- Der Landrat Pressestelle Redaktion: Rita Lorenz Katja Eschmann Bettina Heinrichs-Müller 02241 - 13 2966 02241 - 13 2967 02241 - 13 2219 Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg [email protected] 17.10.2016 / 459 Zum vorbeugenden Gesundheitsschutz - Abkochgebot und zusätzliche Chlorung in Eitorf Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Das Trinkwassernetz in Teilen des Gemeindegebietes Eitorf (im Wesentlichen der Zentralort und die Gewerbegebiete) ist von einem Darmbakterium (Escherichia coli) betroffen. Das teilt das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises mit. Bei Routineproben war der Keim in einer Probe nachgewiesen worden. Nachdem Kontrolluntersuchungen zunächst unauffällig waren, bestätigten Nachuntersuchungen heute (17. Oktober 2016) erneut das Vorhandensein des Darmbakteriums. Der Hochbehälter Josefshöhe der Gemeindewerke Eitorf, der nach derzeitigem Kenntnisstand Ursache der Verunreinigung im Wassernetz ist, wurde bereits vom Netz genommen. Um eventuelle Reste des Darmbakteriums im Leitungsnetz sicher auszuschließen, wurden zum vorbeugenden Gesundheitsschutz durch das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises in enger Abstimmung mit dem Hygieneinstitut der Uniklinik Bonn bis auf weiteres ein Abkochgebot und eine zusätzliche Chlorung des Wassers angeordnet. Für Bürgerinnen und Präventionsmaßnahmen: - Bürger im Einzugsbereich des Hauptortes Eitorf gelten folgende Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht! Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen! Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser. Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke (z.B. zum Duschen, Baden oder Händewaschen) nutzen. Sowohl bei der zusätzlichen Chlorung als auch beim Abkochgebot handelt es sich um Maßnahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes entsprechend den Richtlinien der Trinkwasser-Verordnung. Der erhöhte Chlorgehalt ist nicht gesundheitsschädlich. Bürgerinnen und Bürger mit sensiblen Geschmacksbzw. Geruchsnerven könnten ihn aber ggf. z.B. beim Duschen riechen und unter Umständen auch leichten Chlorgeruch beim Trinkwasser bemerken. Nähere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Eitorf bei den Gemeindewerken Eitorf unter der Rufnummer 02243/89-201 bzw. 205 sowie auf der Homepage der Gemeinde (www.eitorf.de). Dort kann auch eine Übersichtskarte des betroffenen Gebietes abgerufen werden. Das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises wird das Wassernetz weiter intensiv beproben und kontrollieren und Entwarnung geben, sobald das Chlorungs- und Abkochgebot aufgehoben werden kann. Ein Zusammenhang mit dem Umweltkeim Lelliottia amnigena und der hier parallel laufenden Ursachenforschung im Kreisgebiet besteht nicht.
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