PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 PUK-Brandschutztag Dipl.-Ing. Manfred Lippe ö.b.u.v. Sachverständiger - der HWK Düsseldorf für das Installateur-, Heizungs-, Lüftungsbauerhandwerk, - der HWK Düsseldorf für das Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierhandwerk (Brandabschottungen und Schallschutz) - der IHK Mittlerer Niederrhein für den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz Anforderungen und Problemstellungen bei Planung, Montage und Prüfung von Kabeltragsystemen in notwendigen Rettungswegen und mit Funktionserhalt Download der Teilnehmerunterlagen für Teilnehmer der Veranstaltung: www.mlpartner.de > Teilnehmerunterlagen Benutzername: puk102016 Passwort: 3007 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe 1 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 Anforderungen und Problemstellungen bei Planung, Montage und Prüfung von Kabeltragsystemen in notwendigen Rettungswegen und mit Funktionserhalt Dipl.-Ing. Manfred Lippe ö.b.u.v. Sachverständiger − der IHK Mittlerer Niederrhein für den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz, − der HWK Düsseldorf für das Installateur-, Heizungs-, Lüftungsbauerhandwerk, − der HWK Düsseldorf für das Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierhandwerk (Brandabschottungen und Schallschutz) PUK-Brandschutztag am 19.10.2016 in Berlin Quelle für Abbildungen: Kommentar zur MLAR 2005, 4. Auflage, der Autoren Lippe, Wesche, Reintsema und Rosenwirth Heizungsjournal-Verlag Die Themen Was ändert sich durch die MLAR 2016 Anforderungen und Problemstellungen bei Planung, Montage und Prüfung von Kabeltragsystemen in Flucht- und Rettungswegen Anforderungen und Problemstellungen bei Planung, Montage und Prüfung von Kabeltragsystemen des elektrischen Funktionserhaltes Empfehlungen zur Ausschreibung, Dokumentation und Übereinstimmungserklärung von Kabeltragsystemen mit Gemischtbelegungen MLAR_Kabeltragsysteme_001 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 2 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 Stand der baurechtlichen Einführung Leitungsanlagen-Richtlinie LAR/RbALei (Basis MLAR 2005) LAR-NRW (Basis MLAR 2000) Geplante Änderungen durch die MLAR 2016 sind über rote Textstellen eingefügt. Bisherige Richtlinientexte: www.MLPartner.de > Verordnungen Richtlinien und Regelwerke MLAR_Kabeltragsysteme_002 www.MLPartner.de I ML © 2016 Stand der baurechtlichen Einführung MLAR_Kabeltragsysteme_003 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 3 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 Stand der baurechtlichen Einführung MLAR_Kabeltragsysteme_004 www.MLPartner.de I ML © 2016 Der neue Kommentar 2011, 4. komplett überarbeitete Auflage Auslieferung ab Mitte April 2011 Kommentar zur MLAR inkl. Systemböden-Richtlinie und EltBauVO Auch als USB-Stick lieferbar (nur mit Stick lauffähig) Stick mit Mehrwertfunktion MLAR_Kabeltragsysteme_005 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 4 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 1 Geltungsbereich 1Diese Richtlinie gilt für a) Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren ausgenommen in offenen Gängen vor Außenwänden, b) die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken), c) den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall. 2Für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Vorräume und Sicherheitsschleusen gilt die Richtlinie entsprechend. 3Sie gilt nicht für Lüftungs- und Warmluftheizungsanlagen. 4Für Lüftungsanlagen ist die Musterrichtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen (M-LüAR) zu beachten. 