GESOBAU AG - Einkauf Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Firma: Datum: Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB) Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 1593 WHG 1593 Kastanienallee 105 in 13158 Berlin Vergabe-Nr.: Leistung: 1593-1-1072 Elektroinstallationsarbeiten Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit werden Sie gebeten, ein Angebot abzugeben. Die Leistung wird nach folgender Vergabeart vergeben: Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe Das Angebot ist einzureichen bis zum (Ablauf der Angebotsfrist): Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft 21.11.2016 Uhrzeit: 13:00 Bei folgender Adresse: GESOBAU AG Bereich Einkauf Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Raum: Vergabeplattform Ablauf der Zuschlagsfrist: 19.01.2017 Voraussichtliche Ausführungsfrist von: 09.01.2017 Nebenangebote: bis: 22.12.2017 sind nicht zugelassen. sind zugelassen, wobei folgende Anforderungen zu beachten sind: Nebenangebote sind nur mit einem Hauptangebot zugelassen. Nebenangebote müssen die Voraussetzungen der Bewerbungsbedingungen (BwB) erfüllen. Zusätzlich zu den Bewerbungsbedingungen (BwB) gilt Folgendes: Nebenangebote müssen außerdem die Mindestanforderungen für Nebenangebote erfüllen, sofern Mindestanforderungen vorgegeben wurden. GESOBAU AG Seite 1 von 4 Aufforderung (VOB 05/2016) Sie erhalten als Anlagen zu diesem Schreiben folgende Unterlagen: A) Unterlagen, die beim Bieter verbleiben: Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Bewerbungsbedingungen (BwB) Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) Mindestanforderungen für Nebenangebote Bauablaufplan Muster Wartungsvertrag 20 Stück Pläne/Zeichnungen Nr.: B) Unterlagen, die immer mit dem Angebot einzureichen sind: Formblatt Angebot (VOB) Verpreistes Leistungsverzeichnis / Leistungsbeschreibung Besondere Vertragsbedingungen (BVB) nebst folgenden Anlagen: Anlage 1 – Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte sowie Verzeichnis der anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) (Nr. 10. der Bewerbungsbedingungen (BWB) beachten!) Anlage 2 a - Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Formblatt Korruptionsregister Integritätsvertrag Erklärung zur Frauenförderung Eigenerklärung zur Eignung II Eigenerklärung zur Eignung III C) Unterlagen, die in Abhängigkeit des Angebotes mit dem Angebot einzureichen sind: Anlage 2 b - Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer der GESOBAU AG und anderen Unternehmern (z.B. Nachunternehmer) zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen (Nr. 10. der Bewerbungsbedingungen (BWB) beachten!) Anlage 2 c - Verpflichtungserklärung(en) anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) (Nr. 10. der Bewerbungsbedingungen (BWB) beachten!) Bewerber- / Bieter- / Arbeitsgemeinschaftserklärung Eigenerklärung zur Eignung I D) Weitere Unterlagen, die im Auftragsfall vorzulegen sind: Vertragserfüllungsbürgschaft nach Muster Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft nach Muster Bürgschaft für Mängelansprüche nach Muster Die vorbezeichneten Unterlagen werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen (BwB). 1. Auftraggebende Stelle: GESOBAU AG GESOBAU AG, vertreten durch Bereich Technik, Herr Reiss (Projektleitung) Borkumstraße 2, 13189 Berlin, Telefon: +49 (0)30 - 4073 - 0 Seite 2 von 4 Aufforderung (VOB 05/2016) 2. Vergabestelle: 3. Auskünfte werden erteilt / nicht beigefügte Vergabe- und Vertragsunterlagen können eingesehen werden bei: 4. Angebotsabgabe: GESOBAU AG Bereich Einkauf Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin E-Mail: [email protected] Telefon: +49 (0)30 - 4073 - 0 SPP Schüttauf und Persike Planungsgesellschaft mbH Bausdorfstraße 21, 12621 Berlin Ansprechpartner: Frau Lesiewicz Telefon: 030 - 56 89 82 43 E-Mail: [email protected] Werktags, außer Sonnabend, von 08:00 bis 17:00 Uhr ist elektronisch mit fortgeschrittener Signatur zugelassen. ist elektronisch mit qualifizierter Signatur zugelassen. ist in Papierform zugelassen. Bei zugelassener elektronischer Angebotsabgabe: Es ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit allen geforderten Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform Berlin einzureichen. Bei zugelassener Angebotsabgabe in Papierform: Es ist das Formblatt Angebot (VOB) handschriftlich zu unterschreiben und zusammen mit allen geforderten Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der Vergabestelle einzureichen. Das Angebot ist in einem fest verschlossenen und unversehrten Umschlag mit der deutlich lesbaren Aufschrift „Angebot für: (Maßnahmen- und Vergabenummer sowie Bezeichnung der Baumaßnahme und der Leistungen wie im Betreff)“, ggf. unter Verwendung des beiliegenden „Aufkleber Rückumschlag“, einzureichen. Es ist durch die Bieter dafür Sorge zu tragen, dass die Angebote der Vergabestelle rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist zugehen. Verspätet zugegangene Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. 5. Vorlage von weiteren Nachweisen/ Erklärungen mit dem Angebot: 6. Die Erteilung des Auftrages kann von folgenden weiteren Nachweisen/ Erklärungen abhängig gemacht werden: - Mit dem Angebot sind folgende weitere Nachweise/Erklärungen vollständig vorzulegen: - alle im Bekanntmachungstext für die Angebotsabgabe geforderten Nachweise/Erklärungen - alle in den Vergabe- und Vertragsunterlagen für die Angebotsabgabe geforderten Nachweise/Erklärungen - - GESOBAU AG Zur Bekämpfung von Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter gesellschaftsrechtlich, wirtschaftlich oder personell mit anderen Unternehmen verbunden ist. Nachweise/Erklärungen nach § 6 a Abs. 2 VOB/A / § 6 a VOB/A-EU auf Verlangen des Auftraggebers, soweit diese nicht bereits mit dem Angebot vorzulegen sind. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000,00 € brutto für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung des Bieters in dessen Angebotsschreiben einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern. Der Auftraggeber wird bei Aufträgen ab einer Höhe von 15.000,00 € brutto für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister Berlin abfragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen des Auftraggebers. Seite 3 von 4 Aufforderung (VOB 05/2016) 7. Angaben zu Losen: Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten: Nein. Ja. Einzelheiten siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen. Es wird eine Losbeschränkung durchgeführt: Nein. Ja. Ein Bieter kann den Zuschlag für maximal Lose erhalten. Für den Fall, dass ein Bieter nach Anwendung der Zuschlagskriterien eine größere Zahl an Losen als die angegebene Maximalzahl erhalten würde, erfolgt die Auswahl wie folgt: Der Auftraggeber entscheidet anhand der Gesamtwirtschaftlichkeit über die Zuordnung der einzelnen Lose zu den Bietern. 8. Abwicklung des Ver- Die Abwicklung des Verhandlungsverfahrens in verschiedenen, aufeinander folgenden handlungsverfahrens Phasen zur Begrenzung der Zahl der Angebote ist bei europaweiten Vergaben nach EUnicht beabsichtigt. Vergaberecht: beabsichtigt. 9. Zuschlagskriterien bei europaweiten Vergaben nach EUVergaberecht: Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot. Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien/Gewichtungen ermittelt: 1. 2. 3. 4. 5. Zuschlagskriterium: Preis Gewichtung: 100 % Eine Gewichtung kann nicht angegeben werden. Die Zuschlagskriterien sind in der Reihenfolge ihrer Bedeutung aufgelistet. 10. Vergabekammer (§ 155 GWB) bei europaweiten Vergaben nach EUVergaberecht: Nachprüfstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Telefon. +49 (30) 9013 8316 Telefax: +49 (30) 9013 7613 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt V MN 1 - VOB-Stelle Württembergische Straße 6 10707 Berlin Telefon: +49 (30) 90139-4230 Telefax: +49 (30) 90139-4221 Falls Sie kein Angebot abgeben wollen, wird um eine kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künftiger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Matthias Brinker Stephan Franke GESOBAU AG Dieses Formular wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. GESOBAU AG Seite 4 von 4 Aufforderung (VOB 05/2016) VOB - Bewerbungsbedingungen (BwB) 1. Allgemeines Das Vergabeverfahren erfolgt nach der jeweils gültigen Fassung der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“ (VOB/A, Abschnitte 1 bzw. 2). Sofern die GESOBAU AG das Vergabeverfahren für eine andere Vergabestelle/für einen anderen Auftraggeber durchführt, gelten die Vergabeunterlagen für die andere Vergabestelle/den anderen Auftraggeber entsprechend. Gemäß § 10 Berliner Vergabegesetz erhalten bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist auf Verlangen der GESOBAU AG von den Unternehmen eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen. 2. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen Der Bewerber/Bieter hat wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen in Bezug auf die Vergabe zu unterlassen. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen führen zum Ausschluss des betreffenden Teilnahmeantrages/Angebotes von der Wertung. Zur Bekämpfung von Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen der GESOBAU AG vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber/Bieter gesellschaftsrechtlich, wirtschaftlich oder personell mit anderen Unternehmen verbunden ist. 3. Prüfung der Vergabe- und Vertragsunterlagen Enthalten die Vergabe- und Vertragsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, Fehler oder Unvollständigkeiten etc., hat der Bewerber/Bieter die GESOBAU AG unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes schriftlich, per E-Mail oder per Telefax darauf hinzuweisen. Der Hinweis ist an die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots unter Nr. 2. bezeichnete Vergabestelle zu richten. 4. Nachweise, Erklärungen und Bewerber-/Bieterangaben Die nicht rechtzeitige und/oder unvollständige Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und Bewerber/Bieterangaben kann zum Ausschluss des betreffenden Teilnahmeantrages/Angebotes von der Wertung führen. Bewerber/Bieter, die nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauaufträge der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin oder im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind, haben mit dem Teilnahmeantrag/Angebot nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen gegenüber den für sie zuständigen Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern nachgekommen sind und haben eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Ausländische Bewerber/Bieter haben die geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorlegen. Die Erklärungen und Nachweise sind hierbei in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen. 5. Angebot 5.1 Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens und des Auftrages erfolgt in deutscher Sprache. 5.2 Für das Angebot sind die von der GESOBAU AG vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu erstellen. Das Angebot muss sämtliche Preise und sämtliche in den Vergabeund Vertragsunterlagen geforderten Nachweise/Erklärungen und Bieterangaben enthalten. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bewerbers/Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen des Bieters an den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Sofern die elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, ist das Angebot mit den Anlagen bis zum Eröffnungs-/ Einreichungstermin über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle einzureichen. Andere elektronische Wege zur Übermittlung elektronischer Angebote sind nicht zugelassen. 5.3 Enthalten Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis bei einer Leistung Hersteller-/Produkt-/Fabrikatsangaben und wird vom Bieter dazu eine eigene Angabe verlangt, sind Hersteller/Produkt/Fabrikat durch den Bieter anzugeben. Erfolgt keine Angabe durch den Bieter, gelten die vorgegebenen Hersteller-/Produkt-/Fabrikatsangaben als angeboten. 5.4 Unterlagen, die von der GESOBAU AG nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der GESOBAU AG bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig und/oder unvollständig vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. 5.5 Sämtliche Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent, anzugeben. Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Die Umsatzsteuer ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes gesondert aufzuführen. GESOBAU AG Seite 1 von 3 BwB (VOB 05/2016) Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle in Prozent aufzuführen. Ansonsten dürfen Preisnachlässe bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt werden. Preisnachlässe mit Bedingungen werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne oder mit Bedingungen) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für die einzelne Leistungsposition geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt oder Preisbestandteile von Leistungspositionen weglässt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A bzw. § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A-EU. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. c VOB/A bzw. § 16 Nr. 3 VOB/A-EU). Der Bieter ist verpflichtet, seine Kalkulationsansätze diesbezüglich schlüssig zu erläutern und wahrheitsgemäß aufzuklären. 5.6 Anstelle des Leistungsverzeichnisses können selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen des Leistungsverzeichnisses für das Angebot verwendet werden. In Abschriften oder Kurzfassungen müssen jedoch die Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in gleicher Reihenfolge und mit den gleichen Nummern wie in der Urschrift wiedergeben. Bei Abschriften oder Kurzfassungen bleibt die Urschrift des von der GESOBAU AG aufgestellten Leistungsverzeichnisses (Langtext-Fassung) allein verbindlich. Der Bieter ist verpflichtet, auf Verlangen der GESOBAU AG vor Auftragserteilung die Urschrift des Leistungsverzeichnisses nachzureichen. 5.7 Der Bieter hat auf Verlangen der GESOBAU AG die Urkalkulation und/oder eine Aufgliederung wichtiger Einheitspreise zu dem von der GESOBAU AG bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. Werden die Unterlagen nicht rechtzeitig und/oder unvollständig vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. 5.8 Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Angaben aus seinem Teilnahmeantrag/Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Teilnahmeantrag/Angebot darauf hinzuweisen. 5.9 Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. 6. Nebenangebote 6.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie auf gesonderter Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Anzahl der Nebenangebote ist an der im Angebotsformular bezeichneten Stelle aufzuführen. 6.2 Nebenangebote müssen im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 6.3 Sind an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt, müssen diese erfüllt werden. Die Mindestanforderungen sind durch den Bieter mit Angebotsabgabe darzulegen und nachzuweisen. 6.4 Nebenangebote müssen auch die ggf. geforderten weiteren Voraussetzungen erfüllen. Auch diese ggf. geforderten weiteren Voraussetzungen sind durch den Bieter mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 6.5 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist grundsätzlich beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die für eine einwandfreie Ausführung der Bauleistungen erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. Nebenangebote sind, soweit sie einzelne Teilleistungen oder Positionen des Leistungsverzeichnisses ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern etc., nach Mengenansätzen und Einheitspreisen aufzugliedern. Dies gilt auch bei Nebenangeboten mit Pauschalsummen. 6.6 Nebenangebote, die den Anforderungen unter Nr. 6.1 bis 6.5 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 7. Bewerber-/Bietergemeinschaften Bewerber-/Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder rechtsverbindlich und ist berechtigt, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag / Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise zu erbringen. Sofern nicht öffentlich oder im Offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen. 8. Kosten Für das Bearbeiten und Einreichen des Teilnahmeantrags/Angebots wird eine Entschädigung nach dem Ermessen der GESOBAU AG nur ausnahmsweise gewährt, wenn dies ausdrücklich in den Vergabeunterlagen angegeben ist. GESOBAU AG Seite 2 von 3 BwB (VOB 05/2016) 9. Teilnahmeantrags-/Angebotsunterlagen 9.1 Die Teilnahmeantrags-/Angebotsunterlagen, einschließlich der Entwürfe, Ausarbeitungen, Muster und Proben, werden, soweit nicht in der Bekanntmachung etwas anderes ausdrücklich angegeben ist, unentgeltlich Eigentum der GESOBAU AG. 9.2 Der Bewerber/Bieter kann, sofern sein Teilnahmeantrag/Angebot keine Berücksichtigung findet, die Rückgabe der Entwürfe, Ausarbeitungen, Muster und Proben sowie aller im Zusammenhang mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erstellten und eingereichten Unterlagen auf seine Kosten verlangen. Das Rückgabeverlangen kann entweder bereits im Teilnahmeantrag/Angebot oder innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ablehnung des Teilnahmeantrag bzw. Angebotes geltend gemacht werden. Macht der Bewerber/Bieter seinen Anspruch nicht im Teilnahmeantrag/Angebot oder innerhalb der vorgenannten Frist geltend, ist die GESOBAU AG berechtigt, die gesamten Unterlagen nebst Entwürfen, Ausarbeitungen, Muster und Proben sowie aller im Zusammenhang mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erstellten und eingereichten Unterlagen nach Ablauf dieser Frist zu vernichten. 10. Einsatz anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) 10.1 Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) zu bedienen, muss er mit dem Teilnahmeantrag/Angebot Art und Umfang der durch die anderen Unternehmen auszuführenden Leistungen angeben. Diese anderen Unternehmen sind mit dem Teilnahmeantrag/ Angebot zu benennen, sofern im Verzeichnis der Nachunternehmer hierzu aufgefordert wird. 10.2 Bei europaweiten Vergaben nach EU-Vergaberecht: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt auch die Nachweise des Bewerbers/Bieters vorzulegen, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten der einzelnen benannten anderen Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen, zur Verfügung stehen. Dabei ist für jedes andere Unternehmen die den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen zu verwenden. 10.3 Der Bieter hat die Vereinbarung/en zwischen ihm und den jeweils für die Auftragserfüllung eingesetzten anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) zur Einhaltung der geltenden tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen vorzulegen (Anlage 2b). Die Nichtvorlage führt dazu, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden kann. 11. Nicht berücksichtigte Angebote Das Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde. Wenn der Bieter schriftlich über die Ablehnung seines Angebotes unterrichtet werden will, muss er dies schriftlich beantragen. Bei europaweiten Vergabeverfahren ergeht zusätzlich eine gesonderte Mitteilung an die Bewerber bzw. Bieter. 12. Finanzierungsvorbehalt Es wird darauf hingewiesen, dass die GESOBAU AG zur Aufhebung der Ausschreibung berechtigt ist, insbesondere wenn sich aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen die Voraussetzungen für die Finanzierung des Vorhabens in erheblichem Umfang ändern oder die Finanzierung vollständig scheitert. GESOBAU AG Seite 3 von 3 BwB (VOB 05/2016) Name und Anschrift des Bieters GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 Zuschlagsfrist endet am: 19.01.2017 13439 Berlin ANGEBOT (VOB) Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 1593 WHG 1593 Datum: Kastanienallee 105 in 13158 Berlin Vergabe-Nr.: Leistung: 1593-1-1072 Elektroinstallationsarbeiten Ich / Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabe- und Vertragsunterlagen beschriebenen Leistungen zu den nachfolgend beschriebenen Bedingungen an. 1. Das Angebot umfasst die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes unter A) – D) angegebenen Unterlagen. Diese Unterlagen sind – soweit dies nach der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes vorgesehen ist – dem Angebot beigefügt. Darüber hinaus umfasst das Angebot auch die - Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) - und die Allgemeinen Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) in der jeweils gültigen Fassung. 2. Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir - - - - GESOBAU AG meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind, in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 21 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagesätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind, mir/uns kein aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) im Hinblick auf § 21 SchwarzArbG und § 21 AEntG bekannt ist, mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft; ich verpflichte mich / wir verpflichten uns, unter Beifügung des beiliegenden „Formblattes Korruptionsregister“ für eine Überprüfung personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Funktion im Unternehmen) aller verantwortlich handelnden Personen (Unternehmensinhaber, Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter etc.) bekannt zu geben sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den Auftraggeber einzuholen Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der Aufgabenerfüllung nach dem Berliner Korruptionsregistergesetz vom 19. April 2006 (GVBI. S. 358). mir/uns nicht bekannt ist, dass in den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 (www.finanzsanktionsliste.de) eine Eintragung vorliegt, Seite 1 von 2 Angebot (VOB 05/2016) - 3. die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n), in Bezug auf die Vergabe keine wettbewerbsbeschränkende Abrede (oder sonstige Verhaltensweisen) getroffen habe(n), über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Zur Ausführung der Leistung erkläre(n) ich / wir: Ich werde / Wir werden nach § 4 Abs. 8 VOB/B die Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführen, soweit in der Anlage 1 – „Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte sowie Verzeichnis der anderen Unternehmen“ keine abweichende Erklärung erfolgt. Mir / Uns ist bekannt, dass ich/wir Leistungen, auf die mein / unser Betrieb eingerichtet ist, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an andere Unternehmen übertragen darf / dürfen und ich / wir nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann / können. 4. Ich biete / Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir / uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an: Hauptangebot Abrechnungsart Endbetrag Preisnachlass (Vorgabe durch Auftraggeber) (einschließlich USt., ohne Nachlass) (ohne Bedingung) Einheitspreisabrechnung Pauschalpreis Nebenangebote zum Hauptangebot € % Anzahl: An dieses Angebot halte(n) ich mich / wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. Für das/die Nebenangebot(e) gilt der Preisnachlass ohne Bedingung wie für das Hauptangebot. 5. Die Angebotsbearbeitung erfolgte unter Einhaltung der Vorgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Bewerbungsbedingungen (BwB). Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. 6. Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes. Dazu gehören auch die unter Nr. 1. benannten Vertragsbestandteile. Wird eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, verpflichte ich mich / verpflichten wir uns, alleine die Urschrift des vom Auftraggeber aufgestellten Leistungsverzeichnisses als verbindlich anzuerkennen. Die Anforderungen von Nr. 5.6 der Bewerbungsbedingungen (BwB) habe ich / haben wir beachtet. Werden durch mich / uns an den vorgesehenen Stellen der Vertragsunterlagen keine Hersteller- / Produkt- / Fabrikatsangaben gemacht, werden die vorgegebenen Hersteller/Produkte/Fabrikate angeboten. _____________________________________ Ort, Datum, Stempel und Unterschrift Hinweis: GESOBAU AG Wird das Angebot an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Seite 2 von 2 Angebot (VOB 05/2016) Besondere Vertragsbedingungen (BVB) für die Ausführung von Bauleistungen Maßnahmen-Nr.: WHG 1593 Baumaßnahme: WHG 1593 Kastanienallee 105 in 13158 Berlin Vergabe-Nr.: 1593-1-1072 Leistung: Elektroinstallationsarbeiten Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB Teil B, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung°) sowie nachstehenden ergänzenden Bestimmungen sind Inhalt des Vertrages. 1. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Beginn der Ausführung1 Baubeginn für die vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers ist der 09.01.2017 .1 unverzüglich nach Erteilung des Auftrags und Aufforderung des Auftraggebers durch schriftliche Mitteilung 12 Werktage nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber 1.2 Fertigstellung der Leistungen1 .1 Verbindlicher Fertigstellungstermin ist der 22.12.2017 innerhalb von 1.3 1 Werktagen/ 1 Wochen/ 1 Monaten nach Beginn Es werden folgende Zwischenfristen als verbindliche Vertragsfristen vereinbart:1 Leistung/Leistungsteil Zwischentermin 1.4 Änderungen der Planung vor Beginn der Ausführung von Einzelleistungen führen nicht zu einer Behinderung des Auftragnehmers, soweit sie so rechtzeitig erfolgen, dass ihre Umsetzung im Rahmen des vereinbarten Bauablaufs noch möglich ist und keinen erheblichen Aufwand für den Auftragnehmer verursachen. Dem Auftragnehmer stehen hieraus daher auch keine Ansprüche auf Bauzeitverlängerung oder Schadensersatz zu. Dies gilt nicht für daraus resultierende, auf Seiten des Auftragnehmers entstehende Leistungsumstellungen, die mit längeren Zeiten für die Lieferung verbunden und nachfolgend aufgeführt sind. 1.5 Im Übrigen gelten die in einem Bauzeitenplan eingetragenen Zwischenfristen ebenfalls als Vertragsfristen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 VOB/B. 1.6 In Erweiterung der § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B ist der Auftraggeber auch zu Anordnungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Bauzeit, insbesondere zu Beschleunigungsanordnungen um die Fertigstellungsfrist trotz zwischenzeitlicher Bauzeitverzögerungen oder -verschiebungen einzuhalten, berechtigt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diesen Anordnungen Folge zu leisten, es sei denn sein Betrieb ist hierauf nicht eingerichtet oder die Anordnung entspricht nicht § 315 Abs. 3 BGB. Etwaige damit im Zusammenhang stehende besondere Aufwendungen des Auftragnehmers werden nach Maßgabe der § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B vergütet. GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 1 von 14 BVB (VOB 05/2016) 2. Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B) Soweit keine anderweitigen Festlegungen getroffen worden sind, gilt: 2.1 Bei vom Auftragnehmer verschuldeter Überschreitung des vereinbarten Fertigstellungstermins oder wenn der Auftragnehmer in sonstiger Weise in Verzug gerät, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % der Nettoauftragssumme (Vertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) pro Werktag bis zu einer Gesamthöhe von maximal 5 % der Nettoauftragssumme (Vertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) vom Auftragnehmer geschuldet. 2.2 Bei vom Auftragnehmer verschuldeter Überschreitung einer gemäß Nr. 1.3 der BVB mit Vertragsstrafe belegten Zwischenfristen im Sinne von Verzug, ist eine Vertragsstrafe von 0,3 % der anteiligen Nettoauftragssumme (Anteil der Vergütung am Vertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die bis zur Zwischenfrist zu erbringenden Leistungen) pro Werktag bis zu einer Gesamthöhe von 5 % der anteiligen Nettoauftragssumme (Anteil der Vergütung am Vertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die bis zur Zwischenfrist zu erbringenden Leistungen) geschuldet. Soweit Vertragsstrafen für Verzug mit Zwischenfristen gemäß Nr. 1.3 der BVB geschuldet sind, werden diese bei verwirkten Vertragsstrafen wegen der schuldhaften Überschreitung von weiteren Zwischenfristen gemäß Nr. 1.3 der BVB bzw. des Fertigstellungstermins in der Weise aufeinander angerechnet, dass nur die höhere Vertragsstrafe verlangt werden kann und eine Kumulierung ausgeschlossen ist. Die Gesamthöhe aller Vertragsstrafen, d. h. nach Nr. 2.1 und 2.2 der BVB, ist auf 5 % der Nettoauftragssumme (Vertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) beschränkt. 2.3 Werden nach Vertragsschluss neue Termine vereinbart, gilt das Vertragsstrafenversprechen entsprechend für die neuen Fristen. Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen jedoch nicht durch die Vereinbarung neuer Termine. 2.4 Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche durch den Auftraggeber bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird jedoch hierauf angerechnet. 2.5 Eine verwirkte Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung innerhalb der Fristen des § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B geltend gemacht werden. Der Vertragsstrafenvorbehalt muss nicht zwingend bei der Abnahme erklärt werden. 3. Mängelansprüche (§ 13 VOB/B) 3.1 In Abänderung von § 13 Abs. 4 VOB/B beträgt die Verjährungsfrist für Planungsleistungen für die Dacheindeckung einschließlich der Klempnerarbeiten, Fugenausbildungen und Durchführung, etc. für die Abdichtung gegen drückendes und nicht drückendes Wasser einschließlich sämtlicher Fugenausbildung, Durchführung etc. für die Dichtigkeit der Fassade für Aufzüge und Förderanlagen und maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen oder Teile davon für alle sonstigen Bauleistungen und Gewerke - ausgenommen Gerüstbauarbeiten - 5 Jahre, 10 Jahre, 10 Jahre, 10 Jahre, 5 Jahre, 5 Jahre, ab Abnahme. Bei gärtnerischen Anlagen beginnt die Mängelhaftungsfrist gemäß vorstehender Regelung erst mit Ablauf der ersten Vegetationsperiode. 3.2 Mängelansprüche vor der Abnahme verjähren nicht vor Ablauf der Fristen gemäß Nr. 3.1 der BVB. 4. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) 4.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen einschließlich Ansprüchen wegen Überzahlung, Schadenersatz aus kündigungsbedingten Mehrkosten und aus sonstigen vertraglichen Pflichtverletzungen (insbesondere der Verletzung einer Schutz- oder Sorgfaltspflicht nach § 241 Abs. 2 BGB) Sicherheit in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt. Die Sicherheit wird durch den Einbehalt von jeweils 10 % auf die Bruttosummen der (Abschlags-) Rechnung(en) geleistet und ist durch selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und unkündbare Bürgschaft gemäß Nr. 4.5 der BVB ablösbar. Bei Nachträgen, die die Bruttoauftragssumme verändern, ist die Sicherheit entsprechend anzupassen. Die Rückgabe der nicht verwerteten Sicherheit für die Vertragserfüllung erfolgt nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche, es sei denn, dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt sind. Dann darf der Auftraggeber für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten. GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 2 von 14 BVB (VOB 05/2016) 4.2 Für die Dauer der Mängelhaftung von 5 Jahren oder weniger gemäß Nr. 3.1 der BVB hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber ab einem Bruttoauftragswert von 25.000 € Sicherheit in Höhe von 5 % der Bruttoabrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe zu leisten. Die Sicherheit erfolgt durch Einbehalt von der Schlussrechnung und ist durch selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und unkündbare Bürgschaft gemäß Nr. 4.5 der BVB ablösbar. Die Mängelhaftungssicherheit wird nach Ablauf von 5 Jahren oder im Falle darunter liegender Mängelhaftungsfristen gemäß Nr. 3.1 nach Ablauf derselben auf Verlangen des Auftragnehmers herausgegeben, wenn durch den Auftragnehmer keine Mängelbeseitigungsarbeiten mehr zu erbringen sind. 4.3 Für die darüber hinausgehenden vertraglichen Mängelhaftungsfristen (bis zu 10 Jahren gemäß Nr. 3.1 der BVB) hat der Auftragnehmer nach Ablauf der Verjährungsfrist von 5 Jahren eine Sicherheit von 2 % der Bruttoschlussrechnungssumme der diesbezüglichen noch mängelhaftungspflichtigen Leistungsbereiche zu leisten, die ebenfalls durch Bürgschaft gemäß Nr. 4.5 der BVB ablösbar ist bzw. – im Falle vorhergehender Ablösung gegen die bereits übergebende, höhere Bürgschaft ausgetauscht werden kann. 4.4 Sofern die Parteien eine Vorauszahlung vereinbaren (wozu der Auftraggeber nicht verpflichtet werden kann), hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft gemäß Nr. 4.5 der BVB zu stellen. Dies gilt auch für Sicherheiten, die gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B notwendig werden. 4.5 Die zur Ablösung der Sicherheitseinbehalte gemäß Nr. 4.1 und 4.2 der BVB überreichten Bürgschaften oder die nach Nr. 4.3 der BVB vereinbarten Sicherheiten müssen den in den Anlagen beigefügten Mustern entsprechen. Der Sicherungszweck ergibt sich aus den in den Anlagen beigefügten Mustern. 4.6 Die Vorauszahlungssicherheit wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile sowie die Leistungen, für die Sicherheit geleistet worden ist, vollständig und vertragsgemäß eingebaut und erbracht sind und die Fälligkeit entsprechender, die Leistungen beinhaltender Abschlagsrechnungen eingetreten ist. 5. Preise (§ 2 VOB/B) (Nr. 4 – 9 ZVB) 5.1 Die vertragliche Vergütung1 bestimmt sich nach den vertraglich vereinbarten Einheitspreisen ist ein Pauschalpreis i. S. d. § 2 Abs. 7 VOB/B und beinhaltet auch ohne gesonderte Ausweisung die jeweils gültige Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. 5.2 Die Einheitspreise des Angebotes sind Festpreise für die Dauer der vertraglichen Bauzeit. Gleitklauseln sind nicht vereinbart. 5.3 Mit den angebotenen Preisen sind alle Aufwendungen für Lieferungen, Einbringarbeiten, alle Aufwendungen für Bau-, Bauhilfs-, Betriebsstoffe und alle sonstigen für eine sachgemäße Durchführung der Leistungen erforderlichen Aufwendungen abgegolten. 5.4 Der Auftraggeber kann im Falle der Änderung des Bauentwurfs gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 5 VOB/B vom Auftragnehmer verlangen, dass er die dafür notwendige planerischen Vorleistungen ebenfalls erbringt. Die Vergütung bestimmt sich nach § 2 Abs. 5 und 9 VOB/B. 6. Rechnungen, Zahlungen (§§ 14, 16 VOB/B (Nr. 31-34)) 1 Abweichend von den „Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ dürfen Abschlagsrechnungen nur in den im Zahlungsplan enthaltenen Intervallen gelegt werden. 6.1 Es gelten die Bestimmungen der Nr. 31-34 der ZVB ohne Änderung. 6.2 Sämtliche Rechnungen müssen den jeweils gültigen umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben entsprechen. Anderenfalls werden die Rechnungsbeträge nicht fällig. 6.3 Sofern sich im Laufe der Bauarbeiten die gesetzliche Höhe der Umsatzsteuer ändert, ist der Auftragnehmer verpflichtet, zu dem Stichtag der Änderung eine Aufstellung über die bis dahin selbständig funktionsfähig erbrachten Leistungen zu erstellen und hierüber eine Abschlagsrechnung zu dem bisherigen Umsatzsteuersatz zu stellen und diese Leistungen entsprechend in die Schlussrechnung einzustellen. GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 3 von 14 BVB (VOB 05/2016) 7. Ausführung, Kostentragung (z. B. Bezug von Strom und Wasser, Winterdienst, Gerüstnutzung, Heizkosten, Schutzrüstung und Absturzsicherung) 7.1 Dem Auftragnehmer werden auf der Baustelle vom Auftraggeber Verfügung gestellt: entgeltlich/ unentgeltlich1 zur Baustoffe und Bauteile: keine Bauhilfsstoffe, Gerüste: kein 7.2 Dem Auftragnehmer stehen zur Mitbenutzung entgeltlich/ unentgeltlich1 folgende Geräte bzw. Anschlüsse zur Verfügung, die von anderen Auftragnehmern gemäß VOB Teil C vorgehalten werden: keine 7.3 Dem Auftragnehmer stehen auf der Baustelle folgende Anschlüsse für die Entnahme von Wasser und Energie entgeltlich/ unentgeltlich1 zur Verfügung: Baustrom, Bauwasser pauschal 1,5% der Bruttoabrechnungssumme Die Kosten für Verbrauch und den Messer oder Zähler trägt der Auftragnehmer; mehrere Auftragnehmer tragen sie anteilig. Die Aufteilung der Kosten hat der Auftragnehmer im direkten Verhältnis mit den weiteren Auftragnehmern zu koordinieren. Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber bestehen insofern nicht. 7.4 Über die Verpflichtung aus VOB Teil C hinaus hat der Auftragnehmer anderen vom Auftraggeber beauftragten Unternehmen die Mitbenutzung von Gerüsten, Strom- und Wasseranschlüssen sowie anderen Baustelleneinrichtungen unentgeltlich zu gestatten, soweit dies zumutbar ist. 7.5 Der Auftragnehmer hat ohne besondere Vergütung Schnee und Eis im Baustellenbereich zu beseitigen, soweit dies für die Aufrechterhaltung des Baubetriebes, nach arbeitsrechtlichen Bestimmungen und für die Durchführung seiner eigenen Arbeiten erforderlich ist. 7.6 Eventuell erforderlich werdende Heizungskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers stehen, sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. 7.7 Soweit nicht in der Leistungsbeschreibung etwas anderes bestimmt ist, sind Schutzrüstungen und Absturzsicherungen unentgeltlich vom Auftragnehmer zu stellen und daher bei der Preisermittlung zu berücksichtigen. 7.8 Bauleistungsversicherung1 Der Auftraggeber hat für das Projekt eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Der Auftraggeber hat für das Projekt keine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Soweit der Auftraggeber eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen hat, gilt Folgendes: Der Deckungsumfang sowie die Versicherungsausschlüsse ergeben sich aus dem Versicherungsschein, welcher beim Auftraggeber eingesehen werden kann. Die Kosten der Bauleistungsversicherung hat der Auftrag- GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 4 von 14 BVB (VOB 05/2016) nehmer im Rahmen einer Umlage auf die Bruttoschlussrechnungssumme von 0,89 ‰ zu tragen. Der Auftragnehmer hat Bauleistungsschäden unverzüglich nach deren Entdeckung zu melden. Bauleistungsschäden sind dem Versicherer zu melden. Versicherte Verluste durch Diebstahl hat der Auftragnehmer darüber hinaus der Polizeibehörde zu melden und sich dies bestätigen zu lassen. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall: 250,00 € Der Auftragnehmer darf das Schadensbild bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer nur verändern, soweit Sicherheitsgründe die Eingriffe erfordern und soweit die Eingriffe den Schaden mindern oder diese zur Aufrechterhaltung des Baubetriebes unvermeidlich erforderlich sind. 8. Gütenachweise (§ 4 VOB/B) Der Auftragnehmer hat ohne besondere Vergütung die vertragsgemäße Beschaffenheit der von ihm gelieferten Stoffe und Bauteile und der von ihm aufgeführten Leistungen wie folgt nachzuweisen (Art und Anzahl der Proben, Prüfverfahren): 1 siehe Vergabeunterlagen Falls vorstehend nichts anderes angegeben ist, gelten für die Gütenachweise die Angaben in den „Allgemeinen technischen Vorschriften“ (VOB Teil C) und in den zum Vertragsbestandteil erklärten „Zusätzlichen technischen Vorschriften“. 9. Weitere Bedingungen (Haftpflichtversicherung, Umwelt-, und Gesundheitsschutz) 9.1 Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertrag ist von dem Auftragnehmer eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen und bis zur Beendigung des Vertrages aufrecht zu erhalten. Der Auftraggeber kann jederzeit den Nachweis verlangen, dass der Versicherungsschutz fortbesteht. Der räumliche Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung muss das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit umfassen. 9.2 Bei der Planung und Bauausführung sollen nur Materialien vorgesehen bzw. verwendet werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Entsorgung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Baustoffe sollen stofflich und energetisch verwertbar sein. Die nachfolgend genannten Umweltvorschriften gelten ab einem Auftragswert von 10.000 Euro netto. Die nachfolgenden Baustoffe dürfen weder für Bauteile noch für Baunebenprodukte verwendet werden. Der Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl auf Hochbau- als auch Tiefbaumaßnahmen. Dies gilt für - - - - - Produkte, deren Inverkehrbringen oder Verwendung nach den Vorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts oder des deutschen Rechts aus Gründen des Umwelt- oder Gesundheitsschutzes unzulässig sind. Farbmittel auf Schwermetallbasis Holz- und Holzprodukte, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder durch einen gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikates oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind anzuerkennen, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden. Baustoffe, sofern keine Verpflichtungserklärung des Herstellers darüber vorliegt, dass sie keine teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden. Holzschutzmittel, deren Wirkstoffe nicht im Anhang I / IA der Richtlinie 98/8/EG für die Produktart 8 (Holzschutzmittel) aufgenommen worden sind. Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen von nicht mineralischen Oberflächen, Korrosionsschutz, Dichtungen, Kleber und Versiegelungen, die einen VOC (volatile organic compounds/ flüchtige organische Verbindungen)-Gehalt über 3 Prozent des eingebauten Produkts nach 2004/42/EG aufweisen. unbeschichtete und beschichtete Holzwerkstoffplatten, sofern deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum überschreitet. Bauteile aus Polyvinylchlorid (PVC), wie Fensterprofile, Rollläden, Türen, Dach- und Dichtungsbahnen, Rohre, Kabelkanäle, Kabel, sofern GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 5 von 14 BVB (VOB 05/2016) die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des Neumaterials durch Herstellererklärung nicht belegt ist, die Bauteile zur Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften nicht mit einer Kennzeichnung versehen sind und keine Verpflichtungserklärung des Herstellers bzw. der betreffenden Branche zur Rücknahme vorliegt. Es sind umweltverträgliche, lösemittelarme Oberflächenbehandlungs-, Anstrich- und Klebstoffe sowie Lacke vorzugsweise mit dem Umweltzeichen für schadstoffarme Lacke „Blauer Engel“ zu verwenden. Bei Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem umweltgerechten Recyclingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien zu ersetzen, die nicht unter diese Verwendungsverbote und -beschränkungen fallen. Der Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens geltend zu machen. 9.3 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten in schadstoffbelasteten Bauwerken Jede Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt dem elektronischen Nachweis- / und Andienverfahren. Alle Abfallwirtschaftsbeteiligten müssen elektronische Register führen. Das ausführende Unternehmen wird im Zusammenhang mit dem Bauauftrag auch mit dem Nachweis- / und Andienungsverfahren (inkl. Empfangsberechtigung für die Gebührenbescheide) bevollmächtigt. Das gesamte Entsorgungsmanagement wird vollständig dem ausführenden Unternehmen und seinen Nachauftragnehmern - inkl. Nachweisverfahren und Andienung – übertragen. Die ausführende Firma muss den Nachweis der Sach- und Fachkunde im Rahmen der Ausschreibung erbringen (z. B. Entsorgungsfachbetrieb). Die beauftragte ausführende Firma setzt für die Durchführung der ausgeschriebenen Schadstoffsanierungsarbeiten vor Ort einen sachkundigen Aufsichtsführenden bzw. verantwortlichen fachkundigen Mitarbeiter ein. Diese verantwortliche Person muss für die Aufsicht der ausgeschriebenen Arbeiten geeignet sein, dient als Ansprechpartner für die am Bau Beteiligten und ist verantwortlich für die Ausführung der durchzuführenden Schadstoffsanierungsarbeiten. Die beauftragte Firma muss technisch und personell in der Lage sein, unter strikter Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen eine zügige Erledigung des Sanierungsauftrages zu gewährleisten. Der Transporteur gefährlicher Abfälle ist verpflichtet seine Beförderertätigkeit gegenüber der Senatsverwaltung anzuzeigen oder besitzt eine Beförderererlaubnis, die zum Transport von gefährlichen Abfällen grundsätzlich erforderlich ist. 10. Hinweise zum Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe sowie Hinweis zum Steuerabzugsverfahren nach § 48 a EStG Die GESOBAU AG ist als Leistungsempfänger nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) verpflichtet, bei Verträgen über Bauleistungen 15 v. H. von jedem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Bruttoentgelt an das für den Auftragnehmer zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt. Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen. Auch in Ihrem Interesse wird um die rechtzeitige Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gebeten. Damit können Sie zusätzliche Verwaltungsarbeit und einen Steuerabzug vermeiden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der GESOBAU AG jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Falle des Unterlassens trotz Aufforderung des Auftraggebers ist die Forderung des Auftragnehmers nicht fällig, die von der fehlenden gültigen Freistellungsbescheinigung betroffen ist. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerabzug. Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, werden von der an Sie zu leistenden Zahlung 15 v. H. abgezogen und an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzuges wird Ihnen mitgeteilt. Der Steuerabzug wird haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber die notwendigen Angaben über das für ihn zuständige Finanzamt, die Kontonummer des Finanzamts und seine Steuernummer zu machen. GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 6 von 14 BVB (VOB 05/2016) 11. Weitere Vertragsbedingungen bei Bau-Entsorgungsleistungen Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten. Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen. Entsorgung von Bauabfällen Gemäß Formblatt 1 „Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungsziele“ sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Der Auftraggeber gibt im Formblatt 1 vor, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). Für diese Positionen hat der Bieter die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg zu machen. Die geforderten Zertifikate gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung sind beizufügen, es sei denn, die Vergabestelle fordert diese ausdrücklich erst zu einem späteren Zeitpunkt ab. Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich. Um ein höheres Qualitäts- und Sicherheitsniveau im Bereich der Abfallentsorgung bei Baumaßnahmen, die durch öffentliche Bauherrn abgewickelt werden, zu erreichen, sind für Abfallentsorgungsleistungen gemäß „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 8. August 2001 (ABl. S. 3750) ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z. B. Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu sammeln. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Großbeerenstraße 231, 14480 Potsdam, Tel. (0331) 2793-0, Fax: (0331) 2793-20 kostenpflichtig anzudienen (Andienungspflicht). Die Möglichkeit der Beratung über Notwendigkeit, Art und Umfang der Verwertung bzw. Beseitigung besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. VIII C 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979. Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen – Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi), Turmstraße 21, 10559 Berlin, Tel. (030) 902545-0-0, Fax: (030) 902545 - 301 abzustimmen. Weitere Regelungen zur Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ sowie im Merkblatt 3 „Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin“ enthalten. Das nachfolgende „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält weitergehende Hinweise auf Rechtsgrundlagen sowie auf diverse Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen in Berlin sowie deren Bezugsquellen. GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 7 von 14 BVB (VOB 05/2016) Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen (wie z.B. Entsorgungsgebühren, SBB-Gebühren) sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2 „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ vollständig ausgefüllt vorzulegen. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln und Kontaminationen Vor der Durchführung von Maßnahmen, welche mit Eingriffen in den Boden eines Grundstücks verbunden sind, haben bei begründetem Verdacht auf nicht erkannte Kampfmittel die Eigentümer, Besitzer, Bauherren u. a. im Rahmen des Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, dass diese erkannt und beseitigt werden. Unter dem Link: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/bauen/kampfmittel/ Merkblatt_zur_Kampfmittelbergung.pdf werden das zutreffende "Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin" sowie das dazugehörige Formular zur Verfügung gestellt. Beim Auffinden von Kampfmitteln sowie Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern und sofort die zuständigen Behörden zu informieren: • Stößt der Auftragnehmer bei der Durchführung des Bauvorhabens auf Kampfmittel, was nicht auszuschließen ist, ist wie folgt vorzugehen: a) Die Erd- und Tiefbauarbeiten sind sofort zu unterbrechen. b) Über die Notrufnummer 110 ist die Polizei zu rufen – sollte die Telefonnummer des zuständigen Abschnittes bekannt sein, ist zweckmäßig dort anzurufen. Die Bergung und Beseitigung der aufgefundenen Kampfmittel erfolgt durch die zuständige Abteilung der Polizei. c) Bis zum Eintreffen der Polizei ist die Fundstelle zu sichern und jegliches Betreten zu untersagen. Der Auftragnehmer ist gehalten, mit der angemessenen Sorgfalt vorzugehen. • Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren (letzte angegebene Durchwahl = Fax) Bezirksamt Telefon Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick 9029 - 14530 / 14531 / 14532 / 14533 - 14505 90298 - 4411 / 4475/ 4476 90296 - 4251 / 4263 / 4364 / 4265 / 4266 90293 - 6810 / 6811 / 6812 9018 - 45270 / 45492 90239 - 3288 90295 - 6873 / 6262 / 6534 / 6536 90294 - 5147 / 5148 / 510 90279 - 3650 / 3259 / 90299 -7952 / 5955 / 7603 / 6210 / 6415 / 5956 90277 - 7262 / 7426 90297 - 4175 / 4177 / 4246 / 4283 Fax - 2727 - 4259 - 6805 - 43057 - 3200 - 6216 - 3423 - 3388 - 6395 - 7386 - 4373 Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt. GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 8 von 14 BVB (VOB 05/2016) Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, VIII C 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben. Das Auffinden von Kampfmitteln und/oder Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Einsatz mobiler Anlagentechnik Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i.d.R. Genehmigungen des zuständigen Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt werden. Angebote zum mobilen Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen. Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi), Tel. (030) 902545 - 0 abzustimmen. GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 9 von 14 BVB (VOB 05/2016) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin Alle bei Bautätigkeit anfallenden Abfälle sind vorrangig einer möglichst hochwertigen Verwertung bzw. bei Nichtverwertbarkeit eigenverantwortlich einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der SBB mbH anzudienen. Bei der Bauabfallentsorgung sind insbesondere die nachfolgenden gesetzlichen Regelungen in der jeweils gültigen Fassung zu beachten: I. Rechtlicher Rahmen: o Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. EU Nr. L 312, S. 3) o Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz -KrW-/AbfG) vom 27.09.1994 (BGBl. I S. 2705) o Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (Nachweisverordnung -NachwV) vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298) o Verordnung zur Transportgenehmigung (Transportgenehmigungsverordnung -TgV) vom 10.09.1996 (BGBl. I S. 1411, (1997, 2861)) o Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung -EfbV) vom 10.09.1996 (BGBl. I S. 1421) o Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung -AVV) Artikel 1 der Verordnung vom 10.12.2001 (BGBl. I S. 3379) Im Land Berlin gelten darüber hinaus: o o Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin -KrW-/AbfG Bln) vom 21.07.1999 (GVBl. für Berlin S. 413) Für die Entsorgung nicht gefährlicher Bauabfälle gilt: Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin vom 19.03.2008 (GVBl. für Berlin S. 86) o Für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen gilt: Verordnung über die Andienung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung -SoAbfEV) vom 11.01.1999 (GVBl. S. 6) II. Merkblätter zur Bauabfallentsorgung: Von der für die Bauabfälle zuständigen Abfallbehörde, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt , werden Merkblätter, u.a. mit Hinweisen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen und nicht gefährlichen Bauabfällen, von mineralischen Abfällen sowie asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin herausgegeben. Die Merkblätter und ggf. weitere Informationen können über Fax: 9025 2523 oder 9025 2979 bestellt werden. Dieses Info-Blatt sowie die Merkblätter sind im Internet unter: http://www.berlin.de/sen/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/ veröffentlicht. Eine Aktualisierung erfolgt, wenn sich Vorschriften grundlegend ändern. gültig ab: 16. Juli 2009 GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 10 von 14 BVB (VOB 05/2016) 12. Einhaltung der ILO – Kernarbeitsnormen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641), dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 09. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073) dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24), dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442), dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98) dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o. a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Nettouftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o. a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o. a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Eigenerklärung (Vom Bieter nur auszufüllen und mit dem Angebot zurückzugeben, wenn eine Eintragung erfolgt.) Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns, die oben genannten Besonderen Vertragsbedingungen einzuhalten. Für folgende Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames Rundschreiben von SenWTF und SenStadt Nr. 4/2010 vom 11.08.2010 in der jeweils aktuellen Fassung) werden Zertifikate zum Nachweis eingereicht und als Anlage beigefügt: Ich erkläre, dass es für die folgenden Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames Rundschreiben von SenWTF und SenStadt Nr. 4/2010 vom 11.08.2010 in der jeweils aktuellen Fassung) bisher keine Zertifikate gibt. Andere, gleichwertige Nachweise werde ich auf Verlangen der Vergabestelle vorlegen. ______________________________ (Unterschrift des Bieters) GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 11 von 14 BVB (VOB 05/2016) 13. Einhaltung der Frauenförderung (bei einem geschätzten Auftragswert ≥ 200.000 Euro brutto) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Unterauftragnehmer sich nach Maßgabe des § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Unterauftragnehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o. a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Nettoauftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o. a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o. a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 14. Kennzeichnung der Mitarbeiter und Kaution für Baustellenausweise Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern einheitliche, das Unternehmen ersichtlich machende Kleidung zur Verfügung zu stellen und dafür Sorge zu tragen, dass diese auch getragen wird. Die Mitarbeiter sollen - auch für die Mieter - als Angestellte des Auftragnehmers erkenntlich sein. Zudem stellt der Auftraggeber im Bedarfsfall Aufdrucke für Textilien (z.B. Klettbänder), Magnetfolien o. Ä. zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers dafür Sorge zu tragen, dass diese vom Auftraggeber gestellte Kennzeichnung von seinen Mitarbeitern und Nachunternehmern getragen bzw. verwendet wird. Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht gekennzeichnete Mitarbeiter des Auftragnehmers von der Baustelle zu verweisen. Der Auftraggeber erhebt für die Gestellung von Baustellenausweisen eine Kaution in Höhe von 25 € je Ausweis, welche bei Verlust nicht zurückerstattet wird. 15. Objektüberwachung des Auftraggebers Die Objektüberwachung des Auftraggebers ist bevollmächtigt, den Auftraggeber bei den Belangen der örtlichen Baudurchführung zu vertreten. Zu Änderungen und Ergänzungen des Vertrages ist sie nicht bevollmächtigt. Die Objektüberwachung ist außerdem nicht bevollmächtigt: - 16. zur Entgegennahme von Behinderungsanzeigen nach § 6 Abs. 1 VOB/B und Vorbehaltserklärungen gegen die Schlusszahlung nach § 16 Abs. 3 VOB/B, zu Anordnungen nach § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B und/oder Vergütungsvereinbarungen nach § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B zu treffen, zu Änderungen der vertraglichen Fristenvereinbarungen, zur alleinigen Durchführung von Abnahmen, sofern dem Auftragnehmer nicht eine besondere, auf diese Abnahme bezogene, schriftliche Vollmacht vorgelegt wird. Streitigkeiten Für Streitigkeiten gilt Nr. 42 der ZVB (Gerichtsstand Berlin). GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 12 von 14 BVB (VOB 05/2016) Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele Nr. Vorgabe durch den AG (Kreuz) AVV-ASN Formblatt 1 V/B ²) Abfallart Name des Transporteurs ³) Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage ³) Nicht gefährliche Abfälle 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 170101 170102 170103 170107 170201 170202 170203 170302 170401 170402 170403 170404 170405 170406 170407 170411 170504 170506 170508 170604 170802 170904 Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik Gemische a. Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik Holz Glas Kunststoff Bitumengemische Kupfer, Bronze, Messing Aluminium Blei Zink Eisen und Stahl Zinn gemischte Metalle Kabel Boden und Steine Baggergut Gleisschotter Dämmmaterial Baustoffe auf Gipsbasis gemischte Bau- und Abbruchabfälle bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 1 170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten 2 3 4 5 6 170204* 170301* 170303* 170503* 170601* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten kohlenteerhaltige Bitumengemische Kohlenteer und teerhaltige Produkte Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Dämmmaterial, das Asbest enthält 7 170603* anderes Dämmmaterial, dass aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält 8 9 170605* 170801* asbesthaltige Baustoffe 10 170903* Siehe BVB Nr. 11 Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind sonst. Bau- u. Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: 2) V = Verwertung B = Beseitigung 3) Efb = Entsorgungsfachbetrieb GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Zertifizierungsnachweis für die jeweilige Tätigkeit ist: Seite 13 von 14 dem Angebot beizufügen nach Aufforderung der Vergabestelle nachzureichen BVB (VOB 05/2016) Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung Nr. AVV-ASN 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 170101 170102 170103 170107 170201 170202 170203 170302 170401 170402 170403 170404 170405 170406 170407 170411 170504 170506 170508 170604 170802 170904 Abfallart Formblatt 2 Menge V/B 2) Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage Nicht gefährliche Abfälle Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik Gemische a. Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik Holz Glas Kunststoff Bitumengemische Kupfer, Bronze, Messing Aluminium Blei Zink Eisen und Stahl Zinn gemischte Metalle Kabel Boden und Steine Baggergut Gleisschotter Dämmmaterial Baustoffe auf Gipsbasis gemischte Bau- und Abbruchabfälle bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 1 170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten 2 3 4 5 6 170204* 170301* 170303* 170503* 170601* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten kohlenteerhaltige Bitumengemische Kohlenteer und teerhaltige Produkte Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Dämmmaterial, das Asbest enthält 7 170603* anderes Dämmmaterial, dass aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält 8 9 170605* 170801* 10 170903* asbesthaltige Baustoffe Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind sonst. Bau- u. Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: 2) V = Verwertung B = Beseitigung ...................................................................... Hiermit wir die Vollständigkeit und Richtigkeit der o.g. Angaben bestätigt: (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift) GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 14 von 14 BVB (VOB 05/2016) Anlage 1 Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte sowie Verzeichnis der anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 1593 WHG 1593 Kastanienallee 105 in 13158 Berlin Vergabe-Nr.: Leistung: 1593-1-1072 Elektroinstallationsarbeiten Sofern in den Vergabe- und Vertragsunterlagen vom eigenen Betrieb des Bieters/Auftragnehmers die Rede ist, ist damit ausschließlich der den Vertrag schließende Betrieb bzw. die den Vertrag schließende Niederlassung gemeint. Schwester- und Tochterunternehmen oder andere Niederlassungen, die den Vertrag nicht abschließen, gehören nicht zum eigenen Betrieb. I. Im eigenen Betrieb zur Verfügung stehende Arbeitskräfte Die Bauleistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb ausgeführt, soweit nachfolgend keine abweichende Erklärung erfolgt und Nachunternehmer für diese Leistungen benannt sind. Dafür stehen in meinem/unserem Betrieb insgesamt Für die Erbringung der Bauleistungen werden davon Berufsgruppen wie folgt gliedern: gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung. Arbeitskräfte eingesetzt, die sich nach Anzahl und Berufsgruppe Anzahl vorgesehener Arbeitskräfte 1) 2) 3) 4) 5) 6) Ggf. weitere Berufsgruppen / Arbeitskräfte sind auf einer gesonderten und unterzeichneten Anlage anzugeben. GESOBAU AG Seite 1 von 2 Anlage 1 (VOB 05/2016) Anlage 1 II. Verzeichnis der anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) Hinsichtlich des Einsatzes anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) wird auf Nr. 10 der Bewerbungsbedingungen (BwB) verwiesen. Hinweis bei europaweiten Vergaben nach EU-Vergaberecht: Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind Nachweise des Bewerbers/Bieters vorzulegen, dass ihm die erforderlichen Mittel der einzelnen nachfolgend benannten anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Die GESOBAU AG behält sich vor, derartige Nachweise auch bei nationalen Vergaben im Einzelfall anzufordern. Die Zustimmung der GESOBAU AG für die nachfolgend benannten anderen Unternehmen gilt mit Vertragsabschluss als erteilt. Ein Austausch der bestätigten anderen Unternehmen ist nur mit schriftlicher Einwilligung der GESOBAU AG zulässig. Diese Unternehmen haben den Anforderungen nach Nr. 24 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) zu entsprechen. Die Namen der anderen Unternehmen sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch andere Unternehmen auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der GESOBAU AG Namen und Adressen der anderen Unternehmen und die Anzahl der verfügbaren Arbeitskräfte. Unternehmer 1: OZ / Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Mein/Unser Betrieb ist auf die Leistung eingerichtet Beschreibung der Teilleistungen Mein/Unser Betrieb ist auf die Leistung eingerichtet Beschreibung der Teilleistungen Mein/Unser Betrieb ist auf die Leistung eingerichtet Beschreibung der Teilleistungen Mein/Unser Betrieb ist auf die Leistung eingerichtet Unternehmer 2: OZ / Leistungsbereich Unternehmer 3: OZ / Leistungsbereich Unternehmer 4: OZ / Leistungsbereich Ggf. weitere andere Unternehmen sind auf einer gesonderten und unterzeichneten Anlage anzugeben. GESOBAU AG Seite 2 von 2 Anlage 1 (VOB 05/2016) Anlage 2 a Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlichrechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Maßnahmen-Nr.: WHG 1593 Baumaßnahme: WHG 1593 Kastanienallee 105 in 13158 Berlin Vergabe-Nr.: 1593-1-1072 Leistung: Elektroinstallationsarbeiten Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Verpflichtung zugrunde: 1. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, wie ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) zu erfüllen. 2. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu entlohnen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ausgenommen Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen. Gleiches gilt für meine/unsere Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, bei der Auftragsdurchführung meinen/unseren Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Die Erfüllung aller vorgenannten Verpflichtungen werde ich/werden wir auch von den von mir/uns beauftragten Nachunternehmern verlangen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner/unserer Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. 3. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (insbesondere nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches, nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. 4. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, der GESOBAU AG zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen der GESOBAU AG vorzulegen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch der GESOBAU AG vorzulegen. GESOBAU AG Seite 1 von 2 Anlage 2 a (VOB 05/2016) Anlage 2 a 5. Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 6. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den vorstehenden Verpflichtungen erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an die GESOBAU AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, zu zahlen. Mir/uns ist bekannt, dass ein nachgewiesener schuldhafter Verstoß die GESOBAU AG außerdem zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer sich mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten der GESOBAU AG verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den vorstehenden Verpflichtungen erfolgten Entlohnung eines in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an die GESOBAU AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, zu zahlen. Mir/uns ist bekannt, dass sowohl ein schuldhafter Verstoß gegen meine/unsere Beauftragungspflicht von Nachunternehmern als auch ein nachgewiesener schuldhafter Verstoß des Nachunternehmers die GESOBAU AG außerdem zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. Es wird klargestellt, dass die insgesamt nach den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, dieser Vereinbarung sowie der Anlage 2b der Angebotsunterlagen zu verwirkende Vertragsstrafe auf maximal 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt wird und die jeweils genannten Höchstbeträge nicht jeder für sich gelten. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche durch die GESOBAU AG bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird hierauf jedoch nicht angerechnet. 7. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, andere Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das andere Unternehmen eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind der GESOBAU AG auf Verlangen vorzulegen. GESOBAU AG Seite 2 von 2 Anlage 2 a (VOB 05/2016) Anlage 2 b Vereinbarung zwischen Auftragnehmer der GESOBAU AG und anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 1593 WHG 1593 Kastanienallee 105 in 13158 Berlin Vergabe-Nr.: Leistung: 1593-1-1072 Elektroinstallationsarbeiten Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns als anderes Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) gegenüber unserem Auftraggeber (dem Auftragnehmer der GESOBAU AG) zu Folgendem: 1. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (inbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, wie ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) zu erfüllen. 2. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu entlohnen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ausgenommen Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen. Gleiches gilt für meine/unsere Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, bei der Auftragsdurchführung meinen/unseren Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner/unserer Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. 3. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (insbesondere nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches, nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. 4. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, gegenüber dem Auftraggeber mit Wirkung zugunsten der GESOBAU AG dieser zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen der GESOBAU AG vorzulegen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers vorzulegen. GESOBAU AG Seite 1 von 2 Anlage 2 b (VOB 05/2016) Anlage 2 b 5. Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 6. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, gegenüber dem Auftraggeber mit Wirkung zugunsten der GESOBAU AG, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den vorstehenden Verpflichtungen erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an die GESOBAU AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, zu zahlen. Bei Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen erwirbt die GESOBAU AG unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns zu fordern. Mir/uns ist bekannt, dass ein nachgewiesener schuldhafter Verstoß den Auftraggeber außerdem zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt und dass die GESOBAU AG berechtigt ist, ihrerseits den Auftraggeber zu kündigen. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoderordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. Es wird klargestellt, dass die insgesamt nach den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, der Anlage 2a der Angebotsunterlagen sowie dieser Vereinbarung zu verwirkende Vertragsstrafe auf maximal 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt wird und die jeweils genannten Höchstbeträge nicht jeder für sich gelten. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche durch den Auftraggeber bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird hierauf jedoch nicht angerechnet. 7. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, andere Unternehmen (z.B. Nach-Nachunternehmer) nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das andere Unternehmen eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem Auftraggeber und der GESOBAU AG auf Verlangen vorzulegen. .................................................................................. .................................................................... (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Bieter/Auftraggeber des NU) (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Unternehmen) GESOBAU AG Seite 2 von 2 Anlage 2 b (VOB 05/2016) Anlage 2 c Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) EU Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 1593 WHG 1593 Kastanienallee 105 in 13158 Berlin Vergabe-Nr.: Leistung: 1593-1-1072 Elektroinstallationsarbeiten Bieter Datum: Name des sich verpflichtenden Unternehmens Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o. g. Bieter diesem mit den Fähigkeiten meines/unseres Unternehmens für den/die Leistungsbereich(e) OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen zur Verfügung zu stehen. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Nachunternehmers1) 1 Wird eine Kopie oder ein Telefax vorgelegt, behält sich die GESOBAU AG vor, die Vorlage des Originals zu verlangen. GESOBAU AG Seite 1 von 1 Anlage 2 c (VOB 05/2016) Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 1593 WHG 1593 Kastanienallee 105 in 13158 Berlin Vergabe-Nr.: Leistung: 1593-1-1072 Elektroinstallationsarbeiten Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft: Mitglied 1: Mitglied 2: Mitglied 3: Mitglied 4: werden im Falle der Auftragserteilung die Leistungen als Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch ausführen. Bevollmächtigter Vertreter: Wir erklären, dass 1. der bevollmächtigter Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und 2. das federführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen. Zahlungen an die Arbeitsgemeinschaft sind auf das Konto mit IBAN-Nr. bei der Bank , mit BIC zu leisten. Mitglied 1 Ort Datum Stempel und Unterschrift Ort Datum Stempel und Unterschrift Ort Datum Stempel und Unterschrift Ort Datum Stempel und Unterschrift Mitglied 2 Mitglied 3 Mitglied 4 GESOBAU AG Seite 1 von 1 Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaftserkl. (VOB 05/2016) ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZVB) FÜR DIE AUSFÜHRUNG VON BAULEISTUNGEN Bezug: VOB, Teil B Nr. 1 Art und Umfang der Leistung (zu § 1 Abs. 2 VOB/B) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander: a) das Auftragsschreiben mit seinen Anlagen, b) die Leistungsbeschreibung mit den dazugehörigen zeichnerischen Unterlagen und Erklärungen, c) das Angebot (VOB) mit Bewerbungsbedingungen, d) die „Besonderen Vertragsbedingungen der GESOBAU AG in der Fassung von 07/2013“ (BVB), e) die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der GESOBAU AG in der Fassung von 07/2013“ (ZVB), f) die „Zusätzlichen Technischen Vorschriften der GESOBAU AG“, g) die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB, Teil B, in der zum Zeitpunkt des Vertrages gültigen Fassung, siehe Vorbemerkungen in den BVB). Bei Widersprüchen innerhalb einer Rangstufe steht dem Auftraggeber das Recht zur Leistungsbestimmung gemäß § 315 BGB zu. Einschränkungen in den Angebotsanschreiben oder den sonstigen Angebotsunterlagen des Auftragnehmers werden – unabhängig von ihrer vergaberechtlichen Beurteilung – nicht Bestandteil des Vertrages. Nr. 2 Leistungsverzeichnis (zu § 1 VOB/B) (1) Wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung benutzt hat, ist allein das vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis verbindlich. (2) Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung. Ohne diese Entscheidung ist eine Ausführung durch den Auftragnehmer zu unterlassen; gleichwohl ausgeführte Bedarfspositionen werden nicht vergütet (§ 2 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B). Im Falle vorzeitiger Beendigung des Vertrages bleiben Bedarfspositionen bei der Berechnung nach § 649 BGB unberücksichtigt. Nr. 3 Gegebenheiten auf der Baustelle (zu § 2 VOB/B) Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe von den Gegebenheiten der Baustelle – wie z.B. Bodenbeschaffenheit, Zufahrtsmöglichkeiten, Stellflächen, Umgebung, Baustrom- und Bauwasseranschlüsse – durch örtliche Besichtigung zu unterrichten. Nachforderungen wegen Unkenntnis dieser offensichtlich erkennbaren Baustellengegebenheiten sind ausgeschlossen. Nr. 4 Preisermittlung, Vergütung bei Nebenangeboten, geänderten und zusätzlichen Leistungen (zu § 2 VOB/B) (1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Aufforderung die Urkalkulation für die vertragliche Leistung zu übergeben. Dies gilt auch für seine Nachunternehmerleistungen. Aus der Urkalkulation müssen die Einzelkosten der Teilleistung, die baustellenbezogenen Gemeinkosten, die allgemeinen Geschäftskosten des Unternehmens wie auch Wagnis- und Gewinnzuschläge ersichtlich sein. Fehlen diese Angaben ganz oder teilweise, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung gemäß § 315 BGB zu bestimmen. Eine Öffnung der Urkalkulation zur Prüfung der Kalkulationsansätze erfolgt gemeinsam, es sei denn der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die einseitige Öffnung gestattet oder ist zu einem mit angemessener Frist eingeladenen Öffnungstermin nicht erschienen. (2) Sobald die Notwendigkeit der Ausführung geänderter oder zusätzlicher Leistungen und/oder daraus resultierender Mehrkosten erkennbar wird, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf unverzüglich schriftlich mit einer Mehrkostenanzeige hinzuweisen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt, auch wenn die Anordnung des Auftraggebers offenkundig ist. Diese Mehrkostenanzeige muss entsprechend den Umständen des Einzelfalls nachvollziehbar, detailliert und prüfbar aufgestellt sein. Unterlässt der Auftragnehmer die Abgabe einer Mehrkostenanzeige, kann der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend machen, sofern ihm hieraus ein Schaden entsteht. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Behinderungsanzeige neben einer Mehrkostenanzeige in vorstehendem Sinne bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 6 Abs. 1 VOB/B bleibt davon unberührt. (3) Darüber hinaus hat der Auftragnehmer den Auftraggeber im Falle der Anordnung geänderter oder zusätzlicher Leistungen sowie nach Bekanntwerden der Erforderlichkeit oder Zweckmäßigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen aus sonstigem Grund unverzüglich ein Nachtragsangebot zu unterbreiten, welches die Kosten- und Terminfolgen etwaiger Erschwernisse oder Anordnungen betreffend geänderter oder zusätzlicher Leistungen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen detailliert und prüfbar ausweist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber nur beabsichtigt, geänderte oder zusätzliche Leistungen ausführen zu lassen. Im Übrigen sind die Nachtragsangebote unter systematischer Fortschreibung der Leistungspositionen der Leistungsbeschreibung übersichtlich darzustellen und mit allen erforderlichen Nachweisen zu versehen. Die Verpflichtung zur Erstellung von Nachtragsangeboten besteht auf Anforderung des Auftraggebers auch zum Zwecke der Untersuchung der Vorteilhaftigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen vor Anordnung von Leistungsmodifikationen. GESOBAU AG Seite 1 von 10 ZVB (VOB 05/2016) Hat der Auftragnehmer in seinem Nachtragsangebot nicht auf zeitliche Auswirkungen der Nachtragsleistungen hingewiesen und auch keine Behinderungsanzeige nach § 6 Abs. 1 VOB/B übersandt, sind die Nachtragsleistungen innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen zu erbringen. (4) Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht bei fehlender Preisvereinbarung Sofern es im Einzelfall bis zum Abschluss der Preisvereinbarung für Änderungs- oder zusätzliche Leistungen nicht möglich sein sollte, Kosten für Änderungs- oder Zusatzleistungen zu ermitteln oder aus anderen Gründen eine Einigung nicht zustande kommt, z.B. weil sich die Parteien im Einzelfall nicht über die Höhe der Kosten oder die Anspruchsgrundlage einigen können, ist der Auftragnehmer dennoch zur Ausführung von Änderungs- und Zusatzleistungen verpflichtet. Die Kosten bzw. die Kostentragungspflicht sind dann nach Ausführung zu ermitteln. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten zu prüfen, ob es sich bei den nachtragsgegenständlichen Leistungen nicht um Vertragsleistungen handelt, die bereits mit den vereinbarten Festpreisen abgegolten sind. In diesem Fall ist die zuvor getroffene Anordnung gegenstandslos. Der Auftragnehmer hat insbesondere kein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht, sollte aufgrund vorstehenden Verfahrens oder aufgrund von Meinungsverschiedenheiten vor Ausführung der aus Sicht des Auftragnehmers nachtragsfähigen Leistung noch keine Vergütungsvereinbarung getroffen worden sein, es sei denn der Auftraggeber verweigert grundlos das Führen von Verhandlungen über den Nachtrag. Gleiches gilt für eine etwaige Anpassung des Pauschalfestpreises nach § 2 Abs. 7 Nr. 1, S. 2 VOB/B. (5) Mehrkostenanzeigen und Nachtragsangebote sind grundsätzlich parallel bei der Objektüberwachung und dem Auftraggeber einzureichen. (6) Ist der Auftrag auf ein Nebenangebot erteilt worden, dann sind mit der vereinbarten Vergütung alle von dem Nebenangebot beeinflussten Leistungen abgegolten, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden. Der Auftragnehmer übernimmt mit seinem Nebenangebot das Vollständigkeitsrisiko. Im Falle von Einheitspreispositionen bleibt die Vergütung allerdings auf die im ursprünglichen Ausschreibungstext enthaltenen Gesamtpreise für die von dem Nebenangebot beeinflussten Leistungen als Höchstbetrag beschränkt. Nr. 5 Einheitspreise (zu § 2 Abs. 2 VOB/B) Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis für die Einzelleistung, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht. Nr. 6 Lohn- und Gehaltsnebenkosten (zu § 2 Abs. 2 VOB/B) Lohn- und Gehaltsnebenkosten (Wege-, Fahrgelder, Auslösungen, Kosten für Familienheimfahrten und dergleichen) werden nur besonders vergütet, wenn dies im Leistungsverzeichnis ausdrücklich vorgesehen ist. Nr. 7 Lohn- und Stoffpreisänderungen (zu § 2 Abs. 3 VOB/B) (1) Vertragsparteien haben nur dann gegeneinander Anspruch auf Erstattung von Mehr- oder Minderaufwendungen, die nach Angebotsabgabe durch Lohn- oder Stoffpreisänderungen entstehen, wenn in den „Besonderen Vertragsbedingungen“ oder in anderen Vertragsunterlagen eine Gleitklausel im Sinne von § 9 Abs. 9 VOB/A ausdrücklich vereinbart worden ist. (2) Massen- und Mengenänderungen, die Ansprüche nach § 2 Abs. 3 VOB/B begründen können, sind vom Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Auftraggeber Schadensersatzansprüche zu, sofern er hierdurch einen Schaden erleidet. Nr. 8 Übernahme von Leistungen durch den Auftraggeber – Übertragung an einen anderen Auftragnehmer (zu § 2 Abs. 4 VOB/B) Werden Leistungen vom Auftraggeber selbst übernommen oder einem anderen Unternehmer übertragen und hat sich dies der Auftraggeber ausdrücklich vorbehalten, so entfällt in diesem Fall die dafür vereinbarte Vergütung, und § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B findet in diesem Fall keine Anwendung. Nr. 9 Stundenlohnarbeiten (zu § 2 Abs. 3 und 10 VOB/B) Sind in einem Leistungsvertrag Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so begründet die dafür angegebene Zahl von Stunden keinen Anspruch auf Durchführung und Vergütung entsprechend § 2 Abs. 3 VOB/B. Die vereinbarten Verrechnungssätze gelten unabhängig von der Zahl der geleisteten Stunden. Vergütet werden nur die tatsächlich geleisteten Stundenlohnarbeiten, für die eine schriftliche Anweisung des Auftraggebers vor deren Ausführung nach § 2 Abs. 10 VOB/B vorliegt und die entsprechend dieser Anweisung tatsächlich ausgeführt sowie gemäß § 15 VOB/B dokumentiert worden sind. Nr. 10 Ausführungsunterlagen (zu § 3 VOB/B) (1) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. (2) Notwendige Schriftstücke erhält der Auftragnehmer in 1-facher Ausfertigung. (3) Die Planunterlagen sind vom Auftragnehmer in seinem Bauleitungsbüro sorgfältig aufzubewahren und jeweils auf dem neuesten Stand zu halten (z.B. durch Eintragen von durch den Auftraggeber angeordneten Änderungen bzw. Ergänzungen, Auswechseln von überholten Plänen usw.) (4) Vom Auftraggeber werden – soweit für die Leistungserbringung des Auftragnehmers erforderlich - folgende Punkte übertragen und markiert: – – Achspunkte (AP) = Schnittpunkt 2er-Achsen Höhepunkte (HP) = Bolzen GESOBAU AG Seite 2 von 10 ZVB (VOB 05/2016) – Meterrisse (MR) Die Lage und die Anzahl der Markierungspunkte werden vom Auftraggeber festgelegt. Hierbei handelt es sich nur um eine minimale Grundvermessung zur Gesamtkoordination der Maßbeziehungen. Messpunkte und Markierungen anderer Unternehmer haben keine Gültigkeit. Falls diese übernommen werden, so gehen daraus eventuell resultierende Mängelbeseitigungen und/oder Folgeschäden zu Lasten des Auftragnehmers. Weitere vermessungstechnische Leistungen hat – soweit sie für die Leistungen des Auftragnehmers erforderlich sind – der Auftragnehmer selbst durch einen Vermessungsingenieur auf seine Kosten durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer ist für die sichere Erhaltung der ihm übergebenen Festpunkte verantwortlich. Muss aus baulichen Gründen ein Festpunkt entfernt werden, so ist vor der Beseitigung die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Wird ein Festpunkt ohne Zustimmung des Auftraggebers beseitigt, so wird dieser Punkt auf Kosten des Auftragnehmers durch den Auftraggeber wiederhergestellt oder ein extra Punkt errichtet. Diese Vermessungspunkte des Auftraggebers sind absolut verbindlich. Der Auftragnehmer hat jedoch in jedem Fall Kontrollmessungen auf weitere bauseitig eingemessene Punkte vorzunehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf die vorgenannten Festpunkte einzumessen, auch wenn bereits durch andere Auftragnehmer Voreinbauteile montiert sind. Bei Unstimmigkeiten ist der Auftraggeber vor der Weitermontage zu verständigen. (5) Der Auftragnehmer trägt, unabhängig von der Leistung des Auftraggebers, für die richtige planmäßige Lage aller von ihm ausgeführten Arbeiten die alleinige Verantwortung. (6) Hält der Auftragnehmer weitere Pläne, Berechnungen oder dergleichen als die vom Auftraggeber überreichten Planunterlagen für erforderlich, so hat er dies so rechtzeitig mitzuteilen, dass Störungen des Bauablaufs vermieden oder auf ein Minimum beschränkt werden können. Verspätete Mitteilungen begründen keinen Anspruch auf Bauzeitverlängerung gemäß § 6 VOB/B oder aus sonstigem Rechtsgrund. Nr. 11 Vom Auftragnehmer zu beschaffende Unterlagen (zu § 3 Abs. 5 VOB/B) (1) Unterlagen, die der Auftragnehmer zu beschaffen hat, sind in 3-facher Ausfertigung rechtzeitig vorzulegen. Sie dürfen erst nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch den Auftraggeber der Ausführung zugrunde gelegt werden (vgl. Ziff. 10 Abs. 1). Durch diese Genehmigung werden die Verantwortung und die Haftung des Auftragnehmers nach dem Vertrage - § 3 Abs. 3 S. 2, § 4 Abs. 2 und § 13 VOB/B – nicht eingeschränkt. Dem Auftraggeber ist eine angemessene Prüfdauer einzuräumen. (2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die vom Auftragnehmer ausgearbeiteten Unterlagen auch dann für die Durchführung des Bauvorhabens zu verwenden, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig gelöst wird. Der Auftraggeber ist berechtigt, die vom Auftragnehmer gelieferten Unterlagen ohne Mitwirkung des Auftragnehmers zu ändern und zur Verwirklichung seines Nutzungsrechts alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört es namentlich, Vervielfältigungen der Unterlagen des Auftragnehmers zu fertigen oder fertigen zu lassen. Die vom Auftragnehmer vorgelegten Unterlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen unverzüglich zu überlassen, und zwar auch dann, wenn noch offene Vergütungsansprüche bestehen. Etwa bestehende Urheberrechte bleiben hierdurch unberührt. Nr. 12 Veröffentlichungen (zu § 3 Abs. 6 VOB/B) (1) Veröffentlichungen über das Bauwerk durch den Auftragnehmer selbst oder durch Dritte auf Veranlassung oder mit Wissen des Auftragnehmers sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Als Veröffentlichungen in diesem Sinne gilt die Bekanntgabe folgender zusätzlicher – zu den in § 3 Abs. 5 VOB/B genannten – Unterlagen: Lichtbild-, Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Vervielfältigungen. (2) Für den Fall des schuldhaften Verstoßes wird eine Vertragsstrafe von 1 % der Nettoauftragssumme, im Höchstfalle 5.000 €, fällig. Für den Fall mehrerer Verstöße gegen die Regelungen in Abs. 1 wird die Vertragsstrafe auf maximal 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt. Nr. 13 Abwertende Äußerungen (1) Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder seine bzw. die für ihn tätigen Arbeitnehmer Dritten insbesondere Mietern – gegenüber keinerlei abwertenden Erklärungen - weder in mündlicher noch in schriftlicher Form über die Bausache oder über Anweisungen des Auftraggebers oder über den Auftraggeber selbst abgeben. (2) Bei wiederholter Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis gemäß § 8 Abs. 3 VOB/B aus wichtigem Grund zu kündigen. Nr. 14 Zusammenarbeit, Genehmigungen, Verständigung (zu § 4 Abs. 1 VOB/B) (1) Der Auftraggeber hat die jeweiligen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen den am Bau Beteiligten vorzugeben. Die Arbeitsdurchführung hat im Einklang mit anderen Gewerken zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit den weiteren Gewerken selbständig zu koordinieren. Hierfür ist ein fachkundiger und aussagefähiger Fachbauleiter durch den Auftragnehmer zu stellen. Für Mehr- und Sonderleistungen, die sich durch insofern mangelhaftes Zusammenarbeiten und/oder Koordination ergeben, kann der Auftraggeber den Auftragnehmer, der daran die Schuld trägt, haftbar machen. (2) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit seinen bzw. den für ihn tätigen Arbeitnehmern jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Nachunternehmer einsetzt. (3) Die für die Benutzung von öffentlichem Straßenland, für die Aufstellung von Bauzäunen, Aufenthaltsräumen, Aborten, Schuppen und dergleichen erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten GESOBAU AG Seite 3 von 10 ZVB (VOB 05/2016) einzuholen. Wird die diesbezügliche Genehmigung vom Auftraggeber eingeholt, hat der Auftragnehmer die Kosten zu übernehmen. (4) Soweit im Übrigen der Auftraggeber die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse herbeizuführen hat, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber rechtzeitig auf die Einholung der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse schriftlich hinzuweisen. (5) In regelmäßigen Abständen werden Baubesprechungen durchgeführt, an denen der Auftragnehmer mit einem bevollmächtigten Vertreter teilzunehmen hat. Diese Baubesprechungen werden von einem Bevollmächtigten des Auftraggebers, der dem Auftragnehmer noch benannt wird, anberaumt und vom Auftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers vorbereitet. Soweit in diesen Besprechungen zu einzelnen Punkten bindende Absprachen zwischen den Beteiligten getroffen werden, ist dies in einem schriftlichen Protokoll festzuhalten. Die Protokollführung übernimmt auf Anordnung des Auftraggebers der Auftragnehmer oder der Objektüberwacher des Auftraggebers. Das Protokoll wird für beide Vertragsparteien verbindlich und ergänzt den Vertrag, wenn eine Partei nicht nach Zugang des Protokolls innerhalb von 5 Arbeitstagen begründeten Widerspruch einlegt. Die Anzeigen des Auftragnehmers nach diesem Vertrag und der VOB/B sind nur dann rechtswirksam, wenn sie dem Auftraggeber neben dem Protokoll dem Auftraggeber gesondert schriftlich zugehen. (6) Dem Auftragnehmer ist es untersagt, zum Bauvorhaben vor, während oder nach der Bauabwicklung Auskünfte gegenüber Journalisten oder anderen Pressemitarbeitern zu erteilen. Sämtliche Kontakte zur Presse oder zu anderen Medien sind ausschließlich über den Pressesprecher des Auftraggebers zu führen. Nr. 15 Schutzmaßnahmen, Zustandsfeststellungen, Beschädigungen, Unfälle (zu § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 1, 2, 4 VOB/B) (1) Der Auftragnehmer hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, ohne besondere Vergütung für die Dauer seiner Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die für die Ausführung seiner Leistung im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und gärtnerischen Anlagen sowie zur Sicherung von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind solange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle. (2) Die vorhandene Bausubstanz ist pfleglich zu behandeln und zu schützen und darf nur in Absprache mit der Bauleitung in Teilbereichen beschädigt oder entfernt werden. (3) Der Zustand der Straßenbefestigung ist vom Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem Auftraggeber und dem zuständigen Tiefbauamt festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten. (4) Der Zustand der Bäume im Bereich der Baustelle ist vom Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem zuständigen Gartenbauamt festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten. (5) Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen- und Platzland sind, soweit sie die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs oder den Verkehr auf der Baustelle selbst beeinträchtigen, vom Auftragnehmer während der Durchführung der Vertragsleistung ohne besondere Vergütung zu verhindern und laufend zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für die Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Nachunternehmer. (6) Von allen wichtigen Maßnahmen und Ereignissen im Baubereich ist der Auftraggeber und die Bauüberwachung des Auftraggebers parallel und rechtzeitig in Kenntnis zu setzen; insbesondere hat der Auftragnehmer Leitungsbeschädigungen, Beschwerden und Hinweise von Anliegern, Schäden an Nachbargrundstücken und -gebäuden sowie Mietereigentum, Hochwasser oder Altlasten unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Solche Mitteilungen sind stets unabhängig von den Eintragungen in Bautagesberichten zu machen. Dies gilt insbesondere auch für Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist. Mündliche oder fernmündliche Mitteilungen sind innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu wiederholen. (7) Der Auftragnehmer hat Kontrollprüfungen des Auftraggebers zu ermöglichen, ohne dass daraus Behinderungen oder Mehrkosten geltend gemacht werden können. Dies schließt Kontrollprüfungen nicht nur an der Baustelle, sondern auch in der Betriebsstätte des Auftragnehmers oder seines Lieferanten vorgefertigter Bauteile ein. Nr. 16 Werbung, Besichtigungen, Firmenschilder (zu § 4 Abs. 1 VOB/B) (1) Firmenschilder und andere Werbemittel dürfen nur mit Einwilligung des Auftraggebers auf der Baustelle angebracht werden. (2) Der Auftraggeber kann im Falle seiner Einwilligung verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden. (3) Besichtigungen der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet. Nr. 17 Bautagesberichte, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer (zu § 4 Abs. 1 VOB/B) (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte (Rapporte) zu führen und dem Auftraggeber täglich eine Durchschrift zu übergeben, es sei denn, dass dieser mit längeren Zeitabschnitten einverstanden ist. Die in den Bautagesberichten enthaltenen Angaben sind rein informativ und für den Auftraggeber nicht verbindlich. Mit der Übergabe der Bautagesberichte ist daher keine Anerkennung der Inhalte durch den Auftraggeber verbunden. Kosten-, Termin- und Qualitätsänderungen und etwaige sich daraus ergebende Forderungen sind außerhalb der Bautagesberichte gesondert schriftlich mit Begründung beim Auftraggeber anzumelden. (2) Die Bautagesberichte (Rapporte) müssen Angaben enthalten über: Wetter, Temperaturen, Zahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Stundenaufwand, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen GESOBAU AG Seite 4 von 10 ZVB (VOB 05/2016) Baufortschritt, Art und Ort der ausgeführten Leistungen, Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Unterbrechungen, Betonierungszeiten, Unfälle und andere Vorkommnisse, die für die Ausführung oder Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. (3) Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Stoffe oder Bauteile zur Verwendung für die Bauleistung übergeben, so ist der Verbrauch dieser Stoffe wöchentlich in einem Bericht nachzuweisen. (4) Der Auftragnehmer und dessen genehmigte Nachunternehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf der Baustelle täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen dem Auftraggeber und der Verfolgungsbehörde zur Einsicht vorgelegt werden können. (5) Im Rahmen der Bauleitung hat der Auftragnehmer für eine laufende Dokumentation der Baustelle zu sorgen. Einmal monatlich ist auf Anforderung des Auftraggebers ein aktueller Bautenstandsbericht mit laufender Fotodokumentation dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen und hinsichtlich Terminüberschreitungen Aufholkonzepte zu übergeben. Nr. 18 Ablöserecht (zu § 4 VOB/B) Verstößt ein vom Auftragnehmer mit der Leitung der Ausführung oder der verantwortlichen Überwachung einzelner Leistungen Beauftragter nachhaltig gegen anerkannte Regeln der Technik oder stört er in anderer Weise grob den Ablauf auf der Baustelle, so hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers diesen auszutauschen. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen außerdem berechtigt, Baustellenverbot für die entsprechenden Personen zu erteilen. Nr. 19 Lagerflächen, Freihalten, Anlieferbeschränkungen, Räumung (zu § 4 VOB/B) (1) Grundstücksflächen für Lager und Arbeitsplätze darf der Auftragnehmer nur mit Zustimmung des Auftraggebers benutzen. (2) Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber, Entwässerungs- und sonstige Abdeckungen frei und zugänglich gehalten werden. Die von den zuständigen Betrieben und Verwaltungen zum Schutze ihrer eigenen und sonstigen Einrichtungen getroffenen Bestimmungen sind zu beachten. (3) Der Auftraggeber kann verlangen, dass Baustoffe innerhalb bestimmter Zeiten nicht angefahren werden dürfen. (4) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind nach Beendigung der Arbeiten in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei Beginn der Arbeiten befanden, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird. (5) Die Baustelle ist sobald wie möglich zu räumen, spätestens innerhalb einer angemessenen Frist nach Abnahme der Arbeiten. Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung nicht unverzüglich, so kann der Auftraggeber die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers räumen lassen. Nr. 20 Umweltschutz und Bedenkenanzeigen (zu § 4 Abs. 2 und 3 VOB/B) (1) Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. (2) Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. (3) Die Bedenkenhinweispflicht besteht auch hinsichtlich der vom Auftragnehmer wahrnehmbaren Arbeiten von Nachfolgegewerken, die auf den Leistungen des Auftragnehmers aufbauen. Nr. 21 Haftung für Winterschäden und bauseitige Materiallieferung (zu § 4 Abs. 5 VOB/B) (1) Bis zur Abnahme seiner Leistungen trägt der Auftragnehmer auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag die Gefahr der Beschädigung, Zerstörung durch Frost, Schnee etc. und deren Folgen. (2) Die Übernahme und die einwandfreie Aufbewahrung aller bauseits zu liefernden und vom Auftragnehmer einzubauenden Stoffe und Bauteile sowie deren Transport zur Verwendungsstelle sind Sache des Auftragnehmers. Von der Übernahme bis zur Abnahme trägt der Auftragnehmer die Gefahr für diese Teile. Nr. 22 Baustoffe, Bauteile, Bauverfahren (zu § 4 Abs. 6 VOB/B) (1) Der Auftragnehmer darf, soweit Normen bestehen und sich aus den Vertragsunterlagen nichts anderes ergibt, nur normengerechte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwenden. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die Erfüllung dieser Verpflichtung nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die Lieferungen und Leistungen von Herstellern stammen oder von Unternehmern erbracht werden, die berechtigt sind, ein entsprechendes Gütezeichen einer amtlich anerkannten Güteschutzgemeinschaft zu führen. (2) Die verwendeten Materialien sind hinsichtlich Gewinnung, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung umweltschonend. Dabei stellen die bestehenden Umweltnormen in der jeweils gültigen Fassung Mindestanforderungen dar. Soweit vorhanden, sollen Produkte mit dem Umweltzeichen (Blauer Engel) zum Einsatz kommen. (3) Für die nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen – VOB, Teil C – und den übrigen Vertragsunterlagen vorgeschriebenen Güte- und Gebrauchsprüfungen von Stoffen und Bauteilen hat der Auftragnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist, ohne besondere Vergütung die Proben herzustellen oder zu entnehmen und prüfen zu lassen. Prüfgebühren gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Dieser bleibt auch für seine Lieferung und Leistung eigenverantwortlich. (4) Widerrechtlich eingebaute Baustoffe und Materialien sind auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Der Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens geltend zu machen. GESOBAU AG Seite 5 von 10 ZVB (VOB 05/2016) (5) der Auftragnehmer hat die Baumaßnahme unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen durchzuführen. (6) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber zu den wesentlichen Baustoffen und Bauteilen Farb- und Materialmuster kostenlos zur Entscheidung vorzulegen. Nr. 23 Mängelrüge und Ersatzvornahme (zu § 4 Abs. 7 VOB/B) Eine Kündigung nach § 4 Abs. 7 i.V.m. § 8 Abs. 3 VOB/B setzt nicht voraus, dass in sich abgeschlossene Teilleistungen i.S.d. § 12 Abs. 2 VOB/B vorliegen. Der Auftraggeber kann insofern den Bauvertrag auch bezogen auf die verzögerte Nachbesserung teilkündigen. Nr. 24 Nachunternehmer (zu § 4 Abs. 8 VOB/B) (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen, sofern nichts anderes in den Vertragsunterlagen festgelegt ist. Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. (2) Die Zustimmung des Auftraggebers zur Übertragung einer Leistung an einen Nachunternehmer kann davon abhängig gemacht werden, dass der mit dem Nachunternehmer abzuschließende Vertrag dem Auftraggeber zur Einsichtnahme vorgelegt wird. (3) Der Auftragnehmer hat vor jeder Weitergabe (Vertragsschluss) an einen Nachunternehmer von diesem auch folgende Unterlagen zu verlangen und dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen: a) Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes b) Unbedenklichkeitserklärung der Krankenkasse/ -kassen c) Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft d) Nachweis der Mitgliedschaft in der Handwerkskammer oder IHK e) Kopie der Betriebshaftpflichtversicherung Die Vorlage dieser Bescheinigungen ist nicht erforderlich, wenn der Nachunternehmer im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauaufträge (ULV) eingetragen ist. Ausländische Nachunternehmer haben statt dessen gleichwertige Bescheinigungen von Gerichts- und Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes vorzulegen. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, ist der Auftraggeber berechtigt den Nachunternehmer abzulehnen und gem. § 4 Abs. 8 Nr. 1 S. 4 VOB/B vorzugehen. Die Registerauskunft / gleichwertige Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. (4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht seinerseits weiter vergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat dem zuvor schriftlich zugestimmt. (5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet den Nachunternehmern sämtliche Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag entsprechend aufzuerlegen. Insbesondere hat der Auftragnehmer mit dem Nachunternehmer die Vereinbarung zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen (Anlage 2 b) zum Vertragsgegenstand zu machen. Dies gilt auch für die Verträge der Nachunternehmer. Vorstehendes gilt auch für Änderungs- und Zusatzaufträge sowie Nachtragsbeauftragungen an die Nachunternehmer. (6) Ferner ist der Auftragnehmer verpflichtet, mit seinen Nachunternehmern vertraglich zu vereinbaren, dass der Auftraggeber im Falle der Kündigung oder sonstigen Beendigung des Vertrages berechtigt ist, durch schriftliche Erklärung in die mit den Nachunternehmern geschlossenen Verträge mit Wirkung für die Zukunft in Bezug auf die noch zu erbringenden Restleistungen anstelle des Auftragnehmers einzutreten. Verweigert ein Nachunternehmer seine Zustimmung zu einer eventuellen Vertragsübernahme durch den Auftraggeber, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen und der Auftraggeber ist berechtigt den Nachunternehmer abzulehnen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber nach Abschluss der Nachunternehmerverträge bzw. Vereinbarungen von Nachtragsleistungen eine Kopie zu überlassen; die Preise können geschwärzt werden. (7) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er und ggf. beauftragte Nachunternehmer ausschließlich Mitarbeiter aus Ländern der Europäischen Union einsetzen oder nur solche Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern, die im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis sind. Die Arbeitserlaubnisse sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Liegt keine gültige Arbeitserlaubnis vor oder erlischt eine bestehende Arbeitserlaubnis infolge Befristung, so sind die betroffenen Arbeitskräfte unverzüglich von der Baustelle zu entfernen und durch andere Arbeitskräfte zu ersetzen. Weiterhin ist der Auftragnehmer verpflichtet, keine illegalen Mitarbeiter in irgendeiner Weise zu beschäftigen. Bei Verstoß kann der Auftraggeber ohne Mahnung den Vertrag außerordentlich kündigen. Der Auftragnehmer wird insbesondere auch die Bestimmungen des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30.08.01 BGBl. I 01, 2267ff. (GEiBBG) strikt beachten. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber berechtigt, neben seinem Anspruch auf Kündigung Ersatz aller ihm hierdurch entstandenen Schäden zu verlangen. Vorstehendes gilt auch, wenn der Auftragnehmer gegen das Gesetz zum Verbot der Schwarzarbeit verstößt. Nr. 25 Feststellung der Leistung (zu § 4 Abs. 10 VOB/B) (1) Für Leistungen, deren Mängelfreiheit bei der Abnahme nicht oder nicht mehr mit zumutbarem Aufwand überprüft werden kann (insbesondere weil diese zum Abnahmezeitpunkt nicht mehr sichtbar oder zugänglich sein werden wie z. B. Brandschutzklappen in Deckenbereichen, Versorgungsschächte und Abdichtungsarbeiten etc.) hat eine technische Zustandsfeststellung gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B zu erfolgen, solange die Vertragsgemäßheit der Leistung noch ohne die vorgenannten Hindernisse beurteilt werden kann. Zu den Zustandsfeststellungen hat der Auftragnehmer unter Beachtung einer Frist von mindestens 1 Woche schriftlich einzuladen. Das Ergebnis ist schriftlich niederzulegen. (2) Werden infolge unterbliebener Hinweise des Auftragnehmers zur Notwendigkeit von Bauzustandsfeststellung gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B nachträgliche Arbeiten zur Öffnung und Wiederverschließen der schon überbauten Bauteile notwendig, um die Mangelfreiheit zu überprüfen, so hat der Auftragnehmer alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten zu tragen. GESOBAU AG Seite 6 von 10 ZVB (VOB 05/2016) Nr. 26 Ausführungsfristen, Terminpläne und Behinderungen (zu §§ 5, 6 VOB/B) (1) Der Auftragnehmer hat einen nach Geschossen und Bauabschnitten/Arbeitsabschnitten detaillierten Bauablaufplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Bei Änderungen der Vertragsfristen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten und erneut vorzulegen. Der Plan ist dem Auftraggeber spätestens 5 Werktage nach Auftragserteilung – nach Überarbeitungen unverzüglich – in 2-facher Fertigung zu übergeben. (2) Die Leistungen sind vom Auftragnehmer ggf. hinsichtlich Ort und Zeit in Etappen oder abschnittsweise entsprechend den sich einstellenden Erfordernissen des Gesamtablaufes des Objektes nach Weisung der Objektüberwachung durchzuführen. Dem Auftragnehmer entstehen hierdurch keine gesonderten Ansprüche, z.B. wegen Unterbrechung oder Behinderung seiner Arbeiten, sofern die Parteien nicht einen bestimmten Ablauf vereinbart haben. (3) Der Auftraggeber behält sich Terminplanänderungen im Rahmen des Rahmen- bzw. Gesamtterminplanes vor. Sollten Terminverschiebungen aus bauseits zu vertretenden Gründen eingetreten sein, so ist, soweit der Auftragnehmer von der Terminverschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, die Zahl der vereinbarten Werktage für die Ausführung der Gesamtleistung unter Berücksichtigung der betroffenen Einzelleistung gleichwohl einzuhalten. Die Dauer der Ausführung bleibt maßgeblich für die Bestimmung der Fertigstellungsfrist in diesen Fällen. (4) Behinderungsanzeigen bedürfen auch dann der Schriftform, wenn die Behinderung offenkundig ist. (5) Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten so auszuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden. Er muss rechtzeitig und ausreichend für alle erforderlichen Unterrichtungen und Abstimmungen bezüglich seines technischen und zeitlichen Ablaufs Sorge tragen. (6) Sämtliche Ausführungsfristen sind so bemessen, dass die Arbeiten in einer Regelarbeitszeit von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr ausgeführt werden, es sei denn im Zuge der Abstimmung über den Detailterminplan wird etwas anderes vereinbart. Nr. 27 Verteilung der Gefahr (zu § 7 VOB/B) Es gilt nicht § 7 VOB/B, sondern § 644 BGB. Nr. 28 Verbotene Handlung: Kündigung aus wichtigem Grund (zu § 8 VOB/B) (1) Der Auftraggeber ist berechtigt, mit den Rechtsfolgen des § 8 Abs. 3 VOB/B den Vertrag in Erweiterung des dort enthaltenen Katalogs aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn: - der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Zusätzlich hat der Auftragnehmer als Schadensersatz 15 % der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, er weist nach, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen darüber hinausgehenden Schaden nachzuweisen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers – insbesondere solche aus § 8 Abs. 4 VOB/B – bleiben unberührt; - der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahe stehende Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solche Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt wurden oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile unmittelbar oder im Interesse des einen oder anderen einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden; - der Auftragnehmer bei der Erfüllung des Bauauftrages wiederholt gegen gesetzliche Bestimmungen (z. B. gegen das Gesetz zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung) verstoßen hat. (2) Eine Kündigung gem. § 6 Abs. 7 VOB/B ist seitens des Auftragnehmers erst nach Ablauf von 6 Monaten zulässig. Nr. 29 Haftung der Vertragsparteien (zu § 10 VOB/B) (1) Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die aus der Unterlassung ihm obliegender Schutz- und Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle und deren Umgebung entstehen. (2) In allen Schadensfällen ist der Tatbestand zu ermitteln und das Ergebnis in einem besonderen Protokoll festzuhalten. Dieses Protokoll ist nach Möglichkeit zusammen mit dem Auftraggeber anzufertigen und dem Auftraggeber in einem Exemplar auszuhändigen. Aus Überwachungsmaßnahmen des Auftraggebers kann der Auftragnehmer im Schadensfall keine Ansprüche geltend machen. (3) Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. Nr. 30 Förmliche Abnahme (zu § 12 VOB/B) (1) Sämtliche Abnahmen werden nur förmlich vorgenommen und durch den Auftraggeber oder seinen Bevollmächtigten durchgeführt. Sie ist vom Auftragnehmer mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Abnahmetermin schriftlich bei der Objektüberwachung zu beantragen. (2) Die fiktive Abnahme gemäß § 12 Abs. 5 VOB/B wird ausgeschlossen. Im Falle von § 640 Abs. 1 S. 3 BGB muss die Frist mindestens 2 Wochen betragen. (3) Das Fehlen von Unterlagen, die auf Grund von gesetzlichen Vorschriften bzw. Vereinbarungen zur Nutzung des Werks oder wesentlichen Teilen davon vorliegen müssen, gilt als wesentlicher Mangel im Sinne von § 12 Abs. 3 VOB/B. GESOBAU AG Seite 7 von 10 ZVB (VOB 05/2016) (4) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme wegen wesentlicher Mängel oder wegen nicht fertig gestellter Leistungen, so hat der Auftragnehmer nach Herstellung der vertragsgerechten Leistung die Abnahme erneut schriftlich gem. Abs. 1 zu beantragen. (5) Eine Teilabnahme in sich abgeschlossener Teile der Leistung gemäß § 12 Abs. 2 VOB/B kann der Auftragnehmer grundsätzlich nicht verlangen. Sie ist nur auf Wunsch des Auftraggebers durchzuführen. (6) Alle Kosten, die dem Auftraggeber infolge mangelhafter und nicht fristgerechter Behebung von Mängeln sowie durch mehrmalige Abnahmetermine entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Hierzu gehören auch Kosten der Objektüberwachung, des Projektmanagements/Projektsteuerung und der vom Auftraggeber sonstigen Beauftragten (auch eigene Mitarbeiter). Die Kosten ermitteln sich aus den vertraglich vereinbarten oder vergleichbaren Stundensätzen in den zwischen dem Auftraggeber und den Beteiligten abgeschlossenen Verträgen, auch wenn der Aufwand im Rahmen der Erbringung deren vertraglicher Leistungen liegt. Nr. 31 Abrechnung (zu § 14 VOB/B) I. Allgemeines (1) Die Abrechnung von Bauleistungen erfolgt beim Einheitspreisvertrag nach gemeinsamem Aufmaß. (2) Bei Modernisierungsumlagen von relevanten Maßnahmen erfolgt die Abrechnung wohnungsbezogen. (3) Die Rechnungen sind, sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich eine andere Postanschrift gefordert wird, unter nachfolgender Anschrift über die Objektüberwachung einzureichen: GESOBAU AG, Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin. Eine gekennzeichnete Kopie ist parallel an das Planungsbüro zu senden. (4) Die Rechnungen einschließlich eventuell vorhandener Aufmasse sind, wenn in Nr. 6 BVB nichts anderes geregelt ist, einfach im Original einzureichen. Dies gilt auch für Drittbelastungen. (5) Bei mehreren abzuwickelnden Aufträgen sind Rechnungen so aufzustellen, dass sie jeweils nur einen Auftrag, gegebenenfalls mit den dazugehörigen Nachaufträgen, erfassen, es sei denn, dass es sich um Kleinstaufträge handelt. (6) Im Rechnungskopf sind anzugeben: Für die Instandhaltung: a) Bestellnummer (z.B. 10/3501004711) b) Auftragsnummer, wenn vorhanden (z.B. 31xxxxx) c) Kontierung d) Kreditoren-Nummer (100xxx bis 199999) e) Wohnhausgruppe oder Mieteinheit, Adresse f) Sachbearbeitername und – Zeichen (z.B. Herr Müller, SC1) Für Baurechnungen sind nachstehende zusätzliche Informationen anzugeben: g) Projektnummer, wenn vorhanden (z.B. MM-0910-01) h) Leistungszeitraum und durchgeführte Maßnahme i) Bezeichnung ob Abschlags-, Zwischen-, Teil- oder Schlussrechnung (7) Den Rechnungen sind etwaige Anlagen (Lieferscheine, Tagelohnzettel, Mengenberechnungen und sonstige Belege), wenn in Nr. 6 BVB nichts anderes geregelt ist, einfach im Original beizufügen. Darüber hinaus ist eine endgültige Mengenberechnung aufzustellen und nach Prüfung und Anerkennung durch den Auftraggeber der Schluss- oder Teilrechnung beizufügen. (8) Das Rechnungsformat darf nicht kleiner als DIN A 5 sein. (9) Nach Möglichkeit ist nur allgemein übliches weißes DIN A4-Papier zu verwenden. (10) Ungeachtet der vorstehenden Anforderungen müssen alle Rechnungen den jeweils gültigen umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben entsprechen. Anderenfalls werden die Rechnungsbeträge nicht fällig. II. Rechnungslegung zur Abschlagszahlung (1) Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren und in Abständen von mindestens 3 Wochen zu legen. Die Parteien gehen davon aus, dass der Wertzuwachs gemäß § 632a BGB sich an den vertraglich vereinbarten Preisen und dem erreichten Leistungsstand orientiert. (2) Bereits erstellte Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der jeweiligen Zwischenbzw. Abschlagsrechnung zu vermerken und von der kumulierten Rechnungssumme abzusetzen. (3) Grundsätzlich sind jeder prüffähigen Rechnung die dazugehörigen notwendigen Belege und Nachweise beizufügen. III. Schluss-/Teilschlussrechnungen (1) Erst nach Abnahme der Leistung durch die GESOBAU AG sowie Vorlage der vollständigen Dokumentation ist die Schlussrechnung einzureichen. (2) Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Leistungen (Nachaufträge, Nachtragsleistungen, Schadensersatz nach § 6 Abs. 6 VOB/B usw.) sind im Rahmen der Schlussabrechnung besonders abzurechnen. Nach erfolgter Schlussrechnungslegung sind ergänzende Forderungen, die im Rahmen der Schlussrechnungslegung hätten berücksichtigt GESOBAU AG Seite 8 von 10 ZVB (VOB 05/2016) werden können, nicht mehr möglich, soweit der Auftraggeber aufgrund der zuvor unterbliebenen Abrechnung nun gehindert ist, diese Forderungen im Rahmen von Mieterhöhungsverlangen gegenüber den Mietern geltend zu machen. (3) Bereits erstellte Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der Schlussrechnung zu vermerken und von der kumulierten Rechnungssumme abzusetzen. (4) Teilschlussrechnungen sind formell wie Schlussrechnungen zu behandeln. IV. Preisnachlässe Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von Einheits- und Pauschalpreisen (incl. Taglohnarbeiten) abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Dies gilt auch, wenn der Preisnachlass auf die Angebots- und Auftragssumme bezogen ist. Nr. 32 Stundenlohnarbeiten (zu § 15 Abs. 1, 3 VOB/B) (1) Über ausgeführte Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer Stundenlohnzettel vorzulegen, die alle für die Abrechnung erforderlichen Angaben enthalten müssen. Stundenlohnzettel gelten grundsätzlich erst durch die Unterschrift eines Berechtigten des Auftraggebers als anerkannt im Sinne von § 15 Abs. 3 VOB/B. (2) Sind Stundenlohnberechnungssätze nicht vereinbart, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Verlangen Einsicht in die Lohnlisten zu gewähren. Nr. 33 Zahlungen, Überzahlungen, Abtretung (zu § 16 VOB/B) (1) Grundsätzlich erfolgen alle Zahlungen bargeldlos. Die in § 16 Abs. 1 und 3 VOB/B benannten Zahlungsfristen gelten als eingehalten, sofern die Überweisungshandlung durch den Auftraggeber innerhalb dieser vorgenommen wurde. (2) Für mit dem Bau fest verbundene Leistungen werden Abschlagszahlungen des Auftraggebers gewährt, wenn sie leistungsgerecht ausgewiesen sind. (3) Werden nach der Schlusszahlung Überzahlungen festgestellt, ist der Auftragnehmer zur Rückzahlung der überzahlten Beträge verpflichtet. Er kann sich nicht auf Wegfall der Bereicherung berufen. Die Überzahlung kann auch mit anderen Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber auf anderen Baustellen aufgerechnet werden. (4) Die Überzahlung ist für die Dauer ihres Bestehens mit 3 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Die Möglichkeit des Auftraggebers, bei Vorliegen der Voraussetzungen stattdessen die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen bleibt unberührt. Nr. 34 Sicherheitsleistung gem. § 648 a BGB Als öffentlicher Auftraggeber unterfällt die GESOBAU AG nicht dem Anwendungsbereich des § 648a BGB (§ 648a Abs. 6 Nr. 1 BGB). Nr. 35 Wartungsverträge Der Auftragnehmer hat für alle Anlagen, die der Wartung bedürfen, Wartungsverträge nach dem GESOBAU AG Mustervertrag bis spätestens 4 Wochen nach Beauftragung vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, bestimmte Fabrikate und Wartungsverträge innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Vorlage der Angebote der Wartungsverträge abzulehnen, wenn diese einen überdurchschnittlich hohen Wartungsaufwand oder –kosten verursachen. Der Auftragnehmer trägt die Beweislast, dass die Voraussetzungen der Überdurchschnittlichkeit nicht erfüllt sind. Nr. 36 Freistellungsanspruch Wird der Auftraggeber seitens Dritter wegen einem pflichtwidrigen Handeln des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen unverzüglich auf Aufforderung des Auftraggebers freizustellen. Sämtliche Kosten der Rechtssicherung und -verteidigung gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Nr. 37 Abtretung (1) Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht abgetreten werden. (2) Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst, – wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle und des Auftrags schriftlich angezeigt worden ist und wenn der neue Gläubiger dabei folgende Erklärung abgegeben hat: – „Ich erkenne an, a) b) c) d) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen beansprucht werden kann, dass mir gemäß § 404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren, dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des § 406 BGB zulässig ist, dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber nicht wirksam ist. Zahlungen, die der Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet, lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim Auftraggeber bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des Überweisungsauftrags an die Post oder Geldanstalt) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies gilt nicht, wenn der die Zahlung bearbeitende Kassenbeamte schon vor Ablauf dieser Frist von der Abtretungsanzeige Kenntnis hatte.“ GESOBAU AG Seite 9 von 10 ZVB (VOB 05/2016) (3) Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen. Nr. 38 Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung (1) Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers an den für den Auftraggeber nach diesem Vertrag anzufertigenden und zu übergebenden Plänen und Unterlagen ist ausgeschlossen. (2) Der Auftragnehmer kann gegen Ansprüche des Auftraggebers nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Nr. 39 Rechtswahl / Zustellungsbevollmächtigter (1) Auf das Vertragsverhältnis und die außervertraglichen Rechtsbeziehungen der Parteien ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. (2) Bei der Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Handlungen erfolgen in deutscher Sprache. (3) Hat der Auftragnehmer seinen Sitz nicht in Deutschland, hat er dem Auftraggeber mit dem Angebot unwiderruflich einen Rechtsanwalt mit Sitz in Deutschland als Zustellungsbevollmächtigten (auch für mögliche Rechtsstreitigkeiten) zu benennen. (4) Absatz 3 gilt entsprechend, wenn der Auftragnehmer seinen Sitz nach Vertragsschluss von Deutschland ins Ausland verlegt. Kommt der Auftragnehmer dem nicht nach, steht dem Auftraggeber bis zur unwiderruflichen Bestellung ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Werklohnansprüche zu. Nr. 40 Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten nicht. Nr. 41 Schriftform Alle mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Erklärungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Befreiungen von der Schriftform. Nr. 42 Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Streitigkeiten ist Berlin. GESOBAU AG Seite 10 von 10 ZVB (VOB 05/2016) Formblatt Korruptionsregister Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 1593 WHG 1593 Kastanienallee 105 in 13158 Berlin Vergabe-Nr.: Leistung: 1593-1-1072 Elektroinstallationsarbeiten Gemäß dem “Gesetz zur Einrichtung und Führung eines Registers über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin (Korruptionsregistergesetz – KRG)“ vom 19. April 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Ausgabe Nr. 16/2006, S. 358) in der jeweils geltenden Fassung ist die GESOBAU AG verpflichtet, ab einem Auftragswert von 15.000,- € hinsichtlich eines potentiellen Auftragnehmers beim Register über dort bekannt gewordene korruptionsrelevante oder sonstige Verstöße im Rechtsverkehr oder mit Bezug zum Geschäftsverkehr nachzufragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen der GESOBAU AG. Ihre Daten werden vertraulich und ausschließlich im Zusammenhang mit dem potentiellen Auftrag bearbeitet. Angaben zum Unternehmensinhaber bzw. zu den nach der Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten Name: Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort: Funktion im Unternehmen: Name: Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort: Funktion im Unternehmen: Name: Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort: Funktion im Unternehmen: Name: Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort: Funktion im Unternehmen: Die vorbezeichneten Personen stimmen der Weiterleitung der erforderlichen Daten an die GESOBAU AG zu. GESOBAU AG Seite 1 von 1 Formblatt Korruptionsregister (VOB 05/2016) Integritätsvertrag Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 1593 WHG 1593 Kastanienallee 105 in 13158 Berlin Vergabe-Nr.: Leistung: 1593-1-1072 Elektroinstallationsarbeiten zwischen der GESOBAU AG vertreten durch den Vorstand Jörg Franzen und Christian Wilkens Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin – im folgenden Auftraggeber genannt – und - im folgenden Bieter/Auftragnehmer genannt – Präambel Der Auftraggeber ist eines der führenden Wohnungsbauunternehmen in Berlin. Als städtische Wohnungsbaugesellschaft leistet die GESOBAU aktiv ihren Beitrag, um in der dynamisch wachsenden Stadt Berlin auch in Zukunft bezahlbaren Wohnraum für alle Berlinerinnen und Berliner bereitzustellen und lebendige Nachbarschaften zu erhalten. Deshalb erweitert die GESOBAU stetig durch Neubau und Zukauf ihren Bestand, der bis 2026 auf ca. 52.000 Wohnungen anwachsen wird. Zeitgleich wird die Modernisierung des Wohnungsbestandes fortgesetzt, um GESOBAU-Wohnungen zeitgemäß und nachhaltig für die Zukunft zu rüsten. Für Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen wird die Erteilung einer Vielzahl von Aufträgen erforderlich. Dies betrifft insbesondere Architekten- und Ingenieurverträge sowie Bauverträge und weitere für die Durchführung der Maßnahmen erforderliche Verträge. Der Auftraggeber legt dabei größten Wert auf die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, die Grundsätze der Nachhaltigkeit sowie der Grundsätze der Fairness und Transparenz in den Beziehungen zu den Auftragnehmern. Um die Ziele zu erreichen, hat der Auftraggeber einen externen unabhängigen Beobachter eingesetzt, der die Abwicklung der Aufträge bis zum Abschluss der Neubauvorhaben bzw. Modernisierungsmaßnahmen begleiten und überwachen wird. GESOBAU AG Seite 1 von 5 Integritätsvertrag (VOB 05/2016) §1 Verpflichtungen des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und anderer wirtschaftskrimineller Handlungen zu ergreifen und folgende Grundsätze zu beachten: 1. Kein Mitarbeiter des Auftraggebers wird im Zusammenhang mit der Vergabe oder Abwicklung von Aufträgen selbst oder durch Familienangehörige eine Leistung materieller oder immaterieller Art, die ihn besser stellt und auf die er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat, für sich oder einen Dritten fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. 2. Der Auftraggeber wird allen Bietern vor und während des Vergabeverfahrens die gleichen Informationen zukommen lassen und keinem Bieter vertrauliche Informationen weitergeben, durch die dem Bieter Vorteile im Hinblick auf die Auftragserteilung oder Auftragsdurchführung entstehen könnten. 3. Der Auftraggeber wird voreingenommene Personen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 6 Vergabeverordnung (VgV) von einer Mitwirkung am Verfahren ausschließen. (2) Erlangt der Auftraggeber Kenntnis von Verhaltensweisen eines seiner Mitarbeiter/innen, die einen Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität, insbesondere der § 246 StGB (Unterschlagung), § 263 StGB (Betrug), § 266 StGB (Untreue), § 267 StGB (Urkundenfälschung), § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr), §§ 331 - 335 StGB (Bestechungs- und Bestechlichkeitsdelikte von Amtsträgern) StGB § 17, § 18 UWG erfüllen, oder hat er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird er hierüber die Staatsanwaltschaft informieren und kann darüber hinaus weitere disziplinarische oder zivilrechtliche Schritte einleiten. §2 Verpflichtungen des Bieters/Auftragnehmers (1) Der Bieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und anderer wirtschaftskrimineller Handlungen zu ergreifen. Er verpflichtet sich, während seiner Teilnahme am Vergabeverfahren und nach Erhalt des Zuschlags im Rahmen der Durchführung des Auftrags insbesondere zur Beachtung folgender Grundsätze: 1. Der Bieter/Auftragnehmer wird dem Auftraggeber, seinen mit der Vergabe oder Durchführung des Auftrags befassten Mitarbeiter/innen oder einem Dritten keine Leistung materieller oder immaterieller Art, die den Auftraggeber oder seine Mitarbeiter besser stellt und auf die kein rechtlich begründeter Anspruch besteht, anbieten, versprechen oder gewähren, um dafür im Gegenzug Vorteile bei der Auftragsvergabe oder der Auftragsdurchführung zu erhalten. 