OAZ - Stadt Ochsenhausen

MIT TEILUNGSBL AT T DER STADT OCHSENHAUSEN
OCHSENHAUSER ANZEIGER
Freitag, 21.10.2016
Bürgerbroschüre 2017
Anzeigen und Veranstaltungstermine
Im Januar 2017 erscheint wieder eine Neuauflage der erfolgreichen
Bürgerbroschüre „Ochsenhausen erleben“ in Zusammenarbeit mit
der Stadt Ochsenhausen und dem Gewerbeverein Ochsenhausen.
Diese bietet Gewerbetreibende eine hervorragende Möglichkeit
sich in der Öffentlichkeit, den Ochsenhauser und auch den Neubürgern zu präsentieren. Es sind Themenseiten geplant mit Firmeneintrag oder Standardanzeigen. Nähere Informationen hierzu
oder Mediadaten erhalten Interessierte bei Denzel Werbedesign,
Kolpingstraße 36, 88416 Ochsenhausen, Tel. 07352 9416283, EMail: [email protected]. Anzeigenschluss
ist am Mittwoch, 02. November 2016.
Termine für den Veranstaltungskalender sind bis spätestens 31.
Oktober 2016 bei der Stadtverwaltung Ochsenhausen, Margot
Welte, Tel. 07352 920223, E-Mail: [email protected], einzureichen.
KW 42
Weihnachtsmarkt
im Himmelreich des Barock in Ochsenhausen
Anmeldungen zum Tag der Schulen und Vereine
Vom 24. bis einschließlich 27. November 2016 findet in Ochsenhausen der Weihnachtsmarkt - im Himmelreich des Barock - auf
dem festlich beleuchteten Klosterhof statt. Am Samstag, 26. November 2016, haben Schulklassen, Vereine und auch Privatpersonen Gelegenheit, beim Tag der Schulen und Vereine ihr weihnachtliches Angebot zu verkaufen. Für die Teilnahme ist eine
schriftliche Anmeldung, mit Angabe des Verkaufsangebotes und
Standfläche bis spätestens 28. Oktober 2016, bei der Stadtverwaltung, Marktplatz 1, 88416 Ochsenhausen vorzunehmen. Die Standgebühr beträgt 3 Euro/lfd. Meter. Für Stände mit Bewirtung (Verkauf von Essen und/oder antialkoholischen Getränken) gelten 4,50
Euro/lfd. Meter. Für den eigenen Stand hat jeder Marktteilnehmer
selbst zu sorgen. Wichtig ist, dass der Stand weihnachtlich geschmückt ist und nicht mit einem großen Werbeaufdruck oder
Ähnlichem versehen ist.
Klosterhof mit Christbaum im Winter. Foto Privat - Klaus Scheffold
Ochsenhauser Schulen
Aktuelles Titelbild "Ochsenhausen erleben 2016".
Informationsabend über weiterführende Schulen
Am Donnerstag, 27. Oktober 2016, um 19:00 Uhr findet in der
Gemeindehalle Mittelbuch, gegenüber der Grundschule im Heuweg
5, der diesjährige Informationsabend über weiterführende Schulen
statt. Alle Eltern und Erziehungsberechtigte der aktuellen Viertklässler im Raum Ochsenhausen sind hierzu herzlich eingeladen.
Wichtige Nummern
Bereitschaftsdienste
NOTRUF:
Polizei
Polizeiposten Ochsenhausen
Feuerwehr/Notarzt/Rettungsdienst
Kassenärztlicher Notdienst
Krankentransporte
Tel. 110
Tel. 07352 202050
Tel. 112
Tel. 116 117
Tel. 07351 19222
STÖRUNGSDIENSTE:
Wasserschaden
Strom
Erdgas
Telefonanschluss
Fernseh- und Rundfunkanlagen
Tel. 0172 7850436
Tel. 0800 3629477
Tel. 0800 7750001
Tel. 0800 3301000
Tel. 0180 3232323
Dienstzeit: samstags, sonn- und feiertags
OAZ
Tel. 01801 929343
Augenärztlicher Notfalldienst
Tel. 01801 929350
Krankenhausweg 28
88416 Ochsenhausen
Tel. 07352 923011
Alten- und Krankenpflege
24 Stunden-Rufbereitschaft
Tel. 07352 92300
Haus- und Familienpflege
24 Stunden-Rufbereitschaft
Tel. 07352 923033
Betreuungsgruppe Silberperlen
Kath. Gemeindehaus Reinstetten
Tel. 07352 923017
Freitag,21.10.
