Material: Lohn: EP: 2.9.12 Einbindung des Aufzuges in den HPA Einbindung des Aufzuges in den HPA inklusive Zuleitung 45 16mm² gegn, Anschluss und Kleinmaterial. 5,00 St Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: 79 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3 2. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str. 3.1 Baustrom 3.1. Einheit Einheitspreis in EUR 80 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR *** Ausführungsbeschreibung 2 Beschreibung Außenbereich Es sind Standverteiler vorgesehen, die jeweils einen Rüstabschnitt versorgen. Die Zuleitungsführung ist vor Ort mit der Bauleitung abzustimmen ( siehe Baustellen einrichtungsplan) und ein Verteiler allgem. Fassade Vorhaltung der Baustromanlage einschl mehrmaliges Umsetzen über die gesamte Bauzeit einschließlich der BEdes 1. Bauabschnittes Innenbereich Die Aufstellung der jeweiligen Verteiler erfolgt in jedem Haus. LOS 6 ELEKTRO 1.BA John-Locke-Str.1; 3; 5; 7; 9; 11; 13 2.BA John-Locke-Str. 15; 17 Von diesen werden die jeweiligen Etagenverteiler eingespeist. Die Zuleitungen der Etagenverteiler werden von der Baustromanlage im Keller über die Treppenhäser in die Etagen geführt. Da die Sanierung der WE Strangweise Erfolgt Diese ist so zu Verlegen. dass der Montagebereich der E-Steigeleitungen nicht beeinträchtigt wird. Baustromverteiler und Baubeleuchtung sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber für einzelne Bauabschnitte bereitzustellen bzw.zu realisieren. Dazu gehören Montage, Inbetriebnahme und Demontage. In Abstimmung mit dem Netzbetreiber erfolgt die Baustromversorgung über freie Abgänge des im Bestand befindlichen Hausanschlusses. Die Funktion und Betriebssicherheit der Anlage ist regelmäßig zu prüfen. Die Vorhaltung ist für die gesamter Bauzeit einzukalkulieren Der AN legt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Der AN legt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Auftragserteilung einen detaillierten Baustelleneinrichtungsplan vor. 3.1.1 Baustromverteiler Anschlussverteilerschrank Gehäuse Stahl verz IP43 230/400VAC 250A Baustromverteiler DIN EN 60439-4 (VDE 0660-501) als Anschlussverteilerschrank, Zählerplatz nach den Technischen Anschlussbedingungen des zuständigen EVU, Berührungsschutzabdeckungen DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Gehäuse aus verzinktem Stahl, beschichtet, Farbton RAL 2004, Schutzart IP 43 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Messeinrichtung IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsbetriebsstrom 250 A, einschl. Rohrgestell, mit Fehlerstromschutzschalter, Typ B allstromsensitiv,DIN VDE 57612, IEC/EN 60439-4/A1+A2 LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 81 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR (DIN VDE 0660 Teil 501/A1+A2) 230/400V; 50 Hz bis 22 kVA mit Hauptschalter, CEE-Gerätestecker 3 3 2 3 CEE-Steckdosen-Abgang 63 A CEE-Steckdosen-Abgang 32 A CEE-Steckdosen-Abgang 16 A Steckdosen-Abgang 16A/230 V Abgänge über FI-Schalter 0,03 A Ausreichend dimensioniert und abgesichert, auch als Anschluss für Fremdfirmen nutzbar, einrichten, vorhalten und nach Fertigstellung des Bauwerks abbauen, einschließlich mehrmaliges Umsetzen im Laufe des Baufortschrittes. Grundstandzeit: gemäß angegebener Gesamtbauzeit Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, aufbauen und abbauen. 1,00 St Material: Lohn: EP: 3.1.2 Baustromverteiler Kleinverteilerschrank Gehäuse Stahl verz IP43 230/400VAC 63A Baustromverteiler DIN EN 60439-4 (VDE 0660-501) als Kleinverteilerschrank, Berührungsschutzabdeckungen DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Gehäuse aus verzinktem Stahl, beschichtet, Farbton RAL 2004, Schutzart IP 43 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Messeinrichtung IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsbetriebsstrom 63 A, einschl. Rohrgestell, mit Fehlerstromschutzschalter, Typ B allstromsensitiv, aufbauen und abbauenBaustrom-Endverteiler-Schrank - EV 230/400V; 50 Hz bis 22 kVA mit Hauptschalter, CEE-Gerätestecker 1 7 2 6 CEE-Steckdosen-Abgang 63 A CEE-Steckdosen-Abgang 32 A CEE-Steckdosen-Abgang 16 A Steckdosen-Abgang 16A/230 V Einspeisung mit Durchschleifmöglichkeit Abgänge über FI-Schalter 0,03 A Ausreichend dimensioniert und abgesichert, auch als Anschluß für Fremdfirmen nutzbar, einrichten, vorhalten und nach Fertigstellung des Bauwerks abbauen, einschließlich mehrmaliges Umsetzen im Laufe des Baufortschrittes. Grundstandzeit: gemäß angegebener Gesamtbauzeit LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 82 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR liefern, montieren, umsetzen und demontieren, einschließlich regelmäßiger Prüfungen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen,. 1,00 St Material: Lohn: EP: 3.1.3 Baustromverteiler für Container und Baustellenbeleuchtung Baustrom-Endverteiler-Schrank - EV DIN VDE 57612, IEC/EN 60439-4/A1+A2 (DIN VDE 0660 Teil 501/A1+A2) 230/400V; 50 Hz bis 22 kVA mit Hauptschalter, CEE-Gerätestecker 2 CEE-Steckdosen-Abgang 32 A 6 Steckdosen-Abgang 16A/230 V Einspeisung mit Durchschleifmöglichkeit Abgänge über FI-Schalter 0,03 A Ausreichend dimensioniert und abgesichert, auch als Anschluss für Fremdfirmen nutzbar, einrichten, vorhalten und nach Fertigstellung des Bauwerks abbauen, einschließlich mehrmaliges Umsetzen im Laufe des Baufortschrittes. Grundstandzeit: gemäß angegebener Gesamtbauzeit liefern, montieren, umsetzen und demontieren, einschließlich regelmäßiger Prüfungen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, 2,00 St Material: Lohn: EP: 3.1.4 Baustromverteiler DIN EN 60439-4 (VDE 0660-501) als Baustromverteiler DIN EN 60439-4 (VDE 0660-501) als Etagenverteiler zum Anschluss von ortsveränderlichen Verbrauchern 6x CEE-Schutzkontaktsteckdosen WS 16A 1x CEE-Schutzkontaktsteckdosen DS 16A Berührungsschutzabdeckungen DIN EN 50274 (VDE LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 83 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR 0660-514), Schutzart IP 43 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Bemessungsbetriebsstrom 32 A, einschl. Anschlussleitung 20m mit Stecker CEE 32A Befestigung, aufbauen, mehrmaliges Umsetzen. gew. Fabr. : ................. gew. Typ : ................... 10,00 St Material: Lohn: EP: 3.1.5 Zusätzliche Anschlußkabel Zusätzliche Anschlußkabel für Baustromverteiler, in Teilenden bedarfsweise mit oder ohne Stecker CEE 32 A liefern, montieren, ggf. gegen mechanische Beschädigung schützen und regelmäßig prüfen. Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, 150,00 m Material: Lohn: EP: 3.1.6 Gummischlauchltg. NSSHÖU-J 5x25 anschließen Betriebsmittel Gummischlauchleitung DIN VDE 0250-812 (VDE 0250-812) NSSHÖU-J 5 x 25, Cu-Zahl 1200, Arbeitshöhe bis 4 m, anschließen an beigestellte Betriebsmittel, einschl. Verbindungsmittel, 30,00 m Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3.2 Vorbereitende Arbeiten 3.2.1 Demontage 3.2.1.1 Demontage elektrischen Leitungsinstallationen > 2,5mm² Demontage elektrischen Leitungsinstallationen > 2,5mm² im Bereich des Kellers sowie deren fachgerechte Entsorgung, 600,00 Einheit m Einheitspreis in EUR 84 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Material: Lohn: EP: 3.2.1.2 Leuchte demont. in Behälter laden Leuchte, Demontagehöhe bis 4 m, demontieren, in Behälter des AN laden. 96,00 St Material: Lohn: EP: 3.2.1.3 Kabel/Ltg. bis 5x2,5mm2 demont. in Behälter laden Kabel/Leitung bis 5 x 2,5 mm2, demontieren, in Behälter des AN laden. 2.656,00 m Material: Lohn: EP: 3.2.1.4 Verteiler komplett bestückt demont. trennen sortieren laden Verteiler, komplett bestückt, Bestückung Sicherungen /sicherungsautomaten ca.15 Stck Arbeitshöhe über Gelände/Fußboden bis 3 m, demontieren, trennen, nach Werkstoffen sortieren, in Behälter des AN laden. 2,00 St Material: Lohn: EP: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3.2.1.5 Kabel/Ltg. bis 5x25mm2 demont. trennen sortieren laden Kabel/Leitung bis 5 x 25 mm2, Arbeitshöhe über Gelände/Fußboden über 3,5 bis 5 m, demontieren, trennen, nach Werkstoffen sortieren, in Behälter des AN laden. 512,00 Einheit m Einheitspreis in EUR 85 25.10.2016 18.10.2016 Material: Lohn: EP: 3.2.1.6 Kabelverteilergestell demont. trennen auf-/abladen im Behälter AN sammeln Kabelverteilergestell demontieren, trennen und sortieren nach Werkstoffen einschl. Auf- und Abladen, im Behälter des AN sammeln. 2,00 St Material: Lohn: EP: 3.2.1.7 Rückbau und Entsorgung der Hauptverteiler einschließlich Verkabelung nach Inbetriebnahme der neuen Anlagenteile. 2,00 St Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3.2.2 Vorbereitende Maßnahmen 3.2.2.1 Aufnahme des Ist-Bestandes Aufnahme des Ist-Bestandes zur Prüfung der Kabelwege, Anschlüsse und Leitungen verbleibender informationstechnischer Anlgen, sowie neuer Anschlüsse der Haustechnischen Anlagen. Einschließlich der Vorbereitung und deren zeitlichen Eingliederung der Hausanschlussverstärkungen in den Bauablauf. 2,00 Einheit St Einheitspreis in EUR Material: Lohn: EP: 3.2.2.2 Erstellung der Werk- u. Montageplanung Erstellung der Werk- u. Montageplanung je Haus Diese ist eigenverantwortlich vor Ort mit der Bauleitung abzustimmen. 2,00 St Gesamtsumme: 86 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 3.3 Hauptstromversorgung 3.3.1 Hauptverteilungen Einheitspreis in EUR 87 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Erneuerung des HA-Anschlussverteilers gemäß der Erneuerung des HA-Anschlussverteilers gemäß der geltenden TAB des EVU einschließlich der Hausunterverteiler Der Bestand ist dahingehend zu prüfen ggf. sind die Anschlüsse gemäß TAB zu verstärken 3.3.1.1 HA/HV-Kombination, 8 Geschosser HA/HV-Kombination nach Richtlinien des örtlichen EVU auf Standrahmen, Deckelverschlüsse für Werkzeugbetätigung, plombierbar, Hauptverteiler aufgebaut auf Sammelschienen, 5-polig, 250A, mit Berührungsschutz, Schutzklasse II, Schutzart IP 54, Einfacheinspeisung, bestückt mit: 1 Stck Überspannungschutz Typ 1/2 mit NH00 Hausanschlusskasten: 1x Hausanschluss-Sicherungselement in der Zuleitung NH 2, 400/250A, 3-polig Hauptverteiler: 3x -Sicherungslasttrennschalter NH1, 125A, 3-polig 2x Sicherungslasttrennschalter NH00, 100A, 3-polig Zuleitung: mit Direktanschlussklemme 150mm² Cu/Alu Ableitung: mit Prismenklemmen 70-120mm², Cu Potentialausgleichskasten: Potentialausgleichs-Schiene mit 4 Klemmen 16-25mm² Maße mit Standrahmen ca. Höhe 1050 x Breite 1500 x Tiefe 170 mm werkstattmäßig gebaut, komplett mit NH-Sicherungen und einschließlich mit notwendigem Systemzubehör liefern, montieren, auflegen aller Kabel und Leitungen und fachgerecht beschriften, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 2,00 St Material: Lohn: EP: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3.3.1.2 Freischalten und Demontage Freischalten und Demontage der alten HV-Kombination, nach Ende der Baumaßnahme einschl. sämtlichen Zubehörs, Klein- und Befestigungsmaterial, und Entsorgung 2,00 Einheit St Einheitspreis in EUR 88 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Material: Lohn: EP: 3.3.1.3 Durchführung Genehmigungsverfahren Durchführung Genehmigungsverfahren beim örtlichen EVU auch evt. erforderlicher Teilabnahmen und Einreichen der Stromlieferungsanträge entsprechend dem Baufortschritt 2,00 St Material: Lohn: EP: 3.3.1.4 Potentialausgleichsschiene Stahl verz 8x1,5-25mm2 40x4mm Potentialausgleichsschiene DIN VDE 0618-1 (VDE 0618-1), aus verzinktem Stahl, mit Anschluss für 8 x 1,5 bis 25 mm2, ein Flachband bis 40 mm x 4 mm, und Massivrundleiter, Durchmesser 8 bis 10 mm, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 2,00 St Material: Lohn: EP: 3.3.1.5 Kunststoffaderltg. H07V-R 1x16 vorh.Rohr/Unterflurkanal Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525), H07V-R 1 x 16, Cu-Zahl 154, in Kunststoffrohr. Rohr Farbton grün/gelb. gew. Fabr. : ................. LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 89 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR gew. Typ : .................... 60,00 m Material: Lohn: EP: 3.3.1.6 Kunststoffaderltg. H07V-R 1x25 vorh.Rohr/Unterflurkanal Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525), H07V-R 1 x 25mm², Cu-Zahl 154, in Kunststoffrohr Farbton grün/gelb. gew. Fabr. : ................. gew. Typ : .................... 40,00 m Material: Lohn: EP: 3.3.1.7 Verbindungsmuffe Gebäude Verbindungsmuffe 0,6/1 kV, in Schrumpftechnik, in Gebäuden montieren, einschl. systemgebundenem Zubehör, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 4,00 3.3.1.8 St Hinweisschild "Hausanschluß Elektro" Hinweisschild "Hausanschluß Elektro"/bzw. "Zählerraum Elektro" (Plastik) mit Befestigungsmaterial liefern u. montieren gew. Fabr. : ................. gew. Typ : ................... 