MBO - Brandschutztag

czepuck.
PUK Group GmbH & Co. KG
Brandschutztag Berlin am 19.10.2016
Erwartete Änderungen der MBO zum
Umgang mit Bauprodukten
MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck
19.Oktober 2016 Berlin
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Vortragsinhalt
Problemlage
beabsichtigte Änderungen MBO
beabsichtigte Änderungen VV TB
beabsichtigte Änderungen BRL und LTB
Ausblick in die Zukunft
19.10.2016
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Problemlage
Urteil des Eu-GH gegen Bundesrepublik in 2013
Anlass: Klage gegen Bauregelliste
3 Produkte waren angesprochen, u.a.
„Glimmverhalten“ von Wärmedämmstoffen
Anlass: „Nachregulierung“ über BRL durch AbZ
– Nachweis des Glimmverhaltens
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Problemlage
Folgehandlung:
Aussetzen der BRL in den beklagten Produkten
Änderung der BRL B Teil 1
Start der Überarbeitung MBO und BRL
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Problem für Überarbeitung
Europäische Vorschriften
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Für Bauprodukte:
EU-Verordnung 305/2011 Bauproduktenverordnung
Harmonisierte Bauprodukte mit europäische
Klassifizierung und Leistungsstufen / Klassen
Für andere Produkte (noch) keine unmittelbar
geltenden Verordnungen – sondern EU-Richtlinien,
z.B. Maschinenrichtlinie, Energieeffizienzrichtlinie,
Aufzugsrichtlinie, Energie-Labeling …
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Problem für Überarbeitung
Europäische Vorschriften
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- Bedürfen der nationalen Umsetzung unter
Fristeinhaltung
Probleme :
Unterschiedliche Klimabedingungen, andere
Lebensgewohnheiten, andere Bauweisen,
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Rückblick – bestehendes
System
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EU-Verordnung 305/2011
Bauproduktenverordnung
Harmonisierte Bauprodukte
europäische Klassifizierung
nationale Produkte mit / ohne AbZ, AbP?
Änderungen von technischen Regeln?
Änderungen der BRL – Bauregelliste
Änderungen der LTB – Liste technische
Baubestimmungen
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Rückblick – bestehndes
System
Vorschriften für Bauprodukte
Europäische
Norm 305/
BauPVO
Europäische
Norm
Richtlinie xy
Nationale
Norm anderer
deutsche Norm Länder
Keine Regel für
Produkt
CE -Zeichen
CE Zeichen
Nur national zu Anwendung für
kennzeichen
D zu klären
Nationale
bauaufsichtliche
Zulassung /
Prüfzeugnis
Stufen /
National zu
Klassenangaben prüfen , ob
wesentliche
Anforderungen
gem. BauPVO
erfüllt
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Gleichwertigkeit
des
SchutzNiveaus
gegeben?
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beabsichtigte Änderungen
MBO
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Überblick über Anpassungen / Änderungen / Neu
Erster Teil MBO:
Begriffe
Allgemeine Anforderungen
Dritter Teil - 2. Abschnitt MBO:
Bauarten
Dritter Teil - 3. Abschnitt MBO:
Bauprodukte – vollständig überarbeitet
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beabsichtigte Änderungen
MBO
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Überblick über Anpassungen / Änderungen / Neu
Vierter Teil MBO:
Pflichten Bauherrn
Pflichten Unternehmer
Fünfter Teil - 3. Abschnitt MBO:
Abweichungen
Genehmigung Fliegender Bauten
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beabsichtigte Änderungen
MBO
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Überblick über Anpassungen / Änderungen / Neu
Fünfter Teil - 4. Abschnitt MBO:
Einstellen der Arbeiten
Fünfter Teil - 5. Abschnitt MBO:
Bauüberwachung
Sechster Teil - MBO:
Bis auf örtliche Bauvorschriften -> geändert / bzw.
Verschiebungen
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beabsichtigte Änderungen
MBO
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Begriffe – Bauprodukte gem. MBO
Zu unterscheiden von EU-BauPVO !!!
