Kosten - BaFin

Verteilung der umlagefähigen Kosten für das Jahr 2015
1. Einleitung:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, deckt nach § 13 Abs. 1 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) ihre Kosten aus eigenen Einnahmen. Zu diesem Zweck erhebt sie von
den beaufsichtigten Unternehmen nach § 16 FinDAG eine Umlage, soweit die Kosten nicht durch Gebühren nach § 14 FinDAG, gesonderte Erstattung nach § 15 FinDAG oder sonstige Einnahmen gedeckt sind.
Als Kosten hat die BaFin im Sinne des § 16a FinDAG die Ausgaben eines Haushaltsjahres einschließlich der Zuführungen zu der Pensionsrücklage nach § 19 Abs. 2 FinDAG und gegebenenfalls der Zuführungen zu einer Investitionsrücklage nach § 12 Abs. 4 Satz 2 FinDAG zu
ermitteln.
Im Ergebnis sind die umlagefähigen Kosten der Bundesanstalt von folgenden Aufsichtsbereichen respektive Gruppen zu tragen:
Aufsichtsbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen (BA)
* Kredit- (KI), Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstitute (FDI), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
* Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAG) und extern verwaltete OGAW-Investmentaktiengesellschaften (INVAG)
* Leasing-/Factoringunternehmen (LEA/F)
* Abwicklungsanstalten (ABW)
Aufsichtsbereich Versicherungen (VA)
* inländische Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds sowie die inländischen Niederlassungen ausländischer Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds (VU)
Aufsichtsbereich Wertpapierhandel (WA)
* Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Anlageverwalter (WPDU)
* Emittenten mit Sitz im Inland, deren Wertpapiere an einer inländischen Börse zum Handel zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen sind (EMI)
Ein Umlagepflichtiger kann nach § 16d Satz 2 FinDAG mehreren Aufsichtsbereichen oder Gruppen innerhalb eines Aufsichtsbereichs zugeordnet werden.
2. Berechnung:
Kostenzuordnung
Die Zuordnung der Kosten der BaFin auf die einzelnen Einheiten (im folgenden "Empfänger" genannt) ergibt sich auf Basis der aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ermittelten Daten. Nach § 16b Abs. 1 FinDAG sind diese getrennt nach den Aufsichtsbereichen
Banken und sonstige Finanzdienstleistungen (BA), Versicherungen (VA) und Wertpapierhandel (WA) zu ermitteln. Entscheidend ist dabei die jeweilige rechtliche Grundlage für die Tätigkeiten der BaFin-Beschäftigten.
Die ermittelten Kosten für die Empfänger BA gesamt, BA KI, BA FDI, BA KAG/INVAG, BA LEA und BA ABW werden dem Aufsichtsbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen zugeordnet. Bei den Kosten WA gesamt, WA EMI und WA WPDU erfolgt eine Zuordnung
zum Aufsichtsbereich Wertpapierhandel. Für den Aufsichtsbereich Versicherungswesen wird nur der Empfänger VA gesamt generiert.
Innerhalb der Aufsichtsbereiche BA und WA sind nach §§ 16e Abs. 1 und 16i Abs. 1 FinDAG die Kosten zudem gruppenbezogen zu ermittlen.
Weiterhin gesondert zu erfassen sind nach § 16b Abs. 2 FinDAG die Kosten, die zwei Aufsichtsbereichen gemeinsam (BA/VA, BA/WA, VA/WA) zugerechnet werden können. Die übrigen Kosten, die keinem der Aufsichtsbereiche direkt zugeordnet werden können
(Gemeinkosten), sind ebenfalls nach § 16b Abs. 3 FinDAG separat aufzuführen.
