Elternbrief Oktober 2016 - Heilsbronn

Grundschule Heilsbronn
Martin Roth
Nürnberger Str. 3
91560 Heilsbronn
09872 1205
[email protected]
20.10.2016
Wichtige Termine und
Informationen
Önemli tarihler ve bilgiler
Ważne daty i informacje
Važni datumi i informacije
Datat e rëndësishme dhe informacioni
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Date și informații importante
Sehr geehrte Eltern,
im neuen Schuljahr darf ich Sie herzlich grüßen.
Ich freue mich auf die bewährte vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen.
Dieses Schreiben enthält wichtige Termine und Informationen, bitte bewahren Sie es auf.
Eine digitale Kopie dieses Schreibens wird auf unserer Homepage unter der Rubrik „Informationen
für Eltern“ zu finden sein.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Kenntnisnahme der Informationen und Regelungen.
Bitte beachten Sie den Abschnitt zur Rückmeldung auf Seite 7.
Nach einem turbulenten Schuljahresbeginn hat sich die Personalsituation nun doch etwas entspannt.
Das Pflichtstundenmaß kann abgedeckt werden.
Am Ende des vergangenen Schuljahres haben wir uns von der bisherigen Konrektorin, Frau Christine
Rabenstein verabschiedet. Frau Rabenstein leitet jetzt die Grundschule Weihenzell.
Nahtlos wurde dieses Amt wieder besetzt, und wir begrüßen als unsere neue Konrektorin:
Frau Martina Bornschein (Klassenleiterin der Klasse 3a).
Als neue Lehrkräfte begrüßen wir außerdem:
Frau Anja Bohrer (Klassenleiterin der Klasse 3b), Frau Kellya Scharnowell (Lehramtsanwärterin im
ersten Dienstjahr), Frau Stephanie Vogel (Lehrerin mit Angestelltenvertrag).
Bereits bekannt und nun im höheren Stundenmaß an unserer Grundschule tätig sind:
Frau Gudrun Krieger (Klassenleiterin der Ganztagesklasse 3c), Frau Eva Karlström (Klassenleiterin der
Klasse 4b) und Frau Martina Kottek (Klassenleiterin der Klasse 4c).
Einige Lehrkräfte sind weiterhin der Grundschule Heilsbronn zugeordnet und werden als mobile
Reserve auch an anderen Schulen eingesetzt.
Weiterhin ist Herr Gerhard Meinert für einige Förderstunden an der Grundschule Heilsbronn
eingesetzt.
Frau Marion Kernstock steht als Beratungslehrkraft für Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung.
Selbstverständlich stehen auch Klassen- oder Schulleitung zum Gespräch bereit, wenn Sie eine
Beratung wünschen.
Sollten Sie Beratung durch einen staatlichen Schulpsychologen wünschen, so können Sie über die
Schulleitung oder das Schulamt den zuständigen Ansprechpartner erfahren.
Unsere Verwaltungsangestellte, Frau Sylvia Groetzner, ist am Montag und Dienstag sowie am
Donnerstag und Freitag von 7:45 -12:45 Uhr in der Schule zu erreichen.
Ich bitte um Ihr Verständnis, wenn Sie außerhalb der Bürozeiten zeitweise telefonisch in der Schule
niemanden erreichen. Der Anrufbeantworter ist immer geschaltet.
