Der lange Weg zum Sicherheitsabstand

Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Systems
 Vorgaben des Europäischen Rechts
 Umsetzung in Deutschland - Leitfaden KAS 18
 Anforderungen an belastende Abstandsfestlegungen
– Auf dem Weg zur TA Abstand?
 Angemessener Abstand nach EuGH / BVerwG
- Unterschiede zum Abstand nach Leitfaden KAS 18
 Konflikte und Möglichkeiten der Konfliktminderung
- Was kann man tun (und was nicht) ?
Dipl.-Ing. Jürgen Farsbotter; Sachverständiger nach § 29a BImSchG;
[email protected] ; Fon 0201 825 2597
TÜV NORD Systems GmbH & Co KG; 45141 Essen
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
Angemessener Sicherheitsabstand –
(Rechtliche) Grundlage
Systems
Angemessener Sicherheitsabstand
Seveso-IIIRichtlinie
Wie zu ermitteln,
wie groß ?
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
§ 50 BImSchG
„Sache der Mitgliedsstaaten“
Bis 2005: ?
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
Angemessener Sicherheitsabstand –
(Rechtliche) Grundlage
Systems
Angemessener Sicherheitsabstand
Seveso-IIIRichtlinie
Wie zu ermitteln,
wie groß ?
§ 50 BImSchG
2005: Leitfaden KAS
18 (ehem. SFK/TAA-GS1)
• „Sache der Mitgliedsstaaten“
• In der Bundesrepublik Deutschland:
• Deterministischer Ansatz
• Ursachenunabhängiger Dennoch-Störfall“
• Kein reales Szenario
• Konventionen, u. a. DN 25 - Freisetzung
• Typischerweise einige hundert Meter
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
NEU 11/2014 & 11/2015:
Arbeitshilfe KAS 32 zu KAS 18
Beachte:
Kein „Zwang“ zu
Ausbreitungsrechnungen
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
Angemessener Sicherheitsabstand –
(Rechtliche) Grundlage
Systems
Angemessener Sicherheitsabstand
Seveso-IIIRichtlinie
Wo
anzuwenden ?
§ 50 BImSchG
… dass zwischen den unter diese Richtlinie fallenden Betrieben
einerseits und Wohngebieten, öffentlich genutzten Gebäuden
und Gebieten, Erholungsgebieten, und – soweit möglich –
Hauptverkehrswegen anderer-seits ein angemessener
Sicherheitsabstand gewahrt bleibt
… und dass bei bestehenden Betrieben zusätzliche technische Maßnahmen nach Artikel 5
ergriffen werden, damit es zu keiner Zunahme der Gefährdung … kommt.
(Art. 13. der Seveso-III-Richtlinie)
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
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Angemessener Sicherheitsabstand –
(Rechtliche) Grundlage
Systems
Angemessener Sicherheitsabstand
Seveso-IIIRichtlinie
Wann anzuwenden
?
§ 50 BImSchG
KAS 33 in ZWEI
Versionen
… in …Politik der Flächenausweisung oder Flächennutzung
und/oder anderen einschlägigen Politiken sowie den Verfahren für
die Durchführung dieser Politiken
In der Bauleitplanung
9/2011: Auch
bei Einzelvorhaben
11 / 2013: Auch bei BImSchGGenehmigungen (§ 4 und §
16)
1. Änd.
KAS 18
Nicht anzuwenden auf Bestandssituationen!
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
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Angemessener Sicherheitsabstand –
(Rechtliche) Grundlage
Systems
Angemessener Sicherheitsabstand
Seveso-IIIRichtlinie
Bindend oder
empfehlend?
9/2011
12/2012
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
§ 50 BImSchG
… verbleibt den Mitgliedstaaten,…, ein Wertungsspielraum bei der
Anwendung dieses Erfordernisses.
…
… nicht absolut in dem Sinne verstanden …, dass jedes neue
Ansiedlungsvorhaben … untersagt werden müsste.
Das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme … als wertungs-offenes
Korrektiv, das auch für störfallrechtlich vorgegebene Wertungen
offensteht.
! Kriterium der Vorbelastung im Störfallrecht unbrauchbar.
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
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Modell der Kommission für Anlagensicherheit
(Leitfaden „KAS 18“ (ehemals SFK/TAA-GS-1)
Systems
Szenario zur Risiko-Ermittlung „ohne Detailkenntnisse“
Quellterm
490 mm2 (DN 25),  0,62, pD20°C (min. 2 bar), 10 Min.
