Optionen einer Weiterentwicklung der Indikatorik für die von

Projektbeschreibung
Optionen einer Weiterentwicklung der Indikatorik für die von der EU
abgegrenzten Regionalfördergebiete nach 2020
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
als zentrales regionalpolitisches Instrument von Bund und Ländern konzentriert die
Förderung von gewerblichen Investitionen, wirtschaftsnaher Infrastruktur und
Vernetzungsaktivitäten auf Gebiete mit erheblichen wirtschaftlichen Strukturproblemen.
Im gemeinsamen GRW-Koordinierungsrahmen von Bund und Ländern werden die
Fördergebiete für die Dauer der Förderperiode (z.Zt.: 2014-2020) festgelegt.
Grundlage für die Bestimmung des GRW-Fördergebiets ist der in den EURegionalleitlinien festgelegte Anteil der Fördergebietsbevölkerung pro EU-Mitgliedstaat
für den Zeitraum 2014-2020. Der Anteil der Fördergebietsbevölkerung (prädefinierte
und nicht prädefinierte C-Gebiete) beträgt für die laufende Förderperiode 25,85%. In der
nationalen Fördergebietskarte der GRW (2014-2020) wird dieser Anteil durch die
Aufnahme sogenannter D-Fördergebiete, deren beihilferechtliche Grundlage horizontale
Bestimmungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung sind, auf 40% der
bundesdeutschen Bevölkerung ausgeweitet.
Für die Zuweisung des Bevölkerungsanteils der C-Fördergebiete auf die Mitgliedstaaten
stellt die EU-Kommission in einem ersten Schritt fest, ob NUTS-3-Regionen mindestens
eines von vier Kriterien erfüllen. Bezugsgröße für die Kriterien zur Messung von
regionalen Abweichungen des BIP pro Kopf bzw. der Arbeitslosenquote sind der EUDurchschnitt und alternativ ein nationaler Schwellenwert für BIP und Arbeitslosenquote.
Der maximale Bevölkerungsplafonds eines EU-Mitgliedstaates bestimmt sich in einem
zweiten Schritt nach dem Anteil der Bevölkerung in den Regionen, die mindestens ein
Kriterium erfüllen, an der Gesamtheit der in der EU förderfähigen Bevölkerung.
Für die Förderperiode nach 2020 ist unklar, in welchem Umfang Deutschland
Fördergebiete erhalten wird und wie mit möglicherweise ausscheidenden
Fördergebieten umgegangen werden soll. Deutschland hat sich auf der einen Seite ggü.
dem EU-Durchschnitt in den letzten Jahren wirtschaftlich positiver entwickelt.
Gleichzeitig weist Deutschland im internationalen Vergleich weiterhin hohe regionale
...
-2Disparitäten bei Einkommen und Beschäftigung auf.
Vor diesem Hintergrund sollten folgende Aufgabenstellungen untersucht werden:
•
Wie haben sich die deutschen Fördergebiete (NUTS-3-Ebene, GRWArbeitsmarktregionen) hinsichtlich der in den EU-Regionalleitlinien verwendeten
Indikatoren bis zum aktuellen Rand entwickelt? Welche Aussagen können zur
weiteren Entwicklung der Regionen bis zu Beginn der neuen Förderperiode
(1.1.2021) gemacht werden?
•
Welche Indikatoren wären in Zukunft geeignet für eine Bestimmung der
Bevölkerungsplafonds? Gibt es Alternativen zum Konzept des
Bevölkerungsplafonds für die einzelnen EU-Mitgliedstaaten, um eine EU-weite
Abgrenzung von Fördergebieten zu erreichen?
•
Welche Optionen für die Indikatorik können entwickelt werden, damit vor allem
das in Deutschland weiter erhebliche innerstaatliche regionale Gefälle bei
Arbeitslosigkeit und BIP/Kopf angemessen berücksichtigt werden kann? Welche
Optionen für die Indikatorik gibt es, um weitere spezifische regionalpolitische
Förderbedarfe abzubilden (wie die notwendige Begrenzung des Fördergefälles
zu angrenzenden Höchstfördergebieten?)
•
Welche geographischen Klassifikationen (NUTS-Ebene, Arbeitsmarktregionen)
könnten in Zukunft der EU-Fördergebietsabgrenzung zugrunde gelegt werden?
Welche Auswirkungen sind von singulären Ereignissen wie z. B. dem möglichen
Austritt Großbritanniens aus der EU zu erwarten?
•
Auf Basis des maximalen Bevölkerungsplafonds geben die EU-Regionalleitlinien
sozio-ökonomische und Strukturindikatoren vor, die die Mitgliedstaaten bei der
konkreten Ausweisung von Fördergebieten beachten müssen. Welcher
Reformbedarf besteht bei der Definition dieser Indikatoren?
•
Wie könnten Regelungen für Fördergebiete ausgestaltet werden, die ggf. nach
...
-32020 nicht mehr in die Fördergebietskarte aufgenommen werden können (z. B.
phasing-out, Aufnahme als D-Gebiete)?
Da zur Zeit noch nicht bekannt ist, zu welchem Zeitpunkt die EU-Kommission den
Prozess zur Überarbeitung der Regionalleitlinien einleiten wird, sollten die gewonnenen
Ergebnisse der Datenanalyse ggf. im Rahmen eines Folge- bzw. Erweiterungsauftrags
fortgeschrieben werden.