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Die Klassenleitungen und deren Sprechstunden:
Klasse
1a
1b
1c
2a
2b
3a
3b
3c
4a
4b
4c
Klassenlehrkräfte
Sprechzeit
Frau Marion Kernstock
Frau Dagmar Hägele
Frau Evelyn Werner
Frau Carolin Jänsch
Frau Brigitte Dörr
Frau Martina Bornschein
Frau Anja Bohrer
Frau Gudrun Krieger
Frau Ute Achneck
Frau Eva Karlström
Frau Martina Kottek
Montag 11:30 – 12:15 Uhr
Mittwoch 9:45 – 10.30 Uhr
Mittwoch 12:15 – 13:00 Uhr
Montag 11:30 – 12:15 Uhr
Mittwoch 9:45 – 10:30 Uhr
Montag 10:30 – 11:15 Uhr
Mittwoch 8:45 – 9:30 Uhr
Dienstag 11:30 – 12:15 Uhr
Dienstag 9:45 – 10:30 Uhr
Dienstag 9:45 – 10:30 Uhr
Donnerstag 10:30 – 11:15 Uhr
WG
Angelika Hübner
Cornelia Rohrmayr
Gerlinde Wittmann-Horn
Religion
Pfarrerin Ulrike Fischer
Pfarrer Karl Grünwald
Elfriede Theil
Lehramtsanwärterin Kellya Scharnowell
Förderlehrer
Gerhard Meinert
} nach Vereinbarung
Bitte melden Sie sich zur Sprechstunde an oder vereinbaren einen gesonderten Termin.
Bitte verständigen Sie bei notwendigen Krankmeldungen die Schule unverzüglich bis
spätestens 8:00 Uhr. Wichtig ist eine rasche telefonische Nachricht – eine schriftliche
Entschuldigung ist bei längerer Erkrankung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.
Bei einer Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen kann ein ärztliches Attest verlangt werden.
Bei unentschuldigter Abwesenheit machen sich die Lehrkräfte berechtigte Sorgen um den Verbleib
und das Wohlergehen eines Kindes. In solchen Fällen sind wir verpflichtet, weitere Maßnahmen zu
ergreifen und informieren die örtliche Polizeibehörde.
„Ab hier schaffen wir das alleine“ können Sie an unseren Türen lesen. Nach einer
gewissen Übergangszeit – vor allem für unsere neuen Erstklässer – sollen Sie ihr
Kind nun tatsächlich bereits an der Schulhaustür oder auf dem Pausenhof
verabschieden. Es ist nicht mehr nötig, das Kind bis zur Garderobe oder gar bis ins
Klassenzimmer zu begleiten. Auch zur Pause oder für die Sportstunden kann sich Ihr
Kind ja alleine umkleiden. Auch im Hinblick auf das Sicherheitskonzept werden wir
Sie in der Schule an diese Regelung erinnern.
Verkehrssituation – Parken und Fahren
Im Interesse unser kleinsten Verkehrsteilnehmer darf ich Sie an die
Geschwindigkeitsbegrenzung auf maximal 30 km/h vor der Schule
hinweisen.
Ich bitte Sie, im Interesse Ihrer eigenen Kinder, fahren Sie rücksichtsvoll
und angemessen.
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Die Parkmöglichkeiten vor der Schule sind sehr eingeschränkt. Auch wenn der Lehrerparkplatz nicht
immer voll belegt ist, diese Parkfläche (siehe Schild) ist nicht für Eltern vorgesehen. Dies würde auch
täglich zu äußerst gefährlichen Situationen führen, wenn Sie diesen Parkplatz zum Aussteigen Ihrer
Kinder nutzen würden und zeitgleich – vor allem im Zeitfenster 7:45 Uhr bis 8:00 Uhr und nach
Unterrichtsschluss – sehr viele Kinder auf dem unübersichtlichen Gehsteig zur Schule laufen. Beim
Überfahren dieses Gehwegs kam es schon mehrfach zu sehr brenzligen Situationen. Dies lässt sich
vermeiden, wenn Sie Ihr Kind zur Schule laufen lassen – frische Luft am Morgen ist sehr wohltuend
und in der Regel laufen mehrere Kinder eines Sprengels gemeinsam und können sich so schon am
Morgen austauschen.
In der Bushaltestelle herrscht Parkverbot, auch wenn Sie Ihre Kinder hier „nur schnell“ ein- oder
aussteigen lassen möchten. Die Feuerwehrzufahrt – der Bereich vor der Schranke – ist unbedingt
freizuhalten. Unser Hausmeister, Herr Henke, und punktuell auch die örtliche Polizei beobachten das
Verkehrsverhalten vor der Schule.
