Bericht 30 er zone neu

Ab jetzt gilt 30 km/h in Steißlingen
Nun ist es so weit!
Steißlingen wird ab kommender Woche, Dienstag 01.11.2016 eine flächendeckende
30 km/h Zone erhalten.
Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, die ersten Pfosten und Schilder werden
bereits aufgestellt. Offizielle Einführung und Wirksamkeit der beschränkten
Geschwindigkeitszone ist am 01.11.2016.
Welche Bereiche sind von der Umstellung betroffen?
Grundsätzlich gilt die neue Zone im gesamten Dorf, ausgenommen der Kreis- und
Landesstraßen. Diese sind die Orsinger und Singener Straße, die Beurener Straße,
die Radolfzeller Straße, sowie ein kurzer Abschnitt der Lange Straße. Diese Straßen
sind weiterhin vorfahrtsberechtigt und es gelten die bisherigen
Geschwindigkeitsbegrenzungen von 50 km/h bzw. 40 km/h.
Die Übersicht gibt Aufschluss über den Geltungsbereich der 30 km/h Zone:
Grün:
Rot:
Landes- und Kreisstraße
Gemeindestraße mit 30 km/h-Beschränkung
Auf allen übrigen Straßen gilt von nun an
eine maximale Fahrgeschwindigkeit von 30
km/h. Der Beginn und das Ende der 30
km/h Zonen sind durch folgende
Beschilderungen gekennzeichnet.
Wichtig ist, dass innerhalb einer 30-er Zone generell und überall die Regelung
„Rechts-vor-Links“ gilt. Davon neu betroffen ist die Lange Straße.
Auch hier gilt von nun an: Wer von rechts kommt hat Vorfahrt! Dies erkennen Sie an
den Blockstreifen, welche auf der Lange Straße aufgezeichnet werden.
Nicht nur für Autofahrer gelten diese neuen Vorfahrtsregelungen, sondern natürlich
auch für die Fahrradfahrer. Hier ist besondere Vorsicht geboten.
Bitte nehmen Sie während der Umgewöhnungszeit besonders Rücksicht auf andere
Verkehrsteilnehmer, Fußgänger und Kinder. Für Fahrer, welche tagtäglich auf diesen
Straßen verkehren, kann es etwas dauern, bis die neuen Regelungen verinnerlicht
sind.
Ein besonderer Appell erfolgt an alle Eltern, deren Kinder sich selbständig im
Straßenverkehr aufhalten. Erklären Sie diesen, welche Änderungen sie in der Lange
Straße zukünftig beachten müssen.
Die Geschwindigkeitssenkung soll die Sicherheit insgesamt erhöhen, birgt jedoch
während der Eingewöhnungszeit in den ersten Tagen und Wochen Risiken.
Hintergründe
Die Einführung einer flächendeckenden 30-er Zone ist
Resultat eines seit Sommer 2015 erarbeiteten
Verkehrskonzepts. Gemeinsam mit einem
Bürgerworkshop und einem auf den Verkehr
spezialisierten Planungsbüro wurden verschiedene
Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens
bzw. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit getroffen. Die
Einführung der 30-er Zone ist nun die erste davon.
Halten Sie die neuen Geschwindigkeitsgrenzen ein, auch
wenn Sie es mal eilig haben. Fast jeder Autofahrer kennt
vermutlich das Gefühl, dass es „mal etwas knapp war“
und hatte Beinahe-Kollisionen mit anderen Fahrzeugen
oder gar Fußgängern. Das muss jedoch nicht sein. Die 30-er Zone hilft dabei, die
Aufmerksamkeit und Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Das allein sollte Anlass
genug sein, nicht schneller zu fahren.
Weiterer Ausblick
Direkt nach Einführung der 30-er Zone werden im Dorfzentrum auch neue
Parkverbote gelten. In den Bereichen beginnend ab dem Rathaus bis zum
Storchenbrunnen, als auch der Bereich ab der Sparkasse bis zur
Seniorenwohnanlage wird die maximale Parkdauer werktags auf 2 Stunden
begrenzt. Weitere Infos und Hintergründe hierzu folgen in der nächsten Woche.