SONDERVERÖFFENTLICHUNG Mittwoch, 19. Oktober 2016 Nummer 244 11 RATGEBER Recht & Steuern FAMILIENRECHT & ALTERSVORSORGE Staatliche Förderung nutzen Geschenkt ist geschenkt – nicht immer (dpa) Bei der Altersvorsorge sollten Sparer die staatliche Förderung nutzen. Das empfiehlt die Stiftung Warentest in der neuen Zeitschrift „Finanztest“ (Heft 10/2016). Riester-Rentenversicherungen beispielsweise bringen neben der Kapitalgarantie, die alle Riester-Produkte bieten, eine garantierte Mindestrendite von 1,25 Prozent auf den Sparanteil. Sparer können schon beim Abschluss klar erkennen, welche Rente sie später mindestens erhalten werden. (dpa) Geldgeschenke können Schwiegereltern unter Umständen anteilig zurückfordern. Im konkreten Fall hatte ein Vater seiner Tochter und ihrem Ehemann rund 225 000 Euro überwiesen. Das Geld sollte zur Rückzahlung des Darlehens für das Haus der Eheleute verwendet werden. Nachdem die Ehe geschieden wurde, verlangte der Vater vom früheren Schwiegersohn sein geschenktes Geld anteilig zurück – insgesamt rund 90 000 Euro. Zu Recht, entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen. Das Geld sei für einen gemeinsamen Zweck des Paares gedacht gewesen, damit war es eine ehebezogene Schenkung. Die Geschäftsgrundlage der Zuwendung war die Ehe der Tochter. Die sei mit der Scheidung entfallen, hieß es. Die Beteiligten in besagtem Fall einigten sich schließlich auf einen Vergleich: Der ehemalige Schwiegersohn sollte die Hälfte des geforderten Betrags an seinen Ex-Schwiegervater zurückzahlen. proaccount kaufmännische Dienstleistungen Dipl.-Kfm. Jörg Strube Ihr Outsourcing-Partner für Lohnbuchhaltung Senk Sie Ihr Senken Ihre Kosten Kost ddurch ch A Auslala gerung Ihrer Lohnbuchhaltung inkl. aller notwendigen Meldungen Sprechen Sie mit uns. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot zu festen Pauschalen. Alteingesessen im Herzen von Dorsten. Wir beraten Sie gerne. INFO Aktenzeichen: 4 UF 52/15 0 23 62 / 9 97 05 44 E-Mail: [email protected] www.proaccount.eu Ralf Brinkmann Fachanwalt für können nicht bestimmen, Und was wird aus meinem Kind? Eltern wer sich nach ihrem Tod um ihre minderjährigen Kinder kümmert. Grundsätzlich entscheidet das Familiengericht, wer im Todesfall der Eltern das Sorgerecht erhält. Einfluss nehmen können Eltern aber: Benennen sie in einem Testament ausdrücklich einen Vormund und begründen ihre Entscheidung, —FOTO: JENS BÜTTNER wird das Gericht diesen Wunsch in der Regel berücksichtigen. Zum Vater oder zur Mutter? Scheidungskind kann nicht allein entscheiden Ein Kind getrennt lebender Eltern kann nicht allein entscheiden, ob es bei seinem Vater oder seiner Mutter wohnt. Auch andere Kriterien seien für das Kindeswohl wichtig, entschied das Oberlandesgericht Brandenburg. Anwaltverein (DAV) mit. Der Zwölfjährige lebte mit seinem Bruder bei der Mutter und dem Stiefvater. Die Eltern hatten das gemeinsame Sorgerecht - doch der Vater beantragte das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Auch der Junge sagte vor Gericht, dass er gerne bei seinem Vater leben würde. Das Gericht entschied allerdings dagegen. Zwar biete der Wunsch des Jungen eine Orientierung bei der Entscheidung – aber auch andere Kriterien seien zu berücksichtigen. So sei dem Jungen nicht In einem dort verhandelten Fall seien dem Kind die Konsequenzen eines Umzugs von der Mutter zum Vater nicht bewusst gewesen, argumentierte das Gericht. Das teilt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Friedrichstraße 20 45772 Marl-Hüls Telefon 0 23 65/ 25 25 Fax 0 23 65/ 25 27 bewusst, welche Konsequenzen eine solche Entscheidung habe. Schließlich würde er nicht nur aus der gewohnten Umgebung umziehen. Auch der Kontakt zur Mutter sei somit eingeschränkt. Der Junge habe zu beiden Elternteilen eine emotionale Bindung. Das Gericht schlug allerdings einen Kompromiss vor: So könnte der Sohn künftig nicht nur am Wochenende, sondern auch mal an Wochentagen beim Vater leben. Fachanwältin für Familienrecht Felix Nobbe Rechtsanwalt Sozialrecht, Betreuungsrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht 45699 Herten, Ewaldstraße 12 GUDRUN BAUER Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Weitere Schwerpunkte: Ehe- u. Familienrecht / Erbrecht / Arbeitsrecht Cäcilienhöhe 100 45657 Recklinghausen (0 23 61) 1 20 79 Fax 183187 [email protected] www.nagel-fachanwaelte.de Ulrike Nieding Weitere Tätigkeitsgebiete: 10 UF 3/15 Rechtsanwälte und Fachanwälte Fachanwalt für Arbeitsrecht Familienrecht INFO Aktenzeichen: NAGEL NIEDING NOBBE Prof. Dr. jur. Jürgen Nagel Haupttätigkeitsschwerpunkt: Erbrecht, Mediation ALG II, Sozialhilfe, Patientenverfügung Telefon 02366/9306666 - Telefon 02366/9306667 Fax 02366/9306669 E-Mail: [email protected] Rechtsanwältin und Notarin Barbara Staarmann TAGESZEITUNG Fachanwältin für Familienrecht Schwerpunkt: Familienrecht, Erbrecht glaubwürdig und reichweitenstark Beethovenstraße 7 • 45772 Marl Telefon 0 23 65/4 35 53 E-Mail: [email protected] Homepage: www.kanzlei-staarmann.de Dipl.-Theol. Martin Schultenhöfer Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Versicherungsrecht Arbeitsrecht Strafrecht Arzthaftungsrecht Overbergstraße 76 - 45663 Recklinghausen Telefon 0 23 61 / 30 34 10 - Fax 0 23 61 / 3 03 41 11 [email protected] - www.kanzlei-schultenhoefer.de ANZEIGENWERBUNG Mit einer Anzeige auf dieser Seite erreichen Sie rd. 160.000 Leser (lt. MA 2015) in den Städten Recklinghausen, Marl, Herten, OerErkenschwick, Datteln und Waltrop. 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