Wetter,Zeit
Mittlere Wetterlage (3 m/s, 20°C, 1kW/m2,), 30 Minuten
Ort
Lache, 5 mm, Beton
Stoff
Entsprechend den Planungen
Maßnahmen
-
Grenzwerte
ERPG 2, 1,6 kW/m2, 0,1 bar
VDI 3783 u. a.
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Achtungsabstand
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
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Achtungsgrenzen – Planungsfall
„ohne Detailkenntnisse“
Systems
2193 !!
Vergrößerter
Grenzwert
„Rechenfehler KAS 18“,
offiziell korrigiert 2014
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
Modell der Kommission für Anlagensicherheit
(Leitfaden „KAS 18“ (ehemals SFK/TAA-GS-1)
Szenario zur Risiko-Ermittlung „mit Detailkenntnissen“
Systems
Anlage „besser“ als
„Stand der Technik“
Quellterm
DN 10 < „Standard“ (DN 25) < DN x, Realistische
Zeit bis zum Stopp der Quelle (selten < 10‘)
Wetter, Zeit
Ortsdurchschnittliche Wetterlage & realistische Zeit bis zum
Stopp der Freisetzung (z. T. << 30‘)
Ort
Reale Situation (Gebäude, Auffangräume, ...)
Stoff
Reale Stoffe (Mengen, Bedingungen)
Maßnahmen
Begrenzende & „hochwertige“ techn. verhindernde außerhalb
des gestörten Anlagenteils
Grenzwerte
ERPG 2, 1,6 kW/m2, 0,1 bar
VDI 3783 u. a.
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Angemessener Abstand
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
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Anmerkungen zur Bedeutung
der „Angemessenen (Sicherheits-)-Abstände“
Systems
Die „angemessenen Abstände“ basieren auf, durch
Konventionen „normierten“ sog. „Dennoch“ Störfällen
 und nicht auf „denkbaren“ Störungen
(wie sie im Sicherheitsbericht dargestellt werden)
 und auch nicht auf „worst-case“„Katastrophenschutz“-Szenarien
und berücksichtigen nicht
 Transportbedingte Risiken
 „Nicht-Störfallstoffe“
 Zukünftige Entwicklungen
Die „a. A.“ definieren „Planungszonen“, dort ist aus Gründen einer langfristigen Vorsorge
die Nachbarschaft zu einem Betriebsbereich bei der Planung zu berücksichtigen.
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
Bestimmung des angemessenen Abstands
nach Leitfaden KAS 18
Systems
 Der Leitfaden KAS 18 soll – auch im Fall „mit
Detailkenntnissen“ – kein reales Szenario
Ein „Crash-Test“
mit der Anlage
vorhersagen, beschreiben und abbilden.
 Sämtliche Teilschritte (Quellterm, Ausfluss, Lache,
atmosphärische Ausbreitung, Bewertung) enthalten
Größen / Rechenvorschriften, die primär im
Sinne einer (einfachen) Konvention festgelegt
© ADAC 2007, mit freundlichen Genehmigung
des Rechteinhabers wiedergegeben
wurden.
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
Anforderungen des BVerwG an die Ermittlung
des angemessenen Abstands
Systems
Der Begriff des „angemessenen“ Abstands im Sinne des Art. 12 Abs.
1 der Richtlinie 96/82/EG ist ein zwar unbestimmter, aber anhand
störfallspezifischer Faktoren technisch-fachlich bestimmbarer
Rechtsbegriff.
Die behördliche Festlegung des angemessenen Abstands
unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung; ein
Beurteilungs- oder Ermessensspielraum kommt der
Genehmigungsbehörde insoweit nicht zu.
(BVerwG 4 C 11.11: 1. Leitsatz; Hervorhebung nicht im Original)
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
Anforderungen an belastende Abstandsfestlegungen
(bspw. mittels Ausbreitungsrechnungen)
Systems
 Art des durch Abstandsfestlegung zu vermeidenden / mindernden
„unerwünschten Ereignisses“ muss eindeutig definiert werden
(„Zielbestimmtheit“).
 … muss wenigstens die wesentlichen als für das jeweilige Ereignis
relevant bewerteten Eingangsgrößen berücksichtigen („Vollständigkeit
der Eingangsgrößen“).