Sonderbetrachtung § 23 Abs. 4 FinDAG
Die Regelungen des § 23 Abs. 4 FinDAG erfolgten im Zusammenhang mit der umfassenden Bankenprüfung (Comprehensive Assessment) vor Errichtung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) in der Eurozone und sehen eine auf die Umlagejahre 2014 und 2015
beschränkte Übergangsregelung vor. Demnach soll vermieden werden, dass die Kosten der nationalen Aufsichtsbehörden für die Inanspruchnahme von umfangreichen Beratungs-, Management- und Unterstützungsleistungen Dritter, auch von nicht in die Prüfung
einbezogenen Umlagepflichtigen zu tragen sind. Die im Kontext des § 23 Abs. 4 FinDAG ermittelten Kosten des Jahres 2015 beliefen sich auf 3.970,78 Euro und wurden gegenüber den beteiligten Kreditinstituten gesondert in Rechnung gestellt. Daher ist dieser Betrag im
Aufsichtsbereich BA vorab in Abzug gebracht worden.
Somit werden im Rahmen der Umlageabrechnung 2015 ingesamt Kosten in Höhe 236.986.602,80 € (236.982.632,02 Euro, siehe Tabelle 1 und 3.970,78 Euro) bei der Verteilung der umlagefähigen Kosten berücksichtigt.
(Tabelle 1 - Übersicht der Kostenempfänger im Umlagejahr 2015)
Zuordnung der von der KLR
übermittelten Kosten
Monate Januar - Dezember 2015
Banken und sonstige
Finanzdienstleistungen
Wertpapierhandel
Versicherungen
Mischkostenstelle BA/VA
Mischkostenstelle BA/WA
Mischkosten
stelle VA/WA
Gemeinkosten
Empfänger ÜBaFin
Gesamt:
70.353.744,89 €
Empfänger BilKoG (Enforcement)
186.406,52 €
Empfänger BA/WA
1.542.927,18 €
Empfänger BA/VA
592.950,19 €
81,81 €
81,81 €
46.235.023,02 €
Empfänger WA gesamt
186.406,52 €
1.542.927,18 €
592.950,19 €
Empfänger VA/WA
Empfänger VA gesamt
70.353.744,89 €
46.235.023,02 €
24.608.925,04 €
24.608.925,04 €
Empfänger BA gesamt
22.561.748,95 €
22.561.748,95 €
Empfänger BA KI
36.151.970,92 €
36.151.970,92 €
Empfänger BA FDI
4.663.187,98 €
4.663.187,98 €
Empfänger BA KAG/INVAG
8.743.835,89 €
8.743.835,89 €
Empfänger BA LEA (Leasing/Factoring)
2.225.744,38 €
2.225.744,38 €
Empfänger BA ABW
149.296,07 €
149.296,07 €
Empfänger WA EMI
10.575.639,75 €
Empfänger WA WPDU
10.575.639,75 €
8.391.149,43 €
Gesamt:
8.391.149,43 €
74.495.784,19 €
46.235.023,02 €
43.575.714,22 €
592.950,19 €
1.542.927,18 €
81,81 €
70.540.151,41 €
236.982.632,02 €
31,44 %
19,51 %
18,39 %
0,25 %
0,65 %
0,00 %
29,77 %
100,00 €
Verhältnis (gerundet1)
Verteilung der Mischkosten
Den Vorgaben des FinDAG entsprechend sind nach § 16b Abs. 2 dieses Gesetzes zunächst die ermittelten Kosten, die zwei Aufsichtsbereichen gemeinsam zugerechnet werden können (Mischkosten BA/VA, BA/WA, VA/WA) auf die betroffenen Aufsichtsbereiche aufzuteilen.
Die Verteilung erfolgt entsprechend dem Verhältnis, das zwischen den Kosten besteht, die den Aufsichtsbereichen unmittelbar zuzurechnen sind.
(Tabelle 2 - Verteilung Mischkosten im Umlagejahr 2015)
Verteilung der Kosten der
Mischkostenstellen gem.
