Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) / PDF, 162 KB

4/SN-253/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version)
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OGB
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Bundesministerium für Wissenschaft,
Forschung und Wirtschaft
Stubenring 1
1011 Wien
Ihr Zeichen, Ihre Nachrichi vom
Unser Zeichen, Bearbeilerln
Klappe (DW)
BMWFW-93.70010001-
TÜ/SAl48230
39204 100265
Fax (DW)
Dalum
18.10.2016
1/8/2016
Änderung des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen (EG-K 2013)
Der Österreichische Gewerkschaftsbund dankt für die Übermittlung des oben genannten
Gesetzesentwurfes und erlaubt sich dazu wie folgt Stellung zu nehmen:
Mit dem gegenständlichen Gesetzesvorhaben soll die Kundmachung von mündlichen
Verhandlungen für die Genehmigung von Großfeuerungsanlagen und der ergangenen
Genehmigungsbescheide vereinfacht werden. Ausreichend wäre demnach in Zukunft die
Kundmachung
in
einer
wöchentlich
erscheinenden
Lokalzeitung
und
im
Internet,
wohingegen eine Veröffentlichung in einer im Bundesland weit verbreiteten Tageszeitung
nicht mehr notwendig sei.
Aus Sicht des Österreichischen Gewerkschaftsbundes sind im vorliegenden Entwurf
folgende Punkte ergänzungsbedürftig:
Entfall
der
Kundmachung
der
Tageszeitung;
wird
Lokalzeitung
Kundmachungsmediums
die Art und Weise der
in
Kundmachung im
die
Reichweite
des
definiert;
nicht
Internet wird nicht genau definiert;
Johann-Böhm-Platz 1
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ZVR Nr. 576439352
IBANAT211400 0010 1022 5007
A-1020 Wien
www,mitgliederservice.3t
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SIC: BAWAATW W
U2 Station Donaumarina
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-
das
Fehlen
von
Vorschlägen
in
Hinblick
(Demnach können Nachbarn und NGOs
auf
das
EuGH-Urteil
C-137/14
Bescheide auch dann - und zeitlich
unbegrenzt! - bekämpfen, wenn sie am ursprünglichen Verfahren nicht beteiligt
waren, weil Ihnen gegenüber keine Zustellung erfolgt ist. Wenn man Informationen
der Öffentlichkeit zu Verfahren weiter zurücknimmt, leistet man der "Gefahr" der
r
�
übergangenen Partei noch mehr Vorschub).
\
vor üglicher Hochachtung
-2-
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