Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB)

GESOBAU AG
- Einkauf Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Firma:
Datum:
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB)
Maßnahmen-Nr.:
Baumaßnahme:
WHG 1593
WHG 1593
Kastanienallee 105 in 13158 Berlin
Vergabe-Nr.:
Leistung:
1593-1-1072
Elektroinstallationsarbeiten
Sehr geehrte Damen und Herren,
in oben bezeichneter Angelegenheit werden Sie gebeten, ein Angebot abzugeben.
Die Leistung wird nach folgender Vergabeart vergeben:
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Freihändige Vergabe
Das Angebot ist einzureichen bis zum
(Ablauf der Angebotsfrist):
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
Innovationspartnerschaft
21.11.2016
Uhrzeit: 13:00
Bei folgender Adresse:
GESOBAU AG
Bereich Einkauf
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Raum:
Vergabeplattform
Ablauf der Zuschlagsfrist:
19.01.2017
Voraussichtliche Ausführungsfrist von:
09.01.2017
Nebenangebote:
bis: 22.12.2017
sind nicht zugelassen.
sind zugelassen, wobei folgende Anforderungen zu beachten sind:
Nebenangebote sind nur mit einem Hauptangebot zugelassen.
Nebenangebote müssen die Voraussetzungen der Bewerbungsbedingungen (BwB)
erfüllen.
Zusätzlich zu den Bewerbungsbedingungen (BwB) gilt Folgendes:
Nebenangebote müssen außerdem die Mindestanforderungen für Nebenangebote
erfüllen, sofern Mindestanforderungen vorgegeben wurden.
GESOBAU AG
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Aufforderung (VOB 05/2016)
Sie erhalten als Anlagen zu diesem Schreiben folgende Unterlagen:
A)
Unterlagen, die beim Bieter verbleiben:
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Bewerbungsbedingungen (BwB)
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
Mindestanforderungen für Nebenangebote
Bauablaufplan
Muster Wartungsvertrag
20
Stück Pläne/Zeichnungen Nr.:
B)
Unterlagen, die immer mit dem Angebot einzureichen sind:
Formblatt Angebot (VOB)
Verpreistes Leistungsverzeichnis / Leistungsbeschreibung
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) nebst folgenden Anlagen:
Anlage 1 – Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte sowie Verzeichnis
der anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) (Nr. 10. der Bewerbungsbedingungen (BWB) beachten!)
Anlage 2 a - Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei
der Ausführung von Bauleistungen
Formblatt Korruptionsregister
Integritätsvertrag
Erklärung zur Frauenförderung
Eigenerklärung zur Eignung II
Eigenerklärung zur Eignung III
C)
Unterlagen, die in Abhängigkeit des Angebotes mit dem Angebot einzureichen sind:
Anlage 2 b - Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer der GESOBAU AG und anderen Unternehmern (z.B.
Nachunternehmer) zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der
Ausführung von Bauleistungen (Nr. 10. der Bewerbungsbedingungen (BWB) beachten!)
Anlage 2 c - Verpflichtungserklärung(en) anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) (Nr. 10. der
Bewerbungsbedingungen (BWB) beachten!)
Bewerber- / Bieter- / Arbeitsgemeinschaftserklärung
Eigenerklärung zur Eignung I
D)
Weitere Unterlagen, die im Auftragsfall vorzulegen sind:
Vertragserfüllungsbürgschaft nach Muster
Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft nach Muster
Bürgschaft für Mängelansprüche nach Muster
Die vorbezeichneten Unterlagen werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen (BwB).
1.
Auftraggebende
Stelle:
GESOBAU AG
GESOBAU AG, vertreten durch
Bereich Technik, Herr Reiss (Projektleitung)
Borkumstraße 2, 13189 Berlin, Telefon: +49 (0)30 - 4073 - 0
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Aufforderung (VOB 05/2016)
2.
Vergabestelle:
3.
Auskünfte werden
erteilt / nicht beigefügte Vergabe- und
Vertragsunterlagen
können eingesehen
werden bei:
4.
Angebotsabgabe:
GESOBAU AG
Bereich Einkauf
Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 (0)30 - 4073 - 0
SPP Schüttauf und Persike Planungsgesellschaft mbH
Bausdorfstraße 21, 12621 Berlin
Ansprechpartner: Frau Lesiewicz
Telefon: 030 - 56 89 82 43
E-Mail: [email protected]
Werktags, außer Sonnabend, von 08:00 bis 17:00 Uhr
ist elektronisch mit fortgeschrittener Signatur zugelassen.
ist elektronisch mit qualifizierter Signatur zugelassen.
ist in Papierform zugelassen.
Bei zugelassener elektronischer Angebotsabgabe: Es ist das Angebot wie vorgegeben
digital zu signieren und zusammen mit allen geforderten Anlagen bis zum Ablauf der
Angebotsfrist über die Vergabeplattform Berlin einzureichen.
Bei zugelassener Angebotsabgabe in Papierform: Es ist das Formblatt Angebot (VOB)
handschriftlich zu unterschreiben und zusammen mit allen geforderten Anlagen bis zum
Ablauf der Angebotsfrist bei der Vergabestelle einzureichen. Das Angebot ist in einem
fest verschlossenen und unversehrten Umschlag mit der deutlich lesbaren Aufschrift
„Angebot für: (Maßnahmen- und Vergabenummer sowie Bezeichnung der
Baumaßnahme und der Leistungen wie im Betreff)“, ggf. unter Verwendung des
beiliegenden „Aufkleber Rückumschlag“, einzureichen.
Es ist durch die Bieter dafür Sorge zu tragen, dass die Angebote der Vergabestelle
rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist zugehen. Verspätet zugegangene Angebote
werden von der Wertung ausgeschlossen.
5.
Vorlage von weiteren
Nachweisen/
Erklärungen mit dem
Angebot:
6.
Die Erteilung des
Auftrages kann von
folgenden weiteren
Nachweisen/
Erklärungen abhängig gemacht werden:
-
Mit dem Angebot sind folgende weitere Nachweise/Erklärungen vollständig vorzulegen:
- alle im Bekanntmachungstext für die Angebotsabgabe geforderten
Nachweise/Erklärungen
- alle in den Vergabe- und Vertragsunterlagen für die Angebotsabgabe geforderten
Nachweise/Erklärungen
-
-
GESOBAU AG
Zur Bekämpfung von Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter gesellschaftsrechtlich, wirtschaftlich oder personell mit anderen Unternehmen verbunden ist.
Nachweise/Erklärungen nach § 6 a Abs. 2 VOB/A / § 6 a VOB/A-EU auf Verlangen
des Auftraggebers, soweit diese nicht bereits mit dem Angebot vorzulegen sind.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000,00 € brutto für den
Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung des Bieters in
dessen Angebotsschreiben einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a
Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Der Auftraggeber wird bei Aufträgen ab einer Höhe von 15.000,00 € brutto für den
Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im
Korruptionsregister Berlin abfragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage
im Ermessen des Auftraggebers.
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Aufforderung (VOB 05/2016)
7.
Angaben zu Losen:
Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten:
Nein.
Ja. Einzelheiten siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Es wird eine Losbeschränkung durchgeführt:
Nein.
Ja. Ein Bieter kann den Zuschlag für maximal
Lose erhalten. Für den Fall,
dass ein Bieter nach Anwendung der Zuschlagskriterien eine größere Zahl an Losen
als die angegebene Maximalzahl erhalten würde, erfolgt die Auswahl wie folgt:
Der Auftraggeber entscheidet anhand der Gesamtwirtschaftlichkeit über die
Zuordnung der einzelnen Lose zu den Bietern.
8.
Abwicklung des Ver- Die Abwicklung des Verhandlungsverfahrens in verschiedenen, aufeinander folgenden
handlungsverfahrens Phasen zur Begrenzung der Zahl der Angebote ist
bei europaweiten
Vergaben nach EUnicht beabsichtigt.
Vergaberecht:
beabsichtigt.
9.
Zuschlagskriterien
bei europaweiten
Vergaben nach EUVergaberecht:
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot. Das wirtschaftlich
günstigste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien/Gewichtungen ermittelt:
1.
2.
3.
4.
5.
Zuschlagskriterium:
Preis
Gewichtung:
100 %
Eine Gewichtung kann nicht angegeben werden. Die Zuschlagskriterien sind in der
Reihenfolge ihrer Bedeutung aufgelistet.
10. Vergabekammer
(§ 155 GWB)
bei europaweiten
Vergaben nach EUVergaberecht:
Nachprüfstelle
(§ 21 VOB/A):
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Telefon. +49 (30) 9013 8316
Telefax: +49 (30) 9013 7613
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
V MN 1 - VOB-Stelle
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Telefon: +49 (30) 90139-4230
Telefax: +49 (30) 90139-4221
Falls Sie kein Angebot abgeben wollen, wird um eine kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich
künftiger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Matthias Brinker
Stephan Franke
GESOBAU AG
Dieses Formular wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
GESOBAU AG
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Aufforderung (VOB 05/2016)
VOB - Bewerbungsbedingungen (BwB)
1.
Allgemeines
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der jeweils gültigen Fassung der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“,
Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“ (VOB/A, Abschnitte 1 bzw. 2).
Sofern die GESOBAU AG das Vergabeverfahren für eine andere Vergabestelle/für einen anderen Auftraggeber
durchführt, gelten die Vergabeunterlagen für die andere Vergabestelle/den anderen Auftraggeber entsprechend.
Gemäß § 10 Berliner Vergabegesetz erhalten bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Rahmen der geltenden
vergaberechtlichen Bestimmungen bei den den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Vergabegesetz entsprechenden
und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich
an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis ist auf Verlangen der GESOBAU AG von den Unternehmen eine Bescheinigung der für die
Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
2.
Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Der Bewerber/Bieter hat wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen in Bezug auf die Vergabe zu unterlassen.
Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen führen zum Ausschluss des betreffenden Teilnahmeantrages/Angebotes
von der Wertung.
Zur Bekämpfung von Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bewerber/Bieter auf
Verlangen der GESOBAU AG vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der
Bewerber/Bieter gesellschaftsrechtlich, wirtschaftlich oder personell mit anderen Unternehmen verbunden ist.
3.
Prüfung der Vergabe- und Vertragsunterlagen
Enthalten die Vergabe- und Vertragsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, Fehler oder
Unvollständigkeiten etc., hat der Bewerber/Bieter die GESOBAU AG unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes schriftlich, per E-Mail oder per Telefax darauf hinzuweisen. Der Hinweis ist an die in der
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots unter Nr. 2. bezeichnete Vergabestelle zu richten.
4.
Nachweise, Erklärungen und Bewerber-/Bieterangaben
Die nicht rechtzeitige und/oder unvollständige Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und Bewerber/Bieterangaben kann zum Ausschluss des betreffenden Teilnahmeantrages/Angebotes von der Wertung führen.
Bewerber/Bieter, die nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauaufträge der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung des Landes Berlin oder im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind, haben mit dem
Teilnahmeantrag/Angebot nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen gegenüber den für sie zuständigen
Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern nachgekommen sind und haben eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Ausländische Bewerber/Bieter haben die geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise ihres
Herkunftslandes mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorlegen. Die Erklärungen und Nachweise sind hierbei in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorzulegen.
5.
Angebot
5.1
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens
und des Auftrages erfolgt in deutscher Sprache.
5.2
Für das Angebot sind die von der GESOBAU AG vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist auf Grundlage
der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu erstellen. Das Angebot muss sämtliche Preise und sämtliche in den Vergabeund Vertragsunterlagen geforderten Nachweise/Erklärungen und Bieterangaben enthalten. Alle Eintragungen müssen
dokumentenecht sein. Änderungen des Bewerbers/Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen
des Bieters an den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Sofern die elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, ist das Angebot mit den Anlagen bis zum Eröffnungs-/
Einreichungstermin über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle einzureichen. Andere elektronische Wege zur
Übermittlung elektronischer Angebote sind nicht zugelassen.
5.3
Enthalten Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis bei einer Leistung Hersteller-/Produkt-/Fabrikatsangaben und wird
vom Bieter dazu eine eigene Angabe verlangt, sind Hersteller/Produkt/Fabrikat durch den Bieter anzugeben. Erfolgt keine
Angabe durch den Bieter, gelten die vorgegebenen Hersteller-/Produkt-/Fabrikatsangaben als angeboten.
5.4
Unterlagen, die von der GESOBAU AG nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der GESOBAU AG
bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig und/oder unvollständig vorgelegt, wird
das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
5.5
Sämtliche Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent, anzugeben. Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Die
Umsatzsteuer ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes gesondert aufzuführen.
GESOBAU AG
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BwB (VOB 05/2016)
Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle
in Prozent aufzuführen. Ansonsten dürfen Preisnachlässe bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt werden.
Preisnachlässe mit Bedingungen werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht zu wertende
Preisnachlässe (ohne oder mit Bedingungen) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für die einzelne Leistungsposition geforderten Einheitspreise auf
verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt oder Preisbestandteile von Leistungspositionen
weglässt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A bzw. § 13 Abs. 1 Nr. 3
VOB/A-EU. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in
„Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen (§ 16 Abs. 1
Nr. 1 lit. c VOB/A bzw. § 16 Nr. 3 VOB/A-EU). Der Bieter ist verpflichtet, seine Kalkulationsansätze diesbezüglich
schlüssig zu erläutern und wahrheitsgemäß aufzuklären.
5.6
Anstelle des Leistungsverzeichnisses können selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen des Leistungsverzeichnisses für das Angebot verwendet werden. In
Abschriften oder Kurzfassungen müssen jedoch die
Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in gleicher Reihenfolge und mit den gleichen Nummern wie in der Urschrift
wiedergeben. Bei Abschriften oder Kurzfassungen bleibt die Urschrift des von der GESOBAU AG aufgestellten
Leistungsverzeichnisses (Langtext-Fassung) allein verbindlich.
Der Bieter ist verpflichtet, auf Verlangen der GESOBAU AG vor Auftragserteilung die Urschrift des Leistungsverzeichnisses nachzureichen.
5.7
Der Bieter hat auf Verlangen der GESOBAU AG die Urkalkulation und/oder eine Aufgliederung wichtiger Einheitspreise zu
dem von der GESOBAU AG bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. Werden die
Unterlagen nicht rechtzeitig und/oder unvollständig vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
5.8
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Angaben aus seinem Teilnahmeantrag/Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen
Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Teilnahmeantrag/Angebot darauf hinzuweisen.
5.9
Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden.
6.
Nebenangebote
6.1
Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie auf gesonderter Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein.
Die Anzahl der Nebenangebote ist an der im Angebotsformular bezeichneten Stelle aufzuführen.
6.2
Nebenangebote müssen im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die
Gleichwertigkeit ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
6.3
Sind an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt, müssen diese erfüllt werden. Die Mindestanforderungen sind
durch den Bieter mit Angebotsabgabe darzulegen und nachzuweisen.
6.4
Nebenangebote müssen auch die ggf. geforderten weiteren Voraussetzungen erfüllen. Auch diese ggf. geforderten
weiteren Voraussetzungen sind durch den Bieter mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
6.5
Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Die Gliederung
des Leistungsverzeichnisses ist grundsätzlich beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die für
eine einwandfreie Ausführung der Bauleistungen erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren
Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat
er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. Nebenangebote
sind, soweit sie einzelne Teilleistungen oder Positionen des Leistungsverzeichnisses ändern, ersetzen, entfallen lassen,
zusätzlich erfordern etc., nach Mengenansätzen und Einheitspreisen aufzugliedern. Dies gilt auch bei Nebenangeboten
mit Pauschalsummen.
6.6
Nebenangebote, die den Anforderungen unter Nr. 6.1 bis 6.5 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
7.
Bewerber-/Bietergemeinschaften
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft wird im Falle der
Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft haften
gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder
rechtsverbindlich und ist berechtigt, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag / Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von
sämtlichen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen.
Alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise zu
erbringen.
Sofern nicht öffentlich oder im Offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die
sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
8.
Kosten
Für das Bearbeiten und Einreichen des Teilnahmeantrags/Angebots wird eine Entschädigung nach dem Ermessen der
GESOBAU AG nur ausnahmsweise gewährt, wenn dies ausdrücklich in den Vergabeunterlagen angegeben ist.
GESOBAU AG
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BwB (VOB 05/2016)
9.
Teilnahmeantrags-/Angebotsunterlagen
9.1
Die Teilnahmeantrags-/Angebotsunterlagen, einschließlich der Entwürfe, Ausarbeitungen, Muster und Proben, werden,
soweit nicht in der Bekanntmachung etwas anderes ausdrücklich angegeben ist, unentgeltlich Eigentum der GESOBAU
AG.
9.2
Der Bewerber/Bieter kann, sofern sein Teilnahmeantrag/Angebot keine Berücksichtigung findet, die Rückgabe der
Entwürfe, Ausarbeitungen, Muster und Proben sowie aller im Zusammenhang mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot
erstellten und eingereichten Unterlagen auf seine Kosten verlangen. Das Rückgabeverlangen kann entweder bereits im
Teilnahmeantrag/Angebot oder innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ablehnung des Teilnahmeantrag bzw. Angebotes
geltend gemacht werden. Macht der Bewerber/Bieter seinen Anspruch nicht im Teilnahmeantrag/Angebot oder innerhalb
der vorgenannten Frist geltend, ist die GESOBAU AG berechtigt, die gesamten Unterlagen nebst Entwürfen,
Ausarbeitungen, Muster und Proben sowie aller im Zusammenhang mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erstellten
und eingereichten Unterlagen nach Ablauf dieser Frist zu vernichten.
10. Einsatz anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer)
10.1 Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen (z.B.
Nachunternehmer) zu bedienen, muss er mit dem Teilnahmeantrag/Angebot Art und Umfang der durch die anderen
Unternehmen auszuführenden Leistungen angeben. Diese anderen Unternehmen sind mit dem Teilnahmeantrag/
Angebot zu benennen, sofern im Verzeichnis der Nachunternehmer hierzu aufgefordert wird.
10.2 Bei europaweiten Vergaben nach EU-Vergaberecht: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt auch die Nachweise des Bewerbers/Bieters vorzulegen, dass ihm die erforderlichen
Fähigkeiten der einzelnen benannten anderen Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm
und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen, zur Verfügung stehen. Dabei ist für jedes andere Unternehmen die
den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen zu verwenden.
10.3 Der Bieter hat die Vereinbarung/en zwischen ihm und den jeweils für die Auftragserfüllung eingesetzten anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) zur Einhaltung der geltenden tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
vorzulegen (Anlage 2b). Die Nichtvorlage führt dazu, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden kann.
11. Nicht berücksichtigte Angebote
Das Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde.
Wenn der Bieter schriftlich über die Ablehnung seines Angebotes unterrichtet werden will, muss er dies schriftlich
beantragen. Bei europaweiten Vergabeverfahren ergeht zusätzlich eine gesonderte Mitteilung an die Bewerber bzw.
Bieter.
12. Finanzierungsvorbehalt
Es wird darauf hingewiesen, dass die GESOBAU AG zur Aufhebung der Ausschreibung berechtigt ist, insbesondere
wenn sich aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen die Voraussetzungen für die Finanzierung des Vorhabens in
erheblichem Umfang ändern oder die Finanzierung vollständig scheitert.
GESOBAU AG
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BwB (VOB 05/2016)
Name und Anschrift des Bieters
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
Zuschlagsfrist endet am: 19.01.2017
13439 Berlin
ANGEBOT (VOB)
Maßnahmen-Nr.:
Baumaßnahme:
WHG 1593
WHG 1593
Datum:
Kastanienallee 105 in 13158 Berlin
Vergabe-Nr.:
Leistung:
1593-1-1072
Elektroinstallationsarbeiten
Ich / Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabe- und Vertragsunterlagen beschriebenen Leistungen zu den
nachfolgend beschriebenen Bedingungen an.
1.
Das Angebot umfasst die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes unter A) – D) angegebenen
Unterlagen. Diese Unterlagen sind – soweit dies nach der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
vorgesehen ist – dem Angebot beigefügt.
Darüber hinaus umfasst das Angebot auch die
- Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
- und die Allgemeinen Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)
in der jeweils gültigen Fassung.
2.
Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir
-
-
-
-
GESOBAU AG
meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind,
in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
oder gemäß § 21 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als
drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagesätzen oder einer Geldbuße von mehr als
2.500 € belegt worden bin/sind,
mir/uns kein aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw.
die verantwortlich handelnde(n) Person(en) im Hinblick auf § 21 SchwarzArbG und § 21 AEntG
bekannt ist,
mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das
Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft; ich verpflichte mich / wir
verpflichten uns, unter Beifügung des beiliegenden „Formblattes Korruptionsregister“ für eine
Überprüfung personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort,
Funktion im Unternehmen) aller verantwortlich handelnden Personen (Unternehmensinhaber,
Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter etc.) bekannt zu geben sowie die Zustimmung dieser Personen
zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den Auftraggeber einzuholen
Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der Aufgabenerfüllung nach dem Berliner
Korruptionsregistergesetz vom 19. April 2006 (GVBI. S. 358).
mir/uns nicht bekannt ist, dass in den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur
Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai
2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 (www.finanzsanktionsliste.de) eine Eintragung vorliegt,
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Angebot (VOB 05/2016)
-
3.
die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n),
in Bezug auf die Vergabe keine wettbewerbsbeschränkende Abrede (oder sonstige Verhaltensweisen)
getroffen habe(n),
über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist.
Zur Ausführung der Leistung erkläre(n) ich / wir:
Ich werde / Wir werden nach § 4 Abs. 8 VOB/B die Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführen, soweit
in der Anlage 1 – „Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte sowie
Verzeichnis der anderen Unternehmen“ keine abweichende Erklärung erfolgt.
Mir / Uns ist bekannt, dass ich/wir Leistungen, auf die mein / unser Betrieb eingerichtet ist, nur mit schriftlicher
Zustimmung des Auftraggebers an andere Unternehmen übertragen darf / dürfen und ich / wir nach
Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann / können.
4.
Ich biete / Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir / uns eingesetzten Preisen
und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:
Hauptangebot
Abrechnungsart
Endbetrag
Preisnachlass
(Vorgabe durch Auftraggeber)
(einschließlich USt., ohne Nachlass)
(ohne Bedingung)
Einheitspreisabrechnung
Pauschalpreis
Nebenangebote
zum Hauptangebot
€
%
Anzahl:
An dieses Angebot halte(n) ich mich / wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.
Für das/die Nebenangebot(e) gilt der Preisnachlass ohne Bedingung wie für das Hauptangebot.
5.
Die Angebotsbearbeitung erfolgte unter Einhaltung der Vorgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der
Bewerbungsbedingungen (BwB).
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben
meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
6.
Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes. Dazu gehören auch die unter Nr. 1.
benannten Vertragsbestandteile.
Wird eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, verpflichte ich
mich / verpflichten wir uns, alleine die Urschrift des vom Auftraggeber aufgestellten Leistungsverzeichnisses
als verbindlich anzuerkennen. Die Anforderungen von Nr. 5.6 der Bewerbungsbedingungen (BwB) habe ich /
haben wir beachtet.
Werden durch mich / uns an den vorgesehenen Stellen der Vertragsunterlagen keine Hersteller- / Produkt- /
Fabrikatsangaben gemacht, werden die vorgegebenen Hersteller/Produkte/Fabrikate angeboten.
_____________________________________
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
Hinweis:
GESOBAU AG
Wird das Angebot an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht
abgegeben. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische
Signatur die händische Unterschrift.
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Angebot (VOB 05/2016)
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
für die Ausführung von Bauleistungen
Maßnahmen-Nr.:
WHG 1593
Baumaßnahme:
WHG 1593
Kastanienallee 105 in 13158 Berlin
Vergabe-Nr.:
1593-1-1072
Leistung:
Elektroinstallationsarbeiten
Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB Teil B, in der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Fassung°) sowie nachstehenden ergänzenden Bestimmungen sind Inhalt des Vertrages.
1.
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1
Beginn der Ausführung1
Baubeginn für die vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers ist der 09.01.2017
.1
unverzüglich nach Erteilung des Auftrags und Aufforderung des Auftraggebers durch schriftliche Mitteilung
12 Werktage nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber
1.2
Fertigstellung der Leistungen1
.1
Verbindlicher Fertigstellungstermin ist der 22.12.2017
innerhalb von
1.3
1
Werktagen/
1
Wochen/
1
Monaten nach Beginn
Es werden folgende Zwischenfristen als verbindliche Vertragsfristen vereinbart:1
Leistung/Leistungsteil
Zwischentermin
1.4
Änderungen der Planung vor Beginn der Ausführung von Einzelleistungen führen nicht zu einer Behinderung
des Auftragnehmers, soweit sie so rechtzeitig erfolgen, dass ihre Umsetzung im Rahmen des vereinbarten
Bauablaufs noch möglich ist und keinen erheblichen Aufwand für den Auftragnehmer verursachen. Dem Auftragnehmer stehen hieraus daher auch keine Ansprüche auf Bauzeitverlängerung oder Schadensersatz zu.
Dies gilt nicht für daraus resultierende, auf Seiten des Auftragnehmers entstehende Leistungsumstellungen,
die mit längeren Zeiten für die Lieferung verbunden und nachfolgend aufgeführt sind.
1.5
Im Übrigen gelten die in einem Bauzeitenplan eingetragenen Zwischenfristen ebenfalls als Vertragsfristen im
Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 VOB/B.
1.6
In Erweiterung der § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B ist der Auftraggeber auch zu Anordnungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Bauzeit, insbesondere zu Beschleunigungsanordnungen um die Fertigstellungsfrist trotz zwischenzeitlicher Bauzeitverzögerungen oder -verschiebungen einzuhalten, berechtigt. Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, diesen Anordnungen Folge zu leisten, es sei denn sein Betrieb ist hierauf nicht eingerichtet oder
die Anordnung entspricht nicht § 315 Abs. 3 BGB. Etwaige damit im Zusammenhang stehende besondere
Aufwendungen des Auftragnehmers werden nach Maßgabe der § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B vergütet.
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2.
Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
Soweit keine anderweitigen Festlegungen getroffen worden sind, gilt:
2.1
Bei vom Auftragnehmer verschuldeter Überschreitung des vereinbarten Fertigstellungstermins oder wenn der
Auftragnehmer in sonstiger Weise in Verzug gerät, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % der Nettoauftragssumme (Vertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) pro Werktag bis zu einer Gesamthöhe von
maximal 5 % der Nettoauftragssumme (Vertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) vom Auftragnehmer geschuldet.
2.2
Bei vom Auftragnehmer verschuldeter Überschreitung einer gemäß Nr. 1.3 der BVB mit Vertragsstrafe belegten Zwischenfristen im Sinne von Verzug, ist eine Vertragsstrafe von 0,3 % der anteiligen Nettoauftragssumme
(Anteil der Vergütung am Vertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die bis zur Zwischenfrist zu
erbringenden Leistungen) pro Werktag bis zu einer Gesamthöhe von 5 % der anteiligen Nettoauftragssumme
(Anteil der Vergütung am Vertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die bis zur Zwischenfrist zu
erbringenden Leistungen) geschuldet. Soweit Vertragsstrafen für Verzug mit Zwischenfristen gemäß Nr. 1.3
der BVB geschuldet sind, werden diese bei verwirkten Vertragsstrafen wegen der schuldhaften Überschreitung
von weiteren Zwischenfristen gemäß Nr. 1.3 der BVB bzw. des Fertigstellungstermins in der Weise aufeinander angerechnet, dass nur die höhere Vertragsstrafe verlangt werden kann und eine Kumulierung ausgeschlossen ist. Die Gesamthöhe aller Vertragsstrafen, d. h. nach Nr. 2.1 und 2.2 der BVB, ist auf 5 % der Nettoauftragssumme (Vertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) beschränkt.
2.3
Werden nach Vertragsschluss neue Termine vereinbart, gilt das Vertragsstrafenversprechen entsprechend für
die neuen Fristen. Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen jedoch nicht durch die Vereinbarung neuer Termine.
2.4
Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche durch den Auftraggeber bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe
wird jedoch hierauf angerechnet.
2.5
Eine verwirkte Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung innerhalb der Fristen des § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B
geltend gemacht werden. Der Vertragsstrafenvorbehalt muss nicht zwingend bei der Abnahme erklärt werden.
3.
Mängelansprüche (§ 13 VOB/B)
3.1
In Abänderung von § 13 Abs. 4 VOB/B beträgt die Verjährungsfrist
für Planungsleistungen
für die Dacheindeckung einschließlich der Klempnerarbeiten,
Fugenausbildungen und Durchführung, etc.
für die Abdichtung gegen drückendes und nicht drückendes Wasser
einschließlich sämtlicher Fugenausbildung, Durchführung etc.
für die Dichtigkeit der Fassade
für Aufzüge und Förderanlagen und maschinelle und
elektrotechnische/elektronische Anlagen oder Teile davon
für alle sonstigen Bauleistungen und Gewerke - ausgenommen Gerüstbauarbeiten -
5 Jahre,
10 Jahre,
10 Jahre,
10 Jahre,
5 Jahre,
5 Jahre,
ab Abnahme.
Bei gärtnerischen Anlagen beginnt die Mängelhaftungsfrist gemäß vorstehender Regelung erst mit Ablauf der
ersten Vegetationsperiode.
3.2
Mängelansprüche vor der Abnahme verjähren nicht vor Ablauf der Fristen gemäß Nr. 3.1 der BVB.
4.
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
4.1
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen einschließlich
Ansprüchen wegen Überzahlung, Schadenersatz aus kündigungsbedingten Mehrkosten und aus sonstigen
vertraglichen Pflichtverletzungen (insbesondere der Verletzung einer Schutz- oder Sorgfaltspflicht nach § 241
Abs. 2 BGB) Sicherheit in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme
mindestens 250.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt. Die Sicherheit wird durch den Einbehalt von jeweils 10 %
auf die Bruttosummen der (Abschlags-) Rechnung(en) geleistet und ist durch selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und unkündbare Bürgschaft gemäß Nr. 4.5 der BVB ablösbar. Bei Nachträgen, die die Bruttoauftragssumme verändern, ist die Sicherheit entsprechend anzupassen. Die Rückgabe der
nicht verwerteten Sicherheit für die Vertragserfüllung erfolgt nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für
Mängelansprüche, es sei denn, dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für
Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt sind. Dann darf der Auftraggeber für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten.
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4.2
Für die Dauer der Mängelhaftung von 5 Jahren oder weniger gemäß Nr. 3.1 der BVB hat der Auftragnehmer
dem Auftraggeber ab einem Bruttoauftragswert von 25.000 € Sicherheit in Höhe von 5 % der Bruttoabrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe zu leisten. Die Sicherheit erfolgt durch Einbehalt von der
Schlussrechnung und ist durch selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und unkündbare Bürgschaft gemäß Nr. 4.5 der BVB ablösbar. Die Mängelhaftungssicherheit wird nach Ablauf von 5 Jahren
oder im Falle darunter liegender Mängelhaftungsfristen gemäß Nr. 3.1 nach Ablauf derselben auf Verlangen
des Auftragnehmers herausgegeben, wenn durch den Auftragnehmer keine Mängelbeseitigungsarbeiten mehr
zu erbringen sind.
4.3
Für die darüber hinausgehenden vertraglichen Mängelhaftungsfristen (bis zu 10 Jahren gemäß Nr. 3.1 der
BVB) hat der Auftragnehmer nach Ablauf der Verjährungsfrist von 5 Jahren eine Sicherheit von 2 % der Bruttoschlussrechnungssumme der diesbezüglichen noch mängelhaftungspflichtigen Leistungsbereiche zu leisten,
die ebenfalls durch Bürgschaft gemäß Nr. 4.5 der BVB ablösbar ist bzw. – im Falle vorhergehender Ablösung
gegen die bereits übergebende, höhere Bürgschaft ausgetauscht werden kann.
4.4
Sofern die Parteien eine Vorauszahlung vereinbaren (wozu der Auftraggeber nicht verpflichtet werden kann),
hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft gemäß Nr. 4.5 der BVB zu stellen. Dies gilt auch für Sicherheiten, die
gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B notwendig werden.
4.5
Die zur Ablösung der Sicherheitseinbehalte gemäß Nr. 4.1 und 4.2 der BVB überreichten Bürgschaften oder
die nach Nr. 4.3 der BVB vereinbarten Sicherheiten müssen den in den Anlagen beigefügten Mustern entsprechen. Der Sicherungszweck ergibt sich aus den in den Anlagen beigefügten Mustern.
4.6
Die Vorauszahlungssicherheit wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile sowie die
Leistungen, für die Sicherheit geleistet worden ist, vollständig und vertragsgemäß eingebaut und erbracht sind
und die Fälligkeit entsprechender, die Leistungen beinhaltender Abschlagsrechnungen eingetreten ist.
5.
Preise (§ 2 VOB/B) (Nr. 4 – 9 ZVB)
5.1
Die vertragliche Vergütung1
bestimmt sich nach den vertraglich vereinbarten Einheitspreisen
ist ein Pauschalpreis i. S. d. § 2 Abs. 7 VOB/B
und beinhaltet auch ohne gesonderte Ausweisung die jeweils gültige Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
5.2
Die Einheitspreise des Angebotes sind Festpreise für die Dauer der vertraglichen Bauzeit. Gleitklauseln sind
nicht vereinbart.
5.3
Mit den angebotenen Preisen sind alle Aufwendungen für Lieferungen, Einbringarbeiten, alle Aufwendungen für
Bau-, Bauhilfs-, Betriebsstoffe und alle sonstigen für eine sachgemäße Durchführung der Leistungen erforderlichen Aufwendungen abgegolten.
5.4
Der Auftraggeber kann im Falle der Änderung des Bauentwurfs gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 5 VOB/B vom
Auftragnehmer verlangen, dass er die dafür notwendige planerischen Vorleistungen ebenfalls erbringt. Die
Vergütung bestimmt sich nach § 2 Abs. 5 und 9 VOB/B.
6.
Rechnungen, Zahlungen (§§ 14, 16 VOB/B (Nr. 31-34)) 1
Abweichend von den „Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ dürfen Abschlagsrechnungen nur in den im
Zahlungsplan enthaltenen Intervallen gelegt werden.
6.1
Es gelten die Bestimmungen der Nr. 31-34 der ZVB ohne Änderung.
6.2
Sämtliche Rechnungen müssen den jeweils gültigen umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben entsprechen. Anderenfalls werden die Rechnungsbeträge nicht fällig.
6.3
Sofern sich im Laufe der Bauarbeiten die gesetzliche Höhe der Umsatzsteuer ändert, ist der Auftragnehmer
verpflichtet, zu dem Stichtag der Änderung eine Aufstellung über die bis dahin selbständig funktionsfähig erbrachten Leistungen zu erstellen und hierüber eine Abschlagsrechnung zu dem bisherigen Umsatzsteuersatz
zu stellen und diese Leistungen entsprechend in die Schlussrechnung einzustellen.
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7.
Ausführung, Kostentragung (z. B. Bezug von Strom und Wasser, Winterdienst, Gerüstnutzung, Heizkosten, Schutzrüstung und Absturzsicherung)
7.1
Dem Auftragnehmer werden auf der Baustelle vom Auftraggeber
Verfügung gestellt:
entgeltlich/
unentgeltlich1 zur
Baustoffe und Bauteile:
keine
Bauhilfsstoffe, Gerüste:
kein
7.2
Dem Auftragnehmer stehen zur Mitbenutzung
entgeltlich/
unentgeltlich1 folgende Geräte bzw. Anschlüsse zur Verfügung, die von anderen Auftragnehmern gemäß VOB Teil C vorgehalten werden:
keine
7.3
Dem Auftragnehmer stehen auf der Baustelle folgende Anschlüsse für die Entnahme von Wasser und Energie
entgeltlich/
unentgeltlich1 zur Verfügung:
Baustrom, Bauwasser pauschal 1,5% der Bruttoabrechnungssumme
Die Kosten für Verbrauch und den Messer oder Zähler trägt der Auftragnehmer; mehrere Auftragnehmer tragen sie anteilig. Die Aufteilung der Kosten hat der Auftragnehmer im direkten Verhältnis mit den weiteren Auftragnehmern zu koordinieren. Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber bestehen insofern nicht.
7.4
Über die Verpflichtung aus VOB Teil C hinaus hat der Auftragnehmer anderen vom Auftraggeber beauftragten
Unternehmen die Mitbenutzung von Gerüsten, Strom- und Wasseranschlüssen sowie anderen Baustelleneinrichtungen unentgeltlich zu gestatten, soweit dies zumutbar ist.
7.5
Der Auftragnehmer hat ohne besondere Vergütung Schnee und Eis im Baustellenbereich zu beseitigen, soweit dies für die Aufrechterhaltung des Baubetriebes, nach arbeitsrechtlichen Bestimmungen und für die
Durchführung seiner eigenen Arbeiten erforderlich ist.
7.6
Eventuell erforderlich werdende Heizungskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers stehen, sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
7.7
Soweit nicht in der Leistungsbeschreibung etwas anderes bestimmt ist, sind Schutzrüstungen und Absturzsicherungen unentgeltlich vom Auftragnehmer zu stellen und daher bei der Preisermittlung zu berücksichtigen.
7.8
Bauleistungsversicherung1
Der Auftraggeber hat für das Projekt eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen.
Der Auftraggeber hat für das Projekt keine Bauleistungsversicherung abgeschlossen.
Soweit der Auftraggeber eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen hat, gilt Folgendes:
Der Deckungsumfang sowie die Versicherungsausschlüsse ergeben sich aus dem Versicherungsschein, welcher beim Auftraggeber eingesehen werden kann. Die Kosten der Bauleistungsversicherung hat der Auftrag-
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nehmer im Rahmen einer Umlage auf die Bruttoschlussrechnungssumme von 0,89 ‰ zu tragen. Der Auftragnehmer hat Bauleistungsschäden unverzüglich nach deren Entdeckung zu melden.
Bauleistungsschäden sind dem Versicherer zu melden. Versicherte Verluste durch Diebstahl hat der Auftragnehmer darüber hinaus der Polizeibehörde zu melden und sich dies bestätigen zu lassen.
Die Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall:
250,00 €
Der Auftragnehmer darf das Schadensbild bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer nur verändern,
soweit Sicherheitsgründe die Eingriffe erfordern und soweit die Eingriffe den Schaden mindern oder diese zur
Aufrechterhaltung des Baubetriebes unvermeidlich erforderlich sind.
8.
Gütenachweise (§ 4 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat ohne besondere Vergütung die vertragsgemäße Beschaffenheit der von ihm gelieferten Stoffe und Bauteile und der von ihm aufgeführten Leistungen wie folgt nachzuweisen (Art und Anzahl der
Proben, Prüfverfahren): 1
siehe Vergabeunterlagen
Falls vorstehend nichts anderes angegeben ist, gelten für die Gütenachweise die Angaben in den „Allgemeinen technischen Vorschriften“ (VOB Teil C) und in den zum Vertragsbestandteil erklärten „Zusätzlichen technischen Vorschriften“.
9.
Weitere Bedingungen (Haftpflichtversicherung, Umwelt-, und Gesundheitsschutz)
9.1
Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertrag ist von dem Auftragnehmer
eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen und bis zur Beendigung des Vertrages aufrecht zu erhalten. Der Auftraggeber kann jederzeit den Nachweis verlangen, dass der Versicherungsschutz fortbesteht. Der
räumliche Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung muss das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit
umfassen.
9.2
Bei der Planung und Bauausführung sollen nur Materialien vorgesehen bzw. verwendet werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Entsorgung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Baustoffe sollen stofflich und energetisch verwertbar sein. Die nachfolgend genannten
Umweltvorschriften gelten ab einem Auftragswert von 10.000 Euro netto.
Die nachfolgenden Baustoffe dürfen weder für Bauteile noch für Baunebenprodukte verwendet werden. Der
Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl auf Hochbau- als auch Tiefbaumaßnahmen.
Dies gilt für
-
-
-
-
-
Produkte, deren Inverkehrbringen oder Verwendung nach den Vorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts oder des deutschen Rechts aus Gründen des Umwelt- oder Gesundheitsschutzes unzulässig sind.
Farbmittel auf Schwermetallbasis
Holz- und Holzprodukte, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder durch einen gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikates oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind anzuerkennen, wenn vom Bieter nachgewiesen wird,
dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden.
Baustoffe, sofern keine Verpflichtungserklärung des Herstellers darüber vorliegt, dass sie keine teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe enthalten oder unter
Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden.
Holzschutzmittel, deren Wirkstoffe nicht im Anhang I / IA der Richtlinie 98/8/EG für die Produktart 8 (Holzschutzmittel) aufgenommen worden sind.
Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen von nicht mineralischen Oberflächen, Korrosionsschutz, Dichtungen,
Kleber und Versiegelungen, die einen VOC (volatile organic compounds/ flüchtige organische Verbindungen)-Gehalt über 3 Prozent des eingebauten Produkts nach 2004/42/EG aufweisen.
unbeschichtete und beschichtete Holzwerkstoffplatten, sofern deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum überschreitet.
Bauteile aus Polyvinylchlorid (PVC), wie Fensterprofile, Rollläden, Türen, Dach- und Dichtungsbahnen,
Rohre, Kabelkanäle, Kabel, sofern
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


die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des Neumaterials durch Herstellererklärung nicht belegt
ist,
die Bauteile zur Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften nicht mit einer Kennzeichnung versehen sind und
keine Verpflichtungserklärung des Herstellers bzw. der betreffenden Branche zur Rücknahme vorliegt.
Es sind umweltverträgliche, lösemittelarme Oberflächenbehandlungs-, Anstrich- und Klebstoffe sowie Lacke
vorzugsweise mit dem Umweltzeichen für schadstoffarme Lacke „Blauer Engel“ zu verwenden.
Bei Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem umweltgerechten Recyclingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien zu ersetzen, die nicht unter diese Verwendungsverbote und
-beschränkungen fallen. Der Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens geltend zu machen.
9.3
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten in schadstoffbelasteten Bauwerken
Jede Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt dem elektronischen Nachweis- / und Andienverfahren.
Alle Abfallwirtschaftsbeteiligten müssen elektronische Register führen.
Das ausführende Unternehmen wird im Zusammenhang mit dem Bauauftrag auch mit dem Nachweis- / und
Andienungsverfahren (inkl. Empfangsberechtigung für die Gebührenbescheide) bevollmächtigt. Das gesamte
Entsorgungsmanagement wird vollständig dem ausführenden Unternehmen und seinen Nachauftragnehmern
- inkl. Nachweisverfahren und Andienung – übertragen.
Die ausführende Firma muss den Nachweis der Sach- und Fachkunde im Rahmen der Ausschreibung erbringen (z. B. Entsorgungsfachbetrieb).
Die beauftragte ausführende Firma setzt für die Durchführung der ausgeschriebenen Schadstoffsanierungsarbeiten vor Ort einen sachkundigen Aufsichtsführenden bzw. verantwortlichen fachkundigen Mitarbeiter ein.
Diese verantwortliche Person muss für die Aufsicht der ausgeschriebenen Arbeiten geeignet sein, dient als
Ansprechpartner für die am Bau Beteiligten und ist verantwortlich für die Ausführung der durchzuführenden
Schadstoffsanierungsarbeiten.
Die beauftragte Firma muss technisch und personell in der Lage sein, unter strikter Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen eine zügige Erledigung des Sanierungsauftrages zu gewährleisten.
Der Transporteur gefährlicher Abfälle ist verpflichtet seine Beförderertätigkeit gegenüber der Senatsverwaltung anzuzeigen oder besitzt eine Beförderererlaubnis, die zum Transport von gefährlichen Abfällen grundsätzlich erforderlich ist.
10.
Hinweise zum Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe sowie Hinweis zum Steuerabzugsverfahren nach § 48 a EStG
Die GESOBAU AG ist als Leistungsempfänger nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im
Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) verpflichtet, bei Verträgen über Bauleistungen 15 v. H.
von jedem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Bruttoentgelt an das für den Auftragnehmer zuständige
Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt.
Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen.
Auch in Ihrem Interesse wird um die rechtzeitige Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gebeten. Damit
können Sie zusätzliche Verwaltungsarbeit und einen Steuerabzug vermeiden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der GESOBAU AG jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene
Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Falle des Unterlassens trotz Aufforderung des Auftraggebers ist die Forderung des Auftragnehmers
nicht fällig, die von der fehlenden gültigen Freistellungsbescheinigung betroffen ist.
Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerabzug.
Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, werden von
der an Sie zu leistenden Zahlung 15 v. H. abgezogen und an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt
abgeführt. Die Höhe des Steuerabzuges wird Ihnen mitgeteilt.
Der Steuerabzug wird haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftragnehmer dem
Auftraggeber die notwendigen Angaben über das für ihn zuständige Finanzamt, die Kontonummer des Finanzamts und seine Steuernummer zu machen.
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11.
Weitere Vertragsbedingungen bei Bau-Entsorgungsleistungen
Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen
sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der
Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten.
Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet
werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
Entsorgung von Bauabfällen
Gemäß Formblatt 1 „Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungsziele“ sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Der Auftraggeber gibt im Formblatt 1 vor, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). Für diese Positionen hat der Bieter die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg zu machen. Die geforderten Zertifikate gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung sind beizufügen, es sei denn, die Vergabestelle fordert diese ausdrücklich erst zu einem
späteren Zeitpunkt ab.
Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger
Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Um ein höheres Qualitäts- und Sicherheitsniveau im Bereich der Abfallentsorgung bei Baumaßnahmen, die
durch öffentliche Bauherrn abgewickelt werden, zu erreichen, sind für Abfallentsorgungsleistungen gemäß
„Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 8. August 2001 (ABl. S. 3750) ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen.
Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z. B. Einsammeln,
Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind.
Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen
Abfällen geboten.
Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu sammeln.
Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Großbeerenstraße 231, 14480 Potsdam, Tel. (0331) 2793-0, Fax: (0331) 2793-20 kostenpflichtig anzudienen (Andienungspflicht).
Die Möglichkeit der Beratung über Notwendigkeit, Art und Umfang der Verwertung bzw. Beseitigung besteht
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. VIII C 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel.
(030) 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979.
Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung,
der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen – Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi), Turmstraße 21, 10559 Berlin, Tel. (030) 902545-0-0, Fax: (030) 902545 - 301 abzustimmen. Weitere Regelungen zur Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Entsorgung asbesthaltiger
Abfälle“ sowie im Merkblatt 3 „Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin“ enthalten.
Das nachfolgende „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält weitergehende Hinweise auf
Rechtsgrundlagen sowie auf diverse Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen in Berlin sowie deren Bezugsquellen.
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Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen (wie z.B. Entsorgungsgebühren, SBB-Gebühren) sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren.
Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2 „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ vollständig ausgefüllt vorzulegen.
Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln und Kontaminationen
Vor der Durchführung von Maßnahmen, welche mit Eingriffen in den Boden eines Grundstücks verbunden
sind, haben bei begründetem Verdacht auf nicht erkannte Kampfmittel die Eigentümer, Besitzer, Bauherren u.
a. im Rahmen des Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, dass diese erkannt und beseitigt werden. Unter dem
Link:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/bauen/kampfmittel/
Merkblatt_zur_Kampfmittelbergung.pdf
werden das zutreffende "Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin" sowie das
dazugehörige Formular zur Verfügung gestellt.
Beim Auffinden von Kampfmitteln sowie Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden,
Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen.
Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt
von Unbefugten abzusichern und sofort die zuständigen Behörden zu informieren:
•
Stößt der Auftragnehmer bei der Durchführung des Bauvorhabens auf Kampfmittel, was nicht auszuschließen ist, ist wie folgt vorzugehen:
a) Die Erd- und Tiefbauarbeiten sind sofort zu unterbrechen.
b) Über die Notrufnummer 110 ist die Polizei zu rufen – sollte die Telefonnummer des zuständigen Abschnittes bekannt sein, ist zweckmäßig dort anzurufen. Die Bergung und Beseitigung der aufgefundenen
Kampfmittel erfolgt durch die zuständige Abteilung der Polizei.
c) Bis zum Eintreffen der Polizei ist die Fundstelle zu sichern und jegliches Betreten zu untersagen.
Der Auftragnehmer ist gehalten, mit der angemessenen Sorgfalt vorzugehen.
•
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den
Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren (letzte angegebene Durchwahl
= Fax)
Bezirksamt
Telefon
Charlottenburg-Wilmersdorf
Friedrichshain-Kreuzberg
Lichtenberg
Marzahn-Hellersdorf
Mitte
Neukölln
Pankow
Reinickendorf
Spandau
Steglitz-Zehlendorf
Tempelhof-Schöneberg
Treptow-Köpenick
9029 - 14530 / 14531 / 14532 / 14533 - 14505
90298 - 4411 / 4475/ 4476
90296 - 4251 / 4263 / 4364 / 4265 / 4266
90293 - 6810 / 6811 / 6812
9018 - 45270 / 45492
90239 - 3288
90295 - 6873 / 6262 / 6534 / 6536
90294 - 5147 / 5148 / 510
90279 - 3650 / 3259 /
90299 -7952 / 5955 / 7603 / 6210 / 6415 / 5956
90277 - 7262 / 7426
90297 - 4175 / 4177 / 4246 / 4283
Fax
- 2727
- 4259
- 6805
- 43057
- 3200
- 6216
- 3423
- 3388
- 6395
- 7386
- 4373
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
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Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, VIII C 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben. Das Auffinden von Kampfmitteln und/oder Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum
weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Einsatz mobiler Anlagentechnik
Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i.d.R. Genehmigungen des zuständigen Bezirksamtes)
erfüllt sein und vor Erstellung der Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt werden. Angebote
zum mobilen Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen.
Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine
Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, so sind die
zum Schutz der Arbeitnehmer und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi), Tel. (030) 902545 - 0 abzustimmen.
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BVB (VOB 05/2016)
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt
Info-Blatt
zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin
Alle bei Bautätigkeit anfallenden Abfälle sind vorrangig einer möglichst hochwertigen Verwertung bzw. bei Nichtverwertbarkeit eigenverantwortlich einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung
sind der SBB mbH anzudienen.
Bei der Bauabfallentsorgung sind insbesondere die nachfolgenden gesetzlichen Regelungen in der jeweils gültigen
Fassung zu beachten:
I. Rechtlicher Rahmen:
o
Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. EU Nr. L 312, S. 3)
o
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz -KrW-/AbfG) vom 27.09.1994 (BGBl. I S. 2705)
o
Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (Nachweisverordnung -NachwV) vom
20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298)
o
Verordnung zur Transportgenehmigung (Transportgenehmigungsverordnung -TgV) vom 10.09.1996
(BGBl. I S. 1411, (1997, 2861))
o
Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung -EfbV) vom 10.09.1996
(BGBl. I S. 1421)
o
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung -AVV) Artikel 1 der
Verordnung vom 10.12.2001 (BGBl. I S. 3379)
Im Land Berlin gelten darüber hinaus:
o
o
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin -KrW-/AbfG Bln) vom 21.07.1999 (GVBl. für
Berlin S. 413)
Für die Entsorgung nicht gefährlicher Bauabfälle gilt:
Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin vom 19.03.2008 (GVBl. für Berlin S. 86)
o
Für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen gilt:
Verordnung über die Andienung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung -SoAbfEV) vom 11.01.1999 (GVBl. S. 6)
II. Merkblätter zur Bauabfallentsorgung:
Von der für die Bauabfälle zuständigen Abfallbehörde, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt , werden Merkblätter, u.a. mit Hinweisen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen und nicht gefährlichen Bauabfällen,
von mineralischen Abfällen sowie asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin herausgegeben.
Die Merkblätter und ggf. weitere Informationen können über Fax: 9025 2523 oder 9025 2979 bestellt werden. Dieses Info-Blatt sowie die Merkblätter sind
im Internet unter: http://www.berlin.de/sen/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/ veröffentlicht.
Eine Aktualisierung erfolgt, wenn sich Vorschriften grundlegend ändern.
gültig ab: 16. Juli 2009
GESOBAU AG
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BVB (VOB 05/2016)
12.
Einhaltung der ILO – Kernarbeitsnormen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter
bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder
hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus
 dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
 dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom
09. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073)
 dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
 dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für
gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
 dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II
S. 442),
 dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958
(BGBl. 1961 II S. 98)
 dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973
(BGBl. 1976 II S. 202) und
 dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der
schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o. a. Verpflichtungen,
ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Nettouftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o. a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an
in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o. a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
Eigenerklärung
(Vom Bieter nur auszufüllen und mit dem Angebot zurückzugeben, wenn eine Eintragung erfolgt.)
Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns, die oben genannten Besonderen Vertragsbedingungen einzuhalten. Für
folgende Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames Rundschreiben von SenWTF und SenStadt Nr. 4/2010 vom 11.08.2010 in der jeweils aktuellen Fassung)
werden Zertifikate zum Nachweis eingereicht und als Anlage beigefügt:
Ich erkläre, dass es für die folgenden Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames Rundschreiben von SenWTF und SenStadt Nr. 4/2010 vom 11.08.2010 in der
jeweils aktuellen Fassung) bisher keine Zertifikate gibt. Andere, gleichwertige Nachweise werde ich auf Verlangen
der Vergabestelle vorlegen.
______________________________
(Unterschrift des Bieters)
GESOBAU AG
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BVB (VOB 05/2016)
13.
Einhaltung der Frauenförderung (bei einem geschätzten Auftragswert ≥ 200.000 Euro brutto)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,



das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2
FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf
und Familie durchzuführen.
sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Unterauftragnehmer sich nach Maßgabe des
§ 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung
der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Unterauftragnehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o. a. Verpflichtungen,
ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Nettoauftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet,
dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten
Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o. a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an
in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o. a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
14.
Kennzeichnung der Mitarbeiter und Kaution für Baustellenausweise
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern einheitliche, das Unternehmen ersichtlich machende
Kleidung zur Verfügung zu stellen und dafür Sorge zu tragen, dass diese auch getragen wird. Die Mitarbeiter
sollen - auch für die Mieter - als Angestellte des Auftragnehmers erkenntlich sein. Zudem stellt der Auftraggeber im Bedarfsfall Aufdrucke für Textilien (z.B. Klettbänder), Magnetfolien o. Ä. zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers dafür Sorge zu tragen, dass diese vom Auftraggeber gestellte Kennzeichnung von seinen Mitarbeitern und Nachunternehmern getragen bzw. verwendet wird.
Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht gekennzeichnete Mitarbeiter des Auftragnehmers von der Baustelle zu
verweisen.
Der Auftraggeber erhebt für die Gestellung von Baustellenausweisen eine Kaution in Höhe von 25 € je Ausweis, welche bei Verlust nicht zurückerstattet wird.
15.
Objektüberwachung des Auftraggebers
Die Objektüberwachung des Auftraggebers ist bevollmächtigt, den Auftraggeber bei den Belangen der örtlichen Baudurchführung zu vertreten. Zu Änderungen und Ergänzungen des Vertrages ist sie nicht bevollmächtigt.
Die Objektüberwachung ist außerdem nicht bevollmächtigt:
-
16.
zur Entgegennahme von Behinderungsanzeigen nach § 6 Abs. 1 VOB/B und Vorbehaltserklärungen gegen die Schlusszahlung nach § 16 Abs. 3 VOB/B,
zu Anordnungen nach § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B und/oder Vergütungsvereinbarungen nach § 2 Abs. 5 und
6 VOB/B zu treffen,
zu Änderungen der vertraglichen Fristenvereinbarungen,
zur alleinigen Durchführung von Abnahmen, sofern dem Auftragnehmer nicht eine besondere, auf diese
Abnahme bezogene, schriftliche Vollmacht vorgelegt wird.
Streitigkeiten
Für Streitigkeiten gilt Nr. 42 der ZVB (Gerichtsstand Berlin).
GESOBAU AG
1
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BVB (VOB 05/2016)
Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele
Nr.
Vorgabe
durch den
AG (Kreuz)
AVV-ASN
Formblatt 1
V/B ²)
Abfallart
Name des
Transporteurs ³)
Verwertungs- bzw.
Beseitigungsanlage ³)
Nicht gefährliche Abfälle
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
170101
170102
170103
170107
170201
170202
170203
170302
170401
170402
170403
170404
170405
170406
170407
170411
170504
170506
170508
170604
170802
170904
Beton
Ziegel
Fliesen, Ziegel und Keramik
Gemische a. Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik
Holz
Glas
Kunststoff
Bitumengemische
Kupfer, Bronze, Messing
Aluminium
Blei
Zink
Eisen und Stahl
Zinn
gemischte Metalle
Kabel
Boden und Steine
Baggergut
Gleisschotter
Dämmmaterial
Baustoffe auf Gipsbasis
gemischte Bau- und Abbruchabfälle
bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle:
Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
1
170106*
Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln,
Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
2
3
4
5
6
170204*
170301*
170303*
170503*
170601*
Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten
kohlenteerhaltige Bitumengemische
Kohlenteer und teerhaltige Produkte
Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
Dämmmaterial, das Asbest enthält
7
170603*
anderes Dämmmaterial, dass aus gefährlichen Stoffen besteht
oder solche Stoffe enthält
8
9
170605*
170801*
asbesthaltige Baustoffe
10
170903*
Siehe BVB Nr. 11
Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
sonst. Bau- u. Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle),
die gefährliche Stoffe enthalten
bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle:
2) V = Verwertung B = Beseitigung
3) Efb = Entsorgungsfachbetrieb
GESOBAU AG
1
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Zertifizierungsnachweis für die jeweilige Tätigkeit ist:
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dem Angebot beizufügen
nach Aufforderung der Vergabestelle nachzureichen
BVB (VOB 05/2016)
Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung
Nr.
AVV-ASN
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
170101
170102
170103
170107
170201
170202
170203
170302
170401
170402
170403
170404
170405
170406
170407
170411
170504
170506
170508
170604
170802
170904
Abfallart
Formblatt 2
Menge
V/B 2)
Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage
Nicht gefährliche Abfälle
Beton
Ziegel
Fliesen, Ziegel und Keramik
Gemische a. Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik
Holz
Glas
Kunststoff
Bitumengemische
Kupfer, Bronze, Messing
Aluminium
Blei
Zink
Eisen und Stahl
Zinn
gemischte Metalle
Kabel
Boden und Steine
Baggergut
Gleisschotter
Dämmmaterial
Baustoffe auf Gipsbasis
gemischte Bau- und Abbruchabfälle
bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle:
Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
1
170106*
Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln,
Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
2
3
4
5
6
170204*
170301*
170303*
170503*
170601*
Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten
kohlenteerhaltige Bitumengemische
Kohlenteer und teerhaltige Produkte
Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
Dämmmaterial, das Asbest enthält
7
170603*
anderes Dämmmaterial, dass aus gefährlichen Stoffen besteht oder
solche Stoffe enthält
8
9
170605*
170801*
10
170903*
asbesthaltige Baustoffe
Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
sonst. Bau- u. Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle),
die gefährliche Stoffe enthalten
bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle:
2)
V = Verwertung
B = Beseitigung
......................................................................
Hiermit wir die Vollständigkeit und Richtigkeit der o.g. Angaben bestätigt:
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift)
GESOBAU AG
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BVB (VOB 05/2016)
Anlage 1
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden
Arbeitskräfte sowie Verzeichnis der anderen Unternehmen
(z.B. Nachunternehmer)
Maßnahmen-Nr.:
Baumaßnahme:
WHG 1593
WHG 1593
Kastanienallee 105 in 13158 Berlin
Vergabe-Nr.:
Leistung:
1593-1-1072
Elektroinstallationsarbeiten
Sofern in den Vergabe- und Vertragsunterlagen vom eigenen Betrieb des Bieters/Auftragnehmers die Rede ist,
ist damit ausschließlich der den Vertrag schließende Betrieb bzw. die den Vertrag schließende Niederlassung
gemeint. Schwester- und Tochterunternehmen oder andere Niederlassungen, die den Vertrag nicht abschließen,
gehören nicht zum eigenen Betrieb.
I.
Im eigenen Betrieb zur Verfügung stehende Arbeitskräfte
Die Bauleistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen
Betrieb ausgeführt, soweit nachfolgend keine abweichende Erklärung erfolgt und Nachunternehmer für diese
Leistungen benannt sind.
Dafür stehen in meinem/unserem Betrieb insgesamt
Für die Erbringung der Bauleistungen werden davon
Berufsgruppen wie folgt gliedern:
gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung.
Arbeitskräfte eingesetzt, die sich nach Anzahl und
Berufsgruppe
Anzahl vorgesehener Arbeitskräfte
1)
2)
3)
4)
5)
6)
Ggf. weitere Berufsgruppen / Arbeitskräfte sind auf einer gesonderten und unterzeichneten Anlage anzugeben.
GESOBAU AG
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Anlage 1 (VOB 05/2016)
Anlage 1
II.
Verzeichnis der anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmer)
Hinsichtlich des Einsatzes anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) wird auf Nr. 10 der Bewerbungsbedingungen (BwB) verwiesen.
Hinweis bei europaweiten Vergaben nach EU-Vergaberecht: Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind Nachweise
des Bewerbers/Bieters vorzulegen, dass ihm die erforderlichen Mittel der einzelnen nachfolgend benannten
anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und
diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Die GESOBAU AG behält sich vor, derartige Nachweise auch bei nationalen Vergaben im Einzelfall anzufordern.
Die Zustimmung der GESOBAU AG für die nachfolgend benannten anderen Unternehmen gilt mit
Vertragsabschluss als erteilt. Ein Austausch der bestätigten anderen Unternehmen ist nur mit schriftlicher
Einwilligung der GESOBAU AG zulässig. Diese Unternehmen haben den Anforderungen nach Nr. 24 der
Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) zu entsprechen.
Die Namen der anderen Unternehmen sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch andere
Unternehmen auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der GESOBAU AG
Namen und Adressen der anderen Unternehmen und die Anzahl der verfügbaren Arbeitskräfte.
Unternehmer 1:
OZ / Leistungsbereich
Beschreibung der Teilleistungen
Mein/Unser
Betrieb ist auf
die Leistung
eingerichtet
Beschreibung der Teilleistungen
Mein/Unser
Betrieb ist auf
die Leistung
eingerichtet
Beschreibung der Teilleistungen
Mein/Unser
Betrieb ist auf
die Leistung
eingerichtet
Beschreibung der Teilleistungen
Mein/Unser
Betrieb ist auf
die Leistung
eingerichtet
Unternehmer 2:
OZ / Leistungsbereich
Unternehmer 3:
OZ / Leistungsbereich
Unternehmer 4:
OZ / Leistungsbereich
Ggf. weitere andere Unternehmen sind auf einer gesonderten und unterzeichneten Anlage anzugeben.
GESOBAU AG
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Anlage 1 (VOB 05/2016)
Anlage 2 a
Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlichrechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen
Maßnahmen-Nr.:
WHG 1593
Baumaßnahme:
WHG 1593
Kastanienallee 105 in 13158 Berlin
Vergabe-Nr.:
1593-1-1072
Leistung:
Elektroinstallationsarbeiten
Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Verpflichtung zugrunde:
1.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, wie ArbeitsstättenV, DruckluftV,
GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) zu erfüllen.
2.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem
Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem
Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unternehmen
geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nicht tarifgebundenen
Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu
entlohnen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
(ausgenommen Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens ein Stundenentgelt von
8,50 € zu bezahlen. Gleiches gilt für meine/unsere Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf
mein/unser Unternehmen anzuwenden sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, bei der Auftragsdurchführung meinen/unseren Arbeitnehmern bei
gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Die Erfüllung aller vorgenannten
Verpflichtungen werde ich/werden wir auch von den von mir/uns beauftragten Nachunternehmern
verlangen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach
dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner/unserer Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu
entrichten sind.
3.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale
Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (insbesondere nach dem Dritten Buch des
Sozialgesetzbuches, nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, dem Gesetz zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.
4.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, der GESOBAU AG zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick
in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und
ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden
Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige
und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen der
GESOBAU AG vorzulegen.
Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
hinzuweisen. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage
der Lohnabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen werde(n) ich/wir einholen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigter mindestens
monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen
über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch der GESOBAU
AG vorzulegen.
GESOBAU AG
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Anlage 2 a (VOB 05/2016)
Anlage 2 a
5.
Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines
Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von
der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt
auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der
Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
6.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den
vorstehenden Verpflichtungen erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen
beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an die GESOBAU AG
eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens
5 % der Auftragssumme, zu zahlen.
Mir/uns ist bekannt, dass ein nachgewiesener schuldhafter Verstoß die GESOBAU AG außerdem zur
fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der
Nachunternehmer sich mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten der GESOBAU AG verpflichtet, für
jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den vorstehenden Verpflichtungen erfolgten
Entlohnung eines in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von
Sozialkassenbeiträgen an die GESOBAU AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme,
bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, zu zahlen.
Mir/uns ist bekannt, dass sowohl ein schuldhafter Verstoß gegen meine/unsere Beauftragungspflicht von
Nachunternehmern als auch ein nachgewiesener schuldhafter Verstoß des Nachunternehmers die
GESOBAU AG außerdem zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes straf- oder
ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. Es wird klargestellt, dass die
insgesamt nach den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, dieser
Vereinbarung sowie der Anlage 2b der Angebotsunterlagen zu verwirkende Vertragsstrafe auf maximal 5
% der Nettoauftragssumme begrenzt wird und die jeweils genannten Höchstbeträge nicht jeder für sich
gelten. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche durch die GESOBAU AG bleibt unberührt. Die
Vertragsstrafe wird hierauf jedoch nicht angerechnet.
7.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, andere Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das andere Unternehmen eine gleich lautende Erklärung mir/uns
gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind der GESOBAU AG auf Verlangen vorzulegen.
GESOBAU AG
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Anlage 2 a (VOB 05/2016)
Anlage 2 b
Vereinbarung zwischen Auftragnehmer der GESOBAU AG und
anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) zur Einhaltung der
tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der
Ausführung von Bauleistungen
Maßnahmen-Nr.:
Baumaßnahme:
WHG 1593
WHG 1593
Kastanienallee 105 in 13158 Berlin
Vergabe-Nr.:
Leistung:
1593-1-1072
Elektroinstallationsarbeiten
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns als anderes Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) gegenüber unserem
Auftraggeber (dem Auftragnehmer der GESOBAU AG) zu Folgendem:
1.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (inbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, wie ArbeitsstättenV, DruckluftV,
GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) zu erfüllen.
2.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem
Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem
Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unternehmen
geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nicht tarifgebundenen
Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu
entlohnen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
(ausgenommen Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens ein Stundenentgelt von
8,50 € zu bezahlen. Gleiches gilt für meine/unsere Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf
mein/unser Unternehmen anzuwenden sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, bei der Auftragsdurchführung meinen/unseren Arbeitnehmern bei
gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach
dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner/unserer Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu
entrichten sind.
3.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale
Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (insbesondere nach dem Dritten Buch des
Sozialgesetzbuches, nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, dem Gesetz zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.
4.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, gegenüber dem Auftraggeber mit Wirkung zugunsten der GESOBAU AG
dieser zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen
über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger
bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu
geben. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der
o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen der GESOBAU AG vorzulegen.
Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
hinzuweisen. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage
der Lohnabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen werde(n) ich/wir einholen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigter mindestens
monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen
über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers vorzulegen.
GESOBAU AG
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Anlage 2 b (VOB 05/2016)
Anlage 2 b
5.
Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines
Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von
der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt
auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der
Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
6.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, gegenüber dem Auftraggeber mit Wirkung zugunsten der GESOBAU
AG, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den vorstehenden Verpflichtungen
erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der
Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an die GESOBAU AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 %
der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, zu zahlen.
Bei Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen erwirbt die GESOBAU AG unmittelbar das Recht, die
verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns zu fordern.
Mir/uns ist bekannt, dass ein nachgewiesener schuldhafter Verstoß den Auftraggeber außerdem zur
fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt und dass die GESOBAU AG berechtigt ist, ihrerseits den
Auftraggeber zu kündigen.
Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoderordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. Es wird klargestellt, dass
die insgesamt nach den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, der
Anlage 2a der Angebotsunterlagen sowie dieser Vereinbarung zu verwirkende Vertragsstrafe auf
maximal 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt wird und die jeweils genannten Höchstbeträge nicht
jeder für sich gelten. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche durch den Auftraggeber bleibt
unberührt. Die Vertragsstrafe wird hierauf jedoch nicht angerechnet.
7.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, andere Unternehmen (z.B. Nach-Nachunternehmer) nur unter der
Voraussetzung zu beauftragen, dass das andere Unternehmen eine gleich lautende Erklärung mir/uns
gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem Auftraggeber und der GESOBAU AG auf
Verlangen vorzulegen.
..................................................................................
....................................................................
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Bieter/Auftraggeber des NU)
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Unternehmen)
GESOBAU AG
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Anlage 2 b (VOB 05/2016)
Anlage 2 c
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer)
EU
Maßnahmen-Nr.:
Baumaßnahme:
WHG 1593
WHG 1593
Kastanienallee 105 in 13158 Berlin
Vergabe-Nr.:
Leistung:
1593-1-1072
Elektroinstallationsarbeiten
Bieter
Datum:
Name des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer)
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o. g. Bieter diesem mit den
Fähigkeiten meines/unseres Unternehmens für den/die Leistungsbereich(e)
OZ/Leistungsbereich
Beschreibung der Teilleistungen
zur Verfügung zu stehen.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Nachunternehmers1)
1
Wird eine Kopie oder ein Telefax vorgelegt, behält sich die GESOBAU AG vor, die Vorlage des Originals zu verlangen.
GESOBAU AG
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Anlage 2 c (VOB 05/2016)
Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Maßnahmen-Nr.:
Baumaßnahme:
WHG 1593
WHG 1593
Kastanienallee 105 in 13158 Berlin
Vergabe-Nr.:
Leistung:
1593-1-1072
Elektroinstallationsarbeiten
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft:
Mitglied 1:
Mitglied 2:
Mitglied 3:
Mitglied 4:
werden im Falle der Auftragserteilung die Leistungen als Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch ausführen.
Bevollmächtigter Vertreter:
Wir erklären, dass
1.
der bevollmächtigter Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt
und
2.
das federführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
Zahlungen an die Arbeitsgemeinschaft sind auf das Konto mit IBAN-Nr.
bei der Bank
, mit BIC
zu leisten.
Mitglied 1
Ort
Datum
Stempel und Unterschrift
Ort
Datum
Stempel und Unterschrift
Ort
Datum
Stempel und Unterschrift
Ort
Datum
Stempel und Unterschrift
Mitglied 2
Mitglied 3
Mitglied 4
GESOBAU AG
Seite 1 von 1 Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaftserkl. (VOB 05/2016)
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZVB)
FÜR DIE AUSFÜHRUNG VON BAULEISTUNGEN
Bezug: VOB, Teil B Nr. 1
Art und Umfang der Leistung (zu § 1 Abs. 2 VOB/B)
Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
a)
das Auftragsschreiben mit seinen Anlagen,
b)
die Leistungsbeschreibung mit den dazugehörigen zeichnerischen Unterlagen und Erklärungen,
c)
das Angebot (VOB) mit Bewerbungsbedingungen,
d)
die „Besonderen Vertragsbedingungen der GESOBAU AG in der Fassung von 07/2013“ (BVB),
e)
die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der GESOBAU AG in der Fassung von
07/2013“ (ZVB),
f)
die „Zusätzlichen Technischen Vorschriften der GESOBAU AG“,
g)
die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB, Teil B, in der zum Zeitpunkt des
Vertrages gültigen Fassung, siehe Vorbemerkungen in den BVB).
Bei Widersprüchen innerhalb einer Rangstufe steht dem Auftraggeber das Recht zur Leistungsbestimmung gemäß § 315
BGB zu. Einschränkungen in den Angebotsanschreiben oder den sonstigen Angebotsunterlagen des Auftragnehmers
werden – unabhängig von ihrer vergaberechtlichen Beurteilung – nicht Bestandteil des Vertrages.
Nr. 2
Leistungsverzeichnis (zu § 1 VOB/B)
(1) Wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung benutzt hat, ist allein das
vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis verbindlich.
(2) Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder
die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der
Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber
auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber bei Auftragserteilung, über
die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung. Ohne diese Entscheidung ist eine Ausführung durch den
Auftragnehmer zu unterlassen; gleichwohl ausgeführte Bedarfspositionen werden nicht vergütet (§ 2 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B).
Im Falle vorzeitiger Beendigung des Vertrages bleiben Bedarfspositionen bei der Berechnung nach § 649 BGB
unberücksichtigt.
Nr. 3
Gegebenheiten auf der Baustelle (zu § 2 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe von den Gegebenheiten der Baustelle – wie z.B. Bodenbeschaffenheit,
Zufahrtsmöglichkeiten, Stellflächen, Umgebung, Baustrom- und Bauwasseranschlüsse – durch örtliche Besichtigung zu
unterrichten. Nachforderungen wegen Unkenntnis dieser offensichtlich erkennbaren Baustellengegebenheiten sind
ausgeschlossen.