§ 16b Abs. 2 FinDAG
Banken und sonstige
Finanzdienstleistungen
Kosten der Mischkostenstelle BA/VA
(entspr. dem Verhältnis Tabelle 1)
365.874,22 €
Kosten der Mischkostenstelle BA/WA
(entspr. dem Verhältnis Tabelle 1)
973.491,25 €
Kosten der Mischkostenstelle VA/WA
Gesamt nach Verteilung der
Mischkosten
Wertpapierhandel
Versicherungen
227.075,97 €
592.950,19 €
569.435,93 €
1.542.927,18 €
39,69 €
81,81 €
42,12 €
46.462.141,11 €
75.835.149,66 €
1
Verhältnis (gerundet )
Summe
45,56%
70.540.151,41 €
44.145.189,84 €
27,91%
26,52%
236.982.632,02 €
100,00%
Verteilung der Gemeinkosten/Gemeineinnahmen
Das nach Verteilung der Mischkosten ermittelte Verhältnis der drei Aufsichtsbereiche zueinander, stellt den Verteilungsschlüssel für die anschließende Aufteilung der Gemeinkosten nach § 16b Abs. 3 FinDAG dar.
Auf Grundlage des § 16c Abs. 2 FinDAG sind jedoch vor Verteilung der Gemeinkosten die Überschüsse und Fehlbeträge der Umlagejahre 2002 bis 2008 zu ermitteln, soweit sie nicht bereits in den Umlageabrechnungen früherer Jahre berücksichtigt worden sind. Übersteigen
die ermittelten Überschüsse die Fehlbeträge, ist der übersteigende Betrag vor Verteilung der Gemeinkosten von diesen abzuziehen. Übersteigen die ermittelten Fehlbeträge die Überschüsse, ist der übersteigende Betrag vor Verteilung der Gemeinkosten zu diesen
hinzuzurechnen. In Bezug auf die Umlageabrechnung 2015 hat sich im Saldo ein Überschuss in Höhe von 39.858,29 Euro ergeben.
Im nächsten Schritt ist nach § 16b Abs. 4 Satz 3 FinDAG der Saldo zwischen den Gemeinkosten und den Einnahmen, die keinem Aufsichtsbereich oder keiner Gruppe unmittelbar zugerechnet werden können (Gemeineinnahmen) zu ermitteln. Im vorliegenden Umlagejahr
konnten Gemeineinnahmen in Höhe von 6.732.972,59 Euro generiert werden. Die verbliebenen Gemeinkosten in Höhe von 63.767.972,59 Euro wurden anschließend entsprechend dem vorgenannten Verhältnis auf die drei Aufsichtsbereiche aufgeteilt.
(Tabelle 3 - Verteilung Gemeinkosten/Gemeineinnahmen im Umlagejahr 2015)
Gemeinkostenermittlung
Den zuordenbaren Kosten sind die verbleibenden Gemeinkosten hinzuzurechnen. Die Verteilung erfolgt gem. § 16b Abs. 3 und 4 FinDAG.
Gesamtkosten der BaFin gemäß der Jahresrechnung 2015 ohne Kosten nach § 23 Abs. 4 FinDAG
236.982.632,02 €
abzüglich der unmittelbar zuordenbaren Kosten im Aufsichtsbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen
-75.835.149,66 €
abzüglich der unmittelbar zuordenbaren Kosten im Aufsichtsbereich Versicherungen
-46.462.141,11 €
abzüglich der unmittelbar zuordenbaren Kosten im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel
-44.145.189,84 €
zuzüglich Saldo Fehlbeträge, nicht eingegangene Beträge und Überschüsse der Umlagejahre 2002 - 2008
39.858,29 €
Zwischensumme Gemeinkosten
70.500.293,12 €
abzüglich der Gemeineinnahmen
abzüglich Einnahmen aus Gebühren, sonstige Entgelte (Titel 111 01 - BaFin übergreifend)