Stadt-Apotheke Ochsenhausen,
Marktplatz 32, Telefon 07352 8131
Samstag,22.10.
Sonnen-Apotheke Biberach,
Obstmarkt 5, Telefon 07351 9410
Zusatzdienst (17-18 Uhr):
Stadt-Apotheke Ochsenhausen,
Marktplatz 32, Telefon 07352 8131
Sonntag,23.10.
Apotheke im Ärztehaus Biberach,
Zeppelinring 7, Telefon 07351 1800018
Zusatzdienst (15-18 Uhr):
Stadt-Apotheke Ochsenhausen,
Marktplatz 32, Telefon 07352 8131
Montag,24.10.
Apotheke am Adlerplatz Mittelbiberach,
Biberacher Straße 102, Telefon 07351 829682
Dienstag,25.10. Allmann’sche Apotheke Biberach,
Marktplatz 41, Telefon 07351 18090
Marien-Apotheke Erolzheim,
Biberacher Straße 3, Telefon 07354 93210
Mittwoch,26.10Fünf-Linden-Apotheke Biberach,
Fünf Linden 29, Telefon 07351 827077
Apotheke Kirchdorf,
Hochhausstraße 3, Telefon 07354 1212
Donnerstag,27.10.Jordan-Apotheke Biberach,
Ulmer-Tor-Straße 3/5, Telefon 07351 73900
14.00–16.00 Uhr
14.00–17.45 Uhr
07352 92200
[email protected]
07352 2386 oder 8283
[email protected]
ORTSVERWALTUNG MITTELBUCH
Mo
8.00–12.00 Uhr
Di14.00–16.00 Uhr
Mi14.00–17.45 Uhr
Telefon
E-Mail Kinderärztlicher Notfalldienst
Dienstzeit täglich ab 8:30 Uhr
ORTSVERWALTUNG REINSTETTEN
Mo14.00–16.00 Uhr
Mi
8.00–12.00 Uhr
Do14.00–17.45 Uhr
Telefon
E-Mail Tel. 01805 911610
Die Apothekenöffnungszeiten können auch unter der kostenfreien Tel. 0800 0022833, auf der von allen Mobilnetzen erreichbaren Tel. 22833 (Kosten max. 69 ct/Min) oder auf www.
aponet.de abgerufen werden.
Öffnungszeiten
Telefon
E-Mail Zahnärztlicher Notfalldienst
Notdienst der Apotheken
Tel. 07351 15090
Tel. 07351 15700
Tel. 07352 2266
RATHAUS OCHSENHAUSEN
Mo, Mi, Do
8.00–12.30 Uhr
Di 8.00–12.30 Uhr
Fr 8.00–12.30 Uhr
Tel. 116 117
Ökumenische Sozialstation Rottum-Rot-Iller e.V.