5Die Musterrichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise (M-HFHHolzR) bleibt unberührt. MLAR_Kabeltragsysteme_006 www.MLPartner.de I ML © 2016 Notwendige Treppenräume nach § 35 (1) MBO MLAR_Kabeltragsysteme_007 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 5 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 Notwendige Flure nach § 36 (1) MBO MLAR_Kabeltragsysteme_008 www.MLPartner.de I ML © 2016 Sicherheitstreppenräume nach § 33 (2), Satz 3 MBO MLAR_Kabeltragsysteme_009 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 6 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 2 Begriffe 2.1 1Leitungsanlagen sind Anlagen aus Leitungen, insbesondere aus elektrischen Leitungen oder Rohrleitungen, sowie aus den zugehörigen Armaturen, Hausanschlusseinrichtungen, Messeinrichtungen, Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Netzgeräten, Verteilern und Dämmstoffen für die Leitungen. 2Zu den Leitungen gehören deren Befestigungen und Beschichtungen. 3Lichtwellenleiter-Kabel und elektrische Kabel gelten als elektrische Leitungen. MLAR_Kabeltragsysteme_010 www.MLPartner.de I ML © 2016 2 Begriffe 2.2 Elektrische Leitungen mit verbessertem Brandverhalten sind Leitungen, die die Prüfanforderungen nach DIN 4102 -1:1998-05 in Verbindung mit DIN 4102 –16:1998-05 Baustoffklasse B 1 (schwerentflammbare Baustoffe), auch in Verbindung mit einer Beschichtung, erfüllen und eine nur geringe Rauchentwicklung aufweisen oder hierzu europäisch gleichwertig klassifiziert sind. 2.3 Medien im Sinne dieser Richtlinie sind Flüssigkeiten, Dämpfe, Gase und Stäube. MLAR_Kabeltragsysteme_011 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 7 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 3 Leitungsanlagen in Rettungswegen 3.1 Grundlegende Anforderungen 3.1.1 1Gemäß § 40 Abs. 2 MBO sind Leitungsanlagen in a) notwendigen Treppenräumen gemäß § 35 Abs. 1 MBO, b) Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 MBO und c) notwendigen Fluren gemäß § 36 Abs. 1 MBO nur zulässig, wenn eine Nutzung als Rettungsweg im Brandfall ausreichend lang möglich ist. 2Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Leitungsanlagen in diesen Räumen den Anforderungen der Abschnitte 3.1.2 bis 3.5.6 entsprechen. 3Dabei gelten für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Vorräume und Sicherheitsschleusen die Anforderungen wie an notwendige Treppenräume. MLAR_Kabeltragsysteme_012 www.MLPartner.de I ML © 2016 3 Leitungsanlagen in Rettungswegen 3.2 Elektrische Leitungsanlagen 3.2.1 1Elektrische Leitungsanlagen müssen c) innerhalb von mindestens feuerhemmenden Wänden in Leichtbauweise, jedoch nur Leitungen, die ausschließlich der Versorgung der in und an der Wand befindlichen elektrischen Betriebsmitteln dienen verlegt werden z. B. Steckdosen, Schalter, Telefondosen, Wandauslässe beidseitig der Wand. MLAR_Kabeltragsysteme_013 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 8 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 Leitungsdurchführungen für die Verlegung von elektrischen Leitungen MLAR_Kabeltragsysteme_014 www.MLPartner.de I ML © 2016 Praxisbeispiele MLAR_Kabeltragsysteme_015 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 9 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 3 Leitungsanlagen in Rettungswegen 3.2 Elektrische Leitungsanlagen 3.2.1 1Elektrische Leitungsanlagen müssen d) in Installationsschächten und -kanälen nach Abschnitt 3.5, e) über Unterdecken nach Abschnitt 3.5, f) in Unterflurkanälen nach Abschnitt 3.5 oder g) in Systemböden (siehe hierzu die Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Systemböden) verlegt werden. Hinweis: Die Anwendung wird später dargestellt. MLAR_Kabeltragsysteme_016 