25. Oktober 2016 • Nummer 84 • Seite 5 EINSIEDELN «Wir benötigen neuen Werkhof» Der Neubau Werkhof Grotzenmühlestrasse kostet acht Millionen Franken und soll 2019/2020 bezugsbereit sein Notwendigkeit und Dringlichkeit eines neuen Werkhofs seien unbestritten, sagt Bezirksrat Meinrad Gyr. Länger zuwarten, sei trotz des Investitionsstaus keine Option. ug. «Wir benötigen einen neuen Werkhof, weil der alte nicht mehr den Arbeits- und Sicherheitsanforderungen entspricht», sagt Bezirksrat Meinrad Gyr vom Ressort Infrastruktur im Gespräch mit dieser Zeitung. Der Werkhof an der Nordstrasse wurde 1973 bezogen. Auf die Frage nach Anpassungen an die heutigen Bedürfnisse nennt er zum einen den erweiterten Fuhr- und Maschinenpark, Arbeitsabläufe, zeitgemässe Werkstätten und Gesundheitsaspekte. Zum andern erwähnt er die Ausdehnung der Siedlungsfläche und Bevölkerungszunahme von 9900 Einwohner im Jahr 1973 auf heute 15’000. Hatte Einsiedeln 1973 noch 1800 Trinkwasseranschlüsse, sind es heute 2500. Einsiedeln habe sich in den letzten mehr als 40 Jahren massiv vergrössert, habe aber immer noch den gleichen Werkhof. «Die Sicherstellung der Infrastruktur setzt einen neuen Werkhof voraus», sagt Meinrad Gyr und ergänzt: «Wir wollen und können nicht zuwarten.» Für ihn ist klar: «Prioritär ist nicht, welchen Werkhof wir bekommen, sondern dass wir einen notwendigen Ersatz für den alten erhalten.» Als zuständiger Bezirksrat will er seinen Mitarbeitenden vernünftige Arbeitsbedingungen zur Verfügung stellen. Ausserdem befinde sich der Werkhof heute in unmittelbarer Nähe der Primarschule und des den 1940er-Jahren und wurden für militärische Zwecke wie An- und Abtransport und vor allem Lagerung konzipiert. Die Einteilung und Dimensionen entsprechen den damaligen Bedürfnissen. Die Baracken sind unbeheizt. «Wir brauchen einen Neubau», sagt Meinrad Gyr. Eine Sanierung komme wegen feuerpolizeilichen Aspekten und der Raumeinteilung nicht infrage. Die beiden Zeughäuser an der Grotzenmühlestrasse: Das obere Gebäude wird abgerissen und durch einen Neubau ersetzt, das untere bleibt bestehen. Die Volksabstimmung ist im nächsten Mai. Foto: Lukas Schumacher Kindergartens Nordstrasse, was suboptimal sei, sagt Meinrad Gyr. Vertagte Chance wahrnehmen 2006 hiess der Einsiedler Souverän den Kauf der «Zeughausanlage Alp» an der Grotzenmühlestrasse für 940’000 Franken mit 71 Prozent Ja-Stimmen gut – mit der Absicht, die Werkbetriebe in den beiden Zeughäusern unterzubringen. «Wir haben den Auftrag des Bürgers an die Hand genommen», sagt Meinrad Gyr. Jetzt nehme Einsiedeln die vertagte Chance für einen neuen und modernen Werkhof wahr. Strassenunterhalt (Dienstchef Paul Zehnder) und Wasserversorgung (Roman Zoller) sollen von der Nordstrasse in den neuen Werkhof verlegt werden. ARA (Emil Kälin) sowie Friedhof und Unterhalt Grünanlagen (Christian Braun), die ebenfalls zur Infrastruktur des Bezirks Einsiedeln mit insgesamt 23 Angestellten gehören, sind separat untergebracht. Die Abfallentsorgung wird grössten- teils von privaten Firmen im Auftrag des Bezirks ausgeführt. Notwendigkeit und Dringlichkeit eines neuen Werkhofs seien unbestritten, sagt Meinrad Gyr. Länger zuwarten, sei trotz des Investitionsstaus keine