-1- P3 Wichtige Hinweise! Die Prüfung des Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung kann nach Bestehen des Zweiten Abschnitts und nach der sich anschließenden 12-monatigen praktischen Ausbildung abgelegt werden (vgl. §1 Abs. 2 Nr. 3 AAppO). Mit dem Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung wird das Studium der Pharmazie abgeschlossen. Anträge, Unterlagen und Nachreichungen können zu folgenden Öffnungszeiten im Service-Point des Landesprüfungsamtes abgegeben werden: Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 24 - LPA Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf ---------------------erreichbar ab Hauptbahnhof mit der U-Bahn-Linie U 78/U 79 Haltestelle Theodor-Heuss-Brücke Service-Point, 1. Etage, Zimmer 1039 montags bis donnerstags 08.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr Antragstellung: Bitte füllen Sie den angefügten 2-seitigen Antrag vollständig aus! Der Antrag ist nur formgerecht, wenn er ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben per Post eingereicht oder direkt im Landesprüfungsamt abgegeben wird. Ein E-MailVersand, Faxversand o.ä. ist nicht formgerecht. Unterschrift nicht vergessen! Bitte verzichten Sie auf Klarsichthüllen, Schnellhefter oder Heftstreifen. Heften Sie die Unterlagen allenfalls mit Büroklammern zusammen. Der Antrag soll möglichst 3 Monate vor Ende der praktischen Ausbildung gestellt werden, da vom Landesprüfungsamt umfangreiche organisatorische Vorbereitungen für die Durchführung der Prüfung zu leisten sind und damit auch ein möglichst zeitnaher Prüfungstermin zum Ende der Ausbildung festgesetzt werden kann. Später eingehende Anträge führen unweigerlich zu einem - evtl. auch wesentlich späteren Prüfungstermin nach Ende der Ausbildung. Einzureichende Unterlagen: Dem Antrag sind beizufügen: Der Nachweis über die praktische Ausbildung nach dem Muster der Anlage 5 zur Approbationsordnung für Apotheker und der Nachweis über die Teilnahme an den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach dem Muster der Anlage 6 zur Approbationsordnung für Apotheker. Ist im Zeitpunkt der Meldung zum Dritten Prüfungsabschnitt der Pharmazeutischen Prüfung die praktische Ausbildung nach § 4 noch nicht abgeschlossen, so ist eine vorläufige Bescheinigung des für die Ausbildung Verantwortlichen vorzulegen, aus der hervorgeht, dass Sie die Ausbildung bis zu dem voraussichtlichen Prüfungstermin abschließen werden (vgl. Muster Anlage A). Die endgültige Bescheinigung (vgl. Muster Anlage B) sowie der Nachweis über die Teilnahme am 2. Teil der begleitenden Unterrichtsveranstaltungen müssen spätestens zu Beginn des Dritten Prüfungsabschnitts vorgelegt werden. Diese Bescheinigungen müssen dem Muster der Anlage 5 und 6 zur AAppO entsprechen. Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht vorgelegt werden können sind am Prüfungstag der Prüfungskommission vorzulegen. -2- Rücknahme: Sie können Ihren Antrag ohne Angabe von Gründen bis zur Zulassung zur Prüfung jederzeit schriftlich zurücknehmen. Rücktritt/Säumnis von der Prüfung: Die nachfolgend hierzu abgedruckten "Wichtigen Hinweise für den Fall eines Prüfungsrücktritts" bitte ich im eigenen Interesse genauestens zu beachten (siehe Anlage C). Dauer und Inhalt der Prüfung: Die Prüfungsfächer des Dritten Prüfungsabschnitts der Pharmazeutischen Prüfung werden mündlich in einem Prüfungstermin durchgeführt. Die Prüfungen werden vor einer vom Landesprüfungsamt bestellten Prüfungskommission in Düsseldorf bzw. Münster durchgeführt. Die Prüflinge werden einzeln oder in Gruppen bis zu vier Personen geprüft. Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: I. Pharmazeutische Praxis II. Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker Die Prüfung soll für einen Prüfling mindestens 30 höchstens 60 Minuten dauern. Der Prüfungsstoff ist in der Anlage 15 der Approbationsordnung für Apotheker festgelegt. Wiederholungsprüfungen: Die Prüfungstermine für die Wiederholung einer oder beider Fachprüfungen werden im Einvernehmen zwischen Landesprüfungsamt und der jeweiligen Prüfungskommission festgesetzt und finden in der Regel innerhalb von 3 Monaten (frühestens 6-8 Wochen) nach dem Zeitpunkt der erfolglos abgelegten Prüfung statt. Diese Regelung trifft auch für die Prüfungen zu, für die ein Rücktritt von einem Prüfungstermin durch das Landesprüfungsamt genehmigt wurde. Sonstiges: Bitte beachten Sie, dass Sie zur Prüfung einen gültigen Personalausweis/Identity Document oder Reisepass mitbringen müssen. Die Zulassung/Ladung zur Prüfung (diese wird ca. 10 – 14 Tage vor dem Prüfungstermin zugestellt werden) erfolgt mittels Einschreiben (Recommandé). Hinweis: Trifft der Briefzusteller Sie nicht an, hinterlässt er eine Benachrichtigung in Ihrem Briefkasten. Der Brief liegt nur 7 Werktage bei der Post zur Abholung bereit. Sichern Sie daher im eigenen Interesse Ihre postalische Erreichbarkeit durch gewissenhaften Eintrag der hierfür erforderlichen Angaben im Antrag. Das Risiko einer eventuellen Nichterreichbarkeit geht zu Ihren Lasten. Telefonische Anfragen: Mit Fragen können Sie sich an unsere Mitarbeiter/innen unter der folgenden Telefon-Nummer wenden: 0211/475 -5170 , -4176 Es wird allerdings dringend gebeten, von telefonischen und schriftlichen Anfragen nach dem Prüfungstermin abzusehen. Sie helfen dadurch dem Landesprüfungsamt, die Anträge zügig zu bearbeiten. Das Landesprüfungsamt wünscht Ihnen einen erfolgreichen Prüfungsverlauf! -3- ANLAGE A zum Antrag auf Zulassung Anlage 5 (zu § 4 Abs. 3 Satz 3, § 6 Abs. 5 Nr. 2 und Abs. 6 Satz 3) Vorläufige Bescheinigung über die praktische Ausbildung Herr/Frau............................................................................................. wird in der Zeit vom ............................................... bis voraussichtlich .................................................. nach § 4 der Approbationsordnung für Apotheker praktisch ausgebildet werden. Er/Sie wird in dieser Zeit ganztägig mitarbeiten und die in § 4 Abs. 2 AAppO angeführten Tätigkeiten ausführen. Die Ausbildung ist vom ............................................................ bis ............................................................ unterbrochen/nicht unterbrochen worden.*) Siegel oder Stempel …………........................, den ....................... …………………….......................................... (Name der Ausbildungsstätte) …………………….......................................... (Unterschrift des für die Ausbildung Verantwortlichen) ________________________ *) Nichtzutreffendes streichen (Urlaubszeiten und Fehlzeiten wegen Krankheit etc. sind hier mit Datumangabe einzutragen) -4- ANLAGE B zum Antrag auf Zulassung Anlage 5 (zu § 4 Abs. 3 Satz 3, § 6 Abs. 5 Nr. 2 und Abs. 6 Satz 3) Bescheinigung über die praktische Ausbildung Herr/Frau................................................................................................... ist in der Zeit vom ............................................................ bis ............................................................ nach § 4 der Approbationsordnung für Apotheker praktisch ausgebildet worden. Er/Sie hat in dieser Zeit ganztägig mitgearbeitet und die in § 4 Abs. 2 AAppO angeführten Tätigkeiten ausgeführt. Die Ausbildung ist vom ............................................................ bis ............................................................ unterbrochen/nicht unterbrochen worden.