2,00 St Material: Lohn: EP: 3.3.1.9 CEE-Steckdose 5-polig 230/400VAC 16A AP IP44 CEE-Steckdose DIN EN 60309-2 (VDE 0623-2), 5-polig, LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 90 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, 16 A, in Aufputzgehäuse, Ausführungsprogramm gemäß Einzelbeschreibung, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen, gew. Fabr. : ................. gew. Typ : ................... 2,00 St Material: Lohn: EP: 3.3.1.10 Feuchtraum-Wannenleuchte Feuchtraum-Wannenleuchte 2x58W, IP 54, Schutzklasse I, EVG, opale Abdeckung, Deckenmontage, incl. Leuchtmittel liefern, montieren und betriebsfertig anschließen gew. Fabr. : ................. gew. Typ : ................... 6,00 St Material: Lohn: EP: 3.3.1.11 Notlicht-Versorgungsbaustein 230VAC Bereitschaftsschaltung IP2X 24W LED autom. Prüfeinr. Notlicht-Versorgungsbaustein DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22) mit Einzelbatterie, Bemessungsbetriebsspannung 230 V AC, Bereitschaftsschaltung, Bemessungsbetriebsdauer 3 h, Schutzklasse I, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Aufbaugehäuse für Wandaufbau, für LED-Lampen LED 24 W, Lichtstromfaktor 50 %, Umgebungstemperatur -5 bis +40 Grad C, mit interner automatischer Prüfeinrichtung, selbsttätig auslösend, Meldung über potentialfreien Kontakt, gew. Fabr. : ................. gew. Typ : ................... 2,00 St Material: Lohn: EP: LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR Gesamtsumme: 91 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 3.3.2 Zählerzentralisation Einheitspreis in EUR 92 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Auf Grund der baulichen Gegebenheiten Auf Grund der baulichen Gegebenheiten und den Technischen-Anschluss-Bedingungen, sowie den geltenden Vorschriften der DIN VDE 100 erfolgt eine Zählerzentralisation pro Aufgang im zugeordneten Kellerbereich. 3.3.2.1 Zählerwechselschrank IP3X 3Einbaufelder 8 Zählerplätze H 1150mm B/T 1000/230mm Zählerwechselschrank, aus schlagfestem Polystyrol, 2-stöckig, mit Tragschienen DIN EN 60715,Metalltür Berührungsschutzabdeckungen, Blindabdeckungen für Reserveplätze, Stromkreiskennzeichnung je Gerät, einschl. Kabel-/Leitungseinführungen, Schutzklasse II, für Aufputzmontage, Schutzart IP 3X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit 4 Einbaufeldern, mit 8 Zählerplätzen, für elektronische Haushaltszähler, komplett ausgebaut nach den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen EVU, unterer Anschlussraum mit Sammelschienensystem 5-polig, 160 A, mit zusätzlichem Allgemeinzählerplatz, mit zusätzlichem Tarifschaltgeräteplatz, mit 2 REG-Verteilerfeldern, mit einem Telekommunikationsfeld, max. Höhe 1150 mm, max. Maße B/T 1100/230 mm, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 6,00 3.3.2.2 St Zählerwechselschrank IP3X 2 Einbaufelder 2 Zählerplätze H 1150mm B/T 600/230mm Zählerwechselschrank, aus schlagfestem Polystyrol, 2-stöckig, mit Tragschienen DIN EN 60715, Berührungsschutzabdeckungen, Blindabdeckungen für Reserveplätze, Stromkreiskennzeichnung je Gerät, Metalltür einschl. Kabel-/Leitungseinführungen, Schutzklasse II, für Aufputzmontage, Schutzart IP 3X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit 2 Einbaufeldern, mit 2 Zählerplätzen, für elektronische Haushaltszähler, komplett ausgebaut nach den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen EVU, unterer Anschlussraum mit Sammelschienensystem 5-polig, 100 A, mit zusätzlichem Allgemeinzählerplatz, mit zusätzlichem Tarifschaltgeräteplatz, mit 2 REG-Verteilerfeldern, mit einem Telekommunikationsfeld, max. Höhe 1150 mm, max. Maße B/T 600/230 mm, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 2,00 St LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 93 25.10.2016 18.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 3.3.2.3 Kabelanschlussgehäuse IP3X bis 95mm2 Kabelanschlussgehäuse für Zählerschrank DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1) und DIN 43870 einschl. Kabel-/Leitungseinführungen, Schutzklasse II, für Aufputzmontage, Schutzart IP 3X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), 5-polig, mit Klemmen bis 95 mm2, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 6,00 3.3.2.4 St Hauptleitungsschutzschalter 230/400VAC SLS Ausschaltvermögen 25kA Gr.6 dreipolig Charakter.E 63A Selektiver Hauptleitungsschutzschalter DIN VDE 0641-21(SLS) (VDE 0641-21), fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsisolationsspannung 690 V, Bemessungsausschaltvermögen 25 kA, Stoßspannungsfestigkeit 8 kV (2000 m) mit Sternkennzeichnung, Baugröße 6 mit Sammelschienenadapter für Sammelschienen, dreipolig, Auslösecharakteristik E, Bemessungsstrom 63 A. Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 52,00 St Material: Lohn: EP: 3.3.2.5 RJ45-Buchse, RJ45-Buchse, IP2X, Montage im "Raum für Zusatzanwendungen" RJ45 Schnittstelle, zum Einhalten der VDE-AR-N 4101:2011-8, für den Anschluss des Messsystemes nach EnWG 2012,zwischen Zählerschrank und dem Abschlusspunkt Liniennetz (APL). Gehäuse: PA6, tiefschwarz (RAL 9005), zum Einrasten in eHZ-Zählertragplatten sowie zum 24/1 - 22/1 (eindrähtig), und AWG 26/7 bis 22/7 (mehrdrähtig) an IDC-Schneidklemmen, intelligentes Kabelmanagement im Ladestück (Zugentlastung) auch für stark verdrillte Leitungen geeignet. Kennzeichnung der Adernfarben nach TIA/EIA 568A und TIA/EIA 568B. Robustes, einteiliges und wieder verwendbares Modulgehäuse aus Zinkdruckguss, veredelt. Montage ohne Spezialwerkzeug, Einbauform: Modul, Kabelzuführung 270°. Inklusive Staubschutzkappe. Kategorie: Cat6a Montageart: integrier-/einbaubar Geschirmt: ja Typ: RJ45 8(8) Anschlussart: Schneidklemm Schutzart IP: 2X Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 94 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 8,00 St Material: Lohn: EP: 3.3.2.6 Datenkabel Horizontal-/Steigbereich geschirmt 100MHz 4x2(Paar) Datenkabel für den Horizontal- und Steigbereich DIN EN 50288-2-1 (VDE 0819-2-1), geschirmt, bis 100 MHz, Kategorie 7 DIN EN 50173-1, 4 x 2(Paar), Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 1.112,00 m Material: Lohn: EP: 3.3.2.7 Installationskleinverteiler Kunststoff IP2X 2x12TE Installationskleinverteiler DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1) und DIN 43871, mit PE- und N-Klemmschienen, Tragschienen DIN EN 60715, Berührungsschutzabdeckung, Blindabdeckungen für Reserveplätze, Vorrüstung Telekom am Übergabepunkt Stromkreiskennzeichnung je Gerät, einschl. Kabel-/Leitungseinführungen, Schutzklasse II, aus Kunststoff, mit Tür, für Aufputzmontage, einschl. Reihenklemmen Anschlussarbeiten und Zubehör. Gehäusemaße H/B/T in mm .... vom Bieter einzutragen, Schutzart IP 5X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), 2x 12 Teilungseinheiten, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, 2,00 St Material: Lohn: EP: 3.3.2.8 Elektroinstallationsrohr PE-HD AD 16mm UP Elektroinstallationsrohr DIN EN 61386 (VDE 0605), Maße DIN EN 60423, nicht flammenausbreitend, aus PE-HD, einwandig, gewellt, flexibel, Außendurchmesser 16 mm, Innendurchmesser in mm ....... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 95 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen, Druckbeanspruchung mittel, Schlagbeanspruchung mittel, min. Dauergebrauchs- und Installationstemperatur - 5 Grad C, max. Dauergebrauchs- und Installationstemperatur + 60 Grad C, Verlegung unter Putz, anteilig Verschlussstopfen für rauchdichten Verschluss Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 1.032,00 3.3.2.9 m Bohrung Beton Durchm. bis 25mm T 17,5-20cm nicht schadstoffbelastet Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser bis 25 mm, Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AG laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau). 48,00 St Material: Lohn: EP: 3.3.2.10 Brandschutzabschottung Einzelkabel S90 Gebäude Wand D 90mm Brandschutzabschottung an Einzelkabeln nach Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) des Bundeslandes der Ausführung/Muster Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR), Feuerwiderstandsklasse S 90 DIN 4102-9, im Gebäude, Oberkante Abschottung über Gelände/Fußboden bis 3m, Wand aus Stahlbeton, Dicke 90 mm, freier Ringspalt im Durchbruch bis 15 mm, Spalt füllen mit Mörtel MG III. 48,00 3.3.2.11 St Verschlussstopfen AD 16mm Verschlussstopfen, Außendurchmesser16 mm, für Kabelschutzrohre für rauchdichten Verschluss im Brandfall selbst verschließend/verlöschend Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 96,00 St LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 3.3.2.12 Rangierkanal Rangierkanal für vorgenannte Zählerzentralisation einschl. Endkappen und allem Befestigungsmaterial liefern und montieren Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, 5,00 m Material: Lohn: EP: 3.3.2.13 Auflisten der Zählerstände, Auflisten der Zählerstände, nummern und -standorte, diese schriftlich d. örtlichen EVU/ der Bauleitung mitteilen, Zähler demontieren, fachgerecht einlagern und an EVU übergeben 50,00 St Material: Lohn: EP: 3.3.2.14 neue Zähler übernehmen neue Zähler des örtlichen EVU übernehmen, Auflisten der Zählerstände, -nummern und -standorte, diese schriftlich der Bauleitung mitteilen, Zähler beschriften, montieren und betriebsfertig anschließen 50,00 St Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: 96 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 3.3.3 Kabel, Leitungen, Tragsysteme 97 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Die Steigestränge sind als TN-S System auszuführen. Die Steigestränge sind als TN-S System auszuführen. Es werden in jedem Treppenhaus zwei der jeweilige Seitenlage zugeordnete und entsprechend der MLAR neue Steigebereiche errichtet.Über welche die zugeordneten Wohnungen erschlossen werden. Schwachstrominstallationen werden parallel in entsprechendem Abstand im Schutzrohr in diesen Bereichen installiert Bei der Bemessung der WE-Zuleitungen sind Forderungen der Technischenausführungsbestimmungen TAB 3 gemäß Vattenfall und die DIN VDE 0298-4 einzuhalten. 3.3.3.1 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x16 Montagewand Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 16, Cu-Zahl 768, in Montagewänden, Arbeitshöhe bis 4 m, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 744,00 m Material: Lohn: EP: 3.3.3.2 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x16 vorh.Kabelrinne/Kanal Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 16, Cu-Zahl 768, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Arbeitshöhe bis 4 m, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 96,00 m Material: Lohn: EP: 3.3.3.3 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x25 Montagewand Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 25, Cu-Zahl 1200, in Montagewänden. Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 98 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 414,00 m Material: Lohn: EP: 3.3.3.4 Ltg. halogenfrei NHXMH-J 5x35 vorh.Kabelrinne/Kanal Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHXMH-J 5 x 35, Cu-Zahl 1680, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 14,00 m Material: Lohn: EP: 3.3.3.5 Ltg. halogenfrei NHMH-J 1x10 vorh.Kabelrinne/Kanal Halogenfreie Installationsleitung gnge DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 1 x 10, Cu-Zahl 96, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Arbeitshöhe bis 4 m. Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 24,00 m Material: Lohn: EP: 3.3.3.6 Ltg. halogenfrei NHMH-J 1x16 vorh.Kabelrinne/Kanal Halogenfreie Installationsleitung gnge DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 1 x 16, Cu-Zahl 154, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Arbeitshöhe bis 4 m. Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 30,00 m Material: Lohn: EP: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 99 25.10.2016 18.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 3.3.3.7 Ltg. NYY-J 5x35 inkl. Schellenmontage Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NYY-J 5 x 35² Cu-Zahl 1680, inkl Schellen verlegen u.in Teillängenanschließen liefern und montieren Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 42,00 m Material: Lohn: EP: 3.3.3.8 Bohrung Beton Durchm. 25-50mm T 17,5-20cm nicht schadstoffbelastet Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 25 bis 50 mm, Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AG laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau). 