Hausarbeit Sommersemester 2016

Kleine Hausarbeit
Sommersemester 2016
Strafrechtshausarbeit
Dr. Sven Henseler
Name
Vorname
Matrikelnummer
E-Mailadresse
Hinweise:
Die Hausarbeit ist in Papierform und elektronischer Form einzureichen.
1. Papierform
Die Hausarbeit ist bis Mittwoch, den 26. Oktober 2016 (11.30 Uhr) abzugeben. Die Abgabe kann entweder
per Post (maßgebend ist der Posteingang, nicht das Absendedatum) oder persönlich bei der Pedellloge
(Haus Recht und Wirtschaft I – bitte beachten Sie die Öffnungszeiten) erfolgen. Eine Abgabe an anderer
Stelle geschieht auf eigenes Risiko hinsichtlich der Weiterleitung und des rechtzeitigen Einganges.
Die Anschrift lautet:
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Haus Recht und Wirtschaft I
z.H. Herrn Dr. Sven Henseler
Jakob-Welder-Weg 9
D-55128 Mainz
2. Elektronische Form
Der Text des Gutachtens (d.h. ohne Sachverhalt, Literaturverzeichnis und Gliederung) ist als Pdf-Dokument
(Dateiname: Nachname.Vorname.pdf) bis Mittwoch, den 26. Oktober 2016 (11.30 Uhr) an die EMailadresse [email protected] zu schicken. Bitte schicken Sie die Datei von Ihrer Universitätsadresse
([email protected]).
Dr. Sven Henseler
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Sommersemester 2016
Sachverhalt:
A lebt in einer Reihenhaussiedlung. Zu seinen Nachbarn hat er kein gutes Verhältnis, da A sehr neugierig ist.
Seine direkten Nachbarn (N und M) kann A nicht leiden, da sie ihn nicht an ihrem Leben teilhaben lassen.
A reinigt Anfang April gerade mit einem Superhochdruckreiniger seine Einfahrt. Die Einfahrt grenzt an das
Grundstück von N. A bemerkt, dass sich ein Ziegel auf dem Dach des N (gelockert durch die letzten
Starkregen und Sturmböen) löst und herunterfällt. A erkennt, dass der Ziegel auf die wertvolle
Marmorskulptur eines Satyrs (1,8 m hoch, Wert ca. 8000 €) fallen wird. A findet diese Skulptur zwar sehr
unschön und anstößig, jedoch kann er die daneben stehende Figur eines Gartenzwerges (dargestellt als
Holzfäller mit hellblauer Kappe) überhaupt nicht ausstehen. A lenkt deshalb den fallenden Ziegel mit dem
Strahl aus dem Hochdruckreiniger um, sodass nicht die wertvolle Skulptur, sondern der Gartenzwerg
getroffen und zertrümmert wird. A weiß sowohl um den Wert der Skulptur, als auch, dass N den
Gartenzwerg als deutlich wertvoller empfindet – ihn sogar abgöttisch liebt, obwohl er nur einen materiellen
Wert von 80 Euro hat. Beim Umlenken geht es A allein um die Zertrümmerung des Zwerges, die Rettung
der Skulptur ist für ihn nur Mittel zum Zweck. Er geht nicht davon aus, dass ihm dieses Verhalten erlaubt ist.
M lebt mit dem Vater (V) seiner Ehefrau zusammen. Die Ehe ist schon seit Jahren zerrüttet und seine
Ehefrau ist vor vier Monaten ausgezogen. M hatte ihr und V versprochen, sich um V zu kümmern. Allerdings
ist V nun seit mehreren Wochen geistig und körperlich schwach. Er benötigt deshalb mehr und mehr Pflege.
M möchte diese Situation beenden. Er gibt daher seit dem 09.04. V nur noch Essen, das keine ausreichende
Versorgung mit Nährstoffen gewährleistet, um V zu töten. Ende April geht es V sehr schlecht. M erkennt
dies, er geht jedoch davon aus, dass V noch in keinem lebensbedrohlichen Zustand ist. Er ist deshalb der
Meinung, dass er V noch wenigstens zwei Wochen die Nahrung entziehen muss. Tatsächlich befindet sich V
in einem kritischen Zustand, der ohne medizinische Hilfe nicht mehr beseitigt werden kann. Im Lauf der
nächsten Tage stellt M fest, dass A immer häufiger zu seinem Haus sieht. A hat ihn auch schon auf V
angesprochen, da er diesen seit Wochen nicht mehr im Garten gesehen habe. M geht zwar davon aus, dass
A sein Vorhaben nicht durchschaut hat, dennoch beschließt er, sein Vorhaben aufzugeben. Er will den Tod
des V erst dann auf andere Art herbeiführen, wenn A im Urlaub sein wird. M gibt daher V ab dem Frühstück
des 30. April wieder normale Nahrung, in der Annahme, dass es V bald bessergehen wird.
