Neuer Werkhof fuer Bezirk - Genossame Dorf

25. Oktober 2016 • Nummer 84 • Seite 5
EINSIEDELN
«Wir benötigen neuen Werkhof»
Der Neubau Werkhof Grotzenmühlestrasse kostet acht Millionen Franken und soll 2019/2020 bezugsbereit sein
Notwendigkeit und Dringlichkeit eines neuen Werkhofs seien unbestritten,
sagt Bezirksrat Meinrad
Gyr. Länger zuwarten, sei
trotz des Investitionsstaus
keine Option.
ug. «Wir benötigen einen neuen
Werkhof, weil der alte nicht mehr
den Arbeits- und Sicherheitsanforderungen entspricht», sagt Bezirksrat Meinrad Gyr vom Ressort Infrastruktur im Gespräch mit dieser
Zeitung. Der Werkhof an der Nordstrasse wurde 1973 bezogen. Auf
die Frage nach Anpassungen an die
heutigen Bedürfnisse nennt er zum
einen den erweiterten Fuhr- und
Maschinenpark,
Arbeitsabläufe,
zeitgemässe Werkstätten und Gesundheitsaspekte.
Zum andern erwähnt er die Ausdehnung der Siedlungsfläche und
Bevölkerungszunahme von 9900
Einwohner im Jahr 1973 auf heute
15’000. Hatte Einsiedeln 1973
noch 1800 Trinkwasseranschlüsse,
sind es heute 2500. Einsiedeln
habe sich in den letzten mehr als
40 Jahren massiv vergrössert,
habe aber immer noch den gleichen Werkhof. «Die Sicherstellung
der Infrastruktur setzt einen neuen
Werkhof voraus», sagt Meinrad Gyr
und ergänzt: «Wir wollen und können nicht zuwarten.» Für ihn ist
klar: «Prioritär ist nicht, welchen
Werkhof wir bekommen, sondern
dass wir einen notwendigen Ersatz
für den alten erhalten.»
Als zuständiger Bezirksrat will er
seinen Mitarbeitenden vernünftige
Arbeitsbedingungen zur Verfügung
stellen. Ausserdem befinde sich
der Werkhof heute in unmittelbarer Nähe der Primarschule und des
den 1940er-Jahren und wurden für
militärische Zwecke wie An- und Abtransport und vor allem Lagerung
konzipiert. Die Einteilung und Dimensionen entsprechen den damaligen Bedürfnissen. Die Baracken
sind unbeheizt. «Wir brauchen einen Neubau», sagt Meinrad Gyr.
Eine Sanierung komme wegen feuerpolizeilichen Aspekten und der
Raumeinteilung nicht infrage.
Die beiden Zeughäuser an der Grotzenmühlestrasse: Das obere Gebäude wird abgerissen und durch einen Neubau ersetzt, das untere bleibt bestehen.
Die Volksabstimmung ist im nächsten Mai.
Foto: Lukas Schumacher
Kindergartens Nordstrasse, was
suboptimal sei, sagt Meinrad Gyr.
Vertagte Chance wahrnehmen
2006 hiess der Einsiedler Souverän den Kauf der «Zeughausanlage
Alp» an der Grotzenmühlestrasse
für 940’000 Franken mit 71 Prozent Ja-Stimmen gut – mit der Absicht, die Werkbetriebe in den beiden Zeughäusern unterzubringen.
«Wir haben den Auftrag des Bürgers an die Hand genommen», sagt
Meinrad Gyr. Jetzt nehme Einsiedeln die vertagte Chance für einen
neuen und modernen Werkhof
wahr. Strassenunterhalt (Dienstchef Paul Zehnder) und Wasserversorgung (Roman Zoller) sollen von
der Nordstrasse in den neuen
Werkhof verlegt werden.
ARA (Emil Kälin) sowie Friedhof
und Unterhalt Grünanlagen (Christian Braun), die ebenfalls zur Infrastruktur des Bezirks Einsiedeln mit
insgesamt 23 Angestellten gehören, sind separat untergebracht.
Die Abfallentsorgung wird grössten-
teils von privaten Firmen im Auftrag
des Bezirks ausgeführt.