Wir möchten Sie keineswegs belästigen, wenn wir Sie gelegentlich vor der Schule oder auf dem
Lehrerparkplatz an die bekannten Regelungen erinnern. Haben Sie auch den Mut und sprechen
andere Eltern aktiv und direkt an, wenn Sie gefährdendes Verkehrsverhalten beobachten.
Bitte tragen Sie durch vorbildliches verkehrsgerechtes Verhalten zu einem sicheren und
reibungslosen Tagesablauf bei. Wenn Sie rücksichtsvoll parken und sich strikt an die zulässige
Geschwindigkeit halten, können die Laufkinder vor der Schule sicher und ohne Sichteinschränkung
die Straße überqueren.
Da wir nun schon zwei Ganztagesklassen haben, kommt es zum Unterrichtsschluss um 15:30 Uhr
immer wieder zu äußerst bedenklichem Parkverhalten. Hierdurch werden Ihre Kinder massiv
gefährdet.
Die Götzkreuzung wird momentan weiterhin durch das bewährte Verkehrshelferteam – organisiert
von Frau Menna – betreut. Vielen Dank für diese Unterstützung. Das Team kann dringend noch
personelle Verstärkung gebrauchen. Wenn Sie einen Termin übernehmen können, so wenden Sie
sich bitte an die Schule oder direkt an Frau Menna.
Weiterhin gilt in der Schule die Hausschuhregelung. In den Klassenzimmern
tragen die Kinder Hausschuhe. Die Straßenschuhe werden auf den Ablageflächen
der Garderoben aufbewahrt. Dies dient der allgemeinen Hygiene und reduziert
deutlich die unnötige Verschmutzung der Klassenräume.
Im Sportunterricht trägt Ihr Kind geeignete Sportkleidung und entsprechende
Schuhe. Jeglicher Schmuck ist vor dem Sportunterricht abzulegen, dazu
gehören auch kleine Ohrstecker. Alternativ kann Ihr Kind diese für den
Sportunterricht selbst abkleben.
Fahrrad und Roller
Ihr Kind sollte erst nach der Fahrradprüfung in der 4. Klasse mit dem Fahrrad zur
Schule fahren. Ein Helm ist hierbei unerlässlich. Das Fahrrad sollte auf dem
Schulhof abgesperrt werden.
Gerne fahren manche Kinder mit dem Roller zu Schule. Wir haben jedoch
beobachtet, dass dies – beispielsweise auf der abschüssigen Strecke von der
Fürther Straße bis zur Ampel an der Götzkreuzung – auch häufig zu äußerst
knappen Bremsmanövern und Beinahezusammenstößen führt.
Wenn Sie Ihrem Kind gestatten, mit dem Roller zur Schule zu fahren, möchte ich
Sie bitten, mögliche Gefahrensituationen (unübersichtliche Stellen, Wetterverhältnisse, Beachten der
Fußgänger, usw.) verantwortungsvoll zu besprechen und den Schulweg gründlich zu üben.
Roller sind kein für den Straßenverkehr zugelassenes Fortbewegungsmittel und dürfen daher nur auf
Gehwegen verwendet werden.
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Erinnern Sie Ihre Kinder immer wieder an angemessene Fahrweise und üben Sie das Ausweichen und
das gezielte Bremsen.
Es bleibt allein Ihrer Verantwortung überlassen, Ihr Kind mit dem Roller zur Schule fahren zu lassen.
Wichtig ist auch, den Roller klar zu kennzeichnen, hier kommt es in der Schule immer wieder zu
Verwechslungen.
Fortführung in diesem Schuljahr: Um den Jahreslauf musikalisch zu gestalten
und bei den Kindern noch mehr Freude am Singen und Musizieren zu vermitteln,
gibt es seit dem letzten Schuljahr einen monatlichen Morgenkreis Musik.
