4/SN-253/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 2 OGB Österreichischer Gewerkschaftsbund Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Stubenring 1 1011 Wien Ihr Zeichen, Ihre Nachrichi vom Unser Zeichen, Bearbeilerln Klappe (DW) BMWFW-93.70010001- TÜ/SAl48230 39204 100265 Fax (DW) Dalum 18.10.2016 1/8/2016 Änderung des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen (EG-K 2013) Der Österreichische Gewerkschaftsbund dankt für die Übermittlung des oben genannten Gesetzesentwurfes und erlaubt sich dazu wie folgt Stellung zu nehmen: Mit dem gegenständlichen Gesetzesvorhaben soll die Kundmachung von mündlichen Verhandlungen für die Genehmigung von Großfeuerungsanlagen und der ergangenen Genehmigungsbescheide vereinfacht werden. Ausreichend wäre demnach in Zukunft die Kundmachung in einer wöchentlich erscheinenden Lokalzeitung und im Internet, wohingegen eine Veröffentlichung in einer im Bundesland weit verbreiteten Tageszeitung nicht mehr notwendig sei. Aus Sicht des Österreichischen Gewerkschaftsbundes sind im vorliegenden Entwurf folgende Punkte ergänzungsbedürftig: Entfall der Kundmachung der Tageszeitung; wird Lokalzeitung Kundmachungsmediums die Art und Weise der in Kundmachung im die Reichweite des definiert; nicht Internet wird nicht genau definiert; Johann-Böhm-Platz 1 www.oegb.at ZVR Nr. 576439352 IBANAT211400 0010 1022 5007 A-1020 Wien www,mitgliederservice.3t DVR Nr. 0046655 SIC: BAWAATW W U2 Station Donaumarina www.betriebsraete.at ATU 16273100 Telefon +431 53444 DW E-Mail: [email protected] Telefax +43 1 53444 DW www.parlament.gv.at 2 von 2 4/SN-253/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) - das Fehlen von Vorschlägen in Hinblick (Demnach können Nachbarn und NGOs auf das EuGH-Urteil C-137/14 Bescheide auch dann - und zeitlich unbegrenzt! - bekämpfen, wenn sie am ursprünglichen Verfahren nicht beteiligt waren, weil Ihnen gegenüber keine Zustellung erfolgt ist. Wenn man Informationen der Öffentlichkeit zu Verfahren weiter zurücknimmt, leistet man der "Gefahr" der r � übergangenen Partei noch mehr Vorschub). \ vor üglicher Hochachtung -2- www.parlament.gv.at
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