Passiver Schallschutz

Schallschutz
Passiver Schallschutz
Inhaltsverzeichnis
1
Alle wichtigen Fragen & Antworten rund um das Thema "Ansprüche auf
passive Schallschutzmaßnahmen" .............................................................. 3
1.1
Was sind die rechtlichen Grundlagen für passive
Schallschutzmaßnahmen? ............................................................................ 3
1.2
Was ist der Regionalfonds? .......................................................................... 4
1.3
Ansprüche auf Erstattung ............................................................................. 4
1.4
Wie beantrage ich die Erstattung von Aufwendungen für passive
Schallschutzmaßnahmen? ............................................................................ 4
1.5
Voraussetzungen für die Erstattung ............................................................ 4
1.6
Die entscheidende Behörde und das erstattende Unternehmen .............. 5
1.7
Was passiert bei der Prüfung meines Antrags? ......................................... 5
1.8
Welche passiven Schallschutzmaßnahmen gibt es? ................................. 5
1.9
Welche Vorteile haben Lüfter? ...................................................................... 6
1.10
Warum ist ein Lüfter ausreichend? .............................................................. 6
1.11
Was ist ein Lüfter und wie funktioniert er? ................................................. 7
1.12
Worauf muss ich bei der Auswahl eines Schalldämmlüfters achten? ..... 7
1.13
Wie teuer ist der Betrieb eines Lüfters? ...................................................... 7
1.14
Wie und wo erhalte ich einen geeigneten Schalldämmlüfter? .................. 8
1.15
Wer bearbeitet meinen Antrag und an wen kann ich mich bei Fragen
wenden? .......................................................................................................... 8
Stand: 24.10.2016
Fraport AG – Frankfurt Airport Services Worldwide
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1
Alle wichtigen Fragen & Antworten rund um das
Thema "Ansprüche auf passive
Schallschutzmaßnahmen"
1.1
Was sind die rechtlichen Grundlagen für passive
Schallschutzmaßnahmen?
Das Passive Schallschutzprogramm basiert auf dem Planfeststellungsbeschluss des
Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
(HMWEVL) zum Ausbau des Flughafens Frankfurt vom 18. Dezember 2007, in dem auch
die Frage der baulichen Schallschutzmaßnahmen diskutiert wurde. Dazu legte die
Landesregierung den entsprechenden Lärmschutzbereich durch eine Rechtsverordnung
fest. Diese ist am 13. Oktober 2011 in Kraft getreten. Um den Lärmschutzbereich
darzustellen, wurden die strengsten nach dem novellierten Fluglärmschutzgesetz
anwendbaren Grenzwerte herangezogen. Basis der Berechnung war das prognostizierte
Verkehrsaufkommen von 701.000 Flugbewegungen pro Jahr, das entsprechend der
Planung erst im Jahr 2020 erreicht werden soll.Der Lärmschutzbereich setzt sich aus
folgenden drei Schutzzonen zusammen:
Tagschutzzone 1: Leq Tag = 60 dB(A)
Tagschutzzone 2: Leq Tag = 55 dB(A)
Nachtschutzzone: Leq Nacht = 50 dB(A) und L Amax = 6 mal 53 dB(A)
Für das aktuelle Passive Schallschutzprogramm wurden rund 150 Millionen Euro zur
Verfügung gestellt, mit dem Ziel, den Lärmpegel im Rauminneren von Gebäuden in
anspruchsberechtigten Gebieten zu verringern. Hierbei wurden bauliche
Schallschutzmaßnahmen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zeitlich vorgezogen und
durch weitere finanzielle Mittel aus dem Regionalfonds, auf den nachfolgend eingegangen
wird, erweitert. Bürgerinnen und Bürger, deren Immobilien in einer der unten stehenden
Schallschutzzone
Tagschutzzone 1/ Schutzkontur höher 65 Leq
Nachtschutzone/ Schutzkontur höher 60 Leg
liegen, konnten mit Inkraftreten der Verordnung für den Lärmschutzbereich am 13.
