BERATUNGSVORLAGE Stadt Ettenheim Datum: 04.10.2016 Stadtentwicklung/Bauen/Umwelt Sachbearbeiter: Markus Schoor Fachbereichsleiter: Maximilian Bauch BV-44/2016 öffentlich Vortragende/r: Beratungsfolge Bau-, Umwelt- und Technikausschuss Gemeinderat TOP: Termin: Kennung: Beratungsaktion: 6. 18.10.2016 öffentlich Vorberatung 9. 24.10.2016 öffentlich Beschlussfassung Anlage(n): 1. zeichnerischer Teil 2. schriftlicher Teil 3. schalltechnisches Gutachten 4. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung 5. Analyse der Hochwassergefährdung Tagesordnungspunkt: Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Sportplatz" in Ettenheimweiler im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; a) Billigung der geänderten Abgrenzung und des Bebauungsplanentwurfes b) Beschluss zur Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Sachverhalt: Der Gemeinderat der Stadt Ettenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.04.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Sportplatz“ in Ettenheimweiler im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gefasst. Das Plangebiet ist aus dem zeichnerischen Teil ersichtlich und erstreckt sich auf das unbebaute Gelände zwischen Dorfstraße und Sportplatz. Nach Gesprächen mit den Anliegern wurden die südwestlich des Grabens angrenzenden Grundstücksteilflächen aus der Abgrenzung herausgenommen. Dort bestand kein Interesse an einer Teilnahme am Gebiet. Auch eine Teilfläche im Osten entlang des Bachs ist nicht mehr Bestandteil der Abgrenzung, da eine Überplanung in diesem Bereich nicht sinnvoll ist. Vorhandene Leitungsrechte und der Gewässerrandstreifen von 5 m Breite schränken eine Bebauung in diesem Bereich zu stark ein. Beratungsvorlage BV-44/2016 Seite 1 von 2 Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Sportplatz“ sieht für den überwiegenden Teil der Fläche ein allgemeines Wohngebiet vor. Ein Teilgebiet entlang des Sportheims des SV Ettenheimweiler ist aufgrund der Lärmeinwirkungen durch den Sportbetrieb nur als Mischgebiet realisierbar. Der Sportverein wird durch die vorgeschlagene Ausweisung nicht eingeschränkt. Aufgrund der Hochwassergefahr ist das Gelände um 0,50 m auf das künftige Straßenniveau anzuheben. Durch diese Maßnahme und der Beibehaltung des vorhandenen Grabens auf der Westseite des Gebiets ist die Hochwassersicherheit für das neue Baugebiet gewährleistet. Der Bebauungsplanentwurf mit den örtlichen Bauvorschriften, das schalltechnische Gutachten des Büros für Schallschutz Dr. Jans, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Büros Bioplan sowie die Analyse der Hochwassergefährdung durch das Büro Wald+Corbe sind als Anlage beigefügt. Nach der Billigung des Entwurfs kann die Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 erfolgen. Beschlussvorschlag: 1. 2. Die geänderte Abgrenzung des Plangebiets sowie der beigefügte Entwurf des Bebauungsplans mit den örtlichen Bauvorschriften werden gebilligt. Die Offenlage und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden beschlossen. Beratungsvorlage BV-44/2016 Seite 2 von 2
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