www.MLPartner.de I ML © 2016 3 Leitungsanlagen in Rettungswegen 3.2 Elektrische Leitungsanlagen 2Sie dürfen offen verlegt werden, wenn sie a) nichtbrennbar sind (z. B. Leitungen nach DIN EN 60702-1 (VDE 0284 Teil 1):2002-11), b) ausschließlich der Versorgung der Räume und Flure nach Abschnitt 3.1.1 dienen oder c) Leitungen mit verbessertem Brandverhalten in notwendigen Fluren von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, deren Nutzungseinheiten eine Fläche von jeweils 200 m2 nicht überschreiten und die keine Sonderbauten sind. MLAR_Kabeltragsysteme_017 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 10 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 Schutzzieldefinition bei Leitungsanlagen in notwendigen Fluren Buchstabe A) bis K) stellen die Schutzzielbeschreibungen des Kommentars dar. MLAR_Kabeltragsysteme_018 www.MLPartner.de I ML © 2016 Praxisbeispiele Brandlastfreie Leitungstrassen mit offener Verlegung (Kabeltrasse im I-Kanal) MLAR_Kabeltragsysteme_019 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 11 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 Praxisbeispiele Brandlastfreie Leitungstrasse mit offener Verlegung (Kabeltrasse in den Büros) MLAR_Kabeltragsysteme_020 www.MLPartner.de I ML © 2016 Praxisbeispiele Leitungstrasse oberhalb einer F 30-Unterdecke MLAR_Kabeltragsysteme_021 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 12 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 Einbau von F 30-Unterdecken MLAR_Kabeltragsysteme_022 www.MLPartner.de I ML © 2016 3 Leitungsanlagen in Rettungswegen 3.2.2 Messeinrichtungen und Verteiler sind abzutrennen gegenüber a) notwendigen Treppenräumen und Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie durch mindestens feuerhemmende Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen, Öffnungen in diesen Bauteilen sind durch mindestens feuerhemmende Abschlüsse aus nichtbrennbaren Baustoffen mit umlaufender Dichtung zu verschließen; b) notwendigen Fluren durch Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen mit geschlossenen Oberflächen; Öffnungen in diesen Bauteilen sind mit Abschlüssen aus nichtbrennbaren Baustoffen mit geschlossenen Oberflächen zu verschließen. MLAR_Kabeltragsysteme_023 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 13 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 Montage einer elektrischen Unterverteilung innerhalb eines notwendigen Flures MLAR_Kabeltragsysteme_024 www.MLPartner.de I ML © 2016 Montage einer elektrischen Unterverteilung innerhalb eines notwendigen Treppenraumes MLAR_Kabeltragsysteme_025 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 14 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 3 Leitungsanlagen in Rettungswegen 3.5.6 1Estrichbündig oder -überdeckt angeordnete Unterflurkanäle für die Verlegung von Leitungen müssen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie sowie in notwendigen Fluren eine obere Abdeckung aus nichtbrennbaren Baustoffen haben. 2Sie dürfen keine Öffnungen haben, ausgenommen in notwendigen Fluren Revisions- oder Nachbelegungsöffnungen. 3Diese Öffnungen müssen Abschlüsse haben, die umlaufend dicht schließen und aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. MLAR_Kabeltragsysteme_026 www.MLPartner.de I ML © 2016 Praxisbeispiele Unterflurkanal unter dem schwimmenden Estrich Unterflurkanal innerhalb der Fußbodenkonstruktion MLAR_Kabeltragsysteme_027 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 15 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 Praxisbeispiele Installation in Installationsschächten und -kanälen Installation unterhalb von Systemböden