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HCM-Infobrief JW2016/2017
wir können HR!
Jahreswechsel 2016/2017
Dieser proLohn-HCM-Infobrief wird ständig aktualisiert!
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Stand 19.10.2016
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Inhaltsverzeichnis
Jahreswechsel 2016 - 2017 ......................................................................... 3
Steuern ................................................................................................. 4

Neuer Programmablaufplan ...................................................................... 4

Lohnsteuerbescheinigung 2017 ................................................................ 4
Sozialversicherung .................................................................................. 4

Änderungen der Sozialversicherungswerte 2017 ......................................... 4

UV-Meldeverfahren UV-Stammdatendienst und elektronischer Lohnnachweis .. 4

Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz
(AAG) ......................................................................................................... 5

Zahlstellenverfahren (ZMV) ...................................................................... 5

EEL....................................................................................................... 5
Behördenkommunikation B2A ................................................................... 5

ELSTER ................................................................................................. 5
Statistik ................................................................................................. 6

Arbeitskostenerhebung 2016 .................................................................... 6
Betriebliche Altersversorgung ................................................................... 6

Rentenbezugsmitteilung .......................................................................... 6
Bauwirtschaft ......................................................................................... 6

Tarifvertrag vom 10.06.2016 zur Änderung des Bundesrahmentarifvertrages
für das Baugewerbe (BRTV) ........................................................................... 6
BVV (Bankenversorgung) ......................................................................... 6