Nr. 4
Preisermittlung, Vergütung bei Nebenangeboten, geänderten und zusätzlichen Leistungen (zu § 2
VOB/B)
(1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Aufforderung die Urkalkulation für die vertragliche Leistung zu übergeben.
Dies gilt auch für seine Nachunternehmerleistungen. Aus der Urkalkulation müssen die Einzelkosten der Teilleistung, die
baustellenbezogenen Gemeinkosten, die allgemeinen Geschäftskosten des Unternehmens wie auch Wagnis- und
Gewinnzuschläge ersichtlich sein. Fehlen diese Angaben ganz oder teilweise, ist der Auftraggeber berechtigt, die
Vergütung gemäß § 315 BGB zu bestimmen. Eine Öffnung der Urkalkulation zur Prüfung der Kalkulationsansätze erfolgt
gemeinsam, es sei denn der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die einseitige Öffnung gestattet oder ist zu einem mit
angemessener Frist eingeladenen Öffnungstermin nicht erschienen.
(2) Sobald die Notwendigkeit der Ausführung geänderter oder zusätzlicher Leistungen und/oder daraus resultierender
Mehrkosten erkennbar wird, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf unverzüglich schriftlich mit einer
Mehrkostenanzeige hinzuweisen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt, auch wenn die Anordnung des
Auftraggebers offenkundig ist. Diese Mehrkostenanzeige muss entsprechend den Umständen des Einzelfalls
nachvollziehbar, detailliert und prüfbar aufgestellt sein. Unterlässt der Auftragnehmer die Abgabe einer Mehrkostenanzeige,
kann der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend machen, sofern ihm hieraus ein Schaden entsteht. Die
Verpflichtung zur Abgabe einer Behinderungsanzeige neben einer Mehrkostenanzeige in vorstehendem Sinne bei
Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 6 Abs. 1 VOB/B bleibt davon unberührt.
(3) Darüber hinaus hat der Auftragnehmer den Auftraggeber im Falle der Anordnung geänderter oder zusätzlicher
Leistungen sowie nach Bekanntwerden der Erforderlichkeit oder Zweckmäßigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen
aus sonstigem Grund unverzüglich ein Nachtragsangebot zu unterbreiten, welches die Kosten- und Terminfolgen etwaiger
Erschwernisse oder Anordnungen betreffend geänderter oder zusätzlicher Leistungen unter Berücksichtigung der
nachfolgenden Bestimmungen detailliert und prüfbar ausweist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber nur beabsichtigt,
geänderte oder zusätzliche Leistungen ausführen zu lassen.
Im Übrigen sind die Nachtragsangebote unter systematischer Fortschreibung der Leistungspositionen der
Leistungsbeschreibung übersichtlich darzustellen und mit allen erforderlichen Nachweisen zu versehen. Die Verpflichtung
zur Erstellung von Nachtragsangeboten besteht auf Anforderung des Auftraggebers auch zum Zwecke der Untersuchung
der Vorteilhaftigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen vor Anordnung von Leistungsmodifikationen.
GESOBAU AG
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ZVB (VOB 05/2016)
Hat der Auftragnehmer in seinem Nachtragsangebot nicht auf zeitliche Auswirkungen der Nachtragsleistungen
hingewiesen und auch keine Behinderungsanzeige nach § 6 Abs. 1 VOB/B übersandt, sind die Nachtragsleistungen
innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen zu erbringen.
(4) Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht bei fehlender Preisvereinbarung
Sofern es im Einzelfall bis zum Abschluss der Preisvereinbarung für Änderungs- oder zusätzliche Leistungen nicht
möglich sein sollte, Kosten für Änderungs- oder Zusatzleistungen zu ermitteln oder aus anderen Gründen eine Einigung
nicht zustande kommt, z.B. weil sich die Parteien im Einzelfall nicht über die Höhe der Kosten oder die
Anspruchsgrundlage einigen können, ist der Auftragnehmer dennoch zur Ausführung von Änderungs- und
Zusatzleistungen verpflichtet. Die Kosten bzw. die Kostentragungspflicht sind dann nach Ausführung zu ermitteln.
Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten zu prüfen, ob es sich bei den nachtragsgegenständlichen Leistungen nicht um
Vertragsleistungen handelt, die bereits mit den vereinbarten Festpreisen abgegolten sind. In diesem Fall ist die zuvor
getroffene Anordnung gegenstandslos.
Der Auftragnehmer hat insbesondere kein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht, sollte aufgrund
vorstehenden Verfahrens oder aufgrund von Meinungsverschiedenheiten vor Ausführung der aus Sicht des
Auftragnehmers nachtragsfähigen Leistung noch keine Vergütungsvereinbarung getroffen worden sein, es sei denn der
Auftraggeber verweigert grundlos das Führen von Verhandlungen über den Nachtrag. Gleiches gilt für eine etwaige
Anpassung des Pauschalfestpreises nach § 2 Abs. 7 Nr. 1, S. 2 VOB/B.
(5) Mehrkostenanzeigen und Nachtragsangebote sind grundsätzlich parallel bei der Objektüberwachung und dem
Auftraggeber einzureichen.
(6) Ist der Auftrag auf ein Nebenangebot erteilt worden, dann sind mit der vereinbarten Vergütung alle von dem
Nebenangebot beeinflussten Leistungen abgegolten, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden.
Der Auftragnehmer übernimmt mit seinem Nebenangebot das Vollständigkeitsrisiko. Im Falle von Einheitspreispositionen
bleibt die Vergütung allerdings auf die im ursprünglichen Ausschreibungstext enthaltenen Gesamtpreise für die von dem
Nebenangebot beeinflussten Leistungen als Höchstbetrag beschränkt.
Nr. 5
Einheitspreise (zu § 2 Abs. 2 VOB/B)
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis für die Einzelleistung, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer
Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.
Nr. 6
Lohn- und Gehaltsnebenkosten (zu § 2 Abs. 2 VOB/B)
Lohn- und Gehaltsnebenkosten (Wege-, Fahrgelder, Auslösungen, Kosten für Familienheimfahrten und dergleichen)
werden nur besonders vergütet, wenn dies im Leistungsverzeichnis ausdrücklich vorgesehen ist.
Nr. 7
Lohn- und Stoffpreisänderungen (zu § 2 Abs. 3 VOB/B)
(1) Vertragsparteien haben nur dann gegeneinander Anspruch auf Erstattung von Mehr- oder Minderaufwendungen, die
nach Angebotsabgabe durch Lohn- oder Stoffpreisänderungen entstehen, wenn in den „Besonderen Vertragsbedingungen“
oder in anderen Vertragsunterlagen eine Gleitklausel im Sinne von § 9 Abs. 9 VOB/A ausdrücklich vereinbart worden ist.
(2) Massen- und Mengenänderungen, die Ansprüche nach § 2 Abs. 3 VOB/B begründen können, sind vom Auftragnehmer
unverzüglich schriftlich anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Auftraggeber Schadensersatzansprüche zu, sofern er
hierdurch einen Schaden erleidet.
Nr. 8
Übernahme von Leistungen durch den Auftraggeber – Übertragung an einen anderen Auftragnehmer
(zu § 2 Abs. 4 VOB/B)
Werden Leistungen vom Auftraggeber selbst übernommen oder einem anderen Unternehmer übertragen und hat sich dies
der Auftraggeber ausdrücklich vorbehalten, so entfällt in diesem Fall die dafür vereinbarte Vergütung, und § 8 Abs. 1 Nr. 2
VOB/B findet in diesem Fall keine Anwendung.
Nr. 9
Stundenlohnarbeiten (zu § 2 Abs. 3 und 10 VOB/B)
Sind in einem Leistungsvertrag Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so begründet die dafür angegebene Zahl von Stunden
keinen Anspruch auf Durchführung und Vergütung entsprechend § 2 Abs. 3 VOB/B. Die vereinbarten Verrechnungssätze
gelten unabhängig von der Zahl der geleisteten Stunden. Vergütet werden nur die tatsächlich geleisteten
Stundenlohnarbeiten, für die eine schriftliche Anweisung des Auftraggebers vor deren Ausführung nach § 2 Abs. 10 VOB/B
vorliegt und die entsprechend dieser Anweisung tatsächlich ausgeführt sowie gemäß § 15 VOB/B dokumentiert worden
sind.
Nr. 10
Ausführungsunterlagen (zu § 3 VOB/B)
(1) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt
gekennzeichnet sind.
(2) Notwendige Schriftstücke erhält der Auftragnehmer in 1-facher Ausfertigung.
(3) Die Planunterlagen sind vom Auftragnehmer in seinem Bauleitungsbüro sorgfältig aufzubewahren und jeweils auf dem
neuesten Stand zu halten (z.B. durch Eintragen von durch den Auftraggeber angeordneten Änderungen bzw. Ergänzungen,
Auswechseln von überholten Plänen usw.)
(4) Vom Auftraggeber werden – soweit für die Leistungserbringung des Auftragnehmers erforderlich - folgende Punkte
übertragen und markiert:
–
–
Achspunkte (AP) = Schnittpunkt 2er-Achsen
Höhepunkte (HP) = Bolzen
GESOBAU AG
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ZVB (VOB 05/2016)
–
Meterrisse (MR)
Die Lage und die Anzahl der Markierungspunkte werden vom Auftraggeber festgelegt. Hierbei handelt es sich nur um eine
minimale Grundvermessung zur Gesamtkoordination der Maßbeziehungen. Messpunkte und Markierungen anderer
Unternehmer haben keine Gültigkeit. Falls diese übernommen werden, so gehen daraus eventuell resultierende
Mängelbeseitigungen und/oder Folgeschäden zu Lasten des Auftragnehmers.
Weitere vermessungstechnische Leistungen hat – soweit sie für die Leistungen des Auftragnehmers erforderlich sind – der
Auftragnehmer selbst durch einen Vermessungsingenieur auf seine Kosten durchführen zu lassen.
Der Auftragnehmer ist für die sichere Erhaltung der ihm übergebenen Festpunkte verantwortlich. Muss aus baulichen
Gründen ein Festpunkt entfernt werden, so ist vor der Beseitigung die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Wird ein
Festpunkt ohne Zustimmung des Auftraggebers beseitigt, so wird dieser Punkt auf Kosten des Auftragnehmers durch den
Auftraggeber wiederhergestellt oder ein extra Punkt errichtet.
Diese Vermessungspunkte des Auftraggebers sind absolut verbindlich. Der Auftragnehmer hat jedoch in jedem Fall
Kontrollmessungen auf weitere bauseitig eingemessene Punkte vorzunehmen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf die vorgenannten Festpunkte einzumessen, auch wenn bereits durch andere
Auftragnehmer Voreinbauteile montiert sind. Bei Unstimmigkeiten ist der Auftraggeber vor der Weitermontage zu
verständigen.
(5) Der Auftragnehmer trägt, unabhängig von der Leistung des Auftraggebers, für die richtige planmäßige Lage aller von
ihm ausgeführten Arbeiten die alleinige Verantwortung.
(6) Hält der Auftragnehmer weitere Pläne, Berechnungen oder dergleichen als die vom Auftraggeber überreichten
Planunterlagen für erforderlich, so hat er dies so rechtzeitig mitzuteilen, dass Störungen des Bauablaufs vermieden oder auf
ein Minimum beschränkt werden können. Verspätete Mitteilungen begründen keinen Anspruch auf Bauzeitverlängerung
gemäß § 6 VOB/B oder aus sonstigem Rechtsgrund.
Nr. 11
Vom Auftragnehmer zu beschaffende Unterlagen (zu § 3 Abs. 5 VOB/B)
(1) Unterlagen, die der Auftragnehmer zu beschaffen hat, sind in 3-facher Ausfertigung rechtzeitig vorzulegen. Sie dürfen
erst nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch den Auftraggeber der Ausführung zugrunde gelegt werden (vgl.
Ziff. 10 Abs. 1). Durch diese Genehmigung werden die Verantwortung und die Haftung des Auftragnehmers nach dem
Vertrage - § 3 Abs. 3 S. 2, § 4 Abs. 2 und § 13 VOB/B – nicht eingeschränkt. Dem Auftraggeber ist eine angemessene
Prüfdauer einzuräumen.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die vom Auftragnehmer ausgearbeiteten Unterlagen auch dann für die Durchführung des
Bauvorhabens zu verwenden, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig gelöst wird. Der Auftraggeber ist berechtigt, die vom
Auftragnehmer gelieferten Unterlagen ohne Mitwirkung des Auftragnehmers zu ändern und zur Verwirklichung seines
Nutzungsrechts alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört es namentlich, Vervielfältigungen der Unterlagen
des Auftragnehmers zu fertigen oder fertigen zu lassen. Die vom Auftragnehmer vorgelegten Unterlagen sind dem
Auftraggeber auf Verlangen unverzüglich zu überlassen, und zwar auch dann, wenn noch offene Vergütungsansprüche
bestehen. Etwa bestehende Urheberrechte bleiben hierdurch unberührt.
Nr. 12
Veröffentlichungen (zu § 3 Abs. 6 VOB/B)
(1) Veröffentlichungen über das Bauwerk durch den Auftragnehmer selbst oder durch Dritte auf Veranlassung oder mit
Wissen des Auftragnehmers sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Als Veröffentlichungen in
diesem Sinne gilt die Bekanntgabe folgender zusätzlicher – zu den in § 3 Abs. 5 VOB/B genannten – Unterlagen: Lichtbild-,
Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Vervielfältigungen.
(2) Für den Fall des schuldhaften Verstoßes wird eine Vertragsstrafe von 1 % der Nettoauftragssumme, im Höchstfalle
5.000 €, fällig. Für den Fall mehrerer Verstöße gegen die Regelungen in Abs. 1 wird die Vertragsstrafe auf maximal 5 % der
Nettoauftragssumme begrenzt.
Nr. 13
Abwertende Äußerungen
(1) Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder seine bzw. die für ihn tätigen Arbeitnehmer Dritten insbesondere Mietern – gegenüber keinerlei abwertenden Erklärungen - weder in mündlicher noch in schriftlicher Form über die Bausache oder über Anweisungen des Auftraggebers oder über den Auftraggeber selbst abgeben.
(2) Bei wiederholter Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis gemäß § 8 Abs. 3 VOB/B aus
wichtigem Grund zu kündigen.
Nr. 14
Zusammenarbeit, Genehmigungen, Verständigung (zu § 4 Abs. 1 VOB/B)
(1) Der Auftraggeber hat die jeweiligen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen den am Bau Beteiligten
vorzugeben. Die Arbeitsdurchführung hat im Einklang mit anderen Gewerken zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat seine
Leistungen mit den weiteren Gewerken selbständig zu koordinieren. Hierfür ist ein fachkundiger und aussagefähiger
Fachbauleiter durch den Auftragnehmer zu stellen. Für Mehr- und Sonderleistungen, die sich durch insofern mangelhaftes
Zusammenarbeiten und/oder Koordination ergeben, kann der Auftraggeber den Auftragnehmer, der daran die Schuld trägt,
haftbar machen.
(2) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit seinen bzw. den für ihn tätigen Arbeitnehmern jederzeit problemlos eine
Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Nachunternehmer
einsetzt.
(3) Die für die Benutzung von öffentlichem Straßenland, für die Aufstellung von Bauzäunen, Aufenthaltsräumen, Aborten,
Schuppen und dergleichen erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten
GESOBAU AG
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ZVB (VOB 05/2016)
einzuholen. Wird die diesbezügliche Genehmigung vom Auftraggeber eingeholt, hat der Auftragnehmer die Kosten zu
übernehmen.
(4) Soweit im Übrigen der Auftraggeber die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse
herbeizuführen hat, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber rechtzeitig auf die Einholung der erforderlichen
öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse schriftlich hinzuweisen.
(5) In regelmäßigen Abständen werden Baubesprechungen durchgeführt, an denen der Auftragnehmer mit einem
bevollmächtigten Vertreter teilzunehmen hat. Diese Baubesprechungen werden von einem Bevollmächtigten des
Auftraggebers, der dem Auftragnehmer noch benannt wird, anberaumt und vom Auftragnehmer auf Anforderung des
Auftraggebers vorbereitet. Soweit in diesen Besprechungen zu einzelnen Punkten bindende Absprachen zwischen den
Beteiligten getroffen werden, ist dies in einem schriftlichen Protokoll festzuhalten. Die Protokollführung übernimmt auf
Anordnung des Auftraggebers der Auftragnehmer oder der Objektüberwacher des Auftraggebers. Das Protokoll wird für
beide Vertragsparteien verbindlich und ergänzt den Vertrag, wenn eine Partei nicht nach Zugang des Protokolls innerhalb
von 5 Arbeitstagen begründeten Widerspruch einlegt. Die Anzeigen des Auftragnehmers nach diesem Vertrag und der
VOB/B sind nur dann rechtswirksam, wenn sie dem Auftraggeber neben dem Protokoll dem Auftraggeber gesondert
schriftlich zugehen.
(6) Dem Auftragnehmer ist es untersagt, zum Bauvorhaben vor, während oder nach der Bauabwicklung Auskünfte
gegenüber Journalisten oder anderen Pressemitarbeitern zu erteilen. Sämtliche Kontakte zur Presse oder zu anderen
Medien sind ausschließlich über den Pressesprecher des Auftraggebers zu führen.
Nr. 15
Schutzmaßnahmen, Zustandsfeststellungen, Beschädigungen, Unfälle (zu § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 1, 2, 4
VOB/B)
(1) Der Auftragnehmer hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, ohne besondere Vergütung für die Dauer seiner
Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die für die Ausführung seiner Leistung im Bereich der Baustelle und ihrer
Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und gärtnerischen Anlagen sowie zur
Sicherung von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind solange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung
von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen
zur Sicherung der Baustelle.
(2) Die vorhandene Bausubstanz ist pfleglich zu behandeln und zu schützen und darf nur in Absprache mit der Bauleitung in
Teilbereichen beschädigt oder entfernt werden.
(3) Der Zustand der Straßenbefestigung ist vom Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem
Auftraggeber und dem zuständigen Tiefbauamt festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten.
(4) Der Zustand der Bäume im Bereich der Baustelle ist vom Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam
mit dem zuständigen Gartenbauamt festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten.
(5) Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen- und Platzland sind, soweit sie die Sicherheit des öffentlichen
Verkehrs oder den Verkehr auf der Baustelle selbst beeinträchtigen, vom Auftragnehmer während der Durchführung der
Vertragsleistung ohne besondere Vergütung zu verhindern und laufend zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für die
Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Nachunternehmer.
(6) Von allen wichtigen Maßnahmen und Ereignissen im Baubereich ist der Auftraggeber und die Bauüberwachung des
Auftraggebers parallel und rechtzeitig in Kenntnis zu setzen; insbesondere hat der Auftragnehmer Leitungsbeschädigungen,
Beschwerden und Hinweise von Anliegern, Schäden an Nachbargrundstücken und -gebäuden sowie Mietereigentum,
Hochwasser oder Altlasten unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Solche Mitteilungen sind stets unabhängig von den
Eintragungen in Bautagesberichten zu machen. Dies gilt insbesondere auch für Bauunfälle, bei denen Personen- oder
Sachschaden entstanden ist. Mündliche oder fernmündliche Mitteilungen sind innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu
wiederholen.
(7) Der Auftragnehmer hat Kontrollprüfungen des Auftraggebers zu ermöglichen, ohne dass daraus Behinderungen oder
Mehrkosten geltend gemacht werden können. Dies schließt Kontrollprüfungen nicht nur an der Baustelle, sondern auch in
der Betriebsstätte des Auftragnehmers oder seines Lieferanten vorgefertigter Bauteile ein.
Nr. 16
Werbung, Besichtigungen, Firmenschilder (zu § 4 Abs. 1 VOB/B)
(1) Firmenschilder und andere Werbemittel dürfen nur mit Einwilligung des Auftraggebers auf der Baustelle angebracht
werden.
(2) Der Auftraggeber kann im Falle seiner Einwilligung verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen
Auftragnehmer nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden.
(3) Besichtigungen der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet.
Nr. 17
Bautagesberichte, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer (zu § 4 Abs. 1 VOB/B)
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte (Rapporte) zu führen und dem Auftraggeber täglich eine
Durchschrift zu übergeben, es sei denn, dass dieser mit längeren Zeitabschnitten einverstanden ist. Die in den
Bautagesberichten enthaltenen Angaben sind rein informativ und für den Auftraggeber nicht verbindlich. Mit der Übergabe
der Bautagesberichte ist daher keine Anerkennung der Inhalte durch den Auftraggeber verbunden. Kosten-, Termin- und
Qualitätsänderungen und etwaige sich daraus ergebende Forderungen sind außerhalb der Bautagesberichte gesondert
schriftlich mit Begründung beim Auftraggeber anzumelden.
(2) Die Bautagesberichte (Rapporte) müssen Angaben enthalten über: Wetter, Temperaturen, Zahl und Qualifikation der auf
der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Stundenaufwand, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen
GESOBAU AG
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ZVB (VOB 05/2016)
Baufortschritt, Art und Ort der ausgeführten Leistungen, Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs,
Unterbrechungen, Betonierungszeiten, Unfälle und andere Vorkommnisse, die für die Ausführung oder Abrechnung des
Auftrages von Bedeutung sein können.
(3) Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Stoffe oder Bauteile zur Verwendung für die Bauleistung übergeben, so ist der
Verbrauch dieser Stoffe wöchentlich in einem Bericht nachzuweisen.
(4) Der Auftragnehmer und dessen genehmigte Nachunternehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf der Baustelle
täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen dem Auftraggeber und
der Verfolgungsbehörde zur Einsicht vorgelegt werden können.
(5) Im Rahmen der Bauleitung hat der Auftragnehmer für eine laufende Dokumentation der Baustelle zu sorgen. Einmal
monatlich ist auf Anforderung des Auftraggebers ein aktueller Bautenstandsbericht mit laufender Fotodokumentation dem
Auftraggeber zur Verfügung zu stellen und hinsichtlich Terminüberschreitungen Aufholkonzepte zu übergeben.
Nr. 18
Ablöserecht (zu § 4 VOB/B)
Verstößt ein vom Auftragnehmer mit der Leitung der Ausführung oder der verantwortlichen Überwachung einzelner
Leistungen Beauftragter nachhaltig gegen anerkannte Regeln der Technik oder stört er in anderer Weise grob den Ablauf
auf der Baustelle, so hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers diesen auszutauschen. Der Auftraggeber ist
in diesen Fällen außerdem berechtigt, Baustellenverbot für die entsprechenden Personen zu erteilen.
Nr. 19
Lagerflächen, Freihalten, Anlieferbeschränkungen, Räumung (zu § 4 VOB/B)
(1) Grundstücksflächen für Lager und Arbeitsplätze darf der Auftragnehmer nur mit Zustimmung des Auftraggebers
benutzen.
(2) Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber, Entwässerungs- und sonstige Abdeckungen
frei und zugänglich gehalten werden. Die von den zuständigen Betrieben und Verwaltungen zum Schutze ihrer eigenen und
sonstigen Einrichtungen getroffenen Bestimmungen sind zu beachten.
(3) Der Auftraggeber kann verlangen, dass Baustoffe innerhalb bestimmter Zeiten nicht angefahren werden dürfen.
(4) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind nach Beendigung der
Arbeiten in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei Beginn der Arbeiten befanden, sofern nicht ausdrücklich etwas
Abweichendes vereinbart wird.
(5) Die Baustelle ist sobald wie möglich zu räumen, spätestens innerhalb einer angemessenen Frist nach Abnahme der
Arbeiten. Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung nicht unverzüglich, so kann der Auftraggeber die
Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers räumen lassen.
Nr. 20
Umweltschutz und Bedenkenanzeigen (zu § 4 Abs. 2 und 3 VOB/B)
(1) Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten
hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken.
(2) Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(3) Die Bedenkenhinweispflicht besteht auch hinsichtlich der vom Auftragnehmer wahrnehmbaren Arbeiten von
Nachfolgegewerken, die auf den Leistungen des Auftragnehmers aufbauen.
Nr. 21
Haftung für Winterschäden und bauseitige Materiallieferung (zu § 4 Abs. 5 VOB/B)
(1) Bis zur Abnahme seiner Leistungen trägt der Auftragnehmer auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag die
Gefahr der Beschädigung, Zerstörung durch Frost, Schnee etc. und deren Folgen.
(2) Die Übernahme und die einwandfreie Aufbewahrung aller bauseits zu liefernden und vom Auftragnehmer
einzubauenden Stoffe und Bauteile sowie deren Transport zur Verwendungsstelle sind Sache des Auftragnehmers. Von der
Übernahme bis zur Abnahme trägt der Auftragnehmer die Gefahr für diese Teile.
Nr. 22
Baustoffe, Bauteile, Bauverfahren (zu § 4 Abs. 6 VOB/B)
(1) Der Auftragnehmer darf, soweit Normen bestehen und sich aus den Vertragsunterlagen nichts anderes ergibt, nur
normengerechte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwenden. Auf Verlangen des Auftraggebers hat
der Auftragnehmer die Erfüllung dieser Verpflichtung nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die Lieferungen
und Leistungen von Herstellern stammen oder von Unternehmern erbracht werden, die berechtigt sind, ein entsprechendes
Gütezeichen einer amtlich anerkannten Güteschutzgemeinschaft zu führen.
(2) Die verwendeten Materialien sind hinsichtlich Gewinnung, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung umweltschonend.
Dabei stellen die bestehenden Umweltnormen in der jeweils gültigen Fassung Mindestanforderungen dar. Soweit
vorhanden, sollen Produkte mit dem Umweltzeichen (Blauer Engel) zum Einsatz kommen.
(3) Für die nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen – VOB, Teil C – und den übrigen Vertragsunterlagen
vorgeschriebenen Güte- und Gebrauchsprüfungen von Stoffen und Bauteilen hat der Auftragnehmer, wenn nichts anderes
vereinbart ist, ohne besondere Vergütung die Proben herzustellen oder zu entnehmen und prüfen zu lassen. Prüfgebühren
gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Dieser bleibt auch für seine Lieferung und Leistung eigenverantwortlich.
(4) Widerrechtlich eingebaute Baustoffe und Materialien sind auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Der
Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens geltend zu machen.
GESOBAU AG
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ZVB (VOB 05/2016)
(5) der Auftragnehmer hat die Baumaßnahme unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen durchzuführen.
(6) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber zu den wesentlichen Baustoffen und Bauteilen Farb- und
Materialmuster kostenlos zur Entscheidung vorzulegen.
Nr. 23
Mängelrüge und Ersatzvornahme (zu § 4 Abs. 7 VOB/B)
Eine Kündigung nach § 4 Abs. 7 i.V.m. § 8 Abs. 3 VOB/B setzt nicht voraus, dass in sich abgeschlossene Teilleistungen
i.S.d. § 12 Abs. 2 VOB/B vorliegen. Der Auftraggeber kann insofern den Bauvertrag auch bezogen auf die verzögerte
Nachbesserung teilkündigen.
Nr. 24
Nachunternehmer (zu § 4 Abs. 8 VOB/B)
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen, sofern nichts anderes in den
Vertragsunterlagen festgelegt ist. Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig,
leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern
und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
(2) Die Zustimmung des Auftraggebers zur Übertragung einer Leistung an einen Nachunternehmer kann davon abhängig
gemacht werden, dass der mit dem Nachunternehmer abzuschließende Vertrag dem Auftraggeber zur Einsichtnahme
vorgelegt wird.
(3) Der Auftragnehmer hat vor jeder Weitergabe (Vertragsschluss) an einen Nachunternehmer von diesem auch folgende
Unterlagen zu verlangen und dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen:
a) Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes
b) Unbedenklichkeitserklärung der Krankenkasse/ -kassen
c) Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
d) Nachweis der Mitgliedschaft in der Handwerkskammer oder IHK
e) Kopie der Betriebshaftpflichtversicherung
Die Vorlage dieser Bescheinigungen ist nicht erforderlich, wenn der Nachunternehmer im Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis für Bauaufträge (ULV) eingetragen ist. Ausländische Nachunternehmer haben statt dessen
gleichwertige Bescheinigungen von Gerichts- und Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes vorzulegen. Werden diese
Kriterien nicht erfüllt, ist der Auftraggeber berechtigt den Nachunternehmer abzulehnen und gem. § 4 Abs. 8 Nr. 1 S. 4
VOB/B vorzugehen. Die Registerauskunft / gleichwertige Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
(4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht seinerseits
weiter vergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat dem zuvor schriftlich zugestimmt.
(5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet den Nachunternehmern sämtliche Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag
entsprechend aufzuerlegen. Insbesondere hat der Auftragnehmer mit dem Nachunternehmer die Vereinbarung zur
Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen (Anlage 2 b) zum
Vertragsgegenstand zu machen. Dies gilt auch für die Verträge der Nachunternehmer. Vorstehendes gilt auch für
Änderungs- und Zusatzaufträge sowie Nachtragsbeauftragungen an die Nachunternehmer.
(6) Ferner ist der Auftragnehmer verpflichtet, mit seinen Nachunternehmern vertraglich zu vereinbaren, dass der
Auftraggeber im Falle der Kündigung oder sonstigen Beendigung des Vertrages berechtigt ist, durch schriftliche Erklärung in
die mit den Nachunternehmern geschlossenen Verträge mit Wirkung für die Zukunft in Bezug auf die noch zu erbringenden
Restleistungen anstelle des Auftragnehmers einzutreten. Verweigert ein Nachunternehmer seine Zustimmung zu einer
eventuellen Vertragsübernahme durch den Auftraggeber, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber schriftlich
anzuzeigen und der Auftraggeber ist berechtigt den Nachunternehmer abzulehnen. Der Auftragnehmer hat dem
Auftraggeber nach Abschluss der Nachunternehmerverträge bzw. Vereinbarungen von Nachtragsleistungen eine Kopie zu
überlassen; die Preise können geschwärzt werden.
(7) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er und ggf. beauftragte Nachunternehmer ausschließlich Mitarbeiter aus
Ländern der Europäischen Union einsetzen oder nur solche Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern, die im Besitz einer gültigen
Arbeitserlaubnis sind. Die Arbeitserlaubnisse sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Liegt keine gültige
Arbeitserlaubnis vor oder erlischt eine bestehende Arbeitserlaubnis infolge Befristung, so sind die betroffenen Arbeitskräfte
unverzüglich von der Baustelle zu entfernen und durch andere Arbeitskräfte zu ersetzen. Weiterhin ist der Auftragnehmer
verpflichtet, keine illegalen Mitarbeiter in irgendeiner Weise zu beschäftigen. Bei Verstoß kann der Auftraggeber ohne
Mahnung den Vertrag außerordentlich kündigen. Der Auftragnehmer wird insbesondere auch die Bestimmungen des
Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30.08.01 BGBl. I 01, 2267ff. (GEiBBG) strikt beachten.
Im Falle einer Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber berechtigt, neben seinem Anspruch auf Kündigung Ersatz aller ihm
hierdurch entstandenen Schäden zu verlangen. Vorstehendes gilt auch, wenn der Auftragnehmer gegen das Gesetz zum
Verbot der Schwarzarbeit verstößt.
Nr. 25
Feststellung der Leistung (zu § 4 Abs. 10 VOB/B)
(1) Für Leistungen, deren Mängelfreiheit bei der Abnahme nicht oder nicht mehr mit zumutbarem Aufwand überprüft werden
kann (insbesondere weil diese zum Abnahmezeitpunkt nicht mehr sichtbar oder zugänglich sein werden wie z. B.
Brandschutzklappen in Deckenbereichen, Versorgungsschächte und Abdichtungsarbeiten etc.) hat eine technische
Zustandsfeststellung gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B zu erfolgen, solange die Vertragsgemäßheit der Leistung noch ohne die
vorgenannten Hindernisse beurteilt werden kann. Zu den Zustandsfeststellungen hat der Auftragnehmer unter Beachtung
einer Frist von mindestens 1 Woche schriftlich einzuladen. Das Ergebnis ist schriftlich niederzulegen.
(2) Werden infolge unterbliebener Hinweise des Auftragnehmers zur Notwendigkeit von Bauzustandsfeststellung gemäß § 4
Abs. 10 VOB/B nachträgliche Arbeiten zur Öffnung und Wiederverschließen der schon überbauten Bauteile notwendig, um
die Mangelfreiheit zu überprüfen, so hat der Auftragnehmer alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten zu tragen.
GESOBAU AG
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Nr. 26
Ausführungsfristen, Terminpläne und Behinderungen (zu §§ 5, 6 VOB/B)
(1) Der Auftragnehmer hat einen nach Geschossen und Bauabschnitten/Arbeitsabschnitten detaillierten Bauablaufplan über
seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und
überwacht werden kann. Bei Änderungen der Vertragsfristen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten und erneut
vorzulegen. Der Plan ist dem Auftraggeber spätestens 5 Werktage nach Auftragserteilung – nach Überarbeitungen
unverzüglich – in 2-facher Fertigung zu übergeben.
(2) Die Leistungen sind vom Auftragnehmer ggf. hinsichtlich Ort und Zeit in Etappen oder abschnittsweise entsprechend
den sich einstellenden Erfordernissen des Gesamtablaufes des Objektes nach Weisung der Objektüberwachung
durchzuführen. Dem Auftragnehmer entstehen hierdurch keine gesonderten Ansprüche, z.B. wegen Unterbrechung oder
Behinderung seiner Arbeiten, sofern die Parteien nicht einen bestimmten Ablauf vereinbart haben.
(3) Der Auftraggeber behält sich Terminplanänderungen im Rahmen des Rahmen- bzw. Gesamtterminplanes vor. Sollten
Terminverschiebungen aus bauseits zu vertretenden Gründen eingetreten sein, so ist, soweit der Auftragnehmer von der
Terminverschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, die Zahl der vereinbarten Werktage für die Ausführung der Gesamtleistung
unter Berücksichtigung der betroffenen Einzelleistung gleichwohl einzuhalten. Die Dauer der Ausführung bleibt maßgeblich
für die Bestimmung der Fertigstellungsfrist in diesen Fällen.
(4) Behinderungsanzeigen bedürfen auch dann der Schriftform, wenn die Behinderung offenkundig ist.
(5) Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten so auszuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder
geschädigt werden. Er muss rechtzeitig und ausreichend für alle erforderlichen Unterrichtungen und Abstimmungen
bezüglich seines technischen und zeitlichen Ablaufs Sorge tragen.
(6) Sämtliche Ausführungsfristen sind so bemessen, dass die Arbeiten in einer Regelarbeitszeit von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr
ausgeführt werden, es sei denn im Zuge der Abstimmung über den Detailterminplan wird etwas anderes vereinbart.
Nr. 27
Verteilung der Gefahr (zu § 7 VOB/B)
Es gilt nicht § 7 VOB/B, sondern § 644 BGB.
Nr. 28
Verbotene Handlung: Kündigung aus wichtigem Grund (zu § 8 VOB/B)
(1)
Der Auftraggeber ist berechtigt, mit den Rechtsfolgen des § 8 Abs. 3 VOB/B den Vertrag in Erweiterung des dort
enthaltenen Katalogs aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn:
- der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Zusätzlich hat der Auftragnehmer als Schadensersatz 15 % der Auftragssumme an
den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, er weist nach, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einen darüber hinausgehenden Schaden nachzuweisen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag
gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers –
insbesondere solche aus § 8 Abs. 4 VOB/B – bleiben unberührt;
- der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der
Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahe stehende Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt.
Solche Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt wurden
oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile unmittelbar oder im Interesse des einen oder anderen
einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden;
- der Auftragnehmer bei der Erfüllung des Bauauftrages wiederholt gegen gesetzliche Bestimmungen (z. B. gegen das
Gesetz zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung) verstoßen hat.
(2) Eine Kündigung gem. § 6 Abs. 7 VOB/B ist seitens des Auftragnehmers erst nach Ablauf von 6 Monaten zulässig.
Nr. 29
Haftung der Vertragsparteien (zu § 10 VOB/B)
(1) Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die aus der Unterlassung ihm obliegender Schutz- und
Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle und deren Umgebung entstehen.
(2) In allen Schadensfällen ist der Tatbestand zu ermitteln und das Ergebnis in einem besonderen Protokoll festzuhalten.
Dieses Protokoll ist nach Möglichkeit zusammen mit dem Auftraggeber anzufertigen und dem Auftraggeber in einem
Exemplar auszuhändigen. Aus Überwachungsmaßnahmen des Auftraggebers kann der Auftragnehmer im Schadensfall
keine Ansprüche geltend machen.
(3) Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner
Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht
verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
Nr. 30
Förmliche Abnahme (zu § 12 VOB/B)
(1) Sämtliche Abnahmen werden nur förmlich vorgenommen und durch den Auftraggeber oder seinen Bevollmächtigten
durchgeführt. Sie ist vom Auftragnehmer mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Abnahmetermin schriftlich bei der
Objektüberwachung zu beantragen.
(2) Die fiktive Abnahme gemäß § 12 Abs. 5 VOB/B wird ausgeschlossen. Im Falle von § 640 Abs. 1 S. 3 BGB muss die Frist
mindestens 2 Wochen betragen.
(3) Das Fehlen von Unterlagen, die auf Grund von gesetzlichen Vorschriften bzw. Vereinbarungen zur Nutzung des Werks
oder wesentlichen Teilen davon vorliegen müssen, gilt als wesentlicher Mangel im Sinne von § 12 Abs. 3 VOB/B.
GESOBAU AG
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ZVB (VOB 05/2016)
(4) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme wegen wesentlicher Mängel oder wegen nicht fertig gestellter Leistungen, so
hat der Auftragnehmer nach Herstellung der vertragsgerechten Leistung die Abnahme erneut schriftlich gem. Abs. 1 zu
beantragen.
(5) Eine Teilabnahme in sich abgeschlossener Teile der Leistung gemäß § 12 Abs. 2 VOB/B kann der Auftragnehmer
grundsätzlich nicht verlangen. Sie ist nur auf Wunsch des Auftraggebers durchzuführen.
(6) Alle Kosten, die dem Auftraggeber infolge mangelhafter und nicht fristgerechter Behebung von Mängeln sowie durch
mehrmalige Abnahmetermine entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Hierzu gehören auch Kosten der
Objektüberwachung, des Projektmanagements/Projektsteuerung und der vom Auftraggeber sonstigen Beauftragten (auch
eigene Mitarbeiter). Die Kosten ermitteln sich aus den vertraglich vereinbarten oder vergleichbaren Stundensätzen in den
zwischen dem Auftraggeber und den Beteiligten abgeschlossenen Verträgen, auch wenn der Aufwand im Rahmen der
Erbringung deren vertraglicher Leistungen liegt.
Nr. 31
Abrechnung (zu § 14 VOB/B)
I. Allgemeines
(1) Die Abrechnung von Bauleistungen erfolgt beim Einheitspreisvertrag nach gemeinsamem Aufmaß.
(2) Bei Modernisierungsumlagen von relevanten Maßnahmen erfolgt die Abrechnung wohnungsbezogen.
(3) Die Rechnungen sind, sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich eine andere Postanschrift gefordert wird, unter
nachfolgender Anschrift über die Objektüberwachung einzureichen: GESOBAU AG, Wilhelmsruher Damm 142, 13439
Berlin. Eine gekennzeichnete Kopie ist parallel an das Planungsbüro zu senden.
(4) Die Rechnungen einschließlich eventuell vorhandener Aufmasse sind, wenn in Nr. 6 BVB nichts anderes geregelt ist,
einfach im Original einzureichen. Dies gilt auch für Drittbelastungen.
(5) Bei mehreren abzuwickelnden Aufträgen sind Rechnungen so aufzustellen, dass sie jeweils nur einen Auftrag,
gegebenenfalls mit den dazugehörigen Nachaufträgen, erfassen, es sei denn, dass es sich um Kleinstaufträge handelt.
(6) Im Rechnungskopf sind anzugeben:
Für die Instandhaltung:
a) Bestellnummer (z.B. 10/3501004711)
b) Auftragsnummer, wenn vorhanden (z.B. 31xxxxx)
c) Kontierung
d) Kreditoren-Nummer (100xxx bis 199999)
e) Wohnhausgruppe oder Mieteinheit, Adresse
f)
Sachbearbeitername und – Zeichen (z.B. Herr Müller, SC1)
Für Baurechnungen sind nachstehende zusätzliche Informationen anzugeben:
g) Projektnummer, wenn vorhanden (z.B. MM-0910-01)
h) Leistungszeitraum und durchgeführte Maßnahme
i)
Bezeichnung ob Abschlags-, Zwischen-, Teil- oder Schlussrechnung
(7) Den Rechnungen sind etwaige Anlagen (Lieferscheine, Tagelohnzettel, Mengenberechnungen und sonstige Belege),
wenn in Nr. 6 BVB nichts anderes geregelt ist, einfach im Original beizufügen. Darüber hinaus ist eine endgültige
Mengenberechnung aufzustellen und nach Prüfung und Anerkennung durch den Auftraggeber der Schluss- oder
Teilrechnung beizufügen.
(8) Das Rechnungsformat darf nicht kleiner als DIN A 5 sein.
(9) Nach Möglichkeit ist nur allgemein übliches weißes DIN A4-Papier zu verwenden.
(10) Ungeachtet der vorstehenden Anforderungen müssen alle Rechnungen den jeweils gültigen umsatzsteuerrechtlichen
Vorgaben entsprechen. Anderenfalls werden die Rechnungsbeträge nicht fällig.
II. Rechnungslegung zur Abschlagszahlung
(1) Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren und in Abständen von mindestens 3 Wochen zu legen. Die Parteien
gehen davon aus, dass der Wertzuwachs gemäß § 632a BGB sich an den vertraglich vereinbarten Preisen und dem
erreichten Leistungsstand orientiert.
(2) Bereits erstellte Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der jeweiligen Zwischenbzw. Abschlagsrechnung zu vermerken und von der kumulierten Rechnungssumme abzusetzen.
(3) Grundsätzlich sind jeder prüffähigen Rechnung die dazugehörigen notwendigen Belege und Nachweise beizufügen.
III. Schluss-/Teilschlussrechnungen
(1) Erst nach Abnahme der Leistung durch die GESOBAU AG sowie Vorlage der vollständigen Dokumentation ist die
Schlussrechnung einzureichen.
(2) Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Leistungen (Nachaufträge, Nachtragsleistungen, Schadensersatz nach
§ 6 Abs. 6 VOB/B usw.) sind im Rahmen der Schlussabrechnung besonders abzurechnen. Nach erfolgter
Schlussrechnungslegung sind ergänzende Forderungen, die im Rahmen der Schlussrechnungslegung hätten berücksichtigt
GESOBAU AG
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ZVB (VOB 05/2016)
werden können, nicht mehr möglich, soweit der Auftraggeber aufgrund der zuvor unterbliebenen Abrechnung nun gehindert
ist, diese Forderungen im Rahmen von Mieterhöhungsverlangen gegenüber den Mietern geltend zu machen.
(3) Bereits erstellte Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der Schlussrechnung zu
vermerken und von der kumulierten Rechnungssumme abzusetzen.
(4) Teilschlussrechnungen sind formell wie Schlussrechnungen zu behandeln.
IV. Preisnachlässe
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der
Abrechnung und den Zahlungen von Einheits- und Pauschalpreisen (incl. Taglohnarbeiten) abgezogen, auch von denen der
Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Dies gilt auch,
wenn der Preisnachlass auf die Angebots- und Auftragssumme bezogen ist.
Nr. 32
Stundenlohnarbeiten (zu § 15 Abs. 1, 3 VOB/B)
(1) Über ausgeführte Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer Stundenlohnzettel vorzulegen, die alle für die
Abrechnung erforderlichen Angaben enthalten müssen. Stundenlohnzettel gelten grundsätzlich erst durch die Unterschrift
eines Berechtigten des Auftraggebers als anerkannt im Sinne von § 15 Abs. 3 VOB/B.
(2) Sind Stundenlohnberechnungssätze nicht vereinbart, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Verlangen
Einsicht in die Lohnlisten zu gewähren.
Nr. 33
Zahlungen, Überzahlungen, Abtretung (zu § 16 VOB/B)
(1) Grundsätzlich erfolgen alle Zahlungen bargeldlos. Die in § 16 Abs. 1 und 3 VOB/B benannten Zahlungsfristen gelten als
eingehalten, sofern die Überweisungshandlung durch den Auftraggeber innerhalb dieser vorgenommen wurde.
(2) Für mit dem Bau fest verbundene Leistungen werden Abschlagszahlungen des Auftraggebers gewährt, wenn sie
leistungsgerecht ausgewiesen sind.
(3) Werden nach der Schlusszahlung Überzahlungen festgestellt, ist der Auftragnehmer zur Rückzahlung der überzahlten
Beträge verpflichtet. Er kann sich nicht auf Wegfall der Bereicherung berufen. Die Überzahlung kann auch mit anderen
Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber auf anderen Baustellen aufgerechnet werden.
(4) Die Überzahlung ist für die Dauer ihres Bestehens mit 3 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Die
Möglichkeit des Auftraggebers, bei Vorliegen der Voraussetzungen stattdessen die gesetzlichen Verzugszinsen zu
verlangen bleibt unberührt.
Nr. 34
Sicherheitsleistung gem. § 648 a BGB
Als öffentlicher Auftraggeber unterfällt die GESOBAU AG nicht dem Anwendungsbereich des § 648a BGB (§ 648a Abs. 6
Nr. 1 BGB).
Nr. 35
Wartungsverträge
Der Auftragnehmer hat für alle Anlagen, die der Wartung bedürfen, Wartungsverträge nach dem GESOBAU AG
Mustervertrag bis spätestens 4 Wochen nach Beauftragung vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, bestimmte
Fabrikate und Wartungsverträge innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Vorlage der Angebote der Wartungsverträge
abzulehnen, wenn diese einen überdurchschnittlich hohen Wartungsaufwand oder –kosten verursachen. Der
Auftragnehmer trägt die Beweislast, dass die Voraussetzungen der Überdurchschnittlichkeit nicht erfüllt sind.
Nr. 36
Freistellungsanspruch
Wird der Auftraggeber seitens Dritter wegen einem pflichtwidrigen Handeln des Auftragnehmers in Anspruch genommen,
hat der Auftragnehmer den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen unverzüglich auf Aufforderung des Auftraggebers
freizustellen. Sämtliche Kosten der Rechtssicherung und -verteidigung gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Nr. 37
Abtretung
(1) Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht
abgetreten werden.
(2) Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst,
–
wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter genauer Bezeichnung der
auftraggebenden Stelle und des Auftrags schriftlich angezeigt worden ist und
wenn der neue Gläubiger dabei folgende Erklärung abgegeben hat:
–
„Ich erkenne an,
a)
b)
c)
d)
dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen beansprucht werden kann,
dass mir gemäß § 404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die zur Zeit der Abtretung
gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren,
dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des § 406 BGB zulässig ist,
dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber nicht wirksam ist.
Zahlungen, die der Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet, lasse ich gegen mich gelten, wenn vom
Zugang der Abtretungsanzeige beim Auftraggeber bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des
Überweisungsauftrags an die Post oder Geldanstalt) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies gilt nicht, wenn der die
Zahlung bearbeitende Kassenbeamte schon vor Ablauf dieser Frist von der Abtretungsanzeige Kenntnis hatte.“
GESOBAU AG
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ZVB (VOB 05/2016)
(3) Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen.
Nr. 38
Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers an den für den Auftraggeber nach diesem Vertrag anzufertigenden und
zu übergebenden Plänen und Unterlagen ist ausgeschlossen.
(2) Der Auftragnehmer kann gegen Ansprüche des Auftraggebers nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung aufrechnen.
Nr. 39
Rechtswahl / Zustellungsbevollmächtigter
(1) Auf das Vertragsverhältnis und die außervertraglichen Rechtsbeziehungen der Parteien ist ausschließlich deutsches
Recht anwendbar.
(2) Bei der Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich.
Erklärungen und Handlungen erfolgen in deutscher Sprache.
(3) Hat der Auftragnehmer seinen Sitz nicht in Deutschland, hat er dem Auftraggeber mit dem Angebot unwiderruflich einen
Rechtsanwalt mit Sitz in Deutschland als Zustellungsbevollmächtigten (auch für mögliche Rechtsstreitigkeiten) zu
benennen.
(4) Absatz 3 gilt entsprechend, wenn der Auftragnehmer seinen Sitz nach Vertragsschluss von Deutschland ins Ausland
verlegt. Kommt der Auftragnehmer dem nicht nach, steht dem Auftraggeber bis zur unwiderruflichen Bestellung ein
Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Werklohnansprüche zu.
Nr. 40
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen, Angaben über
Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten nicht.
Nr. 41
Schriftform
Alle mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Erklärungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für Befreiungen von der Schriftform.
Nr. 42
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden
Streitigkeiten ist Berlin.
GESOBAU AG
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ZVB (VOB 05/2016)
Formblatt Korruptionsregister
Maßnahmen-Nr.:
Baumaßnahme:
WHG 1593
WHG 1593
Kastanienallee 105 in 13158 Berlin
Vergabe-Nr.:
Leistung:
1593-1-1072
Elektroinstallationsarbeiten
Gemäß dem “Gesetz zur Einrichtung und Führung eines Registers über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin (Korruptionsregistergesetz – KRG)“ vom 19. April 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt
für Berlin, Ausgabe Nr. 16/2006, S. 358) in der jeweils geltenden Fassung ist die GESOBAU AG
verpflichtet, ab einem Auftragswert von 15.000,- € hinsichtlich eines potentiellen Auftragnehmers beim
Register über dort bekannt gewordene korruptionsrelevante oder sonstige Verstöße im Rechtsverkehr
oder mit Bezug zum Geschäftsverkehr nachzufragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im
Ermessen der GESOBAU AG.
Ihre Daten werden vertraulich und ausschließlich im Zusammenhang mit dem potentiellen Auftrag
bearbeitet.
Angaben zum Unternehmensinhaber
bzw. zu den nach der Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten
Name:
Vorname:
Geburtsname:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Funktion im Unternehmen:
Name:
Vorname:
Geburtsname:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Funktion im Unternehmen:
Name:
Vorname:
Geburtsname:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Funktion im Unternehmen:
Name:
Vorname:
Geburtsname:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Funktion im Unternehmen:
Die vorbezeichneten Personen stimmen der Weiterleitung der erforderlichen Daten an die GESOBAU AG zu.
GESOBAU AG
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Formblatt Korruptionsregister (VOB 05/2016)
Integritätsvertrag
Maßnahmen-Nr.:
Baumaßnahme:
WHG 1593
WHG 1593
Kastanienallee 105 in 13158 Berlin
Vergabe-Nr.:
Leistung:
1593-1-1072
Elektroinstallationsarbeiten
zwischen der
GESOBAU AG
vertreten durch den Vorstand Jörg Franzen und Christian Wilkens
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
– im folgenden Auftraggeber genannt –
und
- im folgenden Bieter/Auftragnehmer genannt –
Präambel
Der Auftraggeber ist eines der führenden Wohnungsbauunternehmen in Berlin. Als städtische Wohnungsbaugesellschaft leistet die GESOBAU aktiv ihren Beitrag, um in der dynamisch wachsenden Stadt
Berlin auch in Zukunft bezahlbaren Wohnraum für alle Berlinerinnen und Berliner bereitzustellen und
lebendige Nachbarschaften zu erhalten. Deshalb erweitert die GESOBAU stetig durch Neubau und Zukauf ihren Bestand, der bis 2026 auf ca. 52.000 Wohnungen anwachsen wird. Zeitgleich wird die Modernisierung des Wohnungsbestandes fortgesetzt, um GESOBAU-Wohnungen zeitgemäß und nachhaltig für die Zukunft zu rüsten. Für Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen wird die Erteilung einer
Vielzahl von Aufträgen erforderlich. Dies betrifft insbesondere Architekten- und Ingenieurverträge sowie
Bauverträge und weitere für die Durchführung der Maßnahmen erforderliche Verträge. Der Auftraggeber
legt dabei größten Wert auf die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, die Grundsätze der
Nachhaltigkeit sowie der Grundsätze der Fairness und Transparenz in den Beziehungen zu den Auftragnehmern. Um die Ziele zu erreichen, hat der Auftraggeber einen externen unabhängigen Beobachter eingesetzt, der die Abwicklung der Aufträge bis zum Abschluss der Neubauvorhaben bzw. Modernisierungsmaßnahmen begleiten und überwachen wird.
GESOBAU AG
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Integritätsvertrag (VOB 05/2016)
§1
Verpflichtungen des Auftraggebers
(1)
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und anderer wirtschaftskrimineller Handlungen zu ergreifen und folgende Grundsätze zu beachten:
1.
Kein Mitarbeiter des Auftraggebers wird im Zusammenhang mit der Vergabe oder Abwicklung von Aufträgen selbst oder durch Familienangehörige eine Leistung materieller oder
immaterieller Art, die ihn besser stellt und auf die er keinen rechtlich begründeten Anspruch
hat, für sich oder einen Dritten fordern, sich versprechen lassen oder annehmen.
2.
Der Auftraggeber wird allen Bietern vor und während des Vergabeverfahrens die gleichen
Informationen zukommen lassen und keinem Bieter vertrauliche Informationen weitergeben, durch die dem Bieter Vorteile im Hinblick auf die Auftragserteilung oder Auftragsdurchführung entstehen könnten.
3.
Der Auftraggeber wird voreingenommene Personen bei Vorliegen der Voraussetzungen
des § 6 Vergabeverordnung (VgV) von einer Mitwirkung am Verfahren ausschließen.
(2)
Erlangt der Auftraggeber Kenntnis von Verhaltensweisen eines seiner Mitarbeiter/innen, die einen
Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität, insbesondere der §
246 StGB (Unterschlagung), § 263 StGB (Betrug), § 266 StGB (Untreue), § 267 StGB (Urkundenfälschung), § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), §
299 StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr), §§ 331 - 335 StGB (Bestechungs- und Bestechlichkeitsdelikte von Amtsträgern) StGB § 17, § 18 UWG erfüllen, oder hat
er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird er hierüber die Staatsanwaltschaft informieren
und kann darüber hinaus weitere disziplinarische oder zivilrechtliche Schritte einleiten.
§2
Verpflichtungen des Bieters/Auftragnehmers
(1)
Der Bieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von
Korruption und anderer wirtschaftskrimineller Handlungen zu ergreifen. Er verpflichtet sich, während seiner Teilnahme am Vergabeverfahren und nach Erhalt des Zuschlags im Rahmen der
Durchführung des Auftrags insbesondere zur Beachtung folgender Grundsätze:
1.
Der Bieter/Auftragnehmer wird dem Auftraggeber, seinen mit der Vergabe oder Durchführung des Auftrags befassten Mitarbeiter/innen oder einem Dritten keine Leistung materieller oder immaterieller Art, die den Auftraggeber oder seine Mitarbeiter besser stellt und auf
die kein rechtlich begründeter Anspruch besteht, anbieten, versprechen oder gewähren,
um dafür im Gegenzug Vorteile bei der Auftragsvergabe oder der Auftragsdurchführung zu
erhalten.
2.
Der Bieter/Auftragnehmer wird mit anderen Anbietern keine unzulässigen Absprachen unter Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen der VgV, der VOB/A, des UWG, des
GWB sowie des StGB treffen. Hierzu zählen insbesondere Absprachen über Preise oder
Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder
Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten oder Ähnliches.
3.
Der Bieter/Auftragnehmer wird keine strafbaren Handlungen aus dem Korruptionsbereich
oder der Wirtschaftskriminalität insbesondere im Sinne der §§ 246, 263, 266, 267, 298,
299, 333, 334 StGB, §§ 17 (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen), 18 (Verwertung von Vorlagen) UWG begehen. Der Bieter/Auftragnehmer wird über § 18 UWG
hinaus die ihm im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art und kaufmännische Informationen des Auftraggebers auch auf Datenträgern
nicht zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz unbefugt verwerten oder an Dritte
GESOBAU AG
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Integritätsvertrag (VOB 05/2016)
weitergeben. Der Bieter/Auftragnehmer wird auch keine Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz –SchwarzArbG) begehen.
4.
Der Bieter/Auftragnehmer wird bei Abgabe seines Angebots alle Zahlungen offen legen,
die er an Agenten, Makler oder andere Mittelspersonen im Zusammenhang mit der
Vergabe des Auftrags geleistet hat, zu leisten verpflichtet ist oder zu leisten beabsichtigt.
(2)
Der Bieter/Auftragnehmer wird Dritte nicht zu Handlungen gemäß Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 - 3 anstiften bzw. hierzu Beihilfe leisten.
(3)
Der Bieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes beachtet werden. Im Fall einer weiteren (zu genehmigenden)
Nachunternehmervergabe wird ebenfalls eine entsprechende Verpflichtungserklärung vom
nächsten (Nach-)Nachunternehmer eingeholt. Der Bieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, den
Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
§3
Ausschluss vom Vergabeverfahren und Auftragssperre
(1)
Hat der Bieter vor Zuschlagserteilung durch einen Verstoß gegen § 2 oder auf andere Weise eine
schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bieter vom Vergabeverfahren auszuschließen oder den bereits eingegangenen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
(2)
Hat der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung auf sein Angebot durch einen Verstoß gegen §
2 oder auf andere Weise eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Auftragnehmer in Frage stellt, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu
kündigen.
(3)
Hat der Bieter/Auftragnehmer gegen § 2 verstoßen und hierdurch eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt, kann der Auftraggeber den Bieter/Auftragnehmer auch von zukünftigen Auftragsvergaben ausschließen. Die Verhängung und Dauer einer
Sperre für zukünftige Auftragsvergaben richtet sich nach der Schwere der Verfehlung. Die
Schwere ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalles, wobei insbesondere die Anzahl der
Verfehlungen, die Stellung der involvierten Beteiligten im Betrieb des Bieters und die Höhe des
Schadens zu berücksichtigten sind. Eine Sperre wird für mindestens 6 Monate, höchstens aber
für 3 Jahre erteilt.
(4)
Wenn der Bieter/Auftragnehmer nachweisen kann, dass er den durch sein Verhalten angerichteten Schaden ersetzt und ein geeignetes Korruptions-Präventionssystem eingerichtet hat, kann
der Auftraggeber von der Verhängung einer Sperre absehen oder die Sperre vorzeitig aufheben.
(5)
Ein Verstoß im Sinne der Nr. 1-3 oben gilt dann als vorliegend, wenn angesichts der Beweislage
kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann.
§4
Schadensersatz
(1)
Hat der Auftraggeber den Bieter vor Zuschlagserteilung gemäß § 3 vom Verfahren ausgeschlossen, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Bieter einen pauschalierten Schadensersatz in
Höhe von 3 % des Angebotswertes (ohne Optionen), höchstens jedoch 50.000 EUR zu verlangen.
(2)
Hat der Auftraggeber den Vertrag gemäß § 3 gekündigt, oder besteht eine Sachlage, die den
Auftraggeber berechtigt, den Vertrag gemäß § 3 zu kündigen, ist der Auftraggeber berechtigt, von
dem Auftragnehmer einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 5 % des Auftragswertes
zu verlangen.
GESOBAU AG
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Integritätsvertrag (VOB 05/2016)
(3)
Kann der Bieter/Auftragnehmer nachweisen, dass dem Auftraggeber durch den Ausschluss des
Bieters vom Verfahren vor Zuschlagserteilung oder durch Kündigung des Vertrages nach Zuschlagserteilung kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Kündigung entstanden ist als
ihm nach der Schadenspauschale zustünde, hat der Bieter/Auftragnehmer nur Schadensersatz
in dem nachgewiesenen Umfang zu leisten. Kann der Auftraggeber nachweisen, dass ihm durch
den Ausschluss des Bieters vor Zuschlagserteilung oder durch die Kündigung des Vertrages nach
Zuschlagserteilung ein höherer Schaden entstanden ist als ihm nach der Schadenspauschale
zustünde, ist er berechtigt, den höheren Schaden geltend zu machen.
§5
Frühere Verfehlungen
(1)
Der Bieter versichert, dass keine früheren schweren Verfehlungen in den letzten drei Jahren vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten.
(2)
Macht der Bieter hierüber unrichtige Angaben, kann er vom Verfahren ausgeschlossen oder der
etwa erteilte Auftrag aus wichtigem Grunde gekündigt werden.
§6
Gleichbehandlung aller Bieter/Auftragnehmer/Nachauftragnehmer
(1)
Der Bieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, eine mit diesem Integritätsvertrag gleichlautende Verpflichtungserklärung auch von allen Nachauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsabschluss
bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen.
(2)
Der Auftraggeber wird eine Vereinbarung mit denselben Bedingungen wie die vorliegenden mit
allen Bietern und Auftragnehmern abschließen.
(3)
Der Auftraggeber wird alle Bieter, welche die vorliegende Vereinbarung nicht unterschreiben oder
gegen die Bestimmungen der Vereinbarung verstoßen, vom Vergabeverfahren ausschließen.
§7
Strafanzeigen gegen straffällige Bieter/Auftragnehmer/Nachauftragnehmer
Erlangt der Auftraggeber Kenntnis von Verhaltensweisen eines Bieters oder Auftragnehmers oder
Nachauftragnehmers oder eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin eines Bieters, Auftragnehmers oder
Nachauftragnehmers, die einen Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität erfüllen oder hat er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird er hierüber die Staatsanwaltschaft informieren.
§8
Externer unabhängiger Beobachter
(1)
Der Auftraggeber setzt einen einschlägig qualifizierten externen unabhängigen Beobachter für
die Laufzeit des Projektes ein. Aufgabe des Beobachters ist es, unabhängig und objektiv zu überprüfen, ob und inwieweit die Parteien den Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachkommen.
(2)
Der Beobachter ist Weisungen der Vertreter der Parteien nicht unterworfen und übt sein Amt
neutral und unabhängig aus. Er berichtet der Geschäftsführung des Auftraggebers.
(3)
Der Beobachter hat das Recht, die Projektunterlagen des Auftraggebers uneingeschränkt einzusehen. Der Auftragnehmer gewährt dem Beobachter auf dessen Anfordern und Nachweis eines
berechtigten Interesses uneingeschränkt Einblick in seine Projektunterlagen. Dasselbe gilt für
Nachauftragnehmer. Der Beobachter ist vertraglich zu Vertraulichkeit im Umgang mit Informationen und Dokumenten des Bieters/Auftragnehmers/Nachauftragnehmers verpflichtet.
(4)
Der Auftraggeber gibt dem Beobachter hinreichende Informationen über alle stattfindenden projektbezogenen Zusammenkünfte zwischen den Parteien, soweit diese aufgrund ihrer Bedeutung
Auswirkungen auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ha-
GESOBAU AG
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Integritätsvertrag (VOB 05/2016)
ben können. Die Parteien räumen dem Beobachter die Möglichkeit ein, daran teilzunehmen. Ausgenommen sind Sitzungen von Organen der Parteien. Über die Teilnahme des Beobachters an
diesen Gremiensitzungen entscheiden die Organe selbst.
(5)
Sobald der Beobachter einen Verstoß gegen diesen Vertrag feststellt oder festzustellen glaubt,
informiert er die Geschäftsleitung des Auftraggebers. Der Beobachter kann unverbindliche Vorschläge zum Abstellen, zur Heilung von Verstößen oder anderem relevanten Verhalten unterbreiten. Darüber hinaus stehen dem Beobachter keine Rechte zu, von den Parteien ein bestimmtes
Handeln, Dulden oder Unterlassen zu verlangen.
(6)
Der Beobachter wird der Geschäftsleitung des Auftraggebers regelmäßig schriftlich Bericht erstatten und gegebenenfalls Vorschläge zur Korrektur problematischer Vorgänge unterbreiten.
(7)
Hat der Beobachter einen begründeten Verdacht für einen Verstoß gegen Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetze aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität, wird er die Geschäftsleitung des Auftraggebers bei der weiteren Verfolgung dieses Verstoßes unterstützen.
§9
Vertragslaufzeit
Die Vereinbarung beginnt mit rechtskräftiger Unterzeichnung beider Parteien. Sie endet für den Auftragnehmer 12 Monate nach Schlusszahlung zum jeweiligen Auftrag, für alle anderen Bieter 12 Monate
nach Auftragserteilung.
§ 10 Sonstige Bestimmungen
(1)
Die Vereinbarung unterliegt deutschem, materiellem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
der Sitz des Auftraggebers.
(2)
Änderungen und Ergänzungen sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind
nicht getroffen.
(3)
Ist der Auftragnehmer eine Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft bzw. ein Konsortium, muss
diese Vereinbarung von allen beteiligten Partnern unterschrieben werden.
(4)
Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen,
bleibt hiervon der übrige Teil der Vereinbarung unberührt. In diesem Fall werden sich die Parteien
bemühen, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die ihren Intentionen bei Vertragsschluss am
nächsten kommt.
Berlin, den
GESOBAU AG
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Integritätsvertrag (VOB 05/2016)
Bürgschaftsurkunde
(Vertragserfüllungsbürgschaft)
Name und Sitz des Auftragnehmers
und die
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin, Tel.: +49 (0)30 - 4073 - 0
haben folgenden Vertrag abgeschlossen:
Nr. des Auftragsschreibens, Datum
Auftragssumme
€
Bezeichnung des Bauvorhabens und der Arbeiten nach Art und Ort
Aufgrund dieses Vertrages hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft in Höhe von
10 v. H. des Bruttoauftragswertes
zu stellen.
Name und Anschrift des Bürgen
Dies vorausgeschickt, übernehmen wir hiermit gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllung der Verpflichtung des Auftragnehmers aus
vorgenanntem Vertrag die selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und unkündbare Bürgschaft nach deutschem Recht
bis zum Betrag von insgesamt
Betrag in Worten
Betrag
€
mit der Maßgabe, dass wir nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden können und solange bis zur vorgenannten Höhe haften,
wie vom Auftragnehmer die Erfüllung einschließlich mangelfreier Herstellung des Werks oder eine an deren Stelle tretende Verpflichtung
geschuldet wird. Die Bürgschaft dient auch als Sicherheit für eventuelle Ansprüche auf Rückerstattung überzahlter Beträge (z. B.
Abschlagszahlungen/Schlusszahlung) einschließlich der Überzahlungszinsen sowie für Schadenersatzansprüche aus kündigungsbedingten
Mehrkosten.
Die Bürgschaft erstreckt sich ebenfalls auf Ansprüche des Auftraggebers aus sonstigen vertraglichen Pflichtverletzungen, insbesondere der
Verletzung einer Schutz- oder Sorgfaltspflicht nach § 241 Abs. 2 BGB,
Diese Bürgschaft sichert Zinsen, Aufwendungen und Kosten jeder Art, die auf die verbürgte Forderung anfallen oder durch deren
Geltendmachung entstehen, bis zum vorgenannten Höchstbetrag.
Auf die Einrede der Anfechtung, der Aufrechenbarkeit mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des
Auftragnehmers, der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) sowie auf das Recht auf Hinterlegung verzichten wir. Unsere Haftung als Bürge wird
durch eine Änderung in der Person des Auftragnehmers oder durch eine Änderung seiner Rechtsform nicht berührt. Der Anspruch aus dieser
Bürgschaft verjährt nicht früher als die gesicherte Hauptforderung. Im Höchstfall gilt jedoch die Frist des § 202 Abs. 2 BGB.
Sofern die Bürgschaftssumme nur einen Teil der nach dem Vertrag vom Auftragnehmer zu leistenden Sicherheit ausmacht, haften wir additiv
neben etwaigen weiteren Bürgschaften bis zu dem verbürgten Höchstbetrag; § 769 BGB gilt nicht.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
Ort, Datum
GESOBAU AG
Unterschriften
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Vertragserfüllungsbürgschaft (VOB 05/2016)
Bürgschaftsurkunde
(Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft)
Name und Sitz des Auftragnehmers
und die
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin, Tel.: +49 (0)30 - 4073 - 0
haben folgenden Vertrag abgeschlossen:
Nr. des Auftragsschreibens, Datum
Auftragssumme
€
Bezeichnung des Bauvorhabens und der Arbeiten nach Art und Ort
Der Auftragnehmer erhält
()
eine Abschlagszahlung für die auf der Baustelle angelieferten, aber noch nicht eingebauten
Bauteile bzw. für Bauteile, die für die Leistung eigens angefertigt und bereitgestellt worden sind.
()
eine Vorauszahlung.
Stoffe
oder
Nach den Besonderen Vertragsbedingungen hat er als Sicherheit
()
bis zum Einbau der Stoffe/Bauteile, für die die Abschlagszahlung gewährt wird
()
bis zur Tilgung der Vorauszahlung nach dem o. a. Vertrag (durch Anrechnung auf fällige Zahlung)
eine Bürgschaft zu stellen.
Name und Anschrift des Bürgen
Der vorgenannte Bürge übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete und unwiderrufliche
Bürgschaft und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
Betrag
Betrag in Worten
€
an den Auftraggeber zu zahlen.
Diese Bürgschaft sichert Zinsen, Aufwendungen und Kosten jeder Art, die auf die verbürgte Forderung anfallen oder durch deren
Geltendmachung entstehen, bis zum vorgenannten Höchstbetrag.
Auf die Einrede der Anfechtung, der Aufrechenbarkeit mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des
Auftragnehmers, der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) sowie auf das Recht auf Hinterlegung verzichten wir. Unsere Haftung als Bürge
wird durch eine Änderung in der Person des Auftragnehmers oder durch eine Änderung seiner Rechtsform nicht berührt. Der Anspruch
aus dieser Bürgschaft verjährt nicht früher als die gesicherte Forderung. Im Höchstfall gilt jedoch die Frist des § 202 Abs. 2 BGB.
Sofern die Bürgschaftssumme nur einen Teil der nach dem Vertrag vom Auftragnehmer zu leistenden Sicherheit ausmacht, haften wir
additiv neben etwaigen weiteren Bürgschaften bis zu dem verbürgten Höchstbetrag; § 769 BGB gilt nicht.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
Ort, Datum
GESOBAU AG
Unterschriften
Seite 1 von 1
Abschl.-/Vorausz.-Bürgschaft (VOB 05/2016)
Bürgschaftsurkunde
(Bürgschaft für Mängelansprüche)
Name und Sitz des Auftragnehmers
und die
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin, Tel.: +49 (0)30 - 4073 - 0
haben folgenden Vertrag abgeschlossen:
Nr. des Auftragsschreibens, Datum
Auftragssumme
€
Bezeichnung des Bauvorhabens und der Arbeiten nach Art und Ort
Aufgrund dieses Vertrages hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft in Höhe von
5 v. H. der Brutto-Abrechnungssumme
zu stellen.
Name und Anschrift des Bürgen
Dies vorausgeschickt übernehmen wir hiermit gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllung der Mängelansprüche durch den
Auftragnehmer aus vorbezeichnetem Vertrag die selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und unkündbare
Bürgschaft nach deutschem Recht bis zur Höhe von
Betrag in Worten
Betrag
€
mit der Maßgabe, dass wir nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden können.
Diese Bürgschaft sichert Zinsen, Aufwendungen und Kosten jeder Art, die auf die verbürgte Forderung anfallen oder durch deren
Geltendmachung entstehen, bis zum vorgenannten Höchstbetrag.
Auf die Einrede der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen des Auftragnehmers, der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) sowie auf das Recht auf Hinterlegung verzichten wir.
Unsere Haftung als Bürge wird durch eine Änderung in der Person des Auftragnehmers oder durch eine Änderung seiner
Rechtsform nicht berührt. Der Anspruch aus dieser Bürgschaft verjährt nicht früher als die gesicherte Hauptforderung. Im Höchstfall
gilt jedoch die Frist des § 202 Abs. 2 BGB.
Sofern die Bürgschaftssumme nur einen Teil der nach dem Vertrag vom Auftragnehmer zu leistenden Sicherheit ausmacht, haften
wir additiv neben etwaigen weiteren Bürgschaften bis zu dem verbürgten Höchstbetrag; § 769 BGB gilt nicht.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
Ort, Datum
GESOBAU AG
Unterschriften
Seite 1 von 1
Mängelanspruchsbürgschaft (VOB 05/2016)
Erklärung gemäß § 1 Absatz 2
der Frauenförderverordnung
10.
Spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die
zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen
sollen
Maßnahme: WHG 1593
Kastanienallee 105 in 13158 Berlin
11.
Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen
Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
12.
Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom
Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen
zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
13.
Bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim
beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss
einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme
14.
Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen
entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit
Leistung:
Elektroinstallationsarbeiten
Bieter:
Hiermit erkläre(n) ich/wir Folgendes:
- Zutreffendes bitte ankreuzen –
A. Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG
Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/innen1) beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten)
Ja
15.
Angebot alternierender Telearbeit
16.
Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise
vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit
auch in Führungspositionen
Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:
17.
über 500 Beschäftigte
( gemäß § 3 Abs. 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen
und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der
Nummern 1 bis 6)
Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an
betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen
und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in
Elternzeit
18.
Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der regulären Kinderbetreuung
19.
Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen
20.
Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze
21.
Vermeidung einer überproportionalen Verringerung
des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen
Nein
( keine weiteren Angaben erforderlich)
B.
Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:
I.
Beschäftigtenzahl1)


über 250 bis 500 Beschäftigte
( gemäß § 3 Abs. 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen
und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)

über 20 bis 250 Beschäftigte
( gemäß § 3 Abs. 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen
und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)

über 10 bis 20 Beschäftigte
( gemäß § 3 Abs. 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1
bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von
Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
1)
Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4
des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
II.
III. Weitere vertragliche Verpflichtungen
Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß § 4 FFV einverstanden:
1.
Der Auftragnehmer hat das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
2.
Sofern sich der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung anderer bedient, haben sie sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur
Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur
Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung
durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet.
3.
Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen
Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.
Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung
der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der
Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV
durchgeführt oder eingeleitet:
1.
Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans
2.
Verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen
3.
Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten
in gehobenen und Leitungspositionen
4.
Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen
5.
Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden
bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil
6.
Einsetzung einer Frauenbeauftragten
7.
Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen
mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente
8.
Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und
junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen
Frauen unterrepräsentiert sind
9.
Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge
Frauen für männlichen dominierte Berufe interessieren sollen
GESOBAU AG
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IV. (Erforderlichenfalls anzugeben) Rechtliches Hindernis
An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an
der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind
wir gemäß § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:
Begründung:
(auf Verlangen nachzuweisen)
Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser
Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können.
FFV (VOB 05/2016)
Eigenerklärung zur Eignung I
Maßnahmen-Nr.:
Baumaßnahme:
WHG 1593
WHG 1593
Kastanienallee 105 in 13158 Berlin
Vergabe-Nr.:
Leistung:
1593-1-1072
Elektroinstallationsarbeiten
Bewerber/Bieter:
Bewerber / Bieter 1
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft 1
1. Angaben zum Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank
Sofern der Bieter/Bewerber im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich / PQ-Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen ist, ist die Nummer anzugeben, unter der er im ULV eingetragen oder eine direkt
abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste der Präqualifizierungsdatenbank möglich ist.
Ich bin/Wir sind im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt für öffentliche
Aufträge eingetragen.
Ich bin/Wir sind präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich / PQ-Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. gelistet.
Nummer:
Nummer:
Gültig bis:
Aktuelle Bescheinigung vom:
Ist der Bieter/Bewerber nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich / PQ-Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen, so sind die Punkte 1.1. bis 1.4. auszufüllen.
Ist der Bieter im ULV eines anderen Bundeslandes eingetragen, ist der Eigenerklärung zur Eignung eine Kopie
der Bescheinigung beizufügen.
1.1. Angaben zur Haftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
vorhanden
nicht vorhanden
Berufshaftpflichtversicherung
vorhanden
nicht vorhanden
Unterlagen zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung nach Aufforderung durch die Vergabestelle:
 Bestätigungen /Nachweise der entsprechenden Haftpflichtversicherung
1
Zutreffendes bitte ankreuzen
GESOBAU AG
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Eigenerklärung I (VOB 05/2016)
1.2. Angabe, dass das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist.
Ich bin/Wir sind Mitglied
der Berufsgenossenschaft:
unter der Nummer:
Unterlagen zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung nach Aufforderung durch die Vergabestelle:
 qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
1.3. Eintragung in das Berufsregister ihres Firmensitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind eingetragen in der Handwerkskammer (HWK)
Ich bin/Wir sind eingetragen in der Industrie- und Handelskammer (IHK)
Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister unter der Nummer:
beim Amtsgericht:
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Unterlagen zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung nach Aufforderung durch die Vergabestelle:
 Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrieund Handelskammer
1.4. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Unterlagen zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung nach Aufforderung durch die Vergabestelle:
 Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamtes sowie der Krankenkassen
2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder
die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde
und weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
wurde.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt.
Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, werde ich/werden wir ihn auf Verlangen der Vergabestelle
(GESOBAU AG) vorlegen.
3. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
Ich/Wir erkläre(n), dass sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
4. Angabe, dass keine Ausschlussgründe vorliegen
Ich erkläre/Wir erklären, dass
weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf
Jahren rechtskräftig verurteilt wurde (zudem gegen das Unternehmen keine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt
wurde), wegen einer Straftat nach:
GESOBAU AG
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Eigenerklärung I (VOB 05/2016)
-
-
§ 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen),
§ 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz
oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2
Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
§ 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,
§ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
§ 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
§§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels).
Ich erkläre/Wir erklären, dass
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
3. das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
4. kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
5. das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
6. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat,
7. das Unternehmen
a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen,
b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) keine fahrlässigen oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat,
solche Informationen zu übermitteln
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes,
- § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
- §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
- § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 € belegt worden bin/sind
oder
- gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens
2.500,00 € belegt worden bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften bzw. kein
anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlichen Personen bekannt ist.
GESOBAU AG
Seite 3 von 4
Eigenerklärung I (VOB 05/2016)
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt
für Justiz anfordern.
Ab einer Auftragssumme von 15.000 Euro wird die Vergabestelle/der Auftraggeber Anfragen zu meinem/unserem Unternehmen sowie den verantwortlich handelnden Personen beim Berliner Korruptionsregister stellen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweiligen genannten Bestätigungen der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden müssen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
GESOBAU AG
Seite 4 von 4
Eigenerklärung I (VOB 05/2016)
Eigenerklärung zur Eignung II
Maßnahmen-Nr.:
Baumaßnahme:
WHG 1593
WHG 1593
Kastanienallee 105 in 13158 Berlin
Vergabe-Nr.:
Leistung:
1593-1-1072
Elektroinstallationsarbeiten
Bewerber/Bieter:
Bewerber / Bieter 1
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft 1
1. Gesamtumsatz des Unternehmens in den Geschäftsjahren 2013 , 2014 , 2015 sowie Umsatz der Bauleistungen und anderen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Jahr
Gesamtumsatz
2013
€,
davon vergleichbare Leistungen:
€
2014
€,
davon vergleichbare Leistungen:
€
2015
€,
davon vergleichbare Leistungen:
€
2. Zahl der in den Geschäftsjahren 2013 , 2014 , 2015 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Jahr
Angestellte
insgesamt
davon technisches
Leitungspersonal
davon gewerblich
Angestellte
davon sonstige
Angestellte
2013
2014
2015
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
1
Zutreffendes bitte ankreuzen
GESOBAU AG
Seite 1 von 1
Eigenerklärung II (VOB 05/2016)
Eigenerklärung zur Eignung III
Maßnahmen-Nr.:
WHG 1593
Baumaßnahme:
WHG 1593
Vergabe-Nr.:
1593-1-1072
Leistung:
Elektroinstallationsarbeiten
Firma:
1. Referenzliste mit Angaben zu vergleichbaren Referenzobjekten , welche im Zeitraum 01.01.2013 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden (Abnahme AG).
Muster
ReferenzNr.
Name und Adresse
des Auftraggebers
(AG)
Ansprechpartner
beim AG mit Telefonnummer
Bezeichnung des
Referenzprojektes
Beschreibung der
Art der Leistung
Beschreibung des Leistungsumfangs
Musterfirma
Straße Nr.
PLZ Ort
Frau / Herr Mustermann
Tel: 030 - 123 456
78
Muster-Projekt
Musterstraße Nr.
PLZ Ort
WDVS
oder
1.500 m² Fassadenflächen
Heizungsinstallation
150 Wohneinheiten
oder
Ausführung
unter bewohn- Auftragsten Bedingun- summe
gen
(brutto)
(ja / nein)
ja / nein
1.
2.
3.
4.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche
Abgabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge
haben kann.
200.000 €
Ausführungszeitraum
(gewertet werden nur
fertig gestellte Projekte)
von
03/2013
bis
10/2013
von
bis
von
bis
von
bis
von
bis
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
Bei mehr als vier Referenzobjekten sind die Angaben entsprechend vorstehendem Muster als Anlage beizufügen.
GESOBAU AG
Seite 1 von 1
Eigenerklärung III (VOB 05/2016)
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
1
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
1. Angaben zum Bauvorhaben
1. Angaben zum Bauvorhaben
1.1. Adresse:
13158 Berlin, Kastanienallee 105
Straßenbegleitend entlang der Kastanienallee im Norden
und der Abajstraße im Süden sind 3 neu zu errichtende
Mehrfamilienhäuser angeordnet. Die Wohnhäuser sind alle
dreigeschossig und erhalten ein zusätzliches allseitig
zurückspringendes Staffelgeschoss.
Alle drei Baukörper werden von der Straße im
Erdgeschoss barrierefrei erschlossen und erhalten einen
Zugang über das Treppenhaus in den Garten. Die Gebäude
Haus 1 und Haus 3 sind voll unterkellert, das Haus 2
ist nicht unterkellert.
1.2. Gebäudedaten - Neubau
Gebäudeteile / Aufgänge : 3 Häuser mit jeweils 1
Aufgang
Anzahl der Geschosse : 4 Wohngeschosse,
teilweise
zzgl. ein
Kellergeschoss (Haus 1 und 3)
Geschosshöhe : lichte Höhe 2,625 m
Gebäudehöhe : bis ca. 25,10 m
Anzahl der Wohnungen : 48 Wohnungen
mit ca.
3.263 m² Wohnfläche
Bauweise allgemein: :
- Gründung:
mit Bodenplatten als WU-Konstruktion auf einer
Sauberkeitsschicht
- Tragende Wände und Außenwände:
tragende Wände in Mauerwerk, Kellerwände als
Weiße
Wanne in WU-Konstruktion
- Decken:
als Filigrandecken
- Dach:
Warmdach auf Stahlbetonplatten
- Balkone
als Vollbetonfertigteile in L-Form
2. Angaben zur geplanten Bauzeit
2. Angaben zur geplanten Bauzeit
Die Ausführung erfolgt nach Bauablaufplan, der als
Anlage dem LV beigefügt wird.
Der Auftragnehmer (AN) erhält einen Bauablaufplan vom
Auftraggeber. Dabei ist zu beachten, dass der
Baustellenbetrieb montags bis freitags in der Zeit von
7 bis 18 Uhr erfolgt. Über diese Zeiten hinausgehende
Arbeiten dürfen nur in Absprache mit dem
Auftraggeber und ohne jegliche Lärmbelästigung
erfolgen.
Der Bauablaufplan ist vom AN nach Beauftragung in
Abstimmung mit der Bauüberwachung und Absprache mit den
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
2
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
anderen beteiligten Gewerken zu detaillieren.
3. Baustelleneinrichtung
3. Baustelleneinrichtung
Auf dem Grundstück gibt es einen Standort für die
zentrale
Baustelleneinrichtung. Darauf befinden sich
- der Sanitärcontainer
- Bürocontainer für die Bauüberwachung
- Baubesprechungscontainer neben dem Bürocontainer.
Für die Materiallagerung und Personalunterkunft steht
in geringem
Umfang in Abstimmung mit anderen Gewerken Platz auf dem
Grundstück zur Verfügung.
Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten für Personalund
Materialunterkunft zu sorgen, Wohncontainer sind auf
der Baustelle
nicht zugelassen!. Kosten für Material- und
Personalcontainer sind
in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Für die Nutzung von öffentlichen Flächen hat der AN die
notwendigen Genehmigungen vorzubereiten, dem AG zum
Einreichen an die zuständigen Behörden zu übergeben und
für die entsprechenden Absperr- und Sicherungsmaßnahmen
zu sorgen. Die Kosten für die Nutzung des Straßenlandes
bzw.
Gehweges trägt der Auftragnehmer - siehe gesonderte
Position.
Der bestehende Zustand vor Beginn der Baumaßnahme bzw.
vor Baustelleneinrichtung ist gemeinsam mit der
örtlichen
Bauüberwachung protokollarisch festzuhalten und durch
gegenseitige Unterschrift zu fixieren.
Der AN hat mit Fertigstellung seiner Leistungen
Flächen, die er
zur Baustelleneinrichtung genutzt hat, wieder in den
vorherigen
Zustand zu versetzen. Bauschutt, Verpackungen und
sonstige
Verunreinigungen zu beseitigen. Kommt er dieser
Verpflichtung
auch nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung
nicht
nach, wird der AG diese Arbeiten anderweitig vergeben
und
die Kosten der bauseitigen Durchführung von der BruttoSchlussrechnungssumme des AN absetzen.
Die eigene Baustelleneinrichtung und zwischengelagerte
Materialien sind durch einen 2 m hohen Bauzaun zu
sichern
und für die Dauer der beschriebenen Leistungen
vorzuhalten.
Außerhalb des mit dem AG abgestimmten Baustelleneinrichtungs- bzw. Baustellenbereiches sind keine Flächen
zu
belegen bzw. zu verstellen.
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
3
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Wirtschafts- und Hauszugangswege sowie Rettungswege und
öffentliche Einrichtungen der Ver- und
Entsorgungsbetriebe
Wasser- und Entwässerungswerke, GASAG, Vattenfall,
Post,
Feuerwehr usw. wie Hydranten, Absperrschieber,
Schachtabdeckungen usw. sind für den ungehinderten
Zugang
ständig freizuhalten. Die beengten Verhältnisse und das
zeitgleiche Arbeiten mehrerer Gewerke sind zu
berücksichtigen.
Bauwasser
-------------Der Auftraggeber stellt bei Bedarf Anschlusspunkte
zur Verfügung. Für deren Nutzung wird zur Deckung der
Kosten
für Unterhalt, Betrieb inkl. Verbrauch nach Abschluss
der
Baumaßnahme eine Umlage lt. BVB der GESOBAU erhoben.
Baustrom
-----------------------------Die Anschlüsse werden bauseits gestellt. Für deren
Nutzung wird zur Deckung der Kosten für Errichtung,
Unterhalt, Betrieb inkl. Stromverbrauch und
Demontage der Baustromanlage nach Abschluss der
Baumaßnahme eine Umlage
lt. BVB der GESOBAU erhoben.
Sanitärcontainer
-------------------Ist bauseits in die zentrale Baustelleneinrichtung auf
dem
Gelände integriert.
Umlage
---------Umlagekosten werden enstprechend den BVB für die
Bauwesenversicherung von den Rechnungen einbehalten.
Mit den Einheitspreisen abgegolten sind:
-----------------------------------------------Alle erforderlichen Einrichtungen zur Durchführung der
Arbeiten,
wie Mannschaftsunterkünfte mit Heizungsanlagen,
Lagerräume,
Transportgeräte, Hebeanlagen, Gerüste usw.
Gegebenenfalls ist ein mehrmaliger An- und Abtransport
der Geräte
bzw. Umsetzen der Baumaterialien und -maschinen
aufgrund der
vereinbarten Ausführungstermine erforderlich.
Der AN hat insbesondere angrenzende Bauteile sowie
Gullys,
Sickerschächte, Balkon- und Balkondacheinläufe vor
Verschmutzung bzw. Verstopfung zu schützen. Bei
Nicht-Beachtung
werden alle Schäden, einschl. der Folgeschäden zu
Lasten des AN
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
4
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
beseitigt. Der Auftragnehmer übernimmt bis zu dem Tag,
an dem
dem Auftraggeber die Fertigstellung angezeigt wird und
der
Auftraggeber die Bauleistung mangelfrei abgenommen hat,
die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle.
Die Sauberhaltung des benutzten Straßenlandes und des
Baugrundstückes ist Leistungsbestandteil und in die
Einheitspreise
einzurechnen.
Materialreste, Verpackungsstoffe, Behälter jeder Art,
Abfälle
usw. dürfen nicht auf dem Baugrundstück vergraben oder
verbrannt werden! Der anfallende Schutt ist
arbeitstäglich zu
entfernen bzw. in geschlossenen Containern zwischen zu
lagern.
Alle Leistungen, die den Abbau von Materialien und
Bauteilen
betreffen, umfassen den Abtransport und die
umweltschonende
Entsorgung einschl. der dafür anfallenden Gebühren.
Der Nachweis zur ordnungsgemäßen Entsorgung ist den
Vorschriften entsprechend zu erbringen.
4. Baubesprechungen
4. Baubesprechungen
Durch die vom Auftraggeber beauftragte Bauleitung wird
in
regelmäßigen Abständen eine Baubesprechung
durchgeführt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zu den
festgesetzten
Baubesprechungen und für die gesamte Dauer seiner
Tätigkeit auf der Baustelle einen entsprechend
sachverständigen deutschsprechenden und ständig
ansprechbaren Fachbauleiter (Montageleiter, Polier,
Vorarbeiter) mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen
und Vollmachten zu stellen.
5. Hinweise zur Arbeitsausführung
5. Hinweise zur Arbeitsausführung
Bei der Kalkulation sind die örtlichen Verhältnisse zu
beachten.
Es sind gleichzeitig mehrere Gewerke tätig, die Nutzung
der Transportwege ist von den auf der Baustelle
tätigen AN untereinander abzustimmen. Insgesamt sind
mit der Bauüberwachung die technischen Bedingungen und
Zeitabläufe der anderem am Bau beteiligten
Gewerke zu beachten und so abzusprechen, dass ein
reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Die dazu
notwendigen Aufwendungen sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Die gewerblichen Auftragnehmer müssen auf der Baustelle
erkennbar eine Firmenkennzeichnung (Name, Firma)
tragen.
Der AN hat den Einsatz eines ständig vor Ort anwesenden
deutschsprachigen Bauleiters / Vorarbeiters,
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
5
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
ausgestattet mit der notwendigen Kommunikationstechnik
(Handy), über die gesamte Bauzeit zu sichern personelle Änderungen während der Bauzeit sind zu
vermeiden bzw. mit der Bauüberwachung vorher
abzustimmen. Der zuständige Bauleiter bzw. ständig vor
Ort befindliche Vorarbeiter ist für die Koordinierung
der Arbeitsabläufe seines Gewerkes in Abstimmung mit
den anderen Gewerken verantwortlich.
Revisionsunterlagen
Revisionsunterlagen sind 1x digital auf CD oder DVD
beim
Bauherrn einzureichen.
Die Revisionsunterlagen bestehen aus:
- Gewährsbescheinigung
- Werkzeichnungen
- Produktdatenblättern mit Nachweis des
Wärmedurchgangskoeffizienten (Uw-Wert) der eingebauten Fenster und
Türen
- Entsorgungsnachweisen
- Bautagebüchern
Der Aufwand für die Erstellung der Dokumentation ist
bei der
Kalkulation zu berücksichtigen, ein gesonderter
Vergütungsanspruch
für die Dokumentationserarbeitung wird ausgeschlossen.
Technische Spezifikationen
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische
Spezifikationen,
z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen
umgesetzt
werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame
technische Spezifikationen, internationale Normen,
Bezug
genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
Zusatz:
"oder gleichwertig" immer gleichwertige technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
Gefährdungsanlayse
Der AN hat eine Gefährdungsanalyse für sein Gewerk
aufzustellen.
6. Hinweis Fabrikatsangaben und Nachweisen
6. Hinweis Fabrikatsangaben und Nachweisen
Sind in den Positionen Leitfabrikate angegebenen, so
gelten
diese und die damit verbundenen Qualitäten als bindend.
Wenn der Bieter ein gleichwertiges Fabrikat anbietet,
muss er
mit der Angebotsabgabe dies auf einem gesonderten
Beiblatt
einreichen, wobei folgende Angaben enthalten sein
müssen:
Position, Fabrikat, Nachweise der Gleichwertigkeit mit
allen
erforderlichen Parametern (Konformitätsnachweis).
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
6
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
1) Teilnahmebedingungen
1) Teilnahmebedingungen
1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder
Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die
Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes
oderWohnsitzes.
.
2. Die Eignung ist durch eine der folgenden
Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
- Eintragung in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V.(Präqualifikationsverzeichnis)
- Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis
für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung
fürStadtentwicklung Berlin
- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle
Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder
Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige
Bescheinigungen anderer Bundesländer
- Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes
"Eigenerklärung zur Eignung I"
.
Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die
"Eigenerklärung zur Eignung I" abgegeben hat, in die
engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch
die Vergabestelle folgende einschlägige
Nachweiseunverzüglich beizubringen:
.
a.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über
die Zahlung von Steuern und Abgaben.
b.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
über die ordnungsgemäße Entrichtung der
gesetzlichenBeiträge.
c.) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des
zuständigenVersicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen.
d.) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder
Berufshaftpflichtversicherung.
.
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die
unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und
Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als
ein Jahr sein.
.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen
des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die
nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine
beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der
Eignungskriterien:
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz in den
abgeschlossenen Geschäftsjahren 2013, 2014, 2015.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung II" ist für
die unter Nummer III.1.2 Punkt 1) geforderte Erklärung
denVerdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
7
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
verwenden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu 1) Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer
Jahresgesamtumsatz in den abgeschlossenen
Geschäftsjahren 2013, 2014, 2015 in Höhe von mindestens
600.000 EUR Brutto.
1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der
Eignungskriterien:
1.) Erklärung über die Zahl der in den abgeschlossenen
Geschäftsjahren 2013, 2014, 2015 jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte.
.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung II" ist für
die unter Nummer 1.3 Punkt 1) geforderte Erklärung den
Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu
verwenden.
.
2) Referenzliste über ähnliche Leistungen in
vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum
01.01.2013 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen
wurden (Abnahme durch den Auftraggeber), mit folgenden
Angaben:
- Auftraggeber (Name und Adresse)
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer
- Bezeichnung des Referenzprojektes
- Beschreibung der Art der Leistung
- Beschreibung des Leistungsumfanges
- Ausführung unter bewohnten Bedingungen (ja / nein)
- Auftragssumme (brutto)
- Ausführungszeitraum (von / bis)
.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung III"
(Referenzliste) ist für die unter Nummer I1.3 Punkt 2)
geforderten Angaben den Verdingungsunterlagen
beigefügt und zwingend zu verwenden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu 1) Als Mindestanforderung gilt eine
durchschnittliche Anzahl von mindestens 6
Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren
2013, 2014, 2015.
.
zu 2) Als Mindestanforderung gilt eine vergleichbare
Referenz (Ausführung von
Elektroinstallationsarbeiten),welche im Zeitraum vom
01.01.2013 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen
wurde, mit einer Bruttoauftragssumme von mindestens
250.000 EUR.
Technische Beschreibung
Technische Beschreibung
Allgemeines
Die vorliegende Dokumentation hat die Installation der
Elektroanlage Im Bauvorhaben Neubau Kastanienallee 105
zum Inhalt.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen sämtliche
Aufwendungen, die zur Erstellung der betriebsfähigen
elektrotechnischen Anlagen erforderlich sind.
Umfang der Leistung ist die Herstellung der gesamten
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
8
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Hauptstromversorgung, inkl. Leer-Verrohrung zwischen
den Bauteilen. Weiterhin ist zugehörig die
Zählerzentralisation inklusive, WE-Zuleitungen, die
Unterverteiler und die gesamte Installation in den WE
und den allgemeinen Bereichen.
Die neuen Zählerzentralisationen werden generell im
Kellerbereich angeordnet.
Die Hausanlagen-Unterverteilungen werden mit allen
erforderlichen Einbaugeräten wie Leitungs- und
Fehlerstromschutzschalter, Dämmerungsschalter,
Schaltuhren etc. ausgerüstet.
Die Installation in den Treppenhäusern erfolgt UP, in
den Technikräumen und im Keller erfolgt eine
Aufputz-Installation.
In den Wohnungen werden Elektroverteiler mittels
UP/HW-Kleinverteiler inkl. der erforderlichen
Leitungsschutzschaltern und
Fehlerstromschutzeinrichtungen zur Anwendung kommen.
Der Schutz der neu installierten
Schutzkontaktsteckdosen erfolgt generell über
Fehlerstromschutzschalter sowie über
Leitungsschutzschalter.
In den Wohnungen wird die Installation in UP verlegt.
Die Medienversorgung in den WE erfolgt über
Multimedia-Verteiler, Bauform und Größe entsprechend
Elektroverteiler.
Für die Elektroinstallation sind die Auflagen zum
Brandschutz einzuhalten sowie betreffende allgemeine
bauaufsichtliche Zulassungen.
Fernmeldeanlage
Ein Anschlu0 der Telekom für das Gebäude ist nicht
vorgesehen. Das Hausnetz wird mittels
Installationskabel CAT7 ausgestattet.
Gegensprechanlage
Als Kommunikation zwischen Hauseingang und WE kommt
eine Gegensprechanlage in Bus-Technik zur Ausführung.
Antennen-Anlage
Nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung
Gefahrenmeldeanlagen
Es ist vorgesehen das Treppenhaus mit einer Rauch- und
Wärmeabzugsanlagen (RWA) auszustatten.
Weiterhin gehört zum Leistungsumfang die Installation
von Rauchwarnmeldern in den Wohneinheiten.
Sicherheitsbeleuchtung
Für das Treppenhaus im Bereich des Aufzuges ist eine
Sicherheitsbeleuchtung vorgesehen.
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
9
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Ausstattungsstandard
Ausstattung elektrischer Anlagen im Wohnbereich,
grundsätzliche Anforderungen
Die Anzahl der Stromkreise für Steckdosen und
Beleuchtung sowie die Installationsbausteine, bezogen
auf die Wohnfläche der Wohnung, sind den nachfolgenden
Festlegungen zu entnehmen.
Die Ausführung der Installation hat nach DIN 1053 Teil
1 und nach DIN 18015, Teil 1 bis Teil 3 sowie die
messtechnische Prüfung nah VDE 0100, Teil 600 zu
erfolgen. Übergabeberichte und Prüfprotokolle sind nach
Erledigung der Arbeiten dem Auftraggeber zu
übergeben.
Ausstattungshinweise
Die Kalkulation des Leitungsmaterials ist auf die
Wohnfläche der Wohnung und auf die Anzahl der
Stromkreise zu beziehen.
Die Installationszonen sind einzuhalten, Vorzugsmaße
sind anzuwenden.
Untereinander- bzw. nebeneinander liegende
Schalterdosen sind in lotrechter bzw. waagerechter Lage
zueinander zu installieren. Die in den Zimmern
unterhalb des Lichtschalters (1,10 m OKF) vorgesehenen
Einfachsteckdosen werden grundsätzlich in der Flucht
installiert.
Im Badbereich erfolgt bei Erfordernis ein zusätzlicher
Schutzpotentialausgleich aller leitfähigen Teile. Als
Schutzmaßnahme wird der Schutz durch Abschaltung und
die Fehlerstrom-Schutzschaltung (FI-Schutzschalter mit
Nennfehlerstrom 30 mA) angewandt.
Sämtliche Bohr- und Stemmarbeiten sind bauwerkschonend
auszuführen. Bauschutt und sämtliche demontierten
Materialien sind abzufahren und ordnungsgerecht zu
entsorgen. Alle Schlitze und Öffnungen sind nach
erfolgter Installation fach- und brandschutzgerecht
zu schließen.
Alle Verteilungsanlagen sowie die Steckdosen der
Sonderstromkreise sind ordnungsgemäß mit
Prägebuchstaben dauerhaft zu beschriften.
Die Zähler der WE sind in den Zentralisationen (mit
BKE-I) zu installieren. Die Zählung wird generell als
Drehstromzählung aufgebaut.
Zählerstände sind bei Einbau zu dokumentieren und nach
Abschluss der Arbeiten dem AG zu übergeben.
Alle erforderlichen Zähler (EDL-Zähler) sind
rechtzeitig beim Versorger zu beantragen und abzuholen.
Für Deckenauslässe in den Wohnungen sind Deckenhaken
und Leuchtenklemmen zu installieren, inkl. Setzen
entsprechender Dübel. Wandauslässe sind mit einer
ordnungsgemäßen Wandleuchten Anschlussdose, inkl.
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
10
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Deckel und Leuchtenklemme zu installieren.
Sämtliche zu installierende Anlagenteile sind komplett
und funktionsfähig zu liefern, zu montieren und
anzuschließen. Alle notwendigen Beschriftungen
(Verteiler, Sprechanlage, Etagenruf, etc.) haben
dauerhaft mit entsprechenden Beschriftungsgeräten zu
erfolgen.
Als Standard gilt in Anlehnung der HEA Ausstattungswert
1 je WE
(Grundlage ist generell Ausführungsplanung)
Küche:
1 Deckenauslaß über Ausschaltung
1 Steckdose einfach Zuordnung unter Schalter Licht
Decke
1 Steckdosen einfach Kühlschrank
1 Steckdose einfach (Geschirrspüler)
1 Steckdose einfach (Dunstabzugshaube)
1 Herdanschlussdose mit 5 poliger Zuleitung
3 Steckdosen zweifach, Zuordnung Arbeitsfläche,
Anzahl variierend Küchentyp)
1 Raumthermostat inkl. Zuleitung (nicht in
Küchennischen)
je Fenster im EG 1 Jalousieschaltung inkl. Zuleitung
und Jalousie-Wippschalter,
höher gelegene Fenster werden separat ausgewiesen.
Bad:
1 Serienschaltung, Lichtschalter im Bad
für 1 Wand- und 2 Deckenauslässe
je nach Bad-Variante:Serienschaltung bel.,
Lichtschalter und
Lüfterschalter bel. im Flur
1 Steckdose zweifach (am Waschtisch)
1 Zuleitung für Lüftungsanlage, geschaltet über
separaten Schalter (mit Kalotte und Lüftersymbol)
1 Raumthermostat inkl. Zuleitung
je nach Bad-Variante:
1 Steckdose einfach (Waschmaschine)
WC:
1 Ausschaltung, Lichtschalter im WC
für ein Deckenauslass
1 Steckdose, 1-fach, am Waschtisch
1 Zuleitung für Lüftungsanlage, geschaltet über
separaten Schalter
1 Raumthermostat inkl. Zuleitung
Abstellraum / Verteilerraum
1 Ausschaltung, Lichtschalter im Abstellraum
für ein Deckenauslass
1 Steckdose, 1-fach
Waschmaschinenraum
1 Ausschaltung, Lichtschalter im Waschmaschinenraum
für ein Deckenauslass
1 Steckdose, 1-fach unter Lichtschalter
1 Steckdosen, 1-fach, für Waschmaschine
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Flur:
1 Wechselschaltung mit 2 Deckenauslässen
(Flur länger 5m, Kreuzschaltung mit 3
Deckenauslässe)
1 Steckdose einfach neben Telefondose
1 Telefondose
Wohnzimmer:
1 Serienschaltung mit 2 Deckenauslässen
1 Steckdose dreifach neben BK-Dose
1 Steckdose dreifach neben BK-undTelefondose
2 Steckdosen einfach
2 Steckdosen zweifach
1 Steckdose einfach unterhalb Lichtschalter
1 Raumthermostat inkl. Zuleitung
je Fenster im EG 1 Jalousieschaltung inkl. Zuleitung
und Jalousie-Wippschalter,
höher gelegene Fenster werden separat ausgewiesen.
Schlafzimmer:
1 Kreuzschaltung mit 1 Deckenauslaß
1 Steckdose dreifach neben BK-und Telefondose
2 Steckdosen zweifach
2 Steckdosen einfach
1 Steckdose einfach unterhalb eines Lichtschalter
1 Raumthermostat inkl. Zuleitung
je Fenster im EG 1 Jalousieschaltung inkl. Zuleitung
und Jalousie-Wippschalter,
höher gelegene Fenster werden separat ausgewiesen.
Kinderzimmer:
1 Ausschaltung mit 1 Deckenauslaß
1 Steckdose dreifach neben BK-und Telefondose
1 Steckdosen einfach
1 Steckdosen zweifach
1 Steckdose einfach unterhalb eines Lichtschalter
1 Raumthermostat inkl. Zuleitung
je Fenster im EG 1 Jalousieschaltung inkl. Zuleitung
und Jalousie-Wippschalter,
höher gelegene Fenster werden separat ausgewiesen.
Terrassen und Balkone:
1 Steckdosen einfach (im EG geschaltet, inkl.
beleuchteten Ausschalter)
Stromkreisaufteilung
Stromkreis: 1 Herd (Drehstrom)
Stromkreis: 2 Licht WE
Stromkreis: 3 Licht WE
Stromkreis: 3a Licht WE (ab 4-Raum WE)
Stromkreis: 4 Schukosteckd. Flur und Zimmer (1- bis
2-Raum-WE)
Stromkreis: 4a Schukosteckd. Zimmer (ab 3 Raum-WE)
Stromkreis: 5 Schukosteckd. Küche
(Geschirrspülmaschine)
Stromkreis: 6 Schukosteckd. Küche
Stromkreis: 7 Schukosteckd. Küche
Stromkreis: 8 Schukosteckd./Licht Bad/WC
Stromkreis: 9 Schukosteckd. Waschmaschine
Stromkreis: 10 Schukosteckd. Trockner
Stromkreis: 11 Heizkreisverteiler
Einsatz der Fehlerschutzschaltung
11
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
12
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
2 x FI-Schutzschalter: 4 polig 40 A/30 mA für
Steckdosenstromkreise und Badinstallation
Installationshöhen (Mitte):
- Schalter incl. Schalterkombinationen 1,10 m (oberstes
Installationsgerät)
- Schukosteckdosen (allgemein) 0,30 m
- Schukosteckdosen über Arbeitsflächen (Küche) 1,10 m
- Schukosteckdose Dunstabzugshaube (Küche) 2,20 m
- Herdanschlussdose (Küche) 0,20 m
- Schukosteckdose Geschirrspüler (Küche) 0,30 m
- Wandauslaß (für Spiegelschrank) im Bad 2,00 m
- Schukosteckdose am WT im Bad 1,30 m
- Schukosteckdose für Waschmaschine / Trockner 1,00 m
- Raumthermostat 1,40 m
Der Auftragnehmer muss die Anlage vor der
Inbetriebnahme sowie im Betriebszustand prüfen, die
Prüfung dokumentieren und die Protokolle dem Bauherren
übergeben.
Ausführung
Ansetzen von Probeinstallationen, Bemusterungen usw.
sind auf Verlangen des Auftraggebers bzw. der
Bauleitung herzustellen. Diese Leistungen werden nicht
gesondert vergütet. Dem Auftraggeber sind vor
Bestellung Muster der zur Verwendung kommenden
Bauteile/Systeme vorzuführen. Die technischen Daten der
im folgenden Ausschreibungstext festgelegten Geräte
sind vom Auftragnehmer vor Bestellung derselben noch
einmal auf Richtigkeit zu überprüfen.
Der AN hat zur Gewährleistung der Beseitigung von
Störungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit seinen
auszuführenden Leistungen stehen, unmittelbar nach
Beauftragung eine Havariebereitschaft zu benennen
(Havarie-Telefon).
Diese Havariebereitschaft gilt für den gesamten,
bauvertraglich vereinbarten Ausführungszeitraum, für
Zeiten die außerhalb der Arbeitszeiten des AN auf der
Baustelle liegen, sowie an Wochenenden und Feiertagen.
Planungsunterlagen
Die Werksplanungen des Auftragnehmers sind vor
Ausführungsbeginn bei dem vom AG beauftragten
Bauüberwacher 2-fach zu Genehmigung und Freigabe
einzureichen.
Stemm-, Bohr- und Fräsarbeiten für Durchbrüche und
Schlitze sowie das Befestigen der Kabel und Leitungen
sowie Tragorgane am Bauwerk dürfen nur mit vorheriger
Zustimmung der Beauftragten des AG durchgeführt werden.
Gips darf als Befestigungsmaterial für Kabel, Leitungen
u. ä. in Verbindung mit zementhaltigem Mörtel sowie in
Feuchträumen und im Freien nicht verwendet werden.
Durchführungen durch Brandabschnitte sind entsprechend
der MLAR bzw. der DIN 4102 als Brandschottungen
auszubilden.
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
13
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Der Auftragnehmer haftet für die Vollständigkeit der
Angaben über die Durchbrüche und Schlitze.
Sämtliche Werkpläne sind entsprechend den neuesten
Architektenplänen während der Bauzeit, soweit
notwendig, zu überarbeiten und zu ergänzen. Ggf.
notwendig werdende Detailpläne, z.B. im Maßstab 1:20,
sind vom Auftragnehmer zu bearbeiten.
Aufmaß
Die eingebauten Massen müssen in Teillängen je Raum
nach VOB/C aufgemessen, in Aufmaßblätter (bzw. in
Aufmaßskizzen) eingetragen und dem vom AG beauftragten
Bauüberwacher vor Rechnungslegung und Abnahme zur
Prüfung und Bestätigung vorgelegt werden.
Abnahmen
Die betriebsfertigen elektrotechnischen Anlagen sind
einer Prüfung zu unterziehen (Wohnungen, Häuser
e.t.c.). Als Richtlinie hierfür gilt die VDE 0100. Die
Prüfungen sind in Protokollen festzuhalten, die bei der
Abnahme vorzulegen sind.
Zur Abnahme sind vom Auftragnehmer, soweit
erforderlich, Abnahmebescheinigungen von Versorgern /
Medienträgern, TÜV und Behörden vorzulegen. Die
Abnahmen sind bei den entsprechenden Behörden in
Eigenverantwortlichkeit rechtzeitig zu beantragen.
Über die Abnahme der einzelnen Anlagenteile werden vom
Auftragnehmer Protokolle angefertigt, die von allen
Beteiligten zu unterzeichnen sind.
Nach Fertigstellung der Maßnahme durch den
Auftragnehmer erfolgt in Abstimmung mit dem vom AG
beauftragten Bauüberwacher die Abnahme der Leistung die
der Auftragnehmer zu vertreten hat.
Revisionsunterlagen
Nach Fertigstellung der Gesamtanlage hat der
Auftragnehmer Revisionsunterlagen (auf Basis der
Ausführungs- und Werksplanung) zu erstellen, die
sämtliche Änderungen und Ergänzungen, die sich im Laufe
der Bauzeit ergeben haben, enthalten. Weiterhin sind
Unterlagen über sämtliche eingebauten Materialien,
Geräte und Anlagen beizufügen. Für die Richtigkeit der
Bestandsunterlagen zeichnet der Auftragnehmer allein
verantwortlich. Stichprobeartige Überprüfungen bleiben
vorbehalten.
Einweisung
Nachdem der AG entsprechendes Personal benannt hat,
verpflichtet sich der Auftragnehmer, dieses in die
einzelnen Anlagenteile der Gewerke Elektro- und
Informationstechnik einzuführen, worüber ein
entsprechendes Protokoll aufzusetzen und dem
Auftraggeber
sowie dem Projektanten zur Verfügung
zu stellen ist.
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Fabrikatliste Elektrotechnik
Fabrikatliste Elektrotechnik
Hersteller- und Typenliste nach GESOBAU - Standard
Installationsgeräte
Hersteller/Typ: Siemens / Delta Style; oder
gleichwertig
Installationsgeräte AP/FR
Hersteller/Typ: Siemens / IP44 - Delta; oder
gleichwertig
Bewegungsmelder
Hersteller/Typ: Busch-Jaeger / Busch-Wächter,
220 Master-Line
oder gleichwertig
Schalter- und Abzweigdosen sowie Teleskopdosen
Hersteller/Typ: Kaiser; oder gleichwertig
Leitungsführungskanäle
Hersteller/Typ: TEHALIT / LFH; oder
gleichwertig
Sockelleistenkanäle
Hersteller/Typ: TEHALIT / SLH; oder
gleichwertig
Kabel, halogenfrei
Typ: N2XH-J; oder gleichwertig
Mantelleitung, halogenfrei
Typ: NHXMH-J; oder gleichwertig
Installationsleitung, halogenfrei
Typ: J-H(St)H; oder gleichwertig
Glasfaserkabel / Fist-Leergehäuse
Hersteller/Typ: DÄTWYLER, oder gleichwertig
Hausanschluß/Hauptverteiler
Hersteller/Typ: Hensel / Mi, oder gleichwertig
Kombi-Ableiter
Hersteller/Typ: DEHN, DV M TNS 255, oder gleichwertig
Erdung
Hersteller/Typ: DEHN, oder gleichwertig
Zählerplätze
Hersteller/Typ: HAGER / univers Z für eHz; oder
gleichwertig
Kleinverteiler WE / Etagen
Hersteller/Typ: HAGER / Volta; oder
gleichwertig
Kleinverteiler HAST
Hersteller/Typ: Striebel & John / UK500B; oder
gleichwertig
Verteiler (sonstige)
Hersteller/Typ: HAGER / Feldverteiler; oder
gleichwertig
14
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
15
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Einbaugeräte Verteiler
Hersteller: HAGER; oder gleichwertig
Zwischenzähler
Hersteller/Typ: Eltako, DSZ12DM-3x65A, MID geeicht oder
gleichwertig
E-Herd. Farbe weiß
Hersteller/Typ: Heller "EHF 648/28"; oder
gleichwertig
Bad-Leuchte
Hersteller/Typ: RZB / Flat Basic 211005.002.Q;
Farbe: weiß; oder gleichwertig
Hausnummern-Leuchte
Hersteller/Typ: Albert / 696008; oder
gleichwertig
Treppenhaus-Leuchte
Hersteller/Typ: RZB / Flat Polymero LED
311523.002.3 Q;
oder gleichwertig
Treppenhaus-Sicherheitsleuchte
Hersteller/Typ: RZB / Flat Polymero LED
672058.002.3;
oder gleichwertig
Leuchte Eingangsbereich außen
Hersteller/Typ: RZB / Rounded Evo Square
581629.004;
oder gleichwertig
Leuchte Eingangsbereich, innen
Hersteller/Typ: RZB / Flat Polymero Kreis
311601.952.79;
oder gleichwertig
Deckenleuchte 1x58W
Hersteller/Typ: RZB / Light Case; oder
gleichwertig
Langfeld-Leuchte Keller
Hersteller/Typ: Fluolite PAC NF 136 EVG; oder
gleichwertig
ISO-OVAL LED Keller
Hersteller/Typ: Standard Ovalleuchte ECO-LED
Kunststoff-Ovalleuchten
501030.009; oder gleichwertig
ISO-OVAL-Leuchte
Hersteller/Typ: RZB / 50700.004; oder
gleichwertig
Gegensprechanlage
Hersteller/Typ: SKS Kinkel / HT 4600/4 RA; oder
gleichwertig
Es sind die o.g. Fabrikate von der GESOBAU AG
gewünscht,
jedoch sind gleichwertige Fabrikate zugelassen. Diese
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
16
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
müssen
bei der Angebotsabgabe auf einem separatem Blatt
vermerkt sein
und der Gleichwertigkeitsnachweis ist zu führen,
anderenfalls
gilt das ausgeschriebene Fabrikat.
2
Elektroanlagen
2.01
Elektroanlagen Haus + Wohnungen
2.01.01
Hauptleitungssystem
Hinweis
Hinweis
Zu den Kabelträgersystemen gehören die erforderlichen
Zubehörteile, wie:
Befestigungswinkel, Klemmwinkel, Stahl-Spreizdübel,
Schrauben mit Zubehör, Distanzstücke, Endstücke,
Trägerklauen, Ankerbolzen, Verbindungsstücke,
Klemmstücke, Klemmschellen, Wandbügel, Trägerlaschen,
Schutzkappen, Eckbleche, Anschlussstücke,
Auflagewinkel, Überschubhülsen und -schmiegen,
Gelenkstücke, Auflager, Anschlusslaschen,
Abstandslaschen, Halterkupplungen,
Leiterhalter, sonstige Kleinteile.
2.01.01.10
Wand-Decken-Kabelrinne 400 x 60 mm schwer trockene Räume
Wand-Decken-Kabelrinne 400 x 60 mm schwer trockene
Räume
Kabeltragsystem für Decken- bzw. Wandbefestigung für
trockene Räume
schwere Ausführung, gelocht, aus Stahl, galvanisch
verzinkt DIN 50 976,
Rinnenbreite: 400 mm, Holmenhöhe: 60 mm
Deckenstiel: 300 - 500 mm, Wandausleger: 400 mm
Befestigung mit zugelassenen und geprüften
Metalldübeln/Schrauben gemäß
Zulassung.
Komplett, einschl. Deckenstiel mit Ausleger bzw.
Wandausleger, mit sonstigen Montage- und
Verbindungsmaterial liefern und montieren.
101,00
2.01.01.20
Trennsteg, 60mm
Trennsteg, 60mm
liefern und in vorbeschriebene Kabelrinne montieren.
101,00
2.01.01.30
m
m
Kabel 4x120/70
Kabel 4x120/70
Kunststoffkabel 0,6/1 kV, PVC nach HD603 / VDE 0276-603
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
17
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
schwarz, liefern und in bauseitigen Kabelgraben
verlegen.
Ca. 10 - 20% sind inkl. Wandbefestigungen im Gebäude zu
verlegen.
55,00
2.01.01.40
Kabel 4x120/70 auflegen
Kabel 4x120/70 auflegen
Kabel 4x120/70 beidseitig betriebsfähig in
Zähleranschlußsäule und Hauptverteiler auflegen,
komplette und funktionstüchtige Montage, inkl. des
gesamten
erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials.
2,00
2.01.01.50
m
St
Kabel 4x35/16
Kabel 4x35/16
Kunststoffkabel 0,6/1 kV, halogenfrei, schwarz mit
verbessertem Verhalten im Brandfall
Liefern und verlegen offen, auf Kabelrinne,
Wandbefestigung oder in offene Kanäle mit Verlegesystem
abhängiger Befestigung.
100,00
2.01.01.60
Kabel 4x35/16 auflegen
Kabel 4x35/16 auflegen
Kabel 4x35/16 beidseitig betriebsfähig in
Hauptverteiler und Zählerplatz auflegen, komplette und
funktionstüchtige Montage, inkl. des gesamten
erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials.
12,00
2.01.01.70
m
St
Mantelleitung 5x16
Mantelleitung 5x16
Starkstrom-Kunststoffkabel 0,6/1 kV, halogenfrei,
schwarz mit verbessertem Verhalten im Brandfall
Liefern und verlegen offen, auf Kabelrinne,
Wandbefestigung oder in offene Kanäle mit Verlegesystem
abhängiger Befestigung.
80,00
m
Gesamtsumme:
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.01.02
Messeinrichtungen und Verteiler
2.01.02.10
Hausanschluss/Hauptverteiler 1xNH2 / 4xNH00 / 1xNH1
Hausanschluss/Hauptverteiler 1xNH2 / 4xNH00 / 1xNH1
Hausanschluss: 1 x NH 2 - 125A (250A) Hauptverteiler:
4 x NH 00, 100A / 1 x NH 1, 160A
Aufbauhauptverteiler mit Abgängen zur Versorgung von
Zählerzentralisationen, Hausanlagen, HAST-Bereichen.
Zuleitung: 1 x bis 150mm², Cu/Al
Ableitung NH 00: bis 50mm², Cu
NH 1: bis 120mm², Cu
HA/HV (nach neuster TAB von Vattenfall), mit
integrierter Potentialausgleichschiene, Anschluss
Hauptpotentialausgleich, Inklusive aller notwendigen
Umschlussarbeiten sowie des gesamten erforderlichen
Zusatz- und Befestigungsmaterials für Wandbefestigung,
komplett liefern und betriebsfertig montieren.
1,00
2.01.02.20
Gesamtbetrag
in EUR
St
St
Hauptverteiler 4xNH00
Hauptverteiler 4xNH00
Hauptverteiler: 4 x NH 00, 100A
Aufbauhauptverteiler mit Abgängen zur Versorgung von
Zählerzentralisationen, Hausanlagen, HAST-Bereichen.
Zuleitung: 1 x bis 120mm², Cu
Ableitung NH 00: bis 50mm², Cu
HV (nach neuster TAB von Vattenfall), mit integrierter
Potentialausgleichschiene, Anschluss
Hauptpotentialausgleich, Inklusive aller notwendigen
Umschlussarbeiten sowie des gesamten erforderlichen
Zusatz- und Befestigungsmaterials für Wandbefestigung,
komplett liefern und betriebsfertig montieren.
1,00
2.01.02.40
Einheitspreis
in EUR
Hausanschluss/Hauptverteiler 1xNH2 / 4xNH00
Hausanschluss/Hauptverteiler 1xNH2 / 4xNH00
Hausanschluss: 1 x NH 2 - 125A (250A)
Hauptverteiler: 4 x NH 00, 100A
Aufbauhauptverteiler mit Abgängen zur Versorgung von
Zählerzentralisationen, Hausanlagen, HAST-Bereichen.
Zuleitung: 1 x bis 150mm², Cu/Al
Ableitung NH 00: bis 50mm², Cu
HA/HV (nach neuster TAB von Vattenfall), mit
integrierter Potentialausgleichschiene, Anschluss
Hauptpotentialausgleich, Inklusive aller notwendigen
Umschlussarbeiten sowie des gesamten erforderlichen
Zusatz- und Befestigungsmaterials für Wandbefestigung,
komplett liefern und betriebsfertig montieren.
1,00
2.01.02.30
Einheit
18
20.10.2016
20.10.2016
St
4-poliger, modularer Kombi-Ableiter
4-poliger, modularer Kombi-Ableiter
für 230/400 V-TN(C)-S-Systeme bestehend aus Basisteil
und gesteckten
Schutzmodulen Ableiter Typ 1 nach EN 61643-11
RADAX-Flow-Funkenstrecken-Technologie zur
Folgestrombegrenzung einfacher
Schutzmodul-Wechsel durch Modulentriegelungstaste
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
19
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Funktions-/Defektanzeige durch Markierung im
Sichtfenster gekapselte, nicht ausblasende Bauform
Höchste Dauerspannung: 255 V ac
Schutzpegel: <= 1,5 kV
Blitzstoßstrom (10/350): 100 kA
Folgestromlöschfähigkeit: 50 kAeff
Ausschaltselektiv bis 50 kAeff:
zu 35 A gL/gG-Sicherung
Vibrationsfeste Modulverriegelung
Energetische Koordination nach DIN V VDE V 0185-4 zu
Typ 2- und 3-Ableiter der Red/Line-Familie, sowie
direkt zum Endgerät
Reiheneinbaugerät nach DIN 43880, 8TE
Schutzmodul-Kodierung
Durchgangsklemmen für alle Leiteranschlüsse bis 125 A
liefern und montieren
3,00
2.01.02.50
St
Zählerplatz Haus/HAST
Zählerplatz Haus/HAST
Komplette Lieferung und funktionstüchtige Montage,
inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und
Befestigungsmaterials für eine funktionstüchtige
Messung des Energieverbrauches. Es wird ein Zählerplatz
im KG angeordnet.
Zählerplatz nach neuester TAB des Energieversorgers
Vattenfall (DIN 43870) sowie Richtlinien der VDEW
Landesgruppe Berlin/Brandenburg. Zählerschrank AP in IP
31 Ausführung mit Einspeisegehäuse und
Sammelschienenverbinder, 5-Leiter-Sammelschienen,
selektivem Hauptleitungsschutzschalter (4-polig);
Verdrahtung 5-polig für TN-S System,
Hauptleitungsabzweigklemme 5-polig, die Reserveplätze
sind mit Blindleisten abzudecken)
Komplett mit Sicherungszubehör; in 1-reihiger Anordnung
für 1 Zähler.
4,00
St
Hinweis
Hinweis
Die durch das BHKW erzeugte Energie wird zu 100% in das
Netz des Energieversorgers gespeist.
2.01.02.60
Zählerplatz Einbindung BHKW
Zählerplatz Einbindung BHKW
Komplette Lieferung und funktionstüchtige Montage,
inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und
Befestigungsmaterials für eine funktionstüchtige
Messung der Bezugsenergie, Einspeiseenergie und der
erzeugten Energie.
Gewählt ist hier die Variante "Betreibereigener
Einspeisezähler" gemäß § 8 Abs. 1 Satz 4 KWKG.
Der hier eingesetzte Zähler wird in Reihe mit dem
Bezugszähler vom Netzbetreiber installiert.
Vor Lieferung und Montage der Zählerplatzeinrichtung
ist diese mit dem örtlichen Energieversorger Vattenfall
abzustimmen.Weiterhin ist Bestandteil die Lieferung
und Montage der betreibereigenen Zähler wie
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
20
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Einspeisezähler BHKW und Erzeugungszähler BHKW.
Zählerplatz nach neuester TAB des Energieversorgers
Vattenfall (DIN 43870) sowie Richtlinien der VDEW
Landesgruppe Berlin/Brandenburg. Zählerschrank AP in IP
31 Ausführung mit Einspeisegehäuse und
Sammelschienenverbinder, 5-Leiter-Sammelschienen,
selektivem Hauptleitungsschutzschalter 3-poliger SLS 3
x 35A;
Verdrahtung 5-polig für TN-S System,
Hauptleitungsabzweigklemme 5-polig,
Komplett mit Sicherungszubehör; in 1-reihiger Anordnung
für 3 Zähler.
1,00
2.01.02.70
St
Mehrkunden-Zählerplatzanlage
Mehrkunden-Zählerplatzanlage
Anlagenumfang: 8 x Messplatz
elektronische Haushaltzähler
BKE-I
Schrank:
Höhe ca. 1.100mm,
Breite ca. 1000mm,
Tiefe ca.160mm
8MP mit eHz
8MP mit eHz
(Direktmessung 63A für
eHz), Komplettfelder mit
oberer Anschlussraum: Höhe 300 mm, mit zwei Hutschienen
2-reihig bestückt mit: Hauptleitungsabzweigklemmen
5-polig, fingersicher nach BGVA3
Zählerfelder mit integrierter Befestigungs- und
Kontaktiereinrichtung(BKE-I)und Optokoppler für eHZ,
Zählertragplatte mit integriertem Zusatzraum (für
Kommunikations- und Steuergeräte) mit Abdeckung
geschlossen, Vorprägungen für 12 PLE, plombierbar Hutschiene 12 PLE - Öffnungen für Leitungsführung
unterer Anschlussraum: Höhe 300 mm bestückt mit CU
Sammelschienen, 12 x 5 mm, 5-polig, 3-poliger SLS 3 x
35A je Zählerplatz
Anschluss vom Hauptverteiler mit 5x35-50 mm²;
Anschluss Kundenanlagen bis 5x25 mm²
Gehäusebauteile/Material: Stahlblech, elektrolytisch
verzinkt, pulverbeschichtet und flammwidriger
Isolierstoff Gehäusebauteile/Farbe: (RAL 9010), Tür:
Stahlblech, verschließbar, Schließung:
Sicherheitsschloss
Ausführung: gem. TAB NS Nord 2012 d. VNB (Vattenfall),
DIN EN 60439-1, DIN V / VDE V 0603-5, E-DIN 43870 Teil
1-A1 bis 3-A1,
Schutzart-/klasse: IP 43 (IEC 60529) / SKII
Zählerplätze nur in Abstimmung mit Versorger
installieren.
Gemäß TAB 2012 generell als Drehstrom-Zählerplätze.
5,00
2.01.02.80
St
Mehrkunden-Zählerplatzanlage 10MP mit eHz
Mehrkunden-Zählerplatzanlage 10MP mit eHz
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
21
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Anlagenumfang: 10 x Messplatz (Direktmessung 63A für
elektronische Haushaltzähler eHz), Komplettfelder mit
BKE-I
Schrank:
Höhe ca. 1.100mm,
Breite ca. 1300mm,
Tiefe ca.160mm
oberer Anschlussraum: Höhe 300 mm, mit zwei Hutschienen
2-reihig bestückt mit: Hauptleitungsabzweigklemmen
5-polig, fingersicher nach BGVA3
Zählerfelder mit integrierter Befestigungs- und
Kontaktiereinrichtung(BKE-I)und Optokoppler für eHZ,
Zählertragplatte mit integriertem Zusatzraum (für
Kommunikations- und Steuergeräte) mit Abdeckung
geschlossen, Vorprägungen für 12 PLE, plombierbar Hutschiene 12 PLE - Öffnungen für Leitungsführung
unterer Anschlussraum: Höhe 300 mm bestückt mit CU
Sammelschienen, 12 x 5 mm, 5-polig, 3-poliger SLS 3 x
35A je Zählerplatz
Anschluss vom Hauptverteiler mit 5x35-50 mm² Anschluss
Kundenanlagen bis 5x25 mm²
Gehäusebauteile/Material: Stahlblech, elektrolytisch
verzinkt, pulverbeschichtet und flammwidriger
Isolierstoff Gehäusebauteile/Farbe: (RAL 9010), Tür:
Stahlblech, verschließbar, Schließung:
Sicherheitsschloss
Ausführung: gem. TAB NS Nord 2012 d. VNB (Vattenfall),
DIN EN 60439-1, DIN V / VDE V 0603-5, E-DIN 43870 Teil
1-A1 bis 3-A1,
Schutzart-/klasse: IP 43 (IEC 60529) / SKII
Zählerplätze nur in Abstimmung mit Versorger
installieren.
Gemäß TAB 2012 generell als Drehstrom-Zählerplätze.
1,00
2.01.02.90
St
E-Datenmodul
E-Datenmodul
Lieferung und betriebsfertige Montage eines Datenmoduls
als RJ45-Buchse,
zur Montage im "Raum für Zusatzanwendungen" RJ45
Schnittstelle, zum Einhalten der VDE-AR-N 4101:2011-8,
für den Anschluss des Messsystemes nach EnWG
2012,zwischen Zählerschrank und dem Abschlusspunkt
Liniennetz (APL).
Gehäuse: PA6, tiefschwarz (RAL 9005), zum Einrasten in
eHZ-Zählertragplatten geeignet. Modul: Cat.6A,
geschirmt.
Montage ohne Spezialwerkzeug, Einbauform: Modul,
Kabelzuführung 270°. Inklusive Staubschutzkappe.
Kategorie: Cat6a Montageart: integrier-/einbaubar
Typ: RJ45 8(8) Anschlussart: Schneidklemm Schutzart IP:
2X
Liefern und jeweils im oberen rechten Zählerplatz des
Zählerschrankes im Anschlussraum für Zusatzanwendungen
installieren.
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
2.01.02.100
Menge
Einheit
10,00
St
Gesamtbetrag
in EUR
m
Montage der Wirkverbrauchzähler WE
Montage der Wirkverbrauchzähler WE
Fachgerechte Montage der Wirkverbrauchzähler für die
Wohnungseinheiten.
Gemäß TAB (Versorger Vattenfall) sind die
erforderlichen Abstimmungen hierzu rechtzeitig mit
Vattenfall zu führen, um die Bereitstellung der
erforderlichen Zähler zu gewährleisten.
Dabei ist zu beachten, dass gemäß TAB 2012
Drehstromzähler zum Einsatz kommen.
Die vom Versorger zu beziehenden elektronischen Zähler
sind betriebsfertig zu montieren und anzuschließen.
48,00
2.01.02.120
Einheitspreis
in EUR
22
20.10.2016
20.10.2016
Datenleitung
Datenleitung
Datenleitung Cat. 7 TWISTED PAIR S/FTP 4x2x0,57mm,
Abschirmung aus AL/PT Folie + Cu-Geflecht.
Liefern und in Teillängen betriebsfertig als
Datenverbindung zwischen dem APL (Telekom) und der RJ45
Anschlussbuchse im Zählerplatz (wie vorgenannt
beschrieben) betriebsfertig montieren.
100,00
2.01.02.110
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Montage der Wirkverbrauchzähler Hausanlage
Montage der Wirkverbrauchzähler Hausanlage
Fachgerechte Montage der Wirkverbrauchzähler für die
Hausanlagen.
Gemäß TAB (Versorger Vattenfall) sind die
erforderlichen Abstimmungen hierzu rechtzeitig mit
Vattenfall zu führen, um die Bereitstellung der
erforderlichen Zähler zu gewährleisten.
Dabei ist zu beachten, dass gemäß TAB 2012
Drehstromzähler zum Einsatz kommen.
Die vom Versorger zu beziehenden elektronischen Zähler
sind betriebsfertig zu montieren und anzuschließen.
4,00
St
Hinweis
Hinweis
Verteilungen für das Gebäude
Wandschrank als anschlussfertige, stahlblechgekapselte
Niederspannungsverteilung für den Innenbereich.
Schrank von vorn, durch eine aufliegende Tür mit
innenliegenden Scharnieren zugänglich. Türen aus 2 mm
Stahlblech, Türöffnungswinkel 130°, Türverriegelung mit
Stangenverschluss. Betätigung über Schwenkhebel mit
Halbzylindersicherheitsschloss.
Schrank versehen mit einer Kennzeichnungsleiste über
die gesamte Schrankbreite sowie Beschriftung.
Schutzart: IP 31 nach DIN EN 60529
Einspeisung von oben, Abgänge nach oben, Komplett auf
Abgangsklemmen verdrahtet, Leitungsquerschnitte und
Leitungsfarben nach VDE, PE-Leiter-Klemmen und
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
23
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
N-Leiter-Trennklemmen nach VDE Anordnung der
Phasenfolge von links nach rechts, nichtabschaltbare
Anschlussstellen mit isolierendem Hinweisschild,
Gerätebeschriftung durch Aufkleber,
Verteilerbeschriftung mit unverlierbaren
Bezeichnungsstreifen und Stromkreiszahlen.
Plantasche DIN A4 in der Tür. Hauptstromversorgung
innerhalb der Verteilungen mittels Sammelschienen bis
250 A, komplett mit
Haltern.
Leitungseinführungen in ausreichender Anzahl mit
Dichtmembranflanschen. Verteilung komplett
zusammengebaut und anschlussfertig verdrahtet,
werkseitig stückgeprüft nach DIN EN 60439 Teil 1.
Das Prüfprotokoll ist Bestandteil der Dokumentation. Im
Angebotspreis ist die einmalige Erstellung von
Revisionsplänen einzubeziehen (3x A 4 Kopie) Verteilung
bestückt mit nachfolgend aufgeführten
Reiheneinbaugeräten, werkstattgeprüft auf die Baustelle
liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
2.01.02.130
Verteilung als Wandschrank - Allgemein
Verteilung als Wandschrank - Allgemein
Haus-Verteilung (HA-Raum ELT) gemäß Vorbemerkung als
Wandschrank für den Innenbereich aus Stahlblech,
Schutzklasse 1, Aufstellung an der Wand,
Gesamtabmessungen:
H ca. 950 mm, zzgl.; B ca. 300 mm; T ca. 161 mm
Nennspannung 400 V AC, Nennstrom 250 A
Komplett auf Abgangsklemmen verdrahtet,
Leitungsquerschnitte und Leitungsfarben nach VDE, Nund PE-Trennklemmen nach VDE, Anordnung der Phasenfolge
von links nach rechts, Platzreserve für Einbaugeräte
mind. 20 %
Niederspannungsschaltgerätekombination bestehend aus
folgenden Teilen:
- Ausbauset Rahmen, einschl. Berührungsschutz
- 1 St. Modulbaustein für aufrastbare
Installations-Reiheneinbaugeräte 1 x 5 x 12 TE
- 1 St. Modulbaustein für aufrastbare
Schaltanlagen-Reihenklemmen
Verteilung verdrahten, liefern, montieren und
betriebsfertig anschließen.
3,00
2.01.02.140
St
Install.verteiler IP 41, HAST/Aufzug
Install.verteiler IP 41,
nach DIN VDE 0659, mit PE- und N-Klemmen, Geräteträger,
Berührungsschutzabdeckung, Blindabdeckungen für
Reserveplätze, Stromkreiskennzeichnung je Gerät,
Schutzart IP 41, für Wandaufbau, aus Isolierstoff mit
Rückwand, schutzisoliert, für 2 x 12
Teilungseinheiten, mit Klemmen und Klemmenzubehör,
Abmessungen H/B/T: 370 x 305 x 96,5 mm,
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
4,00
St
Einheitspreis
in EUR
24
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Hinweis
Hinweis
Nachfolgende Reiheneinbaugeräte liefern, in die
vorstehenden Schaltanlagen und Verteilungen einbauen
und betriebsfertig anschließen.
Bei Reiheneinbaugeräten für Verteilungen und
Schaltanlagen ist jeweils eine einheitliche Bauform
eines Fabrikates zu verwenden.
Gehäuse: Isolierstoff
Schutzart: IP 40 bei abgedeckten Klemmen bzw. im
Verteiler
Berührungsschutz: DIN VDE 0106, Teil 100 (BGC A3)
Gerätetiefe: 58 mm nach DIN 43880
Befestigung: Schnappbefestigung auf Hutschiene EN
50022,
Rastermaß: 35 mm
Anschlußquerschnitt: 1,5 - 35 mm²
Die Kosten für die anteilige Verdrahtung und die
Verdrahtungskanäle bis zur
Klemmleiste in Installationskleinverteilern,
Zählerplätzen, Installationsverteilern,
Schaltanlagen, Rangierverteilern u. ä. sind mit den
Einheitspreisen abgegolten.
2.01.02.150
Lasttrennschalter mit Kipphebel 63 A
Lasttrennschalter mit Kipphebel 63 A
für Einspeisung der Verteilung, DIN VDE 0660, Teil 1
als Reiheneinbaugerät bzw. Aufbau auf Montageplatte mit
Kipphebel.
Polzahl: 3-polig
Nennstrom: 63 A
zulässiger Bemessungsstrom: 2,5 kA (1sec.)
Abschaltstrom: 15 kA
Bemessungsbetriebsspannung: 380/415V, 50 Hz
Isolationsspannung: 750 V
Stoßspannungsfestigkeit: 8000 V
Frequenz: 50 Hz
komplett einschl. Direktklemmen für Anschluß ohne
Kabelschuhe, Klemmen- und Schraubenabdeckungen und
Blendrahmen für Frontausschnitte
4,00
2.01.02.160
St
Sicherungslasttrennschalter D02 dreipolig
Sicherungslasttrennschalter D02 dreipolig
Lasttrennschalter mit Sicherungen, für DIN-Sicherungen
in den Größen D02.
Für Einbau in Schaltanlage/Verteilung
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
25
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Nennspannung: 400 V
Nennstrom: 63 A
einpolige Ausführung für AC-Netze bis 690V,
einschließlich komplettem Befestigungszubehör,
Sicherungen und Leitungseinführungen. Liefern,
montieren und betriebsfertig anschließen.
5,00
2.01.02.170
Einbaugerät LS-Schalter, 1-polig, B10
Einbaugerät LS-Schalter, 1-polig, B10
Installationseinbaugerät DIN 43 880
Leitungsschutzschalter DIN 43 880 und DIN
VDE 0641, Nennisolationsspannung 400 V AC, 1-polig, mit
Hilfskontakt als Öffner,
Schaltvermögen 6 kA, Auslösecharakteristik B, Nennstrom
10 A
12,00
2.01.02.180
St
Einbaugerät LS-Schalter, 3-polig, B16
Einbaugerät LS-Schalter, 3-polig, B16
Installationseinbaugerät DIN 43 880
Leitungsschutzschalter DIN 43 880 und DIN
VDE 0641, Nennisolationsspannung 400 V AC, 3-polig,
Schaltvermögen 6 kA,
Auslösecharakteristik B, Nennstrom 16 A
4,00
2.01.02.200
St
Einbaugerät LS-Schalter, 1-polig, B16
Einbaugerät LS-Schalter, 1-polig, B16
Installationseinbaugerät DIN 43 880
Leitungsschutzschalter DIN 43 880 und DIN
VDE 0641, Nennisolationsspannung 400 V AC, 1-polig,
Schaltvermögen 6 kA,
Auslösecharakteristik B, Nennstrom 16 A
27,00
2.01.02.190
St
St
Fehlerstrom-Schutzschalter 2P 40A 30mA
Fehlerstrom-Schutzschalter 2P 40A 30mA
Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) nach EN 61008-1, DIN EN
61008-2-1, VDE 0664 Teil 10 + 11, QuickConnect Klemme am Zugang für Verschienung bis 63A.
Beruehrungsschutz IP2x nach DIN VDE 0106 Teil 100.
Geeignet zum nachtraeglichen Anbau von
Zusatzeinrichtungen (Montage ohne Werkzeug).
Anschlussklemmen mit Draht-Einschiebe-Schutz, externe
Test-Taste. Alle Produkte mit VDE Zeichen.
Beschriftungsmöglichkeit direkt am Gerät.
Polanzahl: 2 P
Nennstrom: 40 A
Empfindlichkeit: 30 mA
Art des Differenzialschutzes: A
Anzahl der Platzeinheiten: 2
4,00
St
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
26
20.10.2016
20.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
2.01.02.210
Einbaugerät FI-Schutzschalter 40 A, 30 mA, 4-polig
Fehlerstrom-Schutzschalter 4P 40A 30mA,
Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) nach EN 61008-1, DIN EN
61008-2-1; VDE 0664 Teil 10 + 11, Beruehrungsschutz
IP2x nach DIN VDE 0106 Teil 100. Geeignet zum
nachtraeglichen Anbau von Zusatzeinrichtungen (Montage
ohne Werkzeug). Anschlussklemmen mit
Draht-Einschiebe-Schutz, Bi-Connect-Klemmen unten,
externe Test-Taste. Alle Produkte mit VDE Zeichen.
Beschriftungsmöglichkeit direkt am Gerät.
Polanzahl: 4 P
Nennstrom: 40 A
Empfindlichkeit: 30 mA
Art des Differenzialschutzes: A
Anzahl der Platzeinheiten: 4
4,00
2.01.02.220
Zwischenzähler Aufzug / HAST, M-Bus-fähig
Zwischenzähler, M-Bus-fähig
als Energiezähler geeicht, 3-phasig:
M-Bus-Drehstromzähler.
Maximalstrom 3x65 A,
Reiheneinbaugerät für Montage auf Tragschiene nach
DIN-EN 60715 TH35.
4 Teilungs einheiten = 70mm breit, 58mm tief.
Genauigkeitsklasse B (1%). Mit M-Bus-Schnittstelle
Messung direkt auch als 2-Tarif-Zähler verwendbar mit
7-Segment LC-Display
2,00
2.01.02.230
St
Einbaugerät Treppenhaus-Zeitschalter
Einbaugerät Treppenhaus-Zeitschalter
Installationseinbaugerät DIN 43 880, als
Treppenhaus-Zeitschalter, geeignet für automatische
Steuerungen und Treppenlichtschaltung in
Übereinstimmung mit DIN 18015, d. h. es muss eine
Abschaltautomatik mit Warnfunktion vorhanden sein.
Nennspannung 230 V AC, mit 1 Schließer als
potentialfreien Kontakt für die Verbindung mit anderen
Schaltgeräten, Einstellbereich ca. 24 s bis 12 min,
Gebrauchskategorie AC 1,
Nennbetätigunsspannung 230 V AC
Nennbetriebsstrom 10 A, geeignet für die Ansteuerung
durch Taster
mit Glimmlampe, einschl. Parallelkondensator für Spule
ca. 0,33 mikroF.
6,00
2.01.02.240
St
St
Einbaugeraet Schütz 25 bis 40 A, 24/230 V,
Einbaugeraet Schütz 25 bis 40 A, 24/230 V,
Installationseinbaugeraet DIN 43 880 brummfreier
Schütz DIN VDE 0660 Teil 203
Schütz mit Gleichstrom-Magnetsystem, das einen
brummfreien Dauerbetrieb und geringe Schaltgeräusche
gewährleistet.
Die Ansteuerung erfolgt mit Wechselspannung über eine
integrierte Diodenbrücke.
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
27
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Die Schütze enthalten außerdem:
- eine Schutzschaltung gegen Überspannung
- eine Schutzschaltung zur Begrenzung von
Störspannungsspitzen des Magnetsystems
- Kontaktstellungsanzeige durch Anzeigefenster
- Hilfsschalter (Zubehör) sind anflanschbar
Nennisolationsspannung 400 V AC, mit 4 Schließern bzw.
2 Schließer und 2 Öffner, Gebrauchskategorie AC 1,
Nennbetätigungsspannung 230 V AC
Nennbetriebsstrom 25 bis 40 A,
mit Handbetätigung und Schaltstellungsanzeige.
3,00
2.01.02.250
Schaltuhr als Funkuhr
Schaltuhr als Funkuhr
Installationseinbaugerät DIN 43 880 digitale
Zeitschaltuhr, quarzgesteuert,
Nennbetriebspannung 24 V bzw. 230 V AC, mit
Wochenprogramm,
frei programmierbare Schaltpunkte, minimaler
Schaltabstand 30 min,
mit Funkanschluß und externer Antenne, Nennstrom 2,5 A,
potentialfrei,
1 Schließer 1 A, 250 V AC mit Handschalter,
einschließlich Funkantenne - Leitungslänge ca. 20 m,
mit Netzteil.