SOZIALE DIENSTE, PFLEGE UND BETREUUNG:
Nachbarschaftshilfe Ochsenhausen
Tel. 07352 2266
Nachbarschaftshilfe Reinstetten
Tel. 07352 92300
Nachbarschaftshilfe Mittelbuch
Tel. 07352 3446
Unsere Brücke Ochsenhausen
Tel. 07351 551220
Hospizgruppe Ochsenhausen/Illertal Tel. 08395 1066 oder
Tel. 07354 7636
Caritas Biberach
Tel. 07351 50050
Haushaltshilfe & Familienpflege Tel. 07351 1882620
MR Soziale Dienste gGmbH
Arbeitskreis Spurwechsel
Tel. 0176 96132955
Senioren helfen Senioren
Betreuungsgruppe für Demenzkranke Tel. 07583 331381
im DRK-Heim Ochsenhausen
ESSEN AUF RÄDERN
ASB
DRK
Nachbarschaftshilfe
Allgemeiner Notfalldienst
07352 8283 oder 2386
[email protected]
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Amtliche Bekanntmachungen
Sitzung des Gemeinderats
Am Mittwoch, 26. Oktober 2016, 18:30 Uhr, findet im Sitzungssaal
des Rathauses in Ochsenhausen eine öffentliche Sitzung des
Gemeinderats statt, zu der ich hiermit einlade. Die den Mitgliedern
des Gemeinderats zur Verfügung gestellten Sitzungsunterlagen für
den öffentlichen Teil der Sitzung sind im Rathaus, Zimmer 21,
aufgelegt und können dort während der üblichen Dienstzeiten
eingesehen werden.
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik
Am Dienstag, 25. Oktober 2016, 17:00 Uhr, findet im Sitzungssaal
des Rathauses Ochsenhausen eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik statt, zu der ich hiermit einlade.
Die den Mitgliedern des Ausschusses zur Verfügung gestellten
Sitzungsunterlagen für den öffentlichen Teil der Sitzung sind im
Stadtbauamt aufgelegt und können dort während der üblichen
Dienstzeiten eingesehen werden.
Tagesordnung
1. Stadtwald Ochsenhausen
- Forsteinrichtung 2016 - 2025
Tagesordnung
1.Niederschriftsbekanntgabe
Stadtverwaltung Ochsenhausen
Andreas Denzel
Bürgermeister
2. Bauanträge (mit teilweiser Besichtigung)
2.1Bauvoranfrage
Neubau eines Einfamilienhauses als Altenteiler,
Flst. Nr. 216, Letenmann 4, Mittelbuch
Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Mitarbeiter-Parkplatz der Firma Wölfle“ in Ochsenhausen
- Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Stadt Ochsenhausen hat in seiner öffentlichen
Sitzung am 20. September 2016 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mitarbeiter-Parkplatz der Firma Wölfle“ und die örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
2.2Bauantrag
Abbruch eines Schuppens und Neubau einer Doppelgarage,
Flst. Nr. 160, Kordes 34, Mittelbuch
2.3Befreiungsantrag
Neubau einer Gartengerätehütte,
Flst. Nr. 3227, Benediktusstraße 18, Ochsenhausen
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,86 ha mit den Flurstücken Nr. 2238, 2237, 2236, 2235 und 2234. Der Geltungsbereich
wird wie folgt begrenzt: Im Norden und Osten durch die Fuchsfeldstraße, Flurstück Nr. 619, im Süden durch das Flurstück Nr.
2238/1, im Westen durch die Joseph-Ersing-Straße, Flurstück Nr.
674. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die örtlichen
Bauvorschriften ist mit dem räumlichen Geltungsbereich der
Bebauungsplan-Satzung „Mitarbeiter-Parkplatz der Firma Wölfle“
deckungsgleich. Maßgebend ist die Karte mit Textteil vom 10.
Juni 2016.
2.4Bauantrag
Einbau von vier Wohnungen und Erweiterung einer Tierarztpraxis in bestehende Gewerbehalle, Flst. Nr. 575/8,
Scheffelstraße 13, Ochsenhausen
2.5Befreiungsantrag
Bau eines Vordachs an eine Garage,
Flst. Nr. 3/10, Hinter den Gärten 10, Goppertshofen
2.6Bauantrag
Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung,
Flst. Nr. 643/15, Im Birket, Reinstetten
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens (Regelverfahren nach § 9
des BauGB) wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB
durchgeführt und ein Umweltbericht im Rahmen der Begründung
erstellt. Der Begründung ist eine zusammenfassende Erklärung i.
S. § 10 Absatz 3 und 4 BauGB beigefügt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung in Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit
(UVPG) ist nicht erforderlich.
