Verteilung der umlagefähigen Kosten für das Jahr 2015 1. Einleitung: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, deckt nach § 13 Abs. 1 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) ihre Kosten aus eigenen Einnahmen. Zu diesem Zweck erhebt sie von den beaufsichtigten Unternehmen nach § 16 FinDAG eine Umlage, soweit die Kosten nicht durch Gebühren nach § 14 FinDAG, gesonderte Erstattung nach § 15 FinDAG oder sonstige Einnahmen gedeckt sind. Als Kosten hat die BaFin im Sinne des § 16a FinDAG die Ausgaben eines Haushaltsjahres einschließlich der Zuführungen zu der Pensionsrücklage nach § 19 Abs. 2 FinDAG und gegebenenfalls der Zuführungen zu einer Investitionsrücklage nach § 12 Abs. 4 Satz 2 FinDAG zu ermitteln. Im Ergebnis sind die umlagefähigen Kosten der Bundesanstalt von folgenden Aufsichtsbereichen respektive Gruppen zu tragen: Aufsichtsbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen (BA) * Kredit- (KI), Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstitute (FDI), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) * Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAG) und extern verwaltete OGAW-Investmentaktiengesellschaften (INVAG) * Leasing-/Factoringunternehmen (LEA/F) * Abwicklungsanstalten (ABW) Aufsichtsbereich Versicherungen (VA) * inländische Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds sowie die inländischen Niederlassungen ausländischer Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds (VU) Aufsichtsbereich Wertpapierhandel (WA) * Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Anlageverwalter (WPDU) * Emittenten mit Sitz im Inland, deren Wertpapiere an einer inländischen Börse zum Handel zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen sind (EMI) Ein Umlagepflichtiger kann nach § 16d Satz 2 FinDAG mehreren Aufsichtsbereichen oder Gruppen innerhalb eines Aufsichtsbereichs zugeordnet werden. 2. Berechnung: Kostenzuordnung Die Zuordnung der Kosten der BaFin auf die einzelnen Einheiten (im folgenden "Empfänger" genannt) ergibt sich auf Basis der aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ermittelten Daten. Nach § 16b Abs. 1 FinDAG sind diese getrennt nach den Aufsichtsbereichen Banken und sonstige Finanzdienstleistungen (BA), Versicherungen (VA) und Wertpapierhandel (WA) zu ermitteln. Entscheidend ist dabei die jeweilige rechtliche Grundlage für die Tätigkeiten der BaFin-Beschäftigten. Die ermittelten Kosten für die Empfänger BA gesamt, BA KI, BA FDI, BA KAG/INVAG, BA LEA und BA ABW werden dem Aufsichtsbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen zugeordnet. Bei den Kosten WA gesamt, WA EMI und WA WPDU erfolgt eine Zuordnung zum Aufsichtsbereich Wertpapierhandel. Für den Aufsichtsbereich Versicherungswesen wird nur der Empfänger VA gesamt generiert. Innerhalb der Aufsichtsbereiche BA und WA sind nach §§ 16e Abs. 1 und 16i Abs. 