Oktober 2011 fünf Jahre lang auf Basis der oben angesprochenen Verkehrsprognose
Mittel für passiven Schallschutz beantragen und Maßnahmen umsetzen lassen. Diese
Frist ist am 12.10.2016 abgelaufen.
Ansprüche auf bauliche Schallschutzmaßnahmen aus weniger lärmbelasteten Gebieten
können entsprechend dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ab dem 13.10.2016 für
weitere fünf Jahre geltend gemacht werden.
Grundlage des aktuellen Passiven Schallschutzprogramms sind das
Fluglärmschutzgesetz und die Durchführungsverordnungen des Bundes zum
Fluglärmberechnungsverfahren und zu den Anforderungen an den baulichen Schallschutz.
Auf Basis des Fluglärmschutzgesetzes hat die Hessische Landesregierung am 26.
September 2011 die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den
Flughafen Frankfurt beschlossen. Die Festsetzung des Lärmschutzbereichs war wiederum
Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Kostenerstattung für bauliche
Schallschutzmaßnahmen durch anspruchsberechtigte Anwohnerinnen und Anwohner des
Flughafens.
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1.2
Was ist der Regionalfonds?
Im Februar 2012 hat die Landesregierung mit der Erklärung „Gemeinsam für die Region –
Allianz für Lärmschutz 2012" den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern auch im Bereich
des passiven Schallschutzes weitere, über den bisherigen Umfang hinausgehende
Leistungen zugesagt. Dafür wurde ein Regionalfonds mit rund 265 - 270 Millionen Euro
eingerichtet. Hier finden Sie Informationen zu den Förderrichtlinien zum
Regionalfondsgesetz.
Die Mittel des Regionalfonds werden im Wesentlichen durch das Land Hessen und durch
Fraport gestellt und können sowohl für private Haushalte als auch für schutzwürdige
öffentliche Einrichtungen, zum Beispiel für Schulen, Kindergärten oder Krankenhäuser,
genutzt werden. Details zur Mittelverwendung finden Sie auf der Website des Forums
Flughafen und Region (FFR), das Vorschläge für die Verwendung an die Landesregierung
Hessen übergeben hat. Durch den Regionalfonds können rund 17.300 Haushalte in der
Flughafenregion zusätzliche Unterstützung beim passiven Schallschutz erhalten.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite des
Regierungspräsidiums Darmstadt.
1.3
Ansprüche auf Erstattung
Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen für passive Schallschutzmaßnahmen sind
nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm für bestimmte Bereiche erst ab demJahr
2016 entstanden. Die genaue Definitionen können dem Punkt 1.1 entnommen werden.
Abweichend vom Bundesgesetz erfüllt die Fraport AG diese Ansprüche bereits seit dem 1.
Januar 2013. Dank dieser Vorziehung konnten Bürgerinnen und Bürger Mittel für passiven
Schallschutz bereits zuvor beantragen und Maßnahmen umsetzen lassen.
1.4
Wie beantrage ich die Erstattung von Aufwendungen für passive
Schallschutzmaßnahmen?
Das Antragsformular für die Erstattung von Aufwendungen für passive
Schallschutzmaßnahmen finden Sie auf der Website des Regierungspräsidiums
Darmstadt. Die wichtigsten Informationen und Hinweise zur Antragsstellung von passiven
Schallschutzmaßnahmen sind in diesem Merkblatt aufgeführt.
Das ausgefüllte und von allen Eigentümerinnen und Eigentümern der betreffenden
Immobilie unterschriebene Antragsformular sowie die vollständigen im Formular
genannten Unterlagen senden Sie bitte an:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat III 33.3
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
Auskünfte zum passiven Schallschutzprogramm erteilt das Regierungspräsidium
Darmstadt per E-Mail oder über die Telefonnummer 06151 123100.