Option. Im Finanzplan 2016–2022 sind für den neuen Werkhof Gesamtkosten von rund acht Millionen Franken eingesetzt. Der Werkhof an der Nordstrasse entspricht nicht mehr den Arbeits- und Sicherheitsanforderungen. Foto: zvg Auf Kurs «Wir sind auf Kurs», sagt Meinrad Gyr. Die Planung sei weit fortgeschritten. Die rechtlichen Notwendigkeiten, wie etwa die Übernahme der Grotzenmühlestrasse von der Genossame Dorf-Binzen, seien abgeklärt. Das Vorprojekt liegt vor. Planung und Bau obliegen dem Ressort Infrastruktur mit dem neuen Abteilungsleiter Roger Leitner, und Sachbearbeiter Reto Kälin. Das obere Zeughaus, das gegenwärtig an ein Einsiedler Unternehmen und Vereine als Lagerraum vermietet ist, wird abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Das untere Gebäude, in dem sich bereits Lagerräume des Strassenunterhalts befinden, bleibt bestehen und dient auch in Zukunft als Lagerhalle. Können die beiden Baracken nicht umgenutzt werden? «Nein, sie sind für einen zeitgemässen Werkhof ungeeignet», sagt Meinrad Gyr. Die beiden Gebäude stammen aus Vier Projektteile Das Projekt neuer Werkhof umfasst vier Projektteile: • Sanierung und Verbreiterung Grotzenmühlestrasse: Die Strasse wird auf 4,5 Meter ausgebaut und durch eine Ausweichstelle erweitert. • Werkhof • Autowaschanlage • Salzsilo: Jetzt bezieht der Bezirk Einsiedeln das Salz vom Kanton in Biberbrugg. Dank eines eigenen Salzsilos kann er Transportund Einkaufskosten sparen, weil die Salzpreise saisonabhängig sind. Zeitplanung Die Zeitplanung des Projekts neuer Werkhof sieht wie folgt aus: • Dezember 2016: Vorprojekt mit Kostenvoranschlag • 18. April 2017: Bezirksgemeinde • 21. Mai 2017: Abstimmung • 2017: Abbruch Zeughaus Süd • 2018/2019: Neubau Werkhof • 2019/2020: Bezug des neuen Werkhofs Abschliessend stellt sich noch die Frage, was mit dem alten Werkhof an der Nordstrasse geschieht. Zum heutigen Zeitpunkt kommen eine Umnutzung oder ein möglicher Verkauf infrage. Ein Entscheid in dieser Sache ist noch nicht gefällt. 30 Rappen mehr pro Katholik Session des Römisch-katholischen Kantonskirchenrates vom Freitag, 21. Oktober, in Einsiedeln Für das laufende Jahr 2016 sind alle Geschäfte der Römisch-katholischen Kantonalkirche geregelt. Für Diskussionen sorgten vor allem der Beschluss über die Organisation der Anderssprachigenseelsorge und der Finanzausgleich. ihren Kompetenzbereich aufnehmen kann. Die Kantonalkirche soll aber wie bisher nicht über die Inhalte der Anderssprachigenseelsorge bestimmen, sondern lediglich die Organisation der Anderssprachigenseelsorge selbst übernehmen. Die Kompetenzen und Aufgaben der Fachkommission werden im neuen Gesetz detailliert festgehalten. pp. Kantonskirchenratspräsident Peter Truttmann begrüsste am Freitagnachmittag im Schweizer Jugend- und Bildungszentrum alle Anwesenden zur dritten Session 2016. Fünf Kantonsräte mussten vereidigt werden, da sie an der letzten Session abwesend waren. Nachher ging man zur Traktandenliste über. Mit kleinen Änderungen Jährlich werden für die Anderssprachigenseelsorge 460’000 Franken (Budget 2016) ausgegeben. In Zukunft sind ausser zusätzlichen Sitzungsgeldern keine Mehrausgaben zu erwarten, die Ausgaben der Fachkommission werden jedoch als