-6.471.295,03 €
abzüglich Einnahmen aus Veröffentlichungen (Titel 119 01)
-16.713,00 €
abzüglich Erstattung Sach- und Personalkosten (Titel 119 02)
-83.720,29 €
abzüglich Vermischten Einnahmen (Titel 119 99)
-129.893,02 €
abzüglich Erlöse aus der Veräußerung beweglicher Sachen (Titel 132 01)
-30.699,19 €
abzüglich Zinsen (Titel 161 01)
Zwischensumme Gemeineinnahmen
-6.732.320,53 €
63.767.972,59
auf die Aufsichtsbereiche zu verteilende Gemeinkosten
Banken und sonstige
Finanzdienstleistungen
Wertpapierhandel
Versicherungen
Summe
Übertrag (nach Verteilung der
Mischkosten)
75.835.149,66 €
46.462.141,11 €
Anteil des jeweiligen Aufsichtsbereiches an den Gemeinkosten
(entspr. dem Verhältnis Tabelle 2)
29.054.203,75 €
17.800.723,29 €
16.913.045,55 €
63.767.972,59 €
104.889.353,41 €
64.262.864,40 €
61.058.235,39 €
230.210.453,20 €
Gesamtkosten je Aufsichtsbereich nach Verteilung des Saldos
Gemeinkosten/- einnahmen
Verhältnis (gerundet1)
45,56%
27,91%
44.145.189,84 €
26,52%
166.442.480,61 €
100,00%
Verteilung der Mischeinnahmen/Sonstige Einnahmen
Anschließend sind nach § 16b Abs. 4 Satz 2 und 3 FinDAG sowohl die Einnahmen, die den Aufsichtsbereichen jeweils unmittelbar zugeordnet werden können als auch die Einnahmen, die zwei Aufsichtsbereichen gemeinsam zugerechnet werden können, in Abzug zu bringen.
Die Mischeinnahmen (BA/VA, BA/WA, VA/WA) sind entsprechend dem Verhältnis aufzuteilen, das zwischen den Kosten besteht, die den Aufsichtsbereichen unmittelbar zuzurechnen sind.
1) Der Berechnung liegt jedoch das exakte Verhältnis mit mindestens 9 Nachkommastellen zugrunde
18.10.2016
Verteilung der umlagefähigen Kosten für das Jahr 2015
(Tabelle 4 - Verteilung Mischeinnahmen/Sonstige
Einnahmen)
Banken und sonstige
Finanzdienstleistungen
Wertpapierhandel
Versicherungen
Summe
Übertrag
104.889.353,41 €
abzgl. Einnahmen der Mischkostenstelle
BA/VA, postives Vorzeichen Auszahlungssaldo aus Einnahmeposition
(entspr. dem Verhältnis Tabelle 1)
-
abzgl. Einnahmen der Mischkostenstelle BA/WA
(entspr. dem Verhältnis Tabelle 1)
Gesamt nach Verteilung der
Mischeinnahmen und sonst.
Einnahmen
€
-
61.058.235,39 €
230.210.453,20 €
€
-
€
-473,20 €
-276,80 € -
750,00 €
0,00 €
-376.871,13 € -
376.871,13 €
-285.312,41 €
-134.940,45 € -
420.252,86 €
abzgl. sonstige Einnahmen
aus Titel 111 01
abzgl. sonstige Einnahmen
aus Titel 112 01
64.262.864,40 €
104.603.567,80 €
Verhältnis (gerundet1)
64.262.864,40 €
45,60%
229.412.579,21 €
60.546.147,01 €
28,01%
26,39%
Sonderbetrachtung Aufsichtsbereiche "Banken und sonstige Finanzdienstleistungen" und "Wertpapierhandel"
Ausweislich der §§ 16e Abs. 1 und 16i Abs. 1 FinDAG hat in den Aufsichtsbereichen BA und WA eine gruppenbezogene Aufteilung der Kosten zu erfolgen. Sie sind auf die Gruppen entsprechend dem Verhältnis aufzuteilen, das zwischen den Kosten besteht, die den Gruppen
unmittelbar zuzurechnen sind (siehe auch Tabelle 5 und 6 - Berechnung 5a bzw. 6a).
