Vertrag über VKW VLOTTE Mobilitätsdienstleistungen

Vertrag über VKW VLOTTE Mobilitätsdienstleistungen
mit der Vorarlberger Kraftwerke AG (VKW), FN 353156 y, DVR 0027961, UID-Nr. ATU 66114028
VKW Kundenservice, 6900 Bregenz, Weidachstraße 6, Telefon +43 5574 9000
Fax: +43 5574 601-78509, E-Mail: [email protected], Internet: www.vkw.at
ein Unternehmen von
Kundennummer:
1. Kunde
Firmenname:
Titel:
UID-Nr.:
Vorname:
Nachname:
PLZ/Ort/Straße/HNr.:
E-Mail:
2.
Telefon:
Vertragsgegenstand
Die VKW erbringt für den Kunden die unter Punkt 3. bestellten und beschriebenen Mobilitätsdienstleistungen für das nachfolgend angeführte Elektroauto zu den angegebenen Preisen und entsprechend den unter Punkt 5. beschriebenen Allgemeinen Vertragsbedingungen für
VKW VLOTTE Mobilitätsdienstleistungen.
Elektroauto des Kunden
Type:
Kennzeichen:
Baujahr:
Zulassungsdatum:
3. Bestellung
Der Kunde bestellt folgende VKW VLOTTE Mobilitätsdienstleistung(en):
☐ VKW VLOTTE Ökostrom Wallbox + Public
34,90 Euro/Monat inkl. 20% USt. (29,08 Euro/Monat ohne USt.)
(Kombipaket mit 2,90 Euro Preisvorteil/Monat)

Wallbox zum Laden des Elektroautos mit „Vorarlberger Ökostrom“
☐
mit Kabel
☐
ohne Kabel
Upgrade von 3.000 kWh VKW Strom für eine jährliche Fahrleistung von rund 15.000 km Kunden, die für den gesamten Haushalt
oder Betrieb Vorarlberger Ökostrom bestellt haben, erhalten einen monatlichen Bonus von 3,60 Euro/Monat inkl. 20% USt.

VKW Ladekarte zum Laden mit „Vorarlberger Ökostrom“ an allen öffentlichen VKW VLOTTE Stromstellen mit Typ2 Stecker
und an allen VKW VLOTTE Schnelladestationen in Vorarlberg
☐ VKW VLOTTE Ökostrom Wallbox

25,90 Euro/Monat inkl. 20% USt. (21,58 Euro/Monat ohne USt.)
Wallbox zum Laden des Elektroautos mit „Vorarlberger Ökostrom“
☐
mit Kabel
☐
ohne Kabel
Upgrade von 3.000 kWh VKW Strom für eine jährliche Fahrleistung von rund 15.000 km Kunden, die für den gesamten Haushalt
oder Betrieb Vorarlberger Ökostrom bestellt haben, erhalten einen monatlichen Bonus von 3,60 Euro/Monat inkl. 20% USt.
☐ VKW VLOTTE Public

VKW Ladekarte zum Laden mit „Vorarlberger Ökostrom“ an allen öffentlichen VKW VLOTTE Stromstellen mit Typ2 Stecker
und an allen VKW VLOTTE Schnelladestationen in Vorarlberg
☐ Zusatzpaket Park & Charge

11,90 Euro/Monat inkl. 20% USt. (9,92 Euro/Monat ohne USt.)
70,00 Euro (einmalig) inkl. 20% USt. (58,33 Euro ohne USt.)
Leihgebühr für Schlüssel zur Ladung an allen öffentlichen Park & Charge-Ladestellen inkl. Adapter für VKW VLOTTE Stromstellen mit CEE+ Stecker
4. Ermächtigung für Lastschriften
Der Kunde ermächtigt die Vorarlberger Kraftwerke AG (Creditor-ID: AT81VKW00000005559) die fälligen Teil- und Rechnungsbeträge
mittels Lastschrift von seinem Bankkonto einzuziehen. Zugleich weist er seine kontoführende Bank an, die von der
Vorarlberger Kraftwerke AG auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen ab Belastungsdatum die Rückbuchung bei seiner Bank veranlassen. Es gelten dabei die mit seiner Bank vereinbarten Bedingungen.