1.5
Voraussetzungen für die Erstattung
Bitte beachten Sie, dass der Anspruch nur innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach
Entstehung des gesetzlichen Anspruchs geltend gemacht werden kann. Außerdem
können die Kosten für bereits durchgeführte Maßnahmen nur dann zurückerstattet
werden, wenn diese nach Inkrafttreten des festgesetzten Lärmschutzbereichs am
13.10.2011durchgeführt wurden.
Erst nachdem Ihr Antrag vom Regierungspräsidium Darmstadt geprüft und eine
Notwendigkeit für passive Schallschutzmaßnahmen nachgewiesen wurde, wird die
Kostenerstattung bewilligt. Maßnahmen und eventuelle Gutachterbeauftragungen sollten
daher erst nach entsprechendem Bescheid bzw. nach entsprechender Aufforderung durch
das Regierungspräsidium Darmstadt durchgeführt werden.
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Die Aufwendungen für passive Schallschutzmaßnahmen werden - soweit die gesetzlichen
Voraussetzungen vorliegen - nur an Wohngebäuden und an besonders schutzwürdigen
Einrichtungen, wie zum BeispielSchulen, Kindergärten oder Krankenhäusern, erstattet.
Hotels, Pensionen und ähnliche Einrichtungen zählen nicht dazu. Gewerblich genutzte
Gebäude sind nach den gesetzlichen Regelungen ebenfalls nicht förderungswürdig.
Falls Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antragsformulars benötigen, dann stehen wir
Ihnen per E-Mail oder telefonisch montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter der
kostenfreien Rufnummer 0800 2345679 zur Verfügung.
1.6
Die entscheidende Behörde und das erstattende Unternehmen
Die Anspruchsberechtigung sowie der Zeitpunkt, zu dem die Erstattung von
Aufwendungen für passive Schallschutzmaßnahmen geltend gemacht werden kann,
können nur vom Regierungspräsidium Darmstadt im Rahmen der Bearbeitung Ihres
entsprechenden Antrags bestätigt werden. Antragstellerinnen und Antragsteller, die am
früheren Passiven Schallschutzprogramm der Fraport AG teilgenommen haben, sollten
bitte die bisherige Ordnungsnummer angeben (soweit bekannt).
Die anfallenden Kosten für die Durchführung der erforderlichen baulichen
Schallschutzmaßnahmen gemäß behördlichem Bescheid werden Ihnen - soweit sie sich
im veranschlagten und zugesagten Rahmen bewegen - durch die Fraport AG erstattet.
1.7
Was passiert bei der Prüfung meines Antrags?
Die Prüfung des von Ihnen eingereichten Antrags wird vom Regierungspräsidium
Darmstadt durchgeführt. Auf die Dauer dieses Vorgangs haben wir keinen Einfluss.
Der erste Schritt nach Antragseingang ist die Prüfung, ob Ihre Immobilie innerhalb der
Tagschutzzone 1 oder der Nachtschutzzone liegt. Das Regierungspräsidium kann weitere
Angaben und Unterlagen von Ihnen anfordern, wenn diese zur Entscheidung über den
Antrag notwendig sind.
Auf Basis aller Unterlagen entscheidet die Behörde auch, ob die Einschaltung eines
sachverständigen Gutachters erforderlich ist. Unter Verwendung einschlägiger technischer
Richtlinien und Normen ist dann zu prüfen, an welchen Bauteilen der Immobilie
gegebenenfalls Verbesserungen der Schalldämmung vorzunehmen sind. Auf Grundlage
des im Gutachten ermittelten Bedarfs wird festgelegt, ob und in welchem Umfang beim
jeweiligen Antragsteller Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind und bis zu welchem
Betrag gegebenenfalls Aufwendungen erstattet werden können. Der Höchstbetrag beträgt
150 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Erstattungsfähig sind nur Aufwendungen, die für die Durchführung der
Schallschutzmaßnahmen erforderlich und auch tatsächlich angefallen sind. Bereits
abgeschlossene Maßnahmen müssen nach Inkrafttreten des festgesetzten
Lärmschutzbereichs am 13. Oktober 2011durchgeführt worden sein. Deshalb sollten Sie
mit der Beauftragung von Gutachtern und Handwerkern warten, bis Sie das Prüfergebnis
des Regierungspräsidiums Darmstadt erhalten haben.