Zu Schulbeginn um 8:00 Uhr treffen sich alle Klassen in der Aula und singen
gemeinsam zwei zur Jahreszeit passende Lieder. Anlassbezogen beteiligen sich einzelne Klassen noch
mit einem kleinen Beitrag. Unser Ziel ist es, als Partnerschule der Musik den Kindern die Freude am
Musizieren und am gemeinschaftlichen Singen in vielfältiger Weise nahezubringen.
Aktuelle Termine für das kommende Schuljahr:
21.10.2016, 18:30 Uhr Lichterring der Grundschulkinder im Rahmen der Veranstaltung „Feuer und
Flamme“ für Heilsbronn
11.11.2016, 17:00 Uhr: Erste Klassen (1a, 1b und 1c) Martinsandacht und anschließender
Laternenzug. Singen im Wohnstift. Bitte die Kinder dort wieder spätestens um 18:30 Uhr abholen.
28.11.2016: Informationsabend für Eltern der neuen Vorschulkinder, Refektorium Heilsbronn
Auch heuer wollen wir wieder Kinder in anderen Ländern eine weihnachtliche Freude
bereiten und beteiligen uns an der Aktion „Weihnachten im Schuhkarton“. Bitte
beachten Sie, dass diese Sammlungsaktion schulintern bereits bis 11.11.2016 (direkt
nach den Herbstferien) abgeschlossen sein soll, damit wir die Päckchen bis zum
15.11.2016 an die Sammelstelle weiterleiten können und die Geschenke dann noch rechtzeitig bis
Weihnachten verteilt werden können. Über die Klassenlehrkräfte erhalten Sie weitere Informationen
über den schulinternen Ablauf der Aktion.
Nach den Weihnachtsferien kommen auch wieder die Sternsinger – voraussichtlich am 10.01.2017 in die Grundschule. Sie können den caritativen Zweck dieser Aktion unterstützen, indem Sie Ihrem
Kind nach den Ferien eine kleine Spende mitgeben.
Externe Evaluation: In diesem Schuljahr wird die Grundschule nach vier Jahren
wieder von einem Beobachtungsteam besucht. Schulkinder, Lehrkräfte und Sie als
Eltern werden hierbei in unterschiedlicher Form befragt. Hierzu erhalten Sie später
nähere Informationen.
Der Informationsabend zum Übertritt an alle weiterführenden Schulen (Mittelschule, M-Zug der
Mittelschule, Realschule, Wirtschaftsschule, Gymnasium) für die 4. Klassen findet am 06.12.2016, um
19:00 Uhr, in der Aula der Grundschule Heilsbronn statt.
Ein gesondertes Einladungsschreiben wird an die Eltern der Viertklässler ausgegeben.
Für die Eltern der 3. Klassen wird ein Informationsabend zum bayerischen Schulsystem angeboten der Termin folgt in einem gesonderten Einladungsschreiben, voraussichtlich im März 2017.
Die Viertklässler erhalten am Freitag, 20.01.2017, eine Zwischeninformation mit dem aktuellen
Leistungsstand – dafür aber kein Zwischenzeugnis im Februar.
Seit dem letzten Schuljahr neu: Das Zwischenzeugnis der ersten, zweiten und nun auch der dritten
Jahrgangsstufe wird nach einem Beschluss der Lehrerkonferenz und mit Zustimmung des
Elternbeirats durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch ersetzt. Die Termine für die
Lerngespräche finden im Zeitraum 01.02. – 24.02.2017 statt.
Das beliebte Osterbasteln findet am Freitag, 07.04.2017, dem letzten Schultag vor den Osterferien
statt:
Das Übertrittszeugnis für die 4. Klassen wird am Dienstag, 02.05.2017 ausgegeben.