Bankkonto IBAN:
Stand 1.4.2016
Mit seiner Unterschrift erklärt der Kunde ausdrücklich, dass er den gesamten Inhalt dieses Vertrages einschließlich den Allgemeinen Vertragsbedingungen gelesen und verstanden hat und über die wesentlichen Vertragsinhalte informiert ist. Er erklärt auch ausdrücklich, dass die
VKW berechtigt ist, die im Rahmen der Vertragsbeziehung und aus öffentlichen VKW VLOTTE Stromstellen oder VKW VLOTTE Wallboxen
erhaltenen personenbezogenen Daten (inkl. Verbrauchs- und Abrechnungsdaten, Ladeorten, Ladezeiten, Daten der Vertragsfahrzeuge
(amtliches Kennzeichen, Type, Baureihe, Baujahr) zum Zwecke der Abwicklung des vorliegenden Vertrags, zur Zusendung produktspezifischer Informationen, Beratung und Zusendung von Fragebögen sowie zu anonymisierten statistischen Auswertungen zu speichern und zu
verwenden.
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Ort, Datum
Unterschrift des Kunden für Bestellung und Ermächtigung für Lastschriften
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Ort, Datum
Vorarlberger Kraftwerke AG
5. Allgemeine Vertragsbedingungen für VKW VLOTTE Mobilitätsdienstleistungen
5.1 Leistungsumfang der VKW VLOTTE Mobilitätsdienstleistungen
5.1.1 VKW VLOTTE Ökostrom Wallbox
Diese Mobilitätsdienstleistung umfasst die Miete einer VKW VLOTTE Ökostrom Wallbox zum Laden eines Elektroautos einschließlich der Lieferung
von 3.000 kWh „Vorarlberger Ökostrom“ pro Jahr. Das monatliche Nutzungsentgelt enthält die Wallbox-Miete und den Aufpreis für die Lieferung von „Vorarlberger
Ökostrom“ anstelle von VKW Strom. Das erste Nutzungsentgelt wird für den Monat in Rechnung gestellt, in dem die Wallbox ab dem ersten Tag des Monats
genutzt werden kann.
Wallbox: Die VKW VLOTTE Ökostrom Wallbox wird von der VKW an den Kunden während der Vertragslaufzeit gemäß der bei Vertragsabschluss gültigen
Spezifikation vermietet. Die VKW VLOTTE Ökostrom Wallbox wird von einem Elektriker oder einem VKW Installationspartner sachgemäß am von Kunden vorgegebenen Montagepunkt montiert und an die Hausinstallation des Kunden angeschlossen. Die Kosten für Montage und Elektroinstallationen der Wallbox sind in
der Miete nicht enthalten und müssen zusätzlich vom Kunden getragen werden. Der beauftragte Elektriker wird bei Eignung der Elektroinstallation eine
Anschlussanfrage beim örtlichen Netzbetreiber stellen. Die Wallbox darf erst nach Rückmeldung des lokalen Netzbetreibers mit den vorgegebenen Maximalstromwerten gemäß Netzzugangsvertrag des lokalen Netzbetreibers in Betrieb genommen werden. Dazu wird das Formular Netzanschlussmeldung verwendet, in dem die Maximalstromeinstellung eingetragen und bestätigt wird.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Installation und Konfiguration der VKW VLOTTE Ökostrom Wallbox speziell für sein in diesem Vertrag angeführtes
Fahrzeug ausgeführt wird. Der Kunde ist sich bewusst, dass das Laden anderer Fahrzeugmodelle möglicherweise weitere oder andere Sicherheitsvorkehrungen
benötigt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Anschaffung eines neuen Elektroautos die VKW zu kontaktieren und gegebenenfalls einen neuen Sicherheitscheck
durchzuführen. Sollte das neue Fahrzeug weitere Sicherheitsmaßnahmen erfordern, so ist die VKW berechtigt, die VKW VLOTTE Wallbox bis zum Erfüllen der
Sicherheitsmaßnahmen außer Betrieb zu nehmen. In diesem Zeitraum wird dem Kunden kein Nutzungsentgelt verrechnet.
