Schallschutz Passiver Schallschutz Inhaltsverzeichnis 1 Alle wichtigen Fragen & Antworten rund um das Thema "Ansprüche auf passive Schallschutzmaßnahmen" .............................................................. 3 1.1 Was sind die rechtlichen Grundlagen für passive Schallschutzmaßnahmen? ............................................................................ 3 1.2 Was ist der Regionalfonds? .......................................................................... 4 1.3 Ansprüche auf Erstattung ............................................................................. 4 1.4 Wie beantrage ich die Erstattung von Aufwendungen für passive Schallschutzmaßnahmen? ............................................................................ 4 1.5 Voraussetzungen für die Erstattung ............................................................ 4 1.6 Die entscheidende Behörde und das erstattende Unternehmen .............. 5 1.7 Was passiert bei der Prüfung meines Antrags? ......................................... 5 1.8 Welche passiven Schallschutzmaßnahmen gibt es? ................................. 5 1.9 Welche Vorteile haben Lüfter? ...................................................................... 6 1.10 Warum ist ein Lüfter ausreichend? .............................................................. 6 1.11 Was ist ein Lüfter und wie funktioniert er? ................................................. 7 1.12 Worauf muss ich bei der Auswahl eines Schalldämmlüfters achten? ..... 7 1.13 Wie teuer ist der Betrieb eines Lüfters? ...................................................... 7 1.14 Wie und wo erhalte ich einen geeigneten Schalldämmlüfter? .................. 8 1.15 Wer bearbeitet meinen Antrag und an wen kann ich mich bei Fragen wenden? .......................................................................................................... 8 Stand: 24.10.2016 Fraport AG – Frankfurt Airport Services Worldwide 2 von 8 1 Alle wichtigen Fragen & Antworten rund um das Thema "Ansprüche auf passive Schallschutzmaßnahmen" 1.1 Was sind die rechtlichen Grundlagen für passive Schallschutzmaßnahmen? Das Passive Schallschutzprogramm basiert auf dem Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) zum Ausbau des Flughafens Frankfurt vom 18. Dezember 2007, in dem auch die Frage der baulichen Schallschutzmaßnahmen diskutiert wurde. Dazu legte die Landesregierung den entsprechenden Lärmschutzbereich durch eine Rechtsverordnung fest. Diese ist am 13. Oktober 2011 in Kraft getreten. Um den Lärmschutzbereich darzustellen, wurden die strengsten nach dem novellierten Fluglärmschutzgesetz anwendbaren Grenzwerte herangezogen. Basis der Berechnung war das prognostizierte Verkehrsaufkommen von 701.000 Flugbewegungen pro Jahr, das entsprechend der Planung erst im Jahr 2020 erreicht werden soll.Der Lärmschutzbereich setzt sich aus folgenden drei Schutzzonen zusammen: Tagschutzzone 1: Leq Tag = 60 dB(A) Tagschutzzone 2: Leq Tag = 55 dB(A) Nachtschutzzone: Leq Nacht = 50 dB(A) und L Amax = 6 mal 53 dB(A) Für das aktuelle Passive Schallschutzprogramm wurden rund 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, mit dem Ziel, den Lärmpegel im Rauminneren von Gebäuden in anspruchsberechtigten Gebieten zu verringern. Hierbei wurden bauliche Schallschutzmaßnahmen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zeitlich vorgezogen und durch weitere finanzielle Mittel aus dem Regionalfonds, auf den nachfolgend eingegangen wird, erweitert. Bürgerinnen und Bürger, deren Immobilien in einer der unten stehenden Schallschutzzone Tagschutzzone 1/ Schutzkontur