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Das Jahreszeugnis gibt es am
m letzten
letzte Schultag, Freitag, 28.07.2017.
Der Informationsabend zur Einschulung ist für den 16.02.2017 angesetzt.
Das Screening und die Schuleinschreibung für die Einschulung finden am 15.03.20
2017 statt.
Über weitere besondere Veranstaltungen (z.B.
(
Sportfest, Lesefest im Frühjahr 2017)
2017 werden wir Sie
jeweils extra informieren.
Weiterhin können Sie für Ihre Terminplanung 2017 bereits jetzt festhalten:
Sportfest: Freitag, 14.07.2017 (Ausweichtermin 21.07.2017 ) während des
Unterrichtsvormittags.
Unsere Schulbücherei wird weiterhin gut angenommen. Vielen Dank an die Eltern,
die uns regelmäßig bei der Ausleihe unterstützen. Die Ausleihzeiten sind am Montag
und am Donnerstag, jeweils in der ersten Pause. Am Ende des Schuljahres werden wir
wieder die Kinder mit den meisten
ten Antolin-Lesepunkten
Antolin
besonders würdigen.
Ferientermine 2016/17
Quellen:
http://www.km.bayern.de/ministerium/termine/ferientermine.html
www.schulferien.org
Angegeben ist jeweils der erste und letzte Ferientag
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unterrichtsfreie Tage um Allerheiligen 2016: 31. Oktober 2016 bis einschließlich 04. November 2016
Weihnachtsferien
nachtsferien 2016/2017: 24. Dezember 2016
20 bis einschließlich 05. Januar 2017
Frühjahrsferien 2017: 27. Februar 2017 bis einschließlich 03. März 2017
Osterferien 2017: 10. April 2017 bis einschließlich 22. April 2017
Pfingstferien 2017: 06. Juni 2017 bis einschließlich 16. Juni 2017
Sommerferien 2017 : 29. Juli 2017 bis einschließlich 11. September 2017
Erster Schultag im Schuljahr
chuljahr 2017/2018:
2017/2018 Dienstag, 12.09.2017
Unterrichtsfreie Tage:
• (Samstag, 03.10.2016 Tag der deutschen Einheit)
• Mittwoch 16.11.2016 (Buß(Buß und Bettag)
• Mittwoch, 06.01.2017 (Epiphanias)
• Montag, 01.05.2017 (Maifeiertag)
Maifeiertag)
• Donnerstag, 25.05.2017 (Christi Himmelfahrt)
Ich darf Sie bitten, ausschließlich die genannten Termine für Ihre
Urlaubsplanung auszuwählen.
Andere Reise- und Urlaubstermine können nicht genehmigt werden.
werden
Bei schuldhafter Abwesenheit tragen Sie daher die volle Verantwortung der
Aufsichtspflicht.
Im letzten Schuljahr haben wir bereits mehrfach die Erfahrung gemacht, dass
die Nichteinhaltung der Ferientermine beispielsweise an den Flughäfen kontrolliert wird.
wird Bei
Verstößen erstattet die Polizei
olizei eine bußgeldpflichtige Anzeige.
Nach einer Vorgabe des Landratsamtes ist die Schule verpflichtet, Fehlzeiten vor den Ferien zu
melden. Bei einem schuldhaften Verstoß ist die Erhebung eines Bußgelds die mögliche Folge.
Nach der aktuellen Ferienordnung können die Schulen keine
keine „Brückentage“ mehr planen.
An den einzelnen Wochentagen vor oder nach einem Feiertag findet daher regulär Unterricht statt.