2.7Bauantrag
Anbau und Umbau des bestehenden Wohnhauses,
Flst. Nr. 56, Maselheimer Straße 14, Wennedach
3.Neugestaltung Kirchhang Reinstetten
- Vergabe der Landschaftsbauarbeiten
Der Bebauungsplan bildet die Rechtsgrundlage für die Errichtung
von Carports der Firma Wölfle. Der überplante Bereich wird
vollständig aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP)
der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ochsenhausen
entwickelt. Im FNP ist das Gebiet mit „M“ dargestellt, somit als
Fläche für ein künftiges Mischgebiet.
4. Antrag auf Sanierung der Stichstraße,
Ochsenhauser Straße 38 – 46 in Reinstetten
5. Aktuelle Fragen des Umweltschutzes
Der als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan
mit seinen Bestandteilen einschließlich Begründung sowie die als
Satzung beschlossenen örtlichen Bauvorschriften können während
der üblichen Dienststunden beim Stadtbauamt Ochsenhausen,
Marktplatz 31, 88416 Ochsenhausen, eingesehen werden.
6.Verschiedenes
Anschließend findet eine nichtöffentliche Beratung statt.
Stadtverwaltung Ochsenhausen
Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die
örtlichen Bauvorschriften nach § 10 Absatz 3 BauGB und §§ 74
Absatz 6 LBO in Kraft. Jedermann kann diesen Plan und seine
Begründung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Andreas Denzel
Bürgermeister
3
OAZ
Altersjubilare
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 BauGB über
die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in
den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren
Leistung schriftlich beim Entscheidungspflichtigen zu beantragen
ist, und des § 44 Absatz 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist
von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Zitta Schosser, Hattenburg
23.10.84. Geb.
Aloisia Seeberger, Ochsenhausen
23.10.80. Geb.
Zita Beck, Ochsenhausen
25.10.82. Geb.
Brunhilde Schlegel, Ochsenhausen
26.10.91. Geb.
Gemäß § 215 BauGB werden unbeachtlich
1.eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche
Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2.eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3.nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorgangs,
4.Fehler nach § 214 Absatz 2 a BauGB,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend
gemacht worden sind.
Für das neue Lebensjahr wünschen wir unseren Jubilaren, auch
denjenigen, die nicht genannt werden möchten, alles Gute, besonders Gesundheit!
Veranstaltungskalender
Samstag, 22.10.2016, 9:00 Uhr
Papiersammlung
Gesangverein Mittelbuch
Mittelbuch
Samstag, 22.10.2016, 10:00 Uhr
Babybasar
Basarteam Reinstetten
Gemeindesaal, Reinstetten
Nach § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der
Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Samstag, 22.10.2016, 13:00 Uhr
Babybasar
Basarteam Mittelbuch
Gemeindehalle, Mittelbuch
1.die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind,
2.der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in
§ 4 Absatz 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung
der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Samstag, 22.10.2016, 16:00 Uhr
Zumba - Benefizparty für Flutopfer
Bildungswerk Ochsenhausen
Kapfhalle, Ochsenhausen
Sonntag, 23.10.2016, 9:00 bis 16:00 Uhr
Floorball Herbstturnier
SV Ochsenhausen, Abteilung Floorball/Unihockey
Dr.-Hans-Liebherr-Halle, Ochsenhausen
Ist eine Verletzung nach § 4 Absatz 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend
gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Absatz 4
Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend
machen.
Dienstag, 25.10.2016, 14:00 Uhr
Seniorennachmittag
Seniorengemeinschaft „Alt werden – Jung bleiben“
Schranne, Ochsenhausen
Ebenso wird auf § 47 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) hingewiesen, wonach ein Normenkotrollantrag gegen den
Bebauungsplan nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung gestellt werden kann.
