Einladung zur Schulgemeindeversammlung Montag, 14. November 2016, 19:00 Uhr in der Turnhalle der Gemeinde Dinhard Traktanden 1. Wahl der Stimmenzähler 2. Genehmigung des Voranschlages 2017 und Festsetzung des Steuerfusses auf 22% (Vorjahr 20%) 3. Allfällige Anfragen gemäss §51 des Gemeindegesetzes 4. Bekanntmachungen Anfragen im Sinne von §51 des Gemeindegesetzes müssen mindestens 10 Arbeitstage vor der Versammlung im Besitze der Schulpflege sein. Sie sind schriftlich einzureichen. Die Unterlagen liegen ab Montag, 31. Oktober 2016 während den ordentlichen Bürozeiten in der Gemeindeverwaltung Rickenbach, Hauptstrasse 9, 8545 Rickenbach zur Einsicht auf. Bezüglich der Stimmberechtigung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen. Die Stimmregister können in den Gemeindekanzleien der Kreisgemeinden eingesehen werden. Das Protokoll der Versammlung kann vom siebten Tag nach der Versammlung während den ordentlichen Bürozeiten in der Gemeindeverwaltung Rickenbach, Hauptstrasse 9, 8545 Rickenbach eingesehen werden. Rekurse gegen Beschlüsse sind innert 30 Tagen, Stimmrechtsrekurse innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur einzureichen. Der Voranschlag 2017 der Sekundarschulkreisgemeinde Rickenbach schliesst mit folgenden Zahlen: Aufwand Ertrag Aufwandüberschuss CHF CHF CHF 3‘774‘100 3‘488‘537 285‘563 Nettoinvestitionen Abschreibungen CHF CHF 56‘500 191‘700 Ertrag aus Steuererhöhung um 2% Aufwandüberschuss nach Steuererhöhung CHF CHF 199‘000 86‘563 Rickenbach, Oktober 2016 Sekundarschulpflege Rickenbach
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