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Probearbeiten/Benotung: Nach den amtlichen Vorgaben (BayEuG Art. 52, GrSO § 37 und 38, LDO § 3
und 27) sollen wir Sie zu Schuljahresbeginn über „grundsätzliche Festlegungen zur Erhebung von
Leistungsnachweisen einschließlich prüfungsfreier Lernphasen“ informieren. Die wesentlichen
Eckpunkte sind:
- ab der Jahrgangsstufe 2 (2. Jgst. ab dem zweiten Halbjahr mit Noten) werden schriftliche
Probearbeiten geschrieben
- in den Jahrgangsstufen 2 und 3 werden die Probearbeiten nicht angesagt
- die Gesamtnote eines Faches setzt sich zusammen aus schriftlichen, mündlichen und praktischen
Leistungsnachweisen
- es gibt keine Vorgabe über die Gewichtung der Teilbereiche, ebenso wenig gibt es einen
verbindlichen Bewertungsschlüssel; schulhausintern gibt es eine Vorgabe zur Orientierung;
jede Lehrkraft hat bei der Benotung einen pädagogischen Ermessensspielraum;
- jede Probearbeit beinhaltet Aufgaben auf dem Niveau der Reproduktion, der Reorganisation, des
Transfers und des problemlösenden Denkens
- die Schulleitung achtet auf einheitliche und vergleichbare Bewertungen
- in der Jahrgangsstufe 4 werden die schriftlichen Probearbeiten eine Woche vorher angekündigt
- probenfreie Wochen in der 4. Jahrgangsstufe sind:
Sommer:
Herbst:
Weihnachten:
Frühjahr:
13.09 bis 16.09. 2016 und 19.09.-23.09.2016
07.11 bis 11.11.2016
19.12 bis 23.12.2016 und 09.01 bis 13.01.2017
24.04 bis 28.04.2017
Das unangenehme Thema „Kopfläuse“ beschäftigt uns jedes Jahr immer wieder.
Auf Wunsch können Sie als Erziehungsberechtigte über die Klassenlehrkraft schriftliches
Informationsmaterial anfordern. Bitte benachrichtigen Sie uns unverzüglich, wenn Ihr Kind befallen
sein sollte. Beim Auftreten von Kopfläusen – auch in den anderen Klassen - notieren alle Kinder
einen entsprechenden Hinweis im Hausaufgabenheft. Mit einer Unbedenklichkeitserklärung des
Hausarztes sind Sie bezüglich des Schulbesuchs Ihres Kindes auf der sicheren Seite. Kopfläuse sind
unangenehm, aber keine lebensbedrohende Krankheit. Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit
diesem Thema um.
Im Verlauf des Schuljahres kann es durch Fortbildungsaufenthalte, dienstliche Termine und
Erkrankungen zu unvorhergesehenen Änderungen des Stundenplans kommen.
In besonderen Fällen kann es sein, dass wir eine Klasse vorzeitig nach Hause schicken müssen.
Wir bitten Sie hierfür um Ihr Einverständnis. Falls die Betreuung des Kindes durch Sie nicht
sichergestellt werden kann, wird das Kind selbstverständlich in der Schule entsprechend den Zeiten
des Stundenplans betreut.
Gesundes Schulfrühstück
Als Obst und Gemüselieferant für das Schulfruchtprogramm wurde für dieses Schuljahr in
Abstimmung mit dem Elternbeirat wieder der Biohof der Familie Fischer „Die Gemüsekiste“ aus
Langenloh ausgewählt. Die Obst- oder Gemüseportionen werden am Donnerstag angeliefert und
jeweils ab Freitag in den Klassen zum Verzehr verteilt.
Darüber hinaus wird in jeder Klasse das Thema gesundes Schulfrühstück regelmäßig in geeigneter
Weise besprochen. Zudem werden einzelne Klassen heuer ein gesundes Schulfrühstück für die Kinder
anbieten. Hierfür wird ein kleiner Betrag erhoben. Nach dem Wunsch und Beschluss des Schülerrates
ist das gesammelte Geld für die Einrichtung neuer Ruhe- und Leseecken im Schulhaus bestimmt.
Die Glasübergänge in den beiden Etagen des Verwaltungsbaus wurden bereits gestaltet.
In Kürze erwarten wir die Lieferung eines bequemen Lesesofas für die Aula.
