Anmeldung WFS 2016 SuPeR mARKeT

Anmeldung WFS 2016 SUPER MARKET
Anmeldeschluss 30. SEPTEMBER 2016
21. bis 23. Oktober 2016 | Marx Halle | Karl-Farkas-Gasse 19 | 1030 Wien
bitte ausgefüllt und unterschrieben per mail an [email protected] schicken –
oder per fax an die nummer +49 (0)30 2088 9 1311 senden. bitte in druckbuchstaben ausfüllen und zutreffendes markieren!
Rechnungsadresse:
Ausstellerangaben:
FIRMIERUNG (+ RECHTSFORMzusatz)
AUSSTELLERNAME
STRASSE HAUS-NR.
MARKEN
ORTPLZ
KONTAKTPERSON
LAND
E-MAIL
UST-ID/ VAT-NR.
TELEFON
1.) Area (bitte ankreuzen – mehrfachnennung möglich)
urban LIFESTYLE
velo couture ®
AMBITION
handmade
e-mobilIty
TRAVEL & TOUR
organisation
sonstiges
2.) segment (bitte ankreuzen – mehrfachnennung möglich)
Bikes
parts
bekleidung
accessoires
zubehör
3.) Standfläche
Sie haben die Wahl zwischen 3 Verschiedenen Grössen. Für individuelle StaNdgrössen und -Bauten wenden sie
sich bitte an ihren Sales-Kontakt. Preis Pro Quadratmeter: € 105,6 qm für € 630,-
12 qm für € 1.260,-
20 qm für € 2.110,-
Individuell (auf Anfrage)
inkl. W-lan, Werbekostenzuschuss, Grundbeleutung, Hallenbewachung, Brandschutz und ggf. benötigter Stellwände zum nachbarn
4.) STROMANSCHLUSS
Stromanschluss:
ja, 150,- € (3,0 KW)
Nein, wir benötigen keinen StromanschluSS.
FÜR WEITERE ZUSATZBESTELLUNGEN WENDEN SIE SICH BITTE AN IHREN SALES KONTAKT. Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. der jeweils gültigen mwst.
ja, Wir bauen unsere eigenen Wandsysteme auf und werden das vorhandene System nicht nutzen.
BITTE BEACHTEN SIE DIE FOLGENDEN wichtigen Vertragshinweise
•
VERGEWISSERN SIE SICH, DASS DIE RECHNUNGSADRESSE KORREKT IST. FÜR JEDE NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNG BERECHNEN WIR EINE AUFWANDSPAUSCHALE VON 25 EUR.
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WIR KÖNNEN DIE AUSSTELLUNGSFLÄCHE UND -DIENSTLEISTUNGEN NUR NACH VOLLSTÄNDIGEM ZAHLUNGSEINGANG ZUM VEREINBARTEN ZAHLUNGSTERMIN GARANTIEREN.
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FÜR AUSSTELLER AUS DEM EU-AUSLAND: BITTE GEBEN SIE EINE GÜLTIGE, FÜR DIE EU REGISTRIERTE UMSATZSTEUER-IDENTIFIKATIONSNUMMER GEMÄSS IHRER RECHNUNGSADRESSE AN. ANDERNFALLS SIND WIR GEZWUNGEN, UNSERE RECHNUNGEN AN SIE MIT UMSATZSTEUER ZU STELLEN.
•
Für Aussteller aus nicht-EU-Ländern: Bitte übersenden Sie uns einen aktuellen Nachweis Ihrer Finanzbehörde über Ihre Registrierung als steuerpflichtiger
Unternehmer (in deutscher oder englischer Sprache). Andernfalls sind wir gezwungen, unsere Rechnungen an Sie mit Umsatzsteuer zu stellen.
•
ZUSÄTZLICHE STEUERKLAUSEL: BITTE ACHTEN SIE DARAUF, DASS IHRE ANGABEN VOLLSTÄNDIG UND RICHTIG SIND, UM EINE NACHTRÄGLICHE UMSATZSTEUERPFLICHT ZU
VERMEIDEN. IN DIESEM FALLE BEHALTEN WIR UNS VOR DIE ANFALLENDE STEUER AN SIE WEITER ZU BERECHNEN.
