Europäische Kommission - Factsheet Fragen und Antworten zum Vorschlag der Kommission für Fangquoten (TAC) für den Atlantik und die Nordsee im Jahr 2017 Brüssel, 27. Oktober 2016 Zur Vorbereitung der Tagung des Rates (Fischerei) im Dezember, bei der die Mitgliedstaaten Fangquoten für den Atlantik und die Nordsee für 2017 aushandeln werden, legt die Kommission ihren Vorschlag für gesunde und nachhaltige Bestandsgrößen vor. Wie viele Quoten werden 2017 im Einklang mit dem MSY-Niveau stehen? Quoten zur Befischung auf MSY-Niveau (Maximum Sustainable Yield - höchstmöglicher Dauerertrag) werden vorgeschlagen, um die Überfischung schrittweise abzubauen. Durch eine Befischung auf MSYNiveau kann die Fischwirtschaft die größtmögliche Menge Fisch entnehmen, bei der eine gesunde Bestandsgröße beibehalten wird. Die Höhe der zulässigen Gesamtfangmengen (TAC), die in Einklang mit dem MSY-Ziel stehen, wird letztlich vom Beschluss des Rates im Dezember abhängen. Im Dezember 2014 hat die EU die Zahl der TAC im Hinblick auf den höchstmöglichen Dauerertrag (MSY) mit einem Schlag von 27 auf 36 angehoben. Diese Zahl von 36 Beständen wurde im Dezember 2015 beibehalten. Die Kommission schlägt erneut vor, bis 2017 MSY-Befischungsraten für alle Bestände zu erreichen, für die Wissenschaftler MSY-Gutachten erstellt haben. Was ist neu in Bezug auf die Fangmöglichkeiten für 2017? Seit 2015 müssen Fische, die früher zurückgeworfen worden wären, angelandet werden. Dieser Übergang wird schrittweise umgesetzt, beginnend mit den Fischern in pelagischen und industriellen Fischereien und in den Fischereien in der Ostsee, die seit 1. Januar 2015 alle Fänge anlanden müssen. Die Fischer in der Nordsee und im Atlantik sind seit 1. Januar 2016 aufgefordert, alle Fänge bestimmter Grundfischarten anzulanden. Diese Anlandeverpflichtung wird 2017 gemäß den „Rückwurfplänen“ ausgeweitet. Dies gilt beispielsweise für die Fischereien auf Kabeljau in der Nordsee, Pollack in den nordwestlichen Gewässern und Seeteufel in den südwestlichen Gewässern. Auch für bestimmte Grundfischarten, die von EU-Fischern in internationalen Gewässern gefischt werden, wird ab 2017 die Anlandeverpflichtung gelten. Um die Industrie für die zusätzlichen Anstrengungen bei der Anpassung an die Anlandeverpflichtung zu entschädigen, schlägt die Kommission TAC-Erhöhungen für Bestände vor, die unter die Anlandeverpflichtung fallen. Wie erfolgt die Berechnung der TAC-Erhöhungen? Die TAC-Erhöhungen werden ausgehend davon festgelegt, wie viel die Flotten, die ab 2017 unter die Anlandeverpflichtung fallen, zu den Gesamtfängen und Rückwürfen beitragen. Bei der Berechnung der TAC-Erhöhungen werden auch die De-minimis-Prozentsätze für Rückwürfe berücksichtigt, die weiterhin zulässig sein werden. Der De-minimis-Ansatz kann angewandt werden, wenn es sehr schwierig ist, die Selektivität zu erhöhen oder wenn die Handhabung ungewünschter Fänge unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde. Die De-minimis-Ausnahme wird von der Quotenerhöhung abgezogen, um die fischereiliche Sterblichkeit insgesamt nicht zu erhöhen. Die Kommission hat den Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF) gebeten, alle Flottensegmente auf der Grundlage der erwarteten Rückwürfe zu überprüfen. Wenn nur unvollständige Rückwurfdaten und Informationen je Flottensegment vorliegen, bittet die Kommission den STECF um Gutachten zu den Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung des vom Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) angegebenen Rückwurfdurchschnitts für den Gesamtbestand zur Berechnung der TAC-Erhöhungen. Diese Risikoanalyse wird Richtschnur für die Vorschläge der Kommission für TAC-Anpassungen sein. Wenn jedoch Informationen über Fänge und Rückwürfe je Flottensegment vorliegen, können die TAC-Anpassungen berechnet werden, ohne dass das Risiko einer Erhöhung der fischereilichen Sterblichkeit besteht. Warum sind die TAC-Erhöhungen noch nicht im Vorschlag der Kommission enthalten? Die Kommission hat das beratende Gremium (STECF) um Gutachten zum angemessenen Niveau der Erhöhungen gebeten. Die Gutachten werden voraussichtlich Anfang November vorliegen. Daher sind für Bestände, die ab 2017 unter die Anlandeverpflichtung fallen, nur die Fangmöglichkeiten im Kommissionsvorschlag aufgeführt, die sich aus den ICES-Gutachten ergeben. Die Kommission wird nach Erhalt des STECF-Gutachtens so schnell wie möglich ein Non-Paper mit allen TAC-Erhöhungen vorlegen. Dank dieses Ansatzes können die Gespräche