Dienstag, 25.10.2016, 17:30 Uhr
Senioren im Straßenverkehr
Spurwechsel – Junge Senioren Ochsenhausen
Ein Antrag nach § 47 VwGO (Normenkontrolle) ist unzulässig,
soweit der Antragsteller mit ihm nur Einwendungen geltend macht,
die im Rahmen der öffentlichen Auslegung oder im Rahmen der
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nicht oder verspätet
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Donnerstag, 27.10.2016, 17:30 Uhr
Literaturkreis: Robert Schneider
Spurwechsel – Junge Senioren Ochsenhausen
Freitag, 28.10.2016, bis Sonntag, 30.10.2016
KUNSThandWERK
Fruchtkasten Ochsenhausen
Ochsenhausen, 18. Oktober 2016
Andreas Denzel
Bürgermeister
OAZ
Freitag 28.10.16, 19:00 Uhr
Zwei Kontinente, zwei Wüsten, zwei Kulturen
Bildungswerk Ochsenhausen
Klostermuseum Ochsenhausen
4
Geschwindigkeitsüberschreitungen
i.V.m. § 25 MRRG gebeten, dies beim Bürgerbüro Ochsenhausen
schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache bis
spätestens 11. November 2016 mitzuteilen.
Ochsenhausen, Bahnhofstraße, Zone 30
01.08.
gemessene Fahrzeuge: 292
Überschreitung: 13 (4,45 %)
Ochsenhausen, B 312, OEG Erlenmoos
06.08.
gemessene Fahrzeuge: 697
Überschreitung: 42 (6,03 %)
Ochsenhausen, B 312, OEG Biberach
10.08.
gemessene Fahrzeuge: 541
Überschreitung: 86 (15,90 %)
Ochsenhausen, K 7574, OEG Oberstetten
12.08.
gemessene Fahrzeuge: 178
Überschreitung: 16 (8,99 %)
Ochsenhausen-Hattenburg, K 7569
22.08.
gemessene Fahrzeuge: 151
Überschreitung: 11 (7,28 %)
Ochsenhausen-Reinstetten, L 265, OEG Schönebürg
25.08.
gemessene Fahrzeuge: 71
Überschreitung: 71 (11,89 %)
Ochsenhausen-Reinstetten, K 7527, OEG Biberach
31.08.
gemessene Fahrzeuge: 238
Überschreitung: 6 (2,52 %)
Information über Vorsorge treffen
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Die Mitarbeiter des Arbeitskreises „Patientenverfügung“ bieten an,
sich in persönlichem Informationsgespräch über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kundig zu machen. Wally Schmid und
Bärbel Gräser sind am Dienstag, 15.November 2016, von 9:00 bis
11:00 Uhr im Rathaus Ochsenhausen anwesend. Im persönlichen
Informationsgespräch erhalten Interessierte Informationen, was
bei Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten zu beachten
ist. Es geht um die Vorsorge für den Fall, dass jemand gesundheitlich, vor allem geistig, nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen
zu fällen .Um Wartezeiten zu vermeiden, sollten sich Interessente
einen Termin beim Rathaus Ochsenhausen, Frau Haas, Tel. 07352
922012, reservieren lassen. Schriftliche Unterlagen und Hinweise
auf weitere Informationsmöglichkeiten werden bereitgehalten.
Bildungswerk Ochsenhausen e.V.
Fundamt Ochsenhausen
Vortrag „Zwei Kontinente, zwei Wüsten, zwei Kulturen“ Gobi
- China Libyen – Afrika mit Marcus Rasen am Freitag, 28. Oktober
2016, von 19:00 bis 21:15 Uhr im Klostermuseum, Eintritt: fünf
Euro (Abendkasse).
2010 durchquerte Marcus Rasen in einem Team von 14 Teilnehmern
– kurz vor dem Sturz von Muammar al Gaddafi - in der libyschen
Sahara das einsame Dünenmeer „Erg Mourzoug“. Begleitet wurde
diese einmalige, geglückte Expedition von einem libyschen Polizisten, vier Tuareg und 25 Lastenkamelen (Dromedaren). Erst
zweimal – 1956 und 1998 – wurde dieses lebensfeindliche Gebiet
von Wissenschaftlern bereist. Riesige Dünenketten, Hitze, keine
Möglichkeit, Wasser aufzunehmen, mussten die Abenteurer bewältigen. Mit 1.700 Liter Wasser und 500 kg Gepäck, verteilt auf
den Kamelen, und während fast 300 km in 15 Tagen sind fantastische Fotos von den Strapazen, aber auch von der Schönheit der
Wüste entstanden.