Notwendigkeit und Dringlichkeit
eines neuen Werkhofs seien unbestritten, sagt Meinrad Gyr. Länger
zuwarten, sei trotz des Investitionsstaus keine Option. Im Finanzplan
2016–2022 sind für den neuen
Werkhof Gesamtkosten von rund
acht Millionen Franken eingesetzt.
Der Werkhof an der Nordstrasse entspricht nicht mehr den Arbeits- und
Sicherheitsanforderungen.
Foto: zvg
Auf Kurs
«Wir sind auf Kurs», sagt Meinrad
Gyr. Die Planung sei weit fortgeschritten. Die rechtlichen Notwendigkeiten, wie etwa die Übernahme der Grotzenmühlestrasse
von der Genossame Dorf-Binzen,
seien abgeklärt. Das Vorprojekt
liegt vor. Planung und Bau obliegen dem Ressort Infrastruktur mit
dem neuen Abteilungsleiter Roger
Leitner, und Sachbearbeiter Reto
Kälin.
Das obere Zeughaus, das gegenwärtig an ein Einsiedler Unternehmen und Vereine als Lagerraum
vermietet ist, wird abgerissen und
durch einen Neubau ersetzt. Das
untere Gebäude, in dem sich bereits Lagerräume des Strassenunterhalts befinden, bleibt bestehen
und dient auch in Zukunft als Lagerhalle.
Können die beiden Baracken
nicht umgenutzt werden? «Nein, sie
sind für einen zeitgemässen Werkhof ungeeignet», sagt Meinrad Gyr.
Die beiden Gebäude stammen aus
Vier Projektteile
Das Projekt neuer Werkhof umfasst
vier Projektteile:
• Sanierung und Verbreiterung
Grotzenmühlestrasse: Die Strasse wird auf 4,5 Meter ausgebaut
und durch eine Ausweichstelle
erweitert.
• Werkhof
• Autowaschanlage
• Salzsilo: Jetzt bezieht der Bezirk
Einsiedeln das Salz vom Kanton
in Biberbrugg. Dank eines eigenen Salzsilos kann er Transportund Einkaufskosten sparen, weil
die Salzpreise saisonabhängig
sind.
Zeitplanung
Die Zeitplanung des Projekts neuer
Werkhof sieht wie folgt aus:
• Dezember 2016: Vorprojekt mit
Kostenvoranschlag
• 18. April 2017: Bezirksgemeinde
• 21. Mai 2017: Abstimmung
• 2017: Abbruch Zeughaus Süd
• 2018/2019: Neubau Werkhof
• 2019/2020: Bezug des neuen
Werkhofs
Abschliessend stellt sich noch
die Frage, was mit dem alten Werkhof an der Nordstrasse geschieht.
Zum heutigen Zeitpunkt kommen
eine Umnutzung oder ein möglicher
Verkauf infrage. Ein Entscheid in
dieser Sache ist noch nicht gefällt.
30 Rappen mehr pro Katholik
Session des Römisch-katholischen Kantonskirchenrates vom Freitag, 21. Oktober, in Einsiedeln
Für das laufende Jahr 2016
sind alle Geschäfte der
Römisch-katholischen
Kantonalkirche geregelt.
Für Diskussionen sorgten
vor allem der Beschluss
über die Organisation der
Anderssprachigenseelsorge
und der Finanzausgleich.
ihren Kompetenzbereich aufnehmen kann. Die Kantonalkirche soll
aber wie bisher nicht über die Inhalte der Anderssprachigenseelsorge bestimmen, sondern lediglich die Organisation der Anderssprachigenseelsorge selbst übernehmen. Die Kompetenzen und
Aufgaben der Fachkommission werden im neuen Gesetz detailliert
festgehalten.
pp. Kantonskirchenratspräsident
Peter Truttmann begrüsste am Freitagnachmittag im Schweizer Jugend- und Bildungszentrum alle
Anwesenden zur dritten Session
2016. Fünf Kantonsräte mussten
vereidigt werden, da sie an der letzten Session abwesend waren.
Nachher ging man zur Traktandenliste über.
