Zum Vater oder zur Mutter?

SONDERVERÖFFENTLICHUNG
Mittwoch, 19. Oktober 2016
Nummer 244
11
RATGEBER Recht & Steuern
FAMILIENRECHT & ALTERSVORSORGE
Staatliche
Förderung
nutzen
Geschenkt ist
geschenkt –
nicht immer
(dpa) Bei der Altersvorsorge
sollten Sparer die staatliche
Förderung nutzen. Das
empfiehlt die Stiftung Warentest in der neuen Zeitschrift „Finanztest“ (Heft
10/2016).
Riester-Rentenversicherungen beispielsweise bringen
neben der Kapitalgarantie,
die alle Riester-Produkte bieten, eine garantierte Mindestrendite von 1,25 Prozent auf
den Sparanteil. Sparer können schon beim Abschluss
klar erkennen, welche Rente
sie später mindestens erhalten werden.
(dpa) Geldgeschenke können Schwiegereltern unter
Umständen anteilig zurückfordern.
Im konkreten Fall hatte ein
Vater seiner Tochter und ihrem Ehemann rund 225 000
Euro überwiesen. Das Geld
sollte zur Rückzahlung des
Darlehens für das Haus der
Eheleute verwendet werden.
Nachdem die Ehe geschieden
wurde, verlangte der Vater
vom früheren Schwiegersohn
sein geschenktes Geld anteilig zurück – insgesamt rund
90 000 Euro.
Zu Recht, entschied das
Hanseatische Oberlandesgericht Bremen. Das Geld sei
für
einen
gemeinsamen
Zweck des Paares gedacht gewesen, damit war es eine ehebezogene Schenkung. Die Geschäftsgrundlage der Zuwendung war die Ehe der Tochter.
Die sei mit der Scheidung
entfallen, hieß es.
Die Beteiligten in besagtem
Fall einigten sich schließlich
auf einen Vergleich: Der ehemalige Schwiegersohn sollte
die Hälfte des geforderten Betrags an seinen Ex-Schwiegervater zurückzahlen.
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Ralf
Brinkmann
Fachanwalt für
können nicht bestimmen,
Und was wird aus meinem Kind? Eltern
wer sich nach ihrem Tod um ihre
minderjährigen Kinder kümmert. Grundsätzlich entscheidet das Familiengericht, wer im
Todesfall der Eltern das Sorgerecht erhält. Einfluss nehmen können Eltern aber: Benennen
sie in einem Testament ausdrücklich einen Vormund und begründen ihre Entscheidung,
—FOTO: JENS BÜTTNER
wird das Gericht diesen Wunsch in der Regel berücksichtigen.
Zum Vater
oder zur Mutter?
Scheidungskind kann nicht allein entscheiden
Ein Kind getrennt lebender Eltern kann nicht allein entscheiden, ob es bei
seinem Vater oder seiner
Mutter wohnt. Auch andere Kriterien seien für das
Kindeswohl wichtig, entschied das Oberlandesgericht Brandenburg.
Anwaltverein (DAV) mit.
Der Zwölfjährige lebte mit
seinem Bruder bei der Mutter
und dem Stiefvater. Die Eltern hatten das gemeinsame
Sorgerecht - doch der Vater
beantragte das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Auch der Junge sagte vor Gericht, dass er gerne bei seinem Vater leben würde.
Das Gericht entschied allerdings dagegen. Zwar biete der
Wunsch des Jungen eine Orientierung bei der Entscheidung – aber auch andere Kriterien seien zu berücksichtigen. So sei dem Jungen nicht
In einem dort verhandelten
Fall seien dem Kind die Konsequenzen eines Umzugs von
der Mutter zum Vater nicht
bewusst gewesen, argumentierte das Gericht. Das teilt
die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen
Friedrichstraße 20
45772 Marl-Hüls
Telefon 0 23 65/ 25 25
Fax 0 23 65/ 25 27
bewusst, welche Konsequenzen eine solche Entscheidung
habe. Schließlich würde er
nicht nur aus der gewohnten
Umgebung umziehen. Auch
der Kontakt zur Mutter sei somit eingeschränkt. Der Junge
habe zu beiden Elternteilen
eine emotionale Bindung.
Das Gericht schlug allerdings einen Kompromiss vor:
So könnte der Sohn künftig
nicht nur am Wochenende,
sondern auch mal an Wochentagen beim Vater leben.
Fachanwältin für Familienrecht
Felix Nobbe
Rechtsanwalt
Sozialrecht, Betreuungsrecht,
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