Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Rhein-Berg - Außenstelle Köln Regionalniederlassung Rhein-Berg Außenstelle Köln Postfach 210722 · 50532 Köln Kontakt: Telefon: Fax: E-Mail: Zeichen: // (Bei Antworten bitte angeben.) Datum: 17.10.2016 BAB A 59 hier: Ersatzneubau BW 5108 608 AS Wahn Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls Erläuterung des Vorhabens Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung RheinBerg, plant den 6-streifigen Ausbau der A 59 zwischen den Anschlussstellen Flughafen und Lind. Die Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan als vordringlicher Bedarf eingestuft und befindet sich derzeit in der Vorentwurfsplanung. Im Bereich des Ausbauabschnittes befindet sich an der Anschlussstelle Porz-Wahn das Brückenbauwerk BW 5108 608, welches die L 489 überspannt. Es handelt sich um ein Dreifeldbauwerk mit Stützweiten von 16,50 – 33,00 – 16,50 Metern und abgeschrägten Widerlagern. Die Flächen unterhalb der Brücke sind vollständig versiegelt. Die Endfelder weisen bereits Notunterstützungen durch zusätzliche Stützpfeiler auf. Aufgrund der erheblichen baulichen Schäden des Brückenbauwerks muss ein Ersatzneubau bis Ende des Jahres 2018 umgesetzt und daher vom eigentlichen 6-streifigen Ausbau der A 59 entkoppelt und vorgezogen werden. Bei diesem Ersatzneubau soll der künftige 6-streifige Ausbau der A 59 bereits berücksichtigt werden. Eine wie im vorliegenden Fall vorgesehene Sanierungsmaßnahme zählt nicht zu den in der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgelegten UVP-pflichtigen Vorhaben. Unmittelbar östlich an die A 59 angrenzend befindet sich das Landschaftsschutzgebiet 5107-021 „Freiräume um Zündorf, Wahn, Libur, Lind und Längel rrh“. Durch die Errichtung der Behelfsbrücke/-fahrbahnen und von Baustelleneinrichtungsflächen im Böschungsbereich der Autobahn erfolgen vorübergehende bauzeitliche Inanspruchnahmen innerhalb des LSG. Straßen.NRW-Betriebssitz · Postfach 10 16 53 · 45816 Gelsenkirchen · Telefon: 0209/3808-0 Internet: www.strassen.nrw.de · E-Mail: [email protected] Landesbank Hessen-Thüringen · BLZ 30050000· Konto-Nr 4005815 IBAN: DE20300500000004005815 BIC: WELADEDD Steuernummer: 319/5922/5316 Regionalniederlassung Rhein-Berg Außenstelle Köln Deutz-Kalker-Str.18-26 · 50679 Köln Postfach 210722 · 50532 Köln Telefon: 0221/8397-0 [email protected] Anlagebedingt betrifft die Verbreiterung des Brückenbauwerks um 4,0 m in östlicher Richtung das genannte LSG (240 m² durch Überspannung Brückenbauwerk und Mehrversiegelung Brückenwiderlager). Merkmale des Vorhabens Das Brückenbauwerk führt aufgrund der Verbreiterung um 4 m auf jeder Seite zu einer dauerhaften anlagebedingten Mehrversiegelung von 240 m² im Bereich der Brückenwiderlager. Die durch die neue Brücke überspannten Flächen sind bereits vollständig versiegelt. Die vorübergehenden baubedingten Flächeninanspruchnahmen weisen einen Gesamtumfang von 9.000 m² auf und teilen sich auf in 3.700 m² für die Behelfsbrücke und 5.300 m² für Baustelleneinrichtungsflächen im Bereich der Autobahnböschungen an der AS Wahn. Eine anlagebedingte Inanspruchnahme von Flächen des LSG (Überspannung Brückenbauwerk und Mehrversiegelung durch Brückenwiderlager) beträgt 240 m². Gesamteinschätzung der Auswirkungen des Vorhabens Der Eingriffsbereich umfasst ausschließlich straßennahe, zwischen den Rampen der AS Wahn und der A 59 verinselte Bereiche, die in ihrer faunistischen Funktion aufgrund der Vorbelastung durch den Straßenverkehr sowie auch durch großflächige gewerbliche Bebauung und Freileitungen im Nahbereich eingeschränkt sind. Die überwiegend bauzeitlich beanspruchten gehölzbestandenen Böschungsbereiche der A 59 weisen allenfalls eine geringe Lebensraumeignung für weit verbreitete Tierarten auf. Auch im Hinblick auf das Landschaftsbild/Landschaftsgebundene Erholung unterliegen der Planungsraum und sein unmittelbares Umfeld einer sehr starken landschaftlichen Vorbelastung (A 59, L489, Gewerbeflächen, Freileitungen). Gering überprägte schutzwürdige Bodenbildungen liegen innerhalb des Eingriffsbereiches nicht vor. Ergebnis der Einzelfallprüfung Die Regionalniederlassung Rhein-Berg hat eine Einzelfallprüfung gemäß § 3 c UVPG durchgeführt mit dem Ergebnis, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen erkennbar sind. Es ist daher keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ableitbar. Begründung Betroffenheiten, die im Zusammenhang mit Merkmalen des Vorhabens zu erheblichen und nachhaltigen Umweltauswirkungen im Sinne einer UVP führen können, sind nicht gegeben. Es kann zusammenfassend festgestellt werden, dass die Wirkfaktoren weder als erheblich noch als nachhaltig einzuschätzen sind. Die Einzelfallprüfung wurde von der Höheren Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Köln geprüft; die HLB stimmte dem Ergebnis mit Schreiben vom 5. Mai 2015 zu. 2
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