Europäische Kommission - Pressemitteilung Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Alteo ARC und Alufin durch Imerys unter Bedingungen Brüssel, 28. Oktober 2016 Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Alteo ARC und Alufin durch das französische Unternehmen Imerys nach der EU Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass Alteo ARC seine Sparte für die Produktion von Edelkorund weiß im französischen La Bâthie veräußert. Alteo ARC, Alufin und Imerys sind in der Produktion und im Vertrieb verschiedener SpezialAluminiumoxide im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) tätig. Die Kommission hatte Bedenken, dass das Vorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form zu beträchtlichen Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der beiden Unternehmen bei bestimmten Arten von Spezial-Aluminiumoxiden geführt hätte. Durch die von den beteiligten Unternehmen angebotenen Verpflichtungen werden diese Bedenken ausgeräumt. Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission Die vorläufige Untersuchung der Kommission ergab, dass der geplante Zusammenschluss zu einem großen gemeinsamen Marktanteil auf dem Markt für Edelkorund weiß für feuerfeste Anwendungen und Schleifmittel (u. a. auch im Teilsegment Hohlkugelkorunde) führen würde. Im EWR ist das Unternehmen Motim der einzige größere Wettbewerber auf diesem Markt, auf dem Imerys und Alteo vor dem Zusammenschluss stark miteinander konkurrierten. Die Kommission hatte Bedenken, dass Motim und andere außerhalb des EWR ansässige Anbieter nach dem Zusammenschluss nicht mehr in der Lage wären, einen ausreichenden Wettbewerbsdruck auf das neu aufgestellte Unternehmen auszuüben, um Preiserhöhungen bei Edelkorund weiß zu verhindern. Auch Kunden äußerten Bedenken bezüglich des Risikos von Preiserhöhungen nach dem Wegfall eines der wichtigsten Anbieter auf diesem konzentrierten Markt. Die Kommission stellte in Bezug auf andere von dem Zusammenschluss betroffene Erzeugnisse wie Edelkorund braun keine wettbewerbsrechtlichen Probleme fest. Ihre Untersuchung ergab, dass die Marktanteile des aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Unternehmens bei diesen Produkten niedrig wären und mehrere andere Anbieter, auch außerhalb Europas, weiterhin für Wettbewerbsdruck sorgen würden. Die Verpflichtungsangebote Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, hat Imerys angeboten, die gesamte Alteo-Produktionssparte für Edelkorund weiß und alle damit verbundenen Geschäftsbereiche der Alteo-Produktionsstätte im französischen La Bâthie zu veräußern. Durch die Veräußerung werden die Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der beiden Unternehmen auf den Märkten für Edelkorund weiß und Hohlkugelkorund für feuerfeste Anwendungen und Schleifmittel sowohl im EWR als auch weltweit vollständig beseitigt. Dadurch wird die Intensität des Wettbewerbs auf diesen Märkten gewahrt. Die Kommission gelangte daher zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss in der durch die Verpflichtungen geänderten Form den Wettbewerb nicht gefährdet. Die Genehmigung der Kommission erfolgt unter der Bedingung, dass die Verpflichtungen uneingeschränkt erfüllt werden. Die Unternehmen und ihre Produkte Alteo ARC und Alufin GmbH Tabularoxid gehören beide zu dem französischen Unternehmen Alteo, das ein vollstufiger Hersteller und Anbieter von Spezial-Aluminiumoxid für Schleifmittel und feuerfeste Anwendungen ist. Alteo ARC betreibt zwei Aluminiumoxid-Werke in La Bâthie und in Beyrède in Frankreich. Alufin betreibt ein Werk in Teutschenthal (Deutschland). Imerys ist ein in Frankreich ansässiges multinationales Bergbauunternehmen, das u. a. in der Herstellung und dem Vertrieb von Spezial-Aluminiumoxiden für Schleifmittel und feuerfeste Anwendungen tätig ist. Edelkorund weiß ist ein Spezial-Aluminiumoxid, das sich von anderen Spezial-Aluminiumoxiden durch seine Produkteigenschaften, Anwendungsgebiete und seinen Preis unterscheidet. Hohlkugelkorund gehört zum Edelkorund weiß, hat aber eine geringere Dichte und ist hochwertiger. Fusionskontrollvorschriften Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden. Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Das Vorhaben wurde am 9. September 2016 bei der Kommission angemeldet, nachdem die Unternehmen bei der Kommission einen Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses gestellt hatten, obwohl die Umsatzschwellen der EUFusionskontrollverordnung nicht erreicht werden. Dies ist möglich, wenn ein Zusammenschluss in mindestens drei Mitgliedstaaten angemeldet werden müsste und keiner der betroffenen Mitgliedstaaten dem widerspricht. Weitere Informationen werden auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer der Wettbewerbssache M.8130 veröffentlicht. IP/16/3572 Kontakt für die Medien: Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Angela NARDELLA (+32 2 296 11 75) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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