Stadt Luzern Kommunikation E-Mail Medien der Stadt Luzern Unterhalt der Museggmauer und der Museggtürme Medienmitteilung Luzern, 28. Oktober 2016 Um den langfristigen Unterhalt der Museggmauer und der Museggtürme zu sichern, will der Stadtrat mit der Stiftung für die Erhaltung der Museggmauer eine neue Leistungsvereinbarung abschliessen. Die Stiftung erhält von der Stadt Luzern neu einen jährlichen Kostenbeitrag von 120‘000 Franken. Der Grosse Stadtrat wird voraussichtlich am 24. November 2016 über die Leistungsvereinbarung entscheiden. Von 2002 bis 2015 wurden die Museggmauer und die Museggtürme vom Verein und von der Stiftung für die Erhaltung der Museggmauer für rund 12 Mio. Franken saniert. Rund 30 Prozent der Kosten wurden von der Denkmalpflege finanziert. Die restlichen Nettoinvestitionen von rund 8,4 Mio. Franken teilten sich die Stadt Luzern und der Verein für die Erhaltung der Museggmauer, der dafür Spendengelder gesammelt hatte. Die Konservierung und Restaurierung der Museggmauer und ihrer Türme gilt als mustergültiges Beispiel für die Restaurierung historischer Bausubstanz, wie auch für seine vorbildliche Berücksichtigung der ökologischen Belange. Nun soll sichergestellt werden, dass der mit der Sanierung erreichte Zustand für die Zukunft erhalten werden kann. Dazu wurde im Auftrag der Stiftung ein Pflegeplan erstellt, der die Kontrollintervalle und die Ausführung der Instandhaltungs- respektive Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung der Ökologie bei der Museggmauer vorschreibt. Der Pflegeplan baut auf den Erfahrungen und Feststellungen der Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten der letzten zwölf Jahre auf. Er definiert im Detail, welche Arbeiten mit welchen Materialzusammensetzungen ausgeführt werden müssen. Stadt Luzern Kommunikation Hirschengraben 17 6002 Luzern Telefon: 041 208 83 00 Fax: 041 208 85 59 E-Mail: [email protected] www.kommunikation.stadtluzern.ch Medienmitteilung Um diese Arbeiten zu finanzieren, will der Stadtrat mit der Stiftung eine neue Leistungsvereinbarung abschliessen und die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten klar regeln. Die neue Leistungsvereinbarung ist nötig, weil mit der heutigen Regelung der Unterhalt nicht gesichert ist. Die Stiftung hatte 2006 von der Stadt eine einmalige Zahlung von 3 Mio. Franken erhalten. Damals ging man von Unterhaltskosten von insgesamt rund 120‘000 Franken aus. Dieser Betrag sollte jährlich durch die Verzinsung des Kapitals erzielt werden. Inzwischen hat sich der Kapitalmarkt aber so entwickelt, dass die Zinsen nicht wie angenommen ausfallen. Zudem zeigte sich, dass die Unterhaltskosten zu tief angesetzt waren. Für den Unterhalt und die Sicherstellung des Betriebs durch den Mauerwart rechnet die Stiftung heute mit Kosten von durchschnittlich rund 200‘000 Franken pro Jahr. Die neue Leistungsvereinbarung sieht vor, dass die Stiftung von der Stadt einen jährlichen Budgetbeitrag von 120‘000 Franken erhält. Wenn Mehrkosten anfallen, werden diese durch den Unterhaltsfonds der Stiftung beglichen. Sinkt der Unterhaltsfonds unter 1,5 Mio. Franken, muss der Leistungsauftrag neu verhandelt werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen: Stadt Luzern Immobilien Urs Käppeli, Projektleiter Portfoliomanagement Telefon: 041 208 86 94 E-Mail: [email protected] Seite 2 Medienmitteilung
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