2. Der Bieter/Auftragnehmer wird mit anderen Anbietern keine unzulässigen Absprachen unter Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen der VgV, der VOB/A, des UWG, des GWB sowie des StGB treffen. Hierzu zählen insbesondere Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten oder Ähnliches. 3. Der Bieter/Auftragnehmer wird keine strafbaren Handlungen aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität insbesondere im Sinne der §§ 246, 263, 266, 267, 298, 299, 333, 334 StGB, §§ 17 (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen), 18 (Verwertung von Vorlagen) UWG begehen. Der Bieter/Auftragnehmer wird über § 18 UWG hinaus die ihm im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art und kaufmännische Informationen des Auftraggebers auch auf Datenträgern nicht zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz unbefugt verwerten oder an Dritte GESOBAU AG Seite 2 von 5 Integritätsvertrag (VOB 05/2016) weitergeben. Der Bieter/Auftragnehmer wird auch keine Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz –SchwarzArbG) begehen. 4. Der Bieter/Auftragnehmer wird bei Abgabe seines Angebots alle Zahlungen offen legen, die er an Agenten, Makler oder andere Mittelspersonen im Zusammenhang mit der Vergabe des Auftrags geleistet hat, zu leisten verpflichtet ist oder zu leisten beabsichtigt. (2) Der Bieter/Auftragnehmer wird Dritte nicht zu Handlungen gemäß Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 - 3 anstiften bzw. hierzu Beihilfe leisten. (3) Der Bieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes beachtet werden. Im Fall einer weiteren (zu genehmigenden) Nachunternehmervergabe wird ebenfalls eine entsprechende Verpflichtungserklärung vom nächsten (Nach-)Nachunternehmer eingeholt. Der Bieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen. §3 Ausschluss vom Vergabeverfahren und Auftragssperre (1) Hat der Bieter vor Zuschlagserteilung durch einen Verstoß gegen § 2 oder auf andere Weise eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bieter vom Vergabeverfahren auszuschließen oder den bereits eingegangenen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. (2) Hat der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung auf sein Angebot durch einen Verstoß gegen § 2 oder auf andere Weise eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Auftragnehmer in Frage stellt, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. (3) Hat der Bieter/Auftragnehmer gegen § 2 verstoßen und hierdurch eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt, kann der Auftraggeber den Bieter/Auftragnehmer auch von zukünftigen Auftragsvergaben ausschließen. Die Verhängung und Dauer einer Sperre für zukünftige Auftragsvergaben richtet sich nach der Schwere der Verfehlung. Die Schwere ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalles, wobei insbesondere die Anzahl der Verfehlungen, die Stellung der involvierten Beteiligten im Betrieb des Bieters und die Höhe des Schadens zu berücksichtigten sind. Eine Sperre wird für mindestens 6 Monate, höchstens aber für 3 Jahre erteilt. (4) Wenn der Bieter/Auftragnehmer nachweisen kann, dass er den durch sein Verhalten angerichteten Schaden ersetzt und ein geeignetes Korruptions-Präventionssystem eingerichtet hat, kann der Auftraggeber von der Verhängung einer Sperre absehen oder die Sperre vorzeitig aufheben. (5) Ein Verstoß im Sinne der Nr. 1-3 oben gilt dann als vorliegend, wenn angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann. §4 Schadensersatz (1) Hat der Auftraggeber den Bieter vor Zuschlagserteilung gemäß § 3 vom Verfahren ausgeschlossen, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Bieter einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 3 % des Angebotswertes (ohne Optionen), höchstens jedoch 50.000 EUR zu verlangen. (2) Hat der Auftraggeber den Vertrag gemäß § 3 gekündigt, oder besteht eine Sachlage, die den Auftraggeber berechtigt, den Vertrag gemäß § 3 zu kündigen, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Auftragnehmer einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 5 % des Auftragswertes zu verlangen. GESOBAU AG Seite 3 von 5 Integritätsvertrag (VOB 05/2016) (3) Kann der Bieter/Auftragnehmer nachweisen, dass dem Auftraggeber durch den Ausschluss des Bieters vom Verfahren vor Zuschlagserteilung oder durch Kündigung des Vertrages nach Zuschlagserteilung kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Kündigung entstanden ist als ihm nach der Schadenspauschale zustünde, hat der Bieter/Auftragnehmer nur Schadensersatz in dem nachgewiesenen Umfang zu leisten. Kann der Auftraggeber nachweisen, dass ihm durch den Ausschluss des Bieters vor Zuschlagserteilung oder durch die Kündigung des Vertrages nach Zuschlagserteilung ein höherer Schaden entstanden ist als ihm nach der Schadenspauschale zustünde, ist er berechtigt, den höheren Schaden geltend zu machen. §5 Frühere Verfehlungen (1) Der Bieter versichert, dass keine früheren schweren Verfehlungen in den letzten drei Jahren vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. (2) Macht der Bieter hierüber unrichtige Angaben, kann er vom Verfahren ausgeschlossen oder der etwa erteilte Auftrag aus wichtigem Grunde gekündigt werden. §6 Gleichbehandlung aller Bieter/Auftragnehmer/Nachauftragnehmer (1) Der Bieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, eine mit diesem Integritätsvertrag gleichlautende Verpflichtungserklärung auch von allen Nachauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsabschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen. (2) Der Auftraggeber wird eine Vereinbarung mit denselben Bedingungen wie die vorliegenden mit allen Bietern und Auftragnehmern abschließen. (3) Der Auftraggeber wird alle Bieter, welche die vorliegende Vereinbarung nicht unterschreiben oder gegen die Bestimmungen der Vereinbarung verstoßen, vom Vergabeverfahren ausschließen. §7 Strafanzeigen gegen straffällige Bieter/Auftragnehmer/Nachauftragnehmer Erlangt der Auftraggeber Kenntnis von Verhaltensweisen eines Bieters oder Auftragnehmers oder Nachauftragnehmers oder eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin eines Bieters, Auftragnehmers oder Nachauftragnehmers, die einen Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität erfüllen oder hat er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird er hierüber die Staatsanwaltschaft informieren. §8 Externer unabhängiger Beobachter (1) Der Auftraggeber setzt einen einschlägig qualifizierten externen unabhängigen Beobachter für die Laufzeit des Projektes ein. Aufgabe des Beobachters ist es, unabhängig und objektiv zu überprüfen, ob und inwieweit die Parteien den Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachkommen. (2) Der Beobachter ist Weisungen der Vertreter der Parteien nicht unterworfen und übt sein Amt neutral und unabhängig aus. Er berichtet der Geschäftsführung des Auftraggebers. (3) Der Beobachter hat das Recht, die Projektunterlagen des Auftraggebers uneingeschränkt einzusehen. Der Auftragnehmer gewährt dem Beobachter auf dessen Anfordern und Nachweis eines berechtigten Interesses uneingeschränkt Einblick in seine Projektunterlagen. Dasselbe gilt für Nachauftragnehmer. Der Beobachter ist vertraglich zu Vertraulichkeit im Umgang mit Informationen und Dokumenten des Bieters/Auftragnehmers/Nachauftragnehmers verpflichtet. (4) Der Auftraggeber gibt dem Beobachter hinreichende Informationen über alle stattfindenden projektbezogenen Zusammenkünfte zwischen den Parteien, soweit diese aufgrund ihrer Bedeutung Auswirkungen auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ha- GESOBAU AG Seite 4 von 5 Integritätsvertrag (VOB 05/2016) ben können. Die Parteien räumen dem Beobachter die Möglichkeit ein, daran teilzunehmen. Ausgenommen sind Sitzungen von Organen der Parteien. Über die Teilnahme des Beobachters an diesen Gremiensitzungen entscheiden die Organe selbst. (5) Sobald der Beobachter einen Verstoß gegen diesen Vertrag feststellt oder festzustellen glaubt, informiert er die Geschäftsleitung des Auftraggebers. Der Beobachter kann unverbindliche Vorschläge zum Abstellen, zur Heilung von Verstößen oder anderem relevanten Verhalten unterbreiten. Darüber hinaus stehen dem Beobachter keine Rechte zu, von den Parteien ein bestimmtes Handeln, Dulden oder Unterlassen zu verlangen. (6) Der Beobachter wird der Geschäftsleitung des Auftraggebers regelmäßig schriftlich Bericht erstatten und gegebenenfalls Vorschläge zur Korrektur problematischer Vorgänge unterbreiten. (7) Hat der Beobachter einen begründeten Verdacht für einen Verstoß gegen Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetze aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität, wird er die Geschäftsleitung des Auftraggebers bei der weiteren Verfolgung dieses Verstoßes unterstützen. §9 Vertragslaufzeit Die Vereinbarung beginnt mit rechtskräftiger Unterzeichnung beider Parteien. Sie endet für den Auftragnehmer 12 Monate nach Schlusszahlung zum jeweiligen Auftrag, für alle anderen Bieter 12 Monate nach Auftragserteilung. § 10 Sonstige Bestimmungen (1) Die Vereinbarung unterliegt deutschem, materiellem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers. (2) Änderungen und Ergänzungen sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen. (3) Ist der Auftragnehmer eine Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft bzw. ein Konsortium, muss diese Vereinbarung von allen beteiligten Partnern unterschrieben werden. (4) Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen, bleibt hiervon der übrige Teil der Vereinbarung unberührt. In diesem Fall werden sich die Parteien bemühen, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die ihren Intentionen bei Vertragsschluss am nächsten kommt. Berlin, den GESOBAU AG Seite 5 von 5 Integritätsvertrag (VOB 05/2016) Bürgschaftsurkunde (Vertragserfüllungsbürgschaft) Name und Sitz des Auftragnehmers und die GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin, Tel.: +49 (0)30 - 4073 - 0 haben folgenden Vertrag abgeschlossen: Nr. des Auftragsschreibens, Datum Auftragssumme € Bezeichnung des Bauvorhabens und der Arbeiten nach Art und Ort Aufgrund dieses Vertrages hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft in Höhe von 10 v. H. des Bruttoauftragswertes zu stellen. Name und Anschrift des Bürgen Dies vorausgeschickt, übernehmen wir hiermit gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllung der Verpflichtung des Auftragnehmers aus vorgenanntem Vertrag die selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und unkündbare Bürgschaft nach deutschem Recht bis zum Betrag von insgesamt Betrag in Worten Betrag € mit der Maßgabe, dass wir nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden können und solange bis zur vorgenannten Höhe haften, wie vom Auftragnehmer die Erfüllung einschließlich mangelfreier Herstellung des Werks oder eine an deren Stelle tretende Verpflichtung geschuldet wird. Die Bürgschaft dient auch als Sicherheit für eventuelle Ansprüche auf Rückerstattung überzahlter Beträge (z. B. Abschlagszahlungen/Schlusszahlung) einschließlich der Überzahlungszinsen sowie für Schadenersatzansprüche aus kündigungsbedingten Mehrkosten. Die Bürgschaft erstreckt sich ebenfalls auf Ansprüche des Auftraggebers aus sonstigen vertraglichen Pflichtverletzungen, insbesondere der Verletzung einer Schutz- oder Sorgfaltspflicht nach § 241 Abs. 2 BGB, Diese Bürgschaft sichert Zinsen, Aufwendungen und Kosten jeder Art, die auf die verbürgte Forderung anfallen oder durch deren Geltendmachung entstehen, bis zum vorgenannten Höchstbetrag. Auf die Einrede der Anfechtung, der Aufrechenbarkeit mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftragnehmers, der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) sowie auf das Recht auf Hinterlegung verzichten wir. Unsere Haftung als Bürge wird durch eine Änderung in der Person des Auftragnehmers oder durch eine Änderung seiner Rechtsform nicht berührt. Der Anspruch aus dieser Bürgschaft verjährt nicht früher als die gesicherte Hauptforderung. Im Höchstfall gilt jedoch die Frist des § 202 Abs. 2 BGB. Sofern die Bürgschaftssumme nur einen Teil der nach dem Vertrag vom Auftragnehmer zu leistenden Sicherheit ausmacht, haften wir additiv neben etwaigen weiteren Bürgschaften bis zu dem verbürgten Höchstbetrag; § 769 BGB gilt nicht. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Ort, Datum GESOBAU AG Unterschriften Seite 1 von 1 Vertragserfüllungsbürgschaft (VOB 05/2016) Bürgschaftsurkunde (Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft) Name und Sitz des Auftragnehmers und die GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin, Tel.: +49 (0)30 - 4073 - 0 haben folgenden Vertrag abgeschlossen: Nr. des Auftragsschreibens, Datum Auftragssumme € Bezeichnung des Bauvorhabens und der Arbeiten nach Art und Ort Der Auftragnehmer erhält () eine Abschlagszahlung für die auf der Baustelle angelieferten, aber noch nicht eingebauten Bauteile bzw. für Bauteile, die für die Leistung eigens angefertigt und bereitgestellt worden sind. () eine Vorauszahlung. Stoffe oder Nach den Besonderen Vertragsbedingungen hat er als Sicherheit () bis zum Einbau der Stoffe/Bauteile, für die die Abschlagszahlung gewährt wird () bis zur Tilgung der Vorauszahlung nach dem o. a. Vertrag (durch Anrechnung auf fällige Zahlung) eine Bürgschaft zu stellen. Name und Anschrift des Bürgen Der vorgenannte Bürge übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete und unwiderrufliche Bürgschaft und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von Betrag Betrag in Worten € an den Auftraggeber zu zahlen. Diese Bürgschaft sichert Zinsen, Aufwendungen und Kosten jeder Art, die auf die verbürgte Forderung anfallen oder durch deren Geltendmachung entstehen, bis zum vorgenannten Höchstbetrag. Auf die Einrede der Anfechtung, der Aufrechenbarkeit mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftragnehmers, der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) sowie auf das Recht auf Hinterlegung verzichten wir. Unsere Haftung als Bürge wird durch eine Änderung in der Person des Auftragnehmers oder durch eine Änderung seiner Rechtsform nicht berührt. Der Anspruch aus dieser Bürgschaft verjährt nicht früher als die gesicherte Forderung. Im Höchstfall gilt jedoch die Frist des § 202 Abs. 2 BGB. Sofern die Bürgschaftssumme nur einen Teil der nach dem Vertrag vom Auftragnehmer zu leistenden Sicherheit ausmacht, haften wir additiv neben etwaigen weiteren Bürgschaften bis zu dem verbürgten Höchstbetrag; § 769 BGB gilt nicht. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Ort, Datum GESOBAU AG Unterschriften Seite 1 von 1 Abschl.-/Vorausz.-Bürgschaft (VOB 05/2016) Bürgschaftsurkunde (Bürgschaft für Mängelansprüche) Name und Sitz des Auftragnehmers und die GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin, Tel.: +49 (0)30 - 4073 - 0 haben folgenden Vertrag abgeschlossen: Nr. des Auftragsschreibens, Datum Auftragssumme € Bezeichnung des Bauvorhabens und der Arbeiten nach Art und Ort Aufgrund dieses Vertrages hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Brutto-Abrechnungssumme zu stellen. Name und Anschrift des Bürgen Dies vorausgeschickt übernehmen wir hiermit gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllung der Mängelansprüche durch den Auftragnehmer aus vorbezeichnetem Vertrag die selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und unkündbare Bürgschaft nach deutschem Recht bis zur Höhe von Betrag in Worten Betrag € mit der Maßgabe, dass wir nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden können. Diese Bürgschaft sichert Zinsen, Aufwendungen und Kosten jeder Art, die auf die verbürgte Forderung anfallen oder durch deren Geltendmachung entstehen, bis zum vorgenannten Höchstbetrag. Auf die Einrede der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftragnehmers, der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) sowie auf das Recht auf Hinterlegung verzichten wir. Unsere Haftung als Bürge wird durch eine Änderung in der Person des Auftragnehmers oder durch eine Änderung seiner Rechtsform nicht berührt. Der Anspruch aus dieser Bürgschaft verjährt nicht früher als die gesicherte Hauptforderung. Im Höchstfall gilt jedoch die Frist des § 202 Abs. 2 BGB. Sofern die Bürgschaftssumme nur einen Teil der nach dem Vertrag vom Auftragnehmer zu leistenden Sicherheit ausmacht, haften wir additiv neben etwaigen weiteren Bürgschaften bis zu dem verbürgten Höchstbetrag; § 769 BGB gilt nicht. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Ort, Datum GESOBAU AG Unterschriften Seite 1 von 1 Mängelanspruchsbürgschaft (VOB 05/2016) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung 10. Spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen Maßnahme: WHG 1593 Kastanienallee 105 in 13158 Berlin 11. Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten 12. Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten 13. Bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme 14. Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit Leistung: Elektroinstallationsarbeiten Bieter: Hiermit erkläre(n) ich/wir Folgendes: - Zutreffendes bitte ankreuzen – A. Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/innen1) beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten) Ja 15. Angebot alternierender Telearbeit 16. Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit auch in Führungspositionen Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt: 17. über 500 Beschäftigte ( gemäß § 3 Abs. 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummern 1 bis 6) Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit 18. Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der regulären Kinderbetreuung 19. Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen 20. Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze 21. Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen Nein ( keine weiteren Angaben erforderlich) B. Falls ja, bitte folgende weitere Angaben: I. Beschäftigtenzahl1) über 250 bis 500 Beschäftigte ( gemäß § 3 Abs. 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) über 20 bis 250 Beschäftigte ( gemäß § 3 Abs. 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) über 10 bis 20 Beschäftigte ( gemäß § 3 Abs. 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) 1) Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen. II. III. Weitere vertragliche Verpflichtungen Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß § 4 FFV einverstanden: 1. Der Auftragnehmer hat das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. 2. Sofern sich der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung anderer bedient, haben sie sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet. 3. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet: 1. Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans 2. Verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen 3. Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen 4. Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen 5. Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil 6. Einsetzung einer Frauenbeauftragten 7. Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente 8. Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind 9. Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlichen dominierte Berufe interessieren sollen GESOBAU AG Seite 1 von 1 IV. (Erforderlichenfalls anzugeben) Rechtliches Hindernis An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gemäß § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert: Begründung: (auf Verlangen nachzuweisen) Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können. FFV (VOB 05/2016) Eigenerklärung zur Eignung I Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 1593 WHG 1593 Kastanienallee 105 in 13158 Berlin Vergabe-Nr.: Leistung: 1593-1-1072 Elektroinstallationsarbeiten Bewerber/Bieter: Bewerber / Bieter 1 Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft 1 1. Angaben zum Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank Sofern der Bieter/Bewerber im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich / PQ-Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen ist, ist die Nummer anzugeben, unter der er im ULV eingetragen oder eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste der Präqualifizierungsdatenbank möglich ist. Ich bin/Wir sind im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für öffentliche Aufträge eingetragen. Ich bin/Wir sind präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich / PQ-Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. gelistet. Nummer: Nummer: Gültig bis: Aktuelle Bescheinigung vom: Ist der Bieter/Bewerber nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich / PQ-Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen, so sind die Punkte 1.1. bis 1.4. auszufüllen. Ist der Bieter im ULV eines anderen Bundeslandes eingetragen, ist der Eigenerklärung zur Eignung eine Kopie der Bescheinigung beizufügen. 1.1. Angaben zur Haftpflichtversicherung Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden nicht vorhanden Berufshaftpflichtversicherung vorhanden nicht vorhanden Unterlagen zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung nach Aufforderung durch die Vergabestelle: Bestätigungen /Nachweise der entsprechenden Haftpflichtversicherung 1 Zutreffendes bitte ankreuzen GESOBAU AG Seite 1 von 4 Eigenerklärung I (VOB 05/2016) 1.2. Angabe, dass das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist. Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: unter der Nummer: Unterlagen zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung nach Aufforderung durch die Vergabestelle: qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen 1.3. Eintragung in das Berufsregister ihres Firmensitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind eingetragen in der Handwerkskammer (HWK) Ich bin/Wir sind eingetragen in der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister unter der Nummer: beim Amtsgericht: Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Unterlagen zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung nach Aufforderung durch die Vergabestelle: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrieund Handelskammer 1.4. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Unterlagen zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung nach Aufforderung durch die Vergabestelle: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamtes sowie der Krankenkassen 2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, werde ich/werden wir ihn auf Verlangen der Vergabestelle (GESOBAU AG) vorlegen. 3. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet Ich/Wir erkläre(n), dass sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 4. Angabe, dass keine Ausschlussgründe vorliegen Ich erkläre/Wir erklären, dass weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wurde (zudem gegen das Unternehmen keine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde), wegen einer Straftat nach: GESOBAU AG Seite 2 von 4 Eigenerklärung I (VOB 05/2016) - - § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels). Ich erkläre/Wir erklären, dass 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, 3. das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 4. kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 5. das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 6. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat, 7. das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) keine fahrlässigen oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, - § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, - §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, - § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 € belegt worden bin/sind oder - gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 € belegt worden bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften bzw. kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlichen Personen bekannt ist. GESOBAU AG Seite 3 von 4 Eigenerklärung I (VOB 05/2016) Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ab einer Auftragssumme von 15.000 Euro wird die Vergabestelle/der Auftraggeber Anfragen zu meinem/unserem Unternehmen sowie den verantwortlich handelnden Personen beim Berliner Korruptionsregister stellen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweiligen genannten Bestätigungen der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden müssen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. Ort, Datum, Stempel und Unterschrift GESOBAU AG Seite 4 von 4 Eigenerklärung I (VOB 05/2016) Eigenerklärung zur Eignung II Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 1593 WHG 1593 Kastanienallee 105 in 13158 Berlin Vergabe-Nr.: Leistung: 1593-1-1072 Elektroinstallationsarbeiten Bewerber/Bieter: Bewerber / Bieter 1 Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft 1 1. Gesamtumsatz des Unternehmens in den Geschäftsjahren 2013 , 2014 , 2015 sowie Umsatz der Bauleistungen und anderen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Jahr Gesamtumsatz 2013 €, davon vergleichbare Leistungen: € 2014 €, davon vergleichbare Leistungen: € 2015 €, davon vergleichbare Leistungen: € 2. Zahl der in den Geschäftsjahren 2013 , 2014 , 2015 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Jahr Angestellte insgesamt davon technisches Leitungspersonal davon gewerblich Angestellte davon sonstige Angestellte 2013 2014 2015 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. Ort, Datum, Stempel und Unterschrift 1 Zutreffendes bitte ankreuzen GESOBAU AG Seite 1 von 1 Eigenerklärung II (VOB 05/2016) Eigenerklärung zur Eignung III Maßnahmen-Nr.: WHG 1593 Baumaßnahme: WHG 1593 Vergabe-Nr.: 1593-1-1072 Leistung: Elektroinstallationsarbeiten Firma: 1. Referenzliste mit Angaben zu vergleichbaren Referenzobjekten , welche im Zeitraum 01.01.2013 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden (Abnahme AG). Muster ReferenzNr. Name und Adresse des Auftraggebers (AG) Ansprechpartner beim AG mit Telefonnummer Bezeichnung des Referenzprojektes Beschreibung der Art der Leistung Beschreibung des Leistungsumfangs Musterfirma Straße Nr. PLZ Ort Frau / Herr Mustermann Tel: 030 - 123 456 78 Muster-Projekt Musterstraße Nr. PLZ Ort WDVS oder 1.500 m² Fassadenflächen Heizungsinstallation 150 Wohneinheiten oder Ausführung unter bewohn- Auftragsten Bedingun- summe gen (brutto) (ja / nein) ja / nein 1. 2. 3. 4. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. 200.000 € Ausführungszeitraum (gewertet werden nur fertig gestellte Projekte) von 03/2013 bis 10/2013 von bis von bis von bis von bis Ort, Datum, Stempel und Unterschrift Bei mehr als vier Referenzobjekten sind die Angaben entsprechend vorstehendem Muster als Anlage beizufügen. GESOBAU AG Seite 1 von 1 Eigenerklärung III (VOB 05/2016) LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 1 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR 1. Angaben zum Bauvorhaben 1. Angaben zum Bauvorhaben 1.1. Adresse: 13158 Berlin, Kastanienallee 105 Straßenbegleitend entlang der Kastanienallee im Norden und der Abajstraße im Süden sind 3 neu zu errichtende Mehrfamilienhäuser angeordnet. Die Wohnhäuser sind alle dreigeschossig und erhalten ein zusätzliches allseitig zurückspringendes Staffelgeschoss. Alle drei Baukörper werden von der Straße im Erdgeschoss barrierefrei erschlossen und erhalten einen Zugang über das Treppenhaus in den Garten. Die Gebäude Haus 1 und Haus 3 sind voll unterkellert, das Haus 2 ist nicht unterkellert. 1.2. Gebäudedaten - Neubau Gebäudeteile / Aufgänge : 3 Häuser mit jeweils 1 Aufgang Anzahl der Geschosse : 4 Wohngeschosse, teilweise zzgl. ein Kellergeschoss (Haus 1 und 3) Geschosshöhe : lichte Höhe 2,625 m Gebäudehöhe : bis ca. 25,10 m Anzahl der Wohnungen : 48 Wohnungen mit ca. 3.263 m² Wohnfläche Bauweise allgemein: : - Gründung: mit Bodenplatten als WU-Konstruktion auf einer Sauberkeitsschicht - Tragende Wände und Außenwände: tragende Wände in Mauerwerk, Kellerwände als Weiße Wanne in WU-Konstruktion - Decken: als Filigrandecken - Dach: Warmdach auf Stahlbetonplatten - Balkone als Vollbetonfertigteile in L-Form 2. Angaben zur geplanten Bauzeit 2. Angaben zur geplanten Bauzeit Die Ausführung erfolgt nach Bauablaufplan, der als Anlage dem LV beigefügt wird. Der Auftragnehmer (AN) erhält einen Bauablaufplan vom Auftraggeber. Dabei ist zu beachten, dass der Baustellenbetrieb montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr erfolgt. Über diese Zeiten hinausgehende Arbeiten dürfen nur in Absprache mit dem Auftraggeber und ohne jegliche Lärmbelästigung erfolgen. Der Bauablaufplan ist vom AN nach Beauftragung in Abstimmung mit der Bauüberwachung und Absprache mit den LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 2 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR anderen beteiligten Gewerken zu detaillieren. 3. Baustelleneinrichtung 3. Baustelleneinrichtung Auf dem Grundstück gibt es einen Standort für die zentrale Baustelleneinrichtung. Darauf befinden sich - der Sanitärcontainer - Bürocontainer für die Bauüberwachung - Baubesprechungscontainer neben dem Bürocontainer. Für die Materiallagerung und Personalunterkunft steht in geringem Umfang in Abstimmung mit anderen Gewerken Platz auf dem Grundstück zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten für Personalund Materialunterkunft zu sorgen, Wohncontainer sind auf der Baustelle nicht zugelassen!. Kosten für Material- und Personalcontainer sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Für die Nutzung von öffentlichen Flächen hat der AN die notwendigen Genehmigungen vorzubereiten, dem AG zum Einreichen an die zuständigen Behörden zu übergeben und für die entsprechenden Absperr- und Sicherungsmaßnahmen zu sorgen. Die Kosten für die Nutzung des Straßenlandes bzw. Gehweges trägt der Auftragnehmer - siehe gesonderte Position. Der bestehende Zustand vor Beginn der Baumaßnahme bzw. vor Baustelleneinrichtung ist gemeinsam mit der örtlichen Bauüberwachung protokollarisch festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren. Der AN hat mit Fertigstellung seiner Leistungen Flächen, die er zur Baustelleneinrichtung genutzt hat, wieder in den vorherigen Zustand zu versetzen. Bauschutt, Verpackungen und sonstige Verunreinigungen zu beseitigen. Kommt er dieser Verpflichtung auch nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht nach, wird der AG diese Arbeiten anderweitig vergeben und die Kosten der bauseitigen Durchführung von der BruttoSchlussrechnungssumme des AN absetzen. Die eigene Baustelleneinrichtung und zwischengelagerte Materialien sind durch einen 2 m hohen Bauzaun zu sichern und für die Dauer der beschriebenen Leistungen vorzuhalten. Außerhalb des mit dem AG abgestimmten Baustelleneinrichtungs- bzw. Baustellenbereiches sind keine Flächen zu belegen bzw. zu verstellen. LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 3 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Wirtschafts- und Hauszugangswege sowie Rettungswege und öffentliche Einrichtungen der Ver- und Entsorgungsbetriebe Wasser- und Entwässerungswerke, GASAG, Vattenfall, Post, Feuerwehr usw. wie Hydranten, Absperrschieber, Schachtabdeckungen usw. sind für den ungehinderten Zugang ständig freizuhalten. Die beengten Verhältnisse und das zeitgleiche Arbeiten mehrerer Gewerke sind zu berücksichtigen. Bauwasser -------------Der Auftraggeber stellt bei Bedarf Anschlusspunkte zur Verfügung. Für deren Nutzung wird zur Deckung der Kosten für Unterhalt, Betrieb inkl. Verbrauch nach Abschluss der Baumaßnahme eine Umlage lt. BVB der GESOBAU erhoben. Baustrom -----------------------------Die Anschlüsse werden bauseits gestellt. Für deren Nutzung wird zur Deckung der Kosten für Errichtung, Unterhalt, Betrieb inkl. Stromverbrauch und Demontage der Baustromanlage nach Abschluss der Baumaßnahme eine Umlage lt. BVB der GESOBAU erhoben. Sanitärcontainer -------------------Ist bauseits in die zentrale Baustelleneinrichtung auf dem Gelände integriert. Umlage ---------Umlagekosten werden enstprechend den BVB für die Bauwesenversicherung von den Rechnungen einbehalten. Mit den Einheitspreisen abgegolten sind: -----------------------------------------------Alle erforderlichen Einrichtungen zur Durchführung der Arbeiten, wie Mannschaftsunterkünfte mit Heizungsanlagen, Lagerräume, Transportgeräte, Hebeanlagen, Gerüste usw. Gegebenenfalls ist ein mehrmaliger An- und Abtransport der Geräte bzw. Umsetzen der Baumaterialien und -maschinen aufgrund der vereinbarten Ausführungstermine erforderlich. Der AN hat insbesondere angrenzende Bauteile sowie Gullys, Sickerschächte, Balkon- und Balkondacheinläufe vor Verschmutzung bzw. Verstopfung zu schützen. Bei Nicht-Beachtung werden alle Schäden, einschl. der Folgeschäden zu Lasten des AN LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 4 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR beseitigt. Der Auftragnehmer übernimmt bis zu dem Tag, an dem dem Auftraggeber die Fertigstellung angezeigt wird und der Auftraggeber die Bauleistung mangelfrei abgenommen hat, die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle. Die Sauberhaltung des benutzten Straßenlandes und des Baugrundstückes ist Leistungsbestandteil und in die Einheitspreise einzurechnen. Materialreste, Verpackungsstoffe, Behälter jeder Art, Abfälle usw. dürfen nicht auf dem Baugrundstück vergraben oder verbrannt werden! Der anfallende Schutt ist arbeitstäglich zu entfernen bzw. in geschlossenen Containern zwischen zu lagern. Alle Leistungen, die den Abbau von Materialien und Bauteilen betreffen, umfassen den Abtransport und die umweltschonende Entsorgung einschl. der dafür anfallenden Gebühren. Der Nachweis zur ordnungsgemäßen Entsorgung ist den Vorschriften entsprechend zu erbringen. 4. Baubesprechungen 4. Baubesprechungen Durch die vom Auftraggeber beauftragte Bauleitung wird in regelmäßigen Abständen eine Baubesprechung durchgeführt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zu den festgesetzten Baubesprechungen und für die gesamte Dauer seiner Tätigkeit auf der Baustelle einen entsprechend sachverständigen deutschsprechenden und ständig ansprechbaren Fachbauleiter (Montageleiter, Polier, Vorarbeiter) mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen und Vollmachten zu stellen. 5. Hinweise zur Arbeitsausführung 5. Hinweise zur Arbeitsausführung Bei der Kalkulation sind die örtlichen Verhältnisse zu beachten. Es sind gleichzeitig mehrere Gewerke tätig, die Nutzung der Transportwege ist von den auf der Baustelle tätigen AN untereinander abzustimmen. Insgesamt sind mit der Bauüberwachung die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der anderem am Bau beteiligten Gewerke zu beachten und so abzusprechen, dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Die dazu notwendigen Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die gewerblichen Auftragnehmer müssen auf der Baustelle erkennbar eine Firmenkennzeichnung (Name, Firma) tragen. Der AN hat den Einsatz eines ständig vor Ort anwesenden deutschsprachigen Bauleiters / Vorarbeiters, LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 5 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR ausgestattet mit der notwendigen Kommunikationstechnik (Handy), über die gesamte Bauzeit zu sichern personelle Änderungen während der Bauzeit sind zu vermeiden bzw. mit der Bauüberwachung vorher abzustimmen. Der zuständige Bauleiter bzw. ständig vor Ort befindliche Vorarbeiter ist für die Koordinierung der Arbeitsabläufe seines Gewerkes in Abstimmung mit den anderen Gewerken verantwortlich. Revisionsunterlagen Revisionsunterlagen sind 1x digital auf CD oder DVD beim Bauherrn einzureichen. Die Revisionsunterlagen bestehen aus: - Gewährsbescheinigung - Werkzeichnungen - Produktdatenblättern mit Nachweis des Wärmedurchgangskoeffizienten (Uw-Wert) der eingebauten Fenster und Türen - Entsorgungsnachweisen - Bautagebüchern Der Aufwand für die Erstellung der Dokumentation ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen, ein gesonderter Vergütungsanspruch für die Dokumentationserarbeitung wird ausgeschlossen. Technische Spezifikationen Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Gefährdungsanlayse Der AN hat eine Gefährdungsanalyse für sein Gewerk aufzustellen. 6. Hinweis Fabrikatsangaben und Nachweisen 6. Hinweis Fabrikatsangaben und Nachweisen Sind in den Positionen Leitfabrikate angegebenen, so gelten diese und die damit verbundenen Qualitäten als bindend. Wenn der Bieter ein gleichwertiges Fabrikat anbietet, muss er mit der Angebotsabgabe dies auf einem gesonderten Beiblatt einreichen, wobei folgende Angaben enthalten sein müssen: Position, Fabrikat, Nachweise der Gleichwertigkeit mit allen erforderlichen Parametern (Konformitätsnachweis). LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 6 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR 1) Teilnahmebedingungen 1) Teilnahmebedingungen 1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oderWohnsitzes. . 2. Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen: - Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) - Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung fürStadtentwicklung Berlin - ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer - Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung I" . Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die "Eigenerklärung zur Eignung I" abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweiseunverzüglich beizubringen: . a.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben. b.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichenBeiträge. c.) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigenVersicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. d.) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung. . Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein. . Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. 1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1.) Erklärung über den Gesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2013, 2014, 2015. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung II" ist für die unter Nummer III.1.2 Punkt 1) geforderte Erklärung denVerdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 7 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR verwenden. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: zu 1) Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresgesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2013, 2014, 2015 in Höhe von mindestens 600.000 EUR Brutto. 1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1.) Erklärung über die Zahl der in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2013, 2014, 2015 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. . Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung II" ist für die unter Nummer 1.3 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden. . 2) Referenzliste über ähnliche Leistungen in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 01.01.2013 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber), mit folgenden Angaben: - Auftraggeber (Name und Adresse) - Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer - Bezeichnung des Referenzprojektes - Beschreibung der Art der Leistung - Beschreibung des Leistungsumfanges - Ausführung unter bewohnten Bedingungen (ja / nein) - Auftragssumme (brutto) - Ausführungszeitraum (von / bis) . Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung III" (Referenzliste) ist für die unter Nummer I1.3 Punkt 2) geforderten Angaben den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: zu 1) Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 6 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2013, 2014, 2015. . zu 2) Als Mindestanforderung gilt eine vergleichbare Referenz (Ausführung von Elektroinstallationsarbeiten),welche im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurde, mit einer Bruttoauftragssumme von mindestens 250.000 EUR. Technische Beschreibung Technische Beschreibung Allgemeines Die vorliegende Dokumentation hat die Installation der Elektroanlage Im Bauvorhaben Neubau Kastanienallee 105 zum Inhalt. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen sämtliche Aufwendungen, die zur Erstellung der betriebsfähigen elektrotechnischen Anlagen erforderlich sind. Umfang der Leistung ist die Herstellung der gesamten LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 8 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Hauptstromversorgung, inkl. Leer-Verrohrung zwischen den Bauteilen. Weiterhin ist zugehörig die Zählerzentralisation inklusive, WE-Zuleitungen, die Unterverteiler und die gesamte Installation in den WE und den allgemeinen Bereichen. Die neuen Zählerzentralisationen werden generell im Kellerbereich angeordnet. Die Hausanlagen-Unterverteilungen werden mit allen erforderlichen Einbaugeräten wie Leitungs- und Fehlerstromschutzschalter, Dämmerungsschalter, Schaltuhren etc. ausgerüstet. Die Installation in den Treppenhäusern erfolgt UP, in den Technikräumen und im Keller erfolgt eine Aufputz-Installation. In den Wohnungen werden Elektroverteiler mittels UP/HW-Kleinverteiler inkl. der erforderlichen Leitungsschutzschaltern und Fehlerstromschutzeinrichtungen zur Anwendung kommen. Der Schutz der neu installierten Schutzkontaktsteckdosen erfolgt generell über Fehlerstromschutzschalter sowie über Leitungsschutzschalter. In den Wohnungen wird die Installation in UP verlegt. Die Medienversorgung in den WE erfolgt über Multimedia-Verteiler, Bauform und Größe entsprechend Elektroverteiler. Für die Elektroinstallation sind die Auflagen zum Brandschutz einzuhalten sowie betreffende allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen. Fernmeldeanlage Ein Anschlu0 der Telekom für das Gebäude ist nicht vorgesehen. Das Hausnetz wird mittels Installationskabel CAT7 ausgestattet. Gegensprechanlage Als Kommunikation zwischen Hauseingang und WE kommt eine Gegensprechanlage in Bus-Technik zur Ausführung. Antennen-Anlage Nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung Gefahrenmeldeanlagen Es ist vorgesehen das Treppenhaus mit einer Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) auszustatten. Weiterhin gehört zum Leistungsumfang die Installation von Rauchwarnmeldern in den Wohneinheiten. Sicherheitsbeleuchtung Für das Treppenhaus im Bereich des Aufzuges ist eine Sicherheitsbeleuchtung vorgesehen. LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 9 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Ausstattungsstandard Ausstattung elektrischer Anlagen im Wohnbereich, grundsätzliche Anforderungen Die Anzahl der Stromkreise für Steckdosen und Beleuchtung sowie die Installationsbausteine, bezogen auf die Wohnfläche der Wohnung, sind den nachfolgenden Festlegungen zu entnehmen. Die Ausführung der Installation hat nach DIN 1053 Teil 1 und nach DIN 18015, Teil 1 bis Teil 3 sowie die messtechnische Prüfung nah VDE 0100, Teil 600 zu erfolgen. Übergabeberichte und Prüfprotokolle sind nach Erledigung der Arbeiten dem Auftraggeber zu übergeben. Ausstattungshinweise Die Kalkulation des Leitungsmaterials ist auf die Wohnfläche der Wohnung und auf die Anzahl der Stromkreise zu beziehen. Die Installationszonen sind einzuhalten, Vorzugsmaße sind anzuwenden. Untereinander- bzw. nebeneinander liegende Schalterdosen sind in lotrechter bzw. waagerechter Lage zueinander zu installieren. Die in den Zimmern unterhalb des Lichtschalters (1,10 m OKF) vorgesehenen Einfachsteckdosen werden grundsätzlich in der Flucht installiert. Im Badbereich erfolgt bei Erfordernis ein zusätzlicher Schutzpotentialausgleich aller leitfähigen Teile. Als Schutzmaßnahme wird der Schutz durch Abschaltung und die Fehlerstrom-Schutzschaltung (FI-Schutzschalter mit Nennfehlerstrom 30 mA) angewandt. Sämtliche Bohr- und Stemmarbeiten sind bauwerkschonend auszuführen. Bauschutt und sämtliche demontierten Materialien sind abzufahren und ordnungsgerecht zu entsorgen. Alle Schlitze und Öffnungen sind nach erfolgter Installation fach- und brandschutzgerecht zu schließen. Alle Verteilungsanlagen sowie die Steckdosen der Sonderstromkreise sind ordnungsgemäß mit Prägebuchstaben dauerhaft zu beschriften. Die Zähler der WE sind in den Zentralisationen (mit BKE-I) zu installieren. Die Zählung wird generell als Drehstromzählung aufgebaut. Zählerstände sind bei Einbau zu dokumentieren und nach Abschluss der Arbeiten dem AG zu übergeben. Alle erforderlichen Zähler (EDL-Zähler) sind rechtzeitig beim Versorger zu beantragen und abzuholen. Für Deckenauslässe in den Wohnungen sind Deckenhaken und Leuchtenklemmen zu installieren, inkl. Setzen entsprechender Dübel. Wandauslässe sind mit einer ordnungsgemäßen Wandleuchten Anschlussdose, inkl. LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 10 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Deckel und Leuchtenklemme zu installieren. Sämtliche zu installierende Anlagenteile sind komplett und funktionsfähig zu liefern, zu montieren und anzuschließen. Alle notwendigen Beschriftungen (Verteiler, Sprechanlage, Etagenruf, etc.) haben dauerhaft mit entsprechenden Beschriftungsgeräten zu erfolgen. Als Standard gilt in Anlehnung der HEA Ausstattungswert 1 je WE (Grundlage ist generell Ausführungsplanung) Küche: 1 Deckenauslaß über Ausschaltung 1 Steckdose einfach Zuordnung unter Schalter Licht Decke 1 Steckdosen einfach Kühlschrank 1 Steckdose einfach (Geschirrspüler) 1 Steckdose einfach (Dunstabzugshaube) 1 Herdanschlussdose mit 5 poliger Zuleitung 3 Steckdosen zweifach, Zuordnung Arbeitsfläche, Anzahl variierend Küchentyp) 1 Raumthermostat inkl. Zuleitung (nicht in Küchennischen) je Fenster im EG 1 Jalousieschaltung inkl. Zuleitung und Jalousie-Wippschalter, höher gelegene Fenster werden separat ausgewiesen. Bad: 1 Serienschaltung, Lichtschalter im Bad für 1 Wand- und 2 Deckenauslässe je nach Bad-Variante:Serienschaltung bel., Lichtschalter und Lüfterschalter bel. im Flur 1 Steckdose zweifach (am Waschtisch) 1 Zuleitung für Lüftungsanlage, geschaltet über separaten Schalter (mit Kalotte und Lüftersymbol) 1 Raumthermostat inkl. Zuleitung je nach Bad-Variante: 1 Steckdose einfach (Waschmaschine) WC: 1 Ausschaltung, Lichtschalter im WC für ein Deckenauslass 1 Steckdose, 1-fach, am Waschtisch 1 Zuleitung für Lüftungsanlage, geschaltet über separaten Schalter 1 Raumthermostat inkl. Zuleitung Abstellraum / Verteilerraum 1 Ausschaltung, Lichtschalter im Abstellraum für ein Deckenauslass 1 Steckdose, 1-fach Waschmaschinenraum 1 Ausschaltung, Lichtschalter im Waschmaschinenraum für ein Deckenauslass 1 Steckdose, 1-fach unter Lichtschalter 1 Steckdosen, 1-fach, für Waschmaschine LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR Flur: 1 Wechselschaltung mit 2 Deckenauslässen (Flur länger 5m, Kreuzschaltung mit 3 Deckenauslässe) 1 Steckdose einfach neben Telefondose 1 Telefondose Wohnzimmer: 1 Serienschaltung mit 2 Deckenauslässen 1 Steckdose dreifach neben BK-Dose 1 Steckdose dreifach neben BK-undTelefondose 2 Steckdosen einfach 2 Steckdosen zweifach 1 Steckdose einfach unterhalb Lichtschalter 1 Raumthermostat inkl. Zuleitung je Fenster im EG 1 Jalousieschaltung inkl. Zuleitung und Jalousie-Wippschalter, höher gelegene Fenster werden separat ausgewiesen. Schlafzimmer: 1 Kreuzschaltung mit 1 Deckenauslaß 1 Steckdose dreifach neben BK-und Telefondose 2 Steckdosen zweifach 2 Steckdosen einfach 1 Steckdose einfach unterhalb eines Lichtschalter 1 Raumthermostat inkl. Zuleitung je Fenster im EG 1 Jalousieschaltung inkl. Zuleitung und Jalousie-Wippschalter, höher gelegene Fenster werden separat ausgewiesen. Kinderzimmer: 1 Ausschaltung mit 1 Deckenauslaß 1 Steckdose dreifach neben BK-und Telefondose 1 Steckdosen einfach 1 Steckdosen zweifach 1 Steckdose einfach unterhalb eines Lichtschalter 1 Raumthermostat inkl. Zuleitung je Fenster im EG 1 Jalousieschaltung inkl. Zuleitung und Jalousie-Wippschalter, höher gelegene Fenster werden separat ausgewiesen. Terrassen und Balkone: 1 Steckdosen einfach (im EG geschaltet, inkl. beleuchteten Ausschalter) Stromkreisaufteilung Stromkreis: 1 Herd (Drehstrom) Stromkreis: 2 Licht WE Stromkreis: 3 Licht WE Stromkreis: 3a Licht WE (ab 4-Raum WE) Stromkreis: 4 Schukosteckd. Flur und Zimmer (1- bis 2-Raum-WE) Stromkreis: 4a Schukosteckd. Zimmer (ab 3 Raum-WE) Stromkreis: 5 Schukosteckd. Küche (Geschirrspülmaschine) Stromkreis: 6 Schukosteckd. Küche Stromkreis: 7 Schukosteckd. Küche Stromkreis: 8 Schukosteckd./Licht Bad/WC Stromkreis: 9 Schukosteckd. Waschmaschine Stromkreis: 10 Schukosteckd. Trockner Stromkreis: 11 Heizkreisverteiler Einsatz der Fehlerschutzschaltung 11 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 12 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR 2 x FI-Schutzschalter: 4 polig 40 A/30 mA für Steckdosenstromkreise und Badinstallation Installationshöhen (Mitte): - Schalter incl. Schalterkombinationen 1,10 m (oberstes Installationsgerät) - Schukosteckdosen (allgemein) 0,30 m - Schukosteckdosen über Arbeitsflächen (Küche) 1,10 m - Schukosteckdose Dunstabzugshaube (Küche) 2,20 m - Herdanschlussdose (Küche) 0,20 m - Schukosteckdose Geschirrspüler (Küche) 0,30 m - Wandauslaß (für Spiegelschrank) im Bad 2,00 m - Schukosteckdose am WT im Bad 1,30 m - Schukosteckdose für Waschmaschine / Trockner 1,00 m - Raumthermostat 1,40 m Der Auftragnehmer muss die Anlage vor der Inbetriebnahme sowie im Betriebszustand prüfen, die Prüfung dokumentieren und die Protokolle dem Bauherren übergeben. Ausführung Ansetzen von Probeinstallationen, Bemusterungen usw. sind auf Verlangen des Auftraggebers bzw. der Bauleitung herzustellen. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet. Dem Auftraggeber sind vor Bestellung Muster der zur Verwendung kommenden Bauteile/Systeme vorzuführen. Die technischen Daten der im folgenden Ausschreibungstext festgelegten Geräte sind vom Auftragnehmer vor Bestellung derselben noch einmal auf Richtigkeit zu überprüfen. Der AN hat zur Gewährleistung der Beseitigung von Störungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit seinen auszuführenden Leistungen stehen, unmittelbar nach Beauftragung eine Havariebereitschaft zu benennen (Havarie-Telefon). Diese Havariebereitschaft gilt für den gesamten, bauvertraglich vereinbarten Ausführungszeitraum, für Zeiten die außerhalb der Arbeitszeiten des AN auf der Baustelle liegen, sowie an Wochenenden und Feiertagen. Planungsunterlagen Die Werksplanungen des Auftragnehmers sind vor Ausführungsbeginn bei dem vom AG beauftragten Bauüberwacher 2-fach zu Genehmigung und Freigabe einzureichen. Stemm-, Bohr- und Fräsarbeiten für Durchbrüche und Schlitze sowie das Befestigen der Kabel und Leitungen sowie Tragorgane am Bauwerk dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Beauftragten des AG durchgeführt werden. Gips darf als Befestigungsmaterial für Kabel, Leitungen u. ä. in Verbindung mit zementhaltigem Mörtel sowie in Feuchträumen und im Freien nicht verwendet werden. Durchführungen durch Brandabschnitte sind entsprechend der MLAR bzw. der DIN 4102 als Brandschottungen auszubilden. LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 13 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Der Auftragnehmer haftet für die Vollständigkeit der Angaben über die Durchbrüche und Schlitze. Sämtliche Werkpläne sind entsprechend den neuesten Architektenplänen während der Bauzeit, soweit notwendig, zu überarbeiten und zu ergänzen. Ggf. notwendig werdende Detailpläne, z.B. im Maßstab 1:20, sind vom Auftragnehmer zu bearbeiten. Aufmaß Die eingebauten Massen müssen in Teillängen je Raum nach VOB/C aufgemessen, in Aufmaßblätter (bzw. in Aufmaßskizzen) eingetragen und dem vom AG beauftragten Bauüberwacher vor Rechnungslegung und Abnahme zur Prüfung und Bestätigung vorgelegt werden. Abnahmen Die betriebsfertigen elektrotechnischen Anlagen sind einer Prüfung zu unterziehen (Wohnungen, Häuser e.t.c.). Als Richtlinie hierfür gilt die VDE 0100. Die Prüfungen sind in Protokollen festzuhalten, die bei der Abnahme vorzulegen sind. Zur Abnahme sind vom Auftragnehmer, soweit erforderlich, Abnahmebescheinigungen von Versorgern / Medienträgern, TÜV und Behörden vorzulegen. Die Abnahmen sind bei den entsprechenden Behörden in Eigenverantwortlichkeit rechtzeitig zu beantragen. Über die Abnahme der einzelnen Anlagenteile werden vom Auftragnehmer Protokolle angefertigt, die von allen Beteiligten zu unterzeichnen sind. Nach Fertigstellung der Maßnahme durch den Auftragnehmer erfolgt in Abstimmung mit dem vom AG beauftragten Bauüberwacher die Abnahme der Leistung die der Auftragnehmer zu vertreten hat. Revisionsunterlagen Nach Fertigstellung der Gesamtanlage hat der Auftragnehmer Revisionsunterlagen (auf Basis der Ausführungs- und Werksplanung) zu erstellen, die sämtliche Änderungen und Ergänzungen, die sich im Laufe der Bauzeit ergeben haben, enthalten. Weiterhin sind Unterlagen über sämtliche eingebauten Materialien, Geräte und Anlagen beizufügen. Für die Richtigkeit der Bestandsunterlagen zeichnet der Auftragnehmer allein verantwortlich. Stichprobeartige Überprüfungen bleiben vorbehalten. Einweisung Nachdem der AG entsprechendes Personal benannt hat, verpflichtet sich der Auftragnehmer, dieses in die einzelnen Anlagenteile der Gewerke Elektro- und Informationstechnik einzuführen, worüber ein entsprechendes Protokoll aufzusetzen und dem Auftraggeber sowie dem Projektanten zur Verfügung zu stellen ist. LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR Fabrikatliste Elektrotechnik Fabrikatliste Elektrotechnik Hersteller- und Typenliste nach GESOBAU - Standard Installationsgeräte Hersteller/Typ: Siemens / Delta Style; oder gleichwertig Installationsgeräte AP/FR Hersteller/Typ: Siemens / IP44 - Delta; oder gleichwertig Bewegungsmelder Hersteller/Typ: Busch-Jaeger / Busch-Wächter, 220 Master-Line oder gleichwertig Schalter- und Abzweigdosen sowie Teleskopdosen Hersteller/Typ: Kaiser; oder gleichwertig Leitungsführungskanäle Hersteller/Typ: TEHALIT / LFH; oder gleichwertig Sockelleistenkanäle Hersteller/Typ: TEHALIT / SLH; oder gleichwertig Kabel, halogenfrei Typ: N2XH-J; oder gleichwertig Mantelleitung, halogenfrei Typ: NHXMH-J; oder gleichwertig Installationsleitung, halogenfrei Typ: J-H(St)H; oder gleichwertig Glasfaserkabel / Fist-Leergehäuse Hersteller/Typ: DÄTWYLER, oder gleichwertig Hausanschluß/Hauptverteiler Hersteller/Typ: Hensel / Mi, oder gleichwertig Kombi-Ableiter Hersteller/Typ: DEHN, DV M TNS 255, oder gleichwertig Erdung Hersteller/Typ: DEHN, oder gleichwertig Zählerplätze Hersteller/Typ: HAGER / univers Z für eHz; oder gleichwertig Kleinverteiler WE / Etagen Hersteller/Typ: HAGER / Volta; oder gleichwertig Kleinverteiler HAST Hersteller/Typ: Striebel & John / UK500B; oder gleichwertig Verteiler (sonstige) Hersteller/Typ: HAGER / Feldverteiler; oder gleichwertig 14 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 15 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Einbaugeräte Verteiler Hersteller: HAGER; oder gleichwertig Zwischenzähler Hersteller/Typ: Eltako, DSZ12DM-3x65A, MID geeicht oder gleichwertig E-Herd. Farbe weiß Hersteller/Typ: Heller "EHF 648/28"; oder gleichwertig Bad-Leuchte Hersteller/Typ: RZB / Flat Basic 211005.002.Q; Farbe: weiß; oder gleichwertig Hausnummern-Leuchte Hersteller/Typ: Albert / 696008; oder gleichwertig Treppenhaus-Leuchte Hersteller/Typ: RZB / Flat Polymero LED 311523.002.3 Q; oder gleichwertig Treppenhaus-Sicherheitsleuchte Hersteller/Typ: RZB / Flat Polymero LED 672058.002.3; oder gleichwertig Leuchte Eingangsbereich außen Hersteller/Typ: RZB / Rounded Evo Square 581629.004; oder gleichwertig Leuchte Eingangsbereich, innen Hersteller/Typ: RZB / Flat Polymero Kreis 311601.952.79; oder gleichwertig Deckenleuchte 1x58W Hersteller/Typ: RZB / Light Case; oder gleichwertig Langfeld-Leuchte Keller Hersteller/Typ: Fluolite PAC NF 136 EVG; oder gleichwertig ISO-OVAL LED Keller Hersteller/Typ: Standard Ovalleuchte ECO-LED Kunststoff-Ovalleuchten 501030.009; oder gleichwertig ISO-OVAL-Leuchte Hersteller/Typ: RZB / 50700.004; oder gleichwertig Gegensprechanlage Hersteller/Typ: SKS Kinkel / HT 4600/4 RA; oder gleichwertig Es sind die o.g. Fabrikate von der GESOBAU AG gewünscht, jedoch sind gleichwertige Fabrikate zugelassen. Diese LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 16 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR müssen bei der Angebotsabgabe auf einem separatem Blatt vermerkt sein und der Gleichwertigkeitsnachweis ist zu führen, anderenfalls gilt das ausgeschriebene Fabrikat. 2 Elektroanlagen 2.01 Elektroanlagen Haus + Wohnungen 2.01.01 Hauptleitungssystem Hinweis Hinweis Zu den Kabelträgersystemen gehören die erforderlichen Zubehörteile, wie: Befestigungswinkel, Klemmwinkel, Stahl-Spreizdübel, Schrauben mit Zubehör, Distanzstücke, Endstücke, Trägerklauen, Ankerbolzen, Verbindungsstücke, Klemmstücke, Klemmschellen, Wandbügel, Trägerlaschen, Schutzkappen, Eckbleche, Anschlussstücke, Auflagewinkel, Überschubhülsen und -schmiegen, Gelenkstücke, Auflager, Anschlusslaschen, Abstandslaschen, Halterkupplungen, Leiterhalter, sonstige Kleinteile. 2.01.01.10 Wand-Decken-Kabelrinne 400 x 60 mm schwer trockene Räume Wand-Decken-Kabelrinne 400 x 60 mm schwer trockene Räume Kabeltragsystem für Decken- bzw. Wandbefestigung für trockene Räume schwere Ausführung, gelocht, aus Stahl, galvanisch verzinkt DIN 50 976, Rinnenbreite: 400 mm, Holmenhöhe: 60 mm Deckenstiel: 300 - 500 mm, Wandausleger: 400 mm Befestigung mit zugelassenen und geprüften Metalldübeln/Schrauben gemäß Zulassung. Komplett, einschl. Deckenstiel mit Ausleger bzw. Wandausleger, mit sonstigen Montage- und Verbindungsmaterial liefern und montieren. 101,00 2.01.01.20 Trennsteg, 60mm Trennsteg, 60mm liefern und in vorbeschriebene Kabelrinne montieren. 101,00 2.01.01.30 m m Kabel 4x120/70 Kabel 4x120/70 Kunststoffkabel 0,6/1 kV, PVC nach HD603 / VDE 0276-603 LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 17 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR schwarz, liefern und in bauseitigen Kabelgraben verlegen. Ca. 10 - 20% sind inkl. Wandbefestigungen im Gebäude zu verlegen. 55,00 2.01.01.40 Kabel 4x120/70 auflegen Kabel 4x120/70 auflegen Kabel 4x120/70 beidseitig betriebsfähig in Zähleranschlußsäule und Hauptverteiler auflegen, komplette und funktionstüchtige Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials. 2,00 2.01.01.50 m St Kabel 4x35/16 Kabel 4x35/16 Kunststoffkabel 0,6/1 kV, halogenfrei, schwarz mit verbessertem Verhalten im Brandfall Liefern und verlegen offen, auf Kabelrinne, Wandbefestigung oder in offene Kanäle mit Verlegesystem abhängiger Befestigung. 100,00 2.01.01.60 Kabel 4x35/16 auflegen Kabel 4x35/16 auflegen Kabel 4x35/16 beidseitig betriebsfähig in Hauptverteiler und Zählerplatz auflegen, komplette und funktionstüchtige Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials. 12,00 2.01.01.70 m St Mantelleitung 5x16 Mantelleitung 5x16 Starkstrom-Kunststoffkabel 0,6/1 kV, halogenfrei, schwarz mit verbessertem Verhalten im Brandfall Liefern und verlegen offen, auf Kabelrinne, Wandbefestigung oder in offene Kanäle mit Verlegesystem abhängiger Befestigung. 80,00 m Gesamtsumme: LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.01.02 Messeinrichtungen und Verteiler 2.01.02.10 Hausanschluss/Hauptverteiler 1xNH2 / 4xNH00 / 1xNH1 Hausanschluss/Hauptverteiler 1xNH2 / 4xNH00 / 1xNH1 Hausanschluss: 1 x NH 2 - 125A (250A) Hauptverteiler: 4 x NH 00, 100A / 1 x NH 1, 160A Aufbauhauptverteiler mit Abgängen zur Versorgung von Zählerzentralisationen, Hausanlagen, HAST-Bereichen. Zuleitung: 1 x bis 150mm², Cu/Al Ableitung NH 00: bis 50mm², Cu NH 1: bis 120mm², Cu HA/HV (nach neuster TAB von Vattenfall), mit integrierter Potentialausgleichschiene, Anschluss Hauptpotentialausgleich, Inklusive aller notwendigen Umschlussarbeiten sowie des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für Wandbefestigung, komplett liefern und betriebsfertig montieren. 1,00 2.01.02.20 Gesamtbetrag in EUR St St Hauptverteiler 4xNH00 Hauptverteiler 4xNH00 Hauptverteiler: 4 x NH 00, 100A Aufbauhauptverteiler mit Abgängen zur Versorgung von Zählerzentralisationen, Hausanlagen, HAST-Bereichen. Zuleitung: 1 x bis 120mm², Cu Ableitung NH 00: bis 50mm², Cu HV (nach neuster TAB von Vattenfall), mit integrierter Potentialausgleichschiene, Anschluss Hauptpotentialausgleich, Inklusive aller notwendigen Umschlussarbeiten sowie des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für Wandbefestigung, komplett liefern und betriebsfertig montieren. 1,00 2.01.02.40 Einheitspreis in EUR Hausanschluss/Hauptverteiler 1xNH2 / 4xNH00 Hausanschluss/Hauptverteiler 1xNH2 / 4xNH00 Hausanschluss: 1 x NH 2 - 125A (250A) Hauptverteiler: 4 x NH 00, 100A Aufbauhauptverteiler mit Abgängen zur Versorgung von Zählerzentralisationen, Hausanlagen, HAST-Bereichen. Zuleitung: 1 x bis 150mm², Cu/Al Ableitung NH 00: bis 50mm², Cu HA/HV (nach neuster TAB von Vattenfall), mit integrierter Potentialausgleichschiene, Anschluss Hauptpotentialausgleich, Inklusive aller notwendigen Umschlussarbeiten sowie des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für Wandbefestigung, komplett liefern und betriebsfertig montieren. 1,00 2.01.02.30 Einheit 18 20.10.2016 20.10.2016 St 4-poliger, modularer Kombi-Ableiter 4-poliger, modularer Kombi-Ableiter für 230/400 V-TN(C)-S-Systeme bestehend aus Basisteil und gesteckten Schutzmodulen Ableiter Typ 1 nach EN 61643-11 RADAX-Flow-Funkenstrecken-Technologie zur Folgestrombegrenzung einfacher Schutzmodul-Wechsel durch Modulentriegelungstaste LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 19 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Funktions-/Defektanzeige durch Markierung im Sichtfenster gekapselte, nicht ausblasende Bauform Höchste Dauerspannung: 255 V ac Schutzpegel: <= 1,5 kV Blitzstoßstrom (10/350): 100 kA Folgestromlöschfähigkeit: 50 kAeff Ausschaltselektiv bis 50 kAeff: zu 35 A gL/gG-Sicherung Vibrationsfeste Modulverriegelung Energetische Koordination nach DIN V VDE V 0185-4 zu Typ 2- und 3-Ableiter der Red/Line-Familie, sowie direkt zum Endgerät Reiheneinbaugerät nach DIN 43880, 8TE Schutzmodul-Kodierung Durchgangsklemmen für alle Leiteranschlüsse bis 125 A liefern und montieren 3,00 2.01.02.50 St Zählerplatz Haus/HAST Zählerplatz Haus/HAST Komplette Lieferung und funktionstüchtige Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für eine funktionstüchtige Messung des Energieverbrauches. Es wird ein Zählerplatz im KG angeordnet. Zählerplatz nach neuester TAB des Energieversorgers Vattenfall (DIN 43870) sowie Richtlinien der VDEW Landesgruppe Berlin/Brandenburg. Zählerschrank AP in IP 31 Ausführung mit Einspeisegehäuse und Sammelschienenverbinder, 5-Leiter-Sammelschienen, selektivem Hauptleitungsschutzschalter (4-polig); Verdrahtung 5-polig für TN-S System, Hauptleitungsabzweigklemme 5-polig, die Reserveplätze sind mit Blindleisten abzudecken) Komplett mit Sicherungszubehör; in 1-reihiger Anordnung für 1 Zähler. 