ÖAV - Sonderklasse nach Unfall und optional ambulante

ÖAV - Sonderklasse nach Unfall und optional ambulante Vorsorge
Schützen und fördern Sie Ihr wertvollstes Gut - Ihre Gesundheit: sichern Sie sich und Ihre Angehörigen
für den Fall des Falles ab - mit einer Versicherung für Sonderklasse nach Unfall und optional ambulante
Vorsorge“.
Zusammenfassung (Kurzbeschreibung) der Tarife
MedCare: Sonderklasse nach Unfall
− Kostenübernahme für Sonderklasse nach Unfall in allen Vertragskrankenhäusern Österreichs sowie in allen allgemeinen öffentlichen Krankenhäusern europa- bzw. weltweit (bei Unfall im Ausland)
− Unkomplizierter, rascher Zugang zu Heilbehandlungen sowie verkürzte Wartezeiten durch
Ausweichmöglichkeit auf Wahlärzte und Privatspitäler
− Modernste und beste Behandlungsmethoden und Betreuung durch den Arzt Ihres Vertrauens
− Unterbringung in einem Zimmer mit maximal zwei Betten
− Ersatztagegeld bei Verzicht auf die Sonderklasse
− Tagegeld bei Rehabilitation und Anschlussheilverfahren nach Unfall
− Transportkosten inkl. Bergekosten und Hubschraubertransport
Als Ergänzungsbaustein: die Basisdeckung für ambulante Heilbehandlungen
MedCare: Ambulante Vorsorge Bei Kostenersatz durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt die Kostenübernahme der
Differenz bis zu den tariflichen Höchstsummen zur Gänze*, ansonsten zu 80 %* für:
−
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Ärztliche Heilbehandlung – vergütet werden Honorare für Schulmedizin sowie Ganzheits- und
Alternativmedizin (Akupunktur, Osteopathie, TCM …)
Medizinisch empfohlene Vorsorgeuntersuchungen, ambulante Operationen sowie besondere
Untersuchungen (Labor, Technik, Röntgen …)
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (Ernährungsberatung, Stressmanagement, Raucherentwöhnung,Schutzimpfungen (auch Reiseimpfungen) und sportmedizinische Tests)
Monatsprämien pro Person inkl. 1% Versicherungssteuer
Sonderklasse nach Unfall (Tarif SHU)
Alter
Mann / Frau
0-17
3,90
18-70
7,90
Sonderklasse nach Unfall (Tarif SHU) und ambulante Vorsorge (Tarif 1AHC)
Alter
Mann / Frau
0-17
12,62
18-70
19,22
Voraussetzung für den Beitritt ist die aufrechte Mitgliedsschaft der hauptversicherten Person beim
Österreichischen Alpenverein. Familienangehörige (Ehepartner, Lebensgefährten und im gemeinsamen
Haushalt lebende Kinder) können mitversichert werden.
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einzahlung der Prämie und dem am Antrag festgelgten Vertragsbeginn.
Er wird für 12 Monate abgeschlossen und gilt jeweils für ein Jahr verlängert, wenn er nicht unter Einhaltung
einer einmonatigen Kündigungsfrist zur jeweiligen Hauptfälligkeit gekündigt wird.
Es gelten die AVBKVG2012 idF 02/2016
* Eine Leistung erfolgt nur für einzelne Rechnungsbeträge, die abzüglich der Vergütung der Sozialversicherung
EUR 10,– übersteigen.
Generali Versicherung AG – GD Betriebliche Personenversicherung Kranken/Unfall, Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der
Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026