Voraussetzungen:
Herstellung, um dauerhaft in bauliche Anlagen eingebaut
zu werden
Verwendung kann sich auf die Anforderungen nach § 3
Satz 1 auswirken.
Produktumfang:
Alle Produkte, Baustoffe, Bauteile und Anlagen
Bausätze gemäß Art. 2 Nr. 2 (EU) VO Nr. 305/2011
Produkten, Baustoffen, Bauteilen sowie Bausätzen gemäß
Art. 2 Nr. 2 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 vorgefertigte
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beabsichtigte Änderungen
MBO
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Allgemeine Anforderungen - § 3 nur noch Abs.1
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und
instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und
Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die
natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden;
dabei sind die Grundanforderungen an Bauwerke gemäß
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zu
berücksichtigen. Dies gilt auch für die Beseitigung von
Anlagen und bei der Änderung ihrer Nutzung.
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beabsichtigte Änderungen
MBO
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Bauarten Früher § 21 –
Verschoben aus systematischen Gründen ->
damit keine Beschränkung des Warenverkehrs
Bauartgenehmigung bzw. vorhabenbezogen
AbP, wenn Beurteilung nach allgemein
anerkannten Prüfregeln möglich ist
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beabsichtigte Änderungen
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Bauprodukte –
Allgemeine Anforderungen für die Verwendung
von Bauprodukten
Anforderungen für die Verwendung von CEgekennzeichneten Bauprodukten
Verwendbarkeitsnachweise
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
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beabsichtigte Änderungen
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Bauprodukte –
Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten
im Einzelfall
Übereinstimmungsbestätigung
Übereinstimmungserklärung des Herstellers
Zertifizierung
Prüf-, Zertifizierungs-, Überwachungsstellen
Besondere Sachkunde- und
Sorgfaltsanforderungen
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beabsichtigte Änderungen
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Pflichten Bauherrn und Unternehmer Bereithaltungsverpflichtung der Nachweise und
Unterlagen zu den verwendeten Bauprodukten
und den angewandten Bauarten bereitzuhalten.
Bereithaltungsverpflichtung der
Leistungserklärung für nach VO (EU) Nr. 305/2011
CE-gekennzeichnete Bauprodukte
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beabsichtigte Änderungen
MBO
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Abweichungen Redaktionelle Anpassung § 67 MBO
…Anforderungen des § 3 Satz 1 vereinbar ist. 2§ 85a Abs.
1 Satz 3 bleibt unberührt…
Genehmigung Fliegender Bauten –
Redaktionelle Anpassung auf neuen § 3 MBO
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beabsichtigte Änderungen
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Einstellen der Arbeiten
Konkretisierung /redaktionell auf VO (EU) Nr.
305/2011
Bauprodukte …, die entgegen der Verordnung (EU) Nr.
305/2011 keine CE-Kennzeichnung oder entgegen § 21
kein Ü-Zeichen tragen,
Bauüberwachung
Recht auf Einsicht in CE-Kennzeichnungen
/Leistungserklärungen
BAB und PrüfSV-> Meledpflicht systematische Verstöße
gegen 305/2011 an Marktüberwachung
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beabsichtigte Änderungen
MBO
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Sechster Teil - MBO:
Bis auf örtliche Bauvorschriften -> geändert
/redaktionell angepasst
u.a. Verschiebungen aus § 21 (2) nach § 85
neuer § 85 a – u.a. Verschiebungen aus § 3
+ neue Absätze 2 – 5
u.a. neue VV TB
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beabsichtigte Änderungen
MBO
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Sechster Teil - MBO:
§ 87 (4) Neu!
Die Verwendung des Ü-Zeichens auf Bauprodukten, die
die CE-Kennzeichnung aufgrund der Verordnung (EU) Nr.
305/2011 tragen, ist mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes
nicht mehr zulässig. Sind bereits in Verkehr gebrachte
Bauprodukte, die die CE-Kennzeichnung aufgrund der
Verordnung (EU) Nr. 305/2011 tragen, mit dem Ü-Zeichen
gekennzeichnet, verliert das Ü-Zeichen mit dem
Inkrafttreten dieses Gesetzes seine Gültigkeit.