1 FinDAG die Kosten zudem gruppenbezogen zu ermittlen. Weiterhin gesondert zu erfassen sind nach § 16b Abs. 2 FinDAG die Kosten, die zwei Aufsichtsbereichen gemeinsam (BA/VA, BA/WA, VA/WA) zugerechnet werden können. Die übrigen Kosten, die keinem der Aufsichtsbereiche direkt zugeordnet werden können (Gemeinkosten), sind ebenfalls nach § 16b Abs. 3 FinDAG separat aufzuführen. Sonderbetrachtung § 23 Abs. 4 FinDAG Die Regelungen des § 23 Abs. 4 FinDAG erfolgten im Zusammenhang mit der umfassenden Bankenprüfung (Comprehensive Assessment) vor Errichtung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) in der Eurozone und sehen eine auf die Umlagejahre 2014 und 2015 beschränkte Übergangsregelung vor. Demnach soll vermieden werden, dass die Kosten der nationalen Aufsichtsbehörden für die Inanspruchnahme von umfangreichen Beratungs-, Management- und Unterstützungsleistungen Dritter, auch von nicht in die Prüfung einbezogenen Umlagepflichtigen zu tragen sind. Die im Kontext des § 23 Abs. 4 FinDAG ermittelten Kosten des Jahres 2015 beliefen sich auf 3.970,78 Euro und wurden gegenüber den beteiligten Kreditinstituten gesondert in Rechnung gestellt. Daher ist dieser Betrag im Aufsichtsbereich BA vorab in Abzug gebracht worden. Somit werden im Rahmen der Umlageabrechnung 2015 ingesamt Kosten in Höhe 236.986.602,80 € (236.982.632,02 Euro, siehe Tabelle 1 und 3.970,78 Euro) bei der Verteilung der umlagefähigen Kosten berücksichtigt. (Tabelle 1 - Übersicht der Kostenempfänger im Umlagejahr 2015) Zuordnung der von der KLR übermittelten Kosten Monate Januar - Dezember 2015 Banken und sonstige Finanzdienstleistungen Wertpapierhandel Versicherungen Mischkostenstelle BA/VA Mischkostenstelle BA/WA Mischkosten stelle VA/WA Gemeinkosten Empfänger ÜBaFin Gesamt: 70.353.744,89 € Empfänger BilKoG (Enforcement) 186.406,52 € Empfänger BA/WA 1.542.927,18 € Empfänger BA/VA 592.950,19 € 81,81 € 81,81 € 46.235.023,02 € Empfänger WA gesamt 186.406,52 € 1.542.927,18 € 592.950,19 € Empfänger VA/WA Empfänger VA gesamt 70.353.744,89 € 46.235.023,02 € 24.608.925,04 € 24.608.925,04 € Empfänger BA gesamt 22.561.748,95 € 22.561.748,95 € Empfänger BA KI 36.151.970,92 € 36.151.970,92 € Empfänger BA FDI 4.663.187,98 € 4.663.187,98 € Empfänger BA KAG/INVAG 8.743.835,89 € 8.743.835,89 € Empfänger BA LEA (Leasing/Factoring) 2.225.744,38 € 2.225.744,38 € Empfänger BA ABW 149.296,07 € 149.296,07 € Empfänger WA EMI 10.575.639,75 € Empfänger WA WPDU 10.575.639,75 € 8.391.149,43 € Gesamt: 8.391.149,43 € 74.495.784,19 € 46.235.023,02 € 43.575.714,22 € 592.950,19 € 1.542.927,18 € 81,81 € 70.540.151,41 € 236.982.632,02 € 31,44 % 19,51 % 18,39 % 0,25 % 0,65 % 0,00 % 29,77 % 100,00 € Verhältnis (gerundet1) Verteilung der Mischkosten Den Vorgaben des FinDAG entsprechend sind nach § 16b Abs. 2 dieses Gesetzes zunächst die ermittelten Kosten, die zwei Aufsichtsbereichen gemeinsam