ÖAV - Sonderklasse nach Unfall und optional ambulante Vorsorge Schützen und fördern Sie Ihr wertvollstes Gut - Ihre Gesundheit: sichern Sie sich und Ihre Angehörigen für den Fall des Falles ab - mit einer Versicherung für Sonderklasse nach Unfall und optional ambulante Vorsorge“. Zusammenfassung (Kurzbeschreibung) der Tarife MedCare: Sonderklasse nach Unfall − Kostenübernahme für Sonderklasse nach Unfall in allen Vertragskrankenhäusern Österreichs sowie in allen allgemeinen öffentlichen Krankenhäusern europa- bzw. weltweit (bei Unfall im Ausland) − Unkomplizierter, rascher Zugang zu Heilbehandlungen sowie verkürzte Wartezeiten durch Ausweichmöglichkeit auf Wahlärzte und Privatspitäler − Modernste und beste Behandlungsmethoden und Betreuung durch den Arzt Ihres Vertrauens − Unterbringung in einem Zimmer mit maximal zwei Betten − Ersatztagegeld bei Verzicht auf die Sonderklasse − Tagegeld bei Rehabilitation und Anschlussheilverfahren nach Unfall − Transportkosten inkl. Bergekosten und Hubschraubertransport Als Ergänzungsbaustein: die Basisdeckung für ambulante Heilbehandlungen MedCare: Ambulante Vorsorge Bei Kostenersatz durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt die Kostenübernahme der Differenz bis zu den tariflichen Höchstsummen zur Gänze*, ansonsten zu 80 %* für: − − − Ärztliche Heilbehandlung – vergütet werden Honorare für Schulmedizin sowie Ganzheits- und Alternativmedizin (Akupunktur, Osteopathie, TCM …) Medizinisch empfohlene Vorsorgeuntersuchungen, ambulante Operationen sowie besondere Untersuchungen (Labor, Technik, Röntgen …) Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (Ernährungsberatung, Stressmanagement, Raucherentwöhnung,Schutzimpfungen (auch Reiseimpfungen) und sportmedizinische Tests) Monatsprämien pro Person inkl. 1% Versicherungssteuer Sonderklasse nach Unfall (Tarif SHU) Alter Mann / Frau 0-17 3,90 18-70 7,90 Sonderklasse nach Unfall (Tarif SHU) und ambulante Vorsorge (Tarif 1AHC) Alter Mann / Frau 0-17 12,62 18-70 19,22 Voraussetzung für den Beitritt ist die aufrechte Mitgliedsschaft der hauptversicherten Person beim Österreichischen Alpenverein. Familienangehörige (Ehepartner, Lebensgefährten und im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder) können mitversichert werden. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einzahlung der Prämie und dem am Antrag festgelgten Vertragsbeginn. Er wird für 12 Monate abgeschlossen und gilt jeweils für ein Jahr verlängert, wenn er nicht unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zur jeweiligen Hauptfälligkeit gekündigt wird. Es gelten die AVBKVG2012 idF 02/2016 * Eine Leistung erfolgt nur für einzelne Rechnungsbeträge, die abzüglich der Vergütung der Sozialversicherung EUR 10,– übersteigen. Generali Versicherung AG – GD Betriebliche Personenversicherung Kranken/Unfall, Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, eingetragen im Versicherungsgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026
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