3,00
2.01.02.260
St
Kammschiene 3-polig
Kammschiene 3-polig
Phasenschiene als Kammschiene für die Verschienung von
Reiheneinbaugeräten,
Länge bis 12 Modulplätze, Querschnitt bis 16 mm²,
isoliert mit Endkappen,
Ausführung 3-polig
8,00
2.01.02.280
St
Dämmerungsschalter mit externem Lichtfänger 24 V AC
Dämmerungsschalter mit externem Lichtfänger 24 V AC
Installationseinbaugerät DIN 43 880 Dämmerungsschalter
mit externem Lichtfänger, Nennbetriebsspannung 24 V
bzw. 230 V AC,
Einstellbereich 5 bis 200 lx, 1 Schließer 1 A, 250 V AC
Anschluß einer Photozelle max. Distanz 50m,
Anschluß Leistungskreis über Schütz.
3,00
2.01.02.270
St
St
Reihenklemmen 16 mm² L1 - L3
Reihenklemmen 16 mm² L1 - L3
Durchgangsreihenklemme DIN VDE 0611 Teil 1, für Leiter
L1 / L2 / L3,
Nennisolationsspannung 500 V AC
Isolationsgruppe C, mit spannungsriß- und
korrosionsfreiem Klemmkörper,
für Leitungsquerschnitte bis 16 mm², mit
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
28
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Schraubanschlüssen, Klemmenträger aus selbstlöschendem
oder nichtbrennbarem Isolierstoff, einschl.
systemgebundenem Zubehör und dauerhafter
Klemmenbezeichnung
9,00
2.01.02.290
Reihenklemmen 16 mm² N-Leitertrennklemme
Reihenklemmen 16 mm² N-Leitertrennklemme
Durchgangsreihenklemme DIN VDE 0611 Teil 1, als
N-Leiter-Trennklemme,
Nennisolationsspannung 500 V AC Isolationsgruppe C, mit
spannungsriß- und korrosionsfreiem Klemmkörper, für
Leitungsquerschnitte bis 16 mm², mit
Schraubanschlüssen, Klemmenträger aus selbstlöschendem
oder nichtbrennbarem Isolierstoff, einschl.
systemgebundenem Zubehör und dauerhafter
Klemmenbezeichnung
3,00
2.01.02.300
St
Reihenklemmen 4 mm²
Dreileiterklemme L, N-trenn, PE
Reihenklemmen 4 mm² Dreileiterklemme L, N-trenn, PE
Durchgangsreihenklemme DIN VDE 0611Teil 1, als
Dreileiterklemme für L, N und PE mit
Neutralleitertrennung über Sammelschienen,
Nennisolationsspannung 500 V AC Isolationsgruppe C, mit
spannungsriß- und korrosionsfreiem Klemmkörper, für
Leitungsquerschnitte bis 4 mm², mit Schraubanschlüssen,
Klemmenträger aus selbstlöschendem oder
nichtbrennbarem Isolierstoff, einschl.
systemgebundenem Zubehör und dauerhafter
Klemmenbezeichnung
39,00
2.01.02.320
St
Reihenklemmen 16 mm²
PE-Klemme
Reihenklemmen 16 mm² PE-Klemme
Durchgangsreihenklemme DIN VDE 0611 Teil 1, als
PE-Klemme,
Nennisolationsspannung 500 V AC Isolationsgruppe C, mit
spannungsriß- und korrosionsfreiem Klemmkörper, für
Leitungsquerschnitte bis 16 mm², mit
Schraubanschlüssen, Klemmenträger aus selbstlöschendem
oder nichtbrennbarem Isolierstoff, einschl.
systemgebundenem Zubehör und dauerhafter
Klemmenbezeichnung
3,00
2.01.02.310
St
St
Reihenklemmen 4 mm² L1 - L3
Reihenklemmen 4 mm² L1. - L3
Durchgangsreihenklemme DIN VDE 0611 Teil 1, für Leiter
L1/ L2 / L3,
Nennisolationsspannung 500 V AC Isolationsgruppe C, mit
spannungsriß- und korrosionsfreiem Klemmkörper, für
Leitungsquerschnitte bis 4 mm², mit Schraubanschlüssen,
Klemmenträger aus selbstlöschendem oder
nichtbrennbarem Isolierstoff, einschl. systemgebundenem
Zubehör und dauerhafter
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
29
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Klemmenbezeichnung
12,00
2.01.02.330
Reihenklemmen 4 mm² N-Leitertrennklemme
Reihenklemmen 4 mm² N-Leitertrennklemme
Durchgangsreihenklemme DIN VDE 0611 Teil 1, als
N-Leiter-Trennklemme,
Nennisolationsspannung 500 V AC Isolationsgruppe C, mit
spannungsriß- und korrosionsfreiem Klemmkörper, für
Leitungsquerschnitte bis 4 mm², mit Schraubanschlüssen,
Klemmenträger aus selbstlöschendem oder
nichtbrennbarem Isolierstoff, einschl.
systemgebundenem Zubehör und dauerhafter
Klemmenbezeichnung
4,00
2.01.02.340
St
Reihenklemmen 4 mm²
PE-Klemme
Reihenklemmen 4 mm² PE-Klemme
Durchgangsreihenklemme DIN VDE 0611 Teil 1, als
PE-Klemme,
Nennisolationsspannung 500 V AC Isolationsgruppe C, mit
spannungsriß- und korrosionsfreiem Klemmkörper, für
Leitungsquerschnitte bis 4 mm², mit
Schraubanschlüssen, Klemmenträger aus selbstlöschendem
oder nichtbrennbarem Isolierstoff, einschl.
systemgebundenem Zubehör und dauerhafter
Klemmenbezeichnung
4,00
2.01.02.350
St
St
Schaltpläne
Schaltpläne
für vorstehende Verteilungen.
Die gültigen Pläne sind nach der Inbetriebnahme dem
Anlagenbetreiber 3-fach geheftet zu übergeben.
5,00
St
Gesamtsumme:
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
2.01.03
Installation WE
Einheitspreis
in EUR
30
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Hinweis WE-Zuleitungen
Hinweis WE-Zuleitungen
Die Zählerplätze befinden sich jeweils in einer
Zählerzentralisation im Kellergeschoss bzw.
Erdgeschoss. Sie sind von den Zählerplätzen zu den
Wohnungen teilweise auf Kabelrinne (KG) und teilweise
im Installationsschacht zu verlegen. Die Befestigung
erfolgt mit serienmäßiger Sammelbefestigung (z. B.
Bügelschelle an Hutschiene).
Alle Decken-/Wanddurchführungen sind jeweils
brandschutztechnisch in der erforderlichen Qualität zu
schotten.
2.01.03.10
WE-Zuleitungen Strang 5x10mm²
WE-Zuleitungen Strang 5x10mm²
Komplette Lieferung und funktionstüchtige Montage,
inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und
Befestigungsmaterials für eine funktionstüchtige
WE-Zuleitung bestehend aus:
Mantelleitung 0,6/1 kV, halogenfrei mit verbessertem
Verhalten im Brandfall
Liefern und verlegen offen, auf Kabelrinne,
Wandbefestigung oder in offene Kanäle mit Verlegesystem
abhängiger Befestigung.
Leitungsenden betriebsfertig auflegen
1.172,00
m
Hinweis UV-WE
Hinweis UV-WE
Die nachfolgend beschriebenen WE-Unterverteiler sind
generell 4-reihig und in Drehstrom auszuführen. Dies
ist bei der Kalkulation zu beachten.
Die nachfolgend beschriebenen Bauelemente sind
entsprechend in die Unterverteiler betriebsfertig zu
installieren.
Es sind je WE 2 Unterverteiler vorgesehen, wobei der 2
UV als sogenannter Medienverteiler genutzt werden soll.
2.01.03.20
Unterverteiler WE
Unterverteiler WE
Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten
erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für
eine funktionstüchtige WE-Verteilung bestehend aus:
- UP/HW-Kleinverteiler, 4-reihig für 48 TE, nach DIN
VDE 0603, Schutzart IP 30, schutzisoliert
- flammwidrigem Isolierstoffgehäuse und Rahmen mit Tür
- mit Zugangs-, Abgangs-, Neutral- (N),
Schutzleiterklemmen (PE) sowie den erforderlichen
Kammschienen,
Montage im WE-Flur/Abstellraum.
Farbe RAL 9016.
Je WE eine Verteilung als Drehstromverteiler ausführen,
bestückt mit nachfolgend benannten Bauteilen:
- LS - Automaten für Beleuchtung, Steckdosen, Herd.
- FI - Schutzeinrichtungen
Die Zweite Verteilung je WE wird als Medienverteiler
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
31
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
genutzt.
Verteilung komplett betriebsfertig verdrahtet, mit
Kammschienen, Klemmen etc., sowie erforderlichem
Befestigungsmaterial liefern und montieren.
98,00
2.01.03.30
Leitungsschutzschalter 10A
Leitungsschutzschalter 10 A
Leitungsschutzschalter DIN 43880 und DIN VDE 0641,
Nennisolationsspannung 400 V AC, 1 polig,
Schaltvermögen 6 kA Typ B, 10 A,
liefern und betriebsfertig in vorgenannte
Unterverteilung montieren.
112,00
2.01.03.40
St
Fernschalter , 1-polig,
Fernschalter , 1-polig,
Fernschalter als Ausschalter, 1 Schließer 230V AC 16A
Fernschalter zur Impulssteuerung von
Beleuchtungskreisen nach EN60669-1; EN60669-2-2.
Fingersicher nach BGVA2. Kontaktstellungsanzeige und
Handbedienung. Beschriftungmöglichkeit direkt am Gerät.
Nennstrom: 16 A Betriebsnennspannung Wechselstrom: 250
V Isolationsspannung: 250 V, Anschlussart:
Schraubtechnik Anschlussquerschnitt bei flexiblem
Leiter: 1 - 6mm² Anschlussquerschnitt bei starrem
Leiter: 1,5 - 10mm² Kontaktanzahl: 1 Kontaktart: 1S
incl. Zubehör liefern und montieren.
17,00
2.01.03.70
St
Leitungsschutzschalter 3x16A
Leitungsschutzschalter 3x16A
Leitungsschutzschalter DIN 43880 und DIN VDE 0641,
Nennisolationsspannung 400 V AC, 3 polig,
Schaltvermögen 6 kA Typ B, 3x16 A,
liefern und betriebsfertig in vorgenannte
Unterverteilung montieren.
49,00
2.01.03.60
St
Leitungsschutzschalter 16A
Leitungsschutzschalter 16 A
Leitungsschutzschalter DIN 43880 und DIN VDE 0641,
Nennisolationsspannung 400 V AC, 1 polig,
Schaltvermögen 6 kA Typ B, 16 A,
liefern und betriebsfertig in vorgenannte
Unterverteilung montieren.
406,00
2.01.03.50
St
St
FI-Schalter 4p.- 40/0,03A
FI-Schalter 4p.-40/0,03A
Fehlerstrom-Schutzschalter DIN VDE 0664,
Nennisolationsspannung 400 V AC, 4 polig,
Schaltvermögen >10 kA, Nennstrom 40A, Nennfehlerstrom
30 mA,
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
32
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
liefern und betriebsfertig in vorgenannte
Unterverteilung montieren.
144,00
2.01.03.80
Patchmodul
Patchmodul
Patchmodul RJ45 CAT6 STP für Hutschienenmontage.
Das Patchmodul TN 002S besteht aus einem RJ 45- Modul
und einem Hutschienenträger, der mittels eines Clips im
Multimediaverteiler montiert wird. Entspricht der
Norm: EN 60603-7-3. Selbstschneidende Kontakte (kein
Werkzeug erforderlich). Norm-Farbencode:
EIA/TIA 568 A & B. Steckverbindung RJ 45, Kategorie 6
STP. Anzahl Module: 1 Anschlussart: Schneidklemme.
Liefern und betriebsfertig im Unterverteiler montieren.
358,00
2.01.03.90
St
St
Schuko-Dreifachsteckdose Hutschiene
Schuko-Dreifachsteckdose Hutschiene
Steckdose 3-fach für Hutschienenmontage als
Schutzkontaktsteckdose mit erhöhtem Berührungsschutz,
vorverdrahtet. Schnellbefestigung in zwei Positionen
für DIN-Hutschiene oder zur Schraubbefestigung.
Drei Steckdosentöpfe voneinander unabhängig
drehbar um 90°. Anschluss über WAGO-Steckklemmen
1,5 - 2,5 mm². Für die Schutzklasse II (Schutzisoliert)
wird in ein Euroadapter eingesteckt.
Liefern, inkl. aller Hilfs-und Befestigungsmaterialien
im
Medienverteiler montieren und betriebsfertig
anschließen.
48,00
St
Installation Küche
Installation Küche
2.01.03.100
Leuchtenauslaß Decke
Leuchtenauslaß Decke
Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten
erforderlichen Zusatz- und
Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen
Deckenleuchtenauslaß,
bestehend aus:
erforderlicher Bohrung in Beton- / Mauerwerks- /
Trockenbaudecke für Leitungsführung.
Leitungen sind betriebsfertig an Leuchtenklemme
anzuschließen. Deckenhaken ist zu setzen.
49,00
2.01.03.110
St
Leuchtenanschluß
Leuchtenanschluß
Steckklemmen zum Anschluss der Leuchtenzuleitung an
Decke bzw. Wand, AC 400 V, 1 polig, geeignet für
Leiterquerschnitte bis 2,5mm².
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
33
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Je Leuchtenanschluss 3-5 Klemmen in erforderlicher
Anzahl.
Liefern und betriebsfertig montieren.
49,00
2.01.03.120
St
Schuko-Steckd., weiss, 1-f., IP 20
Schuko-Steckd., weiss, 1-f., IP 20
Einbau-Schutzkontakt-Steckdose 1-fach nach DIN 49440,
Steckklemmen, AC 250 V / 16 A, mit kompl. Abdeckplatte,
weiß (RAL
9010), komplett anliefern, in Gerätedose montieren und
anschließen,
Abmessungen: komplett H/B 80/80 Schutzart: IP 20
Fabrikat wie Fabrikateliste
435,00
2.01.03.130
St
Aus-/Wechselschalter UP
Aus-/Wechselschalter UP
als Schalter für Licht Flur 10 A/ 250 V, IP 20, mit
Steckklemmen,
komplette Lieferung und Montage,
inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und
Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen Aus/Wechselschalter, bestehend aus:
UP-Universalschaltereinsatz mit Wippe,
Fabrikat wie Fabrikateliste
47,00
2.01.03.140
St
Serienschalter
Serienschalter
Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten
erforderlichen Zusatz- und
Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen
Serienschalter, bestehend aus:
UP-Schaltereinsatz und Wippe
Fabrikat wie Fabrikateliste
2,00
2.01.03.150
St
Raumtemperaturregler mit 3-Stellungsschalter
Raumtemperaturregler mit 3-Stellungsschalter
Raumtemperaturregler mit einem Öffner und
3-Stellungsschalter als Unterputz-Geräteeinsatz
komplett mit Abdeckplatte.
Regler zur Ansteuerung von Magnetventilen im
Heizkreisverteiler.
3-Stellungsschalter für: Zeit-Automatik, immer
Tagtemperatur, immer Nachtabsenkung.
Geräteeinsatz passend für Siemens-Schalterprogramm
DELTA style.
Anschlussart: Steckklemmen, 1/N, 230V/240V AC, 50 Hz,
10A (4A)
Produkteigenschaften:
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
34
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Mit dem Schalter kann die Temperaturabsenkung zwischen
Uhrsteuerung (Schaltuhr nicht enthalten), Tag u. Nacht
vorgewählt werden. Temperaturregler arbeitet als
Zweipunktregler mit thermischer Rückführung.
Bei steigender Temperatur am Bimetall und Erreichen des
Sollwertes schaltet der Heizkontakt ab, sinkt die
Temperatur am Bimetall unter den eingestellten Sollwert
(minus der Hysterese), so schaltet der Heizkontakt
wieder ein.
Der Temperaturbereich wird bei Ansteuerung der
Temperaturabsenkung um ca. 5K nach unten verschoben.
Liefern und betriebsfertig montieren.
Hersteller/Typ: Siemens / Regler 5TC9 202 inkl.
Abdeckplatte 5TC9258, oder gleichwertig
48,00
2.01.03.160
St
Jalousie-Schalter
Jalousie-Schalter
Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten
erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials,
Jalousie-Schalter (UP), bestehend aus:
1 x Schalter als Jalousieschalter-Einsatz, mit Sperre
gegen doppelseitiges Einschalten, elektrisch und
mechanisch verriegelt,
mit entsprechender Wippe
Fabrikat wie Fabrikateliste
16,00
2.01.03.170
Schalter-Abzweigdose
Schalter-Abzweigdose
Geräte-Verbindungsdose mit Kellrand (VDE 0606) für
Hohlwand- / UP- Montage, aus feuerbeständigem
Isolierstoff (bis 650°C), als Schalter-Abzweigdose
(DIN 49073) für Schraubbefestigung, mit Stutzen
verdrehungssicher kombinierbar,
Kombi-Abstand 71 mm, Dose anliefern, komplett montieren
und klemmen
einschließlich Einbauöffnung herstellen (UP - Bohrung
in Beton / Mauerwerk bzw. Ausschnitt in
Trockenbauwand), Abmessungen: Di/T 68/61
596,00
2.01.03.180
St
St
Herdanschlußdose
Herdanschlußdose
Geräte- und Herdanschlußdose (VDE 0606) mit Grundplatte
und Schiebern
für UP - Montage, aus feuerbeständigem Isolierstoff
(bis 650°C),
weißer Abdeckplatte und Anschlußklemmen für
Leiterquerschnitte bis 2,5 mm², anliefern, montieren
und klemmen.
Fabrikat wie Fabrikateliste
48,00
St
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.01.03.190
Herdleitung H05W-F 5G2,5 mm²
Herdleitung H05W-F 5G2,5 mm²
Herdanschlussleitung H05W-F 5G2,5 mm², weiß, zul.
Leitertemperatur 180°C, anliefern, konfektioniert (bis
2,5 m, je nach Erfordernis) zwischen Gerät und
Anschlussdose verlegen, einschließlich Zugentlastung.
Leitung betriebsfertig an Anschlussdose und Herd
anschließen,
48,00
2.01.03.200
Einheit
Einheitspreis
in EUR
35
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
St
1-fach Flächenabdeckrahmen, weiß
1-fach Flächenabdeckrahmen, reinweiß
Flächenabdeckrahmen, 1-fach, für vorgenannte
Installationsgeräte, liefern und montieren.
Fabrikat wie Fabrikateliste
202,00
2.01.03.210
St
2-fach Flächenabdeckrahmen, weiß
2-fach Flächenabdeckrahmen, reinweiß
Flächenabdeckrahmen, 2-fach, für vorgenannte
Installationsgeräte, liefern und montieren.
Fabrikat wie Fabrikateliste
192,00
2.01.03.220
St
3-fach Flächenabdeckrahmen, weiß
3-fach Flächenabdeckrahmen,
Flächenabdeckrahmen, 3-fach, für vorgenannte
Installationsgeräte, liefern und montieren.
Fabrikat wie Fabrikateliste
1,00
2.01.03.230
St
Mantelleitung 3 x 1,5mm²
Mantelleitung 3 x 1,5 mm²
Installationsleitung 3 x 1,5mm², halogenfrei, in
Hohlwänden oder im Schlitz.
Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial
in Teillängen verlegen, die freien Enden
betriebsfertig anschließen.
Fabrikat wie Fabrikateliste
4.080,00
2.01.03.240
m
Mantelleitung 5 x 1,5mm²
Mantelleitung 5 x 1,5 mm²
Installationsleitung 5 x 1,5mm², halogenfrei, in
Hohlwänden oder im Schlitz.
Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial
in Teillängen verlegen, die freien Enden
betriebsfertig anschließen.
Fabrikat wie Fabrikateliste
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
2.01.03.250
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
1.200,00
m
Einheitspreis
in EUR
36
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Mantelleitung 3 x 2,5mm²
Mantelleitung 3 x 2,5 mm²
Installationsleitung 3 x 2,5mm², halogenfrei, in
Hohlwänden oder im Schlitz.
Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial
in Teillängen verlegen, die freien Enden
betriebsfertig anschließen.
Fabrikat wie Fabrikateliste
3.690,00
2.01.03.260
m
Mantelleitung 5 x 2,5mm²
Mantelleitung 5 x 2,5 mm²
Installationsleitung 5 x 2,5mm², halogenfrei, in
Hohlwänden oder im Schlitz.
Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial
in Teillängen verlegen, die freien Enden
betriebsfertig anschließen.
Fabrikat wie Fabrikateliste
864,00
m
Installation Bad / WC
Installation Bad / WC
2.01.03.270
Leuchtenauslaß Wand
Leuchtenauslaß Wand
Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten
erforderlichen Zusatz- und
Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen
Wandleuchtenauslaß, bestehend
aus:
- UP-/Hohlwand-Auslassdose mit Deckel
- erforderlicher Bohrung sowie
Einsetzarbeiten in Beton- / Mauerwerks- /
Trockenbauwand herstellen.
62,00
2.01.03.280
St
Leuchtenauslaß Decke
Leuchtenauslaß Decke
Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten
erforderlichen Zusatz- und
Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen
Deckenleuchtenauslaß,
bestehend aus:
erforderlicher Bohrung in Beton- / Mauerwerks- /
Trockenbaudecke für Leitungsführung.
Leitungen sind betriebsfertig an Leuchtenklemme
anzuschließen. Deckenhaken ist zu setzen.
71,00
St
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.01.03.290
Leuchtenanschluß
Leuchtenanschluß
Steckklemmen zum Anschluss der Leuchtenzuleitung an
Decke bzw. Wand, AC 400 V, 1 polig, geeignet für
Leiterquerschnitte bis 2,5mm².
Je Leuchtenanschluss 3-5 Klemmen in erforderlicher
Anzahl.
Liefern und betriebsfertig montieren.
133,00
2.01.03.300
Einheit
Einheitspreis
in EUR
37
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
St
Leuchte Bad / WC
Leuchte Bad / WC
Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten
erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für
eine funktionstüchtige Bad- / WC-Beleuchtung, bestehend
aus:
Leuchte rund ø ca. 250 mm, Höhe ca. 106 mm, IP 44, für
Leuchtmittel mit E 27 - Fassung.
Liefern und betriebsfertig montieren, einschließlich
erforderlicher Befestigungsarbeiten, Kleinmaterial und
Leuchtmittel (E27 - Halogenglühlampe 42W).
Fabrikat wie Fabrikateliste
133,00
2.01.03.310
St
Schuko-Steckd., weiss, 1-f., IP 20
Schuko-Steckd., weiss, 1-f., IP 20
Einbau-Schutzkontakt-Steckdose 1-fach nach DIN 49440,
Steckklemmen, AC 250 V / 16 A, mit kompl. Abdeckplatte,
weiß (RAL
9010), komplett anliefern, in Gerätedose montieren und
anschließen,
Abmessungen: komplett H/B 80/80 Schutzart: IP 20
Fabrikat wie Fabrikateliste
126,00
2.01.03.320
St
Aus-/Wechselschalter UP, beleuchtet
Aus-/Wechselschalter UP, beleuchtet
als Kontroll-AUS-Schalter für Licht Bad 10 A/ 250 V, IP
20, mit Steckklemmen, Komplette Lieferung und Montage,
inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und
Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen Aus/Wechselschalter, bestehend aus:
UP-Universalschaltereinsatz mit Leuchtelement und Wippe
sowie AP-Geräteträger,
Fabrikat wie Fabrikateliste
42,00
2.01.03.330
St
Aus-/Wechselschalter UP
Aus-/Wechselschalter UP
als Schalter für Licht Flur 10 A/ 250 V, IP 20, mit
Steckklemmen,
komplette Lieferung und Montage,
inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
38
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen Aus/Wechselschalter, bestehend aus:
UP-Universalschaltereinsatz mit Wippe,
Fabrikat wie Fabrikateliste
8,00
2.01.03.340
St
Serienschalter
Serienschalter
Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten
erforderlichen Zusatz- und
Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen
Serienschalter, bestehend aus:
UP-Schaltereinsatz und Wippe
Fabrikat wie Fabrikateliste
53,00
2.01.03.350
St
Serienschalter, beleuchtet
Serienschalter, beleuchtet
Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten
erforderlichen Zusatz- und
Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen
Serienschalter, bestehend aus:
UP-Schaltereinsatz mit Kontrolleuchten und Wippe
Fabrikat wie Fabrikateliste
6,00
2.01.03.360
St
Raumtemperaturregler mit 3-Stellungsschalter
Raumtemperaturregler mit 3-Stellungsschalter
Raumtemperaturregler mit einem Öffner und
3-Stellungsschalter als Unterputz-Geräteeinsatz
komplett mit Abdeckplatte.
Regler zur Ansteuerung von Magnetventilen im
Heizkreisverteiler.
3-Stellungsschalter für: Zeit-Automatik, immer
Tagtemperatur, immer Nachtabsenkung.
Geräteeinsatz passend für Siemens-Schalterprogramm
DELTA style.
Anschlussart: Steckklemmen, 1/N, 230V/240V AC, 50 Hz,
10A (4A)
Produkteigenschaften:
Mit dem Schalter kann die Temperaturabsenkung zwischen
Uhrsteuerung (Schaltuhr nicht enthalten), Tag u. Nacht
vorgewählt werden. Temperaturregler arbeitet als
Zweipunktregler mit thermischer Rückführung.
Bei steigender Temperatur am Bimetall und Erreichen des
Sollwertes schaltet der Heizkontakt ab, sinkt die
Temperatur am Bimetall unter den eingestellten Sollwert
(minus der Hysterese), so schaltet der Heizkontakt
wieder ein.
Der Temperaturbereich wird bei Ansteuerung der
Temperaturabsenkung um ca. 5K nach unten verschoben.
Liefern und betriebsfertig montieren.
Hersteller/Typ: Siemens / Regler 5TC9 202 inkl.
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
39
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Abdeckplatte 5TC9258, oder gleichwertig
65,00
2.01.03.370
Schalter-Abzweigdose
Schalter-Abzweigdose
Geräte-Verbindungsdose mit Kellrand (VDE 0606) für
Hohlwand- / UP- Montage, aus feuerbeständigem
Isolierstoff (bis 650°C), als Schalter-Abzweigdose
(DIN 49073) für Schraubbefestigung, mit Stutzen
verdrehungssicher kombinierbar,
Kombi-Abstand 71 mm, Dose anliefern, komplett montieren
und klemmen
einschließlich Einbauöffnung herstellen (UP - Bohrung
in Beton / Mauerwerk bzw. Ausschnitt in
Trockenbauwand), Abmessungen: Di/T 68/61
300,00
2.01.03.380
St
St
1-fach Flächenabdeckrahmen, weiß
1-fach Flächenabdeckrahmen, reinweiß
Flächenabdeckrahmen, 1-fach, für vorgenannte
Installationsgeräte, liefern und montieren.
Fabrikat wie Fabrikateliste
100,00
2.01.03.390
St
2-fach Flächenabdeckrahmen, weiß
2-fach Flächenabdeckrahmen, reinweiß
Flächenabdeckrahmen, 2-fach, für vorgenannte
Installationsgeräte, liefern und montieren.
Fabrikat wie Fabrikateliste
113,00
2.01.03.400
Lüftung
Lüftung
Komplette Lieferung und Montage eines
funktionstüchtigen und betriebssicheren
Geräteanschlusses für einen Wandfortluftautomaten
einschließlich der erforderlichen Befestigungs-,
Verbindungs- und Installationsmaterialien.
Pro Anschluss ist die Installation mit Leitungsanteil
(ca. 3 m 5x1,5 mm²) von
Schalter- Abzweigdose zum Ablufterfasser vorzusehen.
69,00
2.01.03.410
St
St
Mantelleitung 3 x 1,5mm²
Mantelleitung 3 x 1,5 mm²
Installationsleitung 3 x 1,5mm², halogenfrei, in
Hohlwänden oder im Schlitz.
Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial
in Teillängen verlegen, die freien Enden
betriebsfertig anschließen.
Fabrikat wie Fabrikateliste
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
2.01.03.420
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
2.750,00
m
Einheitspreis
in EUR
40
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Mantelleitung 5 x 1,5mm²
Mantelleitung 5 x 1,5 mm²
Installationsleitung 5 x 1,5mm², halogenfrei, in
Hohlwänden oder im Schlitz.
Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial
in Teillängen verlegen, die freien Enden
betriebsfertig anschließen.
Fabrikat wie Fabrikateliste
1.120,00
2.01.03.430
m
Mantelleitung 3 x 2,5mm²
Mantelleitung 3 x 2,5 mm²
Installationsleitung 3 x 2,5mm², halogenfrei, in
Hohlwänden oder im Schlitz.
Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial
in Teillängen verlegen, die freien Enden
betriebsfertig anschließen.
Fabrikat wie Fabrikateliste
1.536,00
m
Geschirrspüleranschluss
Geschirrspüleranschluss
2.01.03.440
Leitungsschutzschalter 16A
Leitungsschutzschalter 16 A
Leitungsschutzschalter DIN 43880 und DIN VDE 0641,
Nennisolationsspannung 400 V AC, 1 polig,
Schaltvermögen 6 kA Typ B, 16 A,
liefern und betriebsfertig in vorgenannte
Unterverteilung montieren.
48,00
2.01.03.450
St
Schuko-Steckd., weiss, 1-f., IP 20
Schuko-Steckd., weiss, 1-f., IP 20
Einbau-Schutzkontakt-Steckdose 1-fach nach DIN 49440,
Steckklemmen,
AC 250 V / 16 A, mit kompl. Abdeckplatte, weiß (RAL
9010), komplett anliefern, in Gerätedose montieren und
anschließen,
Abmessungen: komplett H/B 80/80 Schutzart: IP 20
Fabrikat wie Fabrikateliste
48,00
St
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
2.01.03.460
1-fach Flächenabdeckrahmen, weiß
1-fach Flächenabdeckrahmen, reinweiß
Flächenabdeckrahmen, 1-fach, für vorgenannte
Installationsgeräte, liefern und montieren.
41
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Fabrikat wie Fabrikateliste
48,00
2.01.03.470
Schalter-Abzweigdose
Schalter-Abzweigdose
Geräte-Verbindungsdose mit Kellrand (VDE 0606) für
Hohlwand-Montage, aus feuerbeständigem Isolierstoff
(bis 650°C), als Schalter-Abzweigdose (DIN 49073) für
Schraubbefestigung. Kombi-Abstand 71 mm, Dose
anliefern,
komplett montieren und klemmen einschließlich
Einbauöffnung
herstellen (Ausschnitt in Trockenbauwand),
Abmessungen: Di/T68/61
48,00
2.01.03.480
St
St
Mantelleitung 3 x 2,5mm²
Mantelleitung 3 x 2,5 mm²
Installationsleitung 3 x 2,5 mm², in
Hohlwänden oder im Schlitz.
Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial
in Teillängen verlegen, die freien Enden betriebsfertig
anschließen.
624,00
m
Waschmaschinenanschluss
Waschmaschinenanschluss
2.01.03.490
Leitungsschutzschalter 16A
Leitungsschutzschalter 16 A
Leitungsschutzschalter DIN 43880 und DIN VDE 0641,
Nennisolationsspannung 400 V AC, 1 polig,
Schaltvermögen 6 kA Typ B, 16 A,
liefern und betriebsfertig in vorgenannte
Unterverteilung montieren.
48,00
2.01.03.500
St
Schuko-Steckd., weiss, 1-f., IP 20
Schuko-Steckd., weiss, 1-f., IP 20
Einbau-Schutzkontakt-Steckdose 1-fach nach DIN 49440,
Steckklemmen,
AC 250 V / 16 A, mit kompl. Abdeckplatte, weiß (RAL
9010), komplett anliefern, in Gerätedose montieren und
anschließen,
Abmessungen: komplett H/B 80/80 Schutzart: IP 20
Fabrikat wie Fabrikateliste
48,00
St
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Einheitspreis
in EUR
2.01.03.510
1-fach Flächenabdeckrahmen, weiß
1-fach Flächenabdeckrahmen, reinweiß
Flächenabdeckrahmen, 1-fach, für vorgenannte
Installationsgeräte, liefern und montieren.
42
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Fabrikat wie Fabrikateliste
48,00
2.01.03.520
Schalter-Abzweigdose
Schalter-Abzweigdose
Geräte-Verbindungsdose mit Kellrand (VDE 0606) für
Hohlwand- / UP- Montage, aus feuerbeständigem
Isolierstoff (bis 650°C), als Schalter-Abzweigdose
(DIN 49073) für Schraubbefestigung, mit Stutzen
verdrehungssicher kombinierbar, Kombi-Abstand 71 mm,
Dose anliefern, komplett montieren und klemmen
einschließlich
Einbauöffnung herstellen (UP - Bohrung in Beton /
Mauerwerk
bzw. Ausschnitt in Trockenbauwand), Abmessungen: Di/T
68/61
48,00
2.01.03.530
St
St
Mantelleitung 3 x 2,5mm²
Mantelleitung 3 x 2,5 mm²
Installationsleitung 3 x 2,5 mm², in
Hohlwänden oder im Schlitz.
Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial
in Teillängen verlegen, die freien Enden
betriebsfertig anschließen.
616,00
m
Flurinstallation/Abstellraum
Flurinstallation/Abstellraum
2.01.03.540
Schalter-Abzweigdose
Schalter-Abzweigdose
Geräte-Verbindungsdose mit Kellrand (VDE 0606) für
Hohlwand- / UP- Montage, aus feuerbeständigem
Isolierstoff (bis 650°C), als Schalter-Abzweigdose
(DIN 49073) für Schraubbefestigung, mit Stutzen
verdrehungssicher kombinierbar,
Kombi-Abstand 71 mm, Dose anliefern, komplett montieren
und klemmen
einschließlich Einbauöffnung herstellen (UP - Bohrung
in Beton / Mauerwerk bzw. Ausschnitt in
Trockenbauwand), Abmessungen: Di/T 68/61
348,00
2.01.03.550
St
Mantelleitung 5 x 1,5mm²
Mantelleitung 5 x 1,5 mm²
Installationsleitung 5 x 1,5mm², halogenfrei, in
Hohlwänden oder im Schlitz.
Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
43
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
in Teillängen verlegen, die freien Enden
betriebsfertig anschließen.
Fabrikat wie Fabrikateliste
2.455,00
2.01.03.560
Leuchtenauslaß Decke
Leuchtenauslaß Decke
Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten
erforderlichen Zusatz- und
Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen
Deckenleuchtenauslaß,
bestehend aus:
erforderlicher Bohrung in Beton- / Mauerwerks- /
Trockenbaudecke für Leitungsführung.
Leitungen sind betriebsfertig an Leuchtenklemme
anzuschließen. Deckenhaken ist zu setzen.
156,00
2.01.03.570
St
Leuchtenanschluß
Leuchtenanschluß
Steckklemmen zum Anschluss der Leuchtenzuleitung an
Decke bzw. Wand, AC 400 V, 1 polig, geeignet für
Leiterquerschnitte bis 2,5mm².
Je Leuchtenanschluss 3-5 Klemmen in erforderlicher
Anzahl.
Liefern und betriebsfertig montieren.
156,00
2.01.03.580
m
St
Aus-/Wechselschalter UP
Aus-/Wechselschalter UP
als Schalter für Licht Flur 10 A/ 250 V, IP 20, mit
Steckklemmen,
komplette Lieferung und Montage,
inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und
Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen Aus/Wechselschalter, bestehend aus:
UP-Universalschaltereinsatz mit Wippe,
Fabrikat wie Fabrikateliste
145,00
2.01.03.590
St
Kreuzschalter UP
Kreuzschalter UP
als Schalter für Licht Flur 10 A/ 250 V, IP 20, mit
Steckklemmen,
komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten
erforderlichen Zusatz- und
Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen
Kreuzschalter, bestehend aus:
UP-Kreuzschalter mit Wippe,
Fabrikat wie Fabrikateliste
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
2.01.03.600
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
15,00
St
Einheitspreis
in EUR
106,00
St
CAT6 Netzwerkanschlußdose (2-fach)
CAT6 Netzwerkanschlußdose (2-fach)
CAT6 Netzwerkanschlußdose (2-fach) für Unterputzdose
58mm Zentralstücke und Rahmen passend zum
Schalterprogramm
CAT 6 12C-de-embedded 250 MHz getestet nach EN
50173-1:2007 und GHMT zertifiziert Class EA Link 500
MHz getestet, 10 GBit Ethernet geeignet.
Montageart : Unterputz
Spezifikation : CAT 6
Anzahl LAN : 2 x
Funktion : Netzwerkdose
liefern und betriebsfertig montieren.
Hersteller/Typ: BTR Netcom / 130B11D21102-E
oder gleichwertig
49,00
2.01.03.620
St
1-fach Flächenabdeckrahmen, weiß
1-fach Flächenabdeckrahmen, reinweiß
Flächenabdeckrahmen, 1-fach, für vorgenannte
Installationsgeräte, liefern und montieren.
Fabrikat wie Fabrikateliste
198,00
2.01.03.630
Gesamtbetrag
in EUR
Schuko-Steckd., weiss, 1-f., IP 20
Schuko-Steckd., weiss, 1-f., IP 20
Einbau-Schutzkontakt-Steckdose 1-fach nach DIN 49440,
Steckklemmen, AC 250 V / 16 A, mit kompl. Abdeckplatte,
weiß (RAL
9010), komplett anliefern, in Gerätedose montieren und
anschließen,
Abmessungen: komplett H/B 80/80 Schutzart: IP 20
Fabrikat wie Fabrikateliste
2.01.03.610
44
20.10.2016
20.10.2016
St
2-fach Flächenabdeckrahmen, weiß
2-fach Flächenabdeckrahmen, reinweiß
Flächenabdeckrahmen, 2-fach, für vorgenannte
Installationsgeräte, liefern und montieren.
Fabrikat wie Fabrikateliste
57,00
St
WE-Installation Wohnräume
WE-Installation Wohnräume
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.01.03.640
Leuchtenauslaß Decke
Leuchtenauslaß Decke
Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten
erforderlichen Zusatz- und
Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen
Deckenleuchtenauslaß,
bestehend aus:
erforderlicher Bohrung in Beton- / Mauerwerks- /
Trockenbaudecke für Leitungsführung.
Leitungen sind betriebsfertig an Leuchtenklemme
anzuschließen. Deckenhaken ist zu setzen.
180,00
2.01.03.650
Einheitspreis
in EUR
Gesamtbetrag
in EUR
St
Leuchtenanschluß
Leuchtenanschluß
Steckklemmen zum Anschluss der Leuchtenzuleitung an
Decke bzw. Wand, AC 400 V, 1 polig, geeignet für
Leiterquerschnitte bis 2,5mm².
Je Leuchtenanschluss 3-5 Klemmen in erforderlicher
Anzahl.
Liefern und betriebsfertig montieren.
180,00
2.01.03.660
Einheit
45
20.10.2016
20.10.2016
St
Aus-/Wechselschalter UP
Aus-/Wechselschalter UP
als Schalter für Licht Flur 10 A/ 250 V, IP 20, mit
Steckklemmen,
komplette Lieferung und Montage,
inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und
Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen Aus/Wechselschalter, bestehend aus:
UP-Universalschaltereinsatz mit Wippe,
Fabrikat wie Fabrikateliste
120,00
2.01.03.670
St
Serienschalter
Serienschalter
Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten
erforderlichen Zusatz- und
Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen
Serienschalter, bestehend aus:
UP-Schaltereinsatz und Wippe
Fabrikat wie Fabrikateliste
47,00
2.01.03.680
St
Aus-/Wechselschalter UP, beleuchtet
Aus-/Wechselschalter UP, beleuchtet
als Kontroll-AUS-Schalter für Steckdose Terrasse EG, IP
20, mit Steckklemmen, Komplette Lieferung und Montage,
inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und
Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen Aus/Wechselschalter, bestehend aus:
UP-Universalschaltereinsatz mit Leuchtelement und Wippe
sowie AP-Geräteträger,
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
46
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Fabrikat wie Fabrikateliste
13,00
2.01.03.690
St
Kreuzschalter UP
Kreuzschalter UP
als Schalter für Licht Flur 10 A/ 250 V, IP 20, mit
Steckklemmen,
komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten
erforderlichen Zusatz- und
Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen
Kreuzschalter, bestehend aus:
UP-Kreuzschalter mit Wippe,
Fabrikat wie Fabrikateliste
38,00
2.01.03.700
St
Raumtemperaturregler mit 3-Stellungsschalter
Raumtemperaturregler mit 3-Stellungsschalter
Raumtemperaturregler mit einem Öffner und
3-Stellungsschalter als Unterputz-Geräteeinsatz
komplett mit Abdeckplatte.
Regler zur Ansteuerung von Magnetventilen im
Heizkreisverteiler.
3-Stellungsschalter für: Zeit-Automatik, immer
Tagtemperatur, immer Nachtabsenkung.
Geräteeinsatz passend für Siemens-Schalterprogramm
DELTA style.
Anschlussart: Steckklemmen, 1/N, 230V/240V AC, 50 Hz,
10A (4A)
Produkteigenschaften:
Mit dem Schalter kann die Temperaturabsenkung zwischen
Uhrsteuerung (Schaltuhr nicht enthalten), Tag u. Nacht
vorgewählt werden. Temperaturregler arbeitet als
Zweipunktregler mit thermischer Rückführung.
Bei steigender Temperatur am Bimetall und Erreichen des
Sollwertes schaltet der Heizkontakt ab, sinkt die
Temperatur am Bimetall unter den eingestellten Sollwert
(minus der Hysterese), so schaltet der Heizkontakt
wieder ein.
Der Temperaturbereich wird bei Ansteuerung der
Temperaturabsenkung um ca. 5K nach unten verschoben.
Liefern und betriebsfertig montieren.
Hersteller/Typ: Siemens / Regler 5TC9 202 inkl.
Abdeckplatte 5TC9258, oder gleichwertig
130,00
2.01.03.710
St
Schuko-Steckd., weiss, 1-f., IP 20
Schuko-Steckd., weiss, 1-f., IP 20
Einbau-Schutzkontakt-Steckdose 1-fach nach DIN 49440,
Steckklemmen, AC 250 V / 16 A, mit kompl. Abdeckplatte,
weiß (RAL
9010), komplett anliefern, in Gerätedose montieren und
anschließen,
Abmessungen: komplett H/B 80/80 Schutzart: IP 20
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Fabrikat wie Fabrikateliste
1.084,00
2.01.03.720
St
Steckdose unter Putz, 2-polig, mit Klappdeckel IP 44
Steckdose unter Putz, 2-polig, mit Klappdeckel IP 44
mit Schutzkontakt VDE 0620 in Unterputzausführung,
spritzwassergeschützt, mit Abdeckung und Klappdeckel,
2-polig 16 A, 250 V AC,
liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
Fabrikat wie Fabrikateliste
49,00
2.01.03.730
St
Jalousie-Schalter
Jalousie-Schalter
Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten
erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials,
Jalousie-Schalter (UP), bestehend aus:
1 x Schalter als Jalousieschalter-Einsatz, mit Sperre
gegen doppelseitiges Einschalten, elektrisch und
mechanisch verriegelt,
mit entsprechender Wippe
Fabrikat wie Fabrikateliste
68,00
2.01.03.740
Trennrelais, Jalousieanlage
Trennrelais, Jalousieanlage,
Trennrelais zur gleichzeitigen Steuerung zweier
Antriebe
Netz: 230 V-, 50 Hz, Ansteuerung: 230 V-, 50 Hz,
Schaltleistung: 4A, 250 V-, cos g, z 0,8 ind,
Beim Anschluss sind die geltenden VDE-Bestimmungen,
insbesondere DIN VDE 010010700 zu beachten.
Liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
2,00
2.01.03.750
St
St
CAT6 Netzwerkanschlußdose (2-fach)
CAT6 Netzwerkanschlußdose (2-fach)
CAT6 Netzwerkanschlußdose (2-fach) für Unterputzdose
58mm Zentralstücke und Rahmen passend zum
Schalterprogramm
CAT 6 12C-de-embedded 250 MHz getestet nach EN
50173-1:2007 und GHMT zertifiziert Class EA Link 500
MHz getestet, 10 GBit Ethernet geeignet.
Montageart :
Unterputz
Spezifikation :
CAT 6
Anzahl LAN :
2 x
Funktion :
Netzwerkdose
liefern und betriebsfertig montieren.
Hersteller/Typ: BTR Netcom / 130B11D21102-E
47
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
48
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
oder gleichwertig
130,00
2.01.03.760
Schalter-Abzweigdose
Schalter-Abzweigdose
Geräte-Verbindungsdose mit Kellrand (VDE 0606) für
Hohlwand- / UP- Montage, aus feuerbeständigem
Isolierstoff (bis 650°C), als Schalter-Abzweigdose
(DIN 49073) für Schraubbefestigung, mit Stutzen
verdrehungssicher kombinierbar,
Kombi-Abstand 71 mm, Dose anliefern, komplett montieren
und klemmen
einschließlich Einbauöffnung herstellen (UP - Bohrung
in Beton / Mauerwerk bzw. Ausschnitt in
Trockenbauwand), Abmessungen: Di/T 68/61
1.874,00
2.01.03.770
St
Teleskop-Gerätedose
Teleskop-Gerätedose
· zur sicheren Befestigung von Steckdosen und Schalter
· bei Außendämmung von Wänden und Decken
· mit 2 Schraubdomen
· Norm-Kombinationsabstand 71 mm
Isolierstärke 80 - 200 mm
Tiefe 50 mm 50 mm
Länge x Breite 68 x 70 mm 68 x 70 mm
Rohreinführung M20 am Träger 2 Leitungseinführungen bis Ø 16 mm²
liefern und montieren
49,00
2.01.03.780
St
St
1-fach Flächenabdeckrahmen, weiß
1-fach Flächenabdeckrahmen, reinweiß
Flächenabdeckrahmen, 1-fach, für vorgenannte
Installationsgeräte, liefern und montieren.
Fabrikat wie Fabrikateliste
558,00
2.01.03.790
St
2-fach Flächenabdeckrahmen, weiß
2-fach Flächenabdeckrahmen, reinweiß
Flächenabdeckrahmen, 2-fach, für vorgenannte
Installationsgeräte, liefern und montieren.
Fabrikat wie Fabrikateliste
391,00
2.01.03.800
St
3-fach Flächenabdeckrahmen, weiß
3-fach Flächenabdeckrahmen,
Flächenabdeckrahmen, 3-fach, für vorgenannte
Installationsgeräte, liefern und montieren.
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
49
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Fabrikat wie Fabrikateliste
176,00
2.01.03.810
St
Mantelleitung 3 x 1,5mm²
Mantelleitung 3 x 1,5 mm²
Installationsleitung 3 x 1,5mm², halogenfrei, in
Hohlwänden oder im Schlitz.
Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial
in Teillängen verlegen, die freien Enden
betriebsfertig anschließen.
Fabrikat wie Fabrikateliste
5.760,00
2.01.03.820
m
Mantelleitung 5 x 1,5mm²
Mantelleitung 5 x 1,5 mm²
Installationsleitung 5 x 1,5mm², halogenfrei, in
Hohlwänden oder im Schlitz.
Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial
in Teillängen verlegen, die freien Enden
betriebsfertig anschließen.
Fabrikat wie Fabrikateliste
4.920,00
m
Hinweis
Hinweis
Nachfolgendes Datennetzkabel dient zur Vernetzung der
Telefon-und Internet-Versorgung innerhalb der
Wohneinheiten.
2.01.03.830
Duplex Installationskabel CAT7,
Duplex Installationskabel CAT7,
Installationskabel Cat 7 nach EN 50173-1, 50288-4-1 und
IEC 61156-5
900MHz, für 10 Gigabit Ethernet geeignet
S/FTP (früher: S/STP) paarweise und Gesamtabschirmung
(PiMF) 2x (4x2 AWG23), halogenfrei
Leiter Cu-Draht, blank Ø 0,56 mm (AWG 23)
Isolierung Foam-Skin Polyethylen, Ø 1,4 mm
Verseilung 2 Adern zum Paar
Paarabschirmung Aluminium-beschichtete
Kunststoff-Verbundfolie
Verseilung zur Seele 4 Paare (PiMF) zur Seele
Gesamtabschirmung Cu-Geflecht verzinnt (ca. 65 %
Bedeckung)
Schutzmantel FRNC, orange RAL 2003
Liefern und in Teillängen, einschließlich allem
Befestigungs- und
Hilfsmaterialien verlegen,
Hersteller/Typ: DRAKA / UC900 SS23 Cat.7, Duplex;
oder gleichwertig
1.270,00
m
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Heizkreisverteiler
Heizkreisverteiler
2.01.03.840
Netzversorgung Heizkreisverteiler
Netzversorgung Heizkreisverteiler
Komplette Lieferung und Montage einer
funktionstüchtigen und betriebssicheren
Netzversorgung 230V AC für einen bauseitigen
Heizkreisverteiler,
einschließlich der erforderlichen Befestigungs-,
Verbindungs- und Installationsmaterialien.
Pro Anschluss ist für die Installation
- 1 x LS B16A, 1-pol.
- 1 x IP FR Klemmkasten (alternativ Steckdose)
- Leitungsanteil von ca. 20 m 3 x 1,5 mm²
(inklusive Befestigungsmaterial für Verlegung auf
Rohfußboden
bzw. im Wandschlitz).
48,00
2.01.03.850
St
Anschluß Heizkreisventile
Anschluß Heizkreisventile
Anschluß Heizkreisventile als Verbindung zwischen
Heizkreisventil
und Vedrahtungszentrum inkl. ca. 0,75 m
Vebindungsleitung als
PVC-Schlauchleitung 2x0,75qmm sowie allen
erforderlichen
Klemm- und Befestigungsmaterialien liefern, montieren
und
betriebsfertig anschließen.
295,00
St
Gesamtsumme:
50
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
2.01.04
Installation Treppenhaus
Einheitspreis
in EUR
51
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Leuchten
Leuchten
2.01.04.10
Hausnummernleuchte
Hausnummernleuchte
Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten
erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für
eine
funktionstüchtige Haunummernbeleuchtung, bestehend aus:
Material: Edelstahl, Opalglas, Aluminium
Farbe: silber
LED 10W, Lichtstrom 770 lm, Lichtfarbe 3000 K,
Schutzart: IP44, Schutzklasse: 1,
inkl. Montageplatte aus Aluminiumguss
inkl. individueller Laserung (max. 2 Zahlen)
Maße:
Leuchtbreite: 320 mm
Ausladung: 100 mm
Höhe: 200 mm
3,00
2.01.04.20
Leuchte Treppenhaus
Leuchte Treppenhaus
Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten
erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials sowie
für eine funktionstüchtige Beleuchtung der
Treppenhäuser, bestehend aus:
Decken- und Wandleuchte für direktes und diffuses
Licht. Leuchte aus Schlagzähem PMMA, Opal mit UV
Schutz. Rahmen Metall pulverbeschichtet, IP 40, 6 x LED
Leuchtmittel 3W, Farbtemperatur 3000K
Leuchtenfarbe weiß
Maße ca. ø 360, H ca. 100mm
Leuchtenmontage im Wand- und Deckenbereich.
28,00
2.01.04.30
St
St
Leuchte Treppenhaus (SI-Leuchte)
Leuchte Treppenhaus (SI-Leuchte)
Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten
erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials sowie
für eine funktionstüchtige Sicherheits-Beleuchtung der
Treppenhäuser, bestehend aus:
Decken- und Wandleuchte für direktes und diffuses
Licht. Bauart Sicherheitsleuchte: mit eingebauter
Einzelbatterie
Leuchte aus schlagzähem PMMA, Opal mit UV
Schutz. Rahmen Metall pulverbeschichtet, IP 40,
Einzelbatteriesystem serienmäßig mit automatischem
Selbsttest,
Statusanzeige an der Leuchte.
Lampe: 6 x LED 3W, 3000K + 1 x LED 1,5W
mit NiCd-Akku Nennbetriebsdauer: 3 h
Schaltungsart Lampe 1: Konstantstrom-Versorgung
Betriebsart: Kombinierte NL Bereitschaft
Maße ca. ø 360, H ca. 116mm
Leuchtenmontage im Wand- und Deckenbereich.
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
2.01.04.40
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
Einheit
8,00
St
Einheitspreis
in EUR
Leuchte Eingangsbereich außen
Leuchte Eingangsbereich außen
Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten
erforderlichen
Zusatz- und Befestigungsmaterials sowie für eine
funktionstüchtige
Beleuchtung des Eingangsbereiches, bestehend aus:
Decken- und Wandleuchte für direktes und diffuses
Licht.
Leuchte mit opaler matter Glasabdeckung.
Maße ca. Länge 270, Breite 270, Höhe 64 mm, IP 65,
Spannung: 230 V, 50 Hz
Leuchtmittel: LED, 17,5 W, Lichtstrom: 700 lm,
Farbtemperatur: 3000K
Lieferung inklusive allem erforderlichem Zubehör und
Leuchtenmontage im Wandbereich.
6,00
St
Installation
Installation
2.01.04.50
Taster Klingel Etagenruf
Taster Klingel Etagenruf
Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten
erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials
als Taster UP bestehend aus:
1 x Taster als Universaltasteinsatz mit
Wippe und Beschriftungsfeld
48,00
2.01.04.60
St
Bewegungsmelder AP
Bewegungsmelder AP
Nennspannung: 230 V~, +10 % / -10 %
Nennfrequenz: 50 Hz/60 Hz Ausgänge: 1x
Schließer, potenzialgebunden Lastart: ohmisch,
kapazitiv und induktiv Nennstrom: 16 AX, bei cos phi
0,6,
Abschaltverzögerung: 10 s - 30 min oder
Kurzzeitimpuls 1 s einstellbar.
Nennleistung: 3680 W/VA Erfassungsbereich:
frontal: 16 m, seitlich: 16 m Öffnungswinkel: 220 °
Helligkeitsgrenzwert: 0,5 Lux - 300 Lux ,
Tagbetrieb Montagehöhe: 2,5 m
Schutzart Gerät: IP 55
Temperaturbereich Gerät: -25 °C bis 55 °C
Maße (H x B x T): 115 mm x 125 mm x 141 mm
liefern und betriebsfertig montieren.
26,00
2.01.04.70
St
Schuko-Steckd., weiss, 1-f., schließbar
Schuko-Steckd., weiss, 1-f., schließar
Einbau-Schutzkontakt-Steckdose 1-fach nach DIN 49440,
mit Klappdeckel schließbar, gleiche Schließung,
52
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
53
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Schraubklemmen,
AC 250 V / 16 A, für Schraubbefestigung, mit kompl.
Abdeckplatte, reinweiß, komplett anliefern, in
Gerätedose montieren und anschließen,
Abmessungen: komplett H/B 80/80,
12,00
2.01.04.80
Schalter-Abzweigdose
Schalter-Abzweigdose
Geräte-Verbindungsdose mit Kellrand (VDE 0606) für
Hohlwand- / UP- Montage, aus feuerbeständigem
Isolierstoff (bis 650°C), als Schalter-Abzweigdose
(DIN 49073) für Schraubbefestigung, mit Stutzen
verdrehungssicher kombinierbar,
Kombi-Abstand 71 mm, Dose anliefern, komplett montieren
und klemmen
einschließlich Einbauöffnung herstellen (UP - Bohrung
in Beton / Mauerwerk bzw. Ausschnitt in
Trockenbauwand), Abmessungen: Di/T 68/61
84,00
2.01.04.90
St
St
Mantelleitung 5 x 1,5mm²
Mantelleitung 5 x 1,5 mm²
Installationsleitung 5 x 1,5mm², halogenfrei, in
Hohlwänden oder im Schlitz.
Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial
in Teillängen verlegen, die freien Enden
betriebsfertig anschließen.
255,00
m
Gesamtsumme:
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
2.01.05
Kellergeschoss
Einheitspreis
in EUR
54
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Mieterkeller
Mieterkeller
2.01.05.10
FR Kombination Steckdose mit Wippschalter AP
FR Kombination Steckdose mit Wippschalter AP
Steckdose mit Schutzkontakt VDE 0620, mit Klappdeckeln
2polig 16 A, 250 V AC als 2 fach Kombination mit
Wippschalter für Aus- und Wechselschaltung,
tropfwassergeschützt IP 44, Anschlußklemmen als
Verbindungsklemmen
liefern montieren betriebsbereit anschließen
48,00
2.01.05.20
Aufbau-Abzweigd., IP54
Aufbau-Abzweigd., IP54
Aufbau-Kabelabzweigdose aus Duroplast (VDE 0606), mit 4
Einsteckstutzen ESt 13.5, Schraubdeckel und 5-pol.
Klemmeinsatz für Leiterquerschnitte bis 2,5 mm²,
anliefern, montieren und klemmen. Dosen entsprechend
Stromkreisanordnung beschriftet.
Abmessungen: H/B/T 88/88/53 Schutzart: IP 54,
48,00
2.01.05.30
St
St
ISO-Oval-Leuchte
ISO-Oval-Leuchte
Montageart: Wandanbau, Deckenanbau
Schutzart: IP 43
Schutzklasse: I
Bestückung: Energiesparlampe 1 x 13 W
Sockel E27
Abmessungen: L 210, B 130, H 120
Lieferbare Farbe: silberfarben
Halterung Aluminium-Druckguss pulverbeschichtet mit
drei Kabeleinführungen M20x1,5, Abdeckung Glas klar,
strukturiert,
Schutzkorb Stahldraht galvanisch verzinkt,
Schraubbefestigung, bei
Wandbefestigung ist die Fassung nach unten auszurichten
(Lampe
stehend)!
liefern und betriebsfertig montieren.
48,00
2.01.05.40
St
FI/LS-Schutzschalter 16/0,03A
FI/LS-Schutzschalter 16/0,03A
FI/LS-Schutzschalter nach DIN EN 61009-1,
VDE 0664-20, Berührungsschutz nach VDE 0106 Teil 100
Betriebsnennspannung Wechselstrom: 240 V
Nennstrom: 16 A
Auslösercharakteristik: B
Nennabschaltvermögen: 6 kA
Art des Differenzialschutzes: A
Empfindlichkeit: 30 mA
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
55
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Polanzahl: 2 P
Anzahl Module: 2
Frequenz: 50 Hz
Drehmoment: 2,1Nm
Gesamtverlustleistung unter Nennstrom: 5,2 W
liefern und betriebsfertig in Zählerplatz zugeordnet
der Wohneinheit montieren.
48,00
2.01.05.50
St
Mantelleitung 3 x 1,5
Mantelleitung 3 x 1,5
Installationsleitung halogenfrei 3 x 1,5 mm², in
Teillängen liefern und auf Kabelbahnen,
Installationsrohren bzw. mit Abstandschellen incl.
allem notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial
verlegen. Die freien Enden werden betriebsfertig
anschließen.
1.056,00
m
Allgemeinbereich
Allgemeinbereich
2.01.05.60
Schalter AP-FR
Schalter AP-FR
Komplette Lieferung und funktionstüchtige Montage,
inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und
Befestigungsmaterials, des Schalters für eine
funktionstüchtige Beleuchtung im Kellergeschoss,
bestehend aus: Schalter AP-FR (IP 44) Aus- / Wechsel-,
Montage im Wandbereich.
13,00
2.01.05.70
Steckdose auf Putz, 2-polig, mit Gehäuse IP 44
Steckdose auf Putz, 2-polig mit Gehäuse IP 44
mit Schutzkontakt VDE 0620 in Aufputzausführung,
wassergeschützt mit Gehäuse 2-polig 16 A, 250 V AC,
liefern, montieren und betriebsfertig
anschließen.
6,00
2.01.05.80
St
Doppel-Steckdose AP/FR
Doppel-Steckdose AP/FR
Doppel-Steckdose auf Putz, 2-polig mit Gehäuse IP 44
mit Schutzkontakt VDE 0620 in Aufputzausführung,
wassergeschützt mit Gehäuse 2-polig 16 A, 250 V AC,
liefern, montieren und betriebsfertig im
Verteilerschrank
BK-Anlage anschließen.
3,00
2.01.05.90
St
St
FR Kombination Steckdose mit Wippschalter AP
FR Kombination Steckdose mit Wippschalter AP
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
56
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Steckdose mit Schutzkontakt VDE 0620, mit Klappdeckeln
2polig 16 A, 250 V AC als 2 fach Kombination mit
Wippschalter für Aus- und Wechselschaltung,
tropfwassergeschützt IP 44, Anschlußklemmen als
Verbindungsklemmen
liefern montieren betriebsbereit anschließen
4,00
2.01.05.100
CEE-Steckdose
CEE-Steckdose
Komplette Lieferung und funktionstüchtige Montage,
inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und
Befestigungsmaterials, für eine funktionstüchtige CEE Steckdose im Kellergeschoss, installiert in
Technikräumen,
bestehend aus: Steckdose 5-polig AP-FR 16A.
4,00
2.01.05.110
St
Feuchtraum-Anbauleuchte 1 x 35 W
Feuchtraum-Anbauleuchte 1 x 36 W
Feuchtraum-Anbauleuchte für Wand- und Deckenmontage
mit Prismenwanne aus PMMA, direkt strahlend,
Gehäuse aus Polyester, glasfaserverstärkt, grau,
Wannenverschlüsse V2A,
Schutzart: IP65, SK I (Schutzerdung),
Aussenmaße: L: 1277 mm, B: 84 mm, H: 102 mm
Prüfzeichen: VDE, ENEC
Zusatzausstattung: Kettenabhänger, V2A,
Leuchtstofflampen 1 x 36 W, mit elektronischen
Vorschaltgeräten, mit F-Zeichen, als Einzelleuchte mit
VDE-Zeichen, Schutzklasse I, Schutzart IP 65,
komplett, einschließlich Leuchtmittel, mit
Anschlußklemmen und systembedingtem Befestigungszubehör
liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
34,00
2.01.05.130
St
Aufbau-Abzweigd., IP54
Aufbau-Abzweigd., IP54
Aufbau-Kabelabzweigdose aus Duroplast (VDE 0606), mit 4
Einsteckstutzen ESt 13.5, Schraubdeckel und 5-pol.
Klemmeinsatz für Leiterquerschnitte bis 2,5 mm²,
anliefern, montieren und klemmen. Dosen entsprechend
Stromkreisanordnung beschriftet.
Abmessungen: H/B/T 88/88/53 Schutzart: IP 54,
87,00
2.01.05.120
St
St
ISO-Ovalleuchte LED
ISO-Ovalleuchte LED
Kunststoff-Ovalleuchten stoßfest für Wand-und
Deckenmontage,
Halterung Kunststoff grau, fünf Kabeleinführungen,
eine Kabeleinführung mit Kabeltülle, Abdeckung Glas
klar,
strukturiert, Schutzkorb Klappbügel Stahldraht
galvanisch verzinkt,
Schutzkorbbügel umklappbar.
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
57
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Farbe: grau
Spannung: 230V / 50Hz
Leuchtmittel: 1xLED 9,1W
Lichtfarbe: 840
Farbtemperatur: 4000K
Lichtstrom: 490lm
Schutzart: IP44
Schutzklasse: I
als Einzelleuchte mit VDE-Zeichen, komplett,
einschließlich Leuchtmittel,
mit Anschlußklemmen und systembedingtem
Befestigungszubehör liefern,
montieren und betriebsfertig anschließen.
67,00
St
Hinweis
Hinweis
Mittleres halogenfreies und rauchgasarmes
Kunststoffstangenrohr nach VDE 0605, DIN EN 61386-21,
als glattes Rohr, flammwidrig, hochtemperaturbeständig,
kälteschlagfest bei extremen Temperaturen Farbe grau
RAL 7035, mit einseitig angeformter Muffe.
Durch die Halogenfreiheit entstehen im Brandfall keine
gefährlichen toxischen und korrosiven Gase, mit
folgenden Einzelpositionen:
2.01.05.140
Isolierstoffrohr Nenngröße 25 starr, offen
Isolierstoffrohr Nenngröße 25 starr, offen
entsprechend vorstehendem Hinweistext Nenngröße 25,
Verlegung offen mit Kunststoff-Klemmschellen, max.
Schellenabstand = 25-facher Rohrdurchmesser einschl.
Zubehör wie: Endtülle, Steckmuffe,
Verschlussstopfen. Liefern und in Teillängen verlegen.
50,00
2.01.05.150
Isolierstoffrohr Nenngröße 40 starr, offen
Isolierstoffrohr Nenngröße 40 starr, offen
Rohr wie vorgenannt, jedoch Nenngröße 40,
15,00
2.01.05.160
m
Isolierstoffrohr Nenngröße 63 starr, offen
Isolierstoffrohr Nenngröße 63 starr, offen
Rohr wie vorgenannt, jedoch Nenngröße 63,
10,00
2.01.05.170
m
m
Mantelleitung 5 x 2,5
Mantelleitung 5 x 2,5
Installationsleitung halogenfrei 5 x 2,5 mm², in
Teillängen liefern und auf Kabelbahnen,
Installationsrohren bzw. mit Abstandschellen incl.
allem notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial
verlegen. Die freien Enden werden betriebsfertig
anschließen.
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
2.01.05.180
Menge
Einheit
75,00
m
m
Mantelleitung 1 x 25
Mantelleitung 1 x 25
Installationsleitung halogenfrei 1 x 25 mm², in
Teillängen liefern und auf Kabelbahnen,
Installationsrohren bzw. mit Abstandschellen incl.
allem notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial
verlegen. Die freien Enden werden betriebsfertig als
Potentialausgleichleitung angeschlossen.
50,00
2.01.05.230
m
Mantelleitung 1 x 50
Mantelleitung 1 x 50
Installationsleitung halogenfrei 1 x 50 mm², in
Teillängen liefern und auf Kabelbahnen,
Installationsrohren bzw. mit Abstandschellen incl.
allem notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial
verlegen. Die freien Enden werden betriebsfertig als
Potentialausgleichleitung angeschlossen.
30,00
2.01.05.220
m
Mantelleitung 3 x 1,5
Mantelleitung 3 x 1,5
Installationsleitung halogenfrei 3 x 1,5 mm², in
Teillängen liefern und auf Kabelbahnen,
Installationsrohren bzw. mit Abstandschellen incl.
allem notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial
verlegen. Die freien Enden werden betriebsfertig
anschließen.
135,00
2.01.05.210
m
Mantelleitung 5 x 1,5
Mantelleitung 5 x 1,5
Installationsleitung halogenfrei 5 x 1,5 mm², in
Teillängen liefern und auf Kabelbahnen,
Installationsrohren bzw. mit Abstandschellen incl.
allem notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial
verlegen. Die freien Enden werden betriebsfertig
anschließen.
945,00
2.01.05.200
Einheitspreis
in EUR
Mantelleitung 3 x 2,5
Mantelleitung 3 x 2,5
Installationsleitung halogenfrei 3 x 2,5 mm², in
Teillängen liefern und auf Kabelbahnen,
Installationsrohren bzw. mit Abstandschellen incl.
allem notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial
verlegen. Die freien Enden werden betriebsfertig
anschließen.
165,00
2.01.05.190
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m
Mantelleitung 1 x 4
Mantelleitung 1 x 4
58
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
59
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Installationsleitung halogenfrei 1 x 4 mm², in
Teillängen liefern und auf Kabelbahnen,
Installationsrohren bzw. mit Abstandschellen incl.
allem notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial
verlegen. Die freien Enden werden betriebsfertig als
Potentialausgleichleitung angeschlossen.
50,00
2.01.05.240
Banderdungsschelle
Banderdungsschelle
komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten
erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für
funktionstüchtige Erdungsschellen, als
Erdungsbandschellen (3/8"-6") mit Anschlußklemme, für
Leiterquerschnitte von 2,5 bis 25 mm², Schellenkörper
aus
Messing, vernickelt, für Rohrleitungen aus Stahl
18,00
2.01.05.250
St
Potentialausgleichschiene
Potentialausgleichsschiene
nach DIN VDE 0609, für den Hauptpotentialausgleich nach
DIN VDE 0100 Teil 410 / 540 und dem
Blitzschutzpotentialausgleich nach DIN VDE 0185,
Anschlüsse: 7x 6 - 25 mm², 1x 50 mm², 1x 30x4 Flachband
Kunststoffhaube plombierbar, Maße: 200 x 65 x 56,
kompl. mit allem Zubehör, liefern und montieren.
5,00
2.01.05.260
m
St
Anschluß HAST
Anschluß HAST
komplette Lieferung und Montage eines
funktionstüchtigen und betriebssicheren Anschlusses für
eine bauseits gestellte HAST , einschließlich der
erforderlichen Befestigungs-, Verbindungs- und
Installationsmaterialien.
Pro Anschluß ist für die Installation
- 1 Stck Klemmkasten AP/FR
- ca. 20m 5x6mm² Leitungsanteil (inklusive Schellen)
vorzusehen.
2,00
St
Anschlüsse von Geräten
Anschlüsse von Geräten
Komplette betriebs- und funktionstüchtige Herstellung
von Anschlüssen für bauseits gestellte Geräte. Die
Leistungen haben in Abstimmung mit dem jeweiligen
Gewerk zu erfolgen.
2.01.05.270
Pumpe / Lüftung / Motor
Pumpe / Lüftung / Motor
Komplette Lieferung und Montage eines
funktionstüchtigen und betriebssicheren
Geräteanschlusses für ein bauseits gestelltes Gerät,
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
60
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
einschließlich der erforderlichen Befestigungs-,
Verbindungs- und Installationsmaterialien.
Pro Anschluss ist für die Installation
- 1 x IP FR Klemmkasten (alternativ Steckdose)
- Leitungsanteil von ca. 25 m 5 x 2,5 mm² (inklusive
Schellen)
vorzusehen.
18,00
2.01.05.280
St
Anschluß Rohrbegleitheizung
Anschluß Rohrbegleitheizung
bauseits gestellte Rohrbegleitheizung incl. ca. 20m
Zuleitung
3x2,5mm², 1 Stck Leitungsschutzschalter 16A, 1-polig,
sowie aller
notwendigen Befestigungsmaterialien und Nebenleistungen
herstellen
und betriebsbereit anschließen.
Achtung ! Stromkreis muß über Fehlerstromschutzschalter
versorgt werden.
4,00
St
Gesamtsumme:
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
61
20.10.2016
20.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
2.01.06
Gegensprechanlage
2.01.06.10
Türstation HTS 15/ 0
Türstation HTS 15 / 0
Alu Silber eloxiert, mit 1x LS-Gitter und
Diodenbeleuchtung,
- Bauform frontöffnend für Wandeinbau
- Antivandalismus mit 4 mm starker Frontplatte
- 10 mm starke Namensschildträger aus Acryl
- Namensschilder von vorn zu wechseln mittels
Spezialwerkzeug
- flache Edelstahl-Hügelkontakte V4A mit Mikroschalter
- mit Spezialschrauben von vorn gesichert
- incl. Anschlussklemme, komplett vorprogrammiert,
- Plattenmaß max. Breite von 400 mm möglich
- Antivandalismus
- Eingravierung und Farbgestalltung "Logo" nach Vorgabe
Bauherrn
Hausnummer und ggf. Beschriftung nach Vorgabe Bauherr
Tableau mit 15 Ruftasten liefern und betriebsfertig
montieren.
Hersteller/Typ: SKS Kinkel / Türstation
Antivandalismus; oder gleichwertig
1,00
2.01.06.20
Türstation HTS 16/ 0
Türstation HTS 16 / 0
Alu Silber eloxiert, mit 1x LS-Gitter und
Diodenbeleuchtung,
- Bauform frontöffnend für Wandeinbau
- Antivandalismus mit 4 mm starker Frontplatte
- 10 mm starke Namensschildträger aus Acryl
- Namensschilder von vorn zu wechseln mittels
Spezialwerkzeug
- flache Edelstahl-Hügelkontakte V4A mit Mikroschalter
- mit Spezialschrauben von vorn gesichert
- incl. Anschlussklemme, komplett vorprogrammiert,
- Plattenmaß max. Breite von 400 mm möglich
- Antivandalismus
- Eingravierung und Farbgestalltung "Logo" nach Vorgabe
Bauherrn
Hausnummer und ggf. Beschriftung nach Vorgabe Bauherr
Tableau mit 16 Ruftasten liefern und betriebsfertig
montieren.
