Finanzdepartement Departementssekretär und Amtsleiter Marktgasse 2 9050 Appenzell Telefon +41 71 788 93 88 [email protected] www.ai.ch Appenzell, 28. Oktober 2016 Medienmitteilung Finanzdepartement Budget 2017 trotz Mehraufwänden auf Vorjahresniveau Das Budgetdefizit 2017 des Kantons Appenzell Innerrhoden ist auf Vorjahresniveau. Die weiterhin soliden Steuereinnahmen und die Teilauflösung der 2015 gebildeten Reserven machen die kaum beeinflussbaren Mehraufwände im Gesundheitswesen beinahe wett. Der Kanton Appenzell Innerrhoden prognostiziert für 2017 ein Defizit von rund Fr. 2.3 Mio. Die Mehraufwendungen gegenüber dem Budget 2016 insbesondere im Gesundheitsbereich können durch weiterhin steigende Staatssteuern zumindest teilweise wettgemacht werden. Trotz Einnahmeneinbussen durch die zwingende Anpassung der Eigenmietwertberechnung steigen die ordentlichen Steuereinnahmen laufendes Jahr im Vergleich zum Budget 2016 um rund 4%. Zudem helfen die 2015 gebildeten Reserven für den Bau des Alters- und Pflegezentrums und der Kantonsstrassen, dass das Defizit 2017 auf Vorjahresniveau zu stehen kommt. Die Reserven werden gemäss neuer Rechnungslegung über die Nutzungsdauer ab Inbetriebnahme wieder aufgelöst. „Trotz kaum beeinflussbarer Gesundheitskosten kann der Kanton ein fast ausgeglichenes Budget 2017 präsentieren“, hält der Innerrhoder Säckelmeister fest. „Auch in den beiden Folgejahren kann gemäss Finanzplan ein ausgeglichenes Ergebnis in der Erfolgsrechnung erzielt werden, bevor dann ab 2019 die ordentlichen Abschreibungen massiv zunehmen und zu neuen Defiziten führen. Ebenfalls wird es ab 2020 eine grosse Herausforderung für den Kanton, die geplanten Investitionen ohne Fremdfinanzierung zu bewältigen und damit weiterhin schuldenfrei zu bleiben.“ Der Grosse Rat des Kantons Appenzell Innerrhoden wird das Budget 2017 anlässlich der Grossratssession vom 5. Dezember 2016 beraten. Kontakt bei Fragen Josef Manser, Departementssekretär Finanzdepartement, Tel. 071 788 93 88 Informationen zum Budget 2017 Für das konsolidierte Budget 2017 rechnet der Kanton Appenzell Innerrhoden mit einem Defizit von rund Fr. 2.3 Mio. Der Gesamtaufwand beläuft sich auf Fr. 152.5 Mio. und steht einem Gesamtertrag von Fr. 150.2 Mio. gegenüber. Fremdbestimmte Mehrkosten im Gesundheitswesen (Pflege und Spitalfinanzierung) aber auch geringere Beiträge aus dem Nationalen Finanzausgleich (NFA) können auch durch höher budgetierte Steuereinnahmen nicht aufgefangen werden. 1. Ergebnis konsolidiertes Budget 2017 Der Aufwand wird im Vergleich zum Budget 2016 um 3% oder Fr. 4.5 Mio. steigen, während sich der Ertrag im Vergleich zum Budget 2016 um 2.9% oder Fr. 4.2 Mio. erhöht. Die Bruttoinvestitionen stellen sich mit Fr. 13.3 Mio. auf dem Durchschnittsniveau der letzten Jahre ein. Nach Abschreibungen von insgesamt Fr. 3’605’000 resultiert ein Defizit von Fr. 2’260’400. Total Aufwand Total Ertrag Erfolg Bruttoinvestitionen 1.1 Budget 2017 152’480’400 150’220’000 -2’260’400 13’300’000 Budget 2016 148’025’500 146’057’000 -1’968’500 20’975’000 Rechnung 2015 152’382’711 157’081’286 4’698’575 13’325’964 Verwaltungsrechnung Das Budget 2017 verschlechtert sich um Fr. 0.9 Mio. gegenüber dem Budget 2016, was vor allem auf höhere Gesundheitskosten (Langzeitpflege, Spitalfinanzierung, Beiträge an Behinderteninstitutionen) zurückzuführen ist. Das Budget 2017 profitiert aber auch von weiterhin geringen Abschreibungen aufgrund der Totalabschreibung 2014 und durch die Auflösung der Vorfinanzierung des Alters- und Pflegezentrums (APZ). Die wesentlichsten Veränderungen ab Fr. 150’000 sind im Folgenden zusammengestellt. 