Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Systems Vorgaben des Europäischen Rechts Umsetzung in Deutschland - Leitfaden KAS 18 Anforderungen an belastende Abstandsfestlegungen – Auf dem Weg zur TA Abstand? Angemessener Abstand nach EuGH / BVerwG - Unterschiede zum Abstand nach Leitfaden KAS 18 Konflikte und Möglichkeiten der Konfliktminderung - Was kann man tun (und was nicht) ? Dipl.-Ing. Jürgen Farsbotter; Sachverständiger nach § 29a BImSchG; [email protected] ; Fon 0201 825 2597 TÜV NORD Systems GmbH & Co KG; 45141 Essen Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Angemessener Sicherheitsabstand – (Rechtliche) Grundlage Systems Angemessener Sicherheitsabstand Seveso-IIIRichtlinie Wie zu ermitteln, wie groß ? Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 § 50 BImSchG „Sache der Mitgliedsstaaten“ Bis 2005: ? Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Angemessener Sicherheitsabstand – (Rechtliche) Grundlage Systems Angemessener Sicherheitsabstand Seveso-IIIRichtlinie Wie zu ermitteln, wie groß ? § 50 BImSchG 2005: Leitfaden KAS 18 (ehem. SFK/TAA-GS1) • „Sache der Mitgliedsstaaten“ • In der Bundesrepublik Deutschland: • Deterministischer Ansatz • Ursachenunabhängiger Dennoch-Störfall“ • Kein reales Szenario • Konventionen, u. a. DN 25 - Freisetzung • Typischerweise einige hundert Meter Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 NEU 11/2014 & 11/2015: Arbeitshilfe KAS 32 zu KAS 18 Beachte: Kein „Zwang“ zu Ausbreitungsrechnungen Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Angemessener Sicherheitsabstand – (Rechtliche) Grundlage Systems Angemessener Sicherheitsabstand Seveso-IIIRichtlinie Wo anzuwenden ? § 50 BImSchG … dass zwischen den unter diese Richtlinie fallenden Betrieben einerseits und Wohngebieten, öffentlich genutzten Gebäuden und Gebieten, Erholungsgebieten, und – soweit möglich – Hauptverkehrswegen anderer-seits ein angemessener Sicherheitsabstand gewahrt bleibt … und dass bei bestehenden Betrieben zusätzliche technische Maßnahmen nach Artikel 5 ergriffen werden, damit es zu keiner Zunahme der Gefährdung … kommt. (Art. 13. der Seveso-III-Richtlinie) Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Angemessener Sicherheitsabstand – (Rechtliche) Grundlage Systems Angemessener Sicherheitsabstand Seveso-IIIRichtlinie Wann anzuwenden ? § 50 BImSchG KAS 33 in ZWEI Versionen … in …Politik der Flächenausweisung oder Flächennutzung und/oder anderen einschlägigen Politiken sowie den Verfahren für die Durchführung dieser Politiken In der Bauleitplanung 9/2011: Auch bei Einzelvorhaben 11 / 2013: Auch bei BImSchGGenehmigungen (§ 4 und § 16) 1. Änd. KAS 18 Nicht anzuwenden auf Bestandssituationen! Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Angemessener Sicherheitsabstand – (Rechtliche) Grundlage Systems Angemessener Sicherheitsabstand Seveso-IIIRichtlinie Bindend oder empfehlend? 9/2011 12/2012 Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 § 50 BImSchG … verbleibt den Mitgliedstaaten,…, ein Wertungsspielraum bei der Anwendung dieses Erfordernisses. … … nicht absolut in dem Sinne verstanden …, dass jedes neue Ansiedlungsvorhaben … untersagt werden müsste. Das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme … als wertungs-offenes Korrektiv, das auch für störfallrechtlich vorgegebene Wertungen offensteht. ! Kriterium der Vorbelastung im Störfallrecht unbrauchbar. Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Modell der Kommission für Anlagensicherheit (Leitfaden „KAS 18“ (ehemals SFK/TAA-GS-1) Systems Szenario zur Risiko-Ermittlung „ohne Detailkenntnisse“ Quellterm 490 mm2 (DN 25), 0,62, pD20°C (min. 2 bar), 10 Min. Wetter,Zeit Mittlere Wetterlage (3 m/s, 20°C, 1kW/m2,), 30 Minuten Ort Lache, 5 mm, Beton Stoff Entsprechend den Planungen Maßnahmen - Grenzwerte ERPG 2, 1,6 kW/m2, 0,1 bar VDI 3783 u. a. Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Achtungsabstand Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Achtungsgrenzen – Planungsfall „ohne Detailkenntnisse“ Systems 2193 !! Vergrößerter Grenzwert „Rechenfehler KAS 18“, offiziell korrigiert 2014 Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Modell der Kommission für Anlagensicherheit (Leitfaden „KAS 18“ (ehemals SFK/TAA-GS-1) Szenario zur Risiko-Ermittlung „mit Detailkenntnissen“ Systems Anlage „besser“ als „Stand der Technik“ Quellterm DN 10 < „Standard“ (DN 25) < DN x, Realistische Zeit bis zum Stopp der Quelle (selten < 10‘) Wetter, Zeit Ortsdurchschnittliche Wetterlage & realistische Zeit bis zum Stopp der Freisetzung (z. T. << 30‘) Ort Reale Situation (Gebäude, Auffangräume, ...) Stoff Reale Stoffe (Mengen, Bedingungen) Maßnahmen Begrenzende & „hochwertige“ techn. verhindernde außerhalb des gestörten Anlagenteils Grenzwerte ERPG 2, 1,6 kW/m2, 0,1 bar VDI 3783 u. a. Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Angemessener Abstand Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Anmerkungen zur Bedeutung der „Angemessenen (Sicherheits-)-Abstände“ Systems Die „angemessenen Abstände“ basieren auf, durch Konventionen „normierten“ sog. „Dennoch“ Störfällen und nicht auf „denkbaren“ Störungen (wie sie im Sicherheitsbericht dargestellt werden) und auch nicht auf „worst-case“„Katastrophenschutz“-Szenarien und berücksichtigen nicht Transportbedingte Risiken „Nicht-Störfallstoffe“ Zukünftige Entwicklungen Die „a. A.“ definieren „Planungszonen“, dort ist aus Gründen einer langfristigen Vorsorge die Nachbarschaft zu einem Betriebsbereich bei der Planung zu berücksichtigen. Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Bestimmung des angemessenen Abstands nach Leitfaden KAS 18 Systems Der Leitfaden KAS 18 soll – auch im Fall „mit Detailkenntnissen“ – kein reales Szenario Ein „Crash-Test“ mit der Anlage vorhersagen, beschreiben und abbilden. Sämtliche Teilschritte (Quellterm, Ausfluss, Lache, atmosphärische Ausbreitung, Bewertung) enthalten Größen / Rechenvorschriften, die primär im Sinne einer (einfachen) Konvention festgelegt © ADAC 2007, mit freundlichen Genehmigung des Rechteinhabers wiedergegeben wurden. Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Anforderungen des BVerwG an die Ermittlung des angemessenen Abstands Systems Der Begriff des „angemessenen“ Abstands im Sinne des Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 96/82/EG ist ein zwar unbestimmter, aber anhand störfallspezifischer Faktoren technisch-fachlich bestimmbarer Rechtsbegriff. Die behördliche Festlegung des angemessenen Abstands unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung; ein Beurteilungs- oder Ermessensspielraum kommt der Genehmigungsbehörde insoweit nicht zu. (BVerwG 4 C 11.11: 1. Leitsatz; Hervorhebung nicht im Original) Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Anforderungen an belastende Abstandsfestlegungen (bspw. mittels Ausbreitungsrechnungen) Systems Art des durch Abstandsfestlegung zu vermeidenden / mindernden „unerwünschten Ereignisses“ muss eindeutig definiert werden („Zielbestimmtheit“). … muss wenigstens die wesentlichen als für das jeweilige Ereignis relevant bewerteten Eingangsgrößen berücksichtigen („Vollständigkeit der Eingangsgrößen“). … muss naturwissenschaftlich-technische Sachverhalte korrekt erfassen und damit eine sinnvolle Korrelation zwischen Eingangsgrößen und ermitteltem Abstandswert herstellen („Proportionalität“). Gleiche Eingangsgrößen müssen zu reproduzierbaren, annähernd gleichen Ergebnissen führen („Konsistenz“). Die Abstandsfestlegung muss für Betroffene im Grundsatz nachvollziehbar sein („Transparenz“). Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Anforderungen an LUP im Kontext des Art. 12 Seveso-II-RL Systems A robust LUP in the context of risk management exists if it follows these elements: Consistency: Proportionality: Transparency: Outcomes from broadly similar situations are broadly the same under similar conditions. The constraint should be proportional to level of risk Clear understanding of the decisionmaking process Aus: LAND USE PLANNING GUIDELINES IN THE CONTEXT OF ARTICLE 12 OF THE SEVESO II DIRECTIVE 96/82/EC AS AMENDED BY DIRECTIVE 105/2003/EC, Edited by M. D. CHRISTOU, M. STRUCKL and T. BIERMANN; Institute for the Protection and Security of the Citizen, 2006 Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Was leistet der Leitfaden KAS 18 ? Vollständigkeit der Eingangsdaten Systems • Nur teils Empfehlungen für Zahlen / Werte / Rechenvorschriften im Sinne einer Konvention ? ? • Teils schwierig zu ermittelnde oder unbekannte Randbedingungen in der Anlage bspw. Lachengeometrien und – dynamik ! Unklare / unbestimmte Konzessionslage (KAS 32-Lösung unpraktikabel) – Nicht „Schuld“ des KAS 18 • Unklare Definition von Eingangsdaten bspw. Druck • Recht klare Szenarienbeschränkung bspw. KEIN „Brand-Tox“ (derzeit!) Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Konsistenz & Problem der „Fehler“fortpflanzung - ein Beispiel Quelle Systems Wind und Wetter Freisetzungsrate Ausbreitung in der Luft Lache Lachenausbreitung Verdunstung Ort, Grenzwert Veränderliche Lache Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 „Angemessener Abstand Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Unschärfen / „Fehler“ bei einem einzelnen Schritt (am Beispiel der Verdunstung) Systems Eingangsgröße Woher? Mögliche Abweichungen Stoffdaten Literatur (Sehr) gering Lachengröße, zeitabhängig Aus vorherigem Schritt Sehr groß Umgeb.-temp., Strahlung, … KAS 18 Weitgehende Konvention Wind über der Lache Örtliche Situation Groß (praktisch grobe Schätzung, fast Konvention) Lachenform und -lage Örtliche Situation Sehr groß (praktisch einheitlich „rund“ ) Zeit Technik und Organisation in der Anlage Groß MODELL KAS 18 ODER andere • KAS 18: Gering • Andere: Groß Fazit: Schon ein Schritt bedingt beträchtliche Möglichkeiten zu Abweichungen !!! Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Was leistet der Leitfaden KAS 18 ? Konsistenz Systems Ergebnisse zweier Modellrechnungen, die durchweg erfahrenen Sachverständigen – mit genauer Vorgabe aller Eingangsdaten gemäß Leitfaden KAS 18 - zur Berechnung vorgelegt wurden Einfacher Fall (nur ein Rechenschritt): Differenz von 30% zwischen Minimal- und Maximalwert bei gleichem Berechnungsprogramm … bei anderen Programmen Faktor 3,7 Komplexer Fall Faktor 2 zwischen Minimal- und Maximalwert bei gleichem Berechnungsprogramm. Bei anderen Programmen bis Faktor 6 Derzeit hilfsweise zur „Problemlösung“: Rechnung streng nach LF KAS 18; Umfassende „Sensitivitätsanalysen“ und „Expert Judgement“ Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Ursachen für diese Unsicherheiten Systems Ursachen, denen abzuhelfen ist „Neues“ Thema und damit in Entwicklung befindliche Regeln Fehlende Verbindlichkeit