// Unfallbedingte Aufwendungen Stand: Oktober 2016 Aufwendungen, die durch einen Unfall verursacht wurden (Sportunfälle, häusliche Unfälle, Verkehrsunfälle etc.) sind im Rahmen der BVO beihilfefähig. Im Beihilfeantrag sind die Belege zu kennzeichnen, die auf einen Unfall zurückzuführen sind. Weiterhin ist in diesem Fall dem Beihilfeantrag ein Unfallbericht und die Schweigepflichtsentbindung beizufügen, da die Beihilfekasse prüft, ob und inwieweit Schadensersatzansprüche gegen Dritte bestehen. Der gesetzliche Schadensersatzanspruch geht in Höhe der Beihilfeleistungen auf den Dienstherrn über. Bitte verwenden Sie den Vordruck „Unfallbericht“. Bitte legen Sie Aufwendungen, die aufgrund eines Unfalls mit möglicher Ersatzpflicht entstanden sind, grundsätzlich mit einem gesonderten und entsprechend gekennzeichneten Antrag vor. Dienstunfall Ein Dienstunfall ist unverzüglich dem Personalamt zu melden. Dort wird eine entsprechende Dienstunfallanzeige aufgenommen. Ansprüche auf Dienstunfallfürsorge entstehen erst, wenn das Ereignis als Dienstunfall anerkannt wurde. Hierzu bedarf es eines förmlichen Bescheides (Verwaltungsakt), der vom Dienstherrn an den Beamten gerichtet ist. Hinweis: Nicht jeder Körperschaden, der während der Dienstzeit auftritt, ist ein Dienstunfall im Sinne des Gesetzes. Die Tatbestandsmerkmale des § 31 Abs. 1 Satz 1 müssen nebeneinander vorliegen. Die rechtliche Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung als Dienstunfall vorliegen, übernimmt die Dienstunfallfürsorge der kvw für die Kassenmitglieder. Soweit ärztliche Behandlung eines anerkannten Dienstunfalls in Anspruch genommen wird, sind die Rechnungen nicht im Rahmen der Beihilfe/Private Krankenversicherung geltend zu machen. Bitte reichen Sie diese Belege über den Dienstherrn (Personalamt) bei der kvwDienstunfallfürsorge ein. Im Rahmen der Unfallfürsorge werden dann die übernahmefähigen Kosten in vollem Umfang erstattet (nicht zum Bemessungssatz, wie in der Beihilfe). kvw-Beihilfekasse // Zumsandestraße 12 // 48145 Münster // Tel. (0251) 591-6749 // Fax (0251) 591-5915 [email protected] // www.kvw-muenster.de
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