Landratsamt stellt klar: Gesetzliche Kontrollvorgaben im Tierschutz werden eingehalten Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis stellt im Zusammenhang mit Medienberichten über einen Tierschutzfall im Alb-Donau-Kreis klar, dass die gesetzlichen Vorgaben im Tierschutz durch die Veterinärbehörde eingehalten werden. Die Personalausstattung im Veterinärbereich mit 6 Amtstierärztinnen und Amtstierärzten entspricht einem vom Land Baden-Württemberg festgelegten Schlüssel. Die Kontrollen, die die Veterinärbehörde vornimmt liegen im gesetzlich geforderten Rahmen. Dazu gehören zum einen (2015) 119 Kontrollen in Nutztierhaltungen im Kreisgebiet, bei denen es um die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen durch die landwirtschaftlichen Betriebe geht. Zum anderen geht es jährlich um rund 160 bis 180 so genannte Cross-ComplianceKontrollen. Hier sind die Veterinäre bei Hofkontrollen eingebunden, die im Rahmen der EU-Ausgleichszahlungen auf den landwirtschaftlichen Betrieben vorgenommen werden. Die Verpflichtung zur Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen ist zu allererst Aufgabe des Landwirtes selbst – so wie ein Gewerbebetrieb die für seinen Betrieb bzw. seine Branche geltenden gesetzlichen Bestimmungen einhalten muss. Amtsveterinäre gehen in ihrer Arbeit auch Hinweisen nach, die beispielswese von Hoftierärzten oder von anderer dritter Seite kommen. Gleiches gilt wenn beispielsweise in Schlachthöfen Auffälligkeiten festgestellt würden. Information Im Alb-Donau-Kreis gibt es 3.600 Nutztierhaltungen (davon 781 Schweinehaltungen und 763 Rinderhaltungen. In letzten beiden Zahlen sind auch Betriebe enthalten, die sowohl Rinder wie Schweine enthalten).
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