 … muss naturwissenschaftlich-technische Sachverhalte korrekt erfassen
und damit eine sinnvolle Korrelation zwischen Eingangsgrößen und
ermitteltem Abstandswert herstellen („Proportionalität“).
 Gleiche Eingangsgrößen müssen zu reproduzierbaren, annähernd
gleichen Ergebnissen führen („Konsistenz“).
 Die Abstandsfestlegung muss für Betroffene im Grundsatz
nachvollziehbar sein („Transparenz“).
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
Anforderungen an LUP
im Kontext des Art. 12 Seveso-II-RL
Systems
A robust LUP in the context of risk management exists if it follows these elements:
Consistency:
Proportionality:
Transparency:


Outcomes from broadly similar situations
are broadly the same under similar
conditions.
The constraint should be proportional to
level of risk
Clear understanding of the decisionmaking process
Aus: LAND USE PLANNING GUIDELINES IN THE CONTEXT OF ARTICLE 12 OF THE SEVESO II DIRECTIVE 96/82/EC AS
AMENDED BY DIRECTIVE 105/2003/EC,
Edited by M. D. CHRISTOU, M. STRUCKL and T. BIERMANN; Institute for the Protection and Security of the Citizen, 2006
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
Was leistet der Leitfaden KAS 18 ?
Vollständigkeit der Eingangsdaten
Systems
• Nur teils Empfehlungen für Zahlen / Werte /
Rechenvorschriften im Sinne einer Konvention
?
?
• Teils schwierig zu ermittelnde oder unbekannte
Randbedingungen in der Anlage
bspw. Lachengeometrien und –
dynamik
! Unklare / unbestimmte Konzessionslage (KAS 32-Lösung
unpraktikabel) – Nicht „Schuld“ des KAS 18
• Unklare Definition von Eingangsdaten
bspw. Druck
• Recht klare Szenarienbeschränkung
bspw. KEIN „Brand-Tox“
(derzeit!)
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
Konsistenz & Problem der „Fehler“fortpflanzung
- ein Beispiel
Quelle
Systems
Wind und Wetter
Freisetzungsrate
Ausbreitung
in der Luft
Lache
Lachenausbreitung
Verdunstung
Ort, Grenzwert
Veränderliche Lache
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
„Angemessener Abstand
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
Unschärfen / „Fehler“ bei einem einzelnen Schritt
(am Beispiel der Verdunstung)
Systems
Eingangsgröße
Woher?
Mögliche Abweichungen
Stoffdaten
Literatur
(Sehr) gering
Lachengröße, zeitabhängig
Aus vorherigem Schritt
Sehr groß
Umgeb.-temp., Strahlung, …
KAS 18
Weitgehende Konvention
Wind über der Lache
Örtliche Situation
Groß (praktisch grobe
Schätzung, fast Konvention)
Lachenform und -lage
Örtliche Situation
Sehr groß (praktisch einheitlich
„rund“ )
Zeit
Technik und Organisation in
der Anlage
Groß
MODELL
KAS 18 ODER andere
• KAS 18: Gering
• Andere: Groß
Fazit: Schon ein Schritt bedingt beträchtliche Möglichkeiten zu Abweichungen !!!
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
Was leistet der Leitfaden KAS 18 ?
Konsistenz
Systems




Ergebnisse zweier Modellrechnungen, die durchweg erfahrenen
Sachverständigen – mit genauer Vorgabe aller Eingangsdaten
gemäß Leitfaden KAS 18 - zur Berechnung vorgelegt wurden
Einfacher Fall (nur ein Rechenschritt):
Differenz von 30% zwischen Minimal- und Maximalwert bei gleichem
Berechnungsprogramm
… bei anderen Programmen Faktor 3,7
Komplexer Fall
Faktor 2 zwischen Minimal- und Maximalwert bei gleichem
Berechnungsprogramm.