Die Kosten für die Durchführung der erforderlichen baulichen Schallschutzmaßnahmen
gemäß behördlichem Bescheid werden Ihnen - soweit sie sich im veranschlagten und
zugesagten Rahmen bewegen - durch die Fraport AG erstattet.
Falls Sie Fragen zum Prüfungsablauf haben, schreiben Sie uns eine E-Mail. Sie erreichen
uns auch telefonisch montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter der kostenfreien
Rufnummer 0800 2345679.
Alternativ können Sie sich auch per E-Mail oder über die Hotline 06151-123100 an
das Regierungspräsidium Darmstadt richten.
1.8
Welche passiven Schallschutzmaßnahmen gibt es?
Zu den möglichen passiven Schallschutzmaßnahmen gehören die Modifikation von
Umfassungsbauteilen eines Hauses sowie Belüftungseinrichtungen.
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Umfassungsbauteile eines Hauses haben jeweils unterschiedliche Schalldämmwerte.
Hierzu gehören Fenster/Fenstertüren, Rollladenkästen, Dächer und Wände.
Welche der möglichen Maßnahmen zum Einsatz kommen, hängt daher von den baulichen
Voraussetzungen der Immobilie ab.
1.9
Welche Vorteile haben Lüfter?
Durch Lüfter wird die Luftzufuhr bei geschlossenen Fenstern geregelt und somit
sichergestellt, dass die installierte Schalldämmung funktioniert. Darüber hinaus sind Lüfter
mit verschiedenen Leistungsstufen ausgestattet und lassen sich nach Bedarf regulieren.
So ist das Lüften auch im Winter möglich. Zudem können verschiedene Filter in die
Lüftungsgeräte eingesetzt werden, die beispielsweise Pollen, Feinstaub oder
unangenehme Gerüche aus der zuströmenden Außenluft herausfiltern.
1.10
Warum ist ein Lüfter ausreichend?
Passive Schallschutzmaßnahmen gegen den nächtlichen Fluglärm umfassen Räume, die
zum Großteil zum Schlafen genutzt werden. Eine Maßnahme, auf die Sie je nach
Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt Anspruch haben könnten, ist ein
Schalldämmlüfter pro Schlafbereich. Ein Lüfter ist notwendig, da die Fenster für eine
wirksame Schalldämmung geschlossen bleiben müssen. Generell gilt: Art und Umfang der
passiven Schallschutzmaßnahmen richten sich in erster Linie danach, in welchem
Schutzbereich sich Ihre Immobilie befindet und welche Bausubstanz vorliegt.
Entsprechend des Fluglärmschutzgesetzes ist das entscheidende Kriterium hierbei das
sogenannte (Gesamt-) Schalldämm-Maß. Diese Einheit beschreibt die Eigenschaften aller
Außenbauteile, Schall zu dämmen. Durch den Vergleich des bestehenden mit dem
gesetzlich geforderten Schalldämm-Maß kann bestimmt werden, an welchen Bauteilen
gegebenenfalls Verbesserungen der Schalldämmung vorzunehmen sind. Insbesondere
bei neueren Immobilien werden diese Sollwerte mit den vorhandenen Bauteilen erreicht,
so dass Anpassungen von Umfassungsbauteilen nicht erforderlich sind, um die
gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
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1.11
Was ist ein Lüfter und wie funktioniert er?
Ein Lüfter ist eine Zulufteinheit, die eine permanente und kontrollierte Zufuhr frischer,
gefilterter Außenluft bei geschlossenen Fenstern gewährleistet. Da die Schalldämmung an
Fenstern nur bei geschlossenen Fenstern wirksam ist, bekommen Sie durch einen Lüfter
die Möglichkeit, frische Luft in Ihre Wohnung zu lassen. Lüfter werden an der
Innenseiteeiner Außenwand montiert und saugen über ein Rohr durch die Fassade
Außenluft an.