•
ALLE REKLAMATIONEN, RABATTE, STORNIERUNGEN, ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN IM GANZEN ODER IN TEILEN BEDÜRFEN DER SCHRIFTFORM UND DER GENEHMIGUNG
DURCH DIE STATION 10963 BERLIn GMBH.
•
Besonderer Hinweis: Wir behalten uns vor, ein etwaig mit Ihnen zustande kommendes Vertragsverhältnis auf eine neue Veranstaltungsgesellschaft zu
übertragen,voraussichtlich firmierend unter „Berliner Fahrradschau Gmbh“. Mit der Übersendung Ihrer verbindlichen Anmeldung stimmen Sie einer
etwaigen Übertragung zu.
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Bzgl. des gewünschten Standplatzes und des Standdesigns kommen wir nach erfolgter Anmeldung auf Sie zurück. In den historischen Hallen der
STATION Berlin sind keine Pop-Up Zelte oder Beach Flags gestattet. die StanDbauhöhe liegt zwischen 125 und 175 Zentimeter. Bei Selbstbau bitte um
Rücksprache wegen des Standdesigns und der Höhen. Dem Veranstalter bleiben kurzfristige Änderungen in der Standplanung vorbehalten. BITTE
BEACHTEN SIE DAS BLATT „WICHTIGE BESTIMMUNGEN UND REGELN BFS 2017“ UND SENDEN SIE UNS DIESES PARALLEL MIT DER ANMELDUNG ZU.
Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie die beigefügten AGB.
DATUMORT
RECHTSGÜLTIGE UNTERSCHRIFT UND GGF. STEMPEL
WIENER FAHRRADSCHAU ist eine Veranstaltung der Station 10963 Berlin GmbH | Luckenwalder Strasse 4-6, 10963 Berlin | GF: Anita Tillmann, Dr. Florian Bachelin, Jörg Arntz
HRB 86654B | VAT: DE 81 35 53 957 | fax +49 30 208 89 13 11 | [email protected] | [email protected] | www.wienerfahrradschau.at
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ALLGEMEINE AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN
STATION 10963 BERLIN GMBH (Im Folgenden „STATION“)
Luckenwalder Str. 4–6
1 0963 Berlin
Geschäftsführung: Anita Tillmann, Dr. Florian Bachelin, Jörg Arntz
Registergericht/Registernummer:
Amtsgericht Berlin Charlottenburg/HRB 86654B
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a
Umsatzsteuergesetz:
DE 81 35 53 957
1. ANMELDUNG
Die Anmeldung zur Messe erfolgt durch Einsendung des vollständig
ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars. Die STATION
speichert die Angaben auf diesem Formular im automatischen Verfahren
unter Berücksichtigung des § 33 Bundesdatenschutzgesetz und
übermittelt sie im Rahmen der Erfüllung Ihrer vertraglichen Pflichten an
Dritte. Die Anmeldung ist bindend und kann nicht an Bedingungen oder
Vorbehalte geknüpft werden.
2. ZULASSUNG | ZUTEILUNG DER STANDFLÄCHE | MITAUSSTELLER
LÖSUNG VOM VERTRAG
2.1 Die STATION entscheidet über die Zulassung zur Messe unter
Zugrundelegung des Messeprogramms, unter Berücksichtigung
der sonstigen Anmeldungen und des zur Verfügung stehenden
Platzkontingents nach Ihrem freien Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf
Zulassung besteht nicht. Der Ausstellervertrag kommt mit der schriftlichen
Mitteilung über die Zulassung zustande. Weicht der Inhalt der Zulassung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so kommt der Vertrag mit dem Inhalt der
Zulassung zustande, sofern dem abweichenden Inhalt nicht innerhalb von
2 Wochen nach Zugang schriftlich widersprochen wird. Das gleiche gilt
für den Fall, dass die Veranstaltung zeitlich oder räumlich verlegt werden
muss; an die Stelle der Mitteilung über die Zulassung tritt dabei die
entsprechende Änderungsmitteilung der STATION. Die STATION behält
sich darüber hinaus das Recht vor, die Veranstaltung ohne Begründung
bis vier Wochen vor dem geplanten Messetermin abzusagen. Bereits
bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall verzinst erstattet.
