Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen

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Wichtige Hinweise!
Die Prüfung des Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung kann nach Bestehen
des Zweiten Abschnitts und nach der sich anschließenden 12-monatigen praktischen
Ausbildung abgelegt werden (vgl. §1 Abs. 2 Nr. 3 AAppO). Mit dem Dritten Abschnitt der
Pharmazeutischen Prüfung wird das Studium der Pharmazie abgeschlossen.
Anträge, Unterlagen und Nachreichungen können zu folgenden Öffnungszeiten im
Service-Point des Landesprüfungsamtes abgegeben werden:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 24 - LPA
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
---------------------erreichbar ab Hauptbahnhof
mit der U-Bahn-Linie U 78/U 79
Haltestelle Theodor-Heuss-Brücke
Service-Point, 1. Etage, Zimmer 1039
montags bis donnerstags
08.30 - 11.30 Uhr und
13.00 - 14.30 Uhr
Antragstellung:
Bitte füllen Sie den angefügten 2-seitigen
Antrag vollständig aus! Der Antrag ist nur
formgerecht, wenn er ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben per Post eingereicht
oder direkt im Landesprüfungsamt abgegeben wird. Ein E-MailVersand, Faxversand o.ä. ist nicht formgerecht.
Unterschrift
nicht vergessen!
Bitte verzichten
Sie auf Klarsichthüllen, Schnellhefter oder
Heftstreifen.
Heften Sie die
Unterlagen
allenfalls mit
Büroklammern
zusammen.
Der Antrag soll möglichst 3 Monate vor Ende der praktischen
Ausbildung gestellt werden, da vom Landesprüfungsamt umfangreiche organisatorische
Vorbereitungen für die Durchführung der Prüfung zu leisten sind und damit auch ein
möglichst zeitnaher Prüfungstermin zum Ende der Ausbildung festgesetzt werden kann.
Später eingehende Anträge führen unweigerlich zu einem - evtl. auch wesentlich späteren Prüfungstermin nach Ende der Ausbildung.
Einzureichende Unterlagen:
Dem Antrag sind beizufügen:


Der Nachweis über die praktische Ausbildung nach dem Muster der Anlage 5 zur
Approbationsordnung für Apotheker und
der Nachweis über die Teilnahme an den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen
nach dem Muster der Anlage 6 zur Approbationsordnung für Apotheker.
Ist im Zeitpunkt der Meldung zum Dritten Prüfungsabschnitt der Pharmazeutischen
Prüfung die praktische Ausbildung nach § 4 noch nicht abgeschlossen, so ist eine
vorläufige Bescheinigung des für die Ausbildung Verantwortlichen vorzulegen, aus der
hervorgeht, dass Sie die Ausbildung bis zu dem voraussichtlichen Prüfungstermin
abschließen werden (vgl. Muster Anlage A). Die endgültige Bescheinigung (vgl. Muster
Anlage B) sowie der Nachweis über die Teilnahme am 2. Teil der begleitenden Unterrichtsveranstaltungen müssen spätestens zu Beginn des Dritten Prüfungsabschnitts
vorgelegt werden. Diese Bescheinigungen müssen dem Muster der Anlage 5 und 6 zur
AAppO entsprechen.
Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht vorgelegt werden können sind
am Prüfungstag der Prüfungskommission vorzulegen.
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Rücknahme:
Sie können Ihren Antrag ohne Angabe von Gründen bis zur Zulassung zur Prüfung
jederzeit schriftlich zurücknehmen.
Rücktritt/Säumnis von der Prüfung:
Die nachfolgend hierzu abgedruckten "Wichtigen Hinweise für den Fall eines Prüfungsrücktritts" bitte ich im eigenen Interesse genauestens zu beachten (siehe Anlage C).
Dauer und Inhalt der Prüfung:
Die Prüfungsfächer des Dritten Prüfungsabschnitts der Pharmazeutischen Prüfung
werden mündlich in einem Prüfungstermin durchgeführt. Die Prüfungen werden vor einer
vom Landesprüfungsamt bestellten Prüfungskommission in Düsseldorf bzw. Münster
durchgeführt.
