2017 erhalten Städte, Gemeinden und Kreise 10,64

Presseinformation
27. Oktober 2016
2017 erhalten Städte, Gemeinden und Kreise
Pressestelle
10,64 Milliarden Euro vom Land
Ministerium für
Inneres und Kommunales des
Landes Nordrhein-Westfalen
Innenminister Ralf Jäger: Wir bleiben ein
verlässlicher Partner
Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:
Telefon 0211 871 2300/2301
Telefax 0211 871 2500
[email protected]
www.mik.nrw.de
Die NRW-Kommunen erhalten 2017 eine Rekordsumme von 10,64 Milliarden Euro vom Land. Dies ergibt sich aus der neuen Modellrechnung für
das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2017. „Das ist die höchste Zuweisung, die es in NRW bisher gegeben hat. Wir bleiben ein verlässlicher
Partner aller Kommunen und unterstützen sie nach Kräften“, sagte Kommunalminister Ralf Jäger. Das GFG 2017 soll im Dezember in dritter Lesung im Landtag verabschiedet werden.
Gegenüber dem Vorjahr steigt die Finanzausgleichsmasse im GFG 2017
um 264 Millionen Euro (2,54 Prozent). Im Vergleich zu der am 24. Juli
veröffentlichten „Arbeitskreis-Rechnung GFG“ bedeutet dies einen Anstieg
um rund 86 Millionen Euro. Grund dafür ist die positive Steuerentwicklung
in der Referenzperiode vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September
2016. Zudem werden die Kommunen seit 2010 nicht mehr zur Konsolidierung des Landeshaushalts herangezogen und wieder am Aufkommen des
Landes aus der Grunderwerbsteuer beteiligt. „Die Kommunen können auf
der Grundlage der Modellrechnung mit den Haushaltsplanungen beginnen“, sagte Jäger.
Die Modellrechnung für das GFG und die sich daraus ergebenden Veränderungen für die an der Solidaritätsumlage beteiligten Kommunen sind in
einer Übersicht im Internet unter
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http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunalefinanzen/kommunaler-finanzausgleich/gfg-2017.html
abrufbar.
Erläuterungsbeispiel zum GFG:
Die Gemeinde/die Stadt/der Kreis ……….. erhält im Jahr 2017 Zuweisungen
in
Höhe
von
insgesamt
............................Euro1.
Das
sind
............................Euro2 (...... Prozent)3 mehr/weniger als im Vorjahr. Alleine an Schlüsselzuweisungen ist im Jahr 2017 ein Betrag in Höhe von
............................Euro4 vorgesehen. Die Steuerkraft/Umlagekraft der
Stadt/Gemeinde/des
Kreises
5
......................
6
stieg/sank
um
7
............................Euro (......Prozent) auf ............................Euro .
1
einsetzen Betrag aus Anlage 1 (Spalte 8), und Anlage 4 (Spalte 6)
einsetzen Betrag aus Anlage 2 und 5 (Spalte 5)
einsetzen Prozentzahl aus Anlage 2 und 5 (Spalte 6)
4
einsetzen Betrag aus Anlage 1 und 4 (Spalte 3)
5
einsetzen Betrag aus Anlage 2 und 5 (Spalte9)
6
einsetzen Prozentzahl aus Anlage 2 und 5 (Spalte 10)
7
einsetzen Betrag aus Anlage 2 und 5 (Spalte 8)
2
3
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