48,00 St Material: Lohn: EP: 3.3.3.9 Brandschutzabschottung Einzelkabel S90 Gebäude Wand D 90mm Brandschutzabschottung an Einzelkabeln nach Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) des Bundeslandes der Ausführung/Muster Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR), Feuerwiderstandsklasse S 90 DIN 4102-9, im Gebäude, Oberkante Abschottung über Gelände/Fußboden bis 3m, Wand aus Stahlbeton, Dicke 90 mm, freier Ringspalt im Durchbruch bis 15 mm, Spalt füllen mit Mörtel MG III. 48,00 3.3.3.10 St Ausleger Stahl bandverz bis 3,5kN L 300mm Wandbefestigung Ausleger für Gitterrinne, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,5 mm, Tragfähigkeit bis 3,5 kN, Länge 300 mm, an der Wand aus Beton befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln, Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 100 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 20,00 St Material: Lohn: EP: 3.3.3.11 Gitterrinne Stahl bandverz H 80mm B 300mm Gitterrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE 0639), mit einem Trennsteg, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,5 mm, Schlitzbreite 12 mm, Seitenhöhe mind. 80 mm, Breite mind. 300 mm, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 20,00 m Material: Lohn: EP: 3.3.3.12 Ausleger Stahl bandverz bis 3,5kN L 200mm Wandbefestigung Ausleger für Gitterrinne, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,5 mm, Tragfähigkeit bis 3,5 kN, Länge 200 mm, an der Wand aus Beton befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 5,00 St Material: Lohn: EP: 3.3.3.13 Gitterrinne Stahl bandverz H 80mm B 200mm Gitterrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE 0639), mit einem Trennsteg, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,5 mm, Schlitzbreite 12 mm, Seitenhöhe mind. 80 mm, Breite mind. 200 mm, Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 101 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 10,00 m Material: Lohn: EP: 3.3.3.14 Ausleger Stahl bandverz bis 3,5kN L 100mm Wandbefestigung Ausleger für Gitterrinne, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,5 mm, Tragfähigkeit bis 3,5 kN, Länge 100 mm, an der Wand aus Beton befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 5,00 St Material: Lohn: EP: 3.3.3.15 Gitterrinne Stahl bandverz H 80mm B 100mm Gitterrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE 0639), mit einem Trennsteg, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,5 mm, Schlitzbreite 12 mm, Seitenhöhe mind. 80 mm, Breite mind. 100 mm, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 10,00 m Material: Lohn: EP: 3.3.3.16 C-Profilschiene Stahl bandverz Wand-/Deckenbefestigung C-Profilschiene, Breite 20 mm, Höhe 10 mm, gelocht, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Dicke 1,25 mm, an Decke und Wand befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln, Arbeitshöhe bis 4 m. Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 102 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 37,20 m Material: Lohn: EP: 3.3.3.17 Ltg. halogenfrei NHXMH-J 5x35 Bügelschellen Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHXMH-J 5 x 35, Cu-Zahl 1680, mit Bügelschellen auf vorh. Ankerschienen oder Kabelleiter, Arbeitshöhe bis 4 m, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 42,00 Stck Material: Lohn: EP: 3.3.3.18 Demontage Steigestrang Demontage Steigestrang in teilabschnitten Verteilerdosen in Flurbereichen brandschutzmäßig incl. Befestigungmaterial schließen Abtransport und fachgerechte Entsorgung pauschal je Steigepunkt 6,00 St Material: Lohn: EP: 3.3.3.19 Demontage und Entsorgung Demontage und Entsorgung von Kabelrinne bis max. 300mm Breite, die auf der Kabelrinne befindlichen Leitungen sind teilweise zu sichern und auf die neu zu montierende Kabelrinne zu verlegen. 10,00 m Material: Lohn: EP: 3.3.3.20 Kernbohrung Beton Durchm. 50-100mm T 17,5-20cm nicht schadstoffbelastet Kernbohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 50 LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 103 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR bis 100 mm, Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau). 102,00 3.3.3.21 St Brandschutzabschottung Leitungsanlagen MW-Pl.Schott S90 Gebäude Wand D 240mm Brandschutzabschottung an Kabel-/Leitungsanlagen als Mineralwolleplattenschott, mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis/allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, Feuerwiderstandsklasse S 90 DIN 4102-9, im Gebäude, Oberkante Abschottung über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Wand aus Stahlbeton, Dicke 240 mm, eckiger Durchbruch, Querschnitt über 0,02 bis 0,05 m2, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 12,00 St Material: Lohn: EP: 3.3.3.22 Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 14/ 30mm Stahl verz Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE 0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B mind. 14/ 30 mm, aus verzinktem Stahl, einschl. elektrisch dauerhaft leitfähiger Verbindung, mit einem Trennsteg, aus verzinktem Stahl, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf Beton, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 5,00 3.3.3.23 m Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 14/ 14mm Stahl verz Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE 0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B mind. 14/ 14 mm, aus verzinktem Stahl, einschl. elektrisch dauerhaft leitfähiger Verbindung, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR Beton, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 5,00 m Gesamtsumme: 104 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 3.4 Verteilungen, Installation allg. 3.4.1 Verteilungen 105 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR mit Umstellung der Einspeisung auf TNS sind mit Umstellung der Einspeisung auf TNS sind vorhandendeStromkreisverteiler des Allgemeinbedarfs entsprechend zu erneuern. 3.4.1.1 Elektron.Zähler elektr.Wirkarbeit bis 40A Kl.1 3x230/400V Eintarifmessung Elektronischer Zähler, als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), für elektrische Wirkarbeit DIN EN 62053-21 (VDE 0418-3-21), zur Montage auf Tragschiene DIN EN 60715, für Direktanschluss bis 40 A, Genauigkeitsklasse 1, Bemessungsbetriebsspannung 3 x 230/400 V AC, 4-Leiter-Messung, für Eintarifmessung, Anzeige LED 3-stellig, Zähler beglaubigt, Unterzählung Aufzug 1xHeizung 1x Technik Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 5,00 St Material: Lohn: EP: 3.4.1.2 Ausschalter 400VAC 63A 4-polig 2W Ausschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), zur Montage auf Tragschiene DIN EN 60715, Bemessungsbetriebsspannung 400 V AC, Bemessungsstrom 63 A, 4-polig, mit Hilfsschalter 2 W, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 2,00 St Material: Lohn: EP: 3.4.1.3 Fehlerstromschutzschalter 25A/0,03A Fehlerstromschutzschalter 25A/0,03A 2polig, 230V~, 50Hz, 2TE, Klemmbefestigung für Tragschiene, mit Kippschalter, liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, 2,00 St Material: Lohn: EP: 3.4.1.4 Sicherheitstrafo Sicherheitstrafo n. DIN VDE 0551/1 EN 60742, für die Versorgung der Stromstoßschalter, getrennte Primär- und Sekundärwicklung, kurzschlußfest, für Montage auf Tragschienen, 4 PLE, primär: 230V/ 50Hz sekundär: 12V/24V/50Hz - 2,08/1,04A liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, 2,00 St Material: Lohn: EP: 3.4.1.5 Leitungsschutzschalter B 16A, 1polig Leitungsschutzschalter B 16A, 1polig liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, 12,00 St Material: Lohn: EP: 3.4.1.6 Leitungsschutzschalter B 10A, 1polig Leitungsschutzschalter B 10A, 1polig liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen Hersteller/Typ ............... 106 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 107 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen, 8,00 St Material: Lohn: EP: 3.4.1.7 Leitungsschutzschalter B 25A, 3polig Leitungsschutzschalter B25A, 3polig liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, 8,00 St Material: Lohn: EP: 3.4.1.8 Fehlerstromschutzschalter Überstromsch. Charakter.B 16A Fehlerstrom 30mA einpolig+N 230VAC Fehlerstromschutzschalter mit Überstromschutz DIN EN 61009-1 (VDE 0664-20), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Auslösecharakteristik B DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), Bemessungsstrom 16 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA, einpolig + N, 230 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA, stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 2,00 St Material: Lohn: EP: 3.4.1.9 Sicherungssockel D02 dreipolig, Sicherungssockel D02 dreipolig, liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 108 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen, 2,00 St Material: Lohn: EP: 3.4.1.10 Schuko-Steckdose, 16A,Vert.-Einbau Schuko-Steckdose, 16A,Vert.-Einbau nach DIN VDE 0620, 2-polig, 230 V AC, 16 A, liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, 2,00 St Material: Lohn: EP: 3.4.1.11 Schutzkontaktsteckdose IP2X Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 16 A, 250 V AC, in Verteilung, mit Geräteverbindungsdose, einschl. Zentralplatte und Abdeckrahmen, mit Beschriftungsfeld, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 2,00 St Material: Lohn: EP: 3.4.1.12 Demontage alte Hauslicht-UV Demontage alte Hauslicht-UV bestückt mit Treppenhausautomat, ca. 5 Sicherungen, Steckdose, incl. Klein- u. Befestigungs- materials, freischalten und entsorgen 2,00 St Material: Lohn: EP: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 109 25.10.2016 18.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3.4.1.13 Installationskleinverteiler Kunststoff IP54 4x12TE Installationskleinverteiler DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1) und DIN 43871, mit PE- und N-Klemmschienen, Tragschienen DIN EN 60715, Berührungsschutzabdeckung, Blindabdeckungen für Reserveplätze, Stromkreiskennzeichnung je Gerät, einschl. Kabel-/Leitungseinführungen, Schutzklasse II, aus Kunststoff, mit Tür, für Aufputzmontage, bestückt mit folgenden Einbauten, liefern und montieren: 1 Stck. Haupleitungsabzweigklemme bis 16 mm2, 4-polig für Zu- und Abgangsleitungen 6 Stck. Sicherungselement NEOZED DO2 10 Stck. Sicherungsautomat B 16A 4 Stck. FI/LS B 16A/ 0,03mA 1 Stck. Zählerplatz , geeicht als Unterzählung Schutzart IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), 4 x 12 . Reihenklemmen Anschlussarbeiten und Zubehör. Gehäusemaße H/B/T in mm .... vom Bieter einzutragen, Einbaumaße H/B/T in mm ...... vom Bieter einzutragen, 2,00 St Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 3.4.2 Elektroinstallation Einheitspreis in EUR 110 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Als Elektro-Objektfabrikat ist zu verwenden: Als Elektro-Objektfabrikat ist zu verwenden: Fab.: Busch-Jaeger o.glw. Typ: ocean IP 44, grau/blaugrün 3.4.2.1 Wippschalter einpolig Aus/Wechsel 16A 250V Gerätedose IP44 Wippschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) einpolig, Aus/Wechsel, 16 A, 250 V AC, Farbton grau, RAL 7035, in Gerätedose, einschl. Bedienelement und Abdeckrahmen, Ausführungsprogramm gemäß Einzelbeschreibung, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 24,00 St Material: Lohn: EP: 3.4.2.2 Schutzkontaktsteckdose 2-fach erhöhter Berührungsschutz AP-Ausführung IP44 Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 16 A, 250 V AC, 2-fach, mit erhöhtem Berührungsschutz (Kinderschutz), Farbton grau, RAL 7035, in Aufputzausführung, mit Beschriftungsfeld, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 4,00 St Material: Lohn: EP: 3.4.2.3 Abzweigkasten Kunststoff 80/80mm T 37mm IP44 5x4mm2 Verbindungsdose DIN EN 60670-1 (VDE 0606-1) als Abzweigkasten, aus Kunststoff, Grundfläche mind. 80 mm x 80 mm, Tiefe mind. 37 mm, mit Deckel, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit 5 Klemmen 4 mm2, Arbeitshöhe bis 4 m, auf Beton, Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 111 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 30,00 St Material: Lohn: EP: 3.4.2.4 CEE-Steckdose 5-polig 230/400VAC 16A Gerätedose IP2X CEE-Steckdose DIN EN 60309-2 (VDE 0623-2), 5-polig, Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, 16 A, in Gerätedose, einschl. Zentralplatte und Abdeckrahmen, mit Beschriftungsfeld, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 2,00 St Material: Lohn: EP: 3.4.2.5 Alu-Druckguss-Ovalleuchte Alu-Druckguss-Ovalleuchte LED IP 43, Schutzklasse I, mit Schutzkorb aus verzinktem Stahldraht, 3 Kabeleinführungen, incl. Leuchtmittel liefern, montieren und betriebsfertig anschließen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, 24,00 St Material: Lohn: EP: 3.4.2.6 Feuchtraum-Wannenleuchte Feuchtraum-Wannenleuchte 2x24W LED,, IP 54, Schutzklasse I, EVG, opale Abdeckung, Deckenmontage, incl. Leuchtmittel liefern, montieren und betriebsfertig anschließen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit 2,00 St Einheitspreis in EUR 112 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Material: Lohn: EP: 3.4.2.7 Anbauleuchte rechteckig LED 1 Leuchtmittel Anbauleuchte, Bauform rechteckig, Vorschaltgerät in der Leuchte, für eine LED T 5, Lichtfarbe neutralweiß, Farbwiedergabeeigenschaften DIN EN 12665 R, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit Gehäuse aus Stahlblech, beschichtet, Farbton weiß, direktstrahlend, für Decke und Wand, anschlussfertig, Abdeckwanne aus Kunststoff, funkentstört DIN EN 55015 (VDE 0875-15-1), Vorschaltgerät elektronisch, als Einzelleuchte mit VDE-/ENEC-Zeichen, Schutzklasse I, einschl. Leuchtmittel, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 2,00 St Material: Lohn: EP: 3.4.2.8 Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x1,5 vorh.Kabelrinne/Kanal Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 3 x 1,5, Cu-Zahl 43, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 12,00 m Material: Lohn: EP: 3.4.2.9 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x1,5 vorh.Kabelrinne/Kanal Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 1,5, Cu-Zahl 72, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 12,00 m Material: Lohn: EP: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 113 25.10.2016 18.