zur Vorbereitung der Ratstagung im Dezember so bald wie möglich aufgenommen werden. Wie wird die Kommission die Fanglimitierung („Choking“) bestimmter Fischereien, für die die Anlandeverpflichtung gilt, vermeiden? Eine der Herausforderungen, die sich aus der Anlandeverpflichtung ergibt, ist die Fanglimitierung („Choke“ -Effekt): mitunter ist die Fischerei auf bestimmte Arten aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll, da die Beifangmenge hoch und die TAC für diese Beifänge niedrig ist, sodass die Fischerei limitiert wird. Die Kommission konsultiert die Interessengruppen und ist bestrebt, praktikable und tragfähige Lösungen zu finden, die dazu geeignet sind, eine jederzeit sowohl rentable als auch nachhaltige Fischerei zu erhalten. Eine Lösung könnte darin bestehen, in den Mehrjahresplänen andere Maßnahmen als die TAC für das Fischereimanagement zu nutzen (dies könnte für die Kliesche in der Nordsee geprüft werden). Warum fehlen im Vorschlag der Kommission so viele Zahlen? Die Kommission verhandelt im Namen der EU eine Reihe von Quoten für Fischbestände, die gemeinsam mit Drittländern (Norwegen, den Färöern, Grönland, Island und Russland) befischt werden. Dasselbe gilt für die Bestände in internationalen Gewässern und für weit wandernde Arten wie Thunfisch, für die die Europäische Kommission die Fangmöglichkeiten im Rahmen von regionalen Fischereiorganisationen aushandelt. Die fehlenden Zahlen werden ergänzt, sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind. Zudem gingen die Gutachten zu einigen Beständen zu spät ein, um Zahlenangaben in den Vorschlag aufzunehmen. Wie viele TAC gibt es im Atlantik und in der Nordsee? Heute werden von der Kommission Fangmöglichkeiten für 70 TAC für den Atlantik und die Nordsee vorgeschlagen: - 20 TAC basieren auf MSY-Gutachten; - 2 TAC stehen in Einklang mit langfristigen Bewirtschaftungsstrategien, z. B. Bewirtschaftungsplänen, die aus geltenden spezifischen Verordnungen oder einem von Beiräten vorgeschlagenen und von wissenschaftlichen Bewertungsgremien als dem Vorsorgeprinzip entsprechend befundenen Bewirtschaftungsansatz hervorgehen; - 45 TAC betreffen datenbegrenzte Bestände, was bedeutet, dass Wissenschaftler keine umfassende Bewertung vornehmen können. Von diesen 45 TAC schlägt die Kommission vor, für 30 Bestände die TAC in gleicher Höhe wie 2016 beizubehalten (für 24 davon war zuvor mit dem Rat vereinbart worden, sie stabil zu halten, sofern nicht wissenschaftliche Gutachten einen Rückgang der Bestände belegen. Bei diesen Beständen handelt es sich überwiegend um Beifänge in gemischten Fischereien und die TAC sind eher gering. Für zwei von dieser Vereinbarung erfasste Bestände wird in den Gutachten eine Senkung empfohlen). Die verbleibenden TAC werden zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt (siehe vorherige Antwort). Wie hoch ist der monetäre Wert des Vorschlags für 2017 im Vergleich zu den diesjährigen Quoten? Da mehrere TAC von hohem Wert oder großem Umfang (z. B. einige TAC für Kaisergranat, Seezunge und Stöcker) noch nicht in dem Vorschlag enthalten sind, ist ein Vergleich des monetären Werts mit den letztjährigen Quoten nicht möglich. Und der Wolfsbarsch? Der Wolfsbarsch ist ein Sonderfall: echte Bewirtschaftungsmaßnahmen für Wolfsbarsch wurden erst im Januar 2015, Fangbeschränkungen erst im Juni 2015 eingeführt. Die Kommission stützt sich daher auf die in den Jahren 2015 und 2016 ergriffenen Maßnahmen, um den dramatischen Rückgang dieses wichtigen Bestands aufzuhalten. Der heutige Vorschlag sieht Fangmöglichkeiten für die handwerklichen Fischer vor, die besonders stark von Wolfsbarsch abhängig sind, trägt aber gleichzeitig den wissenschaftlichen Gutachten für die Anlandung von Wolfsbarsch insgesamt Rechnung. Weitere Informationen TAC und Quoten Pressemitteilung zum Vorschlag der Kommission für die Fangmöglichkeiten für 2017 im Atlantik und in der Nordsee Weitere Informationen zu Quotenerhöhungen Wissenschaftliche Gutachten: bei den vorgeschlagenen TAC wurden die wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) und des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF) gebührend berücksichtigt. Auf der Grundlage des Konsultationspapiers der Kommission wurden zudem die Interessenträger eingebunden. Mehrjährige Bewirtschaftungspläne Karte der Fanggebiete MEMO/16/3505 Kontakt für die Medien: Enrico BRIVIO (+32 2 295 61 72) Iris PETSA (+32 2 299 33 21) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
© Copyright 2024 ExpyDoc