Die beim Kunden installierte VKW VLOTTE Ökostrom Wallbox bleibt im Eigentum der VKW. Eine defekte Wallbox wird von der VKW grundsätzlich kostenlos
ausgetauscht. Sollte die VKW VLOTTE Wallbox jedoch aufgrund Beschädigung oder durch Manipulation durch den Kunden oder einen Dritten beschädigt werden, hält sich die VKW frei, die Kosten der Reparatur und der Montage dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Bei Kündigung oder vorzeitiger durch den Kunden veranlasster Vertragsbeendigung (z.B. Wohnort- oder Standortwechsel, Nichtbezahlen des monatlichen Nutzungsentgelts trotz mindestens zweimaliger schriftlicher Mahnung) hat der Kunde für die Demontage der Wallbox einen Kostenersatz in Höhe von 150,00 Euro
(zuzüglich Umsatzsteuer) zu leisten.
Ein technisches Upgrade der Wallbox ist erst nach fünf Jahren möglich. Der Vertrag verlängert sich dann automatisch um zwölf weitere Kalendermonate ab dem
Tauschzeitpunkt. Der Preis pro Monat kann gegebenenfalls an das neue Modell angepasst werden.
Die Wartungsarbeiten werden mit dem Kunden vereinbart und im vereinbarten Zeitraum durchgeführt.
„Vorarlberger Ökostrom“ wird ausschließlich in kleinen Ökostromanlagen in Vorarlberg erzeugt und an die VKW-Ökostrom GmbH geliefert. Die VKW bezieht
die in diesem Vertrag vereinbarte Ökostrommenge von der VKW-Ökostrom GmbH und liefert sie anstelle derselben Menge VKW Strom an den Zählpunkt des
Kunden, an den die VKW VLOTTE Ökostrom Wallbox angeschlossen ist. Das Fahrzeug des Kunden ist somit klimaneutral und emissionsfrei unterwegs, wenn
das Laden an der VKW VLOTTE Ökostrom Wallbox die 3.000 kWh für eine großzügig bemessene jährliche Fahrleistung von rund 15.000 km nicht übersteigt.
5.1.2 VKW VLOTTE Public
VKW VLOTTE Public ermöglicht das Laden eines Elektroautos an allen VKW VLOTTE Stromstellen mit Typ 2 Stecker und VKW VLOTTE Schnellladestellen in
Vorarlberg mit „Vorarlberger Ökostrom“ mit einer VKW Ladekarte. Im monatlichen Nutzungsentgelt ist die geladene Energie bereits eingeschlossen („Flat Rate“).
VKW VLOTTE Public -Kunden können nur Besitzer eines in Österreich zugelassenen Elektroautos werden.
VKW Ladekarte: VKW wird dem Kunden innerhalb vier Wochen nach Vertragsschluss eine VKW Ladekarte übermitteln. Eine Überlassung der VKW Ladekarte
durch den Kunden an andere Personen ist nur zum Laden des Vertragsfahrzeugs zulässig. Der Kunde hat unverzüglich nach Vertragsende alle von der VKW
erhaltenen VKW Ladekarten an die VKW zu retournieren. Der Kunde hat die VKW über die Servicehotline über den Verlust einer VKW Ladekarte unverzüglich in
Kenntnis zu setzen, sodass umgehend eine Sperrung der VKW Ladekarte erfolgen kann. Die VKW ist berechtigt, dem Kunden für jeden Austausch einer verlorenen VKW Ladekarte einen Kostenersatz in Höhe von 5 Euro zu verrechnen. Der Austausch funktionsuntüchtiger VKW Ladekarten und der Wechsel der VKW
Ladekarte auf ein anderes Vertragsfahrzeug desselben Kunden erfolgen kostenlos. Bei Kündigung wird die Ladefunktion der VKW Ladekarte deaktiviert.
Öffentliche VKW VLOTTE Stromstellen: VKW behält sich vor, Anzahl und örtliche Lage der öffentlichen VKW VLOTTE Stromstellen aus technischen oder
wirtschaftlichen Gründen zu verändern. Auskünfte über die aktuellen Standorte kann der Kunde über die Servicehotline und die App „VKW Stromstellenfinder“
oder unter www.lemnet.org erhalten. Der Kunde hat nur Anspruch auf die Benutzung eines freien VKW VLOTTE Standplatzes zum Laden des Vertragsfahrzeugs.