2015 eine ähnliche Expedition. Zehn Teilnehmer, ein Chinese, vier
Mongolen und zwanzig Kamele. Doch dieses Mal in der Wüste Gobi
im gewaltigsten und mächtigsten Dünenmeer der Erde „Badain
Jaran“. Dieses Mal war es nicht die Hitze, die dem Team zu schaffen machte, sondern die Kälte und der Schnee. Doch die traumhafte
Landschaft mit ihren Seen und Klöstern sowie die unglaublich
riesigen, steilen Dünen ließen die Strapazen vergessen. Von diesen einmaligen Expeditionen in zwei so unterschiedliche Wüsten
und Kulturen möchte Marcus Rasen berichten.
Neue Fundsache
Beim Fundamt Ochsenhausen wurde
• ein Armband
abgegeben. Der Eigentümer kann sich während der üblichen
Sprechzeiten bei der Stadtverwaltung Ochsenhausen melden.
Wehrrechtsänderungsgesetz
Übermittlung von Meldedaten
an das Bundesamt für Wehrverwaltung: Widerspruchsrecht
Durch das Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011
(Wehrrechtsänderungsgesetz 2011) wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 01. Juli 2011 ausgesetzt und stattdessen der freiwillige Wehrdienst (Bundesfreiwilligendienst) für Männer und Frauen
fortentwickelt. Auf der Grundlage von § 58 des Wehrpflichtgesetzes
übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März bestimmte Daten zu Personen mit
deutscher Staatsangehörigkeit, die dann im nächsten Jahr (2017)
volljährig werden.
Seminare
Die Meldebehörde wird daher nach § 58 Absatz 1 Satz 1 des
Wehrpflichtgesetzes (WPflG) an das Bundesamt für Wehrverwaltung folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (Geburtsjahr 1999)
übermitteln: 1. Familienname, 2. Vorname, 3. Gegenwärtige Anschrift.
Schnitzen wie Michel von Lönneberga für Kinder ab acht Jahren
mit Rupert Willburger am Mittwoch, 26. Oktober 2016, von 14:00
bis 17:00 Uhr im Werkraum der Gemeinschaftsschule Reinstetten,
Kursgebühr: 17 Euro (Materialkosten werden im Kurs abgerechnet),
Nr. 62141. Wer kennt ihn nicht, den berühmten Schnitzkünstler
Michel aus Lönneberga? Wer will nicht auch mal gerne sich im
Schuppen verkriechen und zum Schnitzkünstler oder zur Schnitzkünstlerin werden? Nicht alleine im Schuppen sondern mit viel
Spaß in der Gruppe könnt ihr in diesem Kurs das Holzschnitzhandwerk kennenlernen und ein eigenes kreatives Kunstwerk gestalten.
Nach § 58 Absatz 1 Satz 2 WPflG werden die Daten nicht übermittelt, wenn der Betroffene nach § 18 Absatz 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) der Datenübermittlung widersprochen hat. Die
Betroffenen, die keine Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt
für Wehrverwaltung wünschen, werden gemäß § 18 Absatz 7 MRRG
5
OAZ
Abenteuer Pferd für neun- bis zwölfjährige Kinder mit Nicole
Engelberg, Physiotherapeutin, Reittherapeutin, am Samstag, 22.