1.1.1 GSD ED GSD GSD JPMD GSD GSD VD GSD Erfolgsrechnung: Aufwandveränderungen Mehraufwand Ausserkantonale Hospitalisationen Schulgeldbeiträge weiterführende Schulen Behinderteninstitutionen Langzeitpflege stationär Strassenrechnung (Saldo) Prämienverbilligungsbeiträge Beiträge an Konkordat ärztliche Weiterbildung Appenzeller Bahnen Pflegeleistungen ambulant (Spitex) Total Mehraufwand B 2017 B 2016 10’500’000 8’700’000 1’900’000 740’000 3’260’000 2’600’000 2’400’000 1’900’000 7’590’000 7’290’000 6’100’000 5’800’000 272’000 0 1’112’000 908’000 1’100’000 900’000 34’234’000 28’838’000 Differenz 1’800’000 1’160’000 660’000 500’000 300’000 300’000 272’000 204’000 200’000 5’396’000 in Prozent 21% 157% 25% 26% 4% 5% 100% 22% 22% ED ED GSD FD BUD GSD FD ED FD Minderaufwand Defizit Gymnasium Fachhochschulen Defizit Pflegeheim Appenzell Ersatzbeschaffungen AfI Baulicher Unterhalt Bürogebäude Verwaltung Wirtschaftliche Sozialhilfe Planmässige Abschreibungen Altersheime Betriebsbeiträge Sportanlagen Unterhalt Gebäude im Finanzvermögen Total Minderaufwand Netto Mehraufwand B 2017 B 2016 Differenz in Prozent 4’487’500 5’441’500 -954’000 3’000’000 3’500’000 -500’000 285’000 692’000 -407’000 55’000 379’000 -324’000 200’000 475’000 -275’000 2’380’000 2’650’000 -270’000 1’165’000 1’425’000 -260’000 75’000 235’000 -160’000 40’000 200’000 -160’000 11’687’500 14’997’500 -3’310’000 -18% -14% -59% -85% -58% -10% -18% -68% -80% 2’086’000 Ausserkantonale Hospitalisationen Die Hochrechnung für das laufende Jahr zeigt bereits, dass der Budgetbetrag für 2016 zu optimistisch war. Aufgrund dieser Erkenntnis wird dieser Aufwand für das Jahr 2017 höher budgetiert. Schulgeldbeiträge weiterführende Schulen Der Kanton übernimmt das gesamte Schulgeld (bisher 50%) für die Schüler mit Wohnsitz im Kanton der 4.-6. Klasse am Gymnasium. Ab dem Schuljahr 2017/18 wird das Schulgeld am Gymnasium analog dem gültigen Tarif im regionalen Schulabkommen von Fr. 17’000 auf Fr. 18’900 und ab Schuljahr 2018/19 auf Fr. 20’000 erhöht. Damit reduziert sich gleichzeitig das Defizit des Gymnasiums. Zudem erhöhen sich die Kosten der interstaatlichen Maturitätsschule für Erwachsene (ISME). Behinderteninstitutionen Steigende Fallzahlen und im Schnitt eine höhere Betreuungsstufe erklären die Mehrkosten. Langzeitpflege stationär 2016 wurde die Restkostenfinanzierung erhöht, was nachhaltige Mehrkosten für den Kanton mit sich bringt. Beiträge an Konkordat ärztliche Weiterbildung Die Ostschweizer Spitalvereinbarung wurde für 2016 nicht verlängert. Ab 2017 gilt das gesamtschweizerische Konkordat, wozu der Grosse Rat den Beitritt noch ratifizieren und die Landsgemeinde 2017 den Kredit genehmigen muss. Appenzeller Bahnen Die höheren Kosten erklären sich durch die vorzeitige Beschaffung neuer Züge inkl. Beitrag für die Zusatzausstattung nach Behindertengleichstellungsgesetz auf der Linie Gossau-AppenzellWasserauen. Pflegeleistungen ambulant (Spitex) Hier zeigt sich die demographische Entwicklung und damit verbunden die steigende Nachfrage nach Dienstleistungen der Spitex. Personalaufwand Der gesamte Personalaufwand steigt 2017 um Fr. 815’000. Dies erklärt