für den Atlantik und die Nordsee im Jahr 2017

Europäische Kommission - Factsheet
Fragen und Antworten zum Vorschlag der Kommission für Fangquoten (TAC)
für den Atlantik und die Nordsee im Jahr 2017
Brüssel, 27. Oktober 2016
Zur Vorbereitung der Tagung des Rates (Fischerei) im Dezember, bei der die Mitgliedstaaten
Fangquoten für den Atlantik und die Nordsee für 2017 aushandeln werden, legt die
Kommission ihren Vorschlag für gesunde und nachhaltige Bestandsgrößen vor.
Wie viele Quoten werden 2017 im Einklang mit dem MSY-Niveau stehen?
Quoten zur Befischung auf MSY-Niveau (Maximum Sustainable Yield - höchstmöglicher Dauerertrag)
werden vorgeschlagen, um die Überfischung schrittweise abzubauen. Durch eine Befischung auf MSYNiveau kann die Fischwirtschaft die größtmögliche Menge Fisch entnehmen, bei der eine gesunde
Bestandsgröße beibehalten wird. Die Höhe der zulässigen Gesamtfangmengen (TAC), die in Einklang
mit dem MSY-Ziel stehen, wird letztlich vom Beschluss des Rates im Dezember abhängen. Im
Dezember 2014 hat die EU die Zahl der TAC im Hinblick auf den höchstmöglichen Dauerertrag (MSY)
mit einem Schlag von 27 auf 36 angehoben. Diese Zahl von 36 Beständen wurde im Dezember 2015
beibehalten. Die Kommission schlägt erneut vor, bis 2017 MSY-Befischungsraten für alle Bestände zu
erreichen, für die Wissenschaftler MSY-Gutachten erstellt haben.
Was ist neu in Bezug auf die Fangmöglichkeiten für 2017?
Seit 2015 müssen Fische, die früher zurückgeworfen worden wären, angelandet werden. Dieser
Übergang wird schrittweise umgesetzt, beginnend mit den Fischern in pelagischen und industriellen
Fischereien und in den Fischereien in der Ostsee, die seit 1. Januar 2015 alle Fänge anlanden müssen.
Die Fischer in der Nordsee und im Atlantik sind seit 1. Januar 2016 aufgefordert, alle Fänge bestimmter
Grundfischarten anzulanden. Diese Anlandeverpflichtung wird 2017 gemäß den „Rückwurfplänen“
ausgeweitet. Dies gilt beispielsweise für die Fischereien auf Kabeljau in der Nordsee, Pollack in den
nordwestlichen Gewässern und Seeteufel in den südwestlichen Gewässern. Auch für bestimmte
Grundfischarten, die von EU-Fischern in internationalen Gewässern gefischt werden, wird ab 2017 die
Anlandeverpflichtung gelten. Um die Industrie für die zusätzlichen Anstrengungen bei der Anpassung
an die Anlandeverpflichtung zu entschädigen, schlägt die Kommission TAC-Erhöhungen für Bestände
vor, die unter die Anlandeverpflichtung fallen.
Wie erfolgt die Berechnung der TAC-Erhöhungen?
Die TAC-Erhöhungen werden ausgehend davon festgelegt, wie viel die Flotten, die ab 2017 unter die
Anlandeverpflichtung fallen, zu den Gesamtfängen und Rückwürfen beitragen. Bei der Berechnung der
TAC-Erhöhungen werden auch die De-minimis-Prozentsätze für Rückwürfe berücksichtigt, die weiterhin
zulässig sein werden. Der De-minimis-Ansatz kann angewandt werden, wenn es sehr schwierig ist, die
Selektivität zu erhöhen oder wenn die Handhabung ungewünschter Fänge unverhältnismäßig hohe
Kosten verursachen würde. Die De-minimis-Ausnahme wird von der Quotenerhöhung abgezogen, um
die fischereiliche Sterblichkeit insgesamt nicht zu erhöhen.
Die Kommission hat den Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF)
gebeten, alle Flottensegmente auf der Grundlage der erwarteten Rückwürfe zu überprüfen. Wenn nur
unvollständige Rückwurfdaten und Informationen je Flottensegment vorliegen, bittet die Kommission
den STECF um Gutachten zu den Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung des vom
Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) angegebenen Rückwurfdurchschnitts für den
Gesamtbestand zur Berechnung der TAC-Erhöhungen. Diese Risikoanalyse wird Richtschnur für die
Vorschläge der Kommission für TAC-Anpassungen sein. Wenn jedoch Informationen über Fänge und
Rückwürfe je Flottensegment vorliegen, können die TAC-Anpassungen berechnet werden, ohne dass
das Risiko einer Erhöhung der fischereilichen Sterblichkeit besteht.
Warum sind die TAC-Erhöhungen noch nicht im Vorschlag der Kommission enthalten?
Die Kommission hat das beratende Gremium (STECF) um Gutachten zum angemessenen Niveau der
Erhöhungen gebeten. Die Gutachten werden voraussichtlich Anfang November vorliegen. Daher sind
für Bestände, die ab 2017 unter die Anlandeverpflichtung fallen, nur die Fangmöglichkeiten im
Kommissionsvorschlag aufgeführt, die sich aus den ICES-Gutachten ergeben. Die Kommission wird
nach Erhalt des STECF-Gutachtens so schnell wie möglich ein Non-Paper mit allen TAC-Erhöhungen
vorlegen. Dank dieses Ansatzes können die Gespräche zur Vorbereitung der Ratstagung im Dezember
so bald wie möglich aufgenommen werden.