höher 65 Leq Nachtschutzone/ Schutzkontur höher 60 Leg liegen, konnten mit Inkraftreten der Verordnung für den Lärmschutzbereich am 13. Oktober 2011 fünf Jahre lang auf Basis der oben angesprochenen Verkehrsprognose Mittel für passiven Schallschutz beantragen und Maßnahmen umsetzen lassen. Diese Frist ist am 12.10.2016 abgelaufen. Ansprüche auf bauliche Schallschutzmaßnahmen aus weniger lärmbelasteten Gebieten können entsprechend dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ab dem 13.10.2016 für weitere fünf Jahre geltend gemacht werden. Grundlage des aktuellen Passiven Schallschutzprogramms sind das Fluglärmschutzgesetz und die Durchführungsverordnungen des Bundes zum Fluglärmberechnungsverfahren und zu den Anforderungen an den baulichen Schallschutz. Auf Basis des Fluglärmschutzgesetzes hat die Hessische Landesregierung am 26. September 2011 die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Frankfurt beschlossen. Die Festsetzung des Lärmschutzbereichs war wiederum Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Kostenerstattung für bauliche Schallschutzmaßnahmen durch anspruchsberechtigte Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafens. Stand: 24.10.2016 Fraport AG – Frankfurt Airport Services Worldwide 3 von 8 1.2 Was ist der Regionalfonds? Im Februar 2012 hat die Landesregierung mit der Erklärung „Gemeinsam für die Region – Allianz für Lärmschutz 2012" den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern auch im Bereich des passiven Schallschutzes weitere, über den bisherigen Umfang hinausgehende Leistungen zugesagt. Dafür wurde ein Regionalfonds mit rund 265 - 270 Millionen Euro eingerichtet. Hier finden Sie Informationen zu den Förderrichtlinien zum Regionalfondsgesetz. Die Mittel des Regionalfonds werden im Wesentlichen durch das Land Hessen und durch Fraport gestellt und können sowohl für private Haushalte als auch für schutzwürdige öffentliche Einrichtungen, zum Beispiel für Schulen, Kindergärten oder Krankenhäuser, genutzt werden. Details zur Mittelverwendung finden Sie auf der Website des Forums Flughafen und Region (FFR), das Vorschläge für die Verwendung an die Landesregierung Hessen übergeben hat. Durch den Regionalfonds können rund 17.300 Haushalte in der Flughafenregion zusätzliche Unterstützung beim passiven Schallschutz erhalten. Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt. 1.3 Ansprüche auf Erstattung Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen für passive Schallschutzmaßnahmen sind nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm für bestimmte Bereiche erst ab demJahr 2016 entstanden. Die genaue Definitionen können dem Punkt 1.1 entnommen werden. Abweichend vom Bundesgesetz erfüllt die Fraport AG diese Ansprüche bereits seit dem 1. Januar 2013. Dank dieser Vorziehung konnten Bürgerinnen und Bürger Mittel für passiven Schallschutz bereits zuvor beantragen und Maßnahmen umsetzen lassen. 1.4 Wie beantrage ich die Erstattung von Aufwendungen für passive Schallschutzmaßnahmen? Das Antragsformular für die Erstattung von Aufwendungen für passive Schallschutzmaßnahmen finden Sie auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt. Die wichtigsten Informationen und Hinweise zur Antragsstellung von passiven Schallschutzmaßnahmen sind in diesem Merkblatt aufgeführt. Das ausgefüllte und von allen Eigentümerinnen und Eigentümern der betreffenden Immobilie unterschriebene Antragsformular sowie die vollständigen im Formular genannten Unterlagen senden Sie bitte an: Regierungspräsidium Darmstadt Dezernat III 33.3 Wilhelminenstraße 1-3 64283 Darmstadt Auskünfte zum passiven Schallschutzprogramm erteilt das Regierungspräsidium Darmstadt per E-Mail oder über die Telefonnummer 06151 123100. 