Defizit als einzige Zahl in der Jahresrechnung der Kantonalkirche erscheinen, wie das auch in anderen Kantonen der Fall ist. Die Kommission empfahl den Mitgliedern das Gesetz über die Organisation der Anderssprachigenseelsorge zur Annahme. Nach Worten von Werner Bruhin zur Kostenaufteilung der jährlichen fixen Beträge war die Diskussion eröffnet. Pfarrer Roland Graf (Unteriberg) machte einen Verschiebungsantrag. Er wollte damit erreichen, dass das Gesetz nach einer Vernehmlassung und dem Einbezug anderer Instanzen und deren Wortmeldung nochmals überarbeitet wird. Graf hatte in der vorgelegten Gesetzesfassung Unstimmigkeiten entdeckt. Werner Inderbitzin, Präsident des Kirchenvorstandes, verstand ihn, gab jedoch zu bedenken, dass das Gesetz an dieser letzten Session des Jahres verabschiedet werden müsse, da der Verein « Fr e m d s p r a c h i g e n s e e l s o r g e Schwyz FSS SZ» bereits seine Auf- Kompetenzen und Aufgaben Der Kantonskirchenrat wählte an der Session vom 1. Juli 2016 eine Kommission zur Vorberatung der Übernahme der Organisation der Anderssprachigenseelsorge durch die Kantonalkirche. Diese besteht aus Antonia Fässler als Präsidentin und den sechs Mitgliedern Eugen Hegner, Stefan Widmer, Andreas Marty, Mily Samaz, Pius Christen und Bruno Wiederkehr. Vom Kantonalen Kirchenvorstand waren Matthias Rupper und Werner Bruhin bei den Beratungen anwesend. Da Antonia Fässler am letzten Freitag abwesend war, übernahm Mily Samaz die Aufgabe, über den Beschluss zum Gesetz zu informieren. Erst mit der Annahme der Verfassung der Römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz am 25. April 2015 wurde die Grundlage geschaffen, dass die Kantonalkirche die Anderssprachigenseelsorge in lösung beschlossen habe und das neue Gesetz bereits am 1. Januar 2017 in Kraft treten sollte. Man entschied sich, die Änderungen der verschiedenen Paragrafen vor Ort vorzunehmen und Pfarrer Graf zog seinen Antrag zurück. Die Anwesenden gingen das Gesetz Punkt für Punkt durch und korrigierten einige grammatikalische Ausdrücke, inhaltlich veränderte sich nichts. Auf Antrag von Paul Weibel (Lachen) wurde jedoch der Abschnitt zur Anstellung von Seelsorgenden einer deutlichen Präzisierung betreffend des Prozesses der Anstellung unterzogen, worauf ein Satz gestrichen und ein zusätzlicher neuer Paragraf angefügt wurde. Nach den Änderungen wurde das Gesetz angenommen und die Verantwortlichen der Kantonalkirche damit beauftragt, das pünktliche Inkrafttreten des Gesetzes sicherzustellen. Mit einem Defizit Karin Birchler vom Ressort Finanzen präsentierte den Voranschlag 2017, der mit einem Gesamtaufwand von 1,67 Millionen (2015: 1,68 Millionen) und einem Defizit von 21'000 Franken (55'000 Franken) rechnet. Aus diesem Grund wird die Kopfquote pro Katholik um 30 Rappen auf total 17.10 angehoben. Dies, um das Defizit im Rahmen zu behalten und gleichzeitig das Eigenkapital der Kantonalkirche auf über 200'000 Franken zu halten. In den meisten Bereichen bewegen sich die Ausgaben im Rahmen des laufenden Jahres. Die Beiträge für die Bistumskasse und das THC und Priesterseminar St. Luzi bleiben bei 3.50 beziehungsweise einem Franken pro Katholik. Ein ausserordentlicher Beitrag von 10’000 Franken