HCM-Infobrief JW2016/2017 wir können HR! Jahreswechsel 2016/2017 Dieser proLohn-HCM-Infobrief wird ständig aktualisiert! proLohn GmbH Maggistraße 5 D-78224 Singen W www.prolohn.de E [email protected] T +49 (0) 7731-9461-400 F +49 (0) 7731-9461-400 Seite 1 von 10 Stand 19.10.2016 proLohn / B. Siepmann wir können HR! Inhaltsverzeichnis Jahreswechsel 2016 - 2017 ......................................................................... 3 Steuern ................................................................................................. 4 Neuer Programmablaufplan ...................................................................... 4 Lohnsteuerbescheinigung 2017 ................................................................ 4 Sozialversicherung .................................................................................. 4 Änderungen der Sozialversicherungswerte 2017 ......................................... 4 UV-Meldeverfahren UV-Stammdatendienst und elektronischer Lohnnachweis .. 4 Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) ......................................................................................................... 5 Zahlstellenverfahren (ZMV) ...................................................................... 5 EEL....................................................................................................... 5 Behördenkommunikation B2A ................................................................... 5 ELSTER ................................................................................................. 5 Statistik ................................................................................................. 6 Arbeitskostenerhebung 2016 .................................................................... 6 Betriebliche Altersversorgung ................................................................... 6 Rentenbezugsmitteilung .......................................................................... 6 Bauwirtschaft ......................................................................................... 6 Tarifvertrag vom 10.06.2016 zur Änderung des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV) ........................................................................... 6 BVV (Bankenversorgung) ......................................................................... 6 Änderungen in den Tarifen zum 01.01.2017 ............................................... 6 Anhang: voraussichtliche Rechengrößen 2017 .................................................. 8 Seite 2 von 10 Stand 19.10.2016 proLohn / B. Siepmann wir können HR! Jahreswechsel 2016 - 2017 Sachverhalt Die notwendigen Anpassungen zum HR-Jahreswechsel 2016 - 2017 werden von SAP mit HR Support Package zu folgenden Terminen ausgeliefert: -> Teil I 08.12.2016 -> Teil II 19.12.2016 Die Informationen basieren auf Gesetzen und Verordnungen, die zum Teil noch nicht verabschiedet und deshalb noch nicht verbindlich sind. Hinweis Bitte planen Sie die notwendigen Testaktivitäten ein und beauftragen rechtzeitig Ihre HR-Beratung. SAP® HCM geplante Auslieferung der HRSP Bis Ende 2016: Sollten Sie hier Ihren Releasestand nicht finden, sprechen Sie gerne unseren Support an. Beachten Sie, dass das Synchronisations HR SP im November ausgeliefert wird. Das Jahreswechsel HR SP wird zusätzlich als CLC Package zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Einhaltung dieses Termins ist ein rechtzeitiger Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens einschließlich der Durchführungsbestimmungen. Seite 3 von 10 Stand 19.10.2016 proLohn / B. Siepmann wir können HR! Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen 2016/2017, die derzeit bekannt sind: Steuern Neuer Programmablaufplan Für das Kalenderjahr 2017 wird ein neuer Programmablaufplan (PAP) zur Verfügung gestellt. Lohnsteuerbescheinigung 2017 Für das Jahr 2017 wird ein neues Formular ausgeliefert, die Programme werden für das neue Schema 201701 angepasst. Weitere Informationen werden mit SAP-Hinweis LStA/LStB: Auslieferung der Änderungen für 2017 (2359847) veröffentlicht. Ab 2017 wird der steuerfreie Arbeitslohn von Grenzgängern in Zeile 16a bescheinigt. Sozialversicherung Änderungen der Sozialversicherungswerte 2017 Für das Kalenderjahr 2017 wird ein neuer Programmablaufplan (PAP) zur Verfügung gestellt. UV-Meldeverfahren Lohnnachweis UV-Stammdatendienst und elektronischer Weitere Informationen