Mit kleinen Änderungen
Jährlich werden für die Anderssprachigenseelsorge 460’000 Franken
(Budget 2016) ausgegeben. In Zukunft sind ausser zusätzlichen Sitzungsgeldern keine Mehrausgaben
zu erwarten, die Ausgaben der
Fachkommission werden jedoch als
Defizit als einzige Zahl in der Jahresrechnung der Kantonalkirche
erscheinen, wie das auch in anderen Kantonen der Fall ist. Die Kommission empfahl den Mitgliedern
das Gesetz über die Organisation
der Anderssprachigenseelsorge zur
Annahme. Nach Worten von Werner
Bruhin zur Kostenaufteilung der
jährlichen fixen Beträge war die Diskussion eröffnet.
Pfarrer Roland Graf (Unteriberg)
machte einen Verschiebungsantrag. Er wollte damit erreichen,
dass das Gesetz nach einer Vernehmlassung und dem Einbezug
anderer Instanzen und deren Wortmeldung nochmals überarbeitet
wird. Graf hatte in der vorgelegten
Gesetzesfassung Unstimmigkeiten
entdeckt. Werner Inderbitzin, Präsident des Kirchenvorstandes, verstand ihn, gab jedoch zu bedenken,
dass das Gesetz an dieser letzten
Session des Jahres verabschiedet
werden müsse, da der Verein
« Fr e m d s p r a c h i g e n s e e l s o r g e Schwyz FSS SZ» bereits seine Auf-
Kompetenzen und Aufgaben
Der Kantonskirchenrat wählte an
der Session vom 1. Juli 2016 eine
Kommission zur Vorberatung der
Übernahme der Organisation der
Anderssprachigenseelsorge durch
die Kantonalkirche. Diese besteht
aus Antonia Fässler als Präsidentin
und den sechs Mitgliedern Eugen
Hegner, Stefan Widmer, Andreas
Marty, Mily Samaz, Pius Christen
und Bruno Wiederkehr. Vom Kantonalen Kirchenvorstand waren Matthias Rupper und Werner Bruhin bei
den Beratungen anwesend.
Da Antonia Fässler am letzten
Freitag abwesend war, übernahm
Mily Samaz die Aufgabe, über den
Beschluss zum Gesetz zu informieren. Erst mit der Annahme der Verfassung der Römisch-katholischen
Kantonalkirche Schwyz am 25. April 2015 wurde die Grundlage geschaffen, dass die Kantonalkirche
die Anderssprachigenseelsorge in
lösung beschlossen habe und das
neue Gesetz bereits am 1. Januar
2017 in Kraft treten sollte. Man
entschied sich, die Änderungen der
verschiedenen Paragrafen vor Ort
vorzunehmen und Pfarrer Graf zog
seinen Antrag zurück.
Die Anwesenden gingen das Gesetz Punkt für Punkt durch und korrigierten einige grammatikalische
Ausdrücke, inhaltlich veränderte
sich nichts.
Auf Antrag von Paul Weibel (Lachen) wurde jedoch der Abschnitt
zur Anstellung von Seelsorgenden
einer deutlichen Präzisierung betreffend des Prozesses der Anstellung unterzogen, worauf ein Satz
gestrichen und ein zusätzlicher
neuer Paragraf angefügt wurde.
Nach den Änderungen wurde das
Gesetz angenommen und die Verantwortlichen der Kantonalkirche
damit beauftragt, das pünktliche
Inkrafttreten des Gesetzes sicherzustellen.
Mit einem Defizit
Karin Birchler vom Ressort Finanzen
präsentierte den Voranschlag 2017,
der mit einem Gesamtaufwand von
1,67 Millionen (2015: 1,68 Millionen) und einem Defizit von 21'000
Franken (55'000 Franken) rechnet.
Aus diesem Grund wird die Kopfquote pro Katholik um 30 Rappen
auf total 17.10 angehoben. Dies,
um das Defizit im Rahmen zu behalten und gleichzeitig das Eigenkapital der Kantonalkirche auf über
200'000 Franken zu halten.
In den meisten Bereichen bewegen sich die Ausgaben im Rahmen
des laufenden Jahres. Die Beiträge
für die Bistumskasse und das THC
und Priesterseminar St. Luzi bleiben bei 3.50 beziehungsweise einem Franken pro Katholik. Ein
ausserordentlicher Beitrag von
10’000 Franken geht an die Feier
von «600 Jahren Niklaus von Flüe».
