czepuck. PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag Berlin am 19.10.2016 Erwartete Änderungen der MBO zum Umgang mit Bauprodukten MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 19.Oktober 2016 Berlin czepuck. Vortragsinhalt Problemlage beabsichtigte Änderungen MBO beabsichtigte Änderungen VV TB beabsichtigte Änderungen BRL und LTB Ausblick in die Zukunft 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 2 von 32 czepuck. Problemlage Urteil des Eu-GH gegen Bundesrepublik in 2013 Anlass: Klage gegen Bauregelliste 3 Produkte waren angesprochen, u.a. „Glimmverhalten“ von Wärmedämmstoffen Anlass: „Nachregulierung“ über BRL durch AbZ – Nachweis des Glimmverhaltens 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 3 von 32 czepuck. Problemlage Folgehandlung: Aussetzen der BRL in den beklagten Produkten Änderung der BRL B Teil 1 Start der Überarbeitung MBO und BRL 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 4 von 32 Problem für Überarbeitung Europäische Vorschriften czepuck. Für Bauprodukte: EU-Verordnung 305/2011 Bauproduktenverordnung Harmonisierte Bauprodukte mit europäische Klassifizierung und Leistungsstufen / Klassen Für andere Produkte (noch) keine unmittelbar geltenden Verordnungen – sondern EU-Richtlinien, z.B. Maschinenrichtlinie, Energieeffizienzrichtlinie, Aufzugsrichtlinie, Energie-Labeling … 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 5 von 32 Problem für Überarbeitung Europäische Vorschriften czepuck. - Bedürfen der nationalen Umsetzung unter Fristeinhaltung Probleme : Unterschiedliche Klimabedingungen, andere Lebensgewohnheiten, andere Bauweisen, 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 6 von 32 Rückblick – bestehendes System czepuck. EU-Verordnung 305/2011 Bauproduktenverordnung Harmonisierte Bauprodukte europäische Klassifizierung nationale Produkte mit / ohne AbZ, AbP? Änderungen von technischen Regeln? Änderungen der BRL – Bauregelliste Änderungen der LTB – Liste technische Baubestimmungen 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 7 von 32 czepuck. Rückblick – bestehndes System Vorschriften für Bauprodukte Europäische Norm 305/ BauPVO Europäische Norm Richtlinie xy Nationale Norm anderer deutsche Norm Länder Keine Regel für Produkt CE -Zeichen CE Zeichen Nur national zu Anwendung für kennzeichen D zu klären Nationale bauaufsichtliche Zulassung / Prüfzeugnis Stufen / National zu Klassenangaben prüfen , ob wesentliche Anforderungen gem. BauPVO erfüllt 19.10.2016 Gleichwertigkeit des SchutzNiveaus gegeben? © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 8 von 32 beabsichtigte Änderungen MBO czepuck. Überblick über Anpassungen / Änderungen / Neu Erster Teil MBO: Begriffe Allgemeine Anforderungen Dritter Teil - 2. Abschnitt MBO: Bauarten Dritter Teil - 3. Abschnitt MBO: Bauprodukte – vollständig überarbeitet 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 9 von 32 beabsichtigte Änderungen MBO czepuck. Überblick über Anpassungen / Änderungen / Neu Vierter Teil MBO: Pflichten Bauherrn Pflichten Unternehmer Fünfter Teil - 3. Abschnitt MBO: Abweichungen Genehmigung Fliegender Bauten 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 10 von 32 beabsichtigte Änderungen MBO czepuck. Überblick über Anpassungen / Änderungen / Neu Fünfter Teil - 4. Abschnitt MBO: Einstellen der Arbeiten Fünfter Teil - 5. Abschnitt MBO: Bauüberwachung Sechster Teil - MBO: Bis auf örtliche Bauvorschriften -> geändert / bzw. Verschiebungen 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 11 von 32 beabsichtigte Änderungen MBO czepuck. Begriffe – Bauprodukte gem. MBO Zu unterscheiden von EU-BauPVO !!! Voraussetzungen: Herstellung, um dauerhaft in bauliche Anlagen eingebaut zu werden Verwendung kann sich auf die Anforderungen nach § 3 Satz 1 auswirken. Produktumfang: Alle Produkte, Baustoffe, Bauteile und Anlagen Bausätze gemäß Art. 2 Nr. 2 (EU) VO Nr. 305/2011 Produkten, Baustoffen, Bauteilen sowie Bausätzen gemäß Art. 2 Nr. 2 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 vorgefertigte 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 12 von 32 beabsichtigte Änderungen MBO czepuck. Allgemeine Anforderungen - § 3 nur noch Abs.1 Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden; dabei sind die Grundanforderungen an Bauwerke gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die Beseitigung von Anlagen und bei der Änderung ihrer Nutzung. 