1,00
2.01.06.30
St
St
Türstation HTS 17/ 0
Türstation HTS 17 / 0
Alu Silber eloxiert, mit 1x LS-Gitter und
Diodenbeleuchtung,
- Bauform frontöffnend für Wandeinbau
- Antivandalismus mit 4 mm starker Frontplatte
- 10 mm starke Namensschildträger aus Acryl
- Namensschilder von vorn zu wechseln mittels
Spezialwerkzeug
- flache Edelstahl-Hügelkontakte V4A mit Mikroschalter
- mit Spezialschrauben von vorn gesichert
- incl. Anschlussklemme, komplett vorprogrammiert,
- Plattenmaß max. Breite von 400 mm möglich
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
62
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
- Antivandalismus
- Eingravierung und Farbgestalltung "Logo" nach Vorgabe
Bauherrn
Hausnummer und ggf. Beschriftung nach Vorgabe Bauherr
Tableau mit 17 Ruftasten liefern und betriebsfertig
montieren.
1,00
2.01.06.40
St
Steuermodul
Steuermodul
für bis zu 48 WE mit Verstärker, Türlautsprecher und
Mikrofon, Sprachlautstärke getrennt regelbar zwischen
Türlautsprecher und Haustelefon, eingebaut in
Haustürstation
liefern und betriebsfertig montieren.
Hersteller/Typ: SKS Kinkel / Steuermodul 4808, oder
gleichwertig
3,00
2.01.06.50
St
Bustreiber 4501-S2
Bustreiber 4501-S2
für eine Linie (48 WE)
liefern und betriebsfertig montieren.
eingebaut in Hausverteilung,
liefern und betriebsfertig montieren.
Hersteller/Typ: SKS Kinkel / Bustreiber 4501-S2, oder
gleichwertig
3,00
2.01.06.60
St
Trafo 4502-A
Trafo 4502 A
12V/20V, 1,5/0,5 Ampere, aufsteckbar auf Normschiene in
die vorhandene Hausstromverteilung einbauen liefern
und betriebsfertig montieren.
Hersteller/Typ: SKS Kinkel / Trafo 4502 A, oder
gleichwertig
3,00
2.01.06.70
St
Trafo 322
Trafo 322
12V, 1,5 Ampere, aufsteckbar auf Normschiene in
die vorhandene Hausstromverteilung einbauen liefern
und betriebsfertig montieren.
Hersteller/Typ: SKS Kinkel / Trafo 322, oder
gleichwertig
3,00
2.01.06.80
St
Haustelefon HT 4600/ 4 RA
Haustelefon HT 4600/ 4 RA
Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
63
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für
ein funktionstüchtiges Haustelefon der
Gegensprechanlage.
Haustelefon weiß für Wandmontage
- mit 8 Ruftönen von der Haustür
- mit 4 Ruftönen von der Etagentür
- mithörgesperrt, missbrauchgeschützt
- Rufabschaltung möglich sowie Einstellung
Ruflautstärke
Hersteller/Typ: SKS Kinkel / HT 4600/4 RA, oder
gleichwertig
48,00
2.01.06.90
Leitungssystem Bus
Leitungssystem Bus
Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten
erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für
ein funktionstüchtiges Busleitungssystem, bestehend
aus:
- Installationsleitung halogenfrei J-H(St)H 2 x 2 x
0,8.
In Teillängen im Schlitz verlegt.
864,00
2.01.06.100
St
m
Leitungssystem HTS
Leitungssystem HTS
Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten
erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für
ein funktionstüchtiges Haustürtableau der
Gegensprechanlage, bestehend aus:
- Leitungssystem von der Haustür zum Hausverteiler,
- Installationsleitung halogenfrei J-H(St)H 10x2x0,8.
Inklusive der erforderlichen Durchbrüche im Treppenhaus
(herstellen und brandschutzgerecht schließen)
105,00
m
Vorbemerkung
Vorbemerkung
Die komplette Anlage soll als 6-D-Busanlanlage
installiert werden.
Es muss eine einwandfreie Bedienung der Telefone und
eine gute
Wahrnehmung der Ruftöne gewährleistet sein (z.B.
Berücksichtigung
von Einbauschränken, Vorhängen)
Gesamtsumme:
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.01.07
Anschluß Aufzug
2.01.07.10
Mantelleitung 5x10
Mantelleitung 5x10
Starkstrom-Kunststoffkabel 0,6/1 kV,
Liefern und verlegen auf Kabelrinne, Steigeleiter,in
Kanäle oder
auf Putz mit verlegesystemabhängiger Befestigung,
betriebsfertig auflegen.
130,00
Einheit
Einheitspreis
in EUR
m
Gesamtsumme:
64
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.01.08
Sonstiges
2.01.08.10
Revisionspläne
Revisionspläne
Für die gesamte vorstehend beschriebene Anlage sind vom
Auftragnehmer Revisionspläne anzufertigen und vor
Abnahme der Leistung dem Auftraggeber zu übergeben
bestehend aus:
- Installationsplänen Maßstab 1: 50,
- Übersichtspläne (Strangschemen) aller Einzelanlagen
- Übersichtsschaltpläne der Verteilungen
- Logikschaltbilder der Steuerungen
Übergabe in Papier 1-fach, gefaltet auf A4 und auf
CD-ROM im PDF-Format
außerdem:
- Anlagenherstellerdokumentation (Herstellernachweis)
1-fach
- Zusammenstellung der wichtigsten technischen Daten,
- alle für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb
erforderlichen Betriebs- und
Wartungsanleitungen nach DIN 8418
- Protokoll über die Einweisung des Wartungs und
Bedienungspersonals
- Angabe aller verwendeter Code- und Passwörter
52,00
Einheit
Einheitspreis
in EUR
65
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
St
Hinweis
Hinweis
Die nachstehend aufgeführten Stundenlohnarbeiten mit
ihren Lohnsätzen und Zuschlägen werden in Anrechnung
gebracht für vorher nicht erkennbare
Leistungen, die im Zuge der Durchführung der
Baumaßnahme notwendig
werden
Die Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche
Anordnung der
Bauleitung zur Anwendung gelangen und berechtigen den
Unternehmer nicht, einen Anspruch auf den Titel
Stundenlohnarbeiten zu erheben.
Sie müssen täglich vom Bauleiter unterschrieben werden.
Alle Stundenzettel
sind fortlaufend zu nummerieren. Stundenlohnzettel, die
später als eine Woche nach Durchführung der einzelnen
Arbeiten eingerichtet werden, werden nicht mehr
entgegengenommen, anerkannt und zur Abrechnung
freigegeben. Im Zusammenhang mit der Schlußrechnung
werden die Stundenzettel nochmals geprüft.
Stellt sich bei der Rechnungsprüfung oder bei der
späteren Nachprüfung
heraus, daß die im Stundenlohn abgerechneten Leistungen
bereits zu anderen Vertragsleistungen oder zu deren
Nebenleistungen gehört haben, so werden die
Stundenlohnarbeiten nicht vergütet, auch wenn die
Stundenlohnzettel schriftlich anerkannt sind.
Doppelzahlungen sind zurückzuerstatten.
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.01.08.20
Monteur-Tarifstunden
Monteur-Tarifstunden
10,00
Einheit
Einheitspreis
in EUR
h
Gesamtsumme:
66
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
2.01.09
Bauleistungen
Einheitspreis
in EUR
67
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Wohnungen
Wohnungen
Steigpunkte Elektrotechnik über Instrallationsschächte
2.01.09.10
Durchbruch Busleitung Gegensprechanlage
Durchbruch Busleitung Gegensprechanlage
Bohren von Löchern in waagerechten und senkrechten
Bauteilen im Mauerwerk und Stahlbeton,
bauwerksschonend, Durchmesser bis 3cm, Stäke bis 20cm,
nach Leitungsverlegung fach- und brandschutzgerecht
verschließen.
99,00
2.01.09.20
Schlitz im Beton für Gegensprechanlage
Schlitz im Beton für Gegensprechanlage
Wandschlitze in Mauerwerk und Beton für Kabel und
Leitungen bis ca. 3 cm breit u. ca. 2,5 cm tief,
bauwerkschonend herstellen und nach Verlegung der
Leitungen wieder putzbündig schließen.
177,00
2.01.09.30
St
Mauerschlitze Bad / WC / Küche
Mauerschlitze Bad / WC / Küche
Wandschlitze in Mauerwerk und Stahlbeton für Kabel und
Leitungen bis ca. 4 cm breit u. ca. 2,5 cm tief,
bauwerkschonend herstellen und nach Verlegung der
Leitungen wieder putzbündig schließen.
Schlitze für neue Installation in Bad / WC.
3.520,00
2.01.09.50
m
Befestigung Strang
Befestigung Strang
Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten
erforderlichen Bohrarbeiten und Dübelbefestigung für
eine funktionstüchtige Befestigung der Steigeleitungen
bestehend aus:
- 3 Stück Profilschiene 11 mm Schlitzweite, ca. 30
cm lang
- erforderliche Bügelschellen zur Befestigung der
Leitungen (ca. 3 Mal pro Geschoss, getrennte Schellen
für Kabel/Leitungen und Leer-Rohre.
48,00
2.01.09.40
St
m
Durchbruch 3cm Bad / WC / Küche
Durchbruch 3cm Bad / WC / Küche
Bohren von Löchern in waagerechten und senkrechten
Bauteilen im Mauerwerk und Stahlbeton,
bauwerksschonend, Durchmesser bis 3cm, Stärke bis 20cm,
nach Leitungsverlegung fach- und brandschutzgerecht
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
68
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
verschließen.
360,00
2.01.09.60
Mauerschlitze WE
Mauerschlitze WE
Wandschlitze in Mauerwerk und Stahlbeton für Kabel und
Leitungen bis ca. 4 cm breit u. ca. 2,5 cm tief,
bauwerkschonend herstellen und nach Verlegung der
Leitungen wieder putzbündig schließen.
Schlitze für neue Installation in Bad / WC.
2.621,00
2.01.09.70
m
Durchbruch 3cm WE
Durchbruch 3cm WE
Bohren von Löchern in waagerechten und senkrechten
Bauteilen im Mauerwerk und Stahlbeton,
bauwerksschonend, Durchmesser bis 3cm, Stäke bis 20cm,
nach Leitungsverlegung fach- und brandschutzgerecht
verschließen.
160,00
2.01.09.80
St
St
Deckenschott Strang 2000/90mm
Deckenschott Strang
Einbringen eines Kabelschottes (S90) in bauseitige
Decken-Öffnung
im Installationsschacht als feuerbeständige
Abschottungen von Kabeldurchführungen nach DIN 4102
S90,
bestehend aus einem verzinkten Stahlblechgehäuse,
ausgekleidet mit im Brandfall aufschäumendem
Brandschutzmittel.
Die Kabelabschottung ist als fertiges Bauelement zu
liefern und in Abstimmung mit dem Gewerk Sanitär
einzubauen.
Das Einmörteln erfolgtb durch Sanitär. Die Montage und
Abdichtung
erfolgt gemäß der Montageanleitung des Herstellers.
Kabelschott muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Feuerwiderstandsklasse S90 nach DIN 4102
- Zugelassen für Kabel aller Art ohne Begrenzung des
Kabeldurchmessers sowie für Kabelbündel
- Die Abschottung muss zu 100% belegbar sein
- Zugelassen für Leerrohre mit und ohne Kabelbelegung
bis zu einem Durchmesser von 63 mm sowie
Leerrohrbündel.
- Einseitige Abdichtung zugelassen, auch ohne
Mineralwolle
- Keine Abstandsvorschriften zwischen Kabeln oder
Leerrohren
- Einbau und Instandsetzung ohne zulassungsgebundene
Spezial-Brandschutzbaustoffe (z.B. Brandschutzkitt)
- Im Brandfall dürfen durch die Abschottung keine
zusätzlichen toxischen Gase entstehen
Die fertiggestellten Deckenschotte sind vor dem
Schließen der Installationswände der Bauleitung zur
Abnahme vorzustellen.
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
69
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Sowohl beim Verlegung von Leitungen im Schott als auch
beim Verschließen des Durchbruches sind die Forderungen
des Brandschutzes zu beachten, Leitungszwickel sind
ggf. mit zugelassener Brandschutzpaste ausdrücken.
Größe: 200/90mm (Box außen) / 170/60mm (Box innen)
Hersteller / Typ: Wichmann / Kabelboxen WD90, DIBt
Zulassung Z-19.15-202 FTZ
Fabrikat / Typ: Wichmann
oder gleichwertig
6,00
2.01.09.90
Deckenschott Strang 160/90mm
Deckenschott Strang 160/90mm
sonst wie vor, jedoch
Größe: 160/90mm (Box außen) / 130/60mm (Box innen)
12,00
2.01.09.100
St
Deckenschott Strang 120/80mm
Deckenschott Strang 120/80mm
sonst wie vor, jedoch
Größe: 120/80mm (Box außen) / 90/50mm (Box innen)
17,00
2.01.09.110
St
St
Deckenschott Strang 90/80mm
Deckenschott Strang 90/80mm
sonst wie vor, jedoch
Größe: 90/80mm (Box außen) / 60/50mm (Box innen)
16,00
St
Haus
Haus
2.01.09.120
Mauerschlitze Treppenhaus
Mauerschlitze Treppenhaus
Wandschlitze in Mauerwerk und Beton für Kabel und
Leitungen bis ca. 3 cm breit u. ca. 2,5 cm tief,
bauwerkschonend herstellen und nach Verlegung der
Leitungen wieder putzbündig schließen.
410,00
2.01.09.130
m
Wanddurchbruch 3cm
Durchbruch Treppenhaus 3cm
Bohren von Löchern in waagerechten Bauteilen im
Mauerwerk und Beton, bauwerksschonend, Durchmesser bis
3cm, Stärke bis 30 cm, nach Leitungsverlegung fach- und
brandschutzgerecht F90 verschließen.
28,00
St
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.01.09.140
Durchbrüche Trasse IG
Durchbrüche Trasse IG
Fachgerechtes und bauwerkschonendes Herstellen sowie
fach- und brandschutzgerechtes Schließen (nach
erfolgter Leitungsverlegung), der
erforderlichen Durchbrüche im Kellergeschoss für die
Kabeltrasse (ca.
500x100mm). Sowohl bei der Verlegung von Kabeln und
Leitungen im
Durchbruch als auch beim Verschließen des Durchbruches
sind die Forderungen des Brandschutzes (F90 Qualität)
zu beachten, Leitungszwickel sind mit Brandschutzpaste
auszudrücken.
Bei der Nutzung von Regeldurchbrüchen, sind diese
ebenfalls nach der Trassenmontage und Leitungsverlegung
wie oben genannt zu verschließen.
Fabrikat:
FLAMRO/KMO Brandschutzmörtel
Zulassung-Nr.: Z-19.15-2024
oder gleichwertig
17,00
2.01.09.150
Gesamtbetrag
in EUR
St
St
Deckendurchbrueche 100 mm
Deckendurchbruch in Betondecke
Deckenstaerke: bis : 30 cm Durchbruch : bis 100 mm als
Kernbohrung
einschl. Schuttbeseitigung zur Verlegung der
Hauptleitungen herstellen,
zur Herstellung groeßerer Durchbrueche werden mehrere
Bohrungen
nebeneinander gesetzt, anschließend
bransdschutztechnisch F 90
verschließen mit Zertifikat.
15,00
2.01.09.170
Einheitspreis
in EUR
Decken-Durchbruch Treppenhaus
Durchbruch Treppenhaus
Deckendurchbruch im Treppenhaus, Größe ca. 3cm,
Stärke bis 30cm, bauwerkschonend herstellen und nach
Leitungesverlegung fach- und brandschutzgerecht
F90 verschließen.
15,00
2.01.09.160
Einheit
70
20.10.2016
20.10.2016
St
Kabelabschottung für Deckendurchbrueche
Kabelabschottung zur Verhinderung von
Branduebertragung, form-, alterungs- und
korrosionsbestaendig, Feuerwiderstandsdauer 90 Minuten,
in Waenden aus Mauerwerk und in Decken oder Waenden
aus Beton oder Stahlbeton, fuer
Bohrungen 100 mm, mit Wandschild liefern und montieren.
15,00
St
Kabeldurchführungen und Kabelschutzrohr
Kabeldurchführungen und Kabelschutzrohr
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
71
20.10.2016
20.10.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
2.01.09.180
Doppel-Dichtpackung HSI 150 zum Einbetonieren
Doppel-Dichtpackung HSI 150 zum Einbetonieren
Doppel-Dichtpackung für den schalungsbündigen Einbau,
ermöglicht den beidseitigen gas- und wasserdichten
Anschluss von Systemabdichtungen für Kabel und
Kabelschutzrohre, Paketbildung durch Rahmensystem, ab
Werk lieferbar. Brandschutz-Zulassung S 90 nach
DIN 4102-9 für Massivwände ab 150 mm in Verbindung mit
F-CABLE HSS.
Maße: Rahmenmaß: 220 x 220 mm (pro Dichtpackung);
Achsabstand: 210 mm; Mindestwandstärke: 100 mm
Werkstoff: Dichtpackung: ABS mit 3-Stegdichtung aus
TPE; Verschlussdeckel: ABS mit Dichtung aus TPE;
Zwischenrohr: PVC
Lastfall: Aufstauendes Sickerwasser; Druckwasser;
WU-Beton Beanspruchungsklasse 1
Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 2,5 bar
Liefern und betriebsfertig in Schalung (in Abstimmung
mit Gewerk Rohbau) montieren.
Liefern und betriebsfertig in Schalung (in Abstimmung
mit Gewerk Rohbau) montieren.
Fabrikat: Hauff-Technik; Typ: HSI 150-K2/240
oder gleichwertig
2,00
2.01.09.190
St
Doppel-Dichtpackung HSI 90 zum Einbetonieren
Doppel-Dichtpackung HSI 90 zum Einbetonieren
Doppel-Dichtpackung für den schalungsbündigen Einbau,
ermöglicht den beidseitigen gas- und wasserdichten
Anschluss von Systemdeckeln für Kabel und
Kabelschutzrohre, Paketbildung durch Rahmensystem, ab
Werk lieferbar.
Maße: Rahmenmaß: 145 x 145 mm (pro Dichtpackung);
Achsabstand: 135 mm; Mindestwandstärke: 100 mm
Werkstoff: Dichtpackung: ABS mit 3-Stegdichtung aus
EPDM; Verschlussdeckel: ABS mit Dichtung aus EPDM;
Zwischenrohr: PVC
Lastfall: Aufstauendes Sickerwasser; Druckwasser;
WU-Beton Beanspruchungsklasse 1
Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 2,0 bar
Liefern und betriebsfertig in Schalung (in Abstimmung
mit Gewerk Rohbau) montieren.
Fabrikat: Hauff-Technik; Typ: HSI 90-K2/240 oder
gleichwertig
6,00
2.01.09.200
St
Dichtpackung zur Aufnahme von HSI 90 Systemabdichtungen
Dichtpackung zur Aufnahme von HSI 90 Systemabdichtungen
Dichtpackung zum Anschluss an Hateflex-Spiralschlauch
14090. Wahlweise zum Einbetonieren oder für erdseitigen
Abschluss. Mit zusätzlichen HSI 90-Systemabdichtungen
kann von der Dichtpackungen am Leerrohrende zu den
Kabeln abgedichtet werden.
Werkstoff: Dichtpackung: ABS ; Manschette: EPDM;
Spannbänder: W4; Verlängerungsrohr: PVC;
3-Stegdichtung: EPDM
Lastfall: Aufstauendes Sickerwasser; Druckwasser;
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
72
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
WU-Beton Beanspruchungsklasse 1
Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 2,5 bar
Liefern und betriebsfertig in Schalung (in Abstimmung
mit Gewerk Rohbau) montieren.
Fabrikat: Hauff-Technik; Typ: KES-M 90-KVB oder
gleichwertig
2,00
2.01.09.210
St
Systemdeckel HSI 150-D1/80 Kabelabdichtung mit
Warmschrumpftechnik
Systemdeckel HSI 150-D1/80 Kabelabdichtung mit
Warmschrumpftechnik
Systemdeckel mit Schrumpfmuffen. Die Thermomuffen
bieten einen großen Anwendungsbereich und werden unter
Hitzeeinwirkung vom Systemdeckelstutzen auf die Kabel
geschrumpft.
Werkstoff: Systemdeckel mit Stutzen: Polycarbonat;
Spannmutter: PC/PBT Blend; Thermomuffe mit
Schmelzkleber: Polyolefin; Zentrierband: EPDM
Lastfall: Aufstauendes Sickerwasser; Druckwasser;
WU-Beton Beanspruchungsklasse 1
Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 2,0 bar
Mechanische Fixierung (Bajonett) und Abdichtung
(Spannmutter) wirken unabhängig; Bajonettsystem mit
Rücksperre und Konterverschraubung (Sicherung gegen
selbstständiges Öffnen)
Liefern und betriebsfertig montieren.
Fabrikat: Hauff-Technik; Typ: HSI 150-D1/80
oder gleichwertig
4,00
2.01.09.220
St
Systemdeckel HSI 90-D1/75 Kabelabdichtung mit
Warmschrumpftechnik
Systemdeckel HSI 90-D1/75 Kabelabdichtung mit
Warmschrumpftechnik
Systemdeckel mit Schrumpfmuffen wie vorgenannt, jedoch
HSI 90-D1/75.
Liefern und betriebsfertig montieren.
Fabrikat: Hauff-Technik; Typ: HSI 90-D1/75 oder
gleichwertig
2,00
2.01.09.230
St
Systemdeckel HSI 90-D3/32 Kabelabdichtung mit
Warmschrumpftechnik
Systemdeckel HSI 90-D3/32 Kabelabdichtung mit
Warmschrumpftechnik
Systemdeckel mit Schrumpfmuffen wie vorgenannt, jedoch
HSI 90-D3/32.
Liefern und betriebsfertig montieren.
Fabrikat: Hauff-Technik; Typ: HSI 90-D3/32
oder
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
73
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
gleichwertig
4,00
2.01.09.240
St
Systemdeckel HSI 90-D6/20 Kabelabdichtung mit
Warmschrumpftechnik
Systemdeckel HSI 90-D6/20 Kabelabdichtung mit
Warmschrumpftechnik
Systemdeckel mit Schrumpfmuffen wie vorgenannt, jedoch
HSI 90-D6/20.
Liefern und betriebsfertig montieren.
Fabrikat: Hauff-Technik; Typ: HSI 90-D6/20 oder
gleichwertig
6,00
2.01.09.250
St
Systemdeckel mit Manschettentechnik für gewellte
Kabelschutzrohre
Systemdeckel mit Manschettentechnik für gewellte
Kabelschutzrohre
Systemdeckel. Mechanisch stabile und elastische
Abdichtung.
Werkstoff: Systemdeckel: Polycarbonat; Spannmutter:
PC/PBT Blend; Manschette: EPDM; Spannbänder: W4;
Clipringe: Edelstahl
Lastfall: Aufstauendes Sickerwasser; Druckwasser;
WU-Beton Beanspruchungsklasse 1
Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 0,5 bar
Mechanische Fixierung (Bajonett) und Abdichtung
(Spannmutter) wirken unabhängig; patentierte
Clipringtechnik ; Bajonettsystem mit Rücksperre und
Konterverschraubung (Sicherung gegen selbstständiges
Öffnen)
Liefern und betriebsfertig montieren.
Fabrikat: Hauff-Technik; Typ: HSI 90 - M 90-WR
oder gleichwertig
2,00
2.01.09.260
St
Spiralschlauch Hateflex 90
Spiralschlauch Hateflex 90
Der Hateflex-Spiralschlauch ist ein flexibler, sehr
stabiler Kabelschutzschlauch mit glatter Innenfläche
für einen schonenden Kabelzug. Mit den dazugehörenden
Anschlusskomponenten wird ein druckdichtes
Kabeleinführungssystem gebildet. Spiralschlauch mit
hoher mechanischer Belastbarkeit, abriebfest,
witterungsbeständig, formstabil und knickfest.
Maße: ?i: 90 mm
Werkstoff: PVC-Hart/PVC-Weich
Lastfall: Aufstauendes Sickerwasser; Druckwasser;
WU-Beton Beanspruchungsklasse 1
Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 2,5 bar
Liefern und betriebsfertig montieren.
Fabrikat: Hauff-Technik; Typ: Hateflex 14090
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
74
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
oder gleichwertig
90,00
2.01.09.270
m
Spiralschlauch Hateflex 90
Spiralschlauch Hateflex 90
Spriralschlauch wie vorgenannt, jedoch als Leerrohr im
Graben von BT 1 zum BT 3 in Teillängen verlegt.
Fabrikat: Hauff-Technik; Typ: Hateflex 14090
oder gleichwertig
160,00
m
Hinweis
Hinweis
Nachfolgendes Schutzrohr DN 50 je zur Hälfte für
Telekom- und Breitbandkabel-Anschluß.
Leistungen zur Herstellung des Kabelzugschachtes sind
bauseits.
Gesamtsumme:
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.01.10
Baustrom
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
75
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Hinweis Baustrom
Hinweis Baustrom
Nachfolgende Positionen enthalten das Einrichten,
Vorhalten und Demontieren des Baustromes für die
Baustelle.
Baustromverteilungen in nachfolgend beschriebener
Ausstattung auf die Baustelle liefern, in Abstimmung
mit der Bauleitung aufstellen und betriebsfertig
anschließen.
Der Baustromanschluss erfolgt am vorhandenen
Hausanschluss des Vorderhauses. Eine
Energiebezugsanmeldung
bei dem zuständigen EVU ist erforderlich und wird mit
allen sonstigen
Formalitäten eigenständig vorgenommen.
Das Ablesen des Baustromzählers - bei Beginn und
Beenden der Baustelle - soll in Anwesenheit des
Auftraggebers oder der Bauleitung erfolgen. Die
Zählerstände sind zu dokumentieren.
Baustromverteiler während der gesamten Bauzeit
vorhalten (mindestens 1 x wöchentlich
Funktionsfähigkeit prüfen), einschl. Wechseln von
defekten Sicherungen etc.
Einhaltung der monatlichen Prüffristen entsprechend VDE
0660, Teil 501 Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen - Besondere
Anforderungen an Baustromverteiler
Baustromverteiler bei Anforderung durch den Bauablauf
innerhalb der Baustelle umsetzen, und nach Beendigung
der Arbeiten auf der Baustelle demontieren.
Baustromverteiler gegen unbefugte Zugriffe außerhalb
der regulären Arbeitszeit sichern.
Hinweis
Hinweis
Eine angepasste Auswahl des Kranverteilerschrankes kann
erst nach
Bekanntgabe der technischen Angaben zur Krananlage
durch das
Hochbaugewerk erfolgen.
2.01.10.10
Anschlußschrank 173 KVA
Anschlußschrank 173 KVA
als Anschlussverteilerschrank nach IEC/EN 60439-4/A1+A2
(DIN/VDE 0660 T501/A1+A2) ,
DIN VDE 0660 und DIN 43 868, Nennspannung 400 V AC, 50
Hz,
Mindestschutzart IP 43, Bereich Messeinrichtung IP 54,
alle Einbauten schutzisoliert, Nenngröße 100 A, aus
korrosionsbeständigem Gehäuse, mit folgender
Bestückung:
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Menge
-
1
1
1
1
Stck
Stck
Stck
Stck
Einheit
Einheitspreis
in EUR
76
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Sicherungslasttrennschalter NH 2, 400 A
Drehstrom-Zählerplatz nach DIN 43870
Wandleraufnahmevorrichtung für 3 Stromwandler
NH 1 Lasttrennschalter mit Sicherung 250A
Anschlußschrank mit Untergestell zur Freiaufstellung.
Für den Baustelleneinsatz liefern, aufstellen,
betriebsfertig anschließen, einschl. Zählerformalitäten
mit dem EVU. Ablesen des Zählerstandes im Beisein des
Auftraggebers, Baustromverteiler während der gesamten
Bauzeit vorhalten,inkl. der Prüfungen und
Instandsetzungen gemäß Vorbemerkungen, ggf. innerhalb
der Baustelle umsetzen, und nach Beendigung
demontieren.
1,00
2.01.10.20
Gruppenverteiler 173KVA
Gruppenverteiler 173KVA
Gruppenverteiler, Anschlussleistung: 173kVA,
nach IEC/EN 60439-4/A1+A2 (DIN/VDE 0660 T501/A1+A2),
Gehäuse (E28) aus elektrolytisch-verzinktem Stahlblech,
mit schwermetallfreier Kunststoff-Lackierung,
Farbe: RAL 2004 -reinorange-, mit Kranösen,
Vorrichtung für Vorhängeschloss, inkl. feuerverzinktem
Untergestell
mit Ösen für Erdnägel, Einbauten schutzisoliert,
Schutzart : IP 44,
Bestückung: 1 NH 1-Sicherungslasttrennschalter 250 A,
mit Bolzenanschluss M10,
6 NH00-Sicherungslasttrennschalter 100 A, mit
Bügelklemmen 10-50 mm²
Gruppenverteiler mit Untergestell zur Freiaufstellung
für Baustelleneinsatz liefern, aufstellen,
betriebsfertig anschließen, Gruppenverteilerverteiler
während
der gesamten Bauzeit vorhalten, ggf. innerhalb der
Baustelle umsetzen, und nach Beendigung
demontieren.
1,00
2.01.10.30
St
St
Kran-Verteilerschrank 69kVA
Kran-Verteilerschrank 69kVA
als Verteilerschrank nach IEC/EN 60439-4/A1+A2
(DIN/VDE 0660 T501/A1+A2),
Nennspannung 400 V AC, 50 Hz,
Mindestschutzart IP 43, Bereich Messeinrichtung IP 54,
alle Einbauten schutzisoliert, Nenngröße 69 KVA, aus
korrosionsbeständigem Gehäuse und allstromsensitiven
FI-Schutzschalter.
Verteilerschrank mit Untergestell zur Freiaufstellung.
Für den Baustelleneinsatz liefern, aufstellen und
betriebsfertig anschließen.
Verteilerschrank während der gesamten
Bauzeit vorhalten,inkl. der Prüfungen und
Instandsetzungen gemäß Vorbemerkungen, ggf. innerhalb
der Baustelle umsetzen, und nach Beendigung
demontieren.
2,00
St
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.01.10.40
Baustromvert. direkte Messung 100 A
Baustromverteiler
als Anschlussverteilerschrank entsprechend EN 60439-4,
DIN VDE 0660 und DIN 43 868, Nennspannung 400 V AC, 50
Hz,
Mindestschutzart IP 43, Bereich Messeinrichtung IP 54,
alle Einbauten schutzisoliert, Nenngröße 100 A, aus
korrosionsbeständigem Gehäuse, mit folgender
Bestückung:
- 1 Stck Sicherungslasttrennschalter NH 0, 100 A
- 1 Stck Drehstrom-Zählerplatz nach DIN 43870
- 1 Stck Hauptsicherung 3pol. NH 00/100 A
- 1 Stck FI-Schutzschalter 4pol. 125 A/ 500 mA
- 1 Stck CEE-Steckdose 5/100 A 400 V/ 6 h, 10 - 70 mm²
- 1 Stck Hauptsicherung 3pol. NH00/100A
- 1 Stck FI-Schutzschalter 4pol. 63 A/ 500 mA
- 2 Stck CEE-Steckdosen 5/32 A 400 V/ 6 h mit je 1x LS
3/32 A-C- 2 Stck CEE-Steckdosen 5/16 A 400 V/ 6 h mit je 1x LS
3/16 A-C- 1 Stck Hauptsicherung 3pol. NH00/35 A
- 1 Stck FI-Schutzschalter 4pol. 40 A/30 mA
- 6 Stck Schutzkontaktsteckdosen 3/16 A 230 V mit je
1x LS 1/16 A-C3,00
2.01.10.50
Einheitspreis
in EUR
Gesamtbetrag
in EUR
St
Baustrom-Endverteilerschrank bis 63 A
Baustromverteiler
als Endverteilerschrank, entsprechend EN 60439-4, DIN
VDE 0660 und DIN 43 868, Nennspannung 400 V AC, 50 Hz,
Mindestschutzart IP 43, alle Einbauten schutzisoliert,
Nenngröße 63 A, aus korrosionsbeständigem Gehäuse, mit
Untergestell zur Freiaufstellung,
mit folgender Bestückung:
- 1 Stck FI-Schutzschalter 4pol. 40 A/ 30 mA
- 3 Stck CEE-Steckdosen 5/32 A 400 V/ 6 h mit je
1x LS 3/ 25 A -C- 1 Stck FI-Schutzschalter 4pol. 40 A/ 30 mA
- 6 Stck Schutzkontaktsteckdosen 3/ 16 A 230V
mit je 1x LS 1/ 16 A -CBaustromverteiler mit Untergestell zur Freiaufstellung
für Baustelleneinsatz liefern, aufstellen,
betriebsfertig anschließen, Baustromverteiler während
der gesamten Bauzeit vorhalten, ggf. innerhalb der
Baustelle umsetzen, und nach Beendigung
demontieren.
3,00
2.01.10.60
Einheit
77
20.10.2016
20.10.2016
St
Steckdosenverteiler
Steckdosenverteiler
Gehäuse aus Vollgummi, schlagfest, schutzisoliert,
spritzwassergeschützt, IP 44, mit 4
Schutzkontaktsteckdosen 16 A,
einschl. 25 m Gummikabel, einschl. zyklusmäßiger
Überprüfung (Wartung, Messung und Revision aller
Anschlussgeräte und Kabelverbindungen)
alle 4 Wochen, mit Überprüfungsnachweis liefern,
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
78
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
anschließen und für die Dauer der Bauzeit allen
Gewerken zu Verfügung stellen.
15,00
2.01.10.70
H07RN-F 5G95 Anschluss Baustrom
H07RN-F 5G95 Anschluss Baustrom
Anschluss und Verbindungsleitung zwischen
Baustromverteilungen
als Gummischlauchleitung H07RN-F 0,6/1 kV 5 G 95,
Cu-Zahl 4560
in Teillängen für Baustelleneinsatz liefern, am
vorhandenen Hausanschluss bzw. Baustromverteiler
betriebsfertig anschließen, während der Bauphase
vorhalten, ggf. bei Umstellen des Baustromverteilers
innerhalb der Baustelle umverlegen, und nach Beendigung
der Baustelle demontieren.
25,00
2.01.10.80
m
H07RN-F 5G25 Anschluss Baustrom
H07RN-F 5G25 Anschluss Baustrom
Anschluss und Verbindungsleitung zwischen
Baustromverteilungen
als Gummischlauchleitung H07RN-F 0,6/1 kV 5 G 25,
Cu-Zahl 1200
in Teillängen für Baustelleneinsatz liefern, am
vorhandenen Hausanschluss bzw. Baustromverteiler
betriebsfertig anschließen, während der Bauphase
vorhalten, ggf. bei Umstellen des Baustromverteilers
innerhalb der Baustelle umverlegen, und nach Beendigung
der Baustelle demontieren.
75,00
2.01.10.100
m
H07RN-F 5G35 Anschluss Baustrom
H07RN-F 5G35 Anschluss Baustrom
Anschluss und Verbindungsleitung zwischen
Baustromverteilungen
als Gummischlauchleitung H07RN-F 0,6/1 kV 5 G 35,
Cu-Zahl 1680
in Teillängen für Baustelleneinsatz liefern, am
vorhandenen Hausanschluss bzw. Baustromverteiler
betriebsfertig anschließen, während der Bauphase
vorhalten, ggf. bei Umstellen des Baustromverteilers
innerhalb der Baustelle umverlegen, und nach Beendigung
der Baustelle demontieren.
40,00
2.01.10.90
St
m
H07RN-F 5G16 Anschluss Baustrom
H07RN-F 5G16 Anschluss Baustrom
Anschluss und Verbindungsleitung zwischen
Baustromverteilungen
als Gummischlauchleitung H07RN-F 0,6/1 kV 5 G 16,
Cu-Zahl 768
in Teillängen für Baustelleneinsatz liefern, am
vorhandenen Baustromverteiler betriebsfertig
anschließen, während der Bauphase
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
79
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
vorhalten, ggf. bei Umstellen des Baustromverteilers
innerhalb der Baustelle umverlegen, und nach Beendigung
der Baustelle demontieren.
120,00
m
Anschließen von Kabeln und Leitungen an
Anschließen von Kabeln und Leitungen an
Baustromverteiler
Enthaltend:
Einführen, Absetzen, evtl. Abfangen und Anklemmen der
Kabel bzw. Leitungen einschl. des erforderlichen
Kleinmaterials, Kabelschuhen, Leitungseinführungen u.
ä.
Dauerhafte Beschriftung der Kabel an beiden Enden in
Übereinstimmung mit den Kabelbezeichnungen in den
Schaltplänen.
2.01.10.110
Anschließen bis 5x16 mm²
Anschließen bis 5x16 mm²
Anschließen von flexiblen Leitungen am
Baustromverteiler, unter Beachtung des vorstehenden
Hinweistextes, Querschnitt bis 5 x 16 mm².
30,00
2.01.10.120
Anschließen bis 5x25 mm²
Anschließen bis 5x25 mm²
Anschließen von flexiblen Leitungen am
Baustromverteiler, unter Beachtung des vorstehenden
Hinweistextes, Querschnitt bis 5 x 25 mm².
6,00
2.01.10.130
St
Anschließen bis 5x95 mm²
Anschließen bis 5x95 mm²
Anschließen von flexiblen Leitungen am
Baustromverteiler, unter Beachtung des vorstehenden
Hinweistextes, Querschnitt bis 5 x 95 mm².
2,00
2.01.10.150
St
Anschließen bis 5x35 mm²
Anschließen bis 5x35 mm²
Anschließen von flexiblen Leitungen am
Baustromverteiler, unter Beachtung des vorstehenden
Hinweistextes, Querschnitt bis 5 x 35 mm².
4,00
2.01.10.140
St
St
Anschluss für WC-Container
Anschluss für WC-Container
Anschluss mit flexiblen Leitungen (ca. 15 - 20m 5 x 10
mm²) mit Steckverbinder (alternativ mit Klemmkasten FR)
herstellen und für die Aufstellzeit (gemäß
Bauzeitenplan) vorhalten, nach Beendigung demontieren.
Anschluss nach Vorgabe der örtlichen Bauleitung.
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
2.01.10.160
Menge
Einheit
4,00
St
Gesamtbetrag
in EUR
Mt
Anschluss für BE
Anschluss für BE
Anschluss mit flexiblen Leitungen (ca. 25 - 30m 5 x 25
mm²) mit Steckverbinder (alternativ mit Klemmkasten FR)
herstellen und für die gesamte Bauzeit vorhalten, nach
Beendigung demontieren.
Anschluss nach Vorgabe der örtlichen Bauleitung.
2,00
2.01.10.180
Einheitspreis
in EUR
80
20.10.2016
20.10.2016
Vorhaltung Anschluss WC-Container
Vorhaltung Anschluss WC-Container
pro Monat
4,00
2.01.10.170
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Vorhaltung Anschluss BE
Vorhaltung Anschluss BE
pro Monat
2,00
Mt
Gesamtsumme:
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.01.11
LWL-Netz
2.01.11.10
LWL-Außenkabel 4 Fasern
LWL-Außenkabel 4 Fasern
LWL-Außenkabel mit nichtmetallischem Nagetierschutz
(Glasrovings)
und PE- Außenmantel, zentrale Bündelader
A-DQ(ZN)B2Y 4 E 9/125µm, Faserqualität: OS1 / OS2.
Liefern, verlegen und betriebsfertig anschließen.
120,00
2.01.11.20
Einheit
Einheitspreis
in EUR
81
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
m
LWL-Drop-Kabel, 4 Fasern
LWL-Drop-Kabel, 4 Fasern
für die Hausverlegung,
Fasertyp: Monomodfaser nach G.657A1
Faserdämpfung: 0,25 dB 1550 nm
Faserzahl: 4 Fasern
Biegeradius: min. 40 mm
Kabeldurchmesser: 2,5 bis 3,2 mm
Verlegung auf Steigetrasse einschl. systembedingtem
Befestigungszubehör bzw. auf Kabelrinne
Liefern, verlegen und betriebsfertig anschließen.
1.230,00
2.01.11.30
Befestigung Strang
Befestigung Strang
Lieferung und Montage der erforderlichen Bügelschellen
zur Befestigung der Leitungen an vorhandener
Profilschiene (ca. 3 Mal pro Geschoss, getrennte
Schellen für Elektro, Kommunikation).
48,00
2.01.11.40
m
St
Zugrohr EN25
Zugrohr EN25
Zugrohr EN25 als Steigrohr vom KG bis WE für
leichte Druckfestigkeit 320 N / 5 cm
leichte Schlagfestigkeit, flammwidrig,
selbstverlöschend, korrosionsfest
Temperaturbeständigkeit: - 15 °C bis + 90 °C
im Installationsschacht bzw. auf Rohfußboden
liefern und montieren.
481,00
2.01.11.50
m
Schalter-Abzweigdose
Schalter-Abzweigdose
Geräte-Verbindungsdose mit Kellrand (VDE
0606) für
Hohlwand- / UP- Montage, aus
feuerbeständigem
Isolierstoff (bis 650°C), als
Schalter-Abzweigdose
(DIN 49073) für Schraubbefestigung, mit
Stutzen
verdrehungssicher kombinierbar,
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
Kombi-Abstand 71 mm,
Dose
anliefern, komplett montieren und klemmen
einschließlich Einbauöffnung herstellen (UP
- Bohrung
in Beton / Mauerwerk bzw. Ausschnitt in
Trockenbauwand), Abmessungen: Di/T
68/61
48,00
2.01.11.60
St
FIST-Leergehäuse
FIST-Leergehäuse
für Bestückung als Glasfaser-Wandverteiler von bis
zu 15 abgehenden LWL-Dropkabeln (4 Fasern)
- Kabeleinführungsmöglichkeit oben und unten
- Ausbaubarkeit: modular mit Spleisskasetten und
Steckerplatten
6,00
St
Gesamtsumme:
82
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.01.12
sonstiges Leerrohr-Netz
2.01.12.10
Befestigung Strang
Befestigung Strang
Lieferung und Montage der erforderlichen Bügelschellen
zur Befestigung der Leitungen an vorhandener
Profilschiene (ca. 3 Mal pro Geschoss, getrennte
Schellen für Elektro, Kommunikation).
48,00
2.01.12.20
Einheit
Einheitspreis
in EUR
83
20.10.2016
20.10.2016
St
Zugrohr EN25
Zugrohr EN25
Zugrohr EN25 als Steigrohr vom KG bis WE für
leichte Druckfestigkeit 320 N / 5 cm
leichte Schlagfestigkeit, flammwidrig,
selbstverlöschend, korrosionsfest
Temperaturbeständigkeit: - 15 °C bis + 90 °C
im Installationsschacht bzw. auf Rohfußboden
liefern und montieren.
481,00
2.01.12.30
m
Zugrohr EN63
Zugrohr EN63
Zugrohr EN63 als Steigrohr vom KG bis WE für
leichte Druckfestigkeit 320 N / 5 cm
leichte Schlagfestigkeit, flammwidrig,
selbstverlöschend, korrosionsfest
Temperaturbeständigkeit: - 15 °C bis + 90 °C
im Installationsschacht bzw. auf Rohfußboden
liefern und montieren.
355,00
2.01.12.40
m
Zugkasten
Zugkasten
Zugkasten u.P. inkl. herstellen der Öffnung in
Mauerwerk
mit folgenden Eigenschaften inkl. Deckel liefern und
montieren.
L / B / T: 250 / 105 / 94 mm
Rohreinführungen M20/25: 26
Rohreinführungen M20/25/32: 2
Rohreinführungen M40/50/63: 2
Material: Polyethylen
Eigenschaften: Halogenfrei
Verarbeitungstemperatur: -5°C / + 60°C
5,00
St
Gesamtsumme:
Gesamtbetrag
in EUR
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.01.13
RWA-ANLAGE
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
84
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Hinweis
Hinweis
Vorbemerkungen für RWA-Anlagen in den Treppenhäusern:
Rauch- und Wärmeabzugszentrale, 24 V, AUF-ZU-Anlage,
zur Betätigung von bauseits vorhandenem RWA-Fenster.
Die Anlage muß jeweils in ihrer Gesamtheit
Baumuster/TÜV-geprüft sein. Die Gesamtzulassung für das
System muss dabei garantiert sein. Die Anlage ist
neben den einschlägigen Bestimmungen entsprechend
Berliner Bauordnung sowie DIN 18232 auszuführen.
Die Anlagen bestehen aus nachfolgend beschriebenen
Betriebsmitteln:
2.01.13.10
RWA-Zentrale
RWA Zentrale
RWA-Motor-Steuerzentrale 24 V DC / 3 A in einer Gruppe,
mit eingebauter Stromversorgung, Ladeteil und
Notstrombatterien (2 x 12 V, 2,0 Ah / 2,2 Ah), im
Aufputz-Kunststoffgehäuse.
Auslösung über RWA-Taster, Thermomelder, automatische
Brandrauchmelder 24 V DC und potentialfreie
Fremdansteuerung.
Störungsüberwachung der angeschlossenen Geräte wie
Batterie,
Auslösung zur Lüftung über potentialfreien Kontakt.
Anschlussmöglichkeit für Wind- und Regenmeldegerät
Batterien im Zentralengehäuse integriert.
RWA-Zentrale in einem stabilen
Aufputz-Kunststoffgehäuse (hellgrau, ähnlich RAL 7035).
Tür ist abschließbar. Mit systembedingtem
Befestigungszubehör liefern, montieren und
betriebsfertig anschließen.
Hersteller/Typ: Sperling, oder gleichwertig
3,00
2.01.13.20
Rauchabzugstaster
Rauchabzugstaster
in AP-Ausführung, 24 V, abschließbares, lichtgraues
Kunststoffgehäuse in RAL 7035, mit Schlagscheibe und
Schlüssel, Leuchtdioden für Kontrollmeldung grün,
Auslösung rot und Störung gelb
Maße (BxHxT): 125 x 125 x 35 mm
mit systembedingtem Befestigungszubehör liefern,
montieren und betriebsfertig anschließen.
Fabrikat: D+H Typ RT 45 oder gleichwertig
6,00
2.01.13.30
St
St
Schild Rauchabzug
Schild "RAUCHABZUG"
gemäß DIN 4066, komplett liefern und montieren
3,00
St
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.01.13.40
Wind- und Regenmelder 24 V AC/DC
Wind- und Regenmelder, 24 V AC/ DC
- zum Anschluss an Motorzentralen eingebauter
Auswertelektronik
- beheizter Regensensor
- Windgeschwindigkeit und Einschaltverzögerung im
Sensor einstellbar
- Versorgungsspannung: 20-30 V AC oder DC
- Stromaufnahme: ca. 100 mA
- Ausgang: potentialfreier Wechselkontakt
(30 V/1 A max.)
- inkl. Montagewinkel
Liefern, montieren und betriebsfertig
anschließen.
Fabrikat: D + H Typ WRG 82 oder gleichwertig
3,00
2.01.13.50
St
St
Halbprofilzylinder
Halbprofilzylinder
für vorstehenden Lüftungstaster, mit mind. 3
Schlüsseln
und
Befestigungszubehör passend für
vorstehenden
Schlüssellüftungstaster Schließung passend
zum
Schließsystem des
Bauherren, liefern und montieren
3,00
2.01.13.70
Einheitspreis
in EUR
Schluessellueftungstaster
Schlüssellüftertaster
mit Leuchtdiode, in Unter-Putz-Ausführung
mit
Profilhalbzylinder
Funktionen: AUF / ZU oder Todmann über
Schlüssel-Einpol-Wechsler, mit zusätzlicher
Sichtanzeige "AUF" mit Abdeckung, Farbe:
reinweiß
liefern, montieren und betriebsfertig
anschließen.
3,00
2.01.13.60
Einheit
St
Automatischer Rauchmelder
Automatische Rauchmelder
Lichtoptischer Melder zum Anschluß an
Rauchabzugsanlagen in 2-Leitertechnik mit LED,
Betriebsspannung 20 V DC -30 V DC,
Stromaufnahme bei Ruhe: max 0,1 mA,
Stromaufnahme bei Alarm max. 23 mA
Umgebungstemperatur: -20 bis + 70 °C
Überwachungsfläche 120 m
passend zur angebotenen RWA
Liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.
Fabrikat: D + H Typ SD-O 371 oder gleichwertig
3,00
St
85
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.01.13.80
Linearantrieb, 24 V
Linearantrieb, 24 V
Linearantrieb, 24 V für Lichtkuppel, Fläche 1 m²
Hub bis 750 mm, 24VDC (-10% / +25%,
Schutzart IP 54,
einschl. elektronischer Stromabschaltung
und Wiederantastsperre, Druckleistung bis 1000 N,
komplett liefern und betriebsfertig anschließen (in
Abstimmung mit dem Lieferanten der Fenster Übergabe des
Antriebes an die Fensterbaufirma zur Montage) einschl.
Zubehör wie Konsolensatz und
notwendigem Kleinmaterial
Fabrikat: D + H Typ ZA oder gleichwertig
3,00
2.01.13.90
m
unter
m
Anschluss RWA an 230 V
Netzanschluß 230 V AC der RWA-Zentrale
an vorh. Verteilung, einschließlich aller
erforderlichen Hilfs- und Montagematerialien wie
Anschlußdose, Verschraubungen, Aderhuelsen,
Kabelschuhe, ca. 35 m Anschlußleitung usw., komplett
montieren und
betriebsfertig anschließen
3,00
2.01.13.120
Gesamtbetrag
in EUR
St
Brandm.-Installationsleitung HE B-JH(St)H 4x2x0,8
Putz
Brandmelde-Installationsleitung
Mantelfarbe: rot mit Aufschrift: "BRANDMELDE" HE
B-JH(St)H 4 x 2 x 0,8,
Liefern und unter-Putz verlegen.
75,00
2.01.13.110
Einheitspreis
in EUR
Silikon-Leitung
Siliconleitung SiHF 4x1,5 mm
als Verbindungsleitung zwischen Abzweigdose und
RWA-Antrieb liefern und beidseitig anschließen
15,00
2.01.13.100
Einheit
86
20.10.2016
20.10.2016
St
Abnahme der RWA-Anlage
Abnahme und Inbetriebsetzung der RWA-Anlagen,
bedarfsweise mit
- Planer / Architekt / Bauherr
- Feuerwehr / Brandschutzingenieur /
Bauaufsichtsbehörde
- TUEV / VdS
- einschließlich Einweisung des Bedienungspersonals
Test, sämtliche erforderlichen Arbeiten zur
Inbetriebnahme und Übergabe der Anlage nachweisliche
Einweisung des Nutzers der Anlage zu Funktion mit
Erstellung eines Einweisungs-Protokolls
Die benötigten Prüfmittel, Prüfgeräte und Prüfgase sind
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
87
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
mit dem NEP abgegolten.
3,00
2.01.13.130
Dokumentation
Dokumentation
Bei der Abnahme bzw. Übergabe der Anlagen sind vom
Auftragnehmer bereitzustellen 3-fach in Papier und
2-fach auf Datenträger:
- Bedienungs- und Wartungsanweisung
- Inbetriebnahme- und Abnahmeprüfliste
- auf den Ist-Zustand passende Revisionspläne mit
eingetragenen Geräten und dem Leitungsnetz
einschließlich aller Verteiler und deren Belegung
3,00
2.01.13.140
St
St
Abnahme durch einen Sachverständigen
Abnahme durch einen Sachverständigen
Abnahme und Inbetriebsetzung der RWA-Anlagen nach
Herstellervorschri8ft und Betriebs-Verordnung Berlin
durch Prüfsachverständigen.
Einschließlich Einweisung des Bedienungspersonals,
sämtliche erforderlichen Arbeiten zur Inbetriebnahme
und Übergabe der Anlage nachweisliche Einweisung des
Nutzers der Anlage zur Funktion mit Erstellung eines
Einweisungs-Protokolls
Die benötigten Prüfmittel, Prüfgeräte und Prüfgase sind
mit dem NEP abgegolten.
3,00
2.01.13.150
Durchbruch Steiger
Durchbruch Steiger
Bohren von Löchern in Geschossdecken im Stahlbeton,
bauwerksschonend, Durchmesser bis 2cm, Stärke bis 30cm,
nach Leitungsverlegung fach- und
brandschutzgerecht verschließen.
15,00
2.01.13.160
St
St
Mauerschlitze Treppenhaus
Mauerschlitze Treppenhaus
Wandschlitze in Mauerwerk und Beton für Kabel und
Leitungen bis ca. 3 cm breit u. ca. 2,5 cm tief,
bauwerkschonend herstellen und nach Verlegung der
Leitungen wieder putzbündig schließen.
45,00
m
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.01.13.170
Rauchwarnmelder in WE
Rauchwarnmelder in WE
Montage von durch den Messdienst beigestellten
Rauchwarmeldern in Fluren und Dielen,
in allen Wohn-, Schlaf-, Kinder- und Arbeitszimmern.
178,00
Einheit
Einheitspreis
in EUR
St
Gesamtsumme:
88
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
2.01.14
Wartung RWA Streustraße 117 bis 120
Einheitspreis
in EUR
89
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Allgemeine Vorbemerkung
Allgemeine Vorbemerkung
Die Wartungsleistungen sind Bestandteil des Angebotes,
werden jedoch gesondert beauftragt. Ein
Musterwartungsvertrag
liegt den Verdingungsunterlagen bei.
Bei der Kalkulation der Preise ist davon auszugehen,
dass ein
Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren
abgeschlossen
wird.
Leistungsbeschreibung Wartung
Leistungsbeschreibung Wartung
Die Leistungsbeschreibung gilt für alle
vertragsrelevanten Rauchund Wärmeabzugsanlagen und ist aufgestellt in Anlehnung
das
VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.)
-Einheitsblatt 24186 - hier als natürliche Rauch- (NRA)
und
Wärmeabzugsanlagen (WA) bezeichnet. Die Leistungen sind
jeweils
bei Vorhandensein der technischen Ausrüstung zu
erbringen.
Allgemeine Hinweise zur Anwendung des
Leistungsprogramms
enthält VDMA 24186 Teil 0.
Die Wartung/Prüfung ist unter Beachtung der jeweils
aktuellen
Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore
(ZH 1/494)
durchzuführen.
Folgende Leistungen sind Vertragsbestandteil und bei
jeder Wartung
auszuführen:
1. An- und Abfahrten - auch mehrfache - zum
Einsatzort, Schlüsselbesorgung beim AG,
Terminvereinbarungen mit Vertretern des Auftraggebers.
2. Anlagen auf Verschmutzung, Beschädigung,
Korrosion, Befestigung, Kennzeichnung und Beschilderung
prüfen (halbjährlich durchzuführen!)
3. Funktionserhaltendes Reinigen
4. Alle beweglichen Teile auf Gangbarkeit und
Funktion prüfen.
5. Anschlüsse und Befestigungen auf festen Sitz
prüfen und nachziehen
6. Automatische Melder, Meldelinien, Handmelder und
Auslöseelemente auf Funktion und Betriebsbereitschaft
prüfen
7. Meldeeinsätze reinigen
8. Energieversorgung (Batterieladespannung, Druck
oder Gewicht des Druckbehälters) prüfen, elektrische
Ausrüstung prüfen, Sicherheitseinrichtungen auf
Funktion und Betriebsbereitschaft prüfen
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
90
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
9. Die Erneuerung der Akkumulatoren einschließlich
aller benötigten Materialien alle vier Jahre gehört zum
Leistungsumfang. Der Austausch ist so vorzunehmen,
dass die Funktionsfähigkeit der Anlagen bei Netzausfall
zu jeder Zeit gewährleistet ist. Die
Akkumulatoren sind mit einem Aufkleber (Einbaudatum) zu
kennzeichnen.
10. Nachströmöffnungen auf Funktion und
Betriebsbereitschaft prüfen
11. Antriebs- und Kraftübertragungselemente nach
Herstellervorschrift warten und auf Funktion und
Betriebsbereitschaft prüfen
12. Lieferung der erforderlichen Putz-,
Schmiermittel und Öle
13. Abtransport und nachweislich fachgerechte
Entsorgung aller demontierten Materialien, Bauteile,
Materialreste und Öle. Entsorgungsnachweise sind auf
Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
14. Bereitstellung und Führen der Prüfunterlagen Prüfbuch ist beim zuständigen Stützpunkt, dort beim
Leiter der Objektbetreuung zu hinterlegen
Prüfplakette an der Zentrale anbringen, inklusive
der 2-jährlichen Prüfung durch einen Sachverständigen.
2.01.14.10
Wartung, RWA-Anlage
Wartung, RWA-Anlage
1x RWA pro TH
Wartung wie im Vortext beschrieben; 1x jährlich
für 5 Jahre
3,00
St
Gesamtsumme:
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
2.01.15
Erdung / Potentialausgleich
Einheitspreis
in EUR
91
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Hinweis
Hinweis
Das Errichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle für
die Leistungen des Auftragnehmers während der gesamten
Ausführungszeit, die im vorliegenden LV beschrieben
sind,werden nicht gesondert vergütet und sind mit den
Einheitspreisen abgegolten.
Eingeschlossen sind die für die Durchführung der
vertraglichen Leistung erforderlichen Bautrassen,
Lager- und Arbeitsplätze, Baustellenbeleuchtung sowie
Sicherung für sämtliche Leistungen dieses
Verzeichnisses. Die Geländeflächen, auf denen sich
Baustelleneinrichtungen befanden, sind in ihren
ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.
Übergabe sämtlicher Revisionszeichnungen als PDF-Datei
unter Berücksichtigung folgender Festlegungen:
- Datenträger: CD-ROM, virenfrei
- Eintragung der Dateinamen (max. 8+3 Zeichen) in die
Zeichnungsliste
- Übergabe einer vollständigen Layerliste, wobei
Layernamen max. 20 Zeichen lang sein dürfen. Außer
Vermaßungen müssen alle Texte, Schraffuren und
Blattformat-Elemente auf getrennten Layern liegen
- Schriftfont: isocp.shx, ohne Verwendung von Umlauten
oder Sonderzeichen
- keine Einbindung von Symbolen aus Symboldateien
- nur Verwendung von Standard Linientypen
- Objekteigenschaften werden soweit möglich nur über
den Layer definiert
- keine Verwendung von Koordinatensystemen abweichend
vom Weltkordinatensystem
-Modell-Ansichtsfenster dürfen sich nicht vollständig
überschneiden
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Fabrikat
Fabrikat
gesamte Erdungs- und Blitzschutzanlage
Fabrikat: Dehn oder gleichwertig
2.01.15.10
Ringerderleitung
Ringerderleitung
RINGERDERLEITUNG
Edelstahlband, V4A, Fl 30x3,5 mm,
nach DIN EN 50164-2 als Ringerder, im Sanbett hochkant
inkl. aller
Verbindungsmaterialien verlegen und arretieren, mit 29
Übergängen
(Erdungsfestpunkte) zum Funktions-Potentialausgleich
in Teillängen liefern und verlegen.
380,00
2.01.15.20
m
FUNDAMENTLEITUNG
FUNDAMENTLEITUNG
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
92
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Funktions-Potentialausgleichsleiter
Flach-Stahl verzinkt, St/tZn, Fl 30x3,5 mm,
nach DIN EN 50164-2
als Funktions-Potentialausgleichsleiter, im
Bewehrungsstahlmatten
hochkant inkl. Verbindung mit Bewehrungsstahl, Abstand
2m
verlegen und arretieren, mit 29 Anschlussfahnen in
Teillängen
liefern, u. P. verlegen und mit Erdungsfestpunkt
funktionsfähig verbinden.
270,00
2.01.15.30
Anschlußfahnen, verzinkt
Anschlußfahnen, verzinkt
Anschlußfahnen, Flach-Stahl, verzinkt,
als Flach-Stahl verzinkt, St/tZn, Fl 30x3,5 mm,
liefern und von der Ringererdungsleitung bis zum
Erdungsfestpunkt
verlegen. (Länge bis 3m)
4,00
2.01.15.40
St
Fangeinrichtung für Flachdächer
Fangeinrichtung für Flachdächer
als Masche Rundaluminium-Knetlegierung (AlMgSi) 8 mm
nach DIN 48 801, mit Flachdach-Leitungshalter aus
frostbeständigem Beton nach DIN 18 501, lose
Leitungsführung, kompl. mit Verbindungsklemmen,
Dehnungsstücken und allem Zubehör, liefern und
montieren
910,00
2.01.15.60
St
Messen/Prüfen
Messen/Prüfen
Messen/Prüfen der Erdungsanlage, gemessene
Widerstandswerte auflisten einschl. Prüfbericht DIN 48
831,
Anlagenbeschreibung DIN 48 830 und Bestandszeichnung
DIN 48 820 in 3-facher Ausfertigung.
3,00
2.01.15.50
m
m
Potentialausgleichschiene
Potentialausgleichsschiene
nach DIN VDE 0609, für den Hauptpotentialausgleich nach
DIN VDE 0100 Teil 410 / 540 und dem
Blitzschutzpotentialausgleich
nach DIN VDE 0185, Anschlüsse: 7x 6 - 25 mm², 1x 50
mm²,
1x 30x4 Flachband
Kunststoffhaube plombierbar, Maße: 200 x 65 x 56,
kompl. mit allem Zubehör, liefern und montieren.
3,00
St
LV: 02
Elektroanlagen
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.01.15.70
Haupt-Potentialausgleich
Haupt-Potentialausgleich
komplett für das Gebäude mit folgenden Anschlüssen:
- Erdungsanlage (Fundamenterder)
- Hauptschutzleiter im TN-Netz
- Potentialausgleichschiene
- Rohrsysteme Heizung
- Hauptwasserrohr
- Metallteile der Gebäudekonstruktion,
- Abwasserrohre (Metall)
- Aufzugsanlage
- Lüftung/Klima-Technik
gemäß VDE betriebsfertig herstellen.
3,00
2.01.15.80
Gesamtbetrag
in EUR
St
St
Erdungsfestpunkte
Erdungsfestpunkte
Erdungsfestpunkte als druckwasserdichte
Wanddurchführung
für Weiße Wanne nach DIN EN 50164-1, geprüft mit
Druckluft 5 bar nach DIN EN 50164-5, Ausführung für
Schalungseinbau, verstellbar je nach Wandstärke mit
Gewinde M10 und Kontermutter, inkl. Anschlußstück
(St/tZn Abm. 30x4mm) mit Vierkantloch, liefern und
montieren.
17,00
2.01.15.100
Einheitspreis
in EUR
Rohrschelle
Rohrschelle
als Erdungsrohrschelle für Anschlüsse an Rohren von
Heizungsund Wasserleitungen, nach DIN 2440 u. 2441 Größe
nach
Erfordernis, Material St/tZn Anschluss Rd 7 bis 10 mm,
mit KS-Verbinder kompl. mit allem Zubehör,
liefern und montieren
18,00
2.01.15.90
Einheit
93
20.10.2016
20.10.2016
St
Revisionsunterlagen
Revisionsunterlagen
für das Gewerk Blitzschutztechnik, 2-fach, Sprache in
Deutsch
Nach Fertigstellung der Gesamtanlage sind die
Revisionsunterlagen zu erstellen und 14 Tage vor der
Schlussabnahme zur Prüfung einzureichen.
als Betriebs- und Wartungsanweisung mit Bestandsplänen,
farbig angelegt, komplett in Ordnern mit
Inhaltsverzeichnis sowie
1 x in digitaler Form, PDF-Format nach Vorgabe AG
bestehend aus:
a.) Anlagen- und Funktionsbeschreibung
b.) Anlagenschemata jeder Anlage mit allen Enbauteilen.
c.) Installationsplänen Maßstab 1: 50,
d.) Übersichtspläne (Strangschemen) aller Einzelanlagen
e.) Übersichtsschaltpläne der Verteilungen
f.) Logikschaltbilder der Steuerungen
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
94
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
g.) Anlagenherstellerdokumentation (Herstellernachweis)
h.) Zusammenstellung der technischen Daten mit
Fabrikateangaben und Hinweis zur Ersatzbeschaffung
i.) alle für einen sicheren und wirtschaftlichen
Betrieb
erforderlichen Betriebs- und Wartungsanleitungen
nach DIN 8418
j.) Protokoll über die Einweisung des Wartungs und
Bedienungspersonals
k.) Angabe aller verwendeter Code- und Passwörter
3,00
St
Gesamtsumme:
LV: 02
Elektroanlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
2
Elektroanlagen
2.01
Elektroanlagen Haus + Wohnungen
2.01.01
Hauptleitungssystem
2.01.02
Messeinrichtungen und Verteiler
2.01.03
Installation WE
2.01.04
Installation Treppenhaus
2.01.05
Kellergeschoss
2.01.06
Gegensprechanlage
2.01.07
Anschluß Aufzug
2.01.08
Sonstiges
2.01.09
Bauleistungen
2.01.10
Baustrom
2.01.11
LWL-Netz
2.01.12
sonstiges Leerrohr-Netz
2.01.13
RWA-ANLAGE
2.01.14
Wartung RWA Streustraße 117 bis 120
2.01.15
Erdung / Potentialausgleich
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
95
20.10.2016
20.10.2016
Gesamtbetrag
in EUR
GESOBAU AG
Nr. Vorgangsname
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
Dauer
WHG 1593 - Neubau Kastanienallee 105 (3 Gebäude)
Baubeginn
Vorbereitende Maßnahmen
Rodung und Freischnitt Grünanlagen
Baufeldfreimachung
Baustelleneinrichtung (Baustraße, Zäune, Container, Kran etc.)
Erdbauarbeiten einschl. Grundwasserabsenkung
Verbau und Aushub Baugruben für KG BT 1 und BT 3
Aushub Baugrube ohne KG BT 2
Bauarbeiten
Fundamentarbeiten
Fundamentplatten für KG BT 1 und BT 3
Fundamentplatten BT 2
Rohbauarbeiten
Rohbauarbeiten BT 2
Rohbauarbeiten BT 1
Rohbauarbeiten BT 3
Fenster-, Fassaden-, Dacharbeiten
Fenster-, Fassaden-, Dacharbeiten BT 2
Fenster-, Fassaden-, Dacharbeiten BT 1
Fenster-, Fassaden-, Dacharbeiten BT 3
Ausbauarbeiten
Ausbauarbeiten BT 2
Ausbauarbeiten BT 1
Ausbauarbeiten BT 3
Abnahmen und Mängelbeseitigungen
Abnahmen und Mängelbeseitigungen BT 2
Abnahmen und Mängelbeseitigungen BT 1
Abnahmen und Mängelbeseitigungen BT 3
Außenanlagen
Übergabe an Bauherrn
Übergabe Schlussrechnungen, Dokumentationen etc.
Abgezeichnet Pl:
Abzeichnungsdatum:
SPP Schüttauf und Persike Planungsgesellschaft mbH
WHG 1593 - Kastanienallee 105
Stand: 23.09.16
394 Tage
0 Tage
75 Tage
25 Tage
20 Tage
15 Tage
40 Tage
30 Tage
10 Tage
235 Tage
30 Tage
20 Tage
10 Tage
80 Tage
65 Tage
75 Tage
75 Tage
55 Tage
40 Tage
50 Tage
50 Tage
70 Tage
50 Tage
60 Tage
60 Tage
50 Tage
20 Tage
20 Tage
20 Tage
70 Tage
5 Tage
0 Tage
Anfang
Mo 03.10.16
Mo 03.10.16
Mo 17.10.16
Mo 17.10.16
Mo 21.11.16
Mo 09.01.17
Mo 30.01.17
Mo 30.01.17
Mo 13.03.17
Mo 13.03.17
Mo 13.03.17
Mo 13.03.17
Mo 10.04.17
Mo 03.04.17
Mo 24.04.17
Mo 10.04.17
Mo 03.04.17
Mo 17.07.17
Mo 24.07.17
Mo 24.07.17
Mo 17.07.17
Mo 18.09.17
Mo 18.09.17
Mo 02.10.17
Mo 25.09.17
Mo 27.11.17
Mo 27.11.17
Mo 08.01.18
Mo 08.01.18
Mo 18.09.17
Mo 05.02.18
Fr 06.04.18
Fertig stellen
2017
SepOktNovDezJanFebMrzAprMaiJun Jul AugSepOktNovDezJanFebMrzAprM
Fr 06.04.18
Mo 03.10.16
Fr 27.01.17
Fr 18.11.16
Fr 16.12.16
Fr 27.01.17
Fr 24.03.17
Fr 10.03.17
Fr 24.03.17
Fr 02.02.18
Fr 21.04.17
Fr 07.04.17
Fr 21.04.17
Fr 21.07.17
Fr 21.07.17
Fr 21.07.17
Fr 14.07.17
Fr 29.09.17
Fr 15.09.17
Fr 29.09.17
Fr 22.09.17
Fr 22.12.17
Fr 24.11.17
Fr 22.12.17
Fr 15.12.17
Fr 02.02.18
Fr 22.12.17
Fr 02.02.18
Fr 02.02.18
Fr 22.12.17
Fr 09.02.18
Fr 06.04.18
\\192.168.192.15\Daten\GESOBAU AG\WHG 1593 Kastanienallee 105 (173-01-15)\Gebäudeplanung\Mitarbeiter\Richter\Ablaufpläne\WHG 1593 - BAP 16-09-23.mpp
Freigabe durch:..................
Freigabe am:..................
ersetzt Fassung vom: 08.09.2016
1
16
24
16
24
Trockenbau
2
2
2
14
14
14
1,70
1,535
3,79
8,19
3,55
24
3,865
1,935
24
2,15
24 1
3,855
125
4,19
24 1
3,855
125
1,11
15
1,805
24 1
3,855
125
1,11
7
24 1
1,70
1,535
17,68
62
5,78
1,52
785
1,00
75
7,01
4,195
1 24 1
1,28
1,26
1 24 1
1 24 1
125
1,31
1,50
1 24 1
3,89
1 24 1
1,25
4,43
125
2,46
1,95
7
1 24
2,395
95
1 24
125
4,915
1 24
15
4,915
1 24
605
16
24
125
125
24
25
16
24
24
1 24 1
1 24
1,20
2,385
8,77
24
125
1,20
2,385
16
14
2
14
2
14
2
14
2
Außenwand KG
80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
240mm Beton WU s. Statik
Trennwand KG Treppenraum
240mm Beton s. Statik
100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
10mm Systemputz
24
2
14
3,46
14
90
2,385
16
2
25
Rohbau
Außenwand
20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2
140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035,
geklebt und gedübelt s. EnEV
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
32
24
Fassade
1,40
41
18,00
8
1,00
35
11
Gesamtmaß
1
Straßenseite
nicht tragende Innenwand
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
125 75
25
25
2
1,00
1,40
26
24
2,98
A1
4,09 m
Wohnungstrennwand
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
1
2,28
16
2
2
2
Rohbau
14
14
14
24 1
4,87
24 1
3,665
24 1
24 1
16
24
16
24
125
4,27
125
4,27
3,685
1,385
1,99
125
72
26
51
25
19
51
20
12
15
3,89
1 24 1
1,95
1 24 1
3,89
1 24 1
1,95
125
15
1,385
1,395
2,24
15
2,24
24
1 24 1
1 24 1
3,91
8,19
Gesamtmaß
125
1,20
7
76
40
10
5
5
1,645
40
24
24
1 24 1
40
5
10
1,70
2,385
20,00
19,68
6,125
6,37
6,105
2,50
1 24
86
24
1,485
1,20
2,385
1,20
2,385
3,675
10
125 60
10
125
99
1,59
1,00
1,535
18,00
1 24
1 24
7,01
8,77
2,175
5,35
Bodendurchbruch
DD 20/20
Deckendurchbruch
Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster
(inkl. Lüftungseinrichtungen)
Zeichen Datum
1,00
1,535
24
1,905
24
1 24 1
1 24 1
2,635
1,00
1,535
2,035
6,175
6,42
125
1,20
2,385
14
2
14
2
14
2
14
2
1,20
2,385
24
16
25
24
16
24 1
16
24
16
2
3
m
4
BAUHERREN:
ARCHITEKTIN:
GESOBAU AG
Anne Lampen Architekten GmbH
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Schlesische Str. 31
10997 Berlin
Tel: 030 4073 1417
Fax: 030 4073 1536
Tel: 030-616 516 6
Fax: 030-616 516 70
E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected]
www.anne-lampen.de
Maßstab: DIN A1 Datum:
25
1,40
BT1
1.OG
1,00
Fassade
Rohbau
24 1
24 1
24 1
14
2
14
2
16
N
5
1
24
WHG 1593
Kastanienallee 105
13158 Berlin
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
0
16
1,70
1,535
BD 20/20
90
2,385
1 24
4,915
2,42
125
Wanddurchbruch
3,64
3,64
4,915
17,68
25
1,40
125
4,39
3,065
24
16
Fassade
26
1,00
1,535
1,79
1 24 1
5
1 24 1
WD 20/10
Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.75
+/-0,00=+44.24 ü. NN
Gesamtmaß
Gesamtmaß
2
125
Oberkante Fertigfußboden
Oberkante Rohdecke
Brüstungshöhe ab OKFF
lichte Raumhöhe
Regenfallrohr
KAS105
Gartenseite
785
OKFF
OKRD
BRH
LRH
RR
Maße sind vor Ort zu prüfen!
