6. Jahrgang Nummer 33 16.10.2016 Amtsblatt für den Rheinisch-Bergischen Kreis Inhalt 1. 16.10.2016 Bekanntmachung der Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Burscheid und Leichlingen über den Feuerwehreinsatz des Rüstwagens der Stadt Burscheid Die seit 22.03.2009 wirksame öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Städte Burscheid und Leichlingen über die Bereitstellung eines Rüstwagens der Stadt Burscheid und dessen Nutzung durch die Stadt Leichlingen wurde zum 31.12.2015 gekündigt. Gemäß § 24 Abs. 3 und 5 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) ist die Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung öffentlich bekannt zu machen. Die Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird hiermit gemäß § 24 Abs. 3 und 5 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) vom 01.10.1979 (GV. NRW S. 621) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 03.02.2015 (GV. NRW S. 203-214) bekannt gemacht. Bergisch Gladbach, 14.10.2016 Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde Im Auftrag gez. Kouekem
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