Amtliche Publikation geht an - Anzeiger Region Bern - Bantiger Post Ostermundigen, 19.10.2016 / SteBar / Reg. Nr. 50.3.1.05 Gemeindewahlen 2016 Amtliche Feststellung Wahlergebnis von Sonntag 25. September 2016 Diese Publikation erfolgt gestützt auf Artikel 40 Absatz 2 des Wahl- und Abstimmungsreglementes der Einwohnergemeinde Ostermundigen vom 10. Dezember 2015. Das Wahlergebnis wurde gemäss geltenden Vorschriften publiziert. Die Beschwerdefrist lief von Montag, 26. September 2016 bis Mittwoch, 5. Oktober 2016. Während dieser Zeit sind keine Beschwerden eingegangen. Die Frist ist somit unbenutzt abgelaufen. Der Gemeinderat hat dementsprechend anlässlich seiner Sitzung vom 18. Oktober 2016 das Abstimmungsergebnis gestützt auf Artikel 40 Absatz 1 des Wahl- und Abstimmungsreglementes amtlich festgestellt. Das Wahlergebnis ist somit offiziell erwahrt und nicht mehr anfechtbar. Der Gemeinderat C:\Users\HeiJud\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\VQHRQRX2\PublikationAmtlicheFeststellungAbstimmungsergebnis.docx Erscheinungsweise - Anzeiger Region Bern - Bantiger Post Barbara Steudler Telefon direkt 031 930 14 16 [email protected] 21. Oktober 2016 20. Oktober 2016 Präsidiales Gemeindeschreiberei Schiessplatzweg 1 Postfach 101 CH-3072 Ostermundigen 1 Telefon +41 31 930 14 14 Telefax +41 31 930 14 70 www.ostermundigen.ch
© Copyright 2024 ExpyDoc