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 3.4.2.10 Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x2,5 vorh.Kabelrinne/Kanal Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 3 x 2,5, Cu-Zahl 72, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 12,00 m Material: Lohn: EP: 3.4.2.11 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x2,5 vorh.Kabelrinne/Kanal Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 2,5, Cu-Zahl 120, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 12,00 m Material: Lohn: EP: 3.4.2.12 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x1,5 mit Schutzrohr auf Schellen Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 1,5, Cu-Zahl 72, mit Schutzrohr auf Schellen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 16,00 m Material: Lohn: EP: 3.4.2.13 Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x1,5 mit Schutzrohr auf Schellen Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 3 x 1,5, Cu-Zahl 43, mit Schutzrohr auf Schellen Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 114 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 60,00 m Material: Lohn: EP: 3.4.2.14 Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x2,5 mit Schutzrohr auf Schellen Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 3 x 2,5, Cu-Zahl 72, mit Schutzrohr auf Schellen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 10,00 m Material: Lohn: EP: 3.4.2.15 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x2,5 mit Schutzrohr auf Schellen Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 2,5, Cu-Zahl 120, mit Schutzrohr auf Schellen, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 16,00 m Material: Lohn: EP: 3.4.2.16 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x4 mit Schutzrohr auf Schellen Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 4, Cu-Zahl 192, mit Schutzrohr auf Schellen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 24,00 m Material: Lohn: EP: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 115 25.10.2016 18.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 3.4.2.17 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x16 mit Schutzrohr auf Schellen Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 16, Cu-Zahl 768, mit Schutzrohr auf Schellen Arbeitshöhe bis 4 m, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 50,00 m Material: Lohn: EP: 3.4.2.18 Bohrung Beton Durchm. bis 25mm T 17,5-20cm nicht schadstoffbelastet Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser bis 25 mm, Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AG laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau). 20,00 St Material: Lohn: EP: 3.4.2.19 Bohrung Beton Durchm. bis 25mm T 2,5-5cm nicht schadstoffbelastet Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser bis 25 mm, Bohrtiefe über 2,5 bis 5 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AG laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau). 4,00 St Material: Lohn: EP: 3.4.2.20 Bohrung Beton Durchm. 25-50mm T 17,5-20cm nicht schadstoffbelastet Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 25 bis 50 mm, Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, Wichte des LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 116 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AG laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau). 4,00 St Material: Lohn: EP: 3.4.2.21 Bohrung Beton Durchm. 25-50mm T 2,5-5cm nicht schadstoffbelastet Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 25 bis 50 mm, Bohrtiefe über 2,5 bis 5 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AG laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau). 4,00 St Material: Lohn: EP: 3.4.2.22 Bohrung Beton Durchm. 50-100mm T 17,5-20cm nicht schadstoffbelastet Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 50 bis 100 mm, Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AG laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau). 4,00 St Material: Lohn: EP: 3.4.2.23 Bohrung Beton Durchm. 50-100mm T 2,5-5cm nicht schadstoffbelastet Bohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton, Bohrdurchmesser über 50 bis 100 mm, Bohrtiefe über 2,5 bis 5 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m, LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 117 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AG laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet, Stoffe sind nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau). 4,00 St Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 3.4.3 Leuchten Treppenhaus Einheitspreis in EUR 118 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR In den Treppenhäusern werden auf allen Podesten LEDIn den Treppenhäusern werden auf allen Podesten LEDDeckenleuchten mit HF-Bewegungsmeldern und integrierten Dämmerungsschaltern installiert.um eine bedarfgerechte und energieeffiziente Beleuchtung zu realisieren. 3.4.3.1 Anbauleuchte rund LED G5 IP2X Gehäuse Stahlblech besch Anbauleuchte, Bauform rund, für LED-Lampe, Farbtemperatur ca. 6000 K, Leuchtenlichtstrom ........... lm, Anschlussleistung pro Leuchte W, Sockel G 5, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit Gehäuse aus Stahlblech, beschichtet, Farbton weiß, direkt-/indirektstrahlend, für Decke, anschlussfertig, Raster weiß, mit Rastersicherung, selbsttätiges Einbeziehen des Rasters in die Schutzmaßnahme, Reflektor weiß, funkentstört DIN EN 55015 (VDE 0875-15-1), Energieeffizienzklasse B, als Einzelleuchte mit VDE-/ENEC-Zeichen, Schutzklasse I, Konverter Leuchte,Dämmerungsschalter und .HF- Bewegungsmelder integriert, einschl. Leuchtmittel. Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 38,00 St Material: Lohn: EP: 3.4.3.2 Provisorische Treppenhausbeleuchtung 8 Geschosse Provisorische Treppenhausbeleuchtung 8 Geschosse je Geschoss eine Fassung mit Leuchtmittel Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 2,00 St Material: Lohn: EP: LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR Gesamtsumme: 119 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 120 25.10.2016 18.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 3.5 Wohnungsinstallation 3.5.1 Verteilungen Wohnung 3.5.1.1 Installationskleinverteiler Kunststoff IP2X 4x12TE Installationskleinverteiler DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1) und DIN 43871, mit PE- und N-Klemmschienen, Tragschienen DIN EN 60715, Berührungsschutzabdeckung, Blindabdeckungen für Reserveplätze, Stromkreiskennzeichnung je Gerät, einschl. Kabel-/Leitungseinführungen, Schutzklasse II, aus Kunststoff, mit Tür, für Aufputzmontage,einschl. Reihenklemmen Anschlussarbeiten und Zubehör. Gehäusemaße H/B/T in mm .... vom Bieter einzutragen, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), 4 x 12 Teilungseinheiten, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, 48,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.1.2 Sicherungssockel D02 dreipolig, Sicherungssockel D02 dreipolig, liefern, in UV einsetzen, montieren und betriebsfertig anschließen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, 48,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.1.3 Fehlerstromschutzschalter Überstromsch. Charakter.B 16A Fehlerstrom 30mA einpolig+N 230VAC Fehlerstromschutzschalter mit Überstromschutz DIN EN 61009-1 (VDE 0664-20), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Auslösecharakteristik B DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), Bemessungsstrom 16 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA, einpolig + N, 230 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA, stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung, mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild, LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 121 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 96,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.1.4 Fehlerstromschutzschalter AC 63A Fehlerstrom 30mA 3-polig+N 400VAC Fehlerstromschutzschalter DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 066-514), Typ AC wechselstromsensitiv, 0 Bemessungsstrom 63A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA, 3-polig + N, 400 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA, stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung, mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 96,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.1.5 Leitungsschutzschalter 230/400VAC Ausschaltvermögen 6kA einpolig Charakter.B 10A Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, mit beidseitiger Klemmenabdeckung, einpolig, Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 10 A, mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 192,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.1.6 Leitungsschutzschalter 230/400VAC Ausschaltvermögen 6kA einpolig Charakter.B 16A Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, mit beidseitiger Klemmenabdeckung, einpolig, LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 122 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 16 A, mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 480,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.1.7 Leitungsschutzschalter 230/400VAC Ausschaltvermögen 6kA 3-polig Charakter.B 20A Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, mit beidseitiger Klemmenabdeckung, 3-polig, Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 20 A, mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 48,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.1.8 Leitungsschutzschalter 230/400VAC Ausschaltvermögen 6kA 3-polig Charakter.B 32A Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, mit beidseitiger Klemmenabdeckung, 3-polig, Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 32 A, mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 48,00 St Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 3.5.2 Grundinstallation Wohnung 123 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Wohnungsinstallation Bad/Küche Wohnungsinstallation Bad/Küche Bei nachfolgenden Installationsgeräten ist generell ein einheitliches Programm eines Fabrikates zu verwenden. Alle Steckdosen mit integriertem erhöhten Berührungsschutz. Einzelsteckdosen in den Räumen sind auf Doppelsteckdosen zu erweitern Busch-Jaeger o.glw. Reflex SI linear, alpinweiß Vor Bestellung mit dem AG abzustimmen ! 