1.12
Worauf muss ich bei der Auswahl eines Schalldämmlüfters achten?
Aufgrund unserer Erfahrung aus den letzten beiden Schallschutzprogrammen sind beim
Erwerb eines Schalldämmlüfters drei Faktoren für den Nutzer besonders relevant:
1. Vergleichen Sie vor dem Kauf die Modelle untereinander. Zum einen muss der
Lüfter so gewählt werden, dass ein ausreichender Luftaustausch gewährleistet
werden kann. Die sogenannte Luftleistung sollte entsprechend der gesetzlichen
Vorlagen so gewählt werden, dass 30 cbm Luft pro Person in einer Stunde ausgetauscht werden. In einem normalen Schlafzimmer geht man also von einer Luftleistung von 30 cbm bis 60 cbm/Stunde aus.
2. Außerdem ergeben sich entsprechend der oben genannten Luftleistung die Betriebsgeräusche eines Lüfters. Diese sollten bei der genannten Leistung einen
Wert von 30 dB(A) nicht überschreiten, was in etwa einem Flüstergeräusch entspricht.
3. Schließlich stellt der Stromverbrauch einen weiteren wichtigen Faktor beim Kauf
dar. Dieser Aspekt wird im Punkt 1.14 erläutert.
1.13
Wie teuer ist der Betrieb eines Lüfters?
Direkte Kosten beim Betrieb eines Schalldämmlüfters entstehen durch die verbrauchte
Energie und anfallende Wartungsarbeiten wie beispielsweise die Reinigung der Filter.
Weitere Wartungsaufwendungen gibt es in der Regel nicht. Die Filterkassette kann je nach
Modell und Filtertyp mit einem handelsüblichen Staubsauger oder unter fließendem
Wasser gereinigt werden. Die Stromkosten, die beim Betrieb des Lüfters entstehen, fallen
je nach Verwendungsintensität unterschiedlich hoch aus. Ein Beispiel: Wird ein Lüfter mit
einem Verbrauch von 5 Watt jede Nacht 8 Stunden betrieben, fallen jährliche
Betriebskosten von ca. 4,50 Euro an.
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1.14
Wie und wo erhalte ich einen geeigneten Schalldämmlüfter?
Mit einer schriftlichen Bestätigung des Regierungspräsidiums Darmstadt erhalten Sie
einen Bescheid für die Einleitung der Beantragung. Fraport schlägt Ihnen zwei Modelle
vor, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Beide Modelle wurden bereits im
letzten Schallschutzprogramm bei einer Vielzahl von Antragstellerinnen und Antragstellern
verbaut. Für weitere Informationen über die beiden Lüfter-Modelle sowie die Adressen von
Montageunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an die unten genannten Hersteller.
Brink Climate Systems Deutschland
GmbH
SIEGENIA-AUBI KG
Modell: Sonair F+
Modell: Aeropac 60
1.15
Wer bearbeitet meinen Antrag und an wen kann ich mich bei Fragen
wenden?
Ihr Antrag wird ausschließlich vom Regierungspräsidium Darmstadt bearbeitet. Die
Fraport AG wird nach der Festlegung der Maßnahmen durch das Regierungspräsidium
lediglich im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung als Zahlungspflichtiger
informiert. Somit hat Fraport keinen Einfluss auf die Reihenfolge und die
Bearbeitungsdauer einzelner Anträge. Sollten Sie Fragen zu Ihrem Antrag haben, wenden
Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Darmstadt:
Postanschrift:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat III 33.3
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
E-Mail: [email protected]
Telefon: 06151 123100
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des
Regierungspräsidiums Darmstadts, siehe Thema Passiver
Schallschutz
Weitere Informationen zum Thema Passiver Schallschutz an anderen deutschen
Flughäfen finden Sie auf dem Fluglärm-Portal des BDL.
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