Budget 2017 trotz Mehraufwänden auf Vorjahresniveau

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Appenzell, 28. Oktober 2016
Medienmitteilung Finanzdepartement
Budget 2017 trotz Mehraufwänden auf Vorjahresniveau
Das Budgetdefizit 2017 des Kantons Appenzell Innerrhoden ist auf Vorjahresniveau. Die
weiterhin soliden Steuereinnahmen und die Teilauflösung der 2015 gebildeten Reserven
machen die kaum beeinflussbaren Mehraufwände im Gesundheitswesen beinahe wett.
Der Kanton Appenzell Innerrhoden prognostiziert für 2017 ein Defizit von rund Fr. 2.3 Mio. Die
Mehraufwendungen gegenüber dem Budget 2016 insbesondere im Gesundheitsbereich können
durch weiterhin steigende Staatssteuern zumindest teilweise wettgemacht werden. Trotz
Einnahmeneinbussen durch die zwingende Anpassung der Eigenmietwertberechnung steigen
die ordentlichen Steuereinnahmen laufendes Jahr im Vergleich zum Budget 2016 um rund 4%.
Zudem helfen die 2015 gebildeten Reserven für den Bau des Alters- und Pflegezentrums und
der Kantonsstrassen, dass das Defizit 2017 auf Vorjahresniveau zu stehen kommt. Die
Reserven werden gemäss neuer Rechnungslegung über die Nutzungsdauer ab Inbetriebnahme
wieder aufgelöst.
„Trotz kaum beeinflussbarer Gesundheitskosten kann der Kanton ein fast ausgeglichenes
Budget 2017 präsentieren“, hält der Innerrhoder Säckelmeister fest. „Auch in den beiden
Folgejahren kann gemäss Finanzplan ein ausgeglichenes Ergebnis in der Erfolgsrechnung
erzielt werden, bevor dann ab 2019 die ordentlichen Abschreibungen massiv zunehmen und zu
neuen Defiziten führen. Ebenfalls wird es ab 2020 eine grosse Herausforderung für den Kanton,
die geplanten Investitionen ohne Fremdfinanzierung zu bewältigen und damit weiterhin
schuldenfrei zu bleiben.“
Der Grosse Rat des Kantons Appenzell Innerrhoden wird das Budget 2017 anlässlich der
Grossratssession vom 5. Dezember 2016 beraten.
Kontakt bei Fragen
Josef Manser, Departementssekretär Finanzdepartement, Tel. 071 788 93 88
Informationen zum Budget 2017
Für das konsolidierte Budget 2017 rechnet der Kanton Appenzell Innerrhoden mit einem Defizit
von rund Fr. 2.3 Mio. Der Gesamtaufwand beläuft sich auf Fr. 152.5 Mio. und steht einem
Gesamtertrag von Fr. 150.2 Mio. gegenüber.
Fremdbestimmte Mehrkosten im Gesundheitswesen (Pflege und Spitalfinanzierung) aber auch
geringere Beiträge aus dem Nationalen Finanzausgleich (NFA) können auch durch höher
budgetierte Steuereinnahmen nicht aufgefangen werden.
1.
Ergebnis konsolidiertes Budget 2017
Der Aufwand wird im Vergleich zum Budget 2016 um 3% oder Fr. 4.5 Mio. steigen, während
sich der Ertrag im Vergleich zum Budget 2016 um 2.9% oder Fr. 4.2 Mio. erhöht. Die
Bruttoinvestitionen stellen sich mit Fr. 13.3 Mio. auf dem Durchschnittsniveau der letzten Jahre
ein.
Nach Abschreibungen von insgesamt Fr. 3’605’000 resultiert ein Defizit von Fr. 2’260’400.
Total Aufwand
Total Ertrag
Erfolg
Bruttoinvestitionen
1.1
Budget 2017
152’480’400
150’220’000
-2’260’400
13’300’000
Budget 2016
148’025’500
146’057’000
-1’968’500
20’975’000
Rechnung 2015
152’382’711
157’081’286
4’698’575
13’325’964
Verwaltungsrechnung
Das Budget 2017 verschlechtert sich um Fr. 0.9 Mio. gegenüber dem Budget 2016, was vor
allem auf höhere Gesundheitskosten (Langzeitpflege, Spitalfinanzierung, Beiträge an
Behinderteninstitutionen) zurückzuführen ist.