3.5.2.1 Wippschalter einpolig Aus/Wechsel 16A 250V Gerätedose IP2X Wippschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) einpolig, Aus/Wechsel, 16 A, 250 V AC, in Gerätedose, einschl. Bedienelement und Abdeckrahmen, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 176,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.2.2 Wippschalter einpolig Serien 16A 250V Gerätedose IP2X Wippschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) einpolig, Serien, 16 A, 250 V AC, in Gerätedose, einschl. Bedienelement und Abdeckrahmen, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 128,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.2.3 Wippschalter einpolig Aus 16A 250V Gerätedose IP2X Wippschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) einpolig, Aus, 16 A, 250 V AC, in Gerätedose, einschl. Bedienelement und anteiligem Abdeckrahmen, mit Kontrolllampe, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen, LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 124 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 48,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.2.4 Schutzkontaktsteckdose erhöhter Berührungsschutz Hohlwand IP2X Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 16 A, 250 V AC, mit erhöhtem Berührungsschutz (Kinderschutz), in Hohlwand, mit Gerätedose, einschl. Zentralplatte und Abdeckrahmen, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 1.156,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.2.5 Schutzkontaktsteckdose 2-fach erhöhter Berührungsschutz Mauerwerk IP2X Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 16 A, 250 V AC, 2-fach, mit erhöhtem Berührungsschutz (Kinderschutz), in Mauerwerk, mit Geräteverbindungsdose, einschl. Zentralplatte und Abdeckrahmen, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 352,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.2.6 Geräteanschlussdose UP-Ausführung IP2X bis 5x4mm2 Geräteanschlussdose DIN EN 60670-1 (VDE 0606-1) in Unterputzausführung, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit Verbindungsklemmen bis 4 mm2, 5-polig 400 V AC, mit Schrauben befestigen, Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 125 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 48,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.2.7 TAE-Anschlussdose symm. TAE3x6NFN AP TAE-Anschlussdose DIN 41715-1 und DIN 41715-3, symmetrisch, 3x6 NFN, in Schraubtechnik, Aufputzausführung, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 48,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.2.8 TAE-Anschlussdose symm. TAE3x6NFN UP TAE-Anschlussdose DIN 41715-1 und DIN 41715-3, symmetrisch, 3x6 NFN, in Schraubtechnik, Unterputzausführung, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 48,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.2.9 Antennensteckdose Gerätedose IP2X Antennensteckdose DIN 45330, in Gerätedose, einschl. Zentralplatte und Abdeckrahmen, Ausführungsprogramm gemäß Einzelbeschreibung, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 10,00 St Material: Lohn: EP: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 3.5.2.10 Abdeckung für Antennenanschluß Abdeckung für Antennenanschluß, kompl. mit Rahmen liefern und montieren 126 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 5,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.2.11 Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 60/ 150mm Kunststoff Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE 0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B mind. 60/ 150 mm, aus Kunststoff, , mit einem Trennsteg, aus verzinktem Stahl, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf Beton. Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 48,00 m Material: Lohn: EP: 3.5.2.12 Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 60/ 90mm Kunststoff Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE 0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B mind. 60/ 90 mm, aus Kunststoff, , mit einem Trennsteg, aus verzinktem Stahl, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf Beton. Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 520,00 m Material: Lohn: EP: 3.5.2.13 Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 40/ 60mm Kunststoff Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE 0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B mind. 40/ 60 mm, aus Kunststoff, , mit einem Trennsteg, aus verzinktem Stahl, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf Beton. LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 127 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 104,00 m Material: Lohn: EP: 3.5.2.14 X-sel Kanalprofil mit Weichlippe X-sel Kanalprofil mit Weichlippe bestehend aus Ober- und Unterteil zur Leitungsführung nach DIN VDE 0604, Außenmaß H/B 60x60mm, mit Trennwand, incl. aller systembedingten Form- u. Verbindungsteile, Innen-, Außenecken und Endstücken, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 10,00 m Material: Lohn: EP: 3.5.2.15 Kanal,a.P.,20x20mm Leitungsführungskanal 20mmx20mm, RAL 9010 bestehend aus Unterteil und Deckel, in Teillängen liefern und verlegen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 15,00 m Material: Lohn: EP: 3.5.2.16 Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x1,5 vorh.Kanal Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 3 x 1,5, Cu-Zahl 43, in offene Kanäle, Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 128 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 912,00 m Material: Lohn: EP: 3.5.2.17 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x1,5 vorh.Kanal Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 1,5, Cu-Zahl 72, in offene Kanäle, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 736,00 m Material: Lohn: EP: 3.5.2.18 Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x2,5 vorh Kanal Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 3 x 2,5, Cu-Zahl 72, in offene Kanäle, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 7.581,00 m Material: Lohn: EP: 3.5.2.19 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x2,5 vorh. Kanal Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 2,5, Cu-Zahl 120, in offene Kanäle, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 476,80 m Material: Lohn: EP: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 129 25.10.2016 18.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 3.5.2.20 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x4 vorh. Kanal Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 4, Cu-Zahl 120, offene Kanäle, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 544,00 m Material: Lohn: EP: 3.5.2.21 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x1,5 UP Fräsen Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 1,5, Cu-Zahl 72, unter Putz, einschl. Fräsen in Mauerwerk,Beton Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 160,00 m Material: Lohn: EP: 3.5.2.22 Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x1,5 UP Fräsen Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 3 x 1,5, Cu-Zahl 43, unter Putz, einschl. Fräsen in Mauerwerk,Beton Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 64,00 m Material: Lohn: EP: 3.5.2.23 Ltg. halogenfrei NHMH-J 3x2,5 UP Fräsen Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 3 x 2,5, Cu-Zahl 72, unter Putz, einschl. Fräsen in Mauerwerk/Beton, Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 130 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 858,00 m Material: Lohn: EP: 3.5.2.24 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x2,5 UP Fräsen Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 2,5, Cu-Zahl 120, unter Putz, einschl. Fräsen in Mauerwerk/,Beton Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 80,00 m Material: Lohn: EP: 3.5.2.25 Ltg. halogenfrei NHMH-J 5x4 UP Fräsen Halogenfreie Installationsleitung DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) NHMH-J 5 x 4, Cu-Zahl 192, unter Putz, einschl. Fräsen in Mauerwerk/Beton, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 8,00 m Material: Lohn: EP: 3.5.2.26 Installationskabel symmetrisch JE-Y(St)Y 4x2x0,8 Bd vorh.Rohr/Unterflurkanal Installationskabel, symmetrisch, DIN VDE 0815 (VDE 0815), JE-Y(St)Y, 4 x 2 x 0,8 Bd, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle. 48,00 m Material: Lohn: EP: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 131 25.10.2016 18.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 3.5.2.27 Installationskabel symmetrisch JE-Y(St)Y 4x2x0,8 Bd UP Fräsen Installationskabel, symmetrisch, DIN VDE 0815 (VDE 0815), JE-Y(St)Y, 4 x 2 x 0,8 Bd, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, unter Putz, einschl. Fräsen in Mauerwerk. 72,00 m Material: Lohn: EP: 3.5.2.28 Koaxial-Innenkabel RG58C/U 50Ohm vorh.Rohr/Unterflurkanal Koaxial-Innenkabel MIL-C-17G, RG 58 C/U, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, Wellenwiderstand 50 Ohm, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle. 50,00 m Material: Lohn: EP: 3.5.2.29 Kunststoffaderltg. H07V-U 1x2,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525), H07V-U 1 x 2,5, Cu-Zahl 24, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle, Farbton grün/gelb, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 3.792,00 m Material: Lohn: EP: 3.5.2.30 Kunststoffaderltg. H07V-U 1x2,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525), H07V-U 1 x 2,5, Cu-Zahl 24, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle, Farbton schwarz, Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 132 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 3.792,00 m Material: Lohn: EP: 3.5.2.31 Kunststoffaderltg. H07V-U 1x2,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525), H07VU 1 x 2,5, Cu-Zahl 24, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle, Farbton blau, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 3.792,00 m Material: Lohn: EP: 3.5.2.32 Kunststoffaderltg. H07V-U 1x1,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525), H07V-U 1 x 1,5, Cu-Zahl 14,4, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle, Farbton grün/gelb, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 920,00 m Material: Lohn: EP: 3.5.2.33 Kunststoffaderltg. H07V-U 1x1,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525), H07V-U 1 x 1,5, Cu-Zahl 14,4, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle, Farbton schwarz, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 920,00 m Material: Lohn: EP: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 133 25.10.2016 18.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 3.5.2.34 Kunststoffaderltg. H07V-U 1x1,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525), H07V-U 1 x 1,5, Cu-Zahl 14,4, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle, Farbton braun, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 920,00 m Material: Lohn: EP: 3.5.2.35 Kunststoffaderltg. H07V-U 1x1,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal Kunststoffaderleitung DIN EN 50525 (VDE 0285-525), H07V-U 1 x 1,5, Cu-Zahl 14,4, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle, Farbton blau, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 920,00 m Material: Lohn: EP: 3.5.2.36 Hohlwanddose aus Isolierstoff Hohlwanddose aus Isolierstoff mit Stutzen und Schraubbefestigung, incl. Fräsarbeit, liefern und einsetzen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 96,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.2.37 UP-Schalterdose aus Isolierstoff UP-Schalterdose aus Isolierstoff mit Stutzen und Schraubbefestigung, incl. Trockenfräsarbeit in bewehrten Beton und malerfertig einsetzen Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 134 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 1.544,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.2.38 Verbindungsdose Kunststoff Durchm. 70mm T 55mm 5x2,5mm2 Verbindungsdose DIN EN 60670-1 (VDE 0606-1) aus Kunststoff, Durchmesser 70 mm, Tiefe 55 mm, mit Deckel, mit schraubenlosen Klemmen -2,5 mm2, in Sichtmauerwerk, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 160,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.2.39 Leuchtenanschlussdose Kunststoff Wandleuchtenanschlussdose DIN EN 60670-1 (VDE 0606-1), aus Kunststoff, mit Deckel, in Hohlwand, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 176,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.2.40 Deckenhaken Deckenhaken, Belastung mind. 10 kg, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 224,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.2.41 Örtlicher Potentialausgleich Örtlicher Potentialausgleich innerhalb des Badezimmers nach DIN VDE 0100-701 mit: LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 135 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR - Potentialausgleichsschien, dem Sanitär- Versorgungsschacht zugeordnet - Zuleitung 1x4 qmm, halogenfrei, Länge ca. 9m, in der Trockenbauwand ab Nullschien im Wohnungskleinverteiler - Einbindung der Heizung - Kalt-, Warm- und Abwasserleitung - Ständerwerk der Trockenbauwand - einschl. Erdungsschellen und Schrauben kompl. liefern, montieren und entsprechend dem Baufortschritt anschließen. Nur auszuführen wenn Hauptpotentialausgleich fehlerhaft 48,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.2.42 Herdanschlußleitung Herdanschlußleitung Typ H05VV-F 3G 2,5, anschlußfertig vorbereitet, Länge ca. 1,5m, incl. Klein- und Befestigungsmaterial Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 23,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.2.43 Herdanschluß+Prüfung, Mieterherde Elektrischer Anschluß von beigestellten Elektroherden herstellen, einschließlich Funktionsprüfung und erforderliches Kleinmaterial, in Abstimmung mit Mieter und Bauleitung (Mietereigene Herde) 23,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.2.44 Bauformherd, Ceran Bauformherd, Ceran platten, Energieeffizenz A, 50 cm breit, mit Backröhre, Sichtfenster und Abdeckplatte incl. Herdanschlußkabel liefern, betriebsf. anschließen und ausrichten. gewähltes Fabrikat: ......... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR gewählter Typ: .............. 25,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.2.45 bauseits beigestellten Durchlauferhitzer bauseits beigestellten Durchlauferhitzer anschliessen in Betrieb nehmen mit Funktionsprobe 48,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.2.46 Schrumpfmuffe bis 5x2,5 als Verbindungsmuffe bis 5x2,5mm² Cu und freistemmen der Leitungsenden in Beton, komplett mit allem Zubehör und Isoliermaterial, betriebsfertig anschließen,liefern und montieren (bei Beschädigung vorhand. Leitungen durch Demontage-/Stemmarbeiten im Schachtbereich WE) Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 4,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.2.47 Schlitz, 20x20mm, Gipswand, Schlitzarbeiten in Gipswand, Wandschlitz 20x20mm, mit Schlitzfräse und Staubabsaugung, bauwerkschonend herstellen, schließen und malerfertig spachteln 216,00 m Material: Lohn: EP: 136 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3.5.2.48 Schlitz, 20x15mm, Betonwand, Schlitzarbeiten in Betonwand/-decke, Schlitz 20x15mm, mit Schlitzfräse und Staubabsaugung, bauwerksschonend herstellen, schließen und malerfertig spachteln 702,40 Einheit m Einheitspreis in EUR 137 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Material: Lohn: EP: 3.5.2.49 Schlitzarbeiten 30x15 Betonwand Schlitzarbeiten in Betonwand/-decke, Schlitz 30x15mm, mit Schlitzfräse und Staubabsaugung, bauwerksschonend herstellen schließen und malerfertig spachteln 144,00 m Material: Lohn: EP: 3.5.2.50 WD, Beton, D=20/S=100mm Wand- / Deckendurchbrüche in Betonwand (stahlbewährt), Durchmesser ca. 20mm, Stärke bis 10cm, bauwerkschonend mit Diamantbohrgerät, fachgerecht herstellen und verschließen 368,00 St Material: Lohn: EP: 3.5.2.51 Badleuchte IP44, bestückt m. E14/2x40(28)W, Badleuchte IP44, bestückt m. E14/2x40(28)W/ Halogenglühlampe, lxbxh=340x110x102mm, mit Leuchtmittel kompl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen für WC Wandauslass weniger 60 cm v. Dusche oder Badewanne wie Fab.: RZB/ Colonna 211289.002 o.glw. oder gleichwertig, Hersteller/Typ ............... 48,00 St Material: Lohn: EP: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3.5.2.52 Demontage Wohnungs-UV Demontage Wohnungs-UV Freischalten und Entsorgung, incl. Gehäuse, Verkleidungen, Schaltgeräte etc., Klein- und Befestigungsmaterials, verbleibende Zuleitung und Stromkreiszuleitungen abklemmen 48,00 Einheit St Einheitspreis in EUR Material: Lohn: EP: 3.5.2.53 Wohnungsüberprüfung nach DIN 57100/ Wohnungsüberprüfung nach DIN 57100/ VDE 0100 und DIN 57105/VDE 0105, Zum Leistungsumfang der Überprüfung gehört unter anderem das Öffnen von Verteilerdosen,Steckdosen,Schalterdosen, usw. mit nachziehen der Klemmenverbindungen (pro Wohnung ca. 20 Stck.), Sichern von Stromauslässen sowie Beseitigung von fehlerhaften Schutzmaßnahmen, Messung des Schleifen-und Isolationswiderstandes mit Erstellung eines Prüfprotokolles für elektrische Anlagen. Geschätzter Aufwand pro Wohung ca. 3 Std. 48,00 WE Material: Lohn: EP: 3.5.2.54 Reinigen Installationsrohre Reinigen Installationsrohre zur Neubestückung incl. Hilfsmaterialien 2.720,00 m Material: Lohn: EP: 3.5.2.55 Mietereigene Schwachststromanlagen Mietereigene Schwachststromanlagen Antennen- und Telefonleitunge vor Schadstoffsanierung Bestand aufnehmen. Nach erfolgter Sanierung sach- und fachgerecht neu installieren inklusive Material (ca. je 10m Telefon/Antennenleitung mit LF-Kanal 15x15mm und jeweils eine Anschlussdose mit Klein- und Befestigungsmaterial) 48,00 St 138 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR Gesamtsumme: 139 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 3.6 Ruf-; Sprech- und Türöffneranlage Einheitspreis in EUR 140 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR In den o.g. Objekten befinden sich bereits In den o.g. Objekten befinden sich bereits Haus-/Etagenklingeln Das vorhandene Leitungsnetz soll zur Installation einer Gegensprechanlage in 2D-Bustechnik (mit Rufunterscheidung, Missbrauchssperre für Türöffnerfunktion und Mithörsperre) genutzt und ggf. ausgebaut werden. Dazu ist das vorhandene Niederspannungsleitungsnetz zu bewerten und evtl. erforderliche Neuverlegungen im Kabelkanal und / oder Ausbesserungsarbeiten unter Bezug auf die Herstellerangaben zu berücksichtigen. In der Preisbildung sind alle Kosten, die zur betriebsfertigen Installation der Anlagen gehören, einzurechnen. Die Installation der Haustelefone soll in den Wohnungen vorrangig an Stelle der alten Gegensprechanlage bzw. der alten Türöffnertaste erfolgen. Dabei muss eine einwandfreie Bedienung der Telefone und eine gute Wahrnehmung der Ruftöne gewährleistet sein (z.B. Berücksichtigung von Einbauschränken, Vorhängen, der Wohnungsgröße und evtl. bereits vorhandene Zweitklingeln). Der Netztransformator ist in die vorhandene Hausstromverteilung einzubauen. Bei allen Installationsarbeiten sind die gültigen Normen, besonders VDE 0100 und VDE 0800, einzuhalten. Der vorhandene Türöffner ist zu überprüfen und ggf. durch ein neues Exemplar (8-12V) zu ersetzen. Parallel dazu ist die Gangbarkeit der Hauseingangstür, des hydraulischen Türschließers und Türstoppers festzustellen. Ggf. sind bei installierten vollautomatischen Türen die Betätigungen der installierten Türanlage anzupassen. Die Hierachie der Türöffnung zu den Gewerbebetriebszeiten ist direkt mit den Betreibern / Bauleitung abzustimmen Nach Abschluss der Arbeiten ist vom Mieter die Bestätigung des ordnungsgemäß erfolgten Telefonanbaus schriftlich einzuholen. Die Objekte sind täglich besenrein zu verlassen. Die Installation im Treppenhaus und in den Wohnungen erfolgt in UP-Auführung. Die Haustelefone sind jedoch für AP-Montage vorgesehen. In die Preise sind Schlitz-, Stemm, Durchbruchsarbeiten und Verputzarbeiten einzukalkulieren, Alle notwendigen Leitungen, Abzweigdosen und Hilfsmaterialien sind ebenfalls zu berücksichtigen. Weiterhin sind in den Preisen alle Nebenkosten die bei der Durchführung des BV in kleinen Bauabschnitten entstehen zu beachten. Die Erstellung eines Verdrahtungsplanes gehört ebenso zum Leistungsumfang. Verwendetes Sprechanlagefabrikat: TCS o.glw. Taster Fab.: Busch-Jaeger o.glw. Typ: Reflex SI, alpinweiß LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 3.6.1 Instandsetzung Eingang-Türtableau, für 24 Rufstellen Einbau-Türtableau, für 24 Rufstellen Frontplatte im Bestand mit Austausch Mikro-Lautsprecher-Einheit; Beleuchtung (mit LED erneuern) und Erneuerung der Klingeltaster kompl.Überarbeiten in vandalensicherer Ausführung montieren u. wieder betriebsfertig. anschließen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 2,00 St Material: Lohn: EP: 3.6.2 Haustelefon AP mit Mithörsperre, TüröffHaustelefon AP mit Mithörsperre, Türöffnertaste, ohne Hörer(freisprech) . Einbausummer zum Etagenruf, Einbauläutewerk zum Haustürruf, mit einstellbarer Lautstärke, kompl. liefern, montieren u. betriebsfertig anschließen oder gleichwertig, Hersteller/Typ ............... 48,00 St Material: Lohn: EP: 3.6.3 Namenschilder nach Mieterliste gravieren Namenschilder nach Mieterliste gravieren, liefern und nach Einzug der Mieter montieren 96,00 St Material: Lohn: EP: 3.6.4 systemgerechtes Netzgerät mit 220-/12/8V systemgerechtes Netzgerät mit 220-/12/8V AC/DC, 2A incl. Ruftongenerator liefern und mit separatem Sicherungsautomaten in die Hauslichtverteilung abgeschottet einbauen und anschließen Hersteller/Typ ............... 141 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit 2,00 St Einheitspreis in EUR Material: Lohn: EP: 3.6.5 UP-Etagentaster mit Symbol und BeschUP-Etagentaster mit Symbol und Beschriftungsfeld Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 48,00 St Material: Lohn: EP: 3.6.6 Schalterdosen aus Isolierstoff Schalterdosen aus Isolierstoff mit Stutzen und Schraubbefestigung liefern, einstemmen und einsetzen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 48,00 St Material: Lohn: EP: 3.6.7 el. Türöffner liefern, el. Türöffner liefern, dem Tischler zw. Einbau übergeben und unter Zulieferung eines metallenden Leitungsübergangs mit Zugentlastung und Leitung betriebsfertig montieren Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 5,00 St Material: Lohn: EP: 3.6.8 J-Y(St)Y 4x2x0,8 mm J-Y(St)Y 4x2x0,8 mm liefern und UP verlegen, incl. Schlitzarbeiten 142 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 336,00 lfdm Material: Lohn: EP: 3.6.9 alte Wohnungsklingel demontieren und entsorgen alte Wohnungsklingel demontieren und entsorgen 48,00 St Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: 143 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 3.7 Brandschutz/ Nutzung Einheitspreis in EUR 144 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR alter Leitungswege Nach Inbetriebnahme der neuen Wohnungeinspeisungen und Nach Inbetriebnahme der neuen Wohnungeinspeisungen und Rückbau der alten Strang-Steigeleitungen sind sämtliche UP-Zug-und Anschlussverteiler in den Etagenfluren sachund fachgerecht mit geeigneten Materialien so zu verschließen, dass bei Bedarfdiese für eine spätere Nutzung wieder geöffnet werden können. Z.B. Leitungswege für Provider bzw. Installation von LWL_verkabelungen. 3.7.1 Kabelabschottung F90 bis 0,18qm, Kabelabschottung F90 bis 0,18 qm, Kabelabschottung F90 bis 0,18 qm, zur Verhinderung von Brandübertragung, in Wänden/Decken aus Mauerwerk/ Stahlbeton, mit Vorlage der amtlichen Nachweise: Prüfzeugnis, Prüfbescheid, allg. bauaufsichtliche Zulassung liefern und montieren, inkl. Klein- und Befestigungsmaterial, sowie systembedingten Zubehör .............................. vom Bieter einzutragen. 5,00 St Material: Lohn: EP: 3.7.2 Zugkasten ca.260x260mm verschließen Zugkasten ca.260x260mm verschließen Leerrohre mit Stopfen verschließen 48,00 St Material: Lohn: EP: LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3.7.3 Zugkasten ca.ca.100x100 mm verschließen Zugkasten ca.100x100mm verschließen Leerrohre Silikon verschließen 48,00 Einheit St Einheitspreis in EUR Material: Lohn: EP: 3.7.4 Kabelabschottung F90 bis 0,06 qm, Kabelabschottung F90 bis 0,06 qm, Kabelabschottung F90 bis 0,06 qm, zur Verhinderung von Brandübertragung, in Wänden/Decken aus Mauerwerk/ Stahlbeton, mit Vorlage der amtlichen Nachweise: Prüfzeugnis, Prüfbescheid, allg. bauaufsichtliche Zulassung liefern und montieren, inkl. Klein- und Befestigungsmaterial, sowie systembedingten Zubehör .............................. vom Bieter einzutragen. 49,00 St Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: 145 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 3.8 Sonstiges allgemein Einheitspreis in EUR 146 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR In der Regel sind für absehbare Arbeiten entIn der Regel sind für absehbare Arbeiten entsprechende Ergänzungsangebote/ Nachträge vor Ausführung einzureichen. Nur wenn die Abrechnung nach Leistung u. Einheitspreis nicht möglich ist, wird nach Stundenlohn und Materialpreis abgerechnet. Diese dürfen jedoch nur auf besondere Anweisung der Bauleitung ausgeführt werden und sind unverzüglich nach Ausführung von der Bauleitung quittieren zu lassen. 3.8.1 Monteurstunde für unvorhergesehene Monteurstunde für unvorhergesehene Arbeiten zum Nachweis 10,00 Std. Material: Lohn: EP: 3.8.2 Revisionsunterlagen Elektro Revisionsunterlagen Elektro für alle ausgeschriebenenLeistungen, in 3-facher Ausfertigung. Die Revisionsunterlagen sind übersichtlich in Ordnern mit Trennblättern und Inhaltsverzeichnis versehen herzustellen und der Bauleitung zur Prüfung und Weiterleitung gegen Quittierung auszuhändigen. Ordnerrücken sind mit dem Bauvorhaben dem Gewerk und der ausführenden Firma zu beschriften. Die Unterlagen u. Nachweise umfassen im wesentlichen: - Errichterbescheinigung für alle Anlagenteile mit Nennung der entsprechenden Normen - Alle Bezugsquellen und Bezugsnachweise der zur Ausführung gebrachten Materialien und Bauteile in Form von Prospekten oder Herstellerkatalogunterlagen sowie als Fabrikateliste mit Nennung aller Fabrikate mit Hersteller sowie der Bestell-Nr., Herstellerangaben mit Anschrift, Tel.