Statik beachten!
Detailplanung beachten!
2,98
2,98
Trockenbau
34
20 14
3,72
6,175
6,175
6,155
125
1,075
15
1,79
1 24 1
60
1,20
125
1,10
6,105
125
2,955
1 24 1
1,755
125
A1
125
KG Treppenraum
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in
Verbindung mit der Statik
755
6,40
125
4,09 m2
2
Trockenbau 16
1.S.1.10
m2
14
KG
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
Index Änderung
14
BRH 90
RR
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Horizontale Abdichtung/Sperrschicht
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
(wenn nicht anders ausgezeichnet)
4,15
20,73 m2
19,034 m
2,625 m
+2,965
WE.1.1.3.4
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
14
1.S.1.11
5mm
65mm
0,5mm
30mm
160mm
5mm
400mm
100mm
50mm
Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma
verantwortlich zu prüfen.
Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf
etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen
hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3)
4,15
Wohnen
BF:
RU:
RH:
2
1.S-W.1.12
445
05
24
16
24
25
16
24
3,015
4,215
125
1,075
545 7
125
125
2 Zimmer
WF 54,5m2
NFa 52,5m2
2,28
BRH 90
EG unterkellert
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke s. Statik
Kellerdeckendämmung WLG 035,
weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV
Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik.
Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen.
TV
BRH 0,00
5mm
65mm
0,5mm
30mm
90mm
200mm
120mm
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
EG nicht unterkellert
1,20
1 24 1
3,025
2,955
1 24 1
2,125
1,28
B1
125
0,65 m2
3,234 m
2,625 m
+2,965
WE.1.1.3.5
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
4,19
8,462 m
2,625 m
+2,965
WE.1.1.3.3
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
2,28
4,09
125
6,35
1 24 1
AB
BF:
RU:
RH:
m2
60
5,56 m2
10,110 m
2,625 m
+2,965
WE.1.1.3.2
+2,825
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Küche
BF:
RU:
RH:
1.O.1.08
Bad
BF:
RU:
RH:
12,72 m2
14,432 m
2,625 m
+2,950
WE.1.1.3.6
+2,825
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
4,58 m2
8,573 m
2,625 m
+2,965
WE.1.1.4.4
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
3,015
3,015
125
1.O.1.06
1.O.1.07
BRH 90
HKV
1.S-O.1.09
6,28
16,780 m
2,625 m
+2,965
WE.1.1.4.3
+2,825
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
TV
BRH 0,00
TV
Bk.
76
2,135
89
2,135
m2
Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus
Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett
Estrich
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
Die notwendige aktive Fensterlüftung muß
durch den Nutzer gewährleistet sein.
RR
8,60 m2
14,765 m
2,625 m
+2,965
WE.1.1.3.1
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
125
5mm
65mm
0,5mm
30mm
40mm
200mm
30db
24
Flur
BF:
RU:
RH:
TV
20,67 m2
19,177 m
2,625 m
+2,965
WE.1.1.4.5
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
3,015
1 24 1
HKV
Bk.
Elt.
76
2,135
8,85 m2
13,430 m
2,625 m
+2,965
WE.1.1.2.3
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Elt.
Elt.
Bad
BF:
RU:
RH:
1 Zimmer
WF 42,1m2
NFa 40,9m2
BRH 90
1,01
2,135
2,20 m2
6,444 m
2,625 m
+2,965
WE.1.1.4.2
+2,825
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
41
Dachaufbau über Staffelgeschoss
Dachbekiesung, Körnung 16/32mm
Schutzlage
Dachabdichtung nach DIN 18531
PE-Folie
Wärmedämmung WLG 040
mit Gefälleausbildung s. EnEV
Dampfsperre
Bitumen-Voranstrich
Stahlbetondecke C20/25 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen
Aufbau PVC-Belag (70% der WE)
1,40
BRH 0,00
WC
BF:
RU:
RH:
1,01
2,135
1.O.1.05
76
2,135
24
70
4,66
17 Stg
17,4/ 28
1,01
2,135
10
2,42 m2
Küche
BF:
RU:
RH:
1.1.3
24
BRH 90
89
2,135
1,01
2,135
24
30
24
3,71
17 Stg
17,4/ 28
4,92 m2
9,130 m
2,625 m
+2,965
WE.1.1.2.4
+2,825
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Bk.
HKV
1 24 1
24 10
BRH 90
1.W.1.13
2,85
2,85
24 1
24 1
14
Schlafen/Wohnen
BF:
21,43 m2
RU:
18,761 m
RH:
2,625 m
+2,965
WE.1.1.2.2
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Bad
BF:
RU:
RH:
+2,965
Küche
BF:
RU:
RH:
Wohnen
BF:
RU:
RH:
2
2
5,04 m2
9,951 m
2,625 m
+2,965
WE.1.1.2.1
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
0,67 m2
3,411 m
2,625 m
+2,965
WE.1.1.2.5
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
13,12 m2
20,485 m
2,625 m
+2,965
TH1.1.
+2,825
FB:
Feinsteinzeug
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
685
76
2,135
5,55 m2
10,270 m
2,625 m
+2,965
WE.1.1.1.4
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
24
BRH 90
BRH 90
1.W.1.14
4,80
4,80
98
98
1 24 1
6,50 m2
12,314 m
2,625 m
+2,965
89 WE.1.1.4.1
+2,825
5
2,13
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Küche
BF:
RU:
RH:
Flur
BF:
RU:
RH:
1,01
2,135
15mm
65mm
0,5mm
30mm
130mm
20mm
250mm
Elt.
Schlafen
BF:
RU:
RH:
2,045
1,445
14
24 1
24 1
14
2
2
14
24 1
14
24 1
2
14
Flur
BF:
RU:
RH:
60
125
125
3,49
3 Zimmer
WF 69,4m2
NFa 67,3m2
24
Treppenhaus
BF:
RU:
RH:
2,15
76
2,135
11,59 m2
14,383 m
2,625 m
+2,950
WE.1.1.4.6
+2,825
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
41
AB
BF:
RU:
RH:
1.1.4
RR
Trockenbau
2
24
16
1.1.2
Bk.
60
1,01
2,135
HKV
Elt.
1,01
2,135
Kind 1
BF:
RU:
RH:
7,835
7,78
15
2,92
6,41
125
15
24 1
125
24
24
6,175
6,42
76
2,135
1,815
1.W.1.15
99
1 24 1
1 24 1
1,29
1,29
1 24 1
1 24 1
125
125
99
125
1 24 1
1,08
1,215
125
1,595
14,09 m2
15,831 m
2,625 m
+2,950
WE.1.1.4.7
+2,825
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1.1.1
76
2,135
B: Feinsteinzeug
NF:
7,41 m2
1,41 m2
5,173 m
2,625 m
+2,965
WE.1.1.4.8
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Schlafen
BF:
RU:
RH:
1,01
2,135
HKV
5,32 m2
10,169 m
2,625 m
+2,965
WE.1.1.1.5
+2,825
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Treppe
AB
BF:
RU:
RH:
1,02
24
24 10
1 24 1
1 24 1
1,80
3,07 m2
7,040 m
2,625 m
+2,965
WE.1.0.4.9
+2,825
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Bad
BF:
RU:
RH:
7,81 m2
15,866 m
2,625 m
+2,965
WE.1.1.1.1
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
<Fertigboden>
<Wandmaterial>
<Deckenmaterial>
1,65 m2
5,140 m
2,625 m
+2,965
1.1.A1
+2,825
FB:
<Fertigboden>
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Ankleide
BF:
RU:
RH:
10,79 m2
13,310 m
2,625 m
+2,950
WE.1.0.4.10
+2,825
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
AB
BF:
RU:
RH:
Flur
BF:
RU:
RH:
4,07 m2
10,180 m
2,625 m
Abstellraum
BF:
RU:
RH:
24
1,70
1,535
16
FB:
WB:
DB:
19,18 m2
17,932 m
2,625 m
+2,965
WE.1.1.1.3
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
0,71 m2
3,711 m
2,625 m
+2,965
WE.1.1.1.6
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
WE.1.0.4.6
0,75 m2
3,670 m
2,625 m
+2,965
WE.1.0.4.8
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Kind 1
BF:
RU:
RH:
7
125
5,65 m2
12,407 m
2,625 m
+2,965
WE.1.0.4.7
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
AB
BF:
RU:
RH:
3,045
3,045
1,80
125
1,595
1 24 1
1 24 1
1,08
2,80
1 24 1
4,82
1 24 1
1,595
125
24
24
1,31
24
2,82
24
3,065
1,70
1,535
Treppe
BF:
RU:
RH:
Flur
BF:
RU:
RH:
89
2,135
Wohnen
BF:
RU:
RH:
5,78 m2
11,507 m
2,625 m
+2,965
WE.1.0.4.14
+2,825
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Bk.
BRH 90
1.W.1.16
10,02 m2
12,907 m
2,625 m
+2,950
WE.1.0.4.11
+2,825
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
2,60
125
Kind 2
BF:
RU:
RH:
B1
2 Zimmer
WF 53,2m2
NFa 51,2m2
TV
89
2,135
1,65
2,475
2,475
3,755
3,755
89
2,135
90
2,385
25
16
Rohbau
Bad
BF:
RU:
RH:
76
2,135
24 25
125
125
125
125
125
1,70
1,535
1,12
1,70
1,535
1,96
19,68
20,00
12,64 m2
14,414 m
2,625 m
+2,950
WE.1.1.1.2
+2,825
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
89
2,135
Maisonette
3,955
1,00
Schlafen
BF:
RU:
RH:
2,00
2,44
2,44
2,44
2,275
2,275
3,43
13,54 m2
15,211 m
2,625 m
+2,950
WE.1.0.4.12
+2,825
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
5 Zimmer
1.OG 65,7m2
NFa 63,7m2
WF 112,8m2
6,175
6,175
125
2,545
10,01 m2
13,258 m
2,625 m
+2,950
WE.1.0.4.13
+2,825
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
50mm
15mm
0,5mm
160mm415mm
4mm
200mm
20
Gäste
BF:
RU:
RH:
Schlafen
BF:
RU:
RH:
BRH 0,00
90
2,385
BRH 90
14
1 24 2
14
1 24 2
14
1 24 2
14
1 24 2
14
1 24 2
2,28
BRH 90
BRH 0,00
89
2,135
Fassade
1.N-O.1.04
RR
2,98
1 24
1 24
1 24
1 24
1 24
1 24
1.N.1.03
24 1
16
24
24
1.N.1.02
1,20
2,385
16
25
14
2
14
2
14
2
14
2
14
2
14
2
16
4,09 m2
1.N-W.1.01
1:50
Gez:
03.08.2016 sb/cdb
Plan:
KAS105 BT1 1.OG
Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn
Index
B
16
24
16
24
16
Trockenbau
2
2
2
14
14
14
24
1,85
3,855
125
24 1
4,79
5,065
24 1
24 1
5,78
16
24
24
3,91
24
7,01
24
1,53
125
125
4,195
1 24 1
1,02
1 24 1
2,005
1,26
1 24 1
1 24 1
125
125
125
1,31
2,46
125
1,86
3,89
4,43
125
3,295
1 24 1
1,25
605
7
1 24
2,395
95
125
1 24
3,345
1 24
4,915
15
24
16
7,01
1 24
Außenwand
20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2
140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035,
geklebt und gedübelt s. EnEV
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
41
24
24
125
85
16
8,77
3,91
2,11
125
25
24
2,535
125
1,20
2,385
14
17,68
4,75
24
5,80
24 1
1,70
1,535
16
14
2
14
2
14
2
14
2
Außenwand KG
80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
240mm Beton WU s. Statik
Trennwand KG Treppenraum
240mm Beton s. Statik
100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
10mm Systemputz
24
2
3,71
1,40
1,51
8,19
24
14
80
1,00
2
16
1,465
1,00
1,535
32
24
Rohbau
4,175
90
2,385
1
18,00
25
8
1,00
Fassade
35
11
Gesamtmaß
Wohnungstrennwand
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
26
24
1
2,28
2
2
2
Rohbau
14
14
14
24 1
3,94
24 1
24 1
24
16
24
2,315
125
4,27
24 1
16
125
3,34
1,385
5,78
3,355
Gesamtmaß
25
445
05
24
90
2,385
20
1,95
125
1,05
1,395
2,24
24
1 24 1
1 24 1
3,91
8,19
1,20
2,385
1,20
2,385
3,675
8,59
125
1,20
26
25
51
1,20
2,385
34
20 14
19
12
76
40
26
1,00
1,535
10
5
5
1,645
40
24
24
1 24 1
40
5
10
1,70
2,385
20,00
19,68
6,12
5
6,37
6,105
2,50
OKFF
OKRD
BRH
LRH
RR
Oberkante Fertigfußboden
Oberkante Rohdecke
Brüstungshöhe ab OKFF
lichte Raumhöhe
Regenfallrohr
WD 20/10
Wanddurchbruch
BD 20/20
Bodendurchbruch
DD 20/20
Deckendurchbruch
Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster
(inkl. Lüftungseinrichtungen)
1,00
1,535
24
1,905
24
1 24 1
1 24 1
2,635
1,00
1,535
6,175
6,42
125
Maße sind vor Ort zu prüfen!
Statik beachten!
Detailplanung beachten!
Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.75
+/-0,00=+44.24 ü. NN
(wenn nicht anders ausgezeichnet)
3,235
1 24
4,915
1 24
2,42
7
86
24
24
1,00
1,535
KG Treppenraum
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
125
1,10
6,105
125
2,955
1 24 1
1,755
125
755
125
125
4,39
3,065
4,915
125
1,485
10
125
1,59
1 24
10
125
1,59
1 24
7,01
8,77
17,68
25
1,40
2,52
51
20
1,95
1 24 1
15
KG
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
5
1 24 1
3,89
2,24
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Horizontale Abdichtung/Sperrschicht
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
Zeichen Datum
3,64
3,64
4,15
Index Änderung
2,175
24
14
2
14
2
14
2
14
2
24
16
25
24
16
24
16
4,15
9,17
1,20
2,385
1,20
2,385
5
2
3
m
16
1,70
1,535
N
1
16
4
BAUHERREN:
ARCHITEKTIN:
GESOBAU AG
Anne Lampen Architekten GmbH
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Schlesische Str. 31
10997 Berlin
Tel: 030 4073 1417
Fax: 030 4073 1536
Tel: 030-616 516 6
Fax: 030-616 516 70
E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected]
www.anne-lampen.de
Maßstab: DIN A1 Datum:
25
1,40
BT1
2.OG
1,00
Fassade
24 1
24 1
16
Rohbau
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
0
24
WHG 1593
Kastanienallee 105
13158 Berlin
KAS105
14
2
2
24 1
90
2,385
3,89
1 24 1
16
Fassade
6,17
15
1,79
1 24 1
60
1,20
1 24 1
125
15
5mm
65mm
0,5mm
30mm
160mm
5mm
400mm
100mm
50mm
Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in
Verbindung mit der Statik
Gesamtmaß
Gesamtmaß
2
EG unterkellert
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke s. Statik
Kellerdeckendämmung WLG 035,
weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV
Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik.
Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen.
Gartenseite
1,715
5mm
65mm
0,5mm
30mm
90mm
200mm
120mm
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma
verantwortlich zu prüfen.
Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf
etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen
hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3)
2,98
125
5mm
65mm
0,5mm
30mm
40mm
200mm
5
6,175
6,155
125
1,075
15
1,79
1 24 1
1 24 1
2,955
1 24 1
2,125
125
6,40
2,98
Trockenbau
125 75
25
25
1,00
16
16
3,015
4,215
125
1,075
545 7
125
A1
14
Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus
Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett
Estrich
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
EG nicht unterkellert
1,20
4,09 m2
14
1.S-O.2.10
m2
2
1.S.2.11
2
RR
24 1
BRH 0,00
14
BRH 90
Trockenbau
2
4,09
3,015
3,015
125
3,015
1,28
2 Zimmer
WF 54,5m2
NFa 52,5m2
4,15
20,73 m2
19,034 m
2,625 m
+5.93
WE.1.2.3.4
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
14
1.S.2.12
Wohnen
BF:
RU:
RH:
2
1.S-W.2.13
Dachaufbau über Staffelgeschoss
Dachbekiesung, Körnung 16/32mm
Schutzlage
Dachabdichtung nach DIN 18531
PE-Folie
Wärmedämmung WLG 040
mit Gefälleausbildung s. EnEV
Dampfsperre
Bitumen-Voranstrich
Stahlbetondecke C20/25 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen
Die notwendige aktive Fensterlüftung muß
durch den Nutzer gewährleistet sein.
60
125
0,65 m2
3,234 m
2,625 m
+5.93
WE.1.2.3.5
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
B1
24 1
BRH 90
1.O.2.08
1 24 1
33
AB
BF:
RU:
RH:
m2
2,28
BRH 0,00
4,19
8,462 m
2,625 m
+5.93
WE.1.2.3.3
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
5,56 m2
10,115 m
2,625 m
+5.93
WE.1.2.3.2
+5.79
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
76
2,135
89
2,135
4,58 m2
8,572 m
2,625 m
+5.93
WE.1.2.4.4
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
25,06 m2
20,696 m
2,625 m
+5.93
WE.1.2.4.5
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1.O.2.06
TV
Bad
BF:
RU:
RH:
12,72 m2
14,432 m
2,625 m
+5.915
WE.1.2.3.6
+5.79
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Küche
BF:
RU:
RH:
Küche
BF:
RU:
RH:
2,28
24 1
HKV
14
60 125
1,445
24 1
Bk.
Schlafen
BF:
RU:
RH:
Wohnen
BF:
RU:
RH:
BRH 90
4,66
HKV
5,78
10,180 m
2,625 m
+5.93
WE.1.2.4.3
+5.79
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
TV
m2
15mm
65mm
0,5mm
30mm
130mm
20mm
250mm
30db
RR
Bk.
125
125
14
14
2
24 1
24 1
2
14
14
2
Elt.
8,60 m2
14,769 m
2,625 m
+5.93
WE.1.2.3.1
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Elt.
15
2,85
2,85
76
2,135
8,85 m2
13,431 m
2,625 m
+5.93
WE.1.2.2.3
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
24
24
41
1 Zimmer
WF 42,1m2
NFa 40,9m2
Küche
BF:
RU:
RH:
Flur
BF:
RU:
RH:
685
2,045
4,25
4,25
24 1
24
14
Bk.
76
2,135
17 Stg
17,4/ 28
3,71
17 Stg
17,4/ 28
1,01
2,135
2,20 m2
6,444 m
2,625 m
+5.93
WE.1.2.4.2
+5.79
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
B1
Trockenbau
2
4,92 m2
9,129 m
2,625 m
+5.93
WE.1.2.2.4
+5.79
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1.2.3
2,49
Bad
BF:
RU:
RH:
2,42 m2
1.O.2.09
BRH 90
1.W.2.14
1 24 1
98
1 24 1
98
89
2,135
15,10 m2
23,565 m
2,625 m
+5.93
TH1.2.
+5.79
FB:
Feinsteinzeug
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
WC
BF:
RU:
RH:
76
2,135
125
125
1.2.4
24
9,215
15
1,01
2,135
6,175
16
Bad
BF:
RU:
RH:
+5,93
1,01
2,135
13,53 m2
15,505 m
2,625 m
+5.915
WE.1.2.4.6
+5.79
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Schlafen/Wohnen
BF:
21,43 m2
RU:
18,760 m
RH:
2,625 m
+5.93
WE.1.2.2.2
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
HKV
0,66 m2
3,407 m
2,625 m
+5.93
WE.1.2.2.5
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Treppenhaus
BF:
RU:
RH:
24 10
125
8,45 m2
14,563 m
2,625 m
+5.93
WE.1.2.4.1
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Kind 1
BF:
RU:
RH:
1,205
24
2,035
Flur
BF:
RU:
RH:
1,01
2,135
BRH 90
1.W.2.15
4,80
4,80
4,82
125
3,48
89
2,135
50mm
15mm
0,5mm
160mm415mm
4mm
200mm
Aufbau PVC-Belag (70% der WE)
3,025
AB
BF:
RU:
RH:
Elt.
125
875
17,26 m2
21,131 m
2,625 m
+5.915
WE.1.2.4.7
+5.79
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
3 Zimmer
WF 80,4m2
NFa 78,4m2
24
24
6,42
24
1 24 1
1,01
2,135
Wohnen
BF:
RU:
RH:
RR
16
5,04 m2
9,951 m
2,625 m
+5.93
WE.1.2.2.1
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
125
1.2.1
Flur
BF:
RU:
RH:
24
1 24 1
24
Treppe
Schlafen
BF:
RU:
RH:
ke
ec
gd
an
bh
-A
K
G
6,35
41
1.2.2
1,50 m2
5,182 m
2,625 m
+5.93
WE.1.2.4.8
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
5,55 m2
10,270 m
2,425 m
+5.93
WE.1.2.1.4
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
24
1,01
2,135
1.2.5
Küche
BF:
RU:
RH:
1.O.2.07
44
nicht tragende Innenwand
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
Elt.
BRH 0,00
1,01
2,135
Bk.
BRH 90
7,81 m2
15,866 m
2,625 m
+5.93
WE.1.2.1.1
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
705
1,04
HKV
5,32 m2
10,169 m
2,625 m
+5.93
WE.1.2.1.5
+5.79
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1,01
2,135
24
Bad
BF:
RU:
RH:
Flur
BF:
RU:
RH:
1,01
2,135
m2
AB
BF:
RU:
RH:
76
2,135
8,10 m2
14,139 m
2,625 m
+5.93
WE.1.2.5.1
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
89
2,135
14,81
17,263 m
2,625 m
+5.915
WE.1.2.5.5
+5.79
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
BRH 90
1,20
Flur
BF:
RU:
RH:
1,29
1 24 1
1.W.2.16
1,415
1,415
Schlafen
BF:
RU:
RH:
19,18 m2
17,932 m
2,625 m
+5.93
WE.1.2.1.3
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
0,71 m2
3,711 m
2,625 m
+5.93
WE.1.2.1.6
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1,01
2,135
60
15
125
1,02 m2
4,105 m
2,625 m
+5.93
WE.1.2.5.6
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Wohnen
BF:
RU:
RH:
89
2,135
HKV
76
2,135
Bk.
AB
BF:
RU:
RH:
7
3,225
3,225
19,68
4,565
1,575
1,70
1,535
2 Zimmer
WF 53,3m2
NFa 51,2m2
BRH 90
3,29
Elt.
125
125
1,20
1 24 1
1 24 1
2,48
1 24 1
1,29
1,20
1 24 1
3,565
125
125
125
3,565
24
1,31
24
1 24 1
12,64 m2
14,414 m
2,625 m
+5.915
WE.1.2.1.2
+5.79
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Vorsatzs. B= 25 cm
inklusiv Fliesen
35
6,175
24
Schlafen
BF:
RU:
RH:
4,57 m2
9,638 m
2,625 m
+5.93
WE.1.2.5.2
+5.79
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
4,42 m2
9,027 m
2,625 m
+5.93
WE.1.2.5.3
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
7,735
1,70
1,535
Bad
BF:
RU:
RH:
Küche
BF:
RU:
RH:
2 Zimmer
WF 55,5m2
NFa 53,5m2
3,955
16
BRH 0,00
TV
2,315
20,56 m2
19,874 m
2,625 m
+5.93
WE.1.2.5.4
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
4,02
4,825
4,02
TV
Wohnen
BF:
RU:
RH:
90
2,385
Rohbau
14
1 24 2
14
1 24 2
14
1 24 2
14
1 24 2
14
1 24 2
BRH 90
2,515
20,00
1,70
1,535
4,09 m2
1.N-O.2.05
RR
BRH 1,435
BRH 90
BRH 0,00
B: Feinsteinzeug
NF:
7,41 m2
25
1,00
Fassade
1.N.2.04
TV
1,20
2,385
3,055
1.N.2.03
24
1.N.2.02
2,98
1.N-W.2.01
16
24
16
14
1 24 2
14
1 24 2
14
1 24 2
14
1 24 2
14
1 24 2
Straßenseite
1,20
2,385
16
24
25
16
4,09 m
2
24
1,40
1
A1
1:50
Gez:
03.08.2016 sb/cdb
Plan:
KAS105 BT1 2.OG
Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn
Index
B
1
Rohbau
50
925
50
925
16
50
925
16
16
2,245
80
1,00
14,22
7,025
24
925
50
925
16
24 1
50
925
16
24 1
2,905
125
50
925
24 1
2,905
125
16
24 1
16
3,91
4,06
125
4,06
125
1,455
125
125
1,455
15
1,03
1,325
1,535
50
16
1,535
50
16
1,535
50
16
1,535
50
1,535
50
1,535
50
1,535
75
50
1,535
91
2,905
125
3,665
1,00
1 24 1
2,905
125
3,665
975
1 24 1
1,30
50
1,21
5,215
24
1 24 1
2,58
125
1,70
1,535
6,955
24
4,615
50
1,905
1,70
1,535
1,615
1 24 1
125
1,67
2,375
7
125
1 24
2,455
125
1,20
1 24
1 24
3,63
1 24
14
2
14
2
14
2
14
2
Außenwand KG
80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
240mm Beton WU s. Statik
8
1,415
1,70
1,535
Trennwand KG Treppenraum
240mm Beton s. Statik
100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
10mm Systemputz
24
Trockenbau
1,865
24
925
Außenwand
20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2
140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035,
geklebt und gedübelt s. EnEV
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
41
50
50
14
Fassade
1,535
14,54
2
925
32
24
50
35
11
Gesamtmaß
1
26
24
1
Wohnungstrennwand
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
125 75
25
25
Straßenseite
nicht tragende Innenwand
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
A1
50
50
445
05
24
50
50
20
50
51
26
50
16 50
24
50
50
16 50
50
24
50
50
25
34
20 14
3,78
3,255
19
26
1,425
125
10
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Horizontale Abdichtung/Sperrschicht
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
5
5
1,69
40
80
1,00
5
2,00
40
KG Treppenraum
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
10
24
1,43
5
125
7,86
17,075
16,515
4,82
1,70
1,535
3,335
2,735
125
1,325
125
Oberkante Fertigfußboden
Oberkante Rohdecke
Brüstungshöhe ab OKFF
lichte Raumhöhe
Regenfallrohr
WD 20/10
Wanddurchbruch
BD 20/20
Bodendurchbruch
DD 20/20
Deckendurchbruch
Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster
(inkl. Lüftungseinrichtungen)
1,00
1,535
24
Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik.
Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen.
5,015
5,74
B1
OKFF
OKRD
BRH
LRH
RR
Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma
verantwortlich zu prüfen.
Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf
etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen
hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3)
1,90
26,01 m2
22,028 m
2,630 m
+9.065
WE.1.3.1.3
+8.805
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
EG unterkellert
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke s. Statik
Kellerdeckendämmung WLG 035,
weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV
Die notwendige aktive Fensterlüftung muß
durch den Nutzer gewährleistet sein.
75
Wohnen
BF:
RU:
RH:
Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in
Verbindung mit der Statik
4,25
7,36 m2
11,936 m
2,630 m
+9.065
WE.1.3.1.2
+8.805
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Maße sind vor Ort zu prüfen!
Statik beachten!
Detailplanung beachten!
1,20
2,33
4,195
4,23
4,23
4,59
4,59
4,25
B1
Küche
BF:
RU:
RH:
7,13 m2
12,774 m
2,630 m
+9.065
WE.1.3.2.2
+8.805
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
4,23
4,305
Küche
BF:
RU:
RH:
23,30 m2
19,746 m
2,630 m
+9.065
WE.2.3.2.3
+8.805
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
KG
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
30db
RR
Wohnen
BF:
RU:
RH:
5mm
65mm
0,5mm
30mm
160mm
5mm
400mm
100mm
50mm
76
40
1,40
15
80
1,00
12
6,725
125
125
125
125
89
1 24 1
4,80
1.O.3.07
BRH 845
24
10
24 10
1 24 1
125
75 275
27
1,205
4 Zimmer
WF 97,7m2
NFa 94,7m2
BRH 845
1,50
1,01
2,135
13,16 m2
23,741 m
2,630 m
+9.065
WE.1.3.1.1
+8.805
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1.S.3.10
10
1,03
1,205
1,18
51
20
5,69
1.O.3.05
1.O.3.06
BRH 1,38
24
3,58
3,71
1,01
2,135
1,53
RWALichtkuppel
1.3.2
1.3.1
+9,065
1 24 1
1 24 1
125
125
1,20
1,18
24
11,13 m2
13,931 m
2,630 m
+9.050
WE.1.3.1.4
+8.805
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Flur
BF:
RU:
RH:
125
BRH 845
1.W.3.13
89
2,135
1,01
2,135
Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus
Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett
Estrich
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
EG nicht unterkellert
2,195
24
Kind 2
BF:
RU:
RH:
18 Stg
17,4/ 28
4,80
4,80
2,55
3,875
4,82
1,70
1,535
4,965
26
3,18
3,89
89
2,135
TV
BRH 1,38
89
2,135
89
2,135
76
2,135
HKV
Bk.
26
10,48 m2
13,568 m
2,630 m
+9.050
WE.1.3.2.4
+8.805
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
6,76 m2
11,259 m
2,630 m
+9.065
WE.1.3.1.5
+8.805
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
76
2,135
1,01
2,135
125
125
10,12 m2
17,383 m
2,630 m
+5.93
TH1.3.
+5.79
FB:
Feinsteinzeug
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
5mm
65mm
0,5mm
30mm
90mm
200mm
120mm
Elt.
Treppenhaus
BF:
RU:
RH:
16,515
1,66
17,075
4,365
3,255
75
17
76
2,135
89
2,135
Kind 1
BF:
RU:
RH:
3,50 m2
7,755 m
2,630 m
+9.065
WE.1.3.1.6
+8.805
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Bad
BF:
RU:
RH:
1,49 m2
5,120 m
2,630 m
+9.065
WE.1.3.1.9
+8.805
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
B: Feinsteinzeug
NF:
7,76 m2
24
Bk.
AB
BF:
RU:
RH:
Treppe
1,585
5mm
65mm
0,5mm
30mm
40mm
200mm
NOTSPEIER
635
BRH 845
12,08 m2
14,125 m
2,630 m
+9.050
WE.1.3.2.5
+8.805
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
HKV
1,23 m2
4,490 m
2,630 m
+9.065
WE.1.3.2.9
+8.805
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
24
7
1.W.3.14
90
945
1 24 1
1 24
89
2,135
2,405
125
1,155
125
4,155
4,155
AB
BF:
RU:
RH:
14,16 m2
25,431 m
2,630 m
+9.065
WE.1.3.2.1
+8.805
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Kind 2
BF:
RU:
RH:
15mm
65mm
0,5mm
30mm
130mm
20mm
250mm
Dachaufbau über Staffelgeschoss
Dachbekiesung, Körnung 16/32mm
Schutzlage
Dachabdichtung nach DIN 18531
PE-Folie
Wärmedämmung WLG 040
mit Gefälleausbildung s. EnEV
Dampfsperre
Bitumen-Voranstrich
Stahlbetondecke C20/25 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen
Aufbau PVC-Belag (70% der WE)
WC
BF:
RU:
RH:
76
2,135
Elt.
125
2,215
125
125
6,725
24
1,70
1,535
Flur
BF:
RU:
RH:
4 Zimmer
WF 94,9m2
NFa 91,8m2
50mm
15mm
0,5mm
160mm415mm
4mm
200mm
20
3,07 m2
7,334 m
2,630 m
+9.065
WE.1.3.2.8
+8.805
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
6,26
11,92 m2
13,834 m
2,630 m
+9.050
WE.1.3.1.7
+8.805
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
2,00
50
50
90
WC
BF:
RU:
RH:
Kind 1
BF:
RU:
RH:
13,39 m2
17,192 m
2,630 m
+9.050
WE.1.3.1.8
+8.805
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
35
NOTSPEIER
Schlafen
BF:
RU:
RH:
125
50
50
1 24
1 24
3,16
2,12
14,42 m2
16,941 m
2,630 m
+9.050
WE.1.3.2.6
+8.805
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
3,255
5,94 m2
11,462 m
2,630 m
+9.065
WE.1.3.2.7
+8.805
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
75
3,26
3,26
Bad
BF:
RU:
RH:
Schlafen
BF:
RU:
RH:
BRH 845
1,20
50
50
1 24
1 24
14
2
14
2
14
2
14
2
BRH 845
125
50
50
1.N.3.04
RR
BRH 1,38
BRH 845
50
50
16 50
24
1.N.3.03
50
50
16 50
24
1.N.3.02
50
50
50
1.N.3.01
14
1 24 2
14
1 24 2
14
1 24 2
14
1 24 2
50
50
RR
RR
(wenn nicht anders ausgezeichnet)
1,20
2,33
1,20
2,33
Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.75
+/-0,00=+44.24 ü. NN
Index Änderung
Zeichen Datum
1,425
WHG 1593
Kastanienallee 105
13158 Berlin
KAS105
50
50
16
1,425
50
1,425
25
24
24 1
2
16
50
50
1,425
14
1,425
24 1
2
50
1,425
14
24 1
2
1,425
14
2
<15% WF
1,425
11,79 m2
50
2
12,17 m2
<15% WF
14
1.S-O.3.09
2,085
2
1,425
RR
50
1.S.3.10
24 1
1.S.3.11
BRH 0,00
24
24 1
1.S-W.3.12
BRH 845
14
24 1
BRH 845
50
50
1,425
14
24 1
24 1
2
14
2
1,425
50
1,425
50
16
14
16
1,425
50
50
1,425
1,425
50
50
1,425
25
24
TV
BRH 0,00
RR
Trockenbau
Rohbau
Fassade
Gesamtmaß
14
50
925
2
50
925
2
50
925
2
50
925
16
24
50
925
16
24
50
925
14
14
2,905
24 1
2,305
24 1
125
125
1,325
1 24 1
3,89
1 24 1
60
1,325
1 24 1
3,89
1 24 1
6,765
24 1
4,375
1 24 1
24
3,91
6,775
925
50
5
92
14
1 24 2
14
1 24 2
14
1 24 2
3,63
60 125
2,23
2,00
3,695
1,26
4,975
24
6,705
1 24 1
16
50
1,74
1,20
125
14,22
25
1,20
2,33
1,20
2,33
1,20
2,33
1,725
1,00
1,535
1,46
14,13
2,815
1,20
2,33
1,24
2,33
50
1,535
50
1,535
50
24
16
1,535
24
16
1,535
16
1,00
1,535
1,535
25
50
50
1,535
50
1,535
50
5
50
1,94
Gesamtmaß
Fassade
A1
Rohbau
Gartenseite
Trockenbau
Trockenbau
Rohbau
Fassade
Gesamtmaß
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
N
0
5
1
2
3
m
4
BT1
DG
BAUHERREN:
ARCHITEKTIN:
GESOBAU AG
Anne Lampen Architekten GmbH
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Schlesische Str. 31
10997 Berlin
Tel: 030 4073 1417
Fax: 030 4073 1536
Tel: 030-616 516 6
Fax: 030-616 516 70
E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected]
www.anne-lampen.de
Maßstab: DIN A1 Datum:
1:50
Gez:
03.08.2016 sb/cdb
Plan:
KAS105 BT1 DG
Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn
Index
B
1
2
14
41
24
Außenwand
20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2
140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035,
geklebt und gedübelt s. EnEV
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
18,00
8
35
11
24
1
26
24
125 75
25
25
25
445
05
24
20
26
51
25
34
20 14
5mm
65mm
0,5mm
30mm
40mm
200mm
51
20
19
5mm
65mm
0,5mm
30mm
90mm
200mm
120mm
12
26
5mm
65mm
0,5mm
30mm
160mm
5mm
400mm
100mm
50mm
10
1,00
1,535
76
40
3,08
Dachaufbau über Staffelgeschoss
Dachbekiesung, Körnung 16/32mm
Schutzlage
Dachabdichtung nach DIN 18531
PE-Folie
Wärmedämmung WLG 040
mit Gefälleausbildung s. EnEV
Dampfsperre
Bitumen-Voranstrich
Stahlbetondecke C20/25 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen
Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus
Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett
Estrich
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
EG unterkellert
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke s. Statik
Kellerdeckendämmung WLG 035,
weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV
5
5
40
KG
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
40
KG Treppenraum
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
89
2,135
10
5
1,70
1,535
20,00
19,68
1,11
5,425
1,70
1,535
24
WD 20/10
Wanddurchbruch
BD 20/20
Bodendurchbruch
DD 20/20
Deckendurchbruch
Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster
(inkl. Lüftungseinrichtungen)
Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma
verantwortlich zu prüfen.
Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf
etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen
hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3)
1,205
12,085
Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik.
Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen.
1,70
1,535
B1
Oberkante Fertigfußboden
Oberkante Rohdecke
Brüstungshöhe ab OKFF
lichte Raumhöhe
Regenfallrohr
30db
2,54
89
2,135
10,40
10,01 m2
12,962 m
2,625 m
±0.00
WE.1.0.2.5
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
3,04
Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in
Verbindung mit der Statik
Hier gelten keine Maßtoleranzen!
Maße sind vor Ort zu prüfen!
Statik beachten!
Detailplanung beachten!
6,42
125
6,42
125
4,17
8,581 m
2,625 m
±0.00
WE.1.0.2.8
-0.19
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
Kind 2
BF:
RU:
RH:
OKFF
OKRD
BRH
LRH
RR
Die notwendige aktive Fensterlüftung muß
durch den Nutzer gewährleistet sein.
24
1 24 1
24
24
m2
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Horizontale Abdichtung/Sperrschicht
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
5
1,66
24
24
2,54
15
10,00 m2
12,954 m
2,625 m
±0.00
WE.1.0.2.4
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
m2
6,42
6,175
Index Änderung
Zeichen Datum
24
24
16
16
25
24
16
24 1
16
2
1.S-O.0.10
24 1
1.S.0.11
2
RR
WHG 1593
Kastanienallee 105
13158 Berlin
KAS105
14
BRH 0,00
2
BRH 90
24 1
1,20
2,325
Gefördert
(wenn nicht anders ausgezeichnet)
3,735
20,20 m2
18,635 m
2,625 m
±0.00
WE.1.0.2.6
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
2,935
4 Zimmer
WF 81,2m2
NFa 78,3m2
3,245
Wohnen
BF:
RU:
RH:
14
24
1.S.0.12
2,895
6,875
24
3,69
24
2,74
5,425
125
Kind 1
BF:
RU:
RH:
5,19 m2
9,691 m
2,625 m
±0.00
WE.1.0.2.7
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
16
1.S-W.0.13
15mm
65mm
0,5mm
30mm
130mm
20mm
250mm
24
6,855
1 24 1
1,54
125
7
1,935
Hier gelten keine Maßtoleranzen!
Elt.
Bad
BF:
RU:
RH:
7,30 m2
11,240 m
2,625 m
±0.00
WE.1.0.3.5
-0.19
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
BRH 90
1,20
2,325
2,945
3,535
1 24 1
1,225
15
1,685
1 24 1
1 24 1
11,26 m2
20,379 m
89
2,625 m
2,135
±0.00
WE.1.0.2.1
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
1,665
2,55
1,01
2,135
24 255
2,265
7
89
2,135
Flur
BF:
RU:
RH:
Bk.
1,595
13,92 m2
17,412 m
2,625 m
±0.00
WE.1.0.2.3
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
Küche
BF:
RU:
RH:
24
2
3,555
2,925
1 24 1
5,68
10,362 m
2,625 m
±0.00
WE.1.0.1.3
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
2,10
5,825 m 76
2,625 m 2,135
±0.00
WE.1.0.2.9
-0.19
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
Küche
BF:
RU:
RH:
BRH 0,00
50mm
15mm
0,5mm
160mm415mm
4mm
200mm
Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.75
+/-0,00=+44.24 ü. NN
16
24 1
m2
Schlafen
BF:
RU:
RH:
WC
BF:
RU:
RH:
32,58
46,159 m
2,625 m
±0.00
TH1. 0.
-0.19
FB:
Feinsteinzeug
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
Bk.
1,00 m2
4,061 m
2,625 m
±0.00
WE.1.0.3.5
-0.19
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
Küche
BF:
RU:
RH:
Elt.
4,34 m2
8,663 m
2,625 m
±0.00
WE.1.0.1.4
-0.19
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
1,01
2,135
m2
Bad
BF:
RU:
RH:
2,04
12
Abstell
BF:
RU:
RH:
Bk.
Bad
BF:
RU:
RH:
1,92
1,865
3,555
16 Stg
17,9/ 28
Elt.
TV
84
5
Treppenhaus
BF:
RU:
RH:
3,73 m2
7,723 m
2,625 m
±0.00
WE.1.0.3.3
-0.19
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
nicht tragende Innenwand
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
EG nicht unterkellert
HKV
14
24 1
24 1
2
14
14
14
2
2
24
16
24 1
24
16
16
Gefördert
RR
4,03 m2
8,236 m
2,625 m
±0.00
WE.1.0.3.2
-0.19
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
2,325
2,04
125
4,485
4,485
WC
BF:
RU:
RH:
HKV
8,62 m2
16,849 m
2,625 m
±0.00
WE.1.0.3.1
-0.19
76
FB:
Parkett
2,135
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
15
7
1,96
6,175
6,42
3,65
1,20
1 Zimmer
WF 35,4m2
NFa 34,1m2
1,44 m2
4,993 m
2,625 m
±0.00
WE.1.0.2.2
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
HKV
1.0.3
1,80
1,335
76
1,01
2,135
5,43 m2
11,688 m
2,625 m
±0.00
WE.1.0.1.1
-0.19
1,01
PVC
2,135 FB:
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
89
2,135
±0,00
+44,75
Wohnungstrennwand
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
Aufbau PVC-Belag (70% der WE)
Schlafen/Wohnen
BF:
17,66 m2
RU:
17,498 m
RH:
2,625 m
±0.00
WE.1.0.1.2
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
10
1,01
2,135
1,01
2,135
17 Stg
17,4/ 28
BRH 90
1.W.0.14
BRH 90
1,88
125
125
Flur
BF:
RU:
RH:
4 Zimmer
WF 85,9m2
NFa 82,8m2
10,84 m2
13,702 m
2,625 m
±0,00
1.0.A1
±0,00
FB:
<Fertigboden>
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
24
1,01
2,135
BRH 90
1.W.0.16
1.W.0.15
4,80
1 24 1
6,63
1,80
89
2,135
B1
RR
TV
Abstellraum
BF:
RU:
RH:
125
1,13
2,485
24
24
24
125
1,58
1,70
1,535
89
2,135
1.N-O.0.05
24
10
2,47
24
1,01
2,135
20,58 m2
18,540 m
2,625 m
±0.00
WE.1.0.3.6
-0.19
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
1.N.0.04
1,20
2,325
1,16
24
76
2,135
10
89
2,135
Wohnen
BF:
RU:
RH:
RR
Abstell
BF:
RU:
RH:
B: Feinsteinzeug
NF:
7,25 m2
Kind 2
BF:
RU:
RH:
10,66 m2
13,880 m
2,625 m
-0.015
WE.1.0.3.7
-0.19
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
3,345
5,965
1,00 m2
4,170 m
2,625 m
±0.00
WE.1.0.1.5
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
1.0.2
Kind 1
BF:
RU:
RH:
125
Abstell
BF:
RU:
RH:
1,01
2,135
86
1.0.1
89
2,135
89
2,135
125
Flur
BF:
RU:
RH:
Treppe
1 24 1
1 24 1
1.0.4
16
1 24 1
1,29
1 24 1
2,80
16,21 m2
17,180 m
2,625 m
-0.015
WE.1.0.3.9
-0.19
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
2,485
1,80
1,01
2,135
Schlafen
BF:
RU:
RH:
4,81
1,00
2,645
14
1 24 2
14
1 24 2
14
1 24 2
3,41
BRH 1,375
24
5
5
12
125
865
1 24 1
1 24 1
2,80
2,80
1 24 1
4,82
3,065
Elt.
1,65 m2
5,140 m
2,625 m
±0,00
1,01
1.0A2
±0,00
2,135
FB:
Feinsteinzeug
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
10,66 m2
13,880 m
2,625 m
-0.015
WE.1.0.3.8
-0.19
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
90
TV
1.W.0.17
2,16
5
2,165
BRH 0,00
15
15
6,155
6,155
1 24 1
24
24
1,31
24
2,82
24
19,68
Bk.
Abstellraum
BF:
RU:
RH:
24
75
125
1.N.0.03
835
2,85
2,85
24
1,735
24
3,20
1,22
4,550 m
2,625 m
±0.00
WE.1.0.4.2
-0.19
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
1,20
2,325
HKV
5,82 m2
10,669 m
2,625 m
±0.00
WE.1.0.4.1
-0.19
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
m2
16
1 24 1
5,09 m2
Flur
BF:
RU:
RH:
Abstell
BF:
RU:
RH:
14,94 m2
16
24
A1
24
14
1 24 2
14
1 24 2
14
1 24 2
14
1 24 2
24
1,16
2,325
2,065
6,175
Maisonette
1,20
2,325
1 24 1
5,59 m2
9,970 m
2,625 m
±0.00
WE.1.0.4.5
-0.19
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
21,61 m2
18,780 m
2,625 m
±0.00
WE.1.0.4.3
-0.19
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
90
1,70
1,535
1 24 1
1,50
Bad
BF:
RU:
RH:
Wohnen
BF:
RU:
RH:
1,405
20,00
1,50
1 24 1
BRH 1,375
9,13 m2
13,988 m
2,625 m
±0.00
WE.1.0.4.4
-0.19
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
5 Zimmer
EG 47,1m2
NFa 43,4m2
WF 112,8m2
1 24 1
3,32
1,735
16
25
16
1,20
1.N.0.02
Küche
BF:
RU:
RH:
1 24 1
Kastanienallee
Nr. 105
24
16
1,28
3,43
Trennwand KG Treppenraum
240mm Beton s. Statik
100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
10mm Systemputz
16
75
24
7,01
16
775
1 24 1
1,88
24
3,17
5,78
BRH 0,00
2,50
2,53
24
16
1 24 1
1,22
14
24 1
24
16
1.O.0.06
125
24
1,52
24
1.O.0.07
24 1
4,875
2,14
1,52
24
3,43
1.O.0.08
125
16
24
BRH 0,00
14
4,875
24
3,34
BRH 90
14
24 1
2,15
24
BRH 90
14
24
25
2,325
2,55
8,19
5,80
1.N-W.0.01
25
1,20
BRH 90
24
24
Straßenseite
Rohbau
3,435
80
TV
24
16
7,16
1,16
16
2
515
80
1,00
24
24
2
65
17,68
16
2
10
14
1 24 2
14
1 24 2
14
1 24 2
16
Trockenbau
1,70
1,535
1,96
2,625
1
49
24
1,49
24
80
1,00
1.O.0.09
4,06
BRH 90
1,20
2,325
1,01
2,135
Rohbau
25
HK
Fassade
Außenwand KG
80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
240mm Beton WU s. Statik
32
24
Gesamtmaß
2
2
2
Rohbau
14
14
4,455
24 1
3,855
24 1
24
16
24
3,865
Gartenseite
1,20
1,80
4,455
24 1
16
125
125
125
725
1 24 1
3,89
1 24 1
1,20
3,89
15
1,21
2,24
1 24 1
2,39
24
8,19
Fassade
Gesamtmaß
1,50
1,52
24
16
1,60
125
1 24 1
1,60
125
1 24 1
1,60
125
1 24 1
1,52
24
1,61
1,20
125
3,94
1,20
125
3,94
14
1 24 2
14
1 24 2
14
1 24 2
5,265
1,45
3,95
24
7,01
17,68
25
1,20
2,325
1,20
2,325
3,675
1,00
1,535
1,605
18,00
1,32
2,385
95
1,00
1,535
3,15
1,20
2,325
1,20
2,325
0
16
24
16
25
Gesamtmaß
N
24
16
Fassade
2,50
2,50
Trockenbau
14
11,75 m2
Rohbau
A1
12,45 m2
Trockenbau
Trockenbau
Rohbau
Fassade
Gesamtmaß
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
5
1
2
3
m
4
BT1
EG
BAUHERREN:
ARCHITEKTIN:
GESOBAU AG
Anne Lampen Architekten GmbH
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Schlesische Str. 31
10997 Berlin
Tel: 030 4073 1417
Fax: 030 4073 1536
Tel: 030-616 516 6
Fax: 030-616 516 70
E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected]
www.anne-lampen.de
Maßstab: DIN A1 Datum:
1:50
Gez:
03.08.2016 sb/cdb
Plan:
KAS105 BT1 EG
Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn
Index
B
1
2
14
41
24
Außenwand
20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2
140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035,
geklebt und gedübelt s. EnEV
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
8
32
24
Außenwand KG
80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
240mm Beton WU s. Statik
5,80
25
8
24
5,80
25
8
24
2,50
80
50
3,90
2,14
24
1,52
5,59
24
7,01
24
8
1
24
8
24
7,01
24
8
26
24
8
24
24
8
1
A1
17,44
80
50
7,51
20
25
51
26
3,225
6,89
3,75
19
51
20
12
3,105
26
76
40
10
5
5
m2
1,03
40
5
40
10
19,68
Oberkante Fertigfußboden
Oberkante Rohdecke
Brüstungshöhe ab OKFF
lichte Raumhöhe
Regenfallrohr
WD 20/10
Wanddurchbruch
BD 20/20
Bodendurchbruch
DD 20/20
Deckendurchbruch
1,86
1,01
2,135
Die notwendige aktive Fensterlüftung muß
durch den Nutzer gewährleistet sein.
24
1,01
2,135
1,855
24
1,445
40
30
24
BRH 2,06
2,30
Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma
verantwortlich zu prüfen.
Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf
etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen
hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3)
RR
Thermische
Trennung
B1
Lager
BF:
RU:
RH:
6,185
45,06 m2
26,885 m
2,360 m
-2.87
WE.1.-1.1.5
-2,87
FB:
<Fertigboden>
WB:
Putz
DB: Gespachtel, Anstrich
Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in
Verbindung mit der Statik
6,435
3.S.-1.01
80
50
Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik.
Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen.
BRH 1,86
BRH 2,06
40
30
16,22 m2
29,032 m
2,360 m
-2.87
WE.1.-1.1.6
-2,87
FB:
<Fertigboden>
WB:
Putz
DB: Gespachtel, Anstrich
2,215
Flur
BF:
RU:
RH:
Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster
(inkl. Lüftungseinrichtungen)
30db
24
1,01
5,65 m2
6,185
OKFF
OKRD
BRH
LRH
RR
3,045
21,04 m2
19,909 m
2,360 m
-2.87
WE.1.-1.1.4
-2,87
FB:
<Fertigboden>
WB:
Putz
DB: Gespachtel, Anstrich
2,185
6,10 m2
115
Lager
BF:
RU:
RH:
HK
25
6,365
10,735
1,01
2,135
1,625
2,70
45,41 m2
26,984 m
2,360 m
-2.87
WE.1.-1.1.7
-2,87
FB:
<Fertigboden>
WB:
Putz
DB: Gespachtel, Anstrich
6,185
KG Treppenraum
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
2,18
1,01
2,135
8 Mieterkeller
BF:
RU:
RH:
6,435
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Horizontale Abdichtung/Sperrschicht
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
KG
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
24
1,01
2,135
2,24
15,48 m2
18,300 m
2,360 m
-2.87
WE.1.-1.1.3
-2,87
FB:
<Fertigboden>
WB:
Putz
DB: Gespachtel, Anstrich
4,00 m2
RR
5mm
65mm
0,5mm
30mm
160mm
5mm
400mm
100mm
50mm
5
1,01
2,135
25 15
16 Stg
17,9/ 28
1,01
2,135
24
Elektro
BF:
RU:
RH:
16,25
20,532 m
2,360 m
-2.87
TH1. -1.
-2,87
FB:
<Fertigboden>
WB:
Putz
DB: Gespachtel, Anstrich
585
24
Treppenhaus
BF:
RU:
RH:
1,01
2,135
40
30
6,10 m2
B1
2,30
BRH 2,06
1,955
4,81
3,065
19,76 m2
18,443 m
2,360 m
-2.87
WE.1.-1.1.8
-2,87
FB:
<Fertigboden>
WB:
Putz
DB: Gespachtel, Anstrich
BRH 2,06
2,70
40
30
315
24
19,68
3 Mieterkeller
BF:
RU:
RH:
7,05
EG unterkellert
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke s. Statik
Kellerdeckendämmung WLG 035,
weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV
2,30
-2,87
m2
2,56
Thermische
Trennung
1,01
2,135
1,20
1,01
2,135
1,01
2,135
1,01
2,135
24
2,30
74
1,85
85
2,03 m2
6,889 m
2,360 m
-2.87
WE.3.-1.1.12
-2,87
FB:
<Fertigboden>
WB:
Putz
DB:
Gespachtel, Anstrich
24
25
Technik
BF:
RU:
85
RH:
10
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
EG nicht unterkellert
25
1,01
2,135
1,01
2,135
5
6,21 m2
3,065
25
1,305
2,825
14,09 m2
19,041 m
2,360 m
-2.87
WE.1.-1.1.9
-2,87
FB:
<Fertigboden>
WB:
Putz
DB: Gespachtel, Anstrich
2,79
Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus
Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett
Estrich
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
145
405
1,01
2,135
25
1,01
2,135
2,395
Flur
BF:
RU:
RH:
6,50 m2
5mm
65mm
0,5mm
30mm
90mm
200mm
120mm
7,08 m2
1,01
2,135
25
24
2,395
5mm
65mm
0,5mm
30mm
40mm
200mm
34
20 14
6,16
24
BRH 1,86
28,32 m2
21,514 m
2,360 m
-2.87
WE.1.-1.1.10
-2,87
FB:
<Fertigboden>
WB:
Putz
DB:
Gespachtel, Anstrich
Dachaufbau über Staffelgeschoss
Dachbekiesung, Körnung 16/32mm
Schutzlage
Dachabdichtung nach DIN 18531
PE-Folie
Wärmedämmung WLG 040
mit Gefälleausbildung s. EnEV
Dampfsperre
Bitumen-Voranstrich
Stahlbetondecke C20/25 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen
Aufbau PVC-Belag (70% der WE)
24
3,34
15mm
65mm
0,5mm
30mm
130mm
20mm
250mm
80
50
48,21
27,800 m
2,360 m
-2.87
WE.1.-1.1.2
-2,87
FB:
<Fertigboden>
WB:
Putz
DB: Gespachtel, Anstrich
6,16
6,16
BHKW-Zentrale
BF:
23,63 m2
RU:
19,919 m
RH:
2,360 m
-2.87
WE.1.-1.1.1
-2,87
FB:
<Fertigboden>
WB:
Putz
DB: Gespachtel, Anstrich
m2
3.S.-1.01
HA-Raum
BF:
RU:
RH:
3,545
7,08 m2
6,16
6,16
7,39 m2
14,719 m
2,360 m
-2.87
WE.1.-1.1.11
-2,87
FB:
<Fertigboden>
WB:
Putz
DB:
Gespachtel, Anstrich
4 Mieterkeller
BF:
RU:
RH:
7,08 m2
50mm
15mm
0,5mm
160mm415mm
4mm
200mm
445
05
24
8
Flur
BF:
RU:
RH:
7,08 m2
nicht tragende Innenwand
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
8
8
24
BRH 1,86
8
BRH 1,86
24
8
24
3.S.-1.01
24
8
8
24
RR
3.S.-1.01
Wohnungstrennwand
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
125 75
25
25
8
24
35
11
Trennwand KG Treppenraum
240mm Beton s. Statik
100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
10mm Systemputz
Maße sind vor Ort zu prüfen!
Statik beachten!
Detailplanung beachten!
Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.75
+/-0,00=+44.24 ü. NN
3,60
3,645
(wenn nicht anders ausgezeichnet)
6,10 m2
6,10 m2
Zeichen Datum
5,26 m2
2,35
6,10 m2
Index Änderung
24
8
24
8
24
8
24
6,99
5,80
25
8,19
80
50
24
RR
9,41
3,90
24
1,52
17,20
A1
24
8
24
7,01
24
8
24
7,01
24
8
24
8
WHG 1593
Kastanienallee 105
13158 Berlin
KAS105
8
8
24
8
24
8
8
24
3.S.-1.01
8
8
8
24
BRH 1,86
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
N
0
5
1
2
3
m
4
BT1
KG
BAUHERREN:
ARCHITEKTIN:
GESOBAU AG
Anne Lampen Architekten GmbH
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Schlesische Str. 31
10997 Berlin
Tel: 030 4073 1417
Fax: 030 4073 1536
Tel: 030-616 516 6
Fax: 030-616 516 70
E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected]
www.anne-lampen.de
Maßstab: DIN A1 Datum:
1:50
Gez:
03.08.2016 sb/cdb
Plan:
KAS105 BT1 KG
Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn
Index
B
1
2
14
41
24
Außenwand
20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2
140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035,
geklebt und gedübelt s. EnEV
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
8
32
24
Außenwand KG
80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
240mm Beton WU s. Statik
35
11
Trennwand KG Treppenraum
240mm Beton s. Statik
100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
10mm Systemputz
24
+12,59
26
24
1
125 75
25
25
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
51
25
51
34
20 14
5mm
65mm
0,5mm
30mm
40mm
200mm
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Wärmedämmung inkl. Trittschall
WLG 045 s. EnEV
200mm Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
19
5mm
65mm
0,5mm
30mm
90mm
200mm
120mm
12
2OG
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
EG unterkellert
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke s. Statik
Kellerdeckendämmung WLG 035,
weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV
34
EG nicht unterkellert
26
5mm
65mm
0,5mm
30mm
160mm
5mm
400mm
100mm
50mm
5
5
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Horizontale Abdichtung/Sperrschicht
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
KG
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
10
5
EG unterkellert
5mm
65mm
0,5mm
30mm
90mm
200mm
120mm
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke s. Statik
Kellerdeckendämmung WLG 035,
weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV
2,965
2,625
2,815
Eingang BT1
±0,00
+44,75
EG
51
51
5,495
Montageplatte
KG Treppenraum
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
40
1OG
34
14
+2,625
34
+2,965
20
5
40
2,625
2,965
10
76
40
+5,59
10,625
Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus
Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett
Estrich
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
Aufbau PVC-Belag
(100% der WE)
5mm
65mm
0,5mm
70mm
Natur-bzw. Werksteinplatten nach Bemusterung
Klebung
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Wärmedämmung inkl. Trittschall WLG 045
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
51
20
2,625
Aufbau Werkstein Normalgeschoss
im Treppenhaus
20mm
55mm
0,5mm
60mm
200mm
90
20
2,625
Dachaufbau über Staffelgeschoss
Dachbekiesung, Körnung 16/32mm
Schutzlage
Dachabdichtung nach DIN 18531
PE-Folie
Wärmedämmung WLG 040
mit Gefälleausbildung s. EnEV
Dampfsperre
Bitumen-Voranstrich
Stahlbetondecke C20/25 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen
Aufbau PVC-Belag (70% der WE)
3,135
1 24
1,475
25
2,625
15mm
65mm
0,5mm
30mm
130mm
20mm
250mm
26
Staffel
+9,065
+5,93
14
445
05
24
5mm
65mm
0,5mm
30mm
140mm
20mm
250mm
20
2,83
Natur-bzw. Werksteinplatten nach Bemusterung
Klebung
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
+8,555
34
2,625
50mm
15mm
0,5mm
160mm415mm
4mm
200mm
Aufbau PVC-Belag
im Staffelgeschoss
26
845
90
26
51
2,625
20mm
55mm
0,5mm
30mm
125mm
20mm
250mm
2,63
1,475
2,63
2,63
Aufbau Werkstein Staffelgeschoss
im Treppenhaus
+9,97
nicht tragende Innenwand
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
25
+11,695
20
1 30
24 15
1
Wohnungstrennwand
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
GEFÄLLE mind.2%
GEFÄLLE mind.2%
-0,51
OKFF
OKRD
BRH
LRH
RR
Oberkante Fertigfußboden
Oberkante Rohdecke
Brüstungshöhe ab OKFF
lichte Raumhöhe
Regenfallrohr
WD 20/10
Wanddurchbruch
BD 20/20
Bodendurchbruch
DD 20/20
Deckendurchbruch
+43,80 ze. HGW
Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster
(inkl. Lüftungseinrichtungen)
KG Treppenraum
Staubbindender Anstrich
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
3,27
Die notwendige aktive Fensterlüftung muß
durch den Nutzer gewährleistet sein.
Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma
verantwortlich zu prüfen.
Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf
etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen
hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3)
KG
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
KG
40
10 40
40
-2,87
2,76
3,27
2,36
2,68
30db
Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik.
Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen.
-3,27
Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in
Verbindung mit der Statik
Maße sind vor Ort zu prüfen!
Statik beachten!
Detailplanung beachten!
Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.75
+/-0,00=+44.24 ü. NN
(wenn nicht anders ausgezeichnet)
Index Änderung
Zeichen Datum
Schnitt A1-A1
WHG 1593
Kastanienallee 105
13158 Berlin
KAS105
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
0
5
1
2
3
m
4
BT1
Schnitt A1-A1
BAUHERREN:
ARCHITEKTIN:
GESOBAU AG
Anne Lampen Architekten GmbH
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Schlesische Str. 31
10997 Berlin
Tel: 030 4073 1417
Fax: 030 4073 1536
Tel: 030-616 516 6
Fax: 030-616 516 70
E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected]
www.anne-lampen.de
Maßstab: DIN A1 Datum:
1:50
Gez:
03.08.2016 sb/cdb
Plan:
Index
KAS105 BT1 A1-A1 B
Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn
1
2
14
41
24
Außenwand
20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2
140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035,
geklebt und gedübelt s. EnEV
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
8
32
24
Außenwand KG
80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
240mm Beton WU s. Statik
Trennwand KG Treppenraum
240mm Beton s. Statik
100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
10mm Systemputz
24 15
35
11
+12,59
GEFÄLLE mind.2%
24
GEFÄLLE mind.2%
1
26
15mm
65mm
0,5mm
30mm
130mm
20mm
250mm
25
51
25
25
51
51
26
26
+9,065
50mm
15mm
0,5mm
160mm415mm
4mm
200mm
445
05
24
Staffel
90
+9,97
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
20
2,83
2,63
2,63
2,63
Aufbau PVC-Belag
im Staffelgeschoss
5mm
65mm
0,5mm
30mm
140mm
20mm
250mm
nicht tragende Innenwand
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
125 75
25
25
+11,695
20
26
24
1
Wohnungstrennwand
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
+8,555
Dachaufbau über Staffelgeschoss
Dachbekiesung, Körnung 16/32mm
Schutzlage
Dachabdichtung nach DIN 18531
PE-Folie
Wärmedämmung WLG 040
mit Gefälleausbildung s. EnEV
Dampfsperre
Bitumen-Voranstrich
Stahlbetondecke C20/25 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen
Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus
Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett
Estrich
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
34
20 14
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Wärmedämmung inkl. Trittschall
WLG 045 s. EnEV
200mm Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
19
5mm
65mm
0,5mm
30mm
90mm
200mm
120mm
12
51
20
2OG
20 14
34
+5,59
76
40
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Horizontale Abdichtung/Sperrschicht
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
40
KG
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
5
1OG
40
KG Treppenraum
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
10
+2,625
EG unterkellert
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke s. Statik
Kellerdeckendämmung WLG 035,
weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV
EG
51
2,76
3,27
+43,80 ze. HGW
KG
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
-3,27
40
5 40
40
-2,87
+44,37
KG
3,27
5mm
65mm
0,5mm
30mm
90mm
200mm
120mm
12 20 19
39
2,36
2,68
12
51
-0,51
2,36
2,965
±0,00
+44,75
+44,42
40
+44,00
2,625
1,475
84
2,815
2,625
5
1 30
20
34
14
EG unterkellert
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke s. Statik
Kellerdeckendämmung WLG 035,
weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV
5
5
10
2,965
1,475
2,625
Bodenfliesen, inkl. Abdichtung, geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Wärmedämmung inkl. Trittschall WLG 045 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
eventuell Abhangdecke
90
2,625
2,625
Aufbau Fliesen
im Badbereich
15mm
65mm
0,5mm
60mm
200mm
+2,965
34
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
EG nicht unterkellert
5mm
65mm
0,5mm
30mm
160mm
5mm
400mm
100mm
50mm
26
1 24
20
34
3,135
2,625
2,625
Aufbau PVC-Belag
(100% der WE)
5mm
65mm
0,5mm
70mm
+5,93
14
2,625
Aufbau PVC-Belag (70% der WE)
5mm
65mm
0,5mm
30mm
40mm
200mm
OKFF
OKRD
BRH
LRH
RR
Oberkante Fertigfußboden
Oberkante Rohdecke
Brüstungshöhe ab OKFF
lichte Raumhöhe
Regenfallrohr
WD 20/10
Wanddurchbruch
BD 20/20
Bodendurchbruch
DD 20/20
Deckendurchbruch
Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster
(inkl. Lüftungseinrichtungen)
30db
Die notwendige aktive Fensterlüftung muß
durch den Nutzer gewährleistet sein.
Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma
verantwortlich zu prüfen.
Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf
etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen
hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3)
Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik.
Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen.
Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in
Verbindung mit der Statik
Maße sind vor Ort zu prüfen!
Statik beachten!
Detailplanung beachten!
Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN
(wenn nicht anders ausgezeichnet)
Index Änderung
Zeichen Datum
Schnitt B1-B1
WHG 1593
Kastanienallee 105
13158 Berlin
KAS105
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
BT1
Schnitt B1-B1
BAUHERREN:
ARCHITEKTIN:
GESOBAU AG
Anne Lampen Architekten GmbH
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Schlesische Str. 31
10997 Berlin
Tel: 030 4073 1417
Fax: 030 4073 1536
Tel: 030-616 516 6
Fax: 030-616 516 70
E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected]
www.anne-lampen.de
Maßstab: DIN A1 Datum:
1:50
Gez:
03.08.2016 sb/cdb
Plan:
KAS105
Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn
Index
B
1
Rohbau
2,355
1,20
2,385
1,965
1,70
1,535
1,70
1,535
1,46
16
24
16
24
16
2
2
1,20
2,385
12,99
6,255
24
14
14
14
6,495
24
7,68
24 1
24
125
3,83
3,325
5,385
24 1
15
4,035
24 1
125
24
1,79
2,72
2,175
24
125
125
2,12
125
1,20
1,22
125
1,20
1,58
2,06
3,285
1 24 1
24
25
16
15
1 24
1,10
1,79
24 1
24
5,97
24
16
24
5,97
24
16
24
7
59
1 24 1
7
59
1 24 1
1,56
5,97
3,725
1,355
1 24 1
1,23
1,125
24
125
15
2,10
1 24
3,32
125
1 24
4,595
1 24
Außenwand KG
80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
240mm Beton WU s. Statik
16
14
14
14
2
Trennwand KG Treppenraum
240mm Beton s. Statik
100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
10mm Systemputz
2
2
24
2
2,265
1,20
2,385
19,68
16
Trockenbau
1,855
1,70
1,535
14
90
2,385
2
25
Außenwand
20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2
140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035,
geklebt und gedübelt s. EnEV
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
32
24
Fassade
1,40
41
20,00
8
1,00
35
11
Gesamtmaß
2,28
2,98
1
16
25
445
05
24
2
16
50mm
15mm
0,5mm
160mm415mm
4mm
200mm
16
24
24
2
20
90
2,385
BRH 0,00
1 24
BRH 90
14
2,28
BRH 90
2.N-O.1.06
BRH 90
BRH 0,00
BRH 0,00
14
2
2.N.1.05
RR
1 24
2.N.1.04
14
2.N.1.03
1 24
2.N.1.02
2,98
2
2
14
1 24
1 24
14
16
2
1 24
24
24
2.N-W.1.01
15mm
65mm
0,5mm
30mm
130mm
20mm
250mm
25
2,95
51
1,315
5
4,455
3,705
19
51
20
125
1,515
1,50
6,875
34
20 14
1,00
1,535
2.O.1.07
BRH 90
12
76
40
26
80
1,00
9,615
12
10
1,80
5
5
7
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Horizontale Abdichtung/Sperrschicht
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
2,085
1,20
40
12
5
24
1 24 1
4,14
5
KG
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
20,00
1,38
19,68
24
5,21
1 24 1
OKFF
OKRD
BRH
LRH
RR
Oberkante Fertigfußboden
Oberkante Rohdecke
Brüstungshöhe ab OKFF
lichte Raumhöhe
Regenfallrohr
WD 20/10
Wanddurchbruch
BD 20/20
Bodendurchbruch
DD 20/20
Deckendurchbruch
3,08
1,70
1,535
7
81
1 24 1
5,20
81
7
5
1,70
1,535
3,09
10
40
KG Treppenraum
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
24
20
Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma
verantwortlich zu prüfen.
Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf
etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen
hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3)
12
5
1,835
4,125
Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik.
Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen.
9,345
80
1,00
1,80
1,015
125
HKV
5,53 m2
10,236 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.2.4
+2,825
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
2.O.1.11
Bk.
Bad
BF:
RU:
RH:
76
2,135
Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in
Verbindung mit der Statik
1,125
12
2 Zimmer
WF 51,5m2
NFa 50,3m2
Maße sind vor Ort zu prüfen!
Statik beachten!
Detailplanung beachten!
Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN
1,00
1,535
1,50
20,95 m2
20,928 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.2.6
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
6,635
12,59 m2
14,748 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.3.3
+2,825
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
RR
(wenn nicht anders ausgezeichnet)
Index Änderung
4,195
4,25 m2
8,249 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.2.5
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
5
125
Küche
BF:
RU:
RH:
Wohnen
BF:
RU:
RH:
Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster
(inkl. Lüftungseinrichtungen)
Die notwendige aktive Fensterlüftung muß
durch den Nutzer gewährleistet sein.
7
Elt.
7,40 m2
14,678 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.2.1
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Schlafen
BF:
RU:
RH:
18,18 m2
17,337 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.3.4
+2,825
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
5mm
65mm
0,5mm
30mm
160mm
5mm
400mm
100mm
50mm
30db
4,69
Wohnen
BF:
RU:
RH:
EG unterkellert
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke s. Statik
Kellerdeckendämmung WLG 035,
weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV
5
125
1,755
2.O.1.08
2.O.1.10
725
Flur
BF:
RU:
RH:
2.O.1.12
6,10 m2
11,982 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.3.5
+2,825
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
5mm
65mm
0,5mm
30mm
90mm
200mm
120mm
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
EG nicht unterkellert
m2
Küche
BF:
RU:
RH:
Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus
Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett
Estrich
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
4
24
0,72 m2
3,443 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.3.2
+2,825
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
2 Zimmer
WF 55,3m2
NFa 53,3m2
BRH 90
TV
BRH 1,435
BRH 90
14,15 m2
15,347 m
2,625 m
+2,950
WE.2.1.2.3
+2,825
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1,01
2,135
AB
BF:
RU:
RH:
BRH 90
Schlafen
BF:
RU:
RH:
89
2,135
125
2,60
20,63
20,789 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.4.3
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
2.O.1.09
24
2.1.2
Dachaufbau über Staffelgeschoss
Dachbekiesung, Körnung 16/32mm
Schutzlage
Dachabdichtung nach DIN 18531
PE-Folie
Wärmedämmung WLG 040
mit Gefälleausbildung s. EnEV
Dampfsperre
Bitumen-Voranstrich
Stahlbetondecke C20/25 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen
Aufbau PVC-Belag (70% der WE)
5mm
65mm
0,5mm
30mm
40mm
200mm
TV
Elt.
Bk.
89
2,135
13,71 m2
21,121 m
2,625 m
+2,965
TH2.1.
+2,825
FB:
Feinsteinzeug
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
89
2,135
Bk.
10
1,00 m2
4,080 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.2.2
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Treppenhaus
BF:
RU:
RH:
6,52 m2
11,829 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.3.1
+2,825
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Elt.