von Modellen und Eingangsgrößen Mangelnde Akzeptanz für „fiktive“, (scheinbar) nicht der Realität entsprechende Fälle >> Untaugliche Versuche, die Realität abzubilden Grundsätzliche fachliche Ursachen (Glücklicherweise) sehr beschränkte Datengrundlage Während eines „Ereignisses“ werden keine / kaum Daten erhoben Größere Versuche „verbieten sich“ nahezu Stoffliche Vielfalt und Vielfalt der anlagenseitigen Randbedingungen Kein für alle / viele Anlagen gültiger „Crashtest“ möglich These: Diese grundsätzlichen Probleme lassen sich auch durch (noch so intensive) Forschung nur wenig lösen >> Weitergehende Normierung sinnvoll und notwendig! Vergleiche: Dr. U. Storost: Erforderlichkeit von Fachkonventionen für die arten- und gebietsschutzrechtliche Prüfung aus verwaltungsrichterlicher Sicht, UPR 2/2015, S. 47 ff. Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Auf dem Weg zur TA Abstand? Verbesserungen – Notwendigkeiten, Möglichkeiten und Grenzen Systems • Zielbestimmtheit • Klare Bekenntnis zum „Größten stoffliches Gefahrenpotential (unter einschränkenden Bedingungen)“ in der Art von KAS 18, deterministischer Ansatz • Vollständigkeit der Eingangsgrößen • Klare Definitionen und Wertvorgaben (Konventionen) für nicht eindeutig - einfach – ermittelbare Zahlen; notwendigenfalls Außerachtlassung von unklaren Größen • Proportionalität und Konsistenz • Klare Modell- und Programmvorgaben, Rundungsregeln etc. • Transparenz • Offenlegung der Dokumentation der Methoden Aber: • Je mehr normiert, desto weniger wird tatsächliche Anlagensicherheit beschrieben ! • Je komplexer die Norm (je mehr variable Eingangsdaten, je aufwendiger die Berechnung) desto intransparenter und manipulations-/fehleranfälliger wird die Abstandsfestlegung Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› „Solide“ Abstandsfestlegungen – Fragen an „Technik oder Recht“ Systems An welchem „Ziel“ soll die Abstandsfestlegung orientiert sein, d. h. welchen „Eigen-schaften“ der Anlage / welchen „unerwünschten Ereignissen“ ist Rechnung zu tragen? • „Größte stoffliches Gefahrenpotential“, d. h. „unerwünschtes Ereignis“ dessen Freisetzung unter bestimmten, ggf. einschränkenden (welchen?) Bedingungen) • Gesamtheit aller möglichen Gefährdungen nach Zahl, Art und Stärke; ggf. oberhalb eines Abschneidekriteriums (welches?) Welches ist die „Höhe des Schutzniveaus“, d. h. wie ist das akzeptable Maß des „unerwünschten Ereignisses“, ab der dieses als unbeachtlich angesehen wird? • Festlegung eines die Höhe der tolerablen Belastung beschreibenden Grenzwerts • Festlegung eines Maßes der nicht mehr zu berücksichtigenden Unwahrscheinlichkeit eines Ereignisses (Leckgröße?) , ab der dieses bei der Abstandsfestlegung außen vor bleiben kann. Welche Eingangsgrößen sollen Eingang finden und welche – bspw. weniger relevanten, nicht solide bestimmbaren – können außen vor bleiben? Ergänzende Frage : Welches sind Art und Stärke der mit der Abstandsfestlegung verbundenen Folgen für Betroffene? Anforderungen des BVerwG an die Ermittlung des angemessenen Abstands Systems Angemessener Abstand nach EuGH / BVerwG Unterschiede zum Abstand nach KAS 18 Wahrscheinlichkeit Vorhabenseitige Faktoren So können zu diesen spezifischen Faktoren neben der Art der jeweiligen gefährlichen Stoffe die Wahrscheinlichkeit eines schweren Unfalls … sowie die Folgen eines etwaigen Unfalls für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die Art der Tätigkeit der neuen Ansiedlung oder die Intensität ihrer öffentlichen Nutzung und die Leichtigkeit gehören, mit der Notfallkräfte bei einem Unfall eingreifen