Bei anderen Programmen bis Faktor 6
Derzeit hilfsweise zur „Problemlösung“:
Rechnung streng nach LF KAS 18; Umfassende
„Sensitivitätsanalysen“ und „Expert Judgement“
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
Ursachen für diese Unsicherheiten
Systems
 Ursachen, denen abzuhelfen ist
 „Neues“ Thema und damit in Entwicklung befindliche Regeln
 Fehlende Verbindlichkeit von Modellen und Eingangsgrößen
 Mangelnde Akzeptanz für „fiktive“, (scheinbar) nicht der Realität entsprechende Fälle >>
Untaugliche Versuche, die Realität abzubilden
 Grundsätzliche fachliche Ursachen
 (Glücklicherweise) sehr beschränkte Datengrundlage
 Während eines „Ereignisses“ werden keine / kaum Daten erhoben
 Größere Versuche „verbieten sich“ nahezu
 Stoffliche Vielfalt und Vielfalt der anlagenseitigen Randbedingungen
 Kein für alle / viele Anlagen gültiger „Crashtest“ möglich
These: Diese grundsätzlichen Probleme lassen sich auch durch (noch so intensive)
Forschung nur wenig lösen >> Weitergehende Normierung sinnvoll und notwendig!
Vergleiche: Dr. U. Storost: Erforderlichkeit von Fachkonventionen für die arten- und gebietsschutzrechtliche Prüfung aus
verwaltungsrichterlicher Sicht, UPR 2/2015, S. 47 ff.
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
Auf dem Weg zur TA Abstand? Verbesserungen –
Notwendigkeiten, Möglichkeiten und Grenzen
Systems
• Zielbestimmtheit
• Klare Bekenntnis zum „Größten stoffliches Gefahrenpotential (unter einschränkenden
Bedingungen)“ in der Art von KAS 18, deterministischer Ansatz
• Vollständigkeit der Eingangsgrößen
•
Klare Definitionen und Wertvorgaben (Konventionen) für nicht eindeutig - einfach –
ermittelbare Zahlen; notwendigenfalls Außerachtlassung von unklaren Größen
• Proportionalität und Konsistenz
•
Klare Modell- und Programmvorgaben, Rundungsregeln etc.
• Transparenz
•
Offenlegung der Dokumentation der Methoden
Aber:
• Je mehr normiert, desto weniger wird tatsächliche Anlagensicherheit beschrieben !
• Je komplexer die Norm (je mehr variable Eingangsdaten, je aufwendiger die Berechnung) desto
intransparenter und manipulations-/fehleranfälliger wird die Abstandsfestlegung
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
„Solide“ Abstandsfestlegungen –
Fragen an „Technik oder Recht“
Systems
An welchem „Ziel“ soll die Abstandsfestlegung orientiert sein, d. h. welchen „Eigen-schaften“
der Anlage / welchen „unerwünschten Ereignissen“ ist Rechnung zu tragen?
• „Größte stoffliches Gefahrenpotential“, d. h. „unerwünschtes Ereignis“ dessen
Freisetzung unter bestimmten, ggf. einschränkenden (welchen?) Bedingungen)
• Gesamtheit aller möglichen Gefährdungen nach Zahl, Art und Stärke; ggf. oberhalb
eines Abschneidekriteriums (welches?)
Welches ist die „Höhe des Schutzniveaus“, d. h. wie ist das akzeptable Maß des
„unerwünschten Ereignisses“, ab der dieses als unbeachtlich angesehen wird?
• Festlegung eines die Höhe der tolerablen Belastung beschreibenden Grenzwerts
• Festlegung eines Maßes der nicht mehr zu berücksichtigenden Unwahrscheinlichkeit
eines Ereignisses (Leckgröße?) , ab der dieses bei der Abstandsfestlegung außen vor
bleiben kann.
Welche Eingangsgrößen sollen Eingang finden und welche – bspw. weniger relevanten, nicht
solide bestimmbaren – können außen vor bleiben?
Ergänzende Frage : Welches sind Art und Stärke der mit der Abstandsfestlegung
verbundenen Folgen für Betroffene?