*) Siegel oder Stempel …………........................, den ....................... …………………….......................................... (Name der Ausbildungsstätte) …………………….......................................... (Unterschrift des für die Ausbildung Verantwortlichen) ________________________ *) Nichtzutreffendes streichen (Urlaubszeiten und Fehlzeiten wegen Krankheit etc. sind hier mit Datumangabe einzutragen) -5- ANLAGE C zum Antrag auf Zulassung Wichtige Hinweise für den Fall eines Prüfungsrücktritts Im Falle eines Rücktritts von dem gesamten Prüfungsabschnitt, von mehreren Fächern oder von einem Fach bzw. bei Versäumnis eines Prüfungstermins oder wenn der Prüfling eine Aufsichtsarbeit nicht oder nicht fristgerecht abgibt, die Prüfung unterbricht oder abbricht (vgl. § 13 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO), im Wortlaut abgedruckt in Anlage B) müssen Sie das Landesprüfungsamt unverzüglich benachrichtigen und zugleich unverzüglich die Gründe hierfür mitteilen, vorzugsweise zur Wahrung des Unverzüglichkeitserfordernisses zunächst fernmündlich vorab und sodann in schriftlicher Form; im Falle einer Erkrankung ist dem Landesprüfungsamt darüber hinaus grundsätzlich unverzüglich und ohne weitere Aufforderung durch das Landesprüfungsamt eine amtsärztliche Bescheinigung zum Nachweis der vorgetragenen Erkrankung einzureichen, die nach entsprechender Untersuchung vom amtsärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes am Heimat- oder Prüfungsort kostenpflichtig erteilt wird. Das amtsärztliche Attest muss eine genaue Diagnose der vorgetragenen Erkrankung beinhalten und sollte auch dazu Stellung nehmen, welche Auswirkungen die diagnostizierte Erkrankung konkret auf Ihre Prüfungsfähigkeit aus ärztlicher Sicht gehabt hat bzw. haben wird, damit dem Landesprüfungsamt eine endgültige Entscheidung ermöglicht wird. Im eigenen Interesse sollten Sie sich deshalb um einen sofortigen Termin beim zuständigen amtsärztlichen Dienst bemühen. Falls der Amtsarzt die von Ihnen dargelegte Erkrankung nicht oder nicht mehr bestätigen kann, müsse dies zu Ihren Lasten gewertet werden. Die Bescheinigung eines anderen Arztes kann grundsätzlich nicht als ausreichend anerkannt werden. Die Vorlage der amtsärztlichen Bescheinigung ist jedoch unabhängig von der unverzüglichen Rücktritts- bzw. Säumniserklärung bzw. der unverzüglichen Darlegung Ihrer Rücktritts- bzw. Säumnisgründe als solcher (s. oben) und kann somit notfalls, z.B. bei Verzögerung bei der schriftlichen Ausfertigung des amtsärztlichen Attestes, dem Landesprüfungsamt noch nachgereicht werden. Das bedeutet aber auch, dass Sie in diesem Falle mit Ihrer Rücktrittserklärung/Säumniserklärung bzw. mit der Darlegung Ihrer Rücktritts-/Säumnisgründe gegenüber dem Landesprüfungsamt nicht bis zum Vorliegen bzw. bis zur Aushändigung/Übersendung des amtsärztlichen Attestes warten dürfen. -6- Bei stationärer Behandlung im Zeitpunkt der Prüfung ist unverzüglich eine Bescheinigung des entsprechenden Krankenhauses vorzulegen, aus der sich der genaue Grund sowie der entsprechende Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes ergibt. Eine zusätzliche amtsärztliche Bestätigung ist in diesem Falle nicht erforderlich. Das Landesprüfungsamt kann darüber hinaus weitere geeignete Nachweise verlangen. Nach entsprechender Prüfung und Auswertung der vorgelegten Bescheinigungen bzw. sonstigen Nachweise entscheidet sodann das Landesprüfungsamt abschließend durch schriftlichen Bescheid über Ihren Antrag auf Rücktritts- bzw. Säumnisgenehmigung. Ein Rücktrittsgesuch nach erfolgter Teilnahme an einer Prüfung bzw. einem Prüfungsteil kann für diese Prüfung bzw. diesen Prüfungsteil grundsätzlich nicht genehmigt werden. Beachten Sie bitte ferner, dass akute Erkrankungen (z.B. Gastroenteritis etc.) dem Landesprüfungsamt in der Regel lediglich eine Rücktritts- bzw. Säumnisgenehmigung für den konkreten, hiermit in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang stehenden Prüfungstermin ermöglichen. Eine weitergehende Rücktritts- bzw. Säumnisgenehmigung kann nur dann in Betracht kommen, falls ein entsprechendes Folgeattest beigebracht wird. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Landesprüfungsamt. Das Dezernat 24 - Landesprüfungsamt - ist telefonisch wie folgt erreichbar: Service – Point: 0211/475 – 4162 Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung: 0211/475 – 5170 – 4176 Telefax: 0211/475 – 5899 Internet: www.lpa-duesseldorf.nrw.de -7- ANLAGE D zum Antrag auf Zulassung Merkblatt zur Zuständigkeit für die Approbation als Apotheker/Apothekerin Die Approbation als Apotheker/Apothekerin gem. § 4 Absatz 1 Bundesapothekerordnung erteilt in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung, in deren Bezirk der Dritte Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bestanden wurde. Dort zuständig ist jeweils das Dezernat 24 (Dezernat für Öffentliche Gesundheit, medizinische und pharmazeutische Angelegenheiten). Zuständige Bezirksregierungen für die Approbationserteilung sind je nach Prüfungsort der Abschlussprüfung in der Regel Folgende: Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 24 Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf Telefon: 0211/475-0 www.brd.nrw.de Approbationsbereich Bezirksregierung Münster Dezernat 24 Domplatz 1-3 48143 Münster Telefon: 0251/411-0 www.bezreg-muenster.nrw.de Approbationsbereich Das Landesprüfungsamt kann zu der Antragstellung keine Informationen geben. Bitte informieren Sie sich deshalb bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung. Ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierungen! Antrag P3 _______________________________________ (Familienname / ggf. Geburtsname) _______________________________________ (Vorname - Schreibweise lt. Geburtsurkunde) _______________________________________ (Geburtsdatum) _______________________________________ (Straße und Hausnummer) _______________________________________ (Postleitzahl, Wohnort) _______________________________________ (Tel.Nr. - mit Vorwahl-Nr.) _______________________________________ (E-Mail-Adresse) An die Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 24 - LPA Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf Falls ein Aktenzeichen bereits vorhanden ist, bitte unbedingt angeben: P - …………………./ 20……………. Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Ich beantrage die Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nach § 6 der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) vor dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie des Landes Nordrhein-Westfalen. Die nach § 6 Abs. 5 AAppO vorgeschriebenen Nachweise sind beigefügt (siehe wichtige Hinweise auf Seite 1). Seite 1 von 2 Seite 2 zum Antrag von: ______________________________________ P3 (Name, Vorname) Bitte nachfolgende Angaben vollständig ausfüllen: (Schreiben Sie deutlich lesbar in großen und kleinen Druckbuchstaben einschließlich erforderlicher Umlaute) Hochschule/Universität (nur Kurzbezeichnung und Ort eintragen) Familienname (Schreibweise lt. Geburtsurkunde- bzw. Heiratsurkunde, aber ohne Namenszusätze, siehe nächstes Feld) Namenszusätze (akadem. Grade, Adelsprädikate) Geburtsname (falls abweichend vom Familiennamen) Vorname(n) (Schreibweise lt. Geburtsurkunde) Geburtsdatum (z.B. 03.05.89) Tag Monat Geschlecht (w/m) Jahr Staatsangehörigkeit Geburtsort (Schreibweise lt. Geburtsurkunde) Anschrift , an welche die Prüfungsmitteilungen versandt werden sollen: Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort -----------------------------------------(Ort) -------------------------------(Datum) --------------------------------------------(Eigenhändige Unterschrift) Seite 2 von 2
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