Ein darüber hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die
Zulassung gilt nur für die jeweilige Veranstaltung, das angemeldete
Unternehmen und die angemeldeten Produkte und Dienstleistungen.
Andere als die angemeldeten Produkte und Dienstleistungen, dürfen
nicht ausgestellt werden.
2.2 Die Zuteilung einer Standfläche erfolgt durch die STATION.
Die STATION wird die Wünsche des Ausstellers nach Möglichkeit
berücksichtigen. Ein Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten
Standfläche in einer bestimmten Ausstellungsfläche oder in einem
Hallenbereich besteht nicht. STATION ist berechtigt, dem Aussteller im
Einzelfall aus wichtigem Grund nachträglich eine von der Zulassung
abweichende Standfläche zuzuteilen, Größe und Maße der zugeteilten
Standfläche zu ändern, Ein- und Ausgänge zu verlegen oder zu schließen
und bauliche Veränderungen in den Messehallen vorzunehmen, ohne
dass der Aussteller hieraus Rechte herleiten kann. Bei einer Verringerung
der Standgröße wird der Unterschiedsbetrag der Teilnahmegebühr an
den Aussteller zurückerstattet. Beanstandungen müssen unverzüglich,
in jedem Fall während der Laufzeit der Veranstaltung, schriftlich
geltend gemacht werden; spätere Einwendungen können nicht mehr
berücksichtigt werden.
2.3 Die Verlegung, der Tausch oder die Teilung einer überlassen
Standfläche mit Mitausstellern ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher
vorheriger Zustimmung der STATION gestattet. Dies gilt insbesondere
für die Benutzung der Standfläche durch ein weiteres Unternehmen mit
eigenen Produkten, unabhängig davon, ob dieses Unternehmen eigenes
Personal im Rahmen der Messe beschäftigt und unabhängig davon, ob
es sich um ein unabhängiges Unternehmen oder eine Konzernfirma bzw.
eine Tochtergesellschaft handelt. Wird die Standfläche durch ein weiteres
Unternehmen ohne ausdrückliche Zustimmung der STATION genutzt, ist
die STATION berechtigt, den Ausstellervertrag fristlos zu kündigen und
die Standfläche auf Gefahr und Kosten des Ausstellers räumen zu lassen.
Der Aussteller haftet für das Verschulden von weiteren Unternehmen, die
auf der ihm zugeteilten Standfläche ausstellen, unabhängig davon, ob
die STATION Ihre Zustimmung erteilt hat. Für den Fall, dass die STATION
einer gemeinschaftlichen Nutzung der Standfläche durch mehrere
Unternehmen schriftlich zugestimmt hat, haften alle Unternehmen der
STATION gegenüber für die Zahlung der Teilnahmegebühr und der
sonstigen Kosten und Erfüllung aller sonstigen Verpflichtungen – gleich
aus welchem Rechtsgrund – als Gesamtschuldner.
2.4 Die STATION ist berechtigt, die Zulassung zu verweigern bzw. von dem
Vertrag zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere,
wenn ein zulässiger Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über
das Vermögen des Ausstellers gestellt oder ein derartiger Antrag mangels
Masse abgewiesen worden ist. Die STATION ist hiervon unverzüglich
zu informieren. Nach verbindlicher Anmeldung und Zulassung ist eine
Entlassung aus dem Vertragsverhältnis nicht mehr möglich. Bis zum
31. Januar kann die STATION dem Wunsch nach Entlassung aus dem
Vertragsverhältnis ausnahmsweise zustimmen, wenn die freiwerdende
Standfläche anderweitig vermietet werden kann. In diesem Fall ist
STATION berechtigt, einen pauschalen Ersatz der verursachten Kosten
in Höhe von 50 % des Beteiligungspreises ohne Nachweis zu fordern.
Eine Haftung für Kataloggebühren und sonstige Kosten, die insbesondere
durch Inanspruchnahme Dritter entstanden sind, bleibt hiervon unberührt.
3. AUFBAU UND GESTALTUNG DER STÄNDE | MUSIK AUF DEM STAND
3.1 Standbau und Gestaltung müssen den gesetzlichen Vorschriften und
den Richtlinien der STATION für die Gestaltung der Stände entsprechen.