-Nr. sowie Fax-Nr., ohne Verweis auf andere Unterlagen - Lageplan/ Installationsplan, sowie revidierter Plansatz auf CD-Rom als *.dwg- o. *.dxf-Dateien und Werksplanung - Messprotokolle zur Kabelverlegung/ Übergabeprotokoll Kabelanlage - Erklärung ü. Einhaltung d. Anwendungsvorschriften - Übergabeprotokolle für die Übergabe aller Anlagenteile an den Nutzer, Protokolle über die Einweisung des Nutzers, Protokolle über die Übergabe von Zubehör- oder Ersatzteilen Ohne Vorliegen der Revisionsunterlagen erfolgt keine Prüfung der Schlußrechnung. LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR Pauschal für den ausgeschrieb. Leistungsumfang 1,00 psch Material: Lohn: EP: 3.8.3 Einweisung Hausmeister Einweisung des Hausmeisters u. Concierge in alle Funktionsabläufe/Schaltund Steuereinrichtungen, Übergabe aller Schlüssel und Erstellung eines Protokolls 1,00 psch Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: 147 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 148 25.10.2016 18.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3.9 Aufzugsmaschinenraum 3.9.1 Installationskleinverteiler 2x12TE AP Installationskleinverteiler DIN VDE 0603-1 ( VDE 0603-1) und DIN 43871,aus Kunststoff, mit Tür, für Aufputzmontage, 2 x 12 Teilungseinheiten, Schutzart IP: 30 Schutzklasse: Schutzklasse II, Zum Einbau von Geräten bis 63 A nach Maßnorm DIN 43880, mit PEN, PE- und N-Klemmschienen, Hutschiene zum Einbau von Modulargeräten nach DIN 43880, bzw. Tragschienen nach DIN EN 60715 Farbe: weiß (RAL 9010) Berührungsschutzabdeckung, Blindabdeckungen für Reserveplätze, Stromkreiskennzeichnung je Gerät, einschließlich Kabel-/Leitungseinführungen, einschl. Reihenklemmen und Zubehör. Zur Montage im Aufzugsraum Gehäusemaße H/B/T in mm, Einbaumaße H/B/T in mm, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen, 2,00 St Material: Lohn: EP: 3.9.2 Leitungsschutzschalter 3-polig B 32A Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, 3-polig, Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 32 A, mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 2,00 St Material: Lohn: EP: 3.9.3 Leitungsschutzschalter 3-polig B 25A Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, 3-polig, Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 25 A, mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild, Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 2,00 St Material: Lohn: EP: 3.9.4 Leitungsschutzschalter 1 polig B 16A Leitungsschutzschalter DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, Bemessungsausschaltvermögen 6 kA, einpolig, Arbeitsstromauslöser 220 bis 240 V AC/DC, Auslösecharakteristik B, Bemessungsstrom 16 A, mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild, Beleuchtung ; Versorgung RWA Lüftung Kabinenlicht Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 6,00 St Material: Lohn: EP: 3.9.5 Fehlerstromschutzschalter B16A 30mA Fehlerstromschutzschalter mit Überstromschutz DIN EN 61009-1 (VDE 0664-20), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Auslösecharakteristik B DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11), Bemessungsstrom 16 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA, einpolig + N, 230 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA, stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung, mit Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild, Hersteller/Typ ............... 149 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR vom Bieter einzutragen. 4,00 St Material: Lohn: EP: 3.9.6 Wippschalter Wippschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) einpolig, Aus, 10 A, 250 V AC, Farbton grau, RAL 7035, in Aufputzgehäuse, Schutzart IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Beleuchtung Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 2,00 St Material: Lohn: EP: 3.9.7 Feuchtraum-Wannenleuchte Feuchtraum-Wannenleuchte 2x58W, IP 54, Schutzklasse I, EVG, opale Abdeckung, Deckenmontage, incl. Leuchtmittel liefern, montieren und betriebsfertig anschließen Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 2,00 St Material: Lohn: EP: 3.9.8 AP/FR Schutzkontaktsteckdose mit KlappAP/FR Schutzkontaktsteckdose mit Klappdeckel liefern, montieren und betriebsfertig anschließen Allgemein, Notrufgerät Hersteller/Typ ............... 150 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR 151 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen. 4,00 St Material: Lohn: EP: 3.9.9 Elektr.Installation Triebwerksraum Kabelkanal/Boden Kunststoffkanal/Wand Elektrische Installation, für Personen-/Lastenaufzug, im Triebwerksraum, die Leistung der Ausführung beginnt mit den Eingangsklemmen des Hauptschalters und des Schalters für Fahrkorbbeleuchtung und Notrufeinrichtung sowie für Schachtbeleuchtung einschl. Auflegen der Energiezufuhr, Leitungen in Kabelkanälen sowie Rahmen mit trittfester Abdeckung auf dem Rohboden verlegen, Leitungen in Kunststoffkanälen an den Wänden verlegen. 2,00 St Material: Lohn: EP: 3.9.10 NHXMH-J E30 5x16mm² Einspeisung Aufzug NHXMH-J E30 5 x 16mm², Cu-Zahl 768, inklusive Befestigungsmaterial zur Verlegung im Funktionserhalt Hersteller/Typ ............... vom Bieter einzutragen. 52,00 m Material: Lohn: EP: 3.9.11 Notlicht-Versorgungsbaustein 230VAC Bereitschaftsschaltung IP2X 58W autom. Prüfeinr. Notlicht-Versorgungsbaustein DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22) mit Einzelbatterie, Bemessungsbetriebsspannung 230 V AC, Bereitschaftsschaltung, Bemessungsbetriebsdauer 3 h, Schutzklasse I, Schutzart IP 2X DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Aufbaugehäuse für Wandaufbau, für Leuchtstofflampen 58 W, Lichtstromfaktor 50 %, Umgebungstemperatur -5 bis +40 Grad C, mit interner automatischer Prüfeinrichtung, selbsttätig auslösend, Meldung über potentialfreien Kontakt, Hersteller/Typ ............... LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR vom Bieter einzutragen. 2,00 St Material: Lohn: EP: 3.9.12 Einbindung des Aufzuges in den HPA Einbindung des Aufzuges in den HPA inklusive Zuleitung 45 16mm² gegn, Anschluss und Kleinmaterial. 2,00 St Material: Lohn: EP: Gesamtsumme: 152 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 2 1. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str. 2.1 Baustrom 2.2 Vorbereitende Arbeiten 2.2.1 Demontage 2.2.2 Vorbereitende Maßnahmen 2.3 Hauptstromversorgung 2.3.1 Hauptverteilungen 2.3.2 Zählerzentralisation 2.3.3 Kabel, Leitungen, Tragsysteme 2.4 Verteilungen, Installation allg. 2.4.1 Verteilungen 2.4.2 Elektroinstallation 2.4.3 Leuchten Treppenhaus 2.5 Wohnungsinstallation 2.5.1 Verteilungen Wohnung 2.5.2 Grundinstallation Wohnung 2.6 Ruf-; Sprech- und Türöffneranlage 2.7 Brandschutz/ Nutzung 2.8 Sonstiges allgemein 2.9 Aufzugsmaschinenraum 3 2. Wirtschaftseinheit John-Locke-Str. 3.1 Baustrom 3.2 Vorbereitende Arbeiten 3.2.1 Demontage 3.2.2 Vorbereitende Maßnahmen 3.3 Hauptstromversorgung alter Leitungswege 153 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Elektro Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 3.3.1 Hauptverteilungen 3.3.2 Zählerzentralisation 3.3.3 Kabel, Leitungen, Tragsysteme 3.4 Verteilungen, Installation allg. 3.4.1 Verteilungen 3.4.2 Elektroinstallation 3.4.3 Leuchten Treppenhaus 3.5 Wohnungsinstallation 3.5.1 Verteilungen Wohnung 3.5.2 Grundinstallation Wohnung 3.6 Ruf-; Sprech- und Türöffneranlage 3.7 Brandschutz/ Nutzung 3.8 Sonstiges allgemein 3.9 Aufzugsmaschinenraum alter Leitungswege Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 154 25.10.2016 18.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Bauablaufplan Ausführungsstand mit kompl. Schadstoffsanierung in allen Wohnungen, TH & Hausfluren Nr. Vorgangsname Dauer Anfang Fertig stellen 01 März 13.02. 1 2 3 1. Bauabschnitt (BA) JLS 1-11 1. BA: JLS 1-11 Arbeiten in den Kellerbereichen Mo 27.02.17 Fr 22.12.17 30 Tage 25 Tage 25 Tage 185 Tage 20 Tage Mo 27.02.17 Mo 27.02.17 Mo 27.02.17 Mo 06.03.17 Mo 06.03.17 150 Tage Mo 06.03.17 Fr 29.09.17 10 Tage Mo 13.03.17 Fr 24.03.17 10 Tage Mo 27.03.17 Fr 07.04.17 10 Tage Mo 10.04.17 Fr 21.04.17 Umverlegung Heiztrasse vom Los 8 zum Los 6 Anbringen der Kellerdeckendämmung 39 Tage 55 Tage Di 06.06.17 Fr 28.07.17 Mo 04.09.17 Fr 17.11.17 Dämmung der unteren Geschossdecken im Kellerbereich JLS_1-3, 5-7 Dämmung der unteren Geschossdecken im Kellerbereich JLS_9-11 Restarbeiten an den Kellerdeckendämmungen nach kompletter fertigstellung der Strangsanierungen 20 Tage 15 Tage 10 Tage Mo 04.09.17 Fr 29.09.17 Mo 09.10.17 Fr 27.10.17 Mo 06.11.17 Fr 17.11.17 8 Freiräumen und Einlagern von Mietersachen aus den Mieterkellern wegen der Schadstoffsanierung an den Bestandsheizleitungen-JLS 1-11 Sanitär/Heizung/ Elektroleistungen im Keller/ TH zu den jeweiligen Strangsanierungen (Sanitär/Heizung/Elektro) 1. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der Bestandsheizrohrisolierung)-1. Block: JLS 1-3 2. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der Bestandsheizrohrisolierung)-2. Block: JLS 5-7 3. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der Bestandsheizrohrisolierung)- 3. Block: JLS 9-11 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 215 Tage Mo 27.02.17 Fr 22.12.17 215 Tage bauvorbereitende Maßnahmen 1. BA Baustelleneinrichtung (Bauhaupt) 1.BA Einrichten von Baustrom- und Bauwasseranlagen (Elektro, Sanitär) 10 01 Mai 13.03. 10.04. Sanierung der Kellerbereiche / 1. BA Fr 07.04.17 Fr 31.03.17 Fr 31.03.17 Fr 17.11.17 Fr 31.03.17 160 Tage Mo 27.02.17 Fr 06.10.17 1. BA: JLS 1-11 Gebäudehülle 1. Gerüstaufbau / 1. und 2. Rüstungsabschnitt (Beginn/Loggiaseite JLS 1-3_Westseite/ 8-Geschosser) 1. Fassadenarbeiten / Balkone / 1. und 2. Rüstungsabschnitt 1. Dacharbeiten - JLS_1-3 1. Gerüstabbau / 1. und 2. Rüstungsabschnitt - - nach Fertigstellung Sanierungsstrang 6 / Aufgang JLS 3 1. Sockel, Restarbeiten außen / 1. und 2. Rüstungsabschnitt 2. Gerüstaufbau / 3. und 4. Rüstungsabschnitt (Beginn/ Loggiaseite JLS_5-7_Südseite / 4-Geschosser) 2. Fassadenarbeiten / Balkone / 3. und 4. Rüstungsabschnitt 2. Dacharbeiten - JLS_5-7 2. Gerüstabbau / 3. und 4. Rüstungsabschnitt - nach Fertigstellung Sanierungsstrang 10 / Aufgang JLS_7 2. Sockel, Restarbeiten außen / 3. und 4. Rüstungsabschnitt 3. Gerüstaufbau / 5. und 6. Rüstungsabschnitt (Beginn/ Loggiaseite JLS_9-11_Südseite / 8-Geschosser) 3. Fassadenarbeiten / Balkone / 5. und 6. Rüstungsabschnitt 3. Dacharbeiten - JLS_9-11 3. Gerüstabbau / 5. und 6. Rüstungsabschnitt - nach Fertigstellung Sanierungsstrang 16 / Aufgang JLS_11 3. Sockel, Restarbeiten außen / 5. und 6. Rüstungsabschnitt 20 Tage Mo 27.02.17 Fr 24.03.17 85 Tage 50 Tage 15 Tage Mo 20.03.17 Fr 14.07.17 Mo 10.04.17 Fr 16.06.17 Mo 10.07.17 Fr 28.07.17 15 Tage 14 Tage Mo 24.07.17 Fr 11.08.17 Mo 27.03.17 Do 13.04.17 60 Tage 40 Tage 10 Tage Di 18.04.17 Mo 10.07.17 Mo 01.05.17 Fr 23.06.17 Mo 10.07.17 Fr 21.07.17 15 Tage 15 Tage Mo 07.08.17 Fr 25.08.17 Mo 29.05.17 Fr 16.06.17 70 Tage 30 Tage 15 Tage Mo 19.06.17 Fr 22.09.17 Mo 17.07.17 Fr 25.08.17 Mo 18.09.17 Fr 06.10.17 10 Tage Mo 18.09.17 Fr 29.09.17 27.02. 27.02. 27.02. 06.03. 13.03. 27.03. 10.04. 27.02. 24.03. 20.03. 14.07. 10.04. 18.04. 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage Mo 12.06.17 Mo 12.06.17 Mo 19.06.17 Mo 19.06.17 Mo 26.06.17 Mo 26.06.17 Mo 03.07.17 Mo 03.07.17 Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung: JLS 5-7 Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im Treppenhaus im EG-Bereich / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_5-7 30 Tage Mo 21.08.17 Fr 29.09.17 30 Tage Mo 21.08.17 Fr 29.09.17 66 Strangsanierungsbereich-JLS 9-11: Strang 7-9 / 8-Geschosser / 8 WE`s pro Strang 65 Tage Mo 26.06.17 Fr 22.09.17 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 3. Balkonbrüstungsabriss - JLS 9: vorauss. Strang 11 im 4.OG (Leer-WE) Strang 11 / bew. WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG Strang 11 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG Strang 12 / bew. WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG Strang 12 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG Strang 13 / bew. WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG Strang 13 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_9: EG-7.OG 4. Balkonbrüstungsabriss - JLS 11: vorauss. Strang 14 im 5.OG (Leer-WE) Strang 14 / bew. WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG Strang 14 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG Strang 15 / bew. WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG Strang 15 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG Strang 16 / bew. WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG Strang 16 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_11: EG-7.OG 10 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 10 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage Mo 26.06.17 Mo 10.07.17 Mo 10.07.17 Mo 17.07.17 Mo 17.07.17 Mo 24.07.17 Mo 24.07.17 Mo 17.07.17 Mo 31.07.17 Mo 31.07.17 Mo 07.08.17 Mo 07.08.17 Mo 14.08.17 Mo 14.08.17 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 Anbringen der Kellerdeckendämmung Dämmung der unteren Geschossdecken im Kellerbereich JLS_13-17 Restarbeiten an den Kellerdeckendämmungen nach kompletter fertigstellung der Strangsanierungen 03.11. 