1.5 Voraussetzungen für die Erstattung Bitte beachten Sie, dass der Anspruch nur innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Entstehung des gesetzlichen Anspruchs geltend gemacht werden kann. Außerdem können die Kosten für bereits durchgeführte Maßnahmen nur dann zurückerstattet werden, wenn diese nach Inkrafttreten des festgesetzten Lärmschutzbereichs am 13.10.2011durchgeführt wurden. Erst nachdem Ihr Antrag vom Regierungspräsidium Darmstadt geprüft und eine Notwendigkeit für passive Schallschutzmaßnahmen nachgewiesen wurde, wird die Kostenerstattung bewilligt. Maßnahmen und eventuelle Gutachterbeauftragungen sollten daher erst nach entsprechendem Bescheid bzw. nach entsprechender Aufforderung durch das Regierungspräsidium Darmstadt durchgeführt werden. Stand: 24.10.2016 Fraport AG – Frankfurt Airport Services Worldwide 4 von 8 Die Aufwendungen für passive Schallschutzmaßnahmen werden - soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen - nur an Wohngebäuden und an besonders schutzwürdigen Einrichtungen, wie zum BeispielSchulen, Kindergärten oder Krankenhäusern, erstattet. Hotels, Pensionen und ähnliche Einrichtungen zählen nicht dazu. Gewerblich genutzte Gebäude sind nach den gesetzlichen Regelungen ebenfalls nicht förderungswürdig. Falls Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antragsformulars benötigen, dann stehen wir Ihnen per E-Mail oder telefonisch montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 2345679 zur Verfügung. 1.6 Die entscheidende Behörde und das erstattende Unternehmen Die Anspruchsberechtigung sowie der Zeitpunkt, zu dem die Erstattung von Aufwendungen für passive Schallschutzmaßnahmen geltend gemacht werden kann, können nur vom Regierungspräsidium Darmstadt im Rahmen der Bearbeitung Ihres entsprechenden Antrags bestätigt werden. Antragstellerinnen und Antragsteller, die am früheren Passiven Schallschutzprogramm der Fraport AG teilgenommen haben, sollten bitte die bisherige Ordnungsnummer angeben (soweit bekannt). Die anfallenden Kosten für die Durchführung der erforderlichen baulichen Schallschutzmaßnahmen gemäß behördlichem Bescheid werden Ihnen - soweit sie sich im veranschlagten und zugesagten Rahmen bewegen - durch die Fraport AG erstattet. 1.7 Was passiert bei der Prüfung meines Antrags? Die Prüfung des von Ihnen eingereichten Antrags wird vom Regierungspräsidium Darmstadt durchgeführt. Auf die Dauer dieses Vorgangs haben wir keinen Einfluss. Der erste Schritt nach Antragseingang ist die Prüfung, ob Ihre Immobilie innerhalb der Tagschutzzone 1 oder der Nachtschutzzone liegt. Das Regierungspräsidium kann weitere Angaben und Unterlagen von Ihnen anfordern, wenn diese zur Entscheidung über den Antrag notwendig sind. Auf Basis aller Unterlagen entscheidet die Behörde auch, ob die Einschaltung eines sachverständigen Gutachters erforderlich ist. Unter Verwendung einschlägiger technischer Richtlinien und Normen ist dann zu prüfen, an welchen Bauteilen der Immobilie gegebenenfalls Verbesserungen der Schalldämmung vorzunehmen sind. Auf Grundlage des im Gutachten ermittelten Bedarfs wird festgelegt, ob und in welchem Umfang beim jeweiligen Antragsteller Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind und bis zu welchem Betrag gegebenenfalls Aufwendungen erstattet werden können. Der Höchstbetrag beträgt 150 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Erstattungsfähig sind nur Aufwendungen, die für die Durchführung der Schallschutzmaßnahmen erforderlich und