Landrat - Postfach 20 04 50 - 51462 Bergisch Gladbach

6. Jahrgang
Nummer 33
16.10.2016
Amtsblatt für den
Rheinisch-Bergischen Kreis
Inhalt
1.
16.10.2016
Bekanntmachung der Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Burscheid
und Leichlingen über den Feuerwehreinsatz des Rüstwagens der Stadt Burscheid
Die seit 22.03.2009 wirksame öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Städte Burscheid
und Leichlingen über die Bereitstellung eines Rüstwagens der Stadt Burscheid und
dessen Nutzung durch die Stadt Leichlingen wurde zum 31.12.2015 gekündigt.
Gemäß § 24 Abs. 3 und 5 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG
NRW) ist die Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung öffentlich bekannt zu
machen.
Die Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird hiermit gemäß § 24 Abs.
3 und 5 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) vom
01.10.1979 (GV. NRW S. 621) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
03.02.2015 (GV. NRW S. 203-214) bekannt gemacht.
Bergisch Gladbach, 14.10.2016
Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
Im Auftrag
gez.
Kouekem