Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Alteo ARC und
Alufin durch Imerys unter Bedingungen
Brüssel, 28. Oktober 2016
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Alteo ARC und Alufin durch
das französische Unternehmen Imerys nach der EU Fusionskontrollverordnung freigegeben.
Die Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass Alteo ARC seine Sparte für die
Produktion von Edelkorund weiß im französischen La Bâthie veräußert.
Alteo ARC, Alufin und Imerys sind in der Produktion und im Vertrieb verschiedener SpezialAluminiumoxide im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) tätig. Die Kommission hatte Bedenken, dass
das Vorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form zu beträchtlichen Überschneidungen zwischen
den Tätigkeiten der beiden Unternehmen bei bestimmten Arten von Spezial-Aluminiumoxiden geführt
hätte. Durch die von den beteiligten Unternehmen angebotenen Verpflichtungen werden diese
Bedenken ausgeräumt.
Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission
Die vorläufige Untersuchung der Kommission ergab, dass der geplante Zusammenschluss zu einem
großen gemeinsamen Marktanteil auf dem Markt für Edelkorund weiß für feuerfeste Anwendungen und
Schleifmittel (u. a. auch im Teilsegment Hohlkugelkorunde) führen würde. Im EWR ist das
Unternehmen Motim der einzige größere Wettbewerber auf diesem Markt, auf dem Imerys und Alteo
vor dem Zusammenschluss stark miteinander konkurrierten.
Die Kommission hatte Bedenken, dass Motim und andere außerhalb des EWR ansässige Anbieter nach
dem Zusammenschluss nicht mehr in der Lage wären, einen ausreichenden Wettbewerbsdruck auf das
neu aufgestellte Unternehmen auszuüben, um Preiserhöhungen bei Edelkorund weiß zu verhindern.
Auch Kunden äußerten Bedenken bezüglich des Risikos von Preiserhöhungen nach dem Wegfall eines
der wichtigsten Anbieter auf diesem konzentrierten Markt.
Die Kommission stellte in Bezug auf andere von dem Zusammenschluss betroffene Erzeugnisse wie
Edelkorund braun keine wettbewerbsrechtlichen Probleme fest. Ihre Untersuchung ergab, dass die
Marktanteile des aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Unternehmens bei diesen Produkten
niedrig wären und mehrere andere Anbieter, auch außerhalb Europas, weiterhin für Wettbewerbsdruck
sorgen würden.
Die Verpflichtungsangebote
Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, hat Imerys angeboten, die
gesamte Alteo-Produktionssparte für Edelkorund weiß und alle damit verbundenen Geschäftsbereiche
der Alteo-Produktionsstätte im französischen La Bâthie zu veräußern.
Durch die Veräußerung werden die Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der beiden
Unternehmen auf den Märkten für Edelkorund weiß und Hohlkugelkorund für feuerfeste Anwendungen
und Schleifmittel sowohl im EWR als auch weltweit vollständig beseitigt. Dadurch wird die Intensität
des Wettbewerbs auf diesen Märkten gewahrt.
Die Kommission gelangte daher zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss in der durch die
Verpflichtungen geänderten Form den Wettbewerb nicht gefährdet. Die Genehmigung der Kommission
erfolgt unter der Bedingung, dass die Verpflichtungen uneingeschränkt erfüllt werden.
Die Unternehmen und ihre Produkte
Alteo ARC und Alufin GmbH Tabularoxid gehören beide zu dem französischen Unternehmen Alteo,
das ein vollstufiger Hersteller und Anbieter von Spezial-Aluminiumoxid für Schleifmittel und feuerfeste
Anwendungen ist. Alteo ARC betreibt zwei Aluminiumoxid-Werke in La Bâthie und in Beyrède in
Frankreich. Alufin betreibt ein Werk in Teutschenthal (Deutschland).
Imerys ist ein in Frankreich ansässiges multinationales Bergbauunternehmen, das u. a. in der
Herstellung und dem Vertrieb von Spezial-Aluminiumoxiden für Schleifmittel und feuerfeste
Anwendungen tätig ist.
Edelkorund weiß ist ein Spezial-Aluminiumoxid, das sich von anderen Spezial-Aluminiumoxiden durch
seine Produkteigenschaften, Anwendungsgebiete und seinen Preis unterscheidet. Hohlkugelkorund
gehört zum Edelkorund weiß, hat aber eine geringere Dichte und ist hochwertiger.
Fusionskontrollvorschriften
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren
Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und
Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich
und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der
Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss im Vorprüfverfahren
(Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
Das Vorhaben wurde am 9. September 2016 bei der Kommission angemeldet, nachdem die
Unternehmen bei der Kommission einen Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses gestellt hatten,
obwohl die Umsatzschwellen der EUFusionskontrollverordnung nicht erreicht werden. Dies ist möglich,
wenn ein Zusammenschluss in mindestens drei Mitgliedstaaten angemeldet werden müsste und keiner
der betroffenen Mitgliedstaaten dem widerspricht.
Weitere Informationen werden auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb im öffentlich
zugänglichen Register unter der Nummer der Wettbewerbssache M.8130 veröffentlicht.
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