Nach Vollendung des Ladevorgangs (max. Nutzungsdauer 4 Stunden) ist der Standplatz unverzüglich freizugeben. Die Schnellladestationen stehen
maximal 30 Minuten zur Verfügung und sind dann unverzüglich freizugeben. VKW VLOTTE Ladestationen und VKW VLOTTE Standplätze dürfen nicht blockiert
werden. Der Kunde verpflichtet sich, der VKW Störungen an den VKW VLOTTE Ladestationen oder VKW VLOTTE Standplätzen zu melden. Bei Nichtverfügbarkeit einer VKW VLOTTE Ladestation oder eines Standplatzes hat der Kunde die Möglichkeit, andere VKW VLOTTE Ladestationen zu benützen.
Dieses Angebot gilt nicht für die Nutzung der VLOTTE Stromstellen mit CEE+ Stecker, Zweirad-Fahrzeuge (z.B. E-Roller) und elektrische KFZ bis 500 kg (z.B.
Renault Twizy). Die Benutzung dieser Kategorien ist über ein separates Produktangebot bestellbar.
Zusatzpaket Park&Charge: Die Nutzung der VKW VLOTTE Stromstellen mit CEE+Stecker ist über das Zusatzpaket Park & Charge möglich. Im Lieferumfang
enthalten sind ein Schlüssel sowie ein Adapter, welcher auf den Fahrzeugtyp abgestimmt ist. Die Verrechnung erfolgt mittels Einmalrechnung an den Kunden.
Voraussetzung für die Bestellung des Zusatzpakets Park&Charge ist die Bestellung von VKW VLOTTE Public. Nach Kündigung des Vertrags sind Schlüssel und
Adapter wieder an die VKW zu retournieren.
5.2 Sonstiges
5.2.1 Vertragslaufzeit, Vertragsänderung und Kündigung: Der Vertrag tritt mit beidseitiger Unterschrift in Kraft. Die Vertragslaufzeit endet frühestens zwölf
volle Kalendermonate nach der Installation der Wallbox. Wenn der Vertrag nicht mindestens zwei Kalendermonate vor dem Ende der Vertragslaufzeit mittels
Brief, Fax oder E-Mail gekündigt wird, verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere zwölf Monate.
5.2.2 Rücktrittsbelehrung: Der Kunde hat das Recht, innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach dem Tag des Vertragsabschlusses (Datum der Gegenzeichnung des Vertrags durch VKW) vom Vertrag zurückzutreten. Um sein Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Kunde die Vorarlberger Kraftwerke AG,
Kundenservice, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz, Telefon +43 5574 9000, E-Mail [email protected], mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss informieren, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. durch Rücksenden des beiliegenden Widerrufsformulars mit E-Mail oder Post). In diesem Fall wird die
VKW ihm umgehend per Post oder E-Mail eine Bestätigung über den Eingang der Rücktrittserklärung übermitteln. Zur Wahrung des Rücktritts reicht es aus, dass
der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet.
Folge des Rücktritts: Wenn der Kunde von diesem Vertrag zurücktritt, ist der Vertrag nicht zustande gekommen und die VKW überweist gegebenenfalls die vom
Kunden bereits geleisteten Zahlungen zurück auf das vom Kunden im Vertrag angegebene Konto.
5.2.3 Abrechnung und Zahlung: Die Verrechnung der Nutzungsentgelte beginnt jeweils am Monatsersten. Wenn das Datum der Installation der VKW VLOTTE
Ökostrom Wallbox oder der Versand/die Übergabe der VKW Ladekarte nicht auf einen Monatsersten fällt, beginnt die Verrechnung am Monatsersten nach
diesem Datum. Die VKW übermittelt dem Kunden nach jedem Vertragsjahr eine Abrechnung für die erbrachten VKW Mobilitätsdienstleistungen. Ab dem Monatsersten, mit dem die Verrechnung beginnt, werden auch am 7. jedes Monats bzw. am ersten darauf folgenden Werktag Teilzahlungsbeträge in der Höhe der
vereinbarten Nutzungsentgelts gegebenenfalls durch den Kunden fällig. Diese Teilzahlungsbeträge werden vereinbarungsgemäß vom Bankkonto des Kunden
abgebucht. Die Verrechnung des Zusatzpakets Park&Charge erfolgt mittels Einmalrechnung an den Kunden.