Die Beauftragung von Standbauunternehmen muss vor Beginn des
Aufbaus der Stände der STATION angezeigt und von Ihr genehmigt
werden. Die Stände müssen während der Dauer der Veranstaltung mit
dem angemeldeten und zugelassenen Ausstellungsgut belegt und
personell besetzt sein.
3.2 Die STATION kann vom Aussteller die Beseitigung von Ausstellungsgut
verlangen, das durch Geruch, Geräusche oder andere Emissionen oder
durch sein Aussehen eine erhebliche Störung des Messebetriebes
oder eine Gefährdung der Sicherheit von Ausstellern und Besuchern
herbeiführen könnte. Kommt der Aussteller dem Verlangen nicht
unverzüglich nach, so ist die STATION berechtigt, die beanstandeten
Ausstellungsgüter auf seine Kosten und Gefahr beseitigen zu lassen und
den betreffenden Stand zu schließen, ohne dass dem Aussteller hieraus
Ansprüche gegen die STATION zustehen.
3.3 Das Abspielen von Musik auf dem Stand durch die Aussteller ist nur
mit vorheriger Zustimmung der STATION zugelassen.
4. TEILNAHMEGEBÜHR UND SONSTIGE KOSTEN |
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN | PFANDRECHT | AUFRECHNUNG
4.1 Die Teilnahmegebühr und die sonstigen Kosten bemessen sich
nach der Größe und Lage der Standfläche und ergeben sich aus der
Preisliste der STATION. Die Preisliste ist verbindlich und nur für jeweils
einen Messetermin gültig. Nachträgliche Erhöhungen der Preise sind
nur mit Zustimmung des Ausstellers wirksam. Bei der Berechnung
der Standfläche werden bauliche Gegebenheiten wie Vorsprünge,
Pfeiler, Installationsanschlüsse und sonstige feste Einbauten nicht
berücksichtigt. Sofern die Nutzbarkeit gewährleistet ist und sofern
insgesamt keine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, berechtigen
vorhandene Vorsprünge, Pfeiler, Installationsanschlüsse und sonstige
feste Einbauten auf der gemieteten Standfläche nicht zu einer Minderung
der Teilnahmegebühr oder der sonstigen Kosten.
WIENER FAHRRADSCHAU ist eine Veranstaltung der Station 10963 Berlin GmbH | Luckenwalder Strasse 4-6, 10963 Berlin | GF: Anita Tillmann, Dr. Florian Bachelin, Jörg Arntz
HRB 86654B | VAT: DE 81 35 53 957 | fax +49 30 208 89 13 11 | [email protected] | [email protected] | www.wienerfahrradschau.at
4.2 Mit der Zulassung zur Messe erhält der Aussteller eine Rechnung über
die Teilnahmegebühr und die sonstigen Kosten. Beanstandungen der
Rechnung sind vom Aussteller unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen
nach Zugang, schriftlich geltend zu machen; spätere Einwendungen
können nur ausnahmsweise berücksichtigt werden. Die Teilnahmegebühr
steht der STATION auch dann in voller Höhe zu, wenn der Aussteller die
vermietete Standfläche nicht oder nur zum Teil nutzt. Sollte der Vertrag
durch STATION nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können, hat
der Aussteller einen Anspruch auf anteilige Erstattung, der von Ihm
gezahlten Beträge. Weitergehende Ansprüche bestimmen sich nach der
Regelung der nachfolgenden Ziffer 6. Der Rechnungsbetrag ist in voller
Höhe innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, ohne Abzug zur
Zahlung fällig. Zahlungseingang vor Beginn der Messe ist Voraussetzung
für den Bezug der Standfläche. Kommt der Aussteller mit der Zahlung in
Verzug, so ist die STATION berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe von
8 % über Basiszinssatz (§§ 288, 247 BGB) zu verlangen. Der STATION
bleibt es unbenommen, weitere Schäden geltend zu machen, sofern Ihr
solche in Folge des Verzugs entstehen. Die Schadensersatzpflicht entfällt
oder verringert sich, wenn der Aussteller nachweist, dass der STATION
als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein geringerer Schaden
entstanden ist. Die STATION ist darüber hinaus berechtigt, sich vom
Vertrag zu lösen, sofern der Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen
trotz Mahnung nicht binnen weiteren 14 Tagen nachkommt.