zugerechnet werden können (Mischkosten BA/VA, BA/WA, VA/WA) auf die betroffenen Aufsichtsbereiche aufzuteilen. Die Verteilung erfolgt entsprechend dem Verhältnis, das zwischen den Kosten besteht, die den Aufsichtsbereichen unmittelbar zuzurechnen sind. (Tabelle 2 - Verteilung Mischkosten im Umlagejahr 2015) Verteilung der Kosten der Mischkostenstellen gem. § 16b Abs. 2 FinDAG Banken und sonstige Finanzdienstleistungen Kosten der Mischkostenstelle BA/VA (entspr. dem Verhältnis Tabelle 1) 365.874,22 € Kosten der Mischkostenstelle BA/WA (entspr. dem Verhältnis Tabelle 1) 973.491,25 € Kosten der Mischkostenstelle VA/WA Gesamt nach Verteilung der Mischkosten Wertpapierhandel Versicherungen 227.075,97 € 592.950,19 € 569.435,93 € 1.542.927,18 € 39,69 € 81,81 € 42,12 € 46.462.141,11 € 75.835.149,66 € 1 Verhältnis (gerundet ) Summe 45,56% 70.540.151,41 € 44.145.189,84 € 27,91% 26,52% 236.982.632,02 € 100,00% Verteilung der Gemeinkosten/Gemeineinnahmen Das nach Verteilung der Mischkosten ermittelte Verhältnis der drei Aufsichtsbereiche zueinander, stellt den Verteilungsschlüssel für die anschließende Aufteilung der Gemeinkosten nach § 16b Abs. 3 FinDAG dar. Auf Grundlage des § 16c Abs. 2 FinDAG sind jedoch vor Verteilung der Gemeinkosten die Überschüsse und Fehlbeträge der Umlagejahre 2002 bis 2008 zu ermitteln, soweit sie nicht bereits in den Umlageabrechnungen früherer Jahre berücksichtigt worden sind. Übersteigen die ermittelten Überschüsse die Fehlbeträge, ist der übersteigende Betrag vor Verteilung der Gemeinkosten von diesen abzuziehen. Übersteigen die ermittelten Fehlbeträge die Überschüsse, ist der übersteigende Betrag vor Verteilung der Gemeinkosten zu diesen hinzuzurechnen. In Bezug auf die Umlageabrechnung 2015 hat sich im Saldo ein Überschuss in Höhe von 39.858,29 Euro ergeben. Im nächsten Schritt ist nach § 16b Abs. 4 Satz 3 FinDAG der Saldo zwischen den Gemeinkosten und den Einnahmen, die keinem Aufsichtsbereich oder keiner Gruppe unmittelbar zugerechnet werden können (Gemeineinnahmen) zu ermitteln. Im vorliegenden Umlagejahr konnten Gemeineinnahmen in Höhe von 6.732.972,59 Euro generiert werden. Die verbliebenen Gemeinkosten in Höhe von 63.767.972,59 Euro wurden anschließend entsprechend dem vorgenannten Verhältnis auf die drei Aufsichtsbereiche aufgeteilt. (Tabelle 3 - Verteilung Gemeinkosten/Gemeineinnahmen im Umlagejahr 2015) Gemeinkostenermittlung Den zuordenbaren Kosten sind die verbleibenden Gemeinkosten hinzuzurechnen. Die Verteilung erfolgt gem. § 16b Abs. 3 und 4 FinDAG. Gesamtkosten der BaFin gemäß der Jahresrechnung 2015 ohne Kosten nach § 23 Abs. 4 FinDAG 236.982.632,02 € abzüglich der unmittelbar zuordenbaren Kosten im Aufsichtsbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen -75.835.149,66 € abzüglich der unmittelbar zuordenbaren Kosten im Aufsichtsbereich Versicherungen -46.462.141,11 € abzüglich