können. Außerdem können, … alle diese spezifischen Faktoren mit der Berücksichtigung sozioökonomischer Faktoren zusammentreffen (Auszug aus EuGH C 53/10, Rn 44, Hervorhebung nicht im Original ) Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Im Leitfaden KAS 18 sind (nur!) berücksichtigt … Systems (Störfalltechnische) Eigenschaften der Anlage / des Betriebsbereichs • Art und Eigenschaften der gefährlichen Stoffe • Betriebsbedingungen in der Anlage (Druck, Temperatur, …) • Sicherheitstechnische Ausrüstung der Anlage • Störfallverhindernde Maßnahmen • Störfallbegrenzende Maßnahmen • Bauliche Randbedingungen • Menge der Stoffe • Größe der Anlage •… Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Angemessener Abstand – Ein Begriff, zwei Bedeutungen Systems EuGH / BVerwG KAS Eigenschaften der Anlage / des Betriebsbereichs Eigenschaften der Anlage / des Betriebsbereichs incl. Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses Eigenschaften des Vorhabens Eigenschaften des Vorhabens Verschiedene Abstände je nach Vorhaben Ein einziger angemessener Abstand Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Elemente zur Beurteilung von Planungen / Vorhaben Systems (Störfalltechnische) Eigenschaften der Anlage / des Betriebsbereichs Abwägung (Störfalltechnische) Eigenschaften des Vorhabens Angemessener Abstand (KAS 18) „ Abstand (KAS 18) ist Sozioökonomische Belange nicht Alles!“ Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Elemente zur Beurteilung von Planungen / Vorhaben Systems (Störfalltechnische) Eigenschaften der Anlage / des Betriebsbereichs Abwägung (Störfalltechnische) Eigenschaften des Vorhabens Schutzbedürftigkeit Sozioökonomische Belange Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Schutzbedürftigkeit - Kriterien Systems In Deutschland noch keine Kriterien entwickelt >>> Einzelfallentscheidung >>> Tendenz zur Schwarz- / Weiss-Betrachtung (bei techn. Fachbehörden) NEU 3/2015: Von der FK Städtebau der BMK: www.bauministerkonferenz.de >> Arbeitshilfen >> Städtebau Modell des Vereinigten Königreichs Leitlinie „PADHI“ der Health & Safety Executive des Vereinigten Königreichs von Großbritannien Health & Safety Executive (HSE): PADHI – HSE’s Land Use Planning Methodology, Mai 2011 http://www.hse.gov.uk/landuseplanning/padhi.pdf Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Bewertungskriterien für Schutzbedürftigkeit Systems Kriterien können sein: Anzahl zeitgleich anwesender Personen und deren Aufenthaltsdauer Zuordnung der Nutzungen in „beruflichen“ oder „privaten“ Bereich Bauliche Schutzmöglichkeiten Verhältnis ortskundiger Personen zu Ortsfremden Personendichte und Einzelgruppenstärke Mobilität der Personen Übersichtlichkeit von Gebäuden /Arealen incl. Qualität der Fluchtwege Individuelle Handlungs- / Einsichtsfähigkeit der Personen (Erwachsene / Kinder mit/ohne Aufsicht) Typische Nutzungssituation Besondere Empfindlichkeit der anwesenden Personen Maßnahmen zur ersten Hilfe und zur Gefahrenabwehr Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› „Arbeitshilfe Bau (für § 34 BauGB-Vorhaben)“ Systems Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› „Arbeitshilfe Bau (für § 34 BauGB-Vorhaben)“ Systems Im Wesentlichen Umsetzung des Prüfschrittkonzepts des BVerwG Erstmalige Gemengelage ? unzulässig Anlagenseitige Faktoren (auch freiwillige Maßnahmen) a. A. nach KAS 18 Vorhabenseitige Eigenschaften u. Faktoren (Schutzbedürftigkeit u. vorhabenseitige Maßnahmen), umgebungsseitige Faktoren a. A. nach BverwG) Abwägung: Vorbelastung (= vorhandene schutzbedürftige Nutzung) muss außen