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 13 von 32 beabsichtigte Änderungen MBO czepuck. Bauarten Früher § 21 – Verschoben aus systematischen Gründen -> damit keine Beschränkung des Warenverkehrs Bauartgenehmigung bzw. vorhabenbezogen AbP, wenn Beurteilung nach allgemein anerkannten Prüfregeln möglich ist 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 14 von 32 beabsichtigte Änderungen MBO czepuck. Bauprodukte – Allgemeine Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten Anforderungen für die Verwendung von CEgekennzeichneten Bauprodukten Verwendbarkeitsnachweise Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 15 von 32 beabsichtigte Änderungen MBO czepuck. Bauprodukte – Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall Übereinstimmungsbestätigung Übereinstimmungserklärung des Herstellers Zertifizierung Prüf-, Zertifizierungs-, Überwachungsstellen Besondere Sachkunde- und Sorgfaltsanforderungen 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 16 von 32 beabsichtigte Änderungen MBO czepuck. Pflichten Bauherrn und Unternehmer Bereithaltungsverpflichtung der Nachweise und Unterlagen zu den verwendeten Bauprodukten und den angewandten Bauarten bereitzuhalten. Bereithaltungsverpflichtung der Leistungserklärung für nach VO (EU) Nr. 305/2011 CE-gekennzeichnete Bauprodukte 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 17 von 32 beabsichtigte Änderungen MBO czepuck. Abweichungen Redaktionelle Anpassung § 67 MBO …Anforderungen des § 3 Satz 1 vereinbar ist. 2§ 85a Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt… Genehmigung Fliegender Bauten – Redaktionelle Anpassung auf neuen § 3 MBO 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 18 von 32 beabsichtigte Änderungen MBO czepuck. Einstellen der Arbeiten Konkretisierung /redaktionell auf VO (EU) Nr. 305/2011 Bauprodukte …, die entgegen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 keine CE-Kennzeichnung oder entgegen § 21 kein Ü-Zeichen tragen, Bauüberwachung Recht auf Einsicht in CE-Kennzeichnungen /Leistungserklärungen BAB und PrüfSV-> Meledpflicht systematische Verstöße gegen 305/2011 an Marktüberwachung 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 19 von 32 beabsichtigte Änderungen MBO czepuck. Sechster Teil - MBO: Bis auf örtliche Bauvorschriften -> geändert /redaktionell angepasst u.a. Verschiebungen aus § 21 (2) nach § 85 neuer § 85 a – u.a. Verschiebungen aus § 3 + neue Absätze 2 – 5 u.a. neue VV TB 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 20 von 32 beabsichtigte Änderungen MBO czepuck. Sechster Teil - MBO: § 87 (4) Neu! Die Verwendung des Ü-Zeichens auf Bauprodukten, die die CE-Kennzeichnung aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 tragen, ist mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht mehr zulässig. Sind bereits in Verkehr gebrachte Bauprodukte, die die CE-Kennzeichnung aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 tragen, mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, verliert das Ü-Zeichen mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes seine Gültigkeit. 