auch tatsächlich angefallen sind. Bereits abgeschlossene Maßnahmen müssen nach Inkrafttreten des festgesetzten Lärmschutzbereichs am 13. Oktober 2011durchgeführt worden sein. Deshalb sollten Sie mit der Beauftragung von Gutachtern und Handwerkern warten, bis Sie das Prüfergebnis des Regierungspräsidiums Darmstadt erhalten haben. Die Kosten für die Durchführung der erforderlichen baulichen Schallschutzmaßnahmen gemäß behördlichem Bescheid werden Ihnen - soweit sie sich im veranschlagten und zugesagten Rahmen bewegen - durch die Fraport AG erstattet. Falls Sie Fragen zum Prüfungsablauf haben, schreiben Sie uns eine E-Mail. Sie erreichen uns auch telefonisch montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 2345679. Alternativ können Sie sich auch per E-Mail oder über die Hotline 06151-123100 an das Regierungspräsidium Darmstadt richten. 1.8 Welche passiven Schallschutzmaßnahmen gibt es? Zu den möglichen passiven Schallschutzmaßnahmen gehören die Modifikation von Umfassungsbauteilen eines Hauses sowie Belüftungseinrichtungen. Stand: 24.10.2016 Fraport AG – Frankfurt Airport Services Worldwide 5 von 8 Umfassungsbauteile eines Hauses haben jeweils unterschiedliche Schalldämmwerte. Hierzu gehören Fenster/Fenstertüren, Rollladenkästen, Dächer und Wände. Welche der möglichen Maßnahmen zum Einsatz kommen, hängt daher von den baulichen Voraussetzungen der Immobilie ab. 1.9 Welche Vorteile haben Lüfter? Durch Lüfter wird die Luftzufuhr bei geschlossenen Fenstern geregelt und somit sichergestellt, dass die installierte Schalldämmung funktioniert. Darüber hinaus sind Lüfter mit verschiedenen Leistungsstufen ausgestattet und lassen sich nach Bedarf regulieren. So ist das Lüften auch im Winter möglich. Zudem können verschiedene Filter in die Lüftungsgeräte eingesetzt werden, die beispielsweise Pollen, Feinstaub oder unangenehme Gerüche aus der zuströmenden Außenluft herausfiltern. 1.10 Warum ist ein Lüfter ausreichend? Passive Schallschutzmaßnahmen gegen den nächtlichen Fluglärm umfassen Räume, die zum Großteil zum Schlafen genutzt werden. Eine Maßnahme, auf die Sie je nach Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt Anspruch haben könnten, ist ein Schalldämmlüfter pro Schlafbereich. Ein Lüfter ist notwendig, da die Fenster für eine wirksame Schalldämmung geschlossen bleiben müssen. Generell gilt: Art und Umfang der passiven Schallschutzmaßnahmen richten sich in erster Linie danach, in welchem Schutzbereich sich Ihre Immobilie befindet und welche Bausubstanz vorliegt. Entsprechend des Fluglärmschutzgesetzes ist das entscheidende Kriterium hierbei das sogenannte (Gesamt-) Schalldämm-Maß. Diese Einheit beschreibt die Eigenschaften aller Außenbauteile, Schall zu dämmen. Durch den Vergleich des bestehenden mit dem gesetzlich geforderten Schalldämm-Maß kann bestimmt werden, an welchen Bauteilen gegebenenfalls Verbesserungen der Schalldämmung vorzunehmen sind. Insbesondere bei neueren Immobilien werden diese Sollwerte mit den vorhandenen Bauteilen erreicht, so dass Anpassungen von Umfassungsbauteilen nicht erforderlich sind, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Stand: 24.10.2016 Fraport AG – Frankfurt Airport Services Worldwide 6 von 8 1.11 Was ist ein Lüfter und wie funktioniert er? Ein Lüfter ist eine Zulufteinheit, die eine permanente und kontrollierte Zufuhr frischer, gefilterter Außenluft bei geschlossenen Fenstern gewährleistet. Da die Schalldämmung an Fenstern nur bei geschlossenen Fenstern wirksam ist, bekommen Sie durch einen Lüfter die Möglichkeit, frische Luft in Ihre Wohnung zu lassen. Lüfter werden an der Innenseiteeiner