vor bleiben Zulässigkeit schutzbedürftiger Nutzung im Einzelfall (Regel-Ausnahme-Verhältnis) Leistungsgrenze Rücksichtnahmegebot beachten (nur bilaterale Interessen, sonst B-Plan) Strittig zwischen I-Schutz und Bau (Fußnoten) Einzelne Wohngebäude umfasst? Berücksichtigung vorhabenseitiger Eigenschaften u. Faktoren (Grund m. E. die „andere“ Def. des a. A. (KAS ≠ BVerwG) u. praktisch die Frage, wer das bewertet) Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Konfliktbewertung - PADHI Systems Nicht „1:1“ auf Deutschland übertragbar !!! © Health & Safety Executive 2011 Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› … und wenn „nichts geht“ ? Systems (Störfalltechnische) Eigenschaften der Anlage / des Betriebsbereichs (Störfalltechnische) Eigenschaften des Vorhabens Abwägung … und wenn „nichts geht“ ? Sozioökonomische Belange Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Konflikte und Möglichkeiten der Konfliktminderung – … was kann man tun (und was nicht) ? Systems - Auf Planung schutzbedürftiger Nutzungen verzichten - Auf Einsatz des gefährlichen Stoffs verzichten - Anlage verändern - Generell „besser“ machen Wasserberieselung der relevanten Anlagenteile Begrenzung der Lachenbildung / Nachverdampfung Einhausung / „Containment“ Beschränkung des Stoffeinsatzes - Planungen verändern - Zonierung innerhalb des Plangebiets oder teilweiser Planungsverzicht - Besondere Maßnahmen an den Bauten (Ausrichtung, Lüftung, …) - Alarm- und Gefahrenabwehrplanung - „Abwägen“ !!! Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Angemessener Abstand – Gefahren ? Handlungsnotwendigkeiten ??? Systems Latente, sehr seltene Möglichkeit einer ernsten Gefährdung Feinstaub Stickoxid Lärm Andere Gefahren, wie … Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Reale, dauerhafte Beeinträchtigungen, höhere Krankheits- und Sterberaten Reale dauerhafte Beeinträchtigungen Höhere Krankheits- und Sterberaten Latente, seltene Möglichkeit einer ernsten (materiellen) Gefährdung Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› … ach so: Brauchen wir überhaupt einen Abstand? (die persönliche Meinung des Verfassers) Systems … in D so gut wie keine ernsthaften, bleibenden Personenschäden oder Todesfälle außerhalb der Anlage durch „Störfälle“ dokumentiert. … innerhalb Mittel- und Westeuropas Unfallgeschehen … einige wenige sehr große „Störfälle“, (Toulouse, Enschede, Buncefield), ansonsten wie in D. ! Die wenigen „großen“ Störfälle sind oft „Explosionen“ (nachrangig auch: Brand) wegen Schnelligkeit des Ablaufs wenig bis keine begrenzenden Vorkehrungen noch weniger als Schadstoffausbreitung solide prognostizierbar. ! Oft wäre nicht oder jedenfalls nicht als sinnvollstes und „mildestes“ Mittel mit Abstandsfestlegungen, sondern schlicht mit besserer Anlagenüberwachung oder konventionellen (innerbetrieblichen) Sicherheitsmaßnahmen vorzubeugen gewesen Ammoniumnitrat-Explosion in Toulouse >>> Lager- und Off-Spec-Vorgaben Explosion Enschede = Primär Folge von nach Art & Menge illegalen Lagerung >>> THESE: Abstandsfestlegungen nicht als „Schutz vor Gefahren“ sondern als „planerische Vorsorge“ Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.› Schluss und Ausblick Systems Land Use Planning Guidelines Edited by M. D. CHRISTOU ; M. STRUCKL, T. BIERMANN 2006 „This is a developing area of knowledge so there is a need to remain alert to progress.“ Veranstaltung: AG VerwR; Ddorf Datum: 09 2016 Thema: Der lange Weg zum angemessenen Sicherheitsabstand Verfasser: J. Farsbotter Folie: ‹Nr.›
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