Änderungen in den Tarifen zum 01.01.2017 ............................................... 6
Anhang: voraussichtliche Rechengrößen 2017 .................................................. 8
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Jahreswechsel 2016 - 2017
Sachverhalt
Die notwendigen Anpassungen zum HR-Jahreswechsel 2016 - 2017 werden von SAP
mit HR Support Package zu folgenden Terminen ausgeliefert:
-> Teil I 08.12.2016
-> Teil II 19.12.2016
Die Informationen basieren auf Gesetzen und Verordnungen, die zum Teil noch nicht
verabschiedet und deshalb noch nicht verbindlich sind.
Hinweis
Bitte planen Sie die notwendigen Testaktivitäten ein und beauftragen rechtzeitig Ihre
HR-Beratung.
SAP® HCM geplante Auslieferung der HRSP Bis Ende 2016:
Sollten Sie hier Ihren Releasestand nicht finden, sprechen Sie gerne unseren Support
an.
Beachten Sie, dass das Synchronisations HR SP im November ausgeliefert wird. Das
Jahreswechsel HR SP wird zusätzlich als CLC Package zur Verfügung gestellt.
Voraussetzung für die Einhaltung dieses Termins ist ein rechtzeitiger Abschluss des
Gesetzgebungsverfahrens einschließlich der Durchführungsbestimmungen.
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Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen
2016/2017, die derzeit bekannt sind:
Steuern
 Neuer Programmablaufplan
Für das Kalenderjahr 2017 wird ein neuer Programmablaufplan (PAP) zur
Verfügung gestellt.
 Lohnsteuerbescheinigung 2017
Für das Jahr 2017 wird ein neues Formular ausgeliefert, die Programme werden
für das neue Schema 201701 angepasst. Weitere Informationen werden mit
SAP-Hinweis LStA/LStB: Auslieferung der Änderungen für 2017 (2359847)
veröffentlicht. Ab 2017 wird der steuerfreie Arbeitslohn von Grenzgängern in
Zeile 16a bescheinigt.
Sozialversicherung
 Änderungen der Sozialversicherungswerte 2017
Für das Kalenderjahr 2017 wird ein neuer Programmablaufplan (PAP) zur
Verfügung gestellt.
 UV-Meldeverfahren
Lohnnachweis
UV-Stammdatendienst
und
elektronischer
Weitere Informationen entnehmen Sie dem SAP-Hinweis UV-Meldeverfahren:
Auslieferung
des
UV-Stammdatendienstes
und
des
elektronischen
Lohnnachweises (2358265).
Der UV-Stammdatendienst startet bereits zum 01.12.2016. Damit die
Umsetzung des Stammdatendienstes rechtzeitig zur Verfügung steht, ist eine
Auslieferung mit dem Oktober HRSP geplant. Beachten Sie, dass die Freigabe
erst nach erfolgreichem Test mit der DGUV (geplant für Oktober) erfolgt.
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 Antragsverfahren
auf
Erstattung
Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
nach
dem
o
Neue Datensatzversion 05 zum 01.01.2017 für das Antragsverfahren. In
den
Datenbausteinen
Erstattung
der
Arbeitgeberaufwendungen
Arbeitsunfähigkeit (DBAU) und Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen
Beschäftigungsverbot (DBBT) wird das neue Feld SV-pflichtiges
Arbeitsentgelt aufgenommen.
o
Neue Datensatzversion 02 zum 01.01.2017 für Rückmeldungen zu den
Anträgen. Es erfolgen ab dem 01.01.2017 von den Krankenkassen auch
Rückmeldungen, wenn dem Antrag im vollen Umfang entsprochen wurde.
 Zahlstellenverfahren (ZMV)
Zur Reduzierung des Meldevolumens wird in den Meldungen der Krankenkassen
an die Zahlstellen das Feld VBmax ab dem 01.01.2017 nur noch gefüllt, wenn
die Beitragsbemessungsgrenze durch die Summe aus gesetzlicher Rente und
den Versorgungsbezügen überschritten wird, ansonsten bleibt es in
Grundstellung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem SAP-Hinweis ZMV:
Reduzierung des Meldevolumens ab 2017 (2343762).
 EEL
Änderung der Verfahrensbeschreibung zur Berechnung des ausgefallenen
Entgelts bei Erkrankung Kind. Weitere Informationen entnehmen Sie dem SAPHinweis
EEL:
Fiktivläufe
Erkrankung
Kind
–
Änderung
der
Verfahrensbeschreibung (2349163).
Behördenkommunikation B2A
 ELSTER
Umstellung der Algorithmen für die Verschlüsselung und Signatur. Die Pflicht
zur Umstellung der Algorithmen wurde im März 2016 verschoben. Als neue
Termine wurden für die Signatur 01.01.2017 und für die Verschlüsselung
Q2/2017 kommuniziert. Signatur und Verschlüsselung können durch die in
Q1/2016 ausgelieferten Änderungen nur gleichzeitig umgestellt werden. Unter
diesen Voraussetzungen ist die Umstellung spätestens zum 31.12.2016
durchzuführen. Die neuen Algorithmen sind bereits nutzbar und die Umstellung
kann vorab erfolgen. Eine Übersicht zu diesem Thema finden Sie in SAP-Hinweis
LStA, LStB, ELStAM: Änderung der Verschlüsselung und Signatur für ELSTER
(2239731). Als Einstieg für die Umstellung im HR verwenden Sie SAP-Hinweis
LStA, LStB, ELStAM: Änderung der Verschlüsselung für ELSTER - Grundlagen
HR (2277649).
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Statistik
 Arbeitskostenerhebung 2016
Die Arbeitskostenerhebung ist von ausgewählten Unternehmen für das
Kalenderjahr 2016 zu erstellen und bis April 2017 abzugeben.
Die Statistik wird als CSV-Datei erstellt und wird dann im sogenannten IDEV
Portal
importiert.
Die Auslieferung der Anpassungen erfolgt voraussichtlich mit dem XMas HRSP
und nicht mit dem JW HRSP.
Betriebliche Altersversorgung
 Rentenbezugsmitteilung
MZ01-Meldungen für den Veranlagungszeitraum 2016 sind ab 01.01.2017 in der
neuen
Schemaversion
V02
zu
erstellen.
Meldungen
für
die
Veranlagungszeiträume 2005 bis 2015 sind weiterhin in der Version 01 des