MLAR_Kabeltragsysteme_028 www.MLPartner.de I ML © 2016 Anforderung an ein S 90-Mörtelschott MLAR_Kabeltragsysteme_029 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 16 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 S 30/60/90 Weichschott MLAR_Kabeltragsysteme_030 www.MLPartner.de I ML © 2016 4.2 Erleichterungen für die Leitungsdurchführung durch feuerhemmende Wände 1Abweichend von Abschnitt 4.1.2 dürfen durch feuerhemmende Wände – ausgenommen solche notwendiger Treppenräume und Räume zwischen notwendigen Treppenräumen und den Ausgängen ins Freie – a) einzelne elektrische Leitungen sowie einzelne dichtgepackte Kabelbündel bis 50 mm Durchmesser und b) Rohrleitungen aus nichtbrennbaren Baustoffen – auch mit brennbaren Rohrbeschichtungen bis 2 mm Dicke – geführt werden, wenn der Raum zwischen der Leitung oder dem Kabelbündel und dem umgebenden Bauteil aus nichtbrennbaren Baustoffen mit nichtbrennbaren Baustoffen oder mit im Brandfall aufschäumenden Baustoffen vollständig ausgefüllt wird. 2Bei Verwendung von Mineralfasern müssen diese eine Schmelztemperatur von mindestens 1.000°C aufweisen. Bei Verwendung von aufschäumenden Dämmschichtbildnern und von Mineralfasern darf der Abstand zwischen der Leitung oder dem Kabelbündel und dem umgebenden Bauteil nicht mehr als 50 mm betragen. MLAR_Kabeltragsysteme_031 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 17 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 Durchführungen von nichtbrennbaren Rohrleitungen mit nichtbrennbaren Dämmstoffen (A1/A2) nach Abschnitt 4.2 der MLAR 2005/LAR/RbALei durch feuerhemmende Wände (F 30) MLAR_Kabeltragsysteme_032 www.MLPartner.de I ML © 2016 Durchführungsvarianten von elektrischen Leitungen gemäß MLAR, Abschnitt 4.2 MLAR_Kabeltragsysteme_033 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 18 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 Rohrdurchführungsvarianten von einzelnen elektrischen Leitungen gemäß MLAR, Abschnitt 4.3 gültig für Wände u. Decken MLAR_Kabeltragsysteme_034 www.MLPartner.de I ML © 2016 5 Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall 5.1 Grundlegende Anforderungen 5.1.1 1Die elektrischen Leitungsanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen müssen so beschaffen oder durch Bauteile abgetrennt sein, dass die sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen im Brandfall ausreichend lang funktionsfähig bleiben (Funktionserhalt). 2Dieser Funktionserhalt muss bei möglicher Wechselwirkung mit anderen Anlagen, Einrichtungen oder deren Teilen gewährleistet bleiben. Was sind Wechselwirkungen? Hinweis: Die Vorgabe und „Einrichtungen“ entfällt im gesamten Abschnitt 5 der MLAR 2016. MLAR_Kabeltragsysteme_035 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 19 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 Wechselwirkungen Wechselwirkungen sind z. B.: Zerstörung der Funktionserhaltstrasse durch herabfallende Bauteile oder andere Trassen im Brandfall. Temperaturerhöhung in Verteilerkästen E 30- E 90 und dadurch Ausfall der elektrischen Schaltelemente (> 70 °C). Erhöhung der Luftfeuchtigkeit in Verteilerkästen E 30 - E 90 und dadurch Ausfall der elektrischen Schaltelemente MLAR_Kabeltragsysteme_036 www.MLPartner.de I ML © 2016 Verlegebeispiel der Leitungsanlagen für die Sicherheitsstromverteilung in einem Büro- und Verwaltungsgebäude MLAR_Kabeltragsysteme_037 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 20 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 Verlegebeispiel der Leitungsanlagen für die Sicherheitsstromverteilung in einer eingeschossigen Industriehalle mit einer Stahloder Holzkonstruktion im Dachbereich MLAR_Kabeltragsysteme_038 