der unmittelbar zuordenbaren Kosten im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel -44.145.189,84 € zuzüglich Saldo Fehlbeträge, nicht eingegangene Beträge und Überschüsse der Umlagejahre 2002 - 2008 39.858,29 € Zwischensumme Gemeinkosten 70.500.293,12 € abzüglich der Gemeineinnahmen abzüglich Einnahmen aus Gebühren, sonstige Entgelte (Titel 111 01 - BaFin übergreifend) -6.471.295,03 € abzüglich Einnahmen aus Veröffentlichungen (Titel 119 01) -16.713,00 € abzüglich Erstattung Sach- und Personalkosten (Titel 119 02) -83.720,29 € abzüglich Vermischten Einnahmen (Titel 119 99) -129.893,02 € abzüglich Erlöse aus der Veräußerung beweglicher Sachen (Titel 132 01) -30.699,19 € abzüglich Zinsen (Titel 161 01) Zwischensumme Gemeineinnahmen -6.732.320,53 € 63.767.972,59 auf die Aufsichtsbereiche zu verteilende Gemeinkosten Banken und sonstige Finanzdienstleistungen Wertpapierhandel Versicherungen Summe Übertrag (nach Verteilung der Mischkosten) 75.835.149,66 € 46.462.141,11 € Anteil des jeweiligen Aufsichtsbereiches an den Gemeinkosten (entspr. dem Verhältnis Tabelle 2) 29.054.203,75 € 17.800.723,29 € 16.913.045,55 € 63.767.972,59 € 104.889.353,41 € 64.262.864,40 € 61.058.235,39 € 230.210.453,20 € Gesamtkosten je Aufsichtsbereich nach Verteilung des Saldos Gemeinkosten/- einnahmen Verhältnis (gerundet1) 45,56% 27,91% 44.145.189,84 € 26,52% 166.442.480,61 € 100,00% Verteilung der Mischeinnahmen/Sonstige Einnahmen Anschließend sind nach § 16b Abs. 4 Satz 2 und 3 FinDAG sowohl die Einnahmen, die den Aufsichtsbereichen jeweils unmittelbar zugeordnet werden können als auch die Einnahmen, die zwei Aufsichtsbereichen gemeinsam zugerechnet werden können, in Abzug zu bringen. Die Mischeinnahmen (BA/VA, BA/WA, VA/WA) sind entsprechend dem Verhältnis aufzuteilen, das zwischen den Kosten besteht, die den Aufsichtsbereichen unmittelbar zuzurechnen sind. 1) Der Berechnung liegt jedoch das exakte Verhältnis mit mindestens 9 Nachkommastellen zugrunde 18.10.2016 Verteilung der umlagefähigen Kosten für das Jahr 2015 (Tabelle 4 - Verteilung Mischeinnahmen/Sonstige Einnahmen) Banken und sonstige Finanzdienstleistungen Wertpapierhandel Versicherungen Summe Übertrag 104.889.353,41 € abzgl. Einnahmen der Mischkostenstelle BA/VA, postives Vorzeichen Auszahlungssaldo aus Einnahmeposition (entspr. dem Verhältnis Tabelle 1) - abzgl. Einnahmen der Mischkostenstelle BA/WA (entspr. dem Verhältnis Tabelle 1) Gesamt nach Verteilung der Mischeinnahmen und sonst. Einnahmen € - 61.058.235,39 € 230.210.453,20 € € - € -473,20 € -276,80 € - 750,00 € 0,00 € -376.871,13 € - 376.871,13 € -285.312,41 € -134.940,45 € - 420.252,86 € abzgl. sonstige Einnahmen aus Titel 111 01 abzgl. sonstige Einnahmen aus Titel 112 01 64.262.864,40 € 104.603.567,80 € Verhältnis (gerundet1) 64.262.864,40 € 45,60% 229.412.579,21 € 60.546.147,01 € 28,01% 26,39% Sonderbetrachtung