Anforderungen des BVerwG an die Ermittlung
des angemessenen Abstands
Systems
 Angemessener Abstand nach EuGH / BVerwG
 Unterschiede zum Abstand nach KAS 18
 Wahrscheinlichkeit
 Vorhabenseitige Faktoren
So können zu diesen spezifischen Faktoren neben der Art der jeweiligen gefährlichen
Stoffe die Wahrscheinlichkeit eines schweren Unfalls … sowie die Folgen eines
etwaigen Unfalls für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die Art der Tätigkeit der
neuen Ansiedlung oder die Intensität ihrer öffentlichen Nutzung und die Leichtigkeit
gehören, mit der Notfallkräfte bei einem Unfall eingreifen können. Außerdem können, …
alle diese spezifischen Faktoren mit der Berücksichtigung sozioökonomischer Faktoren
zusammentreffen
(Auszug aus EuGH C 53/10, Rn 44, Hervorhebung nicht im Original )
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
Im Leitfaden KAS 18 sind (nur!) berücksichtigt …
Systems
(Störfalltechnische) Eigenschaften der Anlage / des Betriebsbereichs
• Art und Eigenschaften der gefährlichen Stoffe
• Betriebsbedingungen in der Anlage (Druck, Temperatur, …)
• Sicherheitstechnische Ausrüstung der Anlage
• Störfallverhindernde Maßnahmen
• Störfallbegrenzende Maßnahmen
• Bauliche Randbedingungen
• Menge der Stoffe
• Größe der Anlage
•…
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
Angemessener Abstand –
Ein Begriff, zwei Bedeutungen
Systems
EuGH / BVerwG
KAS
Eigenschaften der Anlage / des
Betriebsbereichs
Eigenschaften der Anlage / des
Betriebsbereichs
incl. Wahrscheinlichkeit eines
Ereignisses
Wahrscheinlichkeit eines
Ereignisses
Eigenschaften des Vorhabens
Eigenschaften des
Vorhabens
Verschiedene Abstände je
nach Vorhaben
Ein einziger angemessener
Abstand
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
Elemente zur Beurteilung von Planungen / Vorhaben
Systems
(Störfalltechnische) Eigenschaften
der Anlage / des Betriebsbereichs
Abwägung
(Störfalltechnische) Eigenschaften
des Vorhabens
Angemessener
Abstand (KAS 18)
„ Abstand
(KAS
18) ist
Sozioökonomische
Belange
nicht Alles!“
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
Elemente zur Beurteilung von Planungen / Vorhaben
Systems
(Störfalltechnische) Eigenschaften
der Anlage / des Betriebsbereichs
Abwägung
(Störfalltechnische) Eigenschaften
des Vorhabens
Schutzbedürftigkeit
Sozioökonomische Belange
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
Schutzbedürftigkeit - Kriterien
Systems
 In Deutschland noch keine Kriterien entwickelt
>>> Einzelfallentscheidung
>>> Tendenz zur Schwarz- / Weiss-Betrachtung
(bei techn. Fachbehörden)
NEU 3/2015:
Von der FK Städtebau der BMK:
www.bauministerkonferenz.de
>> Arbeitshilfen >> Städtebau
Modell des Vereinigten Königreichs
Leitlinie „PADHI“ der Health & Safety Executive des Vereinigten Königreichs
von Großbritannien Health & Safety Executive (HSE): PADHI – HSE’s Land
Use Planning Methodology, Mai 2011
http://www.hse.gov.uk/landuseplanning/padhi.pdf
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
Bewertungskriterien für Schutzbedürftigkeit
Systems
Kriterien können sein:
 Anzahl zeitgleich anwesender Personen und deren Aufenthaltsdauer
 Zuordnung der Nutzungen in „beruflichen“ oder „privaten“ Bereich
 Bauliche Schutzmöglichkeiten
 Verhältnis ortskundiger Personen zu Ortsfremden
 Personendichte und Einzelgruppenstärke
 Mobilität der Personen
 Übersichtlichkeit von Gebäuden /Arealen incl. Qualität der Fluchtwege
 Individuelle Handlungs- / Einsichtsfähigkeit der Personen (Erwachsene /
Kinder mit/ohne Aufsicht)
 Typische Nutzungssituation
 Besondere Empfindlichkeit der anwesenden Personen
 Maßnahmen zur ersten Hilfe und zur Gefahrenabwehr
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
„Arbeitshilfe Bau (für § 34 BauGB-Vorhaben)“
Systems
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
„Arbeitshilfe Bau (für § 34 BauGB-Vorhaben)“
Systems
 Im Wesentlichen Umsetzung des Prüfschrittkonzepts des BVerwG
 Erstmalige Gemengelage ?  unzulässig
 Anlagenseitige Faktoren (auch freiwillige Maßnahmen) a. A. nach KAS 18
 Vorhabenseitige Eigenschaften u. Faktoren (Schutzbedürftigkeit u.
vorhabenseitige Maßnahmen), umgebungsseitige Faktoren a. A. nach BverwG)
 Abwägung:
 Vorbelastung (= vorhandene schutzbedürftige Nutzung) muss außen vor bleiben
 Zulässigkeit schutzbedürftiger Nutzung im Einzelfall (Regel-Ausnahme-Verhältnis)
 Leistungsgrenze Rücksichtnahmegebot beachten
(nur bilaterale Interessen, sonst B-Plan)
 Strittig zwischen I-Schutz und Bau (Fußnoten)
 Einzelne Wohngebäude umfasst?