A findet es komisch, dass V nicht mehr in den Garten geht. Er ruft daher am Abend des 30. April den
Notarzt. Dieser erkennt den lebensbedrohlichen Zustand des V und bringt ihn ins Krankenhaus, wo er
gerettet wird.
Als M erfährt, dass A diesen Sommer nicht in Urlaub fahren wird, plant er den Tod von A. Nach reiflicher
Überlegung will er N in sein Vorhaben aufnehmen, da N den Verlust seines Gartenzwerges noch nicht
vergessen hat. M unterbreitet N den vollständigen Plan. N soll A erschießen. M wird jedoch dafür sorgen,
dass der neugierige A allein in einem nahegelegenen Waldstück anzutreffen sein wird. Zudem will M ihnen
beiden ein Alibi verschaffen. N ist mit dem Plan und der Arbeitsteilung einverstanden. Am 2. Juli erstellt M
einen Flyer für ein Nachbarschaftstreffen am 4. Juli um 16 Uhr an der Grillhütte im nahegelegenen Wald. Er
sorgt dafür, dass A den Flyer wie zufällig findet. A ist entsetzt, dass er nicht eingeladen wurde und begibt
sich (wie von M geplant) am 4. Juli um kurz vor 16 Uhr zur Grillhütte. Er ist erstaunt, dass niemand
gekommen ist. N hat sich um 15.30 Uhr auf die Lauer gelegt. Als A sich erstaunt umschaut, drückt N ab und
trifft A in die linke Brustseite. A ist sofort tot. M hat sich absprachewidrig auch zur Grillhütte begeben, da er
unsicher war, ob N den Plan vollständig durchführt. Um 15.45 Uhr postiert er sich so, dass weder N noch A
ihn sehen können, er aber eingreifen könnte, falls etwas Unvorhergesehenes passiert. Beeindruckt von der
Treffsicherheit des N verschwindet M, ohne sich zu zeigen.
Dr. Sven Henseler
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Bearbeitervermerk:
Strafbarkeit von A, N und M nach dem StGB? Gehen Sie auch darauf ein, ob sich A strafbar gemacht
hatte.
Auf die §§ 30, 211, 216, 221, 224, 225, 227, 323c StGB ist nicht einzugehen.
Formalien:
Der Text des Gutachtens (d.h. ohne Einbeziehung von Deckblatt, Sachverhalt, Literaturverzeichnis und
Gliederung) soll 25 Seiten bei folgender Formatierung nicht überschreiten.
Schrift:
Times New Roman bzw. entsprechende Schriftart
Schriftgröße:
mindestens 12 pt für den Text und mindestens 10 pt für die Fußnoten
Skalierung 100 %; Abstand normal
Zeilenabstand:
mindestens 1,15 für den Text und für die Fußnoten „einfach“
Seitenränder:
oben, unten und links mindestens zwei Zentimeter; Korrekturrand rechts 7 cm
Hinweise:
Abgabe bis Mittwoch, den 26. Oktober 2016, 11.30 Uhr (genaueres ist dem Deckblatt zu entnehmen)
Die E-Mail-Adresse ist ausschließlich für die Einreichung der elektronischen Version bestimmt.
Die beigefügte Checkliste ist für Ihren Gebrauch gedacht.
Das Dokument umfasst vier Seiten (Deckblatt, Sachverhalt, diese Seite und Checkliste).
Dr. Sven Henseler
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Sommersemester 2016
Checkliste
I. Bearbeitung
Formatierung beachtet
Seitenbegrenzung beachtet
Korrektur gelesen
II. Vor der Abgabe
1. Keinen Klemmhefter verwendet (Schnellhefter (durchsichtig) oder Spiralbindung (durchsichtig))
2. Deckblatt richtig ausgefüllt
3. Vorgegebene Reihenfolge beachtet
a) Deckblatt
b) Sachverhalt
c) Literaturverzeichnis
d) Gliederung
e) Gutachten
f) Versicherung und Unterschrift
III. Abgabe
1. Hinweise zur Frist beachtet
2. Abgabe
a) per Post geschickt oder bei der Pedellloge abgegeben und
b) per E-Mail (von der @students.uni-mainz.de Adresse) geschickt
Dr. Sven Henseler
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