Außenwand montiert und saugen über ein Rohr durch die Fassade Außenluft an. 1.12 Worauf muss ich bei der Auswahl eines Schalldämmlüfters achten? Aufgrund unserer Erfahrung aus den letzten beiden Schallschutzprogrammen sind beim Erwerb eines Schalldämmlüfters drei Faktoren für den Nutzer besonders relevant: 1. Vergleichen Sie vor dem Kauf die Modelle untereinander. Zum einen muss der Lüfter so gewählt werden, dass ein ausreichender Luftaustausch gewährleistet werden kann. Die sogenannte Luftleistung sollte entsprechend der gesetzlichen Vorlagen so gewählt werden, dass 30 cbm Luft pro Person in einer Stunde ausgetauscht werden. In einem normalen Schlafzimmer geht man also von einer Luftleistung von 30 cbm bis 60 cbm/Stunde aus. 2. Außerdem ergeben sich entsprechend der oben genannten Luftleistung die Betriebsgeräusche eines Lüfters. Diese sollten bei der genannten Leistung einen Wert von 30 dB(A) nicht überschreiten, was in etwa einem Flüstergeräusch entspricht. 3. Schließlich stellt der Stromverbrauch einen weiteren wichtigen Faktor beim Kauf dar. Dieser Aspekt wird im Punkt 1.14 erläutert. 1.13 Wie teuer ist der Betrieb eines Lüfters? Direkte Kosten beim Betrieb eines Schalldämmlüfters entstehen durch die verbrauchte Energie und anfallende Wartungsarbeiten wie beispielsweise die Reinigung der Filter. Weitere Wartungsaufwendungen gibt es in der Regel nicht. Die Filterkassette kann je nach Modell und Filtertyp mit einem handelsüblichen Staubsauger oder unter fließendem Wasser gereinigt werden. Die Stromkosten, die beim Betrieb des Lüfters entstehen, fallen je nach Verwendungsintensität unterschiedlich hoch aus. Ein Beispiel: Wird ein Lüfter mit einem Verbrauch von 5 Watt jede Nacht 8 Stunden betrieben, fallen jährliche Betriebskosten von ca. 4,50 Euro an. Stand: 24.10.2016 Fraport AG – Frankfurt Airport Services Worldwide 7 von 8 1.14 Wie und wo erhalte ich einen geeigneten Schalldämmlüfter? Mit einer schriftlichen Bestätigung des Regierungspräsidiums Darmstadt erhalten Sie einen Bescheid für die Einleitung der Beantragung. Fraport schlägt Ihnen zwei Modelle vor, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Beide Modelle wurden bereits im letzten Schallschutzprogramm bei einer Vielzahl von Antragstellerinnen und Antragstellern verbaut. Für weitere Informationen über die beiden Lüfter-Modelle sowie die Adressen von Montageunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an die unten genannten Hersteller. Brink Climate Systems Deutschland GmbH SIEGENIA-AUBI KG Modell: Sonair F+ Modell: Aeropac 60 1.15 Wer bearbeitet meinen Antrag und an wen kann ich mich bei Fragen wenden? Ihr Antrag wird ausschließlich vom Regierungspräsidium Darmstadt bearbeitet. Die Fraport AG wird nach der Festlegung der Maßnahmen durch das Regierungspräsidium lediglich im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung als Zahlungspflichtiger informiert. Somit hat Fraport keinen Einfluss auf die Reihenfolge und die Bearbeitungsdauer einzelner Anträge. Sollten Sie Fragen zu Ihrem Antrag haben, wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Darmstadt: Postanschrift: Regierungspräsidium Darmstadt Dezernat III 33.3 Wilhelminenstraße 1-3 64283 Darmstadt E-Mail: [email protected] Telefon: 06151 123100 Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadts, siehe Thema Passiver Schallschutz Weitere Informationen zum Thema Passiver Schallschutz an anderen deutschen Flughäfen finden Sie auf dem Fluglärm-Portal des BDL. Stand: 24.10.2016 Fraport AG – Frankfurt Airport Services Worldwide 8 von 8
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