Der Aufteilung auf die Gruppen geht die Ermittlung der Summe der nicht unmittelbar zuordenbaren Kosten voraus. Auf das Umlagejahr 2015 bezogen hat sich im Aufsichtsbereich BA nach den obigen Berechnungen ein zu verteilender Betrag in Höhe von 52.669.532,56 Euro
und im Aufsichtsbereich WA ein Betrag in Höhe von 41.579.357,83 Euro ergeben (siehe auch Berechnung 5b bzw. 6b).
Die Verteilung der nicht unmittelbar zuordenbaren Kosten erfolgt für die Aufsichtsbereiche BA und WA mit dem unter Nr. 5a bzw. 6a ermittelten Verhältnis (siehe auch Berechnung 5c bzw. 6c).
Im Anschluss sind die unmittelbaren Kosten und die ermittelten nicht unmittelbar zuordenbaren Kosten gruppenbezogen zu addieren (siehe auch Berechnung 5d bzw. 6d).
(Tabelle 5 und 6 - Sonderbetrachtung Aufsichtsbereiche BA und WA )
5.
Sonderbetrachtung Aufsichtsbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen gem. 16e Abs. 1 FinDAG
6.
Sonderbetrachtung Aufsichtsbereich Wertpapierhandel gem. 16i Abs. 1 FinDAG
5a: Ermittlung der prozentualen Aufteilung der Gruppen im Aufsichtsbereich BA (Werte in € aus Tabelle 1)
unmittelbare Kosten BA KI
6a: Ermittlung der prozentualen Aufteilung der Gruppen im Aufsichtsbereich WA (Werte in € aus Tabelle 1)
36.151.970,92 €
unmittelbare Kosten BA FDI
unmittelbare Kosten WA EMI
4.663.187,98 €
10.575.639,75 €
unmittelbare Kosten WA WPDU
40.815.158,90 €
78,590386269%
unmittelbare Kosten BA KAG/INVAG
8.743.835,89 €
16,836426920%
unmittelbare Kosten LEA/F
2.225.744,38 €
4,285714310%
Gemeinkosten WA (n. Abzug Gemeineinnahmen)
16.913.045,55 €
149.296,07 €
0,287472501%
Kosten Empfänger WA gesamt
24.608.925,04 €
51.934.035,24 €
100,000000000%
Summe unmittelbare Kosten Gruppe KI/FDI
unmittelbare Kosten ABW
Summe unmittelbare Kosten Aufsichtsbereich BA
Summe unmittelbare Kosten WA
29.054.203,75 €
Kosten Empfänger BA gesamt
22.561.748,95 €
Mischkosten/- einnahmen
Summe nicht unmittelbar zuordenbaren Kosten
57.387,24 €
41.579.357,83 €
6c: Verteilung der nicht unmittelbar zuordenbaren Kosten auf die Gruppen
52.669.532,56 €
Summe nicht unmittelbar zuordenbaren Kosten
100,000000000%
Summe der nicht unmittelbar zuordenbaren Kosten 41.579.357,83 €
1.053.579,86 €
Mischkosten/- einnahmen
44,241275370%
18.966.789,18 €
6b: Ermittlung der nicht unmittelbar zuordenbaren Kosten innerhalb des Aufsichtsbereichs WA
5b: Ermittlung der nicht unmittelbar zuordenbaren Kosten innerhalb des Aufsichtsbereichs BA
Gemeinkosten BA (n. Abzug Gemeineinnahmen)
55,758724630%
8.391.149,43 €
5c: Verteilung der nicht unmittelbar zuordenbaren Kosten auf die Gruppen
davon WA EMI
55,758724630%
23.184.119,64 €
davon WA WPDU
44,241275370%
18.395.238,20 €
6d: Verteilung der Gesamtkosten im Aufsichtsbereich WA auf die Gruppen
Summe der nicht unmittelbar zuordenbaren Kosten 52.669.532,56 €
unmittelbare Kosten
nicht unmittelbar
zuordenbare
Kosten
Summe
davon BA KI/FDI
78,590386269%
41.393.189,08 €
Gesamt WA
18.966.789,18 €
41.579.357,83 €
60.546.147,01 €
davon BA KAG/INVAG