4,00 St Hinweis Hinweis Die durch das BHKW erzeugte Energie wird zu 100% in das Netz des Energieversorgers gespeist. 2.01.02.60 Zählerplatz Einbindung BHKW Zählerplatz Einbindung BHKW Komplette Lieferung und funktionstüchtige Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für eine funktionstüchtige Messung der Bezugsenergie, Einspeiseenergie und der erzeugten Energie. Gewählt ist hier die Variante "Betreibereigener Einspeisezähler" gemäß § 8 Abs. 1 Satz 4 KWKG. Der hier eingesetzte Zähler wird in Reihe mit dem Bezugszähler vom Netzbetreiber installiert. Vor Lieferung und Montage der Zählerplatzeinrichtung ist diese mit dem örtlichen Energieversorger Vattenfall abzustimmen.Weiterhin ist Bestandteil die Lieferung und Montage der betreibereigenen Zähler wie LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 20 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Einspeisezähler BHKW und Erzeugungszähler BHKW. Zählerplatz nach neuester TAB des Energieversorgers Vattenfall (DIN 43870) sowie Richtlinien der VDEW Landesgruppe Berlin/Brandenburg. Zählerschrank AP in IP 31 Ausführung mit Einspeisegehäuse und Sammelschienenverbinder, 5-Leiter-Sammelschienen, selektivem Hauptleitungsschutzschalter 3-poliger SLS 3 x 35A; Verdrahtung 5-polig für TN-S System, Hauptleitungsabzweigklemme 5-polig, Komplett mit Sicherungszubehör; in 1-reihiger Anordnung für 3 Zähler. 1,00 2.01.02.70 St Mehrkunden-Zählerplatzanlage Mehrkunden-Zählerplatzanlage Anlagenumfang: 8 x Messplatz elektronische Haushaltzähler BKE-I Schrank: Höhe ca. 1.100mm, Breite ca. 1000mm, Tiefe ca.160mm 8MP mit eHz 8MP mit eHz (Direktmessung 63A für eHz), Komplettfelder mit oberer Anschlussraum: Höhe 300 mm, mit zwei Hutschienen 2-reihig bestückt mit: Hauptleitungsabzweigklemmen 5-polig, fingersicher nach BGVA3 Zählerfelder mit integrierter Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung(BKE-I)und Optokoppler für eHZ, Zählertragplatte mit integriertem Zusatzraum (für Kommunikations- und Steuergeräte) mit Abdeckung geschlossen, Vorprägungen für 12 PLE, plombierbar Hutschiene 12 PLE - Öffnungen für Leitungsführung unterer Anschlussraum: Höhe 300 mm bestückt mit CU Sammelschienen, 12 x 5 mm, 5-polig, 3-poliger SLS 3 x 35A je Zählerplatz Anschluss vom Hauptverteiler mit 5x35-50 mm²; Anschluss Kundenanlagen bis 5x25 mm² Gehäusebauteile/Material: Stahlblech, elektrolytisch verzinkt, pulverbeschichtet und flammwidriger Isolierstoff Gehäusebauteile/Farbe: (RAL 9010), Tür: Stahlblech, verschließbar, Schließung: Sicherheitsschloss Ausführung: gem. TAB NS Nord 2012 d. VNB (Vattenfall), DIN EN 60439-1, DIN V / VDE V 0603-5, E-DIN 43870 Teil 1-A1 bis 3-A1, Schutzart-/klasse: IP 43 (IEC 60529) / SKII Zählerplätze nur in Abstimmung mit Versorger installieren. Gemäß TAB 2012 generell als Drehstrom-Zählerplätze. 5,00 2.01.02.80 St Mehrkunden-Zählerplatzanlage 10MP mit eHz Mehrkunden-Zählerplatzanlage 10MP mit eHz LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 21 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Anlagenumfang: 10 x Messplatz (Direktmessung 63A für elektronische Haushaltzähler eHz), Komplettfelder mit BKE-I Schrank: Höhe ca. 1.100mm, Breite ca. 1300mm, Tiefe ca.160mm oberer Anschlussraum: Höhe 300 mm, mit zwei Hutschienen 2-reihig bestückt mit: Hauptleitungsabzweigklemmen 5-polig, fingersicher nach BGVA3 Zählerfelder mit integrierter Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung(BKE-I)und Optokoppler für eHZ, Zählertragplatte mit integriertem Zusatzraum (für Kommunikations- und Steuergeräte) mit Abdeckung geschlossen, Vorprägungen für 12 PLE, plombierbar Hutschiene 12 PLE - Öffnungen für Leitungsführung unterer Anschlussraum: Höhe 300 mm bestückt mit CU Sammelschienen, 12 x 5 mm, 5-polig, 3-poliger SLS 3 x 35A je Zählerplatz Anschluss vom Hauptverteiler mit 5x35-50 mm² Anschluss Kundenanlagen bis 5x25 mm² Gehäusebauteile/Material: Stahlblech, elektrolytisch verzinkt, pulverbeschichtet und flammwidriger Isolierstoff Gehäusebauteile/Farbe: (RAL 9010), Tür: Stahlblech, verschließbar, Schließung: Sicherheitsschloss Ausführung: gem. TAB NS Nord 2012 d. VNB (Vattenfall), DIN EN 60439-1, DIN V / VDE V 0603-5, E-DIN 43870 Teil 1-A1 bis 3-A1, Schutzart-/klasse: IP 43 (IEC 60529) / SKII Zählerplätze nur in Abstimmung mit Versorger installieren. Gemäß TAB 2012 generell als Drehstrom-Zählerplätze. 1,00 2.01.02.90 St E-Datenmodul E-Datenmodul Lieferung und betriebsfertige Montage eines Datenmoduls als RJ45-Buchse, zur Montage im "Raum für Zusatzanwendungen" RJ45 Schnittstelle, zum Einhalten der VDE-AR-N 4101:2011-8, für den Anschluss des Messsystemes nach EnWG 2012,zwischen Zählerschrank und dem Abschlusspunkt Liniennetz (APL). Gehäuse: PA6, tiefschwarz (RAL 9005), zum Einrasten in eHZ-Zählertragplatten geeignet. Modul: Cat.6A, geschirmt. Montage ohne Spezialwerkzeug, Einbauform: Modul, Kabelzuführung 270°. Inklusive Staubschutzkappe. Kategorie: Cat6a Montageart: integrier-/einbaubar Typ: RJ45 8(8) Anschlussart: Schneidklemm Schutzart IP: 2X Liefern und jeweils im oberen rechten Zählerplatz des Zählerschrankes im Anschlussraum für Zusatzanwendungen installieren. LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) 2.01.02.100 Menge Einheit 10,00 St Gesamtbetrag in EUR m Montage der Wirkverbrauchzähler WE Montage der Wirkverbrauchzähler WE Fachgerechte Montage der Wirkverbrauchzähler für die Wohnungseinheiten. Gemäß TAB (Versorger Vattenfall) sind die erforderlichen Abstimmungen hierzu rechtzeitig mit Vattenfall zu führen, um die Bereitstellung der erforderlichen Zähler zu gewährleisten. Dabei ist zu beachten, dass gemäß TAB 2012 Drehstromzähler zum Einsatz kommen. Die vom Versorger zu beziehenden elektronischen Zähler sind betriebsfertig zu montieren und anzuschließen. 48,00 2.01.02.120 Einheitspreis in EUR 22 20.10.2016 20.10.2016 Datenleitung Datenleitung Datenleitung Cat. 7 TWISTED PAIR S/FTP 4x2x0,57mm, Abschirmung aus AL/PT Folie + Cu-Geflecht. Liefern und in Teillängen betriebsfertig als Datenverbindung zwischen dem APL (Telekom) und der RJ45 Anschlussbuchse im Zählerplatz (wie vorgenannt beschrieben) betriebsfertig montieren. 100,00 2.01.02.110 Seite: Datum: LV-Datum: St Montage der Wirkverbrauchzähler Hausanlage Montage der Wirkverbrauchzähler Hausanlage Fachgerechte Montage der Wirkverbrauchzähler für die Hausanlagen. Gemäß TAB (Versorger Vattenfall) sind die erforderlichen Abstimmungen hierzu rechtzeitig mit Vattenfall zu führen, um die Bereitstellung der erforderlichen Zähler zu gewährleisten. Dabei ist zu beachten, dass gemäß TAB 2012 Drehstromzähler zum Einsatz kommen. Die vom Versorger zu beziehenden elektronischen Zähler sind betriebsfertig zu montieren und anzuschließen. 4,00 St Hinweis Hinweis Verteilungen für das Gebäude Wandschrank als anschlussfertige, stahlblechgekapselte Niederspannungsverteilung für den Innenbereich. Schrank von vorn, durch eine aufliegende Tür mit innenliegenden Scharnieren zugänglich. Türen aus 2 mm Stahlblech, Türöffnungswinkel 130°, Türverriegelung mit Stangenverschluss. Betätigung über Schwenkhebel mit Halbzylindersicherheitsschloss. Schrank versehen mit einer Kennzeichnungsleiste über die gesamte Schrankbreite sowie Beschriftung. Schutzart: IP 31 nach DIN EN 60529 Einspeisung von oben, Abgänge nach oben, Komplett auf Abgangsklemmen verdrahtet, Leitungsquerschnitte und Leitungsfarben nach VDE, PE-Leiter-Klemmen und LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 23 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR N-Leiter-Trennklemmen nach VDE Anordnung der Phasenfolge von links nach rechts, nichtabschaltbare Anschlussstellen mit isolierendem Hinweisschild, Gerätebeschriftung durch Aufkleber, Verteilerbeschriftung mit unverlierbaren Bezeichnungsstreifen und Stromkreiszahlen. Plantasche DIN A4 in der Tür. Hauptstromversorgung innerhalb der Verteilungen mittels Sammelschienen bis 250 A, komplett mit Haltern. Leitungseinführungen in ausreichender Anzahl mit Dichtmembranflanschen. Verteilung komplett zusammengebaut und anschlussfertig verdrahtet, werkseitig stückgeprüft nach DIN EN 60439 Teil 1. Das Prüfprotokoll ist Bestandteil der Dokumentation. Im Angebotspreis ist die einmalige Erstellung von Revisionsplänen einzubeziehen (3x A 4 Kopie) Verteilung bestückt mit nachfolgend aufgeführten Reiheneinbaugeräten, werkstattgeprüft auf die Baustelle liefern, montieren und betriebsfertig anschließen. 2.01.02.130 Verteilung als Wandschrank - Allgemein Verteilung als Wandschrank - Allgemein Haus-Verteilung (HA-Raum ELT) gemäß Vorbemerkung als Wandschrank für den Innenbereich aus Stahlblech, Schutzklasse 1, Aufstellung an der Wand, Gesamtabmessungen: H ca. 950 mm, zzgl.; B ca. 300 mm; T ca. 161 mm Nennspannung 400 V AC, Nennstrom 250 A Komplett auf Abgangsklemmen verdrahtet, Leitungsquerschnitte und Leitungsfarben nach VDE, Nund PE-Trennklemmen nach VDE, Anordnung der Phasenfolge von links nach rechts, Platzreserve für Einbaugeräte mind. 20 % Niederspannungsschaltgerätekombination bestehend aus folgenden Teilen: - Ausbauset Rahmen, einschl. Berührungsschutz - 1 St. Modulbaustein für aufrastbare Installations-Reiheneinbaugeräte 1 x 5 x 12 TE - 1 St. Modulbaustein für aufrastbare Schaltanlagen-Reihenklemmen Verteilung verdrahten, liefern, montieren und betriebsfertig anschließen. 3,00 2.01.02.140 St Install.verteiler IP 41, HAST/Aufzug Install.verteiler IP 41, nach DIN VDE 0659, mit PE- und N-Klemmen, Geräteträger, Berührungsschutzabdeckung, Blindabdeckungen für Reserveplätze, Stromkreiskennzeichnung je Gerät, Schutzart IP 41, für Wandaufbau, aus Isolierstoff mit Rückwand, schutzisoliert, für 2 x 12 Teilungseinheiten, mit Klemmen und Klemmenzubehör, Abmessungen H/B/T: 370 x 305 x 96,5 mm, LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit 4,00 St Einheitspreis in EUR 24 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Hinweis Hinweis Nachfolgende Reiheneinbaugeräte liefern, in die vorstehenden Schaltanlagen und Verteilungen einbauen und betriebsfertig anschließen. Bei Reiheneinbaugeräten für Verteilungen und Schaltanlagen ist jeweils eine einheitliche Bauform eines Fabrikates zu verwenden. Gehäuse: Isolierstoff Schutzart: IP 40 bei abgedeckten Klemmen bzw. im Verteiler Berührungsschutz: DIN VDE 0106, Teil 100 (BGC A3) Gerätetiefe: 58 mm nach DIN 43880 Befestigung: Schnappbefestigung auf Hutschiene EN 50022, Rastermaß: 35 mm Anschlußquerschnitt: 1,5 - 35 mm² Die Kosten für die anteilige Verdrahtung und die Verdrahtungskanäle bis zur Klemmleiste in Installationskleinverteilern, Zählerplätzen, Installationsverteilern, Schaltanlagen, Rangierverteilern u. ä. sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 2.01.02.150 Lasttrennschalter mit Kipphebel 63 A Lasttrennschalter mit Kipphebel 63 A für Einspeisung der Verteilung, DIN VDE 0660, Teil 1 als Reiheneinbaugerät bzw. Aufbau auf Montageplatte mit Kipphebel. Polzahl: 3-polig Nennstrom: 63 A zulässiger Bemessungsstrom: 2,5 kA (1sec.) Abschaltstrom: 15 kA Bemessungsbetriebsspannung: 380/415V, 50 Hz Isolationsspannung: 750 V Stoßspannungsfestigkeit: 8000 V Frequenz: 50 Hz komplett einschl. Direktklemmen für Anschluß ohne Kabelschuhe, Klemmen- und Schraubenabdeckungen und Blendrahmen für Frontausschnitte 4,00 2.01.02.160 St Sicherungslasttrennschalter D02 dreipolig Sicherungslasttrennschalter D02 dreipolig Lasttrennschalter mit Sicherungen, für DIN-Sicherungen in den Größen D02. Für Einbau in Schaltanlage/Verteilung LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 25 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Nennspannung: 400 V Nennstrom: 63 A einpolige Ausführung für AC-Netze bis 690V, einschließlich komplettem Befestigungszubehör, Sicherungen und Leitungseinführungen. Liefern, montieren und betriebsfertig anschließen. 5,00 2.01.02.170 Einbaugerät LS-Schalter, 1-polig, B10 Einbaugerät LS-Schalter, 1-polig, B10 Installationseinbaugerät DIN 43 880 Leitungsschutzschalter DIN 43 880 und DIN VDE 0641, Nennisolationsspannung 400 V AC, 1-polig, mit Hilfskontakt als Öffner, Schaltvermögen 6 kA, Auslösecharakteristik B, Nennstrom 10 A 12,00 2.01.02.180 St Einbaugerät LS-Schalter, 3-polig, B16 Einbaugerät LS-Schalter, 3-polig, B16 Installationseinbaugerät DIN 43 880 Leitungsschutzschalter DIN 43 880 und DIN VDE 0641, Nennisolationsspannung 400 V AC, 3-polig, Schaltvermögen 6 kA, Auslösecharakteristik B, Nennstrom 16 A 4,00 2.01.02.200 St Einbaugerät LS-Schalter, 1-polig, B16 Einbaugerät LS-Schalter, 1-polig, B16 Installationseinbaugerät DIN 43 880 Leitungsschutzschalter DIN 43 880 und DIN VDE 0641, Nennisolationsspannung 400 V AC, 1-polig, Schaltvermögen 6 kA, Auslösecharakteristik B, Nennstrom 16 A 27,00 2.01.02.190 St St Fehlerstrom-Schutzschalter 2P 40A 30mA Fehlerstrom-Schutzschalter 2P 40A 30mA Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) nach EN 61008-1, DIN EN 61008-2-1, VDE 0664 Teil 10 + 11, QuickConnect Klemme am Zugang für Verschienung bis 63A. Beruehrungsschutz IP2x nach DIN VDE 0106 Teil 100. Geeignet zum nachtraeglichen Anbau von Zusatzeinrichtungen (Montage ohne Werkzeug). Anschlussklemmen mit Draht-Einschiebe-Schutz, externe Test-Taste. Alle Produkte mit VDE Zeichen. Beschriftungsmöglichkeit direkt am Gerät. Polanzahl: 2 P Nennstrom: 40 A Empfindlichkeit: 30 mA Art des Differenzialschutzes: A Anzahl der Platzeinheiten: 2 4,00 St LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 26 20.10.2016 20.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 2.01.02.210 Einbaugerät FI-Schutzschalter 40 A, 30 mA, 4-polig Fehlerstrom-Schutzschalter 4P 40A 30mA, Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) nach EN 61008-1, DIN EN 61008-2-1; VDE 0664 Teil 10 + 11, Beruehrungsschutz IP2x nach DIN VDE 0106 Teil 100. Geeignet zum nachtraeglichen Anbau von Zusatzeinrichtungen (Montage ohne Werkzeug). Anschlussklemmen mit Draht-Einschiebe-Schutz, Bi-Connect-Klemmen unten, externe Test-Taste. Alle Produkte mit VDE Zeichen. Beschriftungsmöglichkeit direkt am Gerät. Polanzahl: 4 P Nennstrom: 40 A Empfindlichkeit: 30 mA Art des Differenzialschutzes: A Anzahl der Platzeinheiten: 4 4,00 2.01.02.220 Zwischenzähler Aufzug / HAST, M-Bus-fähig Zwischenzähler, M-Bus-fähig als Energiezähler geeicht, 3-phasig: M-Bus-Drehstromzähler. Maximalstrom 3x65 A, Reiheneinbaugerät für Montage auf Tragschiene nach DIN-EN 60715 TH35. 4 Teilungs einheiten = 70mm breit, 58mm tief. Genauigkeitsklasse B (1%). Mit M-Bus-Schnittstelle Messung direkt auch als 2-Tarif-Zähler verwendbar mit 7-Segment LC-Display 2,00 2.01.02.230 St Einbaugerät Treppenhaus-Zeitschalter Einbaugerät Treppenhaus-Zeitschalter Installationseinbaugerät DIN 43 880, als Treppenhaus-Zeitschalter, geeignet für automatische Steuerungen und Treppenlichtschaltung in Übereinstimmung mit DIN 18015, d. h. es muss eine Abschaltautomatik mit Warnfunktion vorhanden sein. Nennspannung 230 V AC, mit 1 Schließer als potentialfreien Kontakt für die Verbindung mit anderen Schaltgeräten, Einstellbereich ca. 24 s bis 12 min, Gebrauchskategorie AC 1, Nennbetätigunsspannung 230 V AC Nennbetriebsstrom 10 A, geeignet für die Ansteuerung durch Taster mit Glimmlampe, einschl. Parallelkondensator für Spule ca. 0,33 mikroF. 6,00 2.01.02.240 St St Einbaugeraet Schütz 25 bis 40 A, 24/230 V, Einbaugeraet Schütz 25 bis 40 A, 24/230 V, Installationseinbaugeraet DIN 43 880 brummfreier Schütz DIN VDE 0660 Teil 203 Schütz mit Gleichstrom-Magnetsystem, das einen brummfreien Dauerbetrieb und geringe Schaltgeräusche gewährleistet. Die Ansteuerung erfolgt mit Wechselspannung über eine integrierte Diodenbrücke. LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 27 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Die Schütze enthalten außerdem: - eine Schutzschaltung gegen Überspannung - eine Schutzschaltung zur Begrenzung von Störspannungsspitzen des Magnetsystems - Kontaktstellungsanzeige durch Anzeigefenster - Hilfsschalter (Zubehör) sind anflanschbar Nennisolationsspannung 400 V AC, mit 4 Schließern bzw. 2 Schließer und 2 Öffner, Gebrauchskategorie AC 1, Nennbetätigungsspannung 230 V AC Nennbetriebsstrom 25 bis 40 A, mit Handbetätigung und Schaltstellungsanzeige. 3,00 2.01.02.250 Schaltuhr als Funkuhr Schaltuhr als Funkuhr Installationseinbaugerät DIN 43 880 digitale Zeitschaltuhr, quarzgesteuert, Nennbetriebspannung 24 V bzw. 230 V AC, mit Wochenprogramm, frei programmierbare Schaltpunkte, minimaler Schaltabstand 30 min, mit Funkanschluß und externer Antenne, Nennstrom 2,5 A, potentialfrei, 1 Schließer 1 A, 250 V AC mit Handschalter, einschließlich Funkantenne - Leitungslänge ca. 20 m, mit Netzteil. 3,00 2.01.02.260 St Kammschiene 3-polig Kammschiene 3-polig Phasenschiene als Kammschiene für die Verschienung von Reiheneinbaugeräten, Länge bis 12 Modulplätze, Querschnitt bis 16 mm², isoliert mit Endkappen, Ausführung 3-polig 8,00 2.01.02.280 St Dämmerungsschalter mit externem Lichtfänger 24 V AC Dämmerungsschalter mit externem Lichtfänger 24 V AC Installationseinbaugerät DIN 43 880 Dämmerungsschalter mit externem Lichtfänger, Nennbetriebsspannung 24 V bzw. 230 V AC, Einstellbereich 5 bis 200 lx, 1 Schließer 1 A, 250 V AC Anschluß einer Photozelle max. Distanz 50m, Anschluß Leistungskreis über Schütz. 3,00 2.01.02.270 St St Reihenklemmen 16 mm² L1 - L3 Reihenklemmen 16 mm² L1 - L3 Durchgangsreihenklemme DIN VDE 0611 Teil 1, für Leiter L1 / L2 / L3, Nennisolationsspannung 500 V AC Isolationsgruppe C, mit spannungsriß- und korrosionsfreiem Klemmkörper, für Leitungsquerschnitte bis 16 mm², mit LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 28 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Schraubanschlüssen, Klemmenträger aus selbstlöschendem oder nichtbrennbarem Isolierstoff, einschl. systemgebundenem Zubehör und dauerhafter Klemmenbezeichnung 9,00 2.01.02.290 Reihenklemmen 16 mm² N-Leitertrennklemme Reihenklemmen 16 mm² N-Leitertrennklemme Durchgangsreihenklemme DIN VDE 0611 Teil 1, als N-Leiter-Trennklemme, Nennisolationsspannung 500 V AC Isolationsgruppe C, mit spannungsriß- und korrosionsfreiem Klemmkörper, für Leitungsquerschnitte bis 16 mm², mit Schraubanschlüssen, Klemmenträger aus selbstlöschendem oder nichtbrennbarem Isolierstoff, einschl. systemgebundenem Zubehör und dauerhafter Klemmenbezeichnung 3,00 2.01.02.300 St Reihenklemmen 4 mm² Dreileiterklemme L, N-trenn, PE Reihenklemmen 4 mm² Dreileiterklemme L, N-trenn, PE Durchgangsreihenklemme DIN VDE 0611Teil 1, als Dreileiterklemme für L, N und PE mit Neutralleitertrennung über Sammelschienen, Nennisolationsspannung 500 V AC Isolationsgruppe C, mit spannungsriß- und korrosionsfreiem Klemmkörper, für Leitungsquerschnitte bis 4 mm², mit Schraubanschlüssen, Klemmenträger aus selbstlöschendem oder nichtbrennbarem Isolierstoff, einschl. systemgebundenem Zubehör und dauerhafter Klemmenbezeichnung 39,00 2.01.02.320 St Reihenklemmen 16 mm² PE-Klemme Reihenklemmen 16 mm² PE-Klemme Durchgangsreihenklemme DIN VDE 0611 Teil 1, als PE-Klemme, Nennisolationsspannung 500 V AC Isolationsgruppe C, mit spannungsriß- und korrosionsfreiem Klemmkörper, für Leitungsquerschnitte bis 16 mm², mit Schraubanschlüssen, Klemmenträger aus selbstlöschendem oder nichtbrennbarem Isolierstoff, einschl. systemgebundenem Zubehör und dauerhafter Klemmenbezeichnung 3,00 2.01.02.310 St St Reihenklemmen 4 mm² L1 - L3 Reihenklemmen 4 mm² L1. - L3 Durchgangsreihenklemme DIN VDE 0611 Teil 1, für Leiter L1/ L2 / L3, Nennisolationsspannung 500 V AC Isolationsgruppe C, mit spannungsriß- und korrosionsfreiem Klemmkörper, für Leitungsquerschnitte bis 4 mm², mit Schraubanschlüssen, Klemmenträger aus selbstlöschendem oder nichtbrennbarem Isolierstoff, einschl. systemgebundenem Zubehör und dauerhafter LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 29 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Klemmenbezeichnung 12,00 2.01.02.330 Reihenklemmen 4 mm² N-Leitertrennklemme Reihenklemmen 4 mm² N-Leitertrennklemme Durchgangsreihenklemme DIN VDE 0611 Teil 1, als N-Leiter-Trennklemme, Nennisolationsspannung 500 V AC Isolationsgruppe C, mit spannungsriß- und korrosionsfreiem Klemmkörper, für Leitungsquerschnitte bis 4 mm², mit Schraubanschlüssen, Klemmenträger aus selbstlöschendem oder nichtbrennbarem Isolierstoff, einschl. systemgebundenem Zubehör und dauerhafter Klemmenbezeichnung 4,00 2.01.02.340 St Reihenklemmen 4 mm² PE-Klemme Reihenklemmen 4 mm² PE-Klemme Durchgangsreihenklemme DIN VDE 0611 Teil 1, als PE-Klemme, Nennisolationsspannung 500 V AC Isolationsgruppe C, mit spannungsriß- und korrosionsfreiem Klemmkörper, für Leitungsquerschnitte bis 4 mm², mit Schraubanschlüssen, Klemmenträger aus selbstlöschendem oder nichtbrennbarem Isolierstoff, einschl. systemgebundenem Zubehör und dauerhafter Klemmenbezeichnung 4,00 2.01.02.350 St St Schaltpläne Schaltpläne für vorstehende Verteilungen. Die gültigen Pläne sind nach der Inbetriebnahme dem Anlagenbetreiber 3-fach geheftet zu übergeben. 5,00 St Gesamtsumme: LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 2.01.03 Installation WE Einheitspreis in EUR 30 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Hinweis WE-Zuleitungen Hinweis WE-Zuleitungen Die Zählerplätze befinden sich jeweils in einer Zählerzentralisation im Kellergeschoss bzw. Erdgeschoss. Sie sind von den Zählerplätzen zu den Wohnungen teilweise auf Kabelrinne (KG) und teilweise im Installationsschacht zu verlegen. Die Befestigung erfolgt mit serienmäßiger Sammelbefestigung (z. B. Bügelschelle an Hutschiene). Alle Decken-/Wanddurchführungen sind jeweils brandschutztechnisch in der erforderlichen Qualität zu schotten. 2.01.03.10 WE-Zuleitungen Strang 5x10mm² WE-Zuleitungen Strang 5x10mm² Komplette Lieferung und funktionstüchtige Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für eine funktionstüchtige WE-Zuleitung bestehend aus: Mantelleitung 0,6/1 kV, halogenfrei mit verbessertem Verhalten im Brandfall Liefern und verlegen offen, auf Kabelrinne, Wandbefestigung oder in offene Kanäle mit Verlegesystem abhängiger Befestigung. Leitungsenden betriebsfertig auflegen 1.172,00 m Hinweis UV-WE Hinweis UV-WE Die nachfolgend beschriebenen WE-Unterverteiler sind generell 4-reihig und in Drehstrom auszuführen. Dies ist bei der Kalkulation zu beachten. Die nachfolgend beschriebenen Bauelemente sind entsprechend in die Unterverteiler betriebsfertig zu installieren. Es sind je WE 2 Unterverteiler vorgesehen, wobei der 2 UV als sogenannter Medienverteiler genutzt werden soll. 2.01.03.20 Unterverteiler WE Unterverteiler WE Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für eine funktionstüchtige WE-Verteilung bestehend aus: - UP/HW-Kleinverteiler, 4-reihig für 48 TE, nach DIN VDE 0603, Schutzart IP 30, schutzisoliert - flammwidrigem Isolierstoffgehäuse und Rahmen mit Tür - mit Zugangs-, Abgangs-, Neutral- (N), Schutzleiterklemmen (PE) sowie den erforderlichen Kammschienen, Montage im WE-Flur/Abstellraum. Farbe RAL 9016. Je WE eine Verteilung als Drehstromverteiler ausführen, bestückt mit nachfolgend benannten Bauteilen: - LS - Automaten für Beleuchtung, Steckdosen, Herd. - FI - Schutzeinrichtungen Die Zweite Verteilung je WE wird als Medienverteiler LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 31 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR genutzt. Verteilung komplett betriebsfertig verdrahtet, mit Kammschienen, Klemmen etc., sowie erforderlichem Befestigungsmaterial liefern und montieren. 98,00 2.01.03.30 Leitungsschutzschalter 10A Leitungsschutzschalter 10 A Leitungsschutzschalter DIN 43880 und DIN VDE 0641, Nennisolationsspannung 400 V AC, 1 polig, Schaltvermögen 6 kA Typ B, 10 A, liefern und betriebsfertig in vorgenannte Unterverteilung montieren. 112,00 2.01.03.40 St Fernschalter , 1-polig, Fernschalter , 1-polig, Fernschalter als Ausschalter, 1 Schließer 230V AC 16A Fernschalter zur Impulssteuerung von Beleuchtungskreisen nach EN60669-1; EN60669-2-2. Fingersicher nach BGVA2. Kontaktstellungsanzeige und Handbedienung. Beschriftungmöglichkeit direkt am Gerät. Nennstrom: 16 A Betriebsnennspannung Wechselstrom: 250 V Isolationsspannung: 250 V, Anschlussart: Schraubtechnik Anschlussquerschnitt bei flexiblem Leiter: 1 - 6mm² Anschlussquerschnitt bei starrem Leiter: 1,5 - 10mm² Kontaktanzahl: 1 Kontaktart: 1S incl. Zubehör liefern und montieren. 17,00 2.01.03.70 St Leitungsschutzschalter 3x16A Leitungsschutzschalter 3x16A Leitungsschutzschalter DIN 43880 und DIN VDE 0641, Nennisolationsspannung 400 V AC, 3 polig, Schaltvermögen 6 kA Typ B, 3x16 A, liefern und betriebsfertig in vorgenannte Unterverteilung montieren. 49,00 2.01.03.60 St Leitungsschutzschalter 16A Leitungsschutzschalter 16 A Leitungsschutzschalter DIN 43880 und DIN VDE 0641, Nennisolationsspannung 400 V AC, 1 polig, Schaltvermögen 6 kA Typ B, 16 A, liefern und betriebsfertig in vorgenannte Unterverteilung montieren. 406,00 2.01.03.50 St St FI-Schalter 4p.- 40/0,03A FI-Schalter 4p.-40/0,03A Fehlerstrom-Schutzschalter DIN VDE 0664, Nennisolationsspannung 400 V AC, 4 polig, Schaltvermögen >10 kA, Nennstrom 40A, Nennfehlerstrom 30 mA, LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 32 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR liefern und betriebsfertig in vorgenannte Unterverteilung montieren. 144,00 2.01.03.80 Patchmodul Patchmodul Patchmodul RJ45 CAT6 STP für Hutschienenmontage. Das Patchmodul TN 002S besteht aus einem RJ 45- Modul und einem Hutschienenträger, der mittels eines Clips im Multimediaverteiler montiert wird. Entspricht der Norm: EN 60603-7-3. Selbstschneidende Kontakte (kein Werkzeug erforderlich). Norm-Farbencode: EIA/TIA 568 A & B. Steckverbindung RJ 45, Kategorie 6 STP. Anzahl Module: 1 Anschlussart: Schneidklemme. Liefern und betriebsfertig im Unterverteiler montieren. 358,00 2.01.03.90 St St Schuko-Dreifachsteckdose Hutschiene Schuko-Dreifachsteckdose Hutschiene Steckdose 3-fach für Hutschienenmontage als Schutzkontaktsteckdose mit erhöhtem Berührungsschutz, vorverdrahtet. Schnellbefestigung in zwei Positionen für DIN-Hutschiene oder zur Schraubbefestigung. Drei Steckdosentöpfe voneinander unabhängig drehbar um 90°. Anschluss über WAGO-Steckklemmen 1,5 - 2,5 mm². Für die Schutzklasse II (Schutzisoliert) wird in ein Euroadapter eingesteckt. Liefern, inkl. aller Hilfs-und Befestigungsmaterialien im Medienverteiler montieren und betriebsfertig anschließen. 48,00 St Installation Küche Installation Küche 2.01.03.100 Leuchtenauslaß Decke Leuchtenauslaß Decke Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen Deckenleuchtenauslaß, bestehend aus: erforderlicher Bohrung in Beton- / Mauerwerks- / Trockenbaudecke für Leitungsführung. Leitungen sind betriebsfertig an Leuchtenklemme anzuschließen. Deckenhaken ist zu setzen. 49,00 2.01.03.110 St Leuchtenanschluß Leuchtenanschluß Steckklemmen zum Anschluss der Leuchtenzuleitung an Decke bzw. Wand, AC 400 V, 1 polig, geeignet für Leiterquerschnitte bis 2,5mm². LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 33 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Je Leuchtenanschluss 3-5 Klemmen in erforderlicher Anzahl. Liefern und betriebsfertig montieren. 49,00 2.01.03.120 St Schuko-Steckd., weiss, 1-f., IP 20 Schuko-Steckd., weiss, 1-f., IP 20 Einbau-Schutzkontakt-Steckdose 1-fach nach DIN 49440, Steckklemmen, AC 250 V / 16 A, mit kompl. Abdeckplatte, weiß (RAL 9010), komplett anliefern, in Gerätedose montieren und anschließen, Abmessungen: komplett H/B 80/80 Schutzart: IP 20 Fabrikat wie Fabrikateliste 435,00 2.01.03.130 St Aus-/Wechselschalter UP Aus-/Wechselschalter UP als Schalter für Licht Flur 10 A/ 250 V, IP 20, mit Steckklemmen, komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen Aus/Wechselschalter, bestehend aus: UP-Universalschaltereinsatz mit Wippe, Fabrikat wie Fabrikateliste 47,00 2.01.03.140 St Serienschalter Serienschalter Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen Serienschalter, bestehend aus: UP-Schaltereinsatz und Wippe Fabrikat wie Fabrikateliste 2,00 2.01.03.150 St Raumtemperaturregler mit 3-Stellungsschalter Raumtemperaturregler mit 3-Stellungsschalter Raumtemperaturregler mit einem Öffner und 3-Stellungsschalter als Unterputz-Geräteeinsatz komplett mit Abdeckplatte. Regler zur Ansteuerung von Magnetventilen im Heizkreisverteiler. 3-Stellungsschalter für: Zeit-Automatik, immer Tagtemperatur, immer Nachtabsenkung. Geräteeinsatz passend für Siemens-Schalterprogramm DELTA style. Anschlussart: Steckklemmen, 1/N, 230V/240V AC, 50 Hz, 10A (4A) Produkteigenschaften: LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 34 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Mit dem Schalter kann die Temperaturabsenkung zwischen Uhrsteuerung (Schaltuhr nicht enthalten), Tag u. Nacht vorgewählt werden. Temperaturregler arbeitet als Zweipunktregler mit thermischer Rückführung. Bei steigender Temperatur am Bimetall und Erreichen des Sollwertes schaltet der Heizkontakt ab, sinkt die Temperatur am Bimetall unter den eingestellten Sollwert (minus der Hysterese), so schaltet der Heizkontakt wieder ein. Der Temperaturbereich wird bei Ansteuerung der Temperaturabsenkung um ca. 5K nach unten verschoben. Liefern und betriebsfertig montieren. Hersteller/Typ: Siemens / Regler 5TC9 202 inkl. Abdeckplatte 5TC9258, oder gleichwertig 48,00 2.01.03.160 St Jalousie-Schalter Jalousie-Schalter Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials, Jalousie-Schalter (UP), bestehend aus: 1 x Schalter als Jalousieschalter-Einsatz, mit Sperre gegen doppelseitiges Einschalten, elektrisch und mechanisch verriegelt, mit entsprechender Wippe Fabrikat wie Fabrikateliste 16,00 2.01.03.170 Schalter-Abzweigdose Schalter-Abzweigdose Geräte-Verbindungsdose mit Kellrand (VDE 0606) für Hohlwand- / UP- Montage, aus feuerbeständigem Isolierstoff (bis 650°C), als Schalter-Abzweigdose (DIN 49073) für Schraubbefestigung, mit Stutzen verdrehungssicher kombinierbar, Kombi-Abstand 71 mm, Dose anliefern, komplett montieren und klemmen einschließlich Einbauöffnung herstellen (UP - Bohrung in Beton / Mauerwerk bzw. Ausschnitt in Trockenbauwand), Abmessungen: Di/T 68/61 596,00 2.01.03.180 St St Herdanschlußdose Herdanschlußdose Geräte- und Herdanschlußdose (VDE 0606) mit Grundplatte und Schiebern für UP - Montage, aus feuerbeständigem Isolierstoff (bis 650°C), weißer Abdeckplatte und Anschlußklemmen für Leiterquerschnitte bis 2,5 mm², anliefern, montieren und klemmen. Fabrikat wie Fabrikateliste 48,00 St LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.01.03.190 Herdleitung H05W-F 5G2,5 mm² Herdleitung H05W-F 5G2,5 mm² Herdanschlussleitung H05W-F 5G2,5 mm², weiß, zul. Leitertemperatur 180°C, anliefern, konfektioniert (bis 2,5 m, je nach Erfordernis) zwischen Gerät und Anschlussdose verlegen, einschließlich Zugentlastung. Leitung betriebsfertig an Anschlussdose und Herd anschließen, 48,00 2.01.03.200 Einheit Einheitspreis in EUR 35 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR St 1-fach Flächenabdeckrahmen, weiß 1-fach Flächenabdeckrahmen, reinweiß Flächenabdeckrahmen, 1-fach, für vorgenannte Installationsgeräte, liefern und montieren. Fabrikat wie Fabrikateliste 202,00 2.01.03.210 St 2-fach Flächenabdeckrahmen, weiß 2-fach Flächenabdeckrahmen, reinweiß Flächenabdeckrahmen, 2-fach, für vorgenannte Installationsgeräte, liefern und montieren. Fabrikat wie Fabrikateliste 192,00 2.01.03.220 St 3-fach Flächenabdeckrahmen, weiß 3-fach Flächenabdeckrahmen, Flächenabdeckrahmen, 3-fach, für vorgenannte Installationsgeräte, liefern und montieren. Fabrikat wie Fabrikateliste 1,00 2.01.03.230 St Mantelleitung 3 x 1,5mm² Mantelleitung 3 x 1,5 mm² Installationsleitung 3 x 1,5mm², halogenfrei, in Hohlwänden oder im Schlitz. Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial in Teillängen verlegen, die freien Enden betriebsfertig anschließen. Fabrikat wie Fabrikateliste 4.080,00 2.01.03.240 m Mantelleitung 5 x 1,5mm² Mantelleitung 5 x 1,5 mm² Installationsleitung 5 x 1,5mm², halogenfrei, in Hohlwänden oder im Schlitz. Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial in Teillängen verlegen, die freien Enden betriebsfertig anschließen. Fabrikat wie Fabrikateliste LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) 2.01.03.250 Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit 1.200,00 m Einheitspreis in EUR 36 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Mantelleitung 3 x 2,5mm² Mantelleitung 3 x 2,5 mm² Installationsleitung 3 x 2,5mm², halogenfrei, in Hohlwänden oder im Schlitz. Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial in Teillängen verlegen, die freien Enden betriebsfertig anschließen. Fabrikat wie Fabrikateliste 3.690,00 2.01.03.260 m Mantelleitung 5 x 2,5mm² Mantelleitung 5 x 2,5 mm² Installationsleitung 5 x 2,5mm², halogenfrei, in Hohlwänden oder im Schlitz. Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial in Teillängen verlegen, die freien Enden betriebsfertig anschließen. Fabrikat wie Fabrikateliste 864,00 m Installation Bad / WC Installation Bad / WC 2.01.03.270 Leuchtenauslaß Wand Leuchtenauslaß Wand Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen Wandleuchtenauslaß, bestehend aus: - UP-/Hohlwand-Auslassdose mit Deckel - erforderlicher Bohrung sowie Einsetzarbeiten in Beton- / Mauerwerks- / Trockenbauwand herstellen. 62,00 2.01.03.280 St Leuchtenauslaß Decke Leuchtenauslaß Decke Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen Deckenleuchtenauslaß, bestehend aus: erforderlicher Bohrung in Beton- / Mauerwerks- / Trockenbaudecke für Leitungsführung. Leitungen sind betriebsfertig an Leuchtenklemme anzuschließen. Deckenhaken ist zu setzen. 71,00 St LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.01.03.290 Leuchtenanschluß Leuchtenanschluß Steckklemmen zum Anschluss der Leuchtenzuleitung an Decke bzw. Wand, AC 400 V, 1 polig, geeignet für Leiterquerschnitte bis 2,5mm². Je Leuchtenanschluss 3-5 Klemmen in erforderlicher Anzahl. Liefern und betriebsfertig montieren. 133,00 2.01.03.300 Einheit Einheitspreis in EUR 37 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR St Leuchte Bad / WC Leuchte Bad / WC Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für eine funktionstüchtige Bad- / WC-Beleuchtung, bestehend aus: Leuchte rund ø ca. 250 mm, Höhe ca. 106 mm, IP 44, für Leuchtmittel mit E 27 - Fassung. Liefern und betriebsfertig montieren, einschließlich erforderlicher Befestigungsarbeiten, Kleinmaterial und Leuchtmittel (E27 - Halogenglühlampe 42W). Fabrikat wie Fabrikateliste 133,00 2.01.03.310 St Schuko-Steckd., weiss, 1-f., IP 20 Schuko-Steckd., weiss, 1-f., IP 20 Einbau-Schutzkontakt-Steckdose 1-fach nach DIN 49440, Steckklemmen, AC 250 V / 16 A, mit kompl. Abdeckplatte, weiß (RAL 9010), komplett anliefern, in Gerätedose montieren und anschließen, Abmessungen: komplett H/B 80/80 Schutzart: IP 20 Fabrikat wie Fabrikateliste 126,00 2.01.03.320 St Aus-/Wechselschalter UP, beleuchtet Aus-/Wechselschalter UP, beleuchtet als Kontroll-AUS-Schalter für Licht Bad 10 A/ 250 V, IP 20, mit Steckklemmen, Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen Aus/Wechselschalter, bestehend aus: UP-Universalschaltereinsatz mit Leuchtelement und Wippe sowie AP-Geräteträger, Fabrikat wie Fabrikateliste 42,00 2.01.03.330 St Aus-/Wechselschalter UP Aus-/Wechselschalter UP als Schalter für Licht Flur 10 A/ 250 V, IP 20, mit Steckklemmen, komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 38 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen Aus/Wechselschalter, bestehend aus: UP-Universalschaltereinsatz mit Wippe, Fabrikat wie Fabrikateliste 8,00 2.01.03.340 St Serienschalter Serienschalter Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen Serienschalter, bestehend aus: UP-Schaltereinsatz und Wippe Fabrikat wie Fabrikateliste 53,00 2.01.03.350 St Serienschalter, beleuchtet Serienschalter, beleuchtet Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen Serienschalter, bestehend aus: UP-Schaltereinsatz mit Kontrolleuchten und Wippe Fabrikat wie Fabrikateliste 6,00 2.01.03.360 St Raumtemperaturregler mit 3-Stellungsschalter Raumtemperaturregler mit 3-Stellungsschalter Raumtemperaturregler mit einem Öffner und 3-Stellungsschalter als Unterputz-Geräteeinsatz komplett mit Abdeckplatte. Regler zur Ansteuerung von Magnetventilen im Heizkreisverteiler. 3-Stellungsschalter für: Zeit-Automatik, immer Tagtemperatur, immer Nachtabsenkung. Geräteeinsatz passend für Siemens-Schalterprogramm DELTA style. Anschlussart: Steckklemmen, 1/N, 230V/240V AC, 50 Hz, 10A (4A) Produkteigenschaften: Mit dem Schalter kann die Temperaturabsenkung zwischen Uhrsteuerung (Schaltuhr nicht enthalten), Tag u. Nacht vorgewählt werden. Temperaturregler arbeitet als Zweipunktregler mit thermischer Rückführung. Bei steigender Temperatur am Bimetall und Erreichen des Sollwertes schaltet der Heizkontakt ab, sinkt die Temperatur am Bimetall unter den eingestellten Sollwert (minus der Hysterese), so schaltet der Heizkontakt wieder ein. Der Temperaturbereich wird bei Ansteuerung der Temperaturabsenkung um ca. 5K nach unten verschoben. Liefern und betriebsfertig montieren. Hersteller/Typ: Siemens / Regler 5TC9 202 inkl. LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 39 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Abdeckplatte 5TC9258, oder gleichwertig 65,00 2.01.03.370 Schalter-Abzweigdose Schalter-Abzweigdose Geräte-Verbindungsdose mit Kellrand (VDE 0606) für Hohlwand- / UP- Montage, aus feuerbeständigem Isolierstoff (bis 650°C), als Schalter-Abzweigdose (DIN 49073) für Schraubbefestigung, mit Stutzen verdrehungssicher kombinierbar, Kombi-Abstand 71 mm, Dose anliefern, komplett montieren und klemmen einschließlich Einbauöffnung herstellen (UP - Bohrung in Beton / Mauerwerk bzw. Ausschnitt in Trockenbauwand), Abmessungen: Di/T 68/61 300,00 2.01.03.380 St St 1-fach Flächenabdeckrahmen, weiß 1-fach Flächenabdeckrahmen, reinweiß Flächenabdeckrahmen, 1-fach, für vorgenannte Installationsgeräte, liefern und montieren. Fabrikat wie Fabrikateliste 100,00 2.01.03.390 St 2-fach Flächenabdeckrahmen, weiß 2-fach Flächenabdeckrahmen, reinweiß Flächenabdeckrahmen, 2-fach, für vorgenannte Installationsgeräte, liefern und montieren. Fabrikat wie Fabrikateliste 113,00 2.01.03.400 Lüftung Lüftung Komplette Lieferung und Montage eines funktionstüchtigen und betriebssicheren Geräteanschlusses für einen Wandfortluftautomaten einschließlich der erforderlichen Befestigungs-, Verbindungs- und Installationsmaterialien. Pro Anschluss ist die Installation mit Leitungsanteil (ca. 3 m 5x1,5 mm²) von Schalter- Abzweigdose zum Ablufterfasser vorzusehen. 69,00 2.01.03.410 St St Mantelleitung 3 x 1,5mm² Mantelleitung 3 x 1,5 mm² Installationsleitung 3 x 1,5mm², halogenfrei, in Hohlwänden oder im Schlitz. Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial in Teillängen verlegen, die freien Enden betriebsfertig anschließen. Fabrikat wie Fabrikateliste LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) 2.01.03.420 Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit 2.750,00 m Einheitspreis in EUR 40 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Mantelleitung 5 x 1,5mm² Mantelleitung 5 x 1,5 mm² Installationsleitung 5 x 1,5mm², halogenfrei, in Hohlwänden oder im Schlitz. Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial in Teillängen verlegen, die freien Enden betriebsfertig anschließen. Fabrikat wie Fabrikateliste 1.120,00 2.01.03.430 m Mantelleitung 3 x 2,5mm² Mantelleitung 3 x 2,5 mm² Installationsleitung 3 x 2,5mm², halogenfrei, in Hohlwänden oder im Schlitz. Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial in Teillängen verlegen, die freien Enden betriebsfertig anschließen. Fabrikat wie Fabrikateliste 1.536,00 m Geschirrspüleranschluss Geschirrspüleranschluss 2.01.03.440 Leitungsschutzschalter 16A Leitungsschutzschalter 16 A Leitungsschutzschalter DIN 43880 und DIN VDE 0641, Nennisolationsspannung 400 V AC, 1 polig, Schaltvermögen 6 kA Typ B, 16 A, liefern und betriebsfertig in vorgenannte Unterverteilung montieren. 48,00 2.01.03.450 St Schuko-Steckd., weiss, 1-f., IP 20 Schuko-Steckd., weiss, 1-f., IP 20 Einbau-Schutzkontakt-Steckdose 1-fach nach DIN 49440, Steckklemmen, AC 250 V / 16 A, mit kompl. Abdeckplatte, weiß (RAL 9010), komplett anliefern, in Gerätedose montieren und anschließen, Abmessungen: komplett H/B 80/80 Schutzart: IP 20 Fabrikat wie Fabrikateliste 48,00 St LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 2.01.03.460 1-fach Flächenabdeckrahmen, weiß 1-fach Flächenabdeckrahmen, reinweiß Flächenabdeckrahmen, 1-fach, für vorgenannte Installationsgeräte, liefern und montieren. 41 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Fabrikat wie Fabrikateliste 48,00 2.01.03.470 Schalter-Abzweigdose Schalter-Abzweigdose Geräte-Verbindungsdose mit Kellrand (VDE 0606) für Hohlwand-Montage, aus feuerbeständigem Isolierstoff (bis 650°C), als Schalter-Abzweigdose (DIN 49073) für Schraubbefestigung. Kombi-Abstand 71 mm, Dose anliefern, komplett montieren und klemmen einschließlich Einbauöffnung herstellen (Ausschnitt in Trockenbauwand), Abmessungen: Di/T68/61 48,00 2.01.03.480 St St Mantelleitung 3 x 2,5mm² Mantelleitung 3 x 2,5 mm² Installationsleitung 3 x 2,5 mm², in Hohlwänden oder im Schlitz. Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial in Teillängen verlegen, die freien Enden betriebsfertig anschließen. 624,00 m Waschmaschinenanschluss Waschmaschinenanschluss 2.01.03.490 Leitungsschutzschalter 16A Leitungsschutzschalter 16 A Leitungsschutzschalter DIN 43880 und DIN VDE 0641, Nennisolationsspannung 400 V AC, 1 polig, Schaltvermögen 6 kA Typ B, 16 A, liefern und betriebsfertig in vorgenannte Unterverteilung montieren. 48,00 2.01.03.500 St Schuko-Steckd., weiss, 1-f., IP 20 Schuko-Steckd., weiss, 1-f., IP 20 Einbau-Schutzkontakt-Steckdose 1-fach nach DIN 49440, Steckklemmen, AC 250 V / 16 A, mit kompl. Abdeckplatte, weiß (RAL 9010), komplett anliefern, in Gerätedose montieren und anschließen, Abmessungen: komplett H/B 80/80 Schutzart: IP 20 Fabrikat wie Fabrikateliste 48,00 St LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Einheitspreis in EUR 2.01.03.510 1-fach Flächenabdeckrahmen, weiß 1-fach Flächenabdeckrahmen, reinweiß Flächenabdeckrahmen, 1-fach, für vorgenannte Installationsgeräte, liefern und montieren. 42 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Fabrikat wie Fabrikateliste 48,00 2.01.03.520 Schalter-Abzweigdose Schalter-Abzweigdose Geräte-Verbindungsdose mit Kellrand (VDE 0606) für Hohlwand- / UP- Montage, aus feuerbeständigem Isolierstoff (bis 650°C), als Schalter-Abzweigdose (DIN 49073) für Schraubbefestigung, mit Stutzen verdrehungssicher kombinierbar, Kombi-Abstand 71 mm, Dose anliefern, komplett montieren und klemmen einschließlich Einbauöffnung herstellen (UP - Bohrung in Beton / Mauerwerk bzw. Ausschnitt in Trockenbauwand), Abmessungen: Di/T 68/61 48,00 2.01.03.530 St St Mantelleitung 3 x 2,5mm² Mantelleitung 3 x 2,5 mm² Installationsleitung 3 x 2,5 mm², in Hohlwänden oder im Schlitz. Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial in Teillängen verlegen, die freien Enden betriebsfertig anschließen. 616,00 m Flurinstallation/Abstellraum Flurinstallation/Abstellraum 2.01.03.540 Schalter-Abzweigdose Schalter-Abzweigdose Geräte-Verbindungsdose mit Kellrand (VDE 0606) für Hohlwand- / UP- Montage, aus feuerbeständigem Isolierstoff (bis 650°C), als Schalter-Abzweigdose (DIN 49073) für Schraubbefestigung, mit Stutzen verdrehungssicher kombinierbar, Kombi-Abstand 71 mm, Dose anliefern, komplett montieren und klemmen einschließlich Einbauöffnung herstellen (UP - Bohrung in Beton / Mauerwerk bzw. Ausschnitt in Trockenbauwand), Abmessungen: Di/T 68/61 348,00 2.01.03.550 St Mantelleitung 5 x 1,5mm² Mantelleitung 5 x 1,5 mm² Installationsleitung 5 x 1,5mm², halogenfrei, in Hohlwänden oder im Schlitz. Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 43 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR in Teillängen verlegen, die freien Enden betriebsfertig anschließen. Fabrikat wie Fabrikateliste 2.455,00 2.01.03.560 Leuchtenauslaß Decke Leuchtenauslaß Decke Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen Deckenleuchtenauslaß, bestehend aus: erforderlicher Bohrung in Beton- / Mauerwerks- / Trockenbaudecke für Leitungsführung. Leitungen sind betriebsfertig an Leuchtenklemme anzuschließen. Deckenhaken ist zu setzen. 156,00 2.01.03.570 St Leuchtenanschluß Leuchtenanschluß Steckklemmen zum Anschluss der Leuchtenzuleitung an Decke bzw. Wand, AC 400 V, 1 polig, geeignet für Leiterquerschnitte bis 2,5mm². Je Leuchtenanschluss 3-5 Klemmen in erforderlicher Anzahl. Liefern und betriebsfertig montieren. 156,00 2.01.03.580 m St Aus-/Wechselschalter UP Aus-/Wechselschalter UP als Schalter für Licht Flur 10 A/ 250 V, IP 20, mit Steckklemmen, komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen Aus/Wechselschalter, bestehend aus: UP-Universalschaltereinsatz mit Wippe, Fabrikat wie Fabrikateliste 145,00 2.01.03.590 St Kreuzschalter UP Kreuzschalter UP als Schalter für Licht Flur 10 A/ 250 V, IP 20, mit Steckklemmen, komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen Kreuzschalter, bestehend aus: UP-Kreuzschalter mit Wippe, Fabrikat wie Fabrikateliste LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) 2.01.03.600 Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit 15,00 St Einheitspreis in EUR 106,00 St CAT6 Netzwerkanschlußdose (2-fach) CAT6 Netzwerkanschlußdose (2-fach) CAT6 Netzwerkanschlußdose (2-fach) für Unterputzdose 58mm Zentralstücke und Rahmen passend zum Schalterprogramm CAT 6 12C-de-embedded 250 MHz getestet nach EN 50173-1:2007 und GHMT zertifiziert Class EA Link 500 MHz getestet, 10 GBit Ethernet geeignet. Montageart : Unterputz Spezifikation : CAT 6 Anzahl LAN : 2 x Funktion : Netzwerkdose liefern und betriebsfertig montieren. Hersteller/Typ: BTR Netcom / 130B11D21102-E oder gleichwertig 49,00 2.01.03.620 St 1-fach Flächenabdeckrahmen, weiß 1-fach Flächenabdeckrahmen, reinweiß Flächenabdeckrahmen, 1-fach, für vorgenannte Installationsgeräte, liefern und montieren. Fabrikat wie Fabrikateliste 198,00 2.01.03.630 Gesamtbetrag in EUR Schuko-Steckd., weiss, 1-f., IP 20 Schuko-Steckd., weiss, 1-f., IP 20 Einbau-Schutzkontakt-Steckdose 1-fach nach DIN 49440, Steckklemmen, AC 250 V / 16 A, mit kompl. Abdeckplatte, weiß (RAL 9010), komplett anliefern, in Gerätedose montieren und anschließen, Abmessungen: komplett H/B 80/80 Schutzart: IP 20 Fabrikat wie Fabrikateliste 2.01.03.610 44 20.10.2016 20.10.2016 St 2-fach Flächenabdeckrahmen, weiß 2-fach Flächenabdeckrahmen, reinweiß Flächenabdeckrahmen, 2-fach, für vorgenannte Installationsgeräte, liefern und montieren. Fabrikat wie Fabrikateliste 57,00 St WE-Installation Wohnräume WE-Installation Wohnräume LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.01.03.640 Leuchtenauslaß Decke Leuchtenauslaß Decke Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen Deckenleuchtenauslaß, bestehend aus: erforderlicher Bohrung in Beton- / Mauerwerks- / Trockenbaudecke für Leitungsführung. Leitungen sind betriebsfertig an Leuchtenklemme anzuschließen. Deckenhaken ist zu setzen. 180,00 2.01.03.650 Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR St Leuchtenanschluß Leuchtenanschluß Steckklemmen zum Anschluss der Leuchtenzuleitung an Decke bzw. Wand, AC 400 V, 1 polig, geeignet für Leiterquerschnitte bis 2,5mm². Je Leuchtenanschluss 3-5 Klemmen in erforderlicher Anzahl. Liefern und betriebsfertig montieren. 180,00 2.01.03.660 Einheit 45 20.10.2016 20.10.2016 St Aus-/Wechselschalter UP Aus-/Wechselschalter UP als Schalter für Licht Flur 10 A/ 250 V, IP 20, mit Steckklemmen, komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen Aus/Wechselschalter, bestehend aus: UP-Universalschaltereinsatz mit Wippe, Fabrikat wie Fabrikateliste 120,00 2.01.03.670 St Serienschalter Serienschalter Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen Serienschalter, bestehend aus: UP-Schaltereinsatz und Wippe Fabrikat wie Fabrikateliste 47,00 2.01.03.680 St Aus-/Wechselschalter UP, beleuchtet Aus-/Wechselschalter UP, beleuchtet als Kontroll-AUS-Schalter für Steckdose Terrasse EG, IP 20, mit Steckklemmen, Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen Aus/Wechselschalter, bestehend aus: UP-Universalschaltereinsatz mit Leuchtelement und Wippe sowie AP-Geräteträger, LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 46 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Fabrikat wie Fabrikateliste 13,00 2.01.03.690 St Kreuzschalter UP Kreuzschalter UP als Schalter für Licht Flur 10 A/ 250 V, IP 20, mit Steckklemmen, komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für einen funktionstüchtigen Kreuzschalter, bestehend aus: UP-Kreuzschalter mit Wippe, Fabrikat wie Fabrikateliste 38,00 2.01.03.700 St Raumtemperaturregler mit 3-Stellungsschalter Raumtemperaturregler mit 3-Stellungsschalter Raumtemperaturregler mit einem Öffner und 3-Stellungsschalter als Unterputz-Geräteeinsatz komplett mit Abdeckplatte. Regler zur Ansteuerung von Magnetventilen im Heizkreisverteiler. 3-Stellungsschalter für: Zeit-Automatik, immer Tagtemperatur, immer Nachtabsenkung. Geräteeinsatz passend für Siemens-Schalterprogramm DELTA style. Anschlussart: Steckklemmen, 1/N, 230V/240V AC, 50 Hz, 10A (4A) Produkteigenschaften: Mit dem Schalter kann die Temperaturabsenkung zwischen Uhrsteuerung (Schaltuhr nicht enthalten), Tag u. Nacht vorgewählt werden. Temperaturregler arbeitet als Zweipunktregler mit thermischer Rückführung. Bei steigender Temperatur am Bimetall und Erreichen des Sollwertes schaltet der Heizkontakt ab, sinkt die Temperatur am Bimetall unter den eingestellten Sollwert (minus der Hysterese), so schaltet der Heizkontakt wieder ein. Der Temperaturbereich wird bei Ansteuerung der Temperaturabsenkung um ca. 5K nach unten verschoben. Liefern und betriebsfertig montieren. Hersteller/Typ: Siemens / Regler 5TC9 202 inkl. Abdeckplatte 5TC9258, oder gleichwertig 130,00 2.01.03.710 St Schuko-Steckd., weiss, 1-f., IP 20 Schuko-Steckd., weiss, 1-f., IP 20 Einbau-Schutzkontakt-Steckdose 1-fach nach DIN 49440, Steckklemmen, AC 250 V / 16 A, mit kompl. Abdeckplatte, weiß (RAL 9010), komplett anliefern, in Gerätedose montieren und anschließen, Abmessungen: komplett H/B 80/80 Schutzart: IP 20 LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR Fabrikat wie Fabrikateliste 1.084,00 2.01.03.720 St Steckdose unter Putz, 2-polig, mit Klappdeckel IP 44 Steckdose unter Putz, 2-polig, mit Klappdeckel IP 44 mit Schutzkontakt VDE 0620 in Unterputzausführung, spritzwassergeschützt, mit Abdeckung und Klappdeckel, 2-polig 16 A, 250 V AC, liefern, montieren und betriebsfertig anschließen. Fabrikat wie Fabrikateliste 49,00 2.01.03.730 St Jalousie-Schalter Jalousie-Schalter Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials, Jalousie-Schalter (UP), bestehend aus: 1 x Schalter als Jalousieschalter-Einsatz, mit Sperre gegen doppelseitiges Einschalten, elektrisch und mechanisch verriegelt, mit entsprechender Wippe Fabrikat wie Fabrikateliste 68,00 2.01.03.740 Trennrelais, Jalousieanlage Trennrelais, Jalousieanlage, Trennrelais zur gleichzeitigen Steuerung zweier Antriebe Netz: 230 V-, 50 Hz, Ansteuerung: 230 V-, 50 Hz, Schaltleistung: 4A, 250 V-, cos g, z 0,8 ind, Beim Anschluss sind die geltenden VDE-Bestimmungen, insbesondere DIN VDE 010010700 zu beachten. Liefern, montieren und betriebsfertig anschließen. 2,00 2.01.03.750 St St CAT6 Netzwerkanschlußdose (2-fach) CAT6 Netzwerkanschlußdose (2-fach) CAT6 Netzwerkanschlußdose (2-fach) für Unterputzdose 58mm Zentralstücke und Rahmen passend zum Schalterprogramm CAT 6 12C-de-embedded 250 MHz getestet nach EN 50173-1:2007 und GHMT zertifiziert Class EA Link 500 MHz getestet, 10 GBit Ethernet geeignet. Montageart : Unterputz Spezifikation : CAT 6 Anzahl LAN : 2 x Funktion : Netzwerkdose liefern und betriebsfertig montieren. Hersteller/Typ: BTR Netcom / 130B11D21102-E 47 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 48 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR oder gleichwertig 130,00 2.01.03.760 Schalter-Abzweigdose Schalter-Abzweigdose Geräte-Verbindungsdose mit Kellrand (VDE 0606) für Hohlwand- / UP- Montage, aus feuerbeständigem Isolierstoff (bis 650°C), als Schalter-Abzweigdose (DIN 49073) für Schraubbefestigung, mit Stutzen verdrehungssicher kombinierbar, Kombi-Abstand 71 mm, Dose anliefern, komplett montieren und klemmen einschließlich Einbauöffnung herstellen (UP - Bohrung in Beton / Mauerwerk bzw. Ausschnitt in Trockenbauwand), Abmessungen: Di/T 68/61 1.874,00 2.01.03.770 St Teleskop-Gerätedose Teleskop-Gerätedose · zur sicheren Befestigung von Steckdosen und Schalter · bei Außendämmung von Wänden und Decken · mit 2 Schraubdomen · Norm-Kombinationsabstand 71 mm Isolierstärke 80 - 200 mm Tiefe 50 mm 50 mm Länge x Breite 68 x 70 mm 68 x 70 mm Rohreinführung M20 am Träger 2 Leitungseinführungen bis Ø 16 mm² liefern und montieren 49,00 2.01.03.780 St St 1-fach Flächenabdeckrahmen, weiß 1-fach Flächenabdeckrahmen, reinweiß Flächenabdeckrahmen, 1-fach, für vorgenannte Installationsgeräte, liefern und montieren. Fabrikat wie Fabrikateliste 558,00 2.01.03.790 St 2-fach Flächenabdeckrahmen, weiß 2-fach Flächenabdeckrahmen, reinweiß Flächenabdeckrahmen, 2-fach, für vorgenannte Installationsgeräte, liefern und montieren. Fabrikat wie Fabrikateliste 391,00 2.01.03.800 St 3-fach Flächenabdeckrahmen, weiß 3-fach Flächenabdeckrahmen, Flächenabdeckrahmen, 3-fach, für vorgenannte Installationsgeräte, liefern und montieren. LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 49 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Fabrikat wie Fabrikateliste 176,00 2.01.03.810 St Mantelleitung 3 x 1,5mm² Mantelleitung 3 x 1,5 mm² Installationsleitung 3 x 1,5mm², halogenfrei, in Hohlwänden oder im Schlitz. Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial in Teillängen verlegen, die freien Enden betriebsfertig anschließen. Fabrikat wie Fabrikateliste 5.760,00 2.01.03.820 m Mantelleitung 5 x 1,5mm² Mantelleitung 5 x 1,5 mm² Installationsleitung 5 x 1,5mm², halogenfrei, in Hohlwänden oder im Schlitz. Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial in Teillängen verlegen, die freien Enden betriebsfertig anschließen. Fabrikat wie Fabrikateliste 4.920,00 m Hinweis Hinweis Nachfolgendes Datennetzkabel dient zur Vernetzung der Telefon-und Internet-Versorgung innerhalb der Wohneinheiten. 2.01.03.830 Duplex Installationskabel CAT7, Duplex Installationskabel CAT7, Installationskabel Cat 7 nach EN 50173-1, 50288-4-1 und IEC 61156-5 900MHz, für 10 Gigabit Ethernet geeignet S/FTP (früher: S/STP) paarweise und Gesamtabschirmung (PiMF) 2x (4x2 AWG23), halogenfrei Leiter Cu-Draht, blank Ø 0,56 mm (AWG 23) Isolierung Foam-Skin Polyethylen, Ø 1,4 mm Verseilung 2 Adern zum Paar Paarabschirmung Aluminium-beschichtete Kunststoff-Verbundfolie Verseilung zur Seele 4 Paare (PiMF) zur Seele Gesamtabschirmung Cu-Geflecht verzinnt (ca. 65 % Bedeckung) Schutzmantel FRNC, orange RAL 2003 Liefern und in Teillängen, einschließlich allem Befestigungs- und Hilfsmaterialien verlegen, Hersteller/Typ: DRAKA / UC900 SS23 Cat.7, Duplex; oder gleichwertig 1.270,00 m LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR Heizkreisverteiler Heizkreisverteiler 2.01.03.840 Netzversorgung Heizkreisverteiler Netzversorgung Heizkreisverteiler Komplette Lieferung und Montage einer funktionstüchtigen und betriebssicheren Netzversorgung 230V AC für einen bauseitigen Heizkreisverteiler, einschließlich der erforderlichen Befestigungs-, Verbindungs- und Installationsmaterialien. Pro Anschluss ist für die Installation - 1 x LS B16A, 1-pol. - 1 x IP FR Klemmkasten (alternativ Steckdose) - Leitungsanteil von ca. 20 m 3 x 1,5 mm² (inklusive Befestigungsmaterial für Verlegung auf Rohfußboden bzw. im Wandschlitz). 48,00 2.01.03.850 St Anschluß Heizkreisventile Anschluß Heizkreisventile Anschluß Heizkreisventile als Verbindung zwischen Heizkreisventil und Vedrahtungszentrum inkl. ca. 0,75 m Vebindungsleitung als PVC-Schlauchleitung 2x0,75qmm sowie allen erforderlichen Klemm- und Befestigungsmaterialien liefern, montieren und betriebsfertig anschließen. 295,00 St Gesamtsumme: 50 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 2.01.04 Installation Treppenhaus Einheitspreis in EUR 51 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Leuchten Leuchten 2.01.04.10 Hausnummernleuchte Hausnummernleuchte Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für eine funktionstüchtige Haunummernbeleuchtung, bestehend aus: Material: Edelstahl, Opalglas, Aluminium Farbe: silber LED 10W, Lichtstrom 770 lm, Lichtfarbe 3000 K, Schutzart: IP44, Schutzklasse: 1, inkl. Montageplatte aus Aluminiumguss inkl. individueller Laserung (max. 2 Zahlen) Maße: Leuchtbreite: 320 mm Ausladung: 100 mm Höhe: 200 mm 3,00 2.01.04.20 Leuchte Treppenhaus Leuchte Treppenhaus Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials sowie für eine funktionstüchtige Beleuchtung der Treppenhäuser, bestehend aus: Decken- und Wandleuchte für direktes und diffuses Licht. Leuchte aus Schlagzähem PMMA, Opal mit UV Schutz. Rahmen Metall pulverbeschichtet, IP 40, 6 x LED Leuchtmittel 3W, Farbtemperatur 3000K Leuchtenfarbe weiß Maße ca. ø 360, H ca. 100mm Leuchtenmontage im Wand- und Deckenbereich. 28,00 2.01.04.30 St St Leuchte Treppenhaus (SI-Leuchte) Leuchte Treppenhaus (SI-Leuchte) Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials sowie für eine funktionstüchtige Sicherheits-Beleuchtung der Treppenhäuser, bestehend aus: Decken- und Wandleuchte für direktes und diffuses Licht. Bauart Sicherheitsleuchte: mit eingebauter Einzelbatterie Leuchte aus schlagzähem PMMA, Opal mit UV Schutz. Rahmen Metall pulverbeschichtet, IP 40, Einzelbatteriesystem serienmäßig mit automatischem Selbsttest, Statusanzeige an der Leuchte. Lampe: 6 x LED 3W, 3000K + 1 x LED 1,5W mit NiCd-Akku Nennbetriebsdauer: 3 h Schaltungsart Lampe 1: Konstantstrom-Versorgung Betriebsart: Kombinierte NL Bereitschaft Maße ca. ø 360, H ca. 116mm Leuchtenmontage im Wand- und Deckenbereich. LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) 2.01.04.40 Seite: Datum: LV-Datum: Menge Einheit 8,00 St Einheitspreis in EUR Leuchte Eingangsbereich außen Leuchte Eingangsbereich außen Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials sowie für eine funktionstüchtige Beleuchtung des Eingangsbereiches, bestehend aus: Decken- und Wandleuchte für direktes und diffuses Licht. Leuchte mit opaler matter Glasabdeckung. Maße ca. Länge 270, Breite 270, Höhe 64 mm, IP 65, Spannung: 230 V, 50 Hz Leuchtmittel: LED, 17,5 W, Lichtstrom: 700 lm, Farbtemperatur: 3000K Lieferung inklusive allem erforderlichem Zubehör und Leuchtenmontage im Wandbereich. 6,00 St Installation Installation 2.01.04.50 Taster Klingel Etagenruf Taster Klingel Etagenruf Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials als Taster UP bestehend aus: 1 x Taster als Universaltasteinsatz mit Wippe und Beschriftungsfeld 48,00 2.01.04.60 St Bewegungsmelder AP Bewegungsmelder AP Nennspannung: 230 V~, +10 % / -10 % Nennfrequenz: 50 Hz/60 Hz Ausgänge: 1x Schließer, potenzialgebunden Lastart: ohmisch, kapazitiv und induktiv Nennstrom: 16 AX, bei cos phi 0,6, Abschaltverzögerung: 10 s - 30 min oder Kurzzeitimpuls 1 s einstellbar. Nennleistung: 3680 W/VA Erfassungsbereich: frontal: 16 m, seitlich: 16 m Öffnungswinkel: 220 ° Helligkeitsgrenzwert: 0,5 Lux - 300 Lux , Tagbetrieb Montagehöhe: 2,5 m Schutzart Gerät: IP 55 Temperaturbereich Gerät: -25 °C bis 55 °C Maße (H x B x T): 115 mm x 125 mm x 141 mm liefern und betriebsfertig montieren. 26,00 2.01.04.70 St Schuko-Steckd., weiss, 1-f., schließbar Schuko-Steckd., weiss, 1-f., schließar Einbau-Schutzkontakt-Steckdose 1-fach nach DIN 49440, mit Klappdeckel schließbar, gleiche Schließung, 52 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 53 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Schraubklemmen, AC 250 V / 16 A, für Schraubbefestigung, mit kompl. Abdeckplatte, reinweiß, komplett anliefern, in Gerätedose montieren und anschließen, Abmessungen: komplett H/B 80/80, 12,00 2.01.04.80 Schalter-Abzweigdose Schalter-Abzweigdose Geräte-Verbindungsdose mit Kellrand (VDE 0606) für Hohlwand- / UP- Montage, aus feuerbeständigem Isolierstoff (bis 650°C), als Schalter-Abzweigdose (DIN 49073) für Schraubbefestigung, mit Stutzen verdrehungssicher kombinierbar, Kombi-Abstand 71 mm, Dose anliefern, komplett montieren und klemmen einschließlich Einbauöffnung herstellen (UP - Bohrung in Beton / Mauerwerk bzw. Ausschnitt in Trockenbauwand), Abmessungen: Di/T 68/61 84,00 2.01.04.90 St St Mantelleitung 5 x 1,5mm² Mantelleitung 5 x 1,5 mm² Installationsleitung 5 x 1,5mm², halogenfrei, in Hohlwänden oder im Schlitz. Liefern mit notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial in Teillängen verlegen, die freien Enden betriebsfertig anschließen. 255,00 m Gesamtsumme: LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 2.01.05 Kellergeschoss Einheitspreis in EUR 54 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Mieterkeller Mieterkeller 2.01.05.10 FR Kombination Steckdose mit Wippschalter AP FR Kombination Steckdose mit Wippschalter AP Steckdose mit Schutzkontakt VDE 0620, mit Klappdeckeln 2polig 16 A, 250 V AC als 2 fach Kombination mit Wippschalter für Aus- und Wechselschaltung, tropfwassergeschützt IP 44, Anschlußklemmen als Verbindungsklemmen liefern montieren betriebsbereit anschließen 48,00 2.01.05.20 Aufbau-Abzweigd., IP54 Aufbau-Abzweigd., IP54 Aufbau-Kabelabzweigdose aus Duroplast (VDE 0606), mit 4 Einsteckstutzen ESt 13.5, Schraubdeckel und 5-pol. Klemmeinsatz für Leiterquerschnitte bis 2,5 mm², anliefern, montieren und klemmen. Dosen entsprechend Stromkreisanordnung beschriftet. Abmessungen: H/B/T 88/88/53 Schutzart: IP 54, 48,00 2.01.05.30 St St ISO-Oval-Leuchte ISO-Oval-Leuchte Montageart: Wandanbau, Deckenanbau Schutzart: IP 43 Schutzklasse: I Bestückung: Energiesparlampe 1 x 13 W Sockel E27 Abmessungen: L 210, B 130, H 120 Lieferbare Farbe: silberfarben Halterung Aluminium-Druckguss pulverbeschichtet mit drei Kabeleinführungen M20x1,5, Abdeckung Glas klar, strukturiert, Schutzkorb Stahldraht galvanisch verzinkt, Schraubbefestigung, bei Wandbefestigung ist die Fassung nach unten auszurichten (Lampe stehend)! liefern und betriebsfertig montieren. 48,00 2.01.05.40 St FI/LS-Schutzschalter 16/0,03A FI/LS-Schutzschalter 16/0,03A FI/LS-Schutzschalter nach DIN EN 61009-1, VDE 0664-20, Berührungsschutz nach VDE 0106 Teil 100 Betriebsnennspannung Wechselstrom: 240 V Nennstrom: 16 A Auslösercharakteristik: B Nennabschaltvermögen: 6 kA Art des Differenzialschutzes: A Empfindlichkeit: 30 mA LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 55 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Polanzahl: 2 P Anzahl Module: 2 Frequenz: 50 Hz Drehmoment: 2,1Nm Gesamtverlustleistung unter Nennstrom: 5,2 W liefern und betriebsfertig in Zählerplatz zugeordnet der Wohneinheit montieren. 48,00 2.01.05.50 St Mantelleitung 3 x 1,5 Mantelleitung 3 x 1,5 Installationsleitung halogenfrei 3 x 1,5 mm², in Teillängen liefern und auf Kabelbahnen, Installationsrohren bzw. mit Abstandschellen incl. allem notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial verlegen. Die freien Enden werden betriebsfertig anschließen. 1.056,00 m Allgemeinbereich Allgemeinbereich 2.01.05.60 Schalter AP-FR Schalter AP-FR Komplette Lieferung und funktionstüchtige Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials, des Schalters für eine funktionstüchtige Beleuchtung im Kellergeschoss, bestehend aus: Schalter AP-FR (IP 44) Aus- / Wechsel-, Montage im Wandbereich. 13,00 2.01.05.70 Steckdose auf Putz, 2-polig, mit Gehäuse IP 44 Steckdose auf Putz, 2-polig mit Gehäuse IP 44 mit Schutzkontakt VDE 0620 in Aufputzausführung, wassergeschützt mit Gehäuse 2-polig 16 A, 250 V AC, liefern, montieren und betriebsfertig anschließen. 