www.MLPartner.de I ML © 2016 Befestigung von Funktionserhaltstrassen an Massivbauteilen (Beispiele) MLAR_Kabeltragsysteme_039 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 21 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 Befestigung von Funktionserhaltstrassen MLAR 2016 (Fassung 10.2.2015, Redaktionsstand 05.04.2016) 5.2 Funktionserhalt 5.2.1 Der Funktionserhalt der Leitungen ist gewährleistet, wenn die Leitungen a) die Prüfanforderungen der DIN 4102-12:1998-11 (Funktionserhaltsklasse E30 bis E90) erfüllen oder hierzu gleichwertig klassifiziert sind oder b) auf Rohdecken unterhalb des Fußbodenestrichs mit einer Dicke von mindestens 30 mm oder c) im Erdreich verlegt werden. MLAR_Kabeltragsysteme_040 www.MLPartner.de I ML © 2016 Befestigung von Funktionserhaltskabeln in durchgängigen Installationsschächten Das Schutzziel ist die Zugentlastung der Funktionserhaltsleitungen im Brandfall MLAR_Kabeltragsysteme_041 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 22 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 Einhaltung von Mindestradien auf Grundlage der VDE-Bestimmungen MLAR_Kabeltragsysteme_042 www.MLPartner.de I ML © 2016 Befestigung von Funktionserhaltstrassen an vom Standard „abweichenden Bauteilen“ MLAR_Kabeltragsysteme_043 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 23 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 Verlegung von elektrischen Leitungen für die Sicherheitsstromversorgung Normalkabel zur Sicherheitsstromverteilung innerhalb von E 30/60/90-Kanälen Funktionserhaltsleitungen E 30/60/90 oberhalb von F 30/60/90-Unterdecken oder innerhalb von I 30/60/90-Kanälen MLAR_Kabeltragsysteme_044 www.MLPartner.de I ML © 2016 Verlegung von Funktionserhaltsleitungen in den „zu entrauchenden Bereichen“ MLAR_Kabeltragsysteme_045 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 24 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 Verlegung von Funktionserhaltsleitungen in der Dachdämmung oberhalb eines Trapezblechdaches/Möglichkeiten der Stromversorgung MLAR_Kabeltragsysteme_046 www.MLPartner.de I ML © 2016 Beispielhafte Bestimmung der elektrischen Leitungsdimensionierung eines Funktionserhaltskabels V-Verhältnis von „kalter“ zu „heißer“ Kabellänge E 30 (P 30) E 90 (P 90) 90 : 10 1,16 1,34 80 : 20 1,32 1,67 70 : 30 1,48 2,01 60 : 40 1,63 2,34 50 : 50 1,79 2,67 40 : 60 1,95 3,01 30 : 70 2,10 3,34 Klassifizierung national (europäisch) 20 : 80 2,26 3,68 10 : 90 2,42 4,01 E 30/90 (P 30/90) 0 : 100 2,57 4,34 MLAR_Kabeltragsysteme_047 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 25 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 Verteiler des elektrischen Funktionserhaltes im eigenen Raum ohne andere Nutzung, MLAR 5.2.2, Buchstabe a) MLAR_Kabeltragsysteme_048 www.MLPartner.de I ML © 2016 Verteiler des elektrischen Funktionserhaltes mit Verwendbarkeitsnachweis, MLAR 5.2.2, Spiegelstrich b) Variante 1 Brandschutzprüfung mit fester Bestückung mit abZ für die Gesamtlösung Variante 2 Brandschutzgehäuse als Leergehäuse mit abZ und zusätzlicher Typprüfung mit fester Bestückung als Gesamtnachweis entsprechend den Vorgaben der abZ MLAR_Kabeltragsysteme_049 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 26 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 Verteiler in vor Ort erstellten Brandschutzgehäusen, z. B. F 30/60/90 mit variabler Bestückung, MLAR 5.2.2, Spiegelstrich c) 2) Bei Verteilern mit einem bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis, der die Funktion der elektrotechnischen Einbauten des Verteilers im Brandfall für die notwendige Dauer des Funktionserhaltes nachweist, sind die Angaben im