16,836426920%
8.867.667,36 €
davon WA EMI
10.575.639,75 €
23.184.119,64 €
33.759.759,39 €
davon BA LEA/F
4,285714310%
2.257.265,69 €
davon WA WPDU
8.391.149,43 €
18.395.238,20 €
26.786.387,63 €
davon BA ABW
0,287472501%
151.410,42 €
5d: Verteilung der Gesamtkosten im Aufsichtsbereich BA auf die Gruppen
nicht unmittelbar
zuordenbare
Kosten
unmittelbare Kosten
Summe
Gesamt BA
51.934.035,24 €
52.669.532,56 €
104.603.567,80 €
davon BA KI/FDI
40.815.158,90 €
41.393.189,08 €
82.208.347,98 €
davon BA KAG/INVAG
8.743.835,89 €
8.867.667,36 €
17.611.503,25 €
davon BA LEA/F
2.225.744,38 €
2.257.265,69 €
4.483.010,07 €
149.296,07 €
151.410,42 €
300.706,49 €
davon BA ABW
Verteilung der unmittelbar zuordenbaren Einnahmen auf die Aufsichtsbereiche/Gruppen
Nach § 16b Abs. 4 Satz 1 FinDAG sind die unmittelbar zuordenbaren Einnahmen (z. B. Gebühren, sonstige Entgelte) von den Kosten des Aufsichtsbereiches abzusetzen, dem sie jeweils unmittelbar zuzurechnen sind. Die Regelungen der §§ 16e Abs. 1 Satz 4 FinDAG und 16i
Abs. 1 Satz 4 FinDAG sehen in den entsprechenden Aufsichtbereichen eine weitere Aufteilung der Einnahmen auf die Gruppen vor.
(Tabelle 7 - Verteilung der unmittelbar zuordenbaren Einnahmen auf die Aufsichtsbereiche bzw. Gruppen)
Banken und sonstige
Finanzdienstleistungen
Übertrag
Wertpapierhandel
Versicherungen
104.603.567,80 €
64.262.864,40 €
45,60%
28,01%
1
Verhältnis (gerundet )
60.546.147,01 €
26,39%
davon BA
KI/FDI
82.208.347,98 €
davon BA
KAG/INVAG
17.611.503,25 €
davon WA EMI
33.759.759,39 €
davon WPDU
26.786.387,63 €
davon BA
LEA/F
4.483.010,07 €
davon BA
ABW
300.706,49 €
abzüglich Einnahmen aus Titel 111 01
Gebühren, sonstige Entgelte)
-2.892.811,07 €
-4.442.353,67 €
-8.929.459,60 €
davon BA
KI/FDI
davon BA
KAG/INVAG
davon BA
LEA/F
abzüglich Einnahmen aus Titel 112 01
(Geldstrafen, -bußen u. Gerichtskosten)
davon BA KI/FDI
1.268.335,17 €
davon WA EMI
3.114.762,08 €
davon WPDU
8.887.650,72 €
41.808,88 €
59.256,42 €
-35.100,00 €
Kosten je Aufsichtsbereich nach
Aufteilung unmittelbar
zuordenbarer Einnahmen
-2.658,29 €
61.367.395,04 €
100.196.314,13 €
Verhältnis (gerundet1)
47,00%
davon BA
KI/FDI
80.975.112,81 €
davon BA
KAG/INVAG
51.616.687,41 €
28,79%
davon VU
61.367.395,04 €
14.496.741,17 €
24,21%
davon
WA EMI
24.872.108,67 €
davon
WA WPDU
26.744.578,75 €
davon BA
LEA/F
4.423.753,65 €
davon BA
ABW
300.706,49 €
Fehlbeträge, nicht eingegangenen Beträge und Überschüsse
Aus § 16c Abs. 1 FinDAG ergibt sich, dass die zu ermittelnden Fehlbeträge, nicht eingegangenen Beträge und Überschüsse, die dem Umlagejahr 2009 und späteren Umlagejahren zuzuordnen sind, in den jeweiligen Aufsichtsbereichen zu berücksichtigen sind. In den
Aufsichtsbereichen BA und WA hat wiederum eine gesonderte Ermittlung nach Gruppen zu erfolgen. Den ermittelten Kosten sind die Fehlbeträge und nicht eingegangenen Beträge jeweils entsprechend ihrer Zuordnung hinzuzurechnen; Überschüsse sind jeweils entsprechend
ihrer Zuordnung von diesen Kosten abzuziehen.