Aufsichtsbereiche "Banken und sonstige Finanzdienstleistungen" und "Wertpapierhandel" Ausweislich der §§ 16e Abs. 1 und 16i Abs. 1 FinDAG hat in den Aufsichtsbereichen BA und WA eine gruppenbezogene Aufteilung der Kosten zu erfolgen. Sie sind auf die Gruppen entsprechend dem Verhältnis aufzuteilen, das zwischen den Kosten besteht, die den Gruppen unmittelbar zuzurechnen sind (siehe auch Tabelle 5 und 6 - Berechnung 5a bzw. 6a). Der Aufteilung auf die Gruppen geht die Ermittlung der Summe der nicht unmittelbar zuordenbaren Kosten voraus. Auf das Umlagejahr 2015 bezogen hat sich im Aufsichtsbereich BA nach den obigen Berechnungen ein zu verteilender Betrag in Höhe von 52.669.532,56 Euro und im Aufsichtsbereich WA ein Betrag in Höhe von 41.579.357,83 Euro ergeben (siehe auch Berechnung 5b bzw. 6b). Die Verteilung der nicht unmittelbar zuordenbaren Kosten erfolgt für die Aufsichtsbereiche BA und WA mit dem unter Nr. 5a bzw. 6a ermittelten Verhältnis (siehe auch Berechnung 5c bzw. 6c). Im Anschluss sind die unmittelbaren Kosten und die ermittelten nicht unmittelbar zuordenbaren Kosten gruppenbezogen zu addieren (siehe auch Berechnung 5d bzw. 6d). (Tabelle 5 und 6 - Sonderbetrachtung Aufsichtsbereiche BA und WA ) 5. Sonderbetrachtung Aufsichtsbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen gem. 16e Abs. 1 FinDAG 6. Sonderbetrachtung Aufsichtsbereich Wertpapierhandel gem. 16i Abs. 1 FinDAG 5a: Ermittlung der prozentualen Aufteilung der Gruppen im Aufsichtsbereich BA (Werte in € aus Tabelle 1) unmittelbare Kosten BA KI 6a: Ermittlung der prozentualen Aufteilung der Gruppen im Aufsichtsbereich WA (Werte in € aus Tabelle 1) 36.151.970,92 € unmittelbare Kosten BA FDI unmittelbare Kosten WA EMI 4.663.187,98 € 10.575.639,75 € unmittelbare Kosten WA WPDU 40.815.158,90 € 78,590386269% unmittelbare Kosten BA KAG/INVAG 8.743.835,89 € 16,836426920% unmittelbare Kosten LEA/F 2.225.744,38 € 4,285714310% Gemeinkosten WA (n. Abzug Gemeineinnahmen) 16.913.045,55 € 149.296,07 € 0,287472501% Kosten Empfänger WA gesamt 24.608.925,04 € 51.934.035,24 € 100,000000000% Summe unmittelbare Kosten Gruppe KI/FDI unmittelbare Kosten ABW Summe unmittelbare Kosten Aufsichtsbereich BA Summe unmittelbare Kosten WA 29.054.203,75 € Kosten Empfänger BA gesamt 22.561.748,95 € Mischkosten/- einnahmen Summe nicht unmittelbar zuordenbaren Kosten 57.387,24 € 41.579.357,83 € 6c: Verteilung der nicht unmittelbar zuordenbaren Kosten auf die Gruppen 52.669.532,56 € Summe nicht unmittelbar zuordenbaren Kosten 100,000000000% Summe der nicht unmittelbar zuordenbaren Kosten 41.579.357,83 € 1.053.579,86 € Mischkosten/- einnahmen 44,241275370% 18.966.789,18 € 6b: Ermittlung der nicht unmittelbar zuordenbaren Kosten innerhalb des Aufsichtsbereichs WA 5b: Ermittlung der nicht unmittelbar zuordenbaren Kosten innerhalb des Aufsichtsbereichs BA Gemeinkosten BA (n. Abzug