Verwendbarkeitsnachweis und die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers zu beachten. Für Verteiler nach Abschnitt 5.2.2 c) ist sicherzustellen, dass die elektrotechnischen Einbauten im Brandfall ausreichend lange funktionieren. Hier sind z. B. Temperatur- und Luftfeuchtigkeitserhöhung, Beeinträchtigung der Umgebung durch Brandgase etc. zu berücksichtigen. Der Nachweis obliegt dem Planer und Errichter. Der Nachweis des Funktionserhalts der elektrotechnischen Einheiten ist zu dokumentieren. MLAR_Kabeltragsysteme_050 www.MLPartner.de I ML © 2016 Dauer des Funktionserhaltes, MLAR 5.3.1 bis 5.3.1 Die Dauer des Funktionserhaltes der Leitungsanlagen muss mindestens 90 Minuten betragen bei a) automatischen Feuerlöschanlagen und Wasserdruckerhöhungsanlagen zur Löschwasserversorgung, b) maschinellen Rauchabzugsanlagen und Rauchschutz-Druckanlagen für notwendige Treppenräume in Hochhäusern sowie für Sonderbauten, für die solche Anlagen im Einzelfall verlangt werden; abweichend hiervon genügt für Leitungsanlagen, die innerhalb dieser Treppenräume verlegt sind, eine Dauer von 30 Minuten, c) Bettenaufzügen in Krankenhäusern und anderen baulichen Anlagen mit entsprechender Zweckbestimmung und Feuerwehraufzügen; ausgenommen sind Leitungsanlagen, die sich innerhalb der Fahrschächte oder der Triebwerksräume befinden. MLAR_Kabeltragsysteme_051 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 27 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 Dauer des Funktionserhaltes, MLAR 5.3.2 5.3.2 Die Dauer des Funktionserhaltes der Leitungsanlagen muss mindestens 30 Minuten betragen bei a) Sicherheitsbeleuchtungsanlagen; ausgenommen sind Leitungsanlagen, die der Stromversorgung der Sicherheitsbeleuchtung nur innerhalb eines Brandabschnittes in einem Geschoss oder nur innerhalb eines Treppenraumes dienen; die Grundfläche je Brandabschnitt darf höchstens 1.600 m² betragen, b) Personenaufzügen mit Brandfallsteuerung; ausgenommen sind Leitungsanlagen, die sich innerhalb der Fahrschächte oder der Triebwerksräume befinden, c) Brandmeldeanlagen einschließlich der zugehörigen Übertragungsanlagen; ausgenommen sind Leitungsanlagen in Räumen, die durch automatische Brandmelder überwacht werden sowie Leitungsanlagen in Räumen ohne automatische Brandmelder, wenn bei Kurzschluss oder Leitungsunterbrechung durch Brandeinwirkung in diesen Räumen alle an diese Leitungsanlage angeschlossenen Brandmelder funktionsfähig bleiben, MLAR_Kabeltragsysteme_052 www.MLPartner.de I ML © 2016 Worauf ist im Hinblick auf die Verwendbarkeitsnachweise zu achten? Mischinstallationen verschiedener kabelspezifischer abP‘s Vermischung von Kabelherstellern auf der Trasse nachgewiesen? Passen die Abhängestiele und Abhängeabstände in Verbindung mit den zulässigen Lasten? Passen die zulässigen Gewichte? Nachweise für Übergänge von horizontalen zu vertikalen Tragsystemen, konform dem Verwendbarkeitsnachweis/den Verwendbarkeitsnachweisen Nachweise für Sonderkonstruktionen, z.B. Übergänge horizontal <> vertikal Verwendung von Normtragekonstruktionen bei vertikalen E30-E90-Trassen Nachweise zu den WuM‘s bei Abweichungen von den Standard‘s Bestätigung von nichtwesentlichen Abweichungen mit dem Inhaber des abP Befestigung der Kabeltragsysteme in Verbindung mit Deckendämmungen MLAR_Kabeltragsysteme_073 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 28 von 29 www.MLPartner.de PUK Group GmbH & Co. KG Brandschutztag, 19.10.2016 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! MLAR_Kabeltragsysteme_074 © Dipl.-Ing. Manfred Lippe www.MLPartner.de I ML © 2016 29 von 29 www.MLPartner.de
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