(Tabelle 8 - Verteilung der umlagefähigen Kosten auf die Aufsichtsbereiche bzw. Gruppen)
Gruppenaufteilung
Aufsichtsbereich BA
Kosten Aufsichtsbereich/Gruppen
ohne Berücksichtigung der
Überschüsse/Fehlbeträge endg.
Umlageabrechnung 2009 - 2014
Gruppenaufteilung
Aufsichtsbereich VA
80,83%
14.496.741,17 €
0,00 €
18.791,45 €
14.477.949,72 €
14,45%
4.423.753,65 €
10.887,00 €
10.419,98 €
4.424.220,67 €
4,42%
300.706,49 €
0,00 €
0,17 €
300.706,32 €
0,30%
100.196.314,12 €
34.624,17 €
44.768,32 €
100.186.169,97 €
100,00%
Kosten Aufsichtsbereich ohne
Berücksichtigung der
Überschüsse/Fehlbeträge endg.
Umlageabrechnung 2009 - 2014
Fehlbeträge
i. R. d. endg.
Umlageabrechnung 2009
- 2014
Überschüsse
i. R. d. endg.
Umlageabrechnung 2009
- 2014
Umlagefähige Kosten
je Gruppe unter Berücksichtigung der
Überschüsse/Fehlbeträge endg.
Umlageabrechnung 2009 - 2014
Versicherungsunternehmen
61.367.395,04 €
47.632,00 €
1.014,00 €
61.414.013,04 €
Gesamt
61.367.395,04 €
47.632,00 €
1.014,00 €
61.414.013,04 €
Gruppenaufteilung
Aufsichtsbereich WA
Verhältnis der Umlagebeträge
je Gruppe (gerundet auf zwei
Nachkommastellen)
80.983.293,26 €
KAG/ INVAG
Gesamt
Umlagefähige Kosten
je Gruppe unter Berücksichtigung der
Überschüsse/Fehlbeträge endg.
Umlageabrechnung 2009 - 2014
15.556,72 €
80.975.112,81 €
Abwicklungsanstalten
Überschüsse
i. R. d. endg.
Umlageabrechnung 2009
- 2014
23.737,17 €
KI/FDI
Leasing/Factoring
Fehlbeträge
i. R. d. endg.
Umlageabrechnung 2009
- 2014
Kosten Aufsichtsbereich/Gruppen
ohne Berücksichtigung der
Überschüsse/Fehlbeträge endg.
Umlageabrechnung 2009 - 2014
Fehlbeträge
i. R. d. endg.
Umlageabrechnung 2009
- 2014
Überschüsse
i. R. d. endg.
Umlageabrechnung 2009
- 2014
Umlagefähige Kosten
je Gruppe unter Berücksichtigung der
Überschüsse/Fehlbeträge endg.
Umlageabrechnung 2009 - 2014
Verhältnis der Umlagebeträge
je Gruppe (gerundet auf zwei
Nachkommastellen)
WPDU
26.744.578,75 €
309.327,64 €
92.893,62 €
26.961.012,77 €
52,03%
Emittenten
24.872.108,67 €
31.413,13 €
50.311,11 €
24.853.210,69 €
47,97%
51.616.687,42 €
340.740,77 €
143.204,73 €
51.814.223,46 €
100,00%
Summe:
213.414.406,47 €
Gesamt
1) Der Berechnung liegt jedoch das exakte Verhältnis mit mindestens 9 Nachkommastellen zugrunde
18.10.2016