Die Prüflinge werden einzeln oder in Gruppen bis zu vier Personen geprüft.
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer:


I. Pharmazeutische Praxis
II. Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker
Die Prüfung soll für einen Prüfling mindestens 30 höchstens 60 Minuten dauern. Der
Prüfungsstoff ist in der Anlage 15 der Approbationsordnung für Apotheker festgelegt.
Wiederholungsprüfungen:
Die Prüfungstermine für die Wiederholung einer oder beider Fachprüfungen werden im
Einvernehmen zwischen Landesprüfungsamt und der jeweiligen Prüfungskommission
festgesetzt und finden in der Regel innerhalb von 3 Monaten (frühestens 6-8 Wochen)
nach dem Zeitpunkt der erfolglos abgelegten Prüfung statt. Diese Regelung trifft auch für
die Prüfungen zu, für die ein Rücktritt von einem Prüfungstermin durch das Landesprüfungsamt genehmigt wurde.
Sonstiges:
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Prüfung einen gültigen Personalausweis/Identity
Document oder Reisepass mitbringen müssen.
Die Zulassung/Ladung zur Prüfung (diese wird ca. 10 – 14 Tage vor dem Prüfungstermin
zugestellt werden) erfolgt mittels Einschreiben (Recommandé). Hinweis: Trifft der Briefzusteller Sie nicht an, hinterlässt er eine Benachrichtigung in Ihrem Briefkasten. Der Brief liegt
nur 7 Werktage bei der Post zur Abholung bereit. Sichern Sie daher im eigenen Interesse
Ihre postalische Erreichbarkeit durch gewissenhaften Eintrag der hierfür erforderlichen
Angaben im Antrag. Das Risiko einer eventuellen Nichterreichbarkeit geht zu Ihren Lasten.
Telefonische Anfragen:
Mit Fragen können Sie sich an unsere
Mitarbeiter/innen unter der folgenden
Telefon-Nummer wenden:
0211/475 -5170 , -4176
Es wird allerdings dringend gebeten, von
telefonischen und schriftlichen Anfragen
nach dem Prüfungstermin abzusehen.
Sie helfen dadurch dem Landesprüfungsamt, die Anträge zügig
zu bearbeiten.
Das Landesprüfungsamt wünscht Ihnen einen erfolgreichen Prüfungsverlauf!
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ANLAGE A zum Antrag auf Zulassung
Anlage 5
(zu § 4 Abs. 3 Satz 3, § 6 Abs. 5 Nr. 2 und Abs. 6 Satz 3)
Vorläufige
Bescheinigung
über die praktische Ausbildung
Herr/Frau............................................................................................. wird in der Zeit
vom ............................................... bis voraussichtlich ..................................................
nach § 4 der Approbationsordnung für Apotheker praktisch ausgebildet werden.
Er/Sie wird in dieser Zeit ganztägig mitarbeiten und die in § 4 Abs. 2 AAppO
angeführten Tätigkeiten ausführen. Die Ausbildung ist
vom ............................................................ bis ............................................................
unterbrochen/nicht unterbrochen worden.*)
Siegel oder Stempel
…………........................, den .......................
……………………..........................................
(Name der Ausbildungsstätte)
……………………..........................................
(Unterschrift des für die
Ausbildung Verantwortlichen)
________________________
*) Nichtzutreffendes streichen
(Urlaubszeiten und Fehlzeiten wegen Krankheit etc.
sind hier mit Datumangabe einzutragen)
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ANLAGE B zum Antrag auf Zulassung
Anlage 5
(zu § 4 Abs. 3 Satz 3, § 6 Abs. 5 Nr. 2 und Abs. 6 Satz 3)
Bescheinigung
über die praktische Ausbildung
Herr/Frau................................................................................................... ist in der Zeit
vom ............................................................ bis ............................................................
nach § 4 der Approbationsordnung für Apotheker praktisch ausgebildet worden.
Er/Sie hat in dieser Zeit ganztägig mitgearbeitet und die in § 4 Abs. 2 AAppO
angeführten Tätigkeiten ausgeführt. Die Ausbildung ist
vom ............................................................ bis ............................................................
unterbrochen/nicht unterbrochen worden.*)
Siegel oder Stempel
…………........................, den .......................