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Auch wenn die Saison bereits vorbei ist, noch ein Hinweis zum Entfernen der Zecken.
Hierbei handelt es sich um einen medizinischen Eingriff, welcher ausschließlich von Fachpersonal
durchgeführt werden darf. Sollte Ihr Kind oder wir einen Befall in der Schule feststellen, so werden
wir Sie unverzüglich benachrichtigen.
Sofern kein Erziehungsberechtigter erreichbar sein sollte, wird im Einzelfall die sinnvolle weitere
Vorgehensweise geprüft. Eine generelle Einverständniserklärung von Ihrer Seite, dass eine Person
der Schule eine Zecke entfernen kann, ist nicht möglich.
In der Schule bleiben nach wie vor viele Kleidungsstücke liegen. Die Fundsachen werden zunächst in
jedem Stockwerk in einer Box aufbewahrt. Vor den Ferien werden die Garderoben und die Boxen
gemeinsam mit den Schulkindern aufgeräumt. Übrige und noch gut verwendbare Fundstücke
kommen in einen großen Schrank im Keller des Verwaltungsbaus. Nicht mehr nutzbare
Kleidungsstücke werden entsorgt. Falls Sie etwas vermissen oder schon lange danach suchen, können
Sie gerne auch in diesem Schrank nachsehen.
Nach angemessener Lagerzeit werden die übrigen Fundsachen einer sozialen Einrichtung überlassen.
Noch ein Hinweis zu den Schulbüchern:
Bitte binden Sie die Bücher – sofern nicht schon längst erledigt - ein, damit
diese beim häufigen Transport in den Schultaschen gut geschützt sind. Auch die
neuen Mathematikbücher – hier hat Ihr Kind mehrere Bände erhalten – sind
einzubinden. Im örtlichen Schreibwarenhandel sind geeignete Einbände
vorrätig.
Bitte teilen Sie uns größere Schäden mit, damit wir den Wert des Buches richtig einschätzen können.
Falls im Laufe des Schuljahres durch Ihr Kind Verunreinigungen oder Beschädigungen entstehen, ist je
nach Buchzustand ein Schadensersatz oder eine Neuanschaffung (bei Erstgebrauch) erforderlich.
Bei Unklarheiten oder Problemen wenden Sie sich vertrauensvoll an die Klassenlehrkraft oder an
mich. Lassen Sie uns die offene Zusammenarbeit zum Wohle Ihres Kindes fortführen.
Ich wünsche Ihnen allen – vor allem natürlich unseren Schulkindern – ein spannendes, lernintensives,
gesegnetes und erfolgreiches Schuljahr.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Roth
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Rückmeldung Elternbrief 10/2016
Bitte bis 28.10.2016 bei der Klassenlehrkraft abgeben
Ich/Wir haben den Informationsbrief der Schulleitung zum Schuljahr 2016/2017 erhalten.
Ich/Wir wurden über die Ferienregelung 2016/2017 informiert.
Name des Kindes: ________________________________________
Klasse: ___________
___________________________________________________________________________
Datum, Unterschrift der Erziehungsberechtigten
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Als Vordruck für Ihre Unterlagen, weitere Kopien können bei Bedarf gerne im Sekretariat angefordert
werden – der Vordruck befindet sich zum Herunterladen auch auf unserer Homepage:
Entschuldigung
Mein(e) Sohn/Tochter ................................................................................................................
(Name, Vorname)
war vom .....................................
bis
........................................ krank.
Grund: .......................................................................................................................................
....................................................,............................., ………………………………………………………..
Wohnort
Datum
Unterschrift
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Entschuldigung
Mein(e) Sohn/Tochter ................................................................................................................
(Name, Vorname)
war vom .....................................
bis
........................................ krank.
Grund: .......................................................................................................................................
....................................................,............................., ………………………………………………………..
Wohnort
Datum
Unterschrift
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