10.04. Fr 21.04.17 Fr 26.05.17 Fr 02.06.17 Fr 02.06.17 Fr 09.06.17 Fr 09.06.17 Fr 16.06.17 Mo 15.05.17 Fr 16.06.17 Fr 23.06.17 Fr 30.06.17 Fr 07.07.17 Fr 07.07.17 Fr 14.07.17 4. Gerüstaufbau / 7. und 8. Rüstungsabschnitt (Beginn/ Loggiaseite JLS_13-17_Südseite / 8-Geschosser)) 4. Fassadenarbeiten / Balkone / 7. und 8. Rüstungsabschnitt 4. Dacharbeiten - JLS_13-17 4. Gerüstabbau / 7. und 8. Rüstungsabschnitt 4. Sockel, Restarbeiten außen / 7. und 8. Rüstungsabschnitt 21.04. 24.04. 24.04. 26.05. 02.06. 02.06. 02.05. 02.05. 09.06. 09.06. 08.05. 08.05. 16.06. 02.05. 15.05. 15.05. 15.05. 16.06. 23.06. 29.05. 29.05. 30.06. 07.07. 07.07. 06.06. 06.06. 14.07. 22.05. 08.09. 22.05. 23.06. 12.06. 31.07. 08.09. 31.07. 08.09. 14.07. 12.06. 11.08. 12.06. 12.06. Fr 14.07.17 Fr 21.07.17 Fr 21.07.17 Fr 28.07.17 Fr 28.07.17 Fr 04.08.17 Fr 04.08.17 Fr 11.08.17 14.07. 21.07. 21.07. 19.06. 19.06. 28.07. 28.07. 26.06. 26.06. 04.08. 04.08. 03.07. 03.07. 11.08. 21.08. 26.06. Fr 07.07.17 Fr 11.08.17 Fr 18.08.17 Fr 18.08.17 Fr 25.08.17 Fr 25.08.17 Fr 01.09.17 Fr 28.07.17 Fr 01.09.17 Fr 08.09.17 Fr 08.09.17 Fr 15.09.17 Fr 15.09.17 Fr 22.09.17 22.09. 07.07. 10.07. 10.07. 11.08. 18.08. 18.08. 17.07. 17.07. 25.08. 25.08. 24.07. 24.07. 17.07. 01.09. 28.07. 31.07. 31.07. 01.09. Mo 24.07.17 Fr 03.11.17 03.11. 24.07. Mo 24.07.17 Fr 25.08.17 25.08. Mo 25.09.17 Fr 03.11.17 14.08. Mo 14.08.17 Fr 15.09.17 25.09. 03.11. 25.09. 03.11. 15.09. Mo 25.09.17 Fr 03.11.17 06.11. 06.11. Mo 06.11.17 Fr 22.12.17 Mo 06.11.17 Fr 09.03.18 22.12. 09.03. 09.03. 10.04. 240 Tage Mo 10.04.17 Fr 09.03.18 235 Tage Mo 10.04.17 Fr 02.03.18 25 Tage 20 Tage 19 Tage 204 Tage 18 Tage Mo 10.04.17 Mo 10.04.17 Mo 10.04.17 Di 18.04.17 Di 18.04.17 Fr 12.05.17 Fr 05.05.17 Do 04.05.17 Fr 26.01.18 Do 11.05.17 164 Tage Di 18.04.17 Fr 01.12.17 14 Tage Di 02.05.17 Fr 19.05.17 35 Tage Mo 11.12.17 Fr 26.01.18 25 Tage 10 Tage Mo 11.12.17 Fr 12.01.18 Mo 15.01.18 Fr 26.01.18 10.04. 10.04. 10.04. 12.05. 05.05. 04.05. 18.04. 26.01. 18.04. 11.05. 18.04. 01.12. 02.05. 19.05. 11.12. 19.06. 25 Tage Mo 19.06.17 Fr 21.07.17 85 Tage 50 Tage 15 Tage 10 Tage Mo 24.07.17 Mo 07.08.17 Mo 06.11.17 Mo 20.11.17 24.07. 17.11. 07.08. Fr 18.08.17 Fr 22.09.17 Fr 29.09.17 Fr 06.10.17 Fr 13.10.17 Fr 13.10.17 Fr 20.10.17 Fr 15.09.17 Fr 20.10.17 Fr 27.10.17 Fr 27.10.17 Fr 03.11.17 Fr 03.11.17 Fr 10.11.17 Fr 06.10.17 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage Mo 09.10.17 Mo 09.10.17 Mo 16.10.17 Mo 16.10.17 Mo 23.10.17 Mo 23.10.17 Fr 10.11.17 Fr 17.11.17 Fr 17.11.17 Fr 24.11.17 Fr 24.11.17 Fr 01.12.17 Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung komplett: JLS 13-17 Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 13: Sanierung der Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm) Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_13 Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 15: Sanierung der Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm) Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_15 Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 17: Sanierung der Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm) Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_17 105 Tage Mo 11.09.17 Fr 02.02.18 Mo 30.10.17 Fr 08.12.17 25 Tage Mo 02.10.17 Fr 03.11.17 30 Tage Mo 20.11.17 Fr 29.12.17 25 Tage Mo 23.10.17 Fr 24.11.17 40 Tage Mo 11.12.17 Fr 02.02.18 95 Tage Mo 11.09.17 Fr 19.01.18 90 Tage Mo 11.09.17 Fr 12.01.18 40 Tage Mo 27.11.17 Fr 19.01.18 25 Tage 70 Tage Mo 05.02.18 Fr 09.03.18 Mo 05.02.18 Fr 11.05.18 Unterbrechung 24.11. 20.11. Mo 07.08.17 Mo 21.08.17 Mo 21.08.17 Mo 04.09.17 Mo 04.09.17 Mo 11.09.17 Mo 11.09.17 Mo 04.09.17 Mo 18.09.17 Mo 18.09.17 Mo 25.09.17 Mo 25.09.17 Mo 02.10.17 Mo 02.10.17 Mo 25.09.17 30 Tage 13.10. 06.11. 10 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 10 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 10 Tage Mo 11.09.17 Fr 13.10.17 26.01. 21.07. Fr 17.11.17 Fr 13.10.17 Fr 24.11.17 Fr 01.12.17 25 Tage 12.01. 15.01. 01.12. 19.06. 1. Balkonbrüstungsabriss - JLS 13: vorauss. Strang 1 im 5.OG (Leer-WE) Strang 1 / bew. WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG Strang 1 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG Strang 2 / bew. WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG Strang 2 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG Strang 3 / bew. WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG Strang 3 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_13: EG-7.OG 2. Balkonbrüstungsabriss - JLS 15: vorauss. Strang 4 im 4.OG (Leer-WE) Strang 4 / bew. WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG Strang 4 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG Strang 5 / bew. WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG Strang 5 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG Strang 6 / bew. WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG Strang 6 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_15: EG-7.OG 3. Balkonbrüstungsabriss - JLS 17: vorauss. Strang 8 (Mittelstrang) im 5.OG (Leer-WE) Strang 7 / bew. WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG Strang 7 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG Strang 8 / bew. WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG Strang 8 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG Strang 9 / bew. WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG Strang 9 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_17: EG-7.OG Vorgang 22.09. 24.07. Mo 07.08.17 Fr 01.12.17 Projekt: JLS_1-17 (LOS 6) Datum: 26.09.16 15.09. 15.09. 14.08. 14.08. 85 Tage Überarbeitung sämtlicher Hauseingangsvorbauten inkl. Dachabdichtungen und Randverblechung an das WDVS, Anfang an der JLS 1_1.BA (Maler,Dach,Metallbau) 138 Überarbeitung sämtlicher Hauseingangsvorbauten inkl. Dachabdichtungen und Randverblechung an das WDVS, Anfang an der JLS 13_2. BA (Maler,Dach,Metallbau) 139 Abnahmen / Restleistungen 140 Schlussrechnung / Dokumentation 08.09. 08.09. 07.08. 07.08. 07.08. 137 29.09. 26.06. 130 Tage Mo 07.08.17 Fr 02.02.18 Sanierung der Eingangsvorbauten an beiden Bauabschnitten /1. BA und 2. BA 29.09. 21.08. 07.08. 2. BA: JLS 13-17 Arbeiten im Gebäude Strangsanierungsbereich-JLS 13-17: Strang 1-9 / 8-Geschosser / 8 WE`s pro Strang 29.09. 14.07. 120 Tage Mo 19.06.17 Fr 01.12.17 2. BA: JLS 13-17 Gebäudehülle 06.10. 18.09. Strang 7 / bew. WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG Strang 7 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG Strang 8 / bew. WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG Strang 8 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_5: EG-3.OG Strang 9 / bew. WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG Strang 9 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG Strang 10 / bew. WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG Strang 10 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_7: EG-3.OG 96 25.08. 18.09. 56 57 58 59 60 61 62 63 64 95 22.09. 17.07. Mo 12.06.17 Fr 11.08.17 Freiräumen und Einlagern von Mietersachen aus Mieterkellern wegen der Schadstoffsanierung an den Bestandsheizleitungen-JLS 13-17 Sanitär/Heizung/ Elektroleistungen im Keller/ TH zu den jeweiligen Strangsanierungen (Sanitär/Heizung/Elektro) 4. Schadstoffsanierung im Kellerbereich (Demontage der Bestandsheizrohrisolierung)- 4. Block: JLS 13-17 25.08. 16.06. 19.06. 45 Tage Sanierung der Kellerbereiche / 2. BA 21.07. 07.08. 29.05. Strangsanierungsbereich-JLS 5-7: Strang 7-10 / 4-Geschosser / 4 WE`s pro Strang 94 23.06. 10.07. 55 bauvorbereitende Maßnahmen 2. BA Baustelleneinrichtung (Bauhaupt) 2. BA Einrichten von Baustrom- und Bauwasseranlagen (Elektro, Sanitär) 10.07. 01.05. Mo 31.07.17 Fr 08.09.17 90 91 92 93 11.08. 13.04. 30 Tage 2. Bauabschnitt (BA) JLS 13-17 2. BA: JLS 13-17 Arbeiten in den Kellerbereichen 28.07. 24.07. 27.03. Mo 12.06.17 Fr 14.07.17 89 16.06. 10.07. 25 Tage 35 Tage 90 Tage 17.11. 06.10. 27.02. Mo 31.07.17 Fr 08.09.17 Abnahmen / Restleistungen im 1. BA Schlussrechnung / Dokumentation im 1. BA 27.10. 06.11. 30 Tage Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung kompl.: JLS 9-11 75 Tage 25 Tage Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 9: Sanierung der Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm 30 Tage Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im Treppenhaus im EG-Bereich / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_9 25 Tage Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 11: Sanierung der Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm 30 Tage Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im Treppenhaus im EG-Bereich / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_11 29.09. 09.10. Mo 22.05.17 Fr 23.06.17 1. BA: JLS 1-11 Arbeiten in den Gebäuden Strangsanierungsbereich-JLS 1-3: Strang 1-6 / 8-Geschosser / 8 WE`s pro Strang 28.07. 04.09. 25 Tage 86 87 88 07.05. 21.04. 06.06. Mo 22.05.17 Fr 08.09.17 85 01 Mai 09.04. 07.04. 80 Tage 84 12.03. 24.03. Treppenhaus & Flurbereich Schadstoffsanierung: JLS 1-3 Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 1: Sanierung der Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm) Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_1 Instandsetzung der Aufzugsanlagen_JLS 3: Sanierung der Aufzugsanlage (Demontage,Montage,TÜV-und Bauherrenabnahm) Sanierung der Erschließungsbereiche: Malerarbeiten im Treppenhaus / Bodenbelagsarbeiten TH & Flur / JLS_3 83 01 März 12.02. 29.09. Mo 10.04.17 Mo 24.04.17 Mo 24.04.17 Di 02.05.17 Di 02.05.17 Mo 08.05.17 Mo 08.05.17 Di 02.05.17 Mo 15.05.17 Mo 15.05.17 Mo 29.05.17 Mo 29.05.17 Di 06.06.17 Di 06.06.17 82 01 Januar 15.01. 18.12. 31.03. 10 Tage 25 Tage 30 Tage 24 Tage 29 Tage 25 Tage 30 Tage 10 Tage 25 Tage 30 Tage 25 Tage 30 Tage 24 Tage 29 Tage 65 01 November 20.11. 23.10. 17.11. 06.03. 1. Balkonbrüstungsabriss - JLS 1: vorauss. Strang 1 im 5.OG (Leer-WE) Strang 1 / bew. WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG Strang 1 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG Strang 2 / bew. WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG Strang 2 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG Strang 3 / bew. WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG Strang 3 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_1: EG-7.OG 2. Balkonbrüstungsabriss - JLS 3: vorauss. Strang 4 im 5.OG (Leer-WE) Strang 4 / bew. WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG Strang 4 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG Strang 5 / bew. WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG Strang 5 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG Strang 6 / bew. WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG Strang 6 / Leer- WE`s / Aufgang JLS_3: EG-7.OG 54 25.09. 06.03. Mo 10.04.17 Fr 14.07.17 53 28.08. 07.04. 70 Tage 52 31.07. 31.03. 31.03. 10.04. 51 01 September 03.07. 22.12. 10.04. 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 05.06. 27.02. 150 Tage Mo 10.04.17 Fr 03.11.17 35 01 Juli 08.05. 270 Tage Mo 27.02.17 Fr 09.03.18 4 5 6 7 9 Bauherr: STADT UND LAND WohnbautenGesellschaft mbH John-Locke-Straße 1-17(LOS_6) 07.08. 01.12. 02.02. 01.12. 18.08. 21.08. 21.08. 22.09. 29.09. 04.09. 04.09. 06.10. 13.10. 13.10. 11.09. 11.09. 04.09. 20.10. 15.09. 18.09. 18.09. 20.10. 27.10. 27.10. 25.09. 25.09. 03.11. 03.11. 02.10. 02.10. 25.09. 10.11. 06.10. 09.10. 09.10. 10.11. 17.11. 17.11. 16.10. 16.10. 24.11. 24.11. 23.10. 23.10. 01.12. 11.09. 02.02. 11.09. 13.10. 30.10. 02.10. 08.12. 03.11. 20.11. 23.10. 29.12. 24.11. 11.12. 02.02. 11.09. 19.01. 11.09. 12.01. 27.11. 19.01. 05.02. 05.02. Meilenstein Sammelvorgang Projektsammelvorgang Externe Vorgänge Externer Meilenstein Inaktiver Vorgang Inaktiver Meilenstein Inaktiver Sammelvorgang Manueller Vorgang Nur Dauer Manueller Sammelrollup Manueller Sammelvorgang Nur Anfang Nur Ende 09.03. 11.05. Stichtag In Arbeit
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