……………………..........................................
(Name der Ausbildungsstätte)
……………………..........................................
(Unterschrift des für die
Ausbildung Verantwortlichen)
________________________
*) Nichtzutreffendes streichen
(Urlaubszeiten und Fehlzeiten wegen Krankheit etc.
sind hier mit Datumangabe einzutragen)
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ANLAGE C zum Antrag auf Zulassung
Wichtige Hinweise für den Fall eines Prüfungsrücktritts
Im Falle eines Rücktritts von dem gesamten Prüfungsabschnitt, von mehreren
Fächern oder von einem Fach bzw. bei Versäumnis eines Prüfungstermins oder
wenn der Prüfling eine Aufsichtsarbeit nicht oder nicht fristgerecht abgibt, die Prüfung
unterbricht oder abbricht (vgl. § 13 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO), im
Wortlaut abgedruckt in Anlage B) müssen Sie das Landesprüfungsamt unverzüglich
benachrichtigen und zugleich unverzüglich die Gründe hierfür mitteilen,
vorzugsweise zur Wahrung des Unverzüglichkeitserfordernisses zunächst fernmündlich vorab
und sodann in schriftlicher Form; im Falle einer Erkrankung ist dem Landesprüfungsamt darüber hinaus grundsätzlich unverzüglich und ohne weitere Aufforderung
durch das Landesprüfungsamt eine amtsärztliche Bescheinigung zum Nachweis der
vorgetragenen Erkrankung einzureichen, die nach entsprechender Untersuchung
vom amtsärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes am Heimat- oder Prüfungsort
kostenpflichtig erteilt wird.
Das amtsärztliche Attest muss eine genaue Diagnose der vorgetragenen Erkrankung
beinhalten und sollte auch dazu Stellung nehmen, welche Auswirkungen die diagnostizierte Erkrankung konkret auf Ihre Prüfungsfähigkeit aus ärztlicher Sicht gehabt
hat bzw. haben wird, damit dem Landesprüfungsamt eine endgültige Entscheidung
ermöglicht wird.
Im eigenen Interesse sollten Sie sich deshalb um einen sofortigen Termin beim
zuständigen amtsärztlichen Dienst bemühen. Falls der Amtsarzt die von Ihnen
dargelegte Erkrankung nicht oder nicht mehr bestätigen kann, müsse dies zu Ihren
Lasten gewertet werden.
Die Bescheinigung eines anderen Arztes kann grundsätzlich nicht als ausreichend
anerkannt werden.
Die Vorlage der amtsärztlichen Bescheinigung ist jedoch unabhängig von der unverzüglichen Rücktritts- bzw. Säumniserklärung bzw. der unverzüglichen Darlegung
Ihrer Rücktritts- bzw. Säumnisgründe als solcher (s. oben) und kann somit notfalls,
z.B. bei Verzögerung bei der schriftlichen Ausfertigung des amtsärztlichen Attestes,
dem Landesprüfungsamt noch nachgereicht werden. Das bedeutet aber auch, dass
Sie in diesem Falle mit Ihrer Rücktrittserklärung/Säumniserklärung bzw. mit der
Darlegung Ihrer Rücktritts-/Säumnisgründe gegenüber dem Landesprüfungsamt
nicht bis zum Vorliegen bzw. bis zur Aushändigung/Übersendung des amtsärztlichen
Attestes warten dürfen.
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Bei stationärer Behandlung im Zeitpunkt der Prüfung ist unverzüglich eine Bescheinigung des entsprechenden Krankenhauses vorzulegen, aus der sich der genaue
Grund sowie der entsprechende Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes ergibt. Eine
zusätzliche amtsärztliche Bestätigung ist in diesem Falle nicht erforderlich.
Das Landesprüfungsamt kann darüber hinaus weitere geeignete Nachweise verlangen.
Nach entsprechender Prüfung und Auswertung der vorgelegten Bescheinigungen
bzw. sonstigen Nachweise entscheidet sodann das Landesprüfungsamt abschließend durch schriftlichen Bescheid über Ihren Antrag auf Rücktritts- bzw. Säumnisgenehmigung.