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 21 von 32 beabsichtigte Änderungen VV TB czepuck. A Technische Baubestimmungen, die bei der Erfüllung der Grundanforderungen an bauliche Anlagen und ihre Teile zu beachten sind B Technische Baubestimmungen für Sonderkonstruktionen und Bauteile, die zusätzlich zu den in Abschnitt A aufgeführten Technischen Baubestimmungen zur Erfüllung der Grundanforderungen an bauliche Anlagen und ihre Teile zu beachten sind C Technische Baubestimmungen für Bauprodukte, die nicht die CE-Kennzeichnung tragen D Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen Anhang: 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 22 von 32 beabsichtigte Änderungen VV TB czepuck. A Technische Baubestimmungen, die bei der Erfüllung der Grundanforderungen an bauliche Anlagen und ihre Teile zu beachten sind A 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit A 2 Brandschutz A 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz A 4 Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung A 5 Schallschutz A 6 Wärmeschutz 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 23 von 32 beabsichtigte Änderungen VV TB czepuck. B Technische Baubestimmungen für Sonderkonstruktionen und Bauteile, die zusätzlich zu … Abschnitt A B 1 Allgemeines B 2.1 Sonderkonstruktionen B 2.2 Bauteile B 3 Technische Gebäudeausrüstungen und Teile von Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen, die die CE-Kennzeichnung nicht nach der Bauproduktenverordnung tragen B 4 Bauprodukte und Bauarten die Anforderungen nach anderen Rechtsvorschriften unterliegen für die nach § 85 Abs. 4a MBO eine Rechtsverordnung erlassen wurde 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 24 von 32 beabsichtigte Änderungen VV TB czepuck. C Technische Baubestimmungen für Bauprodukte, die nicht die CE-Kennzeichnung tragen C 1 Allgemeines C 2 Voraussetzungen zur Abgabe der Übereinstimmungserklärung für Bauprodukte C 3 Bauprodukte, die nur eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses nach § 19 Absatz 1 Satz 2 bedürfen C 4 Bauarten, die nur eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses nach § 16a Absatz 3 bedürfen 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 25 von 32 beabsichtigte Änderungen VV TB czepuck. D Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen D 1 Allgemeines D 2 Liste nach § 85a Abs. 4 Anhang: Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes (ABG) Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich der Auswirkungen auf Boden und Gewässer (ABuG) Technische Regel "textile Bodenbeläge" Technische Regel " WDVS mit ETA nach ETAG 004" Richtlinie über Rollladenkästen - RokR – 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 26 von 32 beabsichtigte Änderungen VV TB czepuck. Kurzvorschau von Ideen aus anderen Dokumenten - VV TB - Vorschlag TGA 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 27 von 32 beabsichtigte Änderungen czepuck. BRL und LTB beabsichtigte Änderungen BRL und LTB aus Gründen der Umsetzung soll während einer Übergangszeit „Rest“ der BRL noch weiter gelten. 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 28 von 32 Ausblick in die Zukunft czepuck. Änderungen im Bauproduktenrecht Vorschriften in der MBO Musterbauordnung VV TB Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 29 von 32 Deutsche Vorschriften czepuck. In den Vorschriften geregelt, - wann technische Anlagen notwendig ist und - welche Produkte zur Errichtung der Anlagen verwendet werden dürfen 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 30 von 32 Schlussbetrachtung czepuck. Probleme der Abstimmung von „europäischen Bauprodukten“ und „internationalen Bauprodukten“ und Denkweisen führt immer wieder zu Diskussion – Sicherheit ist Auffassung des Ziellandes Recht des „Herkunftslandes“ kann nicht „partiell“ auf „Anwendungsland“ übertragen werden Selbst globale Firmen lösen nicht „Nationalismus“ 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 31 von 32 czepuck. 19.10.2016 © MR Dipl.-Ing. Knut Czepuck 32 von 32
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