Ab jetzt gilt 30 km/h in Steißlingen Nun ist es so weit! Steißlingen wird ab kommender Woche, Dienstag 01.11.2016 eine flächendeckende 30 km/h Zone erhalten. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, die ersten Pfosten und Schilder werden bereits aufgestellt. Offizielle Einführung und Wirksamkeit der beschränkten Geschwindigkeitszone ist am 01.11.2016. Welche Bereiche sind von der Umstellung betroffen? Grundsätzlich gilt die neue Zone im gesamten Dorf, ausgenommen der Kreis- und Landesstraßen. Diese sind die Orsinger und Singener Straße, die Beurener Straße, die Radolfzeller Straße, sowie ein kurzer Abschnitt der Lange Straße. Diese Straßen sind weiterhin vorfahrtsberechtigt und es gelten die bisherigen Geschwindigkeitsbegrenzungen von 50 km/h bzw. 40 km/h. Die Übersicht gibt Aufschluss über den Geltungsbereich der 30 km/h Zone: Grün: Rot: Landes- und Kreisstraße Gemeindestraße mit 30 km/h-Beschränkung Auf allen übrigen Straßen gilt von nun an eine maximale Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Beginn und das Ende der 30 km/h Zonen sind durch folgende Beschilderungen gekennzeichnet. Wichtig ist, dass innerhalb einer 30-er Zone generell und überall die Regelung „Rechts-vor-Links“ gilt. Davon neu betroffen ist die Lange Straße. Auch hier gilt von nun an: Wer von rechts kommt hat Vorfahrt! Dies erkennen Sie an den Blockstreifen, welche auf der Lange Straße aufgezeichnet werden. Nicht nur für Autofahrer gelten diese neuen Vorfahrtsregelungen, sondern natürlich auch für die Fahrradfahrer. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Bitte nehmen Sie während der Umgewöhnungszeit besonders Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer, Fußgänger und Kinder. Für Fahrer, welche tagtäglich auf diesen Straßen verkehren, kann es etwas dauern, bis die neuen Regelungen verinnerlicht sind. Ein besonderer Appell erfolgt an alle Eltern, deren Kinder sich selbständig im Straßenverkehr aufhalten. Erklären Sie diesen, welche Änderungen sie in der Lange Straße zukünftig beachten müssen. Die Geschwindigkeitssenkung soll die Sicherheit insgesamt erhöhen, birgt jedoch während der Eingewöhnungszeit in den ersten Tagen und Wochen Risiken. Hintergründe Die Einführung einer flächendeckenden 30-er Zone ist Resultat eines seit Sommer 2015 erarbeiteten Verkehrskonzepts. Gemeinsam mit einem Bürgerworkshop und einem auf den Verkehr spezialisierten Planungsbüro wurden verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens bzw. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit getroffen. Die Einführung der 30-er Zone ist nun die erste davon. Halten Sie die neuen Geschwindigkeitsgrenzen ein, auch wenn Sie es mal eilig haben. Fast jeder Autofahrer kennt vermutlich das Gefühl, dass es „mal etwas knapp war“ und hatte Beinahe-Kollisionen mit anderen Fahrzeugen oder gar Fußgängern. Das muss jedoch nicht sein. Die 30-er Zone hilft dabei, die Aufmerksamkeit und Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Das allein sollte Anlass genug sein, nicht schneller zu fahren. Weiterer Ausblick Direkt nach Einführung der 30-er Zone werden im Dorfzentrum auch neue Parkverbote gelten. In den Bereichen beginnend ab dem Rathaus bis zum Storchenbrunnen, als auch der Bereich ab der Sparkasse bis zur Seniorenwohnanlage wird die maximale Parkdauer werktags auf 2 Stunden begrenzt. Weitere Infos und Hintergründe hierzu folgen in der nächsten Woche.
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