4.3 Zur Sicherung der Forderungen der STATION aus der Vermietung der
Standflächen sowie der sonstigen Forderungen aus diesem Vertrag, räumt
der Aussteller der STATION ein Pfandrecht an den von ihm eingebrachten
Sachen ein.
4.4 Der Aussteller ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen
Forderungen der STATION aus dem Vertragsverhältnis aufzurechnen
oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn die
Forderungen des Ausstellers sind unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt oder die STATION hat der Aufrechnung ausdrücklich
zugestimmt.
5. HAUSRECHT
Die STATION übt innerhalb des Messegeländes das Hausrecht aus. Sie
ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände vom Stand entfernen zu lassen,
wenn Ihre Zurschaustellung dem geltenden Recht, den guten Sitten oder
dem Ausstellungsprogramm widerspricht. Die Werbung für politische und
weltanschauliche Zwecke ist verboten. Bei schwerwiegenden Verstößen
ist die STATION berechtigt, den Stand des betreffenden Ausstellers zu
schließen oder räumen zu lassen.
6. VERSICHERUNG | HAFTUNG
6.1 Die STATION wird ein Sicherheitsunternehmen mit der Bewachung des
Messegeländes während der gesamten Dauer der Messe, einschließlich
der Auf- und Abbauzeiten beauftragen. Dessen ungeachtet übernimmt
die STATION keine Obhutspflicht für vom Aussteller eingebrachtes
Ausstellungsgut, für Standausrüstung und für Gegenstände, die sich
im Eigentum der auf dem Stand tätigen Personen befinden. Jegliche
Haftung für Schäden und Abhandenkommen ist ausgeschlossen,
sofern der Aussteller diese Risiken über eine Ausstellungsversicherung
versichern kann. Auf Wunsch kann die STATION den Abschluss einer
Ausstellungsversicherung vermitteln.
nach ist die Haftung der STATION begrenzt auf die Deckungssumme
Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung. Eine weitergehende Haftung ist
ausgeschlossen. Dies gilt für alle Ansprüche, die sich aufgrund und im
Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben könnten.
6.3 Ist die STATION infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihm
nicht zu vertretenen Gründen gezwungen, den Ausstellungsbereich oder
Teile davon vorübergehend oder auf Dauer zu räumen, die Veranstaltung
zu verschieben, zu verkürzen oder zu verlängern, so kann der Aussteller
hieraus keine Rechte herleiten, insbesondere keine Ansprüche auf
Schadenersatz gegen die STATION.
6.4 Für Schäden der STATION, die durch das Personal des Ausstellers,
durch Erfüllungsgehilfen oder sonstige Dritte, die für den Aussteller auf
dem Messegelände tätig werden, verursacht werden, haftet der Aussteller
nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7. VERJÄHRUNG
Ansprüche gegen die STATION aus dem Vertragsverhältnis und allen
damit in Zusammenhang stehenden Rechtsverhältnissen verjähren
innerhalb von einem Jahr, gerechnet ab dem Tag, an dem der Aussteller
über den jeweiligen Anspruch Kenntnis erlangt.
8. ERFÜLLUNGSORT | GERICHTSSTAND | ANWENDBARES RECHT
8.1 Erfüllungsort ist Berlin.
8.2 Gerichtsstand, auch im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess
ist, soweit der Aussteller ein Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
Berlin. Die STATION ist nach Ihrer Wahl berechtigt, Ihre Ansprüche bei
dem Gericht des Ortes geltend zu machen, an dem der Aussteller seinen
Sitz oder seine Niederlassung hat.
8.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Aussteller und der STATION
ist deutsches Recht und der deutsche Text dieser Teilnahmebedingungen
maßgebend.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der
Aussteller die Allgemeinen Ausstellungsbedingungen der STATION,
sowie alle weiteren das Vertragsverhältnis betreffenden Bestimmungen
als verbindlich an.
