Ausblick Steuern Kanton Schwyz – Quo vadis? Die Steuergesetzrevision per 1.1.2017 wurde vom Schwyzer Stimmvolk wuchtig verworfen. Es war ein klares Nein zur sogenannten Flat Rate Tax, aber wohl auch ein Nein zu generellen Steuererhöhungen. Wir haben uns für die Steuergesetzrevision eingesetzt, weil damit folgende fünf Ziele erreicht worden wären: 1. Beseitigung des strukturellen Defizites von CHF 130 Mio. 2. Entrichten eines kostendeckenden Beitrages an den NFA durch alle Steuerkategorien. 3. In Zukunft einfachere Steuerung des Finanzbedarfs – mit gleichmässiger Belastung aller Steuerkategorien - über die Anpassung des Steuerfusses. 4. Verringerung der Steuerbelastungsdifferenzen innerhalb des Kantons. 5. Bewahrung der Steuerattraktivität des Kantons im interkantonalen und internationalen Kontext. Diese Ziele sind politisch praktisch unbestritten, nur sind sie mit der Ablehnung der Steuergesetzrevision in weite Ferne gerückt. Die Unsicherheit über die steuerliche Zukunft des Kantons Schwyz bleibt damit bestehen und behindert die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons. Zudem steht die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III vor der Tür, welche per 1.1.2019 in Kraft treten sollte. Dadurch wird es nicht einfacher, eine zukunftsfähige Lösung zu finden, welche nicht nur mehrheitsfähig ist, sondern den Kt. Schwyz weiterhin steuerlich attraktiv positioniert. Trotz grosser steuerpolitischer Unsicherheiten wagen wir eine Prognose der steuerlichen Entwicklung im Kanton Schwyz: Um das strukturelle Defizit von CHF 130 Mio. zu beseitigen, müsste der Kantonssteuerfuss von momentan 170 Einheiten auf rund 200 Einheiten erhöht werden. Dies ist allerdings wenig wahrscheinlich, da die Abstimmungsgewinner selbst sagten, dass man für eine Anpassung Zeit habe. Der Kantonssteuerfuss von 170 Einheiten, welcher einmalig für das Jahr 2016 vorgesehen war, dürfte somit weiterhin angewendet werden, allenfalls leicht erhöht um 5 oder 10 Einheiten. Entsprechend rechnen wir mit einer gleichbleibenden oder minimal höheren Steuerbelastung für die Jahre 2017 und 2018. Die steuerliche Belastung sowohl beim Einkommen als auch beim Vermögen wird mittel- bis langfristig steigen, da auch die Gegner der abgelehnten Vorlage von einem verbleibenden strukturellen Defizit ausgehen, welches beseitigt werden muss. Einerseits dürfte dies über eine Erhöhung der Vermögensbesteuerung, andrerseits vor allem über einen "Ausbau" der Tarifkurve erfolgen. Dies wird nichts anderes bedeuten als dass der bisherige Maximalsatz von 5% beträchtlich erhöht werden dürfte. Es dürfte aber nicht nur zu einer steuerlichen Mehrbelastung im Maximalsatz führen. Vielmehr wird es auch die tieferen und mittleren Einkommen treffen. Denn bei einem "Ausbau" der Tarifkurve wird der sogenannte Grenzsteuersatz schon bei relativ tiefen Einkommen erhöht werden müssen, wodurch jeder Franken Mehreinkommen inskünftig steuerlich höher belastet würde. Im Vorfeld der Unternehmenssteuerreform III erwarten wir bei den juristischen Personen für die Jahre 2017 und 2018 eine gleichbleibende Steuerbelastung, voraussichtlich per 1.1.2019, d.h. mit der Unternehmenssteuerreform III eine Senkung des Gewinnsteuersatzes. Aufgrund der Reduzierung des Gewinnsteuersatzes und anderer Massnahmen1 der Unternehmenssteuerreform III wird der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer erhöht werden. Dies dürfte dem Kanton Schwyz auf der Basis von 2015 rund CHF 31 Mio. mehr einbringen oder rund 75% der Gewinn- und Kapitalsteuern im Jahre 2015 (rund Fr. 41 Mio.). Fazit: Für die nächsten 2 Jahre dürfte die Steuerbelastung sowohl bei den natürlichen wie juristischen Personen gleich bleiben oder nur minim zunehmen. Danach muss bei den natürlichen Personen mit einer Steuererhöhung in fast allen Einkommenskategorien gerechnet werden. Mit Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III, voraussichtlich im Jahre 2019, dürfte die Gewinnsteuerbelastung bei den juristischen Personen sinken. Dadurch würden juristische Personen gegenüber Einzelfirmen oder Personengesellschaften an steuerlicher Attraktivität gewinnen - und zwar selbst dann, wenn der steuerbare Anteil bei der privilegierten Dividendenbesteuerung kantonal von 50% auf 60% erhöht würde. 1 z.B. Patentbox, zinsbereinigte Gewinnsteuer, erhöhter Forschungs- und Entwicklungsabzug - 2 -
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