6,00 2.01.05.80 St Doppel-Steckdose AP/FR Doppel-Steckdose AP/FR Doppel-Steckdose auf Putz, 2-polig mit Gehäuse IP 44 mit Schutzkontakt VDE 0620 in Aufputzausführung, wassergeschützt mit Gehäuse 2-polig 16 A, 250 V AC, liefern, montieren und betriebsfertig im Verteilerschrank BK-Anlage anschließen. 3,00 2.01.05.90 St St FR Kombination Steckdose mit Wippschalter AP FR Kombination Steckdose mit Wippschalter AP LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 56 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Steckdose mit Schutzkontakt VDE 0620, mit Klappdeckeln 2polig 16 A, 250 V AC als 2 fach Kombination mit Wippschalter für Aus- und Wechselschaltung, tropfwassergeschützt IP 44, Anschlußklemmen als Verbindungsklemmen liefern montieren betriebsbereit anschließen 4,00 2.01.05.100 CEE-Steckdose CEE-Steckdose Komplette Lieferung und funktionstüchtige Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials, für eine funktionstüchtige CEE Steckdose im Kellergeschoss, installiert in Technikräumen, bestehend aus: Steckdose 5-polig AP-FR 16A. 4,00 2.01.05.110 St Feuchtraum-Anbauleuchte 1 x 35 W Feuchtraum-Anbauleuchte 1 x 36 W Feuchtraum-Anbauleuchte für Wand- und Deckenmontage mit Prismenwanne aus PMMA, direkt strahlend, Gehäuse aus Polyester, glasfaserverstärkt, grau, Wannenverschlüsse V2A, Schutzart: IP65, SK I (Schutzerdung), Aussenmaße: L: 1277 mm, B: 84 mm, H: 102 mm Prüfzeichen: VDE, ENEC Zusatzausstattung: Kettenabhänger, V2A, Leuchtstofflampen 1 x 36 W, mit elektronischen Vorschaltgeräten, mit F-Zeichen, als Einzelleuchte mit VDE-Zeichen, Schutzklasse I, Schutzart IP 65, komplett, einschließlich Leuchtmittel, mit Anschlußklemmen und systembedingtem Befestigungszubehör liefern, montieren und betriebsfertig anschließen. 34,00 2.01.05.130 St Aufbau-Abzweigd., IP54 Aufbau-Abzweigd., IP54 Aufbau-Kabelabzweigdose aus Duroplast (VDE 0606), mit 4 Einsteckstutzen ESt 13.5, Schraubdeckel und 5-pol. Klemmeinsatz für Leiterquerschnitte bis 2,5 mm², anliefern, montieren und klemmen. Dosen entsprechend Stromkreisanordnung beschriftet. Abmessungen: H/B/T 88/88/53 Schutzart: IP 54, 87,00 2.01.05.120 St St ISO-Ovalleuchte LED ISO-Ovalleuchte LED Kunststoff-Ovalleuchten stoßfest für Wand-und Deckenmontage, Halterung Kunststoff grau, fünf Kabeleinführungen, eine Kabeleinführung mit Kabeltülle, Abdeckung Glas klar, strukturiert, Schutzkorb Klappbügel Stahldraht galvanisch verzinkt, Schutzkorbbügel umklappbar. LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 57 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Farbe: grau Spannung: 230V / 50Hz Leuchtmittel: 1xLED 9,1W Lichtfarbe: 840 Farbtemperatur: 4000K Lichtstrom: 490lm Schutzart: IP44 Schutzklasse: I als Einzelleuchte mit VDE-Zeichen, komplett, einschließlich Leuchtmittel, mit Anschlußklemmen und systembedingtem Befestigungszubehör liefern, montieren und betriebsfertig anschließen. 67,00 St Hinweis Hinweis Mittleres halogenfreies und rauchgasarmes Kunststoffstangenrohr nach VDE 0605, DIN EN 61386-21, als glattes Rohr, flammwidrig, hochtemperaturbeständig, kälteschlagfest bei extremen Temperaturen Farbe grau RAL 7035, mit einseitig angeformter Muffe. Durch die Halogenfreiheit entstehen im Brandfall keine gefährlichen toxischen und korrosiven Gase, mit folgenden Einzelpositionen: 2.01.05.140 Isolierstoffrohr Nenngröße 25 starr, offen Isolierstoffrohr Nenngröße 25 starr, offen entsprechend vorstehendem Hinweistext Nenngröße 25, Verlegung offen mit Kunststoff-Klemmschellen, max. Schellenabstand = 25-facher Rohrdurchmesser einschl. Zubehör wie: Endtülle, Steckmuffe, Verschlussstopfen. Liefern und in Teillängen verlegen. 50,00 2.01.05.150 Isolierstoffrohr Nenngröße 40 starr, offen Isolierstoffrohr Nenngröße 40 starr, offen Rohr wie vorgenannt, jedoch Nenngröße 40, 15,00 2.01.05.160 m Isolierstoffrohr Nenngröße 63 starr, offen Isolierstoffrohr Nenngröße 63 starr, offen Rohr wie vorgenannt, jedoch Nenngröße 63, 10,00 2.01.05.170 m m Mantelleitung 5 x 2,5 Mantelleitung 5 x 2,5 Installationsleitung halogenfrei 5 x 2,5 mm², in Teillängen liefern und auf Kabelbahnen, Installationsrohren bzw. mit Abstandschellen incl. allem notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial verlegen. Die freien Enden werden betriebsfertig anschließen. LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) 2.01.05.180 Menge Einheit 75,00 m m Mantelleitung 1 x 25 Mantelleitung 1 x 25 Installationsleitung halogenfrei 1 x 25 mm², in Teillängen liefern und auf Kabelbahnen, Installationsrohren bzw. mit Abstandschellen incl. allem notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial verlegen. Die freien Enden werden betriebsfertig als Potentialausgleichleitung angeschlossen. 50,00 2.01.05.230 m Mantelleitung 1 x 50 Mantelleitung 1 x 50 Installationsleitung halogenfrei 1 x 50 mm², in Teillängen liefern und auf Kabelbahnen, Installationsrohren bzw. mit Abstandschellen incl. allem notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial verlegen. Die freien Enden werden betriebsfertig als Potentialausgleichleitung angeschlossen. 30,00 2.01.05.220 m Mantelleitung 3 x 1,5 Mantelleitung 3 x 1,5 Installationsleitung halogenfrei 3 x 1,5 mm², in Teillängen liefern und auf Kabelbahnen, Installationsrohren bzw. mit Abstandschellen incl. allem notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial verlegen. Die freien Enden werden betriebsfertig anschließen. 135,00 2.01.05.210 m Mantelleitung 5 x 1,5 Mantelleitung 5 x 1,5 Installationsleitung halogenfrei 5 x 1,5 mm², in Teillängen liefern und auf Kabelbahnen, Installationsrohren bzw. mit Abstandschellen incl. allem notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial verlegen. Die freien Enden werden betriebsfertig anschließen. 945,00 2.01.05.200 Einheitspreis in EUR Mantelleitung 3 x 2,5 Mantelleitung 3 x 2,5 Installationsleitung halogenfrei 3 x 2,5 mm², in Teillängen liefern und auf Kabelbahnen, Installationsrohren bzw. mit Abstandschellen incl. allem notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial verlegen. Die freien Enden werden betriebsfertig anschließen. 165,00 2.01.05.190 Seite: Datum: LV-Datum: m Mantelleitung 1 x 4 Mantelleitung 1 x 4 58 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 59 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Installationsleitung halogenfrei 1 x 4 mm², in Teillängen liefern und auf Kabelbahnen, Installationsrohren bzw. mit Abstandschellen incl. allem notwendigem Klein- und Befestigungsmaterial verlegen. Die freien Enden werden betriebsfertig als Potentialausgleichleitung angeschlossen. 50,00 2.01.05.240 Banderdungsschelle Banderdungsschelle komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für funktionstüchtige Erdungsschellen, als Erdungsbandschellen (3/8"-6") mit Anschlußklemme, für Leiterquerschnitte von 2,5 bis 25 mm², Schellenkörper aus Messing, vernickelt, für Rohrleitungen aus Stahl 18,00 2.01.05.250 St Potentialausgleichschiene Potentialausgleichsschiene nach DIN VDE 0609, für den Hauptpotentialausgleich nach DIN VDE 0100 Teil 410 / 540 und dem Blitzschutzpotentialausgleich nach DIN VDE 0185, Anschlüsse: 7x 6 - 25 mm², 1x 50 mm², 1x 30x4 Flachband Kunststoffhaube plombierbar, Maße: 200 x 65 x 56, kompl. mit allem Zubehör, liefern und montieren. 5,00 2.01.05.260 m St Anschluß HAST Anschluß HAST komplette Lieferung und Montage eines funktionstüchtigen und betriebssicheren Anschlusses für eine bauseits gestellte HAST , einschließlich der erforderlichen Befestigungs-, Verbindungs- und Installationsmaterialien. Pro Anschluß ist für die Installation - 1 Stck Klemmkasten AP/FR - ca. 20m 5x6mm² Leitungsanteil (inklusive Schellen) vorzusehen. 2,00 St Anschlüsse von Geräten Anschlüsse von Geräten Komplette betriebs- und funktionstüchtige Herstellung von Anschlüssen für bauseits gestellte Geräte. Die Leistungen haben in Abstimmung mit dem jeweiligen Gewerk zu erfolgen. 2.01.05.270 Pumpe / Lüftung / Motor Pumpe / Lüftung / Motor Komplette Lieferung und Montage eines funktionstüchtigen und betriebssicheren Geräteanschlusses für ein bauseits gestelltes Gerät, LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 60 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR einschließlich der erforderlichen Befestigungs-, Verbindungs- und Installationsmaterialien. Pro Anschluss ist für die Installation - 1 x IP FR Klemmkasten (alternativ Steckdose) - Leitungsanteil von ca. 25 m 5 x 2,5 mm² (inklusive Schellen) vorzusehen. 18,00 2.01.05.280 St Anschluß Rohrbegleitheizung Anschluß Rohrbegleitheizung bauseits gestellte Rohrbegleitheizung incl. ca. 20m Zuleitung 3x2,5mm², 1 Stck Leitungsschutzschalter 16A, 1-polig, sowie aller notwendigen Befestigungsmaterialien und Nebenleistungen herstellen und betriebsbereit anschließen. Achtung ! Stromkreis muß über Fehlerstromschutzschalter versorgt werden. 4,00 St Gesamtsumme: LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 61 20.10.2016 20.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 2.01.06 Gegensprechanlage 2.01.06.10 Türstation HTS 15/ 0 Türstation HTS 15 / 0 Alu Silber eloxiert, mit 1x LS-Gitter und Diodenbeleuchtung, - Bauform frontöffnend für Wandeinbau - Antivandalismus mit 4 mm starker Frontplatte - 10 mm starke Namensschildträger aus Acryl - Namensschilder von vorn zu wechseln mittels Spezialwerkzeug - flache Edelstahl-Hügelkontakte V4A mit Mikroschalter - mit Spezialschrauben von vorn gesichert - incl. Anschlussklemme, komplett vorprogrammiert, - Plattenmaß max. Breite von 400 mm möglich - Antivandalismus - Eingravierung und Farbgestalltung "Logo" nach Vorgabe Bauherrn Hausnummer und ggf. Beschriftung nach Vorgabe Bauherr Tableau mit 15 Ruftasten liefern und betriebsfertig montieren. Hersteller/Typ: SKS Kinkel / Türstation Antivandalismus; oder gleichwertig 1,00 2.01.06.20 Türstation HTS 16/ 0 Türstation HTS 16 / 0 Alu Silber eloxiert, mit 1x LS-Gitter und Diodenbeleuchtung, - Bauform frontöffnend für Wandeinbau - Antivandalismus mit 4 mm starker Frontplatte - 10 mm starke Namensschildträger aus Acryl - Namensschilder von vorn zu wechseln mittels Spezialwerkzeug - flache Edelstahl-Hügelkontakte V4A mit Mikroschalter - mit Spezialschrauben von vorn gesichert - incl. Anschlussklemme, komplett vorprogrammiert, - Plattenmaß max. Breite von 400 mm möglich - Antivandalismus - Eingravierung und Farbgestalltung "Logo" nach Vorgabe Bauherrn Hausnummer und ggf. Beschriftung nach Vorgabe Bauherr Tableau mit 16 Ruftasten liefern und betriebsfertig montieren. 1,00 2.01.06.30 St St Türstation HTS 17/ 0 Türstation HTS 17 / 0 Alu Silber eloxiert, mit 1x LS-Gitter und Diodenbeleuchtung, - Bauform frontöffnend für Wandeinbau - Antivandalismus mit 4 mm starker Frontplatte - 10 mm starke Namensschildträger aus Acryl - Namensschilder von vorn zu wechseln mittels Spezialwerkzeug - flache Edelstahl-Hügelkontakte V4A mit Mikroschalter - mit Spezialschrauben von vorn gesichert - incl. Anschlussklemme, komplett vorprogrammiert, - Plattenmaß max. Breite von 400 mm möglich LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 62 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR - Antivandalismus - Eingravierung und Farbgestalltung "Logo" nach Vorgabe Bauherrn Hausnummer und ggf. Beschriftung nach Vorgabe Bauherr Tableau mit 17 Ruftasten liefern und betriebsfertig montieren. 1,00 2.01.06.40 St Steuermodul Steuermodul für bis zu 48 WE mit Verstärker, Türlautsprecher und Mikrofon, Sprachlautstärke getrennt regelbar zwischen Türlautsprecher und Haustelefon, eingebaut in Haustürstation liefern und betriebsfertig montieren. Hersteller/Typ: SKS Kinkel / Steuermodul 4808, oder gleichwertig 3,00 2.01.06.50 St Bustreiber 4501-S2 Bustreiber 4501-S2 für eine Linie (48 WE) liefern und betriebsfertig montieren. eingebaut in Hausverteilung, liefern und betriebsfertig montieren. Hersteller/Typ: SKS Kinkel / Bustreiber 4501-S2, oder gleichwertig 3,00 2.01.06.60 St Trafo 4502-A Trafo 4502 A 12V/20V, 1,5/0,5 Ampere, aufsteckbar auf Normschiene in die vorhandene Hausstromverteilung einbauen liefern und betriebsfertig montieren. Hersteller/Typ: SKS Kinkel / Trafo 4502 A, oder gleichwertig 3,00 2.01.06.70 St Trafo 322 Trafo 322 12V, 1,5 Ampere, aufsteckbar auf Normschiene in die vorhandene Hausstromverteilung einbauen liefern und betriebsfertig montieren. Hersteller/Typ: SKS Kinkel / Trafo 322, oder gleichwertig 3,00 2.01.06.80 St Haustelefon HT 4600/ 4 RA Haustelefon HT 4600/ 4 RA Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 63 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für ein funktionstüchtiges Haustelefon der Gegensprechanlage. Haustelefon weiß für Wandmontage - mit 8 Ruftönen von der Haustür - mit 4 Ruftönen von der Etagentür - mithörgesperrt, missbrauchgeschützt - Rufabschaltung möglich sowie Einstellung Ruflautstärke Hersteller/Typ: SKS Kinkel / HT 4600/4 RA, oder gleichwertig 48,00 2.01.06.90 Leitungssystem Bus Leitungssystem Bus Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für ein funktionstüchtiges Busleitungssystem, bestehend aus: - Installationsleitung halogenfrei J-H(St)H 2 x 2 x 0,8. In Teillängen im Schlitz verlegt. 864,00 2.01.06.100 St m Leitungssystem HTS Leitungssystem HTS Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Zusatz- und Befestigungsmaterials für ein funktionstüchtiges Haustürtableau der Gegensprechanlage, bestehend aus: - Leitungssystem von der Haustür zum Hausverteiler, - Installationsleitung halogenfrei J-H(St)H 10x2x0,8. Inklusive der erforderlichen Durchbrüche im Treppenhaus (herstellen und brandschutzgerecht schließen) 105,00 m Vorbemerkung Vorbemerkung Die komplette Anlage soll als 6-D-Busanlanlage installiert werden. Es muss eine einwandfreie Bedienung der Telefone und eine gute Wahrnehmung der Ruftöne gewährleistet sein (z.B. Berücksichtigung von Einbauschränken, Vorhängen) Gesamtsumme: LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.01.07 Anschluß Aufzug 2.01.07.10 Mantelleitung 5x10 Mantelleitung 5x10 Starkstrom-Kunststoffkabel 0,6/1 kV, Liefern und verlegen auf Kabelrinne, Steigeleiter,in Kanäle oder auf Putz mit verlegesystemabhängiger Befestigung, betriebsfertig auflegen. 130,00 Einheit Einheitspreis in EUR m Gesamtsumme: 64 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.01.08 Sonstiges 2.01.08.10 Revisionspläne Revisionspläne Für die gesamte vorstehend beschriebene Anlage sind vom Auftragnehmer Revisionspläne anzufertigen und vor Abnahme der Leistung dem Auftraggeber zu übergeben bestehend aus: - Installationsplänen Maßstab 1: 50, - Übersichtspläne (Strangschemen) aller Einzelanlagen - Übersichtsschaltpläne der Verteilungen - Logikschaltbilder der Steuerungen Übergabe in Papier 1-fach, gefaltet auf A4 und auf CD-ROM im PDF-Format außerdem: - Anlagenherstellerdokumentation (Herstellernachweis) 1-fach - Zusammenstellung der wichtigsten technischen Daten, - alle für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Betriebs- und Wartungsanleitungen nach DIN 8418 - Protokoll über die Einweisung des Wartungs und Bedienungspersonals - Angabe aller verwendeter Code- und Passwörter 52,00 Einheit Einheitspreis in EUR 65 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR St Hinweis Hinweis Die nachstehend aufgeführten Stundenlohnarbeiten mit ihren Lohnsätzen und Zuschlägen werden in Anrechnung gebracht für vorher nicht erkennbare Leistungen, die im Zuge der Durchführung der Baumaßnahme notwendig werden Die Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung zur Anwendung gelangen und berechtigen den Unternehmer nicht, einen Anspruch auf den Titel Stundenlohnarbeiten zu erheben. Sie müssen täglich vom Bauleiter unterschrieben werden. Alle Stundenzettel sind fortlaufend zu nummerieren. Stundenlohnzettel, die später als eine Woche nach Durchführung der einzelnen Arbeiten eingerichtet werden, werden nicht mehr entgegengenommen, anerkannt und zur Abrechnung freigegeben. Im Zusammenhang mit der Schlußrechnung werden die Stundenzettel nochmals geprüft. Stellt sich bei der Rechnungsprüfung oder bei der späteren Nachprüfung heraus, daß die im Stundenlohn abgerechneten Leistungen bereits zu anderen Vertragsleistungen oder zu deren Nebenleistungen gehört haben, so werden die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet, auch wenn die Stundenlohnzettel schriftlich anerkannt sind. Doppelzahlungen sind zurückzuerstatten. LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.01.08.20 Monteur-Tarifstunden Monteur-Tarifstunden 10,00 Einheit Einheitspreis in EUR h Gesamtsumme: 66 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 2.01.09 Bauleistungen Einheitspreis in EUR 67 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Wohnungen Wohnungen Steigpunkte Elektrotechnik über Instrallationsschächte 2.01.09.10 Durchbruch Busleitung Gegensprechanlage Durchbruch Busleitung Gegensprechanlage Bohren von Löchern in waagerechten und senkrechten Bauteilen im Mauerwerk und Stahlbeton, bauwerksschonend, Durchmesser bis 3cm, Stäke bis 20cm, nach Leitungsverlegung fach- und brandschutzgerecht verschließen. 99,00 2.01.09.20 Schlitz im Beton für Gegensprechanlage Schlitz im Beton für Gegensprechanlage Wandschlitze in Mauerwerk und Beton für Kabel und Leitungen bis ca. 3 cm breit u. ca. 2,5 cm tief, bauwerkschonend herstellen und nach Verlegung der Leitungen wieder putzbündig schließen. 177,00 2.01.09.30 St Mauerschlitze Bad / WC / Küche Mauerschlitze Bad / WC / Küche Wandschlitze in Mauerwerk und Stahlbeton für Kabel und Leitungen bis ca. 4 cm breit u. ca. 2,5 cm tief, bauwerkschonend herstellen und nach Verlegung der Leitungen wieder putzbündig schließen. Schlitze für neue Installation in Bad / WC. 3.520,00 2.01.09.50 m Befestigung Strang Befestigung Strang Komplette Lieferung und Montage, inkl. des gesamten erforderlichen Bohrarbeiten und Dübelbefestigung für eine funktionstüchtige Befestigung der Steigeleitungen bestehend aus: - 3 Stück Profilschiene 11 mm Schlitzweite, ca. 30 cm lang - erforderliche Bügelschellen zur Befestigung der Leitungen (ca. 3 Mal pro Geschoss, getrennte Schellen für Kabel/Leitungen und Leer-Rohre. 48,00 2.01.09.40 St m Durchbruch 3cm Bad / WC / Küche Durchbruch 3cm Bad / WC / Küche Bohren von Löchern in waagerechten und senkrechten Bauteilen im Mauerwerk und Stahlbeton, bauwerksschonend, Durchmesser bis 3cm, Stärke bis 20cm, nach Leitungsverlegung fach- und brandschutzgerecht LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 68 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR verschließen. 360,00 2.01.09.60 Mauerschlitze WE Mauerschlitze WE Wandschlitze in Mauerwerk und Stahlbeton für Kabel und Leitungen bis ca. 4 cm breit u. ca. 2,5 cm tief, bauwerkschonend herstellen und nach Verlegung der Leitungen wieder putzbündig schließen. Schlitze für neue Installation in Bad / WC. 2.621,00 2.01.09.70 m Durchbruch 3cm WE Durchbruch 3cm WE Bohren von Löchern in waagerechten und senkrechten Bauteilen im Mauerwerk und Stahlbeton, bauwerksschonend, Durchmesser bis 3cm, Stäke bis 20cm, nach Leitungsverlegung fach- und brandschutzgerecht verschließen. 160,00 2.01.09.80 St St Deckenschott Strang 2000/90mm Deckenschott Strang Einbringen eines Kabelschottes (S90) in bauseitige Decken-Öffnung im Installationsschacht als feuerbeständige Abschottungen von Kabeldurchführungen nach DIN 4102 S90, bestehend aus einem verzinkten Stahlblechgehäuse, ausgekleidet mit im Brandfall aufschäumendem Brandschutzmittel. Die Kabelabschottung ist als fertiges Bauelement zu liefern und in Abstimmung mit dem Gewerk Sanitär einzubauen. Das Einmörteln erfolgtb durch Sanitär. Die Montage und Abdichtung erfolgt gemäß der Montageanleitung des Herstellers. Kabelschott muss folgende Anforderungen erfüllen: - Feuerwiderstandsklasse S90 nach DIN 4102 - Zugelassen für Kabel aller Art ohne Begrenzung des Kabeldurchmessers sowie für Kabelbündel - Die Abschottung muss zu 100% belegbar sein - Zugelassen für Leerrohre mit und ohne Kabelbelegung bis zu einem Durchmesser von 63 mm sowie Leerrohrbündel. - Einseitige Abdichtung zugelassen, auch ohne Mineralwolle - Keine Abstandsvorschriften zwischen Kabeln oder Leerrohren - Einbau und Instandsetzung ohne zulassungsgebundene Spezial-Brandschutzbaustoffe (z.B. Brandschutzkitt) - Im Brandfall dürfen durch die Abschottung keine zusätzlichen toxischen Gase entstehen Die fertiggestellten Deckenschotte sind vor dem Schließen der Installationswände der Bauleitung zur Abnahme vorzustellen. LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 69 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Sowohl beim Verlegung von Leitungen im Schott als auch beim Verschließen des Durchbruches sind die Forderungen des Brandschutzes zu beachten, Leitungszwickel sind ggf. mit zugelassener Brandschutzpaste ausdrücken. Größe: 200/90mm (Box außen) / 170/60mm (Box innen) Hersteller / Typ: Wichmann / Kabelboxen WD90, DIBt Zulassung Z-19.15-202 FTZ Fabrikat / Typ: Wichmann oder gleichwertig 6,00 2.01.09.90 Deckenschott Strang 160/90mm Deckenschott Strang 160/90mm sonst wie vor, jedoch Größe: 160/90mm (Box außen) / 130/60mm (Box innen) 12,00 2.01.09.100 St Deckenschott Strang 120/80mm Deckenschott Strang 120/80mm sonst wie vor, jedoch Größe: 120/80mm (Box außen) / 90/50mm (Box innen) 17,00 2.01.09.110 St St Deckenschott Strang 90/80mm Deckenschott Strang 90/80mm sonst wie vor, jedoch Größe: 90/80mm (Box außen) / 60/50mm (Box innen) 16,00 St Haus Haus 2.01.09.120 Mauerschlitze Treppenhaus Mauerschlitze Treppenhaus Wandschlitze in Mauerwerk und Beton für Kabel und Leitungen bis ca. 3 cm breit u. ca. 2,5 cm tief, bauwerkschonend herstellen und nach Verlegung der Leitungen wieder putzbündig schließen. 410,00 2.01.09.130 m Wanddurchbruch 3cm Durchbruch Treppenhaus 3cm Bohren von Löchern in waagerechten Bauteilen im Mauerwerk und Beton, bauwerksschonend, Durchmesser bis 3cm, Stärke bis 30 cm, nach Leitungsverlegung fach- und brandschutzgerecht F90 verschließen. 28,00 St LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.01.09.140 Durchbrüche Trasse IG Durchbrüche Trasse IG Fachgerechtes und bauwerkschonendes Herstellen sowie fach- und brandschutzgerechtes Schließen (nach erfolgter Leitungsverlegung), der erforderlichen Durchbrüche im Kellergeschoss für die Kabeltrasse (ca. 500x100mm). Sowohl bei der Verlegung von Kabeln und Leitungen im Durchbruch als auch beim Verschließen des Durchbruches sind die Forderungen des Brandschutzes (F90 Qualität) zu beachten, Leitungszwickel sind mit Brandschutzpaste auszudrücken. Bei der Nutzung von Regeldurchbrüchen, sind diese ebenfalls nach der Trassenmontage und Leitungsverlegung wie oben genannt zu verschließen. Fabrikat: FLAMRO/KMO Brandschutzmörtel Zulassung-Nr.: Z-19.15-2024 oder gleichwertig 17,00 2.01.09.150 Gesamtbetrag in EUR St St Deckendurchbrueche 100 mm Deckendurchbruch in Betondecke Deckenstaerke: bis : 30 cm Durchbruch : bis 100 mm als Kernbohrung einschl. Schuttbeseitigung zur Verlegung der Hauptleitungen herstellen, zur Herstellung groeßerer Durchbrueche werden mehrere Bohrungen nebeneinander gesetzt, anschließend bransdschutztechnisch F 90 verschließen mit Zertifikat. 15,00 2.01.09.170 Einheitspreis in EUR Decken-Durchbruch Treppenhaus Durchbruch Treppenhaus Deckendurchbruch im Treppenhaus, Größe ca. 3cm, Stärke bis 30cm, bauwerkschonend herstellen und nach Leitungesverlegung fach- und brandschutzgerecht F90 verschließen. 15,00 2.01.09.160 Einheit 70 20.10.2016 20.10.2016 St Kabelabschottung für Deckendurchbrueche Kabelabschottung zur Verhinderung von Branduebertragung, form-, alterungs- und korrosionsbestaendig, Feuerwiderstandsdauer 90 Minuten, in Waenden aus Mauerwerk und in Decken oder Waenden aus Beton oder Stahlbeton, fuer Bohrungen 100 mm, mit Wandschild liefern und montieren. 15,00 St Kabeldurchführungen und Kabelschutzrohr Kabeldurchführungen und Kabelschutzrohr LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 71 20.10.2016 20.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 2.01.09.180 Doppel-Dichtpackung HSI 150 zum Einbetonieren Doppel-Dichtpackung HSI 150 zum Einbetonieren Doppel-Dichtpackung für den schalungsbündigen Einbau, ermöglicht den beidseitigen gas- und wasserdichten Anschluss von Systemabdichtungen für Kabel und Kabelschutzrohre, Paketbildung durch Rahmensystem, ab Werk lieferbar. Brandschutz-Zulassung S 90 nach DIN 4102-9 für Massivwände ab 150 mm in Verbindung mit F-CABLE HSS. Maße: Rahmenmaß: 220 x 220 mm (pro Dichtpackung); Achsabstand: 210 mm; Mindestwandstärke: 100 mm Werkstoff: Dichtpackung: ABS mit 3-Stegdichtung aus TPE; Verschlussdeckel: ABS mit Dichtung aus TPE; Zwischenrohr: PVC Lastfall: Aufstauendes Sickerwasser; Druckwasser; WU-Beton Beanspruchungsklasse 1 Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 2,5 bar Liefern und betriebsfertig in Schalung (in Abstimmung mit Gewerk Rohbau) montieren. Liefern und betriebsfertig in Schalung (in Abstimmung mit Gewerk Rohbau) montieren. Fabrikat: Hauff-Technik; Typ: HSI 150-K2/240 oder gleichwertig 2,00 2.01.09.190 St Doppel-Dichtpackung HSI 90 zum Einbetonieren Doppel-Dichtpackung HSI 90 zum Einbetonieren Doppel-Dichtpackung für den schalungsbündigen Einbau, ermöglicht den beidseitigen gas- und wasserdichten Anschluss von Systemdeckeln für Kabel und Kabelschutzrohre, Paketbildung durch Rahmensystem, ab Werk lieferbar. Maße: Rahmenmaß: 145 x 145 mm (pro Dichtpackung); Achsabstand: 135 mm; Mindestwandstärke: 100 mm Werkstoff: Dichtpackung: ABS mit 3-Stegdichtung aus EPDM; Verschlussdeckel: ABS mit Dichtung aus EPDM; Zwischenrohr: PVC Lastfall: Aufstauendes Sickerwasser; Druckwasser; WU-Beton Beanspruchungsklasse 1 Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 2,0 bar Liefern und betriebsfertig in Schalung (in Abstimmung mit Gewerk Rohbau) montieren. Fabrikat: Hauff-Technik; Typ: HSI 90-K2/240 oder gleichwertig 6,00 2.01.09.200 St Dichtpackung zur Aufnahme von HSI 90 Systemabdichtungen Dichtpackung zur Aufnahme von HSI 90 Systemabdichtungen Dichtpackung zum Anschluss an Hateflex-Spiralschlauch 14090. Wahlweise zum Einbetonieren oder für erdseitigen Abschluss. Mit zusätzlichen HSI 90-Systemabdichtungen kann von der Dichtpackungen am Leerrohrende zu den Kabeln abgedichtet werden. Werkstoff: Dichtpackung: ABS ; Manschette: EPDM; Spannbänder: W4; Verlängerungsrohr: PVC; 3-Stegdichtung: EPDM Lastfall: Aufstauendes Sickerwasser; Druckwasser; LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 72 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR WU-Beton Beanspruchungsklasse 1 Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 2,5 bar Liefern und betriebsfertig in Schalung (in Abstimmung mit Gewerk Rohbau) montieren. Fabrikat: Hauff-Technik; Typ: KES-M 90-KVB oder gleichwertig 2,00 2.01.09.210 St Systemdeckel HSI 150-D1/80 Kabelabdichtung mit Warmschrumpftechnik Systemdeckel HSI 150-D1/80 Kabelabdichtung mit Warmschrumpftechnik Systemdeckel mit Schrumpfmuffen. Die Thermomuffen bieten einen großen Anwendungsbereich und werden unter Hitzeeinwirkung vom Systemdeckelstutzen auf die Kabel geschrumpft. Werkstoff: Systemdeckel mit Stutzen: Polycarbonat; Spannmutter: PC/PBT Blend; Thermomuffe mit Schmelzkleber: Polyolefin; Zentrierband: EPDM Lastfall: Aufstauendes Sickerwasser; Druckwasser; WU-Beton Beanspruchungsklasse 1 Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 2,0 bar Mechanische Fixierung (Bajonett) und Abdichtung (Spannmutter) wirken unabhängig; Bajonettsystem mit Rücksperre und Konterverschraubung (Sicherung gegen selbstständiges Öffnen) Liefern und betriebsfertig montieren. Fabrikat: Hauff-Technik; Typ: HSI 150-D1/80 oder gleichwertig 4,00 2.01.09.220 St Systemdeckel HSI 90-D1/75 Kabelabdichtung mit Warmschrumpftechnik Systemdeckel HSI 90-D1/75 Kabelabdichtung mit Warmschrumpftechnik Systemdeckel mit Schrumpfmuffen wie vorgenannt, jedoch HSI 90-D1/75. Liefern und betriebsfertig montieren. Fabrikat: Hauff-Technik; Typ: HSI 90-D1/75 oder gleichwertig 2,00 2.01.09.230 St Systemdeckel HSI 90-D3/32 Kabelabdichtung mit Warmschrumpftechnik Systemdeckel HSI 90-D3/32 Kabelabdichtung mit Warmschrumpftechnik Systemdeckel mit Schrumpfmuffen wie vorgenannt, jedoch HSI 90-D3/32. Liefern und betriebsfertig montieren. Fabrikat: Hauff-Technik; Typ: HSI 90-D3/32 oder LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 73 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR gleichwertig 4,00 2.01.09.240 St Systemdeckel HSI 90-D6/20 Kabelabdichtung mit Warmschrumpftechnik Systemdeckel HSI 90-D6/20 Kabelabdichtung mit Warmschrumpftechnik Systemdeckel mit Schrumpfmuffen wie vorgenannt, jedoch HSI 90-D6/20. Liefern und betriebsfertig montieren. Fabrikat: Hauff-Technik; Typ: HSI 90-D6/20 oder gleichwertig 6,00 2.01.09.250 St Systemdeckel mit Manschettentechnik für gewellte Kabelschutzrohre Systemdeckel mit Manschettentechnik für gewellte Kabelschutzrohre Systemdeckel. Mechanisch stabile und elastische Abdichtung. Werkstoff: Systemdeckel: Polycarbonat; Spannmutter: PC/PBT Blend; Manschette: EPDM; Spannbänder: W4; Clipringe: Edelstahl Lastfall: Aufstauendes Sickerwasser; Druckwasser; WU-Beton Beanspruchungsklasse 1 Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 0,5 bar Mechanische Fixierung (Bajonett) und Abdichtung (Spannmutter) wirken unabhängig; patentierte Clipringtechnik ; Bajonettsystem mit Rücksperre und Konterverschraubung (Sicherung gegen selbstständiges Öffnen) Liefern und betriebsfertig montieren. Fabrikat: Hauff-Technik; Typ: HSI 90 - M 90-WR oder gleichwertig 2,00 2.01.09.260 St Spiralschlauch Hateflex 90 Spiralschlauch Hateflex 90 Der Hateflex-Spiralschlauch ist ein flexibler, sehr stabiler Kabelschutzschlauch mit glatter Innenfläche für einen schonenden Kabelzug. Mit den dazugehörenden Anschlusskomponenten wird ein druckdichtes Kabeleinführungssystem gebildet. Spiralschlauch mit hoher mechanischer Belastbarkeit, abriebfest, witterungsbeständig, formstabil und knickfest. Maße: ?i: 90 mm Werkstoff: PVC-Hart/PVC-Weich Lastfall: Aufstauendes Sickerwasser; Druckwasser; WU-Beton Beanspruchungsklasse 1 Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 2,5 bar Liefern und betriebsfertig montieren. Fabrikat: Hauff-Technik; Typ: Hateflex 14090 LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 74 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR oder gleichwertig 90,00 2.01.09.270 m Spiralschlauch Hateflex 90 Spiralschlauch Hateflex 90 Spriralschlauch wie vorgenannt, jedoch als Leerrohr im Graben von BT 1 zum BT 3 in Teillängen verlegt. Fabrikat: Hauff-Technik; Typ: Hateflex 14090 oder gleichwertig 160,00 m Hinweis Hinweis Nachfolgendes Schutzrohr DN 50 je zur Hälfte für Telekom- und Breitbandkabel-Anschluß. Leistungen zur Herstellung des Kabelzugschachtes sind bauseits. Gesamtsumme: LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.01.10 Baustrom Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 75 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Hinweis Baustrom Hinweis Baustrom Nachfolgende Positionen enthalten das Einrichten, Vorhalten und Demontieren des Baustromes für die Baustelle. Baustromverteilungen in nachfolgend beschriebener Ausstattung auf die Baustelle liefern, in Abstimmung mit der Bauleitung aufstellen und betriebsfertig anschließen. Der Baustromanschluss erfolgt am vorhandenen Hausanschluss des Vorderhauses. Eine Energiebezugsanmeldung bei dem zuständigen EVU ist erforderlich und wird mit allen sonstigen Formalitäten eigenständig vorgenommen. Das Ablesen des Baustromzählers - bei Beginn und Beenden der Baustelle - soll in Anwesenheit des Auftraggebers oder der Bauleitung erfolgen. Die Zählerstände sind zu dokumentieren. Baustromverteiler während der gesamten Bauzeit vorhalten (mindestens 1 x wöchentlich Funktionsfähigkeit prüfen), einschl. Wechseln von defekten Sicherungen etc. Einhaltung der monatlichen Prüffristen entsprechend VDE 0660, Teil 501 Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen - Besondere Anforderungen an Baustromverteiler Baustromverteiler bei Anforderung durch den Bauablauf innerhalb der Baustelle umsetzen, und nach Beendigung der Arbeiten auf der Baustelle demontieren. Baustromverteiler gegen unbefugte Zugriffe außerhalb der regulären Arbeitszeit sichern. Hinweis Hinweis Eine angepasste Auswahl des Kranverteilerschrankes kann erst nach Bekanntgabe der technischen Angaben zur Krananlage durch das Hochbaugewerk erfolgen. 2.01.10.10 Anschlußschrank 173 KVA Anschlußschrank 173 KVA als Anschlussverteilerschrank nach IEC/EN 60439-4/A1+A2 (DIN/VDE 0660 T501/A1+A2) , DIN VDE 0660 und DIN 43 868, Nennspannung 400 V AC, 50 Hz, Mindestschutzart IP 43, Bereich Messeinrichtung IP 54, alle Einbauten schutzisoliert, Nenngröße 100 A, aus korrosionsbeständigem Gehäuse, mit folgender Bestückung: LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Seite: Datum: LV-Datum: Menge - 1 1 1 1 Stck Stck Stck Stck Einheit Einheitspreis in EUR 76 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Sicherungslasttrennschalter NH 2, 400 A Drehstrom-Zählerplatz nach DIN 43870 Wandleraufnahmevorrichtung für 3 Stromwandler NH 1 Lasttrennschalter mit Sicherung 250A Anschlußschrank mit Untergestell zur Freiaufstellung. Für den Baustelleneinsatz liefern, aufstellen, betriebsfertig anschließen, einschl. Zählerformalitäten mit dem EVU. Ablesen des Zählerstandes im Beisein des Auftraggebers, Baustromverteiler während der gesamten Bauzeit vorhalten,inkl. der Prüfungen und Instandsetzungen gemäß Vorbemerkungen, ggf. innerhalb der Baustelle umsetzen, und nach Beendigung demontieren. 1,00 2.01.10.20 Gruppenverteiler 173KVA Gruppenverteiler 173KVA Gruppenverteiler, Anschlussleistung: 173kVA, nach IEC/EN 60439-4/A1+A2 (DIN/VDE 0660 T501/A1+A2), Gehäuse (E28) aus elektrolytisch-verzinktem Stahlblech, mit schwermetallfreier Kunststoff-Lackierung, Farbe: RAL 2004 -reinorange-, mit Kranösen, Vorrichtung für Vorhängeschloss, inkl. feuerverzinktem Untergestell mit Ösen für Erdnägel, Einbauten schutzisoliert, Schutzart : IP 44, Bestückung: 1 NH 1-Sicherungslasttrennschalter 250 A, mit Bolzenanschluss M10, 6 NH00-Sicherungslasttrennschalter 100 A, mit Bügelklemmen 10-50 mm² Gruppenverteiler mit Untergestell zur Freiaufstellung für Baustelleneinsatz liefern, aufstellen, betriebsfertig anschließen, Gruppenverteilerverteiler während der gesamten Bauzeit vorhalten, ggf. innerhalb der Baustelle umsetzen, und nach Beendigung demontieren. 1,00 2.01.10.30 St St Kran-Verteilerschrank 69kVA Kran-Verteilerschrank 69kVA als Verteilerschrank nach IEC/EN 60439-4/A1+A2 (DIN/VDE 0660 T501/A1+A2), Nennspannung 400 V AC, 50 Hz, Mindestschutzart IP 43, Bereich Messeinrichtung IP 54, alle Einbauten schutzisoliert, Nenngröße 69 KVA, aus korrosionsbeständigem Gehäuse und allstromsensitiven FI-Schutzschalter. Verteilerschrank mit Untergestell zur Freiaufstellung. Für den Baustelleneinsatz liefern, aufstellen und betriebsfertig anschließen. Verteilerschrank während der gesamten Bauzeit vorhalten,inkl. der Prüfungen und Instandsetzungen gemäß Vorbemerkungen, ggf. innerhalb der Baustelle umsetzen, und nach Beendigung demontieren. 2,00 St LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.01.10.40 Baustromvert. direkte Messung 100 A Baustromverteiler als Anschlussverteilerschrank entsprechend EN 60439-4, DIN VDE 0660 und DIN 43 868, Nennspannung 400 V AC, 50 Hz, Mindestschutzart IP 43, Bereich Messeinrichtung IP 54, alle Einbauten schutzisoliert, Nenngröße 100 A, aus korrosionsbeständigem Gehäuse, mit folgender Bestückung: - 1 Stck Sicherungslasttrennschalter NH 0, 100 A - 1 Stck Drehstrom-Zählerplatz nach DIN 43870 - 1 Stck Hauptsicherung 3pol. NH 00/100 A - 1 Stck FI-Schutzschalter 4pol. 125 A/ 500 mA - 1 Stck CEE-Steckdose 5/100 A 400 V/ 6 h, 10 - 70 mm² - 1 Stck Hauptsicherung 3pol. NH00/100A - 1 Stck FI-Schutzschalter 4pol. 63 A/ 500 mA - 2 Stck CEE-Steckdosen 5/32 A 400 V/ 6 h mit je 1x LS 3/32 A-C- 2 Stck CEE-Steckdosen 5/16 A 400 V/ 6 h mit je 1x LS 3/16 A-C- 1 Stck Hauptsicherung 3pol. NH00/35 A - 1 Stck FI-Schutzschalter 4pol. 40 A/30 mA - 6 Stck Schutzkontaktsteckdosen 3/16 A 230 V mit je 1x LS 1/16 A-C3,00 2.01.10.50 Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR St Baustrom-Endverteilerschrank bis 63 A Baustromverteiler als Endverteilerschrank, entsprechend EN 60439-4, DIN VDE 0660 und DIN 43 868, Nennspannung 400 V AC, 50 Hz, Mindestschutzart IP 43, alle Einbauten schutzisoliert, Nenngröße 63 A, aus korrosionsbeständigem Gehäuse, mit Untergestell zur Freiaufstellung, mit folgender Bestückung: - 1 Stck FI-Schutzschalter 4pol. 40 A/ 30 mA - 3 Stck CEE-Steckdosen 5/32 A 400 V/ 6 h mit je 1x LS 3/ 25 A -C- 1 Stck FI-Schutzschalter 4pol. 40 A/ 30 mA - 6 Stck Schutzkontaktsteckdosen 3/ 16 A 230V mit je 1x LS 1/ 16 A -CBaustromverteiler mit Untergestell zur Freiaufstellung für Baustelleneinsatz liefern, aufstellen, betriebsfertig anschließen, Baustromverteiler während der gesamten Bauzeit vorhalten, ggf. innerhalb der Baustelle umsetzen, und nach Beendigung demontieren. 3,00 2.01.10.60 Einheit 77 20.10.2016 20.10.2016 St Steckdosenverteiler Steckdosenverteiler Gehäuse aus Vollgummi, schlagfest, schutzisoliert, spritzwassergeschützt, IP 44, mit 4 Schutzkontaktsteckdosen 16 A, einschl. 25 m Gummikabel, einschl. zyklusmäßiger Überprüfung (Wartung, Messung und Revision aller Anschlussgeräte und Kabelverbindungen) alle 4 Wochen, mit Überprüfungsnachweis liefern, LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 78 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR anschließen und für die Dauer der Bauzeit allen Gewerken zu Verfügung stellen. 15,00 2.01.10.70 H07RN-F 5G95 Anschluss Baustrom H07RN-F 5G95 Anschluss Baustrom Anschluss und Verbindungsleitung zwischen Baustromverteilungen als Gummischlauchleitung H07RN-F 0,6/1 kV 5 G 95, Cu-Zahl 4560 in Teillängen für Baustelleneinsatz liefern, am vorhandenen Hausanschluss bzw. Baustromverteiler betriebsfertig anschließen, während der Bauphase vorhalten, ggf. bei Umstellen des Baustromverteilers innerhalb der Baustelle umverlegen, und nach Beendigung der Baustelle demontieren. 25,00 2.01.10.80 m H07RN-F 5G25 Anschluss Baustrom H07RN-F 5G25 Anschluss Baustrom Anschluss und Verbindungsleitung zwischen Baustromverteilungen als Gummischlauchleitung H07RN-F 0,6/1 kV 5 G 25, Cu-Zahl 1200 in Teillängen für Baustelleneinsatz liefern, am vorhandenen Hausanschluss bzw. Baustromverteiler betriebsfertig anschließen, während der Bauphase vorhalten, ggf. bei Umstellen des Baustromverteilers innerhalb der Baustelle umverlegen, und nach Beendigung der Baustelle demontieren. 75,00 2.01.10.100 m H07RN-F 5G35 Anschluss Baustrom H07RN-F 5G35 Anschluss Baustrom Anschluss und Verbindungsleitung zwischen Baustromverteilungen als Gummischlauchleitung H07RN-F 0,6/1 kV 5 G 35, Cu-Zahl 1680 in Teillängen für Baustelleneinsatz liefern, am vorhandenen Hausanschluss bzw. Baustromverteiler betriebsfertig anschließen, während der Bauphase vorhalten, ggf. bei Umstellen des Baustromverteilers innerhalb der Baustelle umverlegen, und nach Beendigung der Baustelle demontieren. 40,00 2.01.10.90 St m H07RN-F 5G16 Anschluss Baustrom H07RN-F 5G16 Anschluss Baustrom Anschluss und Verbindungsleitung zwischen Baustromverteilungen als Gummischlauchleitung H07RN-F 0,6/1 kV 5 G 16, Cu-Zahl 768 in Teillängen für Baustelleneinsatz liefern, am vorhandenen Baustromverteiler betriebsfertig anschließen, während der Bauphase LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 79 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR vorhalten, ggf. bei Umstellen des Baustromverteilers innerhalb der Baustelle umverlegen, und nach Beendigung der Baustelle demontieren. 120,00 m Anschließen von Kabeln und Leitungen an Anschließen von Kabeln und Leitungen an Baustromverteiler Enthaltend: Einführen, Absetzen, evtl. Abfangen und Anklemmen der Kabel bzw. Leitungen einschl. des erforderlichen Kleinmaterials, Kabelschuhen, Leitungseinführungen u. ä. Dauerhafte Beschriftung der Kabel an beiden Enden in Übereinstimmung mit den Kabelbezeichnungen in den Schaltplänen. 2.01.10.110 Anschließen bis 5x16 mm² Anschließen bis 5x16 mm² Anschließen von flexiblen Leitungen am Baustromverteiler, unter Beachtung des vorstehenden Hinweistextes, Querschnitt bis 5 x 16 mm². 30,00 2.01.10.120 Anschließen bis 5x25 mm² Anschließen bis 5x25 mm² Anschließen von flexiblen Leitungen am Baustromverteiler, unter Beachtung des vorstehenden Hinweistextes, Querschnitt bis 5 x 25 mm². 6,00 2.01.10.130 St Anschließen bis 5x95 mm² Anschließen bis 5x95 mm² Anschließen von flexiblen Leitungen am Baustromverteiler, unter Beachtung des vorstehenden Hinweistextes, Querschnitt bis 5 x 95 mm². 2,00 2.01.10.150 St Anschließen bis 5x35 mm² Anschließen bis 5x35 mm² Anschließen von flexiblen Leitungen am Baustromverteiler, unter Beachtung des vorstehenden Hinweistextes, Querschnitt bis 5 x 35 mm². 4,00 2.01.10.140 St St Anschluss für WC-Container Anschluss für WC-Container Anschluss mit flexiblen Leitungen (ca. 15 - 20m 5 x 10 mm²) mit Steckverbinder (alternativ mit Klemmkasten FR) herstellen und für die Aufstellzeit (gemäß Bauzeitenplan) vorhalten, nach Beendigung demontieren. Anschluss nach Vorgabe der örtlichen Bauleitung. LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) 2.01.10.160 Menge Einheit 4,00 St Gesamtbetrag in EUR Mt Anschluss für BE Anschluss für BE Anschluss mit flexiblen Leitungen (ca. 25 - 30m 5 x 25 mm²) mit Steckverbinder (alternativ mit Klemmkasten FR) herstellen und für die gesamte Bauzeit vorhalten, nach Beendigung demontieren. Anschluss nach Vorgabe der örtlichen Bauleitung. 2,00 2.01.10.180 Einheitspreis in EUR 80 20.10.2016 20.10.2016 Vorhaltung Anschluss WC-Container Vorhaltung Anschluss WC-Container pro Monat 4,00 2.01.10.170 Seite: Datum: LV-Datum: St Vorhaltung Anschluss BE Vorhaltung Anschluss BE pro Monat 2,00 Mt Gesamtsumme: LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.01.11 LWL-Netz 2.01.11.10 LWL-Außenkabel 4 Fasern LWL-Außenkabel 4 Fasern LWL-Außenkabel mit nichtmetallischem Nagetierschutz (Glasrovings) und PE- Außenmantel, zentrale Bündelader A-DQ(ZN)B2Y 4 E 9/125µm, Faserqualität: OS1 / OS2. Liefern, verlegen und betriebsfertig anschließen. 120,00 2.01.11.20 Einheit Einheitspreis in EUR 81 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR m LWL-Drop-Kabel, 4 Fasern LWL-Drop-Kabel, 4 Fasern für die Hausverlegung, Fasertyp: Monomodfaser nach G.657A1 Faserdämpfung: 0,25 dB 1550 nm Faserzahl: 4 Fasern Biegeradius: min. 40 mm Kabeldurchmesser: 2,5 bis 3,2 mm Verlegung auf Steigetrasse einschl. systembedingtem Befestigungszubehör bzw. auf Kabelrinne Liefern, verlegen und betriebsfertig anschließen. 1.230,00 2.01.11.30 Befestigung Strang Befestigung Strang Lieferung und Montage der erforderlichen Bügelschellen zur Befestigung der Leitungen an vorhandener Profilschiene (ca. 3 Mal pro Geschoss, getrennte Schellen für Elektro, Kommunikation). 48,00 2.01.11.40 m St Zugrohr EN25 Zugrohr EN25 Zugrohr EN25 als Steigrohr vom KG bis WE für leichte Druckfestigkeit 320 N / 5 cm leichte Schlagfestigkeit, flammwidrig, selbstverlöschend, korrosionsfest Temperaturbeständigkeit: - 15 °C bis + 90 °C im Installationsschacht bzw. auf Rohfußboden liefern und montieren. 481,00 2.01.11.50 m Schalter-Abzweigdose Schalter-Abzweigdose Geräte-Verbindungsdose mit Kellrand (VDE 0606) für Hohlwand- / UP- Montage, aus feuerbeständigem Isolierstoff (bis 650°C), als Schalter-Abzweigdose (DIN 49073) für Schraubbefestigung, mit Stutzen verdrehungssicher kombinierbar, LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR Kombi-Abstand 71 mm, Dose anliefern, komplett montieren und klemmen einschließlich Einbauöffnung herstellen (UP - Bohrung in Beton / Mauerwerk bzw. Ausschnitt in Trockenbauwand), Abmessungen: Di/T 68/61 48,00 2.01.11.60 St FIST-Leergehäuse FIST-Leergehäuse für Bestückung als Glasfaser-Wandverteiler von bis zu 15 abgehenden LWL-Dropkabeln (4 Fasern) - Kabeleinführungsmöglichkeit oben und unten - Ausbaubarkeit: modular mit Spleisskasetten und Steckerplatten 6,00 St Gesamtsumme: 82 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.01.12 sonstiges Leerrohr-Netz 2.01.12.10 Befestigung Strang Befestigung Strang Lieferung und Montage der erforderlichen Bügelschellen zur Befestigung der Leitungen an vorhandener Profilschiene (ca. 3 Mal pro Geschoss, getrennte Schellen für Elektro, Kommunikation). 48,00 2.01.12.20 Einheit Einheitspreis in EUR 83 20.10.2016 20.10.2016 St Zugrohr EN25 Zugrohr EN25 Zugrohr EN25 als Steigrohr vom KG bis WE für leichte Druckfestigkeit 320 N / 5 cm leichte Schlagfestigkeit, flammwidrig, selbstverlöschend, korrosionsfest Temperaturbeständigkeit: - 15 °C bis + 90 °C im Installationsschacht bzw. auf Rohfußboden liefern und montieren. 481,00 2.01.12.30 m Zugrohr EN63 Zugrohr EN63 Zugrohr EN63 als Steigrohr vom KG bis WE für leichte Druckfestigkeit 320 N / 5 cm leichte Schlagfestigkeit, flammwidrig, selbstverlöschend, korrosionsfest Temperaturbeständigkeit: - 15 °C bis + 90 °C im Installationsschacht bzw. auf Rohfußboden liefern und montieren. 355,00 2.01.12.40 m Zugkasten Zugkasten Zugkasten u.P. inkl. herstellen der Öffnung in Mauerwerk mit folgenden Eigenschaften inkl. Deckel liefern und montieren. L / B / T: 250 / 105 / 94 mm Rohreinführungen M20/25: 26 Rohreinführungen M20/25/32: 2 Rohreinführungen M40/50/63: 2 Material: Polyethylen Eigenschaften: Halogenfrei Verarbeitungstemperatur: -5°C / + 60°C 5,00 St Gesamtsumme: Gesamtbetrag in EUR LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.01.13 RWA-ANLAGE Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 84 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Hinweis Hinweis Vorbemerkungen für RWA-Anlagen in den Treppenhäusern: Rauch- und Wärmeabzugszentrale, 24 V, AUF-ZU-Anlage, zur Betätigung von bauseits vorhandenem RWA-Fenster. Die Anlage muß jeweils in ihrer Gesamtheit Baumuster/TÜV-geprüft sein. Die Gesamtzulassung für das System muss dabei garantiert sein. Die Anlage ist neben den einschlägigen Bestimmungen entsprechend Berliner Bauordnung sowie DIN 18232 auszuführen. Die Anlagen bestehen aus nachfolgend beschriebenen Betriebsmitteln: 2.01.13.10 RWA-Zentrale RWA Zentrale RWA-Motor-Steuerzentrale 24 V DC / 3 A in einer Gruppe, mit eingebauter Stromversorgung, Ladeteil und Notstrombatterien (2 x 12 V, 2,0 Ah / 2,2 Ah), im Aufputz-Kunststoffgehäuse. Auslösung über RWA-Taster, Thermomelder, automatische Brandrauchmelder 24 V DC und potentialfreie Fremdansteuerung. Störungsüberwachung der angeschlossenen Geräte wie Batterie, Auslösung zur Lüftung über potentialfreien Kontakt. Anschlussmöglichkeit für Wind- und Regenmeldegerät Batterien im Zentralengehäuse integriert. RWA-Zentrale in einem stabilen Aufputz-Kunststoffgehäuse (hellgrau, ähnlich RAL 7035). Tür ist abschließbar. Mit systembedingtem Befestigungszubehör liefern, montieren und betriebsfertig anschließen. Hersteller/Typ: Sperling, oder gleichwertig 3,00 2.01.13.20 Rauchabzugstaster Rauchabzugstaster in AP-Ausführung, 24 V, abschließbares, lichtgraues Kunststoffgehäuse in RAL 7035, mit Schlagscheibe und Schlüssel, Leuchtdioden für Kontrollmeldung grün, Auslösung rot und Störung gelb Maße (BxHxT): 125 x 125 x 35 mm mit systembedingtem Befestigungszubehör liefern, montieren und betriebsfertig anschließen. Fabrikat: D+H Typ RT 45 oder gleichwertig 6,00 2.01.13.30 St St Schild Rauchabzug Schild "RAUCHABZUG" gemäß DIN 4066, komplett liefern und montieren 3,00 St LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.01.13.40 Wind- und Regenmelder 24 V AC/DC Wind- und Regenmelder, 24 V AC/ DC - zum Anschluss an Motorzentralen eingebauter Auswertelektronik - beheizter Regensensor - Windgeschwindigkeit und Einschaltverzögerung im Sensor einstellbar - Versorgungsspannung: 20-30 V AC oder DC - Stromaufnahme: ca. 100 mA - Ausgang: potentialfreier Wechselkontakt (30 V/1 A max.) - inkl. Montagewinkel Liefern, montieren und betriebsfertig anschließen. Fabrikat: D + H Typ WRG 82 oder gleichwertig 3,00 2.01.13.50 St St Halbprofilzylinder Halbprofilzylinder für vorstehenden Lüftungstaster, mit mind. 3 Schlüsseln und Befestigungszubehör passend für vorstehenden Schlüssellüftungstaster Schließung passend zum Schließsystem des Bauherren, liefern und montieren 3,00 2.01.13.70 Einheitspreis in EUR Schluessellueftungstaster Schlüssellüftertaster mit Leuchtdiode, in Unter-Putz-Ausführung mit Profilhalbzylinder Funktionen: AUF / ZU oder Todmann über Schlüssel-Einpol-Wechsler, mit zusätzlicher Sichtanzeige "AUF" mit Abdeckung, Farbe: reinweiß liefern, montieren und betriebsfertig anschließen. 3,00 2.01.13.60 Einheit St Automatischer Rauchmelder Automatische Rauchmelder Lichtoptischer Melder zum Anschluß an Rauchabzugsanlagen in 2-Leitertechnik mit LED, Betriebsspannung 20 V DC -30 V DC, Stromaufnahme bei Ruhe: max 0,1 mA, Stromaufnahme bei Alarm max. 23 mA Umgebungstemperatur: -20 bis + 70 °C Überwachungsfläche 120 m passend zur angebotenen RWA Liefern, montieren und betriebsfertig anschließen. Fabrikat: D + H Typ SD-O 371 oder gleichwertig 3,00 St 85 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.01.13.80 Linearantrieb, 24 V Linearantrieb, 24 V Linearantrieb, 24 V für Lichtkuppel, Fläche 1 m² Hub bis 750 mm, 24VDC (-10% / +25%, Schutzart IP 54, einschl. elektronischer Stromabschaltung und Wiederantastsperre, Druckleistung bis 1000 N, komplett liefern und betriebsfertig anschließen (in Abstimmung mit dem Lieferanten der Fenster Übergabe des Antriebes an die Fensterbaufirma zur Montage) einschl. Zubehör wie Konsolensatz und notwendigem Kleinmaterial Fabrikat: D + H Typ ZA oder gleichwertig 3,00 2.01.13.90 m unter m Anschluss RWA an 230 V Netzanschluß 230 V AC der RWA-Zentrale an vorh. Verteilung, einschließlich aller erforderlichen Hilfs- und Montagematerialien wie Anschlußdose, Verschraubungen, Aderhuelsen, Kabelschuhe, ca. 35 m Anschlußleitung usw., komplett montieren und betriebsfertig anschließen 3,00 2.01.13.120 Gesamtbetrag in EUR St Brandm.-Installationsleitung HE B-JH(St)H 4x2x0,8 Putz Brandmelde-Installationsleitung Mantelfarbe: rot mit Aufschrift: "BRANDMELDE" HE B-JH(St)H 4 x 2 x 0,8, Liefern und unter-Putz verlegen. 75,00 2.01.13.110 Einheitspreis in EUR Silikon-Leitung Siliconleitung SiHF 4x1,5 mm als Verbindungsleitung zwischen Abzweigdose und RWA-Antrieb liefern und beidseitig anschließen 15,00 2.01.13.100 Einheit 86 20.10.2016 20.10.2016 St Abnahme der RWA-Anlage Abnahme und Inbetriebsetzung der RWA-Anlagen, bedarfsweise mit - Planer / Architekt / Bauherr - Feuerwehr / Brandschutzingenieur / Bauaufsichtsbehörde - TUEV / VdS - einschließlich Einweisung des Bedienungspersonals Test, sämtliche erforderlichen Arbeiten zur Inbetriebnahme und Übergabe der Anlage nachweisliche Einweisung des Nutzers der Anlage zu Funktion mit Erstellung eines Einweisungs-Protokolls Die benötigten Prüfmittel, Prüfgeräte und Prüfgase sind LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 87 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR mit dem NEP abgegolten. 3,00 2.01.13.130 Dokumentation Dokumentation Bei der Abnahme bzw. Übergabe der Anlagen sind vom Auftragnehmer bereitzustellen 3-fach in Papier und 2-fach auf Datenträger: - Bedienungs- und Wartungsanweisung - Inbetriebnahme- und Abnahmeprüfliste - auf den Ist-Zustand passende Revisionspläne mit eingetragenen Geräten und dem Leitungsnetz einschließlich aller Verteiler und deren Belegung 3,00 2.01.13.140 St St Abnahme durch einen Sachverständigen Abnahme durch einen Sachverständigen Abnahme und Inbetriebsetzung der RWA-Anlagen nach Herstellervorschri8ft und Betriebs-Verordnung Berlin durch Prüfsachverständigen. Einschließlich Einweisung des Bedienungspersonals, sämtliche erforderlichen Arbeiten zur Inbetriebnahme und Übergabe der Anlage nachweisliche Einweisung des Nutzers der Anlage zur Funktion mit Erstellung eines Einweisungs-Protokolls Die benötigten Prüfmittel, Prüfgeräte und Prüfgase sind mit dem NEP abgegolten. 3,00 2.01.13.150 Durchbruch Steiger Durchbruch Steiger Bohren von Löchern in Geschossdecken im Stahlbeton, bauwerksschonend, Durchmesser bis 2cm, Stärke bis 30cm, nach Leitungsverlegung fach- und brandschutzgerecht verschließen. 15,00 2.01.13.160 St St Mauerschlitze Treppenhaus Mauerschlitze Treppenhaus Wandschlitze in Mauerwerk und Beton für Kabel und Leitungen bis ca. 3 cm breit u. ca. 2,5 cm tief, bauwerkschonend herstellen und nach Verlegung der Leitungen wieder putzbündig schließen. 45,00 m LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.01.13.170 Rauchwarnmelder in WE Rauchwarnmelder in WE Montage von durch den Messdienst beigestellten Rauchwarmeldern in Fluren und Dielen, in allen Wohn-, Schlaf-, Kinder- und Arbeitszimmern. 178,00 Einheit Einheitspreis in EUR St Gesamtsumme: 88 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 2.01.14 Wartung RWA Streustraße 117 bis 120 Einheitspreis in EUR 89 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Allgemeine Vorbemerkung Allgemeine Vorbemerkung Die Wartungsleistungen sind Bestandteil des Angebotes, werden jedoch gesondert beauftragt. Ein Musterwartungsvertrag liegt den Verdingungsunterlagen bei. Bei der Kalkulation der Preise ist davon auszugehen, dass ein Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen wird. Leistungsbeschreibung Wartung Leistungsbeschreibung Wartung Die Leistungsbeschreibung gilt für alle vertragsrelevanten Rauchund Wärmeabzugsanlagen und ist aufgestellt in Anlehnung das VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.) -Einheitsblatt 24186 - hier als natürliche Rauch- (NRA) und Wärmeabzugsanlagen (WA) bezeichnet. Die Leistungen sind jeweils bei Vorhandensein der technischen Ausrüstung zu erbringen. Allgemeine Hinweise zur Anwendung des Leistungsprogramms enthält VDMA 24186 Teil 0. Die Wartung/Prüfung ist unter Beachtung der jeweils aktuellen Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore (ZH 1/494) durchzuführen. Folgende Leistungen sind Vertragsbestandteil und bei jeder Wartung auszuführen: 1. An- und Abfahrten - auch mehrfache - zum Einsatzort, Schlüsselbesorgung beim AG, Terminvereinbarungen mit Vertretern des Auftraggebers. 2. Anlagen auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion, Befestigung, Kennzeichnung und Beschilderung prüfen (halbjährlich durchzuführen!) 3. Funktionserhaltendes Reinigen 4. Alle beweglichen Teile auf Gangbarkeit und Funktion prüfen. 5. Anschlüsse und Befestigungen auf festen Sitz prüfen und nachziehen 6. Automatische Melder, Meldelinien, Handmelder und Auslöseelemente auf Funktion und Betriebsbereitschaft prüfen 7. Meldeeinsätze reinigen 8. Energieversorgung (Batterieladespannung, Druck oder Gewicht des Druckbehälters) prüfen, elektrische Ausrüstung prüfen, Sicherheitseinrichtungen auf Funktion und Betriebsbereitschaft prüfen LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 90 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR 9. Die Erneuerung der Akkumulatoren einschließlich aller benötigten Materialien alle vier Jahre gehört zum Leistungsumfang. Der Austausch ist so vorzunehmen, dass die Funktionsfähigkeit der Anlagen bei Netzausfall zu jeder Zeit gewährleistet ist. Die Akkumulatoren sind mit einem Aufkleber (Einbaudatum) zu kennzeichnen. 10. Nachströmöffnungen auf Funktion und Betriebsbereitschaft prüfen 11. Antriebs- und Kraftübertragungselemente nach Herstellervorschrift warten und auf Funktion und Betriebsbereitschaft prüfen 12. Lieferung der erforderlichen Putz-, Schmiermittel und Öle 13. Abtransport und nachweislich fachgerechte Entsorgung aller demontierten Materialien, Bauteile, Materialreste und Öle. Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. 14. Bereitstellung und Führen der Prüfunterlagen Prüfbuch ist beim zuständigen Stützpunkt, dort beim Leiter der Objektbetreuung zu hinterlegen Prüfplakette an der Zentrale anbringen, inklusive der 2-jährlichen Prüfung durch einen Sachverständigen. 2.01.14.10 Wartung, RWA-Anlage Wartung, RWA-Anlage 1x RWA pro TH Wartung wie im Vortext beschrieben; 1x jährlich für 5 Jahre 3,00 St Gesamtsumme: LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 2.01.15 Erdung / Potentialausgleich Einheitspreis in EUR 91 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Hinweis Hinweis Das Errichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle für die Leistungen des Auftragnehmers während der gesamten Ausführungszeit, die im vorliegenden LV beschrieben sind,werden nicht gesondert vergütet und sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Eingeschlossen sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistung erforderlichen Bautrassen, Lager- und Arbeitsplätze, Baustellenbeleuchtung sowie Sicherung für sämtliche Leistungen dieses Verzeichnisses. Die Geländeflächen, auf denen sich Baustelleneinrichtungen befanden, sind in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Übergabe sämtlicher Revisionszeichnungen als PDF-Datei unter Berücksichtigung folgender Festlegungen: - Datenträger: CD-ROM, virenfrei - Eintragung der Dateinamen (max. 8+3 Zeichen) in die Zeichnungsliste - Übergabe einer vollständigen Layerliste, wobei Layernamen max. 20 Zeichen lang sein dürfen. Außer Vermaßungen müssen alle Texte, Schraffuren und Blattformat-Elemente auf getrennten Layern liegen - Schriftfont: isocp.shx, ohne Verwendung von Umlauten oder Sonderzeichen - keine Einbindung von Symbolen aus Symboldateien - nur Verwendung von Standard Linientypen - Objekteigenschaften werden soweit möglich nur über den Layer definiert - keine Verwendung von Koordinatensystemen abweichend vom Weltkordinatensystem -Modell-Ansichtsfenster dürfen sich nicht vollständig überschneiden sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Fabrikat Fabrikat gesamte Erdungs- und Blitzschutzanlage Fabrikat: Dehn oder gleichwertig 2.01.15.10 Ringerderleitung Ringerderleitung RINGERDERLEITUNG Edelstahlband, V4A, Fl 30x3,5 mm, nach DIN EN 50164-2 als Ringerder, im Sanbett hochkant inkl. aller Verbindungsmaterialien verlegen und arretieren, mit 29 Übergängen (Erdungsfestpunkte) zum Funktions-Potentialausgleich in Teillängen liefern und verlegen. 380,00 2.01.15.20 m FUNDAMENTLEITUNG FUNDAMENTLEITUNG LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 92 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Funktions-Potentialausgleichsleiter Flach-Stahl verzinkt, St/tZn, Fl 30x3,5 mm, nach DIN EN 50164-2 als Funktions-Potentialausgleichsleiter, im Bewehrungsstahlmatten hochkant inkl. Verbindung mit Bewehrungsstahl, Abstand 2m verlegen und arretieren, mit 29 Anschlussfahnen in Teillängen liefern, u. P. verlegen und mit Erdungsfestpunkt funktionsfähig verbinden. 270,00 2.01.15.30 Anschlußfahnen, verzinkt Anschlußfahnen, verzinkt Anschlußfahnen, Flach-Stahl, verzinkt, als Flach-Stahl verzinkt, St/tZn, Fl 30x3,5 mm, liefern und von der Ringererdungsleitung bis zum Erdungsfestpunkt verlegen. (Länge bis 3m) 4,00 2.01.15.40 St Fangeinrichtung für Flachdächer Fangeinrichtung für Flachdächer als Masche Rundaluminium-Knetlegierung (AlMgSi) 8 mm nach DIN 48 801, mit Flachdach-Leitungshalter aus frostbeständigem Beton nach DIN 18 501, lose Leitungsführung, kompl. mit Verbindungsklemmen, Dehnungsstücken und allem Zubehör, liefern und montieren 910,00 2.01.15.60 St Messen/Prüfen Messen/Prüfen Messen/Prüfen der Erdungsanlage, gemessene Widerstandswerte auflisten einschl. Prüfbericht DIN 48 831, Anlagenbeschreibung DIN 48 830 und Bestandszeichnung DIN 48 820 in 3-facher Ausfertigung. 3,00 2.01.15.50 m m Potentialausgleichschiene Potentialausgleichsschiene nach DIN VDE 0609, für den Hauptpotentialausgleich nach DIN VDE 0100 Teil 410 / 540 und dem Blitzschutzpotentialausgleich nach DIN VDE 0185, Anschlüsse: 7x 6 - 25 mm², 1x 50 mm², 1x 30x4 Flachband Kunststoffhaube plombierbar, Maße: 200 x 65 x 56, kompl. mit allem Zubehör, liefern und montieren. 3,00 St LV: 02 Elektroanlagen Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.01.15.70 Haupt-Potentialausgleich Haupt-Potentialausgleich komplett für das Gebäude mit folgenden Anschlüssen: - Erdungsanlage (Fundamenterder) - Hauptschutzleiter im TN-Netz - Potentialausgleichschiene - Rohrsysteme Heizung - Hauptwasserrohr - Metallteile der Gebäudekonstruktion, - Abwasserrohre (Metall) - Aufzugsanlage - Lüftung/Klima-Technik gemäß VDE betriebsfertig herstellen. 3,00 2.01.15.80 Gesamtbetrag in EUR St St Erdungsfestpunkte Erdungsfestpunkte Erdungsfestpunkte als druckwasserdichte Wanddurchführung für Weiße Wanne nach DIN EN 50164-1, geprüft mit Druckluft 5 bar nach DIN EN 50164-5, Ausführung für Schalungseinbau, verstellbar je nach Wandstärke mit Gewinde M10 und Kontermutter, inkl. Anschlußstück (St/tZn Abm. 30x4mm) mit Vierkantloch, liefern und montieren. 