5.2.4 Kundendaten, Zustimmung zum E-Mail Verkehr und Verwendung von personenbezogenen Daten: Der Kunde hat Änderungen seiner Kundendaten
und der Fahrzeugdaten der VKW bekannt zu geben. Der Kunde stimmt der Übermittlung von Nachrichten, Erklärungen und Rechnungen durch die VKW in
elektronischer Form über die VKW Online-Services oder direkt an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse zu. Der Kunde verzichtet auf die Zustellung in
Papierform per Post. Die Zustimmungserklärung des Kunden zur Verwendung von personenbezogenen Daten ist jederzeit widerruflich. Der Kunde hat das Recht
auf Richtigstellung und Löschung der bei der VKW gespeicherten personenbezogenen Daten. Eine Richtigstellung, Löschung oder ein Widerruf ist schriftlich an
die VKW zu richten. Im Falle von Löschung oder Widerruf ist das Vertragsverhältnis zu beenden.
5.2.5 Haftung und Schadenersatz: Die Vertragspartner haften nach den allgemeinen schadensersatzrechtlichen Vorschriften. Soweit es danach für die Haftung
auf Verschulden ankommt, wird mit Ausnahme von Personenschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Zinsentgang, Produktionsausfälle, Betriebsstillstand sowie für alle mittelbaren Schäden ist ebenfalls ausgeschlossen. Diese Haftungseinschränkungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Schadensminderungspflichten des Kunden bleiben hiervon unberührt.
Schadensersatzansprüche verjähren nach Ablauf eines Jahres von dem Zeitpunkt an, zu welchem der Geschädigte vom Schaden Kenntnis erlangt hat. Schadensersatzansprüche sind mit 1.500 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Schadensfall begrenzt. Die Haftungseinschränkungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.
Jeglicher Eingriff in die von der VKW zur Verfügung gestellten elektrischen Betriebsanlagen ist untersagt. Weder die VKW noch das ausführende Elektroinstallationsunternehmen haften für Schäden, die durch missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung der Installationen und Geräte oder durch Manipulation der von der
VKW zur Verfügung gestellten Geräte durch den Kunden oder durch Dritte verursacht werden.
5.2.6 Höhere Gewalt: Eine Haftung der Vertragspartner für Vertragsstörungen aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Störungen oder Wartungen des Stromnetzes, behördliche Verfügungen und sonstige Umstände, die von dem nicht erfüllenden Vertragspartner nicht zu
vertreten sind.
5.2.7 Anwendbares Recht: Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht Österreichs und wird nach diesem Recht ausgelegt. Die Anwendung des Abkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 wird ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis
vereinbaren die Vertragsparteien die Zuständigkeit des für Bregenz sachlich zuständigen Gerichts.
5.2.8 Salvatorische Klausel: Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt nach dem Recht einer anwendbaren Rechtsordnung eine Bestimmung dieses Vertrages rechtswidrig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt hiervon die Rechtmäßigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen
unberührt. Die Parteien verpflichten sich, jede rechtswidrige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine rechtmäßige, gültige und durchsetzbare
Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Zweck so nahe wie möglich kommt.
5.2.9 Anrechnung auf das Bundes-Energieeffizienzgesetz: „Die Vorarlberger Kraftwerke AG („VKW“) ist berechtigt, sich die vertragsgegenständlichen Maßnahmen zur Gänze auf die Verpflichtungen gemäß §§ 10 und 11 des Bundes-Energieeffizienzgesetzes anrechnen zu lassen und diese Anrechenbarkeit auf ein
verbundenes Unternehmen oder auf einen dritten Energielieferanten zu übertragen. Dies gilt sinngemäß auch dann, wenn eine andere EU-rechtliche, gesetzliche
oder sonstige Verpflichtung, bspw. Eine Branchenverpflichtung, die Elektrizitätsunternehmen zu Energieeinsparungen oder Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet.“
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An:
Vorarlberger Kraftwerke AG
Kundenservice
A-6900 Bregenz, Weidachstraße 6
M: [email protected], F: +43 5574 601-78509
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über VKW VLOTTE Mobilitätsdienstleistungen.
Bestellt am:
Name des Kunden:
Adresse des Kunden:
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Ort, Datum
…………………………………………………………………
Unterschrift des Kunden (nur bei Mitteilung auf Papier)