Ruedi Beeler (Rothenthurm)
machte den Antrag, den Beitrag
von 7000 Franken zur «Information
kirchliche Berufe» zu streichen, da
es nicht genug Resonanz gäbe.
Nach unterstützenden Voten für die
Information wurde der Antrag aber
deutlich abgelehnt. Der Beitrag der
Schwyzer Kantonalkirche wird auch
2017 in die Aktion «Information
kirchliche Berufe» fliessen. In der
Folge wurde der Voranschlag einstimmig angenommen.
Rund 1 Million Finanzausgleich
Nach einer unverbindlichen Übersicht zum Finanzplan von 2017 bis
2020, wo kurz über mögliches
Sparpotenzial gesprochen wurde,
kam man auch auf die Zahl der Katholiken zu sprechen. Im Kanton
sind es für das laufende Jahr
96’619, für nächstes Jahr rechnet
man mit einer deutlichen Abnahme
auf 96'196. Wie sich diese Zahl in
den kommenden Jahren entwickelt
ist nicht ganz klar, sie wurde im Finanzplan jedoch mit 97'000 wohl
etwas zu positiv eingeschätzt.
Betreffend dem Finanzausgleich
gab es ebenfalls einiges an Diskussionsstoff. Der Kirchenvorstand entschied, dass sich der
Gesamtbetrag des Finanzausgleichs auch 2017 mit rund 1 Million Franken auf dem Niveau der
letzten Jahre bewegen soll. Da jedoch die Steuerkraft in einigen Gebergemeinden sehr stark angestiegen ist, musste man den Ausgleich
von 87,5 auf 92,5 Prozent erhöhen. Das heisst in Franken, dass
vom Normaufwand von 276.15
Franken insgesamt 255.45 Franken vergütet werden.
Peter Truttmann, Präsident des Kantonskirchenrates (ganz rechts), vereidigt
fünf Kantonskirchenräte (von links): Manuela Tomaschett (Ingenbohl-Brunnen), Konrad Schelbert (Schwyz), Daniel Hensler (Einsiedeln), Silvana Waser
(Merlischachen) und Marlis Birchler (Einsiedeln).
Foto: Patrizia Pfister
Für nächstes Jahr gelten weiterhin
9 Kirchgemeinden als finanzstark,
allen voran Wollerau und Freienbach. 13 Kirchgemeinden sind neutral, erhalten also keinen Beitrag,
müssen aber auch nichts bezahlen. Darunter ist Einsiedeln. Die
restlichen 15 finanzschwachen
Kirchgemeinden erhalten einen
Beitrag. Darunter sind Rothenthurm, Unteriberg, Oberiberg, Alpthal und Studen.
Ziel: Steuern senken
Karin Birchler betonte, es sei der
Zweck des Finanzausgleiches,
dass langfristig die Anzahl neutraler Gemeinden wächst und bei den
finanzschwachen die Steuersätze
gesenkt werden können.
Nach der Bemerkung, dass der
Finanzausgleich nicht dazu da sei,
Eigenkapital zu bilden, ergab sich
eine längere Diskussion. Es zeigte
sich jedoch klar, dass auch die Geschäftsprüfungskommission und
der kantonale Kirchenvorstand
klar hinter diesen Vorgaben stehen.
Urs Seeholzer (Küssnacht) fragte
nach, woraus sich die Normkosten
genau zusammensetzen. Es ist der
Aufwand für Verwaltung, Seelsorge,
Gottesdienste und Liegenschaften,
zum Teil auch für Renovationen.
Hier wurde betont, dass die Normkosten zukünftig kaum sinken werden, da insbesondere die Lohnkosten weiter steigen dürften.
Andreas Marty (Arth) betonte
noch einmal den extremen Zuwachs der Steuerkraft der Gebergemeinden im letzten Jahr und dass
sich der Normaufwand seit 2008
im Vergleich nur wenig verändert
habe. Der Antrag zum Finanzausgleich wurde mit nur zwei Gegenstimmen angenommen.