1,01
2,135
2,99
AB
BF:
RU:
RH:
Flur
BF:
RU:
RH:
76
2,135
1,01
2,135
1,00 m2
4,079 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.1.6
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1,01
2,135
HKV
1,80
2.1.1
24
BRH 1,435
2.1.3
14,20 m2
15,368 m
2,625 m
+2,950
WE.2.1.1.5
+2,825
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
TV
Wohnen
BF:
RU:
RH:
4,69
60
125
2.1.4
Schlafen
BF:
RU:
RH:
10
17 Stg
17,4/ 28
1,01
2,135
6,14 m2
10,918 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.3.6
+2,825
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
125
125
HKV
Bad
BF:
RU:
RH:
6,635
5,29
FB:
WB:
DB:
+2,965
10,90 m2
20,427 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.4.1
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
89
2,135
Bk.
2 Zimmer
WF 56,8m2
NFa 54,8m2
HKV
HKV
Bk.
24
Flur
BF:
RU:
RH:
Elt.
1,01
2,135
BRH 90
2.W.1.19
10,60 m2
13,135 m
2,625 m
+2,950
WE.2.1.4.4
+2,825
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
2,21 m2
6,384 m
2,625 m
76
+2,965
WE.2.1.4.8
2,135
+2,825
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
2.1.5
3,60 m2
7,599 m
13,520 m
-1.06
-1.06
Beton
Beton
Beton
2.1.Aufzug
WC
BF:
RU:
RH:
5,52 m2
10,219 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.1.4
+2,825
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
AB
BF:
RU:
RH:
Schacht
BF:
RU:
RH:
4,10
76
2,135
5,54 m2
10,301 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.4.7
+2,825
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
685
1,01
2,135
17 Stg
17,4/ 28
10
15
1,20
1 24 1
125
3 Zimmer
WF 72,4m2
NFa 70,3m2
1,335
2,66
1,03 m2
4,060 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.4.5
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1,02
15
3,48
125
1,05
24
1,52
24
76
2,135
76
2,135
Bad
BF:
RU:
RH:
AB
BF:
RU:
RH:
Kind 1
BF:
RU:
RH:
B: Feinsteinzeug
NF:
6,75 m2
Bad
BF:
RU:
RH:
76
2,135
7,35 m2
13,239 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.1.1
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1,16
3,375
24
BRH 90
2.W.1.20
2,975
1,89
15,10
16,965 m
2,625 m
+2,950
WE.2.1.4.6
+2,825
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
125
3,12
m2
Flur
BF:
RU:
RH:
1,10
Treppe
2,01
5,515
24
4,625
6,635
5,13 m2
9,966 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.5.2
+2,825
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1,01
2,135
1 24 1
1 24 1
1 24 1
24
24
1,20
24
1,70
1,535
Zeichen Datum
1,145
5
WHG 1593
Kastanienallee 105
13158 Berlin
KAS105
25
24
16
1,20
2,385
2,69
24
16
2.S-O.1.13
24 1
2.S.1.14
2
RR
16
2.S.1.15
B2
14
BRH 0,00
24 1
2.S.1.16
BRH 90
2
2.S.1.17
BRH 0,00
2,98
BRH 90
24 1
TV
BRH 90
2,98
24 1
24 1
14
2
2
14
2
14
24
16
24 1
24
25
16
B2
14
BRH 0,00
4,33 m2
8,729 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.4.2
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
14
1,20
2,385
1,965
2.S-W.1.18
1,20
2,385
Gefördert
Küche
BF:
RU:
RH:
2
19,68
Bad
BF:
RU:
RH:
24
89
2,135
1,305
1,70
1,535
1,04 m2
4,690 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.5.9
+2,825
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
0,12 m2
Schlafen
BF:
RU:
RH:
5,04 m2
13,199 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.1.3
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
89
2,135
89
2,135
8,02 m2
13,748 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.5.4
+2,825
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Küche
BF:
RU:
RH:
21,66 m2
21,767 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.1.2
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Elt.
BRH 90
2.W.1.21
2,72
125
Küche
BF:
RU:
RH:
1,395
1,00
1,535
1,55
89
2,135
TV
2.W.1.22
125
89
2,135
Wohnen
BF:
RU:
RH:
AB
BF:
RU:
RH:
10,93 m2
20,922 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.5.1
+2,825
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
WC
BF:
3,31 m2
RU:
7,637 m
RH:
2,625 m
+2,965
WE.2.1.5.3
+2,825
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
RR
16
10,08 m2
12,850 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.5.8
+2,825
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
10,08 m2
12,850 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.5.7
+2,825
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Flur
BF:
RU:
RH:
Gefördert
20,00
Kind 2
BF:
RU:
RH:
Kind 1
BF:
RU:
RH:
12,32 m2
14,060 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.5.6
+2,825
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1,01
2,135
Schlafen
BF:
RU:
RH:
21,99 m2
21,849 m
2,625 m
+2,965
WE.2.1.5.5
+2,825
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
4 Zimmer
WF 84,9m2
NFa 82,9m2
1,20
125
995
Wohnen
BF:
RU:
RH:
BRH 0,00
3,705
6,55
6,57
6,875
1,20
2,385
1,825
3,705
26
1,20
2,385
16
25
14
16
4,09 m2
nicht tragende Innenwand
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
125 75
25
25
Gartenseite
2
1,00
1,40
A2
4,09 m
26
24
1
Wohnungstrennwand
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
Straßenseite
A2
2,00
Gesamtmaß
Trockenbau
2
2
2
Rohbau
14
14
14
24 1
2,86
125
1 24 1
3,66
15
24 1
2,86
125
1,80
1 24 1
3,66
15
24 1
2,86
125
1,80
1 24 1
16
24
16
24
1,20
60
Fassade
1,00
2,985
7,68
125
24
4,805
125
4,115
5,12
2,685
7,945
24
1,005
1 24 1
1 24 1
5,07
16
Gesamtmaß
1 24 1
1,23
125
4,595
2,48
15
1 24
3,32
3,725
1 24
125
2,10
1 24
90
2,385
2,455
1,00
1,535
84
1,00
1,535
1,67
1,70
2,385
14
2
2
0
2
5,97
24
16
24
5,97
24
16
1
16
1,385
20,00
14
24
19,68
25
14
1,70
1,535
4,75
1,20
2,385
90
2,385
2
m
25
1,00
BT2
1.OG
1,40
2,28
Gesamtmaß
2,28
Fassade
4,09 m2
Rohbau
2,42 m2
4,09 m2
Trockenbau
1,40
Trockenbau
Rohbau
Fassade
1,40
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
N
5
3
4
BAUHERREN:
ARCHITEKTIN:
GESOBAU AG
Anne Lampen Architekten GmbH
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Schlesische Str. 31
10997 Berlin
Tel: 030 4073 1417
Fax: 030 4073 1536
Tel: 030-616 516 6
Fax: 030-616 516 70
E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected]
www.anne-lampen.de
Maßstab: DIN A1 Datum:
1:50
Gez:
03.08.2016 sb/cdb
Plan:
KAS105 BT2 1OG
Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn
Index
B
1
Rohbau
1,965
1,70
1,535
1,70
1,535
1,46
16
24
16
24
16
2
2
1,20
2,385
25
12,99
6,255
14
14
6,495
24
24
14
16
7,68
24 1
24
125
3,83
24 1
5,385
24 1
125
2,86
3,325
15
125
1,05
24
1,79
2,72
2,175
24
1,20
15
1 24
24
16
5,97
24
16
5,97
3,725
1 24 1
1,09
1,79
5,97
24
24
2,72
3,285
1 24 1
1,58
125
125
2,12
125
1,20
1,22
125
24
7
24 1
60
1,355
1 24 1
1,56
1 24 1
1,23
24
125
1,125
15
2,10
1 24
3,32
125
1 24
4,595
1 24
Außenwand KG
80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
240mm Beton WU s. Statik
16
14
14
14
2
Trennwand KG Treppenraum
240mm Beton s. Statik
100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
10mm Systemputz
2
2
24
2
2,265
1,20
2,385
19,68
16
Trockenbau
1,855
1,70
1,535
41
2,055
1,20
2,385
14
1,20
2,385
2
25
32
24
Fassade
Außenwand
20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2
140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035,
geklebt und gedübelt s. EnEV
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
24
20,00
8
1,40
35
11
Gesamtmaß
2,98
1
A2
2,98
26
24
1
Wohnungstrennwand
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
BRH 90
BRH 0,00
BRH 0,00
125 75
25
25
16
16
16
50mm
15mm
0,5mm
160mm415mm
4mm
200mm
16
24
24
24
25
14
2
nicht tragende Innenwand
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
445
05
24
BRH 90
20
90
2,385
BRH 90
1 24
BRH 0,00
14
2,28
2
2.N-O.2.06
1 24
2.N.2.05
RR
14
2.N.2.04
1 24
2.N.2.03
2,28
2
2
16
24
1 24
14
14
1 24
2
20
24
1 24
14
16
16
2.N.2.02
90
2,385
24
2.N-W.2.01
2
4,09 m2
4,09 m2
25
1,00
1,00
Gartenseite
51
34
20 14
1,00
1,535
51
20
19
1,515
12
10
1,80
76
40
26
80
1,00
9,615
12
5
5
5
2,085
5
20,00
19,68
1,38
24
5,21
2,01
1 24 1
OKFF
OKRD
BRH
LRH
RR
Oberkante Fertigfußboden
Oberkante Rohdecke
Brüstungshöhe ab OKFF
lichte Raumhöhe
Regenfallrohr
WD 20/10
Wanddurchbruch
BD 20/20
Bodendurchbruch
DD 20/20
Deckendurchbruch
24
81
1 24 1
81
7
24
1,70
1,535
3,09
10
40
1,20
5
24
40
12
24
4,14
5
KG Treppenraum
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
24
3,08
1,52
12
5
1,835
4,125
24
1 24 1
1,70
1,535
7
Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster
(inkl. Lüftungseinrichtungen)
9,345
80
1,00
1,80
Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik.
Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen.
1,125
12
5
Maße sind vor Ort zu prüfen!
Statik beachten!
Detailplanung beachten!
6,635
Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN
1,00
1,535
1,50
(wenn nicht anders ausgezeichnet)
Index Änderung
Zeichen Datum
5
1,145
2 Zimmer
WF 51,5m2
NFa 50,3m2
6,635
12,59 m2
14,747 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.3.3
+5.79
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
24
16
25
24
16
1,20
2,385
2,69
24
24 1
16
2
2.S-O.2.13
16
2.S.2.14
2
RR
WHG 1593
Kastanienallee 105
13158 Berlin
KAS105
14
2.S.2.15
B2
24 1
BRH 0,00
2
2.S.2.16
BRH 90
14
2.S.2.17
BRH 0,00
24 1
BRH 90
14
TV
BRH 90
2,98
2,98
24 1
24 1
14
24 1
KG
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in
Verbindung mit der Statik
RR
2.S-W.2.18
2
2
14
14
2
2
16
14
24 1
24
24
16
16
125
7
1,20
1 24 1
5,19
4,22 m2
8,219 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.2.5
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
20,96 m2
20,921 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.2.6
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Schlafen
BF:
RU:
RH:
4,79 m2
8,758 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.4.2
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
2,565
2,565
1,20
2,385
1,20
2,385
25
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Horizontale Abdichtung/Sperrschicht
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma
verantwortlich zu prüfen.
Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf
etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen
hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3)
7
1,015
Küche
BF:
RU:
RH:
Wohnen
BF:
RU:
RH:
Küche
BF:
RU:
RH:
BRH 0,00
6,875
6,875
1,50
125
1,755
2.O.2.08
2.O.2.09
2.O.2.10
125
18,18 m2
17,336 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.3.4
+5.79
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
EG unterkellert
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke s. Statik
Kellerdeckendämmung WLG 035,
weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV
Die notwendige aktive Fensterlüftung muß
durch den Nutzer gewährleistet sein.
4,195
Wohnen
BF:
RU:
RH:
6,10 m2
11,982 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.3.5
+5.79
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
5mm
65mm
0,5mm
30mm
160mm
5mm
400mm
100mm
50mm
30db
4,69
Küche
BF:
RU:
RH:
Gefördert
B2
25
2,95
4,455
3,705
2.O.2.07
BRH 90
BRH 90
715
76
2,135
2.O.2.12
TV
6,615
2,60
20,63
20,789 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.4.3
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
5mm
65mm
0,5mm
30mm
90mm
200mm
120mm
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
EG nicht unterkellert
m2
125
125
5,29
6,635
6,635
5,53 m2
10,236 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.2.4
+5.79
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
BRH 90
4,635
Bad
BF:
RU:
RH:
125
7,41 m2
14,738 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.2.1
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
TV
Wohnen
BF:
RU:
RH:
BRH 1,435
BRH 90
Flur
BF:
RU:
RH:
2.O.2.11
0,72 m2
3,443 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.3.2
+5.79
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
6,52 m2
11,829 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.3.1
+5.79
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus
Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett
Estrich
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
Aufbau PVC-Belag (70% der WE)
5mm
65mm
0,5mm
30mm
40mm
200mm
TV
Elt.
Bk.
89
2,135
24
11
1,01
2,135
2,98
AB
BF:
RU:
RH:
Flur
BF:
RU:
RH:
2 Zimmer
WF 55,3m2
NFa 53,3m2
BRH 1,435
Bk.
76
2,135
24
89
2,135
125
Elt.
6,14 m2
10,919 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.3.6
+5.79
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
14,15 m2
15,347 m
2,625 m
+5.915
WE.2.2.2.3
+5.79
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1,01
2,135
Elt.
1,01
2,135
2.2.2
Schlafen
BF:
RU:
RH:
Bk.
1,04
Bad
BF:
RU:
RH:
RR
2.2.3
+5,93
HKV
24
2.2.4
1,00 m2
4,080 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.2.2
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
89
2,135
1,01
2,135
13,71 m2
21,121 m
2,625 m
+5.93
TH2.2.
+5.79
FB:
Feinsteinzeug
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich 3,015
AB
BF:
RU:
RH:
1,01
2,135
Treppenhaus
BF:
RU:
RH:
HKV
89
2,135
HKV
HKV
Bk.
1,01
2,135
17 Stg
17,4/ 28
10,90 m2
20,430 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.4.1
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1,01
2,135
1,00 m2
4,080 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.1.6
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
3,60 m2
7,599 m
13,520 m
-1.06
-1.06
Beton
Beton
Beton
FB:
WB:
DB:
HKV
24
24
10,60 m2
13,135 m
2,625 m
+5.915
WE.2.2.4.4
+5.79
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Bk.
14,20 m2
15,368 m
2,625 m
+5.915
WE.2.2.1.5
+5.79
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
AB
BF:
RU:
RH:
1,01
2,135
BRH 90
2.W.2.19
1,20
1 24 1
125
1,335
3 Zimmer
WF 72,4m2
NFa 70,3m2
Kind 1
BF:
RU:
RH:
Flur
BF:
RU:
RH:
Elt.
5,52 m2
10,219 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.1.4
+5.79
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Schlafen
BF:
RU:
RH:
685
2.2.5
2.2.1
17 Stg
17,4/ 28
2.2.Aufzug
2,21 m2
6,384 m
2,625 m
76
+5.93
WE.2.2.4.8
2,135
+5.79
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
2 Zimmer
WF 56,8m2
NFa 54,8m2
89
2,135
24
15
15
1,02
3,48
125
98
7
5,385
1,03 m2
4,060 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.4.5
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
5,04 m2
11,625 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.1.3
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Bad
BF:
RU:
RH:
76
2,135
7,35 m2
13,239 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.1.1
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1,16
1,01
2,135
Schacht
BF:
RU:
RH:
WC
BF:
RU:
RH:
Flur
BF:
RU:
RH:
1,09
3,375
4,10
76
2,135
5,54 m2
10,301 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.4.7
+5.79
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1,01
2,135
BRH 90
2.W.2.20
2,01
125
24
1,52
5,13 m2
9,966 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.5.2
+5.79
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
B: Feinsteinzeug
NF:
6,75 m2
Bad
BF:
RU:
RH:
AB
BF:
RU:
RH:
3,71
24
76
2,135
76
2,135
15,10
16,965 m
2,625 m
+5.915
WE.2.2.4.6
+5.79
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
89
2,135
125
1,05 m2
4,710 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.5.9
+5.79
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Bad
BF:
RU:
RH:
Treppe
10
1 24 1
24 1
m2
125
2,68
3,12
24
3,12
24
Schlafen
BF:
RU:
RH:
Küche
BF:
RU:
RH:
21,66 m2
21,767 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.1.2
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Elt.
BRH 90
8,02 m2
13,748 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.5.4
+5.79
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1,89
1,20
24
1 24 1
1 24 1
24
5,515
19,68
24
89
2,135
89
2,135
BRH 0,00
125
2.W.2.21
2,72
125
Küche
BF:
RU:
RH:
Wohnen
BF:
RU:
RH:
AB
BF:
RU:
RH:
10,90 m2
20,922 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.5.1
+5.79
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
WC
BF:
3,31 m2
RU:
7,637 m
RH:
2,625 m
+5.93
WE.2.2.5.3
+5.79
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
89
2,135
1,70
1,00
1,535
1,55
1,70
1,535
20,00
10,08 m2
12,850 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.5.8
+5.79
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Flur
BF:
RU:
RH:
Gefördert
1,295
Kind 2
BF:
RU:
RH:
10,08 m2
12,850 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.5.7
+5.79
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
24
995
21,99 m2
21,849 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.5.5
+5.79
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
4 Zimmer
WF 84,9m2
NFa 82,9m2
1,20
125
2.W.2.22
6,55
6,55
6,875
6,57
1,20
2,385
Wohnen
BF:
RU:
RH:
1,70
1,535
Kind 1
BF:
RU:
RH:
12,32 m2
14,060 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.5.6
+5.79
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
10
Schlafen
BF:
RU:
RH:
TV
3,715
3,705
2,125
5
1,315
26
15mm
65mm
0,5mm
30mm
130mm
20mm
250mm
Dachaufbau über Staffelgeschoss
Dachbekiesung, Körnung 16/32mm
Schutzlage
Dachabdichtung nach DIN 18531
PE-Folie
Wärmedämmung WLG 040
mit Gefälleausbildung s. EnEV
Dampfsperre
Bitumen-Voranstrich
Stahlbetondecke C20/25 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen
A2
2,00
2,28
Gesamtmaß
Trockenbau
2
2
2
Rohbau
14
14
14
24 1
2,86
125
24 1
2,86
125
24
16
24
60
1,80
4,785
24 1
16
1,20
1 24 1
3,66
15
1 24 1
3,66
15
1 24 1
Fassade
1,00
2,985
7,68
125
24
4,805
125
4,115
5,12
2,685
7,945
24
1,005
1 24 1
1 24 1
5,07
16
Gesamtmaß
1 24 1
1,23
125
4,595
2,48
15
1 24
3,32
3,725
1 24
125
2,10
1 24
90
2,385
2,455
1,00
1,535
84
1,00
1,535
1,67
1,70
2,385
14
2
2
0
2
5,97
24
16
24
5,97
24
16
1
16
1,385
20,00
14
24
19,68
25
14
1,70
1,535
4,75
1,20
2,385
90
2,385
2
m
25
1,00
BT2
2.OG
1,40
2,28
Gesamtmaß
Straßenseite
Fassade
4,14 m2
2,42 m2
Rohbau
4,09 m2
Trockenbau
1,40
Trockenbau
Rohbau
Fassade
1,40
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
N
5
3
4
BAUHERREN:
ARCHITEKTIN:
GESOBAU AG
Anne Lampen Architekten GmbH
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Schlesische Str. 31
10997 Berlin
Tel: 030 4073 1417
Fax: 030 4073 1536
Tel: 030-616 516 6
Fax: 030-616 516 70
E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected]
www.anne-lampen.de
Maßstab: DIN A1 Datum:
1:50
Gez:
03.08.2016 sb/cdb
Plan:
KAS105 BT2 2.OG
Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn
Index
B
1
Rohbau
50
16
50
1,435
16
50
1,435
16
50
1,435
16
50
1,435
2
50
1,435
2
50
1,435
2
24
115
3,21
14
14
24 1
1,395
1,025
24
24
16
125
2,41
3,195
125
125
1,79
1,71
1 24 1
2,56
1,64
1
7
3,23
24
3,17
24
5,725
2,885
1 24 1
4,415
24
1 24 1
7
99
24
24
2,97
3,19
1,30
1,22
115
2,95
3,25
24
125
4,41
24 1
6,18
24
5,745
24
1,70
1,535
15,68
7,48
24
14
1,485
1,70
1,535
115
1
2,40
1 24 1
24
4,395
15
2,40
1 24
3,16
15
1 24
3,16
1 24
14
14
14
50
1,565
50
16
1,565
50
16
1,565
50
16
1,565
50
2
1,565
50
2
1,565
50
2
1,565
50
24
1,565
Außenwand KG
80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
240mm Beton WU s. Statik
Trennwand KG Treppenraum
240mm Beton s. Statik
100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
10mm Systemputz
24
Trockenbau
4,935
1,435
Außenwand
20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2
140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035,
geklebt und gedübelt s. EnEV
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
41
1,435
50
14
50
1,565
2
Fassade
16,00
32
24
1,435
8
50
35
11
Gesamtmaß
1
Wohnungstrennwand
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
1
26
24
A2
nicht tragende Innenwand
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
125 75
25
25
Gartenseite
50
50
50
50
50
1,50
1,50
1,50
1,50
1,50
50mm
15mm
0,5mm
160mm415mm
4mm
200mm
20
445
05
24
50
1,50
50
50
1,50
1,50
50
1,50
50
50
1,50
50
50
1,50
1,50
50
1,50
50
50
1,50
1,50
50
1,50
1,50
50
1,50
RR
16
16
24
24
25
16
2
24
16
1 24
2
1 24
14
BRH 845
14
2
2
BRH 845
RR
14
2.N.3.02
24
1 24
1 24
16
24
14
16
24
2
16
24
2.N.3.01
1,47
1,38
16
14
16
24
51
26
15mm
65mm
0,5mm
30mm
130mm
20mm
250mm
RWALichtkuppel
34
20 14
19
12
76
40
5
5
10
1,61
40
80
1,00
5
80
1,00
10
3,605
40
4,005
685
5
1,71
24
16,00
2,085
115
15,68
1,75
2,01
Wanddurchbruch
BD 20/20
Bodendurchbruch
DD 20/20
Deckendurchbruch
1,70
1,535
3,05
3,03
3,215
24
WD 20/10
115
115
1
Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster
(inkl. Lüftungseinrichtungen)
3,70
4,285
4,285
4,635
Zeichen Datum
1,20
2,33
16
1,50
1,50
16
1,50
1,50
25
24
24
16
11,51 m2
2
11,74 m2
1,50
2.S-O.3.07
24
2.S.3.08
24 1
2.S.3.09
(wenn nicht anders ausgezeichnet)
Index Änderung
2
2.S.3.10
Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN
16
BRH 0,00
Maße sind vor Ort zu prüfen!
Statik beachten!
Detailplanung beachten!
1,50
BRH 0,00
1,50
RR
2.S-W.3.11
Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in
Verbindung mit der Statik
1,50
BRH 90
14
24 1
≤15% WF
WHG 1593
Kastanienallee 105
13158 Berlin
KAS105
50
50
50
50
50
50
50
B2
50
24 1
BRH 90
50
50
Oberkante Fertigfußboden
Oberkante Rohdecke
Brüstungshöhe ab OKFF
lichte Raumhöhe
Regenfallrohr
Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik.
Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen.
1,86
10,21 m2
13,990 m
2,630 m
+9.065
WE.2.3.1.3
+8.805
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
≤15% WF
50
50
50
OKFF
OKRD
BRH
LRH
RR
Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma
verantwortlich zu prüfen.
Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf
etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen
hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3)
2,405
Küche
BF:
RU:
RH:
14
2
2
14
BRH 0,00
1,50
24
16
2
1,50
1,50
24
16
1,50
1,50
14
24
16
24 1
24
16
1,50
50
50
KG Treppenraum
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
Die notwendige aktive Fensterlüftung muß
durch den Nutzer gewährleistet sein.
RR
22,03 m2
19,312 m
2,630 m
+9.065
WE.2.3.1.2
+8.805
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
TV
1,50
16
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Horizontale Abdichtung/Sperrschicht
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
KG
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
30db
115
4,615
Wohnen
BF:
RU:
RH:
24 1
7,59 m2
12,089 m
2,630 m
+9.065
WE.2.3.2.2
+8.805
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
24,89 m2
21,242 m
2,630 m
+9.065
WE.2.3.2.3
+8.805
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1,20
2,33
1,50
EG unterkellert
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke s. Statik
Kellerdeckendämmung WLG 035,
weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV
24
1,20
125
2.O.3.05
4 Zimmer
WF 100,9m2
NFa 98,0m2
14
4,265
4,265
4,265
4,635
4,635
4,285
4,285
Küche
BF:
RU:
RH:
Wohnen
BF:
RU:
RH:
1,20
2,33
50
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
TV
1
115
125
115
1
1
1,16
1 24 1
2.O.3.04
BRH 1,38
Elt.
1,01
2,135
1,52
2.3.1
1
4,79 m2
9,459 m
2,630 m
+5.93
TH2.3.
+5.79
FB:
Feinsteinzeug
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
75
2,215
RR
25
1,50
1,50
50
5mm
65mm
0,5mm
30mm
160mm
5mm
400mm
100mm
50mm
26
2.3.2
24
1
1
275 24 1
Treppenhaus
BF:
RU:
RH:
1,01
2,135
1,01
2,135
875
24
1,01
2,135
+9,065
B2
50
5mm
65mm
0,5mm
30mm
90mm
200mm
120mm
51
20
1,70
1,535
3,915
3,58
4,875
3,895
3,57
2.O.3.03
89
2,135
13,28 m2
14,826 m
2,630 m
+9.050
WE.2.3.1.4
+8.805
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
49
1,515
86
10
BRH 845
Kind 1
BF:
RU:
RH:
m2
1,03
14,23
15,268 m
2,630 m
+9.050
WE.2.3.2.4
+8.805
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
3,235
2.W.3.12
89
2,135
24
Kind 1
BF:
RU:
RH:
5,19
115
1
1
FB:
WB:
DB:
5,53 m2
9,818 m
2,630 m
+9.065
WE.2.3.1.5
+8.805
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
115
1
115
1
Bk.
3,60 m2
7,599 m
13,520 m
-1.06
-1.06
Beton
Beton
Beton
WC
BF:
RU:
RH:
76
2,135
1 24 1
Schacht
BF:
RU:
RH:
4,89 m2
9,740 m
2,630 m
+9.065
WE.2.3.1.6
+8.805
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
4,10
76
2,135
12,21 m2
23,311 m
2,630 m
+9.065
WE.2.3.2.1
+8.805
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
5,19
125
125
3,235
24
HKV
18 Stg
17,4/ 28
4,10
BRH 1,38
2.W.3.13
12,93 m2
18,536 m
2,630 m
+9.065
WE.2.3.1.1
+8.805
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Bad
BF:
RU:
RH:
2.O.3.06
B: Feinsteinzeug
NF:
6,84 m2
89
2,135
1,52
89
2,135
24
Treppe
HKV
76
2,135
Flur
BF:
RU:
RH:
Flur
BF:
RU:
RH:
6,22 m2
10,278 m
2,630 m
+9.065
WE.2.3.2.5
+8.805
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
4 Zimmer
WF 101,0m2
NFa 98,0m2
NOTSPEIER
BRH 1,38
Bad
BF:
RU:
RH:
1,805
1,955
1,95 m2
5,688 m
2,630 m
+9.065
WE.2.3.1.9
+8.805
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
BRH 845
Bk.
15
1,20
24
2,01
AB
BF:
RU:
RH:
2.3.Aufzug
24
24
115
89
2,135
76
2,135
99
1,70
1,535
115
1,50 m2
5,653 m
2,630 m
+9.065
WE.2.3.2.9
+8.805
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
10
NOTSPEIER
AB
BF:
RU:
RH:
24
BRH 1,38
2.W.3.14
125
125
89
2,135
1
115
5,22 m2
9,649 m
2,630 m
+9.065
WE.2.3.2.6
+8.805
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Elt.
5,685
5,21
15,68
5,335
WC
BF:
RU:
RH:
1
115
1 115
35
1
1,285
1 5
1 24 26
75 82
125
24
115
24
1,635
80
1,00
2,115
10,46 m2
13,000 m
2,630 m
+9.050
WE.2.3.1.8
+8.805
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
10,44 m2
12,990 m
2,630 m
+9.050
WE.2.3.2.8
+8.805
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
BRH 845
BRH 845
2.W.3.15
3,58
3,57
Kind 2
BF:
RU:
RH:
5mm
65mm
0,5mm
30mm
40mm
200mm
EG nicht unterkellert
80
1,00
16,00
1,625
16,71 m2
16,578 m
2,630 m
+9.050
WE.2.3.1.7
+8.805
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Kind 2
BF:
RU:
RH:
Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus
Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett
Estrich
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
Aufbau PVC-Belag (70% der WE)
Schlafen
BF:
RU:
RH:
4,875
4,875
5,00
15,74 m2
15,956 m
2,630 m
+9.050
WE.2.3.2.7
+8.805
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1,015
5,35
3,57
1,70
1,535
Schlafen
BF:
RU:
RH:
Dachaufbau über Staffelgeschoss
Dachbekiesung, Körnung 16/32mm
Schutzlage
Dachabdichtung nach DIN 18531
PE-Folie
Wärmedämmung WLG 040
mit Gefälleausbildung s. EnEV
Dampfsperre
Bitumen-Voranstrich
Stahlbetondecke C20/25 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen
Trockenbau
Rohbau
Fassade
Gesamtmaß
14
50
1,435
2
50
1,435
2
50
1,435
16
50
1,435
16
24
50
1,435
16
24
50
1,435
24 1
4,40
1,20
1 24 1
1,20
1,435
50
5
1 24
7,505
24 1
5,745
24
1,79
24 1
1 24 1
24
4,52
1,22
3,00
24
7,525
1,20
125
4,385
1,79
2,41
5,725
24
2,32
2,93
7,435
24
15,68
25
1,20
2,33
1,20
2,33
3,66
1,00
1,535
1,36
16,00
2
50
2
1,565
50
16
1,565
50
24
16
1,565
50
24
16
1,565
50
1 24
4,505
14
1,565
1 24
125
4,88
24
16
50
1,43
14
125
14
24
16
1,00
1,535
1,89
1,20
2,33
59
1,20
2,33
1,20
25
1,565
50
1,565
50
5
50
1,56
Gesamtmaß
Rohbau
Trockenbau
A2
Fassade
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
Straßenseite
Trockenbau
Rohbau
Fassade
Gesamtmaß
RR
N
0
5
1
2
3
m
4
BT2
DG
BAUHERREN:
ARCHITEKTIN:
GESOBAU AG
Anne Lampen Architekten GmbH
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Schlesische Str. 31
10997 Berlin
Tel: 030 4073 1417
Fax: 030 4073 1536
Tel: 030-616 516 6
Fax: 030-616 516 70
E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected]
www.anne-lampen.de
Maßstab: DIN A1 Datum:
1:50
Gez:
03.08.2016 sb/cdb
Plan:
KAS105 BT2 DG
Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn
Index
B
1
2
14
41
24
Außenwand
20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2
140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035,
geklebt und gedübelt s. EnEV
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
Gesamtmaß
20,00
24
16
24
16
2
2
2
1,065
1,20
2,325
1,20
2,325
25
19,68
16
Trockenbau
1,20
2,325
14
14
24
1,465
1,34
24
14
16
11,23
4,88
24
7,68
24 1
24
7,67
24 1
24 1
3,55
4,87
125
4,87
125
2,675
125
1,20
1,22
24
1,79
24
1,52
24
5,97
24
16
1,52
24
5,97
24
16
1,58
24
5,97
125
3,415
1 24 1
1,50
1 24 1
125
3,415
1 24 1
1,50
1 24 1
1,34
1 24 1
1,20
1 24
1,79
24 1
1,56
24
3,725
1,355
1 24 1
1,23
125
1,125
2,10
15
1 24
3,32
125
1 24
4,595
16
14
14
14
2
2
2
2
BRH 0,00
BRH 0,00
25
16
24
20
25
1,015
4,225
34
20 14
1,00
1,535
12
51
20
19
1,515
1,50
5
5
1,135
10
76
40
2,03
26
80
1,00
9,615
125
2,03
40
125
KG
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
5
1,70
1,535
40
10
5
3,09
3,09
20,00
2,33
19,68
24
1 24 1
1 24 1
1,70
1,535
3,08
3,08
OKFF
OKRD
BRH
LRH
RR
Oberkante Fertigfußboden
Oberkante Rohdecke
Brüstungshöhe ab OKFF
lichte Raumhöhe
Regenfallrohr
WD 20/10
Wanddurchbruch
BD 20/20
Bodendurchbruch
DD 20/20
Deckendurchbruch
Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster
(inkl. Lüftungseinrichtungen)
1,835
Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik.
Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen.
9,345
80
1,00
2,03
125
2,03
2.O.0.11
BRH 1,375
1,125
125
125
125
Maße sind vor Ort zu prüfen!
Statik beachten!
Detailplanung beachten!
Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN
1,00
1,535
BRH 90
2.O.0.12
1,50
Küche
BF:
RU:
RH:
(wenn nicht anders ausgezeichnet)
Zeichen Datum
1,145
3,965
Index Änderung
3,965
3,74 m2
17,814 m
2,625 m
±0.00
WE.2.0.2.5
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
20,38 m2
20,791 m
2,625 m
±0.00
WE.2.0.2.6
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
Briefkasten
225
1,01
2,135
1,01
2,135
TV
RR
Wohnen
BF:
RU:
RH:
KG Treppenraum
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in
Verbindung mit der Statik
2,465
24
24
16
WHG 1593
Kastanienallee 105
13158 Berlin
KAS105
25
24
24 1
16
2.S-O.0.13
2
16
RR
2
2.S.0.14
B2
16
BRH 0,00
14
BRH 0,00
24 1
96
1,20
2,325
KT
14
2.S.0.16
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Horizontale Abdichtung/Sperrschicht
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma
verantwortlich zu prüfen.
Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf
etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen
hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3)
HK
89
2,135
2
2.S.0.17
5,78 m2
10,276 m
2,625 m
±0.00
WE.2.0.2.4
-0.19
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
14
2.S-W.0.18
Bad
BF:
RU:
RH:
24
BRH 90
125
Bk.
Elt.
7,89 m2
13,667 m
2,625 m
±0.00
WE.2.0.2.1
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
4,355
89
2,135
Flur
BF:
RU:
RH:
5,775
2.0.3
49
BRH 90
EG unterkellert
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke s. Statik
Kellerdeckendämmung WLG 035,
weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV
Die notwendige aktive Fensterlüftung muß
durch den Nutzer gewährleistet sein.
Gefördert
HKV
1,93
41,24 m2
51,079 m
2,625 m
±0.00
TH2. 0.
-0.19
FB:
Feinsteinzeug
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
14
BRH 0,00
5mm
65mm
0,5mm
30mm
160mm
5mm
400mm
100mm
50mm
30db
2 Zimmer
WF 54,9m2
NFa 52,9m2
24
4,36 m2
8,480 m
2,625 m
±0.00
WE.2.0.3.2
-0.19
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
125
4,36
7
81
BRH 90
2.O.0.10
1,01
2,135
1,01
2,135
915
Küche
BF:
RU:
RH:
5mm
65mm
0,5mm
30mm
90mm
200mm
120mm
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
7
14,15 m2
15,349 m
2,625 m
±0.00
WE.2.0.2.3
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
Treppenhaus
BF:
RU:
RH:
55
92
TV
18,37 m2
21,934 m
2,625 m
±0.00
WE.2.0.3.3
-0.19
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
10,68 m2
13,071 m
2,625 m
±0.00
2.0.A1
-0.19
FB:
<Fertigboden>
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
2.S.0.15
Wohnen
BF:
RU:
RH:
5mm
65mm
0,5mm
30mm
40mm
200mm
EG nicht unterkellert
81
2,98
1 24 1
24
2.0.2
Schlafen
BF:
RU:
RH:
105
1,01
2,135
1,01
2,135
Abstellraum
BF:
RU:
RH:
3,33
2.O.0.09
14,19 m2
15,365 m
2,625 m
±0.00
WE.2.0.1.5
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
m2
1,00 m2
4,085 m
2,625 m
±0.00
WE.2.0.2.2
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
89
2,135
8,49 m2
16,548 m
2,625 m
±0.00
WE.2.0.3.1
-0.19
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
2 Zimmer
WF 53,3m2
NFa 51,3m2
24 1
125
125
2.O.0.08
BRH 1,375
BRH 90
Schlafen
BF:
RU:
RH:
1,00
4,086 m
2,625 m
±0.00
WE.2.0.1.6
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
2,01
3,50
24
4,88 m2
9,853 m
2,625 m
±0.00
WE.2.0.3.6
-0.19
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
Flur
BF:
RU:
RH:
89
2,135
2
51
2,725
BRH 90
TV
Elt.
HKV
89
2,135
1,01
2,135
1,20
Abstell
BF:
RU:
RH:
24
±0,00
+44,24
BRH 1,375
1,20
1 24 1
2.0.4
Bad
BF:
RU:
RH:
m2
1,20
2,135
14,09 m2
15,369 m
2,625 m
-0.015
WE.2.0.3.4
-0.19
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
BRH 90
2.W.0.19
125
125
1,20
1 24 1
3,33
24 1
14
2
24 1
14
1,01
2,135
Abstell
BF:
RU:
RH:
Elt.
1,12
4,717 m
2,625 m
±0.00
WE.2.0.3.5
-0.19
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
Schlafen
BF:
RU:
RH:
1,70
1,70
1,70
125
1,20
125
3,465
Bk.
Abstell
BF:
RU:
RH:
24
1,36
1,01
2,135
B2
2
5,82 m2
10,296 m
2,625 m
±0.00
WE.2.0.1.4
-0.19
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
89
2,135
70
BRH 90
2.W.0.20
HKV
3,045
24
3,35
24
16
2.0.1
1,52
1 24
1 24 1
1,50
m2
FB:
WB:
DB:
24
15
1,89
1 24 1
17,53 m2
26,767 m
2,625 m
±0.00
WE.2.0.4.1
-0.19
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
3,60 m2
7,599 m
13,520 m
-1.06
-1.06
Beton
Beton
Beton
2.0.Aufzug
1,01
2,135
BRH 90
2.W.0.21
2,01
125
1 24 1
1,52
24
24
3,75 m2
8,277 m
2,625 m
±0.00
WE.2.0.4.10
-0.19
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: HKV
Gespachtel,
Anstrich
Bk.
Elt.
Flur
BF:
RU:
RH:
17 Stg
17,4/ 28
Schacht
BF:
RU:
RH:
WC
BF:
RU:
RH:
13,05
15,101 m
2,625 m
±0.00
WE.2.0.4.2
-0.19
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
2,68
24
Kind 1
BF:
RU:
RH:
4,435
2,20
2,325
24
16
Gefördert
Bad
BF:
RU:
RH:
Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus
Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett
Estrich
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
24
24
1 24 1
1,18
24 1
3,15
18,00
89
2,135
15mm
65mm
0,5mm
30mm
130mm
20mm
250mm
Dachaufbau über Staffelgeschoss
Dachbekiesung, Körnung 16/32mm
Schutzlage
Dachabdichtung nach DIN 18531
PE-Folie
Wärmedämmung WLG 040
mit Gefälleausbildung s. EnEV
Dampfsperre
Bitumen-Voranstrich
Stahlbetondecke C20/25 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen
Aufbau PVC-Belag (70% der WE)
2 Zimmer
WF 56,5m2
NFa 54,5m2
24 1
2,14
7
2,69
24
2,01
5,515
5 Zimmer
WF 115,9m2
NFa 111,7m2
B: Feinsteinzeug
NF:
6,84 m2
13,10 m2
15,119 m
2,625 m
-0.015
WE.2.0.4.3
-0.19
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
2,50
2,54
16
m2
90
1 24 1
1 24 1
24
1,20
24
1,66
1,70
1,535
19,68
20,00
89
2,135
Kind 2
BF:
RU:
RH:
1,305
1,70
1,535
7,87
13,669 m
2,625 m
±0.00
WE.2.0.1.1
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
m2
Treppe
1,585
1,70
1,535
Flur
BF:
RU:
RH:
6,85
11,109 m
2,625 m
±0.00
WE.2.0.4.8
-0.19
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
89
2,135
RR
1,20
Bad
BF:
RU:
RH:
89
2,135
89
2,135
25
4,56
8,542 m
2,625 m
±0.00
WE.2.0.1.3
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
Bk.
BRH 90
2.W.0.22
125
2,35
125
2,29
1,70
1,535
1,22 m2
4,502 m
2,625 m
±0.00
WE.2.0.4.9
-0.19
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
m2
2.O.0.07
4,225
7,225
6,875
TV
125
6,57
6,875
2,01
m2
89
2,135
11,15 m2
14,321 m
2,625 m
-0.015
WE.2.0.4.4
-0.19
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
Küche
BF:
RU:
RH:
21,05
21,310 m
2,625 m
±0.00
WE.2.0.1.2
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
16,80 m2
15% WF
Abstell
BF:
RU:
RH:
50mm
15mm
0,5mm
160mm415mm
4mm
200mm
26
15,67 m2
16,009 m
2,625 m
-0.015
WE.2.0.4.7
-0.19
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
Wohnen
BF:
RU:
RH:
Gäste
BF:
RU:
RH:
nicht tragende Innenwand
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
16
2
14
Schlafen
BF:
RU:
RH:
5,92 m2
9,968 m
2,625 m
-0.015
WE.2.0.3.4
-0.19
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
4,59
4,135
Schlafen
BF:
RU:
RH:
23,41 m2
20,352 m
2,625 m
±0.00
WE.2.0.4.5
-0.19
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
3,41
1,20
2,325
BRH 0,00
Wohnen
BF:
RU:
RH:
Wohnungstrennwand
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
445
05
24
BRH 90
1,20
2,325
BRH 90
1 24
BRH 0,00
1 24
BRH 0,00
24
24
14
2
2.N-O.0.06
14
2.N.0.05
RR
1 24
A2
16
2.N.0.04
16
2
1 24
2
2
2.N.0.03
14
14
1 24
16
24
1 24
24
24
2.N.0.02
1,20
2,325
16
25
14
16
16
Gartenseite
2
15% WF
2.N-W.0.01
Trennwand KG Treppenraum
240mm Beton s. Statik
100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
10mm Systemputz
125 75
25
25
8,16 m
1 24
Außenwand KG
80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
240mm Beton WU s. Statik
8
16
1,795
1,32
2,385
32
24
1,905
1,70
1,535
35
11
1,24
24
1,00
1,535
1
1,20
2,325
26
24
1,20
2,325
1,375
1
Rohbau
25
2,105
2,50
Fassade
Gesamtmaß
15% WF
Fassade
7,92 m2
Rohbau
2,50
15% WF
Straßenseite
Trockenbau
Abajstraße
Nr. 7
8,10 m2
2,50
Trockenbau
Rohbau
Fassade
Gesamtmaß
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
A2
Trockenbau
2
2
2
Rohbau
14
14
14
24 1
125
4,87
24 1
4,66
24 1
4,675
1 24 1
2,665
1,20
7
66
1 24 1
125
125
5,05
3,225
5,40
16
24
7,68
24
16
24
4,68
24
16
24
4,68
24
24
3,24
16
Fassade
Gesamtmaß
1 24 1
2,51
1 24 1
1 24 1
2,51
1 24 1
5,07
5,30
1,82
1 24 1
1,23
1,355
125
4,595
1,125
15
1 24
3,32
3,725
125
1 24
2,10
1 24
1,20
2,325
1,20
2,325
955
1,00
1,535
1,535
1,00
1,535
3,72
14
2
2
5,97
24
16
2,53
24
5,97
24
16
24
2,53
24
5,97
24
16
16
1,96
2,625
47
1,29
1,20
2,325
1,47
1,20
2,325
1,20
2,325
25
N
2
24
10
20,00
14
24
19,68
25
14
0
5
1
2
3
m
4
BT2
EG
BAUHERREN:
ARCHITEKTIN:
GESOBAU AG
Anne Lampen Architekten GmbH
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Schlesische Str. 31
10997 Berlin
Tel: 030 4073 1417
Fax: 030 4073 1536
Tel: 030-616 516 6
Fax: 030-616 516 70
E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected]
www.anne-lampen.de
Maßstab: DIN A1 Datum:
1:50
Gez:
03.08.2016 sb/cdb
Plan:
KAS105 BT2 EG
Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn
Index
B
1
2
14
41
24
Außenwand
20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2
140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035,
geklebt und gedübelt s. EnEV
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
Außenwand KG
80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
240mm Beton WU s. Statik
8
32
24
Natur-bzw. Werksteinplatten nach Bemusterung
Klebung
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
Trennwand KG Treppenraum
240mm Beton s. Statik
100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
10mm Systemputz
35
11
20mm
55mm
0,5mm
30mm
125mm
20mm
200mm
24
+12,93
1
1
GEFÄLLE mind.2%
nicht tragende Innenwand
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
20
445
05
24
20
26
25
26
25
+9,065
34
20 14
19
12
26
Bodenfliesen, inkl. Abdichtung, geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Wärmedämmung inkl. Trittschall WLG 045 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
eventuell Abhangdecke
EG unterkellert
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke s. Statik
Kellerdeckendämmung WLG 035,
weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Horizontale Abdichtung/Sperrschicht
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
KG
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
40
2,625
2,965
Aufbau Fliesen
im Badbereich
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
5
5
9,935
10
+5,59
15mm
65mm
0,5mm
60mm
200mm
Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus
Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett
Estrich
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
EG nicht unterkellert
5mm
65mm
0,5mm
30mm
160mm
5mm
400mm
100mm
50mm
76
40
1 24
12,555
20 14
+5,93
1,475
5mm
65mm
0,5mm
30mm
90mm
200mm
120mm
51
20
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Wärmedämmung inkl. Trittschall
WLG 045 s. EnEV
200mm Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
34
14
20
Aufbau Werkstein Normalgeschoss
im Treppenhaus
5
2,625
5mm
65mm
0,5mm
30mm
40mm
200mm
3,135
2,625
2,625
Aufbau PVC-Belag
(100% der WE)
2OG
Dachaufbau über Staffelgeschoss
Dachbekiesung, Körnung 16/32mm
Schutzlage
Dachabdichtung nach DIN 18531
PE-Folie
Wärmedämmung WLG 040
mit Gefälleausbildung s. EnEV
Dampfsperre
Bitumen-Voranstrich
Stahlbetondecke C20/25 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen
Aufbau PVC-Belag (70% der WE)
+8,555
34
15mm
65mm
0,5mm
30mm
130mm
20mm
250mm
51
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
25
5mm
65mm
0,5mm
30mm
140mm
20mm
250mm
Natur-bzw. Werksteinplatten nach Bemusterung
Klebung
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
5mm
65mm
0,5mm
70mm
2,625
50mm
15mm
0,5mm
160mm415mm
4mm
200mm
+9,97
Aufbau PVC-Belag
im Staffelgeschoss
51
5,765
2,62
3,40
2,63
Aufbau Werkstein Staffelgeschoss
im Treppenhaus
20mm
55mm
0,5mm
30mm
125mm
20mm
250mm
845
Staffel
+11,695
26
90
2,63
1,475
1 30
20
125 75
25
25
20
GEFÄLLE mind.2%
Wohnungstrennwand
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
26
24
+12,595
5
34
Eingang BT2
2,965
2,625
+2,625
EG nicht unterkellert
26
-0,265
66
66
+43,97
OKFF
OKRD
BRH
LRH
RR
Oberkante Fertigfußboden
Oberkante Rohdecke
Brüstungshöhe ab OKFF
lichte Raumhöhe
Regenfallrohr
WD 20/10
Wanddurchbruch
BD 20/20
Bodendurchbruch
DD 20/20
Deckendurchbruch
+43,70 ze. HGW
Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster
(inkl. Lüftungseinrichtungen)
30db
10 40
10
-0,66
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
80
1,06
EG
5mm
65mm
0,5mm
30mm
160mm
400mm
100mm
50mm
10 40
±0,00
+44,24
66
2,625
40
26
2,625
66
KG Treppenraum
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
40
+2,965
20
34
14
1OG
Natur-bzw. Werksteinplatten nach Bemusterung
Klebung
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Wärmedämmung inkl. Trittschall WLG 045
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
10
90
20mm
55mm
0,5mm
60mm
200mm
Die notwendige aktive Fensterlüftung muß
durch den Nutzer gewährleistet sein.
Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma
verantwortlich zu prüfen.
Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf
etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen
hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3)
Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik.
Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen.
Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in
Verbindung mit der Statik
Maße sind vor Ort zu prüfen!
Statik beachten!
Detailplanung beachten!
Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN
(wenn nicht anders ausgezeichnet)
Index Änderung
Schnitt A2-A2
Zeichen Datum
WHG 1593
Kastanienallee 105
13158 Berlin
KAS105
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
0
5
1
2
3
m
4
BT2
Schnitt A2-A2
BAUHERREN:
ARCHITEKTIN:
GESOBAU AG
Anne Lampen Architekten GmbH
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Schlesische Str. 31
10997 Berlin
Tel: 030 4073 1417
Fax: 030 4073 1536
Tel: 030-616 516 6
Fax: 030-616 516 70
E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected]
www.anne-lampen.de
Maßstab: DIN A1 Datum:
1:50
Gez:
03.08.2016 sb/cdb
Plan:
Index
KAS105 BT2 A2-A2 B
Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn
1
2
14
41
24
Außenwand
20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2
140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035,
geklebt und gedübelt s. EnEV
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
8
32
24
Außenwand KG
80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
240mm Beton WU s. Statik
24
35
11
Trennwand KG Treppenraum
240mm Beton s. Statik
100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
10mm Systemputz
26
24
1
Wohnungstrennwand
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
1
+12,93
AufsatzRollladen
125 75
25
25
50mm
15mm
0,5mm
160mm415mm
4mm
200mm
AufsatzRollladen
26
15mm
65mm
0,5mm
30mm
130mm
20mm
250mm
51
2,33
+9,97
25
1,535
795
5mm
65mm
0,5mm
30mm
40mm
200mm
51
20
19
5mm
65mm
0,5mm
30mm
90mm
200mm
120mm
12
2,875
2,625
Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus
Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett
Estrich
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
+8,555
EG unterkellert
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke s. Statik
Kellerdeckendämmung WLG 035,
weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV
Aufbau PVC-Belag
(100% der WE)
EG nicht unterkellert
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Wärmedämmung inkl. Trittschall
WLG 045 s. EnEV
200mm Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
76
40
10
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Horizontale Abdichtung/Sperrschicht
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
5
5
34
+5,93
20 14
2OG
5mm
65mm
0,5mm
30mm
160mm
5mm
400mm
100mm
50mm
26
5mm
65mm
0,5mm
70mm
KG
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
5
2,965
40
9,935
+5,59
40
KG Treppenraum
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
1OG
2,965
2,625
+2,625
20
34
+2,965
14
5
10
2,625
Dachaufbau über Staffelgeschoss
Dachbekiesung, Körnung 16/32mm
Schutzlage
Dachabdichtung nach DIN 18531
PE-Folie
Wärmedämmung WLG 040
mit Gefälleausbildung s. EnEV
Dampfsperre
Bitumen-Voranstrich
Stahlbetondecke C20/25 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen
Aufbau PVC-Belag (70% der WE)
+9,065
34
20 14
Staffel
25
91
+9,97
1,535
2,33
20
1,00
nicht tragende Innenwand
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
445
05
24
1,00
30
AufsatzRollladen
+12,595
30
+12,595
OKFF
OKRD
BRH
LRH
RR
Oberkante Fertigfußboden
Oberkante Rohdecke
Brüstungshöhe ab OKFF
lichte Raumhöhe
Regenfallrohr
WD 20/10
Wanddurchbruch
BD 20/20
Bodendurchbruch
DD 20/20
Deckendurchbruch
EG nicht unterkellert
-0,66
26
+44,04
+44,03
66
66
10
+43,72
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
10 40
±0,00
+44,24
EG
5mm
65mm
0,5mm
30mm
160mm
400mm
100mm
50mm
+43,70 ze. HGW
Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster
(inkl. Lüftungseinrichtungen)
30db
Die notwendige aktive Fensterlüftung muß
durch den Nutzer gewährleistet sein.
Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma
verantwortlich zu prüfen.
Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf
etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen
hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3)
Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik.
Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen.
Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in
Verbindung mit der Statik
Maße sind vor Ort zu prüfen!
Statik beachten!
Detailplanung beachten!
Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN
(wenn nicht anders ausgezeichnet)
Index Änderung
Zeichen Datum
Schnitt B2-B2
WHG 1593
Kastanienallee 105
13158 Berlin
KAS105
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
BT2
Schnitt B2-B2
BAUHERREN:
ARCHITEKTIN:
GESOBAU AG
Anne Lampen Architekten GmbH
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Schlesische Str. 31
10997 Berlin
Tel: 030 4073 1417
Fax: 030 4073 1536
Tel: 030-616 516 6
Fax: 030-616 516 70
E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected]
www.anne-lampen.de
Maßstab: DIN A1 Datum:
1:50
Gez:
03.08.2016 sb/cdb
Plan:
KAS105
Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn
Index
B
1
Rohbau
1,20
2,385
16
2
2
1,70
1,535
1,61
14
14
75
1,70
1,535
19,68
2,55
12,99
24
14
1,70
1,535
24
125
3,83
3,325
5,385
24 1
24 1
3,80
24
1,79
125
1,985
24
125
2,72
2,135
125
1,75
1,22
125
125
1,87
24
7,68
24 1
1,70
2,385
3,28
1 24 1
1,20
1,58
15
1 24
1,79
7
24 1
60
1,355
1 24 1
1,56
24
5,97
3,725
1 24 1
1,10
25
16
5,97
24
2,72
1,20
2,385
1 24 1
1,23
24
125
1,125
2,10
15
1 24
3,32
125
16
1 24
4,595
1 24
Außenwand KG
80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
240mm Beton WU s. Statik
16
14
14
14
2
Trennwand KG Treppenraum
240mm Beton s. Statik
100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
10mm Systemputz
2
2
24
2
2,31
24
16
Trockenbau
1,20
2,385
2
25
16
1,40
32
24
Fassade
5
14
20,00
5
8
1,40
35
11
Gesamtmaß
41
24
Außenwand
20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2
140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035,
geklebt und gedübelt s. EnEV
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
B3
A3
2,98
1
2,98
26
24
1
Wohnungstrennwand
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
BRH 90
BRH 0,00
BRH 0,00
16
16
25
16
24
24
2
2
14
50mm
15mm
0,5mm
160mm415mm
4mm
200mm
445
05
24
BRH 90
20
90
2,385
BRH 90
1 24
BRH 0,00
1 24
2
3.N-O.1.06
14
3.N.1.05
RR
14
3.N.1.04
2,28
3.N.1.03
1 24
3.N.1.02
2,28
2
2
2
14
1 24
1 24
14
14
2
1 24
1 24
16
24
24
3.N-W.1.01
90
2,385
16
25
14
16
4,09 m2
4,09 m2
nicht tragende Innenwand
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
125 75
25
25
1,00
1,00
Gartenseite
2
2
2
Rohbau
14
14
24 1
3,80
24 1
24
16
24
1,625
125
3,80
125
125
1,145
2,605
5,05
60 125
125
2,80
7,68
Fassade
24
1,20
7
2,79
64
1,20
2,385
3,28
51
19
12
1 24 1
5,07
12,99
1,20
2,385
51
20
1,315
76
40
26
80
1,00
9,615
10
5
5
1,14
1,70
1,535
5
24
40
125
4,14
40
10
3,09
5
1 24 1
1,23
1,355
7
2,43
20,00
24
19,68
5,21
81
1 24 1
1 24 1
81
1,00
1,535
1,845
1,70
1,535
1,70
1,535
24
1,735
125
9,345
80
1,00
1,80
1,12
125
20,00
1,70
1,535
15
1 24
3,32
3,725
125
1 24
2,10
1 24
14
14
Deckendurchbruch
Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster
(inkl. Lüftungseinrichtungen)
1,00
1,535
Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN
(wenn nicht anders ausgezeichnet)
Zeichen Datum
14
1,45
2,695
24
16
25
24
16
16
24 1
24 1
14
5,97
24
16
24
5,97
24
16
1,20
2,385
1,20
2,385
N
0
5
1
2
3
m
25
1,40
BT3
1.OG
1,00
Fassade
Rohbau
2
2
WHG 1593
Kastanienallee 105
13158 Berlin
KAS105
2
24
4,12
DD 20/20
Maße sind vor Ort zu prüfen!
Statik beachten!
Detailplanung beachten!
6,635
1,50
125
2
4,595
16
1,055
Bodendurchbruch
90
2,385
125
1,125
BD 20/20
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
Trockenbau
4,09 m2
19,68
25
1,40
1 24 1
15
Wanddurchbruch
Index Änderung
2
3.S-O.1.13
2
3.S.1.14
3,565
WD 20/10
7
3,08
4,125
3.S.1.15
14
BRH 0,00
24 1
BRH 90
1 24 1
15
Oberkante Fertigfußboden
Oberkante Rohdecke
Brüstungshöhe ab OKFF
lichte Raumhöhe
Regenfallrohr
3,60
2 Zimmer
WF 55,3m2
NFa 53,2m2
BRH 90
16
Gesamtmaß
34
20 14
1,00
1,535
6,875
1,50
125
1,80
125
1,755
1,565
125
10,05 m2
12,782 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.3.3
+2,825
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
OKFF
OKRD
BRH
LRH
RR
Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik.
Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen.
4,195
20,95 m2
20,929 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.2.6
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
RR
A3
1,985
KG Treppenraum
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma
verantwortlich zu prüfen.
Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf
etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen
hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3)
2,98
5,925
24 1
16
125
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Horizontale Abdichtung/Sperrschicht
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
KG
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
30db
Gesamtmaß
Gesamtmaß
Trockenbau
14
5mm
65mm
0,5mm
30mm
160mm
5mm
400mm
100mm
50mm
Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in
Verbindung mit der Statik
3.O.1.12
4,25 m2
8,249 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.2.5
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Wohnen
BF:
RU:
RH:
Kind 1
BF:
RU:
RH:
B3
Straßenseite
2,98
RR
EG unterkellert
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke s. Statik
Kellerdeckendämmung WLG 035,
weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV
EG nicht unterkellert
7
5,19
1 24 1
1,20
Küche
BF:
RU:
RH:
2,28
3.S.1.16
5mm
65mm
0,5mm
30mm
90mm
200mm
120mm
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
1,20
1 24 1
3.O.1.09
3.O.1.10
BRH 1,435
76
2,135
125
5,53 m2
10,235 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.2.4
+2,825
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
3.O.1.11
Bk.
Bad
BF:
RU:
RH:
14
3.S-W.1.17
25
1,515
2,955
4,455
3,705
3.O.1.07
3.O.1.08
BRH 1,435
BRH 90
BRH 90
Elt.
7,33 m2
13,218 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.2.1
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
2,28
24 1
24 1
14
2
2
14
24 1
24 1
4,09 m2
Trockenbau
2
14
14
24
16
2
24
16
25
16
Rohbau
1,00
Fassade
BRH 90
Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus
Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett
Estrich
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
Die notwendige aktive Fensterlüftung muß
durch den Nutzer gewährleistet sein.
TV
BRH 0,00
5mm
65mm
0,5mm
30mm
40mm
200mm
TV
Elt.
24
10
1,01
2,135
Flur
BF:
RU:
RH:
89
2,135
89
2,135
TV
Bk.
89
2,135
76
2,135
125
3,60
4,78
3,60
4,78
12
5
6,635
6,635
3,575
1,01
2,135
11,83 m2
23,870 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.3.1
+2,825
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
90
2,385
5,54 m2
11,024 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.3.5
+2,825
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
24
HKV
Elt.
Flur
BF:
RU:
RH:
81
24
1,01
2,135
1,00 m2
4,410 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.3.2
+2,825
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
10,08 m2
12,800 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.3.4
+2,825
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Küche
BF:
RU:
RH:
14,15 m2
15,347 m
2,625 m
+2,950
WE.3.1.2.3
+2,825
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1,01
2,135
AB
BF:
RU:
RH:
Kind 2
BF:
RU:
RH:
20,38 m2
18,887 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.3.6
+2,825
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1,01
2,135
3.1.3
Gefördert
Wohnen
BF:
RU:
RH:
Schlafen
BF:
RU:
RH:
3.1.2
1,055
89
2,135
1,01
2,135
89
2,135
HKV
m2
Bk.
5,54
10,553 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.3.9
+2,825
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
76
2,135
BRH 90
3.W.1.18
Bad
BF:
RU:
RH:
1,96 m2
5,717 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.3.8
+2,825
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
24
2,99
14,00 m2
21,601 m
2,625 m
+2,965
TH3.1.
+2,825
FB:
Feinsteinzeug
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
24
3,25
14,20 m2
15,368 m
2,625 m
+2,950
WE.3.1.1.5
+2,825
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1,00 m2
4,080 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.2.2
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
10
17 Stg
17,4/ 28
+2,965
HKV
HKV
1,01
2,135
3,59
24
Schlafen
BF:
RU:
RH:
AB
BF:
RU:
RH:
Treppenhaus
BF:
RU:
RH:
3.1.4
5,53 m2
12,286 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.2.4
+2,825
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1,00 m2
4,079 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.1.6
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Kabinenmaße
1,4x1,5
1,01
2,135
m2
AB
BF:
RU:
RH:
FB:
WB:
DB:
2 Zimmer
WF 56,9m2
NFa 54,9m2
Bad
BF:
RU:
RH:
3.1.1
3,51 m2
7,505 m
16,390 m
-3.93
-3.93
Beton
Beton
Beton
15mm
65mm
0,5mm
30mm
130mm
20mm
250mm
Aufbau PVC-Belag (70% der WE)
125
89
2,135
24
6,88 m2
12,526 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.4.1
+2,825
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
67
3.1.5
17 Stg
17,4/ 28
HKV
1,01
2,135
89
2,135
Bk.
1 24 1
125
4 Zimmer
WF 83,0m2
NFa 81,0m2
1,055
125
1,01
2,135
Schacht
BF:
RU:
RH:
WC
BF:
RU:
RH:
14,62 m2
17,629 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.3.7
+2,825
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1,71
1,71
1,71
Flur
BF:
RU:
RH:
Elt.
61
1,41 m2
11,751 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.4.2
+2,825
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
BRH 90
3.W.1.19
15
1 24
1,50
1,80
AB
BF:
RU:
RH:
Schlafen
BF:
RU:
RH:
2,89
125
5,99 m2
10,449 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.4.5
+2,825
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
4,62 m2
12,799 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.1.3
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
76
2,135
7,35
13,240 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.1.1
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1,16
3,39
3.1.Aufzug
Gefördert
1 24 1
1 24 1 53 7
1 24 1
1 Zimmer
WF 40,1m2
NFa 38,9m2
Treppe
B: Feinsteinzeug
NF:
6,46 m2
Bad
BF:
RU:
RH:
Schlafen/Wohnen
BF:
19,99 m2
RU:
18,299 m
RH:
2,625 m
+2,965
WE.3.1.4.3
+2,825
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
125
1,80
24
1,52
24
24
4,65 m2
8,822 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.4.4
+2,825
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
BRH 0,00
3.W.1.20
2,00
3,24
2,42 m
2
24
Kochnische
BF:
RU:
RH:
Flur
BF:
RU:
RH:
1,10
1,40
2,01
5,19
2,01
5,21
1,00
1,535
1,44
5,13 m2
9,963 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.5.2
+2,825
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
3,63
7,665 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.5.3
+2,825
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
RR
1,70
1,535
Bad
BF:
RU:
RH:
m2
Bk.
WC
BF:
RU:
RH:
1,05 m2
4,710 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.5.9
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
76
2,135
76
2,135
9,56 m2
14,318 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.5.4
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
AB
BF:
RU:
RH:
Elt.
BRH 90
3.W.1.21
1,70
1,70
1 24 1
Küche
BF:
RU:
RH:
1,18
2,665
24 1
1,20
24
1,70
2,385
19,68
20,00
89
2,135
125
1,20
1,20
125
1 24 1
1 24 1
1 24 1
24
24
125
125
125
3,025
1,00
1,535
1,54
89
2,135
TV
1,405
Flur
BF:
RU:
RH:
10,96 m2
20,971 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.5.1
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Küche
BF:
RU:
RH:
22,19 m2
21,768 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.1.2
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
BRH 90
Wohnen
BF:
RU:
RH:
BRH 90
12,32
14,062 m
2,625 m
+2,950
WE.3.1.5.6
+2,825
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
26
10,07 m2
12,848 m
2,625 m
+2,950
WE.3.1.5.8
+2,825
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
10,08 m2
12,850 m
2,625 m
+2,950
WE.3.1.5.7
+2,825
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
89
2,135
6,85
5
6,875
Kind 2
BF:
RU:
RH:
Kind 1
BF:
RU:
RH:
m2
4 Zimmer
WF 86,7m2
NFa 84,7m2
4,34
6,875
Schlafen
BF:
RU:
RH:
21,90 m2
21,568 m
2,625 m
+2,965
WE.3.1.5.5
+2,825
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
TV
3,705
3,705
3,705
Wohnen
BF:
RU:
RH:
Dachaufbau über Staffelgeschoss
Dachbekiesung, Körnung 16/32mm
Schutzlage
Dachabdichtung nach DIN 18531
PE-Folie
Wärmedämmung WLG 040
mit Gefälleausbildung s. EnEV
Dampfsperre
Bitumen-Voranstrich
Stahlbetondecke C20/25 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen
4
BAUHERREN:
ARCHITEKTIN:
GESOBAU AG
Anne Lampen Architekten GmbH
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Schlesische Str. 31
10997 Berlin
Tel: 030 4073 1417
Fax: 030 4073 1536
Tel: 030-616 516 6
Fax: 030-616 516 70
E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected]
www.anne-lampen.de
Maßstab: DIN A1 Datum:
1:50
Gez:
03.08.2016 sb/cdb
Plan:
KAS105 BT3 1.OG
Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn
Index
B
1
16
2
2
1,70
1,535
1,61
14
14
75
1,70
1,535
19,68
2,55
12,99
24
14
1,70
1,535
24
125
3,83
3,325
5,385
24 1
24 1
3,80
24
1,79
125
1,985
24
125
2,72
2,135
125
1,75
1,22
125
125
1,87
24
7,68
24 1
1,70
2,385
3,28
1 24 1
1,20
1,58
15
1 24
1,79
7
24 1
60
1,56
24
5,97
3,725
1 24 1
1,10
25
16
5,97
24
2,72
1,20
2,385
1,355
1 24 1
1 24 1
2,10
15
1 24
3,32
125
1,23
24
125
1,125
16
1 24
4,595
1 24
Außenwand KG
80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
240mm Beton WU s. Statik
16
14
14
14
2
Trennwand KG Treppenraum
240mm Beton s. Statik
100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
10mm Systemputz
2
2
24
2
2,31
24
16
Trockenbau
1,20
2,385
2
1,20
2,385
16
1,40
32
24
25
Rohbau
5
14
20,00
5
8
1,40
Fassade
35
11
Gesamtmaß
41
24
Außenwand
20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2
140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035,
geklebt und gedübelt s. EnEV
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
A3
2,98
1
B3
2,98
26
24
1
Wohnungstrennwand
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
BRH 90
BRH 0,00
BRH 0,00
16
16
25
16
24
24
2
2
14
50mm
15mm
0,5mm
160mm415mm
4mm
200mm
445
05
24
BRH 90
20
90
2,385
BRH 90
1 24
BRH 0,00
1 24
2
3.N-O.2.06
14
3.N.2.05
RR
14
3.N.2.04
2,28
3.N.2.03
1 24
3.N.2.02
2,28
2
2
2
14
1 24
1 24
14
14
2
1 24
1 24
16
24
24
3.N-W.2.01
90
2,385
16
25
14
16
4,09 m2
4,09 m2
nicht tragende Innenwand
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
125 75
25
25
1,00
1,00
Gartenseite
2
2
2
Rohbau
14
14
24 1
3,80
24 1
24
16
24
1,625
125
5,925
24 1
16
125
3,80
125
125
1,145
2,605
60 125
125
2,80
7,68
24
Gesamtmaß
1,20
2,385
3,28
1,00
1,535
1,845
1,70
1,535
20,00
51
26
1,23
1,355
26
76
40
10
40
1,70
1,535
5
24
40
10
7
2,44
20,00
24
19,68
5,21
81
1 24 1
1 24 1
81
1,70
1,535
15
1,70
1,535
24
1,735
125
9,345
80
1,00
1,80
1,12
125
DD 20/20
Deckendurchbruch
Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster
(inkl. Lüftungseinrichtungen)
Maße sind vor Ort zu prüfen!
Statik beachten!
Detailplanung beachten!
6,635
1,50
125
1 24
3,32
3,725
125
1 24
2,10
1 24
14
14
14
1,00
1,535
Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN
(wenn nicht anders ausgezeichnet)
Zeichen Datum
1,45
2,695
24
16
16
5,97
24
16
24
5,97
24
16
1,20
2,385
1,20
2,385
N
0
5
1
2
3
m
25
1,40
BT3
2.OG
1,00
Fassade
Rohbau
2
2
WHG 1593
Kastanienallee 105
13158 Berlin
25
24
16
24 1
24 1
2
24
4,12
Bodendurchbruch
3,60
2
4,595
1,125
BD 20/20
90
2,385
125
16
1,055
19
12
1 24 1
12,99
1,20
2,385
5
5
1,125
125
4,14
3,09
5
1 24 1
Wanddurchbruch
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
Trockenbau
4,09 m2
19,68
25
1,40
2,79
5,07
16
Fassade
1 24 1
WD 20/10
Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik.
Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen.
2,98
64
Oberkante Fertigfußboden
Oberkante Rohdecke
Brüstungshöhe ab OKFF
lichte Raumhöhe
Regenfallrohr
KAS105
14
3.S-O.2.13
7
OKFF
OKRD
BRH
LRH
RR
Index Änderung
2
3.S.2.14
2
3.S.2.15
1,20
KG Treppenraum
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
7
3,08
4,125
125
BRH 0,00
14
BRH 90
15
KG
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in
Verbindung mit der Statik
RR
2 Zimmer
WF 55,3m2
NFa 53,2m2
5,05
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Horizontale Abdichtung/Sperrschicht
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma
verantwortlich zu prüfen.
Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf
etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen
hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3)
4,195
21,00 m2
20,929 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.2.6
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
BRH 90
3,565
EG unterkellert
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke s. Statik
Kellerdeckendämmung WLG 035,
weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV
Die notwendige aktive Fensterlüftung muß
durch den Nutzer gewährleistet sein.
3.O.2.12
4,21 m2
8,209 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.2.5
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Wohnen
BF:
RU:
RH:
10,05 m2
12,782 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.3.3
+5.79
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1 24 1
15
51
20
1,315
80
1,00
9,615
125
1,80
125
7
Küche
BF:
RU:
RH:
A3
1,985
5mm
65mm
0,5mm
30mm
160mm
5mm
400mm
100mm
50mm
30db
Gesamtmaß
Gesamtmaß
Trockenbau
14
5mm
65mm
0,5mm
30mm
90mm
200mm
120mm
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
1,20
1 24 1
5,19
1,20
125
1,565
HKV
5,53 m2
10,236 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.2.4
+5.79
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
3.O.2.11
Bk.
Bad
BF:
RU:
RH:
76
2,135
Kind 1
BF:
RU:
RH:
B3
Straßenseite
2,98
RR
34
20 14
1,00
1,535
6,875
1,50
125
1,755
3.O.2.08
3.O.2.09
3.O.2.10
Elt.
7,33 m2
13,218 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.2.1
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
BRH 1,435
Flur
BF:
RU:
RH:
24 1
3.S.2.16
25
1,515
2,955
4,455
3,705
3.O.2.07
BRH 90
BRH 1,435
BRH 90
BRH 90
24
1 24 1
10
24
2,28
3.S-W.2.17
5mm
65mm
0,5mm
30mm
40mm
200mm
TV
Elt.
Bk.