17,00 2.01.15.100 Einheitspreis in EUR Rohrschelle Rohrschelle als Erdungsrohrschelle für Anschlüsse an Rohren von Heizungsund Wasserleitungen, nach DIN 2440 u. 2441 Größe nach Erfordernis, Material St/tZn Anschluss Rd 7 bis 10 mm, mit KS-Verbinder kompl. mit allem Zubehör, liefern und montieren 18,00 2.01.15.90 Einheit 93 20.10.2016 20.10.2016 St Revisionsunterlagen Revisionsunterlagen für das Gewerk Blitzschutztechnik, 2-fach, Sprache in Deutsch Nach Fertigstellung der Gesamtanlage sind die Revisionsunterlagen zu erstellen und 14 Tage vor der Schlussabnahme zur Prüfung einzureichen. als Betriebs- und Wartungsanweisung mit Bestandsplänen, farbig angelegt, komplett in Ordnern mit Inhaltsverzeichnis sowie 1 x in digitaler Form, PDF-Format nach Vorgabe AG bestehend aus: a.) Anlagen- und Funktionsbeschreibung b.) Anlagenschemata jeder Anlage mit allen Enbauteilen. c.) Installationsplänen Maßstab 1: 50, d.) Übersichtspläne (Strangschemen) aller Einzelanlagen e.) Übersichtsschaltpläne der Verteilungen f.) Logikschaltbilder der Steuerungen LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 94 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR g.) Anlagenherstellerdokumentation (Herstellernachweis) h.) Zusammenstellung der technischen Daten mit Fabrikateangaben und Hinweis zur Ersatzbeschaffung i.) alle für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Betriebs- und Wartungsanleitungen nach DIN 8418 j.) Protokoll über die Einweisung des Wartungs und Bedienungspersonals k.) Angabe aller verwendeter Code- und Passwörter 3,00 St Gesamtsumme: LV: 02 Elektroanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 2 Elektroanlagen 2.01 Elektroanlagen Haus + Wohnungen 2.01.01 Hauptleitungssystem 2.01.02 Messeinrichtungen und Verteiler 2.01.03 Installation WE 2.01.04 Installation Treppenhaus 2.01.05 Kellergeschoss 2.01.06 Gegensprechanlage 2.01.07 Anschluß Aufzug 2.01.08 Sonstiges 2.01.09 Bauleistungen 2.01.10 Baustrom 2.01.11 LWL-Netz 2.01.12 sonstiges Leerrohr-Netz 2.01.13 RWA-ANLAGE 2.01.14 Wartung RWA Streustraße 117 bis 120 2.01.15 Erdung / Potentialausgleich Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 95 20.10.2016 20.10.2016 Gesamtbetrag in EUR GESOBAU AG Nr. Vorgangsname 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 Dauer WHG 1593 - Neubau Kastanienallee 105 (3 Gebäude) Baubeginn Vorbereitende Maßnahmen Rodung und Freischnitt Grünanlagen Baufeldfreimachung Baustelleneinrichtung (Baustraße, Zäune, Container, Kran etc.) Erdbauarbeiten einschl. Grundwasserabsenkung Verbau und Aushub Baugruben für KG BT 1 und BT 3 Aushub Baugrube ohne KG BT 2 Bauarbeiten Fundamentarbeiten Fundamentplatten für KG BT 1 und BT 3 Fundamentplatten BT 2 Rohbauarbeiten Rohbauarbeiten BT 2 Rohbauarbeiten BT 1 Rohbauarbeiten BT 3 Fenster-, Fassaden-, Dacharbeiten Fenster-, Fassaden-, Dacharbeiten BT 2 Fenster-, Fassaden-, Dacharbeiten BT 1 Fenster-, Fassaden-, Dacharbeiten BT 3 Ausbauarbeiten Ausbauarbeiten BT 2 Ausbauarbeiten BT 1 Ausbauarbeiten BT 3 Abnahmen und Mängelbeseitigungen Abnahmen und Mängelbeseitigungen BT 2 Abnahmen und Mängelbeseitigungen BT 1 Abnahmen und Mängelbeseitigungen BT 3 Außenanlagen Übergabe an Bauherrn Übergabe Schlussrechnungen, Dokumentationen etc. Abgezeichnet Pl: Abzeichnungsdatum: SPP Schüttauf und Persike Planungsgesellschaft mbH WHG 1593 - Kastanienallee 105 Stand: 23.09.16 394 Tage 0 Tage 75 Tage 25 Tage 20 Tage 15 Tage 40 Tage 30 Tage 10 Tage 235 Tage 30 Tage 20 Tage 10 Tage 80 Tage 65 Tage 75 Tage 75 Tage 55 Tage 40 Tage 50 Tage 50 Tage 70 Tage 50 Tage 60 Tage 60 Tage 50 Tage 20 Tage 20 Tage 20 Tage 70 Tage 5 Tage 0 Tage Anfang Mo 03.10.16 Mo 03.10.16 Mo 17.10.16 Mo 17.10.16 Mo 21.11.16 Mo 09.01.17 Mo 30.01.17 Mo 30.01.17 Mo 13.03.17 Mo 13.03.17 Mo 13.03.17 Mo 13.03.17 Mo 10.04.17 Mo 03.04.17 Mo 24.04.17 Mo 10.04.17 Mo 03.04.17 Mo 17.07.17 Mo 24.07.17 Mo 24.07.17 Mo 17.07.17 Mo 18.09.17 Mo 18.09.17 Mo 02.10.17 Mo 25.09.17 Mo 27.11.17 Mo 27.11.17 Mo 08.01.18 Mo 08.01.18 Mo 18.09.17 Mo 05.02.18 Fr 06.04.18 Fertig stellen 2017 SepOktNovDezJanFebMrzAprMaiJun Jul AugSepOktNovDezJanFebMrzAprM Fr 06.04.18 Mo 03.10.16 Fr 27.01.17 Fr 18.11.16 Fr 16.12.16 Fr 27.01.17 Fr 24.03.17 Fr 10.03.17 Fr 24.03.17 Fr 02.02.18 Fr 21.04.17 Fr 07.04.17 Fr 21.04.17 Fr 21.07.17 Fr 21.07.17 Fr 21.07.17 Fr 14.07.17 Fr 29.09.17 Fr 15.09.17 Fr 29.09.17 Fr 22.09.17 Fr 22.12.17 Fr 24.11.17 Fr 22.12.17 Fr 15.12.17 Fr 02.02.18 Fr 22.12.17 Fr 02.02.18 Fr 02.02.18 Fr 22.12.17 Fr 09.02.18 Fr 06.04.18 \\192.168.192.15\Daten\GESOBAU AG\WHG 1593 Kastanienallee 105 (173-01-15)\Gebäudeplanung\Mitarbeiter\Richter\Ablaufpläne\WHG 1593 - BAP 16-09-23.mpp Freigabe durch:.................. Freigabe am:.................. ersetzt Fassung vom: 08.09.2016 1 16 24 16 24 Trockenbau 2 2 2 14 14 14 1,70 1,535 3,79 8,19 3,55 24 3,865 1,935 24 2,15 24 1 3,855 125 4,19 24 1 3,855 125 1,11 15 1,805 24 1 3,855 125 1,11 7 24 1 1,70 1,535 17,68 62 5,78 1,52 785 1,00 75 7,01 4,195 1 24 1 1,28 1,26 1 24 1 1 24 1 125 1,31 1,50 1 24 1 3,89 1 24 1 1,25 4,43 125 2,46 1,95 7 1 24 2,395 95 1 24 125 4,915 1 24 15 4,915 1 24 605 16 24 125 125 24 25 16 24 24 1 24 1 1 24 1,20 2,385 8,77 24 125 1,20 2,385 16 14 2 14 2 14 2 14 2 Außenwand KG 80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 240mm Beton WU s. Statik Trennwand KG Treppenraum 240mm Beton s. Statik 100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 10mm Systemputz 24 2 14 3,46 14 90 2,385 16 2 25 Rohbau Außenwand 20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2 140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035, geklebt und gedübelt s. EnEV 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 32 24 Fassade 1,40 41 18,00 8 1,00 35 11 Gesamtmaß 1 Straßenseite nicht tragende Innenwand 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 125 75 25 25 2 1,00 1,40 26 24 2,98 A1 4,09 m Wohnungstrennwand 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 1 2,28 16 2 2 2 Rohbau 14 14 14 24 1 4,87 24 1 3,665 24 1 24 1 16 24 16 24 125 4,27 125 4,27 3,685 1,385 1,99 125 72 26 51 25 19 51 20 12 15 3,89 1 24 1 1,95 1 24 1 3,89 1 24 1 1,95 125 15 1,385 1,395 2,24 15 2,24 24 1 24 1 1 24 1 3,91 8,19 Gesamtmaß 125 1,20 7 76 40 10 5 5 1,645 40 24 24 1 24 1 40 5 10 1,70 2,385 20,00 19,68 6,125 6,37 6,105 2,50 1 24 86 24 1,485 1,20 2,385 1,20 2,385 3,675 10 125 60 10 125 99 1,59 1,00 1,535 18,00 1 24 1 24 7,01 8,77 2,175 5,35 Bodendurchbruch DD 20/20 Deckendurchbruch Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster (inkl. Lüftungseinrichtungen) Zeichen Datum 1,00 1,535 24 1,905 24 1 24 1 1 24 1 2,635 1,00 1,535 2,035 6,175 6,42 125 1,20 2,385 14 2 14 2 14 2 14 2 1,20 2,385 24 16 25 24 16 24 1 16 24 16 2 3 m 4 BAUHERREN: ARCHITEKTIN: GESOBAU AG Anne Lampen Architekten GmbH Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Schlesische Str. 31 10997 Berlin Tel: 030 4073 1417 Fax: 030 4073 1536 Tel: 030-616 516 6 Fax: 030-616 516 70 E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected] www.anne-lampen.de Maßstab: DIN A1 Datum: 25 1,40 BT1 1.OG 1,00 Fassade Rohbau 24 1 24 1 24 1 14 2 14 2 16 N 5 1 24 WHG 1593 Kastanienallee 105 13158 Berlin AUSFÜHRUNGSPLANUNG 0 16 1,70 1,535 BD 20/20 90 2,385 1 24 4,915 2,42 125 Wanddurchbruch 3,64 3,64 4,915 17,68 25 1,40 125 4,39 3,065 24 16 Fassade 26 1,00 1,535 1,79 1 24 1 5 1 24 1 WD 20/10 Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.75 +/-0,00=+44.24 ü. NN Gesamtmaß Gesamtmaß 2 125 Oberkante Fertigfußboden Oberkante Rohdecke Brüstungshöhe ab OKFF lichte Raumhöhe Regenfallrohr KAS105 Gartenseite 785 OKFF OKRD BRH LRH RR Maße sind vor Ort zu prüfen! Statik beachten! Detailplanung beachten! 2,98 2,98 Trockenbau 34 20 14 3,72 6,175 6,175 6,155 125 1,075 15 1,79 1 24 1 60 1,20 125 1,10 6,105 125 2,955 1 24 1 1,755 125 A1 125 KG Treppenraum 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in Verbindung mit der Statik 755 6,40 125 4,09 m2 2 Trockenbau 16 1.S.1.10 m2 14 KG 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden Index Änderung 14 BRH 90 RR PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Horizontale Abdichtung/Sperrschicht Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden (wenn nicht anders ausgezeichnet) 4,15 20,73 m2 19,034 m 2,625 m +2,965 WE.1.1.3.4 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 14 1.S.1.11 5mm 65mm 0,5mm 30mm 160mm 5mm 400mm 100mm 50mm Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma verantwortlich zu prüfen. Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3) 4,15 Wohnen BF: RU: RH: 2 1.S-W.1.12 445 05 24 16 24 25 16 24 3,015 4,215 125 1,075 545 7 125 125 2 Zimmer WF 54,5m2 NFa 52,5m2 2,28 BRH 90 EG unterkellert PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke s. Statik Kellerdeckendämmung WLG 035, weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik. Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen. TV BRH 0,00 5mm 65mm 0,5mm 30mm 90mm 200mm 120mm PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 EG nicht unterkellert 1,20 1 24 1 3,025 2,955 1 24 1 2,125 1,28 B1 125 0,65 m2 3,234 m 2,625 m +2,965 WE.1.1.3.5 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 4,19 8,462 m 2,625 m +2,965 WE.1.1.3.3 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 2,28 4,09 125 6,35 1 24 1 AB BF: RU: RH: m2 60 5,56 m2 10,110 m 2,625 m +2,965 WE.1.1.3.2 +2,825 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Küche BF: RU: RH: 1.O.1.08 Bad BF: RU: RH: 12,72 m2 14,432 m 2,625 m +2,950 WE.1.1.3.6 +2,825 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 4,58 m2 8,573 m 2,625 m +2,965 WE.1.1.4.4 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 3,015 3,015 125 1.O.1.06 1.O.1.07 BRH 90 HKV 1.S-O.1.09 6,28 16,780 m 2,625 m +2,965 WE.1.1.4.3 +2,825 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich TV BRH 0,00 TV Bk. 76 2,135 89 2,135 m2 Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett Estrich PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 Die notwendige aktive Fensterlüftung muß durch den Nutzer gewährleistet sein. RR 8,60 m2 14,765 m 2,625 m +2,965 WE.1.1.3.1 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 125 5mm 65mm 0,5mm 30mm 40mm 200mm 30db 24 Flur BF: RU: RH: TV 20,67 m2 19,177 m 2,625 m +2,965 WE.1.1.4.5 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 3,015 1 24 1 HKV Bk. Elt. 76 2,135 8,85 m2 13,430 m 2,625 m +2,965 WE.1.1.2.3 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Elt. Elt. Bad BF: RU: RH: 1 Zimmer WF 42,1m2 NFa 40,9m2 BRH 90 1,01 2,135 2,20 m2 6,444 m 2,625 m +2,965 WE.1.1.4.2 +2,825 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 41 Dachaufbau über Staffelgeschoss Dachbekiesung, Körnung 16/32mm Schutzlage Dachabdichtung nach DIN 18531 PE-Folie Wärmedämmung WLG 040 mit Gefälleausbildung s. EnEV Dampfsperre Bitumen-Voranstrich Stahlbetondecke C20/25 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen Aufbau PVC-Belag (70% der WE) 1,40 BRH 0,00 WC BF: RU: RH: 1,01 2,135 1.O.1.05 76 2,135 24 70 4,66 17 Stg 17,4/ 28 1,01 2,135 10 2,42 m2 Küche BF: RU: RH: 1.1.3 24 BRH 90 89 2,135 1,01 2,135 24 30 24 3,71 17 Stg 17,4/ 28 4,92 m2 9,130 m 2,625 m +2,965 WE.1.1.2.4 +2,825 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Bk. HKV 1 24 1 24 10 BRH 90 1.W.1.13 2,85 2,85 24 1 24 1 14 Schlafen/Wohnen BF: 21,43 m2 RU: 18,761 m RH: 2,625 m +2,965 WE.1.1.2.2 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Bad BF: RU: RH: +2,965 Küche BF: RU: RH: Wohnen BF: RU: RH: 2 2 5,04 m2 9,951 m 2,625 m +2,965 WE.1.1.2.1 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 0,67 m2 3,411 m 2,625 m +2,965 WE.1.1.2.5 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 13,12 m2 20,485 m 2,625 m +2,965 TH1.1. +2,825 FB: Feinsteinzeug WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 685 76 2,135 5,55 m2 10,270 m 2,625 m +2,965 WE.1.1.1.4 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 24 BRH 90 BRH 90 1.W.1.14 4,80 4,80 98 98 1 24 1 6,50 m2 12,314 m 2,625 m +2,965 89 WE.1.1.4.1 +2,825 5 2,13 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Küche BF: RU: RH: Flur BF: RU: RH: 1,01 2,135 15mm 65mm 0,5mm 30mm 130mm 20mm 250mm Elt. Schlafen BF: RU: RH: 2,045 1,445 14 24 1 24 1 14 2 2 14 24 1 14 24 1 2 14 Flur BF: RU: RH: 60 125 125 3,49 3 Zimmer WF 69,4m2 NFa 67,3m2 24 Treppenhaus BF: RU: RH: 2,15 76 2,135 11,59 m2 14,383 m 2,625 m +2,950 WE.1.1.4.6 +2,825 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 41 AB BF: RU: RH: 1.1.4 RR Trockenbau 2 24 16 1.1.2 Bk. 60 1,01 2,135 HKV Elt. 1,01 2,135 Kind 1 BF: RU: RH: 7,835 7,78 15 2,92 6,41 125 15 24 1 125 24 24 6,175 6,42 76 2,135 1,815 1.W.1.15 99 1 24 1 1 24 1 1,29 1,29 1 24 1 1 24 1 125 125 99 125 1 24 1 1,08 1,215 125 1,595 14,09 m2 15,831 m 2,625 m +2,950 WE.1.1.4.7 +2,825 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1.1.1 76 2,135 B: Feinsteinzeug NF: 7,41 m2 1,41 m2 5,173 m 2,625 m +2,965 WE.1.1.4.8 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Schlafen BF: RU: RH: 1,01 2,135 HKV 5,32 m2 10,169 m 2,625 m +2,965 WE.1.1.1.5 +2,825 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Treppe AB BF: RU: RH: 1,02 24 24 10 1 24 1 1 24 1 1,80 3,07 m2 7,040 m 2,625 m +2,965 WE.1.0.4.9 +2,825 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Bad BF: RU: RH: 7,81 m2 15,866 m 2,625 m +2,965 WE.1.1.1.1 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich <Fertigboden> <Wandmaterial> <Deckenmaterial> 1,65 m2 5,140 m 2,625 m +2,965 1.1.A1 +2,825 FB: <Fertigboden> WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Ankleide BF: RU: RH: 10,79 m2 13,310 m 2,625 m +2,950 WE.1.0.4.10 +2,825 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich AB BF: RU: RH: Flur BF: RU: RH: 4,07 m2 10,180 m 2,625 m Abstellraum BF: RU: RH: 24 1,70 1,535 16 FB: WB: DB: 19,18 m2 17,932 m 2,625 m +2,965 WE.1.1.1.3 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 0,71 m2 3,711 m 2,625 m +2,965 WE.1.1.1.6 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich WE.1.0.4.6 0,75 m2 3,670 m 2,625 m +2,965 WE.1.0.4.8 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Kind 1 BF: RU: RH: 7 125 5,65 m2 12,407 m 2,625 m +2,965 WE.1.0.4.7 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich AB BF: RU: RH: 3,045 3,045 1,80 125 1,595 1 24 1 1 24 1 1,08 2,80 1 24 1 4,82 1 24 1 1,595 125 24 24 1,31 24 2,82 24 3,065 1,70 1,535 Treppe BF: RU: RH: Flur BF: RU: RH: 89 2,135 Wohnen BF: RU: RH: 5,78 m2 11,507 m 2,625 m +2,965 WE.1.0.4.14 +2,825 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Bk. BRH 90 1.W.1.16 10,02 m2 12,907 m 2,625 m +2,950 WE.1.0.4.11 +2,825 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 2,60 125 Kind 2 BF: RU: RH: B1 2 Zimmer WF 53,2m2 NFa 51,2m2 TV 89 2,135 1,65 2,475 2,475 3,755 3,755 89 2,135 90 2,385 25 16 Rohbau Bad BF: RU: RH: 76 2,135 24 25 125 125 125 125 125 1,70 1,535 1,12 1,70 1,535 1,96 19,68 20,00 12,64 m2 14,414 m 2,625 m +2,950 WE.1.1.1.2 +2,825 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 89 2,135 Maisonette 3,955 1,00 Schlafen BF: RU: RH: 2,00 2,44 2,44 2,44 2,275 2,275 3,43 13,54 m2 15,211 m 2,625 m +2,950 WE.1.0.4.12 +2,825 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 5 Zimmer 1.OG 65,7m2 NFa 63,7m2 WF 112,8m2 6,175 6,175 125 2,545 10,01 m2 13,258 m 2,625 m +2,950 WE.1.0.4.13 +2,825 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 50mm 15mm 0,5mm 160mm415mm 4mm 200mm 20 Gäste BF: RU: RH: Schlafen BF: RU: RH: BRH 0,00 90 2,385 BRH 90 14 1 24 2 14 1 24 2 14 1 24 2 14 1 24 2 14 1 24 2 2,28 BRH 90 BRH 0,00 89 2,135 Fassade 1.N-O.1.04 RR 2,98 1 24 1 24 1 24 1 24 1 24 1 24 1.N.1.03 24 1 16 24 24 1.N.1.02 1,20 2,385 16 25 14 2 14 2 14 2 14 2 14 2 14 2 16 4,09 m2 1.N-W.1.01 1:50 Gez: 03.08.2016 sb/cdb Plan: KAS105 BT1 1.OG Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn Index B 16 24 16 24 16 Trockenbau 2 2 2 14 14 14 24 1,85 3,855 125 24 1 4,79 5,065 24 1 24 1 5,78 16 24 24 3,91 24 7,01 24 1,53 125 125 4,195 1 24 1 1,02 1 24 1 2,005 1,26 1 24 1 1 24 1 125 125 125 1,31 2,46 125 1,86 3,89 4,43 125 3,295 1 24 1 1,25 605 7 1 24 2,395 95 125 1 24 3,345 1 24 4,915 15 24 16 7,01 1 24 Außenwand 20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2 140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035, geklebt und gedübelt s. EnEV 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 41 24 24 125 85 16 8,77 3,91 2,11 125 25 24 2,535 125 1,20 2,385 14 17,68 4,75 24 5,80 24 1 1,70 1,535 16 14 2 14 2 14 2 14 2 Außenwand KG 80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 240mm Beton WU s. Statik Trennwand KG Treppenraum 240mm Beton s. Statik 100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 10mm Systemputz 24 2 3,71 1,40 1,51 8,19 24 14 80 1,00 2 16 1,465 1,00 1,535 32 24 Rohbau 4,175 90 2,385 1 18,00 25 8 1,00 Fassade 35 11 Gesamtmaß Wohnungstrennwand 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 26 24 1 2,28 2 2 2 Rohbau 14 14 14 24 1 3,94 24 1 24 1 24 16 24 2,315 125 4,27 24 1 16 125 3,34 1,385 5,78 3,355 Gesamtmaß 25 445 05 24 90 2,385 20 1,95 125 1,05 1,395 2,24 24 1 24 1 1 24 1 3,91 8,19 1,20 2,385 1,20 2,385 3,675 8,59 125 1,20 26 25 51 1,20 2,385 34 20 14 19 12 76 40 26 1,00 1,535 10 5 5 1,645 40 24 24 1 24 1 40 5 10 1,70 2,385 20,00 19,68 6,12 5 6,37 6,105 2,50 OKFF OKRD BRH LRH RR Oberkante Fertigfußboden Oberkante Rohdecke Brüstungshöhe ab OKFF lichte Raumhöhe Regenfallrohr WD 20/10 Wanddurchbruch BD 20/20 Bodendurchbruch DD 20/20 Deckendurchbruch Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster (inkl. Lüftungseinrichtungen) 1,00 1,535 24 1,905 24 1 24 1 1 24 1 2,635 1,00 1,535 6,175 6,42 125 Maße sind vor Ort zu prüfen! Statik beachten! Detailplanung beachten! Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.75 +/-0,00=+44.24 ü. NN (wenn nicht anders ausgezeichnet) 3,235 1 24 4,915 1 24 2,42 7 86 24 24 1,00 1,535 KG Treppenraum 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 125 1,10 6,105 125 2,955 1 24 1 1,755 125 755 125 125 4,39 3,065 4,915 125 1,485 10 125 1,59 1 24 10 125 1,59 1 24 7,01 8,77 17,68 25 1,40 2,52 51 20 1,95 1 24 1 15 KG 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 5 1 24 1 3,89 2,24 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Horizontale Abdichtung/Sperrschicht Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden Zeichen Datum 3,64 3,64 4,15 Index Änderung 2,175 24 14 2 14 2 14 2 14 2 24 16 25 24 16 24 16 4,15 9,17 1,20 2,385 1,20 2,385 5 2 3 m 16 1,70 1,535 N 1 16 4 BAUHERREN: ARCHITEKTIN: GESOBAU AG Anne Lampen Architekten GmbH Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Schlesische Str. 31 10997 Berlin Tel: 030 4073 1417 Fax: 030 4073 1536 Tel: 030-616 516 6 Fax: 030-616 516 70 E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected] www.anne-lampen.de Maßstab: DIN A1 Datum: 25 1,40 BT1 2.OG 1,00 Fassade 24 1 24 1 16 Rohbau AUSFÜHRUNGSPLANUNG 0 24 WHG 1593 Kastanienallee 105 13158 Berlin KAS105 14 2 2 24 1 90 2,385 3,89 1 24 1 16 Fassade 6,17 15 1,79 1 24 1 60 1,20 1 24 1 125 15 5mm 65mm 0,5mm 30mm 160mm 5mm 400mm 100mm 50mm Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in Verbindung mit der Statik Gesamtmaß Gesamtmaß 2 EG unterkellert PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke s. Statik Kellerdeckendämmung WLG 035, weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik. Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen. Gartenseite 1,715 5mm 65mm 0,5mm 30mm 90mm 200mm 120mm PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma verantwortlich zu prüfen. Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3) 2,98 125 5mm 65mm 0,5mm 30mm 40mm 200mm 5 6,175 6,155 125 1,075 15 1,79 1 24 1 1 24 1 2,955 1 24 1 2,125 125 6,40 2,98 Trockenbau 125 75 25 25 1,00 16 16 3,015 4,215 125 1,075 545 7 125 A1 14 Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett Estrich PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 EG nicht unterkellert 1,20 4,09 m2 14 1.S-O.2.10 m2 2 1.S.2.11 2 RR 24 1 BRH 0,00 14 BRH 90 Trockenbau 2 4,09 3,015 3,015 125 3,015 1,28 2 Zimmer WF 54,5m2 NFa 52,5m2 4,15 20,73 m2 19,034 m 2,625 m +5.93 WE.1.2.3.4 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 14 1.S.2.12 Wohnen BF: RU: RH: 2 1.S-W.2.13 Dachaufbau über Staffelgeschoss Dachbekiesung, Körnung 16/32mm Schutzlage Dachabdichtung nach DIN 18531 PE-Folie Wärmedämmung WLG 040 mit Gefälleausbildung s. EnEV Dampfsperre Bitumen-Voranstrich Stahlbetondecke C20/25 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen Die notwendige aktive Fensterlüftung muß durch den Nutzer gewährleistet sein. 60 125 0,65 m2 3,234 m 2,625 m +5.93 WE.1.2.3.5 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich B1 24 1 BRH 90 1.O.2.08 1 24 1 33 AB BF: RU: RH: m2 2,28 BRH 0,00 4,19 8,462 m 2,625 m +5.93 WE.1.2.3.3 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 5,56 m2 10,115 m 2,625 m +5.93 WE.1.2.3.2 +5.79 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 76 2,135 89 2,135 4,58 m2 8,572 m 2,625 m +5.93 WE.1.2.4.4 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 25,06 m2 20,696 m 2,625 m +5.93 WE.1.2.4.5 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1.O.2.06 TV Bad BF: RU: RH: 12,72 m2 14,432 m 2,625 m +5.915 WE.1.2.3.6 +5.79 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Küche BF: RU: RH: Küche BF: RU: RH: 2,28 24 1 HKV 14 60 125 1,445 24 1 Bk. Schlafen BF: RU: RH: Wohnen BF: RU: RH: BRH 90 4,66 HKV 5,78 10,180 m 2,625 m +5.93 WE.1.2.4.3 +5.79 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich TV m2 15mm 65mm 0,5mm 30mm 130mm 20mm 250mm 30db RR Bk. 125 125 14 14 2 24 1 24 1 2 14 14 2 Elt. 8,60 m2 14,769 m 2,625 m +5.93 WE.1.2.3.1 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Elt. 15 2,85 2,85 76 2,135 8,85 m2 13,431 m 2,625 m +5.93 WE.1.2.2.3 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 24 24 41 1 Zimmer WF 42,1m2 NFa 40,9m2 Küche BF: RU: RH: Flur BF: RU: RH: 685 2,045 4,25 4,25 24 1 24 14 Bk. 76 2,135 17 Stg 17,4/ 28 3,71 17 Stg 17,4/ 28 1,01 2,135 2,20 m2 6,444 m 2,625 m +5.93 WE.1.2.4.2 +5.79 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich B1 Trockenbau 2 4,92 m2 9,129 m 2,625 m +5.93 WE.1.2.2.4 +5.79 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1.2.3 2,49 Bad BF: RU: RH: 2,42 m2 1.O.2.09 BRH 90 1.W.2.14 1 24 1 98 1 24 1 98 89 2,135 15,10 m2 23,565 m 2,625 m +5.93 TH1.2. +5.79 FB: Feinsteinzeug WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich WC BF: RU: RH: 76 2,135 125 125 1.2.4 24 9,215 15 1,01 2,135 6,175 16 Bad BF: RU: RH: +5,93 1,01 2,135 13,53 m2 15,505 m 2,625 m +5.915 WE.1.2.4.6 +5.79 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Schlafen/Wohnen BF: 21,43 m2 RU: 18,760 m RH: 2,625 m +5.93 WE.1.2.2.2 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich HKV 0,66 m2 3,407 m 2,625 m +5.93 WE.1.2.2.5 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Treppenhaus BF: RU: RH: 24 10 125 8,45 m2 14,563 m 2,625 m +5.93 WE.1.2.4.1 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Kind 1 BF: RU: RH: 1,205 24 2,035 Flur BF: RU: RH: 1,01 2,135 BRH 90 1.W.2.15 4,80 4,80 4,82 125 3,48 89 2,135 50mm 15mm 0,5mm 160mm415mm 4mm 200mm Aufbau PVC-Belag (70% der WE) 3,025 AB BF: RU: RH: Elt. 125 875 17,26 m2 21,131 m 2,625 m +5.915 WE.1.2.4.7 +5.79 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 3 Zimmer WF 80,4m2 NFa 78,4m2 24 24 6,42 24 1 24 1 1,01 2,135 Wohnen BF: RU: RH: RR 16 5,04 m2 9,951 m 2,625 m +5.93 WE.1.2.2.1 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 125 1.2.1 Flur BF: RU: RH: 24 1 24 1 24 Treppe Schlafen BF: RU: RH: ke ec gd an bh -A K G 6,35 41 1.2.2 1,50 m2 5,182 m 2,625 m +5.93 WE.1.2.4.8 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 5,55 m2 10,270 m 2,425 m +5.93 WE.1.2.1.4 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 24 1,01 2,135 1.2.5 Küche BF: RU: RH: 1.O.2.07 44 nicht tragende Innenwand 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 Elt. BRH 0,00 1,01 2,135 Bk. BRH 90 7,81 m2 15,866 m 2,625 m +5.93 WE.1.2.1.1 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 705 1,04 HKV 5,32 m2 10,169 m 2,625 m +5.93 WE.1.2.1.5 +5.79 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1,01 2,135 24 Bad BF: RU: RH: Flur BF: RU: RH: 1,01 2,135 m2 AB BF: RU: RH: 76 2,135 8,10 m2 14,139 m 2,625 m +5.93 WE.1.2.5.1 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 89 2,135 14,81 17,263 m 2,625 m +5.915 WE.1.2.5.5 +5.79 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich BRH 90 1,20 Flur BF: RU: RH: 1,29 1 24 1 1.W.2.16 1,415 1,415 Schlafen BF: RU: RH: 19,18 m2 17,932 m 2,625 m +5.93 WE.1.2.1.3 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 0,71 m2 3,711 m 2,625 m +5.93 WE.1.2.1.6 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1,01 2,135 60 15 125 1,02 m2 4,105 m 2,625 m +5.93 WE.1.2.5.6 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Wohnen BF: RU: RH: 89 2,135 HKV 76 2,135 Bk. AB BF: RU: RH: 7 3,225 3,225 19,68 4,565 1,575 1,70 1,535 2 Zimmer WF 53,3m2 NFa 51,2m2 BRH 90 3,29 Elt. 125 125 1,20 1 24 1 1 24 1 2,48 1 24 1 1,29 1,20 1 24 1 3,565 125 125 125 3,565 24 1,31 24 1 24 1 12,64 m2 14,414 m 2,625 m +5.915 WE.1.2.1.2 +5.79 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Vorsatzs. B= 25 cm inklusiv Fliesen 35 6,175 24 Schlafen BF: RU: RH: 4,57 m2 9,638 m 2,625 m +5.93 WE.1.2.5.2 +5.79 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 4,42 m2 9,027 m 2,625 m +5.93 WE.1.2.5.3 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 7,735 1,70 1,535 Bad BF: RU: RH: Küche BF: RU: RH: 2 Zimmer WF 55,5m2 NFa 53,5m2 3,955 16 BRH 0,00 TV 2,315 20,56 m2 19,874 m 2,625 m +5.93 WE.1.2.5.4 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 4,02 4,825 4,02 TV Wohnen BF: RU: RH: 90 2,385 Rohbau 14 1 24 2 14 1 24 2 14 1 24 2 14 1 24 2 14 1 24 2 BRH 90 2,515 20,00 1,70 1,535 4,09 m2 1.N-O.2.05 RR BRH 1,435 BRH 90 BRH 0,00 B: Feinsteinzeug NF: 7,41 m2 25 1,00 Fassade 1.N.2.04 TV 1,20 2,385 3,055 1.N.2.03 24 1.N.2.02 2,98 1.N-W.2.01 16 24 16 14 1 24 2 14 1 24 2 14 1 24 2 14 1 24 2 14 1 24 2 Straßenseite 1,20 2,385 16 24 25 16 4,09 m 2 24 1,40 1 A1 1:50 Gez: 03.08.2016 sb/cdb Plan: KAS105 BT1 2.OG Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn Index B 1 Rohbau 50 925 50 925 16 50 925 16 16 2,245 80 1,00 14,22 7,025 24 925 50 925 16 24 1 50 925 16 24 1 2,905 125 50 925 24 1 2,905 125 16 24 1 16 3,91 4,06 125 4,06 125 1,455 125 125 1,455 15 1,03 1,325 1,535 50 16 1,535 50 16 1,535 50 16 1,535 50 1,535 50 1,535 50 1,535 75 50 1,535 91 2,905 125 3,665 1,00 1 24 1 2,905 125 3,665 975 1 24 1 1,30 50 1,21 5,215 24 1 24 1 2,58 125 1,70 1,535 6,955 24 4,615 50 1,905 1,70 1,535 1,615 1 24 1 125 1,67 2,375 7 125 1 24 2,455 125 1,20 1 24 1 24 3,63 1 24 14 2 14 2 14 2 14 2 Außenwand KG 80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 240mm Beton WU s. Statik 8 1,415 1,70 1,535 Trennwand KG Treppenraum 240mm Beton s. Statik 100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 10mm Systemputz 24 Trockenbau 1,865 24 925 Außenwand 20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2 140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035, geklebt und gedübelt s. EnEV 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 41 50 50 14 Fassade 1,535 14,54 2 925 32 24 50 35 11 Gesamtmaß 1 26 24 1 Wohnungstrennwand 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 125 75 25 25 Straßenseite nicht tragende Innenwand 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 A1 50 50 445 05 24 50 50 20 50 51 26 50 16 50 24 50 50 16 50 50 24 50 50 25 34 20 14 3,78 3,255 19 26 1,425 125 10 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Horizontale Abdichtung/Sperrschicht Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 5 5 1,69 40 80 1,00 5 2,00 40 KG Treppenraum 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 10 24 1,43 5 125 7,86 17,075 16,515 4,82 1,70 1,535 3,335 2,735 125 1,325 125 Oberkante Fertigfußboden Oberkante Rohdecke Brüstungshöhe ab OKFF lichte Raumhöhe Regenfallrohr WD 20/10 Wanddurchbruch BD 20/20 Bodendurchbruch DD 20/20 Deckendurchbruch Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster (inkl. Lüftungseinrichtungen) 1,00 1,535 24 Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik. Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen. 5,015 5,74 B1 OKFF OKRD BRH LRH RR Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma verantwortlich zu prüfen. Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3) 1,90 26,01 m2 22,028 m 2,630 m +9.065 WE.1.3.1.3 +8.805 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich EG unterkellert PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke s. Statik Kellerdeckendämmung WLG 035, weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV Die notwendige aktive Fensterlüftung muß durch den Nutzer gewährleistet sein. 75 Wohnen BF: RU: RH: Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in Verbindung mit der Statik 4,25 7,36 m2 11,936 m 2,630 m +9.065 WE.1.3.1.2 +8.805 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Maße sind vor Ort zu prüfen! Statik beachten! Detailplanung beachten! 1,20 2,33 4,195 4,23 4,23 4,59 4,59 4,25 B1 Küche BF: RU: RH: 7,13 m2 12,774 m 2,630 m +9.065 WE.1.3.2.2 +8.805 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 4,23 4,305 Küche BF: RU: RH: 23,30 m2 19,746 m 2,630 m +9.065 WE.2.3.2.3 +8.805 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 KG 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 30db RR Wohnen BF: RU: RH: 5mm 65mm 0,5mm 30mm 160mm 5mm 400mm 100mm 50mm 76 40 1,40 15 80 1,00 12 6,725 125 125 125 125 89 1 24 1 4,80 1.O.3.07 BRH 845 24 10 24 10 1 24 1 125 75 275 27 1,205 4 Zimmer WF 97,7m2 NFa 94,7m2 BRH 845 1,50 1,01 2,135 13,16 m2 23,741 m 2,630 m +9.065 WE.1.3.1.1 +8.805 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1.S.3.10 10 1,03 1,205 1,18 51 20 5,69 1.O.3.05 1.O.3.06 BRH 1,38 24 3,58 3,71 1,01 2,135 1,53 RWALichtkuppel 1.3.2 1.3.1 +9,065 1 24 1 1 24 1 125 125 1,20 1,18 24 11,13 m2 13,931 m 2,630 m +9.050 WE.1.3.1.4 +8.805 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Flur BF: RU: RH: 125 BRH 845 1.W.3.13 89 2,135 1,01 2,135 Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett Estrich PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 EG nicht unterkellert 2,195 24 Kind 2 BF: RU: RH: 18 Stg 17,4/ 28 4,80 4,80 2,55 3,875 4,82 1,70 1,535 4,965 26 3,18 3,89 89 2,135 TV BRH 1,38 89 2,135 89 2,135 76 2,135 HKV Bk. 26 10,48 m2 13,568 m 2,630 m +9.050 WE.1.3.2.4 +8.805 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 6,76 m2 11,259 m 2,630 m +9.065 WE.1.3.1.5 +8.805 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 76 2,135 1,01 2,135 125 125 10,12 m2 17,383 m 2,630 m +5.93 TH1.3. +5.79 FB: Feinsteinzeug WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 5mm 65mm 0,5mm 30mm 90mm 200mm 120mm Elt. Treppenhaus BF: RU: RH: 16,515 1,66 17,075 4,365 3,255 75 17 76 2,135 89 2,135 Kind 1 BF: RU: RH: 3,50 m2 7,755 m 2,630 m +9.065 WE.1.3.1.6 +8.805 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Bad BF: RU: RH: 1,49 m2 5,120 m 2,630 m +9.065 WE.1.3.1.9 +8.805 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich B: Feinsteinzeug NF: 7,76 m2 24 Bk. AB BF: RU: RH: Treppe 1,585 5mm 65mm 0,5mm 30mm 40mm 200mm NOTSPEIER 635 BRH 845 12,08 m2 14,125 m 2,630 m +9.050 WE.1.3.2.5 +8.805 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich HKV 1,23 m2 4,490 m 2,630 m +9.065 WE.1.3.2.9 +8.805 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 24 7 1.W.3.14 90 945 1 24 1 1 24 89 2,135 2,405 125 1,155 125 4,155 4,155 AB BF: RU: RH: 14,16 m2 25,431 m 2,630 m +9.065 WE.1.3.2.1 +8.805 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Kind 2 BF: RU: RH: 15mm 65mm 0,5mm 30mm 130mm 20mm 250mm Dachaufbau über Staffelgeschoss Dachbekiesung, Körnung 16/32mm Schutzlage Dachabdichtung nach DIN 18531 PE-Folie Wärmedämmung WLG 040 mit Gefälleausbildung s. EnEV Dampfsperre Bitumen-Voranstrich Stahlbetondecke C20/25 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen Aufbau PVC-Belag (70% der WE) WC BF: RU: RH: 76 2,135 Elt. 125 2,215 125 125 6,725 24 1,70 1,535 Flur BF: RU: RH: 4 Zimmer WF 94,9m2 NFa 91,8m2 50mm 15mm 0,5mm 160mm415mm 4mm 200mm 20 3,07 m2 7,334 m 2,630 m +9.065 WE.1.3.2.8 +8.805 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 6,26 11,92 m2 13,834 m 2,630 m +9.050 WE.1.3.1.7 +8.805 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 2,00 50 50 90 WC BF: RU: RH: Kind 1 BF: RU: RH: 13,39 m2 17,192 m 2,630 m +9.050 WE.1.3.1.8 +8.805 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 35 NOTSPEIER Schlafen BF: RU: RH: 125 50 50 1 24 1 24 3,16 2,12 14,42 m2 16,941 m 2,630 m +9.050 WE.1.3.2.6 +8.805 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 3,255 5,94 m2 11,462 m 2,630 m +9.065 WE.1.3.2.7 +8.805 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 75 3,26 3,26 Bad BF: RU: RH: Schlafen BF: RU: RH: BRH 845 1,20 50 50 1 24 1 24 14 2 14 2 14 2 14 2 BRH 845 125 50 50 1.N.3.04 RR BRH 1,38 BRH 845 50 50 16 50 24 1.N.3.03 50 50 16 50 24 1.N.3.02 50 50 50 1.N.3.01 14 1 24 2 14 1 24 2 14 1 24 2 14 1 24 2 50 50 RR RR (wenn nicht anders ausgezeichnet) 1,20 2,33 1,20 2,33 Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.75 +/-0,00=+44.24 ü. NN Index Änderung Zeichen Datum 1,425 WHG 1593 Kastanienallee 105 13158 Berlin KAS105 50 50 16 1,425 50 1,425 25 24 24 1 2 16 50 50 1,425 14 1,425 24 1 2 50 1,425 14 24 1 2 1,425 14 2 <15% WF 1,425 11,79 m2 50 2 12,17 m2 <15% WF 14 1.S-O.3.09 2,085 2 1,425 RR 50 1.S.3.10 24 1 1.S.3.11 BRH 0,00 24 24 1 1.S-W.3.12 BRH 845 14 24 1 BRH 845 50 50 1,425 14 24 1 24 1 2 14 2 1,425 50 1,425 50 16 14 16 1,425 50 50 1,425 1,425 50 50 1,425 25 24 TV BRH 0,00 RR Trockenbau Rohbau Fassade Gesamtmaß 14 50 925 2 50 925 2 50 925 2 50 925 16 24 50 925 16 24 50 925 14 14 2,905 24 1 2,305 24 1 125 125 1,325 1 24 1 3,89 1 24 1 60 1,325 1 24 1 3,89 1 24 1 6,765 24 1 4,375 1 24 1 24 3,91 6,775 925 50 5 92 14 1 24 2 14 1 24 2 14 1 24 2 3,63 60 125 2,23 2,00 3,695 1,26 4,975 24 6,705 1 24 1 16 50 1,74 1,20 125 14,22 25 1,20 2,33 1,20 2,33 1,20 2,33 1,725 1,00 1,535 1,46 14,13 2,815 1,20 2,33 1,24 2,33 50 1,535 50 1,535 50 24 16 1,535 24 16 1,535 16 1,00 1,535 1,535 25 50 50 1,535 50 1,535 50 5 50 1,94 Gesamtmaß Fassade A1 Rohbau Gartenseite Trockenbau Trockenbau Rohbau Fassade Gesamtmaß AUSFÜHRUNGSPLANUNG N 0 5 1 2 3 m 4 BT1 DG BAUHERREN: ARCHITEKTIN: GESOBAU AG Anne Lampen Architekten GmbH Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Schlesische Str. 31 10997 Berlin Tel: 030 4073 1417 Fax: 030 4073 1536 Tel: 030-616 516 6 Fax: 030-616 516 70 E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected] www.anne-lampen.de Maßstab: DIN A1 Datum: 1:50 Gez: 03.08.2016 sb/cdb Plan: KAS105 BT1 DG Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn Index B 1 2 14 41 24 Außenwand 20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2 140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035, geklebt und gedübelt s. EnEV 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 18,00 8 35 11 24 1 26 24 125 75 25 25 25 445 05 24 20 26 51 25 34 20 14 5mm 65mm 0,5mm 30mm 40mm 200mm 51 20 19 5mm 65mm 0,5mm 30mm 90mm 200mm 120mm 12 26 5mm 65mm 0,5mm 30mm 160mm 5mm 400mm 100mm 50mm 10 1,00 1,535 76 40 3,08 Dachaufbau über Staffelgeschoss Dachbekiesung, Körnung 16/32mm Schutzlage Dachabdichtung nach DIN 18531 PE-Folie Wärmedämmung WLG 040 mit Gefälleausbildung s. EnEV Dampfsperre Bitumen-Voranstrich Stahlbetondecke C20/25 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett Estrich PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 EG unterkellert PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke s. Statik Kellerdeckendämmung WLG 035, weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV 5 5 40 KG 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 40 KG Treppenraum 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 89 2,135 10 5 1,70 1,535 20,00 19,68 1,11 5,425 1,70 1,535 24 WD 20/10 Wanddurchbruch BD 20/20 Bodendurchbruch DD 20/20 Deckendurchbruch Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster (inkl. Lüftungseinrichtungen) Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma verantwortlich zu prüfen. Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3) 1,205 12,085 Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik. Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen. 1,70 1,535 B1 Oberkante Fertigfußboden Oberkante Rohdecke Brüstungshöhe ab OKFF lichte Raumhöhe Regenfallrohr 30db 2,54 89 2,135 10,40 10,01 m2 12,962 m 2,625 m ±0.00 WE.1.0.2.5 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 3,04 Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in Verbindung mit der Statik Hier gelten keine Maßtoleranzen! Maße sind vor Ort zu prüfen! Statik beachten! Detailplanung beachten! 6,42 125 6,42 125 4,17 8,581 m 2,625 m ±0.00 WE.1.0.2.8 -0.19 FB: Fliesen WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich Kind 2 BF: RU: RH: OKFF OKRD BRH LRH RR Die notwendige aktive Fensterlüftung muß durch den Nutzer gewährleistet sein. 24 1 24 1 24 24 m2 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Horizontale Abdichtung/Sperrschicht Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 5 1,66 24 24 2,54 15 10,00 m2 12,954 m 2,625 m ±0.00 WE.1.0.2.4 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich m2 6,42 6,175 Index Änderung Zeichen Datum 24 24 16 16 25 24 16 24 1 16 2 1.S-O.0.10 24 1 1.S.0.11 2 RR WHG 1593 Kastanienallee 105 13158 Berlin KAS105 14 BRH 0,00 2 BRH 90 24 1 1,20 2,325 Gefördert (wenn nicht anders ausgezeichnet) 3,735 20,20 m2 18,635 m 2,625 m ±0.00 WE.1.0.2.6 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 2,935 4 Zimmer WF 81,2m2 NFa 78,3m2 3,245 Wohnen BF: RU: RH: 14 24 1.S.0.12 2,895 6,875 24 3,69 24 2,74 5,425 125 Kind 1 BF: RU: RH: 5,19 m2 9,691 m 2,625 m ±0.00 WE.1.0.2.7 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 16 1.S-W.0.13 15mm 65mm 0,5mm 30mm 130mm 20mm 250mm 24 6,855 1 24 1 1,54 125 7 1,935 Hier gelten keine Maßtoleranzen! Elt. Bad BF: RU: RH: 7,30 m2 11,240 m 2,625 m ±0.00 WE.1.0.3.5 -0.19 FB: Parkett WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich BRH 90 1,20 2,325 2,945 3,535 1 24 1 1,225 15 1,685 1 24 1 1 24 1 11,26 m2 20,379 m 89 2,625 m 2,135 ±0.00 WE.1.0.2.1 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 1,665 2,55 1,01 2,135 24 255 2,265 7 89 2,135 Flur BF: RU: RH: Bk. 1,595 13,92 m2 17,412 m 2,625 m ±0.00 WE.1.0.2.3 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich Küche BF: RU: RH: 24 2 3,555 2,925 1 24 1 5,68 10,362 m 2,625 m ±0.00 WE.1.0.1.3 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 2,10 5,825 m 76 2,625 m 2,135 ±0.00 WE.1.0.2.9 -0.19 FB: Fliesen WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich Küche BF: RU: RH: BRH 0,00 50mm 15mm 0,5mm 160mm415mm 4mm 200mm Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.75 +/-0,00=+44.24 ü. NN 16 24 1 m2 Schlafen BF: RU: RH: WC BF: RU: RH: 32,58 46,159 m 2,625 m ±0.00 TH1. 0. -0.19 FB: Feinsteinzeug WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich Bk. 1,00 m2 4,061 m 2,625 m ±0.00 WE.1.0.3.5 -0.19 FB: Parkett WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich Küche BF: RU: RH: Elt. 4,34 m2 8,663 m 2,625 m ±0.00 WE.1.0.1.4 -0.19 FB: Fliesen WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 1,01 2,135 m2 Bad BF: RU: RH: 2,04 12 Abstell BF: RU: RH: Bk. Bad BF: RU: RH: 1,92 1,865 3,555 16 Stg 17,9/ 28 Elt. TV 84 5 Treppenhaus BF: RU: RH: 3,73 m2 7,723 m 2,625 m ±0.00 WE.1.0.3.3 -0.19 FB: Fliesen WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich nicht tragende Innenwand 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 EG nicht unterkellert HKV 14 24 1 24 1 2 14 14 14 2 2 24 16 24 1 24 16 16 Gefördert RR 4,03 m2 8,236 m 2,625 m ±0.00 WE.1.0.3.2 -0.19 FB: Fliesen WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 2,325 2,04 125 4,485 4,485 WC BF: RU: RH: HKV 8,62 m2 16,849 m 2,625 m ±0.00 WE.1.0.3.1 -0.19 76 FB: Parkett 2,135 WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 15 7 1,96 6,175 6,42 3,65 1,20 1 Zimmer WF 35,4m2 NFa 34,1m2 1,44 m2 4,993 m 2,625 m ±0.00 WE.1.0.2.2 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich HKV 1.0.3 1,80 1,335 76 1,01 2,135 5,43 m2 11,688 m 2,625 m ±0.00 WE.1.0.1.1 -0.19 1,01 PVC 2,135 FB: WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 89 2,135 ±0,00 +44,75 Wohnungstrennwand 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 Aufbau PVC-Belag (70% der WE) Schlafen/Wohnen BF: 17,66 m2 RU: 17,498 m RH: 2,625 m ±0.00 WE.1.0.1.2 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 10 1,01 2,135 1,01 2,135 17 Stg 17,4/ 28 BRH 90 1.W.0.14 BRH 90 1,88 125 125 Flur BF: RU: RH: 4 Zimmer WF 85,9m2 NFa 82,8m2 10,84 m2 13,702 m 2,625 m ±0,00 1.0.A1 ±0,00 FB: <Fertigboden> WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 24 1,01 2,135 BRH 90 1.W.0.16 1.W.0.15 4,80 1 24 1 6,63 1,80 89 2,135 B1 RR TV Abstellraum BF: RU: RH: 125 1,13 2,485 24 24 24 125 1,58 1,70 1,535 89 2,135 1.N-O.0.05 24 10 2,47 24 1,01 2,135 20,58 m2 18,540 m 2,625 m ±0.00 WE.1.0.3.6 -0.19 FB: Parkett WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 1.N.0.04 1,20 2,325 1,16 24 76 2,135 10 89 2,135 Wohnen BF: RU: RH: RR Abstell BF: RU: RH: B: Feinsteinzeug NF: 7,25 m2 Kind 2 BF: RU: RH: 10,66 m2 13,880 m 2,625 m -0.015 WE.1.0.3.7 -0.19 FB: Estrich WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 3,345 5,965 1,00 m2 4,170 m 2,625 m ±0.00 WE.1.0.1.5 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 1.0.2 Kind 1 BF: RU: RH: 125 Abstell BF: RU: RH: 1,01 2,135 86 1.0.1 89 2,135 89 2,135 125 Flur BF: RU: RH: Treppe 1 24 1 1 24 1 1.0.4 16 1 24 1 1,29 1 24 1 2,80 16,21 m2 17,180 m 2,625 m -0.015 WE.1.0.3.9 -0.19 FB: Estrich WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 2,485 1,80 1,01 2,135 Schlafen BF: RU: RH: 4,81 1,00 2,645 14 1 24 2 14 1 24 2 14 1 24 2 3,41 BRH 1,375 24 5 5 12 125 865 1 24 1 1 24 1 2,80 2,80 1 24 1 4,82 3,065 Elt. 1,65 m2 5,140 m 2,625 m ±0,00 1,01 1.0A2 ±0,00 2,135 FB: Feinsteinzeug WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 10,66 m2 13,880 m 2,625 m -0.015 WE.1.0.3.8 -0.19 FB: Estrich WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 90 TV 1.W.0.17 2,16 5 2,165 BRH 0,00 15 15 6,155 6,155 1 24 1 24 24 1,31 24 2,82 24 19,68 Bk. Abstellraum BF: RU: RH: 24 75 125 1.N.0.03 835 2,85 2,85 24 1,735 24 3,20 1,22 4,550 m 2,625 m ±0.00 WE.1.0.4.2 -0.19 FB: Parkett WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 1,20 2,325 HKV 5,82 m2 10,669 m 2,625 m ±0.00 WE.1.0.4.1 -0.19 FB: Parkett WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich m2 16 1 24 1 5,09 m2 Flur BF: RU: RH: Abstell BF: RU: RH: 14,94 m2 16 24 A1 24 14 1 24 2 14 1 24 2 14 1 24 2 14 1 24 2 24 1,16 2,325 2,065 6,175 Maisonette 1,20 2,325 1 24 1 5,59 m2 9,970 m 2,625 m ±0.00 WE.1.0.4.5 -0.19 FB: Fliesen WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 21,61 m2 18,780 m 2,625 m ±0.00 WE.1.0.4.3 -0.19 FB: Parkett WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 90 1,70 1,535 1 24 1 1,50 Bad BF: RU: RH: Wohnen BF: RU: RH: 1,405 20,00 1,50 1 24 1 BRH 1,375 9,13 m2 13,988 m 2,625 m ±0.00 WE.1.0.4.4 -0.19 FB: Parkett WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 5 Zimmer EG 47,1m2 NFa 43,4m2 WF 112,8m2 1 24 1 3,32 1,735 16 25 16 1,20 1.N.0.02 Küche BF: RU: RH: 1 24 1 Kastanienallee Nr. 105 24 16 1,28 3,43 Trennwand KG Treppenraum 240mm Beton s. Statik 100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 10mm Systemputz 16 75 24 7,01 16 775 1 24 1 1,88 24 3,17 5,78 BRH 0,00 2,50 2,53 24 16 1 24 1 1,22 14 24 1 24 16 1.O.0.06 125 24 1,52 24 1.O.0.07 24 1 4,875 2,14 1,52 24 3,43 1.O.0.08 125 16 24 BRH 0,00 14 4,875 24 3,34 BRH 90 14 24 1 2,15 24 BRH 90 14 24 25 2,325 2,55 8,19 5,80 1.N-W.0.01 25 1,20 BRH 90 24 24 Straßenseite Rohbau 3,435 80 TV 24 16 7,16 1,16 16 2 515 80 1,00 24 24 2 65 17,68 16 2 10 14 1 24 2 14 1 24 2 14 1 24 2 16 Trockenbau 1,70 1,535 1,96 2,625 1 49 24 1,49 24 80 1,00 1.O.0.09 4,06 BRH 90 1,20 2,325 1,01 2,135 Rohbau 25 HK Fassade Außenwand KG 80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 240mm Beton WU s. Statik 32 24 Gesamtmaß 2 2 2 Rohbau 14 14 4,455 24 1 3,855 24 1 24 16 24 3,865 Gartenseite 1,20 1,80 4,455 24 1 16 125 125 125 725 1 24 1 3,89 1 24 1 1,20 3,89 15 1,21 2,24 1 24 1 2,39 24 8,19 Fassade Gesamtmaß 1,50 1,52 24 16 1,60 125 1 24 1 1,60 125 1 24 1 1,60 125 1 24 1 1,52 24 1,61 1,20 125 3,94 1,20 125 3,94 14 1 24 2 14 1 24 2 14 1 24 2 5,265 1,45 3,95 24 7,01 17,68 25 1,20 2,325 1,20 2,325 3,675 1,00 1,535 1,605 18,00 1,32 2,385 95 1,00 1,535 3,15 1,20 2,325 1,20 2,325 0 16 24 16 25 Gesamtmaß N 24 16 Fassade 2,50 2,50 Trockenbau 14 11,75 m2 Rohbau A1 12,45 m2 Trockenbau Trockenbau Rohbau Fassade Gesamtmaß AUSFÜHRUNGSPLANUNG 5 1 2 3 m 4 BT1 EG BAUHERREN: ARCHITEKTIN: GESOBAU AG Anne Lampen Architekten GmbH Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Schlesische Str. 31 10997 Berlin Tel: 030 4073 1417 Fax: 030 4073 1536 Tel: 030-616 516 6 Fax: 030-616 516 70 E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected] www.anne-lampen.de Maßstab: DIN A1 Datum: 1:50 Gez: 03.08.2016 sb/cdb Plan: KAS105 BT1 EG Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn Index B 1 2 14 41 24 Außenwand 20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2 140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035, geklebt und gedübelt s. EnEV 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 8 32 24 Außenwand KG 80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 240mm Beton WU s. Statik 5,80 25 8 24 5,80 25 8 24 2,50 80 50 3,90 2,14 24 1,52 5,59 24 7,01 24 8 1 24 8 24 7,01 24 8 26 24 8 24 24 8 1 A1 17,44 80 50 7,51 20 25 51 26 3,225 6,89 3,75 19 51 20 12 3,105 26 76 40 10 5 5 m2 1,03 40 5 40 10 19,68 Oberkante Fertigfußboden Oberkante Rohdecke Brüstungshöhe ab OKFF lichte Raumhöhe Regenfallrohr WD 20/10 Wanddurchbruch BD 20/20 Bodendurchbruch DD 20/20 Deckendurchbruch 1,86 1,01 2,135 Die notwendige aktive Fensterlüftung muß durch den Nutzer gewährleistet sein. 24 1,01 2,135 1,855 24 1,445 40 30 24 BRH 2,06 2,30 Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma verantwortlich zu prüfen. Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3) RR Thermische Trennung B1 Lager BF: RU: RH: 6,185 45,06 m2 26,885 m 2,360 m -2.87 WE.1.-1.1.5 -2,87 FB: <Fertigboden> WB: Putz DB: Gespachtel, Anstrich Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in Verbindung mit der Statik 6,435 3.S.-1.01 80 50 Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik. Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen. BRH 1,86 BRH 2,06 40 30 16,22 m2 29,032 m 2,360 m -2.87 WE.1.-1.1.6 -2,87 FB: <Fertigboden> WB: Putz DB: Gespachtel, Anstrich 2,215 Flur BF: RU: RH: Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster (inkl. Lüftungseinrichtungen) 30db 24 1,01 5,65 m2 6,185 OKFF OKRD BRH LRH RR 3,045 21,04 m2 19,909 m 2,360 m -2.87 WE.1.-1.1.4 -2,87 FB: <Fertigboden> WB: Putz DB: Gespachtel, Anstrich 2,185 6,10 m2 115 Lager BF: RU: RH: HK 25 6,365 10,735 1,01 2,135 1,625 2,70 45,41 m2 26,984 m 2,360 m -2.87 WE.1.-1.1.7 -2,87 FB: <Fertigboden> WB: Putz DB: Gespachtel, Anstrich 6,185 KG Treppenraum 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 2,18 1,01 2,135 8 Mieterkeller BF: RU: RH: 6,435 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Horizontale Abdichtung/Sperrschicht Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden KG 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 24 1,01 2,135 2,24 15,48 m2 18,300 m 2,360 m -2.87 WE.1.-1.1.3 -2,87 FB: <Fertigboden> WB: Putz DB: Gespachtel, Anstrich 4,00 m2 RR 5mm 65mm 0,5mm 30mm 160mm 5mm 400mm 100mm 50mm 5 1,01 2,135 25 15 16 Stg 17,9/ 28 1,01 2,135 24 Elektro BF: RU: RH: 16,25 20,532 m 2,360 m -2.87 TH1. -1. -2,87 FB: <Fertigboden> WB: Putz DB: Gespachtel, Anstrich 585 24 Treppenhaus BF: RU: RH: 1,01 2,135 40 30 6,10 m2 B1 2,30 BRH 2,06 1,955 4,81 3,065 19,76 m2 18,443 m 2,360 m -2.87 WE.1.-1.1.8 -2,87 FB: <Fertigboden> WB: Putz DB: Gespachtel, Anstrich BRH 2,06 2,70 40 30 315 24 19,68 3 Mieterkeller BF: RU: RH: 7,05 EG unterkellert PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke s. Statik Kellerdeckendämmung WLG 035, weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV 2,30 -2,87 m2 2,56 Thermische Trennung 1,01 2,135 1,20 1,01 2,135 1,01 2,135 1,01 2,135 24 2,30 74 1,85 85 2,03 m2 6,889 m 2,360 m -2.87 WE.3.-1.1.12 -2,87 FB: <Fertigboden> WB: Putz DB: Gespachtel, Anstrich 24 25 Technik BF: RU: 85 RH: 10 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 EG nicht unterkellert 25 1,01 2,135 1,01 2,135 5 6,21 m2 3,065 25 1,305 2,825 14,09 m2 19,041 m 2,360 m -2.87 WE.1.-1.1.9 -2,87 FB: <Fertigboden> WB: Putz DB: Gespachtel, Anstrich 2,79 Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett Estrich PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 145 405 1,01 2,135 25 1,01 2,135 2,395 Flur BF: RU: RH: 6,50 m2 5mm 65mm 0,5mm 30mm 90mm 200mm 120mm 7,08 m2 1,01 2,135 25 24 2,395 5mm 65mm 0,5mm 30mm 40mm 200mm 34 20 14 6,16 24 BRH 1,86 28,32 m2 21,514 m 2,360 m -2.87 WE.1.-1.1.10 -2,87 FB: <Fertigboden> WB: Putz DB: Gespachtel, Anstrich Dachaufbau über Staffelgeschoss Dachbekiesung, Körnung 16/32mm Schutzlage Dachabdichtung nach DIN 18531 PE-Folie Wärmedämmung WLG 040 mit Gefälleausbildung s. EnEV Dampfsperre Bitumen-Voranstrich Stahlbetondecke C20/25 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen Aufbau PVC-Belag (70% der WE) 24 3,34 15mm 65mm 0,5mm 30mm 130mm 20mm 250mm 80 50 48,21 27,800 m 2,360 m -2.87 WE.1.-1.1.2 -2,87 FB: <Fertigboden> WB: Putz DB: Gespachtel, Anstrich 6,16 6,16 BHKW-Zentrale BF: 23,63 m2 RU: 19,919 m RH: 2,360 m -2.87 WE.1.-1.1.1 -2,87 FB: <Fertigboden> WB: Putz DB: Gespachtel, Anstrich m2 3.S.-1.01 HA-Raum BF: RU: RH: 3,545 7,08 m2 6,16 6,16 7,39 m2 14,719 m 2,360 m -2.87 WE.1.-1.1.11 -2,87 FB: <Fertigboden> WB: Putz DB: Gespachtel, Anstrich 4 Mieterkeller BF: RU: RH: 7,08 m2 50mm 15mm 0,5mm 160mm415mm 4mm 200mm 445 05 24 8 Flur BF: RU: RH: 7,08 m2 nicht tragende Innenwand 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 8 8 24 BRH 1,86 8 BRH 1,86 24 8 24 3.S.-1.01 24 8 8 24 RR 3.S.-1.01 Wohnungstrennwand 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 125 75 25 25 8 24 35 11 Trennwand KG Treppenraum 240mm Beton s. Statik 100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 10mm Systemputz Maße sind vor Ort zu prüfen! Statik beachten! Detailplanung beachten! Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.75 +/-0,00=+44.24 ü. NN 3,60 3,645 (wenn nicht anders ausgezeichnet) 6,10 m2 6,10 m2 Zeichen Datum 5,26 m2 2,35 6,10 m2 Index Änderung 24 8 24 8 24 8 24 6,99 5,80 25 8,19 80 50 24 RR 9,41 3,90 24 1,52 17,20 A1 24 8 24 7,01 24 8 24 7,01 24 8 24 8 WHG 1593 Kastanienallee 105 13158 Berlin KAS105 8 8 24 8 24 8 8 24 3.S.-1.01 8 8 8 24 BRH 1,86 AUSFÜHRUNGSPLANUNG N 0 5 1 2 3 m 4 BT1 KG BAUHERREN: ARCHITEKTIN: GESOBAU AG Anne Lampen Architekten GmbH Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Schlesische Str. 31 10997 Berlin Tel: 030 4073 1417 Fax: 030 4073 1536 Tel: 030-616 516 6 Fax: 030-616 516 70 E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected] www.anne-lampen.de Maßstab: DIN A1 Datum: 1:50 Gez: 03.08.2016 sb/cdb Plan: KAS105 BT1 KG Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn Index B 1 2 14 41 24 Außenwand 20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2 140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035, geklebt und gedübelt s. EnEV 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 8 32 24 Außenwand KG 80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 240mm Beton WU s. Statik 35 11 Trennwand KG Treppenraum 240mm Beton s. Statik 100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 10mm Systemputz 24 +12,59 26 24 1 125 75 25 25 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 51 25 51 34 20 14 5mm 65mm 0,5mm 30mm 40mm 200mm PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Wärmedämmung inkl. Trittschall WLG 045 s. EnEV 200mm Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 19 5mm 65mm 0,5mm 30mm 90mm 200mm 120mm 12 2OG PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 EG unterkellert PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke s. Statik Kellerdeckendämmung WLG 035, weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV 34 EG nicht unterkellert 26 5mm 65mm 0,5mm 30mm 160mm 5mm 400mm 100mm 50mm 5 5 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Horizontale Abdichtung/Sperrschicht Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden KG 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 10 5 EG unterkellert 5mm 65mm 0,5mm 30mm 90mm 200mm 120mm PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke s. Statik Kellerdeckendämmung WLG 035, weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV 2,965 2,625 2,815 Eingang BT1 ±0,00 +44,75 EG 51 51 5,495 Montageplatte KG Treppenraum 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 40 1OG 34 14 +2,625 34 +2,965 20 5 40 2,625 2,965 10 76 40 +5,59 10,625 Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett Estrich PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 Aufbau PVC-Belag (100% der WE) 5mm 65mm 0,5mm 70mm Natur-bzw. Werksteinplatten nach Bemusterung Klebung Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Wärmedämmung inkl. Trittschall WLG 045 Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 51 20 2,625 Aufbau Werkstein Normalgeschoss im Treppenhaus 20mm 55mm 0,5mm 60mm 200mm 90 20 2,625 Dachaufbau über Staffelgeschoss Dachbekiesung, Körnung 16/32mm Schutzlage Dachabdichtung nach DIN 18531 PE-Folie Wärmedämmung WLG 040 mit Gefälleausbildung s. EnEV Dampfsperre Bitumen-Voranstrich Stahlbetondecke C20/25 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen Aufbau PVC-Belag (70% der WE) 3,135 1 24 1,475 25 2,625 15mm 65mm 0,5mm 30mm 130mm 20mm 250mm 26 Staffel +9,065 +5,93 14 445 05 24 5mm 65mm 0,5mm 30mm 140mm 20mm 250mm 20 2,83 Natur-bzw. Werksteinplatten nach Bemusterung Klebung Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 +8,555 34 2,625 50mm 15mm 0,5mm 160mm415mm 4mm 200mm Aufbau PVC-Belag im Staffelgeschoss 26 845 90 26 51 2,625 20mm 55mm 0,5mm 30mm 125mm 20mm 250mm 2,63 1,475 2,63 2,63 Aufbau Werkstein Staffelgeschoss im Treppenhaus +9,97 nicht tragende Innenwand 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 25 +11,695 20 1 30 24 15 1 Wohnungstrennwand 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 GEFÄLLE mind.2% GEFÄLLE mind.2% -0,51 OKFF OKRD BRH LRH RR Oberkante Fertigfußboden Oberkante Rohdecke Brüstungshöhe ab OKFF lichte Raumhöhe Regenfallrohr WD 20/10 Wanddurchbruch BD 20/20 Bodendurchbruch DD 20/20 Deckendurchbruch +43,80 ze. HGW Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster (inkl. Lüftungseinrichtungen) KG Treppenraum Staubbindender Anstrich 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 3,27 Die notwendige aktive Fensterlüftung muß durch den Nutzer gewährleistet sein. Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma verantwortlich zu prüfen. Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3) KG 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden KG 40 10 40 40 -2,87 2,76 3,27 2,36 2,68 30db Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik. Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen. -3,27 Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in Verbindung mit der Statik Maße sind vor Ort zu prüfen! Statik beachten! Detailplanung beachten! Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.75 +/-0,00=+44.24 ü. NN (wenn nicht anders ausgezeichnet) Index Änderung Zeichen Datum Schnitt A1-A1 WHG 1593 Kastanienallee 105 13158 Berlin KAS105 AUSFÜHRUNGSPLANUNG 0 5 1 2 3 m 4 BT1 Schnitt A1-A1 BAUHERREN: ARCHITEKTIN: GESOBAU AG Anne Lampen Architekten GmbH Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Schlesische Str. 31 10997 Berlin Tel: 030 4073 1417 Fax: 030 4073 1536 Tel: 030-616 516 6 Fax: 030-616 516 70 E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected] www.anne-lampen.de Maßstab: DIN A1 Datum: 1:50 Gez: 03.08.2016 sb/cdb Plan: Index KAS105 BT1 A1-A1 B Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn 1 2 14 41 24 Außenwand 20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2 140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035, geklebt und gedübelt s. EnEV 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 8 32 24 Außenwand KG 80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 240mm Beton WU s. Statik Trennwand KG Treppenraum 240mm Beton s. Statik 100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 10mm Systemputz 24 15 35 11 +12,59 GEFÄLLE mind.2% 24 GEFÄLLE mind.2% 1 26 15mm 65mm 0,5mm 30mm 130mm 20mm 250mm 25 51 25 25 51 51 26 26 +9,065 50mm 15mm 0,5mm 160mm415mm 4mm 200mm 445 05 24 Staffel 90 +9,97 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 20 2,83 2,63 2,63 2,63 Aufbau PVC-Belag im Staffelgeschoss 5mm 65mm 0,5mm 30mm 140mm 20mm 250mm nicht tragende Innenwand 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 125 75 25 25 +11,695 20 26 24 1 Wohnungstrennwand 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 +8,555 Dachaufbau über Staffelgeschoss Dachbekiesung, Körnung 16/32mm Schutzlage Dachabdichtung nach DIN 18531 PE-Folie Wärmedämmung WLG 040 mit Gefälleausbildung s. EnEV Dampfsperre Bitumen-Voranstrich Stahlbetondecke C20/25 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett Estrich PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 34 20 14 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Wärmedämmung inkl. Trittschall WLG 045 s. EnEV 200mm Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 19 5mm 65mm 0,5mm 30mm 90mm 200mm 120mm 12 51 20 2OG 20 14 34 +5,59 76 40 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Horizontale Abdichtung/Sperrschicht Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 40 KG 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 5 1OG 40 KG Treppenraum 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 10 +2,625 EG unterkellert PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke s. Statik Kellerdeckendämmung WLG 035, weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV EG 51 2,76 3,27 +43,80 ze. HGW KG 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden -3,27 40 5 40 40 -2,87 +44,37 KG 3,27 5mm 65mm 0,5mm 30mm 90mm 200mm 120mm 12 20 19 39 2,36 2,68 12 51 -0,51 2,36 2,965 ±0,00 +44,75 +44,42 40 +44,00 2,625 1,475 84 2,815 2,625 5 1 30 20 34 14 EG unterkellert PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke s. Statik Kellerdeckendämmung WLG 035, weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV 5 5 10 2,965 1,475 2,625 Bodenfliesen, inkl. Abdichtung, geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Wärmedämmung inkl. Trittschall WLG 045 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik eventuell Abhangdecke 90 2,625 2,625 Aufbau Fliesen im Badbereich 15mm 65mm 0,5mm 60mm 200mm +2,965 34 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 EG nicht unterkellert 5mm 65mm 0,5mm 30mm 160mm 5mm 400mm 100mm 50mm 26 1 24 20 34 3,135 2,625 2,625 Aufbau PVC-Belag (100% der WE) 5mm 65mm 0,5mm 70mm +5,93 14 2,625 Aufbau PVC-Belag (70% der WE) 5mm 65mm 0,5mm 30mm 40mm 200mm OKFF OKRD BRH LRH RR Oberkante Fertigfußboden Oberkante Rohdecke Brüstungshöhe ab OKFF lichte Raumhöhe Regenfallrohr WD 20/10 Wanddurchbruch BD 20/20 Bodendurchbruch DD 20/20 Deckendurchbruch Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster (inkl. Lüftungseinrichtungen) 30db Die notwendige aktive Fensterlüftung muß durch den Nutzer gewährleistet sein. Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma verantwortlich zu prüfen. Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3) Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik. Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen. Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in Verbindung mit der Statik Maße sind vor Ort zu prüfen! Statik beachten! Detailplanung beachten! Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN (wenn nicht anders ausgezeichnet) Index Änderung Zeichen Datum Schnitt B1-B1 WHG 1593 Kastanienallee 105 13158 Berlin KAS105 AUSFÜHRUNGSPLANUNG BT1 Schnitt B1-B1 BAUHERREN: ARCHITEKTIN: GESOBAU AG Anne Lampen Architekten GmbH Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Schlesische Str. 31 10997 Berlin Tel: 030 4073 1417 Fax: 030 4073 1536 Tel: 030-616 516 6 Fax: 030-616 516 70 E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected] www.anne-lampen.de Maßstab: DIN A1 Datum: 1:50 Gez: 03.08.2016 sb/cdb Plan: KAS105 Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn Index B 1 Rohbau 2,355 1,20 2,385 1,965 1,70 1,535 1,70 1,535 1,46 16 24 16 24 16 2 2 1,20 2,385 12,99 6,255 24 14 14 14 6,495 24 7,68 24 1 24 125 3,83 3,325 5,385 24 1 15 4,035 24 1 125 24 1,79 2,72 2,175 24 125 125 2,12 125 1,20 1,22 125 1,20 1,58 2,06 3,285 1 24 1 24 25 16 15 1 24 1,10 1,79 24 1 24 5,97 24 16 24 5,97 24 16 24 7 59 1 24 1 7 59 1 24 1 1,56 5,97 3,725 1,355 1 24 1 1,23 1,125 24 125 15 2,10 1 24 3,32 125 1 24 4,595 1 24 Außenwand KG 80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 240mm Beton WU s. Statik 16 14 14 14 2 Trennwand KG Treppenraum 240mm Beton s. Statik 100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 10mm Systemputz 2 2 24 2 2,265 1,20 2,385 19,68 16 Trockenbau 1,855 1,70 1,535 14 90 2,385 2 25 Außenwand 20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2 140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035, geklebt und gedübelt s. EnEV 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 32 24 Fassade 1,40 41 20,00 8 1,00 35 11 Gesamtmaß 2,28 2,98 1 16 25 445 05 24 2 16 50mm 15mm 0,5mm 160mm415mm 4mm 200mm 16 24 24 2 20 90 2,385 BRH 0,00 1 24 BRH 90 14 2,28 BRH 90 2.N-O.1.06 BRH 90 BRH 0,00 BRH 0,00 14 2 2.N.1.05 RR 1 24 2.N.1.04 14 2.N.1.03 1 24 2.N.1.02 2,98 2 2 14 1 24 1 24 14 16 2 1 24 24 24 2.N-W.1.01 15mm 65mm 0,5mm 30mm 130mm 20mm 250mm 25 2,95 51 1,315 5 4,455 3,705 19 51 20 125 1,515 1,50 6,875 34 20 14 1,00 1,535 2.O.1.07 BRH 90 12 76 40 26 80 1,00 9,615 12 10 1,80 5 5 7 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Horizontale Abdichtung/Sperrschicht Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 2,085 1,20 40 12 5 24 1 24 1 4,14 5 KG 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 20,00 1,38 19,68 24 5,21 1 24 1 OKFF OKRD BRH LRH RR Oberkante Fertigfußboden Oberkante Rohdecke Brüstungshöhe ab OKFF lichte Raumhöhe Regenfallrohr WD 20/10 Wanddurchbruch BD 20/20 Bodendurchbruch DD 20/20 Deckendurchbruch 3,08 1,70 1,535 7 81 1 24 1 5,20 81 7 5 1,70 1,535 3,09 10 40 KG Treppenraum 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 24 20 Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma verantwortlich zu prüfen. Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3) 12 5 1,835 4,125 Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik. Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen. 9,345 80 1,00 1,80 1,015 125 HKV 5,53 m2 10,236 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.2.4 +2,825 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 2.O.1.11 Bk. Bad BF: RU: RH: 76 2,135 Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in Verbindung mit der Statik 1,125 12 2 Zimmer WF 51,5m2 NFa 50,3m2 Maße sind vor Ort zu prüfen! Statik beachten! Detailplanung beachten! Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN 1,00 1,535 1,50 20,95 m2 20,928 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.2.6 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 6,635 12,59 m2 14,748 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.3.3 +2,825 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich RR (wenn nicht anders ausgezeichnet) Index Änderung 4,195 4,25 m2 8,249 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.2.5 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 5 125 Küche BF: RU: RH: Wohnen BF: RU: RH: Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster (inkl. Lüftungseinrichtungen) Die notwendige aktive Fensterlüftung muß durch den Nutzer gewährleistet sein. 7 Elt. 7,40 m2 14,678 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.2.1 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Schlafen BF: RU: RH: 18,18 m2 17,337 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.3.4 +2,825 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 5mm 65mm 0,5mm 30mm 160mm 5mm 400mm 100mm 50mm 30db 4,69 Wohnen BF: RU: RH: EG unterkellert PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke s. Statik Kellerdeckendämmung WLG 035, weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV 5 125 1,755 2.O.1.08 2.O.1.10 725 Flur BF: RU: RH: 2.O.1.12 6,10 m2 11,982 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.3.5 +2,825 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 5mm 65mm 0,5mm 30mm 90mm 200mm 120mm PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 EG nicht unterkellert m2 Küche BF: RU: RH: Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett Estrich PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 4 24 0,72 m2 3,443 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.3.2 +2,825 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 2 Zimmer WF 55,3m2 NFa 53,3m2 BRH 90 TV BRH 1,435 BRH 90 14,15 m2 15,347 m 2,625 m +2,950 WE.2.1.2.3 +2,825 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1,01 2,135 AB BF: RU: RH: BRH 90 Schlafen BF: RU: RH: 89 2,135 125 2,60 20,63 20,789 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.4.3 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 2.O.1.09 24 2.1.2 Dachaufbau über Staffelgeschoss Dachbekiesung, Körnung 16/32mm Schutzlage Dachabdichtung nach DIN 18531 PE-Folie Wärmedämmung WLG 040 mit Gefälleausbildung s. EnEV Dampfsperre Bitumen-Voranstrich Stahlbetondecke C20/25 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen Aufbau PVC-Belag (70% der WE) 5mm 65mm 0,5mm 30mm 40mm 200mm TV Elt. Bk. 89 2,135 13,71 m2 21,121 m 2,625 m +2,965 TH2.1. +2,825 FB: Feinsteinzeug WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 89 2,135 Bk. 10 1,00 m2 4,080 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.2.2 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Treppenhaus BF: RU: RH: 6,52 m2 11,829 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.3.1 +2,825 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Elt. 1,01 2,135 2,99 AB BF: RU: RH: Flur BF: RU: RH: 76 2,135 1,01 2,135 1,00 m2 4,079 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.1.6 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1,01 2,135 HKV 1,80 2.1.1 24 BRH 1,435 2.1.3 14,20 m2 15,368 m 2,625 m +2,950 WE.2.1.1.5 +2,825 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich TV Wohnen BF: RU: RH: 4,69 60 125 2.1.4 Schlafen BF: RU: RH: 10 17 Stg 17,4/ 28 1,01 2,135 6,14 m2 10,918 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.3.6 +2,825 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 125 125 HKV Bad BF: RU: RH: 6,635 5,29 FB: WB: DB: +2,965 10,90 m2 20,427 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.4.1 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 89 2,135 Bk. 2 Zimmer WF 56,8m2 NFa 54,8m2 HKV HKV Bk. 24 Flur BF: RU: RH: Elt. 1,01 2,135 BRH 90 2.W.1.19 10,60 m2 13,135 m 2,625 m +2,950 WE.2.1.4.4 +2,825 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 2,21 m2 6,384 m 2,625 m 76 +2,965 WE.2.1.4.8 2,135 +2,825 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 2.1.5 3,60 m2 7,599 m 13,520 m -1.06 -1.06 Beton Beton Beton 2.1.Aufzug WC BF: RU: RH: 5,52 m2 10,219 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.1.4 +2,825 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich AB BF: RU: RH: Schacht BF: RU: RH: 4,10 76 2,135 5,54 m2 10,301 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.4.7 +2,825 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 685 1,01 2,135 17 Stg 17,4/ 28 10 15 1,20 1 24 1 125 3 Zimmer WF 72,4m2 NFa 70,3m2 1,335 2,66 1,03 m2 4,060 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.4.5 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1,02 15 3,48 125 1,05 24 1,52 24 76 2,135 76 2,135 Bad BF: RU: RH: AB BF: RU: RH: Kind 1 BF: RU: RH: B: Feinsteinzeug NF: 6,75 m2 Bad BF: RU: RH: 76 2,135 7,35 m2 13,239 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.1.1 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1,16 3,375 24 BRH 90 2.W.1.20 2,975 1,89 15,10 16,965 m 2,625 m +2,950 WE.2.1.4.6 +2,825 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 125 3,12 m2 Flur BF: RU: RH: 1,10 Treppe 2,01 5,515 24 4,625 6,635 5,13 m2 9,966 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.5.2 +2,825 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1,01 2,135 1 24 1 1 24 1 1 24 1 24 24 1,20 24 1,70 1,535 Zeichen Datum 1,145 5 WHG 1593 Kastanienallee 105 13158 Berlin KAS105 25 24 16 1,20 2,385 2,69 24 16 2.S-O.1.13 24 1 2.S.1.14 2 RR 16 2.S.1.15 B2 14 BRH 0,00 24 1 2.S.1.16 BRH 90 2 2.S.1.17 BRH 0,00 2,98 BRH 90 24 1 TV BRH 90 2,98 24 1 24 1 14 2 2 14 2 14 24 16 24 1 24 25 16 B2 14 BRH 0,00 4,33 m2 8,729 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.4.2 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 14 1,20 2,385 1,965 2.S-W.1.18 1,20 2,385 Gefördert Küche BF: RU: RH: 2 19,68 Bad BF: RU: RH: 24 89 2,135 1,305 1,70 1,535 1,04 m2 4,690 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.5.9 +2,825 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 0,12 m2 Schlafen BF: RU: RH: 5,04 m2 13,199 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.1.3 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 89 2,135 89 2,135 8,02 m2 13,748 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.5.4 +2,825 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Küche BF: RU: RH: 21,66 m2 21,767 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.1.2 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Elt. BRH 90 2.W.1.21 2,72 125 Küche BF: RU: RH: 1,395 1,00 1,535 1,55 89 2,135 TV 2.W.1.22 125 89 2,135 Wohnen BF: RU: RH: AB BF: RU: RH: 10,93 m2 20,922 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.5.1 +2,825 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich WC BF: 3,31 m2 RU: 7,637 m RH: 2,625 m +2,965 WE.2.1.5.3 +2,825 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich RR 16 10,08 m2 12,850 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.5.8 +2,825 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 10,08 m2 12,850 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.5.7 +2,825 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Flur BF: RU: RH: Gefördert 20,00 Kind 2 BF: RU: RH: Kind 1 BF: RU: RH: 12,32 m2 14,060 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.5.6 +2,825 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1,01 2,135 Schlafen BF: RU: RH: 21,99 m2 21,849 m 2,625 m +2,965 WE.2.1.5.5 +2,825 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 4 Zimmer WF 84,9m2 NFa 82,9m2 1,20 125 995 Wohnen BF: RU: RH: BRH 0,00 3,705 6,55 6,57 6,875 1,20 2,385 1,825 3,705 26 1,20 2,385 16 25 14 16 4,09 m2 nicht tragende Innenwand 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 125 75 25 25 Gartenseite 2 1,00 1,40 A2 4,09 m 26 24 1 Wohnungstrennwand 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 Straßenseite A2 2,00 Gesamtmaß Trockenbau 2 2 2 Rohbau 14 14 14 24 1 2,86 125 1 24 1 3,66 15 24 1 2,86 125 1,80 1 24 1 3,66 15 24 1 2,86 125 1,80 1 24 1 16 24 16 24 1,20 60 Fassade 1,00 2,985 7,68 125 24 4,805 125 4,115 5,12 2,685 7,945 24 1,005 1 24 1 1 24 1 5,07 16 Gesamtmaß 1 24 1 1,23 125 4,595 2,48 15 1 24 3,32 3,725 1 24 125 2,10 1 24 90 2,385 2,455 1,00 1,535 84 1,00 1,535 1,67 1,70 2,385 14 2 2 0 2 5,97 24 16 24 5,97 24 16 1 16 1,385 20,00 14 24 19,68 25 14 1,70 1,535 4,75 1,20 2,385 90 2,385 2 m 25 1,00 BT2 1.OG 1,40 2,28 Gesamtmaß 2,28 Fassade 4,09 m2 Rohbau 2,42 m2 4,09 m2 Trockenbau 1,40 Trockenbau Rohbau Fassade 1,40 AUSFÜHRUNGSPLANUNG N 5 3 4 BAUHERREN: ARCHITEKTIN: GESOBAU AG Anne Lampen Architekten GmbH Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Schlesische Str. 31 10997 Berlin Tel: 030 4073 1417 Fax: 030 4073 1536 Tel: 030-616 516 6 Fax: 030-616 516 70 E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected] www.anne-lampen.de Maßstab: DIN A1 Datum: 1:50 Gez: 03.08.2016 sb/cdb Plan: KAS105 BT2 1OG Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn Index B 1 Rohbau 1,965 1,70 1,535 1,70 1,535 1,46 16 24 16 24 16 2 2 1,20 2,385 25 12,99 6,255 14 14 6,495 24 24 14 16 7,68 24 1 24 125 3,83 24 1 5,385 24 1 125 2,86 3,325 15 125 1,05 24 1,79 2,72 2,175 24 1,20 15 1 24 24 16 5,97 24 16 5,97 3,725 1 24 1 1,09 1,79 5,97 24 24 2,72 3,285 1 24 1 1,58 125 125 2,12 125 1,20 1,22 125 24 7 24 1 60 1,355 1 24 1 1,56 1 24 1 1,23 24 125 1,125 15 2,10 1 24 3,32 125 1 24 4,595 1 24 Außenwand KG 80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 240mm Beton WU s. Statik 16 14 14 14 2 Trennwand KG Treppenraum 240mm Beton s. Statik 100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 10mm Systemputz 2 2 24 2 2,265 1,20 2,385 19,68 16 Trockenbau 1,855 1,70 1,535 41 2,055 1,20 2,385 14 1,20 2,385 2 25 32 24 Fassade Außenwand 20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2 140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035, geklebt und gedübelt s. EnEV 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 24 20,00 8 1,40 35 11 Gesamtmaß 2,98 1 A2 2,98 26 24 1 Wohnungstrennwand 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 BRH 90 BRH 0,00 BRH 0,00 125 75 25 25 16 16 16 50mm 15mm 0,5mm 160mm415mm 4mm 200mm 16 24 24 24 25 14 2 nicht tragende Innenwand 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 445 05 24 BRH 90 20 90 2,385 BRH 90 1 24 BRH 0,00 14 2,28 2 2.N-O.2.06 1 24 2.N.2.05 RR 14 2.N.2.04 1 24 2.N.2.03 2,28 2 2 16 24 1 24 14 14 1 24 2 20 24 1 24 14 16 16 2.N.2.02 90 2,385 24 2.N-W.2.01 2 4,09 m2 4,09 m2 25 1,00 1,00 Gartenseite 51 34 20 14 1,00 1,535 51 20 19 1,515 12 10 1,80 76 40 26 80 1,00 9,615 12 5 5 5 2,085 5 20,00 19,68 1,38 24 5,21 2,01 1 24 1 OKFF OKRD BRH LRH RR Oberkante Fertigfußboden Oberkante Rohdecke Brüstungshöhe ab OKFF lichte Raumhöhe Regenfallrohr WD 20/10 Wanddurchbruch BD 20/20 Bodendurchbruch DD 20/20 Deckendurchbruch 24 81 1 24 1 81 7 24 1,70 1,535 3,09 10 40 1,20 5 24 40 12 24 4,14 5 KG Treppenraum 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 24 3,08 1,52 12 5 1,835 4,125 24 1 24 1 1,70 1,535 7 Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster (inkl. Lüftungseinrichtungen) 9,345 80 1,00 1,80 Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik. Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen. 1,125 12 5 Maße sind vor Ort zu prüfen! Statik beachten! Detailplanung beachten! 6,635 Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN 1,00 1,535 1,50 (wenn nicht anders ausgezeichnet) Index Änderung Zeichen Datum 5 1,145 2 Zimmer WF 51,5m2 NFa 50,3m2 6,635 12,59 m2 14,747 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.3.3 +5.79 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 24 16 25 24 16 1,20 2,385 2,69 24 24 1 16 2 2.S-O.2.13 16 2.S.2.14 2 RR WHG 1593 Kastanienallee 105 13158 Berlin KAS105 14 2.S.2.15 B2 24 1 BRH 0,00 2 2.S.2.16 BRH 90 14 2.S.2.17 BRH 0,00 24 1 BRH 90 14 TV BRH 90 2,98 2,98 24 1 24 1 14 24 1 KG 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in Verbindung mit der Statik RR 2.S-W.2.18 2 2 14 14 2 2 16 14 24 1 24 24 16 16 125 7 1,20 1 24 1 5,19 4,22 m2 8,219 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.2.5 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 20,96 m2 20,921 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.2.6 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Schlafen BF: RU: RH: 4,79 m2 8,758 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.4.2 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 2,565 2,565 1,20 2,385 1,20 2,385 25 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Horizontale Abdichtung/Sperrschicht Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma verantwortlich zu prüfen. Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3) 7 1,015 Küche BF: RU: RH: Wohnen BF: RU: RH: Küche BF: RU: RH: BRH 0,00 6,875 6,875 1,50 125 1,755 2.O.2.08 2.O.2.09 2.O.2.10 125 18,18 m2 17,336 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.3.4 +5.79 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich EG unterkellert PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke s. Statik Kellerdeckendämmung WLG 035, weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV Die notwendige aktive Fensterlüftung muß durch den Nutzer gewährleistet sein. 4,195 Wohnen BF: RU: RH: 6,10 m2 11,982 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.3.5 +5.79 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 5mm 65mm 0,5mm 30mm 160mm 5mm 400mm 100mm 50mm 30db 4,69 Küche BF: RU: RH: Gefördert B2 25 2,95 4,455 3,705 2.O.2.07 BRH 90 BRH 90 715 76 2,135 2.O.2.12 TV 6,615 2,60 20,63 20,789 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.4.3 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 5mm 65mm 0,5mm 30mm 90mm 200mm 120mm PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 EG nicht unterkellert m2 125 125 5,29 6,635 6,635 5,53 m2 10,236 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.2.4 +5.79 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich BRH 90 4,635 Bad BF: RU: RH: 125 7,41 m2 14,738 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.2.1 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich TV Wohnen BF: RU: RH: BRH 1,435 BRH 90 Flur BF: RU: RH: 2.O.2.11 0,72 m2 3,443 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.3.2 +5.79 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 6,52 m2 11,829 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.3.1 +5.79 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett Estrich PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 Aufbau PVC-Belag (70% der WE) 5mm 65mm 0,5mm 30mm 40mm 200mm TV Elt. Bk. 89 2,135 24 11 1,01 2,135 2,98 AB BF: RU: RH: Flur BF: RU: RH: 2 Zimmer WF 55,3m2 NFa 53,3m2 BRH 1,435 Bk. 76 2,135 24 89 2,135 125 Elt. 6,14 m2 10,919 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.3.6 +5.79 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 14,15 m2 15,347 m 2,625 m +5.915 WE.2.2.2.3 +5.79 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1,01 2,135 Elt. 1,01 2,135 2.2.2 Schlafen BF: RU: RH: Bk. 1,04 Bad BF: RU: RH: RR 2.2.3 +5,93 HKV 24 2.2.4 1,00 m2 4,080 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.2.2 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 89 2,135 1,01 2,135 13,71 m2 21,121 m 2,625 m +5.93 TH2.2. +5.79 FB: Feinsteinzeug WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 3,015 AB BF: RU: RH: 1,01 2,135 Treppenhaus BF: RU: RH: HKV 89 2,135 HKV HKV Bk. 1,01 2,135 17 Stg 17,4/ 28 10,90 m2 20,430 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.4.1 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1,01 2,135 1,00 m2 4,080 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.1.6 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 3,60 m2 7,599 m 13,520 m -1.06 -1.06 Beton Beton Beton FB: WB: DB: HKV 24 24 10,60 m2 13,135 m 2,625 m +5.915 WE.2.2.4.4 +5.79 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Bk. 14,20 m2 15,368 m 2,625 m +5.915 WE.2.2.1.5 +5.79 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich AB BF: RU: RH: 1,01 2,135 BRH 90 2.W.2.19 1,20 1 24 1 125 1,335 3 Zimmer WF 72,4m2 NFa 70,3m2 Kind 1 BF: RU: RH: Flur BF: RU: RH: Elt. 5,52 m2 10,219 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.1.4 +5.79 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Schlafen BF: RU: RH: 685 2.2.5 2.2.1 17 Stg 17,4/ 28 2.2.Aufzug 2,21 m2 6,384 m 2,625 m 76 +5.93 WE.2.2.4.8 2,135 +5.79 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 2 Zimmer WF 56,8m2 NFa 54,8m2 89 2,135 24 15 15 1,02 3,48 125 98 7 5,385 1,03 m2 4,060 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.4.5 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 5,04 m2 11,625 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.1.3 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Bad BF: RU: RH: 76 2,135 7,35 m2 13,239 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.1.1 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1,16 1,01 2,135 Schacht BF: RU: RH: WC BF: RU: RH: Flur BF: RU: RH: 1,09 3,375 4,10 76 2,135 5,54 m2 10,301 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.4.7 +5.79 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1,01 2,135 BRH 90 2.W.2.20 2,01 125 24 1,52 5,13 m2 9,966 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.5.2 +5.79 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich B: Feinsteinzeug NF: 6,75 m2 Bad BF: RU: RH: AB BF: RU: RH: 3,71 24 76 2,135 76 2,135 15,10 16,965 m 2,625 m +5.915 WE.2.2.4.6 +5.79 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 89 2,135 125 1,05 m2 4,710 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.5.9 +5.79 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Bad BF: RU: RH: Treppe 10 1 24 1 24 1 m2 125 2,68 3,12 24 3,12 24 Schlafen BF: RU: RH: Küche BF: RU: RH: 21,66 m2 21,767 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.1.2 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Elt. BRH 90 8,02 m2 13,748 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.5.4 +5.79 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1,89 1,20 24 1 24 1 1 24 1 24 5,515 19,68 24 89 2,135 89 2,135 BRH 0,00 125 2.W.2.21 2,72 125 Küche BF: RU: RH: Wohnen BF: RU: RH: AB BF: RU: RH: 10,90 m2 20,922 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.5.1 +5.79 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich WC BF: 3,31 m2 RU: 7,637 m RH: 2,625 m +5.93 WE.2.2.5.3 +5.79 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 89 2,135 1,70 1,00 1,535 1,55 1,70 1,535 20,00 10,08 m2 12,850 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.5.8 +5.79 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Flur BF: RU: RH: Gefördert 1,295 Kind 2 BF: RU: RH: 10,08 m2 12,850 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.5.7 +5.79 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 24 995 21,99 m2 21,849 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.5.5 +5.79 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 4 Zimmer WF 84,9m2 NFa 82,9m2 1,20 125 2.W.2.22 6,55 6,55 6,875 6,57 1,20 2,385 Wohnen BF: RU: RH: 1,70 1,535 Kind 1 BF: RU: RH: 12,32 m2 14,060 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.5.6 +5.79 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 10 Schlafen BF: RU: RH: TV 3,715 3,705 2,125 5 1,315 26 15mm 65mm 0,5mm 30mm 130mm 20mm 250mm Dachaufbau über Staffelgeschoss Dachbekiesung, Körnung 16/32mm Schutzlage Dachabdichtung nach DIN 18531 PE-Folie Wärmedämmung WLG 040 mit Gefälleausbildung s. EnEV Dampfsperre Bitumen-Voranstrich Stahlbetondecke C20/25 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen A2 2,00 2,28 Gesamtmaß Trockenbau 2 2 2 Rohbau 14 14 14 24 1 2,86 125 24 1 2,86 125 24 16 24 60 1,80 4,785 24 1 16 1,20 1 24 1 3,66 15 1 24 1 3,66 15 1 24 1 Fassade 1,00 2,985 7,68 125 24 4,805 125 4,115 5,12 2,685 7,945 24 1,005 1 24 1 1 24 1 5,07 16 Gesamtmaß 1 24 1 1,23 125 4,595 2,48 15 1 24 3,32 3,725 1 24 125 2,10 1 24 90 2,385 2,455 1,00 1,535 84 1,00 1,535 1,67 1,70 2,385 14 2 2 0 2 5,97 24 16 24 5,97 24 16 1 16 1,385 20,00 14 24 19,68 25 14 1,70 1,535 4,75 1,20 2,385 90 2,385 2 m 25 1,00 BT2 2.OG 1,40 2,28 Gesamtmaß Straßenseite Fassade 4,14 m2 2,42 m2 Rohbau 4,09 m2 Trockenbau 1,40 Trockenbau Rohbau Fassade 1,40 AUSFÜHRUNGSPLANUNG N 5 3 4 BAUHERREN: ARCHITEKTIN: GESOBAU AG Anne Lampen Architekten GmbH Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Schlesische Str. 31 10997 Berlin Tel: 030 4073 1417 Fax: 030 4073 1536 Tel: 030-616 516 6 Fax: 030-616 516 70 E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected] www.anne-lampen.de Maßstab: DIN A1 Datum: 1:50 Gez: 03.08.2016 sb/cdb Plan: KAS105 BT2 2.OG Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn Index B 1 Rohbau 50 16 50 1,435 16 50 1,435 16 50 1,435 16 50 1,435 2 50 1,435 2 50 1,435 2 24 115 3,21 14 14 24 1 1,395 1,025 24 24 16 125 2,41 3,195 125 125 1,79 1,71 1 24 1 2,56 1,64 1 7 3,23 24 3,17 24 5,725 2,885 1 24 1 4,415 24 1 24 1 7 99 24 24 2,97 3,19 1,30 1,22 115 2,95 3,25 24 125 4,41 24 1 6,18 24 5,745 24 1,70 1,535 15,68 7,48 24 14 1,485 1,70 1,535 115 1 2,40 1 24 1 24 4,395 15 2,40 1 24 3,16 15 1 24 3,16 1 24 14 14 14 50 1,565 50 16 1,565 50 16 1,565 50 16 1,565 50 2 1,565 50 2 1,565 50 2 1,565 50 24 1,565 Außenwand KG 80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 240mm Beton WU s. Statik Trennwand KG Treppenraum 240mm Beton s. Statik 100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 10mm Systemputz 24 Trockenbau 4,935 1,435 Außenwand 20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2 140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035, geklebt und gedübelt s. EnEV 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 41 1,435 50 14 50 1,565 2 Fassade 16,00 32 24 1,435 8 50 35 11 Gesamtmaß 1 Wohnungstrennwand 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 1 26 24 A2 nicht tragende Innenwand 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 125 75 25 25 Gartenseite 50 50 50 50 50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 50mm 15mm 0,5mm 160mm415mm 4mm 200mm 20 445 05 24 50 1,50 50 50 1,50 1,50 50 1,50 50 50 1,50 50 50 1,50 1,50 50 1,50 50 50 1,50 1,50 50 1,50 1,50 50 1,50 RR 16 16 24 24 25 16 2 24 16 1 24 2 1 24 14 BRH 845 14 2 2 BRH 845 RR 14 2.N.3.02 24 1 24 1 24 16 24 14 16 24 2 16 24 2.N.3.01 1,47 1,38 16 14 16 24 51 26 15mm 65mm 0,5mm 30mm 130mm 20mm 250mm RWALichtkuppel 34 20 14 19 12 76 40 5 5 10 1,61 40 80 1,00 5 80 1,00 10 3,605 40 4,005 685 5 1,71 24 16,00 2,085 115 15,68 1,75 2,01 Wanddurchbruch BD 20/20 Bodendurchbruch DD 20/20 Deckendurchbruch 1,70 1,535 3,05 3,03 3,215 24 WD 20/10 115 115 1 Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster (inkl. Lüftungseinrichtungen) 3,70 4,285 4,285 4,635 Zeichen Datum 1,20 2,33 16 1,50 1,50 16 1,50 1,50 25 24 24 16 11,51 m2 2 11,74 m2 1,50 2.S-O.3.07 24 2.S.3.08 24 1 2.S.3.09 (wenn nicht anders ausgezeichnet) Index Änderung 2 2.S.3.10 Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN 16 BRH 0,00 Maße sind vor Ort zu prüfen! Statik beachten! Detailplanung beachten! 1,50 BRH 0,00 1,50 RR 2.S-W.3.11 Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in Verbindung mit der Statik 1,50 BRH 90 14 24 1 ≤15% WF WHG 1593 Kastanienallee 105 13158 Berlin KAS105 50 50 50 50 50 50 50 B2 50 24 1 BRH 90 50 50 Oberkante Fertigfußboden Oberkante Rohdecke Brüstungshöhe ab OKFF lichte Raumhöhe Regenfallrohr Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik. Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen. 1,86 10,21 m2 13,990 m 2,630 m +9.065 WE.2.3.1.3 +8.805 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich ≤15% WF 50 50 50 OKFF OKRD BRH LRH RR Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma verantwortlich zu prüfen. Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3) 2,405 Küche BF: RU: RH: 14 2 2 14 BRH 0,00 1,50 24 16 2 1,50 1,50 24 16 1,50 1,50 14 24 16 24 1 24 16 1,50 50 50 KG Treppenraum 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden Die notwendige aktive Fensterlüftung muß durch den Nutzer gewährleistet sein. RR 22,03 m2 19,312 m 2,630 m +9.065 WE.2.3.1.2 +8.805 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich TV 1,50 16 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Horizontale Abdichtung/Sperrschicht Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden KG 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 30db 115 4,615 Wohnen BF: RU: RH: 24 1 7,59 m2 12,089 m 2,630 m +9.065 WE.2.3.2.2 +8.805 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 24,89 m2 21,242 m 2,630 m +9.065 WE.2.3.2.3 +8.805 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1,20 2,33 1,50 EG unterkellert PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke s. Statik Kellerdeckendämmung WLG 035, weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV 24 1,20 125 2.O.3.05 4 Zimmer WF 100,9m2 NFa 98,0m2 14 4,265 4,265 4,265 4,635 4,635 4,285 4,285 Küche BF: RU: RH: Wohnen BF: RU: RH: 1,20 2,33 50 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 TV 1 115 125 115 1 1 1,16 1 24 1 2.O.3.04 BRH 1,38 Elt. 1,01 2,135 1,52 2.3.1 1 4,79 m2 9,459 m 2,630 m +5.93 TH2.3. +5.79 FB: Feinsteinzeug WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 75 2,215 RR 25 1,50 1,50 50 5mm 65mm 0,5mm 30mm 160mm 5mm 400mm 100mm 50mm 26 2.3.2 24 1 1 275 24 1 Treppenhaus BF: RU: RH: 1,01 2,135 1,01 2,135 875 24 1,01 2,135 +9,065 B2 50 5mm 65mm 0,5mm 30mm 90mm 200mm 120mm 51 20 1,70 1,535 3,915 3,58 4,875 3,895 3,57 2.O.3.03 89 2,135 13,28 m2 14,826 m 2,630 m +9.050 WE.2.3.1.4 +8.805 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 49 1,515 86 10 BRH 845 Kind 1 BF: RU: RH: m2 1,03 14,23 15,268 m 2,630 m +9.050 WE.2.3.2.4 +8.805 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 3,235 2.W.3.12 89 2,135 24 Kind 1 BF: RU: RH: 5,19 115 1 1 FB: WB: DB: 5,53 m2 9,818 m 2,630 m +9.065 WE.2.3.1.5 +8.805 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 115 1 115 1 Bk. 3,60 m2 7,599 m 13,520 m -1.06 -1.06 Beton Beton Beton WC BF: RU: RH: 76 2,135 1 24 1 Schacht BF: RU: RH: 4,89 m2 9,740 m 2,630 m +9.065 WE.2.3.1.6 +8.805 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 4,10 76 2,135 12,21 m2 23,311 m 2,630 m +9.065 WE.2.3.2.1 +8.805 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 5,19 125 125 3,235 24 HKV 18 Stg 17,4/ 28 4,10 BRH 1,38 2.W.3.13 12,93 m2 18,536 m 2,630 m +9.065 WE.2.3.1.1 +8.805 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Bad BF: RU: RH: 2.O.3.06 B: Feinsteinzeug NF: 6,84 m2 89 2,135 1,52 89 2,135 24 Treppe HKV 76 2,135 Flur BF: RU: RH: Flur BF: RU: RH: 6,22 m2 10,278 m 2,630 m +9.065 WE.2.3.2.5 +8.805 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 4 Zimmer WF 101,0m2 NFa 98,0m2 NOTSPEIER BRH 1,38 Bad BF: RU: RH: 1,805 1,955 1,95 m2 5,688 m 2,630 m +9.065 WE.2.3.1.9 +8.805 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich BRH 845 Bk. 15 1,20 24 2,01 AB BF: RU: RH: 2.3.Aufzug 24 24 115 89 2,135 76 2,135 99 1,70 1,535 115 1,50 m2 5,653 m 2,630 m +9.065 WE.2.3.2.9 +8.805 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 10 NOTSPEIER AB BF: RU: RH: 24 BRH 1,38 2.W.3.14 125 125 89 2,135 1 115 5,22 m2 9,649 m 2,630 m +9.065 WE.2.3.2.6 +8.805 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Elt. 5,685 5,21 15,68 5,335 WC BF: RU: RH: 1 115 1 115 35 1 1,285 1 5 1 24 26 75 82 125 24 115 24 1,635 80 1,00 2,115 10,46 m2 13,000 m 2,630 m +9.050 WE.2.3.1.8 +8.805 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 10,44 m2 12,990 m 2,630 m +9.050 WE.2.3.2.8 +8.805 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich BRH 845 BRH 845 2.W.3.15 3,58 3,57 Kind 2 BF: RU: RH: 5mm 65mm 0,5mm 30mm 40mm 200mm EG nicht unterkellert 80 1,00 16,00 1,625 16,71 m2 16,578 m 2,630 m +9.050 WE.2.3.1.7 +8.805 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Kind 2 BF: RU: RH: Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett Estrich PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 Aufbau PVC-Belag (70% der WE) Schlafen BF: RU: RH: 4,875 4,875 5,00 15,74 m2 15,956 m 2,630 m +9.050 WE.2.3.2.7 +8.805 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1,015 5,35 3,57 1,70 1,535 Schlafen BF: RU: RH: Dachaufbau über Staffelgeschoss Dachbekiesung, Körnung 16/32mm Schutzlage Dachabdichtung nach DIN 18531 PE-Folie Wärmedämmung WLG 040 mit Gefälleausbildung s. EnEV Dampfsperre Bitumen-Voranstrich Stahlbetondecke C20/25 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen Trockenbau Rohbau Fassade Gesamtmaß 14 50 1,435 2 50 1,435 2 50 1,435 16 50 1,435 16 24 50 1,435 16 24 50 1,435 24 1 4,40 1,20 1 24 1 1,20 1,435 50 5 1 24 7,505 24 1 5,745 24 1,79 24 1 1 24 1 24 4,52 1,22 3,00 24 7,525 1,20 125 4,385 1,79 2,41 5,725 24 2,32 2,93 7,435 24 15,68 25 1,20 2,33 1,20 2,33 3,66 1,00 1,535 1,36 16,00 2 50 2 1,565 50 16 1,565 50 24 16 1,565 50 24 16 1,565 50 1 24 4,505 14 1,565 1 24 125 4,88 24 16 50 1,43 14 125 14 24 16 1,00 1,535 1,89 1,20 2,33 59 1,20 2,33 1,20 25 1,565 50 1,565 50 5 50 1,56 Gesamtmaß Rohbau Trockenbau A2 Fassade AUSFÜHRUNGSPLANUNG Straßenseite Trockenbau Rohbau Fassade Gesamtmaß RR N 0 5 1 2 3 m 4 BT2 DG BAUHERREN: ARCHITEKTIN: GESOBAU AG Anne Lampen Architekten GmbH Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Schlesische Str. 31 10997 Berlin Tel: 030 4073 1417 Fax: 030 4073 1536 Tel: 030-616 516 6 Fax: 030-616 516 70 E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected] www.anne-lampen.de Maßstab: DIN A1 Datum: 1:50 Gez: 03.08.2016 sb/cdb Plan: KAS105 BT2 DG Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn Index B 1 2 14 41 24 Außenwand 20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2 140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035, geklebt und gedübelt s. EnEV 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 Gesamtmaß 20,00 24 16 24 16 2 2 2 1,065 1,20 2,325 1,20 2,325 25 19,68 16 Trockenbau 1,20 2,325 14 14 24 1,465 1,34 24 14 16 11,23 4,88 24 7,68 24 1 24 7,67 24 1 24 1 3,55 4,87 125 4,87 125 2,675 125 1,20 1,22 24 1,79 24 1,52 24 5,97 24 16 1,52 24 5,97 24 16 1,58 24 5,97 125 3,415 1 24 1 1,50 1 24 1 125 3,415 1 24 1 1,50 1 24 1 1,34 1 24 1 1,20 1 24 1,79 24 1 1,56 24 3,725 1,355 1 24 1 1,23 125 1,125 2,10 15 1 24 3,32 125 1 24 4,595 16 14 14 14 2 2 2 2 BRH 0,00 BRH 0,00 25 16 24 20 25 1,015 4,225 34 20 14 1,00 1,535 12 51 20 19 1,515 1,50 5 5 1,135 10 76 40 2,03 26 80 1,00 9,615 125 2,03 40 125 KG 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 5 1,70 1,535 40 10 5 3,09 3,09 20,00 2,33 19,68 24 1 24 1 1 24 1 1,70 1,535 3,08 3,08 OKFF OKRD BRH LRH RR Oberkante Fertigfußboden Oberkante Rohdecke Brüstungshöhe ab OKFF lichte Raumhöhe Regenfallrohr WD 20/10 Wanddurchbruch BD 20/20 Bodendurchbruch DD 20/20 Deckendurchbruch Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster (inkl. Lüftungseinrichtungen) 1,835 Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik. Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen. 9,345 80 1,00 2,03 125 2,03 2.O.0.11 BRH 1,375 1,125 125 125 125 Maße sind vor Ort zu prüfen! Statik beachten! Detailplanung beachten! Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN 1,00 1,535 BRH 90 2.O.0.12 1,50 Küche BF: RU: RH: (wenn nicht anders ausgezeichnet) Zeichen Datum 1,145 3,965 Index Änderung 3,965 3,74 m2 17,814 m 2,625 m ±0.00 WE.2.0.2.5 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 20,38 m2 20,791 m 2,625 m ±0.00 WE.2.0.2.6 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich Briefkasten 225 1,01 2,135 1,01 2,135 TV RR Wohnen BF: RU: RH: KG Treppenraum 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in Verbindung mit der Statik 2,465 24 24 16 WHG 1593 Kastanienallee 105 13158 Berlin KAS105 25 24 24 1 16 2.S-O.0.13 2 16 RR 2 2.S.0.14 B2 16 BRH 0,00 14 BRH 0,00 24 1 96 1,20 2,325 KT 14 2.S.0.16 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Horizontale Abdichtung/Sperrschicht Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma verantwortlich zu prüfen. Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3) HK 89 2,135 2 2.S.0.17 5,78 m2 10,276 m 2,625 m ±0.00 WE.2.0.2.4 -0.19 FB: Fliesen WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 14 2.S-W.0.18 Bad BF: RU: RH: 24 BRH 90 125 Bk. Elt. 7,89 m2 13,667 m 2,625 m ±0.00 WE.2.0.2.1 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 4,355 89 2,135 Flur BF: RU: RH: 5,775 2.0.3 49 BRH 90 EG unterkellert PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke s. Statik Kellerdeckendämmung WLG 035, weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV Die notwendige aktive Fensterlüftung muß durch den Nutzer gewährleistet sein. Gefördert HKV 1,93 41,24 m2 51,079 m 2,625 m ±0.00 TH2. 0. -0.19 FB: Feinsteinzeug WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 14 BRH 0,00 5mm 65mm 0,5mm 30mm 160mm 5mm 400mm 100mm 50mm 30db 2 Zimmer WF 54,9m2 NFa 52,9m2 24 4,36 m2 8,480 m 2,625 m ±0.00 WE.2.0.3.2 -0.19 FB: Parkett WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 125 4,36 7 81 BRH 90 2.O.0.10 1,01 2,135 1,01 2,135 915 Küche BF: RU: RH: 5mm 65mm 0,5mm 30mm 90mm 200mm 120mm PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 7 14,15 m2 15,349 m 2,625 m ±0.00 WE.2.0.2.3 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich Treppenhaus BF: RU: RH: 55 92 TV 18,37 m2 21,934 m 2,625 m ±0.00 WE.2.0.3.3 -0.19 FB: Parkett WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 10,68 m2 13,071 m 2,625 m ±0.00 2.0.A1 -0.19 FB: <Fertigboden> WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 2.S.0.15 Wohnen BF: RU: RH: 5mm 65mm 0,5mm 30mm 40mm 200mm EG nicht unterkellert 81 2,98 1 24 1 24 2.0.2 Schlafen BF: RU: RH: 105 1,01 2,135 1,01 2,135 Abstellraum BF: RU: RH: 3,33 2.O.0.09 14,19 m2 15,365 m 2,625 m ±0.00 WE.2.0.1.5 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich m2 1,00 m2 4,085 m 2,625 m ±0.00 WE.2.0.2.2 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 89 2,135 8,49 m2 16,548 m 2,625 m ±0.00 WE.2.0.3.1 -0.19 FB: Parkett WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 2 Zimmer WF 53,3m2 NFa 51,3m2 24 1 125 125 2.O.0.08 BRH 1,375 BRH 90 Schlafen BF: RU: RH: 1,00 4,086 m 2,625 m ±0.00 WE.2.0.1.6 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 2,01 3,50 24 4,88 m2 9,853 m 2,625 m ±0.00 WE.2.0.3.6 -0.19 FB: Fliesen WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich Flur BF: RU: RH: 89 2,135 2 51 2,725 BRH 90 TV Elt. HKV 89 2,135 1,01 2,135 1,20 Abstell BF: RU: RH: 24 ±0,00 +44,24 BRH 1,375 1,20 1 24 1 2.0.4 Bad BF: RU: RH: m2 1,20 2,135 14,09 m2 15,369 m 2,625 m -0.015 WE.2.0.3.4 -0.19 FB: Estrich WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich BRH 90 2.W.0.19 125 125 1,20 1 24 1 3,33 24 1 14 2 24 1 14 1,01 2,135 Abstell BF: RU: RH: Elt. 1,12 4,717 m 2,625 m ±0.00 WE.2.0.3.5 -0.19 FB: Parkett WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich Schlafen BF: RU: RH: 1,70 1,70 1,70 125 1,20 125 3,465 Bk. Abstell BF: RU: RH: 24 1,36 1,01 2,135 B2 2 5,82 m2 10,296 m 2,625 m ±0.00 WE.2.0.1.4 -0.19 FB: Fliesen WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 89 2,135 70 BRH 90 2.W.0.20 HKV 3,045 24 3,35 24 16 2.0.1 1,52 1 24 1 24 1 1,50 m2 FB: WB: DB: 24 15 1,89 1 24 1 17,53 m2 26,767 m 2,625 m ±0.00 WE.2.0.4.1 -0.19 FB: Parkett WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 3,60 m2 7,599 m 13,520 m -1.06 -1.06 Beton Beton Beton 2.0.Aufzug 1,01 2,135 BRH 90 2.W.0.21 2,01 125 1 24 1 1,52 24 24 3,75 m2 8,277 m 2,625 m ±0.00 WE.2.0.4.10 -0.19 FB: Fliesen WB: GK, Putz, gestrichen DB: HKV Gespachtel, Anstrich Bk. Elt. Flur BF: RU: RH: 17 Stg 17,4/ 28 Schacht BF: RU: RH: WC BF: RU: RH: 13,05 15,101 m 2,625 m ±0.00 WE.2.0.4.2 -0.19 FB: Estrich WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 2,68 24 Kind 1 BF: RU: RH: 4,435 2,20 2,325 24 16 Gefördert Bad BF: RU: RH: Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett Estrich PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 24 24 1 24 1 1,18 24 1 3,15 18,00 89 2,135 15mm 65mm 0,5mm 30mm 130mm 20mm 250mm Dachaufbau über Staffelgeschoss Dachbekiesung, Körnung 16/32mm Schutzlage Dachabdichtung nach DIN 18531 PE-Folie Wärmedämmung WLG 040 mit Gefälleausbildung s. EnEV Dampfsperre Bitumen-Voranstrich Stahlbetondecke C20/25 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen Aufbau PVC-Belag (70% der WE) 2 Zimmer WF 56,5m2 NFa 54,5m2 24 1 2,14 7 2,69 24 2,01 5,515 5 Zimmer WF 115,9m2 NFa 111,7m2 B: Feinsteinzeug NF: 6,84 m2 13,10 m2 15,119 m 2,625 m -0.015 WE.2.0.4.3 -0.19 FB: Estrich WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 2,50 2,54 16 m2 90 1 24 1 1 24 1 24 1,20 24 1,66 1,70 1,535 19,68 20,00 89 2,135 Kind 2 BF: RU: RH: 1,305 1,70 1,535 7,87 13,669 m 2,625 m ±0.00 WE.2.0.1.1 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich m2 Treppe 1,585 1,70 1,535 Flur BF: RU: RH: 6,85 11,109 m 2,625 m ±0.00 WE.2.0.4.8 -0.19 FB: Fliesen WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 89 2,135 RR 1,20 Bad BF: RU: RH: 89 2,135 89 2,135 25 4,56 8,542 m 2,625 m ±0.00 WE.2.0.1.3 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich Bk. BRH 90 2.W.0.22 125 2,35 125 2,29 1,70 1,535 1,22 m2 4,502 m 2,625 m ±0.00 WE.2.0.4.9 -0.19 FB: Parkett WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich m2 2.O.0.07 4,225 7,225 6,875 TV 125 6,57 6,875 2,01 m2 89 2,135 11,15 m2 14,321 m 2,625 m -0.015 WE.2.0.4.4 -0.19 FB: Estrich WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich Küche BF: RU: RH: 21,05 21,310 m 2,625 m ±0.00 WE.2.0.1.2 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 16,80 m2 15% WF Abstell BF: RU: RH: 50mm 15mm 0,5mm 160mm415mm 4mm 200mm 26 15,67 m2 16,009 m 2,625 m -0.015 WE.2.0.4.7 -0.19 FB: Estrich WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich Wohnen BF: RU: RH: Gäste BF: RU: RH: nicht tragende Innenwand 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 16 2 14 Schlafen BF: RU: RH: 5,92 m2 9,968 m 2,625 m -0.015 WE.2.0.3.4 -0.19 FB: Estrich WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 4,59 4,135 Schlafen BF: RU: RH: 23,41 m2 20,352 m 2,625 m ±0.00 WE.2.0.4.5 -0.19 FB: Parkett WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 3,41 1,20 2,325 BRH 0,00 Wohnen BF: RU: RH: Wohnungstrennwand 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 445 05 24 BRH 90 1,20 2,325 BRH 90 1 24 BRH 0,00 1 24 BRH 0,00 24 24 14 2 2.N-O.0.06 14 2.N.0.05 RR 1 24 A2 16 2.N.0.04 16 2 1 24 2 2 2.N.0.03 14 14 1 24 16 24 1 24 24 24 2.N.0.02 1,20 2,325 16 25 14 16 16 Gartenseite 2 15% WF 2.N-W.0.01 Trennwand KG Treppenraum 240mm Beton s. Statik 100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 10mm Systemputz 125 75 25 25 8,16 m 1 24 Außenwand KG 80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 240mm Beton WU s. Statik 8 16 1,795 1,32 2,385 32 24 1,905 1,70 1,535 35 11 1,24 24 1,00 1,535 1 1,20 2,325 26 24 1,20 2,325 1,375 1 Rohbau 25 2,105 2,50 Fassade Gesamtmaß 15% WF Fassade 7,92 m2 Rohbau 2,50 15% WF Straßenseite Trockenbau Abajstraße Nr. 7 8,10 m2 2,50 Trockenbau Rohbau Fassade Gesamtmaß AUSFÜHRUNGSPLANUNG A2 Trockenbau 2 2 2 Rohbau 14 14 14 24 1 125 4,87 24 1 4,66 24 1 4,675 1 24 1 2,665 1,20 7 66 1 24 1 125 125 5,05 3,225 5,40 16 24 7,68 24 16 24 4,68 24 16 24 4,68 24 24 3,24 16 Fassade Gesamtmaß 1 24 1 2,51 1 24 1 1 24 1 2,51 1 24 1 5,07 5,30 1,82 1 24 1 1,23 1,355 125 4,595 1,125 15 1 24 3,32 3,725 125 1 24 2,10 1 24 1,20 2,325 1,20 2,325 955 1,00 1,535 1,535 1,00 1,535 3,72 14 2 2 5,97 24 16 2,53 24 5,97 24 16 24 2,53 24 5,97 24 16 16 1,96 2,625 47 1,29 1,20 2,325 1,47 1,20 2,325 1,20 2,325 25 N 2 24 10 20,00 14 24 19,68 25 14 0 5 1 2 3 m 4 BT2 EG BAUHERREN: ARCHITEKTIN: GESOBAU AG Anne Lampen Architekten GmbH Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Schlesische Str. 31 10997 Berlin Tel: 030 4073 1417 Fax: 030 4073 1536 Tel: 030-616 516 6 Fax: 030-616 516 70 E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected] www.anne-lampen.de Maßstab: DIN A1 Datum: 1:50 Gez: 03.08.2016 sb/cdb Plan: KAS105 BT2 EG Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn Index B 1 2 14 41 24 Außenwand 20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2 140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035, geklebt und gedübelt s. EnEV 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 Außenwand KG 80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 240mm Beton WU s. Statik 8 32 24 Natur-bzw. Werksteinplatten nach Bemusterung Klebung Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 Trennwand KG Treppenraum 240mm Beton s. Statik 100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 10mm Systemputz 35 11 20mm 55mm 0,5mm 30mm 125mm 20mm 200mm 24 +12,93 1 1 GEFÄLLE mind.2% nicht tragende Innenwand 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 20 445 05 24 20 26 25 26 25 +9,065 34 20 14 19 12 26 Bodenfliesen, inkl. Abdichtung, geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Wärmedämmung inkl. Trittschall WLG 045 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik eventuell Abhangdecke EG unterkellert PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke s. Statik Kellerdeckendämmung WLG 035, weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Horizontale Abdichtung/Sperrschicht Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden KG 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 40 2,625 2,965 Aufbau Fliesen im Badbereich PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 5 5 9,935 10 +5,59 15mm 65mm 0,5mm 60mm 200mm Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett Estrich PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 EG nicht unterkellert 5mm 65mm 0,5mm 30mm 160mm 5mm 400mm 100mm 50mm 76 40 1 24 12,555 20 14 +5,93 1,475 5mm 65mm 0,5mm 30mm 90mm 200mm 120mm 51 20 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Wärmedämmung inkl. Trittschall WLG 045 s. EnEV 200mm Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 34 14 20 Aufbau Werkstein Normalgeschoss im Treppenhaus 5 2,625 5mm 65mm 0,5mm 30mm 40mm 200mm 3,135 2,625 2,625 Aufbau PVC-Belag (100% der WE) 2OG Dachaufbau über Staffelgeschoss Dachbekiesung, Körnung 16/32mm Schutzlage Dachabdichtung nach DIN 18531 PE-Folie Wärmedämmung WLG 040 mit Gefälleausbildung s. EnEV Dampfsperre Bitumen-Voranstrich Stahlbetondecke C20/25 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen Aufbau PVC-Belag (70% der WE) +8,555 34 15mm 65mm 0,5mm 30mm 130mm 20mm 250mm 51 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 25 5mm 65mm 0,5mm 30mm 140mm 20mm 250mm Natur-bzw. Werksteinplatten nach Bemusterung Klebung Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 5mm 65mm 0,5mm 70mm 2,625 50mm 15mm 0,5mm 160mm415mm 4mm 200mm +9,97 Aufbau PVC-Belag im Staffelgeschoss 51 5,765 2,62 3,40 2,63 Aufbau Werkstein Staffelgeschoss im Treppenhaus 20mm 55mm 0,5mm 30mm 125mm 20mm 250mm 845 Staffel +11,695 26 90 2,63 1,475 1 30 20 125 75 25 25 20 GEFÄLLE mind.2% Wohnungstrennwand 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 26 24 +12,595 5 34 Eingang BT2 2,965 2,625 +2,625 EG nicht unterkellert 26 -0,265 66 66 +43,97 OKFF OKRD BRH LRH RR Oberkante Fertigfußboden Oberkante Rohdecke Brüstungshöhe ab OKFF lichte Raumhöhe Regenfallrohr WD 20/10 Wanddurchbruch BD 20/20 Bodendurchbruch DD 20/20 Deckendurchbruch +43,70 ze. HGW Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster (inkl. Lüftungseinrichtungen) 30db 10 40 10 -0,66 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 80 1,06 EG 5mm 65mm 0,5mm 30mm 160mm 400mm 100mm 50mm 10 40 ±0,00 +44,24 66 2,625 40 26 2,625 66 KG Treppenraum 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 40 +2,965 20 34 14 1OG Natur-bzw. Werksteinplatten nach Bemusterung Klebung Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Wärmedämmung inkl. Trittschall WLG 045 Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 10 90 20mm 55mm 0,5mm 60mm 200mm Die notwendige aktive Fensterlüftung muß durch den Nutzer gewährleistet sein. Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma verantwortlich zu prüfen. Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3) Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik. Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen. Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in Verbindung mit der Statik Maße sind vor Ort zu prüfen! Statik beachten! Detailplanung beachten! Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN (wenn nicht anders ausgezeichnet) Index Änderung Schnitt A2-A2 Zeichen Datum WHG 1593 Kastanienallee 105 13158 Berlin KAS105 AUSFÜHRUNGSPLANUNG 0 5 1 2 3 m 4 BT2 Schnitt A2-A2 BAUHERREN: ARCHITEKTIN: GESOBAU AG Anne Lampen Architekten GmbH Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Schlesische Str. 31 10997 Berlin Tel: 030 4073 1417 Fax: 030 4073 1536 Tel: 030-616 516 6 Fax: 030-616 516 70 E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected] www.anne-lampen.de Maßstab: DIN A1 Datum: 1:50 Gez: 03.08.2016 sb/cdb Plan: Index KAS105 BT2 A2-A2 B Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn 1 2 14 41 24 Außenwand 20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2 140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035, geklebt und gedübelt s. EnEV 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 8 32 24 Außenwand KG 80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 240mm Beton WU s. Statik 24 35 11 Trennwand KG Treppenraum 240mm Beton s. Statik 100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 10mm Systemputz 26 24 1 Wohnungstrennwand 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 1 +12,93 AufsatzRollladen 125 75 25 25 50mm 15mm 0,5mm 160mm415mm 4mm 200mm AufsatzRollladen 26 15mm 65mm 0,5mm 30mm 130mm 20mm 250mm 51 2,33 +9,97 25 1,535 795 5mm 65mm 0,5mm 30mm 40mm 200mm 51 20 19 5mm 65mm 0,5mm 30mm 90mm 200mm 120mm 12 2,875 2,625 Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett Estrich PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 +8,555 EG unterkellert PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke s. Statik Kellerdeckendämmung WLG 035, weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV Aufbau PVC-Belag (100% der WE) EG nicht unterkellert PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Wärmedämmung inkl. Trittschall WLG 045 s. EnEV 200mm Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 76 40 10 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Horizontale Abdichtung/Sperrschicht Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 5 5 34 +5,93 20 14 2OG 5mm 65mm 0,5mm 30mm 160mm 5mm 400mm 100mm 50mm 26 5mm 65mm 0,5mm 70mm KG 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 5 2,965 40 9,935 +5,59 40 KG Treppenraum 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 1OG 2,965 2,625 +2,625 20 34 +2,965 14 5 10 2,625 Dachaufbau über Staffelgeschoss Dachbekiesung, Körnung 16/32mm Schutzlage Dachabdichtung nach DIN 18531 PE-Folie Wärmedämmung WLG 040 mit Gefälleausbildung s. EnEV Dampfsperre Bitumen-Voranstrich Stahlbetondecke C20/25 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen Aufbau PVC-Belag (70% der WE) +9,065 34 20 14 Staffel 25 91 +9,97 1,535 2,33 20 1,00 nicht tragende Innenwand 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 445 05 24 1,00 30 AufsatzRollladen +12,595 30 +12,595 OKFF OKRD BRH LRH RR Oberkante Fertigfußboden Oberkante Rohdecke Brüstungshöhe ab OKFF lichte Raumhöhe Regenfallrohr WD 20/10 Wanddurchbruch BD 20/20 Bodendurchbruch DD 20/20 Deckendurchbruch EG nicht unterkellert -0,66 26 +44,04 +44,03 66 66 10 +43,72 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 10 40 ±0,00 +44,24 EG 5mm 65mm 0,5mm 30mm 160mm 400mm 100mm 50mm +43,70 ze. HGW Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster (inkl. Lüftungseinrichtungen) 30db Die notwendige aktive Fensterlüftung muß durch den Nutzer gewährleistet sein. Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma verantwortlich zu prüfen. Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3) Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik. Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen. Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in Verbindung mit der Statik Maße sind vor Ort zu prüfen! Statik beachten! Detailplanung beachten! Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN (wenn nicht anders ausgezeichnet) Index Änderung Zeichen Datum Schnitt B2-B2 WHG 1593 Kastanienallee 105 13158 Berlin KAS105 AUSFÜHRUNGSPLANUNG BT2 Schnitt B2-B2 BAUHERREN: ARCHITEKTIN: GESOBAU AG Anne Lampen Architekten GmbH Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Schlesische Str. 31 10997 Berlin Tel: 030 4073 1417 Fax: 030 4073 1536 Tel: 030-616 516 6 Fax: 030-616 516 70 E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected] www.anne-lampen.de Maßstab: DIN A1 Datum: 1:50 Gez: 03.08.2016 sb/cdb Plan: KAS105 Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn Index B 1 Rohbau 1,20 2,385 16 2 2 1,70 1,535 1,61 14 14 75 1,70 1,535 19,68 2,55 12,99 24 14 1,70 1,535 24 125 3,83 3,325 5,385 24 1 24 1 3,80 24 1,79 125 1,985 24 125 2,72 2,135 125 1,75 1,22 125 125 1,87 24 7,68 24 1 1,70 2,385 3,28 1 24 1 1,20 1,58 15 1 24 1,79 7 24 1 60 1,355 1 24 1 1,56 24 5,97 3,725 1 24 1 1,10 25 16 5,97 24 2,72 1,20 2,385 1 24 1 1,23 24 125 1,125 2,10 15 1 24 3,32 125 16 1 24 4,595 1 24 Außenwand KG 80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 240mm Beton WU s. Statik 16 14 14 14 2 Trennwand KG Treppenraum 240mm Beton s. Statik 100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 10mm Systemputz 2 2 24 2 2,31 24 16 Trockenbau 1,20 2,385 2 25 16 1,40 32 24 Fassade 5 14 20,00 5 8 1,40 35 11 Gesamtmaß 41 24 Außenwand 20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2 140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035, geklebt und gedübelt s. EnEV 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 B3 A3 2,98 1 2,98 26 24 1 Wohnungstrennwand 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 BRH 90 BRH 0,00 BRH 0,00 16 16 25 16 24 24 2 2 14 50mm 15mm 0,5mm 160mm415mm 4mm 200mm 445 05 24 BRH 90 20 90 2,385 BRH 90 1 24 BRH 0,00 1 24 2 3.N-O.1.06 14 3.N.1.05 RR 14 3.N.1.04 2,28 3.N.1.03 1 24 3.N.1.02 2,28 2 2 2 14 1 24 1 24 14 14 2 1 24 1 24 16 24 24 3.N-W.1.01 90 2,385 16 25 14 16 4,09 m2 4,09 m2 nicht tragende Innenwand 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 125 75 25 25 1,00 1,00 Gartenseite 2 2 2 Rohbau 14 14 24 1 3,80 24 1 24 16 24 1,625 125 3,80 125 125 1,145 2,605 5,05 60 125 125 2,80 7,68 Fassade 24 1,20 7 2,79 64 1,20 2,385 3,28 51 19 12 1 24 1 5,07 12,99 1,20 2,385 51 20 1,315 76 40 26 80 1,00 9,615 10 5 5 1,14 1,70 1,535 5 24 40 125 4,14 40 10 3,09 5 1 24 1 1,23 1,355 7 2,43 20,00 24 19,68 5,21 81 1 24 1 1 24 1 81 1,00 1,535 1,845 1,70 1,535 1,70 1,535 24 1,735 125 9,345 80 1,00 1,80 1,12 125 20,00 1,70 1,535 15 1 24 3,32 3,725 125 1 24 2,10 1 24 14 14 Deckendurchbruch Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster (inkl. Lüftungseinrichtungen) 1,00 1,535 Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN (wenn nicht anders ausgezeichnet) Zeichen Datum 14 1,45 2,695 24 16 25 24 16 16 24 1 24 1 14 5,97 24 16 24 5,97 24 16 1,20 2,385 1,20 2,385 N 0 5 1 2 3 m 25 1,40 BT3 1.OG 1,00 Fassade Rohbau 2 2 WHG 1593 Kastanienallee 105 13158 Berlin KAS105 2 24 4,12 DD 20/20 Maße sind vor Ort zu prüfen! Statik beachten! Detailplanung beachten! 6,635 1,50 125 2 4,595 16 1,055 Bodendurchbruch 90 2,385 125 1,125 BD 20/20 AUSFÜHRUNGSPLANUNG Trockenbau 4,09 m2 19,68 25 1,40 1 24 1 15 Wanddurchbruch Index Änderung 2 3.S-O.1.13 2 3.S.1.14 3,565 WD 20/10 7 3,08 4,125 3.S.1.15 14 BRH 0,00 24 1 BRH 90 1 24 1 15 Oberkante Fertigfußboden Oberkante Rohdecke Brüstungshöhe ab OKFF lichte Raumhöhe Regenfallrohr 3,60 2 Zimmer WF 55,3m2 NFa 53,2m2 BRH 90 16 Gesamtmaß 34 20 14 1,00 1,535 6,875 1,50 125 1,80 125 1,755 1,565 125 10,05 m2 12,782 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.3.3 +2,825 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich OKFF OKRD BRH LRH RR Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik. Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen. 4,195 20,95 m2 20,929 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.2.6 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich RR A3 1,985 KG Treppenraum 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma verantwortlich zu prüfen. Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3) 2,98 5,925 24 1 16 125 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Horizontale Abdichtung/Sperrschicht Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden KG 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 30db Gesamtmaß Gesamtmaß Trockenbau 14 5mm 65mm 0,5mm 30mm 160mm 5mm 400mm 100mm 50mm Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in Verbindung mit der Statik 3.O.1.12 4,25 m2 8,249 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.2.5 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Wohnen BF: RU: RH: Kind 1 BF: RU: RH: B3 Straßenseite 2,98 RR EG unterkellert PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke s. Statik Kellerdeckendämmung WLG 035, weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV EG nicht unterkellert 7 5,19 1 24 1 1,20 Küche BF: RU: RH: 2,28 3.S.1.16 5mm 65mm 0,5mm 30mm 90mm 200mm 120mm PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 1,20 1 24 1 3.O.1.09 3.O.1.10 BRH 1,435 76 2,135 125 5,53 m2 10,235 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.2.4 +2,825 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 3.O.1.11 Bk. Bad BF: RU: RH: 14 3.S-W.1.17 25 1,515 2,955 4,455 3,705 3.O.1.07 3.O.1.08 BRH 1,435 BRH 90 BRH 90 Elt. 7,33 m2 13,218 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.2.1 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 2,28 24 1 24 1 14 2 2 14 24 1 24 1 4,09 m2 Trockenbau 2 14 14 24 16 2 24 16 25 16 Rohbau 1,00 Fassade BRH 90 Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett Estrich PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 Die notwendige aktive Fensterlüftung muß durch den Nutzer gewährleistet sein. TV BRH 0,00 5mm 65mm 0,5mm 30mm 40mm 200mm TV Elt. 24 10 1,01 2,135 Flur BF: RU: RH: 89 2,135 89 2,135 TV Bk. 89 2,135 76 2,135 125 3,60 4,78 3,60 4,78 12 5 6,635 6,635 3,575 1,01 2,135 11,83 m2 23,870 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.3.1 +2,825 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 90 2,385 5,54 m2 11,024 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.3.5 +2,825 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 24 HKV Elt. Flur BF: RU: RH: 81 24 1,01 2,135 1,00 m2 4,410 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.3.2 +2,825 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 10,08 m2 12,800 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.3.4 +2,825 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Küche BF: RU: RH: 14,15 m2 15,347 m 2,625 m +2,950 WE.3.1.2.3 +2,825 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1,01 2,135 AB BF: RU: RH: Kind 2 BF: RU: RH: 20,38 m2 18,887 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.3.6 +2,825 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1,01 2,135 3.1.3 Gefördert Wohnen BF: RU: RH: Schlafen BF: RU: RH: 3.1.2 1,055 89 2,135 1,01 2,135 89 2,135 HKV m2 Bk. 5,54 10,553 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.3.9 +2,825 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 76 2,135 BRH 90 3.W.1.18 Bad BF: RU: RH: 1,96 m2 5,717 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.3.8 +2,825 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 24 2,99 14,00 m2 21,601 m 2,625 m +2,965 TH3.1. +2,825 FB: Feinsteinzeug WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 24 3,25 14,20 m2 15,368 m 2,625 m +2,950 WE.3.1.1.5 +2,825 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1,00 m2 4,080 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.2.2 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 10 17 Stg 17,4/ 28 +2,965 HKV HKV 1,01 2,135 3,59 24 Schlafen BF: RU: RH: AB BF: RU: RH: Treppenhaus BF: RU: RH: 3.1.4 5,53 m2 12,286 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.2.4 +2,825 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1,00 m2 4,079 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.1.6 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Kabinenmaße 1,4x1,5 1,01 2,135 m2 AB BF: RU: RH: FB: WB: DB: 2 Zimmer WF 56,9m2 NFa 54,9m2 Bad BF: RU: RH: 3.1.1 3,51 m2 7,505 m 16,390 m -3.93 -3.93 Beton Beton Beton 15mm 65mm 0,5mm 30mm 130mm 20mm 250mm Aufbau PVC-Belag (70% der WE) 125 89 2,135 24 6,88 m2 12,526 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.4.1 +2,825 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 67 3.1.5 17 Stg 17,4/ 28 HKV 1,01 2,135 89 2,135 Bk. 1 24 1 125 4 Zimmer WF 83,0m2 NFa 81,0m2 1,055 125 1,01 2,135 Schacht BF: RU: RH: WC BF: RU: RH: 14,62 m2 17,629 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.3.7 +2,825 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1,71 1,71 1,71 Flur BF: RU: RH: Elt. 61 1,41 m2 11,751 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.4.2 +2,825 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich BRH 90 3.W.1.19 15 1 24 1,50 1,80 AB BF: RU: RH: Schlafen BF: RU: RH: 2,89 125 5,99 m2 10,449 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.4.5 +2,825 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 4,62 m2 12,799 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.1.3 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 76 2,135 7,35 13,240 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.1.1 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1,16 3,39 3.1.Aufzug Gefördert 1 24 1 1 24 1 53 7 1 24 1 1 Zimmer WF 40,1m2 NFa 38,9m2 Treppe B: Feinsteinzeug NF: 6,46 m2 Bad BF: RU: RH: Schlafen/Wohnen BF: 19,99 m2 RU: 18,299 m RH: 2,625 m +2,965 WE.3.1.4.3 +2,825 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 125 1,80 24 1,52 24 24 4,65 m2 8,822 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.4.4 +2,825 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich BRH 0,00 3.W.1.20 2,00 3,24 2,42 m 2 24 Kochnische BF: RU: RH: Flur BF: RU: RH: 1,10 1,40 2,01 5,19 2,01 5,21 1,00 1,535 1,44 5,13 m2 9,963 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.5.2 +2,825 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 3,63 7,665 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.5.3 +2,825 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich RR 1,70 1,535 Bad BF: RU: RH: m2 Bk. WC BF: RU: RH: 1,05 m2 4,710 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.5.9 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 76 2,135 76 2,135 9,56 m2 14,318 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.5.4 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich AB BF: RU: RH: Elt. BRH 90 3.W.1.21 1,70 1,70 1 24 1 Küche BF: RU: RH: 1,18 2,665 24 1 1,20 24 1,70 2,385 19,68 20,00 89 2,135 125 1,20 1,20 125 1 24 1 1 24 1 1 24 1 24 24 125 125 125 3,025 1,00 1,535 1,54 89 2,135 TV 1,405 Flur BF: RU: RH: 10,96 m2 20,971 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.5.1 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Küche BF: RU: RH: 22,19 m2 21,768 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.1.2 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich BRH 90 Wohnen BF: RU: RH: BRH 90 12,32 14,062 m 2,625 m +2,950 WE.3.1.5.6 +2,825 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 26 10,07 m2 12,848 m 2,625 m +2,950 WE.3.1.5.8 +2,825 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 10,08 m2 12,850 m 2,625 m +2,950 WE.3.1.5.7 +2,825 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 89 2,135 6,85 5 6,875 Kind 2 BF: RU: RH: Kind 1 BF: RU: RH: m2 4 Zimmer WF 86,7m2 NFa 84,7m2 4,34 6,875 Schlafen BF: RU: RH: 21,90 m2 21,568 m 2,625 m +2,965 WE.3.1.5.5 +2,825 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich TV 3,705 3,705 3,705 Wohnen BF: RU: RH: Dachaufbau über Staffelgeschoss Dachbekiesung, Körnung 16/32mm Schutzlage Dachabdichtung nach DIN 18531 PE-Folie Wärmedämmung WLG 040 mit Gefälleausbildung s. EnEV Dampfsperre Bitumen-Voranstrich Stahlbetondecke C20/25 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen 4 BAUHERREN: ARCHITEKTIN: GESOBAU AG Anne Lampen Architekten GmbH Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Schlesische Str. 31 10997 Berlin Tel: 030 4073 1417 Fax: 030 4073 1536 Tel: 030-616 516 6 Fax: 030-616 516 70 E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected] www.anne-lampen.de Maßstab: DIN A1 Datum: 1:50 Gez: 03.08.2016 sb/cdb Plan: KAS105 BT3 1.OG Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn Index B 1 16 2 2 1,70 1,535 1,61 14 14 75 1,70 1,535 19,68 2,55 12,99 24 14 1,70 1,535 24 125 3,83 3,325 5,385 24 1 24 1 3,80 24 1,79 125 1,985 24 125 2,72 2,135 125 1,75 1,22 125 125 1,87 24 7,68 24 1 1,70 2,385 3,28 1 24 1 1,20 1,58 15 1 24 1,79 7 24 1 60 1,56 24 5,97 3,725 1 24 1 1,10 25 16 5,97 24 2,72 1,20 2,385 1,355 1 24 1 1 24 1 2,10 15 1 24 3,32 125 1,23 24 125 1,125 16 1 24 4,595 1 24 Außenwand KG 80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 240mm Beton WU s. Statik 16 14 14 14 2 Trennwand KG Treppenraum 240mm Beton s. Statik 100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 10mm Systemputz 2 2 24 2 2,31 24 16 Trockenbau 1,20 2,385 2 1,20 2,385 16 1,40 32 24 25 Rohbau 5 14 20,00 5 8 1,40 Fassade 35 11 Gesamtmaß 41 24 Außenwand 20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2 140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035, geklebt und gedübelt s. EnEV 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 A3 2,98 1 B3 2,98 26 24 1 Wohnungstrennwand 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 BRH 90 BRH 0,00 BRH 0,00 16 16 25 16 24 24 2 2 14 50mm 15mm 0,5mm 160mm415mm 4mm 200mm 445 05 24 BRH 90 20 90 2,385 BRH 90 1 24 BRH 0,00 1 24 2 3.N-O.2.06 14 3.N.2.05 RR 14 3.N.2.04 2,28 3.N.2.03 1 24 3.N.2.02 2,28 2 2 2 14 1 24 1 24 14 14 2 1 24 1 24 16 24 24 3.N-W.2.01 90 2,385 16 25 14 16 4,09 m2 4,09 m2 nicht tragende Innenwand 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 125 75 25 25 1,00 1,00 Gartenseite 2 2 2 Rohbau 14 14 24 1 3,80 24 1 24 16 24 1,625 125 5,925 24 1 16 125 3,80 125 125 1,145 2,605 60 125 125 2,80 7,68 24 Gesamtmaß 1,20 2,385 3,28 1,00 1,535 1,845 1,70 1,535 20,00 51 26 1,23 1,355 26 76 40 10 40 1,70 1,535 5 24 40 10 7 2,44 20,00 24 19,68 5,21 81 1 24 1 1 24 1 81 1,70 1,535 15 1,70 1,535 24 1,735 125 9,345 80 1,00 1,80 1,12 125 DD 20/20 Deckendurchbruch Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster (inkl. Lüftungseinrichtungen) Maße sind vor Ort zu prüfen! Statik beachten! Detailplanung beachten! 6,635 1,50 125 1 24 3,32 3,725 125 1 24 2,10 1 24 14 14 14 1,00 1,535 Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN (wenn nicht anders ausgezeichnet) Zeichen Datum 1,45 2,695 24 16 16 5,97 24 16 24 5,97 24 16 1,20 2,385 1,20 2,385 N 0 5 1 2 3 m 25 1,40 BT3 2.OG 1,00 Fassade Rohbau 2 2 WHG 1593 Kastanienallee 105 13158 Berlin 25 24 16 24 1 24 1 2 24 4,12 Bodendurchbruch 3,60 2 4,595 1,125 BD 20/20 90 2,385 125 16 1,055 19 12 1 24 1 12,99 1,20 2,385 5 5 1,125 125 4,14 3,09 5 1 24 1 Wanddurchbruch AUSFÜHRUNGSPLANUNG Trockenbau 4,09 m2 19,68 25 1,40 2,79 5,07 16 Fassade 1 24 1 WD 20/10 Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik. Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen. 2,98 64 Oberkante Fertigfußboden Oberkante Rohdecke Brüstungshöhe ab OKFF lichte Raumhöhe Regenfallrohr KAS105 14 3.S-O.2.13 7 OKFF OKRD BRH LRH RR Index Änderung 2 3.S.2.14 2 3.S.2.15 1,20 KG Treppenraum 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 7 3,08 4,125 125 BRH 0,00 14 BRH 90 15 KG 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in Verbindung mit der Statik RR 2 Zimmer WF 55,3m2 NFa 53,2m2 5,05 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Horizontale Abdichtung/Sperrschicht Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma verantwortlich zu prüfen. Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3) 4,195 21,00 m2 20,929 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.2.6 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich BRH 90 3,565 EG unterkellert PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke s. Statik Kellerdeckendämmung WLG 035, weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV Die notwendige aktive Fensterlüftung muß durch den Nutzer gewährleistet sein. 3.O.2.12 4,21 m2 8,209 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.2.5 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Wohnen BF: RU: RH: 10,05 m2 12,782 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.3.3 +5.79 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1 24 1 15 51 20 1,315 80 1,00 9,615 125 1,80 125 7 Küche BF: RU: RH: A3 1,985 5mm 65mm 0,5mm 30mm 160mm 5mm 400mm 100mm 50mm 30db Gesamtmaß Gesamtmaß Trockenbau 14 5mm 65mm 0,5mm 30mm 90mm 200mm 120mm PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 1,20 1 24 1 5,19 1,20 125 1,565 HKV 5,53 m2 10,236 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.2.4 +5.79 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 3.O.2.11 Bk. Bad BF: RU: RH: 76 2,135 Kind 1 BF: RU: RH: B3 Straßenseite 2,98 RR 34 20 14 1,00 1,535 6,875 1,50 125 1,755 3.O.2.08 3.O.2.09 3.O.2.10 Elt. 7,33 m2 13,218 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.2.1 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich BRH 1,435 Flur BF: RU: RH: 24 1 3.S.2.16 25 1,515 2,955 4,455 3,705 3.O.2.07 BRH 90 BRH 1,435 BRH 90 BRH 90 24 1 24 1 10 24 2,28 3.S-W.2.17 5mm 65mm 0,5mm 30mm 40mm 200mm TV Elt. Bk. 24 11 1,01 2,135 1,38 24 1,01 14,15 m2 15,347 m 2,625 m +5.915 WE.3.2.2.3 +5.79 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 14 BRH 90 Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett Estrich PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 EG nicht unterkellert 1,36 Schlafen BF: RU: RH: 2,28 24 1 24 1 14 2 2 14 24 1 24 1 4,09 m2 Trockenbau 2 14 14 24 16 2 24 16 BRH 0,00 15mm 65mm 0,5mm 30mm 130mm 20mm 250mm Aufbau PVC-Belag (70% der WE) TV 25 16 Rohbau 14,20 m2 15,368 m 2,625 m +5.915 WE.3.2.1.5 +5.79 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 89 2,135 89 2,135 TV 90 2,385 20,37 18,877 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.3.6 +5.79 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Schlafen BF: RU: RH: BRH 90 76 2,135 125 3,60 4,78 3,60 4,78 12 5 6,635 6,635 3,575 1,00 Fassade 5,54 m2 11,027 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.5.3 +5.79 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 67 1,00 m2 4,410 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.3.2 +5.79 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 10,08 m2 12,800 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.3.4 +5.79 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Küche BF: RU: RH: 1,01 2,135 1,01 2,135 AB BF: RU: RH: Kind 2 BF: RU: RH: m2 3.2.2 11,83 m2 23,870 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.3.1 +5.79 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Gefördert Wohnen BF: RU: RH: 5,54 m2 10,239 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.1.4 +5.79 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 89 2,135 Flur BF: RU: RH: 1,055 89 2,135 m2 89 2,135 HKV Elt. Bk. 5,54 10,553 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.3.9 +5.79 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 76 2,135 BRH 90 3.W.2.18 m2 3.2.3 1,01 2,135 24 1 24 1 1,71 125 4 Zimmer WF 83,0m2 NFa 81,0m2 1,00 m2 4,080 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.2.2 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich +5,93 13,85 m2 21,721 m 2,625 m +5.93 TH3.2. +5.79 FB: <Fertigboden> WB: GK, Putz, Gestrichen 3,39 DB: Gespachtelt, Anstrich Bad BF: RU: RH: 1,01 2,135 AB BF: RU: RH: Treppenhaus BF: RU: RH: 3.2.4 2 Zimmer WF 57,0m2 NFa 54,9m2 HKV HKV Bk. 1,01 2,135 3,59 1,01 2,135 24 1,00 m2 4,080 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.1.6 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Kabinenmaße 1,4x1,5 1,96 m2 5,717 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.3.8 +5.79 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 14,62 m2 17,629 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.3.7 +5.79 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 3.2.1 3,60 m2 7,599 m 16,390 m -3.93 -3.93 Beton Beton Beton FB: WB: DB: HKV Bad BF: RU: RH: AB BF: RU: RH: 3.2.Aufzug 17 Stg 17,4/ 28 6,88 m2 12,526 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.4.1 +5.79 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 67 3.2.5 17 Stg 17,4/ 28 Schacht BF: RU: RH: WC BF: RU: RH: Schlafen BF: RU: RH: 1,055 125 89 2,135 24 Bk. 1,01 2,135 89 2,135 Flur BF: RU: RH: Elt. 24 1,71 1,71 5,99 m2 10,449 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.4.5 +5.79 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 4,62 m2 12,799 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.1.3 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 76 2,135 7,37 13,250 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.1.1 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1,16 1,01 2,135 B: Feinsteinzeug NF: 6,46 m2 Bad BF: RU: RH: Flur BF: RU: RH: 1,10 3,39 Treppe 61 0,86 m2 4,311 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.4.2 +5.79 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich BRH 90 3.W.2.19 15 1 24 1,50 1,80 AB BF: RU: RH: Gefördert 1 24 1 1 24 1 53 7 1 24 1 1 Zimmer WF 39,6m2 NFa 38,4m2 2,89 125 76 2,135 76 2,135 4,66 m2 8,822 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.4.4 +5.79 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Schlafen/Wohnen BF: 19,99 m2 RU: 18,299 m RH: 2,625 m +5.93 WE.3.2.4.3 +5.79 FB: PVC WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 125 1,80 24 1,52 24 5,13 m2 9,963 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.5.2 +5.79 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich m2 24 Kochnische BF: RU: RH: BRH 0,00 3.W.2.20 2,00 3,24 2,42 m2 2,01 5,19 2,01 5,21 24 Bad BF: RU: RH: 3,63 7,665 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.5.3 +5.79 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1,18 2,665 24 1 1,20 24 1,70 2,385 19,68 1,00 1,535 1,44 1,05 m2 4,710 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.5.9 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Elt. BRH 90 3.W.2.21 1,70 WC BF: RU: RH: 1 24 1 1,70 9,56 m2 14,318 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.5.4 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich RR 1,70 1,535 89 2,135 125 1,20 1,20 125 1 24 1 1 24 1 1 24 1 24 24 125 125 125 3,025 1,00 1,535 1,54 Küche BF: RU: RH: AB BF: RU: RH: 10,96 m2 20,972 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.5.1 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Küche BF: RU: RH: 22,19 m2 21,770 m 2,625 m +5.93 WE.3.2.1.2 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Flur BF: RU: RH: 89 2,135 TV 20,00 10,07 m2 12,848 m 2,625 m +5.915 WE.3.2.5.8 +5.79 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Wohnen BF: RU: RH: 1,40 1,405 Kind 2 BF: RU: RH: 10,08 m2 12,850 m 2,625 m +5.915 WE.3.2.5.7 +5.79 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 89 2,135 6,85 5 6,875 4,34 6,875 21,90 m2 21,568 m 2,625 m +5.93 WE.2.2.5.5 +5.79 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 4 Zimmer WF 86,7m2 NFa 84,7m2 Kind 1 BF: RU: RH: 12,32 m2 14,062 m 2,625 m +5.915 WE.3.2.5.6 +5.79 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Wohnen BF: RU: RH: TV 3,705 3,705 3,705 Schlafen BF: RU: RH: Dachaufbau über Staffelgeschoss Dachbekiesung, Körnung 16/32mm Schutzlage Dachabdichtung nach DIN 18531 PE-Folie Wärmedämmung WLG 040 mit Gefälleausbildung s. EnEV Dampfsperre Bitumen-Voranstrich Stahlbetondecke C20/25 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen 4 BAUHERREN: ARCHITEKTIN: GESOBAU AG Anne Lampen Architekten GmbH Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Schlesische Str. 31 10997 Berlin Tel: 030 4073 1417 Fax: 030 4073 1536 Tel: 030-616 516 6 Fax: 030-616 516 70 E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected] www.anne-lampen.de Maßstab: DIN A1 Datum: 1:50 Gez: 03.08.2016 sb/cdb Plan: KAS105 BT3 2.OG Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn Index B 1 Rohbau 50 1,435 50 1,435 16 24 50 1,435 16 24 50 1,435 16 1,485 16 50 1,435 2 50 1,435 2 50 1,435 2 1,70 1,535 5,57 15,68 7,48 3,195 115 14 14 24 1,425 1,01 24 5,745 24 14 24 1 125 24 1 1,305 125 99 1,79 1 24 1 2,56 3,17 5,725 2,93 1,685 1 24 1 4,415 24 1 24 1 1,665 7 125 24 24 2,925 5,725 3,185 1,22 115 2,95 3,25 24 4,41 24 1 16 1 7 3,23 115 4,395 1 24 1 15 2,40 15 16 24 16 1,565 50 16 1,565 50 2 1,565 50 2 1,565 50 2 1,565 50 1 24 3,16 50 24 1 24 3,16 50 1,565 1,565 24 1 2,40 1,565 1 24 14 14 14 50 Außenwand KG 80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 240mm Beton WU s. Statik 8 1,70 1,535 Trennwand KG Treppenraum 240mm Beton s. Statik 100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 10mm Systemputz 24 Trockenbau 5,545 Außenwand 20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2 140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035, geklebt und gedübelt s. EnEV 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 24 1,435 50 41 50 1,565 14 Fassade 16,00 2 1,435 32 24 50 35 11 Gesamtmaß 26 24 1 Wohnungstrennwand 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 A3 1 B3 nicht tragende Innenwand 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 125 75 25 25 Gartenseite 50 50 50 50 50 50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 50mm 15mm 0,5mm 160mm415mm 4mm 200mm 20 445 05 24 50 1,50 50 50 1,50 50 50 1,50 1,50 50 1,50 1,50 50 1,50 50 50 1,50 50 50 1,50 1,50 50 1,50 1,50 50 1,50 RR 16 16 16 24 24 24 25 16 2 24 16 1 24 1 24 2 BRH 845 14 BRH 845 RR 14 2 2 3.N.3.02 14 1 24 1 24 1 24 16 24 14 16 24 2 16 24 3.N.3.01 1,38 16 14 16 24 51 26 15mm 65mm 0,5mm 30mm 130mm 20mm 250mm 34 20 14 2,005 19 12 1,70 1,535 4,875 51 20 3,915 3,575 3,895 3,57 3.O.3.03 26 76 40 10 40 80 1,00 5 80 1,00 10 3,605 40 4,06 685 5 1,71 24 16,00 2,085 15,20 115 115 15,68 1,75 2,01 BD 20/20 Bodendurchbruch DD 20/20 Deckendurchbruch 1,70 1,535 3,05 3,05 115 115 3,70 4,285 4,285 4,635 Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster (inkl. Lüftungseinrichtungen) 1,86 1,20 2,33 (wenn nicht anders ausgezeichnet) 16 16 16 1,50 1,50 1,50 1,50 16 1,50 1,50 25 24 24 24 24 Zeichen Datum WHG 1593 Kastanienallee 105 13158 Berlin KAS105 50 50 50 50 50 50 50 50 50 ≤15% WF 50 50 24 1 11,51 m2 11,74 m2 50 50 50 50 2 3.S-O.3.07 Wanddurchbruch Index Änderung 16 3.S.3.08 WD 20/10 Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN 1,50 3.S.3.09 24 1 3.S.3.10 Oberkante Fertigfußboden Oberkante Rohdecke Brüstungshöhe ab OKFF lichte Raumhöhe Regenfallrohr Maße sind vor Ort zu prüfen! Statik beachten! Detailplanung beachten! 1,50 RR 3.S.3.11 OKFF OKRD BRH LRH RR Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in Verbindung mit der Statik 14 BRH 0,00 14 2 1,50 BRH 0,00 2 2 1,50 BRH 90 1,50 2 1,50 24 1 16 1,50 24 1 24 16 1,50 BRH 90 KG Treppenraum 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 24 3,03 1,52 1 1 2,405 10,21 m2 13,989 m 2,630 m +9.065 WE.3.3.1.3 +8.805 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich KG 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik. Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen. RR Küche BF: RU: RH: 22,02 m2 19,309 m 2,630 m +9.065 WE.3.3.1.2 +8.805 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Horizontale Abdichtung/Sperrschicht Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 24 1,20 125 1 24 1 4,615 Wohnen BF: RU: RH: 14 24 16 1,50 14 24 16 1,50 24 1 24 16 1,50 14 BRH 0,00 5mm 65mm 0,5mm 30mm 160mm 5mm 400mm 100mm 50mm 5 5 1,075 115 125 115 1 1 1,16 1 24 1 24 1 3.O.3.05 4,265 4,265 4,265 4,635 4,285 1,20 2,33 7,59 m2 12,089 m 2,630 m +9.065 WE.3.3.2.2 +8.805 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1,20 2,33 50 EG unterkellert PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke s. Statik Kellerdeckendämmung WLG 035, weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma verantwortlich zu prüfen. Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3) TV 2,515 4,285 Küche BF: RU: RH: 24,88 m2 21,244 m 2,630 m +9.065 WE.3.3.2.3 +8.805 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich ≤15% WF 50 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 Die notwendige aktive Fensterlüftung muß durch den Nutzer gewährleistet sein. 115 1 35 1 115 1 115 1 115 115 RR Wohnen BF: RU: RH: 25 1,50 1,50 5mm 65mm 0,5mm 30mm 90mm 200mm 120mm 30db 24 RWALichtkuppel 1,50 1,01 2,135 1,01 2,135 3.3.1 10 4,79 m2 9,459 m 2,630 m +5.93 TH3.3. +5.79 FB: Feinsteinzeug WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 3.O.3.04 1,18 13,27 m2 14,823 m 2,630 m +9.050 WE.3.3.1.4 +8.805 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 49 Treppenhaus BF: RU: RH: 24 24 Kind 1 BF: RU: RH: 86 1,03 3.3.2 1,53 4 Zimmer WF 100,8m2 NFa 98,0m2 1 24 1,01 2,135 12 1,01 2,135 +9,065 24 1 BRH 845 3.W.3.12 86 14,23 m2 15,269 m 2,630 m +9.050 WE.3.3.2.4 +8.805 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 3,235 3,235 24 1,52 1,70 1,535 Kind 1 BF: RU: RH: BRH 1,38 89 2,135 Kabinenmaße 1,4x1,5 89 2,135 BRH 1,38 Elt. Bk. 2,01 115 1 1 FB: WB: DB: 5,53 m2 9,818 m 2,630 m +9.065 WE.3.3.1.5 +8.805 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 3.O.3.06 4 Zimmer WF 100,9m2 NFa 98,0m2 WC BF: RU: RH: 76 2,135 4,10 3,60 m2 7,599 m 16,390 m -3.93 -3.93 Beton Beton Beton 76 2,135 4,89 m2 9,740 m 2,630 m +9.065 WE.3.3.1.6 +8.805 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 1 24 Schacht BF: RU: RH: 4,08 76 2,135 12,24 m2 23,355 m 2,630 m +9.065 WE.3.3.2.1 +8.805 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 89 2,135 HKV B: Feinsteinzeug NF: 6,80 m2 18 Stg 17,4/ 28 5,19 125 89 2,135 24 HKV Flur BF: RU: RH: 6,24 m2 10,288 m 2,630 m +9.065 WE.3.3.2.5 +8.805 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich BRH 1,38 12,93 m2 18,536 m 2,630 m +9.065 WE.3.3.1.1 +8.805 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 3.3.Aufzug 125 Flur BF: RU: RH: Bad BF: RU: RH: BRH 845 Bk. 15 Bad BF: RU: RH: 3.W.3.13 1,95 m2 5,688 m 2,630 m +9.065 WE.3.3.1.9 +8.805 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Treppe 99 Elt. 1,805 1,96 AB BF: RU: RH: 24 1 35 1 24 1 1,47 m2 5,653 m 2,630 m +9.065 WE.3.3.2.9 +8.805 FB: Parkett WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 89 2,135 89 2,135 1,16 1,295 115 1 1,20 24 2,01 AB BF: RU: RH: 76 2,135 1 115 5,17 m2 9,606 m 2,630 m +9.065 WE.3.3.2.6 +8.805 FB: Fliesen WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich NOTSPEIER 5,675 5,34 WC BF: RU: RH: BRH 1,38 3.W.3.14 125 125 125 1,63 24 115 115 15,20 15,68 BRH 845 BRH 845 3.W.3.15 3,57 3,57 4,875 5,01 80 1,00 2,115 10,46 m2 13,000 m 2,630 m +9.050 WE.3.3.1.8 +8.805 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 10,44 m2 12,990 m 2,630 m +9.050 WE.3.3.2.8 +8.805 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich 5mm 65mm 0,5mm 30mm 40mm 200mm EG nicht unterkellert 80 1,00 16,00 1,325 16,71 m2 16,577 m 2,630 m +9.050 WE.3.3.1.7 +8.805 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Kind 1 BF: RU: RH: Kind 2 BF: RU: RH: 1,015 5,345 3,57 1,70 1,535 15,74 m2 15,956 m 2,630 m +9.050 WE.3.3.2.7 +8.805 FB: Estrich WB: GK, Putz, Gestrichen DB: Gespachtelt, Anstrich Schlafen BF: RU: RH: TV 50 Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett Estrich PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 Aufbau PVC-Belag (70% der WE) Schlafen BF: RU: RH: 50 Dachaufbau über Staffelgeschoss Dachbekiesung, Körnung 16/32mm Schutzlage Dachabdichtung nach DIN 18531 PE-Folie Wärmedämmung WLG 040 mit Gefälleausbildung s. EnEV Dampfsperre Bitumen-Voranstrich Stahlbetondecke C20/25 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen RR Trockenbau Rohbau Fassade Gesamtmaß 14 50 1,435 2 50 1,435 2 50 1,435 16 50 1,435 16 24 50 1,435 16 24 50 1,435 24 1 4,40 1,20 1 24 1 3,23 7,505 24 1 5,745 24 1,435 50 5 1 24 1 1 24 1 24 4,52 3,00 4,385 2,40 5,725 2,33 2,93 7,435 24 15,68 25 1,20 2,33 1,20 2,33 3,66 1,00 1,40 1,40 16,00 2 50 2 1,565 50 16 1,565 50 24 16 1,565 50 24 16 1,565 50 2 24 4,505 14 1,565 1 24 125 24 24 7,525 1,20 125 4,88 3,25 16 50 1,43 14 125 14 24 1,565 16 1,00 1,40 1,755 1,20 2,33 685 1,20 2,33 1,20 50 2,065 25 5 1,56 50 Gesamtmaß Fassade A3 Rohbau B3 Straßenseite Trockenbau Trockenbau Rohbau Fassade Gesamtmaß AUSFÜHRUNGSPLANUNG N 0 5 1 2 3 m 4 BT3 DG BAUHERREN: ARCHITEKTIN: GESOBAU AG Anne Lampen Architekten GmbH Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Schlesische Str. 31 10997 Berlin Tel: 030 4073 1417 Fax: 030 4073 1536 Tel: 030-616 516 6 Fax: 030-616 516 70 E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected] www.anne-lampen.de Maßstab: DIN A1 Datum: 1:50 Gez: 03.08.2016 sb/cdb Plan: KAS105 BT3 DG Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn Index B 1 2 14 41 24 Außenwand 20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2 140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035, geklebt und gedübelt s. EnEV 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 Gesamtmaß 20,00 16 24 16 24 2 2 1,20 2,325 25 14 14 14 16 11,23 24 7,68 24 4,555 24 1 24 1 2,325 24 1 125 3,955 60 3,515 125 3,80 1,325 24 1,79 125 15 1,985 24 2,89 3,25 125 1,75 1,22 1 24 1 1,655 15 1 24 1 1,20 1 24 1,79 1,52 24 5,97 24 1,58 24 5,97 24 1,50 3,725 1 24 1 1 24 1 1,50 1 24 1 24 1 1,56 1 24 1 1,355 1,23 1,125 125 2,10 15 1 24 3,32 125 1 24 4,595 1 24 Außenwand KG 80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 240mm Beton WU s. Statik 32 24 1,20 2,325 16 Trennwand KG Treppenraum 240mm Beton s. Statik 100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 10mm Systemputz 16 14 14 14 2 2 2 Wohnungstrennwand 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 1 2,50 2 4,055 1,32 2,385 19,68 16 Trockenbau 545 1,70 1,535 8 1,70 1,535 35 11 1,20 2,325 24 1,20 2,325 1 1,20 1,725 2,50 Rohbau 25 2,455 26 24 Fassade 125 75 25 25 16 16 2 2 25 16 24 24 26 51 19 12 51 20 1,315 26 76 40 10 5 5 1,735 40 5 40 5 10 1,70 1,535 1,70 1,535 20,00 19,68 24 Oberkante Fertigfußboden Oberkante Rohdecke Brüstungshöhe ab OKFF lichte Raumhöhe Regenfallrohr WD 20/10 Wanddurchbruch BD 20/20 Bodendurchbruch DD 20/20 Deckendurchbruch Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster (inkl. Lüftungseinrichtungen) 1,74 125 9,345 80 1,00 2,03 2,03 125 125 1,115 Maße sind vor Ort zu prüfen! Statik beachten! Detailplanung beachten! 1,00 1,535 Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN (wenn nicht anders ausgezeichnet) Index Änderung 2 Zimmer WF 54,7m2 NFa 52,8m2 Zeichen Datum 1,15 24 2,465 24 25 24 24 1 24 1 16 16 2 3.S-O.0.11 WHG 1593 Kastanienallee 105 13158 Berlin KAS105 14 14 3.S.0.12 2 RR 1,20 2,325 1,36 96 24 3.S.0.13 OKFF OKRD BRH LRH RR Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik. Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen. 1,50 3,73 m2 7,751 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.2.5 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich BRH 0,00 16 3.S-W.0.14 KG Treppenraum 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 3,965 Küche BF: RU: RH: 20,19 m2 20,471 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.2.6 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 3.O.0.10 Wohnen BF: RU: RH: BRH 90 24 BRH 90 KG 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden KT 16 BRH 0,00 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Horizontale Abdichtung/Sperrschicht Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in Verbindung mit der Statik Gefördert 24 4,66 m2 8,680 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.3.3 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 24 1 80 1,00 9,615 2,03 3,09 18,00 1 24 1 3,08 3,08 1 24 1 89 2,135 BRH 1,375 5,79 m2 10,294 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.2.4 -0.19 FB: Fliesen WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 3.O.0.09 HKV Bad BF: RU: RH: BRH 90 Briefkasten 10,28 m2 12,862 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.3.2 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich Küche BF: RU: RH: 2 34 20 14 1,00 1,535 1,50 125 125 125 3,09 3.O.0.07 3.O.0.08 125 Bk. Elt. 7,90 m2 13,668 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.2.1 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich RR Kind 1 BF: RU: RH: EG unterkellert PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke s. Statik Kellerdeckendämmung WLG 035, weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma verantwortlich zu prüfen. Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3) HK 3.0.3 5mm 65mm 0,5mm 30mm 160mm 5mm 400mm 100mm 50mm 30db 89 2,135 Flur BF: RU: RH: 5,93 1,01 2,135 5mm 65mm 0,5mm 30mm 90mm 200mm 120mm PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 Die notwendige aktive Fensterlüftung muß durch den Nutzer gewährleistet sein. 14 24 1 24 1 14 2 2 25 1,215 4,225 125 2,03 3.O.0.06 BRH 1,375 BRH 90 1,01 2,135 1,385 24 1,01 2,135 1,01 2,135 BRH 90 14,15 m2 15,347 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.2.3 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich TV 14 20 1,20 2,325 2,725 Elt. HKV 89 2,135 Schlafen BF: RU: RH: m2 1,01 2,135 8,33 16,290 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.3.1 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 5mm 65mm 0,5mm 30mm 40mm 200mm Bk. 1,01 2,135 1,205 1,00 m2 4,087 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.2.2 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich ±0,00 +44,24 89 2,135 Flur BF: RU: RH: TV 3,465 Abstell BF: RU: RH: 96 Wohnen BF: RU: RH: Gefördert 2,50 1,20 89 2,135 2 Zimmer WF 56,4m2 NFa 54,3m2 24 4,86 m2 9,834 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.3.7 -0.19 FB: Fliesen WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 1,20 2,135 BRH 90 3.W.0.15 14,59 m2 15,695 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.3.5 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 125 Bad BF: RU: RH: 1,12 m2 4,720 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.3.6 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich Schlafen BF: RU: RH: 3.0.2 Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett Estrich PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 EG nicht unterkellert HKV Abstell BF: RU: RH: Gefördert 1,00 m2 4,085 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.1.6 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 24 3.0.4 14,19 m2 15,367 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.1.5 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich Abstell BF: RU: RH: 24 38,76 m2 47,142 m 2,625 m ±0.00 TH3. 0. -0.19 FB: Feinsteinzeug WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 1,52 Treppenhaus BF: RU: RH: 61 1,01 2,135 1,01 2,135 5,79 m2 10,296 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.1.4 -0.19 FB: Fliesen WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 89 2,135 1,01 2,135 1,925 Bk. 3.0.1 Kabinenmaße 1,4x1,5 HKV Bad BF: RU: RH: Schlafen BF: RU: RH: 2,01 16 Stg 17,9/ 28 3,60 m2 7,599 m 16,390 m -3.93 -3.93 Beton Beton Beton 3.0.Aufzug m2 24 1,20 24 Bk. 20,34 m2 21,827 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.3.4 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 3,465 Schacht BF: RU: RH: 24 Elt. RR 7,91 13,689 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.1.1 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 89 2,135 3 Zimmer WF 66,6m2 NFa 64,2m2 125 1,70 Elt. 6,88 m2 12,525 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.4.1 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 24 24 16 16 3,59 BRH 0,00 BRH 0,00 3.W.0.16 1 24 0,86 m2 4,306 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.4.2 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 1,50 1 24 1 15 24 1 53 7 1 24 1 1,70 125 1,20 Flur BF: RU: RH: 1,36 1,20 2,325 25 17 Stg 17,4/ 28 FB: WB: DB: Abstell BF: RU: RH: 2,725 6,465 125 5,435 6,635 5,99 10,451 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.4.5 -0.19 FB: Fliesen WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 3.0.5 Flur BF: RU: RH: 1,14 m2 4,694 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.5.2 -0.19 FB: Parkett WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich B: Feinsteinzeug NF: 6,12 m2 m2 89 2,135 2,01 15% WF 5,79 m2 1,50 15 1 24 24 1,52 1,80 1,80 24 1,20 2,325 2,51 1,70 1,535 Bad BF: RU: RH: Schlafen/Wohnen BF: 20,19 m2 RU: 18,619 m RH: 2,625 m ±0.00 WE.3.0.4.3 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 125 2,01 5,21 19,68 685 20,00 4,65 m2 8,822 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.4.4 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 1,01 2,135 2,025 HKV Abstell BF: RU: RH: Treppe Kochnische BF: RU: RH: Gefördert 3.W.0.17 1 24 1 1,18 TV 3,24 2,665 24 1 1 24 1 1 24 1 24 1,20 24 24 1,54 1,70 2,325 1 Zimmer WF 40,0m2 NFa 38,6m2 m2 76 2,135 2,50 m2 6,426 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.5.4 -0.19 FB: Fliesen WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich Bk. 5,63 m2 10,303 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.5.3 -0.19 FB: Fliesen WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich Elt. 89 2,135 76 2,135 WC BF: RU: RH: 9,98 18,113 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.5.1 -0.19 FB: Parkett WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 69 125 1,89 1,89 8,61 m2 12,886 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.5.5 -0.19 FB: Parkett WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich BRH 90 3.W.0.18 2,40 125 125 1,00 1,535 Küche BF: RU: RH: Flur BF: RU: RH: Bad BF: RU: RH: 15mm 65mm 0,5mm 30mm 130mm 20mm 250mm Dachaufbau über Staffelgeschoss Dachbekiesung, Körnung 16/32mm Schutzlage Dachabdichtung nach DIN 18531 PE-Folie Wärmedämmung WLG 040 mit Gefälleausbildung s. EnEV Dampfsperre Bitumen-Voranstrich Stahlbetondecke C20/25 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen Aufbau PVC-Belag (70% der WE) 3.O.0.05 BRH 90 4,56 m2 8,542 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.1.3 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich TV 1,20 Küche BF: RU: RH: 20,86 m2 20,991 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.1.2 -0.19 FB: PVC WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 7,22 125 1,20 Wohnen BF: RU: RH: 125 125 89 2,135 6,875 6,875 4,04 22,78 m2 19,426 m 2,625 m ±0.00 WE.3.0.5.6 -0.19 FB: Parkett WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 10,16 m2 12,810 m 2,625 m -0.015 WE.3.0.5.8 -0.19 FB: Estrich WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 3,84 Wohnen BF: RU: RH: Kind 1 BF: RU: RH: 89 2,135 TV 3,515 3,515 3,515 12,36 m2 14,063 m 2,625 m -0.015 WE.3.0.5.7 -0.19 FB: Estrich WB: GK, Putz, gestrichen DB: Gespachtel, Anstrich 1,83 Schlafen BF: RU: RH: 3 Zimmer WF 75,9m2 NFa 73,2m2 50mm 15mm 0,5mm 160mm415mm 4mm 200mm 445 05 24 BRH 0,00 1 24 BRH 90 1 24 BRH 90 24 24 BRH 0,00 14 3.N-O.0.04 RR 14 16 2 1 24 2 3.N.0.03 14 14 2 1 24 1 24 16 16 14 24 24 25 3.N.0.02 8,16 m2 15% WF 1,20 2,325 16 15% WF 3.N-W.0.01 A3 16 B3 10,89 m2 nicht tragende Innenwand 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 2 2 2 Rohbau 14 14 16 24 1 125 3,80 24 1 B3 1,625 4,82 24 1 125 125 1,20 A3 1,985 7 66 1 24 1 125 5,05 3,22 125 7,13 24 2,965 10,24 16 Fassade Gesamtmaß 1 24 1 1 24 1 2,49 1 24 1 1 24 1 2,49 1 24 1 24 2,51 24 1,23 1,355 125 4,595 1,125 15 1 24 3,32 3,725 125 1 24 2,10 1 24 5,97 1,20 2,325 1,20 2,325 3,28 1,00 1,535 1,00 1,70 1,535 14 14 24 19,68 25 14 Gesamtmaß Fassade 7,92 m2 15% WF Rohbau 2,50 Trockenbau 14 Straßenseite Trockenbau Abajstraße Nr. 9 9,54 m2 15% WF 2,50 Trockenbau Rohbau Fassade Gesamtmaß AUSFÜHRUNGSPLANUNG 2 N 2 2 16 0 5 1 2 3 16 1,25 20,00 10 1,96 2,625 45 3,96 1,20 2,325 1,20 2,325 25 m 4 BT3 EG BAUHERREN: ARCHITEKTIN: GESOBAU AG Anne Lampen Architekten GmbH Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Schlesische Str. 31 10997 Berlin Tel: 030 4073 1417 Fax: 030 4073 1536 Tel: 030-616 516 6 Fax: 030-616 516 70 E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected] www.anne-lampen.de Maßstab: DIN A1 Datum: 1:50 Gez: 03.08.2016 sb/cdb Plan: KAS105 BT3 EG Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn Index B 1 2 14 41 24 Außenwand 20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2 140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035, geklebt und gedübelt s. EnEV 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 8 32 24 Außenwand KG 80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 240mm Beton WU s. Statik 24 35 11 Trennwand KG Treppenraum 240mm Beton s. Statik 100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 10mm Systemputz 8 24 11,17 7,68 24 1,22 24 1,79 24 1,58 24 5,97 24 8 24 1,58 24 5,97 24 8 50mm 15mm 0,5mm 160mm415mm 4mm 200mm 8 8 8 24 24 24 5,53 m2 5,53 m2 5,53 m2 4,49 m2 4,41 m2 4,41 m2 4,41 m2 4,41 m2 15mm 65mm 0,5mm 30mm 130mm 20mm 250mm 26 5,53 m2 25 51 5,53 m2 2,95 5,53 m2 2,95 3,15 20 445 05 24 8 24 nicht tragende Innenwand 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 8 8 24 RR 8 Wohnungstrennwand 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 1 8 26 24 24 A3 1 8 19,68 B3 125 75 25 25 8 Dachaufbau über Staffelgeschoss Dachbekiesung, Körnung 16/32mm Schutzlage Dachabdichtung nach DIN 18531 PE-Folie Wärmedämmung WLG 040 mit Gefälleausbildung s. EnEV Dampfsperre Bitumen-Voranstrich Stahlbetondecke C20/25 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett Estrich PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 34 20 14 154,36 m2 59,641 m 2,360 m -2.87 WE.3.-1.1.2 -2,87 FB: <Fertigboden> WB: Putz DB: Gespachtel, Anstrich 6,875 33 Mieterkeller BF: RU: RH: 5mm 65mm 0,5mm 30mm 90mm 200mm 120mm 4,20 1,01 2,135 10 26 76 40 24 1,62 1,20 3,15 5 KG Treppenraum 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 40 16 Stg 17,9/ 28 3,69 24 1,01 2,135 16,47 m2 18,110 m 2,360 m -2.87 WE.3.-1.1.4 -2,87 FB: <Fertigboden> WB: Putz DB: Gespachtel, Anstrich 19,68 24 BD 20/20 Bodendurchbruch DD 20/20 Deckendurchbruch Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster (inkl. Lüftungseinrichtungen) Die notwendige aktive Fensterlüftung muß durch den Nutzer gewährleistet sein. BRH 2,06 Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma verantwortlich zu prüfen. Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3) Technik BF: RU: RH: Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik. Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen. 39,61 m2 25,210 m 2,360 m -2.87 WE.3.-1.1.3 -2,87 FB: <Fertigboden> WB: Putz DB: Gespachtel, Anstrich Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in Verbindung mit der Statik RR Maße sind vor Ort zu prüfen! Statik beachten! Detailplanung beachten! 1,76 1,01 2,135 Wanddurchbruch 30db 3,555 40 30 1,995 KiWa Abst. BF: RU: RH: WD 20/10 2,46 2,46 2,015 24 1,01 2,135 10 1,995 6,635 6,635 Fahrradabstell (33 Stck.) BF: 67,61 m2 RU: 33,730 m RH: 2,360 m -2.87 WE.3.-1.1.5 -2,87 FB: <Fertigboden> WB: Putz DB: Gespachtel, Anstrich 10 5 1,01 2,135 BRH 2,06 RR 25 2,01 3,96 HK Oberkante Fertigfußboden Oberkante Rohdecke Brüstungshöhe ab OKFF lichte Raumhöhe Regenfallrohr 24 40 30 24 24 3,59 4,16 m2 5,22 m2 6,635 4,16 m2 7,75 m2 6,635 15,25 1,52 24 16,82 m2 26,161 m 2,360 m -2.87 TH3. -1. -2,87 FB: <Fertigboden> WB: Putz DB: Gespachtel, Anstrich OKFF OKRD BRH LRH RR 25 Treppenhaus BF: RU: RH: 1,51 4,16 m2 24 FB: WB: DB: 4,31 m2 24 2,01 5,21 19,68 3.-1.Aufzug 4,16 m2 4,16 m2 24 4,16 m2 3,52 m2 7,513 m 16,390 m -3.93 -3.93 Beton Beton Beton 1,01 2,135 4,16 m2 Schacht BF: RU: RH: 2,51 24 -2,87 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Horizontale Abdichtung/Sperrschicht Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden KG 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 40 1,01 2,135 1,20 4,31 m2 B: <Bodenbelag> NF: 6,16 m2 4,16 m2 10 4,31 m2 Treppe 4,16 m2 5mm 65mm 0,5mm 30mm 160mm 5mm 400mm 100mm 50mm 1,19 3,385 1,01 2,135 24 24 3,285 EG unterkellert PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke s. Statik Kellerdeckendämmung WLG 035, weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV 5 5 4,35 m2 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 EG nicht unterkellert 4,43 m2 24 4,39 m2 45,09 m2 76,664 m 2,360 m -2.87 WE.3.-1.1.1 -2,87 FB: <Fertigboden> WB: Putz DB: Gespachtel, Anstrich 2,725 4,39 m2 4,53 m2 Flur BF: RU: RH: 24 4,96 m2 2,725 4,31 m2 12 4,35 m2 9,625 51 20 19 1,20 1,20 BRH 1,86 3.S.-1.01 80 50 6,875 6,875 Aufbau PVC-Belag (70% der WE) 5mm 65mm 0,5mm 30mm 40mm 200mm Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN 40 30 Index Änderung Zeichen Datum 1,47 BRH 2,06 3,63 (wenn nicht anders ausgezeichnet) 8 24 8 24 8 24 15,245 7,68 24 5,07 10,23 24 24 8 2,52 19,68 B3 24 80 50 3,155 24 8 5,97 24 8 5,97 24 8 24 WHG 1593 Kastanienallee 105 13158 Berlin KAS105 8 8 24 8 24 24 8 3.S.-1.01 RR 8 24 8 8 BRH 1,86 AUSFÜHRUNGSPLANUNG BT3 KG 8 A3 N 0 5 1 2 3 m 4 BAUHERREN: ARCHITEKTIN: GESOBAU AG Anne Lampen Architekten GmbH Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Schlesische Str. 31 10997 Berlin Tel: 030 4073 1417 Fax: 030 4073 1536 Tel: 030-616 516 6 Fax: 030-616 516 70 E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected] www.anne-lampen.de Maßstab: DIN A1 Datum: 1:50 Gez: 03.08.2016 sb/cdb Plan: KAS105 BT3 KG Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn Index B 1 2 14 41 24 Außenwand 20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2 140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035, geklebt und gedübelt s. EnEV 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 +12,93 GEFÄLLE mind.2% 8 20 GEFÄLLE mind.2% Außenwand KG 80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 240mm Beton WU s. Statik 32 24 +12,595 1 Wohnungstrennwand 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 50mm 15mm 0,5mm 160mm415mm 4mm 200mm 20 445 05 24 845 +9,065 +9,97 25 51 26 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 nicht tragende Innenwand 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 125 75 25 25 Aufbau PVC-Belag im Staffelgeschoss 5mm 65mm 0,5mm 30mm 140mm 20mm 250mm Natur-bzw. Werksteinplatten nach Bemusterung Klebung Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 25 51 1 1,475 3,40 Staffel Aufbau Werkstein Staffelgeschoss im Treppenhaus 20mm 55mm 0,5mm 30mm 125mm 20mm 250mm 26 90 2,63 2,63 2,63 26 24 +11,695 24 1 30 20 20 35 11 Trennwand KG Treppenraum 240mm Beton s. Statik 100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 10mm Systemputz +8,555 3,135 2,625 2,625 2,625 25 51 26 15mm 65mm 0,5mm 30mm 130mm 20mm 250mm PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Wärmedämmung inkl. Trittschall WLG 045 s. EnEV 200mm Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 34 20 14 19 51 20 5 5 10 40 KG Treppenraum 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 5 84 12 20 19 3,27 3,27 KG OKFF OKRD BRH LRH RR Oberkante Fertigfußboden Oberkante Rohdecke Brüstungshöhe ab OKFF lichte Raumhöhe Regenfallrohr WD 20/10 Wanddurchbruch BD 20/20 Bodendurchbruch DD 20/20 Deckendurchbruch Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster (inkl. Lüftungseinrichtungen) 30db 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden -2,87 Die notwendige aktive Fensterlüftung muß durch den Nutzer gewährleistet sein. 5 40 Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma verantwortlich zu prüfen. Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3) 510 40 1,06 1,06 510 5 40 40 40 +43,97 +43,70 ze. HGW 2,88 KG Treppenraum KG -0,265 2,87 2,36 2,36 2,87 -0,39 Staubbindender Anstrich 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Horizontale Abdichtung/Sperrschicht Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 5 1 30 2,965 1,475 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke s. Statik Kellerdeckendämmung WLG 035, weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV ±0,00 +44,24 EG EG unterkellert PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke s. Statik Kellerdeckendämmung WLG 035, weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV KG 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 40 20 14 34 2,625 Eingang BT3 EG unterkellert 5mm 65mm 0,5mm 30mm 90mm 200mm 120mm 51 2,625 +2,625 32 19 2,625 26 76 40 90 +2,965 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 EG nicht unterkellert 5mm 65mm 0,5mm 30mm 160mm 5mm 400mm 100mm 50mm 10 Natur-bzw. Werksteinplatten nach Bemusterung Klebung Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Wärmedämmung inkl. Trittschall WLG 045 Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 20 34 14 1OG Bodenfliesen, inkl. Abdichtung, geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Wärmedämmung inkl. Trittschall WLG 045 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik eventuell Abhangdecke Aufbau Werkstein Normalgeschoss im Treppenhaus 20mm 55mm 0,5mm 60mm 200mm 5mm 65mm 0,5mm 30mm 90mm 200mm 120mm 1,475 2,965 2,625 2,625 2,625 Aufbau Fliesen im Badbereich 15mm 65mm 0,5mm 60mm 200mm 5mm 65mm 0,5mm 30mm 40mm 200mm 12 +5,59 1 24 20 14 34 14 20 34 +5,93 Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett Estrich PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 Aufbau PVC-Belag (70% der WE) Aufbau PVC-Belag (100% der WE) 5mm 65mm 0,5mm 70mm 2OG Dachaufbau über Staffelgeschoss Dachbekiesung, Körnung 16/32mm Schutzlage Dachabdichtung nach DIN 18531 PE-Folie Wärmedämmung WLG 040 mit Gefälleausbildung s. EnEV Dampfsperre Bitumen-Voranstrich Stahlbetondecke C20/25 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik. Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen. Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in Verbindung mit der Statik Maße sind vor Ort zu prüfen! Statik beachten! Detailplanung beachten! Schnitt A3-A3 Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN (wenn nicht anders ausgezeichnet) Index Änderung Zeichen Datum WHG 1593 Kastanienallee 105 13158 Berlin KAS105 AUSFÜHRUNGSPLANUNG 0 5 1 2 3 m 4 BT3 Schnitt A3-A3 BAUHERREN: ARCHITEKTIN: GESOBAU AG Anne Lampen Architekten GmbH Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Schlesische Str. 31 10997 Berlin Tel: 030 4073 1417 Fax: 030 4073 1536 Tel: 030-616 516 6 Fax: 030-616 516 70 E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected] www.anne-lampen.de Maßstab: DIN A1 Datum: 1:50 Gez: 03.08.2016 sb/cdb Plan: Index KAS105 BT3 A3-A3 B Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn 1 2 14 41 24 Außenwand 20mm Silikatputz + Oberputz mind. 2mm Körnung, 17kg/m2 140mm Mineralwolle-Dämmplatte WLG 035, geklebt und gedübelt s. EnEV 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 8 32 24 Außenwand KG 80mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 240mm Beton WU s. Statik 24 35 11 Trennwand KG Treppenraum 240mm Beton s. Statik 100mm XPS-Perimeterdämmung WLG 039 s. EnEV 10mm Systemputz 1 Wohnungstrennwand 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 240mm KS-Mauerwerk s. Statik 10mm Systemputz, Oberflächenbeschaffenheit Q2 26 24 +12,93 20 445 05 24 20 26 +9,97 25 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 26 +9,065 5mm 65mm 0,5mm 30mm 40mm 200mm 25 51 20 19 5mm 65mm 0,5mm 30mm 90mm 200mm 120mm 12 Aufbau PVC-Belag (100% der WE) PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Wärmedämmung inkl. Trittschall WLG 045 s. EnEV 200mm Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 5mm 65mm 0,5mm 70mm 26 5mm 65mm 0,5mm 30mm 160mm 5mm 400mm 100mm 50mm 76 40 10 5 5 40 2,965 51 5 Oberkante Fertigfußboden Oberkante Rohdecke Brüstungshöhe ab OKFF lichte Raumhöhe Regenfallrohr WD 20/10 Wanddurchbruch BD 20/20 Bodendurchbruch DD 20/20 Deckendurchbruch +44,19 +43,70 ze. HGW 2,88 KG Erforderliches Schalldämm-Maß der Fenster (inkl. Lüftungseinrichtungen) 30db Die notwendige aktive Fensterlüftung muß durch den Nutzer gewährleistet sein. 2,87 -0,39 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke s. Statik Kellerdeckendämmung WLG 035, weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV 12 20 19 2,625 ±0,00 +44,24 2,36 OKFF OKRD BRH LRH RR EG unterkellert 5mm 65mm 0,5mm 30mm 90mm 200mm 120mm EG 32 19 84 1,475 +2,625 2,36 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Horizontale Abdichtung/Sperrschicht Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden KG Treppenraum 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 100mm Dämmung XPS WLG 040 s. EnEV 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 10 34 20 14 +2,965 1 30 34 EG unterkellert PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 040 s. EnEV Stahlbetondecke s. Statik Kellerdeckendämmung WLG 035, weiß kaschiert, geklebt u. gedübelt s. EnEV 5 Bodenfliesen, inkl. Abdichtung, geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Wärmedämmung inkl. Trittschall WLG 045 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik eventuell Abhangdecke 1OG 5,495 PVC-Belag geklebt Heizestrich mit FB-Heizung PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Wärmedämmung WLG 045 s. EnEV Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 KG 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 40 2,625 2,965 Aufbau Fliesen im Badbereich 8,805 2,625 +5,59 +43,86 Aufbau Fliesen Staffelgeschoss im Treppenhaus Feinsteinzeug Fliesen im Dünnbett Estrich PE-Folie Trittschalldämmung, druckfest, WLG 045 s. EnEV Leichtbeton als Höhenausgleich Perliteschüttung Stahlbetondecke C25/30 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen, Oberflächenbeschaffenheit Q2 EG nicht unterkellert 20 14 +5,93 34 34 2OG 15mm 65mm 0,5mm 60mm 200mm Dachaufbau über Staffelgeschoss Dachbekiesung, Körnung 16/32mm Schutzlage Dachabdichtung nach DIN 18531 PE-Folie Wärmedämmung WLG 040 mit Gefälleausbildung s. EnEV Dampfsperre Bitumen-Voranstrich Stahlbetondecke C20/25 s. Statik Untersicht gespachtelt und gestrichen Aufbau PVC-Belag (70% der WE) 3,135 2,625 15mm 65mm 0,5mm 30mm 130mm 20mm 250mm 34 20 14 5mm 65mm 0,5mm 30mm 140mm 20mm 250mm 51 51 50mm 15mm 0,5mm 160mm415mm 4mm 200mm 51 2,83 Aufbau PVC-Belag im Staffelgeschoss 845 90 2,63 1,475 1 30 20 2,89 2,63 +11,695 +8,555 2,625 nicht tragende Innenwand 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 75mm GK-Ständer mit Mineralwolle Einlage 25mm GK, doppelt beplankt, fugen- und flächenverspachtelt, Oberflächenbeschaffenheit Q2 125 75 25 25 GEFÄLLE mind.2% GEFÄLLE mind.2% Staffel 1 +12,595 Alle Maße sind am Bau von der ausführenden Firma verantwortlich zu prüfen. Der Ausführende ist verpflichtet, den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen hinzuweisen. (VOB/B,§3. Nr.3) 400mm Bodenplatte WU Beton C25/30 s. Statik 50mm Sauberkeitsschicht z.B. Magerbeton verdichteter Boden 5 40 -2,87 5 40 40 40 KG Zeichnung gilt nur in Zusammenhang mit der Statik. Wanddurchbrüche, Deckenaussparungen, Unterund Überzüge sind der Statik zu entnehmen. Abrissarbeiten von tragenden Bauteilen nur in Verbindung mit der Statik Maße sind vor Ort zu prüfen! Statik beachten! Detailplanung beachten! Alle Höhenangaben ab +/-0,00=+44.24 ü. NN (wenn nicht anders ausgezeichnet) Index Änderung Zeichen Datum Schnitt B3-B3 WHG 1593 Kastanienallee 105 13158 Berlin KAS105 AUSFÜHRUNGSPLANUNG BT3 Schnitt B3-B3 BAUHERREN: ARCHITEKTIN: GESOBAU AG Anne Lampen Architekten GmbH Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Schlesische Str. 31 10997 Berlin Tel: 030 4073 1417 Fax: 030 4073 1536 Tel: 030-616 516 6 Fax: 030-616 516 70 E-Mail: [email protected] E-mail: [email protected] www.anne-lampen.de Maßstab: DIN A1 Datum: 1:50 Gez: 03.08.2016 sb/cdb Plan: KAS105 Pfad: G:\+Daten\Objekte\Kastanienallee 105\archicad\KAS105_AU-20160701.bpn Index B Geschäftsbereich/Kundencenter: ... Wohnhausgruppe: ... Wartungsvertrag für RWA-Anlagen zwischen der GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin - im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt - und ... ... ... - im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt - Präambel Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Modernisierungsprojektes WHG ... - ... Straße ..., ... Berlin eine neue Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA-Anlage) für das Objekt geliefert und montiert. Mit dem vorliegenden Vertrag wird die regelmäßige Wartung der Anlage während des Gewährleistungszeitraumes geregelt. Wartungsvertrag für RWA-Anlagen WHG ... – ... Straße ..., ... Berlin § 1 Vertragsgegenstand / Leistungsumfang 1. Gegenstand des Vertrages sind die regelmäßige Inspektion, Sicherheitsprüfung und Wartung inklusive aller erforderlichen Nachstellarbeiten (nachfolgend Wartung) von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach Maßgabe dieser Vereinbarung. 2. Der AN übernimmt die in diesem Vertrag bezeichneten Leistungen in dem/den benannten Objekt/en gemäß den Anlagen zu diesem Vertrag, wobei dieser Wartungsvertrag die Wartung sämtlicher in Anlage 1 zum Vertrag benannten Anlagen umfasst, der Leistungsumfang für die Wartung durch diesen Vertrag sowie Anlage 2 zum Vertrag definiert wird. 3. Die mit diesem Vertrag vereinbarten Leistungen erfolgen unabhängig von geltenden Gewährleistungspflichten des AN, neben diesen. 4. Für über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende und nicht der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers unterliegende Instandsetzungsarbeiten, die für die Funktionsfähigkeit erforderlich sind, holt der Auftragnehmer einen gesonderten Auftrag des Auftraggebers ein, der sich an den Leistungen gemäß dem einschlägigen Einheitspreiskatalog (EPK) des AG orientiert. Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn der Auftraggeber diesen Auftrag schriftlich erteilt hat. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. 5. Der AN gewährleistet einen 24-Stunden-Notdienst für Havariefälle, der an allen Tagen ganztägig erreichbar und einsatzbereit ist. Die Beauftragung des Havarieeinsatzes erfolgt telefonisch durch den AG. Die Notrufverbindung des AN ist bei Abschluss dieses Vertrages vorzulegen. Als Notfall gilt insbesondere ein Ausfall der RWA-Anlage. Die Störungsbeseitigung ist sofort nach Beauftragung einzuleiten und innerhalb von 4 Stunden abzuschließen. 6. Aufgaben und Mitverantwortung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht 7. Der AN weiß, dass der AG die Verkehrssicherheit seiner Liegenschaften und der dazugehörigen Anlagen gewährleisten muss. Der AN macht sich diese Pflicht zu eigen und wird im Zuge seiner Tätigkeit für den AG auf jedwede Umstände achten, die eine Gefahrenquelle in den Gebäuden oder in den dazugehörigen Anlagen für sich selbst oder für Dritte darstellen können. Der AN wird die festgestellten Gefahrenquellen umgehend sichern, die eingeleiteten Sicherungsmaßnahmen in seinen Arbeitsunterlagen dokumentieren und den AG noch am Tage der Gefahrenfeststellung, spätestens jedoch am darauffolgenden Werktag über die Gefahrenquelle und die eingeleiteten Sicherungsmaßnahmen informieren. Der AN wird diese Maßnahmen unter Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften und der Regeln zum vorbeugenden Arbeits- und Brandschutz ausführen. Die Maßnahmen sind zu dokumentieren und müssen jederzeit vom AG bzw. seinem Beauftragten für Verkehrssicherung eingesehen werden können. § 2 Wartungsintervalle 1. Die Wartungsarbeiten erfolgen einmal jährlich, jeweils im Monat .... Sie werden erstmals im Monat ... 20... ausgeführt. 2. Ist die Abarbeitung des Auftrages nicht innerhalb der vorgegebenen Frist möglich, ist der AG hierüber unverzüglich unter Angabe der Gründe zu informieren. Mit gleicher Nachricht ist an- GESOBAU AG Seite 2 von 9 Wartungsvertrag für RWA-Anlagen WHG ... – ... Straße ..., ... Berlin zugeben, wann die Arbeiten abgeschlossen sein werden. Die Fristverlängerung ist nur wirksam, wenn diese angemessen ist. Führt der AN die Arbeiten nicht in der von ihm bezeichneten Nachfrist aus, und verstreicht eine vom AG gesetzte Nachfrist, ohne dass die Arbeiten durchgeführt sind, hat der AG das Recht der Ersatzvornahme. Die Kosten hierfür trägt der AN. 3. Die Anzahl gegebenenfalls durch Rechtsvorschriften und nach Herstellervorgaben vorgeschriebener Wartungen ist mindestens einzuhalten, insbesondere die durch sachkundige Personen vorzunehmenden Prüfungen. 4. Erkennt der AN, dass z. B. nach der Art der Anlage oder ihrer Nutzung oder der für die Wartung bestehenden Vorschriften andere Wartungsintervalle notwendig werden, hat er den AG darauf hinzuweisen. Das betrifft insbesondere Wartungsvorgaben, die durch die Hersteller von Anlagenteilen und Baugruppen gestellt werden. Bleiben diese durch den AN unberücksichtigt, so gehen entstehende Schäden und Kosten zu seinen Lasten. § 3 Organisation der Leistungsdurchführung 1. Alle Wartungsarbeiten werden an normalen Werktagen, Montag bis Freitag, in der Zeit zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr ausgeführt. An- und Abfahrten – auch mehrfache – zum Einsatzort, Schlüsselbesorgung beim AG, Terminvereinbarungen mit Vertretern des Auftraggebers und Mietern gehören zum Leistungsumfang. 2. Der AG wird dem AN sämtliche Schlüssel bereitstellen, die dieser benötigt, um zu den vertragsgegenständlichen Anlagen und in die technischen Betriebsräume zu gelangen. 3. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten (Tag und Zeitrahmen) sowie deren Umfang und die zu erwartenden technischen Einschränkungen für die Mieter hat der AN dem zuständigen Service-Punkt des AG und gegebenenfalls betroffenen Mietern rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen und mit ihnen abzustimmen. Hierzu vereinbart der AN mit dem AG spätestens vier Wochen vor Beginn der Wartungsarbeiten einen Termin zur Durchführung der Wartungsarbeiten. Der AG wird dem AN gegebenenfalls eine aktuelle Mieterliste übergeben und im Vorfeld der Wartungsarbeiten einen entsprechenden Hausaushang anbringen. Die Terminvereinbarung mit den Mietern übernimmt der AN in eigener Verantwortung. Nach Abschluss der Wartungsarbeiten in den Mieteinheiten übergibt der AN dem AG eine Liste, in der die nicht angetroffenen Mieter namentlich aufgeführt sind. 4. Die Wartung wird in bewohnten Objekten durchgeführt. Der AN hat daher geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Schmutz und Beschädigungen zu vermeiden. Entstehende Schäden sind zu ersetzen. 5. Die technischen Betriebsräume sind stets besenrein zu halten und beim Verlassen zu verschließen. 6. Bei Wartungsarbeiten in Mieteinheiten sind Stromentnahmen aus dem Stromnetz der Mieteinheit zu vermeiden. GESOBAU AG Seite 3 von 9 Wartungsvertrag für RWA-Anlagen WHG ... – ... Straße ..., ... Berlin 7. Der AN benennt dem AG bei Abschluss des Vertrages einen Mitarbeiter seines Betriebes als Ansprechpartner für sämtliche im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zu klärende Fragen und stellt dessen Erreichbarkeit während der üblichen Arbeitszeiten gemäß Abs. 1 sicher. § 4 Qualitätssicherung 1. Für die Ausführung der Arbeiten sind vom AN grundsätzlich nur betriebseigene Fachkräfte (Meister, Facharbeiter) zu beschäftigen. Die Übertragung einzelner oder aller dem AN aufgrund dieses Vertrages obliegender Leistungspflichten auf Dritte (Subunternehmer) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Die Erteilung der Zustimmung steht im Ermessen des AG; eine Zustimmungspflicht des AG besteht nicht. 2. Die eingesetzten Monteure haben sich in ordentliche Montageanzüge zu kleiden und einen gut ersichtlichen Firmenausweis mit Lichtbild zu tragen oder auf Aufforderung durch den AG einen GESOBAU-Baustellenausweis, der durch den AG zur Verfügung gestellt wird. Die Monteure haben ordentlich gepflegte Fahrzeuge zu führen, die in Bezug auf die Firmenkennzeichnung einheitlich zu gestalten sind. 3. Alle verwandten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Materialien haben dem Stand der Technik zu entsprechen. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten. 4. Der AN verpflichtet sich, bei der Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen in und an den oben genannten Anlagen, diese stets funktionstüchtig und verkehrssicher zu halten. Der angetroffene Ausstattungsstandard ist mindestens beizubehalten. Der AN verpflichtet sich, die Arbeiten fachgerecht nach den Vorgaben dieser Vereinbarung, den Vorgaben der Hersteller (werkseitige Checklisten), den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen, sowie den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen Normen und DINVorschriften sowie den einschlägigen VDMA-Blättern, insbesondere Nr. 24186 auszuführen. 5. Sämtliche Arbeiten hat der AN durch entsprechende Leistungsnachweise zu protokollieren und vom zuständigen Objektbetreuer des AG gegenzeichnen zu lassen. Wurden die Leistungen nicht protokolliert oder vom Objektbetreuer des AG nicht bestätigt, so gelten sie als nicht erbracht und ermächtigen den AG zur Minderung. 6. Für jede Anlage ist ein Wartungsbuch zu führen. Im Wartungsbuch sind die ausgeführten Wartungsarbeiten, Instandsetzungsarbeiten, Änderungen der Anlage und die Betriebseinstellungen zu dokumentieren. Das Wartungsbuch ist in Abstimmung mit dem AG an geeigneter Stelle zu hinterlegen. Die Verwahrung und Erneuerung des Wartungsbuchs obliegt dem AN. Abgeschlossene Wartungsbücher erhält der AG. 7. Zusätzlich erstellt der AN jährlich zum 01. Oktober einen Zustandsbericht der Anlagen und Stationen. Dieser Bericht enthält detaillierte Angaben je Anlage/Station über notwendige Modernisierungsarbeiten und planbare Instandsetzungsarbeiten, die nicht durch den Wartungsvertrag geregelt sind, bzw. der Gewährleistung unterfallen, einschließlich der Schätzkosten für diese Maßnahmen. Der Bericht ist in einer vom AG vorgegebenen Form zu erstellen und an die technische Fachabteilung zu geben. 8. Der AN ist verpflichtet, dem AG jederzeit ohne gesonderte Vergütung Auskunft über den Stand und Durchführung der Leistungen sowie über den Zustand der vertragsgegenständlichen Anlagen hinsichtlich der Betriebsbereitschaft zu geben. GESOBAU AG Seite 4 von 9 Wartungsvertrag für RWA-Anlagen WHG ... – ... Straße ..., ... Berlin § 5 Vergütung und Zahlungsabwicklung 1. Der AN erhält als Vergütung eine Jahrespauschale von: jährliche Vergütung (netto) zzgl. 19 % USt. jährliche Vergütung (brutto) ... € ... € ... € Der Jahresgesamtbetrag errechnet sich aus den in der Anlage 1 benannten Einzelpreisen. 2. Der AN legt nach Durchführung der Wartungsarbeiten Rechnung über die erbrachten Leistungen. Die Rechnungslegung erfolgt je Wirtschaftseinheit (Wohnhausgruppe), spätestens bis zum 10. Januar des Folgejahres. Der Rechnung ist ein Nachweis über die erfolgte Wartung beizufügen. Die Rechnungslegung erfolgt einmal jährlich. Bei mehreren Wartungsdurchgängen pro Jahr sollen maximal zwei Rechnungen über Teilbeträge des Jahresgesamtbetrages erfolgen. Die Zahlung ist 21 Tage nach Rechnungslegung fällig. Der AG ist berechtigt, für die Rechnungslegung eine bestimmte Form vorzugeben. 3. Zahlungen erfolgen ohne Einbehalt einer Sicherheitsleistung. Bei Vertragsende kann der AG eine Sicherheit in Höhe der noch zu erbringenden Leistungen einbehalten. 4. Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Leistungen einschließlich erforderlicher Nebenleistungen des AN abgegolten, die im Zuge der Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten erbracht werden. Mit umfasst sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten einschließlich jeglicher Sonderzahlungen wie Überstunden- oder Nachtzuschläge, An- und Abfahrtszeiten, die Schlüsselbesorgung beim AG, Material und Fahrtkosten, Terminvereinbarungen mit Vertretern des Auftraggebers und Mietern, Abtransport und nachweislich fachgerechte Entsorgung aller demontierten Materialien, Bauteile, Materialreste und Öle. Alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge etc.), Kleinmaterialien und Hilfsstoffe (Schmiermittel, Reinigungsmittel etc.) sind im vertraglichen Leistungsumfang enthalten und werden nicht gesondert vergütet. 5. Der vereinbarte Pauschalpreis je Anlage ist ein Festpreis für die Dauer der Vertragslaufzeit gemäß § 6 Abs. 1. Nachforderungen sind nicht möglich. Sie sind auch für den Fall ausgeschlossen, dass sich für den AN Lohn-, Material- oder andere Kosten erhöhen. 6. Arbeiten gemäß § 1 Abs. 4 werden auf Nachweis nach Zeit- und Materialaufwand gesondert berechnet. Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt auf der Basis des jeweils einschlägigen Einheitspreiskataloges des AG bzw. werden in Ausnahmefällen vor Arbeitsbeginn mit dem Auftraggeber gesondert vereinbart. Den Rechnungen sind die durch den Objektbetreuer des AG gegengezeichneten Belege der Wartungsausführungen beizufügen. Auf Anforderung hat der AN eine Abnahmebestätigung des Objektbetreuers bzw. einer sonstigen vom AG benannten dritten Person für die berechneten Leistungen vorzulegen. Diese Nachweise sind stets zeitnah (maximal 5 Tage) vom AG gegenzuzeichnen und müssen beim AN zur Prüfung vor- GESOBAU AG Seite 5 von 9 Wartungsvertrag für RWA-Anlagen WHG ... – ... Straße ..., ... Berlin gehalten werden. Nicht protokollierte oder zeitnah vom AG bestätigte Stundenlohnleistungen gelten als nicht erbracht und ermächtigen den AG zur Rechnungskürzung. 7. Bei Außerbetriebsetzung und/oder Erneuerung von Stationen, Anlagen oder Anlagenteilen ist eine anteilige Herabsetzung des Vertragspreises zu vereinbaren. Bei Veränderungen im Bestand des AG ist die Vergütung ab dem Monat des Zugangs oder Abgangs von Wohnhausgruppen in Höhe der anteiligen Summe der Wohnhausgruppe anzupassen. § 6 Vertragsdauer / Kündigung 1. Das Vertragsverhältnis beginnt am: und endet am 01.01.20... 31.12.20..., ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung wird ausgeschlossen. 2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich: a.) b.) c.) d.) e.) wenn mehr als 5 % der ausgeführten Arbeiten zu berechtigten Mängelrügen führen, wenn mehr 5 % der ausgeführten Wartungsarbeiten nicht oder erst innerhalb der gesetzten Nachfrist (§ 2 Abs. 2) erledigt wurden, der fruchtlose Ablauf einer Frist gemäß § 7 Abs. 3, die Außerbetriebsetzung, Sanierung/Modernisierung oder Erneuerung der zu wartenden Anlagen bzw. die Veräußerung des vertragsgegenständlichen Gebäudebestandes, wenn über das Vermögen des AN das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder dessen Eröffnung mangels einer den Kosten des Insolvenzverfahrens entsprechenden Masse abgelehnt worden ist, oder wenn die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist, dass gegen den AN ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist. 3. Bei Veränderungen im durch diesen Vertrag betroffenen Bestand des AG auch vor Ablauf der Vertragsdauer gemäß § 6 Abs.1, z. B. durch Außerbetriebsetzung, Sanierung/Modernisierung oder Erneuerung der zu wartenden Anlagen bzw. Veräußerung von Gebäuden, vereinbaren die Parteien bereits jetzt eine Minderung des Vertragsumfanges um diese Einheiten ab dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Änderung eintritt. Die Wartungsvergütung verringert sich entsprechend. 4. Bei Vertragsende hat der AN dem AG alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstandenen Unterlagen einschließlich des Wartungsbuches auszuhändigen. GESOBAU AG Seite 6 von 9 Wartungsvertrag für RWA-Anlagen WHG ... – ... Straße ..., ... Berlin § 7 Gewährleistung / Mängelansprüche 1. Der AN verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Ausführung der vertraglichen Leistungen im vereinbarten Umfang. Er übernimmt für die von ihm nach diesem Vertrag ausgeführten Leistungen die Gewährleistung. 2. Im Falle einer nicht erbrachten oder nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistung kann der AG nach Aufforderung zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung unter Fristsetzung und fruchtlosem Fristablauf ein Minderungsrecht ausüben. Hierbei gilt jede mangelbehaftete Teilleistung als nicht erbracht. Bestreitet der AN, dass die Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht wurden, trägt er die Beweislast. Hinweise und Beanstandungen des AG sind durch den AN zu berücksichtigen und entsprechend umzusetzen. 3. Fordert der AG den AN auf, einen vom AN verursachten oder zu vertretenden Mangel zu beheben, ist der AN verpflichtet, den Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen bzw. innerhalb einer vom AG mit der Aufforderung zur Mangelbeseitigung gesetzten Frist, zu beseitigen und den AG über die erfolgreiche Mangelbeseitigung schriftlich zu informieren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der AG berechtigt, den Mangel auf Kosten des AN selbst zu beseitigen oder durch einen Dritten beseitigen zu lassen. 4. Der AG ist berechtigt, die ihm infolge der mangelhaften Leistungserbringung entstandenen Kosten durch einfache Erklärung gegen Forderungen des AN aufzurechnen. 5. Das Recht auf weitergehenden Schadensersatz bleibt unberührt. § 8 Haftung / Versicherungspflicht 1. Der AN haftet gegenüber dem AG für sämtliche Schäden und Folgeschäden, die im Rahmen der Vertragsabwicklung durch ihn selbst, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen (einschließlich etwaiger Subunternehmer) verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. 2. Soweit hierbei Dritte oder deren Eigentum geschädigt werden und der AG hierfür in Anspruch genommen wird, wird der AN den AG von der Haftung freistellen. Der AG ist in diesem Zusammenhang berechtigt, Forderungen Dritter auszugleichen und insoweit durch einfache Erklärung gegen Forderungen des AN aufzurechnen. Der AG verpflichtet sich in diesem Fall, eventuell bestehende Rückforderungsansprüche gegen Dritte an den AN abzutreten. 3. Zur Absicherung etwaiger Ersatzansprüche aus dem Vertrag hat der AN unverzüglich eine Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung seiner Versicherungsgesellschaft nachzuweisen, die der Überprüfung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen unterliegt. Der Versicherungsschutz muss alle Schäden, auch Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden sowie mittelbare und Drittschäden je Einzelschadensfall bis zur Höhe der wie folgt vereinbarten Deckungssummen umfassen: 2.500.000,00 € bei Personenschäden- und Sachschäden 500.000,00 € bei Vermögensschäden GESOBAU AG Seite 7 von 9 Wartungsvertrag für RWA-Anlagen WHG ... – ... Straße ..., ... Berlin Für mehrere Schadensfälle pro Jahr muss mindestens eine Deckungssumme von 5,0 Mio. € zur Verfügung stehen. Der AN ist verpflichtet, die Haftpflichtversicherung für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu unterhalten. Vor dem Nachweis einer vertragsgemäßen Deckung hat der AN keinen Anspruch auf Zahlung der Wartungsvergütung. § 9 Verschwiegenheitspflicht des AN / Datenschutz 1. Der AN verpflichtet sich, über sämtliche Inhalte des Vertrages sowie im Rahmen des Vertragsverhältnisses gewonnenen Daten und Informationen Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt sowohl für die Laufzeit des Vertrages als auch für die Zeit nach dessen Beendigung. 2. Alle bekannt gewordenen Daten unterliegen der Vertraulichkeit und dürfen nur für den beauftragten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des AG zulässig. 3. Der AN ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch sämtliche Erfüllungsgehilfen und ggf. eingesetzte Subunternehmer die Verpflichtungen zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz einhalten. Nachweise hierfür hat er in Form der unterzeichneten Datenschutzerklärungen vorzuhalten und ggf. auf Verlangen nachzuweisen. Auf die Pflicht des AN zur Einhaltung der einschlägigen Datenschutzvorschriften wird ausdrücklich verwiesen. 4. Es ist das Datenminimierungsgebot einzuhalten. Das bedeutet, alle nicht oder nicht mehr benötigten Daten sind unverzüglich zu löschen. § 10 Abtretung / Verpfändung Der AN ist nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des AG berechtigt, Forderungen, Rechte oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis abzutreten oder zu verpfänden. § 11 Schlussbestimmungen 1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 2. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen oder die Kündigung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. GESOBAU AG Seite 8 von 9 Wartungsvertrag für RWA-Anlagen WHG ... – ... Straße ..., ... Berlin 3. Etwaige Geschäftsbedingungen des AN werden nicht Bestandteil dieses Vertrages. 4. Frühere Vereinbarungen bezüglich des Vertragsgegenstandes werden durch Abschluss dieses Vertrages ungültig. 5. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin. Datum: Auftraggeber: GESOBAU AG Auftragnehmer: ... ___________________ _________________ ___________________ Anlagen Anlage 1: Anlage 2: GESOBAU AG Liste der Standorte und technische Angaben zu den Anlagen Leistungsbeschreibung / Checkliste Seite 9 von 9 Anlage 1 zum Wartungsvertrag für RWA-Anlagen WHG Straße Gesamtsumme GESOBAU AG Nr. Anzahl Kosten jährlich netto 19 % USt. Kosten jährlich brutto 0 0,00 € 0,00 € 0,00 € Seite 1 von 1 Bemerkungen Stand ... 20... Checkliste - Wartung RWA - Anlagen Anlage 2 Die Leistungsbeschreibung gilt für alle vertragsrelevanten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und ist aufgestellt in Anlehnung das VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V.) - Einheitsblatt 24186 -, hier als natürliche Rauch- (NRA) und Wärmeabzugsanlagen (WA) bezeichnet (RWA-Anlagen gemäß Landesbauordnung (LBO), RWA-Anlagen gemäß DIN 18 232 bzw. VdS). Die Leistungen sind jeweils bei Vorhandensein der technischen Ausrüstung zu erbringen. Allgemeine Hinweise zur Anwendung des Leistungsprogramms enthält VDMA 24186 Teil 0, DIN 18232 Teil 2, DIN EN 12101 Teil 2, Musterprüfverordnung (MPrüfVO), Technische Prüfverordnung (TPrüfVO); Musterbauordnung (MBO). Die Wartung/Prüfung ist unter Beachtung der jeweils aktuellen Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore (ZH 1/494) durchzuführen. Die Sachkunde liegt als Anlage vor. Adresse: 1 RWA - Anlagen prüfen nicht i. O. i. O. Arbeitsgang nicht zutreffend Nr. zutreffend Anlagennummer / Standort Mangel / Bearbeitung Baujahr: 1.1 auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion, Befestigung, vorhandener aktueller Beschilderung prüfen 1.2 funktionserhaltenes Reinigen durchführen 1.3 bewegliche Teile auf Gangbarkeit und Funktion prüfen 1.4 Anschlüsse und Befestigungen auf festen Sitz prüfen und nachbessern 1.5 Automatische Melder, Meldelinien, Handmelder und Auslöseelemente auf Funktion und Betriebsbereitschaft prüfen, Funktion bestätigen, Maßnahmen vorgeben 1.6 Meldeeinsätze reinigen Baujahr: 1.7 Energieversorgung (Batterieladespannung, Druck oder Gewicht des Druckbehälters) prüfen, elektrische Ausrüstung prüfen, Sicherheitseinrichtungen auf Funktion und Betriebsbereitschaft prüfen, Funktion bestätigen, Maßnahmen vorgeben Baujahr: 1.8 Die Erneuerung der Akkumulatoren einschließlich aller benötigten Materialien gehört zum Leistungsumfang. Der Austausch ist so vorzunehmen, dass die Funktionsfähigkeit der Anlagen bei Netzausfall zu jeder Zeit gewährleistet ist. Die Akkumulatoren sind mit einem Aufkleber (Einbaudatum) zu kennzeichnen. 1.9 Nachströmöffnungen auf Funktion und Betriebsbereitschaft prüfen und nachbessern 1.10 Antriebs- und Kraftübertragungselemente nach Herstellervorschrift warten und auf Funktion und Betriebsbereitschaft prüfen Seite 1 von 2 Seiten 1.11 Lieferung der erforderlichen Putz-, Schmiermittel und Öle; Abtransport und nachweislich fachgerechte Entsorgung aller demontierten Materialien, Bauteile, Materialreste und Öle. Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. 2 Unterlagen 2.1 Bereitstellung und Führen der Prüfunterlagen – Prüfbuch ist beim zuständigen Stützpunkt, dort beim Leiter der Objektbetreuung zu hinterlegen 2.2 Prüfplakette an der Zentrale anbringen, inklusive der 2-jährlichen Prüfung durch einen Sachverständigen. Der Sachverständige ist zu benennen. Name Sachverständiger: Datum: Arbeitsbeginn: Arbeitsende: Monteur: Objektbetreuer: Seite 2 von 2 Seiten
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