Gemeineinnahmen) 55,758724630% 8.391.149,43 € 5c: Verteilung der nicht unmittelbar zuordenbaren Kosten auf die Gruppen davon WA EMI 55,758724630% 23.184.119,64 € davon WA WPDU 44,241275370% 18.395.238,20 € 6d: Verteilung der Gesamtkosten im Aufsichtsbereich WA auf die Gruppen Summe der nicht unmittelbar zuordenbaren Kosten 52.669.532,56 € unmittelbare Kosten nicht unmittelbar zuordenbare Kosten Summe davon BA KI/FDI 78,590386269% 41.393.189,08 € Gesamt WA 18.966.789,18 € 41.579.357,83 € 60.546.147,01 € davon BA KAG/INVAG 16,836426920% 8.867.667,36 € davon WA EMI 10.575.639,75 € 23.184.119,64 € 33.759.759,39 € davon BA LEA/F 4,285714310% 2.257.265,69 € davon WA WPDU 8.391.149,43 € 18.395.238,20 € 26.786.387,63 € davon BA ABW 0,287472501% 151.410,42 € 5d: Verteilung der Gesamtkosten im Aufsichtsbereich BA auf die Gruppen nicht unmittelbar zuordenbare Kosten unmittelbare Kosten Summe Gesamt BA 51.934.035,24 € 52.669.532,56 € 104.603.567,80 € davon BA KI/FDI 40.815.158,90 € 41.393.189,08 € 82.208.347,98 € davon BA KAG/INVAG 8.743.835,89 € 8.867.667,36 € 17.611.503,25 € davon BA LEA/F 2.225.744,38 € 2.257.265,69 € 4.483.010,07 € 149.296,07 € 151.410,42 € 300.706,49 € davon BA ABW Verteilung der unmittelbar zuordenbaren Einnahmen auf die Aufsichtsbereiche/Gruppen Nach § 16b Abs. 4 Satz 1 FinDAG sind die unmittelbar zuordenbaren Einnahmen (z. B. Gebühren, sonstige Entgelte) von den Kosten des Aufsichtsbereiches abzusetzen, dem sie jeweils unmittelbar zuzurechnen sind. Die Regelungen der §§ 16e Abs. 1 Satz 4 FinDAG und 16i Abs. 1 Satz 4 FinDAG sehen in den entsprechenden Aufsichtbereichen eine weitere Aufteilung der Einnahmen auf die Gruppen vor. (Tabelle 7 - Verteilung der unmittelbar zuordenbaren Einnahmen auf die Aufsichtsbereiche bzw. Gruppen) Banken und sonstige Finanzdienstleistungen Übertrag Wertpapierhandel Versicherungen 104.603.567,80 € 64.262.864,40 € 45,60% 28,01% 1 Verhältnis (gerundet ) 60.546.147,01 € 26,39% davon BA KI/FDI 82.208.347,98 € davon BA KAG/INVAG 17.611.503,25 € davon WA EMI 33.759.759,39 € davon WPDU 26.786.387,63 € davon BA LEA/F 4.483.010,07 € davon BA ABW 300.706,49 € abzüglich Einnahmen aus Titel 111 01 Gebühren, sonstige Entgelte) -2.892.811,07 € -4.442.353,67 € -8.929.459,60 € davon BA KI/FDI davon BA KAG/INVAG davon BA LEA/F abzüglich Einnahmen aus Titel 112 01 (Geldstrafen, -bußen u. Gerichtskosten) davon BA KI/FDI 1.268.335,17 € davon WA EMI 3.114.762,08 € davon WPDU 8.887.650,72 € 41.808,88 € 59.256,42 € -35.100,00 € Kosten je Aufsichtsbereich nach Aufteilung unmittelbar zuordenbarer Einnahmen -2.658,29 € 61.367.395,04 € 100.196.314,13 € Verhältnis (gerundet1) 47,00% davon BA KI/FDI 80.975.112,81 € davon BA KAG/INVAG 51.616.687,41 € 28,79% davon VU 61.367.395,04 € 14.496.741,17 € 24,21% davon WA EMI 24.872.108,67 € davon WA WPDU 26.744.578,75 € davon BA LEA/F 4.423.753,65 € davon BA ABW 300.706,49 € Fehlbeträge, nicht eingegangenen Beträge und Überschüsse Aus § 16c Abs. 1 FinDAG ergibt sich, dass die zu ermittelnden Fehlbeträge, nicht eingegangenen Beträge und Überschüsse, die dem Umlagejahr 2009 und späteren Umlagejahren zuzuordnen sind, in den jeweiligen Aufsichtsbereichen zu berücksichtigen sind. In den Aufsichtsbereichen BA und WA hat wiederum eine gesonderte Ermittlung nach Gruppen zu erfolgen. Den ermittelten Kosten sind die Fehlbeträge und nicht eingegangenen Beträge jeweils entsprechend ihrer Zuordnung hinzuzurechnen; Überschüsse sind jeweils entsprechend ihrer Zuordnung von diesen Kosten abzuziehen. (Tabelle 8 - Verteilung der umlagefähigen Kosten auf die Aufsichtsbereiche bzw. Gruppen) Gruppenaufteilung Aufsichtsbereich BA Kosten Aufsichtsbereich/Gruppen ohne Berücksichtigung der Überschüsse/Fehlbeträge endg. Umlageabrechnung 2009 - 2014 Gruppenaufteilung Aufsichtsbereich VA 80,83% 14.496.741,17 € 0,00 € 18.791,45 € 14.477.949,72 € 14,45% 4.423.753,65 € 10.887,00 € 10.419,98 € 4.424.220,67 € 4,42% 300.706,49 € 0,00 € 0,17 € 300.706,32 € 0,30% 100.196.314,12 € 34.624,17 € 44.768,32 € 100.186.169,97 € 100,00% Kosten Aufsichtsbereich ohne Berücksichtigung der Überschüsse/Fehlbeträge endg. Umlageabrechnung 2009 - 2014 Fehlbeträge i. R. d. endg. Umlageabrechnung 2009 - 2014 Überschüsse i. R. d. endg. Umlageabrechnung 2009 - 2014 Umlagefähige Kosten je Gruppe unter Berücksichtigung der Überschüsse/Fehlbeträge endg. Umlageabrechnung 2009 - 2014 Versicherungsunternehmen 61.367.395,04 € 47.632,00 € 1.014,00 € 61.414.013,04 € Gesamt 61.367.395,04 € 47.632,00 € 1.014,00 € 61.414.013,04 € Gruppenaufteilung Aufsichtsbereich WA Verhältnis der Umlagebeträge je Gruppe (gerundet auf zwei Nachkommastellen) 80.983.293,26 € KAG/ INVAG Gesamt Umlagefähige Kosten je Gruppe unter Berücksichtigung der Überschüsse/Fehlbeträge endg. Umlageabrechnung 2009 - 2014 15.556,72 € 80.975.112,81 € Abwicklungsanstalten Überschüsse i. R. d. endg. Umlageabrechnung 2009 - 2014 23.737,17 € KI/FDI Leasing/Factoring Fehlbeträge i. R. d. endg. Umlageabrechnung 2009 - 2014 Kosten Aufsichtsbereich/Gruppen ohne Berücksichtigung der Überschüsse/Fehlbeträge endg. Umlageabrechnung 2009 - 2014 Fehlbeträge i. R. d. endg. Umlageabrechnung 2009 - 2014 Überschüsse i. R. d. endg. Umlageabrechnung 2009 - 2014 Umlagefähige Kosten je Gruppe unter Berücksichtigung der Überschüsse/Fehlbeträge endg. Umlageabrechnung 2009 - 2014 Verhältnis der Umlagebeträge je Gruppe (gerundet auf zwei Nachkommastellen) WPDU 26.744.578,75 € 309.327,64 € 92.893,62 € 26.961.012,77 € 52,03% Emittenten 24.872.108,67 € 31.413,13 € 50.311,11 € 24.853.210,69 € 47,97% 51.616.687,42 € 340.740,77 € 143.204,73 € 51.814.223,46 € 100,00% Summe: 213.414.406,47 € Gesamt 1) Der Berechnung liegt jedoch das exakte Verhältnis mit mindestens 9 Nachkommastellen zugrunde 18.10.2016
© Copyright 2025 ExpyDoc