Oktober 2016, von 14:00 bis 17:45 Uhr. Ort: Einödhof Bergweber,
Bergweber 22, Ochsenhausen, Mittelbuch Kursgebühr: 40 Euro,
inklusive kleiner Verpflegung, Nr. 62332. Im Mittelpunkt steht
der harmonische und respektvolle Umgang mit dem Pferd. Die
Teilnehmer begegnen den Pferden, lernen die „Pferdesprache“
kennen, lernen alles rund um das Thema Pferdepflege, Satteln und
Trensen, Führungstraining, Bodenarbeit und lassen sich vom Pferderücken tragen und bewegen! Spielerisch entwickeln sie einige
therapeutische Elemente mit und zu dem Pferd. Zum Abschluss
des Workshops werden die Teilnehmer einen geführten Ausritt ins
Gelände durch Wald- und Feldwegen machen. Bitte mitbringen:
Reithelm oder Fahrradhelm, warme, wetterfeste Kleidung und
Gummistiefel bzw. Trekkingschuhe
ner statt. Das Konzert dient Studierenden, die kurz vor ihrem
Abschlussexamen stehen, als Auftrittsmöglichkeit. So präsentiert
die Fagottistin Tabea Brehm aus der Klasse Prof. Marc Engelhardt
Ausschnitte aus ihrem Prüfungswerk, dem Konzertstück für Fagott
und Orchester op. 2 von F. Berwald. Zugleich dient das Konzert
dazu, die großen Werke der Orchesterliteratur zu vermitteln. Neben solistischen Werken ist es für angehende Musiker unerlässlich,
das Zusammenspiel in einem großen Orchester zu beherrschen. In
diesem Jahr steht mit der Sinfonie Nr. 7 E-Dur von Anton Bruckner ein Meilenstein der Musik auf dem Programm. Es spielt das
Hochschulsinfonieorchester der Musikhochschule Stuttgart. Die
Leitung hat Per Borin, der Eintritt ist frei.
Ochsenhausen
Original Thailändische Küche - Kürbissaison auf Thai Art mit
Pimphawan Gayer am Freitag, 28. Oktober 2016, von 18:00 bis 21:45
Uhr in der Lehrküche der Gemeinschaftsschule Reinstetten, Kursgebühr: 20 Euro (Speisekosten werden im Kurs abgerechnet), Nr. 62613.
In diesem Kurs kochen die Teilnehmer verschiedene milde und scharfe
Kürbisgerichte mit Fleisch, Garnelen, rotes und grünes Curry mit
Kokosmilch, frischen Gemüsesorten. Der besondere Geschmack wird
den Gerichten durch spezielle Thai Kräuter und Thai Gewürzen verliehen. Auch ein Kürbisdessert steht auf dem Programm.
Wirtshausmusik
Anton Kramer und seine Wirtshausmusikanten spielen am Sonntag,
30. Oktober 2016, ab 18:00 Uhr zum vierten Mal im Gasthof „Adler“.
Bei einer zünftigen Brotzeit unterhalten die drei Gruppen „Steirisch
pur“, „Joggel’s“ und „Häckl-Buam“ die Gäste. Weitere Veranstaltungen
finden jeden letzten Sonntag im Monat (nächste Termine: 27. November und 18. Dezember 2016) mit wechselnden Musikgruppen
statt. Alt und Jung sind herzlichst eingeladen, der Eintritt ist frei.
Schwäbische Küche mit Angelika Grieser-Winkler am Dienstag, 25.
Oktober 2016, von 19:00 bis 22:00 Uhr, in der Lehrküche der GMS
Reinstetten, Kursgebühr: 23 Euro (Speisekosten werden im Kurs
abgerechnet), Kurs-Nr. 62620. Grundlagen, die in der Schwäbischen
Küche nicht fehlen dürfen „Von ra guata Supp bis zom Nochtisch“.
Für alle, die sich den Geschmack von ihrer Kindheit wieder „erkochen“ wollen, oder endlich mal die „echte“ schwäbische Küchen
kennenlernen möchten. Zum Glück sind die wahren Küchenschätze
meist ganz einfache Gerichte, schnörkel- und zeitlos.