sich einerseits durch Pensenerhöhungen (Steuerverwaltung, KESB, im Asylwesen, bei den Deutschlehrkräften Integration und der mitbudgetierten Vakanz im Grundbuchamt) und andererseits durch die vorgeschlagene generelle Lohnerhöhung beim Verwaltungspersonal und den Lehrkräften zur Kompensation der erhöhten Krankentaggeldprämie. Für individuelle Lohnerhöhungen 2017 stehen beim Verwaltungspersonal zusätzlich 0.6% der Lohnsumme zur Verfügung. Der Stufenanstieg für Lehrkräfte am Gymnasium ist im Budget 2017 eingerechnet. Eingaben für ausserordentliche Lohnmassnahmen werden durch die Standeskommission geprüft und neu auch separat budgetiert. Fachhochschulen Die Schülerzahlen waren in den letzten Jahren entgegen der Erwartungen sehr stabil, womit für das Budget 2017 die Kosten auf den Schnitt der letzten 3 Jahre zurückgenommen werden. Defizit Alters- und Pflegezentrum Appenzell Das neue APZ muss wie die privaten Alters- und Pflegeheime mit den KVG-Leistungen plus Restkostenfinanzierung durch den Kanton ab 2018 kostendeckend geführt werden. Baulicher Unterhalt Bürogebäude Verwaltung Die Unterhaltskosten werden auf den durchschnittlichen Aufwand in den vergangenen 3 Jahren reduziert. Wirtschaftliche Sozialhilfe Am 14. Dezember 2012 hat der Bundesgesetzgeber beschlossen, die Kostenersatzpflicht des Heimatkantons abzuschaffen. Die Änderungen werden am 8. April 2017 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt fällt somit der Anspruch des Wohnkantons gegenüber dem Heimatkanton der bedürftigen Person weg. 1.1.2 Erfolgsrechnung: Ertragsveränderungen FD BUD GSD JPMD BUD BUD VD Mehrertrag B 2017 B 2016 Staatssteuern laufendes Jahr 34’261’000 32’966’000 Auflösung Vorfinanzierung APZ 548’000 0 Bundesbeitrag Prämienverbilligungsbeiträge 4’700’000 4’400’000 Motorfahrzeugsteuern 6’100’000 5’900’000 Mietzinserträge Alters- und Pflegezentrum 812’000 636’000 Mietzinserträge Gymnasium 1’174’000 1’000’000 Beiträge von Beherbergungsbetrieben 520’000 370’000 Total Mehrertrag 48’115’000 45’272’000 FD VD FD Minderertrag NFA Öffentlicher Verkehr: Bezirksbeiträge Staatssteuern frühere Jahre Total Minderertrag Netto-Mehrertrag B 2017 B 2016 Differenz 1’295’000 548’000 300’000 200’000 176’000 174’000 150’000 2’843’000 Differenz 16’316’000 16’680’000 -364’000 945’000 1’291’000 -346’000 771’000 1’095’000 -324’000 18’032’000 19’066’000 -1’034’000 1’809’000 in Prozent 4% 100% 7% 3% 28% 17% 41% in Prozent -2% -27% -30% Steuereinnahmen Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern Natürliche Personen aber auch den Gewinnsteuern Juristische Personen laufendes Jahr wird mit einem Wachstum von 2% gerechnet, wobei als Basis für die Ermittlung sämtlicher Steuerarten der fakturierte Steuereingang 2016 per 31.08.2016 als Berechnungsgrundlage herangezogen wird. Steuerausfälle von Fr. 600’000 werden aufgrund der neuen Eigenmietwertberechnung resultieren. Bei den Staatssteuern „Vorjahr“ und „frühere Jahre“ ist festzustellen, dass sich die provisorischen Steuerrechnungen den tatsächlichen Verhältnissen annähern und dadurch die zusätzlichen Einnahmen aus der Differenz zur definitiven Veranlagung geringer ausfallen. Auflösung Vorfinanzierung APZ Die im Vorjahr gebildete Reserve von Fr. 4.3 Mio. wird mit Inbetriebnahme des APZ ab 2016 über die Nutzungsdauer von 25 Jahren wieder erfolgswirksam aufgelöst. Bundesbeiträge Prämienverbilligung Diese Mehreinnahmen