Wie wird die Kommission die Fanglimitierung („Choking“) bestimmter Fischereien, für die
die Anlandeverpflichtung gilt, vermeiden?
Eine der Herausforderungen, die sich aus der Anlandeverpflichtung ergibt, ist die Fanglimitierung
(„Choke“ -Effekt): mitunter ist die Fischerei auf bestimmte Arten aus wirtschaftlicher Sicht nicht
sinnvoll, da die Beifangmenge hoch und die TAC für diese Beifänge niedrig ist, sodass die Fischerei
limitiert wird. Die Kommission konsultiert die Interessengruppen und ist bestrebt, praktikable und
tragfähige Lösungen zu finden, die dazu geeignet sind, eine jederzeit sowohl rentable als auch
nachhaltige Fischerei zu erhalten. Eine Lösung könnte darin bestehen, in den Mehrjahresplänen andere
Maßnahmen als die TAC für das Fischereimanagement zu nutzen (dies könnte für die Kliesche in der
Nordsee geprüft werden).
Warum fehlen im Vorschlag der Kommission so viele Zahlen?
Die Kommission verhandelt im Namen der EU eine Reihe von Quoten für Fischbestände, die gemeinsam
mit Drittländern (Norwegen, den Färöern, Grönland, Island und Russland) befischt werden. Dasselbe
gilt für die Bestände in internationalen Gewässern und für weit wandernde Arten wie Thunfisch, für die
die Europäische Kommission die Fangmöglichkeiten im Rahmen von regionalen Fischereiorganisationen
aushandelt. Die fehlenden Zahlen werden ergänzt, sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind.
Zudem gingen die Gutachten zu einigen Beständen zu spät ein, um Zahlenangaben in den Vorschlag
aufzunehmen.
Wie viele TAC gibt es im Atlantik und in der Nordsee?
Heute werden von der Kommission Fangmöglichkeiten für 70 TAC für den Atlantik und die Nordsee
vorgeschlagen:
- 20 TAC basieren auf MSY-Gutachten;
- 2 TAC stehen in Einklang mit langfristigen Bewirtschaftungsstrategien, z. B.
Bewirtschaftungsplänen, die aus geltenden spezifischen Verordnungen oder einem von Beiräten
vorgeschlagenen und von wissenschaftlichen Bewertungsgremien als dem Vorsorgeprinzip
entsprechend befundenen Bewirtschaftungsansatz hervorgehen;
- 45 TAC betreffen datenbegrenzte Bestände, was bedeutet, dass Wissenschaftler keine umfassende
Bewertung vornehmen können. Von diesen 45 TAC schlägt die Kommission vor, für 30 Bestände
die TAC in gleicher Höhe wie 2016 beizubehalten (für 24 davon war zuvor mit dem Rat vereinbart
worden, sie stabil zu halten, sofern nicht wissenschaftliche Gutachten einen Rückgang der
Bestände belegen. Bei diesen Beständen handelt es sich überwiegend um Beifänge in gemischten
Fischereien und die TAC sind eher gering. Für zwei von dieser Vereinbarung erfasste Bestände wird
in den Gutachten eine Senkung empfohlen).
Die verbleibenden TAC werden zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt (siehe vorherige Antwort).
Wie hoch ist der monetäre Wert des Vorschlags für 2017 im Vergleich zu den diesjährigen
Quoten?
Da mehrere TAC von hohem Wert oder großem Umfang (z. B. einige TAC für Kaisergranat, Seezunge
und Stöcker) noch nicht in dem Vorschlag enthalten sind, ist ein Vergleich des monetären Werts mit
den letztjährigen Quoten nicht möglich.
Und der Wolfsbarsch?
Der Wolfsbarsch ist ein Sonderfall: echte Bewirtschaftungsmaßnahmen für Wolfsbarsch wurden erst im
Januar 2015, Fangbeschränkungen erst im Juni 2015 eingeführt. Die Kommission stützt sich daher auf
die in den Jahren 2015 und 2016 ergriffenen Maßnahmen, um den dramatischen Rückgang dieses
wichtigen Bestands aufzuhalten. Der heutige Vorschlag sieht Fangmöglichkeiten für die handwerklichen
Fischer vor, die besonders stark von Wolfsbarsch abhängig sind, trägt aber gleichzeitig den
wissenschaftlichen Gutachten für die Anlandung von Wolfsbarsch insgesamt Rechnung.
Weitere Informationen
TAC und Quoten
Pressemitteilung zum Vorschlag der Kommission für die Fangmöglichkeiten für 2017 im Atlantik und
in der Nordsee
Weitere Informationen zu Quotenerhöhungen
Wissenschaftliche Gutachten: bei den vorgeschlagenen TAC wurden die wissenschaftlichen
Gutachten des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) und des Wissenschafts-, Technik- und
Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF) gebührend berücksichtigt.
Auf der Grundlage des Konsultationspapiers der Kommission wurden zudem die Interessenträger
eingebunden.
Mehrjährige Bewirtschaftungspläne
Karte der Fanggebiete
MEMO/16/3505
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