AGB für Mietmöbel und WC Wagen - Herzog Event

Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Mietartikel und Toilettenwagen
1. Die gemieteten Artikel sind Eigentum
der Fa. Herzog Event-Loungemöbel
2. Das Mietgut wird nur für den
vereinbarten Zweck und die
vereinbarte Zeit zur Verfügung
gestellt.
3. Die angegebenen Mietpreise gelten
bei Anlieferung wie Selbstabholung
ab Lager für eine Mietzeit von
höchstens 4 Tagen.
4. Bei nicht termingerechter Rückgabe
des Mietguts verlängert sich das
Mietverhältnis automatisch bis zur
Rückgabe. Es wird für jede
angefangene Mieteinheit (1
Mieteinheit = 4 Tage) der volle
Mietpreis berechnet. Bei
Nichteinhaltung des
Rückgabetermins ist der Mieter
verpflichtet, den Vermieter vor Ablauf
des Termins zu informieren.
5. Alle Preise richten sich nach der
jeweils gültigen Preisliste und
verstehen sich zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Der Vermieter behält sich vor, vom
Mieter eine Kaution in Höhe von 50%
des Mietpreises bei der Übergabe zu
verlangen.
7. Transportkosten gehen zu Lasten
des Mieters. Die Transportkosten
schließen weder Auf- und Abbau
noch das Zusammentragen des
Mietgutes ein.
8. Die Anlieferung des Mietgutes erfolgt
zu ebener Erde hinter die erste Tür.
Dafür ist eine LKW-taugliche Zufahrt
notwendig. Anderenfalls ist der
Vermieter vor Anlieferung zu
informieren. Bei Anlieferung hat der
Mieter das Mietgut zu prüfen, Mängel
sind sofort anzumelden.
9. Die Miete wird bei Ausgabe bzw.
Anlieferung des Mietguts fällig. Sie
13. Der Mieter verpflichtet sich, das
Mietgut pfleglich zu behandeln und in
einwandfreiem Zustand
zurückzugeben. Die Rücknahme
erfolgt zunächst unter Vorbehalt, da
Schäden erst nach erfolgter
Reinigung bemessen werden
können. Die Kosten für die
Beseitigung von Schäden am
Mietgut gehen zu Lasten des
Mieters. Für stark verschmutztes
Mietgut wird eine Reinigungs-gebühr
von 50% der Mietpreises berechnet.
Die Reinigung von Tischwäsche ist
in den Mietpreisen enthalten.
14. Am vereinbarten Abholtag muss das
Mietgut sortiert zu ebener Erde und
hinter der ersten Tür bereitstehen es wird bei Abholung durch den
Vermieter auf Vollständigkeit und
Mängel überprüft
15. Nicht zurückgegebenes Mietgut wird
dem Mieter zu den
Wiederbeschaffungskosten in
Rechnung gestellt - zuzüglich der
Mietkosten bis zur
Wiederbeschaffung.
16. Falsche Rücksendungen werden
vom Vermieter aussortiert. Sie
können innerhalb von 14 Tagen nach
Bekanntgabe beim Vermieter
abgeholt werden. Nach dieser Frist
übernimmt der Vermieter keine
Haftung für die Einlagerung und
ordnungsgemäße Bereitstellung.
17. Für vorbestelltes und reserviertes
Mietgut, das nicht abgenommen
wird, berechnet der Vermieter 50%,
es sei denn, dass eine anderweitige
Vermietung möglich ist.
18. Der Vermieter behält sich im Falle
höherer Gewalt vor, dem Mieter
anstelle des bestellten Mietguts
gleichwertige oder bessere Er-
ist spätestens bei Rückgabe des
Mietguts zu entrichten. Bei einer
Mietzeit von mehr als 7 Tagen ist
eine Vorauszahlung in Höhe von
50% des voraussichtlichen
Rechnungsbetrages zu leisten.
10. Bei Selbstabholung hat der Mieter
das Mietgut auf Vollständigkeit und
Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Er hat
für ordnungsgemäßen Transport in
einem geschlossenen Fahrzeug zu
sorgen.
11. Das Mietgut ist nicht versichert - es
empfiehlt sich, das Mietgut für die
gesamte Mietdauer zu versichern.
12. Für Schäden und Verluste am
Mietgut haftet der Mieter, auch wenn
sie durch Dritte verursacht wurden.
Die Haftung beginnt mit der Ausgabe
bzw. der Anlieferung des Mietguts
und endet mit der Rückgabe bzw.
der Abholung.
satzstücke zu liefern. Ansprüche
durch den Mieter können aus
solchen Ersatzlieferungen nicht
geltend gemacht werden.
19. Bei verspäteter Rückgabe haftet der
Mieter für eventuelle Schäden, die
dem Vermieter dadurch entstehen,
dass er anderweitig eingegangene
Verpflichtungen nicht erfüllen kann.
20. Rechnungen sind ohne Abzug
zahlbar.
21. Erfüllungsort und Gerichtsstand für
alle Verpflichtungen beider Seiten ist
Nürtingen.