werden nur durch die gleichzeitige Erhöhung des Kantonsanteils an den Auszahlungen möglich, wodurch netto keine Entlastung für die Staatsrechnung erfolgt. NFA Im Vergleich zu den anderen Kantonen steigt Appenzell Innerrhoden 2016 im Ressourcenindex, was zu Mindereinnahmen von rund Fr. 0.4 Mio. aus dem Ressourcenausgleich führt. Öffentlicher Verkehr: Bezirksbeiträge Der neue Verteilschlüssel Kanton-Bezirke aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlage bewirkt eine Entlastung der Bezirksrechnung zu Lasten der Staatsrechnung. 1.1.3 Investitionsrechnung Die geplanten Bruttoinvestitionen für das Jahr 2017 belaufen sich auf Fr. 6’130’000 (Budget 2016 Fr. 13’080’000). Die Nettoinvestitionen, d.h. die Investitionen nach Abzug von Beiträgen, sind mit Fr. 4’390’000 gegenüber dem Budget 2016 rund Fr. 7.6 Mio. tiefer veranschlagt, wozu vor allem die Fertigstellung des neuen Alters- und Pflegezentrums 2016 beiträgt. Die Investitionen für die Abwasserrechnung, für die Strassenrechnung und die Siedlungsabfälle (Ökohof) werden in separaten Rechnungen geführt. 1.2 Spezialrechnungen Abwasser, Strassen und Abfall Sämtliche Spezialrechnungen weisen einen positiven Saldo bei der Erfolgsrechnung aus. Mitberücksichtigt sind ordentliche Abschreibungen von insgesamt Fr. 1’934’000. Ausserplanmässige Abschreibungen sind beim Kanton mit dem neuen harmonisierten Rechnungslegungsmodell HRM2 nicht mehr vorgesehen. Für 2017 sind Nettoinvestitionen in den drei Spezialrechnungen von insgesamt Fr. 6’560’000 (Budget 2016 Fr. 6’790’000) geplant. 2. Gesamtfinanzierung In der folgenden Tabelle wird der Selbstfinanzierungsgrad des Budgets 2017 im Vergleich mit dem Budget 2016 dargestellt: Finanzierung Budget 2017 Budget 2016 Rechnung 2015 + - Ertragsüberschuss Aufwandüberschuss 2'260'400 1'968'500 4'698'575 0 + + + - Aufwand für Abschreibungen und Wertberichtigungen Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen Einlagen in das Eigenkapital Entnahmen aus dem Eigenkapital 3'605'000 606'500 512'500 0 548'000 3'757'000 446'500 1'042'000 0 0 3'637'728 1'466'824 341'752 4'300'000 52'021 890'600 1'193'000 13'709'354 10'950'000 18'795'000 10'164'266 -10'059'400 -17'602'000 3'545'088 Selbstfinanzierung - Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen Finanzierungsüberschuss (+), -fehlbetrag (-) Selbstfinanzierungsgrad (in %) 8 6 135 Die obige Tabelle zeigt im Wesentlichen ein Finanzierungsdefizit von Fr. 10’059’400 bei vorgesehenen Netto-Investitionen von Fr. 10’950’000. Die Selbstfinanzierung beträgt somit Fr. 890’600, was einem Selbstfinanzierungsgrad von 8.13% entspricht. Da der Kanton im Moment über freie flüssige Mittel von über Fr. 70 Mio. verfügt, ist die Finanzierung der budgetierten Investitionen 2017 gesichert. 3. Finanzplan Auch in den Folgejahren bewegt sich das Defizit analog zum Budget 2017 auf ähnlichem Niveau. Ausnahme bildet 2018, wo ein Ertragsüberschuss prognostiziert wird. Der Finanzierungsfehlbetrag 2017 bis 2022 beläuft sich auf rund Fr. 115 Mio., dies aber bei sehr hoher Investitionstätigkeit bei Nettoinvestitionen in der Höhe von Fr. 140 Mio. Die momentane Liquidität des Kantons von über Fr. 70 Mio. (Geldkonti und Festgelder) wird die Finanzierung bis zum Jahr 2020 sicherstellen. Das Eigenkapital des Kantons wird die Aufwandüberschüsse bis 2022 abdecken können.
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