9.2 Die Aufhebung, Änderung und Ergänzung der vorstehenden
Bestimmungen im ganzen bzw. einzelner Bestimmungen bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel. Auf
die Einhaltung der Schriftform kann nicht, auch nicht konkludent verzichtet
werden. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
9.3 Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder
lückenhaft sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
sowie des Vertrages nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die
Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu
ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Regelung auszufüllen, mit der
der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht
werden kann.
6.2 Unberührt hiervon haftet die STATION im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Ihrer Mitarbeiter
und Erfüllungsgehilfen, sofern es sich nicht um vorhersehbare Schäden
oder die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten oder um
Verletzungen des Körpers oder der Gesundheit handelt. Der Höhe
WIENER FAHRRADSCHAU ist eine Veranstaltung der Station 10963 Berlin GmbH | Luckenwalder Strasse 4-6, 10963 Berlin | GF: Anita Tillmann, Dr. Florian Bachelin, Jörg Arntz
HRB 86654B | VAT: DE 81 35 53 957 | fax +49 30 208 89 13 11 | [email protected] | [email protected] | www.wienerfahrradschau.at
WICHTIGE BESTIMMUNGEN UND REGELN WFS 2016
Bitte lesen Sie sich die folgenden Bestimmungen unD Regeln aufmerksam durch und unterschreiben Sie diese. Ein Standauftritt ist erst möglich, wenn der Berliner Fahrradschau ein unterzeichnetes Exemplar vorliegt.
1.
Aufbau ist am Donnerstag, 20.10.2016, bis einschlieSSlich Freitag, 21.10.2016, 16 Uhr möglich. Ein vorgezogener Aufbau ist
genehmigungspflichtig. Am Freitag, 21.10.2016 sind nur noch kleinere Arbeiten gestattet (keine Säge-­oder Schleifarbeiten
mehr)!
2. Die Einweisung zu den zugeteilten Messeständen/Plätzen erfolgt über das Produktionsbüro, nach der Akkreditierung und
Ausgabe der Ausweise.
3. Schleif-­und Sägearbeiten dürfen nur mit funktionierender Absaugvorrichtung durchgeführt werden.
4. Kein Bohren und Verankern, Kein Bemalen und Lackieren in den Wänden und/oder dem Boden der
Ausstellungsräumlichkeiten.
5. Messebauwände und Mobiliar der Messe darf nicht ohne Genehmigung der Messeleitung/Befugten in Farbe oder ZustanD
und Platzierung geändert werden.
6. Bei Schäden oder Reklamation bitte umgehend die Messebauleitung Informieren.
7. In den Hallen besteht absolutes Rauchverbot!
8. Brandschutz: eine Kopie der Brandschutzzertifikation (DIN4102 B1 bzw. EN13501-­1) muss vorliegen und vorgezeigt
werden.
9. Bei den Konstruktionen und baulichen Ausführungen darf keine Gefährdung für Dritte ausgehen.
10. Elektrische Versorgung: Es wird bestätigt, dass die elektrische Anlage/das elektrische Betriebsmittel/die elektronische
Ausrüstung der Maschine oder Anlage den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel“ (BGVR/A3) entsprechend geprüft wurde und nicht zu beanstanden ist. Zudem sind die dazugehörigen VDE
Normen einzuhalten.
11. Arbeitssicherheit: wir weisen darauf hin, dass wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, Sie darauf aufmerksam zu machen,
dass Ihre Mitarbeiter/IHR Standbauteam vor Ort die Arbeitsschutzgesetze einhalten müssen.
12. Bitte beachten Sie, dass am letzten Messetag nicht vor 19:00 Uhr abgebaut werden darf.
Hiermit bestätige ich, dass ich die oben stehenden Bestimmungen und Regeln gelesen und verstanden habe und akzeptiere
diese vollumfänglich.
FIRMA
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DATUMORT
RECHTSGÜLTIGE UNTERSCHRIFT UND GGF. STEMPEL
WIENER FAHRRADSCHAU ist eine Veranstaltung der Station 10963 Berlin GmbH | Luckenwalder Strasse 4-6, 10963 Berlin | GF: Anita Tillmann, Dr. Florian Bachelin, Jörg Arntz
HRB 86654B | VAT: DE 81 35 53 957 | fax +49 30 208 89 13 11 | [email protected] | [email protected] | www.wienerfahrradschau.at