entnehmen Sie dem SAP-Hinweis UV-Meldeverfahren: Auslieferung des UV-Stammdatendienstes und des elektronischen Lohnnachweises (2358265). Der UV-Stammdatendienst startet bereits zum 01.12.2016. Damit die Umsetzung des Stammdatendienstes rechtzeitig zur Verfügung steht, ist eine Auslieferung mit dem Oktober HRSP geplant. Beachten Sie, dass die Freigabe erst nach erfolgreichem Test mit der DGUV (geplant für Oktober) erfolgt. Seite 4 von 10 Stand 19.10.2016 proLohn / B. Siepmann wir können HR! Antragsverfahren auf Erstattung Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) nach dem o Neue Datensatzversion 05 zum 01.01.2017 für das Antragsverfahren. In den Datenbausteinen Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen Arbeitsunfähigkeit (DBAU) und Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen Beschäftigungsverbot (DBBT) wird das neue Feld SV-pflichtiges Arbeitsentgelt aufgenommen. o Neue Datensatzversion 02 zum 01.01.2017 für Rückmeldungen zu den Anträgen. Es erfolgen ab dem 01.01.2017 von den Krankenkassen auch Rückmeldungen, wenn dem Antrag im vollen Umfang entsprochen wurde. Zahlstellenverfahren (ZMV) Zur Reduzierung des Meldevolumens wird in den Meldungen der Krankenkassen an die Zahlstellen das Feld VBmax ab dem 01.01.2017 nur noch gefüllt, wenn die Beitragsbemessungsgrenze durch die Summe aus gesetzlicher Rente und den Versorgungsbezügen überschritten wird, ansonsten bleibt es in Grundstellung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem SAP-Hinweis ZMV: Reduzierung des Meldevolumens ab 2017 (2343762). EEL Änderung der Verfahrensbeschreibung zur Berechnung des ausgefallenen Entgelts bei Erkrankung Kind. Weitere Informationen entnehmen Sie dem SAPHinweis EEL: Fiktivläufe Erkrankung Kind – Änderung der Verfahrensbeschreibung (2349163). Behördenkommunikation B2A ELSTER Umstellung der Algorithmen für die Verschlüsselung und Signatur. Die Pflicht zur Umstellung der Algorithmen wurde im März 2016 verschoben. Als neue Termine wurden für die Signatur 01.01.2017 und für die Verschlüsselung Q2/2017 kommuniziert. Signatur und Verschlüsselung können durch die in Q1/2016 ausgelieferten Änderungen nur gleichzeitig umgestellt werden. Unter diesen Voraussetzungen ist die Umstellung spätestens zum 31.12.2016 durchzuführen. Die neuen Algorithmen sind bereits nutzbar und die Umstellung kann vorab erfolgen. Eine Übersicht zu diesem Thema finden Sie in SAP-Hinweis LStA, LStB, ELStAM: Änderung der Verschlüsselung und Signatur für ELSTER (2239731). Als Einstieg für die Umstellung im HR verwenden Sie SAP-Hinweis LStA, LStB, ELStAM: Änderung der Verschlüsselung für ELSTER - Grundlagen HR (2277649). Seite 5 von 10 Stand 19.10.2016 proLohn / B. Siepmann wir können HR! Statistik Arbeitskostenerhebung 2016 Die Arbeitskostenerhebung ist von ausgewählten Unternehmen für das Kalenderjahr 2016 zu erstellen und bis April 2017 abzugeben. Die Statistik wird als CSV-Datei erstellt und wird dann im sogenannten IDEV Portal importiert. Die Auslieferung der Anpassungen erfolgt voraussichtlich mit dem XMas HRSP und nicht mit dem JW HRSP. Betriebliche Altersversorgung Rentenbezugsmitteilung MZ01-Meldungen für den Veranlagungszeitraum 2016 sind ab 01.01.2017 in der neuen Schemaversion V02 zu erstellen. Meldungen für die Veranlagungszeiträume 2005 bis 2015 sind weiterhin in der Version 01 des MZ01-Schemas zu erstellen. Inhaltlich wurden bei der Version 02 des MZ01Datensatzes neben kleineren technischen Anpassungen zusätzliche Datenfelder ergänzt sowie die Prüfungen angepasst. Details können Sie dem ZfAKommunikationshandbuch für Mitteilungspflichtige V17.00.00 entnehmen. Bauwirtschaft Tarifvertrag vom 10.06.2016 zur Änderung Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV) des Die Änderungen wurden im Sommer mit dem SAP-Hinweis Tarifrunde 2016: Änderung BRTV §7 (Verpflegungszuschuss und Unterkunft) (2329264) ausgeliefert. BVV (Bankenversorgung) Änderungen in den Tarifen zum 01.01.2017 Weitere Informationen werden mit dem SAP-Hinweis BVV: Änderungen zum 01.01.2017 (2356243) veröffentlicht. Seite 6 von 10 Stand 19.10.2016 proLohn / B. Siepmann wir können HR! Alle zum Zeitpunkt des Korrekturschlusses bekannten Änderungen sind in den entsprechenden HR SPs zum Jahreswechsel 2016/2017 enthalten. Gerne schulen wir Sie Inhouse zum Thema Jahreswechsel 2016/2017. Fragen Sie einfach Ihre HR-Beratung. proLohn GmbH wir können HR! Singen, im Oktober 2016 Seite 7 von 10 Stand 19.10.2016 proLohn / B. Siepmann wir können HR! Anhang: voraussichtliche Rechengrößen 2017 West Ost Beitragsbemessungsgrenzen • Kranken- und Pflegeversicherung • Kranken- und Pflegeversicherung • Rentenversicherung (allgemein) • Rentenversicherung (allgemein) • Knappschaftliche Rentenversicherung • Knappschaftliche Rentenversicherung • Arbeitslosenversicherung • Arbeitslosenversicherung jährlich 52.200,00 EUR 52.200,00 EUR monatlich 4.350,00 EUR 4.350,00 EUR jährlich 76.200,00 EUR 68.400,00 EUR monatlich 6.350,00 EUR 5.700,00 EUR jährlich 94.200,00 EUR 84.000,00 EUR monatlich 7.850,00 EUR 7.000,00 EUR jährlich 76.200,00 EUR 68.400,00 EUR monatlich 6.350,00 EUR 5.700,00 EUR Beitragssätze • Krankenversicherung • Allgemeiner Beitragssatz 14,6 % • Ermäßigter Beitragssatz 14,0 % • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 1,10 % Pflegeversicherung 2,55 % • Beitragszuschlag für Kinderlose 0,25 % • Rentenversicherung (allgemein) 18,7 % • Knappschaftliche Rentenversicherung 24,8 % • Arbeitslosenversicherung 3,0 % • Umlage U1 und U2 individuell nach Satzung der Kasse/der Minijob-Zentrale Insolvenzgeldumlage (U3) 0,09 % Beitragszuschüsse (§ 257 SGB V/§ 61 SGB XI) Höchstzuschuss zur Krankenversicherung (KV-Beitragssatz = 14,6 % bzw. ermäßigt = 14 %, ohne Zusatzbeitrag) • Personen mit Anspruch auf Krankengeld monatlich 317,55 EUR • Personen ohne Anspruch auf Krankengeld monatlich 304,50 EUR Seite 8 von 10 Stand 19.10.2016 proLohn / B. Siepmann wir können HR! West Ost Höchstzuschuss zur Pflegeversicherung • bundeseinheitlich (außer Sachsen) nach § 61 Abs. 3 SGB XI (1,275 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze) monatlich 55,46 EUR • Bundesland Sachsen nach § 61 Abs. 3 SGB XI (0,775 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze) monatlich 33,71 EUR Bezugsgrößen (Im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung gilt für die neuen Bundesländer stets die Bezugsgröße West) • Bezugsgröße • Bezugsgröße Faktor F jährlich 35.700,00 EUR 31.920,00 EUR monatlich 2.975,00 EUR 2.660,00 EUR 0,7547 (= Wert für das Jahr 2016) Freiwillige Krankenversicherung • Mindestbemessungsgrundlage – allgemein monatlich 991,67 EUR • Mindestbemessungsgrundlage – Existenzgründer monatlich 1.487,50 EUR • Mindestbemessungsgrundlage – hauptberuflich Selbstständige monatlich 2.231,25 EUR • Regelbemessungsgrundlage – hauptberuflich Selbstständige monatlich 4.350,00 EUR 84,15 EUR Freiwillige Rentenversicherung • Mindestbeitrag monatlich • Höchstbeitrag monatlich 1.187,45 EUR 1.065,90 EUR Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) monatlich 450,00 EUR Geringverdienergrenze (Auszubildende) (Der Arbeitgeber trägt neben seinem eigenen Beitragsanteil auch die Arbeitnehmerbeitragsanteile inkl. Zusatzbeitrag) monatlich 325,00 EUR Gleitzone (Midijob) 450,01 - 850,00 EUR Höchstbeiträge versicherungspflichtiger Arbeitnehmer • Pflegeversicherung monatlich • Arbeitslosenversicherung monatlich 190,50 EUR 171,00 EUR • Rentenversicherung monatlich 1.187,45 EUR 1.065,90 EUR 110,93 EUR Seite 9 von 10 Stand 19.10.2016 proLohn / B. Siepmann wir können HR! West Ost Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung (Versicherungspflichtgrenzen) • Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 6 SGB V) jährlich 57.600,00 EUR • Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (Bestandsfälle PKV, § 6 Abs. 7 SGB V) jährlich 52.200,00 EUR Mindestarbeitsentgelte • Behinderte Menschen, Kranken- und Pflegeversicherung monatlich 595,00 EUR 595,00 EUR • Behinderte Menschen, Rentenversicherung monatlich 2.380,00 EUR 2.128,00 EUR • Azubis bzw. Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich 29,75 EUR 26,60 EUR Mindestbeitrag Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte monatlich 32,73 EUR Mindestbemessungsgrundlage Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte monatlich 175,00 EUR Mindestzahlbetrag für Beiträge aus Versorgungsbezügen in der Kranken- und Pflegeversicherung monatlich 148,75 EUR Selbstständige (Rentenversicherung, versicherungspflichtig) • Regelbeitrag monatlich 556,33 EUR 497,42 EUR • Mindestbeitrag monatlich 84,15 EUR 84,15 EUR • Höchstbeitrag monatlich 1.187,45 EUR 1.065,90 EUR Studentenbeitrag • Krankenversicherung (ohne Zusatzbeitrag) monatlich 66,33 EUR • Pflegeversicherung monatlich 15,25 EUR • Pflegeversicherung (kinderlos) monatlich 16,87 EUR Seite 10 von 10 Stand 19.10.2016 proLohn / B. Siepmann
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