Das Budget 2017 profitiert aber auch von weiterhin geringen Abschreibungen aufgrund der
Totalabschreibung 2014 und durch die Auflösung der Vorfinanzierung des Alters- und
Pflegezentrums (APZ).
Die wesentlichsten Veränderungen ab Fr. 150’000 sind im Folgenden zusammengestellt.
1.1.1
GSD
ED
GSD
GSD
JPMD
GSD
GSD
VD
GSD
Erfolgsrechnung: Aufwandveränderungen
Mehraufwand
Ausserkantonale Hospitalisationen
Schulgeldbeiträge weiterführende Schulen
Behinderteninstitutionen
Langzeitpflege stationär
Strassenrechnung (Saldo)
Prämienverbilligungsbeiträge
Beiträge an Konkordat ärztliche Weiterbildung
Appenzeller Bahnen
Pflegeleistungen ambulant (Spitex)
Total Mehraufwand
B 2017
B 2016
10’500’000 8’700’000
1’900’000
740’000
3’260’000 2’600’000
2’400’000 1’900’000
7’590’000 7’290’000
6’100’000 5’800’000
272’000
0
1’112’000
908’000
1’100’000
900’000
34’234’000 28’838’000
Differenz
1’800’000
1’160’000
660’000
500’000
300’000
300’000
272’000
204’000
200’000
5’396’000
in Prozent
21%
157%
25%
26%
4%
5%
100%
22%
22%
ED
ED
GSD
FD
BUD
GSD
FD
ED
FD
Minderaufwand
Defizit Gymnasium
Fachhochschulen
Defizit Pflegeheim Appenzell
Ersatzbeschaffungen AfI
Baulicher Unterhalt Bürogebäude Verwaltung
Wirtschaftliche Sozialhilfe
Planmässige Abschreibungen Altersheime
Betriebsbeiträge Sportanlagen
Unterhalt Gebäude im Finanzvermögen
Total Minderaufwand
Netto Mehraufwand
B 2017
B 2016
Differenz
in Prozent
4’487’500 5’441’500
-954’000
3’000’000 3’500’000
-500’000
285’000
692’000
-407’000
55’000
379’000
-324’000
200’000
475’000
-275’000
2’380’000 2’650’000
-270’000
1’165’000 1’425’000
-260’000
75’000
235’000
-160’000
40’000
200’000
-160’000
11’687’500 14’997’500 -3’310’000
-18%
-14%
-59%
-85%
-58%
-10%
-18%
-68%
-80%
2’086’000
Ausserkantonale Hospitalisationen
Die Hochrechnung für das laufende Jahr zeigt bereits, dass der Budgetbetrag für 2016 zu
optimistisch war. Aufgrund dieser Erkenntnis wird dieser Aufwand für das Jahr 2017 höher
budgetiert.
Schulgeldbeiträge weiterführende Schulen
Der Kanton übernimmt das gesamte Schulgeld (bisher 50%) für die Schüler mit Wohnsitz im
Kanton der 4.-6. Klasse am Gymnasium. Ab dem Schuljahr 2017/18 wird das Schulgeld am
Gymnasium analog dem gültigen Tarif im regionalen Schulabkommen von Fr. 17’000 auf Fr.
18’900 und ab Schuljahr 2018/19 auf Fr. 20’000 erhöht. Damit reduziert sich gleichzeitig das
Defizit des Gymnasiums. Zudem erhöhen sich die Kosten der interstaatlichen Maturitätsschule
für Erwachsene (ISME).
Behinderteninstitutionen
Steigende Fallzahlen und im Schnitt eine höhere Betreuungsstufe erklären die Mehrkosten.
Langzeitpflege stationär
2016 wurde die Restkostenfinanzierung erhöht, was nachhaltige Mehrkosten für den Kanton mit
sich bringt.
Beiträge an Konkordat ärztliche Weiterbildung
Die Ostschweizer Spitalvereinbarung wurde für 2016 nicht verlängert. Ab 2017 gilt das
gesamtschweizerische Konkordat, wozu der Grosse Rat den Beitritt noch ratifizieren und die
Landsgemeinde 2017 den Kredit genehmigen muss.
Appenzeller Bahnen
Die höheren Kosten erklären sich durch die vorzeitige Beschaffung neuer Züge inkl. Beitrag für
die Zusatzausstattung nach Behindertengleichstellungsgesetz auf der Linie Gossau-AppenzellWasserauen.
Pflegeleistungen ambulant (Spitex)
Hier zeigt sich die demographische Entwicklung und damit verbunden die steigende Nachfrage
nach Dienstleistungen der Spitex.