24
11
1,01
2,135
1,38
24
1,01
14,15 m2
15,347 m
2,625 m
+5.915
WE.3.2.2.3
+5.79
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
14
BRH 90
Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus
Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett
Estrich
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
EG nicht unterkellert
1,36
Schlafen
BF:
RU:
RH:
2,28
24 1
24 1
14
2
2
14
24 1
24 1
4,09 m2
Trockenbau
2
14
14
24
16
2
24
16
BRH 0,00
15mm
65mm
0,5mm
30mm
130mm
20mm
250mm
Aufbau PVC-Belag (70% der WE)
TV
25
16
Rohbau
14,20 m2
15,368 m
2,625 m
+5.915
WE.3.2.1.5
+5.79
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
89
2,135
89
2,135
TV
90
2,385
20,37
18,877 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.3.6
+5.79
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Schlafen
BF:
RU:
RH:
BRH 90
76
2,135
125
3,60
4,78
3,60
4,78
12
5
6,635
6,635
3,575
1,00
Fassade
5,54 m2
11,027 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.5.3
+5.79
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
67
1,00 m2
4,410 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.3.2
+5.79
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
10,08 m2
12,800 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.3.4
+5.79
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Küche
BF:
RU:
RH:
1,01
2,135
1,01
2,135
AB
BF:
RU:
RH:
Kind 2
BF:
RU:
RH:
m2
3.2.2
11,83 m2
23,870 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.3.1
+5.79
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Gefördert
Wohnen
BF:
RU:
RH:
5,54 m2
10,239 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.1.4
+5.79
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
89
2,135
Flur
BF:
RU:
RH:
1,055
89
2,135
m2
89
2,135
HKV
Elt.
Bk.
5,54
10,553 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.3.9
+5.79
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
76
2,135
BRH 90
3.W.2.18
m2
3.2.3
1,01
2,135
24
1 24 1
1,71
125
4 Zimmer
WF 83,0m2
NFa 81,0m2
1,00 m2
4,080 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.2.2
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
+5,93
13,85 m2
21,721 m
2,625 m
+5.93
TH3.2.
+5.79
FB:
<Fertigboden>
WB: GK, Putz, Gestrichen
3,39
DB: Gespachtelt, Anstrich
Bad
BF:
RU:
RH:
1,01
2,135
AB
BF:
RU:
RH:
Treppenhaus
BF:
RU:
RH:
3.2.4
2 Zimmer
WF 57,0m2
NFa 54,9m2
HKV
HKV
Bk.
1,01
2,135
3,59
1,01
2,135
24
1,00 m2
4,080 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.1.6
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Kabinenmaße
1,4x1,5
1,96 m2
5,717 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.3.8
+5.79
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
14,62 m2
17,629 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.3.7
+5.79
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
3.2.1
3,60 m2
7,599 m
16,390 m
-3.93
-3.93
Beton
Beton
Beton
FB:
WB:
DB:
HKV
Bad
BF:
RU:
RH:
AB
BF:
RU:
RH:
3.2.Aufzug
17 Stg
17,4/ 28
6,88 m2
12,526 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.4.1
+5.79
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
67
3.2.5
17 Stg
17,4/ 28
Schacht
BF:
RU:
RH:
WC
BF:
RU:
RH:
Schlafen
BF:
RU:
RH:
1,055
125
89
2,135
24
Bk.
1,01
2,135
89
2,135
Flur
BF:
RU:
RH:
Elt.
24
1,71
1,71
5,99 m2
10,449 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.4.5
+5.79
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
4,62 m2
12,799 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.1.3
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
76
2,135
7,37
13,250 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.1.1
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1,16
1,01
2,135
B: Feinsteinzeug
NF:
6,46 m2
Bad
BF:
RU:
RH:
Flur
BF:
RU:
RH:
1,10
3,39
Treppe
61
0,86 m2
4,311 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.4.2
+5.79
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
BRH 90
3.W.2.19
15
1 24
1,50
1,80
AB
BF:
RU:
RH:
Gefördert
1 24 1
1 24 1 53 7
1 24 1
1 Zimmer
WF 39,6m2
NFa 38,4m2
2,89
125
76
2,135
76
2,135
4,66 m2
8,822 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.4.4
+5.79
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Schlafen/Wohnen
BF:
19,99 m2
RU:
18,299 m
RH:
2,625 m
+5.93
WE.3.2.4.3
+5.79
FB:
PVC
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
125
1,80
24
1,52
24
5,13 m2
9,963 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.5.2
+5.79
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
m2
24
Kochnische
BF:
RU:
RH:
BRH 0,00
3.W.2.20
2,00
3,24
2,42 m2
2,01
5,19
2,01
5,21
24
Bad
BF:
RU:
RH:
3,63
7,665 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.5.3
+5.79
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1,18
2,665
24 1
1,20
24
1,70
2,385
19,68
1,00
1,535
1,44
1,05 m2
4,710 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.5.9
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Elt.
BRH 90
3.W.2.21
1,70
WC
BF:
RU:
RH:
1 24 1
1,70
9,56 m2
14,318 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.5.4
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
RR
1,70
1,535
89
2,135
125
1,20
1,20
125
1 24 1
1 24 1
1 24 1
24
24
125
125
125
3,025
1,00
1,535
1,54
Küche
BF:
RU:
RH:
AB
BF:
RU:
RH:
10,96 m2
20,972 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.5.1
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Küche
BF:
RU:
RH:
22,19 m2
21,770 m
2,625 m
+5.93
WE.3.2.1.2
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Flur
BF:
RU:
RH:
89
2,135
TV
20,00
10,07 m2
12,848 m
2,625 m
+5.915
WE.3.2.5.8
+5.79
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Wohnen
BF:
RU:
RH:
1,40
1,405
Kind 2
BF:
RU:
RH:
10,08 m2
12,850 m
2,625 m
+5.915
WE.3.2.5.7
+5.79
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
89
2,135
6,85
5
6,875
4,34
6,875
21,90 m2
21,568 m
2,625 m
+5.93
WE.2.2.5.5
+5.79
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
4 Zimmer
WF 86,7m2
NFa 84,7m2
Kind 1
BF:
RU:
RH:
12,32 m2
14,062 m
2,625 m
+5.915
WE.3.2.5.6
+5.79
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Wohnen
BF:
RU:
RH:
TV
3,705
3,705
3,705
Schlafen
BF:
RU:
RH:
Dachaufbau über Staffelgeschoss
Dachbekiesung, Körnung 16/32mm
Schutzlage
Dachabdichtung nach DIN 18531
PE-Folie
Wärmedämmung WLG 040
mit Gefälleausbildung s. EnEV
Dampfsperre
Bitumen-Voranstrich
Stahlbetondecke C20/25 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen
4
BAUHERREN:
ARCHITEKTIN:
GESOBAU AG
Anne Lampen Architekten GmbH
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Schlesische Str. 31
10997 Berlin
Tel: 030 4073 1417
Fax: 030 4073 1536
Tel: 030-616 516 6
Fax: 030-616 516 70
E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected]
www.anne-lampen.de
Maßstab: DIN A1 Datum:
1:50
Gez:
03.08.2016 sb/cdb
Plan:
KAS105 BT3 2.OG
Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn
Index
B
1
Rohbau
50
1,435
50
1,435
16
24
50
1,435
16
24
50
1,435
16
1,485
16
50
1,435
2
50
1,435
2
50
1,435
2
1,70
1,535
5,57
15,68
7,48
3,195
115
14
14
24
1,425
1,01
24
5,745
24
14
24 1
125
24 1
1,305
125
99
1,79
1 24 1
2,56
3,17
5,725
2,93
1,685
1 24 1
4,415
24
1 24 1
1,665
7
125
24
24
2,925
5,725
3,185
1,22
115
2,95
3,25
24
4,41
24 1
16
1
7
3,23
115
4,395
1 24 1
15
2,40
15
16
24
16
1,565
50
16
1,565
50
2
1,565
50
2
1,565
50
2
1,565
50
1 24
3,16
50
24
1 24
3,16
50
1,565
1,565
24
1
2,40
1,565
1 24
14
14
14
50
Außenwand KG
80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
240mm Beton WU s. Statik
8
1,70
1,535
Trennwand KG Treppenraum
240mm Beton s. Statik
100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
10mm Systemputz
24
Trockenbau
5,545
Außenwand
20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2
140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035,
geklebt und gedübelt s. EnEV
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
24
1,435
50
41
50
1,565
14
Fassade
16,00
2
1,435
32
24
50
35
11
Gesamtmaß
26
24
1
Wohnungstrennwand
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
A3
1
B3
nicht tragende Innenwand
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
125 75
25
25
Gartenseite
50
50
50
50
50
50
1,50
1,50
1,50
1,50
1,50
1,50
50mm
15mm
0,5mm
160mm415mm
4mm
200mm
20
445
05
24
50
1,50
50
50
1,50
50
50
1,50
1,50
50
1,50
1,50
50
1,50
50
50
1,50
50
50
1,50
1,50
50
1,50
1,50
50
1,50
RR
16
16
16
24
24
24
25
16
2
24
16
1 24
1 24
2
BRH 845
14
BRH 845
RR
14
2
2
3.N.3.02
14
1 24
1 24
1 24
16
24
14
16
24
2
16
24
3.N.3.01
1,38
16
14
16
24
51
26
15mm
65mm
0,5mm
30mm
130mm
20mm
250mm
34
20 14
2,005
19
12
1,70
1,535
4,875
51
20
3,915
3,575
3,895
3,57
3.O.3.03
26
76
40
10
40
80
1,00
5
80
1,00
10
3,605
40
4,06
685
5
1,71
24
16,00
2,085
15,20
115
115
15,68
1,75
2,01
BD 20/20
Bodendurchbruch
DD 20/20
Deckendurchbruch
1,70
1,535
3,05
3,05
115
115
3,70
4,285
4,285
4,635
Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster
(inkl. Lüftungseinrichtungen)
1,86
1,20
2,33
(wenn nicht anders ausgezeichnet)
16
16
16
1,50
1,50
1,50
1,50
16
1,50
1,50
25
24
24
24
24
Zeichen Datum
WHG 1593
Kastanienallee 105
13158 Berlin
KAS105
50
50
50
50
50
50
50
50
50
≤15% WF
50
50
24 1
11,51 m2
11,74 m2
50
50
50
50
2
3.S-O.3.07
Wanddurchbruch
Index Änderung
16
3.S.3.08
WD 20/10
Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN
1,50
3.S.3.09
24 1
3.S.3.10
Oberkante Fertigfußboden
Oberkante Rohdecke
Brüstungshöhe ab OKFF
lichte Raumhöhe
Regenfallrohr
Maße sind vor Ort zu prüfen!
Statik beachten!
Detailplanung beachten!
1,50
RR
3.S.3.11
OKFF
OKRD
BRH
LRH
RR
Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in
Verbindung mit der Statik
14
BRH 0,00
14
2
1,50
BRH 0,00
2
2
1,50
BRH 90
1,50
2
1,50
24 1
16
1,50
24 1
24
16
1,50
BRH 90
KG Treppenraum
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
24
3,03
1,52
1
1
2,405
10,21 m2
13,989 m
2,630 m
+9.065
WE.3.3.1.3
+8.805
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
KG
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik.
Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen.
RR
Küche
BF:
RU:
RH:
22,02 m2
19,309 m
2,630 m
+9.065
WE.3.3.1.2
+8.805
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Horizontale Abdichtung/Sperrschicht
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
24
1,20
125
1 24 1
4,615
Wohnen
BF:
RU:
RH:
14
24
16
1,50
14
24
16
1,50
24 1
24
16
1,50
14
BRH 0,00
5mm
65mm
0,5mm
30mm
160mm
5mm
400mm
100mm
50mm
5
5
1,075
115
125
115
1
1
1,16
1 24 1
24 1
3.O.3.05
4,265
4,265
4,265
4,635
4,285
1,20
2,33
7,59 m2
12,089 m
2,630 m
+9.065
WE.3.3.2.2
+8.805
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1,20
2,33
50
EG unterkellert
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke s. Statik
Kellerdeckendämmung WLG 035,
weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV
Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma
verantwortlich zu prüfen.
Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf
etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen
hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3)
TV
2,515
4,285
Küche
BF:
RU:
RH:
24,88 m2
21,244 m
2,630 m
+9.065
WE.3.3.2.3
+8.805
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
≤15% WF
50
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
Die notwendige aktive Fensterlüftung muß
durch den Nutzer gewährleistet sein.
115
1
35
1
115
1
115
1
115
115
RR
Wohnen
BF:
RU:
RH:
25
1,50
1,50
5mm
65mm
0,5mm
30mm
90mm
200mm
120mm
30db
24
RWALichtkuppel
1,50
1,01
2,135
1,01
2,135
3.3.1
10
4,79 m2
9,459 m
2,630 m
+5.93
TH3.3.
+5.79
FB:
Feinsteinzeug
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
3.O.3.04
1,18
13,27 m2
14,823 m
2,630 m
+9.050
WE.3.3.1.4
+8.805
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
49
Treppenhaus
BF:
RU:
RH:
24
24
Kind 1
BF:
RU:
RH:
86
1,03
3.3.2
1,53
4 Zimmer
WF 100,8m2
NFa 98,0m2
1
24
1,01
2,135
12
1,01
2,135
+9,065
24 1
BRH 845
3.W.3.12
86
14,23 m2
15,269 m
2,630 m
+9.050
WE.3.3.2.4
+8.805
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
3,235
3,235
24
1,52
1,70
1,535
Kind 1
BF:
RU:
RH:
BRH 1,38
89
2,135
Kabinenmaße
1,4x1,5
89
2,135
BRH 1,38
Elt.
Bk.
2,01
115
1
1
FB:
WB:
DB:
5,53 m2
9,818 m
2,630 m
+9.065
WE.3.3.1.5
+8.805
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
3.O.3.06
4 Zimmer
WF 100,9m2
NFa 98,0m2
WC
BF:
RU:
RH:
76
2,135
4,10
3,60 m2
7,599 m
16,390 m
-3.93
-3.93
Beton
Beton
Beton
76
2,135
4,89 m2
9,740 m
2,630 m
+9.065
WE.3.3.1.6
+8.805
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
1 24
Schacht
BF:
RU:
RH:
4,08
76
2,135
12,24 m2
23,355 m
2,630 m
+9.065
WE.3.3.2.1
+8.805
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
89
2,135
HKV
B: Feinsteinzeug
NF:
6,80 m2
18 Stg
17,4/ 28
5,19
125
89
2,135
24
HKV
Flur
BF:
RU:
RH:
6,24 m2
10,288 m
2,630 m
+9.065
WE.3.3.2.5
+8.805
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
BRH 1,38
12,93 m2
18,536 m
2,630 m
+9.065
WE.3.3.1.1
+8.805
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
3.3.Aufzug
125
Flur
BF:
RU:
RH:
Bad
BF:
RU:
RH:
BRH 845
Bk.
15
Bad
BF:
RU:
RH:
3.W.3.13
1,95 m2
5,688 m
2,630 m
+9.065
WE.3.3.1.9
+8.805
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Treppe
99
Elt.
1,805
1,96
AB
BF:
RU:
RH:
24
1
35
1 24 1
1,47 m2
5,653 m
2,630 m
+9.065
WE.3.3.2.9
+8.805
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
89
2,135
89
2,135
1,16
1,295
115
1
1,20
24
2,01
AB
BF:
RU:
RH:
76
2,135
1
115
5,17 m2
9,606 m
2,630 m
+9.065
WE.3.3.2.6
+8.805
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
NOTSPEIER
5,675
5,34
WC
BF:
RU:
RH:
BRH 1,38
3.W.3.14
125
125
125
1,63
24
115
115
15,20
15,68
BRH 845
BRH 845
3.W.3.15
3,57
3,57
4,875
5,01
80
1,00
2,115
10,46 m2
13,000 m
2,630 m
+9.050
WE.3.3.1.8
+8.805
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
10,44 m2
12,990 m
2,630 m
+9.050
WE.3.3.2.8
+8.805
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
5mm
65mm
0,5mm
30mm
40mm
200mm
EG nicht unterkellert
80
1,00
16,00
1,325
16,71 m2
16,577 m
2,630 m
+9.050
WE.3.3.1.7
+8.805
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Kind 1
BF:
RU:
RH:
Kind 2
BF:
RU:
RH:
1,015
5,345
3,57
1,70
1,535
15,74 m2
15,956 m
2,630 m
+9.050
WE.3.3.2.7
+8.805
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, Gestrichen
DB: Gespachtelt, Anstrich
Schlafen
BF:
RU:
RH:
TV
50
Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus
Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett
Estrich
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
Aufbau PVC-Belag (70% der WE)
Schlafen
BF:
RU:
RH:
50
Dachaufbau über Staffelgeschoss
Dachbekiesung, Körnung 16/32mm
Schutzlage
Dachabdichtung nach DIN 18531
PE-Folie
Wärmedämmung WLG 040
mit Gefälleausbildung s. EnEV
Dampfsperre
Bitumen-Voranstrich
Stahlbetondecke C20/25 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen
RR
Trockenbau
Rohbau
Fassade
Gesamtmaß
14
50
1,435
2
50
1,435
2
50
1,435
16
50
1,435
16
24
50
1,435
16
24
50
1,435
24 1
4,40
1,20
1 24 1
3,23
7,505
24 1
5,745
24
1,435
50
5
1 24 1
1 24 1
24
4,52
3,00
4,385
2,40
5,725
2,33
2,93
7,435
24
15,68
25
1,20
2,33
1,20
2,33
3,66
1,00
1,40
1,40
16,00
2
50
2
1,565
50
16
1,565
50
24
16
1,565
50
24
16
1,565
50
2 24
4,505
14
1,565
1 24
125
24
24
7,525
1,20
125
4,88
3,25
16
50
1,43
14
125
14
24
1,565
16
1,00
1,40
1,755
1,20
2,33
685
1,20
2,33
1,20
50
2,065
25
5
1,56
50
Gesamtmaß
Fassade
A3
Rohbau
B3
Straßenseite
Trockenbau
Trockenbau
Rohbau
Fassade
Gesamtmaß
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
N
0
5
1
2
3
m
4
BT3
DG
BAUHERREN:
ARCHITEKTIN:
GESOBAU AG
Anne Lampen Architekten GmbH
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Schlesische Str. 31
10997 Berlin
Tel: 030 4073 1417
Fax: 030 4073 1536
Tel: 030-616 516 6
Fax: 030-616 516 70
E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected]
www.anne-lampen.de
Maßstab: DIN A1 Datum:
1:50
Gez:
03.08.2016 sb/cdb
Plan:
KAS105 BT3 DG
Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn
Index
B
1
2
14
41
24
Außenwand
20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2
140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035,
geklebt und gedübelt s. EnEV
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
Gesamtmaß
20,00
16
24
16
24
2
2
1,20
2,325
25
14
14
14
16
11,23
24
7,68
24
4,555
24 1
24 1
2,325
24 1
125
3,955
60
3,515
125
3,80
1,325
24
1,79
125
15
1,985
24
2,89
3,25
125
1,75
1,22
1 24 1
1,655
15
1 24 1
1,20
1 24
1,79
1,52
24
5,97
24
1,58
24
5,97
24
1,50
3,725
1 24 1
1 24 1
1,50
1 24 1
24 1
1,56
1 24 1
1,355
1,23
1,125
125
2,10
15
1 24
3,32
125
1 24
4,595
1 24
Außenwand KG
80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
240mm Beton WU s. Statik
32
24
1,20
2,325
16
Trennwand KG Treppenraum
240mm Beton s. Statik
100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
10mm Systemputz
16
14
14
14
2
2
2
Wohnungstrennwand
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
1
2,50
2
4,055
1,32
2,385
19,68
16
Trockenbau
545
1,70
1,535
8
1,70
1,535
35
11
1,20
2,325
24
1,20
2,325
1
1,20
1,725
2,50
Rohbau
25
2,455
26
24
Fassade
125 75
25
25
16
16
2
2
25
16
24
24
26
51
19
12
51
20
1,315
26
76
40
10
5
5
1,735
40
5
40
5
10
1,70
1,535
1,70
1,535
20,00
19,68
24
Oberkante Fertigfußboden
Oberkante Rohdecke
Brüstungshöhe ab OKFF
lichte Raumhöhe
Regenfallrohr
WD 20/10
Wanddurchbruch
BD 20/20
Bodendurchbruch
DD 20/20
Deckendurchbruch
Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster
(inkl. Lüftungseinrichtungen)
1,74
125
9,345
80
1,00
2,03
2,03
125
125
1,115
Maße sind vor Ort zu prüfen!
Statik beachten!
Detailplanung beachten!
1,00
1,535
Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN
(wenn nicht anders ausgezeichnet)
Index Änderung
2 Zimmer
WF 54,7m2
NFa 52,8m2
Zeichen Datum
1,15
24
2,465
24
25
24
24 1
24 1
16
16
2
3.S-O.0.11
WHG 1593
Kastanienallee 105
13158 Berlin
KAS105
14
14
3.S.0.12
2
RR
1,20
2,325
1,36
96
24
3.S.0.13
OKFF
OKRD
BRH
LRH
RR
Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik.
Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen.
1,50
3,73 m2
7,751 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.2.5
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
BRH 0,00
16
3.S-W.0.14
KG Treppenraum
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
3,965
Küche
BF:
RU:
RH:
20,19 m2
20,471 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.2.6
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
3.O.0.10
Wohnen
BF:
RU:
RH:
BRH 90
24
BRH 90
KG
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
KT
16
BRH 0,00
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Horizontale Abdichtung/Sperrschicht
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in
Verbindung mit der Statik
Gefördert
24
4,66 m2
8,680 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.3.3
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
24 1
80
1,00
9,615
2,03
3,09
18,00
1 24 1
3,08
3,08
1 24 1
89
2,135
BRH 1,375
5,79 m2
10,294 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.2.4
-0.19
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
3.O.0.09
HKV
Bad
BF:
RU:
RH:
BRH 90
Briefkasten
10,28 m2
12,862 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.3.2
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
Küche
BF:
RU:
RH:
2
34
20 14
1,00
1,535
1,50
125
125
125
3,09
3.O.0.07
3.O.0.08
125
Bk.
Elt.
7,90 m2
13,668 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.2.1
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
RR
Kind 1
BF:
RU:
RH:
EG unterkellert
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke s. Statik
Kellerdeckendämmung WLG 035,
weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV
Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma
verantwortlich zu prüfen.
Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf
etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen
hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3)
HK
3.0.3
5mm
65mm
0,5mm
30mm
160mm
5mm
400mm
100mm
50mm
30db
89
2,135
Flur
BF:
RU:
RH:
5,93
1,01
2,135
5mm
65mm
0,5mm
30mm
90mm
200mm
120mm
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
Die notwendige aktive Fensterlüftung muß
durch den Nutzer gewährleistet sein.
14
24 1
24 1
14
2
2
25
1,215
4,225
125
2,03
3.O.0.06
BRH 1,375
BRH 90
1,01
2,135
1,385
24
1,01
2,135
1,01
2,135
BRH 90
14,15 m2
15,347 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.2.3
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
TV
14
20
1,20
2,325
2,725
Elt.
HKV
89
2,135
Schlafen
BF:
RU:
RH:
m2
1,01
2,135
8,33
16,290 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.3.1
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
5mm
65mm
0,5mm
30mm
40mm
200mm
Bk.
1,01
2,135
1,205
1,00 m2
4,087 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.2.2
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
±0,00
+44,24
89
2,135
Flur
BF:
RU:
RH:
TV
3,465
Abstell
BF:
RU:
RH:
96
Wohnen
BF:
RU:
RH:
Gefördert
2,50
1,20
89
2,135
2 Zimmer
WF 56,4m2
NFa 54,3m2
24
4,86 m2
9,834 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.3.7
-0.19
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
1,20
2,135
BRH 90
3.W.0.15
14,59 m2
15,695 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.3.5
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
125
Bad
BF:
RU:
RH:
1,12 m2
4,720 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.3.6
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
Schlafen
BF:
RU:
RH:
3.0.2
Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus
Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett
Estrich
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
EG nicht unterkellert
HKV
Abstell
BF:
RU:
RH:
Gefördert
1,00 m2
4,085 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.1.6
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
24
3.0.4
14,19 m2
15,367 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.1.5
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
Abstell
BF:
RU:
RH:
24
38,76 m2
47,142 m
2,625 m
±0.00
TH3. 0.
-0.19
FB:
Feinsteinzeug
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
1,52
Treppenhaus
BF:
RU:
RH:
61
1,01
2,135
1,01
2,135
5,79 m2
10,296 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.1.4
-0.19
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
89
2,135
1,01
2,135
1,925
Bk.
3.0.1
Kabinenmaße
1,4x1,5
HKV
Bad
BF:
RU:
RH:
Schlafen
BF:
RU:
RH:
2,01
16 Stg
17,9/ 28
3,60 m2
7,599 m
16,390 m
-3.93
-3.93
Beton
Beton
Beton
3.0.Aufzug
m2
24
1,20
24
Bk.
20,34 m2
21,827 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.3.4
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
3,465
Schacht
BF:
RU:
RH:
24
Elt.
RR
7,91
13,689 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.1.1
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
89
2,135
3 Zimmer
WF 66,6m2
NFa 64,2m2
125
1,70
Elt.
6,88 m2
12,525 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.4.1
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
24
24
16
16
3,59
BRH 0,00
BRH 0,00
3.W.0.16
1 24
0,86 m2
4,306 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.4.2
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
1,50
1 24 1
15
24 1 53 7
1 24 1
1,70
125
1,20
Flur
BF:
RU:
RH:
1,36
1,20
2,325
25
17 Stg
17,4/ 28
FB:
WB:
DB:
Abstell
BF:
RU:
RH:
2,725
6,465
125
5,435
6,635
5,99
10,451 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.4.5
-0.19
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
3.0.5
Flur
BF:
RU:
RH:
1,14 m2
4,694 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.5.2
-0.19
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
B: Feinsteinzeug
NF:
6,12 m2
m2
89
2,135
2,01
15% WF
5,79 m2
1,50
15
1
24
24
1,52
1,80
1,80
24
1,20
2,325
2,51
1,70
1,535
Bad
BF:
RU:
RH:
Schlafen/Wohnen
BF:
20,19 m2
RU:
18,619 m
RH:
2,625 m
±0.00
WE.3.0.4.3
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
125
2,01
5,21
19,68
685
20,00
4,65 m2
8,822 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.4.4
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
1,01
2,135
2,025
HKV
Abstell
BF:
RU:
RH:
Treppe
Kochnische
BF:
RU:
RH:
Gefördert
3.W.0.17
1 24 1
1,18
TV
3,24
2,665
24 1
1 24 1
1 24 1
24
1,20
24
24
1,54
1,70
2,325
1 Zimmer
WF 40,0m2
NFa 38,6m2
m2
76
2,135
2,50 m2
6,426 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.5.4
-0.19
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
Bk.
5,63 m2
10,303 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.5.3
-0.19
FB:
Fliesen
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
Elt.
89
2,135
76
2,135
WC
BF:
RU:
RH:
9,98
18,113 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.5.1
-0.19
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
69
125
1,89
1,89
8,61 m2
12,886 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.5.5
-0.19
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
BRH 90
3.W.0.18
2,40
125
125
1,00
1,535
Küche
BF:
RU:
RH:
Flur
BF:
RU:
RH:
Bad
BF:
RU:
RH:
15mm
65mm
0,5mm
30mm
130mm
20mm
250mm
Dachaufbau über Staffelgeschoss
Dachbekiesung, Körnung 16/32mm
Schutzlage
Dachabdichtung nach DIN 18531
PE-Folie
Wärmedämmung WLG 040
mit Gefälleausbildung s. EnEV
Dampfsperre
Bitumen-Voranstrich
Stahlbetondecke C20/25 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen
Aufbau PVC-Belag (70% der WE)
3.O.0.05
BRH 90
4,56 m2
8,542 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.1.3
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
TV
1,20
Küche
BF:
RU:
RH:
20,86 m2
20,991 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.1.2
-0.19
FB:
PVC
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
7,22
125
1,20
Wohnen
BF:
RU:
RH:
125
125
89
2,135
6,875
6,875
4,04
22,78 m2
19,426 m
2,625 m
±0.00
WE.3.0.5.6
-0.19
FB:
Parkett
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
10,16 m2
12,810 m
2,625 m
-0.015
WE.3.0.5.8
-0.19
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
3,84
Wohnen
BF:
RU:
RH:
Kind 1
BF:
RU:
RH:
89
2,135
TV
3,515
3,515
3,515
12,36 m2
14,063 m
2,625 m
-0.015
WE.3.0.5.7
-0.19
FB:
Estrich
WB: GK, Putz, gestrichen
DB: Gespachtel, Anstrich
1,83
Schlafen
BF:
RU:
RH:
3 Zimmer
WF 75,9m2
NFa 73,2m2
50mm
15mm
0,5mm
160mm415mm
4mm
200mm
445
05
24
BRH 0,00
1 24
BRH 90
1 24
BRH 90
24
24
BRH 0,00
14
3.N-O.0.04
RR
14
16
2
1 24
2
3.N.0.03
14
14
2
1 24
1 24
16
16
14
24
24
25
3.N.0.02
8,16 m2
15% WF
1,20
2,325
16
15% WF
3.N-W.0.01
A3
16
B3
10,89 m2
nicht tragende Innenwand
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
2
2
2
Rohbau
14
14
16
24 1
125
3,80
24 1
B3
1,625
4,82
24 1
125
125
1,20
A3
1,985
7
66
1 24 1
125
5,05
3,22
125
7,13
24
2,965
10,24
16
Fassade
Gesamtmaß
1 24 1
1 24 1
2,49
1 24 1
1 24 1
2,49
1 24 1
24
2,51
24
1,23
1,355
125
4,595
1,125
15
1 24
3,32
3,725
125
1 24
2,10
1 24
5,97
1,20
2,325
1,20
2,325
3,28
1,00
1,535
1,00
1,70
1,535
14
14
24
19,68
25
14
Gesamtmaß
Fassade
7,92 m2
15% WF
Rohbau
2,50
Trockenbau
14
Straßenseite
Trockenbau
Abajstraße
Nr. 9
9,54 m2
15% WF
2,50
Trockenbau
Rohbau
Fassade
Gesamtmaß
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
2
N
2
2
16
0
5
1
2
3
16
1,25
20,00
10
1,96
2,625
45
3,96
1,20
2,325
1,20
2,325
25
m
4
BT3
EG
BAUHERREN:
ARCHITEKTIN:
GESOBAU AG
Anne Lampen Architekten GmbH
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Schlesische Str. 31
10997 Berlin
Tel: 030 4073 1417
Fax: 030 4073 1536
Tel: 030-616 516 6
Fax: 030-616 516 70
E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected]
www.anne-lampen.de
Maßstab: DIN A1 Datum:
1:50
Gez:
03.08.2016 sb/cdb
Plan:
KAS105 BT3 EG
Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn
Index
B
1
2
14
41
24
Außenwand
20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2
140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035,
geklebt und gedübelt s. EnEV
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
8
32
24
Außenwand KG
80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
240mm Beton WU s. Statik
24
35
11
Trennwand KG Treppenraum
240mm Beton s. Statik
100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
10mm Systemputz
8
24
11,17
7,68
24
1,22
24
1,79
24
1,58
24
5,97
24
8
24
1,58
24
5,97
24
8
50mm
15mm
0,5mm
160mm415mm
4mm
200mm
8
8
8
24
24
24
5,53 m2
5,53 m2
5,53 m2
4,49 m2
4,41 m2
4,41 m2
4,41 m2
4,41 m2
15mm
65mm
0,5mm
30mm
130mm
20mm
250mm
26
5,53 m2
25
51
5,53 m2
2,95
5,53 m2
2,95
3,15
20
445
05
24
8
24
nicht tragende Innenwand
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
8
8
24
RR
8
Wohnungstrennwand
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
1
8
26
24
24
A3
1
8
19,68
B3
125 75
25
25
8
Dachaufbau über Staffelgeschoss
Dachbekiesung, Körnung 16/32mm
Schutzlage
Dachabdichtung nach DIN 18531
PE-Folie
Wärmedämmung WLG 040
mit Gefälleausbildung s. EnEV
Dampfsperre
Bitumen-Voranstrich
Stahlbetondecke C20/25 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen
Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus
Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett
Estrich
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
34
20 14
154,36 m2
59,641 m
2,360 m
-2.87
WE.3.-1.1.2
-2,87
FB:
<Fertigboden>
WB:
Putz
DB: Gespachtel, Anstrich
6,875
33 Mieterkeller
BF:
RU:
RH:
5mm
65mm
0,5mm
30mm
90mm
200mm
120mm
4,20
1,01
2,135
10
26
76
40
24
1,62
1,20
3,15
5
KG Treppenraum
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
40
16 Stg
17,9/ 28
3,69
24
1,01
2,135
16,47 m2
18,110 m
2,360 m
-2.87
WE.3.-1.1.4
-2,87
FB:
<Fertigboden>
WB:
Putz
DB: Gespachtel, Anstrich
19,68
24
BD 20/20
Bodendurchbruch
DD 20/20
Deckendurchbruch
Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster
(inkl. Lüftungseinrichtungen)
Die notwendige aktive Fensterlüftung muß
durch den Nutzer gewährleistet sein.
BRH 2,06
Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma
verantwortlich zu prüfen.
Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf
etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen
hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3)
Technik
BF:
RU:
RH:
Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik.
Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen.
39,61 m2
25,210 m
2,360 m
-2.87
WE.3.-1.1.3
-2,87
FB:
<Fertigboden>
WB:
Putz
DB: Gespachtel, Anstrich
Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in
Verbindung mit der Statik
RR
Maße sind vor Ort zu prüfen!
Statik beachten!
Detailplanung beachten!
1,76
1,01
2,135
Wanddurchbruch
30db
3,555
40
30
1,995
KiWa Abst.
BF:
RU:
RH:
WD 20/10
2,46
2,46
2,015
24
1,01
2,135
10
1,995
6,635
6,635
Fahrradabstell (33 Stck.)
BF:
67,61 m2
RU:
33,730 m
RH:
2,360 m
-2.87
WE.3.-1.1.5
-2,87
FB:
<Fertigboden>
WB:
Putz
DB: Gespachtel, Anstrich
10
5
1,01
2,135
BRH 2,06
RR
25
2,01
3,96
HK
Oberkante Fertigfußboden
Oberkante Rohdecke
Brüstungshöhe ab OKFF
lichte Raumhöhe
Regenfallrohr
24
40
30
24
24
3,59
4,16 m2
5,22 m2
6,635
4,16 m2
7,75 m2
6,635
15,25
1,52
24
16,82 m2
26,161 m
2,360 m
-2.87
TH3. -1.
-2,87
FB:
<Fertigboden>
WB:
Putz
DB: Gespachtel, Anstrich
OKFF
OKRD
BRH
LRH
RR
25
Treppenhaus
BF:
RU:
RH:
1,51
4,16 m2
24
FB:
WB:
DB:
4,31 m2
24
2,01
5,21
19,68
3.-1.Aufzug
4,16 m2
4,16 m2
24
4,16
m2
3,52 m2
7,513 m
16,390 m
-3.93
-3.93
Beton
Beton
Beton
1,01
2,135
4,16
m2
Schacht
BF:
RU:
RH:
2,51
24
-2,87
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Horizontale Abdichtung/Sperrschicht
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
KG
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
40
1,01
2,135
1,20
4,31 m2
B: <Bodenbelag>
NF:
6,16 m2
4,16 m2
10
4,31 m2
Treppe
4,16 m2
5mm
65mm
0,5mm
30mm
160mm
5mm
400mm
100mm
50mm
1,19
3,385
1,01
2,135
24
24
3,285
EG unterkellert
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke s. Statik
Kellerdeckendämmung WLG 035,
weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV
5
5
4,35 m2
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
EG nicht unterkellert
4,43 m2
24
4,39 m2
45,09 m2
76,664 m
2,360 m
-2.87
WE.3.-1.1.1
-2,87
FB:
<Fertigboden>
WB:
Putz
DB: Gespachtel, Anstrich
2,725
4,39 m2
4,53 m2
Flur
BF:
RU:
RH:
24
4,96 m2
2,725
4,31 m2
12
4,35 m2
9,625
51
20
19
1,20
1,20
BRH 1,86
3.S.-1.01
80
50
6,875
6,875
Aufbau PVC-Belag (70% der WE)
5mm
65mm
0,5mm
30mm
40mm
200mm
Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN
40
30
Index Änderung
Zeichen Datum
1,47
BRH 2,06
3,63
(wenn nicht anders ausgezeichnet)
8
24
8
24
8
24
15,245
7,68
24
5,07
10,23
24
24
8
2,52
19,68
B3
24
80
50
3,155
24
8
5,97
24
8
5,97
24
8
24
WHG 1593
Kastanienallee 105
13158 Berlin
KAS105
8
8
24
8
24
24
8
3.S.-1.01
RR
8
24
8
8
BRH 1,86
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
BT3
KG
8
A3
N
0
5
1
2
3
m
4
BAUHERREN:
ARCHITEKTIN:
GESOBAU AG
Anne Lampen Architekten GmbH
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Schlesische Str. 31
10997 Berlin
Tel: 030 4073 1417
Fax: 030 4073 1536
Tel: 030-616 516 6
Fax: 030-616 516 70
E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected]
www.anne-lampen.de
Maßstab: DIN A1 Datum:
1:50
Gez:
03.08.2016 sb/cdb
Plan:
KAS105 BT3 KG
Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn
Index
B
1
2
14
41
24
Außenwand
20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2
140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035,
geklebt und gedübelt s. EnEV
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
+12,93
GEFÄLLE mind.2%
8
20
GEFÄLLE mind.2%
Außenwand KG
80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
240mm Beton WU s. Statik
32
24
+12,595
1
Wohnungstrennwand
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
50mm
15mm
0,5mm
160mm415mm
4mm
200mm
20
445
05
24
845
+9,065
+9,97
25
51
26
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
nicht tragende Innenwand
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
125 75
25
25
Aufbau PVC-Belag
im Staffelgeschoss
5mm
65mm
0,5mm
30mm
140mm
20mm
250mm
Natur-bzw. Werksteinplatten nach Bemusterung
Klebung
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
25
51
1
1,475
3,40
Staffel
Aufbau Werkstein Staffelgeschoss
im Treppenhaus
20mm
55mm
0,5mm
30mm
125mm
20mm
250mm
26
90
2,63
2,63
2,63
26
24
+11,695
24
1 30
20
20
35
11
Trennwand KG Treppenraum
240mm Beton s. Statik
100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
10mm Systemputz
+8,555
3,135
2,625
2,625
2,625
25
51
26
15mm
65mm
0,5mm
30mm
130mm
20mm
250mm
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Wärmedämmung inkl. Trittschall
WLG 045 s. EnEV
200mm Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
34
20 14
19
51
20
5
5
10
40
KG Treppenraum
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
5
84
12 20 19
3,27
3,27
KG
OKFF
OKRD
BRH
LRH
RR
Oberkante Fertigfußboden
Oberkante Rohdecke
Brüstungshöhe ab OKFF
lichte Raumhöhe
Regenfallrohr
WD 20/10
Wanddurchbruch
BD 20/20
Bodendurchbruch
DD 20/20
Deckendurchbruch
Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster
(inkl. Lüftungseinrichtungen)
30db
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
-2,87
Die notwendige aktive Fensterlüftung muß
durch den Nutzer gewährleistet sein.
5 40
Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma
verantwortlich zu prüfen.
Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf
etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen
hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3)
510 40
1,06
1,06
510
5 40
40
40
+43,97
+43,70 ze. HGW
2,88
KG Treppenraum
KG
-0,265
2,87
2,36
2,36
2,87
-0,39
Staubbindender Anstrich
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Horizontale Abdichtung/Sperrschicht
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
5
1 30
2,965
1,475
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke s. Statik
Kellerdeckendämmung WLG 035,
weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV
±0,00
+44,24
EG
EG unterkellert
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke s. Statik
Kellerdeckendämmung WLG 035,
weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV
KG
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
40
20 14
34
2,625
Eingang BT3
EG unterkellert
5mm
65mm
0,5mm
30mm
90mm
200mm
120mm
51
2,625
+2,625
32
19
2,625
26
76
40
90
+2,965
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
EG nicht unterkellert
5mm
65mm
0,5mm
30mm
160mm
5mm
400mm
100mm
50mm
10
Natur-bzw. Werksteinplatten nach Bemusterung
Klebung
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Wärmedämmung inkl. Trittschall WLG 045
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
20
34
14
1OG
Bodenfliesen, inkl. Abdichtung, geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Wärmedämmung inkl. Trittschall WLG 045 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
eventuell Abhangdecke
Aufbau Werkstein Normalgeschoss
im Treppenhaus
20mm
55mm
0,5mm
60mm
200mm
5mm
65mm
0,5mm
30mm
90mm
200mm
120mm
1,475
2,965
2,625
2,625
2,625
Aufbau Fliesen
im Badbereich
15mm
65mm
0,5mm
60mm
200mm
5mm
65mm
0,5mm
30mm
40mm
200mm
12
+5,59
1 24
20 14
34
14
20
34
+5,93
Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus
Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett
Estrich
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
Aufbau PVC-Belag (70% der WE)
Aufbau PVC-Belag
(100% der WE)
5mm
65mm
0,5mm
70mm
2OG
Dachaufbau über Staffelgeschoss
Dachbekiesung, Körnung 16/32mm
Schutzlage
Dachabdichtung nach DIN 18531
PE-Folie
Wärmedämmung WLG 040
mit Gefälleausbildung s. EnEV
Dampfsperre
Bitumen-Voranstrich
Stahlbetondecke C20/25 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen
Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik.
Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen.
Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in
Verbindung mit der Statik
Maße sind vor Ort zu prüfen!
Statik beachten!
Detailplanung beachten!
Schnitt A3-A3
Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN
(wenn nicht anders ausgezeichnet)
Index Änderung
Zeichen Datum
WHG 1593
Kastanienallee 105
13158 Berlin
KAS105
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
0
5
1
2
3
m
4
BT3
Schnitt A3-A3
BAUHERREN:
ARCHITEKTIN:
GESOBAU AG
Anne Lampen Architekten GmbH
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Schlesische Str. 31
10997 Berlin
Tel: 030 4073 1417
Fax: 030 4073 1536
Tel: 030-616 516 6
Fax: 030-616 516 70
E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected]
www.anne-lampen.de
Maßstab: DIN A1 Datum:
1:50
Gez:
03.08.2016 sb/cdb
Plan:
Index
KAS105 BT3 A3-A3 B
Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn
1
2
14
41
24
Außenwand
20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2
140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035,
geklebt und gedübelt s. EnEV
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
8
32
24
Außenwand KG
80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
240mm Beton WU s. Statik
24
35
11
Trennwand KG Treppenraum
240mm Beton s. Statik
100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV
10mm Systemputz
1
Wohnungstrennwand
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
240mm KS-Mauerwerk s. Statik
10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2
26
24
+12,93
20
445
05
24
20
26
+9,97
25
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
26
+9,065
5mm
65mm
0,5mm
30mm
40mm
200mm
25
51
20
19
5mm
65mm
0,5mm
30mm
90mm
200mm
120mm
12
Aufbau PVC-Belag
(100% der WE)
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Wärmedämmung inkl. Trittschall
WLG 045 s. EnEV
200mm Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
5mm
65mm
0,5mm
70mm
26
5mm
65mm
0,5mm
30mm
160mm
5mm
400mm
100mm
50mm
76
40
10
5
5
40
2,965
51
5
Oberkante Fertigfußboden
Oberkante Rohdecke
Brüstungshöhe ab OKFF
lichte Raumhöhe
Regenfallrohr
WD 20/10
Wanddurchbruch
BD 20/20
Bodendurchbruch
DD 20/20
Deckendurchbruch
+44,19
+43,70 ze. HGW
2,88
KG
Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster
(inkl. Lüftungseinrichtungen)
30db
Die notwendige aktive Fensterlüftung muß
durch den Nutzer gewährleistet sein.
2,87
-0,39
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke s. Statik
Kellerdeckendämmung WLG 035,
weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV
12 20 19
2,625
±0,00
+44,24
2,36
OKFF
OKRD
BRH
LRH
RR
EG unterkellert
5mm
65mm
0,5mm
30mm
90mm
200mm
120mm
EG
32
19
84
1,475
+2,625
2,36
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Horizontale Abdichtung/Sperrschicht
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
KG Treppenraum
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
10
34
20 14
+2,965
1 30
34
EG unterkellert
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV
Stahlbetondecke s. Statik
Kellerdeckendämmung WLG 035,
weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV
5
Bodenfliesen, inkl. Abdichtung, geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Wärmedämmung inkl. Trittschall WLG 045 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
eventuell Abhangdecke
1OG
5,495
PVC-Belag geklebt
Heizestrich mit FB-Heizung
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
KG
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
40
2,625
2,965
Aufbau Fliesen
im Badbereich
8,805
2,625
+5,59
+43,86
Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus
Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett
Estrich
PE-Folie
Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV
Leichtbeton als Höhenausgleich
Perliteschüttung
Stahlbetondecke C25/30 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
EG nicht unterkellert
20 14
+5,93
34
34
2OG
15mm
65mm
0,5mm
60mm
200mm
Dachaufbau über Staffelgeschoss
Dachbekiesung, Körnung 16/32mm
Schutzlage
Dachabdichtung nach DIN 18531
PE-Folie
Wärmedämmung WLG 040
mit Gefälleausbildung s. EnEV
Dampfsperre
Bitumen-Voranstrich
Stahlbetondecke C20/25 s. Statik
Untersicht gespachtelt und gestrichen
Aufbau PVC-Belag (70% der WE)
3,135
2,625
15mm
65mm
0,5mm
30mm
130mm
20mm
250mm
34
20 14
5mm
65mm
0,5mm
30mm
140mm
20mm
250mm
51
51
50mm
15mm
0,5mm
160mm415mm
4mm
200mm
51
2,83
Aufbau PVC-Belag
im Staffelgeschoss
845
90
2,63
1,475
1 30
20
2,89
2,63
+11,695
+8,555
2,625
nicht tragende Innenwand
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage
25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt,
Oberflächenbeschaffenheit Q2
125 75
25
25
GEFÄLLE mind.2%
GEFÄLLE mind.2%
Staffel
1
+12,595
Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma
verantwortlich zu prüfen.
Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf
etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen
hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3)
400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik
50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton
verdichteter Boden
5 40
-2,87
5 40
40
40
KG
Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik.
Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen.
Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in
Verbindung mit der Statik
Maße sind vor Ort zu prüfen!
Statik beachten!
Detailplanung beachten!
Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN
(wenn nicht anders ausgezeichnet)
Index Änderung
Zeichen Datum
Schnitt B3-B3
WHG 1593
Kastanienallee 105
13158 Berlin
KAS105
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
BT3
Schnitt B3-B3
BAUHERREN:
ARCHITEKTIN:
GESOBAU AG
Anne Lampen Architekten GmbH
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
Schlesische Str. 31
10997 Berlin
Tel: 030 4073 1417
Fax: 030 4073 1536
Tel: 030-616 516 6
Fax: 030-616 516 70
E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected]
www.anne-lampen.de
Maßstab: DIN A1 Datum:
1:50
Gez:
03.08.2016 sb/cdb
Plan:
KAS105
Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn
Index
B
Geschäftsbereich/Kundencenter: ...
Wohnhausgruppe: ...
Wartungsvertrag für RWA-Anlagen
zwischen der
GESOBAU AG
Wilhelmsruher Damm 142
13439 Berlin
- im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt -
und
...
...
...
- im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt -
Präambel
Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Modernisierungsprojektes
WHG ... - ... Straße ..., ... Berlin
eine neue Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA-Anlage) für das Objekt geliefert und montiert. Mit
dem vorliegenden Vertrag wird die regelmäßige Wartung der Anlage während des Gewährleistungszeitraumes geregelt.
Wartungsvertrag für RWA-Anlagen
WHG ... – ... Straße ..., ... Berlin
§ 1 Vertragsgegenstand / Leistungsumfang
1. Gegenstand des Vertrages sind die regelmäßige Inspektion, Sicherheitsprüfung und Wartung
inklusive aller erforderlichen Nachstellarbeiten (nachfolgend Wartung) von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach Maßgabe dieser Vereinbarung.
2. Der AN übernimmt die in diesem Vertrag bezeichneten Leistungen in dem/den benannten Objekt/en gemäß den Anlagen zu diesem Vertrag, wobei

dieser Wartungsvertrag die Wartung sämtlicher in Anlage 1 zum Vertrag benannten
Anlagen umfasst,

der Leistungsumfang für die Wartung durch diesen Vertrag sowie Anlage 2 zum Vertrag definiert wird.
3. Die mit diesem Vertrag vereinbarten Leistungen erfolgen unabhängig von geltenden Gewährleistungspflichten des AN, neben diesen.
4. Für über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende und nicht der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers unterliegende Instandsetzungsarbeiten, die für die Funktionsfähigkeit erforderlich sind, holt der Auftragnehmer einen gesonderten Auftrag des Auftraggebers ein, der sich an den Leistungen gemäß dem einschlägigen Einheitspreiskatalog
(EPK) des AG orientiert. Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn der Auftraggeber
diesen Auftrag schriftlich erteilt hat. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht.
5. Der AN gewährleistet einen 24-Stunden-Notdienst für Havariefälle, der an allen Tagen ganztägig erreichbar und einsatzbereit ist. Die Beauftragung des Havarieeinsatzes erfolgt telefonisch durch den AG. Die Notrufverbindung des AN ist bei Abschluss dieses Vertrages vorzulegen. Als Notfall gilt insbesondere ein Ausfall der RWA-Anlage. Die Störungsbeseitigung ist
sofort nach Beauftragung einzuleiten und innerhalb von 4 Stunden abzuschließen.
6. Aufgaben und Mitverantwortung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
7. Der AN weiß, dass der AG die Verkehrssicherheit seiner Liegenschaften und der dazugehörigen Anlagen gewährleisten muss. Der AN macht sich diese Pflicht zu eigen und wird im
Zuge seiner Tätigkeit für den AG auf jedwede Umstände achten, die eine Gefahrenquelle in
den Gebäuden oder in den dazugehörigen Anlagen für sich selbst oder für Dritte darstellen
können. Der AN wird die festgestellten Gefahrenquellen umgehend sichern, die eingeleiteten
Sicherungsmaßnahmen in seinen Arbeitsunterlagen dokumentieren und den AG noch am Tage der Gefahrenfeststellung, spätestens jedoch am darauffolgenden Werktag über die Gefahrenquelle und die eingeleiteten Sicherungsmaßnahmen informieren. Der AN wird diese Maßnahmen unter Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften und der Regeln zum vorbeugenden Arbeits- und Brandschutz ausführen. Die Maßnahmen sind zu dokumentieren und
müssen jederzeit vom AG bzw. seinem Beauftragten für Verkehrssicherung eingesehen werden können.
§ 2 Wartungsintervalle
1. Die Wartungsarbeiten erfolgen einmal jährlich, jeweils im Monat .... Sie werden erstmals im
Monat ... 20... ausgeführt.
2. Ist die Abarbeitung des Auftrages nicht innerhalb der vorgegebenen Frist möglich, ist der AG
hierüber unverzüglich unter Angabe der Gründe zu informieren. Mit gleicher Nachricht ist an-
GESOBAU AG
Seite 2 von 9
Wartungsvertrag für RWA-Anlagen
WHG ... – ... Straße ..., ... Berlin
zugeben, wann die Arbeiten abgeschlossen sein werden. Die Fristverlängerung ist nur wirksam, wenn diese angemessen ist.
Führt der AN die Arbeiten nicht in der von ihm bezeichneten Nachfrist aus, und verstreicht eine vom AG gesetzte Nachfrist, ohne dass die Arbeiten durchgeführt sind, hat der AG das
Recht der Ersatzvornahme. Die Kosten hierfür trägt der AN.
3. Die Anzahl gegebenenfalls durch Rechtsvorschriften und nach Herstellervorgaben vorgeschriebener Wartungen ist mindestens einzuhalten, insbesondere die durch sachkundige Personen vorzunehmenden Prüfungen.
4. Erkennt der AN, dass z. B. nach der Art der Anlage oder ihrer Nutzung oder der für die Wartung bestehenden Vorschriften andere Wartungsintervalle notwendig werden, hat er den AG
darauf hinzuweisen. Das betrifft insbesondere Wartungsvorgaben, die durch die Hersteller von
Anlagenteilen und Baugruppen gestellt werden. Bleiben diese durch den AN unberücksichtigt,
so gehen entstehende Schäden und Kosten zu seinen Lasten.
§ 3 Organisation der Leistungsdurchführung
1. Alle Wartungsarbeiten werden an normalen Werktagen, Montag bis Freitag, in der Zeit zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr ausgeführt. An- und Abfahrten – auch mehrfache – zum Einsatzort, Schlüsselbesorgung beim AG, Terminvereinbarungen mit Vertretern des Auftraggebers und Mietern gehören zum Leistungsumfang.
2. Der AG wird dem AN sämtliche Schlüssel bereitstellen, die dieser benötigt, um zu den vertragsgegenständlichen Anlagen und in die technischen Betriebsräume zu gelangen.
3. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten (Tag und Zeitrahmen) sowie deren Umfang und die zu
erwartenden technischen Einschränkungen für die Mieter hat der AN dem zuständigen Service-Punkt des AG und gegebenenfalls betroffenen Mietern rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen und mit ihnen abzustimmen.
Hierzu vereinbart der AN mit dem AG spätestens vier Wochen vor Beginn der Wartungsarbeiten einen Termin zur Durchführung der Wartungsarbeiten. Der AG wird dem AN gegebenenfalls eine aktuelle Mieterliste übergeben und im Vorfeld der Wartungsarbeiten einen entsprechenden Hausaushang anbringen. Die Terminvereinbarung mit den Mietern übernimmt
der AN in eigener Verantwortung.
Nach Abschluss der Wartungsarbeiten in den Mieteinheiten übergibt der AN dem AG eine Liste, in der die nicht angetroffenen Mieter namentlich aufgeführt sind.
4. Die Wartung wird in bewohnten Objekten durchgeführt. Der AN hat daher geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Schmutz und Beschädigungen zu vermeiden. Entstehende
Schäden sind zu ersetzen.
5. Die technischen Betriebsräume sind stets besenrein zu halten und beim Verlassen zu verschließen.
6. Bei Wartungsarbeiten in Mieteinheiten sind Stromentnahmen aus dem Stromnetz der Mieteinheit zu vermeiden.
GESOBAU AG
Seite 3 von 9
Wartungsvertrag für RWA-Anlagen
WHG ... – ... Straße ..., ... Berlin
7. Der AN benennt dem AG bei Abschluss des Vertrages einen Mitarbeiter seines Betriebes als
Ansprechpartner für sämtliche im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zu klärende Fragen
und stellt dessen Erreichbarkeit während der üblichen Arbeitszeiten gemäß Abs. 1 sicher.
§ 4 Qualitätssicherung
1. Für die Ausführung der Arbeiten sind vom AN grundsätzlich nur betriebseigene Fachkräfte
(Meister, Facharbeiter) zu beschäftigen. Die Übertragung einzelner oder aller dem AN aufgrund dieses Vertrages obliegender Leistungspflichten auf Dritte (Subunternehmer) ist nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Die Erteilung der Zustimmung steht im
Ermessen des AG; eine Zustimmungspflicht des AG besteht nicht.
2. Die eingesetzten Monteure haben sich in ordentliche Montageanzüge zu kleiden und einen
gut ersichtlichen Firmenausweis mit Lichtbild zu tragen oder auf Aufforderung durch den AG
einen GESOBAU-Baustellenausweis, der durch den AG zur Verfügung gestellt wird. Die Monteure haben ordentlich gepflegte Fahrzeuge zu führen, die in Bezug auf die Firmenkennzeichnung einheitlich zu gestalten sind.
3. Alle verwandten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Materialien haben dem Stand der Technik zu entsprechen. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.
4. Der AN verpflichtet sich, bei der Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen in und
an den oben genannten Anlagen, diese stets funktionstüchtig und verkehrssicher zu halten.
Der angetroffene Ausstattungsstandard ist mindestens beizubehalten. Der AN verpflichtet
sich, die Arbeiten fachgerecht nach den Vorgaben dieser Vereinbarung, den Vorgaben der
Hersteller (werkseitige Checklisten), den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen, sowie den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen Normen und DINVorschriften sowie den einschlägigen VDMA-Blättern, insbesondere Nr. 24186 auszuführen.
5. Sämtliche Arbeiten hat der AN durch entsprechende Leistungsnachweise zu protokollieren
und vom zuständigen Objektbetreuer des AG gegenzeichnen zu lassen. Wurden die Leistungen nicht protokolliert oder vom Objektbetreuer des AG nicht bestätigt, so gelten sie als nicht
erbracht und ermächtigen den AG zur Minderung.
6. Für jede Anlage ist ein Wartungsbuch zu führen. Im Wartungsbuch sind die ausgeführten
Wartungsarbeiten, Instandsetzungsarbeiten, Änderungen der Anlage und die Betriebseinstellungen zu dokumentieren. Das Wartungsbuch ist in Abstimmung mit dem AG an geeigneter
Stelle zu hinterlegen. Die Verwahrung und Erneuerung des Wartungsbuchs obliegt dem AN.
Abgeschlossene Wartungsbücher erhält der AG.
7. Zusätzlich erstellt der AN jährlich zum 01. Oktober einen Zustandsbericht der Anlagen und
Stationen. Dieser Bericht enthält detaillierte Angaben je Anlage/Station über notwendige Modernisierungsarbeiten und planbare Instandsetzungsarbeiten, die nicht durch den Wartungsvertrag geregelt sind, bzw. der Gewährleistung unterfallen, einschließlich der Schätzkosten für
diese Maßnahmen. Der Bericht ist in einer vom AG vorgegebenen Form zu erstellen und an
die technische Fachabteilung zu geben.
8. Der AN ist verpflichtet, dem AG jederzeit ohne gesonderte Vergütung Auskunft über den
Stand und Durchführung der Leistungen sowie über den Zustand der vertragsgegenständlichen Anlagen hinsichtlich der Betriebsbereitschaft zu geben.
GESOBAU AG
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Wartungsvertrag für RWA-Anlagen
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§ 5 Vergütung und Zahlungsabwicklung
1. Der AN erhält als Vergütung eine Jahrespauschale von:
jährliche Vergütung (netto)
zzgl. 19 % USt.
jährliche Vergütung (brutto)
... €
... €
... €
Der Jahresgesamtbetrag errechnet sich aus den in der Anlage 1 benannten Einzelpreisen.
2. Der AN legt nach Durchführung der Wartungsarbeiten Rechnung über die erbrachten Leistungen. Die Rechnungslegung erfolgt je Wirtschaftseinheit (Wohnhausgruppe), spätestens bis
zum 10. Januar des Folgejahres. Der Rechnung ist ein Nachweis über die erfolgte Wartung
beizufügen.
Die Rechnungslegung erfolgt einmal jährlich. Bei mehreren Wartungsdurchgängen pro Jahr
sollen maximal zwei Rechnungen über Teilbeträge des Jahresgesamtbetrages erfolgen. Die
Zahlung ist 21 Tage nach Rechnungslegung fällig. Der AG ist berechtigt, für die Rechnungslegung eine bestimmte Form vorzugeben.
3. Zahlungen erfolgen ohne Einbehalt einer Sicherheitsleistung. Bei Vertragsende kann der AG
eine Sicherheit in Höhe der noch zu erbringenden Leistungen einbehalten.
4. Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Leistungen einschließlich erforderlicher Nebenleistungen des AN abgegolten, die im Zuge der Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten erbracht werden. Mit umfasst sind insbesondere, aber nicht ausschließlich,
sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten einschließlich jeglicher Sonderzahlungen wie Überstunden- oder Nachtzuschläge, An- und Abfahrtszeiten, die Schlüsselbesorgung beim AG,
Material und Fahrtkosten, Terminvereinbarungen mit Vertretern des Auftraggebers und Mietern, Abtransport und nachweislich fachgerechte Entsorgung aller demontierten Materialien,
Bauteile, Materialreste und Öle.
Alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge etc.),
Kleinmaterialien und Hilfsstoffe (Schmiermittel, Reinigungsmittel etc.) sind im vertraglichen
Leistungsumfang enthalten und werden nicht gesondert vergütet.
5. Der vereinbarte Pauschalpreis je Anlage ist ein Festpreis für die Dauer der Vertragslaufzeit
gemäß § 6 Abs. 1. Nachforderungen sind nicht möglich. Sie sind auch für den Fall ausgeschlossen, dass sich für den AN Lohn-, Material- oder andere Kosten erhöhen.
6. Arbeiten gemäß § 1 Abs. 4 werden auf Nachweis nach Zeit- und Materialaufwand gesondert
berechnet. Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt auf der Basis des jeweils einschlägigen
Einheitspreiskataloges des AG bzw. werden in Ausnahmefällen vor Arbeitsbeginn mit dem
Auftraggeber gesondert vereinbart. Den Rechnungen sind die durch den Objektbetreuer des
AG gegengezeichneten Belege der Wartungsausführungen beizufügen. Auf Anforderung hat
der AN eine Abnahmebestätigung des Objektbetreuers bzw. einer sonstigen vom AG benannten dritten Person für die berechneten Leistungen vorzulegen. Diese Nachweise sind stets
zeitnah (maximal 5 Tage) vom AG gegenzuzeichnen und müssen beim AN zur Prüfung vor-
GESOBAU AG
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gehalten werden. Nicht protokollierte oder zeitnah vom AG bestätigte Stundenlohnleistungen
gelten als nicht erbracht und ermächtigen den AG zur Rechnungskürzung.
7. Bei Außerbetriebsetzung und/oder Erneuerung von Stationen, Anlagen oder Anlagenteilen ist
eine anteilige Herabsetzung des Vertragspreises zu vereinbaren. Bei Veränderungen im Bestand des AG ist die Vergütung ab dem Monat des Zugangs oder Abgangs von Wohnhausgruppen in Höhe der anteiligen Summe der Wohnhausgruppe anzupassen.
§ 6 Vertragsdauer / Kündigung
1. Das Vertragsverhältnis beginnt am:
und endet am
01.01.20...
31.12.20...,
ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung wird ausgeschlossen.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich:
a.)
b.)
c.)
d.)
e.)
wenn mehr als 5 % der ausgeführten Arbeiten zu berechtigten Mängelrügen führen,
wenn mehr 5 % der ausgeführten Wartungsarbeiten nicht oder erst innerhalb der gesetzten Nachfrist (§ 2 Abs. 2) erledigt wurden,
der fruchtlose Ablauf einer Frist gemäß § 7 Abs. 3,
die Außerbetriebsetzung, Sanierung/Modernisierung oder Erneuerung der zu wartenden Anlagen bzw. die Veräußerung des vertragsgegenständlichen Gebäudebestandes,
wenn über das Vermögen des AN das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder dessen Eröffnung mangels einer den Kosten des Insolvenzverfahrens entsprechenden Masse
abgelehnt worden ist, oder wenn die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages
dadurch in Frage gestellt ist, dass gegen den AN ein gerichtliches Vergleichsverfahren
eröffnet ist.
3. Bei Veränderungen im durch diesen Vertrag betroffenen Bestand des AG auch vor Ablauf der
Vertragsdauer gemäß § 6 Abs.1, z. B. durch Außerbetriebsetzung, Sanierung/Modernisierung
oder Erneuerung der zu wartenden Anlagen bzw. Veräußerung von Gebäuden, vereinbaren
die Parteien bereits jetzt eine Minderung des Vertragsumfanges um diese Einheiten ab dem
Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Änderung eintritt. Die Wartungsvergütung verringert sich entsprechend.
4. Bei Vertragsende hat der AN dem AG alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstandenen Unterlagen einschließlich des Wartungsbuches auszuhändigen.
GESOBAU AG
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§ 7 Gewährleistung / Mängelansprüche
1. Der AN verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Ausführung der vertraglichen Leistungen im vereinbarten Umfang. Er übernimmt für die von ihm nach diesem Vertrag ausgeführten Leistungen die Gewährleistung.
2. Im Falle einer nicht erbrachten oder nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistung kann der AG
nach Aufforderung zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung unter Fristsetzung und fruchtlosem Fristablauf ein Minderungsrecht ausüben. Hierbei gilt jede mangelbehaftete Teilleistung
als nicht erbracht. Bestreitet der AN, dass die Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht wurden, trägt er die Beweislast. Hinweise und Beanstandungen des AG sind durch den AN zu berücksichtigen und entsprechend umzusetzen.
3. Fordert der AG den AN auf, einen vom AN verursachten oder zu vertretenden Mangel zu beheben, ist der AN verpflichtet, den Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5
Werktagen bzw. innerhalb einer vom AG mit der Aufforderung zur Mangelbeseitigung gesetzten Frist, zu beseitigen und den AG über die erfolgreiche Mangelbeseitigung schriftlich zu informieren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der AG berechtigt, den Mangel auf Kosten
des AN selbst zu beseitigen oder durch einen Dritten beseitigen zu lassen.
4. Der AG ist berechtigt, die ihm infolge der mangelhaften Leistungserbringung entstandenen
Kosten durch einfache Erklärung gegen Forderungen des AN aufzurechnen.
5. Das Recht auf weitergehenden Schadensersatz bleibt unberührt.
§ 8 Haftung / Versicherungspflicht
1.
Der AN haftet gegenüber dem AG für sämtliche Schäden und Folgeschäden, die im Rahmen der
Vertragsabwicklung durch ihn selbst, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen
(einschließlich etwaiger Subunternehmer) verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2.
Soweit hierbei Dritte oder deren Eigentum geschädigt werden und der AG hierfür in Anspruch
genommen wird, wird der AN den AG von der Haftung freistellen. Der AG ist in diesem Zusammenhang berechtigt, Forderungen Dritter auszugleichen und insoweit durch einfache Erklärung
gegen Forderungen des AN aufzurechnen. Der AG verpflichtet sich in diesem Fall, eventuell bestehende Rückforderungsansprüche gegen Dritte an den AN abzutreten.
3.
Zur Absicherung etwaiger Ersatzansprüche aus dem Vertrag hat der AN unverzüglich eine Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung seiner Versicherungsgesellschaft nachzuweisen, die der Überprüfung durch das Bundesaufsichtsamt für das
Versicherungswesen unterliegt. Der Versicherungsschutz muss alle Schäden, auch Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden sowie mittelbare und Drittschäden je Einzelschadensfall bis zur
Höhe der wie folgt vereinbarten Deckungssummen umfassen:
2.500.000,00 € bei Personenschäden- und Sachschäden
500.000,00 € bei Vermögensschäden
GESOBAU AG
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Für mehrere Schadensfälle pro Jahr muss mindestens eine Deckungssumme von 5,0 Mio. € zur
Verfügung stehen.
Der AN ist verpflichtet, die Haftpflichtversicherung für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu unterhalten. Vor dem Nachweis einer vertragsgemäßen Deckung hat der AN keinen Anspruch auf
Zahlung der Wartungsvergütung.
§ 9 Verschwiegenheitspflicht des AN / Datenschutz
1. Der AN verpflichtet sich, über sämtliche Inhalte des Vertrages sowie im Rahmen des Vertragsverhältnisses gewonnenen Daten und Informationen Stillschweigen zu bewahren. Die
Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt sowohl für die Laufzeit des Vertrages als auch für die
Zeit nach dessen Beendigung.
2. Alle bekannt gewordenen Daten unterliegen der Vertraulichkeit und dürfen nur für den beauftragten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des AG zulässig.
3. Der AN ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch sämtliche Erfüllungsgehilfen und ggf.
eingesetzte Subunternehmer die Verpflichtungen zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz
einhalten. Nachweise hierfür hat er in Form der unterzeichneten Datenschutzerklärungen vorzuhalten und ggf. auf Verlangen nachzuweisen. Auf die Pflicht des AN zur Einhaltung der einschlägigen Datenschutzvorschriften wird ausdrücklich verwiesen.
4. Es ist das Datenminimierungsgebot einzuhalten. Das bedeutet, alle nicht oder nicht mehr benötigten Daten sind unverzüglich zu löschen.
§ 10 Abtretung / Verpfändung
Der AN ist nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des AG berechtigt, Forderungen,
Rechte oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis abzutreten
oder zu verpfänden.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder
nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit
des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen
der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
2. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen oder die Kündigung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die
Aufhebung dieser Schriftformklausel.
GESOBAU AG
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3. Etwaige Geschäftsbedingungen des AN werden nicht Bestandteil dieses Vertrages.
4. Frühere Vereinbarungen bezüglich des Vertragsgegenstandes werden durch Abschluss dieses Vertrages ungültig.
5. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist
Berlin.
Datum:
Auftraggeber:
GESOBAU AG
Auftragnehmer:
...
___________________
_________________
___________________
Anlagen
Anlage 1:
Anlage 2:
GESOBAU AG
Liste der Standorte und technische Angaben zu den Anlagen
Leistungsbeschreibung / Checkliste
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Anlage 1 zum Wartungsvertrag für RWA-Anlagen
WHG
Straße
Gesamtsumme
GESOBAU AG
Nr.
Anzahl
Kosten jährlich
netto
19 % USt.
Kosten jährlich
brutto
0
0,00 €
0,00 €
0,00 €
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Bemerkungen
Stand ... 20...
Checkliste - Wartung RWA - Anlagen
Anlage 2
Die Leistungsbeschreibung gilt für alle vertragsrelevanten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und ist aufgestellt in Anlehnung das
VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V.) - Einheitsblatt 24186 -, hier als natürliche Rauch- (NRA) und
Wärmeabzugsanlagen (WA) bezeichnet (RWA-Anlagen gemäß Landesbauordnung (LBO), RWA-Anlagen gemäß DIN 18 232
bzw. VdS). Die Leistungen sind jeweils bei Vorhandensein der technischen Ausrüstung zu erbringen. Allgemeine Hinweise zur
Anwendung des Leistungsprogramms enthält VDMA 24186 Teil 0, DIN 18232 Teil 2, DIN EN 12101 Teil 2, Musterprüfverordnung
(MPrüfVO), Technische Prüfverordnung (TPrüfVO); Musterbauordnung (MBO). Die Wartung/Prüfung ist unter Beachtung der
jeweils aktuellen Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore (ZH 1/494) durchzuführen. Die Sachkunde liegt als Anlage
vor.
Adresse:
1
RWA - Anlagen prüfen
nicht i. O.
i. O.
Arbeitsgang
nicht zutreffend
Nr.
zutreffend
Anlagennummer / Standort
Mangel / Bearbeitung
Baujahr:
1.1 auf Verschmutzung, Beschädigung,
Korrosion, Befestigung, vorhandener
aktueller Beschilderung prüfen
1.2 funktionserhaltenes Reinigen
durchführen
1.3 bewegliche Teile auf Gangbarkeit und
Funktion prüfen
1.4 Anschlüsse und Befestigungen auf
festen Sitz prüfen und nachbessern
1.5 Automatische Melder, Meldelinien,
Handmelder und Auslöseelemente auf
Funktion und Betriebsbereitschaft
prüfen, Funktion bestätigen,
Maßnahmen vorgeben
1.6 Meldeeinsätze reinigen
Baujahr:
1.7 Energieversorgung
(Batterieladespannung, Druck oder
Gewicht des Druckbehälters) prüfen,
elektrische Ausrüstung prüfen,
Sicherheitseinrichtungen auf Funktion
und Betriebsbereitschaft prüfen,
Funktion bestätigen, Maßnahmen
vorgeben
Baujahr:
1.8 Die Erneuerung der Akkumulatoren
einschließlich aller benötigten
Materialien gehört zum
Leistungsumfang. Der Austausch ist so
vorzunehmen, dass die
Funktionsfähigkeit der Anlagen bei
Netzausfall zu jeder Zeit gewährleistet
ist. Die Akkumulatoren sind mit einem
Aufkleber (Einbaudatum) zu
kennzeichnen.
1.9 Nachströmöffnungen auf Funktion und
Betriebsbereitschaft prüfen und
nachbessern
1.10 Antriebs- und Kraftübertragungselemente nach Herstellervorschrift
warten und auf Funktion und
Betriebsbereitschaft prüfen
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1.11 Lieferung der erforderlichen Putz-,
Schmiermittel und Öle; Abtransport und
nachweislich fachgerechte Entsorgung
aller demontierten Materialien, Bauteile,
Materialreste und Öle.
Entsorgungsnachweise sind auf
Verlangen des Auftraggebers
vorzulegen.
2
Unterlagen
2.1 Bereitstellung und Führen der
Prüfunterlagen – Prüfbuch ist beim
zuständigen Stützpunkt, dort beim Leiter
der Objektbetreuung zu hinterlegen
2.2 Prüfplakette an der Zentrale anbringen,
inklusive der 2-jährlichen Prüfung durch
einen Sachverständigen. Der
Sachverständige ist zu benennen.
Name
Sachverständiger:
Datum:
Arbeitsbeginn:
Arbeitsende:
Monteur:
Objektbetreuer:
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