geht an die Feier von «600 Jahren Niklaus von Flüe». Ruedi Beeler (Rothenthurm) machte den Antrag, den Beitrag von 7000 Franken zur «Information kirchliche Berufe» zu streichen, da es nicht genug Resonanz gäbe. Nach unterstützenden Voten für die Information wurde der Antrag aber deutlich abgelehnt. Der Beitrag der Schwyzer Kantonalkirche wird auch 2017 in die Aktion «Information kirchliche Berufe» fliessen. In der Folge wurde der Voranschlag einstimmig angenommen. Rund 1 Million Finanzausgleich Nach einer unverbindlichen Übersicht zum Finanzplan von 2017 bis 2020, wo kurz über mögliches Sparpotenzial gesprochen wurde, kam man auch auf die Zahl der Katholiken zu sprechen. Im Kanton sind es für das laufende Jahr 96’619, für nächstes Jahr rechnet man mit einer deutlichen Abnahme auf 96'196. Wie sich diese Zahl in den kommenden Jahren entwickelt ist nicht ganz klar, sie wurde im Finanzplan jedoch mit 97'000 wohl etwas zu positiv eingeschätzt. Betreffend dem Finanzausgleich gab es ebenfalls einiges an Diskussionsstoff. Der Kirchenvorstand entschied, dass sich der Gesamtbetrag des Finanzausgleichs auch 2017 mit rund 1 Million Franken auf dem Niveau der letzten Jahre bewegen soll. Da jedoch die Steuerkraft in einigen Gebergemeinden sehr stark angestiegen ist, musste man den Ausgleich von 87,5 auf 92,5 Prozent erhöhen. Das heisst in Franken, dass vom Normaufwand von 276.15 Franken insgesamt 255.45 Franken vergütet werden. Peter Truttmann, Präsident des Kantonskirchenrates (ganz rechts), vereidigt fünf Kantonskirchenräte (von links): Manuela Tomaschett (Ingenbohl-Brunnen), Konrad Schelbert (Schwyz), Daniel Hensler (Einsiedeln), Silvana Waser (Merlischachen) und Marlis Birchler (Einsiedeln). Foto: Patrizia Pfister Für nächstes Jahr gelten weiterhin 9 Kirchgemeinden als finanzstark, allen voran Wollerau und Freienbach. 13 Kirchgemeinden sind neutral, erhalten also keinen Beitrag, müssen aber auch nichts bezahlen. Darunter ist Einsiedeln. Die restlichen 15 finanzschwachen Kirchgemeinden erhalten einen Beitrag. Darunter sind Rothenthurm, Unteriberg, Oberiberg, Alpthal und Studen. Ziel: Steuern senken Karin Birchler betonte, es sei der Zweck des Finanzausgleiches, dass langfristig die Anzahl neutraler Gemeinden wächst und bei den finanzschwachen die Steuersätze gesenkt werden können. Nach der Bemerkung, dass der Finanzausgleich nicht dazu da sei, Eigenkapital zu bilden, ergab sich eine längere Diskussion. Es zeigte sich jedoch klar, dass auch die Geschäftsprüfungskommission und der kantonale Kirchenvorstand klar hinter diesen Vorgaben stehen. Urs Seeholzer (Küssnacht) fragte nach, woraus sich die Normkosten genau zusammensetzen. Es ist der Aufwand für Verwaltung, Seelsorge, Gottesdienste und Liegenschaften, zum Teil auch für Renovationen. Hier wurde betont, dass die Normkosten zukünftig kaum sinken werden, da insbesondere die Lohnkosten weiter steigen dürften. Andreas Marty (Arth) betonte noch einmal den extremen Zuwachs der Steuerkraft der Gebergemeinden im letzten Jahr und dass sich der Normaufwand seit 2008 im Vergleich nur wenig verändert habe. Der Antrag zum Finanzausgleich wurde mit nur zwei Gegenstimmen angenommen.
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