Personalaufwand
Der gesamte Personalaufwand steigt 2017 um Fr. 815’000. Dies erklärt sich einerseits durch
Pensenerhöhungen (Steuerverwaltung, KESB, im Asylwesen, bei den Deutschlehrkräften
Integration und der mitbudgetierten Vakanz im Grundbuchamt) und andererseits durch die
vorgeschlagene generelle Lohnerhöhung beim Verwaltungspersonal und den Lehrkräften zur
Kompensation der erhöhten Krankentaggeldprämie. Für individuelle Lohnerhöhungen 2017
stehen beim Verwaltungspersonal zusätzlich 0.6% der Lohnsumme zur Verfügung. Der
Stufenanstieg für Lehrkräfte am Gymnasium ist im Budget 2017 eingerechnet. Eingaben für
ausserordentliche Lohnmassnahmen werden durch die Standeskommission geprüft und neu
auch separat budgetiert.
Fachhochschulen
Die Schülerzahlen waren in den letzten Jahren entgegen der Erwartungen sehr stabil, womit für
das Budget 2017 die Kosten auf den Schnitt der letzten 3 Jahre zurückgenommen werden.
Defizit Alters- und Pflegezentrum Appenzell
Das neue APZ muss wie die privaten Alters- und Pflegeheime mit den KVG-Leistungen plus
Restkostenfinanzierung durch den Kanton ab 2018 kostendeckend geführt werden.
Baulicher Unterhalt Bürogebäude Verwaltung
Die Unterhaltskosten werden auf den durchschnittlichen Aufwand in den vergangenen 3 Jahren
reduziert.
Wirtschaftliche Sozialhilfe
Am 14. Dezember 2012 hat der Bundesgesetzgeber beschlossen, die Kostenersatzpflicht des
Heimatkantons abzuschaffen. Die Änderungen werden am 8. April 2017 in Kraft treten. Ab
diesem Zeitpunkt fällt somit der Anspruch des Wohnkantons gegenüber dem Heimatkanton der
bedürftigen Person weg.
1.1.2
Erfolgsrechnung: Ertragsveränderungen
FD
BUD
GSD
JPMD
BUD
BUD
VD
Mehrertrag
B 2017
B 2016
Staatssteuern laufendes Jahr
34’261’000 32’966’000
Auflösung Vorfinanzierung APZ
548’000
0
Bundesbeitrag Prämienverbilligungsbeiträge 4’700’000 4’400’000
Motorfahrzeugsteuern
6’100’000 5’900’000
Mietzinserträge Alters- und Pflegezentrum
812’000
636’000
Mietzinserträge Gymnasium
1’174’000 1’000’000
Beiträge von Beherbergungsbetrieben
520’000
370’000
Total Mehrertrag
48’115’000 45’272’000
FD
VD
FD
Minderertrag
NFA
Öffentlicher Verkehr: Bezirksbeiträge
Staatssteuern frühere Jahre
Total Minderertrag
Netto-Mehrertrag
B 2017
B 2016
Differenz
1’295’000
548’000
300’000
200’000
176’000
174’000
150’000
2’843’000
Differenz
16’316’000 16’680’000
-364’000
945’000 1’291’000
-346’000
771’000 1’095’000
-324’000
18’032’000 19’066’000 -1’034’000
1’809’000
in Prozent
4%
100%
7%
3%
28%
17%
41%
in Prozent
-2%
-27%
-30%
Steuereinnahmen
Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern Natürliche Personen aber auch den
Gewinnsteuern Juristische Personen laufendes Jahr wird mit einem Wachstum von 2%
gerechnet, wobei als Basis für die Ermittlung sämtlicher Steuerarten der fakturierte
Steuereingang 2016 per 31.08.2016 als Berechnungsgrundlage herangezogen wird.
Steuerausfälle von Fr. 600’000 werden aufgrund der neuen Eigenmietwertberechnung
resultieren. Bei den Staatssteuern „Vorjahr“ und „frühere Jahre“ ist festzustellen, dass sich die
provisorischen Steuerrechnungen den tatsächlichen Verhältnissen annähern und dadurch die
zusätzlichen Einnahmen aus der Differenz zur definitiven Veranlagung geringer ausfallen.
Auflösung Vorfinanzierung APZ
Die im Vorjahr gebildete Reserve von Fr. 4.3 Mio. wird mit Inbetriebnahme des APZ ab 2016
über die Nutzungsdauer von 25 Jahren wieder erfolgswirksam aufgelöst.