 Berücksichtigung vorhabenseitiger Eigenschaften u. Faktoren
(Grund m. E. die „andere“ Def. des a. A. (KAS ≠ BVerwG) u. praktisch die Frage, wer das bewertet)
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
Konfliktbewertung - PADHI
Systems
Nicht
„1:1“ auf
Deutschland
übertragbar !!!
© Health & Safety Executive 2011
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
… und wenn „nichts geht“ ?
Systems
(Störfalltechnische) Eigenschaften
der Anlage / des Betriebsbereichs
(Störfalltechnische) Eigenschaften
des Vorhabens
Abwägung
… und wenn
„nichts geht“ ?
Sozioökonomische Belange
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
Konflikte und Möglichkeiten der Konfliktminderung –
… was kann man tun (und was nicht) ?
Systems
- Auf Planung schutzbedürftiger Nutzungen verzichten
- Auf Einsatz des gefährlichen Stoffs verzichten
- Anlage verändern
-
Generell „besser“ machen
Wasserberieselung der relevanten Anlagenteile
Begrenzung der Lachenbildung / Nachverdampfung
Einhausung / „Containment“
Beschränkung des Stoffeinsatzes
- Planungen verändern
- Zonierung innerhalb des Plangebiets oder teilweiser Planungsverzicht
- Besondere Maßnahmen an den Bauten (Ausrichtung, Lüftung, …)
- Alarm- und Gefahrenabwehrplanung
- „Abwägen“ !!!
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
Angemessener Abstand – Gefahren ?
Handlungsnotwendigkeiten ???
Systems
Latente, sehr seltene Möglichkeit
einer ernsten Gefährdung
Feinstaub
Stickoxid
Lärm
Andere Gefahren, wie …
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Reale, dauerhafte Beeinträchtigungen,
höhere Krankheits- und Sterberaten
Reale dauerhafte Beeinträchtigungen
Höhere Krankheits- und Sterberaten
Latente, seltene Möglichkeit einer
ernsten (materiellen) Gefährdung
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
… ach so: Brauchen wir überhaupt einen Abstand?
(die persönliche Meinung des Verfassers)
Systems

… in D so gut wie keine ernsthaften, bleibenden Personenschäden oder Todesfälle außerhalb
der Anlage durch „Störfälle“ dokumentiert.
 … innerhalb Mittel- und Westeuropas Unfallgeschehen … einige wenige sehr große
„Störfälle“, (Toulouse, Enschede, Buncefield), ansonsten wie in D.
 ! Die wenigen „großen“ Störfälle sind oft „Explosionen“ (nachrangig auch: Brand)


wegen Schnelligkeit des Ablaufs wenig bis keine begrenzenden Vorkehrungen
noch weniger als Schadstoffausbreitung solide prognostizierbar.
 ! Oft wäre nicht oder jedenfalls nicht als sinnvollstes und „mildestes“ Mittel mit
Abstandsfestlegungen, sondern schlicht mit besserer Anlagenüberwachung oder
konventionellen (innerbetrieblichen) Sicherheitsmaßnahmen vorzubeugen gewesen

Ammoniumnitrat-Explosion in Toulouse >>> Lager- und Off-Spec-Vorgaben

Explosion Enschede = Primär Folge von nach Art & Menge illegalen Lagerung
 >>> THESE: Abstandsfestlegungen nicht als „Schutz vor Gefahren“

sondern als „planerische Vorsorge“
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›
Schluss und Ausblick
Systems
Land Use Planning Guidelines
Edited by M. D. CHRISTOU ; M. STRUCKL, T. BIERMANN 2006
„This is a developing area of knowledge so
there is a need to remain alert to progress.“
Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf
Datum: 09 2016
Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand
Verfasser: J. Farsbotter
Folie: ‹Nr.›