MZ01-Schemas zu erstellen. Inhaltlich wurden bei der Version 02 des MZ01Datensatzes neben kleineren technischen Anpassungen zusätzliche Datenfelder
ergänzt sowie die Prüfungen angepasst. Details können Sie dem ZfAKommunikationshandbuch für Mitteilungspflichtige V17.00.00 entnehmen.
Bauwirtschaft
 Tarifvertrag
vom
10.06.2016
zur
Änderung
Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV)
des
Die Änderungen wurden im Sommer mit dem SAP-Hinweis Tarifrunde 2016:
Änderung BRTV §7 (Verpflegungszuschuss und Unterkunft) (2329264)
ausgeliefert.
BVV (Bankenversorgung)
 Änderungen in den Tarifen zum 01.01.2017
Weitere Informationen werden mit dem SAP-Hinweis BVV: Änderungen zum
01.01.2017 (2356243) veröffentlicht.
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Alle zum Zeitpunkt des Korrekturschlusses bekannten Änderungen sind in den
entsprechenden HR SPs zum Jahreswechsel 2016/2017 enthalten.
Gerne schulen wir Sie Inhouse zum Thema Jahreswechsel 2016/2017. Fragen
Sie einfach Ihre HR-Beratung.
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Singen, im Oktober 2016
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Anhang: voraussichtliche Rechengrößen 2017
West
Ost
Beitragsbemessungsgrenzen
•
Kranken- und Pflegeversicherung
•
Kranken- und Pflegeversicherung
•
Rentenversicherung (allgemein)
•
Rentenversicherung (allgemein)
•
Knappschaftliche Rentenversicherung
•
Knappschaftliche Rentenversicherung
•
Arbeitslosenversicherung
•
Arbeitslosenversicherung
jährlich 52.200,00 EUR 52.200,00 EUR
monatlich
4.350,00 EUR
4.350,00 EUR
jährlich 76.200,00 EUR 68.400,00 EUR
monatlich
6.350,00 EUR
5.700,00 EUR
jährlich 94.200,00 EUR 84.000,00 EUR
monatlich
7.850,00 EUR
7.000,00 EUR
jährlich 76.200,00 EUR 68.400,00 EUR
monatlich
6.350,00 EUR
5.700,00 EUR
Beitragssätze
•
Krankenversicherung
• Allgemeiner Beitragssatz
14,6 %
• Ermäßigter Beitragssatz
14,0 %
• Durchschnittlicher Zusatzbeitrag
1,10 %
Pflegeversicherung
2,55 %
• Beitragszuschlag für Kinderlose
0,25 %
•
Rentenversicherung (allgemein)
18,7 %
•
Knappschaftliche Rentenversicherung
24,8 %
•
Arbeitslosenversicherung
3,0 %
•
Umlage U1 und U2
individuell nach Satzung der
Kasse/der Minijob-Zentrale
Insolvenzgeldumlage (U3)
0,09 %
Beitragszuschüsse (§ 257 SGB V/§ 61 SGB XI)
Höchstzuschuss zur Krankenversicherung
(KV-Beitragssatz = 14,6 % bzw.
ermäßigt = 14 %, ohne Zusatzbeitrag)
•
Personen mit Anspruch auf Krankengeld
monatlich
317,55 EUR
•
Personen ohne Anspruch auf Krankengeld
monatlich
304,50 EUR
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West
Ost
Höchstzuschuss zur Pflegeversicherung
•
bundeseinheitlich (außer Sachsen)
nach § 61 Abs. 3 SGB XI (1,275 % der
monatlichen Beitragsbemessungsgrenze)
monatlich
55,46 EUR
•
Bundesland Sachsen
nach § 61 Abs. 3 SGB XI (0,775 % der
monatlichen Beitragsbemessungsgrenze)
monatlich
33,71 EUR
Bezugsgrößen
(Im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung gilt
für die neuen Bundesländer stets die Bezugsgröße
West)
•
Bezugsgröße
•
Bezugsgröße
Faktor F
jährlich 35.700,00 EUR 31.920,00 EUR
monatlich
2.975,00 EUR
2.660,00 EUR
0,7547
(= Wert für das Jahr 2016)
Freiwillige Krankenversicherung
•
Mindestbemessungsgrundlage – allgemein
monatlich
991,67 EUR
•
Mindestbemessungsgrundlage – Existenzgründer
monatlich
1.487,50 EUR
•
Mindestbemessungsgrundlage – hauptberuflich
Selbstständige
monatlich
2.231,25 EUR
•
Regelbemessungsgrundlage – hauptberuflich
Selbstständige
monatlich
4.350,00 EUR
84,15 EUR
Freiwillige Rentenversicherung
•
Mindestbeitrag
monatlich
•
Höchstbeitrag
monatlich
1.187,45 EUR
1.065,90 EUR
Geringfügigkeitsgrenze (Minijob)
monatlich
450,00 EUR
Geringverdienergrenze (Auszubildende)
(Der Arbeitgeber trägt neben seinem eigenen
Beitragsanteil auch die Arbeitnehmerbeitragsanteile
inkl. Zusatzbeitrag)
monatlich
325,00 EUR
Gleitzone (Midijob)
450,01 - 850,00 EUR
Höchstbeiträge versicherungspflichtiger
Arbeitnehmer
•
Pflegeversicherung
monatlich
•
Arbeitslosenversicherung
monatlich
190,50 EUR
171,00 EUR
•
Rentenversicherung
monatlich
1.187,45 EUR
1.065,90 EUR
110,93 EUR
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West
Ost
Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der
Krankenversicherung
(Versicherungspflichtgrenzen)
•
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
(§ 6 Abs. 6 SGB V)
jährlich
57.600,00 EUR
•
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
(Bestandsfälle PKV, § 6 Abs. 7 SGB V)
jährlich
52.200,00 EUR
Mindestarbeitsentgelte
•
Behinderte Menschen,
Kranken- und Pflegeversicherung
monatlich
595,00 EUR
595,00 EUR
•
Behinderte Menschen, Rentenversicherung
monatlich
2.380,00 EUR
2.128,00 EUR
•
Azubis bzw. Praktikanten ohne Arbeitsentgelt,
Renten- und Arbeitslosenversicherung
monatlich
29,75 EUR
26,60 EUR
Mindestbeitrag Rentenversicherung
für geringfügig Beschäftigte
monatlich
32,73 EUR
Mindestbemessungsgrundlage Rentenversicherung
für geringfügig Beschäftigte
monatlich
175,00 EUR
Mindestzahlbetrag für Beiträge aus
Versorgungsbezügen in der Kranken- und
Pflegeversicherung
monatlich
148,75 EUR
Selbstständige
(Rentenversicherung, versicherungspflichtig)
•
Regelbeitrag
monatlich
556,33 EUR
497,42 EUR
•
Mindestbeitrag
monatlich
84,15 EUR
84,15 EUR
•
Höchstbeitrag
monatlich
1.187,45 EUR
1.065,90 EUR
Studentenbeitrag
•
Krankenversicherung (ohne Zusatzbeitrag)
monatlich
66,33 EUR
•
Pflegeversicherung
monatlich
15,25 EUR
•
Pflegeversicherung (kinderlos)
monatlich
16,87 EUR
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