Rechte an Gegenständen Vollrecht = umfassendstes Recht Abspaltungen "Teilrechte" "tatsächliche Herrschaftsmacht" Sachen Eigentum - Sicherungsrechte - Nutzungsrechte Besitz Unkörperliche Gegenstände (Forderungen und sonstige Rechte) Inhaberschaft - Sicherungsrechte - Nutzungsrechte keine Entsprechung (Zukunft: „Kontrolle“)
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