Wolfsburg / Herndon VA, 25.10.2016 Volkswagen

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Wolfsburg / Herndon VA, 25.10.2016
Volkswagen erhält abschließende Genehmigung für 2,0l-TDI-Vergleichsprogramm in
den USA
Die Volkswagen AG, die Volkswagen Group of America, Inc. sowie bestimmte
Tochtergesellschaften (im Folgenden "Volkswagen") haben heute bekannt gegeben, dass
Richter Charles R. Breyer vom United States District Court for the Northern District of
California die abschließende Genehmigung für die Vergleichsvereinbarung zwischen
Volkswagen und privaten Klägern erteilt hat, die im Zuge der Beilegung zivilrechtlicher
Klagen im Zusammenhang mit bestimmten 2,0l-TDI-Fahrzeugen der Marken Volkswagen
und Audi in den USA durch ein gerichtlich bestelltes Steuerungskomitee der Kläger
(Plaintiffs' Steering Committee, PSC) vertreten werden. Gleichzeitig hat Richter Breyer auch
den sogenannten Consent Decree genehmigt, der zwischen Volkswagen und dem
US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ) für die Environmental Protection Agency
(EPA) und vom Bundesstaat Kalifornien über das California Air Resources Board (CARB)
sowie den kalifornischen State Attorney General vereinbart wurde; des Weiteren gab Richter
Breyer grünes Licht für die Vergleichsverfügung (Consent Order), auf die sich Volkswagen
und die Federal Trade Commission (FTC) verständigt hatten. Alle drei Vereinbarungen waren
bereits zuvor angekündigt worden.
"Die abschließende Genehmigung der 2,0-l-TDI-Vergleichsvereinbarung ist ein wichtiger
Meilenstein auf unserem Weg, die Dinge in den USA wieder in Ordnung zu bringen. Den
großen Einsatz, den alle an diesem Prozess beteiligten Parteien erbringen, wissen wir sehr
zu schätzen. Volkswagen ist bestrebt sicherzustellen, dass das Programm nun so
reibungslos wie möglich für unsere betroffenen Kunden umgesetzt wird. Um das zu
gewährleisten, haben wir erheblich an Ressourcen und Personal aufgestockt", sagt Hinrich J.
Woebcken, President and CEO of Volkswagen Group of America, Inc.
Volkswagen arbeitet weiterhin fokussiert an der Lösung der noch verbleibenden Themen in
den USA sowie an einer Vereinbarung für Kunden mit betroffenen V6
3,0l-TDI-Dieselmotoren.
HINWEISE FÜR DIE REDAKTIONEN:
Die Umsetzung des 2,0l-TDI-Vergleichprogramms wird unmittelbar beginnen. Kunden mit in
Frage kommenden Fahrzeugen können ihre Ansprüche mittels eines Formulars in
Papierform (verfügbar unter www.VWCourtSettlement.com oder durch Anruf unter
+1-844-98-CLAIM) oder über ein Online-Portal unter www.VWCourtSettlement.com
einreichen. Sobald der Antrag eines Kunden anerkannt worden ist, kann er oder sie Termine
mit designierten Fachleuten für Vergleichsprogramme vereinbaren, die den Standorten der
Händlerbetriebe zugeordnet wurden.
Gemäß der 2,0l-TDI-Vergleichsvereinbarungen können betroffene Eigentümer und
Leasingnehmer wählen, ob sie einen Rückkauf oder eine vorzeitige Beendigung des
Leasings in Anspruch nehmen möchten, oder ob sie eine technische Anpassung ihres
Fahrzeuges wünschen (sofern und sobald genehmigt). Derzeitige und bestimmte frühere
betroffene Eigentümer und Leasingnehmer erhalten zusätzlich eine Ausgleichszahlung von
Volkswagen.
Volkswagen hat darüber hinaus zugestimmt, über einen Zeitraum von drei Jahren eine
Summe von 2,7 Milliarden US-Dollar in einen von einem gerichtlich bestellten Treuhänder
verwalteten Fonds einzuzahlen, um überhöhte Stickoxid-Emissionen (NOx) von
2,0l-TDI-Fahrzeugen auszugleichen. Zudem wird Volkswagen über zehn Jahre hinweg 2,0
Milliarden US-Dollar in die Infrastruktur für Null-Emissions-Fahrzeuge sowie in Initiativen
investieren, die den entsprechenden Zugang und die öffentliche Sensibilisierung für diese
Technologie fördern.
Die folgenden Fahrzeuge mit 2,0l-TDI-Motor sind Bestandteil des angestrebten
2,0l-TDI-Vergleichsprogramms:
VW Beetle
2013-2015
VW Golf
2010-2015
VW Jetta
2009-2015
VW Passat
2012-2015
Audi A3
2010-2013; 2015
Gemäß ihrer Bedingungen sind diese Vereinbarungen nicht darauf ausgerichtet,
Volkswagens Verpflichtungen im Rahmen der Gesetze oder Bestimmungen eines
Rechtssystems außerhalb der USA zu beeinflussen oder in jenen Anwendung zu finden. Die
Regelungen zu Stickoxid (NOx) Emissionsgrenzwerten für Fahrzeuge in den USA sind sehr
viel strenger als in anderen Teilen der Welt und die Motorenvarianten unterscheiden sich
ebenfalls erheblich. Dies macht die Entwicklung technischer Lösungen in den Vereinigten
Staaten schwieriger als in Europa oder anderen Regionen der Welt, wo die Umsetzung eines
genehmigten Programms zur Anpassung von TDI-Fahrzeugen, mit dem die UN/ECE und
europäischen Abgasnormen vollumfänglich erfüllt werden, in Übereinkunft mit den
entsprechenden Behörden bereits begonnen hat.