Ein Rücktrittsgesuch nach erfolgter Teilnahme an einer Prüfung bzw. einem Prüfungsteil kann für diese Prüfung bzw. diesen Prüfungsteil grundsätzlich nicht genehmigt werden.
Beachten Sie bitte ferner, dass akute Erkrankungen (z.B. Gastroenteritis etc.) dem
Landesprüfungsamt in der Regel lediglich eine Rücktritts- bzw. Säumnisgenehmigung für den konkreten, hiermit in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang stehenden Prüfungstermin ermöglichen.
Eine weitergehende Rücktritts- bzw. Säumnisgenehmigung kann nur dann in Betracht kommen, falls ein entsprechendes Folgeattest beigebracht wird.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Landesprüfungsamt.
Das Dezernat 24 - Landesprüfungsamt - ist telefonisch wie folgt erreichbar:
Service – Point:
0211/475
– 4162
Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung: 0211/475
– 5170
– 4176
Telefax:
0211/475
– 5899
Internet:
www.lpa-duesseldorf.nrw.de
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ANLAGE D zum Antrag auf Zulassung
Merkblatt zur Zuständigkeit für die
Approbation als Apotheker/Apothekerin
Die Approbation als Apotheker/Apothekerin gem. § 4 Absatz 1 Bundesapothekerordnung erteilt in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung, in deren Bezirk der
Dritte Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bestanden wurde. Dort zuständig ist jeweils das Dezernat 24 (Dezernat für Öffentliche Gesundheit, medizinische
und pharmazeutische Angelegenheiten).
Zuständige Bezirksregierungen für die Approbationserteilung sind je nach Prüfungsort der Abschlussprüfung in der Regel Folgende:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 24
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211/475-0
www.brd.nrw.de
Approbationsbereich
Bezirksregierung Münster
Dezernat 24
Domplatz 1-3
48143 Münster
Telefon: 0251/411-0
www.bezreg-muenster.nrw.de
Approbationsbereich
Das Landesprüfungsamt kann zu der Antragstellung keine Informationen geben.
Bitte informieren Sie sich deshalb bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierungen!
Antrag
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(Familienname / ggf. Geburtsname)
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(Vorname - Schreibweise lt. Geburtsurkunde)
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(Geburtsdatum)
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(Straße und Hausnummer)
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(Postleitzahl, Wohnort)
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(Tel.Nr. - mit Vorwahl-Nr.)
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(E-Mail-Adresse)
An die
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 24 - LPA Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Falls ein Aktenzeichen bereits vorhanden ist,
bitte unbedingt angeben:
P - …………………./ 20…………….
Antrag auf Zulassung zum
Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
Ich beantrage die Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
nach § 6 der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) vor dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die nach § 6 Abs. 5 AAppO vorgeschriebenen Nachweise sind beigefügt (siehe
wichtige Hinweise auf Seite 1).
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Seite 2 zum Antrag von: ______________________________________
P3
(Name, Vorname)
Bitte nachfolgende Angaben vollständig ausfüllen:
(Schreiben Sie deutlich lesbar in großen und kleinen Druckbuchstaben einschließlich
erforderlicher Umlaute)
Hochschule/Universität (nur Kurzbezeichnung und Ort eintragen)
Familienname (Schreibweise lt. Geburtsurkunde- bzw. Heiratsurkunde, aber ohne Namenszusätze, siehe nächstes Feld)
Namenszusätze (akadem. Grade, Adelsprädikate)
Geburtsname (falls abweichend vom Familiennamen)
Vorname(n) (Schreibweise lt. Geburtsurkunde)
Geburtsdatum (z.B. 03.05.89)
Tag
Monat
Geschlecht (w/m)
Jahr
Staatsangehörigkeit
Geburtsort (Schreibweise lt. Geburtsurkunde)
Anschrift , an welche die Prüfungsmitteilungen versandt werden sollen:
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
-----------------------------------------(Ort)
-------------------------------(Datum)
--------------------------------------------(Eigenhändige Unterschrift)
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