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beabsichtigte Änderungen VV TB
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A Technische Baubestimmungen, die bei der Erfüllung der
Grundanforderungen an bauliche Anlagen und ihre Teile
zu beachten sind
B Technische Baubestimmungen für Sonderkonstruktionen und Bauteile, die zusätzlich zu den in Abschnitt A
aufgeführten Technischen Baubestimmungen zur
Erfüllung der Grundanforderungen an bauliche Anlagen
und ihre Teile zu beachten sind
C Technische Baubestimmungen für Bauprodukte, die
nicht die CE-Kennzeichnung tragen
D Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises
bedürfen
Anhang:
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beabsichtigte Änderungen VV TB
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A Technische Baubestimmungen, die bei der
Erfüllung der Grundanforderungen an bauliche
Anlagen und ihre Teile zu beachten sind
A 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
A 2 Brandschutz
A 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
A 4 Sicherheit und Barrierefreiheit bei der
Nutzung
A 5 Schallschutz
A 6 Wärmeschutz
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beabsichtigte Änderungen VV TB
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B Technische Baubestimmungen für Sonderkonstruktionen und Bauteile, die zusätzlich zu … Abschnitt A
B 1 Allgemeines
B 2.1 Sonderkonstruktionen
B 2.2 Bauteile
B 3 Technische Gebäudeausrüstungen und Teile von
Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von
wassergefährdenden Stoffen, die die CE-Kennzeichnung
nicht nach der Bauproduktenverordnung tragen
B 4 Bauprodukte und Bauarten die Anforderungen nach
anderen Rechtsvorschriften unterliegen für die nach § 85
Abs. 4a MBO eine Rechtsverordnung erlassen wurde
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beabsichtigte Änderungen VV TB
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C Technische Baubestimmungen für Bauprodukte, die
nicht die CE-Kennzeichnung tragen
C 1 Allgemeines
C 2 Voraussetzungen zur Abgabe der
Übereinstimmungserklärung für Bauprodukte
C 3 Bauprodukte, die nur eines allgemeinen
bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses nach § 19 Absatz 1 Satz
2 bedürfen
C 4 Bauarten, die nur eines allgemeinen bauaufsichtlichen
Prüfzeugnisses nach § 16a Absatz 3 bedürfen
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beabsichtigte Änderungen VV TB
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D Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises
bedürfen
D 1 Allgemeines
D 2 Liste nach § 85a Abs. 4
Anhang:
Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des
Gesundheitsschutzes (ABG)
Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich der
Auswirkungen auf Boden und Gewässer (ABuG)
Technische Regel "textile Bodenbeläge"
Technische Regel " WDVS mit ETA nach ETAG 004"
Richtlinie über Rollladenkästen - RokR –
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beabsichtigte Änderungen VV TB
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Kurzvorschau von Ideen aus anderen
Dokumenten
- VV TB
- Vorschlag TGA
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beabsichtigte Änderungen
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BRL und LTB
beabsichtigte Änderungen BRL und LTB
aus Gründen der Umsetzung soll während einer
Übergangszeit „Rest“ der BRL noch weiter gelten.
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Ausblick in die Zukunft
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Änderungen im Bauproduktenrecht
Vorschriften in der MBO Musterbauordnung
VV TB Verwaltungsvorschrift Technische
Baubestimmungen
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Deutsche Vorschriften
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In den Vorschriften geregelt,
- wann technische Anlagen notwendig ist
und
- welche Produkte zur Errichtung der Anlagen
verwendet werden dürfen
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Schlussbetrachtung
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Probleme der Abstimmung von „europäischen
Bauprodukten“ und „internationalen
Bauprodukten“ und Denkweisen führt immer
wieder zu Diskussion – Sicherheit ist Auffassung
des Ziellandes
Recht des „Herkunftslandes“ kann nicht „partiell“
auf „Anwendungsland“ übertragen werden
Selbst globale Firmen lösen nicht
„Nationalismus“
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