Workshop „Shoppen am eigenen Kleiderschrank“. Persönliche
Farb- und Stilberatung mit Franziska Zingel am Freitag, 28. Oktober 2016, von 18:00 bis 21:00 Uhr am Samstag, 29. Oktober 2016,
von 9:00 bis 15:45 Uhr im Bildungswerk St. Walburga, Kursgebühr:
85 Euro. Die Teilnehmer erhalten eine persönliche Farb- und
Stilberatung von Franziska Zingel, die mit Starvisagisten und
Starfriseuren zusammenarbeitet, Beraterin der Zeitschrift „freundin“ ist und schon für Estée Lauder gearbeitet hat. Die Teilnehmerinnen erfahren, wie viel ein dezentes Make-up bewirken kann
und wie an der bestehenden Garderobe mit kleinen Details mehr
Pfiff gegeben werden kann. Bitte am ersten Abend etwas zum
Abschminken mitbringen.
Anton Kramer und seine Wirtshausmusikanten spielen im „Adler“
in Ochsenhausen auf.
Umwelt aktuell
Anmeldung und Information unter Tel. 07352 202893, E-Mail:
[email protected], www.bildungswerk-ochsenhausen.de
oder im Büro, Bahnhofstraße 22, 88416 Ochsenhausen. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Nächste Hausmüllabfuhr
Die nächste Abfuhr des Hausmülls in Ochsenhausen und den
Ortsteilen findet am Dienstag, 25. Oktober 2016, statt. Die Müllgefäße sind am Abfuhrtag bis spätestens 6:30 Uhr am Straßenrand
bereitzustellen.
Landesakademie Ochsenhausen Seelsorgeeinheit St. Benedikt
Ochsenhausen-Erlenmoos, Mittelbuch,
Bellamont, Rottum, Steinhausen a. d. Rottum
Sinfoniekonzert mit dem Hochschulsinfonieorchester
der Musikhochschule Stuttgart
Am Mittwoch, 26. Oktober 2016, findet um 19:00 Uhr im Bräuhaussaal der Landesmusikakademie Ochsenhausen im Rahmen der
Probenphase des Hochschulorchesters der Musikhochschule Stuttgart ein Sinfoniekonzert mit Werken von F. Berwald und A. Bruck-
OAZ
Samstag, 22.10.
Herz Jesu:
18:15 Uhr Beichtgelegenheit
Herz Jesu:
19:00 Uhr Vorabendmesse
Steinhausen: 19:00 Uhr Vorabendmesse
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Vorsorgemappen anlegen - Ans Alter denkt niemand gern, an
Schicksalsschläge schon gar nicht.
Zur Lebensplanung gehört immer auch die Vorsorge. „Kenne ich
nicht, weiß ich noch nicht, damit will ich mich gar nicht befassen“.
Das dürften einige der gängigsten Bemerkungen sein, wenn man
sich diesem Thema nähert. Ein Trugschluss mit eventuell erheblichen Konsequenzen. Was man nicht rechtzeitig regelt, lässt sich
oft nur sehr schwer oder gar nicht mehr nachholen.
Jeden von uns kann es treffen: ein schwerer Unfall, eine plötzliche
Krankheit, Alter mit erheblichen Einschränkungen oder gar Handlungsunfähigkeit, Sterben und Tod. Was dann? Dann stehen Angehörige und Hilfsdienste vor dem Problem, jetzt für den Patienten
handeln zu müssen: Was zu geschehen hat und wer Verantwortung
in seinem Sinne übernehmen soll? Dazu braucht man dringend
einen Überblick über die Lebenssituation, das Umfeld und die
Verpflichtungen. In die Vorsorgemappe kann man rechtzeitig und
in Ruhe wichtige Informationen eintragen, z. B. welche Angehörigen im Notfall verständigt werden müssen, welche Verpflichtungen bestehen, wer einen Hausschlüssel besitzt, Versicherungen
etc. Die Vorsorgemappe enthält auch Vordrucke für Vollmachten,
Patienten- und Betreuungsverfügung samt Erläuterungen. Da
diese Papiere weitreichende Folgen für die Betroffenen haben,
sollten sie nicht ohne den Rat von Fachleuten erstellt werden.
Die Patientenverfügung entspricht der Anforderung der neuesten
Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2016. Die Vorsorgemappe wie auch eine handliche Notfallkarte erhalten Interessierte auf ihrem Rathaus oder der Ortsverwaltung.
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