Bundesbeiträge Prämienverbilligung
Diese Mehreinnahmen werden nur durch die gleichzeitige Erhöhung des Kantonsanteils an den
Auszahlungen möglich, wodurch netto keine Entlastung für die Staatsrechnung erfolgt.
NFA
Im Vergleich zu den anderen Kantonen steigt Appenzell Innerrhoden 2016 im Ressourcenindex,
was zu Mindereinnahmen von rund Fr. 0.4 Mio. aus dem Ressourcenausgleich führt.
Öffentlicher Verkehr: Bezirksbeiträge
Der neue Verteilschlüssel Kanton-Bezirke aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlage bewirkt
eine Entlastung der Bezirksrechnung zu Lasten der Staatsrechnung.
1.1.3
Investitionsrechnung
Die geplanten Bruttoinvestitionen für das Jahr 2017 belaufen sich auf Fr. 6’130’000 (Budget
2016 Fr. 13’080’000). Die Nettoinvestitionen, d.h. die Investitionen nach Abzug von Beiträgen,
sind mit Fr. 4’390’000 gegenüber dem Budget 2016 rund Fr. 7.6 Mio. tiefer veranschlagt, wozu
vor allem die Fertigstellung des neuen Alters- und Pflegezentrums 2016 beiträgt.
Die Investitionen für die Abwasserrechnung, für die Strassenrechnung und die Siedlungsabfälle
(Ökohof) werden in separaten Rechnungen geführt.
1.2
Spezialrechnungen Abwasser, Strassen und Abfall
Sämtliche Spezialrechnungen weisen einen positiven Saldo bei der Erfolgsrechnung aus.
Mitberücksichtigt sind ordentliche Abschreibungen von insgesamt Fr. 1’934’000.
Ausserplanmässige Abschreibungen sind beim Kanton mit dem neuen harmonisierten
Rechnungslegungsmodell HRM2 nicht mehr vorgesehen.
Für 2017 sind Nettoinvestitionen in den drei Spezialrechnungen von insgesamt Fr. 6’560’000
(Budget 2016 Fr. 6’790’000) geplant.
2.
Gesamtfinanzierung
In der folgenden Tabelle wird der Selbstfinanzierungsgrad des Budgets 2017 im Vergleich mit
dem Budget 2016 dargestellt:
Finanzierung
Budget
2017
Budget
2016
Rechnung
2015
+
-
Ertragsüberschuss
Aufwandüberschuss
2'260'400
1'968'500
4'698'575
0
+
+
+
-
Aufwand für Abschreibungen und Wertberichtigungen
Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen
Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen
Einlagen in das Eigenkapital
Entnahmen aus dem Eigenkapital
3'605'000
606'500
512'500
0
548'000
3'757'000
446'500
1'042'000
0
0
3'637'728
1'466'824
341'752
4'300'000
52'021
890'600
1'193'000
13'709'354
10'950'000
18'795'000
10'164'266
-10'059'400 -17'602'000
3'545'088
Selbstfinanzierung
-
Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen
Finanzierungsüberschuss (+), -fehlbetrag (-)
Selbstfinanzierungsgrad (in %)
8
6
135
Die obige Tabelle zeigt im Wesentlichen ein Finanzierungsdefizit von Fr. 10’059’400 bei
vorgesehenen Netto-Investitionen von Fr. 10’950’000.
Die Selbstfinanzierung beträgt somit Fr. 890’600, was einem Selbstfinanzierungsgrad von 8.13%
entspricht. Da der Kanton im Moment über freie flüssige Mittel von über Fr. 70 Mio. verfügt, ist
die Finanzierung der budgetierten Investitionen 2017 gesichert.
3.
Finanzplan
Auch in den Folgejahren bewegt sich das Defizit analog zum Budget 2017 auf ähnlichem
Niveau. Ausnahme bildet 2018, wo ein Ertragsüberschuss prognostiziert wird.
Der Finanzierungsfehlbetrag 2017 bis 2022 beläuft sich auf rund Fr. 115 Mio., dies aber bei
sehr hoher Investitionstätigkeit bei Nettoinvestitionen in der Höhe von Fr. 140 Mio.
Die momentane Liquidität des Kantons von über Fr. 70 Mio. (Geldkonti und Festgelder) wird die
Finanzierung bis zum Jahr 2020 sicherstellen.
Das Eigenkapital des Kantons wird die Aufwandüberschüsse bis 2022 abdecken können.