Gesetzliche Kontrollvorgaben im Tierschutz - Alb-Donau

Landratsamt stellt klar:
Gesetzliche Kontrollvorgaben im Tierschutz werden eingehalten
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis stellt im Zusammenhang mit Medienberichten
über einen Tierschutzfall im Alb-Donau-Kreis klar, dass die gesetzlichen Vorgaben
im Tierschutz durch die Veterinärbehörde eingehalten werden.
Die Personalausstattung im Veterinärbereich mit 6 Amtstierärztinnen und
Amtstierärzten entspricht einem vom Land Baden-Württemberg festgelegten
Schlüssel.
Die Kontrollen, die die Veterinärbehörde vornimmt liegen im gesetzlich geforderten
Rahmen. Dazu gehören zum einen (2015) 119 Kontrollen in Nutztierhaltungen im
Kreisgebiet, bei denen es um die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen
durch die landwirtschaftlichen Betriebe geht.
Zum anderen geht es jährlich um rund 160 bis 180 so genannte Cross-ComplianceKontrollen. Hier sind die Veterinäre bei Hofkontrollen eingebunden, die im Rahmen
der EU-Ausgleichszahlungen auf den landwirtschaftlichen Betrieben vorgenommen
werden.
Die Verpflichtung zur Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen ist zu allererst
Aufgabe des Landwirtes selbst – so wie ein Gewerbebetrieb die für seinen Betrieb
bzw. seine Branche geltenden gesetzlichen Bestimmungen einhalten muss.
Amtsveterinäre gehen in ihrer Arbeit auch Hinweisen nach, die beispielswese von
Hoftierärzten oder von anderer dritter Seite kommen. Gleiches gilt wenn
beispielsweise in Schlachthöfen Auffälligkeiten festgestellt würden.
Information
Im Alb-Donau-Kreis gibt es 3.600 Nutztierhaltungen (davon 781 Schweinehaltungen
und 763 Rinderhaltungen. In letzten beiden Zahlen sind auch Betriebe enthalten, die
sowohl Rinder wie Schweine enthalten).